Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

“Touristische Zwecke” statt “Aufwertung von Natur und Landschaft”?

By admin at 11:35 pm on Tuesday, September 4, 2018

Sogenannte Ersatzgelder fallen z.B. an, um damit beim Bau von Windrädern entstehende Eingriffe in die Natur ausgleichen zu können. Sie sind von den Investoren zu zahlen. Aus der Stadt Brilon sind dadurch 2,4 Mio Euro zusammen gekommen, die nach einem Grundsatzbeschluss des HSK auch im Stadtgebiet eingesetzt werden sollen.

Doch dabei gibt es in der Stadt Brilon derzeit größere Probleme: 2 Mio Euro konnten noch nicht verwendet werden, weil die Stadt Brilon dafür keine geeigneten Vorschläge gemacht hat, die bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Biologischen Station auf Akzeptanz stoßen, und die Stadt ihrerseits die von der Biologischen Station vorgeschlagenen Maßnahmen ablehnt.

In einer heute veröffentlichten Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss, der am 20. September tagt, schreibt die Kreisverwaltung:
“Ergänzend ist hierzu vorzutragen, dass eine von der Stadt Brilon erarbeitete Liste mit Vorschlägen für die Verwendung des Ersatzgeldes seitens der Unteren Naturschutzbehörde eingehend geprüft wurde. Einige Maßnahmen, insbesondere Renaturierungen und Maßnahmen an Gewässern, kommen für die Verwendung von Ersatzgeld in Betracht. Viele der angeführten Maßnahmen beinhalten jedoch keine Aufwertung von Natur und Landschaft, dienen vornehmlich touristischen Zwecken oder werden über andere Förderrichtlinien finanziell unterstützt (z.B. der Bau von Löschwasserteichen oder Waldaufforstungen mit Laubwald), so dass die Verwendung von Ersatzgeld ausgeschlossen ist.

Des Weiteren haben intensive Gespräche zwischen der Behördenleitung der Stadt Brilon und des Hochsauerlandkreises stattgefunden. Darüber hinaus wurde die Problematik auch mit Vertretern der Bezirksregierung abgestimmt. In diesen Gesprächen wurde die Rechtslage eingehend erörtert und zudem wurde der Umsetzung der Landschaftpläne als geltende Satzungen seitens des Hochsauerlandkreises große Bedeutung beigemessen. Die Bezirksregierung als höhere Naturschutzbehörde kommt wie der Hochsauerlandkreis als untere Naturschutzbehörde zu keiner anderen Einschätzung des Sachverhalts.

Die Stadt Brilon ist bisher nur in sehr geringem Umfang bereit, die von der Biologischen Station vorgeschlagenen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Stadtforst mit Ersatzgeld umzusetzen. Die Stadt wurde deshalb gebeten darzulegen, wie und bis wann sie die Umsetzung der Landschaftspläne Briloner Hochfläche und Hoppecketal auf den stadteigenen Flächen sicherstellen will. Bisher liegt mir eine Rückmeldung nicht vor.
Die Untere Naturschutzbehörde ist weiterhin bemüht, konkrete Verwendungsvorschläge des Ersatzgeldes im Stadtgebiet Brilon zu prüfen.

Ungeachtet dessen bestehen für die Untere Naturschutzbehörde ausreichende Möglichkeiten außerhalb des Stadtgebietes Brilon, Ersatzgeld in Projekten zu verwenden …”

Die Briloner Stadtverwaltung scheint darauf hinzuarbeiten, dass sie 2 Mio Euro verschenkt?

Filed under: Gewässer,LandschaftsschutzComments Off on “Touristische Zwecke” statt “Aufwertung von Natur und Landschaft”?

Kreisverwaltung greift Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zur Nitratbelastung auf

By admin at 12:45 pm on Tuesday, September 4, 2018

Deutschlandweit …
… ist die hohe Nitrat-Belastung von Böden und Gewässern offenbar zu einem Problem geworden. Auch wir hier im Hochsauerlandkreis leben, was das anbelangt, nicht auf einer Insel der Seligen.

Hochsauerlandkreis …
… Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) war und ist der Auffassung, der Hochsauerlandkreis dürfe hinsichtlich von Gülletransporten und Nitrat-Belastung nicht untätig bleiben. Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, beantragte daher am 24.07.2018 bei Landrat Dr. Karl Schneider, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten folgenden Punkt aufzunehmen:

„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ (mit Nachfragemöglichkeit)“

Hochsauerlandkreis …
… Reaktion aus dem Kreishaus in Meschede
Aus der Einladung wird wahrscheinlich erst mal nichts. Die Kreisverwaltung empfiehlt den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten aktuell von der Einladung eines oder mehrerer Mitarbeiter/innen des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen abzusehen. Begründung: Die vom Kreis Viersen in Auftrag gegebene Studie sei noch nicht abgeschlossen.

Hochsauerlandkreis …
… Schreiben aus dem Kreishaus in Meschede zur Situation im Raum Marsberg
Mit Schreiben vom 28.08.2018, das für alle im SD-Net des Hochsauerlandkreises als Drucksache 9/1045 abrufbar ist, gibt die Kreisverwaltung einige Informationen hinsichtlich der Nitratbelastung im Kreisgebiet und erklärt u.a., der aktuelle Bewirtschaftungsplan 2016-2021 belege lediglich eine Belastung des Grundwasserkörpers „Trias Nordhessen“ im Bereich Marsberg-Borntosten. Dort seien „Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in GW durch Auswaschung aus der Landwirtschaft“ zu ergreifen.

Bereits 2005 sei eine länderübergreifende Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft mit dem des mittelfristigen nachhaltigen Absenkens der Nitratwerte durch gezielte Sanierungsmaßnahmen gegründet. Kernelement der Kooperation sei der Betrieb einer Biogasanlage durch die Stadtwerke Marsberg, die von den der Kooperation beigetretenen Landwirten mit Gülle, Mist und Silomais von ihren Höfen beliefert werde. Die Ausbringung des Gärsubstrats aus der Biogasanlage erfolge entsprechend des ermittelten Düngebedarfs. Aktuelle Messwerte der für die Trinkwassergewinnung genutzten Tiefbrunnen zeigten eine leicht positive Entwicklung:

Der Brunnen Vasbeck II weise Nitratwerte zwischen 44 und 48 mg/L auf.
Der Brunnen Gut Forst II weise ebenfalls Nitratwerte zwischen 44 und 48 mg/L auf.
Der Brunnen Gut Forst I weise Nitratwerte von etwa 40 mg/L auf.

Hochsauerlandkreis …
… Schreiben aus dem Kreishaus in Meschede zur Situation im „restlichen“ Kreisgebiet
Zitat: „Kreisweit stellt die Nitratbelastung des Grundwassers zur Zeit kein besonders drängendes Problem dar.“
Doch: „Da Maßnahmen zur Reduzierung des Nitratgehalts im Grundwasser erst sehr langfristig wirksam werden, ist die weitere Entwicklung im Hochsauerlandkreis sorgfältig zu beobachten.“
Abschließend teilt die Kreisverwaltung mit, ggf. könne der Vorschlag, Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ wieder aufgegriffen werden.

Gülletransporte von irgendwo nach irgendwo im Hochsauerlandkreis …
… darüber verliert die Kreisverwaltung in diesem Schreiben kein Wort.

Nichts desto trotz, vielen Dank den Mitarbeitern der Kreisverwaltung für die teils sehr detaillierte Antwort!

Das war …
… die Kurzfassung der Drucksache 9/1045
Für diejenigen, die es genauer wissen möchten, folgt hier gleich der Text der Verwaltungsvorlage komplett.

In diesem Zusammenhang ist aber auch …
… die Vorlage 9/1053 interessant. Da geht es um das Wassergebiet Marsberg-Westheim. Denn wir lesen da:

„Aufgrund gestiegener Nitratwerte im Rohwasser wurde dem Wasserwerksbetreiber aufgegeben, eine Neubewertung des Trinkwasserschutzgebietes vorzunehmen.“

Den vollständigen Wortlaut der Drucksache stellen wir hier ebenfalls nachfolgend ein.

Doch zuerst …
… Drucksache 9/1045 „Nitratbelastung des Grundwasser“ vom 28.08.2018

„Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sieht aktuell davon ab, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Ingenieurbüros ahu AG und/oder einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ einzuladen.

Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste hat am 24.07.2018 beantragt, den Beratungspunkt Bericht eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Ingenieurbüros ahu AG und/oder ei-nes Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten aufzunehmen.

Die Verwaltung hat sich mit dem Kreis Viersen in Verbindung gesetzt und in Erfahrung gebracht, dass die dort in Auftrag gegebene Studie noch nicht abgeschlossen ist. Im dortigen Ausschuss für Planung, Bauen und Umwelt wurde am 19.06.2018 der Entwurf zu Teil A und B der Studie vorgestellt. Der als wesentlich anzusehene Teil C der Studie, der letztlich die notwendigen Handlungsfelder beschreibt, ist noch nicht fertiggestellt.

Im Vergleich zum Hochsauerlandkreis ist die Ausgangslage hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen wesentlich dramatischer. Der Bewirtschaftungsplan 2016 – 2021 – Steckbriefe der Planungseinheiten im Teileinzugsgebiet Maas/Maas Nord NRW weist im Kreis Viersen wegen der Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/L Nitrat einen schlechten chemischen Zustand für sämtliche Grundwasserkörper aus. Mit ursächlich dafür ist die intensive landwirtschaftliche Flächennutzung. Der in Abständen von sechs Jahren fortzuschreibende Bewirtschaftungsplan enthält allgemeine Angaben und Beschreibungen zu den oberirdischen Gewässern in dem jeweiligen Teileinzugsgebiet und den zugeordneten Grundwasserkörpern. Unter anderem wird dargestellt, welche wesentlichen Faktoren auf den chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers einwirken. Das dem Bewirtschaftungsplan zugeordnete Maßnahmenprogramm enthält auf der Grundlage der festgestellten Einwirkungsfaktoren eine Auflistung grundsätzlicher Maßnahmen, deren Umsetzung erforderlich ist, um z.B. einen guten chemischen Zustand des Grundwassers zu erhalten oder wieder zu erreichen. Für die im Kreis Viersen gelegenen Grundwasserkörper sieht das geltende Maßnahmenprogramm diesbezüglich „Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in GW durch Auswaschung aus der Landwirtschaft“ vor.

Der aktuelle Bewirtschaftungsplan 2016-2021 – Steckbriefe der Planungseinheiten im Teilein-zugsgebiet Weser/Weser NRW belegt, dass im Hochsauerlandkreis lediglich der Grundwasserkörper „Trias Nordhessens“ im Bereich Marsberg-Borntosten wegen seiner Nitratbelas-tung in einem schlechten chemischen Zustand ist. Das zugeordnete Maßnahmenprogramm legt fest, dass „Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in GW durch Auswaschung aus der Landwirtschaft“ zu ergreifen sind. Bereits im Jahr 2005 wurde eine länderübergreifende Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft mit dem Ziel des mittelsfristigen nachhaltigen Absenkens der Nitratwerte durch gezielte Sanierungsmaßnahmen gegründet. Kernelement der Kooperation ist der Betrieb einer Biogasanlage durch die Stadtwerke Marsberg. Die der Kooperation beigetretenen Landwirte beliefern die Biogasanlage mit auf ihren Hofstellen anfallendem Input-Material (Gülle, Mist und Silomais). Zusätzlich zur Vergärung erfolgt eine Hygienisierung des Gärsubstrats. Die Ausbringung erfolgt entsprechend des ermittelten Düngebedarfs auf Basis eines digitalisierten Schlagkatasters. Aktuelle Messwerte der für die Trinkwasserversorgung genutzten Tiefbrunnen zeigen eine leicht positive Entwicklung für die Brunnen Vasbeck II und Gut Forst II mit Nitratwerten zwischen 44 und 48 mg/L und eine deutlich positive Entwicklung für den Brunnen Gut Forst I mit etwa 40 mg/L. auf.

Kreisweit stellt die Nitratbelastung des Grundwassers zur Zeit kein besonders drängendes Problem dar.

