Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

„Rufer in der Wüste“ – Über einen Abend mit dem Pazifisten und Publizisten Peter Bürger

By admin at 11:37 pm on Tuesday, March 12, 2019

Er endet mit sowas wie einem „Paukenschlag“.
Warum? In der abschließenden Diskussionsrunde sprachen mehrere Gäste ein drängendes Problem der katholischen Kirche in Brilon an, das sie offenbar sehr umtreibt. Parallelen zu 1933? Peter Bürger bittet um weitere Informationen.

Aber fangen wir von vorne an.
Peter Bürger, geboren 1961 in Eslohe im Sauerland, studierte katholische Theologie, arbeitete als Krankenpfleger und ist seit vielen Jahren als freier Publizist tätig. Er ist Mundart- und Heimatforscher, Buchpreisträger und engagiert sich in der Friedensbewegung. Kurz: Er hat viel Elan, eine Menge Arbeit und ein volles Programm.

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Widrige Umstände
Auf Einladung der Kreistagsfrakion Sauerländer Bürgerliste reiste er am 11. März 2019 unter ziemlich ungünstigen Umständen von Düsseldorf mit der Bahn nach Brilon und kam – trotz scheußlichstem Wetter mit Wind und Graupelschauern, Zugausfällen und –verspätungen – pünktlich im „Tommy’s“ im Kolpinghaus an.

Auftakt zu den „Internationalen Wochen gegen Rassismus“
Bahnfahren ist ein Erlebnis! Am Montag dem 11. März, dem Auftakt der „Internationalen Wochen gegen Rassismus, war irgendwo zwischen Düsseldorf und Brilon-Wald Zivilcourage gefragt. Ein nicht gerade höflicher und netter Schaffner machte einen jungen Farbigen rassistisch an. Peter Bürger intervenierte und … hatte sofort fünf Unterstützer an seiner Seite. Passt das nicht wunderbar zum Beginn der „Internationalen Wochen gegen Rassismus“!? Dazu Peter Bürger: „Die Würde des Menschen ist unantastbar!“ (Anmerkung: Auch bei der Deutschen Bahn AG.)

Sauerländische Friedensboten
„Heimat“ ist nach Meinung der Verfasserin dieses kleinen Beitrags ein reichlich überstrapazierter oder oft nicht im passenden Kontext verwendeter Begriff.
Wohltuend ist dagegen der „Heimat“-Ansatz von Peter Bürger. Einen Teil seiner Forschung widmet er den „Friedensarbeitern, Antifaschisten und Märtyrern des kurkölnischen Sauerlands“. Zu ihnen zählt er den Propstdechant Joseph Böhmer, den Pfarrvikar Otto Günnewich, den Bauernsohn Carl Lindemann, Dr. Josef Kleinsorge, Bäckermeister Josef Quinke, die Brüder Josef und Theodor Rüther, Franz Stock und viele andere mutige Menschen.

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Deren gemeinsame Botschaft heißt:
„Versagt euch den völkischen Hetzern und der Kriegsmaschinerie! Sagt NEIN!“

Ob diese Aufforderung wohl den Anhängern der AfD und den anderen rechtslastigen und faschistischen Gruppierungen, den Lobbyisten der Waffenindustrie und mehr oder weniger hochrangigen Politiker/innen und anderen einflussreichen Kreisen gefällt?

Menschen und Bilder aus vergangener Zeit
Peter Bürger zeigt ein Foto eines „dekorierten“ jungen Militärseelsorgers aus der Zeit des I. Weltkriegs. „Der Krieg ist Wille Gottes“ hat er, hat der Klerus gepredigt. Und ganz perfide: „Wenn ihr betet, kommen die Soldaten zurück.“ Das bewahrheitete sich bekanntlich nicht. Nach dem WK I kam es zur ersten großen Kirchen-Austrittswelle. Der junge Seelsorger auf dem alten, vergrauten Bild wurde später Erzbischof von Paderborn. Das völkische Denken behielt er bei.

Mutige und Denunzianten
Von der Leinwand schaut jetzt ein selbstbewusst wirkender, gutaussehender junger Mann in gepflegtem Zivil: Josef Rüther, geboren 1881 in Assinghausen. Er war früh Halbwaise. Sein Vater, ein Wanderhändler, starb schon 1888. Josef wurde später Lehrer am Gymnasium Petrinum in Brilon.
Nach dem WK I gründete Rüther den „Friedensverband der Deutschen Katholiken“ und schrieb gegen das, was ihm missfiel, an: „Heimat ist kein Besitz!“.
Sein Bruder Theodor, ein katholischer Geistlicher, war Vorsitzender der Zentrumspartei im Sauerland.
Peter Bürger bezeichnet beide Brüder als „verblüffend hellsichtig“. Sie organisierten Veranstaltungen von bis zu 1.000 Leuten, wie 1931 eine große deutsch-französische Friedenskundgebung auf dem Borberg zwischen Brilon und Olsberg.
Das blieb nicht ohne Folgen. Bereits 1930 wurde Josef Rüther in seiner Schule bespitzelt. „1933 war er weg vom Fenster“. Bruder Theodor bekam Berufsverbot. Josef Rüther musste flüchten und sich zeitweise im Wald verstecken. Zum Glück überlebten beide Brüder und auch die Frau von Josef Rüther die Nazi-Zeit.
Noch lange nach dem Ende des Kriegs taten sich Sauerländer mit Josef Rüther schwer.
Vor ca. 15 Jahren hätte ihm gegenüber ein hier bekannter Heimatforscher geäußert, Rüther habe unverantwortlich gehandelt, erzählt Peter Bürger.

„Rufer in der Wüste“ …
… haben oft einen schweren Stand.
Viele Männer und Frauen, über die Peter Bürger und andere Historiker recherchierten, bezahlten ihren Friedenseinsatz sogar mit dem Leben. Beispielhaft erwähnen wir hier:
Angela Maria Autsch aus Finnentrop. Sie starb 1944 als „Nonne von Auschwitz“ im KZ.
Otto Günnewich, Vikar im Sauerland, wurde ins KZ abgeholt und später vergast.
Josef Hufnagel aus Dünschede bei Attendorn. Er wurde zum Tode verurteilt.
Ferdinand von Lüninck aus Ostwig wurde vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt.
Karl Petersen, Pfarrer in Reiste, wurde von der Gestapo abgeführt. Er starb 1944 in Dachau.

Einige mutige Fauen und Männer konnten nach Kriegsende ihre Friedensarbeit fortsetzen. Dafür ernteten sie zu ihren Lebzeiten nicht immer Anerkennung. Hier nur zwei Beispiele:
Georg D. Heidingsfelder, Nonkonformist aus Meschede
Irmgard Rode, Linkskatholikin und Pazifistin aus Meschede

Die andere Seite
Peter Bürger lässt auch die, die das alles zugelassen und/oder aktiv an den Verbrechen beteiligt waren, nicht unerwähnt, wie einen Nazi-Landrat aus Arnsberg, der das Hakenkreuz auf Kirchtürme platzierte. 1928 sei der Rechtsruck erfolgt.
Zu der Frage, wie viele von den Zentrums-Leuten umgefallen sind, fehlten noch Forschungsergebnisse. Es sei ein Märchen, dass die Zentrumsgesellschaft Widerstand geleistet hat. Eine Ausnahme sei der Arnsberger Propst Josef Bömer, der sich für Opfer der Zwangssterilasation einsetzte.
Nazis und Kirche im Sauerland hätten kooperiert, und zwar viel mehr als nach 1945 erzählt wurde. „Widerständler waren die Ausnahme. Die Mehrheit hat die Klappe gehalten. Die Massenmorde fanden vor der Haustür statt“.
Eine Widerstandsgruppe katholischer Pazifisten hätte es in Warstein gegeben. Sie nannte sich die „Warsteiner Kreuzfahrer“.

Die Frauen
Und auf die Frage, wie sich die weibliche Hälfte verhielt, ob sie sich nicht so schnell habe gleichschalten lassen, antwortet der Historiker: „Es war versteckte Subversion. Das ganze Ausmaß bekommen wir nicht mehr erforscht.“
Besser erforscht sei das Kapitel „Frauen als Mittäterinnen“. Exemplarisch nennt er die „schlimmste Nazi-Propagandistin“ Josefa Berens (auch bekannt als Josefa Berens-Totenohl.)

Wir, die Kirche und die AfD
Nach Meinung von Peter Bürger gibt es in der Sauerländischen Christdemokratie „Leute, die mit der AfD ins Bett gehen“.
Doch: „Gegen Rechts sind wir in der Mehrheit, immer noch. Wir haben mehr antifaschistische Substanz.“ Aber dass wieder braune Leute im Bundestag sitzen, bedeute, wir müssen wachsam sein! Das Rechte Denken ginge tief in das Bürgertum hinein. Entsetzt sei er über das, was wieder sagbar ist. Faschisten betitelt Peter Bürger als „verkappte Todesanbeter!“

Zurück in die Zukunft
„Die menschliche Zivilisation steht an der Scheide“, warnt der Historiker. „Die Schüler kapieren das, die Bundeskanzlerin nicht. Wir füttern die Rüstungsindustrie. Wir füttern die Mordlust in aller Welt.“
Und natürlich hätten Schülerinnen und Schüler ein Recht zu streiken und ein allgemein politisches Mandat.
Die entscheidende Frage laute: „Scheitert der Homo sapiens?“
Peter Bürger spricht von „der letzten Chance für eine Kehrtwende“ und, dass Frieden einer der Hauptzwecke deutscher Staatlichkeit ist. Das hätten seinerzeit Guido Westerwelle und die Liberalen richtig erkannt. Der Friedensforscher kritisiert heftig, dass Deutschland bei den Pro-Atomwaffen-Ländern steht. Und er warnt eindringlich vor dem Atom-Krieg-Argument „Die anderen haben ja auch …“, mit dem die deutsche Teilhabe begründet wird.

Der Pazifist Peter Bürger befürchtet:
„Die kommende Barberei wird das, was unter den Nazis möglich war, um ein Vielfaches überschreiten.“

Doch er meint auch:
„Mit Schwarzmalerei kann man keinen Widerstand erreichen. Wir können nur was mit Liebe am Leben erreichen!“

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Nachsatz I
Wer nun noch aus statistischen oder banaleren Gründen wissen möchte, wie viele Zuhörer/innen am 11. März im Restaurant „Tommy´s“ dabei waren, dem verraten wir das gerne. Schließlich war die Veranstaltung öffentlich. Also, wir zählten 25 Leute plus 3 junge Männer, die mal kurz von hinten in den Saal geguckt haben.
Ja, es hätten gerne mehr Gäste sein können. Das ist aber nicht das Ende der Fahnenstange. Peter Bürger kommt sicher gerne wieder zu einer Veranstaltung ins Sauerland, vielleicht auch noch einmal zu einer der Sauerländer Bürgerliste!? Wir würden uns jedenfalls sehr darüber freuen.

