Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Neues vom Ziegenhof bei Brilon

By admin at 9:02 am on Tuesday, December 11, 2018

Ziegenmilchabnehmer Demeter bezweifelt die Authentizität der Videos von PETA weiterhin und vermarktet die Ziegenmilch unter einem Bio-Label

Verfahren eingestellt
Die gegen die Ziegenhöfe in Brilon-Scharfenberg und Medebach gerichteten Strafverfahren wurden von der Staatsanwaltschaft im November 2017 eingestellt. Der Kreis antwortete auf eine Anfrage der SBL/FW vom 22.02.2018 am 14.03.2018, dass alle Verfahren gegen die beiden Ziegenhöfe „mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen“ eingestellt worden sind.

Melkreihe entfernt?

Nachdem die Vorwürfe über die unhaltbaren Zustände auf dem Ziegenhof bei Brilon – auch aufgrund von heimlich im Stall gedrehten Filmaufnahmen – bekannt geworden waren, baute der Inhaber offenbar den Stall um. Er soll eine von bisher zwei Melkreihen entfernt haben. Vielleicht ist das ein Grund dafür, dass der Anwalt des Hofbetreibers sowie der Ziegenmilchabnehmer Demeter die Authentizität des Videos der Tierschutzorganisation PETA offiziell anzweifeln; denn in dem Film sind ja zwei Melkreihen zu sehen?
Auf dem Hof selbst erkannten zwei Journalisten aus Brilon (mit einem hat ein Mitglied der SBL/FW gesprochen), dass Umbaumaßnahmen stattgefunden hatten.
Ehemalige Mitarbeiter als auch die Staatsanwaltschaft sind davon überzeugt, dass es sich bei den erschreckenden tierquälerischen Aufnahmen der Tierschutzorganisation PETA um den Ziegenhof B. aus dem Ort Scharfenberg bei Brilon handelt. “Der Anwalt des Hofbetreibers, Dr. Walter Scheurl hatte im Februar in Zweifel gezogen, dass alle Aufnahmen des Films auf dem Briloner Ziegenhof entstanden sind.” (WP vom 29.03.2017: https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/peta-film-staatsanwalt-durchsucht-ziegenhof-bei-brilon-id210084633.html)

Bioland kündigte Vertrag – Demeter vermarktet jetzt unter Bio-Siegel

Während Bioland nach der Klage der Tierschutzorganisation PETA gegen den Hofinhaber und dem Disziplinarverfahren gegen Beschäftigte der Kreisverwaltung den Abnahmevertrag gekündigt hatte, vermarktet jetzt der für Öko-Landbau stehende Demeter e.V. die Ziegenmilch vom Hof bei Brilon unter seinem Bio-Siegel – denn schließlich wären ja die staatsanwaltlichen Verfahren eingestellt worden -.
Klick: https://www.demeter-nrw.de/hoefe/biohof-moehneburg.php

Verfahren eingestellt – alles gut?

Auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 22.02.2018 antwortete der Landrat mit Schreiben vom 16.04.2018: „Auf der Grundlage des Disziplinar-gesetzes habe ich als Dienstvorgesetzter entsprechende formelle Prüfungen bzw. die Einlei-tung von Disziplinarverfahren veranlasst. Sofern staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Be-schäftigte eingeleitet werden, liegen hinreichende Tatsachen vor, die dies rechtfertigen. Die Verfahren sind abgeschlossen. Durch die Einstellung der staatsanwaltlichen Verfahren wa-ren die Disziplinarverfahren ebenfalls einzustellen.“
Eine detaillierte Beantwortung der Fragen der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erfolgte leider nicht. Der Hochsauerlandkreis führte datenschutzrechtliche Gründe an.

Wer war zuerst da, die Henne oder das Ei?

