Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Hochsauerlandkreis: „Badegewässer im HSK sämtlich ausgezeichnet“

By admin at 7:37 pm on Sunday, July 1, 2018

Das kann man wünschen, hoffen und glauben. Sind auch Zweifel erlaubt?

Worum geht es?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste hatte am 12.06.2018 die Kreisverwaltung angeschrieben und beantragt, für die nächste Kreistagssitzung (am 06.07.2018) den TOP
„Überprüfung der Badeseen/Talsperren im Hochsauerlandkreis auf multiresistente Keime“
aufzunehmen.

Der Beschlussvorschlag sollte lauten:
• Die Kreisverwaltung wird beauftragt eine umgehende, vollständige und transparente Überprüfung der Badeseen/Talsperren im Hochsauerlandkreis auf multiresistente Keime durchzuführen und diese Daten zu veröffentlichen.

Warum?
Weil es in den letzten Monaten gehäuft Meldungen über beunruhigende Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der Verseuchung von Badegewässern gibt, z.B. auch im Einzugsgebiet der Ruhr.

Aufschlussreiches und Wissenswertes zu dem Problem „Resistente Keime in Badegewässern“ unter folgendem Link beim NDR:
https://www.ndr.de/nachrichten/Resistente-Keime-Badegewaesser-Empfehlung,badegewaesser108.html

In dem genannten NDR-Bericht steht u.a.: „NDR Reporter hatten exemplarisch an insgesamt zwölf Stellen in Niedersachsen Wasser- und Sedimentproben aus Flüssen, Bächen und Badeseen genommen. Wissenschaftler der Universität Dresden und des Universitätsklinikums Gießen haben
in allen diesen Proben multiresistente Keime nachgewiesen
– darunter auch Keime, gegen die besonders wichtige Antibiotika – sogenannte Reserveantibiotika – nicht mehr wirken.“
Und hinsichtlich der Kontrollen:
„Forscher und Mediziner zeigten sich alarmiert. Tim Eckmanns vom Robert-Koch-Institut erklärte zu den Ergebnissen: “Die Erreger sind anscheinend in der Umwelt angekommen und das in einem Ausmaß, das mich überrascht.” Klar war zwar bislang, dass antibiotikaresistente Erreger in der Umwelt zu finden sind und sich dort ausbreiten können. Wie stark Gewässer belastet sind, ist allerdings weitgehend unbekannt, da
es bislang keine systematischen Kontrollen auf solche Erreger gab.“
(Hervorhebungen durch die Redaktion)

Zurück in den Hochsauerlandkreis
Die Antwort bzw. die Verwaltungsvorlage 9/1026 aus dem Kreishaus (mit Datum vom 21.06.2018) ist da und ist öffentlich (und etwas „wiegelt sie wohl ab“).

Was sagt sie aus?
• Das Infektionsrisiko beim Baden in Badegewässern wäre gering.
• Wer gesund ist, könne ohne Bedenken an allen überwachten Badestellen ins Wasser gehen, da diese regelmäßig überwacht werden.
• Die Badestellen an den Badegewässern im HSK wären sämtlich als ausgezeichnet eingestuft.
• Das Land NRW starte 2019 ein Untersuchungsprogramm auf antibiotikaresistente Bakterien in Oberflächengewässern.
• Aus Ergebnissen einer noch vor diesem Untersuchungsprogramm durchgeführten Analyse an den Badestellen im HSK könnte kein Rückschluss auf Handlungsempfehlungen geschlossen werden.

Deshalb soll dann wohl auch nach Wunsch der Kreisverwaltung der Antrag der SBL/FW abgelehnt werden!

Im Sinne von kurzfristiger Arbeits- und Kostenvermeidung kann das ja auch durchaus sinnvoll sein. Doch was dann? Dann, wenn sich multiresistente Keime in unseren Gewässern immer wohler fühlen, und wir nichts von ihnen sehen und nichts von ihnen wissen, aber trotzdem mit ihnen fröhlich baden gehen? Was dann?

Immerhin sieht das Land NRW für 2019 Handlungsbedarf!!!

Vorlage 9/1028
Der Vollständigkeit die komplette Verwaltungsvorlage. Vielleicht mag der Inhalt ja den ein oder anderen beruhigen?

„Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten
Die Experten der Badewasserkommission beim Umweltbundesamt unter Mitwirkung des Bund-Länder-Arbeitskreises Badegewässer haben sich mit der Fragestellung Auswirkungen von antibiotikaresistenten Bakterien im Zusammenhang mit Baden in Badegewässern beschäftigt und kommen aktuell zu folgenden Einschätzungen:

„Die Wasserqualität an Badestellen in Badegewässern wird während der Badesaison zum Schutz der Badenden gemäß den Vorgaben der EG-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG (in NRW geregelt über die Badegewässer VO NRW) regelmäßig mindestens einmal im Monat überwacht. Dabei wird das Ausmaß der fäkalen Verunreinigung durch den Nachweis ausgewählter Darmbakterien (E.coli und intestinale Enterokokken) festgestellt. Die Badegewässer erhalten eine Qualitätseinstufung: von ausgezeichnet über gut und ausreichend bis zu mangelhaft. Bei mangelhafter Badegewässerqualität wird vom Baden abgeraten oder ein Badeverbot ausgesprochen. Je schlechter die hygienische Wasserqualität, desto höher ist die fäkale Belastung des Badegewässers und damit die Wahrscheinlichkeit, dass Krankheitserreger und auch antibiotikaresistente Bakterien vorkommen. Beim Schwimmen in Badegewässern mit ausgezeichneter oder guter Qualität ist ein Kontakt mit Bakterien mit erworbener Antibiotikaresistenz daher unwahrscheinlich.

Das Auftreten von Bakterien, die Infektionen auslösen können, ist unabhängig vom Auftreten antibiotikaresistenter Bakterien dann problematisch, wenn bei schlechter Wasserqualität bestimmte Bakterienkonzentrationen im Wasser überschritten werden. Infektionen können dann mit erhöhter Wahrscheinlichkeit auftreten. Für Personen, die nicht an bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen leiden, ist das Infektionsrisiko beim Baden in Badegewässern aber gering. Wer gesund ist, kann ohne Bedenken an allen überwachten Badestellen ins Wasser gehen, da diese regelmäßig überwacht werden.

Durch das eventuelle Vorhandensein antibiotikaresistenter Bakterien ergibt sich kein erhöhtes Infektionsrisiko beim Baden in Badegewässern. Antibiotikaresistente Krankheitserreger führen nämlich nicht häufiger zu Infektionen als nicht antibiotikaresistente Krankheitserreger. Hinsichtlich ihrer krankmachenden Eigenschaften ergibt sich normalerweise kein Unterschied. Allerdings ist eine möglicherweise auftretende Infektion mit resistenten Bakterien oft schwieriger zu therapieren.
Eine bloße Besiedlung mit antibiotikaresistenten Bakterien in Menschen mit gesundem Immunsystem führt nicht zu einer Erkrankung.“

Fazit für den HSK
Die Badestellen an den Badegewässern im HSK sind sämtlich als ausgezeichnet eingestuft. Die regelmäßig durchgeführten Untersuchungen belegen dies seit Jahren. Bei auftretenden kurzfristigen Verschmutzungen wird dementsprechend vom Baden abgeraten oder ein Badeverbot ausgesprochen. Dies war zuletzt im Jahr 2016 am Hennesee aufgrund des vermehrten Auftretens der Blaualgen (Cyano-Bakterien) erforderlich. Das Land NRW startet im Jahr 2019 ein Untersuchungsprogramm auf antibiotikaresistente Bakterien in Oberflächengewässern. Aus Ergebnissen einer noch vor diesem Untersuchungsprogramm durchgeführten Analyse an den Badestellen an Badegewässern im HSK könnte kein Rückschluss auf Handlungsempfehlungen geschlossen werden. Daher ist eine vorherige Untersuchungsreihe unabhängig vom Land NRW ohne Definition von Bewertungsmaßstäben zu diesem Zeitpunkt nicht zielführend.“

Dazu siehe auch diesen Link vom Umweltbundesamt:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/schwimmen-baden/badegewaesser/faq-antibiotikaresistente-bakterien-in#textpart-1

Hier finden Sie einige der Angaben die die Kreisverwaltung in Vorlage 9/1026 zitiert hat.
Beruhigend ist das Szenario nicht unbedingt.

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Qualität der Gewässer im Hochsauerlandkreis (Mikroschadstoffe inklusive)

By admin at 9:06 am on Sunday, May 6, 2018

Deutschlandweit schlechte Gewässerqualität
Eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion brachte es einmal wieder ans Tageslicht. Es steht nicht gut um die Qualität der Fließgewässer und Seen in Deutschland. „Die wenigsten Flüsse und Bäche in Deutschland sind ökologisch in gutem Zustand.“ So fasste die Frankfurter Rundschau die Erkenntnis zusammen und ergänzte, eines der Hauptprobleme sei der Einsatz von Düngern.

Mangel an Willen und Personal
Die Naturschutzorganisation WWF mutmaßt offenbar Umweltverstöße und fordert, es bräuchte mehr Geld, mehr Personal und politischen Willen, um Verstöße gegen die bestehende europäische Wasserrahmenrichtlinie etwa durch Industrie und Landwirtschaft zu ahnden.

Situation im HSK
Aus Sicht der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bestehen vielerlei Gründe, sich Sorgen um die Qualität der Gewässer im Hochsauerlandkreis zu machen. Schließlich werden hier Schweine, Puten und andere „Nutztiere“ schlachtreif gemästet und Gülle und sogenannte Pflanzenschutzmitteln auf die Böden gebracht. Dass all diese teils toxischen Stoffe einschließlich Antibiotika- und Arzneimittel-Rückständen irgendwann irgendwie in die Gewässer gelangen, versteht sich von selbst.

Anfrage der SBL/FW
Die SBL/FW fragte daher mit Schreiben vom 10.04.2018 bei der Kreisverwaltung nach.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?s=Gew%C3%A4sser

Die auf den 24.04.2018 datierte Antwort liegt jetzt vor. Wesentliches daraus fassen wir hier kurz zusammen. Danach folgt das komplette Antwortschreiben des HSK.

Zusammenfassung:
• Hinsichtlich des Artenreichtums bzw. seiner Verringerung bestehen keine eigenen Erkenntnisse (Verweis auf Daten des Landes NRW).

• Der ökologische und chemische Zustand der Gewässer im HSK ist insbesondere in den Oberläufen oftmals gut.

• Eine aktuelle Einschätzung zum ökologischen Zustand der Stauseen im HSK ist nicht bekannt.

• Alle wasserwirtschaftlichen Handlungsfelder orientieren sich an den Bewirtschaftungszielen.

• Das Land NRW fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Fließgewässern mit bis zu 80 % der ansatzfähigen Kosten.

• Der HSK berät die Städte- und Gemeindeverwaltungen bei der Projektierung von Maßnahmen und führt wasserrechtliche Zulassungsverfahren durch.