Da Maßnahmen zur Reduzierung des Nitratgehalts im Grundwasser erst sehr langfristig wirksam werden, ist die weitere Entwicklung im Hochsauerlandkreis sorgfältig zu beobachten. Die Studie des Kreises Viersen wird von der Verwaltung ausgewertet. In einer der nächsten Sitzungen wird über die Ergebnisse berichtet. Ggfs. kann dann der Vorschlag, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen oder des beauftragten Ingenieurbüros zu einem Vortrag im Ausschuss einzuladen, wieder aufgegriffen werden.

gez.
Dr. Schneider“

Und jetzt …
… Drucksache 9/1053 vom 31.08.2018 zum „Wasserschutzgebiet Marsberg-Westheim“, denn hier ist u.a. von einem offensichtlichen kausalen Zusammenhang die Rede,
nämlich, dass durch Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen für einen Golfplatz eine wesentliche Senkung der Nitratwerte messbar war.

„Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreisausschuss nehmen die Vorlage zur Kenntnis und empfehlen dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Kreistag beschließt gemäß § 27 Abs. 4 OBG in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Buchst. s) und f) KrO nach Abwägung die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen „Brunnen Westheim“ der Stadt Marsberg, Hochsauerlandkreis – Wasserschutzgebietsverordnung „Marsberg Westheim – und beauftragt die Verwaltung mit der Verkündung des Verordnungstextes gemäß § 33 OBG.

Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten
1. Ausgangslage
Im Jahr 1974 wurde zur Sicherung des Trinkwasserbrunnes Westheim in Marsberg die Wasserschutzgebietsverordnung „Marsberg-Westheim“ erlassen.
Diese Wasserschutzgebietsverordnung war für 20 Jahre befristet, so dass am 10.12.1994 das Wasserschutzgebiet neu ausgewiesen wurde. Eine Neubetrachtung des Einzugsgebietes für den Trinkwasserbrunnen wurde nicht vorgenommen.

Aufgrund gestiegener Nitratwerte im Rohwasser wurde dem Wasserwerksbetreiber aufgegeben, eine Neubewertung des Trinkwasserschutzgebietes vorzunehmen.

Die Stadtwerke Marsberg beauftragten das Ingenieurbüro GUV GmbH, Büro Kassel mit der Ausarbeitung eines Vorschlags zur Neuausweisung des Wasserschutzgebietes auf der Grundlage des DVGW-Arbeitsblattes W 101.

Das Gutachterbüro hat auf der Grundlage der Berechnungen zur Grundwasserneubildung festgestellt, dass das tatsächliche Einzugsgebiet wesentlich größer ist als die bisherige Schutzgebietsausweisung und hat entsprechende Vorschläge für eine Abgrenzung der jeweiligen Wasserschutzzonen erarbeitet. Die räumliche Ausdehnung der Wasserschutzzonen bedingt zwingend eine Neuausweisung des Wasserschutzgebiets.

Mit der Korrektur der Größe des Einzugsgebietes, der Vergrößerung der Schutzzone II bis an die Bestandsbebauung und dem Erlass einer entsprechenden Wasserschutzgebietsverordnung wird der Schutz im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage und somit die Trinkwasserversorgung langfristig gesichert. Aufgrund der veränderten Gefährdungspotentiale für die Trinkwasserversorgungsanlage, der Änderung der Einzugsgebiete und der erforderlichen Anpassung der Genehmigungs- und Verbotstatbestände soll die vorhandene Verordnung aufgehoben und durch eine neue Wasserschutzgebietsverordnung ersetzt werden.

2. Verfahren
Die Verwaltung hat die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und den Entwurf der Wasserschutzgebiets-Verordnung zusammen mit dem Erläuterungsbericht sowie die Gutachten des Büros GUV GmbH vom 12.03.2018 bis zum 12.04.2018 öffentlich ausgelegt.

Von vier Trägern öffentlicher Belange wurden Bedenken gegen Teile des Entwurfs der Wasserschutzgebietsverordnung vorgetragen. Eine private Einwendung gegen den Entwurf wurde bei den Stadtwerken Marsberg vorgetragen.

Aufgrund der Stellungnahme des Geologischen Dienstes und der Einwendung eines Anwohners hinsichtlich der Größe des Einzugsgebietes wurde das Büro GUV GmbH hierzu um Erläuterung gebeten.

Das Ingenieurbüro hat die Abgrenzung der einzelnen Schutzzonen schlüssig dargestellt, so dass auch die Unterteilung der Schutzzone III in die Zonen III A und III B beibehalten wird.
Den Anregungen der Landwirtschaftskammer NRW wird gefolgt. Bei den Anregungen des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes kann kein Einvernehmen hergestellt werden. Gerade in diesem Gebiet ist der signifikante Einfluss der Landwirtschaft auf die Nitratwerte im Trinkwasser ersichtlich. Mit der Umwandlung der landwirtschaftlichen Flächen in Flächen für den Golfplatz war auch eine wesentliche Senkung der Nitratwerte messbar. Im Einzugsgebiet sind nur geringe landwirtschaftlich genutzte Flächen verblieben. Es ist zumutbar, dass die Anforderungen zum Aufbringen von Gärsubstraten erhöht werden, da auch die Flächen im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck diesen Anforderungen unterliegen.

Näheres ergibt sich aus der beigefügten Synopse (Anlage 3).

3. Entscheidung
Der Kreistag hat die Entscheidung über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets gemäß §§ 51, 52 WHG nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Dies bedeutet, dass mit Hilfe der Elemente Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit abzuwägen ist, ob die Wasserschutzgebiets-Verordnung erlassen werden soll.

Die fachliche Begründung bildet die Grundlage der Verordnung und ist im Erläuterungsbericht sowie in der Synopse dargestellt.

4. Hinweis
Auf die gesetzlichen Befangenheitsregeln gemäß § 28 Abs. 2 der Kreisordnung in Verbindung mit § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird hingewiesen.

gez.
Dr. Schneider“

.

Filed under: Gesundheitspolitik,GewässerComments Off on Kreisverwaltung greift Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zur Nitratbelastung auf

SBL/FW beantragt Bericht über Nitratbealastung und Gülletransporte

By admin at 4:34 pm on Wednesday, August 1, 2018

Hochsauerlandkreis …
… überschüssige Gülle?

Immer häufiger erreichen uns Meldungen über Gülle-Transporte im und ins Sauerland. Sogenannte „Güllebörsen“ würden den Handel professionell organisieren. Angeblich wird überschüssige Gülle z.B. aus Niedersachsen bis ins Sauerland gebracht. Gülle-Fracht soll sogar aus den Niederlanden in unser Kreisgebiet gelangen. Es gibt Berichte, wonach Tanklastzüge aus Ostwestfalen und dem Münsterland „Gülle-Bunker“ zwischen den Windrädern auf dem Gut Almerfeld bei Brilon anfahren.
Die Folge eines Übermaßes an Gülle ist ein Übermaß an Nitrat. Was ein zu hoher Nitrat-Gehalt für Böden, Gewässer, Umwelt und Gesundheit bedeutet ist allgemein bekannt.

Bundestagsabgeordneter: „Gülletourismus Einhalt gebieten!“

MdB Dirk Wiese hat das Thema jüngst aufgegriffen und sich öffentlich dazu positioniert. Er äußerte: „Die Folgen der Überdüngung in den genannten Regionen merken wir auch bei uns vor im Sauerland. Mehr und mehr Gülletransporte erreichen auch unsere Region, was auch mittelbar negative Folgen bei uns haben wird. Diesem Gülletourismus muss Einhalt geboten werden.
Klick:
https://hsk-spd.de/wiese-nitratbelastung-ernst-nehmen/

Kreis Viersen …
… will Überdüngung nicht länger tolerieren …

Der Kreis Viersen hat ebenfalls ein erhebliches Problem mit Überdüngung durch Gülle. Der dortige Landrat wollte nicht weiter untätig bleiben. Er will jetzt Maßnahmen gegen zu hohe Gülle-Einträge ergreifen. Weil der Kreis aber keine eigenen Zuständigkeiten im Bereich der Kontrolle des Einsatzes von Gülle in der Landwirtschaft – abgesehen von Wasserschutzgebieten – hat (das ist Sache der Landwirtschaftskammer), will der Kreis Viersen prüfen, ob er nicht die Zuständigkeit erlangen kann.

… will striktere Regeln

Der Kreis Viersen will, dass Grundwasser-Schutzzonen eingerichtet werden, in denen das Düngen mit Gülle verboten ist. Außerdem will er striktere Regeln zur Kontrolle von Gülle-Importen aus dem Ausland erreichen und eine verbindliche Kooperation zwischen Landwirten und Wasserversorgern. Dazu wünscht sich der Kreis Einsicht in die Daten der Gülle-Ausbringung und Befugnisse in der Überwachung.

… beauftragte „Gülle-Studie“

Im Jahr 2017 beauftragte der Kreis Viersen das Ingenieurbüro ahu AG, Aachen mit der Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“. Die Studie steht offenbar kurz vor dem Abschluss.
Erste Ergebnisse zeigen, „dass für eine grundlegende Verbesserung der Grundwasserbelastung durch Nitrat ein Paradigmenwechsel insbesondere bei den rechtlichen Rahmenbedingungen als auch bei konkreten behördlichen Zuständigkeiten im Vergleich zur heutigen Situation erforderlich ist.“
Quelle: Kreis Viersen

Hochsauerlandkreis …
… Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist der Auffassung, der Hochsauerlandkreis dürfe hinsichtlich von Gülletransporten und Nitrat-Belastung nicht untätig bleiben. Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, beantragte daher am 24.07.2018 bei Landrat Dr. Karl Schneider, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten folgenden Punkt aufzunehmen:

„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder
einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des
Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“
(mit Nachfragemöglichkeit)“

Filed under: Gewässer,LandschaftsschutzComments Off on SBL/FW beantragt Bericht über Nitratbealastung und Gülletransporte

Gefahr für Badegäste? Badeseen und Talsperren auf multiresistente Keime testen!

By admin at 1:28 pm on Tuesday, June 26, 2018

Analog zum Antrag vom 24.05.2018 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag von
Minden-Lübbecke beantragte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 12.06.2018 einen etwas ungewöhnlich anmutenden Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Kreistages aufzunehmen. Es geht um

Überprüfung der Badeseen/Talsperren im Hochsauerlandkreis auf multiresistente Keime

Der Beschlussvorschlag sollte lauten:
• Die Kreisverwaltung wird beauftragt eine umgehende, vollständige und transparente Überprüfung der Badeseen/Talsperren im Hochsauerlandkreis auf multiresistente Keime durchzuführen und diese Daten zu veröffentlichen.

Beunruhigende Untersuchungsergebnisse … auch im Einzugsgebiet der Ruhr

Die SBL/FW-Fraktion begründete und erläuterte ihren Antrag so:

„Aktuellen Presseberichten zufolge sind Gewässer in NRW mit multiresistenten Keimen belastet.

Die NRZ zitierte in einem Artikel vom 25.05.2018 Paul Kröfges vom Umweltverband BUND wie folgt:
Keimbelastete Gülle würde auf Feldern ausgebracht – „und der nächste Regen wäscht sie dann aus“. So gelangten die Keime in Bäche und andere Gewässer.
Die NRZ berichtet weiter, Wissenschaftler von der Ruhr-Universität Bochum hätten nun multiresistente Keime in Wasserproben nachgewiesen, die Resistenzen gegen Reserve-Antibiotika aufweisen. Auch der Badesee Heidweiher sei mit multiresistenten Kolibakterienbelastet gewesen. (Die Wissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum untersuchten laut NRZ Proben aus verschiedenen Bächen im Kreis Borken.)
Klick:
https://www.nrz.de/region/resistente-keime-in-nrw-gewaessern-gefunden-id214391787.html

Die SBL/FW-Fraktion hatte sich bekanntlich am 10.04.2018 mit der Anfrage „Qualität der Gewässer im Hochsauerlandkreis“ an den Landrat gewandt. In der umfangreichen Antwort der Kreisverwaltung mit Datum vom 24.04.2018 heißt es u.a., eine aktuelle Einschätzung zum ökologischen Potenzial der Talsperren im HSK sei nicht bekannt. Wir gehen daher davon aus, dass auch über die Belastung unserer Gewässer mit multiresistenten Keimen offiziell wenig bekannt ist.