Spekulieren wir mal. Wurde vielleicht wegen der (mittlerweile eingestellten) Disziplinarverfah-ren gegen die Kreisbediensteten das staatsanwaltschaftliche Verfahren gegen den Ziegen-hofbetreiber eingestellt? Oder gibt es da keinen Zusammenhang?
Dass die oben erwähnten Filmaufnahmen von diesem Hof bei Brilon stammen, wurde von der Staatsanwaltschaft anscheinend nicht bezweifelt und zwar wohl auch nicht, obwohl der Hofbetreiber nach dem Bekanntwerden der gegen ihn gerichteten Vorwürfe offenbar eine Melkreihe im Stall entfernt hatte und zunächst behauptete, die (in dem Film erkennbaren) Mitarbeiter kenne er gar nicht. Schließlich stellte sich heraus, dass die Mitarbeiter rumäni-sche „Praktikanten“ waren, die nicht mehr aufzutreiben waren.

Wer versorgt(e) die Ziegen?

In der Antwort des Hochsauerlandkreises vom 14.10.2017 und auch in der vom 25.10.2018 heißt es: „Die Versorgung und das Melken der Ziegen erfolgt durch den Betriebsinhaber. In Ausnahmefällen sind Familienmitglieder am Melkvorgang unter Aufsicht des Betriebsinha-bers beteiligt.“
Einem Mitglied der SBL/FW wurde allerdings von offizieller Seite zugetragen, dass der Hof-betreiber auch in diesem Jahr (2018) offenbar wieder Rumänen (Praktikanten?) auf seinem Hof beschäftigt hat oder hatte.

Demeter begründet Erteilung des Biosiegels …

Demeter rechtfertigte sich anlässlich einer Nachfrage eines Mitglieds der SBL/FW bezüglich von Kontrollen und Besuchsintervallen auf dem Bio-Ziegenhof bei Brilon zunächst am 06.11.2018 wie folgt:
„… der Hof wurde, nachdem die Vorwürfe laut wurden, mehrmals kontrolliert. Wir haben die vielen Kontrollen auf dem Betrieb im letzten Jahr intensiv begleitet und uns vor Ort mehrmals ein Bild gemacht. Auch die Tierwohlschulung für Inspektoren wird in Kürze auf dem genann-ten Hof stattfinden. Nach unserem heutigen Wissensstand müssen wir die Authentizität die-ser Videos stark anzweifeln. Nach eingehender Prüfung haben wir beschlossen den Betrieb aufzunehmen. Der Betrieb steht Besucher*innen offen, sich auch selbst vor Ort ein Bild von der Haltung der Ziegen zu machen.“

… offenbar in erster Linie mit der Einstellung der Verfahren

Drei Tage später (am 09.11.2018) kam dann die ausführliche Begründung. Demeter geht es anscheinend vorrangig um laufende Verfahren, die abgeschlossen sein müssen. Ähnlich also, wie bei den Disziplinarverfahren. Zunächst müssen die Vorwürfe offiziell beseitigt sein, dann kann die tägliche Arbeit wieder aufgenommen werden.
– Interessant ist auch die Aussage von Demeter, dass die Tiere, die unter Pseudo-Tuberkulose leiden, in Behandlung seien. Der HSK hatte ja in schriftlichen Antworten an die SBL/FW geäußert, diese Tiere wären nicht behandelbar und müssten „ge-merzt“ werden. Die Herde wiese bekanntlich einen sehr hohen Durchseuchungsgrad an Pseudotuberkulose auf, so dass die Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die infizierte Herde mit dem Ziel, die Herde zu erhalten, nicht möglich sei. „Behand-lungsmöglichkeiten, die eine Heilung implizieren, bestehen nicht“, so der Hochsauer-landkreis. –