• Meldungen über Gewässerverunreinigungen und Fischsterben erreichen die Wasserbehörde des HSK in der Regel über die Leitstelle des HSK.

• Die PFC-Fracht der Gewässer konnte durch die Minderung von PFC-haltigen Produktionsmitteln deutlich reduziert werden.

• Mikroschadstoffe wie Medikamentenrückstände können derzeit nicht sicher aus dem Abwasser beseitigt werden. Die Kläranlagen im HSK verfügen allesamt nicht über die dafür erforderliche zusätzliche 4. Reinigungsstufe.

Das komplette Antwortschreiben der Kreisverwaltung:
Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Hochsauerlandkreis hinsichtlich des Artenreichtums von Tier- und Pflanzenwelt in Fließgewässern und Seen und Teichen? Hat sich die Anzahl der Tiere und Pflanzen reduziert? Wenn ja, in welchem Maße?
Antwort des HSK: „Der Hochsauerlandkreis hat diesbezüglich keine eigenen Erkenntnisse. Die Überwachung und die Auswertung von Daten zur Artenvielfalt in den oberirdischen Gewässern obliegen dem Land NRW (LANUV, Bezirksregierungen) nach Maßgabe der in der Oberflächengewässerverordnung für die jeweiligen Qualitätskomponenten festgelegten Methoden und Kriterien. Das Land NRW führt zur Datenerhebung ein landesweites Monitoring an den berichtspflichtigen Gewässern (>10 km2 Einzugsgebiet) durch. Das Ergebnis des landesweiten Monitorings schlägt sich nieder im Bewirtschaftungsplan für die nordrhein-westfälischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas, der in Abständen von sechs Jahren aufzustellen und fortzuschreiben ist. In den sogenannten Planungseinheitensteckbriefen werden die Bewertungen des ökologischen und chemischen Zustands entsprechend der ermittelten Zustandsklassen dargestellt (Fundstelle: https://www.flussgebiete.nrw.de/planungseinheiten-steckbriefe-2016-2021-5696). Wenn beispielsweise das Qualitätsmerkmal „Fische“ mit mäßig beurteilt wurde, sagt das noch nichts aus über die Zusammensetzung der Fischarten in dem Wasserkörper. Es ist daraus nicht ohne weiteres ableitbar, ob das Fehlen einer Zielart‚ einer Begleitart oder die Individuendichte und deren Altersstruktur für die Einstufung maßgeblich sind. Ob und inwieweit sich die Anzahl der Tiere und Pflanzen reduziert hat, ist hier nicht bekannt.“

Frage 2: Gibt es Anzeichen und Hinweise, die für eine Verringerung der Artenvielfalt sprechen?
Wenn ja, welche Tier- und Pflanzenarten in und um die Flüsse, Bäche und anderen Gewässern sind seltener geworden oder sogar nicht mehr nachweisbar?
Antwort des HSK: „Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.“

Frage 3: Gibt es Ihres Wissens im HSK noch Fließgewässer, in denen noch die Gemeinschaften aus Fischen, Pflanzen und Kleintieren leben, die man dort eigentlich vorfinden müsste? Wenn ja, welche?
Antwort des HSK: „Auch hier gilt: Die Planungseinheitensteckbriefe vermitteln einen zuverlässigen Eindruck über den ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer im Hochsauerlandkreis. Im Hochsauerlandkreis ist der ökologische und chemische Zustand der Wasserkörper (Gewässer) insbesondere in den Oberläufen oftmals gut. Auf eine Aufzählung der Wasserkörper wird mit Blick auf deren Anzahl (30) und die angegebene Fundstelle verzichtet.“

Frage 4: Wie ist die ökologische Verfassung von Seen und Stauseen? Wie viele und welche gelten in dieser Hinsicht als gut, unbefriedigend und als schlecht?
Antwort des HSK: „In Nordrhein-Westfalen gibt es nur zwei natürlich entstandene Seen (Stillgewässer), deren Fläche größer als 50 ha ist und die insoweit berichtsrelevant sind. Die übrigen Seen in Nordrhein-Westfalen sind erheblich veränderte Fließgewässer (Talsperren) oder künstlich entstanden (Abgrabungsseen). lm Grundsatz ist für diese Gewässer ebenfalls eine Bewertung des ökologischen Zustands bzw. des ökologischen Potenzials sowie des chemischen Zustands vorzunehmen. Für die Beurteilung des ökologischen Zustands der Seen werden die Lebensgemeinschaften des Phytoplanktons und der Makrophyten untersucht. Eine aktuelle Einschätzung zum ökologischen Potenzial der Talsperren im HSK ist nicht bekannt. Die Zuständigkeit für das Monitoring und die Zustandsbewertung obliegt dem Land NRW.“

Frage 5: Wie unterstützt und überwacht der Hochsauerlandkreis ggf. einschlägige Maßnahmen?
Antwort des HSK: „Prinzipiell orientieren sich alle wasserwirtschaftlichen Handlungsfelder an den Bewirtschaftungszielen. Zulassungsverfahren für Einleitungen in Gewässer, für Entnahmen aus Gewässern oder bauliche Veränderungen an Gewässern müssen sich an den Bewirtschaftungszielen orientieren und ggfs. auch den im Maßnahmenprogramm festgelegten Handlungsfeldern Rechnung tragen. Dies gilt auch für den Bereich der gewässeraufsichtlichen Maßnahmen.“

Frage 6: Gab es Ihres Wissens in den letzten 10 Jahren Hilfe und Unterstützung von Land, Bund und anderen Kostenträgem zum nachhaltigen Schutz von frei fließenden Gewässern? Wenn ja, welche?
Antwort des HSK: „Das Land NRW fördert Maßnahmen zur strukturellen und ökologischen Verbesserung von Fließgewässern seit vielen Jahren mit bis zu 80 % der ansatzfähigen Kosten. Hiervon haben die Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis bei der Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen wesentlich profitiert. Aktuell erfolgt die Förderung auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vom 11.04.2017. Gefördert werden danach überregionale Planungen, Monitoring und Untersuchungen. wasserbauliche Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung oder zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit sowie die Flächenbereitstellung (Grunderwerb) für derartige wasserbauliche Maßnahmen.“

Frage 7: In welcher Form unterstützt der HSK die Städte und Gemeinden bei ihren vielfältigen Aufgaben zur „Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum für Tiere und Pflanzen”? Wie läuft das in der Praxis? Erhält der HSK z.B. von den Kommunen Hinweise auf vermutete Gewässerverunreinigung oder ungewöhnliches Fischsterben?
Antwort des HSK: „Die Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises berät die Städte und Gemeinden bei der Projektierung von Maßnahmen und führt schlussendlich die dafür notwendigen wasserrechtlichen Zulassungsverfahren durch. Neben größeren Renaturierungsmaßnahmen werden Möglichkeiten
für kleinräumige Gewässerentwicklungmaßnahmen oftmals im Rahmen von Gewässerschauen erkannt und anschließend gemeinsam mit den Kommunen zur Umsetzungsreife gebracht. Es hat sich gezeigt, dass die vorhandenen „kumen Wege” zwischen Gemeinde- und Kreisverwaltung bei diesen Projekten sehr hilfreich sind.
Gewässerverunreinigungen lösen regelmäßig Vororteinsätze von Mitarbeitern im Rahmen des Umweltalarms aus. Meldungen über Gewässerverunreinigungen erreichen die Wasserbehörde in aller Regel über die Leitstelle des HSK oder auch gelegentlich über unmittelbare telefonische Mitteilungen. Gleiches gilt für ein Fischsterben.“

Frage 8: Welche Erfolge hinsichtlich der ökologischen Wasserqualität wurden mit dem durch das Land NRW im Jahr 2008 aufgelegten Programm „Reine Ruhr“ bezogen auf unser Kreisgebiet erreicht?
Antwort des HSK: „Mit Blick auf die PFC-Problematik sind hinsichtlich des chemischen Zustands der Fließgewässer deutliche Erfolge zu verzeichnen. Überwiegend durch Ersatz/Minderung der PFC-haltigen Produktionsmittel durch PFC-freie bzw. PFC-reduzierte Produktionsmittel (insbesondere galvanische Betriebe) konnte in den betroffenen Gewässern der PFC-Gehalt bzw. die PFC-Fracht deutlich reduziert werden (in NRW von 2007-2011 von ca. 80 kg/a auf ca. 18 kg/a).
Die im Ruhreinzugsgebiet gelegenen Kläranlagen im HSK sind bislang nicht mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe ausgerüstet worden, um auch Mikroschadstoffe (z.B. Medikamentenrückstände) wirksam und sicher aus dem Abwasser zu beseitigen. Für die Nachrüstung der Kläranlagen mit einer sogenannten 4. Reinigungsstufe besteht aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben keine Rechtspflicht. Der Ruhrverband betreibt eine Großversuchsanlage auf der Kläranlage Schwerte.“

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Viel zu viele Gewässer in schlechtem Zustand

By admin at 11:09 pm on Saturday, April 14, 2018

Anfrage in Berlin bringt es ans Tageslicht
Aufgrund einer Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung ist jetzt bekannt, wie schlecht es um die Gewässerqualität in Deutschland steht. Die Tagesschau und mehrere Zeitungen berichteten, u.a. die Frankfurter Rundschau.