Nach den vorstehenden Auszügen aus dem NRZ-Bericht und aus der Antwort Ihrer Verwaltung zitieren wir nun aus der Antrags-Begründung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag von Minden-Lübbecke zur Überprüfung der Badeseen auf multiresistente Keime.

„Bei Tests von Wasser aus niedersächsischen Badeseen sind in allen Proben multiresistente Keime gefunden worden. Aber auch in NRW haben Journalisten kürzlich in der Ruhr, dem Kemnader und dem Baldeneysee mehrere multiresistente Erreger entdeckt. Es wurden Erreger gefunden, die gegen bis zu sechs Antibiotika resistent sind, und zwar auch gegen wichtige Notfall-Antibiotika.“

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag von Minden-Lübbecke schreibt weiter, die schwarz-gelbe Landesregierung wolle die Gewässer in NRW aber erst 2019 auf diese gefährlichen Erreger überprüfen und erklärt, multiresistente Keime könnten zu schweren Erkrankungen führen. Auch wenn diese Erreger bei gesunden Menschen nicht unmittelbar eine Erkrankung auslösten, könnten sie sich im Darm ansiedeln und zu einem späteren Zeitpunkt eine Infektion verursachen.
Eine Kontrolle erst 2019 vorzunehmen, wie die schwarz-gelbe Landesregierung es plane, sei völlig inakzeptabel. Es wäre nicht ausreichend, eine Informationsübersicht für Badegäste zusammen zustellen, um beispielsweise geschwächte Menschen auf das Infektionsrisiko hinzuweisen. Und es sei nicht ausreichend nur auf Grundlage der EU-Richtlinie zu Badegewässern aus dem Jahr 2006 zu prüfen. Diese gebe nur zwei mikrobiologische Parameter für die Kontrollen vor, die Rückschlüsse auf die Gewässerqualität und die damit verbundene Gefahr von Krankheiten wie Durchfall oder Erbrechen zulassen. Eine Prüfung auf multiresistente Keime schriebe die EU-Richtlinie für Badegewässer nicht vor und würde deshalb bislang nicht durchgeführt.

Um für die Menschen einen verantwortlichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten, hält die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag von Minden-Lübbecke eine entsprechende und sofortige Überprüfung der Badeseen für notwendig.

Dieser Auffassung schließt sich unsere Fraktion an!“

Am Donnerstag (28.06.) steht dieser Antrag bereits im Umweltausschuss des HSK auf der Tagesordnung.

Filed under: GewässerComments Off on Gefahr für Badegäste? Badeseen und Talsperren auf multiresistente Keime testen!

Kormoran-Abschüsse im Hochsauerlandkreis – Wenn die Ausnahme zur Regel wird

By admin at 1:04 am on Friday, November 24, 2017

Alle Jahre wieder …
„Corpus Delicti“ ist die Verwaltungsvorlage 9/831 „Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen; hier: Verlängerung der erteilten Ausnahmegenehmigung/Befreiung für ein Jahr“. Sie stand am 10.10.2017 auf der Tagesordnung des Naturschutzbeirats (ehemals Landschaftsbeirat).

Offenbar mit Erfolg beklagen sich alle Jahre wieder Angelsport- und Sportfischervereine und Fischereigenossenschaften im Hochsauerlandkreis bei der Kreisverwaltung über ihre missliebige Konkurrenz durch Kormorane. Und alle Jahre wieder erteilt der Hochsauerlandkreis daraufhin eine Ausnahmegenehmigung für den „Vergrämungsabschuss“ der schwarzen Vögel sogar in Naturschutzgebieten. Begründet wird diese wiederkehrende Maßnahme mit dem „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwehr erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran.”

Der Blickwinkel des Naturschutzbundes NRW (NABU) …
.. ist wahrscheinlich immer noch ein ganz anderer. In einer 3 Jahre alten Publikation schrieb der Verband:
„Der Kormoran unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Trotzdem wird er in den meisten Bundesländern verfolgt. Auch in Nordrhein-Westfalen.“
Und:
„Die Genehmigung von Abschüssen bzw. Tötungen nach Artenschutzrecht sowohl per Landesverordnung als auch per Einzelgenehmigung für Arten, die weder dem Jagdrecht unterliegen noch in Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie als jagdbare Arten gelistet sind, ist rechtswidrig.
Und:
„Es kann in keiner Weise von einer Überpopulation gesprochen werden. Der Kormoran ist nicht für den Rückgang von seltenen Fischarten verantwortlich, sondern die Verbauung der Gewässer, der Verlust der Strukturvielfalt an Bächen und Flüssen, sowie die Gewässerverschmutzung durch Landwirtschaft und Industrie.“
Klick: https://nrw.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/kormoran/04391.html

Wirtschaftliche Interessen kontra Artenschutz
Wurde hier wirtschaftlichen Interessen (wieder) größere Bedeutung beigemessen als dem Umwelt- und Artenschutz?

Gegenwart und Zukunft
Laut der mittlerweile vorliegenedn Niederschrift der Sitzung des Naturschutzbeirats stimmten die Beiratsmitglieder mehrheitlich für den „Vergrämungsabschuss von Kormoranen im bisher zugelassenen Umfang befristet bis zum 15.02.2018.“
Wir sind uns ziemlich sicher, dass wie in jedem Jahr auch im Oktober 2018 die Ausnahmegenehmigung – die schon längst keine Ausnahme mehr ist – wieder auf der Tagesordnung steht und auch ohne Umschweife auch wieder erteilt wird!?

Filed under: TierschutzComments Off on Kormoran-Abschüsse im Hochsauerlandkreis – Wenn die Ausnahme zur Regel wird

Marsberg: (Angeblich) Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser nie überschritten

By admin at 2:46 pm on Wednesday, August 30, 2017

Fester Bestandteil unseres Wortschatzes
Ein Begriff hat sich mittlerweile fest ins Vokabular einiger an Gesundheit und Umwelt interessierten Menschen eingeschlichen. „Nitratwert“! Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) kann darüber schon eine kleine Fortsetzungsgeschichte schreiben.

Zur neuesten Folge

Fragen
Sie beginnt am 15.08.2017 mit der Anfrage der SBL/FW „Hohe Nitratwerte im Raum Marsberg“ an Landrat Dr. Karl Schneider.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7727

Antworten
Zusammenfassung (Das komplette Antwortschreiben des HSK finden Sie am Ende unseres Berichts.)

Grenzwertüberschreitung „nur“ im Rohwasser
Der Hochsauerlandkreis teilte daraufhin der SBL/FW mit Schreiben mit Stempel vom 29.08.2017 (immer bezogen auf das Stadtgebiet Marsberg!) mit:
„Im Trinkwasser wurde der Grenzwert für Nitrat seit 2013 nie überschritten“. Im Rohwasser hätte es aber im Jahr 2013 acht Messwerte für Nitrat über 50 mg/l, max. bei 52 mg/l, gegeben. 2017 hätte ein Nitratwert im Rohwasser bei 51 mg/l gelegen.

Wasserwirtschaft und Landwirtschaft kooperieren
In Kooperation zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft würden Maßnahmen ergriffen, wie der Bau einer Biogasanlage in Marsberg-Borntosten sowie Einzelmaßnahmen der Anbau von Extensivmais und die Anschaffung von modernster Düngetechnik.

Keine Nitrat-Aufbereitung des Trinkwassers
Die Reduktion des Nitrateintrags sei im fraglichen Gebiet aufgrund der dortigen Bodenbeschaffenheit erst nach frühestens drei Jahren im Grundwasser messbar, schreibt der Hochsauerlandkreis.
Der HSK möchte in diesem Zusammenhang nicht von „belastetem Wasser“ sprechen. Denn derzeit liege die Nitratkonzentration sicher unter dem Grenzwert von 50 mg/l. (Die SBL/FW hat dazu andere Informationen. Darüber später einmal mehr …)
Die Kreisverwaltung lässt uns auch noch wissen, dass eine Nitrat-Aufbereitung für das Trinkwasser weder vorhanden noch vorgesehen sei. Es erfolge lediglich eine allgemein übliche Desinfektion des Rohwassers (mit Chlor?).

Gülle-Dünger in Naturschutz- und Wasserschutzgebieten ist erlaubt
Aus Schmallenberg wissen wir, dass Gülle in mindestens einem Wasserschutzgebiet „legal“ aufgebracht worden ist. Über die Sinnhaftigkeit lässt sich sicher streiten.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=7714
Wie die Kreisverwaltung nun schreibt, ist auch im Stadtgebiet Marsberg „auf landwirtschaftlich genutzten Naturschutzflächen Düngung mit Gülle in bisherigem Umfang (Bestandsschutz) nach den Bestimmungen des Landschaftsplans Marsberg zulässig“.

HSK macht keine Angaben über Nitrat in Naturschutzgebieten
Die Frage Nr. 5 der SBL/FW-Fraktion, das ist die nach nachgewiesener Nitrat-Belastung in Naturschutzgebieten, beantwortet der HSK nicht konkret. Er stellt lediglich bei der Antwort auf die vorhergehende Frage fest: „Ein Zusammenhang zwischen Naturschutzgebiet, Gülleaufbringung und Nitrat-Belastung lässt sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht herstellen“.

Trinkwasser wird online ständig auf Nitrat überwacht …
… schreibt der Hochsauerlandkreis, und zwar durch die Stadtwerke Marsberg.
Dann dürfte den Stadtwerken ja auch nicht entgangen sein, dass laut einer Analyse eines unabhängigen Labors der Nitratwert im Trinkwasser merklich über 50 mg/l gelegen hat!? Momentaufnahme?

Messwerte nicht auf Anhieb auffindbar
Die Verwaltung verweist auch auf ihre Antwort vom 25.01.2016 (auf eine SBL/FW-Anfrage vom 05.01.2016).
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6508

Auch sie dreht sich u.a. um Nitratkontrollen. Der HSK verwies seinerzeit auf das Portal ELWAS-WEB, das über den Link
http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf
zu erreichen ist.

Super, da sehe ich jetzt Borntosten aus der Luft mitsamt Wasserwerk! Was ich nicht sehe, sind die Nitrat-Messwerte! Na gut, vielleicht sind die Seiten in Überarbeitung? Das Portal bietet jedenfalls eine schöne Beschäftigung für einen langweiligen, verregneten Sonntag.

Bei den Stadtwerken Marsberg finde ich „Nitrat“ unter der der Stichwortsuche. Sie erklären auf ihrer Web-Seite vorsichtshalber:
„Da Nitrat nicht nur im Trinkwasser, sondern auch in vielen anderen Nahrungsmitteln enthalten ist, hängt die gesamte Nitrataufnahme nicht so sehr vom Trinkwasser sondern viel mehr von der sonstigen Ernährung ab. Je nach Jahreszeit können z. B. Kopf- und Feldsalat sowie Grünkohl, Weißkohl und Wirsing und verschiedene Wurzelgemüse wie Rote Beete, Radieschen und Rettich bis zu 4.000 mg/kg Nitrat enthalten.“
Gut zu wissen. Lassen wir besser die Radieschen weg!?

Nitratanstieg ausgebremst
Der Hochsauerlandkreis betont auch (siehe Antwort auf Frage 7!), im Bereich des Wasserschutzgebietes sei der Nitratgehalt geogen bedingt schon immer recht hoch. Seit 2005 wäre ein deutliches Ausbremsen des Nitratanstiegs im Trinkwasser mit einem Rückgang unter den Grenzwert von 50 mg/l feststellbar. Und hinsichtlich Bakterien und anderen Umweltgiften gebe es keine Auffälligkeiten.

——————————————————————————————–
.
——————————————————————————————–

Um Missverständnissen vorzubeugen, hier das Schreiben der Kreisverwaltung vollständig:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Hohe Nitratwerte im Raum Marsberg vom 15.08.2017

Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie häufig kam es seit dem Jahr 2013 im Stadtgebiet von Marsberg zu Auffälligkeiten bzgl. des Nitratgehalts von Roh- und Trinkwasser?