Wortlaut der E-Mail von Demeter vom 09.11.2018

„Wir haben mit Rückfragen wie Ihrer aufgrund der Geschichte der letzten 2 Jahre gerechnet und ich freue mich darüber, dass ich in Ihrem Fall die Möglichkeit habe, Ihnen die Situation aus unserer Sicht schildern zu können:
Am 02.02.2018 haben wir … und seinen Betrieb als Mitglied in unsere Arbeitsgemeinschaft aufgenommen, am 04. April 2018 fand die Kontrolle vor Ort und anschließende Zertifizierung statt. Die jährlich stattfindende Vor-Ort-Kontrolle wurde aus der Demeter-Geschäftsstelle in Darmstadt von der für die Zertifizierung zuständige Person begleitet. Im ersten Jahr der Auf-nahme findet ein gezielter Tierwohlcheck statt. Die Auswertungen waren positiv. Krankheiten im Bestand sind in Behandlung. Es gab keine Bedenken gegen die Aufnahme des Betriebes und Zertifizierung der Flächen, Tiere und Produkte als Demeter Produkte.
Dieser Aufnahme des Betriebes und der Ist-Situation ging ein mehr als einjähriger Weg vor-aus, der mit vielen Gesprächen und Abwägungen verbunden war.
Wenn Betriebe Verbandswechsel planen, tauschen wir Geschäftsführer der Verbände uns in der Regel mit Zustimmung der Betriebe unter den Verbänden aus, um auszuschließen, dass bei einer Aufnahme von Betrieben bestimmte Aspekte übersehen werden. Bereits Ende 2016 wurde von den Vorwürfen zu dem Betrieb und dem anstehenden Video, das im Febru-ar 2017 ausgestrahlt werden sollte und dem Ausschluss bei Bioland in unseren Verbandsge-sprächen berichtet.
Der Betriebsleiter, Herr B. hatte parallel dazu in unserer Geschäftsstelle angerufen und um Aufnahme als Mitglied gebeten, u.a. da ohne eine Verbandsmitgliedschaft eine Vermarktung von Ziegenmilch (fast) unmöglich ist.
Um mir selbst ein Bild zu machen, habe ich den Betrieb am 31.01.2017 erstmalig besucht.
Ich konnte keine Missstände im Bestand und im Betrieb feststellen.
Herr B. hat seine Sicht der Situation sehr eindrücklich beschrieben.
Der zuständige Veterinär aus der Kreisstelle war vor Ort und hat Bericht erstattet.
Ich hatte Einsicht in sämtliche Kontrollunterlagen der Vorjahre. Der Betriebsleiter hatte der zuständigen Kontrollstelle ABCert eine Auskunftsfreigabe erteilt und ich hatte im Nachgang zu meinem Besuch noch ein Gespräch mit dem Kontrollstellenleiter. Ergebnis: keine Auffälligkeiten, keine Bedenken für einen Verbandswechsel.
Bei uns im Landesverband Demeter NRW entscheidet der Vorstand nach erfolgtem Besuch und der Berichterstattung zum Betrieb über die Aufnahme als neues Mitglied.
Der Vorstand hat sich auf seiner Sitzung am 20.02.2017 gegen die Aufnahme des Betriebs zum damaligen Zeitpunkt ausgesprochen.
Nach erneutem Antrag auf Mitgliedschaft hat sich unser Vorstand am 20.03.2017 und am 14.07.2017 erneut gegen die Aufnahme des Betriebes ausgesprochen und eine Verhandlung über einen Neuantrag erst wieder in Aussicht gestellt, wenn zu den Auseinandersetzungen bzgl. der Filmaufnahmen und dem Ausschlussverfahren bei Bioland Rechtsklarheit besteht.
Die Ablehnung war unsererseits immer begründet mit dem laufenden Verfahren, nicht mit den Tierwohlvorwürfen.
In der Zwischenzeit hatte auch der neue Verarbeiter der Schafsmilch im August 2017 um die Aufnahme seines Lieferanten gebeten, um die Milch nicht nur als EG-Bio-Milch, sondern als Demeter-Milch verarbeiten zu können.
Es gab Gespräche mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW. Das ist die Kontrollbehörde für den Ökologischen Landbau. Von dort gab es ausschließlich Unterstützung für den Betrieb.
Es gab Gespräche mit Herrn …, selbst Bioland-Schäfer und damals kooptiertes Mitglied im Vorstand bei Bioland, nun Vorstandsvorsitzender bei Bioland: auch hier – Fürsprache für den Betrieb!
Der Betrieb wurde von Bioland ausgeschlossen, seine EG-Bio-Zertifizierung stand zu keinem Zeitpunkt in Frage!
Im November 2017 wurde das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft Arnsberg eingestellt.
Das Schiedsverfahren zum Ausschluss aus dem Bioland-Verband wurde abgeschlossen.
Die formalen Gründe, den Betrieb nicht aufzunehmen, waren somit aufgehoben, andere Bedenken von unserer Seite gab es nicht.
Am 02.02.2018 habe ich mit einem Vorstandskollegen erneut einen Besuch auf dem Betrieb B. gemacht. Dieser Besuch war dann der Auslöser für die Entscheidung über die Mitgliedschaft in unserem Verband und die Möglichkeit für den Abschluss eines Markenzeichennut-zungsvertrages mit dem Demeter-Bundesverband.
Der Betriebsleiter hat unseren Einführungskurs in die Biologisch Dynamische Wirtschafts-weise Ende 2017 / Anfang 2018 besucht, er ist mit Berufskollegen in Kontakt, besucht re-gelmäßig unsere Gruppentreffen und steht mit mir in regelmäßigem Kontakt zu unterschied-lichen Themen.
Selbstverständlich waren wir angesichts des Videomaterials, der Presseberichte und des Ausschlusses durch den Nachbarverband geschockt und verunsichert. Es war kein einfa-ches Jahr und Anfragen wie Ihre zeigen, dass es auch immer noch nicht vorbei ist mit den Rechtfertigungen.
Ich denke, wir als Verband haben alles getan, um bezüglich des Betriebs B. Sicherheit zu erlangen und die Demeter-Marke nicht zu schädigen. Wir können hinter dem Betriebsleiter, dem Betrieb und unserer Entscheidung zur Aufnahme als Mitglied stehen – wie meine Mail hoffentlich deutlich macht. Auch wir können immer nur von außen eine Situation beurteilen, aber ich denke, wir haben uns stark um eine umfassende Urteilsbildung bemüht.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, würde ich mich freuen, wenn Sie sich erneut an mich oder direkt an den Betriebsleiter, Herrn B., wenden.
Er kann Ihnen am besten berichten, was alles in den letzten 1,5 Jahren vorgefallen ist und er kann am besten die Situation auf seinem Betrieb bei einem Betriebsbesuch erläutern.
Ihre Anfrage an mich und meine Antwort an Sie leite ich dem Betriebsleiter und auch Frau M. zur Kenntnis weiter.“