Nachsatz II und III
Unserem Gast und Referenten Peter Bürger vielen Dank für seine unermüdliche und wertvolle Forschungsarbeit, die Wissensvermittlung, für die Beantwortung etlicher Fragen und, last not least, für keine Sekunde Langeweile!

Bei der Stiftung „Internationale Wochen gegen Rassismus“ bedanken wir uns, dass wir diese Veranstaltung mit ihrem Label versehen durften!

PS: Literaturhinweise reichen wir nach.

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Britische Staatsangehörige im HSK müssen voraussichtlich bis Ende Juni Aufenthaltstitel beantragen

By admin at 5:56 pm on Tuesday, March 12, 2019

Für die nächste Sitzung des Kreistags am 22. März hatte die SBL/FW-Kreistagsfraktion den Antrag gestellt, dort über die Vorbereitungen der Kreisverwaltung auf den “Brexit” zu berichten.

Von besonderem Interesse ist dabei das Aufenthaltsrecht britischer Staatsangehöriger nach Wirksamwerden des “Brexit”. In der heute veröffentlichten Drucksache 9/1192 schreibt die Kreisverwaltung dazu:

“II. FD 32 Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht

Für den Fall eines Austritts des VK aus der EU zum 29.03.2019 ohne das Inkrafttreten des ausgehandelten Austrittsvertrages, also des sog. „harten Brexit“, gelten nach den der hiesigen Ausländerbehörde bislang vorliegenden Informationen die folgenden Verfahrensweisen:

Ab dem 30.03.2019 soll eine – aktuell noch nicht bekannte – ministerielle Verordnung gelten, wonach britische Staatsangehörige, welche bislang nach EU-Recht freizügigkeitsberechtigt waren, für die Dauer von drei Monaten vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit werden. In dieser Zeit haben diese Personen weiterhin vollen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Innerhalb des o.g. Zeitraums sollen die britischen Staatsangehörigen bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen. Den betroffenen Personen wird daraufhin zunächst eine sog. Fiktionsbescheinigung erteilt, welche weiterhin einen legalen Aufenthalt und einen vollen Zugang zum Arbeitsmarkt im Bundesgebiet vermittelt.

Seitens der Ausländerbehörde ist beabsichtigt, die etwa 100 hier aufhältigen britischen Staats-angehörigen mit einem Anschreiben auf diese Regelungen hinzuweisen. Zudem wird seitens der hiesigen Pressestelle eine Pressemitteilung mit entsprechenden Hinweisen herausgegeben.

Nach dem Ablauf des Übergangszeitraums von drei Monaten am 30.06.2019 benötigen die britischen Staatsangehörigen für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel. Es ist dabei seitens des Gesetzgebers beabsichtigt, eine entsprechende – voraussichtlich großzügige – Regelung in das AufenthG einzubauen.”

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Was passiert am „Wolfgangsee“ in Madfeld?

By admin at 3:57 pm on Monday, March 11, 2019

Gestern und heute
Im vergangenen Jahr wurde auf Anweisung der Kreisverwaltung der nordwestlich der Ortschaft Madfeld (bei Brilon) angelegte Teich, genannt „Wolfgangsee“, zugeschüttet. Dies ist eine sehr aufwendige und sehr umstrittene Maßnahme. Über sie wurde auch in der ZDF-Sendung “Terra Xpress” am 24.02.2019 berichtet, ebenso wie über die alternative Methode in einem kleinen Fluss bei Coesfeld, dort Aale auszusetzen.
Klick:
https://www.prisma.de/mediathek/zdf/report/terra-xpress/gefahr-aus-dem-see-und-das-bierfaesser-raetsel,21889986

Debatte vor mehr als einem Jahr
2017 berichtete die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) über die Maßnahme am „Wolfgangsee“:
„…Es ging um das von der Kreisverwaltung angeordnete Zuschütten des etwa 1.000 qm großen Teiches bei Madfeld, weil angeblich von den dort vorhandenen einzelnen Signalkrebsen eine Gefahr für die 5 km entfernte Aabachtalsperre ausgeht. Die Debatte zu diesem Thema hatte die Einwohnerin bereits einige Tage vorher als Zuhörerin im Kreisumweltausschuss verfolgt und war dort – wie auch viele andere Anwesende – von den Antworten der Kreisverwaltung nicht überzeugt worden. Die Einwohnerin fragte nun, welche “milderen” Mittel geprüft worden seien. Als Antwort wurden einige Alternativen aufgezeigt, aber warum die nicht umgesetzt werden können, blieb unklar. Auch die Nachfrage, warum denn nicht der nahe zur Aabachtalsperre gelegene Paddelteich am Barfußpfad in Wünnenberg zugeschüttet würde, blieb unbeantwortet….“

Neuer Antrag
Nachdem das Thema „Wolfgangsee“ also bereits vor über einem Jahr auf Antrag der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in der Ausschusssitzung am 30.11.2017 auf der Tagesordnung stand (TOP 8), soll nun über die durchgeführten Maßnahmen, deren Kosten und Ergebnisse sowie über die weiteren Planungen berichtet werden.

Daher beantragt die SBL- Fraktion (mit Schreiben vom 25.02.2019) für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten folgenden Tagesordnungspunkt:
• Aktueller Bericht über die am “Wolfgangsee” bei Brilon-Madfeld (im Zusammenhang mit dem Fund von einzelnen Signalkrebsen) bereits durchgeführten und über die vermutlich noch erforderlichen Aktionen, über die Kosten und über den Nutzen

Erläuterung:
Im vergangenen Jahr wurde auf Anweisung der Kreisverwaltung der nordwestlich der Ortschaft Madfeld angelegte Teich zugeschüttet. Dies ist eine sehr aufwendige und sehr umstrittene Maßnahme. Über sie wurde auch in der ZDF-Sendung “Terra Xpress” am 24.02.2019 berichtet, ebenso wie über die alternative Methode in einem kleinen Fluss bei Coesfeld, dort Aale auszusetzen.
Nachdem dieses Thema auf Antrag unserer Fraktion bereits in der Ausschusssitzung am 30.11.2017 auf der Tagesordnung stand (TOP 8), soll nun über die durchgeführten Maßnahmen, deren Kosten und Ergebnisse sowie über die weiteren Planungen berichtet werden.
(Die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten findet am Do 14.03.2019 ab 17 Uhr im Kreishaus in Meschede statt.)

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Nitrat im Leitungswasser – Umweltausschuss berät über Antrag der Sauerländer Bürgerliste

By admin at 8:44 pm on Friday, March 8, 2019

Die Lage in NRW
Jede 5. Messstelle in NRW verzeichne höhere Nitrat-Werte als erlaubt, berichtet RP-Online. Und das könne bald die Trinkwasserpreise steigen lassen. Denn Trinkwasser müsse mit immer größerem Aufwand aufbereitet werden.
Klick:
https://interaktiv.rp-online.de/nitrat-in-nrw/messstellen-in-nrw

Bundestagsabgeordneter fordert „Gülletourismus Einhalt gebieten!“
MdB Dirk Wiese griff im Sommer 2018 das Thema „Gülle“ auf und mahnte, die Nitrat-Belastung müsse ernst genommen werden. Mehr und mehr Gülletransporte erreichten auch unsere Region, was auch mittelbar negative Folgen bei uns haben würde. Klick:
https://hsk-spd.de/wiese-nitratbelastung-ernst-nehmen/
(Der Wortlaut der PM von Dirk Wiese ist zwischenzeitlich offenbar verändert worden?)

SBL/FW-Kreistagsfraktion stellte Antrag
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist und bleibt bei der Auffassung, dass auch der Hochsauerlandkreis hinsichtlich der Gülle-Problematik nicht untätig bleiben darf. Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, beantragte daher bei Landrat Dr. Karl Schneider vor mehr als einem halben Jahr (genau am 24.07.2018) folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten aufzunehmen:
„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie ‘Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder’
(mit Nachfragemöglichkeit)“
Anlass für die Beantragung des Berichts ist der „Fünf-Punkte-Plan“ des Kreises Viersen, mit dem die dortige Kreisverwaltung das Gülle-Problem bekämpfen will.

Umweltausschuss soll Antrag der SBL/FW ablehnen
Am 14.03.2019 tagt der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten öffentlich im Kreishaus in Meschede. Auf der Tagesordnung steht dann auch als Drucksache 9/1165 der oben erwähnte Antrag der SBL/FW-Fraktion. Die Beschlussempfehlung der Kreisverwaltung lautet:
„Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten nimmt die Vorlage zur Kenntnis und sieht davon ab, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ einzuladen.

Die Erläuterung des HSK …
… ist fast 1½ Seiten lang. In erster Linie setzt der Autor darauf ab, dass

• „die landwirtschaftliche Verwendung von Düngemitteln weitestgehend dem Zugriff der Wasserwirtschaftsbehörden entzogen ist“

• „lediglich in Wasserschutzgebieten die Wasserbehörden gewässeraufsichtliche Befugnisse hinsichtlich der Düngung landwirtschaftlicher Flächen haben“

• „der Kreis Viersen das Gutachten einschließlich des „5-Punkte-Plans“ im Januar dieses Jahres dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vorgelegt und um entsprechende Unterstützung gebeten hat und, dass die Reaktion aber noch aussteht“

• „die Belastung der Grundwasserkörper im HSK mit Nitrat mit der im Kreis Viersen nicht vergleichbar ist“

• „(im HSK) lediglich der Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ wegen Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/l Nitrat in einem schlechten chemischen Zustand ist“

• „im Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ allerdings die landwirtschaftliche Nutzung ähnlich wie im Kreis Viersen ist“

• „die Schutzbedürftigkeit im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck (Teilbereich des Grundwasserkörpers „Trias Nordhessen“) sich nicht an der Nähe zur Wassergewinnungsanlage orientiert, sondern an der Mächtigkeit der Bodenauflage über dem Grundgebirge“

• „das Handlungsfeld ‘Rückstände bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten abarbeiten’ seitens des Fachdienstes Wasserwirtschaft aktiv angegangen wird“

Auf einen Vortrag eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Kreises Viersen könne verzichtet werden, da daraus kein weiterer Erkenntnisgewinn genierbar sei, meint die HSK-Kreisverwaltung zum Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) „Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“
(mit Nachfragemöglichkeit)“

Mehr Details dazu in der Vorlage der Verwaltung, Drucksache 9/1165 mit Datum vom 26.02.2019.

PS: Die Sucherei können wir unseren Leserinnen und Lesern aber gerne ersparen. Hier der komplette Text der Verwaltungsvorlage:

„Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten

Ausgangslage

Ausgehend vom Antrag der Sauerländer Bürgerliste vom 24.07.2018 zur Nitratbelastung des Grundwassers hat sich der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in seiner Sitzung am 20.09.2018 mit dem Thema auseinandergesetzt und beschlossen, aktuell davon auszusehen, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Ing-Büros ahu AG und/oder einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ einzuladen (vgl. Drs. 9/1045 und Niederschrift zu TOP 9).

Das Thema Nitratstudie wird mit dieser Sitzungsvorlage erneut aufgegriffen.

