Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur öffentlichen Fraktionssitzung nach Meschede ein

By admin at 12:32 pm on Monday, December 3, 2018

Am Montag dem 10.12.2018 um 18.30 Uhr treffen sich die Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in der Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße 33 in Meschede, zur öffentlichen Fraktionssitzung.

Die Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger der SBL/FW-Fraktion und die Kreistagsmitglieder Reinhard Loos und Stefan Rabe möchten zunächst über den Verlauf der jüngsten Ausschusssitzungen und die dort getroffenen Beschlüsse informieren. Anschließend können die Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer über Themen, die auf der Tagesordnung der kommenden Kreistagssitzung stehen, diskutieren und sich ggf. kritisch mit den Beschlussempfehlungen der Verwaltung oder mit den Standpunkten der SBL/FW auseinandersetzen.

Der Kreistag tagt am Freitag dem 14.12.2018 ab 14.00 Uhr. Diesmal wird er sich wohl besonders intensiv mit Finanzen befassen. Nach den alljährlichen Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden stehen beispielsweise diese Punkte zur Diskussion und Entscheidung an:
• Haushaltsplanentwurf des Hochsauerlandkreises für das Haushaltsahr 2019 (Verwaltungsvorlage 9/1105)
• Unterstützung der Arbeit des KreisSportBund Hochsauerlandkreis e.V. (Verwaltungsvorlage 9/1119)
• Finanzielle Förderung der Verbraucherzentrale NRW; hier: Betrauung der Beratungsstelle Arnsberg (Verwaltungsvorlage 9/1090)

Weitere Themen, sowohl für den Kreistag wie für die SBL/FW, sind u.a.:
• Umweltkriminalität (Verwaltungsvorlage 9/1129)
• Heimatpreis (Die Verleihung des Ehrenamtspreises soll zugunsten des neuen Hei-matpreises eingestellt werden; Verwaltungsvorlage 9/1114)
• Zukunftsprogramm „Hochsauerlandkreis 2025“ (Verwaltungsvorlage 9/1127)

Die Sitzungsunterlagen für die Kreistagssitzung finden sich hier.

Interessierte Gäste sind bei den Sitzungen der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) immer herzlich willkommen!

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Bio-Ziegenhof – SBL/FW wird zur Verschwiegenheit verpflichtet

By admin at 3:24 pm on Friday, November 30, 2018

Wieso es sich bei der Antwort des Hochsauerlandkreises auf die Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu den Zuständen auf einem Bio-Ziegenhof bei Brilon um eine „Geheime Staatssache“ handeln soll, verstehen wir zwar nicht, können aber wohl vorerst die Antwort nicht veröffentlichen?

Die Story
Nach einem Filmbericht in der Sendung „hundkatzemaus“, der am 11.02.2017 gesendet worden ist, sollen auf einem Hof in Brilon Ziegen von Mitarbeitern geschlagen worden sein. Zudem hätten fast sämtliche Tiere erhebliche gesundheitliche Probleme aufgewiesen und wären abgemagert und geschwächt gewesen sein. In der Folge meldeten sich einige Zeugen, die aus eigenem Erleben von unhaltbaren Zuständen in diesem Betrieb sprachen. Manche Informanten kritisierten nicht nur die tierquälerische Ziegenhaltung, sondern berichteten auch von den erbärmlichen Lebensbedingungen der dort gehaltenen Hofhunde.

Am 26.02.2017 trafen sich rund 120 Personen zu einer Mahnwache gegen die Vorkommnisse in der Ziegenhaltung auf dem besagten Hof am Stadtrand von Brilon. Eine der Forderungen aus dem Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer war ein Tierhaltungsverbot für den Hofbetreiber. In der Kritik stand auch das Kreisveterinäramt, das nach Meinung der Demonstranten die Bedingungen der Tierhaltung nicht hinreichend kontrolliert haben soll. Im Vorfeld der angemeldeten Demo kam es zu einigen Merkwürdigkeiten. So musste der bereits genehmigte (!) Veranstaltungsort auf Verlangen der Polizei und des Bürgermeisters gleich 2mal verlegt werden.

Am 27.02.2017 veröffentlichte dann die Kreisverwaltung ihre Drucksache 9/687 zum Antrag der SBL/FW-Fraktion für die Sitzung des Kreisumweltausschusses. In dem Schreiben wurde bestätigt, dass etwa 90% der Ziegen auf diesem Hof an der Möhneburg krank sind und dass “zunehmende Abmagerung” auftritt.

Am 28.02.2017 wandte sich Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), mit einer umfangreichen Anfrage an den Landrat. Dabei ging es z.B. um Kontrollen und Maßnahmen wie der Separierung der gesunden von den kranken Tieren, um andere vorbeugende Maßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten und wie es zu den Verletzungen der Ziegen gekommen ist. Die Anfrage umfasste insgesamt 30 Einzelfragen.

Am 20.03.2017 berichtete die „taz“, dass “neben der offensichtlichen Tierquälerei … es der Betreiber auch mit anderen Vorschriften nicht so genau zu nehmen” scheint.

Am 24.03.2017 hatten sich zur Einwohnerfragestunde zu Beginn der Kreistagssitzung Bürgerinnen und –bürger eingefunden. Einige von ihnen wollten dem Landrat Fragen zu den Er-eignissen um den Ziegenhof in Brilon-Scharfenberg stellen. Doch es gab ungewöhnliche Vorkommnisse. Bisher durften die Fragesteller oben von der Zuschauertribüne – wo sie ihre Plätze haben – ihre Fragen stellen. Doch dieses Mal erklärte der Landrat, Fragen würden nur vom Rednerpult unten im Saal zugelassen. Für die Einwohner, die fast alle zum ersten Mal an einer Kreistagssitzung teilnahmen, eine unangenehme Aufforderung. Und eine Grundlage in der Geschäftsordnung gab es bislang dafür nicht. Außerdem wurden von einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung, bevor Fragen gestellt werden durften, die Personalien der Einwohner festgehalten. Auch diese Registrierung wurde neu eingeführt, und auch dafür gab es keine Grundlage in der Geschäftsordnung. Die SBL/FW beantragte daraufhin die unverzügliche Einberufung des Ältestenrates, u.a. zum Umgang mit Fragestellern in der Einwohnerfragestunde.