Medien greifen es auf
Die FR schreibt in ihrer Online-Ausgabe vom 02.04.2018:
„Nur wenige Flüsse und Bäche in Deutschland sind nach EU-Kriterien ökologisch intakt“. Eines der Hauptprobleme sei der Einsatz von Düngern. „Die wenigsten Flüsse und Bäche in Deutschland sind ökologisch in gutem Zustand. In 93 Prozent der Fließgewässer leben nicht mehr die Gemeinschaften aus Fischen, Pflanzen und Kleintieren, die man dort eigentlich vorfinden müsste. Zudem seien 79 Prozent der Fließgewässer durch Ausbau „in ihrer Struktur deutlich bis vollständig verändert“, wie es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen heißt, die der dpa vorliegt. Nur 6,6 Prozent der bewerteten Fließgewässer-Abschnitte sind nach EU-Kriterien ökologisch in gutem Zustand, gerade mal 0,1 Prozent in sehr gutem Zustand. … Laut Umweltbundesamt (UBA) sind die häufigsten Gründe für einen mäßigen, unbefriedigenden oder schlechten Zustand Belastungen aus der Landwirtschaft, etwa mit Dünger oder Spritzmitteln, sowie eine Begradigung, Verbauung oder Unterbrechung durch Wehre. …”
Klick:
http://www.fr.de/panorama/anfrage-der-gruenen-deutsche-gewaesser-in-schlechtem-zustand-a-1478237
Ähnlich berichtet auch der Bayrische Rundfunk (BR 24) und zieht das Fazit:
„Zwar habe sich die Wasserqualität gebessert und Biber und Lachse seien beispielsweise zurückgekehrt. Dennoch gehören Gewässer in Deutschland zu den bedrohten Lebensräumen.“

Die Naturschutzorganisation WWF zitiert BR 24 mit der Aussage, Deutschland betreibe seit vielen Jahren Aderlass mit seinen Fließgewässern. „Es brauche deshalb mehr Geld, mehr Personal und politischen Willen, um Verstöße gegen die bestehende europäische Wasserrahmenrichtlinie etwa durch Industrie und Landwirtschaft zu ahnden.“
Mit Blick in die Zukunft berichtet der Bayrische Rundfunk, aus der Antwort der Bundesregierung ginge weiter hervor, dass beim Bundesumweltministerium derzeit die fachlichen Vorbereitungen liefen, um ein Förderprogramm für Auen zu etablieren. Es sollten dabei Verbundprojekte im Gewässer, am Ufer und an der Aue umgesetzt werden. Und weiter heißt es: „Die Förderrichtlinie solle im Herbst verabschiedet werden. In einer ersten Abschätzung sei von einem Investitionsbedarf von etwa 50 Millionen Euro jährlich über einen Zeitraum von 30 Jahren ausgegangen worden, also insgesamt etwa 1,5 Milliarden Euro.“
Klick:
https://www.br.de/nachrichten/gewaesser-in-deutschland-sind-in-schlechtem-zustand-100.html

Mögliche Gefahrenquellen für die Gewässer im HSK
Aus Sicht der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) gibt es sehr viele Gründe, sich Gedanken und Sorgen um die Qualität der Gewässer im Hochsauerlandkreis zu machen. Schließlich sind sie der Lebensbereich für teils sehr selten gewordene Tiere und Pflanzen. Zudem werden aus Fließgewässern und Grundwasser unsere Trinkwasser-Reservoirs gespeist.

Wo wir beispielsweise Probleme sehen:
Stichwort „Altdeponien“ – Alte Deponien sind in der Regel nicht nach unten abgedichtet. So besteht die Gefahr, dass entsorgte Chemikalien und andere Schadstoffe ins Grundwasser und in Gewässer austreten.

Stichwort „Antibiotika- und Arzneimittelrückstände“ – In den Oberflächengewässern in NRW finden sich neben Chemikalien und Pflanzenschutzmitteln auch Röntgenkontrastmittel- und Arzneimittelrückstände u.a. auch aus dem Tierarzneimitteleinsatz in landwirtschaftlichen Betrieben wie Puten- und Schweinemästereien. Laut einer Publikation des NRW-Umweltministeriums wird rund
60 % des Trinkwassers direkt oder indirekt Oberflächengewässern entnommen!

Stichwort „Gülle/Nitrat-Belastung“ – Bei einer Leitungswasser-Probe aus Marsberg vom 24.10.2016 lag der Messwert für Nitrat bei 57,48 mg/l und somit über dem Grenzwert von 50 mg/l. Die Analyse erfolgte im Auftrag eines Privatmanns durch einen unabhängigen Labor-Service.

Stichwort „Pflanzenschutzmittel/Pestizide“ – Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) warnte im Dezember 2014 vor Rückständen von Unkrautvernichtungsmitteln wie Glyphosat oder Prosulfocarb in Weihnachtsbäumen. Diese Agrargifte seien starke Wasserschadstoffe und könnten auch beim Menschen gesundheitliche Auswirkungen hervorrufen. Glyphosat sei zudem akut toxisch für Wasserorganismen.

Stichwort „PFT“ – Wie im Hochsauerlandkreis ja hinreichend bekannt, soll nach Angaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) der PFT-haltige Klärschlamm-„Dünger“ der Firma „GW Umwelt“ auf rund 900 Flächen ausgebracht worden sein, besonders viel davon bekanntlich auf einem Acker bei Brilon-Scharfenberg, der von einem kleinen Nebenfluss der Möhne in den Möhnesee entwässert wird. Einzelne Fischproben wiesen erhöhte Gehalte an PFT auf.
Auf dem Höhepunkt des PFT-Skandals im Jahr 2006 empfahl das NRW-Umweltministerium Schwangeren, Säuglingen und Kleinkindern, die in Arnsberg wohnten, vorübergehend kein Leitungswasser zu trinken. Denn Bluttests von Bewohnern Arnsbergs wiesen eine im Vergleich zur Gesamtbevölkerung bis zu achtfach erhöhte PFT-Belastung auf.
Nach 8 Jahren, 2014, wurde die PFT-Belastung zweier privater Trinkwasserbrunnen in Olsberg-Elpe bekannt. Sie war nicht unerheblich. Aus den Brunnen darf unseres Wissens kein Trinkwasser mehr entnommen werden.

SBL/FW fragt bei der Kreisverwaltung nach
Die SBL/FW-Fraktion bat daher per Schreiben vom 10.04.2018 den Landrat bzw. die Kreisverwaltung um Antwort auf einige Fragen bezüglich des ökologischen Zustands der Gewässer im Hochsauerlandkreis:

1. Welche Erkenntnisse hat der Hochsauerlandkreis hinsichtlich des Artenreichtums von Tier- und Pflanzenwelt in Fließgewässern und Seen und Teichen? Hat sich die Anzahl der Tiere und Pflanzen reduziert? Wenn ja, in welchem Maße?

2. Gibt es Anzeichen und Hinweise, die für eine Verringerung der Artenvielfalt sprechen? Wenn ja, welche Tier- und Pflanzenarten in und um die Flüsse, Bäche und anderen Gewässern sind seltener geworden oder sogar nicht mehr nachweisbar?

3. Gibt es Ihres Wissens im HSK noch Fließgewässer, in denen noch die Gemeinschaften aus Fischen, Pflanzen und Kleintieren leben, die man dort eigentlich vorfinden müsste? Wenn ja, welche?

4. Wie ist die ökologische Verfassung von Seen und Stauseen? Wie viele und welche gelten in dieser Hinsicht als gut, als unbefriedigend und als schlecht?

5. Wie unterstützt und überwacht der Hochsauerlandkreis ggf. einschlägige Maßnahmen?

6. Gab es Ihres Wissens in den letzen 10 Jahren Hilfe und Unterstützung von Land, Bund und anderen Kostenträgern zum nachhaltigen Schutz von frei fließenden Gewässern? Wenn ja, welche?

7. In welcher Form unterstützt der HSK die Städte und Gemeinden bei ihren vielfältigen Aufgaben zur „Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen“? Wie läuft das in der Praxis? Erhält der HSK z.B. von den Kommunen Hinweise z.B. auf vermutete Gewässerverunreinigung oder ungewöhnliches Fischsterben?

8. Welche Erfolge hinsichtlich der ökologischen Wasserqualität wurden mit dem durch das Land NRW im Jahr 2008 aufgelegten Programm „Reine Ruhr“ bezogen auf unser Kreisgebiet erreicht?

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Grüne Sundern kritisieren Alibifunktion von Gewässerrenaturierungskonzepten

By admin at 7:59 pm on Friday, May 29, 2009

Alibiveranstaltung Fließgewässerrenaturierung

Letzte Woche luden Bürgermeister und  Stadtverwaltung  die Naturschutzverbände und Behördenvertreter zu einer Veranstaltung ein um ein Konzept zur Fließgewässerrenaturierung für Linnepe, Sorpe und Settmecke darzustellen. Nach Ansicht der Grünen handelt es sich dabei um eine reine Alibiveranstaltung, denn bereits 1998 wurde ein Renaturierungskonzept für die Röhr aufgestellt.

Klaus Korn Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen meint dazu: “Was wurde davon umgesetzt? Seit 1998 gab es immer wieder drastische Abholzmaßnahmen entlang der Röhr und bei Straßenplanungen durchs Röhrtals wird keinerlei Rücksicht auf die Fließgewässer genommen. Da wird ein schönes Konzept gemacht, vielleicht um Fördermittel zu kassieren, danach verschwindet es in der Schublade.”

Dafür spricht auch, das die Stadt bisher wenig ernsthaft gegen Gewässerverunreingungen und Schadstoffeintrag vorgegangen ist: Ein Beispiel dafür sind die Verunreinigungen, die bei Hochwasser aus dem Sediment der Röhre in die Wassergewinnungsanlage eintreten und vermutlich aus industriellen Altlasten verursacht werden.
(Read on …)

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Warum so wenig Begeisterung für Vogelschutz und Schutzgebiete?

By admin at 9:58 pm on Wednesday, January 20, 2021

Weniger Vögel in unseren Gärten!
Die jüngste vom NABU initiierte Vogelzählung zeigt, die Vielzahl der Vögel in den heimischen Gärten ist deutlich rückläufig. Die Ursachen für diese Entwicklung liegen scheinbar auf der Hand. War der Lebensraum der Gartenvögel früher nicht erheblich größer und waren die Flächen und die Gewässer längst nicht so übermäßig mit „Pflanzenschutzmitteln“ etc. vergiftet? Die aktuelle Situation wirkt besorgniserregend. Sie ruft nach Konsequenzen!

Uneinigkeit und parteipolitisches Geplänkel?
Eine Konsequenz könnte die Ausweisung von Vogelschutzgebieten sein. Genau dafür gibt es im Raum Brilon/Marsberg auch handfeste Pläne. Das Vorhaben ist so real, dass es die Lokalpolitik auf den Plan gerufen hat. Die Wellen schlagen jetzt hoch, so dass die SPD-Kreistagsfraktion aktiv geworden ist.

Vorausgegangen war dieser Bericht in der WP im Dezember:
„Das Verfahren zu dem Vogelschutzgebiet Brilon-Marsberg läuft an. In die Sorgen vor Ort mischen sich Abgeordnete mit gegenseitigen Vorwürfen ein.
Am Dienstag, 22. Dezember, läuft das Anhörungsverfahren zur Ausweisung eines EU-Vogelschutzgebietes im Raum Brilon und Marsberg an. Während Politik und Verwaltung vor Ort noch dabei sind, überhaupt Informationen zu dem 120 Quadratkilometer umfassenden Planungsbereich zu bekommen, ist auf höherer Ebene ein politischer Schlagabtausch entbrannt.
Die Protagonisten: SPD-Bundestagsabgeordneter Dirk Wiese aus Brilon und CDU-Landtagsabgeordneter Matthias Kerkhoff aus Olsberg. Auslöser: Der Vorwurf von Dirk Wiese an die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung, „solch ein Vorhaben still und heimlich einer Region aufs Auge zu drücken und ihr damit Fesseln für die Zukunft anzulegen“. Demgegenüber ruft Matthias Kerkhoff in Erinnerung, dass es schließlich die SPD-geführte Landesregierung gewesen sei, „die den ländlichen Raum mit einem Landesentwicklungsplan beglücken wollte, der die Entwicklung der Region massiv verschlechtert hätte ….“
Klick: https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/vogelschutzgebiet-brilon-marsberg-loest-zank-in-politik-aus-id231199926.html

Antrag der HSK-SPD
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Reinhard Brüggemann schrieb offenbar daraufhin am 04.01.2021 den Landrat an:
„Die SPD-Fraktion im Kreistag des Hochsauerlandkreises beantragt, für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sowie des Kreisausschusses und Kreistages folgenden TOP aufzunehmen:
Vogelschutzgebiet DE-4517-401

Wir bitten um Stellungname bzw. Beantwortung der nachfolgenden Fragen und ausführliche Beratung in den Sitzungen:
• Wann genau und mit welchem Inhalt lag die Abschrift des VNV-Antrags auf Ausweisung des Vogelschutzgebietes dem Hochsauerlandkreis vor?
• Warum wurde weder der Kreistag noch der zuständige Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten bisher über diesen Antrag informiert?