Nitratstudie des Kreises Viersen
Die Studie des Kreises Viersen identifiziert als Hauptverursacher der erheblichen Nitratbelastung der Grundwasserkörper im Kreisgebiet die Landwirtschaft. Weiterhin wird festgestellt, dass die landwirtschaftliche Verwendung von Düngemitteln weitestgehend dem Zugriff der Wasserwirtschaftsbehörden entzogen ist. Lediglich in Wasserschutzgebieten haben die Wasserbehörden gewässeraufsichtliche Befugnisse hinsichtlich der Düngung landwirtschaftlicher Flächen.

Der Kreistag des Kreises Viersen hat deshalb einen „5-Punkte-Plan“ beschlossen, der folgende Handlungsfelder beinhaltet (vgl. zur weiteren Beschreibung auch Anlage 1):
1. Lückenlose Kontrolle des Umschlags und der Verwendung von Düngemitteln;
2. Vollständige Umsetzung der Düngeverordnung;
3. Ausweisung von Wasserschutzgebieten für durch Nitrat belastete Grundwasserbereiche;
4. Rückstände bei der Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten abarbeiten;
5. Ungehinderter Transfer wasserwirtschaftlich relevanter Daten.

Der Kreis Viersen hat das Gutachten einschließlich des „5-Punkte-Plans“ im Januar des Jahres dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vorgelegt und um entsprechende Unterstützung gebeten. Eine Reaktion von dort steht noch aus.

Situation im Hochsauerlandkreis
Bereits in der Drs. 9/1045 wurde umfassend dargestellt, dass die Belastung der Grundwasserkörper im Hochsauerlandkreis mit Nitrat mit der im Kreis Viersen nicht vergleichbar ist. Der chemische Zustand der Grundwasserkörper im HSK ist gut. Lediglich der Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ ist wegen der Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/l Nitrat in einem schlechten chemischen Zustand. Der Gesetzgeber fordert Maßnahmen zur Trendumkehr ein, wenn im Grundwasserkörper ein Wert von drei Viertel des Schwellenwerts, also 37,5 mg/l Nitrat, gemessen wird (§ 10 Abs. 2 GrundwasserVO).

Im Bereich des Grundwasserkörpers Trias Nordhessen ist allerdings die landwirtschaftliche Nutzung ähnlich der im Kreis Viersen. Im Kreis Viersen überwiegt die Ackerlandnutzung, während hier im Hochsauerlandkreis die Grünlandnutzung vorherrscht. Ackerlandnutzung begünstigt – abhängig von Bodenart und Bodenmächtigkeit – den Eintrag von Nitrat in den Grundwasserkörper. Dies gilt umso mehr, je geringer die natürliche Speicherkapazität des Ackerlandes für Nährstoffe ist. Die Wasserschutzzonen im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck, gelegen in einem Teilbereich des Grundwasserkörpers Trias Nordhessen, wurden entsprechend diesen Kriterien ausgebildet. Die Schutzzone II markiert den Bereich mit einer geringmächtigen Bodenüberdeckung, während die Schutzzone III mächtigere Bodenüberdeckungen anspricht. Die Schutzbedürftigkeit orientiert sich hier nicht an der Nähe zur Wassergewinnungsanlage (sogenannte 50-Tage-Linie), sondern an der Mächtigkeit der Bodenauflage über dem Grundgebirge.

Die der Vorlage beigefügte Anlage 2 enthält eine Auflistung der Rohwasseruntersuchungen der Trinkwassergewinnungen der Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung im Jahr 2018. Anhand der gelisteten Untersuchungswerte für Nitrat ist festzustellen, dass die gemessenen Nitratwerte durchschnittlich unterhalb des hälftigen Grenzwerts für Nitrat nach TrinkwasserVO liegen.

Fazit:

Insbesondere die vom Kreis Viersen identifizierten Handlungsfelder zu 1., 2. und 5. erfordern gesetzgeberische Aktivitäten der Landesregierung. Den Wasserbehörden ist hier über das Wasserrecht keine unmittelbare Einwirkungs- bzw. Bewirtschaftungskompetenz eröffnet. Das Düngemittelrecht und die damit verbundene „Datenhoheit“ schließen die Wasserbehörden aus. Das Handlungsfeld „Rückstände bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten abarbeiten“ wird seitens des Fachdienstes Wasserwirtschaft aktiv angegangen. Das belegen die Festsetzungsverfahren der vergangenen Jahre. Den dazu erlassenen Schutzgebietsverordnungen ist gemein, dass die schutzzonenorientierte Zulassung von landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen überwiegend repressiv ausgestaltet wurde, um dem gebotenen Schutz des Grundwassers als Trinkwasserressource gerecht zu werden.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, auf einen Vortrag eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Ing-Büros ahu AG und/oder eines Mitarbeitere/einer Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ zu verzichten, da daraus kein weiterer Erkenntnisgewinn generierbar ist.“

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Auswirkungen des “Brexit” im HSK

By admin at 7:34 pm on Monday, March 4, 2019

Kommt er? Kommt er später? Kommt er gar nicht?

Egal! Gleichgültig was letztendlich passiert, der Hochsauerlandkreis sollte auf den Brexit vorbereitet sein!

Reinhard Loos, Sprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), beantragte daher am 23.02.2019 beim Landrat, das Thema „Brexit“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreis-tags am 22.03.2019 zu setzen.

Kreistagsmitglied Loos schrieb:

„Sehr geehrter Herr Landrat,

die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellt folgenden Antrag für die Tagesordnung:

Bericht über den Stand der Vorbereitungen auf den Brexit

Begründung und Erläuterung:
Am 29.03.2019 um 23 Uhr britischer Zeit soll der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wirksam werden. Auch im Fall einer Verschiebung des Wirksamwerdens des “Brexit” sind erhebliche Auswirkungen absehbar, sowohl für ArbeitnehmerInnen und StudentInnen als auch für Unternehmen im Kreisgebiet.
Landrat und Kreisverwaltung sollen über den Stand ihrer Vorbereitungen berichten, z.B. durch die Ausländerbehörde hinsichtlich des Aufenthaltsstatus von im Kreisgebiet arbeitenden und lebenden britischen Staatsbürgern.“

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Unrechtmäßige Kürzung bei den Kosten der Unterkunft – Sauerländer Bürgerliste fordert Nachzahlung an alle Betroffenen

By admin at 11:52 pm on Friday, March 1, 2019

Erfolgreiche Klage
Nachdem eine Rentnerin aus Brilon im Januar 2019 mit ihrer Klage gegen das Unterkunfts-kostenkonzept des Hochsauerlandkreises Erfolg hatte, beantragte Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), bei Landrat Dr. Karl Schneider, das Konzept des HSK für die angemessenen „Kosten der Unterkunft“ für Grundsicherungsempfänger/innen nach SGB II und SGB XII zum Thema in der nächsten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses sowie in der Sitzung des Kreistags (am 22.03.2019) zu machen.

Dazu brachte die Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 31.01.2019 folgende Beschlussvorschläge ein:
“Der Kreistag beschließt: /
Der Gesundheits- und Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

1. Ab sofort gelten für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII als Mietobergrenzen für die angemessenen Mieten ihrer Unterkunft mindestens die Tabellenwerte nach dem Wohngeldgesetz plus ein Sicherheitszuschlag von 10%.

2. Für die angemessenen Heizkosten wird von der Kreisverwaltung eine vorläufige Tabelle erstellt, die auch die Höhenlage, die Energieträger und das Alter und den Zustand der Gebäude berücksichtigt. Dabei müssen sich in allen Fällen mindestens die bisher verwendeten Höchstwerte plus ein Sicherheitszuschlag von 10% ergeben.

3. Als Angemessenheitsgrenze für die weiteren “kalten” Betriebskosten werden kreisweit die bisher verwendeten Höchstwerte um einen Sicherheitszuschlag von 10% erhöht.

4. Alle Betroffenen, für die im Jahr 2019 Kürzungen wegen angeblicher Unangemessenheit der Unterkunftskosten erfolgten, erhalten Nachzahlungen mit der Differenz zwischen den sich aus 1. bis 3. ergebenden und den bisher anerkannten Unterkunftskosten.

5. Alle Betroffenen, für die im Jahr 2018 Kürzungen wegen angeblicher Unangemessenheit der Unterkunftskosten erfolgten, erhalten Nachzahlungen mit der Differenz zwischen den sich aus 1. bis 3. ergebenden und den bisher anerkannten Unterkunftskosten.

6. Der Landrat wird beauftragt, ein neues Konzept für die angemessenen Mieten, Heizkosten und weiteren Nebenkosten erstellen zu lassen, das die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus dessen Entscheidungen vom 30.01.2019 berücksichtigt.

7. Mit der Erstellung dieses Konzepts soll ein anderes als das bisher für den HSK tätige Unternehmen beauftragt werden.“

(Über die 7 Punkte soll getrennt abgestimmt werden.)

Begründung und Erläuterung:
Das Bundessozialgericht hat am 30.01.2019 über fünf Verfahren zu den Kosten der Unterkunft für Grundsicherungsempfänger entschieden. In allen Verfahren ging es um Konzepte, die nach einer sehr ähnlichen Methodik und von demselben Unternehmen wie das Konzept für den HSK erstellt worden waren.

Im Terminbericht Nr. 2/19 des BSG zu dem Ergebnis dieser Verfahren heißt es u.a.

“Nicht zulässig ist es jedoch, wenn ein Jobcenter, das den gesamten Landkreis als einen Vergleichsraum ansieht, innerhalb dieses Vergleichsraums die Städte und Gemeinden in mehrere Wohnungsmarkttypen mit unterschiedlichen Angemessenheitsgrenzen aufteilt. Denn für diese Aufteilung gibt es keine rechtliche Begründung, insbesondere können durch die Bildung von Wohnungsmarkttypen die Voraussetzungen für die Bildung und die Rechtsfolgen eines Vergleichsraums nicht geändert werden. Zudem mangelt es in den vorliegenden Verfahren für die einzelnen Wohnungsmarkttypen an einer sie rechtfertigenden sachlichen Herleitung.

Andernfalls sind mangels in rechtlich zulässiger Weise bestimmter Angemessenheitsgrenze die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft diesem Bedarf zugrunde zu legen, begrenzt durch die Werte nach dem WoGG plus einen Zuschlag von 10%.

B 14 AS 346/13

Das Urteil des LSG ist aufgehoben worden, weil das LSG die Entscheidung des beklagten Jobcenters als rechtmäßig angesehen hat, das gesamte Kreisgebiet als einen einheitlichen Vergleichsraum zugrunde zu legen, aber in fünf Wohnungsmarkttypen mit unterschiedlichen Angemessenheitsgrenzen für die Bruttokaltmiete zu untergliedern.”

Die Bildung eines einzigen Vergleichsraums (hier für den Kreis Segeberg) und die Aufteilung in mehrere sog. Wohnungsmarkttypen entsprechen exakt der Vorgehensweise des HSK.