Mit Schreiben vom 14.09.2017 antwortete das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises auf eine Anfrage der SBL/FW vom 15.08.2017. Komprimiert stand in der Antwort der Kreisverwaltung, dass weiterhin rund 90% der Ziegen mit Pseudotuberkulose durchseucht wären. Am 23.08.2017 hätten sich noch 625 Ziegen im Bestand befunden. Aufgrund des sehr hohen Durchseuchungsgrades sei die Erstellung eines Sanierungskonzeptes nicht möglich.

Still ruhte dann der See (wenn auch nur öffentlich).

Nach einem Jahr – am 07.08.2018 – stellte die SBL/FW-Kreistagsfraktion erneut 20 Fragen zum Ziegenhof bei Brilon, z.B., wie viele Ziegen und wie viele Lämmer in dem Betrieb gehalten werden und wie häufig, wie intensiv und mit welchen Ergebnissen das Kreisveterinäramt in den letzten 12 Monaten den Hof kontrolliert hat.

Am 16.08.2018 antwortete der HSK, wegen personeller Ausfälle könne die Anfrage nicht fristgerecht beantwortet werden.

Mit Datum vom 25.10.2018 kam sie dann endlich: Die Antwort. Am Ende des behördlichen Schreibens findet sich der Vermerk:
„Auf Ihre Verschwiegenheitspflicht gem. § 28 Abs. 2 KrO i.V.m. § 30 Abs. 1 S. 1 und 2 GO sowie die Geheimhaltungspflichten nach § 40 Abs. 4 S. 2 KrO, 9 Abs. 5 GeschO KT weise ich hin.“

Daraufhin schrieb am 28.10.2018 der SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos den Landrat an. R. Loos erklärte u.a., dass der Hinweis auf die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten in dieser Form nicht akzeptabel sei, zumal wesentliche Teile der SBL/FW-Anfrage zuvor schon mit dem damals bekannten Sachstand am 09.03.2017 im Ausschuss für Umwelt-, Landwirtschaft und Forsten in öffentlicher Sitzung behandelt worden seien. Reinhard Loos bat des Weiteren um die Mitteilung, auf welche Antworten sich die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten beziehen und aus welchen Gründen diese bestehen.

In einem Schreiben mit Datum 12.11.2018 reagierte dann wiederum die Kreisverwaltung auf die pauschale Beanstandung der Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten.
Zitat: „Nach diesen Vorschriften haben Sie über die Ihnen bei Ausübung Ihrer Tätigkeit als Kreistagsmitglied bekannt gewordenen Angelegenheiten, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich ist, Verschwiegenheit zu wahren. Ihrer Natur nach sind geheim insbesondere Angelegenheiten, deren Mitteilung an andere dem Gemeinwohl oder dem berechtigten Interesse einzelner Personen zuwiderlaufen würde. Das ist z.B. der Fall, wenn Datenschutz die Weitergabe persönlicher Daten untersagt. Berechtigte Interessen Einzelner sind auch immer dann anzunehmen, wenn die persönliche Sphäre oder Geschäftsgeheimnisse einer Firma berührt sind. Deshalb dürfte der ganz überwiegende Teil meiner Antworten unter die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht fallen. Die Pflichten treffen jedoch Sie als Mitglied des Kreistags bzw. Mitglied der Fraktion. Deshalb obliegt es letztlich Ihnen, zu prüfen, ob und welche Informationen Sie weiter geben können.
Dass am 09.03.2017 ein Teil der damaligen Fragen/Antworten bereits in öffentlicher behandelt wurde, hängt einerseits damit zusammen, dass diese Umstände zum damaligen Zeitpunkt infolge der öffentlichen Berichterstattung bereits bekannt waren und kein Geheimhaltungsinteresse mehr bestand und andererseits damit, dass der Betriebsinhaber der Beantwortung einiger Fragen ausdrücklich zugestimmt hatte. Eine öffentliche Berichterstattung hat in dem von Ihnen jetzt angefragten Fall jedoch nicht stattgefunden: die Zustimmung des Betriebsinhabers liegt nicht vor.“

Ein Schelm, der … ?
Wir werden jedenfalls rechtlich überprüfen, welche Teile des Antwortschreibens wir nun veröffentlichen dürfen. Das wird allerdings einige Tage dauern.

Wer sich das „Vergnügen“ machen will, alles was die SBL/FW bisher über den Bio-Ziegenhof bei Brilon und über den mittlerweile geschlossen Skandal-Ziegenhof bei Medebach auf ihrer HP „zu Papier“ gebracht hat, lesen möchte, bitte, hier!:
http://sbl-fraktion.de/?s=Ziegenhof

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FFH-Gebiete und Vertragsverletzungsverfahren – HSK will ausstehende Planverfahren schnellstmöglich beenden

By admin at 11:19 pm on Friday, November 23, 2018

Es geht um die Ausweisung von Schutzgebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH).
Seit 2015 läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland. Das bedeutet, es könnte zu Strafzahlungen kommen, für den Fall, dass es dem Hochsauerlandkreis (und anderen betroffenen Landkreisen) nicht gelingt, alle versprochenen FFH-Gebiete bis Ende dieses Jahres auszuweisen. In einem Gespräch im NRW-Umweltministerium (MULNV), schreibt die Kreisverwaltung in Meschede, sei vereinbart worden, dass der HSK die noch ausstehenden Planverfahren so schnell wie möglich beendet. „So schnell wie möglich“ kann in diesem Fall nur der 31.12.2018 bedeuten. Denn erst mit Sicherung der FFH-Gebiete durch den Landschaftsplan seien die Vorgaben der EU-Kommission vollständig erfüllt, so der HSK.