Im Trinkwasser wurde der Grenzwert für Nitrat seit 2013 nie überschritten. Im Rohwasser gab es im Jahr 2013 acht Messwerte für Nitrat über 50 mg/I; max. bei 52 mg/l. Im Jahr 2017 lag ein Nitratwert im Rohwasser bei 51 mgl.

2. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, welche sind beabsichtigt, um den Nitratgehalt in den Böden und im Wasser deutlich zu reduzieren?

Maßnahmen für den Bereich der Wassersschutzgebiete in Marsberg werden in der Kooperation zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft erörtert und festgelegt. Die wirksamste Maßnahme wurde mit dem Bau der Biogasanlage in Marsberg-Borntosten umgesetzt. In der Schutzzone II und in weiten Teilen der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Marsberg-Vasbeck wird eine Gesamtfläche von ca. 1.600 ha mit hygienisiertem Gärsubstrat der Biogasanlage Borntosten pflanzenbedarfsgerecht gedüngt. Die Düngeplanung erfolgt durch den Kooperationsberater. Es stehen ausreichend Lagerkapazitäten zur Verfügung. Die grundwasserschonende Düngung wird durch zahlreiche Nmin-Beprobungen, die jedes Jahr auf der Hälfte der Flächen genommen wird, dokumentiert. Die Nmin-Werte haben sich in den letzten Jahren deutlich verringert.
Daneben werden zahlreiche Einzelmaßnahmen wie z.B. Förderung von Extensivierung auf besonders auswaschungsgefährdeten Standorten, Förderungen für Zwischenfrüchte, Grünlandumbruchverbote, Anbau von Extensivmais, Anschaffung von modernster Düngetechnik usw. verfolgt.

3. Wie lang ist (von — bis?)‚ je nach Beschaffenheit des Untergrunds und anderer Faktoren, im Gebiet der Stadt Marsberg der Zeitraum, bis Gülle und andere Düngerbestandteile von der Oberfläche in wasserführende Schichten gelangt? Wie lange dauert es, bis dieses belastete Wasser durch das Wasserwerk aufbereitet wird?

Das durch die Düngung entstehende Umwandlungsprodukt Nitrat kann, da es nur unzureichend im Boden gespeichert und zurückgehalten wird, gerade bei unsachgemäßer Überdüngung in das Grundwasser ausgetragen werden. Je nach Beschaffenheit und Aufbau der oberen Bodenschichten kann der Weg von der belebten Bodenzone bis in das Grundwasser wenige Tage, aber auch Wochen dauern. Da der Oberboden je nach Aufbau ein Puffer— und Rückhaltevermögen hat, sind die Zeiten demensprechend länger. Bei dem Grundwasser in Marsberg-Vasbeck handelt es sich um ein relativ junges Grundwasser. Die Grundwasserneubildung entspricht einem Zeitraum von ca. 3 Jahren. Das bedeutet, dass Maßnahmen zur Reduzierung des Nitrateintrags frühestens nach 3 Jahren im Grundwasser messbar sein sollten. Bei andern Wasserschutzgebieten ist der Zeitraum der Grundwasserneubildung wesentlich länger.
Die Nitratwerte sind in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Sie liegen derzeit sicher unter dem Grenzwert von 50 mg/I. Von belastetem Wasser sollte in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden. Eine Nitrat-Aufbereitung für das Trinkwasser ist nicht vorhanden und auch nicht vorgesehen. Ziel ist die weitere Nitratreduzierung im Grundwasser mit Hilfe der Kooperation. Das gewonnene Wasser wird im Wasserwerk nicht weiter aufbereitet. Es erfolgt lediglich eine allgemein übliche Desinfektion des Rohwassers.

4. Hat der Hochsauerlandkreis entsprechende Auflagen gemacht, um die GüIlebelastung in den Naturschutzgebieten zu verhindern bzw. einzuschränken? Wenn nein, warum nicht?

Im Bereich des Wasserschutzgebiets Marsberg-Vasbeck sind nur in geringem Umfang Naturschutzflächen im Landschaftsplan der Stadt Marsberg festgesetzt worden. Gerade bei diesen Flächen handelt es sich um stark geneigte bzw. von Schafen beweidete oder extensiv genutzte Flächen oder Waldnaturschutzgebiete, die eine Gülleaufbringung ohnehin nur sehr begrenzt zulassen. Ein Zusammenhang zwischen Naturschutzgebiet, Gülleaufbringung und Nitratbelastung lässt sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht herstellen. Im Übrigen ist anzuführen, dass auf landwirtschaftlich genutzten Naturschutzflächen eine Gülleaufbringung in bisherigem Umfang (Bestandsschutz) nach den Bestimmungen des Landschaftsplans Marsberg zulässig ist. Ein generelles Verbot der Gülleaufbringung in diesen Naturschutzgebieten wäre somit rechtlich nicht durchsetzbar.

5. In welchen Naturschutzgebieten im Stadtgebiet ist Nitrat nachgewiesen worden und auch aktuell nachweisbar?

Siehe Antwort zu Frage 4.

6. Wie engmaschig sind die Kontrollen von Trinkwasser, Rohwasser, Fließgewässern und Böden?

Der Nitratwert im Trinkwasser wird von den Stadtwerken Marsberg ständig online aufgezeichnet und überwacht. Die Kontrollintervalle sind im Trinkwasser je nach entnommener Wassermenge unterschiedlich. Eine umfassende Trinkwasseruntersuchung findet wie folgt statt:
– Kontrollen des Trinkwassers im Hochbehälter Eichholz 2-mal jährlich.
– Kontrollen des Trinkwassers in den Hochbehältern Giershagen, Padberg, Helmighausen und Westheim 1-mal jährlich.
– Mikrobiologische Kontrollen an den Wassergewinnungsanlagenund in den Hochbehältern erfolgen je nach Wasserförderung zwischen 2 bis 4-mal jährlich.
– Kontrollen auf Pflanzenschutzmittel alle 3 Jahre.
– Zur Kontrolle der Böden siehe Ausführung unter Punkt 2 zu Nmin-Untersuchungen.

Hinsichtlich der Messhäufigkeit in Oberfächengewässern verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1 und 2 Ihrer Anfrage vom 5.01.2016.

7. Welche Ergebnisse zeigten und zeigen sie hinsichtlich Nitrat, Bakterien und anderen Umweltgiften?

Seit dem Jahr 2005 ist ein deutliches Ausbremsen der Nitratanstiegs im Trinkwasser mit nunmehr einem Rückgang unter den Grenzwert von 50 mg/I Nitrat feststellbar. Langfristige Auswertungen des Grundwassers zeigen, dass der Nitratwert im Bereich des Wasserschutzgebietes geogen bedingt schon immer recht hoch war. Selbst in den Jahren ab 1960 liegen die Nitratwerte bereits über 30 mg/l.

Hinsichtlich Bakterien und anderen Umweltgiften ergeben sich keine Auffälligkeiten, so dass in Bezug darauf keine weitergehende Aufbereitung des Trinkwassers erforderlich ist.

8. Wie wirkt sich das Trinkwasserschutzgebiet auf die Qualität von Roh- und Trinkwasser aus?

Positiv, siehe vorstehende Ausführungen.“

Filed under: Gesundheitspolitik,GewässerComments Off on Marsberg: (Angeblich) Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser nie überschritten

Hohe Nitrat-Werte in Marsberg?

By admin at 10:45 pm on Tuesday, August 15, 2017

Im Stadtgebiet von Marsberg sollen die Nitrat-Werte im Vergleich zu anderen Kommunen im HSK überdurchschnittlich hoch sein. Das ist keine Neuigkeit. Darüber ist schon mehrfach in den Medien berichtet worden.

Ein Bürger aus Marsberg ließ deshalb im vergangenen Herbst eine Probe aus dem städtischen Wassernetz analysieren. Das Ergebnis war grenzwertig. Es wies >50mg/L Nitrat aus.
Die Trinkwasserverordnung legt für Nitrat einen Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter fest. Unter bestimmten Umständen kann Nitrat teilweise zu Nitrit umgewandelt werden und womöglich die menschliche Gesundheit gefährden. Erhöhte Nitrat-Gehalte im Trinkwasser sind sehr häufig auf intensiv gedüngte landwirtschaftlich genutzte Flächen zurückzuführen.

Nach unseren Informationen kommen im Raum Marsberg wohl mindestens zwei ungünstige Umstände zusammen: Verkarstung und Massentierhaltung. Die Stadt Marsberg hat darauf reagiert und ein Trinkwasserschutzgebiet sowie eine kostspielige Biogasanlage errichtet, um die Situation zu verbessern.

Manche Sauerländerinnen und Sauerländer haben offenbar den Eindruck, dass die „Vergüllung“ der Landschaft massiv zugenommen hat. Angesichts dieser Situation ist auch für die SBL/FW die Ausweitung der Massentierhaltung im Raum Marsberg (und anderenorts) unverständlich. Allein im Ortsteil Udorf sollen geschätzt 4.000 Schweine gemästet werden. Und in Canstein soll eine Biogasanlage erweitert worden sein, vielleicht mit der Folge, dass nun noch mehr Masttiere noch mehr Gülle „produzieren“; denn Biogasanlagen müssen ja „gefüttert“ werden!?

Die SBL/FW hat zur Situation im Raum Marsberg, insbesondere auch zur der in den dortigen Naturschutzgebieten, einige Fragen an den Landrat:

1. Wie häufig kam es seit dem Jahr 2013 im Stadtgebiet von Marsberg zu Auffälligkeiten bzgl. des Nitrat-Gehalts von Roh- und Trinkwasser?
2. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, welche sind beabsichtigt, um den Nitrat-Gehalt in den Böden und im Wasser deutlich zu reduzieren?
3. Wie lang ist (von – bis?), je nach Beschaffenheit des Untergrunds und anderer Faktoren, im Gebiet der Stadt Marsberg der Zeitraum, bis Gülle und andere Dünger-Bestandteile von der Oberfläche in wasserführende Schichten gelangt? Wie lange dauert es, bis dieses belastete Wasser durch das Wasserwerk aufbereitet wird?
4. Hat der Hochsauerlandkreis entsprechende Auflagen gemacht, um die Gülle-Belastung in den Naturschutzgebieten zu verhindern bzw. einzuschränken? Wenn nein, warum nicht?
5. In welchen Naturschutzgebieten im Stadtgebiet ist Nitrat nachgewiesen worden und auch aktuell nachweisbar?
6. Wie engmaschig sind die Kontrollen von Trinkwasser, Rohwasser, Fließgewässern und Böden?
7. Welche Ergebnisse zeigten und zeigen sie hinsichtlich Nitrat, Bakterien und anderen Umweltgiften?
8. Wie wirkt sich das Trinkwasserschutzgebiet auf die Qualität von Roh- und Trinkwasser aus?

Filed under: Gewässer,Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Hohe Nitrat-Werte in Marsberg?

Gülle kein Problem im Wasserschutzgebiet „Latroptal“?

By admin at 12:09 am on Wednesday, August 9, 2017

I
Fragen kann nicht schaden
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte Informationen über Gülle-Aufbringung im Wasserschutzgebiet „Latroptal“ im Stadtgebiet Schmallenberg erhalten. Die SBL/FW berichtete über Auffälligkeiten wie „Coliforme Bakterien“ und „Nitrat“, die bei den Kontrollen im Latroptal festgestellt worden sind und richtete am 25.07.2017 eine Anfrage an den Landrat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7706

Glaube ist gut, Kontrolle ist besser, keine Fäkalien im Wasser sind noch besser
Die Verwaltung des Hochsauerlandkreises antwortete daraufhin mit Schreiben vom 07.08.2017, bei der Wassergewinnungsanlage aus dem „Latroptal“ handele es sich um eine Sickeranlage parallel zum Gewässer Latrop. Trinkwasser würde hier also aus oberflächennahem Wasser aus dem Uferfiltrat gewonnen, das einer weitergehenden Aufbereitung bedürfe.
Das Ergebnis: Die am 08.06.2017 entnommenen Proben des Roh- und Trinkwassers aus dem „Latroptal“ seien in mikrobiologischer Hinsicht unauffällig und weiter, das Ergebnis der Analyse vom 08.06.2017 zeige auf, dass im „Latroptal“ keine fäkale Belastung im Umfeld nachgewiesen werden konnte. Der Grenzwert für „Coliforme Bakterien“ sei 0.