Mit diesen Urteilen des BSG haben sich die seit Jahren und wiederholt geäußerten gravierenden Bedenken (vgl. z.B. den Antrag unserer Fraktion vom 04.06.2018) gegen das Konzept des HSK bestätigt. Die bisher von den Sozialämtern im HSK angenommenen Mietobergrenzen sind für viele Betroffene viel zu gering. Da keine Chance bestand, zu den von den Sozialämtern akzeptierten Höchstmieten eine Wohnung zu finden, wurden von den Sozialämtern die Regelleistungen teilweise drastisch gekürzt. Da das Unterkunftskostenkonzept nach der aktuellen Rechtsprechung des BSG offensichtlich rechtswidrig ist, muss es außer Kraft gesetzt werden. Das BSG hat selbst als Ersatzlösung die Tabellenwerte nach dem Wohngeldgesetz mit 10% Sicherheitszuschlag bestimmt.

Damit keine weitere Benachteiligung der Betroffenen eintritt und unnötige Sozialgerichtsverfahren vermieden werden, sollte die Umsetzung unverzüglich erfolgen. Aus Gerechtigkeitsgründen sollten auch die unberechtigten Kürzungen des laufenden und des letzten Jahres korrigiert werden.

Weitere Infos hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=8862
und
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/rentnerin-aus-brilon-erhaelt-nachschlag-zu-mietkosten-id216496337.html

Filed under: SozialesComments Off on Unrechtmäßige Kürzung bei den Kosten der Unterkunft – Sauerländer Bürgerliste fordert Nachzahlung an alle Betroffenen

Vom Sauerland nach Afghanistan

By admin at 7:38 am on Thursday, February 28, 2019

Tausende getöteter Zivilisten
Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich laut einer Meldung von
www.tageschau.de
weiter verschlechtert. Allein im letzten Jahr seien fast 4.000 Zivilisten getötet und an die 7.200 verletzt worden. Unter den Opfern waren offenbar auch viele Kinder.
Klick:
https://www.tagesschau.de/ausland/afghanistan-769.html?fbclid=IwAR2R05z8-p-baeh2yjS0feE7pqO8waNP1xDMpWlIT0jlWH7BpGbyEe0Mxdc

Über 1.000 Opfer in nur einem Vierteljahr
Allein im letzten Quartal 2018 ereigneten sich laut Pressemeldungen in diesem Land rund 20 größere Anschläge, Selbstmordanschläge und Terrorakte auf Zivilisten, Soldaten, Polizisten und Institutionen. Die Folge: Mindestens 470 Tote und weit über 500 zum Teil lebensgefährlich verletzte Menschen sowie 60 entführte Personen.

Schon wieder Selbstmordanschäge
Am 15.01.2019 kam es in Kabul, nahe einem schwer gesicherten Stadtviertel für Ausländer, zu einem Sprengstoff-Anschlag mit mehreren Toten und um die 100 Verwundeten, darunter zahlreiche Kinder. Auch zwei deutsche Polizisten wurden durch herumfliegende Glassplitter verletzt.
Kurz darauf, am 22.01.2019, wurden nach Behördenangaben bei einem Anschlag auf einen Stützpunkt des afghanischen Geheimdienstes ca. 50 km entfernt von Kabul um die 70 Menschen getötet: Bei den meisten Opfer handelte es sich demnach um Angehörige des Militärs.

Trotzdem schiebt Deutschland weiter Flüchtlinge und Asylbewerber nach Afghanistan ab.

Bittere „Heimkehr“
Am 08.01.2019 frühmorgens landeten 36 abgeschobene Männer auf dem Flughafen von Kabul.
Am 19.02.2019 landete wieder ein „Abschiebeflieger“ in Kabul. 38 Menschen waren an Bord. Presseangaben zufolge handelte es sich bei dem Flug am 19.02.2019 um die 21. Sammelabschiebung aus Deutschland nach Afghanistan seit Dezember 2016.

„Heimkehrer“ auch aus dem Sauerland
Laut eigenen Angaben des Hochsauerlandkreises sind auch aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisausländeramts (dazu zählen alle Städte und Kommunen des HSK mit Ausnahme der Stadt Arnsberg) seit Dezember 2016 zwei Menschen aus Afghanistan in ihre „Heimat“ abgeschoben worden. Das ergab eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 15.01.2019.

Hier die Fragen der SBL/FW:

• Sind in den vergangenen zwei Jahren und/oder im Januar 2019 Personen, die im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises lebten, nach Afghanistan abgeschoben worden?

• Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?

• Wenn ja, wie lange hielten sich die betroffenen Menschen bereits in Deutschland auf? Hatten einige von ihnen eine Lehr- oder Arbeitsstelle?

Aus der auf den 24.01.2019 datierten Antwort der Kreisverwaltung geht hervor, dass seit Dezember 2016 zwei Menschen aus dem Zuständigkeitsbereich der HSK-Ausländerbehörde nach Afghanistan abgeschoben worden sind. Die beiden Personen hätten sich für die Dauer von sechs bzw. drei Jahren in Deutschland aufgehalten und wären keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen.
„Ergänzend“, so schreibt der Mitarbeiter des Hochsauerlandkreises, „mache ich darauf aufmerksam, dass nach derzeit im Land NRW geltenden Erlasslage eine Abschiebung nach Afghanistan nur möglich ist, sofern der Ausländer bereits in erheblicher Weise strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.“

Verschwunden
Über Alter, Herkunft, Geschichte, Familie, Ängste, Träume, eventuelle vergebliche Bemühungen, eine Arbeitsstelle/einen Job zu bekommen und über die Art und das Ausmaß der möglichen Straftaten, kurzum über Leben und Schicksal der beiden abgeschobenen „Ausländer“ erfahren wir weiter nichts. Wir werden sehr wahrscheinlich auch nie etwas darüber in Erfahrung bringen können. Praktischerweise sind diese Menschen für uns namenlos und ohne Gesicht. Sie sind und bleiben anonym und verschwunden, sind nur eine Zahl.

Angst und Verzweiflung
In einem unserer Nachbarkreise soll sich vor wenigen Monaten ein junger Afghane offenbar aufgrund seiner großen Angst vor seiner bevorstehenden Abschiebung das Leben genommen haben. Berichte/Veröffentlichungen darüber gibt es angeblich nicht. Vielleicht nur ein Gerücht? Wir wissen es nicht.

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Peter Bürger in Brilon zur “Friedenslandschaft Sauerland“

By admin at 12:15 am on Wednesday, February 27, 2019

Am Montag den 11. März 2019 lädt die Kreistagsfraktion “Sauerländer Bürgerliste“ (SBL/FW) nach Brilon zu einem heimatgeschichtlichen Vortrag mit ungewöhnlicher Thematik ein. Im Saal des Restaurants “Tommy`s” im Kolpinghaus Brilon, Derkere Straße 3, wird um 18:30 Uhr der Theologe und Buchautor Peter Bürger Strömungen und Persönlichkeiten der “Friedenslandschaft Sauerland“ und Märtyrer der NS-Zeit vorstellen.

Am 11.03. ist auch der Auftakt der diesjährigen “Internationalen Wochen gegen Rassismus”, die alljährlich um den 21. März herum stattfinden. 2019 stehen die Veranstaltungen (vom 11.03. bis 24.03.) unter dem Motto *Europa wählt Menschenwürde“: https://stiftung-gegen-rassismus.de/iwgr

Als die Region vor 200 Jahren hessisch und dann preußisch wurde, behagte den Leuten die Pflicht zum Kriegsdienst überhaupt nicht. Es kam zu massenhaften Desertionen. Nach dem 1. Weltkrieg wurden das obere Sauerland eine regelrechte Hochburg des Friedensbundes deutscher Katholiken. In diesem Verband glaubte keiner, man könne “Heimat“ mit massenmörderischen Kriegswaffen und rassistischer Hetze verteidigen.

Während die völkischen Kräfte und auch Rechtskatholiken einer Religion des “deutschen Blutes“ huldigten, betonte der Briloner Pazifist Josef Rüther: “Es gibt aus christlicher Sicht nur eine menschliche Familie auf der Erde.“ Rüther und sein Bruder Theodor wurden von den Nazis verfolgt, andere sogar ermordet.

Auf welche Menschen wollen wir uns berufen, wenn von Geschichtsbewusstsein und “Heimat“ die Rede ist? Im Vortrag sollen Menschen des gesamten Sauerlandes in Erinnerung gerufen werden, die als Vorbilder heute Orientierung geben können: “Heimat“ führt zu menschlicher Weite, nicht zu Ausgrenzung.

Der Referent selbst ist 1980 als Zivildienstleistender in Meschede zur pax christi-Bewegung gekommen. Er stellt Frauen und Männer vor, die sich den Wahngebilden der Gewalt mutig entgegengestellt und Menschenrechte verteidigt haben. Zum Thema des Abends hat er die Bücher “Friedenslandschaft Sauerland“ (2015), “Sauerländische Friedensboten“ (2016) und “Sauerländische Lebenszeugen“ (2018) veröffentlicht, die im Buchhandel erhältlich sind.

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(P.Bürger im Jahr 2018 in Meschede; Foto: H. Schiebener)

Zur Person
Peter Bürger, Jg. 1961, ist Theologe, examinierter Krankenpfleger, arbeitet seit 2003 als freier Publizist. Seit der Mescheder Zivildienstzeit 1980 Mitglied der pax christi-Bewegung, später auch Versöhnungsbund und DFG-VK. Anti-Diskriminierungsarbeit in den Bereichen Aids-Hilfe und Drogenhilfearbeit sowie schwul-lesbischer Befreiung, Initiator eines Ökumenischen Bündnisses für die Rechte von Menschen auf der Straße (1999), Verbreitung einer Ökumenischen Erklärung gegen Kriegsdoktrinen zur Sicherung von Wirtschaftsinteressen (2006), in Düsseldorf Mitbegründer einer ökumenischen Antwort auf den sogenannten *Antiterrorkrieg“ (2002-2008), Aufklärungs- und Forschungsarbeit zur unterhaltungsindustriellen Kriegspropaganda (2004-2008), seit 2014 als pazifistische Antwort auf rechte Heimatideologien ein regionales Geschichtsprojekt *Friedenslandschaft Sauerland“. Die Studien zu *Krieg und Massenkultur“ wurden 2016 mit dem *Bertha-von-Suttner-Preis – Kunst & Medien“ ausgezeichnet. 2016 hat P. Bürger in Rom als Vertreter der deutschen Sektion an der internationalen katholischen Friedenskonferenz *Nonviolence and Just Peace“ (Gewaltfreiheit & Gerechter Frieden) teilgenommen.