Informationen des HSK
Die Organisationseinheit Untere Naturschutzbehörde, Jagd teilte den Kreistagsmitgliedern aufgrund einer Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 14.11.2018 folgendes mit:

„Die Umsetzung der EU-Richtlinie „Natura 2000“ in nationales Recht ist in § 32 Abs. 2 BNatSchG geregelt. Danach sind alle gelisteten FFH- und Vogelschutzgebiete nach Maßgabe der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen zu geschützten Teilen von Natur- und Landschaft im Sinne des § 20 Abs. 2 BNatSchG zu erklären. Bei den alten Landschaftsplänen Sundern, Arnsberg und Meschede erfolgte dies noch nicht, weil diese Pläne vor der Meldung der FFH-Gebiete aufgestellt wurden. Bei der aktuellen Überarbeitung dieser Landschaftspläne (LP) werden die wesentlichen Teile der FFH-Gebiete – insbes. die FFH-Lebensraumtypen (LRT) – als NSG ausgewiesen.

Der Landschaftsplan Sundern wurde im Sept. 2018 vom Kreistag beschlossen. In diesem Plan sind alle FFH-Lebensraumtypen als NSG-Fläche gesichert. In den Stadtgebieten Arnsberg und Meschede ist das noch nicht der Fall. Aufgrund der Vorgaben der FFH-RL werden diese Lebensraumtypen aber vollständig als NSG bei der Neuaufstellung der LP Arnsberg und Meschede berücksichtigt. Es handelt sich hierbei um ca. 3.430 ha LRT-Fläche im öffentlichen Eigentum (davon 2/3 Landesbetrieb Wald und Holz) und 880 ha im Privateigentum. Wenn die HSK-Landschaftspläne dann alle rechtskräftig sind, werden hier voraussichtlich lediglich 2 Teilflächen von FFH-Lebensraumtypen (Forst Bredelar / Stadtwald Marsberg und Hunau / Oberes Renautal) nicht vollständig gesichert sein. Hier handelt es sich insgesamt um ca. 28 ha, die nahezu vollständig im öffentlichen Eigentum stehen. Lediglich eine 0,78 ha große Teilfläche steht im Privateigentum.“

Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Eigentümer erläutert der HSK:
„Zunächst gilt ohnehin das sog. Verschlechterungsverbot der FFH-Richtlinie, das in § 33 Bundesnaturschutzgesetz mit unmittelbarer Wirkung umgesetzt ist. Die Richtlinie muss aber auch in Sachen FFH-Gebietsschutz in nationales Recht umgesetzt werden, was eigentlich schon 2007 hätte erledigt sein müssen (daher nun das Vertragsverletzungsverfahren, das wegen der Kreiszuständigkeit für die Landschaftsplanung in NRW bis auf unsere Ebene durchschlägt). Bei dieser Rechtsetzung durch Landschaftsplanung wird das Verschlechterungsverbot der FFH-RL so umgesetzt, wie die Richtline das definiert, nämlich – wo nötig – einschließlich der „Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands”. Gleichzeitig werden (wie im LP-Verfahren „Sundern“ in großem Rahmen abgestimmt) auch ökologische Sonderstandorte berücksichtigt, auf denen durch die Festsetzung z. B. bei aktueller Fehlbe-stockung ggf. ein Baumartenwechsel im Rahmen der forstlichen Bewirtschaftung gefordert ist.

Über das 0.9. Verschlechterungsverbot hinaus kann durch die Optimierung von Sonderstandorten oder Verbundflächen zwischen FFH-Lebensraumtypen die Baumartenwahl eingeschränkt sein, was allerdings nicht zwangsläufig zu ökonomischen Einbußen führt, sondern nur einzelfallweise bewertet werden kann. Während in solchen Situationen bei landwirtschaftlich genutzten Flächen echte Vertragsnaturschutz-Modelle existieren (s. Kreis-Kulturlandschaftspflegeprogramm), gibt es das Instrumentarium im Wald so nicht, sondern durch kleinteilig spezifizierte forstliche Förderrichtlinien (Beginn 1994 mit der sog. „Warburger Vereinbarung“, heute über festgelegte Zuschüsse z. B. für Laubholzauf-Forstungen, Hiebsunreifeentschädigungen, und spezielle Biotoppflegemaßnahmen).“

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Fragen nach Gießereialtsanden und die Antworten

By admin at 1:10 am on Saturday, November 17, 2018

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte sich am 16.10.2018 auf Wunsch eines Bürgers bei der Kreisverwaltung nach einer Aufschüttung von Gießereialtsanden an der B 7 in Meschede erkundigt.

Wir berichteten:
http://sbl-fraktion.de/?p=8686

Mit Datum vom 24.10.2018 antwortete die Kreisverwaltung des HSK – Organisationseinheit Abfallwirtschaft – wie folgt:

„Ihre Fragen werden im Einzelnen wie folgt beantwortet:

1. Ist die Information richtig. dass Gießereialtsande in der Nähe der B 7 aufgeschüttet worden sind und immer noch aufgeschüttet werden?

Bei der in Ihrer u.a. Anfrage näher beschriebenen Aufschüttung handelt es sich um den im Jahr 2004 geplanten Neubau der Werkszufahrt „Ost“ der Honsel GmbH & Co. KG (jetzt: Martinrea Hensel Germany GmbH). Mit Wasserrechtlicher Erlaubnis vom 17. November 2005 war der Einbau von 35.000 m2 unbelasteten Gießereirestsanden für den Neubau dieser Werkszufahrt zugelassen worden.

Für diese Werkszufahrt der Martinrea Honsel Germany GmbH ist seit 2008 nach der Zuständigkeits-verordnung Umweltschutz die Bezirksregierung Arnsberg als Obere Umweltschutzbehörde (Dezernat 54 „Wasserwirtschaft“) zuständig. Die Akten zur Wasserrechtlichen Erlaubnis wurden seinerzeit an die Bezirksregierung Arnsberg abgegeben.

