Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Grundlage für Mietobergrenzen des HSK ist offensichtlich rechtswidrig

By admin at 8:17 pm on Wednesday, January 30, 2019

Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB II (“Hartz IV”) und dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten pro Monat einen festen Betrag für ihre laufenden Ausgaben und außerdem die Kosten ihrer Unterkunft, sofern diese Kosten als “angemessen” gelten. Die erstattungsfähigen “Kosten der Unterkunft” reichen jedoch in vielen Fällen nicht aus, so dass von dem bereits sehr niedrigen Betrag für die Lebenshaltung teilweise 50 Euro oder mehr pro Monat für die fehlende Miete abgezweigt werden müssen. Für eine alleinstehende Person z.B. beträgt der monatliche Regelsatz 424 Euro; bis Dezember 2018 waren es 416 Euro. Als Miete durfte sie im Jahr 2018 z.B. in Brilon, Marsberg und Olsberg maximal 297,50 Euro zahlen, einschließlich aller Nebenkosten außer Heizung.

Für die Bestimmung der “angemessenen Höchstmieten” stellen die Kreise sog. schlüssige Konzepte auf. Dafür werden Erhebungen über tatsächlich gezahlte Mieten vorgenommen. Die Methodik für diese Datenerhebungen und die Zusammenfassung aus mehreren Gemeinden ist oft strittig. Auch im HSK hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion seit Jahren darauf hingewiesen, dass das Konzept des Landrats und der Kreisverwaltung erhebliche Mängel aufweist.

Heute hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in mehreren Verfahren grundsätzliche Entscheidungen über die “schlüssigen” Konzepte für die angemessenen Mieten der Empfänger von Grundsicherungsleistungen getroffen. Es endete damit, dass die Bildung von “Wohnungsmarkttypen” innerhalb der “Vergleichsräume” (die meist dem Kreisgebiet entsprechen) nicht zulässig ist. Damit wurden die Bedenken der SBL/FW-Kreistagsfraktion nicht nur bestätigt, sondern als so erheblich betrachtet, dass sie zur Rechtswidrigkeit der aktuellen Konzepte führen.

Im “offiziellen” Terminbericht des BSG heisst es zum Thema des Wohnungsmakttypen:
“Nicht zulässig ist es jedoch, wenn ein Jobcenter, das den gesamten Landkreis als einen Vergleichsraum ansieht, innerhalb dieses Vergleichsraums die Städte und Gemeinden in mehrere Wohnungsmarkttypen mit unterschiedlichen Angemessenheitsgrenzen aufteilt. Denn für diese Aufteilung gibt es keine rechtliche Begründung, insbesondere können durch die Bildung von Wohnungsmarkttypen die Voraussetzungen für die Bildung und die Rechtsfolgen eines Vergleichsraums nicht geändert werden. Zudem mangelt es in den vorliegenden Verfahren für die einzelnen Wohnungsmarkttypen an einer sie rechtfertigenden sachlichen Herleitung.”
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Terminberichte/2019_02_Terminbericht.html

Alle heute entschiedenen Konzepte wurden im Auftrag der einzelnen Kreise von der Hamburger Firma “Analyse & Konzepte” erstellt, die auch für den Hochsauerlandkreis tätig ist. Durch die Bildung von sog. Wohnungsmarkttypen wurden die an einen Vergleichsraum zu stellenden Anforderungen (insbesondere enge räumliche Verbundenheit) unterlaufen, so dass im Ergebnis vielfach zu niedrige Mietobergrenzen festgesetzt wurden. Das bedeutete für viele Betroffene erhebliche Abzüge von den Grundsicherungsleistungen, weil ihre Mieten angeblich nicht angemessen waren und daher nicht in voller Höhe erstattet wurden.

Der HSK wird nun sein Konzept verändern und wesentlich höhere Mieten als bisher anerkennen müssen.

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Mangelware – aber nicht im HSK

By admin at 7:10 pm on Tuesday, January 29, 2019

“Plätze an Gesamtschulen sind in NRW Mangelware” lautet eine große Überschrift auf der Titelseite der “Neue Westfälische” am 23.01.2019.

Die ostwestfälische Tageszeitung berichtet, dass für die Viertklässler in NRW im Februar die Anmeldungen für die weiterführenden Schulen beginnen. Doch bereits jetzt stünde fest, dass nicht alle die favorisierte Schule werden besuchen können.

Immer mehr Eltern zögen deswegen vor Gericht. Jüngstes Beispiel sei ein Fall, der vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt wird. Geklagt habe eine Mutter, die ihren Sohn gerne auf eine Gesamtschule im Nachbarort geschickt hätte, aber abgewiesen wurde. Besonders beliebt seien Gesamtschulen. „Der Vorteil an der Schulform ist, dass dort der Schulabschluss in der fünften Klasse noch nicht festgelegt ist“, wird Dorothea Schäfer, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in NRW, zitiert.

Das Problem sei, dass die Nachfrage mitunter das vorhandene Angebot übersteige. Die Gesamtschulen in Köln hätten erst im vergangenen Schuljahr 960 Schüler ablehnen müssen, obwohl dort gerade erst zwei neue Schulen des Typs eröffnet worden waren.

Laut Landesministerium für Schule und Bildung wurden im abgelaufenen Schuljahr 2017/18 mehr als 300.000 Schüler an 334 Gesamtschulen unterrichtet.

Die Vergabe von Plätzen an einer Schule sei in NRW rechtlich klar geregelt. Übersteige die Zahl der Anmeldungen die der verfügbaren Plätze, so kann der Schulleiter nach unterschiedlichen Kriterien auswählen. Gibt es Geschwisterkinder an der Schule? Ist das Verhältnis von Mädchen und Jungen sowie von Kindern unterschiedlicher Muttersprachen ausgewogen? Und wie weit wäre der Weg zu Schule? Auf all das kann der Schulleiter auch gänzlich verzichten und losen.

Die Schulempfehlung spiele übrigens nur eine untergeordnete Rolle, sie sei bei der Wahl nicht bindend. Im Regierungsbezirk Detmold musste die Bezirksregierung im vergangenen Schuljahr 41 Widersprüche gegen Ablehnungen bearbeiten, davon allein 31 an Gesamtschulen.
Helfe auch das nicht, bliebe nur der Gang vor das Gericht.

Im HSK kann es solche Ablehnungen nicht geben. Denn in diesem Kreis existiert keine einzige Gesamtschule, während alle anderen Kreise in NRW über mindestens 2 Gesamtschulen in ihrem Kreisgebiet verfügen. Im HSK sind Gesamtschulplätze keine “Mangelware”, sondern ein Totalausfall!

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Deutlicher Geburtenrückgang im HSK

By admin at 12:58 pm on Monday, January 14, 2019

Die Bedarfssituation für Kindergartenplätze im Kreisgebiet wird sich in den nächsten Jahren voraussichtlich deutlich entspannen. In der letzten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses wurde eine aktuelle Bedarfsplanung vorgelegt. Daraus geht hervor, dass im für die Kindergartenplanung maßgeblichen Jahreszeitraum vom 02.11.2017 bis zum 01.11.2018 nur noch 1.059 Kinder geboren wurden. Dies betrifft den Bereich des Kreisjugendamtes, also das Kreisgebiet ohne Arnsberg, Sundern und Schmallenberg. Im Vorjahreszeitraum hatte es im selben Gebiet noch 1.185 Geburten gegeben. Dies bedeutet einen Rückgang um 126 Geburten bzw. etwa 11%.
Besonders deutlich gingen die Geburtenzahlen zurück in Brilon (-35), Eslohe (-29), Winterberg (-24) und Bestwig (-20). In Meschede und Olsberg betrug der Rückgang nur 7 bw. 6 Geburten. Marsberg verzeichnete dagegen einen Anstieg um 15 Geburten.

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Abschiebeflieger mit 36 Menschen sicher im unsicheren Afghanistan gelandet

By admin at 10:06 am on Wednesday, January 9, 2019

Armes Deutschland
Am Dienstag dem 08.01.2019 frühmorgens landete eine Maschine in Kabul. Von Bord des Flugzeugs gingen 36 Afghanen. 23 von ihnen lebten zuletzt in Bayern. Es handelt sich um die 20. Sammelabschiebung aus Deutschland.
Seit Dezember 2016 mussten 439 Männer Deutschland auf diesem Wege nach Afghanistan verlassen. Sie alle erwartet sehr wahrscheinlich ein unsicheres Land, eine unsichere Zukunft. Anfang Juli 2018 brachte sich ein abgeschobener junger Mann gleich nach seiner Ankunft in Kabul aus Verzweiflung um.
Wie arm ist Deutschland? Wie arm ist Bayern? Über 400 Menschen sind nicht mehr hier. Sie fehlen in unserem Land, in Handwerksbetrieben, in Schulen, in Kitas, als Altenpfleger, …
„Ist die CSU von allen guten Geistern verlassen?“, fragte die Frankfurter Rundschau im letzten Sommer.
http://www.fr.de/politik/flucht-zuwanderung/abschiebungen-nach-afghanistan-die-csu-ist-von-allen-guten-geistern-verlassen-a-1537973

Fremdes Land
Was erwartet die „Abgeschobenen“?
Es heißt, sie erhielten „in der Regel eine Liste mit Kontaktdaten der Internationalen Organisation für Migration (IOM), die den Rückkehrern Unterkünfte für den Anfang vermittelt“ sowie „von der IOM Informationen über mögliche finanzielle Hilfen für den Neuanfang in der alten, meist fremd gewordenen Heimat.“ So gewähre die Bundesregierung in bestimmten Fällen sogenannte Wiedereingliederungshilfen für Rückkehrer aus Deutschland. „In der Regel“?
Wir können ihnen nur viel Glück wünschen und dass sie Verwandte, Freunde und Bekannte in dem ihnen fremd gewordenen Land wieder finden, ein Dach über dem Kopf und eine sinnvolle und einigermaßen auskömmliche Beschäftigung und Ruhe und Frieden. Leicht wird das nicht!