Vortragslinks im Internet

Vortrag P. Bürger: Nonviolence and Just Peace
https://www.youtube.com/watch?v=jOY_7y6MHm4&feature=youtu.be

Vortrag P. Bürger: Das Märchen vom menschenfreundlichen Krieg
https://www.youtube.com/watch?v=wiKirB2-UFU

Abschließend drei Sätze zu den “Internationalen Wochen gegen Rassismus”:

Dank unserer Fraktionsmitglieder Dr. Ahmet Arslan und Silke Nieder nahm die SBL/FW im letzten Jahr erstmalig mit zwei Veranstaltungen an den “Internationalen Wochen gegen Rassismus” teil. Offenbar waren wir damit ein Novum im Hochsauerlandkreis.

Auch im Veranstaltungskalender der die “Internationalen Wochen gegen den Rassismus” koordinierenden Stiftung findet sich der Vortrag von Peter Bürger, als bisher einzige Veranstaltung im HSK.
https://stiftung-gegen-rassismus.de/events/vortrag-friedenslandschaft-sauerland-heimatliche-geschichte-gegen-krieg-rassismus

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Rodel-WM in Winterberg – Ärger wegen Eintrittskarten?

By admin at 1:00 am on Sunday, February 24, 2019

Schnee von gestern
In der Zeit vom 25. bis 27. Januar 2019 fand in Winterberg die Rennrodel-WM statt.
Hat da alles geklappt wie am Schnürchen? Offenbar nicht. Die Besucherzahlen waren wohl leider nicht so hoch wie vom Veranstalter erwünscht. Anscheinend gab es auch Ärger mit den Eintrittskarten.

Schlechtes Wetter und andere Probleme
Im Programm von Radio Sauerland wurde darauf hingewiesen, dass die erwarteten Besucherzahlen bei der WM auf Grund des schlechten Wetters leider weit hinter den Erwartungen zurück geblieben sind. Des Weiteren gab es scheinbar leider diverse Probleme mit den zugesagten Eintrittskarten und VIP-Karten.

Ärger
Ein Besucher berichtete z.B., bei der Abholung einer vorher zugesagten Eintrittskarte sei von der zweiten bestellten und vorab schriftlich bestätigten Karte für seine Ehegattin nichts bekannt gewesen. Demzufolge war diese Eintrittskarte leider nicht entsprechend vorbereitet.
Ähnlich sei es auch mehreren anderen Personen ergangen, die im Akkreditierungsbüro im Rathaus die bestellten und bestätigten Karten abholen wollten.

Fragen
Stefan Rabe, stellvertretender Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), richtete daher am 18.02.2019 folgende Fragen an den Landrat:

1. Wie viele Besucher wurden laut Planung erwartet und wie viele Besucher sind an den 3 Tagen zur Veranstaltung gekommen (pro Tag)?
2. Wie viele Eintrittskarten wurden je Veranstaltungstag verkauft?
3. Wie viele Ehrengastkarten und wie viele VIP-Karten (bitte getrennte Aufstellung) wurden den Mitgliedern des Kreistages und je Fraktion zur Verfügung gestellt?
4. Sind Ihnen weitere Probleme von anderen Personen bezüglich der Abholung reservierter Karten bekannt?
5. Worin lagen die Ursachen für die Probleme bei der Abholung der zugesagten Karten?

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Briloner Rentnerin klagt beim Sozialgericht erfolgreich gegen Bürgermeister und gegen Unterkunftskostenkonzept des HSK

By admin at 11:43 pm on Wednesday, February 20, 2019

Einer 82jährigen Rentnerin aus Brilon müssen von der Stadt Brilon nun erhebliche Beträge für die Kosten ihrer Unterkunft nachgezahlt werden. Derzeit lässt ihr der Bürgermeister der Stadt Brilon pro Monat 45,50 Euro von der Grundsicherung abziehen, weil die Kosten für ihre Wohnung angeblich unangemessen hoch sind. Die alleinstehende Seniorin bezieht eine Monatsrente von etwa 700 Euro monatlich. Weil dies für ihren Lebensunterhalt und die Wohnung nicht ausreicht, bekommt sie außerdem aufstockende Leistungen vom Sozialamt. Bei der Klägerin kommt hinzu, dass sie schwerbehindert ist und auf eine ebenerdige Wohnung im Stadtzentrum mit stufenfreier Dusche angewiesen ist.

Bereits am 19. Februar 2016 hatte die Klägerin in der 1. Instanz beim Sozialgericht Dortmund gewonnen. Doch der Hochsauerlandkreis, der das Verfahren für die Stadt Brilon führt, ging in die Berufung. Mehr als 3 Jahre dauerte es, bis am 21. Februar 2019 beim Landessozialgericht in Essen über die Berufung verhandelt werden sollte. Einen Tag vor der Verhandlung schlug der Hochsauerlandkreis eine Regelung zur Nachzahlung von Unterkunftskosten vor, so dass dadurch seine Berufung und das Verfahren erledigt sind.

Die Höchstbeträge für die Unterkunftskosten der Grundsicherungsempfänger werden bisher nach einem Konzept berechnet, das eine Hamburger Firma im Auftrag des Hochsauerland¬kreises erstellt hatte. Von Anfang an hielten die SBL-Kreistagsfraktion und die BBL-Rats¬fraktion dieses Konzept für rechtswidrig. Dies vor allem deswegen, weil in dem Konzept ein “Wohnungsmarkttyp” gebildet worden war, der aus Brilon, Marsberg, Olsberg, Hallenberg, Medebach, Eslohe und Bestwig bestand. Für die Kernstadt Brilon wurden also nur dieselben geringeren Miethöhen anerkannt wie z.B. in Hallenberg-Liesen, in Medebach-Titmaringhausen, in Eslohe-Cobbenrode oder in Bestwig-Ramsbeck. Das sind z.B. für alleinstehende Personen 231 Euro Kaltmiete pro Monat. Das Zusammenfassen räumlich weit voneinander entfernter Orte zu “Wohnungsmarkttypen” hat nun auch das Bundessozialgericht in mehre¬ren Urteilen am 30. Januar 2019 für rechtswidrig erklärt.

SBL/FW- und BBL-Fraktion hatten das Sozialgerichtsverfahren der Briloner Rentnerin von Anfang an begleitet. Parallel im Kreistag und Stadtrat eingereichte Anträge zur Änderung des Unterkunftskostenkonzepts blieben bisher ohne Erfolg, weil CDU/SPD sich anscheinend nicht für die Ungerechtigkeiten interessierten. Durch das für die Klägerin erfolgreiche Ergebnis des Gerichtsverfahrens wird nun deutlich, dass viele Bescheide, mit denen namens des Briloner Bürgermeisters Unterkunftskosten gekürzt werden, rechtswidrig sein könnten.

Brilon, 20.02.2019

ViSdP: Reinhard Loos, Fon 0152-23742658

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“Braucht Deutschland 39 Flughäfen?”

By admin at 9:02 am on Wednesday, February 20, 2019

Diese Frage wirft der “Spiegel” auf, nachdem innerhalb von wenigen Tagen die beiden einzigen Fluggesellschaften, die den Regionalflughafen Rostock anflogen, den Flugbetrieb einstellten.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/regionalflughafen-rostock-laage-leidet-unter-der-flybmi-pleite-a-1253905.html

Weiter heisst es in dem Beitrag:
“Das abrupte Ende der Linienflüge nach Rostock und das Aus der Germania werfen mal wieder die Frage auf, wie sinnvoll sie sind: die ‘Landratspisten’. So werden viele Airports jenseits der Ballungszentren höhnisch genannt. Weil sie einst von überambitionierten, öffentlichkeitssüchtigen Lokalpolitikern beschlossen wurden. Oft sind sie heute auf Subventionen angewiesen.
‘Es gibt viel zu viele Regionalflughäfen’, sagt Björn Bohlmann, Luftverkehrsexperte des Beratungshauses Horváth & Partner. ‘Da wird eine Riesen-Infrastruktur gebaut und vorgehalten, die sich überhaupt nicht rentieren kann.’

‘Der Betrieb mancher Flughäfen wie Rostock, Erfurt oder Kassel ist absurd’, sagt der Hamburger Luftfahrtexperte Heinrich Großbongardt. Laut einer Branchenfaustregel muss ein Airport mit Passagierterminal mindestens eine Million Gäste im Jahr haben, um auch nur die Chance zu haben, wirtschaftlich tragfähig zu sein. Die Million schafften 2018 laut Zahlen des Branchenverbandes ADV aber nur 19 deutsche Flughäfen. Rostock-Laage kam auf gut 300.000 Gäste.

‘Durch die branchenbedingt schwache Ertragslage, die hohen Kosten durch die Vorhaltung der Infrastruktur (…) sowie den Investitionsbedarf ist der Flughafen (…) mittelfristig nicht in der Lage, ohne Zuschüsse zur Verlustdeckung und Aufrechterhaltung der Liquidität bestehen zu können’, räumte das Rostocker Management im Geschäftsbericht 2017 ein. Und es warnte: ‘Aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen führt jede größere Abweichung vom Plan, welche negative Ergebnisauswirkungen hat, zu Liquiditätsproblemen.’ Eben das droht dem Flughafen jetzt.”

Diese Aussagen könnten auch für die 3 Regionalflughäfen in Westfalen gelten, in Dortmund-Wickede, in Greven bei Münster und in Büren-Ahden (Paderborn/Lippstadt) sowie den benachbarten Flughafen in Kassel-Calden. Jeder von ihnen erzielt pro Jahr Verluste zwischen 4 und 20 Mio Euro, die von der öffentlichen Hand getragen werden müssen. Am Flughafen Paderborn/Lippstadt ist der Hochsauerlandkreis mit 4% beteiligt, und auch hier machen sich die Insolvenzen bzw. die Rückzüge mehrerer Fluggesellschaften (Air Berlin, Niki, Small Planet, Adria Airways, Germania) deutlich bemerkbar.

Es bleiben nur noch 4 Jahre Zeit, das Problem zu lösen. Denn: “Doch ewig lassen sich defizitäre Flughäfen nicht künstlich am Leben erhalten. Die EU schreibt vor, dass solche Airports von 2024 an nur noch in wenigen Ausnahmefällen staatliche Zuschüsse zum Betrieb erhalten dürfen.”

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Sauerland-Museum: August-Macke-Ausstellung soll für ca. 35.000 Euro versichert werden

By admin at 4:02 pm on Monday, February 18, 2019

Die Planung
In der Zeit von September bis Dezember 2019 ist im Sauerland-Museum die August-Macke-Sonderausstellung fest eingeplant.

Die Überlegungen
Die SBL/FW-Kreistagsfraktion fragt sich, ob alles so klappen wird, wie es die optimistischen Planungen vorsehen, und ob der Eröffnungs-Termin etwas zu „ambitioniert“ sein könnte. Was wird getan, um den offenbar hohen Erwartungen an diese Ausstellung gerecht zu werden?

Hinsichtlich eines nicht ganz unwichtigen Punktes stellte Stefan Rabe, stellvertretender Sprecher der SBL/FW-Fraktion, Landrat Dr. Karl Schneider am 15.01.2019 mehrere Fragen. Stefan Rabe wollte wissen, ob die Ausstellung entsprechend versichert ist oder wird.

