Wieso es sich bei der Antwort des Hochsauerlandkreises auf die Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu den Zuständen auf einem Bio-Ziegenhof bei Brilon um eine „Geheime Staatssache“ handeln soll, verstehen wir zwar nicht, können aber wohl vorerst die Antwort nicht veröffentlichen?
Die Story
Nach einem Filmbericht in der Sendung „hundkatzemaus“, der am 11.02.2017 gesendet worden ist, sollen auf einem Hof in Brilon Ziegen von Mitarbeitern geschlagen worden sein. Zudem hätten fast sämtliche Tiere erhebliche gesundheitliche Probleme aufgewiesen und wären abgemagert und geschwächt gewesen sein. In der Folge meldeten sich einige Zeugen, die aus eigenem Erleben von unhaltbaren Zuständen in diesem Betrieb sprachen. Manche Informanten kritisierten nicht nur die tierquälerische Ziegenhaltung, sondern berichteten auch von den erbärmlichen Lebensbedingungen der dort gehaltenen Hofhunde.
Am 26.02.2017 trafen sich rund 120 Personen zu einer Mahnwache gegen die Vorkommnisse in der Ziegenhaltung auf dem besagten Hof am Stadtrand von Brilon. Eine der Forderungen aus dem Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer war ein Tierhaltungsverbot für den Hofbetreiber. In der Kritik stand auch das Kreisveterinäramt, das nach Meinung der Demonstranten die Bedingungen der Tierhaltung nicht hinreichend kontrolliert haben soll. Im Vorfeld der angemeldeten Demo kam es zu einigen Merkwürdigkeiten. So musste der bereits genehmigte (!) Veranstaltungsort auf Verlangen der Polizei und des Bürgermeisters gleich 2mal verlegt werden.
Am 27.02.2017 veröffentlichte dann die Kreisverwaltung ihre Drucksache 9/687 zum Antrag der SBL/FW-Fraktion für die Sitzung des Kreisumweltausschusses. In dem Schreiben wurde bestätigt, dass etwa 90% der Ziegen auf diesem Hof an der Möhneburg krank sind und dass “zunehmende Abmagerung” auftritt.
Am 28.02.2017 wandte sich Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), mit einer umfangreichen Anfrage an den Landrat. Dabei ging es z.B. um Kontrollen und Maßnahmen wie der Separierung der gesunden von den kranken Tieren, um andere vorbeugende Maßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten und wie es zu den Verletzungen der Ziegen gekommen ist. Die Anfrage umfasste insgesamt 30 Einzelfragen.
Am 20.03.2017 berichtete die „taz“, dass “neben der offensichtlichen Tierquälerei … es der Betreiber auch mit anderen Vorschriften nicht so genau zu nehmen” scheint.
Am 24.03.2017 hatten sich zur Einwohnerfragestunde zu Beginn der Kreistagssitzung Bürgerinnen und –bürger eingefunden. Einige von ihnen wollten dem Landrat Fragen zu den Er-eignissen um den Ziegenhof in Brilon-Scharfenberg stellen. Doch es gab ungewöhnliche Vorkommnisse. Bisher durften die Fragesteller oben von der Zuschauertribüne – wo sie ihre Plätze haben – ihre Fragen stellen. Doch dieses Mal erklärte der Landrat, Fragen würden nur vom Rednerpult unten im Saal zugelassen. Für die Einwohner, die fast alle zum ersten Mal an einer Kreistagssitzung teilnahmen, eine unangenehme Aufforderung. Und eine Grundlage in der Geschäftsordnung gab es bislang dafür nicht. Außerdem wurden von einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung, bevor Fragen gestellt werden durften, die Personalien der Einwohner festgehalten. Auch diese Registrierung wurde neu eingeführt, und auch dafür gab es keine Grundlage in der Geschäftsordnung. Die SBL/FW beantragte daraufhin die unverzügliche Einberufung des Ältestenrates, u.a. zum Umgang mit Fragestellern in der Einwohnerfragestunde.
Mit Schreiben vom 14.09.2017 antwortete das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises auf eine Anfrage der SBL/FW vom 15.08.2017. Komprimiert stand in der Antwort der Kreisverwaltung, dass weiterhin rund 90% der Ziegen mit Pseudotuberkulose durchseucht wären. Am 23.08.2017 hätten sich noch 625 Ziegen im Bestand befunden. Aufgrund des sehr hohen Durchseuchungsgrades sei die Erstellung eines Sanierungskonzeptes nicht möglich.