Mörderisches Afghanistan
Die Anschläge in Afghanistan häufen sich. Hier eine unvollständige Auflistung von den „Ereignissen“ der letzten Monate:
07.01.2019 – Bei mehreren Vorfällen in zwei afghanischen Provinzen sind mindestens 6 Zivilisten und 21 Sicherheitskräfte getötet worden.
24.12.2018 – Selbstmordanschlag/Massaker in der Nähe des Bauministeriums in Kabul mit 43 Toten.
09.12.2018 – Anschläge auf Polizisten durch die Taliban in Farah und Faryab mit 20 Toten und 17 Verletzten.
07.12.2018 – Anschlag in Herat durch die Taliban auf einen Militäraußenposten mit 14 Toten und 21 Verletzten.
02.12.2018 – Anschlag durch die Taliban auf Lkw-Fahrer in Samangen. Dabei werden 60 Menschen werden entführt.
29.11.2018 – In Kabul greifen Attentäter das britische Sicherheitsunternehmen G4S an. Min-destens 15 Menschen werden bei dem Angriff getötet, mindestens 29 verletzt.
25.11.2018 – Anschlag auf einen Polizeikonvoi in Farah mit 22 Toten und 2 Verletzten.
23.11.2018 – Anschlag auf einen Militärstützpunkt in Chost durch einen Selbstmordattentäter mit 28 Toten und 57 Verletzten.
20.11.2018 – Bei einem Selbstmordattentat in der afghanischen Hauptstadt werden mindes-tens 80 Menschen getötet und mehr als 80 schwer verletzt. 24 Verwundete schweben in Lebensgefahr.
15.11.2018 – Anschlag auf einen Militärstützpunkt in Farah mit 40 Toten.
12.11.2018 – Selbstmordanschlag im Stadtzentrum von Kabul mit 6 (+1) Toten und 20 Verwundeten.
11.11.2018 – Anschlag auf Sicherheitskräfte in Farah mit 51 Toten und 22 Verletzten.
11.11.2018 – Anschlag auf Zivilisten und Sicherheitskräfte in Ghazni mit 25 Toten und 17 Verwundeten.
06.11.2018 – Anschlag auf einen Kontrollpunkt in Farah mit 20 Toten und 15 getöteten Angreifern.
27.10.2018 – Anschlag mit 8 Toten und 37 Verletzten
20.10.2018 – Anschlag mit 8 Toten und 45 Verletzten
20.10.2018 – Anschlag mit 2 Toten und 38 Verletzten
20.10.2018 – Anschlag mit 19 Toten und 62 Verletzten
14.10.2018 – Anschlag mit 20 Toten und 2 Verletzten
13.10.2018 – Anschlag mit 22 Toten und 36 Verletzten
02.10.2018 – Anschlag mit 15 Toten und 40 Verletzten
September 2018 – 5 Anschläge mit insgesamt mindestens 248 Toten und 324 Verwundeten.

Aussichten
Der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan folgt wahrscheinlich so sicher wie das Amen in der Kirche. Möglich, dass auch dann die meisten „Fluggäste“ wieder aus Bayern kommen?

Quellen:
Diverse Presseportale wie

https://www.tagesschau.de/ausland/abschiebeflug-afghanistan-101.html
https://www.n-tv.de/ticker/Abschiebeflug-aus-Deutschland-in-Kabul-eingetroffen-article20800960.html
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-01/afghanistan-abschiebung-kabul-rueckkehr-migranten-flug
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/zahlreiche-tote-bei-gefechten-mit-taliban-in-afghanistan-15976576.htm
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Terroranschl%C3%A4gen_im_Jahr_2018

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Es geht auch anders…

By admin at 11:55 pm on Sunday, January 6, 2019

Heute gab es in mehreren Gemeinden im Kreisgebiet Neujahrsempfänge. Die können sehr unterschiedlich ablaufen:

In einer Stadt spach der Bürgermeister knapp eine halbe Stunde lang. Er dankte vielen Personen, hielt einen Rückblick auf das Jahr und betonte das Gemeinsame und die Offenheit. Der Bürgermeister betonte auch den Wert von intensiven und konstruktiv-kritischen Diskussionen. Als Zukunftsthemen wurden der Masterplan Mobilität und die Digitalisierungsstrategie – mit konkreten Beispielen – genannt.
Die Offenheit zeigte sich auch daran, dass alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zum Empfang eingeladen war.

Die meiste Redezeit erhielt Matthias Löb, der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). In seiner beeindruckenden Ansprache ging er auf 4 Themenbereich näher ein:
1. das Solidarprinzip, was sich z.B. in den Sozialversicherungen und in den Leistnugen des LWL für Behinderte zeige;
2. die Chancengerechtigkeit, um gegen Armut vorzugehen, sozialen Aufstieg zuzulassen, Kinder in ihren Bildungschancen nicht zurückzulassen und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen;
3. das Ehrenamt, was sich z.B. beim Einsatz in Vereinen, für die Heimat und für die Kultur zeige;
4. Vielfalt als Bereicherung der Gesellschaft, mit Hinweis z.B. auf die zahlreichen Flüchtlinge, die in einer Berufsausbildung sind, und mit der Aufforderung, in Medien aus Skandalberichten über Einzelfälle keine Urteile über Gruppen abzuleiten; es gebe eine Verrohung des Sprache und populistische Politik.
Es solle das Verbindende statt des Trennenden gesehen werden.

In einer anderen Stadt sprach der Bürgermeister etwa 90 Minuten lang. Vom Landrat gab es noch ein Grußwort. Außer den auch hier nicht fehlenden Dankesworten standen vor allem die eigenen “Leistungen” im Vordergrund. Die Opposition wurde massiv angegriffen und durfte sich beschimpft fühlen, weil sie angeblich keine demokratischen Regeln einhalte. Beiträge in sozialen Medien wurden pauschal kritisiert, und abweichende Meinungen seien angeblich durch persönliche Interessen begründet. Auch die Probleme eines großen städtischen Betriebs wurden zwar erwähnt, aber sie sollen – statt auf eklatante eigene Versäumnisse – allein auf bundes- und landespolitische Strukturmängel zurückzuführen sein.
Themen wie soziale Gerechtigkeit, Flüchtlinge und Integration spielten hier keine Rolle.
Und in dieser Stadt waren selbstverständlich nur die ausgewählten und eingeladenen Personen zum Empfang zugelassen…

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Sauerland: “Bei uns stehen die Bäume im Wald“

By admin at 1:35 am on Thursday, January 3, 2019

Alle Jahre wieder…
In der dunklen Jahreszeit grassiert im Sauerland anscheinend eine besondere Epidemie. Nennen wir sie einfach mal “Baum-Neurose“.
Wie sonst lässt es sich erklären, dass im November 2018 der Briloner Stadtrat die Fällung der wunderschönen Linden in der Briloner Karlstraße mit Mehrheit “absegnete“!? (Rein zufällig wohnt in dieser Straße übrigens ein CDU-Vorstandsmitglied, das auch als Beobachter an der Ausschusssitzung, in der über die Baumfällung beraten wurde, teilnahm…)
Klick:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/rat-brilon-segnet-das-faellen-der-linden-in-der-karlstrasse-ab-id215880177.html

Altes Motto?
Nach Brilon entledigt sich auch die Stadt Meschede weiter ihrer alten Bäume, wohl getreu dem alten Motto aus einer früheren Legislaturperiode: “Bei uns stehen die Bäume im Wald“.
Wie sonst lässt sich erklären, dass die Stadt Meschede die *markante“ Kastanie an der Ruhr direkt beim Rathaus und die schattenspendende Eiche in der Fußgängerzone fällen will!? Und in Meschede-Eversberg sollen eine Kastanie, eine Linde und ein Ahorn zu Kleinholz gemacht werden, in Meschede-Blüggelscheid eine Eiche sowie eine “erhebliche“ Anzahl von Eschen im gesamten Mescheder Stadtgebiet, ganz zu schweigen von den Bäumen die sonst noch alle verschwunden sind wie die Birkenallee zwischen Schederberge und Klause.
Stand: 27.12.2018
Klack:
https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/auch-markante-kastanie-an-ruhr-in-meschede-wird-gefaellt-id216091973.html

Pech gehabt
Schauen wir 1 ½ Jahre zurück. Am 29.05.2017 schrieb die WP, in Meschede sei die Zahl der besonders geschützten Bäume in zehn Jahren um zwei Drittel geschrumpft.
Klick:
https://www.wr.de/staedte/meschede-und-umland/stadt-meschede-darf-eichen-in-remblinghausen-nicht-faellen-id210718257.html