Weitere Auskünfte kann daher nur die Bezirksregierung Arnsberg erteilen.

2. Um welche Mengen handelt es sich im Jahr 2017 und voraussichtlich im laufenden Jahr?
Siehe Antwort zu Frage 1 (Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg)!

3. Wenn ja, ist das Material standfest? (Bergrutsch in Bestwig an der Stelle des neuen Sportplatzes im Jahr 2013!)
Siehe Antwort zu Frage 1 (Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg)!

4. Trifft es zu, dass der Bereich des ehemaligen Fichtenwäldchens von der Firma Martinrea Honsel Germany GmbH erworben wurde bzw. vermutlich in absehbarer Zeit erworben werden soll?
Diese Frage kann nicht beantwortet werden.

5. Über welches Fassungsvermögen verfügt die Werksdeponie an der Waldstraße derzeit noch?
Seit dem 31.03.2015 ist nach Änderung der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz die Bezirksregierung Arnsberg als Obere Umweltschutzbehörde (Dezernat 52 „Abfallwirtschaft“) für die Werksdeponie „Waldstraße“ der Martinrea Honsel Germany GmbH zuständig. Die Akten zu dieser Deponie wurden seinerzeit an die Bezirksregierung Arnsberg abgegeben.
Auskünfte über diese Deponie kann daher nur die Bezirksregierung Arnsberg erteilen.

6. Wurde und wird das auf dieser Deponie gelagerte Material anderweitig für Verfüllungen eingesetzt?
Ja, im Übrigen siehe auch Antwort zu Frage 5 (Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg)!

7. Wenn ja, wo und in welchen Mengen (nur bezogen auf die Jahre 2017 und 2018)?
Mit Wasserrechtlicher Erlaubnis vom 28. November 2017 wurde für die Herrichtung und Anhebung einer Gewerbefläche in Velmede, lm Öhler, 59909 Bestwig. der Einbau von 56.000 m“ Gießereirestsande der Martinrea Honsel Germany GmbH zugelassen. Mit dem Einbau wurde im Dezember 2017 begonnen. Die Maßnahme dauert noch an.
Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 5 (Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg für die Werksdeponie)!

8. Werden die Gießereialtsande (Aufschüttungen an der B 7 und der Werksdeponie) regelmäßig auf Kontaminationen hin überprüft und analysiert?
Siehe Antworten zu Fragen 1 und 5!

9. Wenn ja, wer führt(e) die Untersuchungen und Analysen in welcher Häufigkeit und mit welchen Resultaten durch (nur bezogen auf die Jahre 2017 und 2018)?
Siehe Antworten zu Fragen 1 und 5!“

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Schäden in Fichtenforsten – SBL/FW beantragt beim Landrat Sachstandsbericht

By admin at 12:02 pm on Wednesday, November 14, 2018

Schäden
Heimische Forstämter berichten über Schäden durch den Sturm Friederike, über die gravierenden Folgen der Trockenheit, den überaus starken Borkenkäferbefall in den Fichtenfors-ten und zu erwartende Veränderungen bei der Holzvermarktung sowie anderen Forstdienst-leistungen.

Antrag
Aufgrund dessen beantragte Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), mit Schreiben vom 23.10.2018 für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten bei Landrat Dr. Karl Schneider einen Sachstandsbericht über die „Schäden in Fichtenforsten“.

Bericht
Im Fachausschuss sollte von dem Ausmaß der Schäden in den Fichtenforsten berichtet werden, sowie über die Möglichkeiten, weitere Schäden einzudämmen und das Holz sinnvoll zu verwerten.
Könnten zum Beispiel Nasslager – wie nach dem Orkan Kyrill – eine Alternative sein?
Werden alte Nasslager noch genutzt bzw. können sie noch genutzt werden?
Es gibt viele Fragen.

Aufforderung
Laut Antrag der SBL/FW sollte zudem eine Aufforderung an das NRW-Umweltministerium erfolgen, aktiv zu werden, um den Holzpreisverfall zu stoppen.

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„Tierschutz funktioniert“, meint die AfD

By admin at 6:44 pm on Friday, November 9, 2018

Zurück in die Vergangenheit?
Beim Tierschutz sei alles gut, meint offenbar die AfD und legte am 18.04.2018 im NRW-Landtag den Gesetzesentwurf
„zur Aufhebung des Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tier-schutzvereine Nordrhein-Westfalen – Rückkehr zur deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit“ vor. Siehe Drucksache 17/2394!
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-2394.pdf

Stets vorbildlich?
Die AfD-Landtagsfraktion ist also offenbar zu der Erkenntnis gekommen: „
…, dass der im Bundesgesetz verankerte Tierschutz funktioniert und die zuständigen Kreisordnungsbehörden bei tierschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren stets vorbildlich handelten. …“

Absage?
Wir hoffen, dass dem Gesetzesentwurf – der ja offensichtlich nicht nur gegen tierschutzrechtliche Belange, sondern ganz klar auch gegen Tierschützer zielt – im Landtag eine deutliche Absage erteilt wird!

Handlungsbedarf?
Ja, aber wohl hinsichtlich einer deutlichen Verbesserung des Tierschutzes und nicht in seiner Verhinderung!

Missstände?
Ja, leider. Wir nehmen nicht an, dass sich die Medien diese und andere Berichte über Nicht-beachtung von Tierschutz aus den Fingern saugen!?

