Soziale Härten durch das Konzept für die „Kosten der Unterkunft“ (KdU)?
Urteil zu „Kosten der Unterkunft“ (KdU) bisher ohne Folgen
Das Sozialgericht Dortmund hat am 19.02.2016 das Unterkunftskostenkonzept, das im Auftrag der HSK-Kreisverwaltung von einer Hamburger Firma erstellt worden ist, für rechtswidrig erklärt.
Folgen aber für die Betroffenen
Auch daraus folgern wir, dass die Mietobergrenzen in einigen Städten und Gemeinden des Hochsauerlandkreises, die für die Empfänger von Grundsicherung (Alg 2 oder Sozialhilfe) gelten, nicht ausreichend sind. Betroffene Familien und Einzelpersonen sind deshalb gezwungen, einen Teil ihres für ihren Lebensunterhalt vorgesehenen Geldes für Miete und Heizung auszugeben; damit fehlt ihnen ein Teil des Mindestbedarfs z.B. für Lebensmittel. Uns bekannte Beispiele belegen das.
Forderung
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) geht daher davon aus, dass die aktuell gültige Aufteilung zu sozialen Härten führt und daher nicht sinnvoll und praktikabel ist. Die SBL/FW-Kreistagsfraktion fordert daher die Aufteilung in möglichst kleine Räume mit unterschiedlichen KdU-Sätzen. Der Nachbarkreis hat für jede seiner Kommunen eigene Mietobergrenzen ermittelt.
Sozialausschuss und Kreistag sollen sich mit den KdU befassen
Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beantragte deshalb am 04.06.2018 folgenden Tagesordnungspunkt für den Gesundheits- und Sozialausschuss und für den Kreistag:
“Überprüfung der Mietobergrenzen im HSK dahingehend, ob sie für einzelne Städte und Gemeinden separat und unter Berücksichtigung der speziellen örtlichen Gegebenheiten betrachtet und gegliedert werden müssen und nicht – so wie zurzeit – nur in drei größeren Vergleichsräume („Wohnungsmarkttypen“) mit bis zu 7 Kommunen in einem Vergleichsraum.”