Keine Baumschutzsatzung
Ist der Kahlschlag in Meschede auch eine Folge der fehlenden Baumschutzsatzung?
Schauen wir 8 Jahre zurück. 2011 beantragte die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Meschede eine Baumschutzsatzung. Der Antrag wurde abgelehnt. Warum?
Dazu zwei Zitate aus der Vorlage Aktenzeichen 61.622-17:2 vom April 2011:
*Ein überzeugender Nachweis, im ländlichen Raum explizit und umfassenden Baumschutz zu betreiben, kann nicht erbracht werden.“
*Die vorhandenen Baumschutzregelungen sind unter diesem Gesichtpunkt auskömmlich.“
Klack:
https://ris.meschede.de/buerger/___tmp/tmp/45081036431035330/431035330/00015183/83.pdf

Glück gehabt
Zum Glück konnte im Herbst 2018 in Olsberg-Gevelinghausen einer 400 Jahre alten Eiche das Schicksal der Briloner Linden und der Mescheder Kastanie erspart werden, – Dank zahlreicher Proteste und des Einsatzes von Baumschützern und eines Baumsachverständigen! –
Klick:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/baumfaellung-umweltschuetzer-besetzen-400-jahre-alte-eiche-in-olsberg-id215480085.html

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“RWE ist Europas größter Klimakiller”

By admin at 5:39 pm on Tuesday, December 25, 2018

Aus der Haushaltsrede von Martina Müller in der Landschaftsverbandsversammlung:

“Bei der Haushaltseinbringung im Oktober hat Landesdirektor Löb angekündigt, bis zum Jahresende einen Vorschlag auf den Tisch zu legen, wie die Erlöse aus einer Veräußerung der 6,6 Mio. RWE-Aktien im Gegenwert von z. Zt. ca. 126 Mio. € (die Aktie stand heute Morgen bei 19,12 €) sinnvoll angelegt werden könnten. Dieser Vorschlag ist nicht erfolgt, weil Sie, meine Damen und Herren der in Anführungsstrichen “GroKo” auf der Bremse stehen oder – so scheint es von außen – sich völlig uneins sind über das weitere Vorgehen.

Der Landesdirektor hat deutlich gemacht, welches Risiko Sie mit Ihrem Zögern eingehen. Spätestens der Kursverfall der RWE-Aktie in wenigen Stunden nach dem Gerichtsurteil zum Hambacher Forst hätte Ihnen zeigen können, wie gefährlich Ihr Kurs ist. An der RWE-Aktie haben wir schon genug Geld verbrannt. Der Kohleausstieg wird aber kommen und mit ihm das endgültige Ende von RWE-Dividenden-Träumen.

RWE ist Europas größter Klimakiller und seine Braunkohlekraftwerke sind für ein Fünftel des CO2-Ausstoßes in Deutschland verantwortlich. Diese Aktien weiter zu halten, heißt, sich mit schuldig zu machen. Wir müssen wie mittlerweile über 1000 andere Institutionen uns endlich zum Divestment verpflichten. Das wäre auch ein wichtiges Zeichen für die Kommunen und Kreise in Westfalen-Lippe, die auf die Entscheidung des LWL schauen. Gerade gestern kam die Nachricht, dass Düsseldorf seine Rest-Aktien verkaufen will und auch der Rhein-Sieg-Kreis hat gerade den Beschluss gefasst.”

[https://gruene-lwl.de/aktuelles/haushaltsrede-martina-mueller; 22.12.2018]

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Misslungener Entwurf für den Nahverkehrsplan

By admin at 12:57 am on Monday, December 24, 2018

Der aktuelle Nahverkehrsplan (NVP) für den HSK stammt bereits aus dem Jahr 2005. Eigentlich soll etwa alle 5 Jahre eine Neufassung aufgestellt werden. Daraus werden im HSK nun 14 Jahre, denn der neue NVP soll im Frühjahr 2019 vom Kreistag beschlossen werden.
Wenn wenigstens der Inhalt gut wäre? Das ist der Kreisverwaltung und dem von ihr beauftragten Gutachter jedoch nicht gelungen, wie mehrere Stellungnahmen zum im Herbst 2018 vorgelegten Entwurf zeigen. 2 Monate lang lief eine sog. Anhörungsphase, nach deren Ende nun die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet werden.

Hier als Ausschnitt aus der Stellungnahme der SBL/FW-Kreistagsfraktion die einleitenden “Grundsätzlichen Anmerkungen”:

1. Es ist nicht erkennbar, dass der NVP das Ziel verfolgt, den Anteil der Nutzung Öffentlicher Verkehrsmittel an den Verkehrsbewegungen zu steigern. So gibt es offensichtlich die Vorgabe, etwa 60.000 Bus-km pro Jahr einzusparen, wie auch in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus (WST) am 17.09.2018 deutlich wurde. Eine Modal-Split-Analyse, aus der sich Potentiale zur Steigerung der Anteile von Bus und Bahn erkennen ließen, wurde gar nicht erst versucht. Eine solche Analyse könnte neben dem IST-Zustand gleichzeitig versuchen den „erwünschten Zustand“ zu definieren. Die Daten könnten nach Teilgebieten erhoben werden.

2. Viele Basisdaten sind veraltet. So ist es nicht nachvollziehbar, wieso ein NVP, der im Jahr 2019 beschlossen werden soll, sich auf Einwohnerzahlen und Verkehrsdaten der Jahre 2014 bis 2016 bezieht. Auch aktuelle Änderungen der Linien (z.B. der Anfang August erfolgte Wegfall der Schnellbuslinie S80) wurden an vielen Stellen nicht berücksichtigt.

3. Andere Daten sind unvollständig. So ist es nicht nachvollziehbar, dass Daten über die Verkehrsnachfrage nur für die RLG-Buslinien und nicht für den Westfalenbus erhoben wurden. Nur aktuelle und vollständige Datengrundlagen führen zu guten Ergebnissen. In diesem Zusammenhang ist auch die etwa 3 Jahre dauernde Bearbeitungszeit ungünstig.

4. Relationen über die Kreisgrenzen hinaus werden nicht mit der notwendigen Intensität betrachtet. Dies betrifft im Linienverkehr z.B. die Verbindungen Brilon – Willingen, Brilon – Wünnenberg – Paderborn, Brilon – Rüthen, Meschede – Warstein, Arnsberg – Soest und im Gelegenheitsverkehr z.B. Fahrten zu Libori nach Paderborn.

5. Bei den geringen Taktdichten ist es besonders wichtig, die Verknüpfungen und die Umsteigemöglichkeiten zu optimieren, vor allem zwischen Bahn und Bus. Vielfach sind bereits die Fahrpläne nicht aufeinander abgestimmt (z.B. für den Skibus im Bahnhof Winterberg), vielfach gibt es keine transparenten Regelungen zum Registrieren und Abwarten von Verspätungen. Hierzu fehlen im NVP detaillierte Analysen und Vorschläge.

6. Der NVP betrifft den Regionalverkehr. Dieser ist gemäß § 1 Abs. 2 ÖPNVG NRW dann gegeben, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer nicht übersteigt. Es fallen somit auch die gesamten Linienverläufe der RE 17, der RE 57 und der RB 42 unter diese Definition. Für die Anschlüsse an den Fernverkehr ist es daher auch in einem NVP sinnvoll, die Verbindungen an die umliegenden Fernverkehrsbahnhöfe (Warburg, Kassel, Paderborn, Lippstadt, Soest, Dortmund, Hagen) genau zu betrachten. Dies erfolgt im vorliegenden NVP-Entwurf nicht. Z.B. fehlen Aussagen zu den fehlenden Früh- und Spätverbindungen zwischen Kassel und dem HSK.

7. Eine zentrale Rolle im NVP sollte die Verbesserung der Qualität der Verkehrswege für den Schienenverkehr spielen. Hierzu gehört die Elektrifizierung der Oberen Ruhrtalbahn und die Reaktivierung der Röhrtalbahn. Auch hierzu fehlen detaillierte Aussagen.

8. Sowohl beim Bahnverkehr als auch beim Busverkehr gibt es bisher erhebliche Qualitätsmängel, die potentielle Fahrgäste von der Nutzung abhalten. So gab es im Jahr 2018 im HSK extrem viele Zugausfälle, die allerdings (z.B. in der Sitzung des WST am 19.06.2018) mitunter geschönt dargestellt werden. Im Busverkehr werden Anschlussgarantien (z.B. in Niedersfeld Steinkamp) nicht eingehalten, ausfallende Busse in den dynamischen Anzeigen und in Online-Auskunftssystemen als fahrend angezeigt, Informationen über Ankunftszeiten vorhergehender Verkehrsmittel nicht ausgetauscht, und Busse bereits am Abfahrtspunkt verspätet eingesetzt. Auch hierzu sollte der NVP eine umfassende Analyse und konkrete Maßnahmenvorschläge enthalten.

9. In mehreren Nachbarkreisen (Siegen, Olpe, Waldeck-Frankenberg) gibt es besonders rabattierte Monatstickets für Schüler und Auszubildende. Sie tragen dazu bei, dass sich junge Menschen Bahn- und Busfahren überhaupt leisten können. Im NVP-E fehlt ein entsprechender Vorschlag für das Gebiet des HSK.

10. Die 12 Städte und Gemeinden im HSK bestehen zum großen Teil aus Kernorten und zahlreichen umliegenden Ortsteilen, die teilweise mehr als 10 km vom Kern entfernt sind. In einem NVP für den HSK sollten Perspektiven aufgezeigt werden, wie auch am Abend Rückfahrten aus dem Kern in die Ortsteile mit Öffentlichen Verkehrsmitteln möglich werden. Das wäre ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Lebensqualität in den Dörfern, in denen vielfach – im Gegensatz zu den Kernen – noch ungenutzter Wohnraum und Baulandreserven zur Verfügung stehen. Für die Umsetzung bieten sich AST und andere flexible bedarfsorientierte Lösungen an.