Die Fragen (der SBL/FW)
1. Wurde oder wird für die August-Macke-Ausstellung eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen?
2. Wenn ja, welche etwaigen Schäden werden so abgedeckt?
3. Wenn ja, wie hoch sind die Kosten dieser Versicherung?
4. Zeichnet sich zurzeit eine Änderung des Eröffnungstermins der August-Macke-Ausstellung ab?
5. Deckt die Versicherung auch die Kosten einer Verschiebung der Eröffnung oder eines Ausfalls der Ausstellung ab?

Die Antworten (aus dem Kreishaus)

1. Für die August-Macke-Ausstellung wird eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen.

2. Die Versicherung umfasst Diebstahl und etwaige Beschädigungen. Versichert wird von „Nagel zu Nagel“ einschließlich Transport, Ab- und Aufbau.

3. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 35.000 Euro bei einer Versicherungssumme von 30 Millionen Euro. Die tatsächlichen Kosten können erst nach endgültigem Abschluss der Exponatzusagen im Frühjahr 2019 fixiert werden.

4. Die Eröffnung der Ausstellung soll am Sonntag, den 1. September 2019 erfolgen. Derzeit zeichnet sich keine Verschiebung des Termins ab.

5. Die Versicherung wird erst zum Frühsommer abgeschlossen, wenn eine Verschiebung der Ausstellung so gut wie auszuschließen ist.

Ergänzend schreibt der Hochsauerlandkreis: „Die Verwaltung wird im übrigen zur nächsten Sitzung des Kulturausschusses am 13. März 2019 in Arnsberg ohnehin ausführlich zur August-Macke-Ausstellung berichten (siehe Museumsentwicklungsplan Sauerland-Museum, Vorlage 9/1041, und Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 11.12.2018).“

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ktiver Einsatz für die Prinzipien einer meinungsoffenen, toleranten und vielfältigen Gesellschaft

By admin at 11:16 am on Thursday, February 14, 2019

Hier die Fortsetzung der Ansprache von LWL-Direktor Matthias Löb beim Neujahrsempfang der Stadt Arnsberg:

3. Bürgerschaftliches Engagement

Über den dritten Aspekt, auf den ich eingehen möchte, ist sicher schon häufiger auf Ihren Neujahrsempfängen gesprochen worden. Ich halte das bürgerschaftliche Engagement, das Ehrenamt für unverzichtbar und für konstitutiv für die Gesellschaft in Deutschland, vielleicht sogar mehr noch für die Städte und Dörfer hier bei Ihnen im Sauerland.

Eines meiner schönsten Ämter ist der Vorsitz beim Westfälischen Heimatbund, der Dachorganisation der Heimatvereine in Westfalen-Lippe. Darin sind etwa 130.000 Menschen organisiert, die sich ehrenamtlich für Kultur, für Umwelt und für die Menschen in ihrer Heimat, also in ihrem örtlichen Umfeld einsetzen. Wenn ich als Vorsitzender des WHB im Landesteil unterwegs bin, dann sehe ich überall tolle Beispiele für selbstloses ehrenamtliches Wirken von Menschen zum Wohle der Gesellschaft. Ich weise gerne darauf hin, dass es bspw. für den Erhalt von Denkmälern in Westfalen-Lippe nur etwa 200 Profis gibt, die sich darum kümmern, dass aber zehntausende von Menschen sich in Dörfern und Ortsteilen ehrenamtlich, in ihrer Freizeit, dafür einsetzen, dass ein Ackerbürgerhaus nicht abgerissen wird oder eine alte Pfarrei eine neue Nutzung erfährt.

Die Deutschen gelten ja schon dem Klischee nach als große „Vereinsmeier“. Und Zahlen bestätigen, wie sehr sich die Menschen dem ehren-amtlichen Engagement in ihrer Freizeit verschrieben haben. Allein in NRW engagieren sich über 6 Mio. Menschen unentgeltlich und freiwillig für das Gemeinwohl. Im Hochsauerlandkreis gibt es eine Vereinsdichte von 7 Vereinen pro 1.000 Einwohnern. Damit ist das Ehrenamt hier im Vergleich sehr gut aufgestellt. Ohne Bezahlung trainieren Ehrenämtler zum Beispiel Kinder in Sportvereinen, versorgen alte und kranke Menschen in Pflegeheimen und arbeiten als Feuerwehrleute oder in Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz mit. Heute Abend sind Viele anwesend, die sich ehrenamtlich für die Stadtgesellschaft hier in Arnsberg einsetzen. Wo wäre unsere Gesellschaft ohne Sie, ohne die Menschen, die sich um mehr kümmern als nur um sich selbst?

Ich bin überzeugt davon, dass wir einen enormen Hebel hätten, wenn wir das Ehrenamt noch stärker in den Blick nehmen und fördern würden. Darin liegt für mich auch eine Chance für die Entwicklung auf dem Land. Denn das Ehrenamt ist die große Stärke des sogenannten ländlichen Raums. Es sind engagierte Bürgerinnen und Bürger, die hier Bürgerbusse steuern, sich in der begleitenden Arbeit mit Jugendlichen einsetzen oder ihren eigenen Breitbandanschluss zum Dorf graben.

Für den LWL liegt der Fokus dabei vor allem auf der Unterstützung des Ehrenamtes in der Kultur. Zum Ersten deshalb, weil wir der größte Kulturträger in Westfalen-Lippe sind: mit 18 Museen, 6 Kulturdiensten (LMedZ, Bau- und Bodendenkmalpflege, Archivamt) und den landeskundlichen Kommissionen. Zum Zweiten, weil Kulturarbeit fernab der größeren Städte ohne das Ehrenamt schlichtweg an manchen Orten zum Erliegen käme. Und zum Dritten: weil Kultur eine besonders wichtige Funktion für den Zusammenhalt in der Gesellschaft hat. Denn mit ihren Angeboten fördert sie Kreativität, Empathie und Toleranz, sie regt zu kritischem Denken und zur Selbstreflexion an. Wir versuchen jetzt schon über unser Museumsamt, über die Freilichtbühnenförderung oder über Druckkostenzuschüsse dem Ehrenamt in der Kultur das Leben zu erleichtern. Wir sollten darüber hinaus in der Kulturarbeit des LWL, vielleicht aber auch als öffentliche Hand insgesamt, zukünftig all unsere Angebote noch stärker an dem orientieren, was zivilgesellschaftliche Akteure brauchen. Etwa durch das Ausräumen von bürokratischen Hürden, das Anbieten gezielter Fortbildungen oder durch die Unterstützung bei der Suche nach Fördermitteln.
Für mich ist der demografische Wandel in Westfalen-Lippe eine Riesenchance dafür, dass wir hier Gesellschaft neu denken, engagierte Menschen unterstützen und unerschlossene Potenziale des Ehrenamtes heben helfen.

Meine Damen und Herren,
jetzt habe ich mir aus dem bunten Strauß der vielen Faktoren, die zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beitragen, drei herausgepickt. Solidarische Gesellschaft, Chancengerechtigkeit und bürgerschaftliches Engagement sind für mich solche verbindenden Elemente. Meine Auswahl hat sich auch daran orientiert, dass ich Ihnen hier und da zeigen wollte, wo wir als LWL unseren Beitrag zum Zusammenhalt der Gesellschaft leisten. Als Kommunalverband übernehmen wir wichtige Aufgaben für die Menschen in Westfalen-Lippe. „Wir unternehmen Gutes“, so lautet unsere Losung, die wir nicht als leeren „PR-Spruch“ in der Außendarstellung vor uns hertragen, sondern die wir in unserer Arbeit täglich mit Leben füllen. Ich hoffe, dass ich Ihnen einen kleinen Eindruck dazu vermitteln konnte.

4. Toleranz und Vielfalt

Ich möchte aber gerne noch einen vierten Aspekt ansprechen, der mich nicht nur als Staatsbürger, sondern auch als Arbeitgeber mit Beschäftigten aus 60 Nationen umtreibt. Für den Zusammenhalt und die Zukunft unserer Gesellschaft halte ich es für unabdingbar, dass wir uns zu den Prinzipien einer meinungsoffenen, toleranten und vielfältigen Gesellschaft nicht nur verbal bekennen, sondern uns auch aktiv dafür einsetzen. Es geht dabei zum einen um die Frage, wie wir miteinander diskutieren – da darf ich auf die Neujahrsansprachen unseres Bundespräsidenten und der Bundeskanzlerin verweisen. Zum anderen natürlich auch um die Frage, wie wir mit Vielfalt umgehen. Dass wir sie nicht nur ertragen, sondern dass wir sie als Bereicherung unserer Gesellschaft verstehen und daraus die notwendigen Schlüsse ziehen.

Dazu einige persönliche Beobachtungen aus jüngerer Zeit mit kurzen Denkanstößen in Frageform:

– Über 25% der Menschen in NRW haben einen so genannten Migrationshintergrund. Über die Hälfte davon besitzen einen deutschen Pass, zum großen Teil deshalb, weil sie hier geboren sind. Wie fühlen sich diese 4,5 Mio. Mitbürgerinnen und Mitbürger, wenn sie fast täglich mit Wortpaaren wie Islam und Terror, Ausländer und kriminell oder Osteuropäer und Missbrauch von Sozialleistungen konfrontiert werden? Warum können wir nicht verstehen, dass ein hier geborener Mensch, dessen Vorfahren aus der Türkei kamen, keine Lust mehr hat auf die Frage zu antworten, ob er sich eher als Deutscher oder eher als Türke fühle? Wie kann es sein, dass der vereinzelte missbräuchliche Bezug von Kindergeld für Kinder im Ausland zu einer all-gemeinen politischen Debatte darüber führt, ob das Kindergeld im Ausland generell an den dortigen Lebensstandard angepasst werden müsste? Was löst das bei den vielen 100.000 polnischen Pflegekräften oder rumänischen Bauarbeitern aus, die ihren versicherungspflichtigen Arbeitslohn hier nach deutschem Recht versteuern?

– Wieso titelte die FAZ vor kurzem “2/3 aller Flüchtlinge beziehen Hartz IV”, obwohl die eigentliche Meldung auch der Befund des deutschen Arbeitgeberpräsidenten Ingo Kramer hätte sein können:
“Von mehr als 1 Million Menschen, die vor allem seit 2015 nach Deutschland gekommen sind, haben heute bald 400.000 einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Ich bin selbst überrascht, dass das so schnell geht.”

In der gleichen Ausgabe der FAZ fand sich übrigens wenige Seiten weiter, versteckt unter der Rubrik “kurze Meldungen” folgendes Zitat des deutschen Handwerkspräsidenten Hans-Peter Wollseifer:
“Es gibt viele geduldete Asylbewerber, die bereits in Deutschland sind und hier arbeiten oder eine Ausbildung machen. Das sind dann genau die Facharbeiter, die wir brauchen, die gut integriert sind und deutsch sprechen. Und warum sollen wir die zurückschicken?”