Nitrat „nur“ bei 6,0 mg/l
Den Nitrat-Grenzwert lege die Trinkwasserverordnung bei 50 mg/l fest. Ein Wert von 6,0 mg/l, so wie im „Latroptal“ festgestellt, sei also aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich.

Die Landwirtschaftskammer empfiehlt
Der Landwirt, der das Wasserschutzgebiet „Latroptal“ gedüngt hat, habe eine ordnungsgemäße Düngung nachgewiesen, alles nach den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung und unter Berücksichtigung der Beratungsempfehlungen des von der Landwirtschaftskammer erstellten Düngeplans. Die Düngung sei ausschließlich in der Schutzzone III erfolgt.

Keine Grenzwerte für Rohwasser
Roh- und Trinkwasser, so schreibt der Hochsauerlandkreis, würden regelmäßig durch eine zulässige Untersuchungsstelle untersucht. Die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen seien seit 2015 unauffällig. (Nach dem Zeitraum vor 2015 hatte die SBL/FW nicht gefragt). Für Rohwasser gebe es weder Richt- noch Grenzwerte.

„Coliforme Bakterien“ etwa auch in anderen Wasserschutzgebieten?
Die Antwort des HSK erscheint uns etwas nebulös. Zitat: „Da es sich bei dem zitierten Nachweis von 18 „Coliformen Bakterien“ im Rohwasser einer oberflächennahen Wassergewinnungsanlage nicht um einen hohen Wert und auch der hier nachgewiesene Messwert für Nitrat derart niedrig ist, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.“

Gesetzgeber ist dringend gefragt
Nachdem sich in den letzten Tagen die Meldungen über ein Zuviel an Gülle, die möglichen gesundheitlichen Folgen und die deswegen wahrscheinlich bald explodierenden Trinkwasserkosten häufen, können wir gut verstehen, warum die Kreisverwaltung darauf verweist, dass die Wasserbehörde unter den gegebenen Umständen keinen Raum für ein unmittelbares gewässerschutzrechtliches Einschreiten habe.

II
Leseempfehlungen:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/nitratwerte-im-grundwasser-gefahr-fuers-trinkwasser-1.3617856
http://www.deutschlandfunk.de/nitrat-im-grundwasser-trinkwasser-koennte-teurer-werden.1939.de.html?drn:news_id=777535

III
Die Antwort des HSK in voller Länge:

„Ihre Anfrage gem. 5 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Gülle im Wasserschutzgebiet Latroptal vom 25.07.2017

Sehr geehrter Herr Loos,

zu den mit Ihrer Anfrage vom 25.07.2017 aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1: Welche Kenntnisse haben Sie von den Vorgängen und der Situation im Wasserschutzgebiet Latroptal?

Die Stadtwerke Schmallenberg informierten mich am 06.06.2017 darüber, dass im Wasserschutzgebiet „Latroptal“ in der Schutzzone llI Jauche ausgebracht worden wäre. Daraufhin wurden unmittelbar mikrobiologische Kontrolluntersuchungen des gewonnenen Rohwassers sowie des Trinkwassers veranlasst. Diese Proben wurden am 08.06.2017 entnommen. Das Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung aus dem Ausgang des Wasseniverks Latroptal war in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht unauffällig. Das Ergebnis der Rohwasseranalyse — also das Wasser vor Eingang in das Wasserwerk — haben Sie in Ihrer Anfrage zum Teil zitiert. Dieses Ergebnis der Rohwasseranalyse ist ebenfalls als unauffällig anzusehen. Dieses Ergebnis möchte ich aus Sicht des Trinkwasserschutzes näher erläutern.

Bei der Wassergewinnungsanlage Latroptal handelt es sich um eine Sickeranlage parallel zum Gewässer Latrop, d.h. hier wird oberflächennahes Wasser aus dem Uferfiltrat des Gewässers entnommen und anschließend zu Trinkwasser aufbereitet. Aufgrund der unmittelbaren Beeinflussung durch das Gewässer bedarf das hier gewonnene Wasser (Rohwasser) einer weitergehenden Aufbereitung. Das oben zitierte Ergebnis der Wasseranalyse wurde vor Eingang in das Wasserwerk, also vor dieser Aufbereitung, entnommen (Rohwasser).

Coliforme Bakterien ist ein Sammelbegriff für mehrere verschiedene Bakterienarten. In der heute anzuwendenden Analytik werden nicht ausschließlich fäkalbürtige Coliforme Bakterien nachgewiesen, sondern auch Coliforme Bakterien erfasst, die natürlicher Weise in der Umwelt vorkommen. Das gleichzeitige Fehlen von E.coli oder auch intestinalen Enterokken, die im Gegensatz zu den Coliformen Bakterien auf einen unmittelbaren Zusammenhang einer vorherigen fäkalen Belastung schließen lassen würden, im Ergebnis der Analyse vom 08.06.2017 zeigt auf, dass dort keine fäkale Belastung im Umfeld nachgewiesen werden konnte. Für coliforme Bakterien gilt im Trinkwasser ein Grenzwert von 0.

Für Nitrat legt die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert von 50 mg/I im Trinkwasser fest. Dieser Grenzwert basiert toxikologisch begründet auf den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen durch eine erhöhte Nitrataufnahme bei der körperlich sensibelsten Bevölkerungsgruppe, den Säuglingen. Ein Wert von 6,0 mg/I Nitrat im Rohwasser oder Trinkwasser ist aus gesundheitlicher Sicht also unauffällig.

Die von der Bezirksregierung Arnsberg erlassene Wasserschutzgebietsverordnung Latroptal vom 23. September 1988 regelt Vorgaben für die landwirtschaftliche Düngung. Danach ist in der Schutzzone III das Aufbringen von Nährstoffträgern zum Zwecke der Düngung nach einem unter Berücksichtigung der Beratungsempfehlungen der Landwirtschaftskammer erstellten Düngeplan zulässig. Der Landwirt hat die ordnungsgemäße Düngung anhand eines aktuellen Düngeplans nachgewiesen. Die Düngung erfolgte ausschließlich in der Schutzzone lll. Somit sind die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung eingehalten worden.

Frage 2: Wurden und werden von Ihrer Behörde im Latroptal regelmäßig oder unregelmäßig Wasser- und Bodenproben entnommen?

Sowohl Roh-, als auch Trinkwasser werden regelmäßig der geltenden Trinkwasserverordnung und den gesetzlichen Vorgaben der Rohwasserüberwachung entsprechend durch eine nach Trinkwasserverordnung zulässige Untersuchungsstelle untersucht.

Frage 3: Wenn ja, wie waren die Ergebnisse seit 2015?

Die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen waren in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht in diesem Zeitraum unauffällig. Für Rohwasser gibt es weder Richt-, noch Grenzwerte.

Frage 4: Gibt es Ihres Wissens im HSK weitere Wasserschutzgebiete, die ähnlich hohe Messwerte bei coliformen Bakterien und Nitrat aufweisen oder andere nicht akzeptable Werte, z.B. für Enterokokken oder Antibiotika-Rückstände?

Da es sich bei dem zitierten Nachweis von 18 Coliformen Bakterien im Rohwasser einer oberflächen-nahen Wassergewinnungsanlage nicht um einen hohen Wert und auch der hier nachgewiesene
Messwert für Nitrat derart niedrig ist, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.

Frage 5: Wenn ja, wo und welche? Wie sind die jeweiligen Messwerte?

Siehe Antwort zu Frage 4.

Frage 6: Welche Möglichkeiten hat lhre Behörde, gegen das Aufbringen von Gülle in Wasserschutzgebieten vorzugehen?

Generell richtet sich das Vorgehen der Wasserbehörde nach dem jeweils geltenden Recht, also nach Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz und den jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnungen. Sofern insbesondere die jeweilige Wasserschutzgebietsverordnung für das Aufbringen von Gülle, Jauche, Festmist etc. in der Schutzzone IlI kein Verbot enthält, ist für ein unmittelbares gewässeraufsichtliches Einschreiten der Wasserbehörde kein Raum gegeben.“

Filed under: Abfallwirtschaft,Gesundheitspolitik,Gewässer,LandschaftsschutzComments Off on Gülle kein Problem im Wasserschutzgebiet „Latroptal“?

Leben und leben lassen – Amphibien im Bereich des „Kahlen Kopfes“ in Bestwig

By admin at 5:02 pm on Monday, July 10, 2017

Sedimente kontra Amphibien

Vor einigen Wochen berichtete die WP, dass womöglich im Bereich des „Kahlen Kopfes“ im Gemeindegebiet Bestwig seltene und streng geschützte Amphibien wie Bergmolch und Geburtshelferkröte leben und zwar genau dort, wo der aus dem Hennesee abgebaggerter Klärschlamm abgekippt werden soll. Daher fand auch im Mai 2017 ein Ortstermin mit dem Vorsitzenden des Landschaftbeirats und der Unteren Landschaftsbehörde statt.
Klick:
https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/angst-um-das-leben-seltener-amphibien-in-velmede-id210551983.html

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wollte wissen, was dabei heraus gekommen ist, und fragte nach.
Die SBL/FW fragt – Der HSK antwortet
Am 27.06.2017 bat die SBL/FW Landrat Dr. Schneider um die Beantwortung von vier Fragen. Der Hochsauerlandkreis antwortete prompt (mit Schreiben datiert auf den 28.06.2017).

Die Kurzfassung
• Amphibien sollen in ein künstlich angelegtes Kleingewässer verbracht werden.
• Am „Kahlen Kopf“ gibt es keine Hinweise auf das Vorkommen streng geschützter Amphibien-Arten. Ausschließen lässt sich ihr Vorhandensein aber auch nicht.
• Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung sollen vor Baubeginn alle auffindbaren Amphibien abgesammelt und in das künstliche Kleingewässer verbracht werden.
• Mit der Ablagerung des Schlamms aus dem Henneseevorbecken soll in den nächsten Tagen begonnen werden (Stand 28.06.2017!). Die Maßnahme soll voraussichtlich im Herbst dieses Jahres abgeschlossen sein.