Begründung:

Seit einigen Wochen beunruhigt die geplante Ausweisung eines EU-Vogelschutzgebietes auf der Fläche der Städte Marsberg, Brilon und Olsberg die betroffenen Land- und Forsteigentümer sowie die Menschen im Hochsauerlandkreis.

Der Presse konnten wir entnehmen, dass dies weder ein Vorhaben der Landesregierung noch der Ministerien oder der Fraktionen von CDU und FDP sei.

Der Presseartikel suggeriert, dass auch heimische Vertreter der an der Landesregierung beteiligten politischen Parteien offensichtlich von dem Antrag auf Ausweisung des Vogelschutzgebietes überrascht worden seien. Zumindest werfen sie dem Verein für Natur- und Vogelschutz im HSK vor, das Verfahren ohne Beteiligung der lokalen Akteure durchgezogen zu haben.

Nach uns vorliegenden Informationen ist der Antrag des VNV auf Einrichtung des EU-Vogelschutzgebietes bereits im Dezember 2019 abschriftlich auch der Bezirksregierung und dem Landrat des HSK übermittelt worden.

Die in der Präsentation des LANUF beigefügte Karte aus 12/2019, die den Vorschlag des VNV mit einer Fläche von 28.000 ha zeigt, bestätigt die Antragstellung bereits im Dezember 2019.“

Antwort der Kreisverwaltung in Kurzform
• In der Antwort aus dem Kreishaus mit Datum vom 06.01.2021 heißt es, der Antrag der SPD würde – wie auch der Antrag der FDP – auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft und Forsten (voraussichtlich am 11.02.2021) und der nächsten Kreisausschuss- und Kreistagssitzung (voraussichtlich am 26.02.2021) aufgenommen.

• Mittlerweile sei der Hochsauerlandkreis beteiligt. Die Frist für die Stellungnahme ende am 12.02.2021.

• Ein Antrag des VNV auf Ausweisung eines Vogelschutzgebietes sei im Dezember 2019 an die EU-Kommission, das NRW-Umweltministerium, das Landesamt für Natur- und Verbraucherschutz, die Bezirksregierung und an den HSK gerichtet worden.

• Der HSK habe die Eingabe nicht bearbeitet, da er nicht zuständig gewesen sei. Darüber habe er den VNV in Kenntnis gesetzt.

• Vor diesem Hintergrund hätte im Dezember 2019 keine Notwendigkeit bestanden, die Gremien über das Schreiben vom VNV zu informieren.

• Die Untere Naturschutzbehörde und die Städte Marsberg und Brilon seien im November 2020 erstmalig über den Verfahrensstand informiert worden.

• Der HSK wäre dann mit Schreiben der Bezirksregierung vom 18.12.2020 als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Schlussbemerkungen
Die Presse wird hoffentlich über die weitere Entwicklung berichten!? Die SBL-Fraktion bleibt jedenfalls am Ball.
Auch uns interessiert, wer, wann, wie und von wem über den Antrag des VNV informiert wurde. Besonders spannend: Waren vielleicht einige Personen schon lange einbezogen, die nun gegen den Plan, das Vogelschutzgebiet auszuweisen, schimpfen??

Filed under: Klimaschutz,Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Warum so wenig Begeisterung für Vogelschutz und Schutzgebiete?

Behörden und die Düngeverordnung – Auf Treu und Glauben?

By admin at 10:48 am on Friday, August 14, 2020

Nitrat belastet das Wasser
Vor wenigen Tagen schrieben wir auf unserer Homepage davon, dass die SBL-Kreistagsfraktion immer wieder von Bürgerinnen und Bürger auf die Nebenwirkungen der vielen großen Schweinemastanlagen im Marsberger Stadtgebiet aufmerksam gemacht wird. Denn zu den ungeliebten Begleiterscheinungen der Tiermast gehören offenbar Güllebelastung und hohe Nitratwerte.

Diese Problematik ist ja schon lange bekannt, auch dank des Öffentlich-Rechtlichen Rund-funks. So berichtete am 10.08.2020 das NDR-Fernsehen in der Sendung „Die Tricks mit un-serem Wasser“ u.a. ausführlich über den Zusammenhang „Tiermast – Gülle – Nitrat – Nitrit“.

Klick:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/die_tricks/Die-Tricks-mit-unserem-Wasser,dietricks140.html

Grenzwertige Nitratwerte im Raum Marsberg?
Die SBL, die das „Gülle-Thema“ schon oft aufgegriffen hat, schickte aufgrund erneuter Hinweise aus Marsberg am 04.08.2020 wieder eine Anfrage an die Kreisverwaltung. Der Hochsauerlandkreis antwortete schnell, kurz und knapp mit einem Schreiben datiert auf den 10.08.2020. Wir zitieren:

Frage 1
Welche Schweinemastanlagen auf Marsberger Stadtgebiet sind in den letzten 5 Jahren ge-nehmigt worden, für jeweils wie viele Schweine, und wo befinden sich diese Mastanlagen?

Antwort zu 1.
Genehmigte Schweinemastanlagen in Marsberg von 2014 bis 2020:
a) Gemarkung Meerhof, Zugang: 679 Schweine, Gesamtzahl: 1997
b) Gemarkung Meerhof, Zugang: 1496 Schweine, Gesamtzahl: 1496
c) Gemarkung Udorf, Zugang: 504 Schweine, Gesamtzahl: 1960

Anmerkung der SBL:
Im Raum Marsberg stehen nach aktuellen Angaben der Kreisverwaltung über 30.400 Schweine in den Ställen. Und das offenbar mit steigender Tendenz.
Siehe http://sbl-fraktion.de/?p=9554

Frage 2
Im Einzugsbereich welcher natürlichen Gewässer in Marsberg sind die Schweinemastanlagen?

Antwort zu 2.
Die Schweinemastanlagen liegen im Einzugsgebiet folgender Gewässer:
Zu 1a): Wiele
Zu 1b) Schleiderbicke
Zu 1c) Piepenbach

Frage 3
Nach unserer Kenntnis gibt es im Gebiet der Stadt Marsberg nur eine einzige aktive Messstelle für Nitratbelastung im Grundwasser, die zudem weit entfernt von vielen Schweinemastanlagen liegt.
Welche Versuche der Kreisverwaltung gab es bisher, Messstellen in der Nähe der Schweinemastanlagen einzurichten, mit welchen Ergebnissen?
Welche weiteren Initiativen in dieser Richtung sind eingeleitet oder möglich?

Antwort zu 3.
Messstellen in der Nähe von Schweinemastanlagen wurden bislang nicht errichtet. Es gibt auch keinen vernünftigen Grund, über das Grundwassermessstellennetz des LANUV hinaus weitere Messstellen in der Nähe von Schweinemastanlagen anzulegen, da die Betreiber belegen müssen, dass die in den Anlagen anfallende Gülle entsprechend den Vorgaben der Düngeverordnung nach guter fachlicher Praxis aufgebracht werden kann. Diese Flächen haben oftmals keinen unmittelbaren Bezug zur Schweinemastanlage. Im Übrigen gibt es außerhalb des Grundwasserkörpers „Trias Nordhessen” keinen messbaren Anhalt für eine nachteilige Belastung des Grundwassers hinsichtlich des Parameters Nitrat, der zu einer Verfehlung des Bewirtschaftungsziels „guter chemischer Zustand“ führen könnte (vgl. insoweit auch Drucksache 9/1487)

Anmerkung der SBL:
Diese Antwort lässt eine sehr optimistische Betrachtung des Landrats und der Kreisverwaltung erkennen. Denn eine Dastellung, wo die Gülle “aufgebracht weredn kann”, sagt nichts darüber aus, wo sie dann tatsächlich landet…

Frage 4
Wird nach Kenntnis der Kreisverwaltung Gülle aus dem Inland und/oder Ausland nach Marsberg importiert, ggf. in welchen Mengen und wann?

Antwort zu 4.
Ein etwaiger Transfer von Gülle in den Hochsauerlandkreis ist dem wasserrechtlichen Regelungsregime entzogen. Diesbezügliche Anfragen sind an die Landwirtschaftskammer, Dünnefeldweg 13, 59872 Meschede, zu richten. Der Vollzug des Düngemittelrechts liegt in deren Zuständigkeit.

Das Schweigen der Lämmer
Über den Gülletourismus schweigt man sich aktuell anscheinend lieber aus?

Klick:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/guelle-tourismus-auch-ins-sauerland-id214703775.html

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SBL stellt erneut Anfrage zu den hohen Nitratwerten im Raum Marsberg

By admin at 9:46 am on Wednesday, August 5, 2020

Immer wieder machen Bürgerinnen und Bürger aus dem Raum Marsberg darauf aufmerksam, dass auf Marsberger Stadtgebiet viele und sehr große Schweinemastanlagen betrieben werden. Die Nitratwerte sind hier sehr hoch, was wahrscheinlich mit der von den Schweinen verursachten Güllebelastung zusammenhängt.

Die SBL-Kreistagsfraktion hat diese Thematik schon öfters im Umweltausschuss aufgegriffen. Am 04.08.2020 stellte die SBL erneut eine Anfrage an die Kreisverwaltung. Hier die Fragen:

1. Welche Schweinemastanlagen auf Marsberger Stadtgebiet sind in den letzten 5 Jahren genehmigt worden, für jeweils wie viele Schweine, und wo befinden sich diese Mastanlagen?

2. Im Einzugsbereich welcher natürlichen Gewässer in Marsberg sind die Schweinemastanlagen?

3. Nach unserer Kenntnis gibt es im Gebiet der Stadt Marsberg nur eine einzige aktive Messstelle für Nitratbelastung im Grundwasser, die zudem weit entfernt von vielen Schweinemastanlagen liegt.
Welche Versuche der Kreisverwaltung gab es bisher, Messstellen in der Nähe der Schweinemastanlagen einzurichten, mit welchen Ergebnissen?
Welche weiteren Initiativen in dieser Richtung sind eingeleitet oder möglich?

4. Wird nach Kenntnis der Kreisverwaltung Gülle aus dem Inland und/oder Ausland nach Marsberg importiert, ggf. in welchen Mengen und wann?