11. Ein großes Hindernis für eine stärkere Nutzung des ÖPNV im Kreisgebiet stellen die viel zu hohen Fahrpreise im HSK dar. Im Vergleich zum RLG-“Partner”-Kreis Soest liegen sie im HSK um etwa 30% höher, denn es gilt zwar dieselbe Tariftabelle, aber gleichartige Relationen sind dort in günstigere Preisstufen einsortiert als im HSK (z.B. Werl – Soest und Bestwig – Brilon; s. Anhang), obwohl der Zuschuss des Kreises an die RLG je Einwohner im HSK um die Hälfte höher ist als im Kreis Soest. Bereits im Kreis Soest sind die Fahrpreise im Vergleich zu anderen Tarifräumen in Westfalen relativ hoch. Zu dem grundlegenden Problem der viel zu hohen Fahrpreise fehlen Analysen und Vorschläge. In § 8 Abs. 3 ÖPNVG NRW heißt es jedoch ausdrücklich: ‘Die Nahverkehrspläne haben darüber hinaus die Struktur und Fortentwicklung der gemeinschaftlichen Beförderungsentgelte und -bedingungen zu enthalten.’ ”

Zusammenfassend heisst es in der Stellungnahme unserer Kreistagsfraktion:
“Die sich aus § 8 Abs. 3 ÖPNVG NRW ergebenden Anforderungen an einen Nahverkehrsplan hinsichtlich des Leistungsangebots, seiner Finanzierung, der Investitionsplanung, der Mindestanforderungen für Betriebszeiten, Zugfolgen und Anschlussbeziehungen an wichtigen Verknüpfungspunkten, für die angemessene Verkehrsbedienung und den Qualifikationsstandard des eingesetzten Personals sowie die Ausrüstungsstandards der eingesetzten Fahrzeuge und die Entlohnung des eingesetzten Personals sowie die Struktur und Fortentwicklung der gemeinschaftlichen Beförderungsentgelte und -bedingungen werden durch den vorliegenden Entwurf nur unvollständig erfüllt.”

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“Die wird nie fertig”

By admin at 12:41 pm on Monday, December 17, 2018

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Insgesamt 17 Weltcup-Veranstaltungen im Bob/Skeleton und im Rennrodeln werden in diesem Winter ausgetragen, auf 11 Kunsteisbahnen in 7 Ländern, darunter auf den 4 Bahnen in Deutschland. An diesem Wochenende war die Bahn auf der Kappe in Winterberg mit Bob/Skeleton an der Reihe. Im gesamten Jahr 2019 wird dort kein Weltcup stattfinden. Ende Januar gibt es dort aber die Weltmeisterschaft im Rennrodeln.

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Zuschauerinnen und Zuschauer waren an der Bahn nur sehr spärlich anwesend. Fast alle sammelten sich an der Zielarena. Im Kreisel, wo früher das “Zentrum” war, gab es bei diesem Weltcup nur sehr wenig Betrieb, ebenso wie am Starthaus. Das früher im Kreisel vorhandene große Zelt, in dem die Besucher sich etwas aufwärmen und verpflegen konnten, fehlte dieses Mal auch. Dafür gab es Berichte im ZDF und im MDR-Fernsehen.

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Erstmals bei einer Veranstaltung genutzt wurde das neue Lounge-Gebäude am Auslauf, das in den letzten Monaten für 2,44 Mio Euro errichtet wurde. Was dort im einzelnen stattfand, war für die “normalen” Besucher der Bahn nicht erkennbar; sie haben dort keinen Zugang. Die nächste Nutzung steht bei der Rennrodel-WM Ende Januar an, bevor es bis zum Jahr 2020 mangels größerer Veranstaltung nicht mehr als “Lounge” dienen kann.

Die Stimmung unter den Anwesenden war durch die beiden Dreifach-Siege der deutschen Bobfahrer prächtig.

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Fazit:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bobbahn gehen sehr engagiert zu Werke. Es ist immer wieder bewundernswert, mit welchem Einsatz z.B. die Bahn betriebsfähig gehalten wird und die Bobs zurück zum Start transportiert werden. Auch die termingerechte Nutzbarmachung des Lounge-Gebäudes war nur durch außergewöhnlichen Einsatz möglich.

Die Anbindung an den ÖPNV ist stark verbesserungsfähig. Warum gibt es bei solchen Anlässen keinen Shuttle-Bus zwischen Bahnhof Winterberg und der Bobbahn?

Finanziell betrachtet ist es sehr fraglich, ob sich der jährliche Aufwand von mehr als 1 Mio Euro für HSK und Stadt Winterberg lohnt. Die Investitionen werden kein Ende nehmen: “Die wird nie fertig”, sagte sogar der Winterberger Bürgermeister vor 2 Wochen bei der Einweihung des Lounge-Gebäudes über die Bobbahn.

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Kreistag, Kant und ein liebhabender Landrat

By admin at 10:46 am on Sunday, December 16, 2018

– Ein ganz persönlicher Beitrag eines Mitglieds der SBL –

Kreistagssitzung am 14.12.2018 in Meschede – Zuerst „Fragmente“ aus den Haushaltsreden

Eberhard Fisch, CDU: „Wir sind auf einem guten, richtigen Weg …“

Reinhard Brüggemann, SPD: „Probleme von heute und morgen können nicht mit den Lösungsansätzen von gestern und vorgestern …

Antonius Vollmer, Grüne: Was würde sich der heilige Franz von Assisi bei einer Wanderschaft durch den Hambacher Forst …?“

Friedhelm Walter, FDP: Der 14.12.2018 hätte einen guten Tag abgeben können, wenn der Bundesrat heute …“

Reinhard Loos, SBL/FW: „Erfreulich ist, dass auch Anträge der SBL hin und wieder umgesetzt …“

Daniel Wagner, PIRATEN: „Gute Wirtschafts- und Auftragslage nutzen, um auf zukünftige Veränderungen …!“

Kreistagssitzung am 14.12.2018 in Meschede – Und nun “Tenor der Haushaltsredner”

Eberhard Fisch, CDU: Großes Lob für die heimische Wirtschaft, für die hohe Betreuungsquote in den Kitas, für die gute Geldanlage in den „Heimat-Flughafen“ Paderborn-Lippstadt und für dessen Geschäftsführung, für die Bobbahn Winterberg mitsamt ihrem „Leistungssport auf höchstem Niveau“, für die RWE-Aktien des HSK als „strategische und langfristige Anlage“, für die Verdoppelung der Ausbildungszahlen bei der Kreisverwaltung; Aufforderung den Bildungsstandort HSK zu stärken, in Kreisstraßen zu investieren, den Breitbandausbau voran zu treiben, Kritik an unzureichender Digitalisierung, Antrag, die Kreisumlage weiter als vorgesehen zu senken (als wenn das nicht schon längst eine zwischen Landrat und seiner CDU ausgemachte Sache gewesen wäre!)

Reinhard Brüggemann, SPD: Forderungen: „Bildung“ Selbst alle aktiver werden!; „Bürokratie“ Abbau der Bürokratie!; „Kitas“ Erweiterung der Öffnungszeiten!; „Breitbandversorgung“ Ausbauen!; „Anliegerbeiträge für Straßenausbau“ Abschaffen!; Feststellung: „Fachkräftemangel“ Ein Teil des Fachkräftemangels ist selbst verschuldet! Antrag: Mittel für die Digitalisierung der Schulen bereit stellen!

Antonius Vollmer, Grüne: Beginnt seine Rede mit einem Ausflug in zwei unterschiedliche Epochen, in die Zeit des Franz von Assisi als „vielleicht erstem Grünen der Zeitgeschichte“ und in die von Papst Franziskus. (Mit dieser Rede kommt endlich Leben „in die Bude“, Emotionen auf der einen Seite, Heiterkeit und Gelächter auf der anderen.) Forderungen: Nicht dem Diktat der Wirtschaft unterwerfen und nicht der Ideologie des grenzenlosen Wachstums! Politik und Wirtschaft in den Dienst des Klimaschutzes stellen! Klimaziele erreichen! Grenzen des Wachstums und Endlichkeit der Rohstoffe sehen! Der HSK soll sich von seinen RWE-Aktien trennen! Energieeffizientes Bauen! Feststellungen: Der HSK läuft der RWE bedingungslos hinterher. Jede Dividenden-Ausschüttung verzögert notwendige Investitionen. Die Digitalisierung hat Grenzen. Die Bobbahn wird von den Grünen nicht geliebt. Einzelne Punkte des Haushaltsplans 2019 laufen den Ideen der Grünen zuwider. Gedenken: Dank an Georg Scheuerlein, den verstorbenen ehemaligen Leiter der Kreismusikschule. Antrag: Der HSK soll sich von 1/3 seiner RWE-Aktien trennen und den Erlös in einen Versorgungsfond anlegen!