Die komplette Fassung

Frage 1 der SBL/FW
Zu welchen einvernehmlichen oder nicht einvernehmlichen Ergebnissen kamen der Vorsitzende des Landschaftbeirats, die Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde und ggf. andere Beteiligte wie Naturschützer und Vertreter des Ruhrverbands?
Antwort des HSK
„Zwischen dem Vorsitzenden des Naturschutzbeirates (ehemals Landschaftsbeirat) und der Unteren Naturschutzbehörde (ehemals Untere Landschaftsbehörde) wurde einvernehmlich abgestimmt, eventuell vorkommende Amphibien und deren Entwicklungsformen aus dem Becken 1 (lediglich dieses wird verfüllt) in ein neu anzulegendes Kleingewässer im Becken 2 zu verbringen. Der Ruhrverband hat für diesen Zweck das Planungsbüro Mestermann mit der ökologischen Bauüberwachung beauftragt. Zwischenzeitlich wurde vom Ruhrverband ein künstliches Kleingewässer im Becken 2 angelegt; dieses wird auch schon von den Amphibien angenommen.“

Frage 2 der SBL/FW
Ist die Vermutung der Naturschützer bestätigt worden, dass es im Bereich des „Kahlen Kopfes“ eine Population seltener Amphibien gibt? Oder konnte diese Annahme zu 100 Prozent ausgeräumt wer-den?
Antwort des HSK
„Im Zuge des abfallrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Verfüllung des Beckens 1 wurde die Stufe I einer Artenschutzprüfung durchgeführt (Vorprüfung auf planungsrelevante Arten und Wirkfaktoren). Hinweise auf Vorkommen streng geschützter Arten wie u.a. der Geburtshelferkröte ergaben sich hierbei nicht. Zudem liegen bzw. lagen der Unteren Naturschutzbehörde keine Informationen auf Vorkommen seltener Amphibien in diesem Bereich vor. Ein 100%iger Ausschluss eines derartigen Vorkommens ist jedoch nicht möglich. Im Rahmen der ökologischen Bauüberwachung sind Gegenmaßnahmen zum Schutz derartiger Vorkommen aber kurzfristig möglich.“

Frage 3 der SBL/FW
Welche wirkungsvollen Maßnahmen wurden zum Schutz der im Bereich des „Kahlen Kopfes“ lebenden Kleintiere initiiert und durchgeführt bzw. sollen noch durchgeführt werden, wie die Schaffung von Ersatzlaichgewässern?
Antwort des HSK
„Siehe Punkt 1. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass im Rahmen der ökologischen Baubegleitung unmittelbar vor Baubeginn alle auffindbaren Amphibien abzusammeln und in das künstliche Kleingewässer im Becken 2 zu verbringen sind.“

Frage 4 der SBL/FW
Wurde zwischenzeitlich mit dem Abkippen des Klärschlamms begonnen? Wenn nein, wann sollen die Arbeiten beginnen? Wenn ja, wann wird die Verfüllung voraussichtlich abgeschlossen sein?
Antwort des HSK
„Mit der Ablagerung des aus dem Henneseevorbecken entnommenen Sediments soll in den nächsten Tagen begonnen werden; eine Ablagerung von Klärschlamm erfolgt nicht. Voraussichtlich im Herbst dieses Jahres wird die Maßnahme abgeschlossen sein. Bekanntlich erfolgt die Verfüllung des Beckens 1 mit Sediment aus dem Henneseevorbecken; der zeitliche Ablauf der Verfüllmaßnahme steht somit im engen Zusammenhang mit der Transportlogistik bei der Sedimenträumung.“

Der Stand der Dinge Anfang Juli 2017
Das Fernsehen (WDR-Lokalzeit Südwestfalen am 03.07.2017) war jetzt in Meschede am Hennesee und filmte und kommentierte das „Schlammbaggern“ im Vorbecken. Über 1.000 Tonnen Material pro Tag sollen vom Hennesee per LKW in die ehemalige Klärschlamm-Deponie des Ruhrverbands nach Bestwig transportiert werden, insgesamt ca. 100.000 Tonnen. Am „Kahlen Kopf“ hat der WDR offenbar leider nicht gefilmt. Vielleicht macht er das ja noch?
Klick:
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-suedwestfalen/video-schlammbaggern-im-hennesee-100.html

Hierzu auch:
http://sbl-fraktion.de/?p=7114

Filed under: Gewässer,Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Leben und leben lassen – Amphibien im Bereich des „Kahlen Kopfes“ in Bestwig

Zu viel Nitrat in der Ruhr?

By adminRL at 5:05 pm on Friday, May 5, 2017

Die Frage stellte die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 18. April 2017 dem Landrat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7457

Die Antwort aus dem Kreishaus ist auf den 28.04. datiert. Zuerst das Resümee, weiter unten dann das Schreiben des HSK im vollen Wortlaut.

Resümee:
• Die Landwirtschaftskammer ist für die Einhaltung des Düngegesetzes zuständig.
• Seit Mai 2016 wird ein spezielles Überwachungskonzept angewandt.
• Mit diesem Konzept ist kein Messprogramm für den Eintrag landwirtschaftlicher Abwässer bzw. Sickersäften und Jauche in das Grundwasser und in Oberflächengewässer verbunden, sondern nur eine Überwachung des baulichen Zustands der Anlagen zur Lagerung von Gülle etc.
• Die dem HSK vorliegenden Nitrat-Messwerte im Wasser der Ruhr entsprechen annähernd denen des VRS-Gewässerschutzes.
• Der HSK konstatiert, dass es im Hinblick auf Nitrat im Bereich des Hochsauerlandkreises weder in Oberflächengewässern noch im Grundwasser Probleme gibt.

Letzteres sieht der VRS-Gewässerschutz e.V. offenbar anders. Denn seine Fachleute stellten bei aktuellen Messungen fest, dass das Ruhrwasser bereits in Meschede eine erhöhte Nitrat-Belastung aufweist. Den Wert geben sie mit 13,4 Milligramm pro Liter an. In Neheim liege der Wert sogar bei 15,4 Milligramm pro Liter und sei somit in Meschede wie in Arnsberg zu hoch. Denn nach den Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) sollte der Nitratwert 11 Milligramm pro Liter nicht überschreiten.
Klick:
https://kommunalwirtschaft.eu/tagesanzeiger/detail/i19247/c137.html

Und jetzt die Antwort des HSK completo tutto:

„Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1: Welche Überwachungsmöglichkeiten eröffnet Ihres Erachtens das neue Düngegesetz, um Überdüngung landwirtschaftlicher Flächen effektiv zu überprüfen und zu vermeiden, damit auch die Belastung der Gewässer reduziert werden kann?

Antwort: Der Vollzug düngemittelrechtlicher Vorschriften ist Aufgabe der Landwirtschaftskammer. Welche Überwachungsmöglichkeiten der Landwirtschaftskammer hierzu im Einzelnen auf der Grundlage des Düngegesetzes zur Verfügung stehen, ist mir nicht bekannt. Ich bitte Sie, sich dieserhalb an die Landwirtschaftskammer zu wenden.

Frage 2: Wurde zwischenzeitlich die Erarbeitung Ihres speziellen Überwachungskonzeptes abgeschlossen? Wenn ja, seit wann wird das Konzept angewandt?

Antwort: Das Überwachungskonzept ist fertiggestellt und wird seit dem 16.05.2016 angewandt.

Frage 3: Welche Daten werden nach diesem Verfahren erhoben bzw. welche sollen erhoben werden?

Antwort: Das Konzept sieht vor dem Hintergrund des Eintrages landwirtschaftlicher Abwässer bzw. von Sickersäften und Jauche in das Grundwasser/in Oberflächengewässer eine Überwachung des baulichen Zustandes der Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silage (JGS-Anlagen) vor. Mit dem Konzept ist kein Messprogramm verbunden.

Frage 4: Gibt es erste Ergebnisse? Wenn ja, konkret welche?

Antwort: Aus der Gesamtschau durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen von JGS-Anlagen hat sich herausgestellt, dass der Schwerpunkt der festgestellten Mängel bei den Anlagen zur Silagelagerung und zur Festmistlagerung liegt. Hervorzuheben sind hier falscher Betrieb, bauliche Mängel, fehlende Abdichtung und fehlende Auffangmöglichkeit für austretende Sickerstoffe.

Frage 5: Welche Erfahrungen haben Sie ggf. hinsichtlich der Wirksamkeit des neuen Überwachungskonzepts gemacht?

Antwort: Im Nachgang zu den Vor-Ort-Kontrollen werden die betroffenen Landwirte durch den Fachdienst Wasserwirtschaft auf festgestellte Mängel aufmerksam gemacht und zur Abstellung dieser Mängel aufgefordert. Erfahrungsgemäß werden die gerügten Mängel durch die Landwirte überwiegend zeitnah abgestellt.

Frage 6: Wann und wie oft sind im Jahr 2016 und in den ersten Monaten 2017 auf Veranlassung des HSK oder anderer Behörden die Nitratwerte des Ruhrwassers gemessen worden?

Antwort: Ich verweise diesbezüglich auf meine Antwort zu Frage 1 und 2 Ihrer Anfrage vom 5.01.2016. (Anmerkung der SBL: Gemeint ist hier der Hinweis auf das Portal ELWAS WEB)

Frage 7: Weichen diese Messergebnisse von denen des VSR-Gewässerschutzes ab? Wenn ja, inwieweit?

Antwort: Die amtlichen Ergebnisse der Gütemessstellen an der Ruhr weisen im Vergleich zu den angegeben Werten des VRS-Gewässerschutzes nur Messwerte für Nitrat-Stickstoff aus. Nitrat-Stickstoff ist ein Bestandteil des Nitrats mit einem fest umrissenen Faktor (0,2259). Die amtlich gemessenen Werte für Nitrat-Stickstoff entsprechen unter Einbeziehung des zugrundezulegenden og. Faktors annähernd den gemessenen Nitrat—Werten des VRS-Gewässerschutzes.
Die Einstufung des chemischen Zustands eines Oberflächenwasserkörpers richtet sich gem. § 6 Oberflächengewässerverordnung nach den in Anlage 8 Tabelle 2 aufgeführten Umweltqualitätsnormen (UQN). Erfüllt der Oberflächenwasserköper diese UQN, wird der chemische Zustand als gut eingestuft.
Die Umweltqualitätsnorm für den guten chemischen Zustand für Nitrat liegt nach der dafür maßgeblichen OGewV bei 50 mg/I. Die gemessenen Werte liegen also deutlich darunter. Im Bereich des Hochsauerlandkreises sind in den Oberflächengewässern und auch im Grundwasser keine Probleme im Hinblick auf Nitrat vorhanden.

Frage 8: Welche anderen Gewässer im HSK wurden in diesem Zeitraum aufgrund Ihrer Veranlassung oder der anderer Behörden auf Nitratbelastung hin beprobt? Wie waren die Ergebnisse?

Antwort: Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 3 Ihrer Anfrage vom 5.01.2016.“
(Anm.: Damals – am 05.01.2016 – schrieb die Kreisverwaltung: „Auch im Bewirtschaftungszeitraum 2009 – 2015 wurde der chemische Zustand der berichtspflichtigen Oberflächengewässer im HSK hinsichtlich des Parameters Nitrat als „gut“ eingestuft. Zu einem generellen Anstieg der Nitratwerte in Richtung der UQN-Norm liegen mir für die Oberflächengewässer im HSK keine belastbaren Werte vor. Lediglich an drei Gütemessstellen liegt der gemessene Nitratwert zwischen 25 und 50 mg/l.“)

Filed under: GewässerComments Off on Zu viel Nitrat in der Ruhr?

Zu viel Nitrat in der Ruhr?

By adminRL at 12:56 am on Wednesday, April 19, 2017

Ja, davon geht offenbar der VSR-Gewässerschutz e.V. aus. Unter dieser Überschrift

„Hohe Nitratbelastung in der Ruhr“

veröffentlichten der Sauerlandkurier und mehrere andere Presseportale im März 2017 Artikel und Meldungen über eine Messfahrt des VSR-Gewässerschutzes.
Klick:
https://kommunalwirtschaft.eu/tagesanzeiger/detail/i19247/c137.html

Der VSR-Gewässerschutz e.V. ist ein Zusammenschluss mehrerer Bürgerinitiativen, deren Mitglieder Wasserproben nehmen, sie analysieren und die Messergebnisse veröffentlichen. Damit möchten sie auf die Auswirkungen von hohen (Schad-)stoff-Belastungen wie z.B. Nitrat aufmerksam zu machen.
Der erwähnte Zeitungsbericht bezieht sich auf eine offenbar kürzlich erfolgte Beprobung der Ruhr von Meschede bis zur Ruhrmündung in Duisburg. Die Fachleute vom VSR-Gewässerschutz stellten dabei fest, dass das Ruhrwasser bereits in Meschede eine erhöhte Nitrat-Belastung aufweist. Den Wert geben sie mit 13,4 Milligramm pro Liter an. In Neheim liege der Wert sogar bei 15,4 Milligramm pro Liter und sei somit in Meschede wie in Arnsberg zu hoch. Denn nach den Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) sollte der Nitratwert 11 Milligramm pro Liter nicht überschreiten.
Klack:
http://www.vsr-gewässerschutz.de/

Im Zusammenhang Ruhrwasser und Nitratbelastung kritisiert der VSR-Gewässerschutz das Düngegesetz. In dem Gesetz fehle eine spezielle Bilanz, die „Hoftorbilanz“. Stattdessen wird das Berechnungsverfahren „Stoffstrombilanz“ angewandt. Dadurch würden aber nicht alle Stickstoffe, die in landwirtschaftliche Betriebe hinein und heraus kommen, sowie deren umweltrelevanten Auswirkungen vollständig erfasst. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Von 100 kg Stickstoff in der Gülle müsse ein Landwirt nur 60 bis 70 kg in die Nährstoffbilanz aufnehmen. So sei der tatsächliche Stickstoffüberschuss, der unsere Gesundheit bedrohe, wieder höher als auf dem Papier.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) greift bekanntlich nicht zum ersten Mal das Thema „Nitratbelastung“ auf und stellte dazu schon einige Anfragen an den Landrat. Und auch die FDP-Kreistagsfraktion hatte im letzten Jahr das „Überwachungskonzept für Güllerlagerstätten in Wasserschutzgebieten“ thematisiert. Der Hochsauerlandkreis teilte uns im Juli 2016 deswegen u.a. mit, dass die untere Wasserbehörde gegenwärtig kein spezielles Überwachungskonzept vorhält und ein solches gegenwärtig erarbeitet wird.