„In Deutschland werden Millionen Ferkel wenige Tage nach der Geburt ohne Betäubung kastriert.“
Klick:
https://www.nrz.de/wirtschaft/verbot-betaeubungsloser-ferkelkastration-verschoben-id215467517.html

„Auf Schlachthöfen kommt es immer wieder zu Fehlbetäubungen, …“
Klack:
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/landwirtschaft/schlachten/

„Als sie vor den Ställen in Ilshofen mehrere Mülltonnen mit toten Puten entdeckten, …“
Klick:
http://www.taz.de/!5534633/

„Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall der verendeten Ziegen auf einem Hof bei Medebach gegen …“
Klack:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/ziegenhof-medebach-ermittlungverfahren-gegen-veterinaeramt-id211542477.html

… um nur einige aktenkundige Beispiele aufzuzählen.
Ob die aufgedeckten und öffentlich bekannt gewordenen tierschutzrechtliche Missstände nur die Spitze vom Eisberg sind, wissen wir nicht. Wir machen uns aber so unsere Gedanken. Und dass auch im Kreisgebiet des HSK aus anderen Parteien gelegentlich ähnliche Tendenzen zu hören sind, ist sicher nur Zufall…

Defizit?
Ob die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion nicht lesen können oder wollen, oder ob die hier zitierten Artikel für diese Abgeordneten nur Fake-News sind, wissen wir auch nicht. Wir machen uns aber so unsere Gedanken.

PS: Das „AfD-Gesetz“ ist offenbar noch in Beratung
Klack:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/index.jsp

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Alte Eiche in Gevelinghausen – Baumfällung = „laufendes Geschäft der Verwaltung“

By admin at 12:02 pm on Wednesday, November 7, 2018

Pressemeldung
„Die 400 Jahre alte Eiche in Gevelinghausen kann stehen bleiben“, meldete die WR am 12.10.2018. Seines Erachtens bestünde in Punkto Vitalität des Baumes keine Gefahr für die Standsicherheit. Das ist die Einschätzung eines weiteren Gutachters, die er so dem Hoch-sauerlandkreis mitgeteilt hat.
Klick:
https://www.wr.de/region/sauer-und-siegerland/definitiv-alte-eiche-von-gevelinghausen-darf-stehen-bleiben-id215549495.html

Naturschützer
Das war knapp. Um Haaresbreite wäre auf Veranlassung des Hochsauerlandkreises der schutzwürdige alte Baum gefällt worden. Dank des Einsatzes von „Aktivisten“ konnte zum Glück das Blatt zu Gunsten des Naturdenkmals gewendet werden.

Anfrage
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte erst durch die Medien von der vom HSK geplanten und dann durch Naturschützer verhinderten Baumfällung erfahren.
Eine Recherche in den Dokumenten des Hochsauerlandkreises ergab, dass offenbar auch weder die Mitglieder des Naturschutzbeirats noch die des Ausschusses für Umwelt, Land-wirtschaft und Forsten von der Kreisverwaltung über die Begutachtung der alten Eiche, über das Ergebnis der Begutachtung noch über die beabsichtige Baumfällung in Kenntnis gesetzt worden sind.
Die SBL/FW-Fraktion wollte es aber ganz genau wissen. Fraktionssprecher Reinhard Loos stellte also am 16.10.2018 schriftlich eine kurze Anfrage an den Landrat:

• Sind der Naturschutzbeirat bzw. sein Vorsitzender und/oder der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten über die beabsichtigte Baumfällung und die Gründe für diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme dazu gebeten worden?

• Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

• Wenn nein, warum nicht?

Antwort
Das Antwortschreiben aus dem Kreishaus, datiert auf den 18.10.2018, fiel ebenso knapp aus:

„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. nein
2. entfällt
3. Sobald ein Gutachter die dringende Fällung eines Baumes empfiehlt, ist Gefahr im Ver-zug, so dass der Naturschutzbeirat nur nachträglich informiert wird. Da es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung gem. § 13 Hauptsatzung HSK handelt, ist der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in solchen Fällen regelmäßig nicht zu beteiligen.“

Fazit
Wenn es denn so ist (bzw. sein sollte) wie die Kreisverwaltung schreibt, wozu gibt es dann beim HSK die zwei Gremien „Naturschutzbeirat“ und „Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten“?

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Geheimniskrämerei zum Ziegenhof

By admin at 12:01 pm on Friday, November 2, 2018

Nach fast einem Vierteljahr hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion jetzt aus dem Kreishaus die Antworten auf ihre Anfrage vom 07.08.2018 zur aktuellen Situation des Ziegenhofs bei Brilon erhalten. Laut Geschäftsordnung des Kreistags dürfte das maximal 14 Tage dauern…

Vielleicht gab es ja besondere “Gründe” für die extreme Verzögerung?
Die Antwort ist nicht – wie sonst üblich – vom Landrat unterschrieben, sondern “im Auftrag” von einem Verwaltungsbeamten der Kreisverwaltung.
Und am Ende steht der vielsagende Satz “Auf Ihre Verschwiegenheitspflicht gem. § 28 Abs. 2 KrO i.V.m. § 30 Abs. 1 S. 1 und 2 GO sowie die Geheimhaltungspflichten nach § 40 Abs. 4 S. 2 KrO, 9 Abs. 5 GeschO KT weise ich hin.” Dies verwundert auch deswegen, weil im letzten Jahr fast alle der in der Anfrage nachgefragten Sachverhalte bereits im Umweltausschuss des Kreises öffentlich beraten wurden, mit dem damaligen Sachstand. Zudem wurden mehrere Fragen aus unserer Anfrage gar nicht beantwortet, da es sich angeblich um Geschäftsgeheimnisse des Ziegenhofs handeln soll.

Das bedeutet, dass wir derzeit die Antworten (noch) nicht veröffentlichen können. Die SBL/FW-Kreistagsfraktion akzeptiert diese pauschale und nicht konkret begründete Verpflichtung zur Geheimhaltung allerdings nichts. Sie hat deswegen den Landrat angeschrieben und ihn aufgefordert, die angeblich notwendige Geheimhaltung konkret zu begründen und – falls eine Geheimhaltung überhaupt erforderlich ist – die davon betroffenen Fragen konkret zu benennen. Über das Ergebnis werden wir berichten.

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Kita-Card: Wissen Landrat und CDU, was sie tun?

By admin at 9:01 pm on Sunday, October 28, 2018

In seiner vorletzten Sitzung hat der Kreistag eine Digitalisierungsstrategie für die Kreisverwaltung beschlossen.
Gleichzeitig wurde aber der Vorschlag unserer Fraktion abgelehnt, für das Anmeldeverfahren zu den Kindertagesstätten eine Kita-Card einzuführen, möglichst in einem digitalen Verfahren.