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Nur ein Schwein in Bestwig

By admin at 10:55 pm on Wednesday, June 17, 2020

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste adressierte am 05.05.2020 eine Anfrage zu „Gesundheitlichen Schäden resultierend aus der Tiermast“ an den Landrat bzw. an die Kreisverwaltung.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=9500

Am 15.06.2020 beantwortete die Organisationseinheit Wasserwirtschaft die Anfrage der SBL schriftlich.
Wir fassen den Inhalt des Schreibens hier zunächst kurz zusammen. Die komplette Antwort wollen wir Ihnen aber auch nicht vorenthalten.

Zusammenfassung

Zahl der Mastschweine
Im Hochsauerlandkreis (mit seinen rund 260.000 Einwohnern) werden z.Z. fast 60.000 Schweine gemästet, davon allein über 30.000 im Stadtgebiet Marsberg (ca. 20.000 Einwohner). Zweite Kommune in der Mast-Rangfolge ist Sundern mit über 7.000 Tieren, gefolgt von der Kreisstadt Meschede mit fast 6.500 Mastschweinen. In Winterberg und Bestwig kann von Massentierhaltung keine Rede sein. Für Winterberg meldet der HSK 3 Schweine, für Bestwig nur 1.

Antibiotika in der Tiermast = Eine unbekannte Größe
Zum Einsatz von Antibiotika in der Tiermast, auch über den des Reserveantibiotikums „Colistin“, kann der Hochsauerlandkreis keine Angaben machen. Valide Aussagen zu Verbrauchsmengen und zu den eingesetzten Wirkstoffen könnten über die TAM-Datenbank nicht getroffen werden.
Der Tierhalter sei verpflichtet, die Behandlung mit antibiotischen Präparaten in einer zentralen Datenbank (TAM) zu melden. Im Fall einer Überschreitung der bundesweiten Kennzahlen sei der Tierhalter verpflichtet, Maßnahmen zur Senkung des Antibiotikaverbrauchs zu ergreifen.

Nitratwerte – Wie oft und wo werden sie gemessen
Für das 1. Quartal 2020 lägen dem LANUV Stichproben aus mehreren Flüssen vor, z.B. aus der Möhne, Henne und dem Salweybach vor. Für die Bewertung sei das LANUV zuständig. Mehr sagt der HSK in seinem Schreiben zur aktuellen Situation leider nicht aus. Also, keine Angabe! Zwischen 2015 und 2018 wären die Parameter in den Fließgewässern im HSK unauffällig gewesen.

Höchster Nitratwert mit knapp unter 50 mg/l im „Schweineparadies“ Marsberg
Laut Angaben der Behörde liegen die jeweils höchsten Nitratwerte im HSK zwischen 47 mg/l im Stadtgebiet Marsberg und 5 mg/l in Winterberg. Schmallenberg (17 mg/l) weise (bezogen auf die letzten 10 Jahre) als einzige Kommune eine fallende Tendenz bei den Nitratwerten im Trinkwasser auf. In allen anderen Städten und Gemeinden sei der Nitratwert konstant.

Multiresistente Keime und Antibiotikarückstände in Gewässern – 2019/2020 soll eine größere Untersuchung erfolgen
Bezogen auf ausgewählte „EG-Badegewässer“ berichtet der HSK von „geringen Konzentrationen von antibiotikaresistenten Bakterien in einigen Proben“. Derzeit gebe es keine rechtliche Verpflichtung zur Untersuchung von Gewässern auf antibiotikaresistente Bakterien. Eine Bewertung dieser Befunde sei auch nicht möglich.
Ab 2015 bis Ende 2019 seien durch das LANUV aus Oberflächengewässern an 17 verschiedenen Messstellen im HSK mehr als 800 Messwerte für Antibiotika erhoben worden. Für den Zeitraum 2015 – 2018 lägen mehr als 40 Zustandsbewertungen vor. Das Ergebnis: Ausschließlich gute oder bessere Zustandsbewertungen.
Das LANUV hätte für 2019/2020 eine größere Untersuchungsstudie angekündigt.
(Zwischenergebnisse könnten ja vielleicht schon vorliegen?)

Und nun die vollständige Antwort des HSK an die SBL vom 15.06.2020:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1:
Ist im 1. Quartal 2020 die Zahl der Mastschweine im Stadtgebiet Marsberg weiter gestiegen? Wenn ja, um wie viele Tiere?
Laut aktueller Auswertung der Fachsoftware BALVI werden im Stadtgebiet Marsberg 30.417 Mastschweine gehalten. Die Auswertung basiert auf den Zahlen der rechtlich vorgeschriebenen Stichtagsmeldungen zu Beginn des Kalenderjahres. Die Zahl der Mastschweine hat sich somit gegenüber der letzten Auswertung, bei der rund 32.000 Mastschweine ermittelt wurden, nicht erhöht.

Frage 2:
Wie viele Mastschweine werden aktuell im gesamten Kreisgebiet gehalten? Wie verteilt sich der Tierbestand auf die einzelnen Städte und Gemeinden?
Lt. aktueller Auswertung der Fachsoftware BALVI werden im HSK 58.154 Mastschweine gehalten, die sich auf die Städte und Gemeinden wie folgt verteilen:

Stadt/Gemeinde Anzahl Mastschweine
Arnsberg 291
Brilon 5.731
Hallenberg 33
Marsberg 30.417
Medebach 435
Meschede 6.447
Olsberg 162
Schmallenberg 3.124
Sundern 7.254
Winterberg 3
Bestwig 1
Eslohe 4.256

Frage 3:
Welche Mengen Antibiotika mit welchen Wirkstoffen sind im Jahr2019 und im ersten Quartal 2020 im HSK in der Schweinemast eingesetzt werden?
Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Tierhalter ab einer bestimmten Anzahl an gehaltenen Mastschweinen die Behandlung mit antibiotischen Präparaten in einer zentralen Datenbank (TAM-Datenbank in HIT) melden. Aus den eingegangenen Meldungen wird in halbjährlichen Abständen die betriebliche Therapiehäufigkeit automatisiert errechnet. Überschreitet ein Betrieb bundesweit festgelegte Kennzahlen, ist der Tierhalter verpflichtet, Maßnahmen zur Senkung des Antibiotikaverbrauchs zu ergreifen.
Die TAM-Datenbank dient somit der Ermittlung der betriebsindividuellen Therapiehäufigkeit. Valide Aussagen zu Verbrauchsmengen und zu den eingesetzten Wirkstoffen auf Kreisebene können über die TAM-Datenbank nicht getroffen werden. Aus diesem Grunde können hierzu keine Angaben gemacht werden. Auswertungen zu Daten der Gesamtmengen von in der Veterinärmedizin verwendeten Antibiotika, aufgeteilt nach Wirkstoffgruppen, erfolgen für das gesamte Bundesgebiet durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Frage 4:
Wurden und wird Schweinen und anderen „Nutztieren“ in den Mastbetrieben im HSK Präparate mit dem Wirkstoff „Colistin“ verabreicht, wenn ja, zu welchem Zweck und in welchem Umfang?
Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Colistin werden in der Schweinemast und der Geflügelmast im Rahmen eines engen lndikationsspektrums zur Behandlung von Darmerkrankungen, verursacht durch gegenüber Colistin empfindlichen E. coli-Stämmen, eingesetzt. Zu der Verbrauchsmenge wird auf die Beantwortung zu Frage Nr. 3. verwiesen.

Frage 5:
Wie häufig und wo genau wurden im ersten Quartal 2020 in unserem Kreisgebiet Nitratwerte gemessen?
Dem LANUV liegen für das erste Quartal 2020 für den Parameter Nitrat-Stickstoff (1245) bereits Stichproben aus der Hoppecke, Möhne, Lenne, Henne, Brabecke, Salweybach, Nesselbach, Sorpe II (Lenne), Gleierbach, Grafschaft und Latrop vor. Für die Beprobung und Bewertung der in den Wasserkörpern gelegenen Messstellen ist das LANUV zuständig. Im Rahmen des 4. Monitoringzyklus (2015 bis 2018), der maßgeblich für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms ist, ist dieser Parameter in den Fließgewässern im HSK unauffällig.

Frage 6:
Wie hoch sind aktuell die Nitratwerte im Trinkwasser in den einzelnen Städten und Gemeinden im HSK? Wie ist die Tendenz? Wir bitten um Angaben für jede einzelne Kommune.
Die Trinkwasserversorgung im Hochsauerlandkreis ist dezentral aufgestellt. Es gibt innerhalb der Kommunen des HSK also meist mehrere Versorgungsgebiete mit zum Teil voneinander abweichenden Wasserqualitäten. Da eine Auflistung nach einzelnen Kommunen erwünscht ist, ist hier immer der höchste Wert an Nitrat aus den betreffenden Versorgungsgebieten der jeweiIigen Kommune angegeben. Das Versorgungsgebiet ist in Klammern benannt. Die Tendenz wurde anhand der Ergebnisse der letzten zehn Jahre ermittelt:

Arnsberg (u.a. Neheim-Hüsten) = 13 mg/l, Tendenz = konstant
Bestwig (u.a. Velmede, Bestwig) = 14 mg/l, Tendenz = konstant
Brilon (u.a. A|me, Kernstadt) = 22 mg/l, Tendenz = konstant
Eslohe (Wenholthausen) = 21‚2 mg/l, Tendenz = konstant
Hallenberg = 19,9 mg/l, Tendenz = konstant
Marsberg (u.a. Kernstadt) = 47 mg/, Tendenz = konstant
Medebach = 6 mg/l, Tendenz = konstant
Meschede (u.a. Kernstadt, Freienohl) = 14 mg/l, Tendenz = konstant
Olsberg (u.a. Bigge, Olsberg) = 7,5 mg/l, Tendenz = konstant
Schmallenberg (u.a. Berghausen, Dorlar) = 17 mg/, Tendenz = fallend
Sundern (u.a. Kernstadt) = 22 mg/l, Tendenz = konstant
Winterberg (u.a. Kernstadt) = 5,0 mg/l, Tendenz = konstant

Frage 7:
Werden im HSK mittlerweile Gewässer (Fließgewässer, Seen, Talsperren, Teiche, etc.) auf „multiresistente Keime“ und Antibiotika getestet? Wenn ja, wie sind die Ergebnisse im Einzelnen?
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat in seinem LANUV-Fachbericht 93 die Ergebnisse seiner Untersuchungen ausgewählter EG-Badegewässer auf antibiotikaresistente Bakterien und Antibiotikarückstände veröffentlicht. Demnach konnten nur in einigen Proben geringe Konzentrationen von antibiotikaresistenten Bakterien (4 KBE/100ml) festgestellt werden. Bei diesen Proben handelte es sich bereits um Badegewässer, die aufgrund ihres Einzugsbereiches zu mikrobiologischen Belastungen neigen. Die Badestellen an den Badeseen im Hochsauerland wurden zwar nicht in diese Untersuchungen mit einbezogen, neigen aber aufgrund ihres unbelasteten Einzugsbereiches viel weniger zu mikrobiologischen Belastungen als die im Fachbericht untersuchten Stellen. Derzeit gibt es keine rechtliche Verpflichtung zur Untersuchung von Gewässern auf antibiotikaresistente Bakterien, zumal bislang auch keine Bewertung dieser Befunde möglich ist. Eine alleinige Bewertung aufgrund des Nachweises von antibiotikaresistenten Bakterien ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Stand nicht möglich. Untersuchungen sollten nur dann erfolgen, wenn eine Bewertungsmatrix für solche Befunde vorliegt. Das LANUV hat an 17 verschiedenen Messstellen im HSK im Zeitraum ab 2015 aus den Oberflächengewässern mehr als 800 Messwerte für Antibiotika erhoben. Gemessen wurde Sulfadimidin, Sulfamethoxazol, Clarithromycin, Erythromycin, Roxythromycin, Trimethoprim. Sulfadiazin, Sulfathiazol, De-hydrato-Erythromycin A und Metronidazol. Dort liegen Messwerte bis einschließlich Dezember 2019 vor. Für den 4. Monitoringzyklus 1201 5-2018) liegen mehr als 40 Zustandsbewertungen für 6 Oberflächenwasserkörper vor. An den OFWK „DE_NRW_276_182330″ (Ruhr), „DE_NRW_276168_0″ (Salweybach), „DE_NRW_2762_O” (Möhne) und „DE_NRW_276612_0″ (Nesselbach) wurden sämtliche vom LANUVNRW gemessenen Antibiotika bewertet. Es liegen ausschließlich gute oder bessere Zustandsbewertungen vor.