Seitdem ist nun bald ein Jahr vergangen. Daher bat die SBL/FW mit einem Schreiben vom 18.04.2017 Landrat Dr. Karl Schneider um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Überwachungsmöglichkeiten eröffnet Ihres Erachtens das neue Düngegesetz, um Überdüngung landwirtschaftlicher Flächen effektiv zu überprüfen und zu vermeiden, damit auch die Belastung der Gewässer reduziert werden kann?

2. Wurde zwischenzeitlich die Erarbeitung Ihres speziellen Überwachungskonzeptes abgeschlossen? Wenn ja, seit wann wird das Konzept angewandt?

3. Welche Daten werden nach diesem Verfahren erhoben bzw. welche sollen erhoben werden?

4. Gibt es erste Ergebnisse? Wenn ja, konkret welche?

5. Welche Erfahrungen haben Sie ggf. hinsichtlich der Wirksamkeit des neuen Überwachungskonzepts gemacht?

6. Wann und wie oft sind im Jahr 2016 und in den ersten Monaten 2017 auf Veranlassung des HSK oder anderer Behörden die Nitratwerte des Ruhrwassers gemessen worden?

7. Weichen diese Messergebnisse von denen des VSR-Gewässerschutzes ab? Wenn ja, inwieweit?

8. Welche anderen Gewässer im HSK wurden in diesem Zeitraum aufgrund Ihrer Veranlassung oder der anderer Behörden auf Nitratbelastung hin beprobt? Wie waren die Ergebnisse?

Die SBL/FW wird berichten …

Filed under: Hintergrund zu PFTComments Off on Zu viel Nitrat in der Ruhr?

Zwei weitere Biogasanlagen werden errichtet

By adminRL at 8:41 pm on Monday, January 30, 2017

Die SBL/FW-Fraktion ist erneut der Frage nachgegangen, ob Biogasanlagen und Gülle die Wasserqualität des Hennesees beeinträchtigen. Anlass waren wiederholte Meldungen über Gewäasserverunreinigungen gewesen.
http://sbl-fraktion.de/?p=7120

Die Antwort aus dem Kreishaus auf unsere Anfrage vom 05.12.2016 ging nach etwas über 7 Wochen ein.

Hier ein Auszug aus den Fragen und Antworten:

1. Wie viele Biogasanlagen werden aktuell im HSK betrieben? Wie viele neue Anlagen kamen seit den letzten 1 1/2 Jahren dazu? Wie viele sind im Bau/oder geplant?
Aktuell werden im Hochsauerlandkreis 15 Biogasanlagen betrieben. In den letzten 1 1/2 Jahren haben sich keine Bestandsveränderungen ergeben. Jeweils eine Anlage befindet sich in der Bau- bzw. Planungsphase.

2. Über welche Kapazitäten verfügen die bestehenden Anlagen im HSK insgesamt („lnput“ und „Output“ pro Jahr)?
Hierüber liegen keine „griffbereiten“ Daten vor. Ihre Ermittlung ist nur sehr aufwändig über die Auswertung einer Vielzahl von Genehmigungsakten möglich.

4. Welche Sicherheitsvorkehrungen werden seitens der Betreiber und der Behörden getroffen?
Wer ist für die Uberprüfung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die dem Betreiber obliegen, zuständig?

… Zuständig für die Überprüfung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen ist die jeweilige Genehmigungsbehörde … im Zusammenwirken mit der unteren Wasserbehörde (soweit Wasserrecht betroffen ist) sowie den anerkannten VAwS-Sachverständigen.

5. Wer ist für die Dokumentation verantwortlich; Technische Überwachung der Anlagen, Störung, Unfälle, Schäden und Kosten der Schadensbehebung? Wo sind die Dokumente einsehbar?
Die Dokumentationspflicht liegt grundsätzlich beim Betreiber als besondere Ausprägung der Betreiberpflichten. Der Betreiber hat auch die entsprechenden Dokumente vorzuhalten.

6. Befinden sich mittlen/veile mehr als 5 Anlagen in Wasserschutzgebieten? Wenn ja, um wie viele handelt es sich jetzt insgesamt? Wie viele Biogasanlagen befinden sich in der Nähe von Stauseen, Seen, Flüssen, Bächen?
Nein. Zwei Anlagen befinden sich im näheren Umfeld von Stauseen. Weitere vier Anlagen befinden sich in der Nähe von Gewässern.

7. Kam es Ihres Wissens in den letzten 1 1/2 Jahren bei Biogasanlagen im HSK zu Störungen und Unfällen? Wie viele davon ereigneten sich in Wasserschutzgebieten oder in deren Nähe? Wie groß waren jeweils Ausmaß und Folgen?
Nein.

8. Wann und wie oft und in welcher Höhe wurden Betreiber aus dem HSK nach dem Umwelthaftungsrecht und nach dem Umweltschadensrecht für Schäden haftbar gemacht, die durch seine Anlagen verursacht wurden?
Bislang erfolgte keine Inanspruchnahme von Biogasanlagenbetreibern auf der Grundlage des Umweltschadensgesetzes.

9. Wo und wie werden die Substrate aus den im HSK befindlichen Biogasanlagen verwertet?
In welchen Mengen fallen sie im HSK an?

Das Gärsubstrat wird auf der Grundlage der Düngeverordnung nach guter fachlicher Praxis auf landwirtschaftlichen Nutzflächen im Umfeld der Biogasanlagen verwertet.
Hinsichtlich der anfallenden Mengen verweise ich auf meine Antwort zu Frage 2.

10. Gibt es Ihres Wissens einen „Import“ dieses Materials aus anderen Gebieten? Oder kommt es umgekehrt zu einem „Export“ in andere Regionen?

Zu einem „Import“ von Gärsubstrat liegen hier keine Informationen vor. Zuständig ist die Landwirtschaftskammer. Outputmaterial einer Biogasanlage im Südkreis wird u.a. auf Nachbarflächen im hessischen Raum aufgebracht. Outputmaterial einer Biogasanlage im Ostkreis wird u.a. auf Nachbarflächen im Paderborner Raum aufgebracht.

11. Wie stellt der HSK sicher, dass es nicht zu Überdüngungen von Feldern, zu Gewässerverseuchungen und anderen Umweltbeeinträchtigungen durch Substrate aus Biogasanlagen und Gülle kommt?
Hinsichtlich der Biogasanlagen richtet sich die Düngung von Feldern ausschließlich nach der Düngeverordnung, deren Vollzug im Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer liegt. Hinsichtlich der Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen verweise ich auf die Antwort zu Frage 4.

12. Ist der Schlamm aus dem Vorbecken des Hennesees auf seinen Nitratgehalt untersucht worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis?
Nein, da kein relevanter Parameter (vgl. hierzu die Antwort zur Anfrage vom 15.11.2016 zum Thema „Entschiammung des Hennesees“).

Filed under: Energiepolitik,LandschaftsschutzComments Off on Zwei weitere Biogasanlagen werden errichtet

Beinträchtigen Biogasanlagen und Gülle die Wasserqualität des Hennesees?

By adminRL at 10:05 pm on Sunday, December 11, 2016

Biogasanlagen funktionieren nicht immer „umweltfreundlich“

Meldungen über Störungen und Unfälle beim Betrieb von Biogasanlagen häufen sich. Durch diese Vorfälle kommt es oft zu erheblichen Gewässerverseuchungen, was wiederum ein massenhaftes Absterben von Fischen und anderen Lebewesen zur Folge haben kann.

Berichte wie diese
http://www.ndr.de/nachrichten/Tote-Gewaesser-rund-um-Biogasanlagen,umweltverschmutzung118.html
und
http://www.hersfelder-zeitung.de/lokales/eiterfeld/unfall-treischfelder-biogasanlage-tote-fische-taft-5578347.html
wirken nicht gerade beruhigend. Folgerichtig drängt sich die Frage nach der Situation am Hennesee (z.B. Horbach und Schederberge) und auch bei andern anderen Stauseen und Gewässern im Hochsauerlandkreis auf.

Mehrere Biogasanlagen in Wassernähe

Anlässlich einer Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 21.04.2015 informierte die Kreisverwaltung mit Schreiben vom 04.05.2015 u.a. über die Anzahl der Biogasanlagen im Bereich des Hennesees und listete auf:
• Meschede – Horbach
• Meschede – Obermielinghausen
• Meschede – Mielinghausen
Ein Putenmastbetrieb und die vermutlich durch ihn gespeisten Biogasanlagen befinden sich in unmittelbarer Nähe des Baches Horbach. Der Horbach entwässert auf kurzem Wege in den Hennesee in die Horbacher Bucht.
Zudem teilte der Hochsauerlandkreis im Mai 2015 mit, dass sich 5 Anlagen in Wasserschutzgebieten befinden und, dass sie seit 2010 vier Störfälle bzw. Unfälle an Biogasanlagen im HSK registriert ha-ben.

Zig Fragen

Grund genug für die SBL/FW, den Landrat aufzufordern, die Antworten seiner Verwaltung auf die SBL/FW-Anfrage vom 21.04.2015 zu aktualisieren.
Hier die neuen Fragen der Sauerländer Bürgerliste:
1. Wie viele Biogasanlagen werden aktuell im HSK betrieben? Wie viele neue Anlagen kamen in den letzten 1 ½ Jahren dazu? Wie viele sind im Bau und/oder geplant?
2. Über welche Kapazitäten verfügen die bestehenden Anlagen im HSK insgesamt („Input“ und „Output“ pro Jahr)?
3. Wo befinden sich die Anlagen genau? Wer sind die jeweiligen Betreiber?
4. Welche Sicherheitsvorkehrungen werden seitens der Betreiber und der Behörden getroffen? Wer ist für die Überprüfung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die dem Betreiber obliegen, zuständig?
5. Wer ist für diese Dokumentationen verantwortlich: Technische Überwachung der Anlagen, Störungen, Unfälle, Schäden und Kosten der Schadensbehebung? Wo sind die Dokumente einsehbar?
6. Befinden sich mittlerweile mehr als 5 Anlagen in Wasserschutzgebieten? Wenn ja, um wie viele handelt es sich jetzt insgesamt? Wie viele Biogasanlagen befinden sich in der Nähe von Stauseen, Seen, Flüssen, Bächen?
7. Kam es Ihres Wissens in den letzten 1 1/2 Jahren bei Biogasanlagen im HSK zu Störungen und Unfällen? Wie viele davon ereigneten sich in Wasserschutzgebieten oder in deren Nähe? Wie groß waren jeweils Ausmaß und Folgen?
8. Wann und wie oft und in welcher Höhe wurden Betreiber aus dem HSK nach dem Umwelthaftungsrecht und nach dem Umweltschadensrecht für Schäden haftbar gemacht, die durch ihre Anlagen verursachten wurden?
9. Wo und wie werden die Substrate aus den im HSK befindlichen Biogasanlagen verwertet? In welchen Mengen fallen sie im HSK an?
10. Gibt es Ihres Wissens einen „Import“ dieses Materials aus anderen Gebieten? Oder kommt es umgekehrt zu einem „Export“ in andere Regionen?
11. Wie stellt der HSK sicher, dass es nicht zu Überdüngungen von Feldern, zu Gewässerverseuchungen und zu anderen Umweltbeeinträchtigungen durch Substrate aus Biogasanlagen und Gülle kommt?
12. Ist der Schlamm aus dem Vorbecken des Hennesees auf seinen Nitratgehalt untersucht worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis?