– Sie alle haben die Berichterstattung über die Prügelattacken in Amberg verfolgt: Was bewirkt es im öffentlichen Diskurs, wenn dieser Einzelfall von vier jugendlichen, angetrunkenen Asylbewerbern ausführlich und immer wieder in der bundesweiten Medienberichterstattung besprochen wird, am Ende sogar mehr medialen Raum einnimmt als der Fall des Esseners, der vorsätzlich in Fußgängerzonen fremdländisch aussehende Menschen totfahren wollte? Wie kann es sein, dass einerseits der örtliche Bürgermeister und die Amberger Bürger sehr gelassen mit dem Vorfall umgehen, der Bundesinnenminister diesen Einzelfall aber zum Anlass nimmt, um öffentlich angeblich notwendige Gesetzesverschärfungen zu fordern, und zwar obwohl er genau weiß, dass dies rechtlich nicht möglich sein wird?

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich habe Ihnen diese zugespitzten Fragen zugemutet, weil ich befürchte, dass wir uns als Gesellschaft auf einen gefährlichen Pfad begeben, wenn wir 2019 so weitermachen wie 2018. Wenn wir zulassen, dass unsere Wahrnehmung verzerrt wird durch populistische Politik und eine Medienberichterstattung, die naturgemäß eher auf den Skandal im Einzelfall als auf die Normalität Bezug nimmt. Wenn wir nicht mehr hinterfragen, wer uns mit welchem Interesse und mit welchem Zungenschlag einen Ausschnitt aus der Wirklichkeit präsentiert.

Lassen Sie es bitte nicht zu, dass das Gift des Rechtspopulismus zu wirken beginnt. Das Gift derjenigen, die glauben, dass Deutschlands Zukunft in einer vermeintlich besseren Vergangenheit und in einer abgeschotteten Gesellschaft liege. Deswegen ist es so wichtig, nicht über Gruppen wie “die Muslime” oder “die Flüchtlinge” zu reden, sondern dass wir erst einmal bereit sind, den einzelnen Menschen mit seinem Schicksal und seinen Hoffnungen zu sehen. Und wenn sich ein einzelner Mensch nicht an unsere Gesetze hält, dann ist das ein Grund, diesen zu bestrafen. Es ist aber kein Grund, ein Werturteil über andere Menschen zu treffen, nur weil sie den gleichen Glauben haben oder aus dem gleichen Land stammen.

In einem lesenswerten Spiegel-Interview warnt die Sprachforscherin Susan Benesch vor den Folgen „gefährlicher Sprache“:
“Wenn eine nur leicht gefährliche Sprache sozial akzeptabler wird, dann wird auch jene Sprache gebräuchlicher, die eine Stufe gefährlicher ist. Das ist wie eine Reihe von Dominosteinen: Wenn der eine fällt, kippt der nächste. Die Hürden zur Gewalt fallen schrittweise.”
Das hört sich so abstrakt an. Ich denke aber, dass Viele von Ihnen in den letzten Monaten die Erfahrung gemacht haben, dass „man“ sich wieder „traut“, Witze zu erzählen oder einschlägige Bilder über WhatsApp zu schicken, die mit abwertenden Stereotypen gegenüber bestimmten Volksgruppen arbeiten. Sie sind das Einfallstor, um Zerrbilder, Vorurteile und eine weiter um sich greifende Verrohung der Sprache wieder salonfähig zu machen. Wir dürfen dazu auch im Bekanntenkreis nicht schweigen, sondern müssen klar Position beziehen!

Meine Damen und Herren,
mir ist bewusst, dass ich mich mit den letzten Ausführungen außerhalb meiner Kernkompetenzen bewegt habe. Aber ich meine, dass die ange-sprochenen Themen auch auf einen Neujahrsempfang der Stadt Arns-berg gehören, denn sie prägen unser Zusammenleben und wir wollen doch heute auch Schwung und gute Vorsätze für das kommende Jahr mitnehmen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien von Herzen ein frohes neues Jahr, Glück, Zufriedenheit und Gesundheit. Uns allen wünsche ich, dass wir uns als Gesellschaft 2019 stärker mit dem beschäftigen, was uns verbindet, als mit dem, was uns trennt.

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“Jeder sollte die Möglichkeit haben, sich nach seinen Gaben entwickeln zu können.” (1)

By admin at 10:16 am on Monday, February 11, 2019

Zum Neujahrsempfang der Stadt Arnsberg hatte der Arnsberger Bürgermeister Ralf Bittner als Gastredner den LWL-Direktor Matthias Löb eingeladen. Seine Ansprache fand viel Beachtung. Wir dokumentieren hier – in zwei Teilen – das Manuskript von Herrn Löb.

“Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Ralf Bittner,
sehr geehrte Ehrengäste,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich bin dankbar und freue mich sehr, dass Herr Bürgermeister Bittner mich eingeladen hat, heute Abend zu Ihnen zu sprechen. Zunächst möchte ich mich vorstellen: Mein Name ist Matthias Löb und ich bin Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe – oder auch kurz: des LWL, einem Kommunalverband mit vielfältigen kulturellen und sozialen Aufgaben, die er für die Menschen in ganz Westfalen-Lippe erbringt. Im sozialen Bereich geht es vor allem um Hilfen für Menschen mit Behinderungen, um die psychiatrische Versorgung und um Jugendhilfe. Wir sind die drittgrößte Kommunalverwaltung in NRW, das mögen drei Zahlen verdeutlichen: 17.000 Beschäftigte, ein Kern-Haushalt von 3,6 Mrd. Euro und 200 Einrichtungen in Westfalen-Lippe, die durch uns selbst betrieben werden. Das sind vor allem psychiatrische Kliniken, Förderschulen, Museen und Jugendheime.

Wer all die Jahresrückblicke im Fernsehen von Jauch, Pilawa und Co. über das zu Ende gegangene Jahr 2018 gesehen hat, der hat noch einmal vor Augen geführt bekommen: Wir leben in bewegten Zeiten.
Viele harte Fakten deuten darauf hin, dass es uns so gut geht wie schon lange nicht mehr: Die Konjunktur brummt und die Auftragsbücher der Unternehmen sind prall gefüllt, auch bei der starken Wirtschaft hier in Südwestfalen. Die Steuereinnahmen der öffentlichen Kassen sind enorm gestiegen. Die Arbeitslosigkeit war bundesweit seit der Wiedervereinigung noch nie so niedrig.

Und dennoch ist eine gewisse Unruhe in der Gesellschaft zu spüren. Wir erleben, dass gesellschaftliche Konflikte zunehmen, dass politische Debatten auch destruktiv, zuweilen sogar mit Hass geführt werden. Man hat manchmal das Gefühl, dass unsere Gesellschaft auseinanderdriftet.

Am Anfang dieses neuen Jahres möchte ich jedoch nicht in den Mittelpunkt stellen, welche Fliehkräfte uns möglicherweise auseinandertreiben, sondern lieber einen positiven Blick auf das Verbindende in unserer Gesellschaft werfen.

Aber: Wenn ich über all das sprechen wollte, was es an äußeren und inneren Bedingungen für eine gelingende Gesellschaft braucht, dann müsste ich statt der vereinbarten 20 Minuten eher zwei Stunden lang sprechen. Das möchte ich Ihnen und mir nicht zumuten. Und deswegen werden Sie von mir heute nichts hören über das Privileg, in einem Land zu leben, das sich seit nunmehr über 70 Jahren im Frieden mit ehemals verfeindeten Nachbar-Staaten befindet, in einem Land, das nicht durch innere Unruhen erschüttert ist, in dem parlamentarisches System und die Gewaltenteilung funktionieren und das über eine unbestechliche und tüchtige Verwaltung verfügt. Sie werden auch nichts hören über Generationengerechtigkeit und über die Notwendigkeit zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den ökologischen Ressourcen unseres Planeten. Und schließlich ist auch klar, dass ich es mir leisten kann, das Thema „Arbeit“ weitgehend auszuklammern, weil eben die wirtschaftliche Lage ausgezeichnet ist und die Arbeitslosenstatistik einen historischen Tiefstand erreicht hat, in vielen westfälischen Kreisen haben wir volkswirtschaftlich betrachtet Vollbeschäftigung. Ich möchte mir jedenfalls nicht vorstellen, wie die Diskussionen des Jahres 2018 verlaufen wären, wenn wir eine Arbeitslosenquote von 20 % gehabt hätten.

All die Rahmenbedingungen, die ich gerade aufgezählt habe, nehmen wir im Alltag schlichtweg als gegeben hin. Manchmal helfen uns glückliche Umstände, in der Regel ist es aber das Ergebnis harter Arbeit. Das gilt gerade auch für die wirtschaftlichen Grundlagen: Ohne Unternehmerpersönlichkeiten, die zumal in kleinen und mittelständischen Betrieben auch ein hohes persönliches Risiko zu tragen bereit sind, ohne eine funktionierende Selbstverwaltung von Handwerk und Wirtschaft, ohne die jahrzehntelange Sozialpartnerschaft zwischen Unternehmen und Gewerkschaften und ohne qualifizierte, gut motivierte Beschäftigte, hätte das Deutschland von heute ganz andere Probleme, über die dann hier zu reden wäre.

Ich möchte stattdessen über vier Aspekte sprechen, die direkt oder zumindest mittelbar auch mit meiner Arbeit zu tun haben, und die nach meiner Überzeugung ebenfalls für die Gesellschaft bedeutsam sind, in der wir heute leben, und ich möchte hinzufügen: in der wir gerne leben.

1. Solidaritätsprinzip

Ich beginne mit dem Solidaritätsprinzip. Bundespräsident Gustav Heinemann hat einmal gesagt:
„Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt.“
Für mich heißt das: Eine Gesellschaft, die zusammenhält, das ist eine Gesellschaft, die es jedem Einzelnen ermöglicht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich entsprechend seinen Fähigkeiten einzubringen.

Es besteht bei uns ein gesellschaftlicher Grundkonsens dahingehend, dass sich „Leistung lohnen soll“, dies aber nicht in einem darwinistischen Kapitalismus, sondern in einer sozialen Marktwirtschaft. Es gibt zum einen das Netz der Sozialversicherungen, die auf dem Solidaritätsgedanken beruhen. Jedem und Jeder kann es passieren, dass er schwer erkrankt oder durch einen Berufsunfall aus der Bahn geworfen wird. Die Menschen sind bereit, Beiträge dafür zu bezahlen, dass sie im Ernstfall abgesichert sind.

Die Menschen sind ebenfalls bereit, Steuern zu zahlen für eine dichte soziale Infrastruktur – selbst wenn die ihnen im ersten Anschein nach nicht unmittelbar „nützt“. Ich darf das an einigen Beispielen aus meinem Aufgabenspektrum illustrieren: Wir betreiben 35 Förderschulen, in denen über 8.000 Kinder mit ganz speziellen Behinderungen beschult werden. Etwa 40 % dieser Kinder sind schwerstmehrfach behindert. In vielen Ländern dieser Erde hätten sie keinerlei Chance auf schulische Bildung.