Friedhelm Walter, FDP: Eröffnet seine Rede mit der „guten Nachricht“ „… habe keine Enzyklika dabei!“. Dann folgt eine seiner Meinung nach schlechte Nachricht, die über das Scheitern des Digitalpakts heute im Bundesrat. Die Mittel des Digitalpakts hätte der HSK gut gebrauchen können! Forderungen: Schul- und Medienentwicklungskonzept! Programm „Gute Schule“! Steuergerechtigkeit – Belastungen sind zu hoch! Anmerkungen: Hinsichtlich des Finanzvorstands der RWE und der strategischen Beteiligung des HSK an der RWE teile die FDP die Position der CDU nicht. Es gebe keine Begründung wieso der Kreis die Aktien hält. Der HSK habe keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik der RWE. Hoffnung:Die FDP trage die Erhöhung der Mittel für das Sauerland-Museum in der Hoffnung auf höhere Fördermittel mit. Frage: Wie ist das Konzept der Ausstellungen (im Sauerland-Museum)? Anträge: Die Ausgestaltung des Medienentwicklungsprojekts in den Haushaltsplan 2019 aufnehmen (aus der RWE-Ausgleichsrücklage)! Weitere Senkung der Kreisumlage, weil Steuereinnahmen wahrscheinlich weiter steigen und der HSK Überschüsse angehäuft hat! Überschüsse in die Berechnung der Jugendamtsumlage einrechnen!

Reinhard Loos, SBL/FW: „Die Haushaltsrede gibt uns alle Jahre wieder die Gelegenheit, in die Vergangenheit und in die Zukunft zu schauen.“ Erfreuliches: Hin und wieder werden sogar Anträge der SBL berücksichtigt. Durch bürgerliches Engagement konnte die Fällung der alten Eiche in Olsberg-Gevelinghausen (ein Naturdenkmal) verhindert werden. Kritik am Polizeieinsatz im Hambacher Forst. Kritik an der SPD. Die Fraktion sei öfters Mehrheitsbeschaffer für den Landrat gewesen. (Zwischenruf des Landrats: „Ich liebe Euch doch alle!“ Gelächter) Kritik am Sauerland-Museum: „Heute sollen wir schon wieder 1/2 Million Euro drauf legen!“ Reinhard Loos zählt vorherige Kostensteigerungen auf. Kritik am Nahverkehrsplan: „Da läuft was verkehrt (u.a. mit Hinweis auf die unausgewogene, nicht nachvollziehbare Tariftabelle). Kritik an der Bobbahn Winterberg und ihrem neu gebauten Funktionsgebäude mitsamt Erinnerung an den Kreistagsbeschluss, die Belastung durch die Bobbahn zu senken. Jetzt würde sie sogar erhöht. Kritische Äußerung auch zur schleppenden Digitalisierung: „Was man beschließt, muss man auch umsetzen!“ In diesem Zusammenhang Kritik an der Nichteinführung der Kita-Card. Kritik auch, weil der HSK den SBL-Antrag, den Notruf 116117 auf die Leitstelle umzuschalten, nicht angenommen hat. „Die Verwaltung war nicht bereit, den Antrag anzugehen.“ Kritik an der Regelung „Kosten der Unterkunft“. Reinhard Loos spricht in diesem Zusammenhang von der „Arroganz der Verwaltung“ und zitiert das Beispiel einer über 80jährigen, gehbehinderten Rentnerin, die wegen 57,50 Euro zu hoher Mietkosten aus ihrer Erdgeschoß-Wohnung ausziehen soll. Dabei betrüge der Eigenanteil des HSK an den Kosten der Unterkunft lediglich 11%. Kritik an der Höhe der Kreisumlage: „Der HSK plant zu hoch!“ Forderungen: Der HSK soll seine RWE-Aktien verkaufen! (Der Geräuschpegel im Großen Sitzungssaal wird merklich höher.) Klimakonzept nicht nur beschließen sondern auch umsetzen! Klimamanager einstellen! Konzept für die Einführung der Wertstofftonne! Gedenken und Dank an Herrn Scheuerlein.
Anträge:
1. Die allgemeine Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 wird gegenüber 2018 einen weiteren Prozentpunkt gegenüber den bisherigen Planungen gesenkt und somit auf 34,57% Prozent festgelegt.
2. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Vorbereitungen für den unverzüglichen Verkauf der direkt und indirekt gehaltenen RWE-Aktien zu treffen.
3. Die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft werden differenziert, so dass in größeren Gemeinden wie Brilon höhere Angemessenheitsgrenzen gelten als in Ortsteilen von Eslohe, Hallenberg und Medebach. Dafür erfolgt im Haushalt eine Erhöhung des Nettoanteils des Kreises von 10,799 auf 10,999 Mio Euro.
4. Der Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagekapitals im Betrieb Rettungsdienst und im AHSK wird von 5,74% auf 1% gesenkt.
5. Der HSK richtet eine zusätzliche Stelle für einen Klimamanager ein.
6. Der Mehraufwand für die Notarzteinsätze des Betriebs Rettungsdienst wird um 100.000 Euro gesenkt.
7. Die Leitung des AHSK wird beauftragt, ein Konzept für die kreisweite Einführung der Wertstofftonne zu erstellen. Dafür erhält der AHSK im Wirtschaftsplan einen Betrag in Höhe von 5 TEuro.
8. Die Entgelte für die Kreismusikschule werden nicht angehoben.
9. Der Mehraufwand für Investitionen in das Sauerlandmuseum wird von 500.000 Euro auf 250.000 Euro gesenkt.

Daniel Wagner, PIRATEN: Die kürzeste Rede (auch weil ja alles gesagt war). Forderungen: Gute Wirtschafts- und Auftragslage nutzen, um auf zukünftige Veränderungen vorzubereiten! Berufsschulen gut ausstatten! Medienentwicklungskonzept! Digitalisierung! Technische Ausstattung! Anmerkung: Für die Verwaltung (und – wegen der Bemerkung zu den Grenzen der Digitalisierung – auch für die Grünen) gibt es Herausforderungen hinsichtlich der Digitalisierung. Lob an den HSK für „Social Media“.

Resümee: Der Rekordinhaber “längste Haushaltsrede” ist Antonius Vollmer von den Grünen. Seine Rede war nicht nur die längste, sie war auch die emotionalste und hatte wohl auch den höchsten Aufmerksamkeitswert! Nur traf sie leider nicht unbedingt den Nerv aller Kreistagsmitglieder, wahrscheinlich vor allem nicht den des Landrats und seiner Mehrheitsfraktion. Sie lassen sich offensichtlich ihre Vorliebe für die RWE-Aktien nicht madig machen, auch nicht durch Papst Franziskus und seinen mittelalterlichen Namensvetter. Die eigentlichen Kreistagsthemen wurden m.M. nach am besten und am umfangreichsten von Reinhard Loos, dem Sprecher der SBL/FW-Fraktion, angesprochen. Rhetorisch und thematisch schweifte er weder auf „Gute Wege“ noch ins Mittelalter aus. Ein Vorschlag vom Landrat: Wer die längste Haushaltsrede hält sollte in der Sitzungspause Kuchen ausgeben!“ Der Vorschlag fand zwar tosenden Beifall, über ihn abgestimmt wurde aber nicht.

Und jetzt kommt Kant ins Spiel: Zitat von Robert Zion zur Digitalisierung (wird vielleicht nicht alle freuen?): “Ich denke, die sogenannte “Digitalisierung” entspringt im Wesentlichen aus zwei systemischen Zwängen: dem Zwang des Kapitals zur Rationalisierung (Produktivkraftsteigerung der Arbeit) sowie der Prädominanz der Technowissenschaften vor den Geistes- und Kulturwissenschaften. Ihre Durchsetzung erfolgt daher blind für die Folgen in Gesellschaft, Politik, Kultur und Natur. So etwas wie Technologiefolgeabschätzung gibt es so gut wie garnicht, nur rudimentär in unseren prägenden Institutionen, im öffentlichen Diskurs überhaupt nicht. So wiederholt sich die Blindheit, die das Industriezeitalter bereits geprägt hat: die Folgen der fossilen Energieträger dieses Zeitalters beginnen wir jetzt überhaupt erst wahrzunehmen – wo es beinahe schon zu spät ist. Am sogenannten “Fortschritt” zu zweifeln gilt bei uns nach wie vor als ein Tabu. Wir haben die Aufklärung, den “Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit” (Kant) in Wirklichkeit längst abgebrochen und an ihre Stelle blinden “Fortschritt” gesetzt.”

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Anträge der SBL zum Kreishaushalt 2019

By admin at 10:16 am on Saturday, December 15, 2018

1. Die allgemeine Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 wird gegenüber 2018 einen weiteren Prozentpunkt gegenüber den bisherigen Planungen gesenkt und somit auf 34,57% Prozent festgelegt.

Begründung und Erläuterung:
In den letzten Jahren fiel die Haushaltsausführung des Kreises regelmäßig um mehr als 4 Mio Euro günstiger aus als veranschlagt. Ein Prozentpunkt Kreisumlage entspricht etwa 3,9 Mio Euro. Die Städte und Gemeinden sollen nicht unnötig mit Zahlungen für die Kreisumlage belastet werden. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die tatsächliche Haushaltsentwicklung im Jahr 2019 ungünstiger sein sollte als hier erwartet, steht immer noch ein ausreichendes Volumen aus der Ausgleichsrücklage für den Ausgleich des Haushalts zur Verfügung.

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2. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Vorbereitungen für den unverzüglichen Verkauf der direkt und indirekt gehaltenen RWE-Aktien zu treffen.

Begründung und Erläuterung:
Die RWE hat sich als klimafeindlicher Energieriese erwiesen, wie insbesondere am Festhalten an der Braunkohle deutlich wird. Auch finanziell war der Aktienbesitz in den letzten Jahren für den HSK sehr unattraktiv: Deutlich sinkende Kurse und fast keine Dividende. Der HSK sollte daher den Beispielen der Nachbarkreise Siegen-Wittgenstein und Paderborn folgen und die RWE-Aktien verkaufen. Durch die Änderung der Beteiligungskette sollte dies nun kurzfristig möglich sein.