Frage 8:
Für den Fall, dass bisher noch nicht nach „multiresistenten Keimen“ und Antibiotika in Gewässern gesucht wurde und wird, wie lautet ihre Begründung? Warum erfolgten und erfolgen diese Untersuchungen trotz der bekannten Gesundheitsgefahren nicht? Wann ist mit der Durchführung zu rechnen?
siehe Antwort zu Frage 7
Das LANUV hat für die Jahre 2019/2020 eine größer angelegte Untersuchungsstudie zu diesem Thema angekündigt.“

Entwarnung? Jedenfalls nicht für`s Schwein. Und wie das für den homo sapiens aussieht, wenn die letzten Reserveantibiotika – wie Colistin – in der Tiermast verquast werden, ist auch höchst fraglich.

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SBL Arnsberg fordert Öffnung von Freibädern auch in Arnsberg

By admin at 12:14 pm on Saturday, May 30, 2020

Die Stadt Arnsberg hat gestern Abend angekündigt, dass in diesem Jahr beide Freibäder (in Alt-Arnsberg und in Neheim) ganz geschlossen bleiben sollen:
https://www.arnsberg.de/aktuell/presseservice.php?http://www.presse-service.de/data.aspx/static/1045719.html

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) fordert die Verantwortlichen der Stadt Arnsberg auf, auch in diesem Sommer ein Freibad-Angebot vor allem für Familien, Kinder und Jugendliche bereitzustellen.

Jetzt zeigt sich zum ersten Mal, welche Folgen die Privatisierung von Gemeingut vor allem in Krisenzeiten haben kann.

Die SBL kann verstehen, dass man die ehrenamtlichen Aktiven der Fördervereine nicht „im Regen stehen“ lassen darf. Deren unermüdlicher Einsatz auch in krisenlosen Zeiten ist im höchsten Maße zu loben.
Aber für deren Unterstützung in der aktuellen Situation gibt es kurzfristige Lösungen. Die Stadt Arnsberg müsste wenigstens vorübergehend die Verantwortung übernehmen.

Zwar sind die Anforderungen, die sich aus der neuen Richtlinie über „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ ergeben, hoch, und der Mindestabstand zwischen den Besuchern in den Bädern muss eingehalten werden. Aber für Freibäder sind die Anforderungen leichter zu erfüllen als für Hallenbäder. Und zahlreiche andere Städte schaffen dies.
In Arnsberg sollte es möglich sein, dass vorübergehend Personal aus anderen Sporteinrichtungen den Freibädern zur Verfügung gestellt wird. Auch könnte man für einige Wochen noch zusätzlich Personal aus dem Rathaus gewinnen, wenn man wie andere Kommunen eine Aufgaben-Prioritätenliste erstellen würde. Dann werden halt bestimmte Aufgaben mit geringerer Priorität erst im Herbst erledigt.

Und die Haftungsverantwortung der Ehrenamtlichen kann in großen Teilen auch von der Stadtverwaltung abgesichert werden.

Die SBL in Arnsberg sieht mit diesen Vorschlägen eine große Chance, dass es doch noch zu einer Öffnung der Freibäder in diesem Sommer kommt. Das wäre vor allem eine große Erleichterung für die Familien, die entweder aus finanziellen Gründen oder wegen zu geringer Urlaubskapazitäten in Deutschland in diesem Jahr nicht eine Urlaubsreise antreten können.

Falls es nicht klappen sollte, sieht die SBL aber auch keinen großen Schaden, wenn natürliche Gewässer an geeigneten Stellen zum Baden benutzt werden.

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SBL-Kreistagsfraktion stellt Anfrage zu gesundheitlichen Risiken resultierend aus der Tiermast

By admin at 8:51 pm on Wednesday, May 6, 2020

Corona ist seit vielen Wochen das beherrschende Thema. Die Auswirkungen der Pandemie lähmen unser tägliches Leben und binden sehr viele Kräfte, auch bei den Behörden im Hochsauerlandkreis.

Andere drängende Probleme sind daher fast in Vergessenheit geraten. Dazu zählen leider auch solche, die ebenfalls gravierende weltweite Auswirkungen haben, nicht zuletzt auf die menschliche Gesundheit und die Gesundheitssysteme. Wenn wir nicht umgehend handeln, könnten die Folgen vergleichbar mit den Auswirkungen von der Corona-Pandemie sein.

Bei diesem Szenario denken wir an die zunehmenden Antibiotika-Resistenzen. Sie bergen bekanntlich erhebliche Risiken durch die Übertragung gefährlicher Keime auf den Menschen. Wissenschaftler gehen davon aus, dass durch die zunehmenden Resistenzen der Kampf gegen Pandemien erheblich erschwert wird. Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnt vor einem “postantibiotischen Zeitalter”. Medikamente gegen bakterielle Infektionen würden auf breiter Front nicht mehr wirken.

Im Münsterland sind bekanntlich in vielen Gewässern in Bereichen mit intensiver Landwirtschaft und entsprechend hoher Gülleausbringung “multiresistente Keime” und Antibiotika festgestellt bzw. nachgewiesen worden. Vor allem Bakterien mit der Resistenz gegen den Wirkstoff “Colistin”, welcher als eines der letzten wirksamen Mittel gegen bestimmte Infektionskrankheiten beim Menschen gilt! Dieser eigentlich vorrangig für Menschen gedachte Wirkstoff wird häufig in der Tiermast (Rind, Huhn, etc.) vorbeugend eingesetzt und gelangt so in den Boden und in die Gewässer. Diese Entwicklung hält die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) für gefährlich und für nicht hinnehmbar.

Der landwirtschaftlich geprägte Hochsauerlandkreis kann nach Meinung der SBL einen Beitrag dazu leisten, die aus der Tiermast resultierenden gesundheitlichen Gefahren zu minimieren! Denn auch in den zahlreichen Mastbetrieben im Hochsauerlandkreis kommen wahrscheinlich größere Mengen Antibiotika zum Einsatz?

Aus der Antwort der HSK-Kreisverwaltung vom 31.01.2020 auf eine Anfrage der SBL zur Schweinehaltung vom 20.12.2019 geht hervor, dass im vergangenen Jahr allein im Stadtgebiet Marsberg 32.000 Schweine gemästet wurden, und zwar allesamt in konventioneller Haltung (= in engen Ställen und auf Spaltenböden). Bei dieser Haltungsform ist der Einsatz von Antibiotika sehr wahrscheinlich.

Die SBL/FW-Fraktion hatte im Dezember 2019 auch nach den aus den Schweinemastanlagen in Marsberg anfallenden Güllemengen und nach deren Verwertung gefragt. Leider machte der Hochsauerlandkreis dazu keine Angaben. Die SBL meint, Öffentlichkeit und Politik haben ein Recht darauf zu erfahren, wie viel Gülle im HSK anfällt, aus anderen Regionen (welchen?) eingeführt oder evtl. ausgeführt (wohin?) werden und auch, wie viel davon in unserem Kreisgebiet als “Dünger” verklappt wird.

Daher bat die SBL am 05.05.2020 Landrat Dr. Karl Schneider, folgende Fragen zu beantworten:

“1. Ist im 1. Quartal 2020 die Zahl der Mastschweine im Stadtgebiet Marsberg weiter gestiegen? Wenn ja, um wie viele Tiere?

2. Wie viele Mastschweine werden aktuell im gesamten Kreisgebiet gehalten? Wie verteilt sich der Tierbestand auf die einzelnen Städte und Gemeinden?

3. Welche Mengen Antibiotika mit welchen Wirkstoffen sind im Jahr 2019 und im ersten Quartal 2020 im HSK in der Schweinemast eingesetzt worden?

4. Wurden und wird Schweinen und anderen “Nutztieren” in den Mastbetrieben im HSK Präparate mit dem Wirkstoff „Colistin“ verabreicht, wenn ja, zu welchem Zweck und in welchem Umfang?

5. Wie häufig und wo genau wurden im ersten Quartal 2020 in unserem Kreisgebiet Nitratwerte gemessen?

6. Wie hoch sind aktuell die Nitratwerte im Trinkwasser in den einzelnen Städten und Gemeinden des HSK? Wie ist die Tendenz? Wir bitten um die Angaben für jede einzelne Kommune.

7. Werden im HSK mittlerweile Gewässer (Fließgewässer, Seen, Talsperren, Teiche, etc.) auf „multiresistente Keime“ und Antibiotika getestet? Wenn ja, wie sind die Ergebnisse im Einzelnen?

8. Für den Fall, dass bisher noch nicht nach „multiresistenten Keimen“ und Antibiotika in Gewässern gesucht wurde und wird, wie lautet Ihre Begründung? Warum erfolgten und erfolgen diese Untersuchungen trotz der bekannten Gesundheitsgefahren nicht? Wann ist mit der Durchführung zu rechnen?”

Wir halten Sie auf dem laufenden.

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Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur öffentlichen Fraktionssitzung nach Brilon ein

By admin at 11:20 pm on Wednesday, March 4, 2020

Am Freitag dem 13.03.2020 tagt der Kreistag im Großen Sitzungssaal im Kreishaus in Meschede, Beginn ist um 15:00 Uhr.
Die Tagesordnung ist noch nicht komplett. Eingetragen sind jetzt schon:
• Planungen zum Mobilfunkausbau und 5G für den Hochsauerlandkreis und Südwestfalen; Vorlage 9/1433
• Aufbau eines MedienKompetenzZentrums im Hochsauerlandkreis; Vorlage 9/1418
• Projektvorhaben “ALT-BAU-NEU”; Vorlage 9/1416

Diverse weitere Verwaltungsvorlagen werden bestimmt noch folgen. Dazu gehören dann sicher auch einige neue Anträge der SBL-Fraktion und anderer Kreistagsfraktionen.