Um den HSK herum wird die Kita-Card bereits in vielen Jugendamtsbezirken erfolgreich genutzt. So veröffentlichte jetzt (am 26. Oktober) der Nachbarkreis Soest wieder eine Pressemitteilung, in der er darauf hinweist, dass in den nächsten Tagen der Versand der Kita-Cards – mit ausführlichen Informationen – erfolgt. Mit dieser Karte können alle Eltern die Anmeldungen zur Kita in einem einfachen und transparenten Verfahren vornehmen können. Mitte November finden dann die Gespräche zur Aufnahme in den jeweiligen Kitas statt.

Hier steht die Pressemitteilung über den Versand:
https://www.kreis-soest.de/pressemitteilungen/presseservice/1000971.php
Und hier finden sich allgemeine Informationen zur Kita-Card im Kreis Soest:
https://www.kreis-soest.de/familie_soziales/familie/betreuung/kita/kita_karte.php

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Fakt oder Fake? – SBL/FW fragt nach Gießereialtsanden

By admin at 3:13 pm on Monday, October 22, 2018

Gießereialtsande an der B 7 angeschüttet?
Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erhielt Informationen wonach seit über 10 Jahren in Meschede an der B 7 geschätzt mehr als 20.000 Kubikmeter möglicherweise kontaminierte Gießereialtsande an der äußeren Grundstücksfläche der Firma Martinrea Honsel bis hoch zur B 7 angeschüttet worden sein sollen. Die Sicht auf die Anschüttung soll durch einen Zaun eingeschränkt sein.

Mittlerweile soll auch ein kleiner Fichtenbereich in der Nachbarschaft (in der Nähe eines Discounters) gerodet worden sein. Es gibt Mutmaßungen darüber, ob die Fläche von der Firma Martinrea Honsel zwecks Erweiterung der „Werksdeponie“ erworben worden ist bzw. noch gekauft werden soll.

Unseres Wissens war vor einigen Jahren von dem Unternehmen eine Werkszufahrt zur oberhalb vorbeiführenden B 7 geplant.

Schriftliche Fragen der SBL/FW vom 16.10.2018 an den Landrat:

1. Ist die Information richtig, dass Gießereialtsande in der Nähe der B 7 aufgeschüttet worden sind und immer noch aufgeschüttet werden?

2. Um welche Mengen handelte es sich im Jahr 2017 und voraussichtlich im laufenden Jahr?

3. Wenn ja, ist das Material standfest? (Bergrutsch in Bestwig an der Stelle des neuen Sportplatzes im Jahr 2013!)

4. Trifft es zu, dass der Bereich des ehemaligen Fichtenwäldchens von der Firma Martinrea Honsel Germany GmbH erworben wurde bzw. vermutlich in absehbarer Zeit erworben werden soll?

5. Über welches Fassungsvermögen verfügt die Werksdeponie an der Waldstraße derzeit noch?

6. Wurde und wird das auf dieser Deponie gelagerte Material anderweitig für Verfüllungen eingesetzt?

7. Wenn ja wo und in welchen Mengen (nur bezogen auf die Jahre 2017 und 2018)?

8. Werden die Gießereialtsande (Aufschüttungen an der B 7 und der Werksdeponie) regelmäßig auf Kontaminationen hin überprüft und analysiert?

9. Wenn ja, wer führt(e) die Untersuchungen und Analysen in welcher Häufigkeit und mit wel-chen Resultaten durch (nur bezogen auf die Jahre 2017 und 2018)?

Mehr dazu, sobald die Antwort da ist.

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SBL/FW-Kreistagsfraktion möchte den Begriff „Heimat“ zur Diskussion stellen

By admin at 2:12 am on Saturday, October 20, 2018

Wird der Begriff „Heimat“ missbraucht?
Angesichts von Digitalisierung, Globalisierung und der Vereinnahmung des Begriffs „Heimat“ u.a. auch durch die kommerzielle Werbung, vor allem aber durch rechtsradikale Parteien, Gruppen und Bewegungen, hält die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) es für sinnvoll und gut, sich einmal mit dem Thema „Heimat“ intensiv auseinander zu setzen und es ggf. neu zu bestimmen. Nach Meinung der SBL/FW bietet der Kulturausschuss ein gut geeignetes Forum.

Thema für den Kulturausschuss
Fraktionssprecher Reinhard Loos richtete sich daher am 16.10.2018 mit einem Antrag an Landrat Dr. Karl Schneider:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellt folgenden Antrag:

Referat und/oder Präsentation eines Experten zur Deutung und Verwendung des Begriffs „Heimat“ in einer der nächsten Sitzungen des Kulturausschusses”

Eine Frage des Gefühls? Eine Frage der Deutung?
Sich mit dem Thema „Heimat“ intensiver auseinander zu setzen, ist vielleicht schon lange überfällig!? Konkret stammt die Anregung, diesen Antrag zu stellen, übrigens von der Sachkundigen Bürgerin der SBL/FW im Kulturausschuss.
Wir sind auf die Sitzung des Ausschusses und auf viele und womöglich sehr verschiedene Deutungsvarianten und Lesarten von „Heimat“ gespannt.

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Konzertierte Aktion – Alte Eiche in Olsberg-Gevelinghausen hoffentlich gerettet?