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3. Die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft werden differenziert, so dass in größeren Gemeinden wie Brilon höhere Angemessenheitsgrenzen gelten als in Ortsteilen von Eslohe, Hallenberg und Medebach. Dafür erfolgt im Haushalt eine Erhöhung des Nettoanteils des Kreises von 10,799 auf 10,999 Mio Euro.

Begründung und Erläuterung:
Die derzeitige Regelung benachteiligt betroffene Bedarfsgemeinschaften, weil sie für die ihnen zugestandenen Unterkunftskosten keine geeignete Wohnung finden können und dann Teile ihres “Regelsatzes” von maximal 416 Euro je Monat und Person für die Miete umwidmen müssen.
Klagen dagegen sind keineswegs “sinnlos” – wie von der Kreisverwaltung in der letzten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses behauptet, sondern existenznotwendig.

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4. Der Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagekapitals im Betrieb Rettungsdienst und im AHSK wird von 5,74% auf 1% gesenkt.

Begründung und Erläuterung:
Derzeit ist ein viel zu hoher und unrealistischer Zinssatz geplant. Dies führt z.B. im Rettungsdienst zu einer Belastung von etwa 837.000 Euro, was etwa 39 Euro je Einsatzfahrt entspricht. Zusätzlich werden Zinsen für die Aufnahme von Fremdkapital berechnet. Der kalkulatorische Zinssatz sollte daher auf ein marktgerechtes Niveau gesenkt werden.

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5. Der HSK richtet eine zusätzliche Stelle für einen Klimamanager ein.

Begründung und Erläuterung:
Die Aufgaben liegen vor allem in der koordinierten Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes. Dieses Konzept wurde bereits im Jahr 2011 vom Kreistag beschlossen. Seine Umsetzung kann allerdings verbessert werden, indem jemand speziell mit dieser Aufgabe betraut wird. Dadurch entstehen erhebliche ökologische und ökonomische Vorteile.

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6. Der Mehraufwand für die Notarzteinsätze des Betriebs Rettungsdienst wird um 100.000 Euro gesenkt.

Begründung und Erläuterung:
Aus der Anlage 1 zur Drucksache 9/1091 ergibt sich, dass für 2 Krankenhausstandorte im Kreisgebiet die Notärzte nicht mehr im bisherigen Umfang von den Krankenhäusern gestellt werden. Es soll nun ein Einsatz von eigenen Ärzten oder eine Drittvergabe erfolgen. Die Planung von 500.000 Euro Mehraufwand vor allem für diesen Änderung ist deutlich zu hoch ausgefallen. Bisher hat der HSK auf der hier einschlägigen elektronischen Vergabeplattform “Deutsches Vergabeportal” des Bundesanzeiger-Verlages – die sonst auch vom HSK für größere Ausschreibungen genutzt wird – noch keine Ausschreibung für die Notarztgestellung veröffentlicht, wie es z.B. die Stadt Herne gemacht hat. Dies sollte die Kreisverwaltung nun umgehend nachholen, um dadurch den Mehraufwand zu senken.

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7. Die Leitung des AHSK wird beauftragt, ein Konzept für die kreisweite Einführung der Wertstofftonne zu erstellen. Dafür erhält der AHSK im Wirtschaftsplan einen Betrag in Höhe von 5 TEuro.

Begründung und Erläuterung:
Die Wertstofftonne wurde bereits vor 3 Jahren flächendeckend im gesamten Nachbarkreis Paderborn eingeführt. Sie ist dort ein großer Erfolg. In ihr können außer Verpackungsabfällen auch alle anderen Kunststoffe und Metalle entsorgt werden. Dadurch steigt die Menge der verwertbaren Abfälle aus diesen Sektoren um etwa 30% an. Die Einführung setzt entsprechende Absprachen mit dem DSD voraus.

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8. Die Entgelte für die Kreismusikschule werden nicht angehoben.

Begründung und Erläuterung:
Die Kreisverwaltung plant eine Anhebung der Gebühren um durchschnittlich 9%. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen, dass sich die Einnahmesituation dadurch nicht verbessert, weil es zu vermehrten Abmeldungen kommt. Am Ende bleibt der Grad der Kostenunterdeckung unverändert, und es nutzen weniger Schülerinnen und Schüler als zuvor die Angebote der Kreismusikschule, allerdings zu erhöhten Preisen.

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9. Der Mehraufwand für Investitionen in das Sauerlandmuseum wird von 500.000 Euro auf 250.000 Euro gesenkt.

Begründung und Erläuterung:
Aus der Drucksache 9/1109 ergibt sich, dass jetzt ein Mehraufwand von 500.000 Euro für Bau-Investitionen im Sauerland-Museum geplant wird. Bisher bestand im Kreistag aber Einigkeit, dass es keine weiteren Erhöhung des Aufwands geben darf. Dafür wurde eine Baukostenreserve vorgesehen, und es wurden bereits für andere Zwecke bestimmte Mittel umgewidmet, so dass zusätzliche Mittel für den Umbau und die Erweiterung zur Verfügung standen. Auch die Vorgabe an das beauftragte Architekturbüro, den Kostenrahmen nicht zu überschreiten, war eindeutig. Diese Vorgabe sollte nun auch eingehalten werden, ggf. durch Regressforderungen an das Architekturbüro.

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Teure Notärzte

By admin at 11:20 pm on Wednesday, December 12, 2018

500.000 Euro mehr als im Vorjahr will der “Betrieb Rettungsdienst” im Jahr 2019 für die Notärzte ausgeben, die bei Notfalleinsätzen mit dem Rettungsdienst ausrücken. Der Aufwand soll von 2,156 Mio Euro im Jahr 2018 auf 2,656 Mio Euro im Jahr 2019 steigen. Dazu steht in der Drucksache 9/1091: “Die Erhöhung der Pauschalgebühren an die an der notärztlichen Versorgung beteiligten Krankenhäuser, der Rückzug mehrerer Häuser aus der Gestellung von Notärzten und die damit verbundene Drittvergabe oder Übernahme von Standorten in Eigenregie führen in 2019 zu einer erheblichen Kostensteigerung der Notarztpauschale.” Und in den Erläuterungen zum Wirtschaftplan heisst es: “Die Erhöhung des Ansatzes um 500.000 € ergibt sich größtenteils … durch die Kündigung von zwei Krankenhausstandorten, die der Hochsauerlandkreis im Rahmen seines Notärztepools übernehmen oder an Dritte vergeben muss …” Es müssen also an zwei Krankenhausstandorten die Notarzteinsätze neu organisiert werden, durch Ärzte des Kreises oder durch Vergabe an Dritte.

Drittvergabe? Dann sollte es dazu doch eine öffentliche Ausschreibung geben. Für solche Ausschreibungen existieren öffentliche elektronische Vergabeportale, vor allem das “Deutsche Vergabeportal” des Bundesanzeiger-Verlages und der “Vergabemarktplatz” der Landesregierung NRW. Wer dort nach einer aktuellen oder beendeten Ausschreibung für Notarztgestellung im HSK sucht, wird nicht fündig. Man findet allerdings eine Ausschreibung der Stadt Herne für “Bereitstellung von Notärztinnen und Notärzten für den kommunalen Rettungsdienst der Stadt Herne”. Sie wurde bereits am 14.11.2018 durch einen Vertragsabschluss mit der “St. Elisabeth Gruppe GmbH”, Hospitalstr. 19 in Herne, abgeschlossen. Der Auftragswert beträgt 1.505.412,67 Euro, für 28 Monate. Warum erfolgt so etwas in Herne, aber nicht für den HSK?? Wohin gehen die hohen Mehraufwendungen des hiesigen Rettungsdienstes??

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5,74 Prozent Zinsen – wo gibt es das heute noch?

By admin at 12:05 am on Wednesday, December 12, 2018

Die gibt es tatsächlich, und zwar im Wirtschaftsplan 2019, den die Kreisverwaltung für ihren Betrieb “Rettungsdienst” entworfen hat. Es handelt sich dabei um “kalkulatorische Zinsen”, die im Jahr 2019 auf das gesamte Anlagevermögen des Rettungsdienstes anfallen sollen. Es “errechnet sich hieraus eine Gesamtverzinsung von 837.323 €”. “Die Berechnung der ansatzfähigen kalkulatorischen Zinsen für das Wirtschaftsjahr 2019 gehen von einem Gesamt-Anlagevermögen des Betrieb Rettungsdienst in Höhe von rd. 14.587.500 € aus.”

Diese Sätze lesen wir in der Sitzungsvorlage 9/1091 für die Kreistagssitzung am Freitah, 14.12.2018. Das sind enorme Kosten! Legt man sie aufdie für das Jahr 2019 insgesamt geplanten 21.490 Einsaätze um, ergibt sich daraus eine Zinsbelastung von 38,96 Euro pro Einsatz!!! Diese muss letztlich von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern über die Krankenkassenbeiträge getragen werden.

Das tollste: Die Zinsen sollen doppelt gezahlt werden. Denn das Anlagevermögen für den Rettungsdienst wurde keineswegs aus Eigenkamptal beschafft, sondern zu einem wesentlichen Teil aus Krediten. Dafür fielen nach dem aktuellsten Jahresergebnis allein im Jahr 2017 “echte” Zinsen in Höhe von 312.142 Euro an!!
Es sollen also zweimal Zinsen gezahlt werden: Zunächst die tatsächlich für die Beschaffung aufgewendeten und jetzt zusätzlich die kalkulatorischen!