Fortsetzung folgt …..

Filed under: Energiepolitik,LandschaftsschutzComments Off on Beinträchtigen Biogasanlagen und Gülle die Wasserqualität des Hennesees?

50.000 m3 Schlamm aus dem Hennesee sollen auf Deponie nach Bestwig

By adminRL at 3:32 pm on Wednesday, December 7, 2016

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) war bei Durchsicht des Protokolls der Landschaftsbeiratssitzung stutzig geworden. Es ging in der Sitzung um die vom Ruhrverband schon vor einem ¾ Jahr beantragte Entschlammung eines Teils des Hennesee-Vorbeckens. Diese Maßnahme war offenbar schon vor 4 Jahren geplant, hat sich aber wegen fehlender Entsorgungsmöglichkeiten für den Schlamm bis jetzt verzögert. Da von dieser Aktion auch alles was im Vorbecken lebt betroffen ist, soll – laut Protokoll – vorab eine Artenschutzprüfung durchgeführt worden sein.

Die SBL/FW-Fraktion schickte am 15.11.2016 dem Landrat dazu einige Fragen und Unterfragen. Die Kreisverwaltung beantwortete sie mit Schreiben vom 28.11.2016 wie folgt:

Entschlammung soll im Sommer 2017 erfolgen
Frage 1: Wann soll die Entschlammung des Vorbeckens des Hennesees erfolgen?
Antwort: „Der Bezirksregierung Arnsberg -Talsperrenaufsicht-‚ ist die geplante Entschlammung des Vorbeckens der Hennetalsperre bekannt. Ein diesbezügliches Verwaltungsverfahren wird allerdings nicht geführt, da das Vorhaben als Unterhaltungsmaßnahme eingestuft wird. Dieses Vorgehen ist landesweit abgestimmt.
Der Ruhrverband hat das Vorhaben deshalb mit den zuständigen Fachdisziplinen der Kreisverwaltung abgestimmt. Nach den mir vorliegenden Informationen des Ruhrververbandes ist die Maßnahme für das Sommerhalbjahr 2017 geplant.“

Ca. 140.000 m3 Schlammablagerungen im Vorbecken
Frage 2: Wie viele Kubikmeter Schlamm fallen dabei voraussichtlich an?
Antwort: „Nach einer hydrographischen Vermessung befinden sich im Vorbecken Schlammablagerungen in einer Größenordnung von ca. 140.000 m3. Im Zuge der nunmehr geplanten Teilräumung sollen ca. 50.000 m3 Sediment dem Vorbecken entnommen werden.“

Außer erhöhter Organikbelastung keine Auffälligkeiten
Frage 3: Mit welchen Schadstoffen und Umweltgiften (beispielsweise Schwermetalle und Nitrat) ist das auszubaggernde Material belastet? (Bitte um genaue Angabe der Stoffe und deren vermutlicher Herkunft sowie der jeweiligen Messwerte!)
Antwort. „Da die Sedimente zur Endgestaltung der Schlammdeponie Bestwig-Velmede des Ruhrverbandes verwendet werden sollen, richtet sich die Zulässigkeit des Einbaus nach der Deponieverordnung (siehe Frage 4).
Aufgrund der aktuellen Analysewerte von 2016 halten die Sedimente – außer bei der Organikbelastung – die Zuordnungskriterien für eine Deponie der Klasse DK 0 nach Anhang 3 der Deponieverordnung ein. Insbesondere die für eine Deponierung maßgeblichen Analysewerte im Eluat bei den Schwermetallen zeigen keine Auffälligkeiten.
Wegen der erhöhten Organikbelastung (TOC 4,6 Masse% TM) wurden ergänzende Untersuchungen zur Gasbildungsrate mittels ATc Teste nach Ziffer 3.3.1.1 des Anhangs 4 der Deponieverordnung durchgeführt. Die Ergebnisse waren unauffällig und führen damit nicht zur Deponiegasbildung, so dass diese Organikbelastung bei der Ablagerung auf der ehemaligen Schlammdeponie Bestwig-Velmede zu vernachlässigen ist.“

Ortswechsel von Meschede nach Bestwig
Frage 4: Wie und wo soll der Schlamm entsorgt werden?
Antwort: „Das aufzunehmende Sediment wird ausschließlich zu den ehemaligen Klärschlammteichen des Ruhrverbandes in Bestwig-Velmede transportiert. Die Deponie wird so im Zuge der Endgestaltung an das Landschaftsbild angepasst. Die eingebauten Sedimente werden zuletzt mit rekultivierungsfähigem Boden abgedeckt.“

Streng geschützte Muschelart nicht gefährdet?
Frage 5: Im Hennesee leben verschiedene Muschel-Arten. Ist beabsichtigt, vor dem Ausbaggern des Vorbeckens wenigstens einen Teil von ihnen aufzusammeln und die Muscheln an anderer Stelle wieder in den Hennesee einzusetzen, damit das Überleben der verschiedenen Populationen gesichert ist? Wenn nein, warum nicht?
Antwort: „Nach den mir vorliegenden Informationen vom Ruhrverband lebt im Vorbecken als Muschelart lediglich die gemeine Teichmuschel. Weder dem LANUV, noch der Biologischen Station oder dem Ruhrverband selbst liegen Informationen über die Größe der Population vor. Das langsame Ablassen des Wasserspiegels im Vorbecken ermöglicht es aber den Teichmuscheln, mit dem sinkenden Wasserspiegel den Räumungsbereich zu verlassen. Die Muschelpopulation wird durch die Teilräumung somit nicht gefährdet.“
Anmerkung: Das sehen Naturschützer offenbar anders. Demnach handelt es sich bei der Gemeinen Teichmuschel um eine streng geschützte Art. Und sie ist nicht in der Lage, dem ablaufenden Wasser zu folgen. Um ihren Bestand zu sichern, müsste zumindest ein Teil der Gemeinen Teichmuschel vorsorglich aufgesammelt und an anderer Stelle wieder in den See eingesetzt werden. Zudem lebt (laut Aussagen von Naturschützern) im Hennesee die Wandermuschel. Sie hätte aufgrund ihrer geringeren Größe aber bessere Chancen, das Ablassen des Wassers zu überleben. Auch das Vorkommen der ebenfalls streng geschützten Großen Teichmuschel halten Naturschützer für nicht ganz ausgeschlossen.

Kein Problem mit Gülle und Antibiotika
Frage 6: Wie beurteilen Sie die Wasserqualität des Hennesees, auch hinsichtlich der möglichen Gülle- und Antibiotika-Belastung der Zuflüsse durch die in Gewässernähe produzierenden landwirtschaftlichen Betriebe? (Bitte um Angabe der genauen Messwerte!)
Antwort: „Die Wasserqualität der Hennetalsperre ist als gut zu beurteilen. Dies ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass aus der Hennetalsperre Rohwasser zur Trinkwasseraufbereitung gewonnen wird. ln diesem Zusammenhang betreibt der Wasserversarger in Zusammenarbeit mit dem Ruhrverband ein umfangreiches und intensives Monitoring, das auch die Zuflüsse Henne und Horbach einbezieht. Diese Monitoringergebnisse liegen mir nicht vor; aus den vorstehenden Gründen verweise ich Sie an den Ruhrverband als Betreiber der Talsperre.“

Aktuell kein Antrag auf Bau einer Wasserski-Anlage
Frage 7: Ist der Bau einer Wasserski-Anlage am Hennesee weiterhin beabsichtigt?
Antwort: „Im Zuge der REGIONALE 2013 hat im Jahr 2011 ein Vorgespräch über die Errichtung einer Wasserskianlage auf dem Vorbecken der Hennetalsperre stattgefunden. Für die Zulassung dieser Anlage wäre seitens der unteren Wasserbehörde eine Genehmigung zu erteilen. Ein diesbezüglicher Antrag liegt hier nicht vor und dem HSK liegen keine Informationen darüber vor, ob das Vorhaben noch weiterverfolgt wird.“

Keine Aussagen zu möglichen Umweltgefahren
Frage 8: Wenn ja, wie beurteilen Sie dieses Vorhaben unter natur- und landschaftsschutzrechtlichen Aspekten? (Umweltschützer sehen den Bau einer Wasserski-Anlage am Hennesee kritisch. Sie befürchten u.a. die Zerstörung des Lebensraums von Vögeln.)
Antwort: „Ohne Vorliegen eines entsprechenden wasserrechtlichen Antrages kann das Vorhaben von mir natur- und landschaftsrechtlich nicht beurteilt werden.

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on 50.000 m3 Schlamm aus dem Hennesee sollen auf Deponie nach Bestwig

Entsorgung des Schlamms aus dem Hennesee ist offenbar problematisch

By adminRL at 12:59 am on Saturday, November 19, 2016

Schlämme aus Stauseen sind offensichtlich nicht selten mit Schadstoffen belastet. Zum Beispiel sammeln sich bei Bitburg im Matsch am Boden des Biersdorfer Stausees kontinuierlich Schwermetalle an.

Auch beim Hennesee in Meschede scheint das der Fall zu sein. Das können wir der öffentlich zugänglichen Niederschrift der letzten Sitzung des Landschaftsbeirats entnehmen. Aus diesem Protokoll ist ersichtlich, dass es deshalb wohl Schwierigkeiten bei der Entsorgung des Schlamms aus dem Vorbecken des Hennesees gibt. Wörtlich steht da: „Die geplante Maßnahme zur Entschlammung des Vorbeckens war bereits vor ca. 4 Jahren geplant worden. Wegen fehlender Entsorgungsmöglichkeiten für den Schlamm hat sich die Maßnahme bis heute verzögert.“

Wenn so ein Thema jemanden so interessiert, dass er bei der Kreisverwaltung schriftlich nachfragt, dann gibt es ja gewöhnlich nur einen Tatverdächtigen. Und das ist die (nervige) Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW). Die SBL/FW wühlt ja in jedem Schlamm rum.
So ist es! Fraktionssprecher Reinhard Loos schickte also am 15.11.2016 diese Fragen zum Hennesee-Schlamm an den Landrat:

1. Wann soll die Entschlammung des Vorbeckens des Hennesees erfolgen?
2. Wie viele Kubikmeter Schlamm fallen dabei voraussichtlich an?
3. Mit welchen Schadstoffen und Umweltgiften (beispielsweise Schwermetalle und Nitrat) ist das auszubaggernde Material belastet? (Bitte um genaue Angabe der Stoffe und deren vermutlicher Herkunft sowie der jeweiligen Messwerte!)
4. Wie und wo soll der Schlamm entsorgt werden?
5. Im Hennesee leben verschiedene Muschel-Arten. Ist beabsichtigt, vor dem Ausbag-gern des Vorbeckens wenigstens einen Teil von ihnen aufzusammeln und die Muscheln an anderer Stelle wieder in den Hennesee einzusetzen, damit das Überleben der verschiedenen Populationen gesichert ist? Wenn nein, warum nicht?
6. Wie beurteilen Sie die Wasserqualität des Hennesees, auch hinsichtlich der möglichen Gülle- und Antibiotika-Belastung der Zuflüsse durch die in Gewässernähe pro-duzierenden landwirtschaftlichen Betriebe? (Bitte um Angabe der genauen Messwerte!)
7. Ist der Bau einer Wasserski-Anlage am Hennesee weiterhin beabsichtigt?
8. Wenn ja, wie beurteilen Sie dieses Vorhaben unter Natur- und Landschaftsschutz-rechtlichen Aspekten? (Umweltschützer sehen den Bau einer Wasserski-Anlage am Hennesee kritisch. Sie befürchten u.a. die Zerstörung des Lebensraums von Vögeln.)

Die SBL/FW wird berichten ….

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Entsorgung des Schlamms aus dem Hennesee ist offenbar problematisch
« Previous PageNext Page »