By admin at 11:56 pm on Tuesday, October 16, 2018

Aufatmen
Vor einigen Tagen wurde die Öffentlichkeit per Presse-Artikel darüber informiert, dass die als Natur-denkmal unter Schutz gestellte 400 Jahre alte Eiche neben der Schlosskapelle in Olsberg-Gevelinghausen nun doch nicht gefällt wird. Vermutlich verdankt der Baum, verdanken wir das dem Engagement und dem entschlossenen Protest der Bevölkerung und auch der Berichterstattung in den Medien!?
Klick:
https://www.wp.de/region/sauer-und-siegerland/definitiv-alte-eiche-von-gevelinghausen-darf-stehen-bleiben-id215549495.html

Problem erkannt? Problem gelöst?
Wir wissen es noch nicht. Darum bat die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 16.10.2018 zum einen den Hochsauerlandkreis um Antwort auf diese drei Fragen:

• Sind der Naturschutzbeirat bzw. sein Vorsitzender und/oder der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten über die beabsichtigte Baumfällung und die Gründe für diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme dazu gebeten worden?
• Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
• Wenn nein, warum nicht?

Zum anderen …
… stellte Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, ebenfalls am 16.10.2018 folgenden Antrag an Landrat Dr. Karl Schneider:

Antrag gemäß §§ 5, 22 der Geschäftsordnung des Kreistags des HSK zur Aufnahme auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sowie für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Naturschutzbeirats
hier: Sachstandsbericht des HSK zum Naturdenkmal ND 210 – 400 Jahre alte Eiche in Olsberg-Gevelinghausen – sowie Bericht des Sachverständigen Alfons Schmidt

Sehr geehrter Herr Landrat,

laut Berichten in verschiedenen Medien war offenbar seitens des Hochsauerlandkreises beabsichtigt, das Naturdenkmal ND 210 (400 Jahre alte Eiche in Olsberg-Gevelinghausen) aus Verkehrssicherungsgründen zu fällen. Nur der Einsatz engagierter Bürger/innen und Sachverständiger konnte die Fällung dieses einzigartigen Naturdenkmals verhindern.

Nach unseren Informationen werden vom Hochsauerlandkreis nicht konsequent bei der Erstellung von Verkehrssicherheitsgutachten öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter betraut. Letztendlich geht es bei den Fragestellungen primär um Sicherheitsaspekte zum Schutz des Umfeldes und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Unserer Meinung nach sollte daher die Erstellung der Gutachten nur in die Hände nachweislich qualifizierter Sachverständiger gegeben werden.

Fraglich ist, warum der Hochsauerlandkreis mit der Begutachtung von schutzwürdigen Bäumen nicht konsequent öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter beauftragt und ob der Hochsauerlandkreis seiner Pflichtaufgabe „Erhalt der Naturdenkmale“ gerecht wird. Stehen ggf. Sparsamkeitsgründe im Vordergrund, die letztlich zu Mehrkosten führen?

Es sollte daher im Ausschuss und im Beirat berichtet werden, wie der Hochsauerlandkreis bei der Begutachtung des Naturdenkmals ND 210 vorgegangen ist und wie er generell bei derartigen Begutachtungen verfährt.

Der Baumsachverständige Alfons Schmidt sollte über seine beruflichen Erfahrungen im Bereich Naturdenkmale berichten und seine Ideen und Vorschläge zur Optimierung der Qualitätskontrolle darlegen.

Wann was und was daraus wird …
… werden wir – sobald wir mehr wissen – berichten.

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HSK-Ausländeramt: Keine Informationen zu Flüchtlingsunterkünften

By admin at 9:37 am on Friday, October 12, 2018

Flüchtlingsunterkünfte in NRW sind längst nicht mehr alle belegt
Die Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge und Asylbewerber/innen sinkt offenbar seit geraumer Zeit. Schon Anfang Januar 2018 berichtete beispielsweise die Süddeutsche Zeitung, in NRW wären die Flüchtlingsunterkünfte nur noch zur Hälfte belegt. „Spiegel online“ meldete am 10.07.2018, in den ersten 6 Monaten dieses Jahres sei die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahreszeitrum um 16,4 Prozent gesunken.
Wie ist die Situation hinsichtlich der Belegung der Flüchtlingsunterkünfte jetzt? Und wie ist sie bei uns im Hochsauerlandkreis? Das fragte SBL/FW-Kreistagsmitglied Stefan Rabe (mit Schreiben vom 18.09.2018) Landrat Dr. Karl Schneider.

Wortlaut der Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)

1. Wie viele Immobilien im HSK werden derzeit noch vollständig oder zum Teil als Flüchtlingsun-terkunft (Notunterkunft, städtische und gemeindliche Unterkunft) genutzt?

2. In welchen Kommunen befinden sich die Einrichtungen?

3. Wie groß ist aktuell die Zahl ihrer Bewohnerinnen und Bewohner (aufgeteilt nach Kin-dern/Jugendlichen, unbegleitete Minderjährige, Frauen und Männern und ggf. nach Familien)?

4. Über wie viele freie Kapazitäten verfügen die Unterkünfte derzeit?

5. Wie hoch waren sie in „Spitzenzeiten“?

6. In welchen Städten und Gemeinden im HSK konnten 2017 und 2018 welche Flüchtlingsheime geschlossen und/oder für andere Zwecke genutzt werden?

7. Ist beabsichtigt, im HSK die Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbe-werber/innen weiter zu reduzieren?

Der HSK bzw. die Kreisausländerbehörde schrieb (mit Datum vom 28.09.2018):

„Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung zugewiesener ausländischer Flüchtlinge bzw.
Asylbewerber obliegt den Kommunen.

Ich bin daher nicht in der Lage, Ihnen Ihre Fragen zu beantworten und bitte Sie aus diesem
Grunde, sich mit Ihren Fragen an die Städte und Gemeinden zu wenden.

Ergänzend weise ich aber darauf hin, dass der Hochsauerlandkreis bereits seit dem Jahr 2016
keine eigene (Not-)Unterkunft für Flüchtlinge mehr betreibt.“

Unser Name ist Hase? Wir wissen v… ?
Normalerweise sollte ein Ausländeramt wissen, welcher Unterbringungsmöglichkeiten für die in seine Zuständigkeit fallenden Flüchtlinge betehen!

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Sorgenkind ÖPNV

By admin at 10:37 am on Monday, October 8, 2018

Hier geht es um eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 18.08.2018 zur Einstellung der Buslinie S80 (Brilon – Paderborn) und die Antworten der Kreisverwaltung und des Nahverkehrsverbunds Paderborn/Höxter.