Über dieses Thema wurde bereits am 06.12. im Gesundheits- und Sozialausschuss kontrovers diskutiert. Die SBL/FW kritisierte dort den viel zu hohen Zinssatz. 3 Fraktionen (SBL/FW, Linke und sogar die SPD) forderten, keine kalkulatorischen Zinsen zu erheben. Doch die anderen 3 Fraktionen schlossen sich dieser Forderung nicht an.

In der Sitzung des Kreistags am Freitag haben sie eine neue Chance!

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Neues vom Ziegenhof bei Brilon

By admin at 9:02 am on Tuesday, December 11, 2018

Ziegenmilchabnehmer Demeter bezweifelt die Authentizität der Videos von PETA weiterhin und vermarktet die Ziegenmilch unter einem Bio-Label

Verfahren eingestellt
Die gegen die Ziegenhöfe in Brilon-Scharfenberg und Medebach gerichteten Strafverfahren wurden von der Staatsanwaltschaft im November 2017 eingestellt. Der Kreis antwortete auf eine Anfrage der SBL/FW vom 22.02.2018 am 14.03.2018, dass alle Verfahren gegen die beiden Ziegenhöfe „mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen“ eingestellt worden sind.

Melkreihe entfernt?

Nachdem die Vorwürfe über die unhaltbaren Zustände auf dem Ziegenhof bei Brilon – auch aufgrund von heimlich im Stall gedrehten Filmaufnahmen – bekannt geworden waren, baute der Inhaber offenbar den Stall um. Er soll eine von bisher zwei Melkreihen entfernt haben. Vielleicht ist das ein Grund dafür, dass der Anwalt des Hofbetreibers sowie der Ziegenmilchabnehmer Demeter die Authentizität des Videos der Tierschutzorganisation PETA offiziell anzweifeln; denn in dem Film sind ja zwei Melkreihen zu sehen?
Auf dem Hof selbst erkannten zwei Journalisten aus Brilon (mit einem hat ein Mitglied der SBL/FW gesprochen), dass Umbaumaßnahmen stattgefunden hatten.
Ehemalige Mitarbeiter als auch die Staatsanwaltschaft sind davon überzeugt, dass es sich bei den erschreckenden tierquälerischen Aufnahmen der Tierschutzorganisation PETA um den Ziegenhof B. aus dem Ort Scharfenberg bei Brilon handelt. “Der Anwalt des Hofbetreibers, Dr. Walter Scheurl hatte im Februar in Zweifel gezogen, dass alle Aufnahmen des Films auf dem Briloner Ziegenhof entstanden sind.” (WP vom 29.03.2017: https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/peta-film-staatsanwalt-durchsucht-ziegenhof-bei-brilon-id210084633.html)

Bioland kündigte Vertrag – Demeter vermarktet jetzt unter Bio-Siegel

Während Bioland nach der Klage der Tierschutzorganisation PETA gegen den Hofinhaber und dem Disziplinarverfahren gegen Beschäftigte der Kreisverwaltung den Abnahmevertrag gekündigt hatte, vermarktet jetzt der für Öko-Landbau stehende Demeter e.V. die Ziegenmilch vom Hof bei Brilon unter seinem Bio-Siegel – denn schließlich wären ja die staatsanwaltlichen Verfahren eingestellt worden -.
Klick: https://www.demeter-nrw.de/hoefe/biohof-moehneburg.php

Verfahren eingestellt – alles gut?

Auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 22.02.2018 antwortete der Landrat mit Schreiben vom 16.04.2018: „Auf der Grundlage des Disziplinar-gesetzes habe ich als Dienstvorgesetzter entsprechende formelle Prüfungen bzw. die Einlei-tung von Disziplinarverfahren veranlasst. Sofern staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Be-schäftigte eingeleitet werden, liegen hinreichende Tatsachen vor, die dies rechtfertigen. Die Verfahren sind abgeschlossen. Durch die Einstellung der staatsanwaltlichen Verfahren wa-ren die Disziplinarverfahren ebenfalls einzustellen.“
Eine detaillierte Beantwortung der Fragen der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erfolgte leider nicht. Der Hochsauerlandkreis führte datenschutzrechtliche Gründe an.

Wer war zuerst da, die Henne oder das Ei?

Spekulieren wir mal. Wurde vielleicht wegen der (mittlerweile eingestellten) Disziplinarverfah-ren gegen die Kreisbediensteten das staatsanwaltschaftliche Verfahren gegen den Ziegen-hofbetreiber eingestellt? Oder gibt es da keinen Zusammenhang?
Dass die oben erwähnten Filmaufnahmen von diesem Hof bei Brilon stammen, wurde von der Staatsanwaltschaft anscheinend nicht bezweifelt und zwar wohl auch nicht, obwohl der Hofbetreiber nach dem Bekanntwerden der gegen ihn gerichteten Vorwürfe offenbar eine Melkreihe im Stall entfernt hatte und zunächst behauptete, die (in dem Film erkennbaren) Mitarbeiter kenne er gar nicht. Schließlich stellte sich heraus, dass die Mitarbeiter rumäni-sche „Praktikanten“ waren, die nicht mehr aufzutreiben waren.

Wer versorgt(e) die Ziegen?

In der Antwort des Hochsauerlandkreises vom 14.10.2017 und auch in der vom 25.10.2018 heißt es: „Die Versorgung und das Melken der Ziegen erfolgt durch den Betriebsinhaber. In Ausnahmefällen sind Familienmitglieder am Melkvorgang unter Aufsicht des Betriebsinha-bers beteiligt.“
Einem Mitglied der SBL/FW wurde allerdings von offizieller Seite zugetragen, dass der Hof-betreiber auch in diesem Jahr (2018) offenbar wieder Rumänen (Praktikanten?) auf seinem Hof beschäftigt hat oder hatte.

Demeter begründet Erteilung des Biosiegels …

Demeter rechtfertigte sich anlässlich einer Nachfrage eines Mitglieds der SBL/FW bezüglich von Kontrollen und Besuchsintervallen auf dem Bio-Ziegenhof bei Brilon zunächst am 06.11.2018 wie folgt:
„… der Hof wurde, nachdem die Vorwürfe laut wurden, mehrmals kontrolliert. Wir haben die vielen Kontrollen auf dem Betrieb im letzten Jahr intensiv begleitet und uns vor Ort mehrmals ein Bild gemacht. Auch die Tierwohlschulung für Inspektoren wird in Kürze auf dem genann-ten Hof stattfinden. Nach unserem heutigen Wissensstand müssen wir die Authentizität die-ser Videos stark anzweifeln. Nach eingehender Prüfung haben wir beschlossen den Betrieb aufzunehmen. Der Betrieb steht Besucher*innen offen, sich auch selbst vor Ort ein Bild von der Haltung der Ziegen zu machen.“

… offenbar in erster Linie mit der Einstellung der Verfahren

Drei Tage später (am 09.11.2018) kam dann die ausführliche Begründung. Demeter geht es anscheinend vorrangig um laufende Verfahren, die abgeschlossen sein müssen. Ähnlich also, wie bei den Disziplinarverfahren. Zunächst müssen die Vorwürfe offiziell beseitigt sein, dann kann die tägliche Arbeit wieder aufgenommen werden.
– Interessant ist auch die Aussage von Demeter, dass die Tiere, die unter Pseudo-Tuberkulose leiden, in Behandlung seien. Der HSK hatte ja in schriftlichen Antworten an die SBL/FW geäußert, diese Tiere wären nicht behandelbar und müssten „ge-merzt“ werden. Die Herde wiese bekanntlich einen sehr hohen Durchseuchungsgrad an Pseudotuberkulose auf, so dass die Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die infizierte Herde mit dem Ziel, die Herde zu erhalten, nicht möglich sei. „Behand-lungsmöglichkeiten, die eine Heilung implizieren, bestehen nicht“, so der Hochsauer-landkreis. –