Bio-Siegel Demeter

Wikipedia schreibt dazu:
„Bewertung des Demeter-Siegels, sehr empfehlenswert
Demeter steht für biologisch-dynamisch produzierte Lebensmittel. In der Schweiz müssen die produzierenden Höfe zusätzlich Bio Suisse zertifiziert sein, wodurch die Produkte in vielen Bereichen für inländische Erzeugnisse überdurchschnittliche Resultate erzielen. Die Tiere haben täglichen Auslauf und kommen weitgehend in den Genuss von Gruppenhaltung (Ausnahme: Rindvieh). Da die Richtlinien von Demeter International für importierte Produkte weniger streng sind als die Bio Suisse Anforderungen, erscheint das Label nicht in der höchsten Bewertungskategorie.“

Resümee/Frage
Fragen und Zweifel sind immer erlaubt (?), Besuche des Bio-Hofes B. in Brilon-Scharfenberg offenbar auch.

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Bio-Ziegenhof – SBL/FW wird zur Verschwiegenheit verpflichtet

By admin at 3:24 pm on Friday, November 30, 2018

Wieso es sich bei der Antwort des Hochsauerlandkreises auf die Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu den Zuständen auf einem Bio-Ziegenhof bei Brilon um eine „Geheime Staatssache“ handeln soll, verstehen wir zwar nicht, können aber wohl vorerst die Antwort nicht veröffentlichen?