Buslinie S80 sang- und klanglos eingestellt
Auf Initiative aus der Kommunalpolitik wurde vor ca. 8 Jahren die Schnellbuslinie S80 zwischen Brilon und Paderborn eingerichtet, um eine gute Anbindung des Ostkreises an das Oberzentrum Paderborn zu ermöglichen. Sie wird auch von Arbeitnehmern und Studenten genutzt.
Mit Wirkung ab 05.08.2018 wurde die Buslinie S80 (ohne Ankündigung) eingestellt und durch die Linie S10 ersetzt, die aber ab Wünnenberg einen wesentlich längeren Linienweg nimmt (über Haaren und Neuböddeken, der aber bereits durch die Linie R11 versorgt wird) und daher fast 20 Minuten längere Fahrzeiten hat.

Anfrage der SBL/FW
In diesem Zusammenhang fragte Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), die Kreisverwaltung:
Warum erfolgte diese Verschlechterung des ÖPNV-Angebots?
Wie ist diese Veränderung mit dem Nahverkehrsplan vereinbar?

Antwort der Kreisverwaltung
„Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihrer o. a. Anfrage weise ich zunächst darauf hin, dass der Schnellbus Brilon — Paderborn in die Zuständigkeit des Nahverkehrsverbunds Paderborn/Höxter fällt und dort dem Linienbündel 6 „Paderborner Hochfläche” zugeordnet ist.

Der aktuell noch gültige Nahverkehrsplan für den Hochsauerlandkreis aus dem Jahr 2005 mit Ergänzung eines Linienbündelungskonzeptes aus dem Jahr 2012 enthält zu dieser Schnellbus-Linie keine Aussagen.

Ihre beiden Fragen habe ich daher am 14.08.2018 zur Stellungnahme an den Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter weitergeleitet. Folgende Stellungnahme erhielt ich am 16.08.2018:

Warum erfolgte diese Verschlechterung des ÖPNV-Angebots?
Die Linie 810 Brilon — Paderborn ist eine Linie im Bündel 6 “Paderborner Hochfläche”. Dieses Linienbündel wird derzeit eigenwirtschaftlich durch die BVG betrieben. Demzufolge hat der nph auch grundsätzliche keine Möglichkeiten, bei der Fahrplangestaltung mitzuwirken. Etwaige Anfragen zu den Fahrplanänderungen sind somit an das Verkehrsunternehmen zu richten.

Wie ist diese Veränderung mit dem Nahverkehrsplan vereinbar?
Hinsichtlich der Konformität zum aktuellen nph-Nahverkehrsp/an ist anzumerken, dass durch die Fahrplanänderungen auf der 810 im Bereich des nph für den Kunden Verbesserungen vorgenommen worden sind. Von daher hat es keine Verschlechterung zum Angebot im nph-Nahverkehrsplan gegeben.“

Wir nehmen das so zur Kenntnis.
Inhaltlich ist die Antwort unzutreffend. Verbesserungen gab es für 2 Ortsteile von Wünnenberg, aus denen man jetzt noch öfter als bisher schon nach Paderborn fahren kann. Für alle Busnutzer aus dem HSK hat sich die Verbindung durch den Wegfall der Linie S80 deutlich verschlechtert.
Vielleicht berichten uns ja die ÖPNV-Nutzer, ob die Einstellung der Buslinie S80 in der Praxis aus ihrer Sicht tatsächlich zu Verbesserungen oder doch zu Verschlechterungen geführt hat!?

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SBL/FW besucht das Museum Haus Hövener

By admin at 9:55 pm on Monday, October 1, 2018

Wer ein Faible für Altes hat …

… für alte Ahnen und deren Namen
… für alte, urige und trotzdem noch gebrauchsfähige Bäder und Küchen aus Uromas Zeiten
… für uralte Bücher hinter Glas und trotzdem griffbereit
… für eigenwillige, blitzgescheite, selbstbewusste, äußerst sparsame alte Damen und ihre Marotten
… für die Möglichkeit, wie man alte Schriften digitalisieren kann
… für dicke, alte Dinosaurier-Knochen
… für alte Bilder aus der Geschichte des Erzbergbaus im Sauerland
… für die Gedankenwelt von alten Exorzisten und für den alten Hexenhammer
… für alte, bedeutende Familiengeschlechter mitsamt Stammbaum und Konterfeis in Öl auf Leinwand in sehr feinen, alten Rahmen
… für alte Geschichten und Histörchen aus Brilon
… für elegante alte Häuser mit hohen Decken, Originalholzfußböden, über hundert Jahre alten Tapeten und großzügigen, breiten Treppen
… für die Geschichte und das gewaltsame Ende der alten jüdischen Gemeinde in Brilon
… für massige, alte Kellergewölbe
… für altes Wissen über die früher üblichen „Verpflechtungen“ zwischen Kirche und Politik
… für die Geschichte alter Kirchen, Klöster und Orden
… für alte, bleischwere Meteoritenteile
… für edles, altes, handbemaltes Porzellan
… für die alte Zeit als in der die Gegend um Brilon überwiegend Protestanten wohnten und Katholiken in der Minderheit waren
… für alte Rathäuser aus der Hanse-Zeit
… für die Gründung der alten Briloner Schulen
… für alte Stadtansichten, –bilder und –pläne und den Verlauf alter Straßenzüge
… für malerische, alte Stadtgärten …

und für noch mehr …

… sollte sich einen Besuch im Museum Haus Hövener in Brilon auf keinen Fall entgehen lassen, und auch nicht die Führung durch Carsten Schlömer, den jungen wissenschaftlichen Mitarbeiter des Hauses! Klasse!

Die kleine „Delegation“ der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), die am ver-regneten Kirmes-Montag-Abend mit großem Vergnügen durch die alten Gemäuer gepilgert ist, hat spätestens jetzt richtig Faible für Altes.

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