Wortlaut der E-Mail von Demeter vom 09.11.2018

„Wir haben mit Rückfragen wie Ihrer aufgrund der Geschichte der letzten 2 Jahre gerechnet und ich freue mich darüber, dass ich in Ihrem Fall die Möglichkeit habe, Ihnen die Situation aus unserer Sicht schildern zu können:
Am 02.02.2018 haben wir … und seinen Betrieb als Mitglied in unsere Arbeitsgemeinschaft aufgenommen, am 04. April 2018 fand die Kontrolle vor Ort und anschließende Zertifizierung statt. Die jährlich stattfindende Vor-Ort-Kontrolle wurde aus der Demeter-Geschäftsstelle in Darmstadt von der für die Zertifizierung zuständige Person begleitet. Im ersten Jahr der Auf-nahme findet ein gezielter Tierwohlcheck statt. Die Auswertungen waren positiv. Krankheiten im Bestand sind in Behandlung. Es gab keine Bedenken gegen die Aufnahme des Betriebes und Zertifizierung der Flächen, Tiere und Produkte als Demeter Produkte.
Dieser Aufnahme des Betriebes und der Ist-Situation ging ein mehr als einjähriger Weg vor-aus, der mit vielen Gesprächen und Abwägungen verbunden war.
Wenn Betriebe Verbandswechsel planen, tauschen wir Geschäftsführer der Verbände uns in der Regel mit Zustimmung der Betriebe unter den Verbänden aus, um auszuschließen, dass bei einer Aufnahme von Betrieben bestimmte Aspekte übersehen werden. Bereits Ende 2016 wurde von den Vorwürfen zu dem Betrieb und dem anstehenden Video, das im Febru-ar 2017 ausgestrahlt werden sollte und dem Ausschluss bei Bioland in unseren Verbandsge-sprächen berichtet.
Der Betriebsleiter, Herr B. hatte parallel dazu in unserer Geschäftsstelle angerufen und um Aufnahme als Mitglied gebeten, u.a. da ohne eine Verbandsmitgliedschaft eine Vermarktung von Ziegenmilch (fast) unmöglich ist.
Um mir selbst ein Bild zu machen, habe ich den Betrieb am 31.01.2017 erstmalig besucht.
Ich konnte keine Missstände im Bestand und im Betrieb feststellen.
Herr B. hat seine Sicht der Situation sehr eindrücklich beschrieben.
Der zuständige Veterinär aus der Kreisstelle war vor Ort und hat Bericht erstattet.
Ich hatte Einsicht in sämtliche Kontrollunterlagen der Vorjahre. Der Betriebsleiter hatte der zuständigen Kontrollstelle ABCert eine Auskunftsfreigabe erteilt und ich hatte im Nachgang zu meinem Besuch noch ein Gespräch mit dem Kontrollstellenleiter. Ergebnis: keine Auffälligkeiten, keine Bedenken für einen Verbandswechsel.
Bei uns im Landesverband Demeter NRW entscheidet der Vorstand nach erfolgtem Besuch und der Berichterstattung zum Betrieb über die Aufnahme als neues Mitglied.
Der Vorstand hat sich auf seiner Sitzung am 20.02.2017 gegen die Aufnahme des Betriebs zum damaligen Zeitpunkt ausgesprochen.
Nach erneutem Antrag auf Mitgliedschaft hat sich unser Vorstand am 20.03.2017 und am 14.07.2017 erneut gegen die Aufnahme des Betriebes ausgesprochen und eine Verhandlung über einen Neuantrag erst wieder in Aussicht gestellt, wenn zu den Auseinandersetzungen bzgl. der Filmaufnahmen und dem Ausschlussverfahren bei Bioland Rechtsklarheit besteht.
Die Ablehnung war unsererseits immer begründet mit dem laufenden Verfahren, nicht mit den Tierwohlvorwürfen.
In der Zwischenzeit hatte auch der neue Verarbeiter der Schafsmilch im August 2017 um die Aufnahme seines Lieferanten gebeten, um die Milch nicht nur als EG-Bio-Milch, sondern als Demeter-Milch verarbeiten zu können.
Es gab Gespräche mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW. Das ist die Kontrollbehörde für den Ökologischen Landbau. Von dort gab es ausschließlich Unterstützung für den Betrieb.
Es gab Gespräche mit Herrn …, selbst Bioland-Schäfer und damals kooptiertes Mitglied im Vorstand bei Bioland, nun Vorstandsvorsitzender bei Bioland: auch hier – Fürsprache für den Betrieb!
Der Betrieb wurde von Bioland ausgeschlossen, seine EG-Bio-Zertifizierung stand zu keinem Zeitpunkt in Frage!
Im November 2017 wurde das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft Arnsberg eingestellt.
Das Schiedsverfahren zum Ausschluss aus dem Bioland-Verband wurde abgeschlossen.
Die formalen Gründe, den Betrieb nicht aufzunehmen, waren somit aufgehoben, andere Bedenken von unserer Seite gab es nicht.
Am 02.02.2018 habe ich mit einem Vorstandskollegen erneut einen Besuch auf dem Betrieb B. gemacht. Dieser Besuch war dann der Auslöser für die Entscheidung über die Mitgliedschaft in unserem Verband und die Möglichkeit für den Abschluss eines Markenzeichennut-zungsvertrages mit dem Demeter-Bundesverband.
Der Betriebsleiter hat unseren Einführungskurs in die Biologisch Dynamische Wirtschafts-weise Ende 2017 / Anfang 2018 besucht, er ist mit Berufskollegen in Kontakt, besucht re-gelmäßig unsere Gruppentreffen und steht mit mir in regelmäßigem Kontakt zu unterschied-lichen Themen.
Selbstverständlich waren wir angesichts des Videomaterials, der Presseberichte und des Ausschlusses durch den Nachbarverband geschockt und verunsichert. Es war kein einfa-ches Jahr und Anfragen wie Ihre zeigen, dass es auch immer noch nicht vorbei ist mit den Rechtfertigungen.
Ich denke, wir als Verband haben alles getan, um bezüglich des Betriebs B. Sicherheit zu erlangen und die Demeter-Marke nicht zu schädigen. Wir können hinter dem Betriebsleiter, dem Betrieb und unserer Entscheidung zur Aufnahme als Mitglied stehen – wie meine Mail hoffentlich deutlich macht. Auch wir können immer nur von außen eine Situation beurteilen, aber ich denke, wir haben uns stark um eine umfassende Urteilsbildung bemüht.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, würde ich mich freuen, wenn Sie sich erneut an mich oder direkt an den Betriebsleiter, Herrn B., wenden.
Er kann Ihnen am besten berichten, was alles in den letzten 1,5 Jahren vorgefallen ist und er kann am besten die Situation auf seinem Betrieb bei einem Betriebsbesuch erläutern.
Ihre Anfrage an mich und meine Antwort an Sie leite ich dem Betriebsleiter und auch Frau M. zur Kenntnis weiter.“

Bio-Siegel Demeter

Wikipedia schreibt dazu:
„Bewertung des Demeter-Siegels, sehr empfehlenswert
Demeter steht für biologisch-dynamisch produzierte Lebensmittel. In der Schweiz müssen die produzierenden Höfe zusätzlich Bio Suisse zertifiziert sein, wodurch die Produkte in vielen Bereichen für inländische Erzeugnisse überdurchschnittliche Resultate erzielen. Die Tiere haben täglichen Auslauf und kommen weitgehend in den Genuss von Gruppenhaltung (Ausnahme: Rindvieh). Da die Richtlinien von Demeter International für importierte Produkte weniger streng sind als die Bio Suisse Anforderungen, erscheint das Label nicht in der höchsten Bewertungskategorie.“

Resümee/Frage
Fragen und Zweifel sind immer erlaubt (?), Besuche des Bio-Hofes B. in Brilon-Scharfenberg offenbar auch.

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Soziale Kälte im Kreishaus

By admin at 2:17 pm on Friday, December 7, 2018

Ein besonders krasses Beispiel von sozialer Kälte und Realitätsferne lieferte die Kreisverwaltung am Mittwoch (05.12.) im Gesundheits- und Sozialausschuss. Es ging um das Unterkunftskostenkonzept der Kreisverwaltung. Darin wird geregelt, wie viel Miete ein Empfänger von Grundsicherung (SGB II oder SGB XII) pro Monat zahlen darf.
Eines der Probleme dabei ist, dass darin für 7 Städte und Gemeinden ein einheitliches Mietniveau festgelegt wird. So gelten für die Kernstadt von Brilon dieselben Mietobergrenzen wie für ein kleines Dorf aus dem Umfeld von Hallenberg oder Eslohe. Das führt dazu, dass viele Betroffene zu den angeblich “angemessenen” Miethöhen keine Wohnung finden und einen Teil der für ihren laufenden Lebensunterhalt bestimmten Zahlungen für die Miete verwenden müssen.
Im August hat eine Kammer des Landessozialgerichts ein für die Kreisverwaltung günstiges Urteil gefällt, indem es einer Klage gegen das Konzept der Kreisverwaltung nicht folgte. Dies wurde von der Kreisverwaltung in einer Sitzungsvorlage bejubelt, und sie hofft, dass nun weitere laufende Klagen zurück gezogen werden.
In der Sitzungsvorlage fehlen aber wichtige Aspekte, z.B.:
– Der entschiedene Fall betrifft eine Miete in der Stadt Arnsberg. Diese Stadt bildet aber einen eigenen Teilraum, wird also nicht mit anderen Gemeinden zusammen betrachtet.
– Ob die Methode für die Zusammenfassung von Gemeinden korrekt ist, wurde daher hier auch nicht betrachtet.
– Und das Bundessozialgericht setzt für die Bildung von Teilräumen eine enge räumliche Verbundenheit voraus, wie sie z.B. zwischen Marsberg, Hallenberg und Eslohe nicht besteht.

Ein höherer Beamter der Kreisverwaltung behauptete nun in der Sitzung des Ausschusses, eine andere noch laufende Klage sei “sinnlos”. Wie arrogant ist das denn? Bei der Klägerin handelt es sich um eine über 80jährige schwerbehindete Rentnerin. Sie kann deswegen noch alleine wohnen, weil sie im Stadtzentrum eine ebenerdige Wohnung hat, die zudem in der Nähe der Wohnung ihrer Tochter und von deren Familie liegt. Das verbessert die Lebensqualität und spart letztlich Kosten. Die Kreisverwaltung hält die Wohnungsmiete für etwa 35 Euro zu hoch und kürzt deswegen die Leistungen an die Rentnerin. Die hat aber gar keine Chance, eine kostengünstigere und für sie geeignete Wohnung zu finden. In der 1. Instanz beim Sozialgericht Dortmund war die Klage der Rentnerin erfolgreich. Dagegen hat die Kreisverwaltung Berufung eingelegt.

Aber wieso bezeichnet die Kreisverwaltung dann dieses Verfahren als “sinnlos”? Die Beamten, die solche Bewertungen abgeben, haben anscheinend keine Vorstellung von der Situation der von den Leistungskürzungen betroffenen Personen!

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