Die Story
Nach einem Filmbericht in der Sendung „hundkatzemaus“, der am 11.02.2017 gesendet worden ist, sollen auf einem Hof in Brilon Ziegen von Mitarbeitern geschlagen worden sein. Zudem hätten fast sämtliche Tiere erhebliche gesundheitliche Probleme aufgewiesen und wären abgemagert und geschwächt gewesen sein. In der Folge meldeten sich einige Zeugen, die aus eigenem Erleben von unhaltbaren Zuständen in diesem Betrieb sprachen. Manche Informanten kritisierten nicht nur die tierquälerische Ziegenhaltung, sondern berichteten auch von den erbärmlichen Lebensbedingungen der dort gehaltenen Hofhunde.

Am 26.02.2017 trafen sich rund 120 Personen zu einer Mahnwache gegen die Vorkommnisse in der Ziegenhaltung auf dem besagten Hof am Stadtrand von Brilon. Eine der Forderungen aus dem Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer war ein Tierhaltungsverbot für den Hofbetreiber. In der Kritik stand auch das Kreisveterinäramt, das nach Meinung der Demonstranten die Bedingungen der Tierhaltung nicht hinreichend kontrolliert haben soll. Im Vorfeld der angemeldeten Demo kam es zu einigen Merkwürdigkeiten. So musste der bereits genehmigte (!) Veranstaltungsort auf Verlangen der Polizei und des Bürgermeisters gleich 2mal verlegt werden.

Am 27.02.2017 veröffentlichte dann die Kreisverwaltung ihre Drucksache 9/687 zum Antrag der SBL/FW-Fraktion für die Sitzung des Kreisumweltausschusses. In dem Schreiben wurde bestätigt, dass etwa 90% der Ziegen auf diesem Hof an der Möhneburg krank sind und dass “zunehmende Abmagerung” auftritt.

Am 28.02.2017 wandte sich Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), mit einer umfangreichen Anfrage an den Landrat. Dabei ging es z.B. um Kontrollen und Maßnahmen wie der Separierung der gesunden von den kranken Tieren, um andere vorbeugende Maßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten und wie es zu den Verletzungen der Ziegen gekommen ist. Die Anfrage umfasste insgesamt 30 Einzelfragen.

Am 20.03.2017 berichtete die „taz“, dass “neben der offensichtlichen Tierquälerei … es der Betreiber auch mit anderen Vorschriften nicht so genau zu nehmen” scheint.

Am 24.03.2017 hatten sich zur Einwohnerfragestunde zu Beginn der Kreistagssitzung Bürgerinnen und –bürger eingefunden. Einige von ihnen wollten dem Landrat Fragen zu den Er-eignissen um den Ziegenhof in Brilon-Scharfenberg stellen. Doch es gab ungewöhnliche Vorkommnisse. Bisher durften die Fragesteller oben von der Zuschauertribüne – wo sie ihre Plätze haben – ihre Fragen stellen. Doch dieses Mal erklärte der Landrat, Fragen würden nur vom Rednerpult unten im Saal zugelassen. Für die Einwohner, die fast alle zum ersten Mal an einer Kreistagssitzung teilnahmen, eine unangenehme Aufforderung. Und eine Grundlage in der Geschäftsordnung gab es bislang dafür nicht. Außerdem wurden von einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung, bevor Fragen gestellt werden durften, die Personalien der Einwohner festgehalten. Auch diese Registrierung wurde neu eingeführt, und auch dafür gab es keine Grundlage in der Geschäftsordnung. Die SBL/FW beantragte daraufhin die unverzügliche Einberufung des Ältestenrates, u.a. zum Umgang mit Fragestellern in der Einwohnerfragestunde.