Wie vor jeder Kreitagssitzung laden die SBL-Kreistagsmitglieder Reinhard Loos und Stefan Rabe auch diesmal wieder zur öffentlichen Fraktionssitzung ein.

Wann?
Am Montag dem 09.03.202, Beginn 19.00 Uhr
Wo?
In Brilon, Derkere Str. 6, Pizzeria Nido

Was steht in der Sitzung an?
Die beiden Kreistagsmitglieder und die Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger der Kreistags-fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) möchten zunächst über Inhalt, Verlauf und Beschlüsse der jüngsten Ausschusssitzungen, wie z.B. über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, berichten. Hier ist u.a. die Umsetzung des Vogel-schutzmaßnahmenplans Medebacher Bucht auf der Tagesordnung.

Unter TOP 3 sollen dann verschiedene Schwerpunkte der kommenden Kreistagssitzung vor-gestellt und erörtert werden. Die Sitzungsteilnehmer/innen und Gäste können selbstverständlich gerne die Gelegenheit wahrnehmen, sich mit den Meinungen und Standpunkten der SBL/FW zu den im Kreistag getroffenen oder voraussehbaren Beschlüsse auseinanderzusetzen.

Ein kontroverser Dauerbrenner ist gerade im Raum Brilon/Olsberg der Ausbau der Windenergie. Soll der ungestörte Ausblick auf die Landschaft, wie z.B. am Heidkopf in Olsberg, einen höheren Stellenwert als die Sicherstellung unserer Versorgung mit Erneuerbaren Energien haben?

Und wie verhält es sich mit der Nitrat-Belastung von Böden und Gewässern? Gibt es im Raum Marsberg tatsächlich keine nennenswerten Nitrat-Probleme?

Im September sind in NRW Kommunalwahlen. Das ist nicht mehr lange hin. Deswegen wollen sich die SBL-Mitglieder unter TOP 4 mit der Kreistagswahl befassen.

Die Sitzung ist – wie immer – öffentlich. Gäste sind herzlich willkommen!

Anregungen, Hinweise und Kritik und neue „Aktivisten/innen“ nimmt die SBL/FW gerne auf.

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Kreisverwaltung berichtet über die Verwendung von Ersatzgeldern – Grundstückskäufe und Zaun-bauten machen bisher die größten Ausgabe-Posten aus

By admin at 9:21 am on Wednesday, May 8, 2019

Ersatzgelder? Was ist das?
Bei den sogenannten Ersatzgeldern handelt es sich um nicht unerhebliche Beträge, mit de-ren Verwendung die beim Bau von Windrädern entstehenden Eingriffe in die Natur ausgeglichen werden sollen.

Kreisverwaltung, Stadt Brilon und Ersatzgelder
Bekanntlich soll die Stadt Brilon Probleme mit der Verwendung von Ersatzgeldern haben. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wandte sich daher am 16.04.2019 mit einem Schreiben an Landrat Dr. Karl Schneider.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8987

Was sagt das Kreishaus?
Wir zitieren das Antwort-Schreiben vom 25.04.2019:

„Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihrer o.a. Anfrage muss zunächst angemerkt werden, dass der Beschluss nicht vorsieht. 2,4 Mio. € Ersatzgeld im Stadtgebiet Brilon einzusetzen, sondern, dass vorrangig dort Projekte aus Ersatzgeld finanziert werden sollen, das aus im Stadtgebiet Brilon genehmigten Windenergieanlagen stammt (vgl. KT-Beschluss vom 04.03.2016, Vorlage 91414).

Über den Stand der Ersatzgeldvenzvendung im Stadtgebiet Brilon gibt die Vorlage 9/1004 (+ 1. Ergänzung) zum Stand 20.09.2018 Auskunft.

Verfüllung Wolfgangsee 6.964,61 €
Streuobstförderung 2.443,86 €
Zaunbauten 33.937,37 €
Mulchen 1.000,00 €
Biostation Sonderprojekte 12.460,00 €
Entfichtung 4.522,00 €
Naturdenkmal-Pflege 2.778,79 €
Ehrenamtsmaßnahmen 2.403,89 €
Grundstückskäufe 46.563,00 €

Summe 113.073,52 €

Seither haben weitere umfangreiche Gespräche mit allen beteiligten Behörden stattgefunden. Dabei geht es vor allem um die Frage, welche Maßnahmen auf öffentlichen Flächen finanziert werden dürfen oder eben nicht. Daraus folgen konkrete Projekte, deren Umfang und Kostenvolumen noch nicht fest stehen.

Ebenfalls in Planung auf Briloner Stadtgebiet sind Renaturierungsmaßnahmen an kleineren Gewässern, die zunächst wasserrechtlich abgestimmt werden müssen.

Am Gretenberg und Sonderkopf sind Maßnahmen zur Entwicklung der Heiden i.H.v. 62.000 € konkret geplant. Weiterhin ist der Ankauf von Buchenwald in Verhandlung (3,3 ha). Die im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beschlossenen Grundstückskäufe werden sukzessive umgesetzt (ca. 50.000 € in Brilon, 200.000 € Brilon und Marsberg-Beringhausen).

Der Ersatzgeldstand (gesamter HSK) stellt sich wie folgt dar:

Startguthaben 01.01.2019: 2,24 Mio. € (davon aus Brilon ca. 2 Mio. €)
Gebundene Ersatzgeldmaßnahmen 2019 bis 25.04. (kreisweit): 296 T€
Grundstückskäufe eingeleitet: 255 T€
Bindungen für Eigenanteil Vertragsnaturschutz: 28 T€
Planungen für Maßnahmen in FIurbereinigungsverfahren: ca. 40 T€
Rückstellungen für gezahltes Ersatzgeld aus WEA, deren Genehmigung ggf. nicht rechtskräftig wird: 281 T€

Zur Verfügung stehen somit aktuell 1,34 Mio. € Ersatzgeld aus dem Bestand sowie sehr geringe aktuelle Zahlungseingänge.

Die Vierjahresfrist des 5 31 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz NRW zur Verwendung beginnt für den Großteil der Einnahmen im April und Juni 2017 und endet im April und Juni 2021. Es ist zu erkennen, dass nach zwei Jahren für etwa die Hälfte des Geldes auch Mittelbindungen und Planungen vorliegen.“

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Nitrat im Leitungswasser – Umweltausschuss berät über Antrag der Sauerländer Bürgerliste

By admin at 8:44 pm on Friday, March 8, 2019

Die Lage in NRW
Jede 5. Messstelle in NRW verzeichne höhere Nitrat-Werte als erlaubt, berichtet RP-Online. Und das könne bald die Trinkwasserpreise steigen lassen. Denn Trinkwasser müsse mit immer größerem Aufwand aufbereitet werden.
Klick:
https://interaktiv.rp-online.de/nitrat-in-nrw/messstellen-in-nrw

Bundestagsabgeordneter fordert „Gülletourismus Einhalt gebieten!“
MdB Dirk Wiese griff im Sommer 2018 das Thema „Gülle“ auf und mahnte, die Nitrat-Belastung müsse ernst genommen werden. Mehr und mehr Gülletransporte erreichten auch unsere Region, was auch mittelbar negative Folgen bei uns haben würde. Klick:
https://hsk-spd.de/wiese-nitratbelastung-ernst-nehmen/
(Der Wortlaut der PM von Dirk Wiese ist zwischenzeitlich offenbar verändert worden?)

SBL/FW-Kreistagsfraktion stellte Antrag
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist und bleibt bei der Auffassung, dass auch der Hochsauerlandkreis hinsichtlich der Gülle-Problematik nicht untätig bleiben darf. Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, beantragte daher bei Landrat Dr. Karl Schneider vor mehr als einem halben Jahr (genau am 24.07.2018) folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten aufzunehmen:
„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie ‘Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder’
(mit Nachfragemöglichkeit)“
Anlass für die Beantragung des Berichts ist der „Fünf-Punkte-Plan“ des Kreises Viersen, mit dem die dortige Kreisverwaltung das Gülle-Problem bekämpfen will.

Umweltausschuss soll Antrag der SBL/FW ablehnen
Am 14.03.2019 tagt der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten öffentlich im Kreishaus in Meschede. Auf der Tagesordnung steht dann auch als Drucksache 9/1165 der oben erwähnte Antrag der SBL/FW-Fraktion. Die Beschlussempfehlung der Kreisverwaltung lautet:
„Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten nimmt die Vorlage zur Kenntnis und sieht davon ab, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ einzuladen.

Die Erläuterung des HSK …
… ist fast 1½ Seiten lang. In erster Linie setzt der Autor darauf ab, dass

• „die landwirtschaftliche Verwendung von Düngemitteln weitestgehend dem Zugriff der Wasserwirtschaftsbehörden entzogen ist“

• „lediglich in Wasserschutzgebieten die Wasserbehörden gewässeraufsichtliche Befugnisse hinsichtlich der Düngung landwirtschaftlicher Flächen haben“

• „der Kreis Viersen das Gutachten einschließlich des „5-Punkte-Plans“ im Januar dieses Jahres dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vorgelegt und um entsprechende Unterstützung gebeten hat und, dass die Reaktion aber noch aussteht“

• „die Belastung der Grundwasserkörper im HSK mit Nitrat mit der im Kreis Viersen nicht vergleichbar ist“

• „(im HSK) lediglich der Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ wegen Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/l Nitrat in einem schlechten chemischen Zustand ist“

• „im Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ allerdings die landwirtschaftliche Nutzung ähnlich wie im Kreis Viersen ist“

• „die Schutzbedürftigkeit im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck (Teilbereich des Grundwasserkörpers „Trias Nordhessen“) sich nicht an der Nähe zur Wassergewinnungsanlage orientiert, sondern an der Mächtigkeit der Bodenauflage über dem Grundgebirge“

• „das Handlungsfeld ‘Rückstände bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten abarbeiten’ seitens des Fachdienstes Wasserwirtschaft aktiv angegangen wird“

Auf einen Vortrag eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Kreises Viersen könne verzichtet werden, da daraus kein weiterer Erkenntnisgewinn genierbar sei, meint die HSK-Kreisverwaltung zum Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) „Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“
(mit Nachfragemöglichkeit)“

Mehr Details dazu in der Vorlage der Verwaltung, Drucksache 9/1165 mit Datum vom 26.02.2019.