Still ruhte dann der See (wenn auch nur öffentlich).
Nach einem Jahr – am 07.08.2018 – stellte die SBL/FW-Kreistagsfraktion erneut 20 Fragen zum Ziegenhof bei Brilon, z.B., wie viele Ziegen und wie viele Lämmer in dem Betrieb gehalten werden und wie häufig, wie intensiv und mit welchen Ergebnissen das Kreisveterinäramt in den letzten 12 Monaten den Hof kontrolliert hat.
Am 16.08.2018 antwortete der HSK, wegen personeller Ausfälle könne die Anfrage nicht fristgerecht beantwortet werden.
Mit Datum vom 25.10.2018 kam sie dann endlich: Die Antwort. Am Ende des behördlichen Schreibens findet sich der Vermerk:
„Auf Ihre Verschwiegenheitspflicht gem. § 28 Abs. 2 KrO i.V.m. § 30 Abs. 1 S. 1 und 2 GO sowie die Geheimhaltungspflichten nach § 40 Abs. 4 S. 2 KrO, 9 Abs. 5 GeschO KT weise ich hin.“
Daraufhin schrieb am 28.10.2018 der SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos den Landrat an. R. Loos erklärte u.a., dass der Hinweis auf die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten in dieser Form nicht akzeptabel sei, zumal wesentliche Teile der SBL/FW-Anfrage zuvor schon mit dem damals bekannten Sachstand am 09.03.2017 im Ausschuss für Umwelt-, Landwirtschaft und Forsten in öffentlicher Sitzung behandelt worden seien. Reinhard Loos bat des Weiteren um die Mitteilung, auf welche Antworten sich die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten beziehen und aus welchen Gründen diese bestehen.
In einem Schreiben mit Datum 12.11.2018 reagierte dann wiederum die Kreisverwaltung auf die pauschale Beanstandung der Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten.
Zitat: „Nach diesen Vorschriften haben Sie über die Ihnen bei Ausübung Ihrer Tätigkeit als Kreistagsmitglied bekannt gewordenen Angelegenheiten, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich ist, Verschwiegenheit zu wahren. Ihrer Natur nach sind geheim insbesondere Angelegenheiten, deren Mitteilung an andere dem Gemeinwohl oder dem berechtigten Interesse einzelner Personen zuwiderlaufen würde. Das ist z.B. der Fall, wenn Datenschutz die Weitergabe persönlicher Daten untersagt. Berechtigte Interessen Einzelner sind auch immer dann anzunehmen, wenn die persönliche Sphäre oder Geschäftsgeheimnisse einer Firma berührt sind. Deshalb dürfte der ganz überwiegende Teil meiner Antworten unter die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht fallen. Die Pflichten treffen jedoch Sie als Mitglied des Kreistags bzw. Mitglied der Fraktion. Deshalb obliegt es letztlich Ihnen, zu prüfen, ob und welche Informationen Sie weiter geben können.
Dass am 09.03.2017 ein Teil der damaligen Fragen/Antworten bereits in öffentlicher behandelt wurde, hängt einerseits damit zusammen, dass diese Umstände zum damaligen Zeitpunkt infolge der öffentlichen Berichterstattung bereits bekannt waren und kein Geheimhaltungsinteresse mehr bestand und andererseits damit, dass der Betriebsinhaber der Beantwortung einiger Fragen ausdrücklich zugestimmt hatte. Eine öffentliche Berichterstattung hat in dem von Ihnen jetzt angefragten Fall jedoch nicht stattgefunden: die Zustimmung des Betriebsinhabers liegt nicht vor.“
Ein Schelm, der … ?
Wir werden jedenfalls rechtlich überprüfen, welche Teile des Antwortschreibens wir nun veröffentlichen dürfen. Das wird allerdings einige Tage dauern.
Wer sich das „Vergnügen“ machen will, alles was die SBL/FW bisher über den Bio-Ziegenhof bei Brilon und über den mittlerweile geschlossen Skandal-Ziegenhof bei Medebach auf ihrer HP „zu Papier“ gebracht hat, lesen möchte, bitte, hier!:
http://sbl-fraktion.de/?s=Ziegenhof