Oder: Wir bezahlen mit Ihren Steuergeldern in Westfalen-Lippe für das Wohnen und Arbeiten von annähernd 70.000 Menschen mit schwersten Behinderungen. Menschen, die in aller Regel am ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben und die daher von ihrem Einkommen auch nicht leben könnten. Über 600 dieser Menschen leben und arbeiten in Arnsberg, es sind Ihre Mitmenschen. Und es besteht auch eine große Einigkeit darin, dass Menschen mit schwersten Behinderungen nicht irgendwie „verwahrt“ werden, sondern dass sie nach Möglichkeit mitten unter uns wohnen sollten, dass sie möglichst umfassend am gesellschaftlichen Leben teilhaben sollen. Deswegen reden wir allerorten über den Weg in eine inklusive Gesellschaft, in der man nicht als „Behinderter“ definiert wird, sondern in erster Linie als Mensch und Bürger akzeptiert wird. Für uns ist es mittlerweile unvorstellbar, dass Menschen mit Behinderungen über viele Jahre hinweg zu dritt oder zu viert in einem Zimmer in einem Behindertenheim gelebt haben. In einer gewaltigen Kraftanstrengung zwischen LWL und freier Wohlfahrtspflege ist es gelungen, in den letzten 20 Jahren nicht nur die Mehrbettzimmer aufzulösen, sondern auch viele der großen Behinderteneinrichtungen zu dezentralisieren. Jedem zweiten Menschen mit schwersten Behinderungen können wir mittlerweile sogar ein selbstständiges Wohnen in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Inklusion kann nämlich nur dann funktionieren, wenn unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Beeinträchtigungen auch als Nachbarn in unseren Städten wohnen.

Ich könnte ähnliche Errungenschaften sozialen Fortschritts auch für andere Sozialleistungen wie Pflege oder die Hilfen zur Erziehung benennen. Mir geht es aber an dieser Stelle nur darum, Ihren Blick dafür zu schärfen, dass das, was ich Ihnen gerade erzählt habe, eine riesige gesellschaftliche Leistung ist. Schwächere werden nicht einfach aussortiert, Menschen, die persönliche Schicksalsschläge wie Krankheiten oder Unfälle zu verkraften hatten, werden nicht fallen gelassen. Ich bin sehr dankbar, dass ich in einer Gesellschaft leben darf, in der das nicht infrage gestellt wird.


2. Chancengerechtigkeit

Ein zweiter Gedanke erscheint mir ebenfalls wichtig, um den gesellschaftlichen Frieden aufrecht zu erhalten: Das Versprechen, das Jeder oder Jede, die sich anstrengt, einen schulischen Abschluss, eine berufliche Ausbildung und eine Arbeitsstelle erreichen kann, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Mir ist bewusst, dass das ein großer Anspruch ist und dass wir in einigen Bereichen noch ein Stück weit davon entfernt sind. Aber ich möchte mit Ihnen einmal auf die „Haben“-Seite schauen und ich erlaube mir dabei, wieder einige Bezüge zur Arbeit des LWL herzustellen.

Ich beginne einmal mit der Tagesbetreuung im vorschulischen Bereich: Bund und Länder haben in den letzten Jahren gewaltige Anstrengungen unternommen, um die Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren auszubauen. Das Landesjugendamt des LWL hat diesen Ausbau in Westfalen-Lippe im Auftrag des Landes fördertechnisch abgewickelt, mit tausenden von Förderbescheiden und Verwendungsnachweisen. Gerade auch für Kinder aus sogenannten bildungsfernen Schichten oder aus erziehungsschwachen Elternhäusern ist das Angebot in der KiTa eine wichtige Basis für die weitere Entwicklung.

Im Primarstufenbereich und erst recht in der weiterführenden Schule tritt dann allerdings zutage, dass die Begleitung durch die Elternhäuser z. B. bei den Hausaufgaben recht unterschiedlich ausfällt. Ein qualifiziertes Ganztagsangebot mit Hausaufgabenbetreuung wäre wünschenswert. Jährlich verlassen in NRW etwa 5.000 Kinder (ca. 3%) ohne jeglichen schulischen Abschluss die weiterführenden Schulen. Soziale Folgeprobleme sind vorprogrammiert. Also ein Zustand, mit dem wir uns nicht abfinden dürfen. Ich weiß, dass an vielen Stellen bereits an Lösungen gearbeitet wird. Bspw. diskutiert das Handwerk über vereinfachte betriebliche Ausbildungsgänge.

Nach der Schule ist das Spektrum an betrieblichen und universitären Ausbildungsgängen breit gefächert. Die Systeme werden auch zunehmend durchlässiger. Und das Tolle ist: Wenn junge Leute heute einen Job haben, dann ist es für sie vielfach noch nicht „EdeKa“, also das Ende der Karriere. Beim LWL arbeiten etwa 17.000 Beschäftigte, davon ca. 1.500 im Hochsauerlandkreis (überwiegend in den psychiatrischen Kliniken in Marsberg). Immer wieder treffe ich auf junge Mitarbeitende, die sich weiterentwickeln wollen, indem sie ein berufsbegleitendes Studium z. B. im Pflegemanagement absolvieren. Und ich komme begeistert aus Gesprächen mit IHKs und Handwerkskammern, wenn ich sehe, wie vielfältig die betrieblichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, und damit auch die Chancen auf beruflichen Aufstieg geworden sind.

Also halten wir fest: Jeder sollte die Möglichkeit haben, sich nach seinen Gaben entwickeln zu können. Sozialer Aufstieg muss als reale Option und nicht nur als ferne Utopie gesehen werden können.

Gegenüber meinem kurzen Streifzug durch unser Bildungssystem nimmt sich ein jüngerer Befund der Bertelsmann-Stiftung allerdings deutlich düsterer aus: Danach leben rund 21 Prozent aller Kinder in Deutschland dauerhaft oder wiederkehrend in einer Armutslage. Armut bedeutet hierzulande für Kinder meist nicht, kein Dach über dem Kopf oder kein Essen zu haben – die existenzielle Grundversorgung ist in der Regel gewährleistet. Arm zu sein heißt aber, auf Vieles verzichten zu müssen, was für Gleichaltrige ganz normal zum Aufwachsen dazugehört. Oft sind solche Kinder vom gesellschaftlichen Leben abgekoppelt. Damit alle Kinder die besten Startbedingungen bekommen und eine faire Chance auf die Entfaltung ihrer Fähigkeiten haben – auch wenn sie in Elternhäusern mit benachteiligten Lebenslagen aufwachsen – muss Vieles gut ineinandergreifen. Dafür braucht es ein dichtes Netz aus niedrigschwelligen Angeboten. „Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf“, sagt ein bekanntes afrikanisches Stichwort. In diesem Sinne gibt es Viele, die als Akteure in den Gemeinden wichtige Unterstützer darstellen: Hebammen, Kinderärzte, Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Sportvereine etc. Sie alle müssen gut vernetzt sein, um eine optimale Unterstützung geben zu können.

Hier in Arnsberg wissen Sie, wie wichtig ein solches Netzwerk ist. Denn als eine der Modellkommunen haben Sie an dem Programm „Kein Kind zurücklassen“ teilgenommen und sich schon vor einigen Jahren auf den Weg gemacht, sich untereinander stärker zu vernetzen.

Eine zentrale Rolle für ein solches funktionierendes Netz spielen die Jugendämter vor Ort. Sie können die Akteure zusammenbringen und die Unterstützung koordinieren. Mit der Kompetenz unseres Landesjugendamtes unterstützen wir als LWL die örtlichen Jugendämter, aber auch die vielen Träger der Jugendhilfe bei ihrer Arbeit. Etwa, indem wir jährlich 700 Fortbildungen für Fachkräfte und Ehrenamtliche durchführen.
Für uns beim LWL ist die Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendliche ein besonders wichtiges Thema. Deshalb stellen wir in den nächsten 5 Jahren mit Hilfe der Auridis-Stiftung über 2 Mio. Euro bereit und schaffen eine sogenannte „Servicestelle Gelingendes Aufwachsen“. Hier können sich alle Jugendämter kompetent beraten lassen. Außerdem wir 12 Jugendämter in Westfalen-Lippe intensiver begleiten. Damit engagiert sich der LWL gegen die Folgen von Kinderarmut und für die gesellschaftliche Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen.”

(Fortsetzung folgt)

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Ohne Subvention keine Flüge

By admin at 10:29 pm on Tuesday, February 5, 2019

Der HSK ist mit etwa 4% Anteil einer von 7 kommunalen Gesellschaftern der Flughafens Paderborn/Lippstadt in Büren-Ahden. Und die schlechten Nachrichten von diesem Flughafen hören nicht auf.

Erst Ende Oktober 2018 hatte die slowenische Fluggesellschaft Adria Airways die Linienverbindungen aufgenommen, mit 18 Abflügen pro Woche. Von Paderborn aus wurden nun auch Flüge nach London, Wien und Zürich angeboten. Doch bereits Anfang Januar wurden die Flüge in die britische Hauptstadt eingestellt. Am 02.02. kam auch das Aus für die beiden anderen Verbindungen.
In der Ausgabe der “Neue Westfölische” vom 05.02.2019 wurde auch der Grund für den “plötzlichen Rückzug” genannt: Unter der Überschrift “Flughafen streicht Subvention” ist zu lesen: “Ursache für die Aufgabe der Routen nach Zürich und Wien war die Einstellung einer Anschubfinanzierung des Flughafens für die Airline”. Der Flughafensprecher erklärte dazu, es habe zwischen der Fluggesellschaft und dem FLughafen zunächst eine “Risikoteilung” gegeben. Leider habe sich “der erhoffte wirtschaftliche Erfolg nicht eingestellt.”
Wie hoch die finanzielle Unterstützung des Fkughafens für die Fluglinie war, wurde bisher nicht bekannt gegeben.

Erst im Sommer 2018 hatte die Gesellschaft Small Planet Airlines die Flüge ab Paderborn/Lippstadt eingestellt, wie bereits mehrere andere Fluggesellschaften in den letzen 3 Jahren. Dies betraf z.B. 2017 AirBerlin und 2018 Niki. AKtuell fallen durch die Insolvenz der Germania auch Flüge nach Antalya und Mallorca weg.

Der Betriebsverlust lag 2014 bereits bei mehr als 2 Mio Euro und dürfte sich aktuell auf etwa 4 Mio Euro belaufen. Früher warb der Flughafen mit kostenfreiem Parken. Mittlerweile steuern die Parkgebühren eine wesentlichen Teil der Einnahmen bei.

Auch die Passagierzahlen geben nicht Anlass zum Optimismus. Im Jahr 2018 nutzten 736.000 Fluggäste den heimischen Airport. Das ist seit 1998 die zweitniedrigste Zahl. Nur im Jahr 2016 waren es mit 703.000 noch weniger. Das Maximum lag im Jahr 2005 bei 1.343.000 und damit fast doppelt so hoch. Noch 2010 wurden mehr als 1 Mio Passagiere gezählt.

Welche Perspektive haben die Regionalfluhäfen in Ahden, DO-Wickede, Greven und Calden?

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