PS: Die Sucherei können wir unseren Leserinnen und Lesern aber gerne ersparen. Hier der komplette Text der Verwaltungsvorlage:

„Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten

Ausgangslage

Ausgehend vom Antrag der Sauerländer Bürgerliste vom 24.07.2018 zur Nitratbelastung des Grundwassers hat sich der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in seiner Sitzung am 20.09.2018 mit dem Thema auseinandergesetzt und beschlossen, aktuell davon auszusehen, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Ing-Büros ahu AG und/oder einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ einzuladen (vgl. Drs. 9/1045 und Niederschrift zu TOP 9).

Das Thema Nitratstudie wird mit dieser Sitzungsvorlage erneut aufgegriffen.

Nitratstudie des Kreises Viersen
Die Studie des Kreises Viersen identifiziert als Hauptverursacher der erheblichen Nitratbelastung der Grundwasserkörper im Kreisgebiet die Landwirtschaft. Weiterhin wird festgestellt, dass die landwirtschaftliche Verwendung von Düngemitteln weitestgehend dem Zugriff der Wasserwirtschaftsbehörden entzogen ist. Lediglich in Wasserschutzgebieten haben die Wasserbehörden gewässeraufsichtliche Befugnisse hinsichtlich der Düngung landwirtschaftlicher Flächen.

Der Kreistag des Kreises Viersen hat deshalb einen „5-Punkte-Plan“ beschlossen, der folgende Handlungsfelder beinhaltet (vgl. zur weiteren Beschreibung auch Anlage 1):
1. Lückenlose Kontrolle des Umschlags und der Verwendung von Düngemitteln;
2. Vollständige Umsetzung der Düngeverordnung;
3. Ausweisung von Wasserschutzgebieten für durch Nitrat belastete Grundwasserbereiche;
4. Rückstände bei der Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten abarbeiten;
5. Ungehinderter Transfer wasserwirtschaftlich relevanter Daten.

Der Kreis Viersen hat das Gutachten einschließlich des „5-Punkte-Plans“ im Januar des Jahres dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vorgelegt und um entsprechende Unterstützung gebeten. Eine Reaktion von dort steht noch aus.

Situation im Hochsauerlandkreis
Bereits in der Drs. 9/1045 wurde umfassend dargestellt, dass die Belastung der Grundwasserkörper im Hochsauerlandkreis mit Nitrat mit der im Kreis Viersen nicht vergleichbar ist. Der chemische Zustand der Grundwasserkörper im HSK ist gut. Lediglich der Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ ist wegen der Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/l Nitrat in einem schlechten chemischen Zustand. Der Gesetzgeber fordert Maßnahmen zur Trendumkehr ein, wenn im Grundwasserkörper ein Wert von drei Viertel des Schwellenwerts, also 37,5 mg/l Nitrat, gemessen wird (§ 10 Abs. 2 GrundwasserVO).

Im Bereich des Grundwasserkörpers Trias Nordhessen ist allerdings die landwirtschaftliche Nutzung ähnlich der im Kreis Viersen. Im Kreis Viersen überwiegt die Ackerlandnutzung, während hier im Hochsauerlandkreis die Grünlandnutzung vorherrscht. Ackerlandnutzung begünstigt – abhängig von Bodenart und Bodenmächtigkeit – den Eintrag von Nitrat in den Grundwasserkörper. Dies gilt umso mehr, je geringer die natürliche Speicherkapazität des Ackerlandes für Nährstoffe ist. Die Wasserschutzzonen im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck, gelegen in einem Teilbereich des Grundwasserkörpers Trias Nordhessen, wurden entsprechend diesen Kriterien ausgebildet. Die Schutzzone II markiert den Bereich mit einer geringmächtigen Bodenüberdeckung, während die Schutzzone III mächtigere Bodenüberdeckungen anspricht. Die Schutzbedürftigkeit orientiert sich hier nicht an der Nähe zur Wassergewinnungsanlage (sogenannte 50-Tage-Linie), sondern an der Mächtigkeit der Bodenauflage über dem Grundgebirge.

Die der Vorlage beigefügte Anlage 2 enthält eine Auflistung der Rohwasseruntersuchungen der Trinkwassergewinnungen der Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung im Jahr 2018. Anhand der gelisteten Untersuchungswerte für Nitrat ist festzustellen, dass die gemessenen Nitratwerte durchschnittlich unterhalb des hälftigen Grenzwerts für Nitrat nach TrinkwasserVO liegen.

Fazit:

Insbesondere die vom Kreis Viersen identifizierten Handlungsfelder zu 1., 2. und 5. erfordern gesetzgeberische Aktivitäten der Landesregierung. Den Wasserbehörden ist hier über das Wasserrecht keine unmittelbare Einwirkungs- bzw. Bewirtschaftungskompetenz eröffnet. Das Düngemittelrecht und die damit verbundene „Datenhoheit“ schließen die Wasserbehörden aus. Das Handlungsfeld „Rückstände bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten abarbeiten“ wird seitens des Fachdienstes Wasserwirtschaft aktiv angegangen. Das belegen die Festsetzungsverfahren der vergangenen Jahre. Den dazu erlassenen Schutzgebietsverordnungen ist gemein, dass die schutzzonenorientierte Zulassung von landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen überwiegend repressiv ausgestaltet wurde, um dem gebotenen Schutz des Grundwassers als Trinkwasserressource gerecht zu werden.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, auf einen Vortrag eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Ing-Büros ahu AG und/oder eines Mitarbeitere/einer Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ zu verzichten, da daraus kein weiterer Erkenntnisgewinn generierbar ist.“

Filed under: Gewässer,LandschaftsschutzComments Off on Nitrat im Leitungswasser – Umweltausschuss berät über Antrag der Sauerländer Bürgerliste

Naturschutzbeirat gegen Kormoranabschüsse in Naturschutzgebieten

By admin at 8:46 am on Wednesday, September 26, 2018

Der Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung, die Anträge die Genehmigung von Kormoranabschüssen in FFH- und Naturschutzgebieten zuzulassen, ist erst mal vom Tisch.
Der Naturschutzbeirat des HSK hat sich nach eingehender Diskussion mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung für einen anderslautenden Antrag eines Beiratsmitglieds ausgesprochen.
Der Antrag lautete sinngemäß, die neue Kormoranverordnung der Landesregierung soll erst für ein oder zwei Jahre zu erprobt werden. Diese “Schwarz-Gelbe” Verordnung wurde von etlichen Beiratsmitgliedern scharf kritisiert.

Da aber nach dem Willen der neuen Landesregierung jetzt fast überall an Gewässern “geballert” werden darf, bedeutet das NEIN garantiert keinen wirtschaftlichen Schaden für Freunde des Fischfangs.

Filed under: TierschutzComments Off on Naturschutzbeirat gegen Kormoranabschüsse in Naturschutzgebieten

Kormorane zum Abschuss frei

By admin at 9:09 am on Friday, September 14, 2018

Gute Lobbyarbeit
Dem Sportfischerverein „Gut Wasserwaid“ für das Gewässer Möhne,
dem Anglerverein „Ruhrwellen“ für das Gewässer Ruhr,
der Fischereigenossenschaft Diemel für die Gewässer Diemel, Hoppecke und Nebenflüsse,
dem Angelsportverein „Äsche Freienohl e.V.“ für das Gewässer Ruhr und
dem Angelverein „Wennetal e.V.“ für die Gewässer Wenne und Salwey
sollen allesamt wieder Ausnahmegenehmigungen sowie „Befreiungen für den Vergrämungsabschuss“ von Kormoranen erteilt werden. So jedenfalls sieht das die Kreisverwaltung des Hochsauerlandkreises vor.

60 Vögel (und mehr?)
In der betreffenden Verwaltungsvorlage 9/1070 für den am 18.09.2018 um 14.30 Uhr öffentlich im Kreishaus in Meschede tagenden Naturschutzbeirat ist die Rede davon, dass 60 Vögel für den Vergrämungsabschuss zugelassenen werden. Die Genehmigung betrifft zunächst die Zeit vom 16.08.2018 bis zum 01.03.2019 und wird für 3 Jahre befristet erteilt. Zitat: „Darüber hinaus wird für die übrige Jahreszeit der letalen Vergrämung von 5 Jungkormoranen pro Antragsteller sowie einer nicht letalen Verhinderung von Brutkolonien an den Gewässern zugestimmt.“

Neue NRW-Verordnung
Gerechtfertigt wird die Dezimierung der schützenswerten Vögel, die in Europa um 1920 schon einmal kurz vor der Ausrottung gestandenen hatten, mit der „Verordnung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane des Landes Nordrhein-Westfalen (Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen – Kormoran VO-NRW)“.

Abschuss auch in Naturschutzgebieten
Obwohl der Hochsauerlandkreis in Vorlage 9/1070 von dem Kormoran als eine besonders geschützte europäische Vogelart schreibt, rechtfertigt er den Abschuss der Vögel mit dem Erlass des Landes NRW und mit entsprechenden Rechtsverordnungen. Demnach ist in Ausnahmefällen der Abschuss der Vögel sogar innerhalb vor Naturschutzgebieten zulässig. Und auch den ganzjährigen Vergrämungsabschuss von Jungvögeln könne die Behörde aufgrund der Kormoranverordnung zulassen. Das Szenario geht noch weiter. Zitat: „Zudem lässt die Kormoranverordnung die nicht letale Vergrämung von Kormoranen beim Brutgeschäft vor.“

Interessenslage
Des Weiteren argumentiert der HSK mit dem öffentlichen Interesse, das immer dann vorliege, wenn die heimische Fischpopulation gefährdet sei und konkret mit dem schlechten Äschenbestand. Es sei beabsichtigt, „in Abhängigkeit von der Gewässerlänge und auch von der Gewässergröße wie bisher dem Sportfischerverein „Gut Wasserwald“ 20 Kormorane, der Fischereigenossenschaft Diemel 15 Kormorane und dem Angelverein „Wennetal e.V.“ 5 Kormorane sowie den übrigen beiden Antragstellern 10 Kormorane zum Abschuss freizugeben.“ Wegen der angeführten Gründe sei es gerechtfertigt, von dem grundsätzlichen Verbot von Vergrämungsmaßnahmen in FFH- und Naturschutzgebieten im HSK eine Ausnahme zuzulassen.

Der Preis sind 60 Vögel (und wie viele mehr?)
Zusätzlich hätten auch der Fischereiverein Meschede und der ASV Wennemen Genehmigungen / Befreiungen für die letale (letal = tödlich) Vergrämung von Kormoranen beantragt. Da diese Strecken in keinem FFH-Gebiet oder Naturschutzgebiet liegen, sei eine Ausnahmeregelung nach § 8 der Kormoranverordnung nicht mehr erforderlich.

Mehr dazu in der Verwaltungsvorlage 9/1070 des Hochsauerlandkreises.

Kritische Haltung des NABU …
Der Naturschutzbund Deutschland kritisiert die Verfolgung der gefährdeten Vogelart scharf. Er spricht von „Kormorantod auf Verordnung“.
Klick:
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/aktionen-und-projekte/vogel-des-jahres/11609.html

Filed under: TierschutzComments Off on Kormorane zum Abschuss frei
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