Mit Schreiben vom 14.09.2017 antwortete das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises auf eine Anfrage der SBL/FW vom 15.08.2017. Komprimiert stand in der Antwort der Kreisverwaltung, dass weiterhin rund 90% der Ziegen mit Pseudotuberkulose durchseucht wären. Am 23.08.2017 hätten sich noch 625 Ziegen im Bestand befunden. Aufgrund des sehr hohen Durchseuchungsgrades sei die Erstellung eines Sanierungskonzeptes nicht möglich.

Still ruhte dann der See (wenn auch nur öffentlich).

Nach einem Jahr – am 07.08.2018 – stellte die SBL/FW-Kreistagsfraktion erneut 20 Fragen zum Ziegenhof bei Brilon, z.B., wie viele Ziegen und wie viele Lämmer in dem Betrieb gehalten werden und wie häufig, wie intensiv und mit welchen Ergebnissen das Kreisveterinäramt in den letzten 12 Monaten den Hof kontrolliert hat.

Am 16.08.2018 antwortete der HSK, wegen personeller Ausfälle könne die Anfrage nicht fristgerecht beantwortet werden.

Mit Datum vom 25.10.2018 kam sie dann endlich: Die Antwort. Am Ende des behördlichen Schreibens findet sich der Vermerk:
„Auf Ihre Verschwiegenheitspflicht gem. § 28 Abs. 2 KrO i.V.m. § 30 Abs. 1 S. 1 und 2 GO sowie die Geheimhaltungspflichten nach § 40 Abs. 4 S. 2 KrO, 9 Abs. 5 GeschO KT weise ich hin.“

Daraufhin schrieb am 28.10.2018 der SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos den Landrat an. R. Loos erklärte u.a., dass der Hinweis auf die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten in dieser Form nicht akzeptabel sei, zumal wesentliche Teile der SBL/FW-Anfrage zuvor schon mit dem damals bekannten Sachstand am 09.03.2017 im Ausschuss für Umwelt-, Landwirtschaft und Forsten in öffentlicher Sitzung behandelt worden seien. Reinhard Loos bat des Weiteren um die Mitteilung, auf welche Antworten sich die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten beziehen und aus welchen Gründen diese bestehen.

In einem Schreiben mit Datum 12.11.2018 reagierte dann wiederum die Kreisverwaltung auf die pauschale Beanstandung der Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten.
Zitat: „Nach diesen Vorschriften haben Sie über die Ihnen bei Ausübung Ihrer Tätigkeit als Kreistagsmitglied bekannt gewordenen Angelegenheiten, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich ist, Verschwiegenheit zu wahren. Ihrer Natur nach sind geheim insbesondere Angelegenheiten, deren Mitteilung an andere dem Gemeinwohl oder dem berechtigten Interesse einzelner Personen zuwiderlaufen würde. Das ist z.B. der Fall, wenn Datenschutz die Weitergabe persönlicher Daten untersagt. Berechtigte Interessen Einzelner sind auch immer dann anzunehmen, wenn die persönliche Sphäre oder Geschäftsgeheimnisse einer Firma berührt sind. Deshalb dürfte der ganz überwiegende Teil meiner Antworten unter die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht fallen. Die Pflichten treffen jedoch Sie als Mitglied des Kreistags bzw. Mitglied der Fraktion. Deshalb obliegt es letztlich Ihnen, zu prüfen, ob und welche Informationen Sie weiter geben können.
Dass am 09.03.2017 ein Teil der damaligen Fragen/Antworten bereits in öffentlicher behandelt wurde, hängt einerseits damit zusammen, dass diese Umstände zum damaligen Zeitpunkt infolge der öffentlichen Berichterstattung bereits bekannt waren und kein Geheimhaltungsinteresse mehr bestand und andererseits damit, dass der Betriebsinhaber der Beantwortung einiger Fragen ausdrücklich zugestimmt hatte. Eine öffentliche Berichterstattung hat in dem von Ihnen jetzt angefragten Fall jedoch nicht stattgefunden: die Zustimmung des Betriebsinhabers liegt nicht vor.“

Ein Schelm, der … ?
Wir werden jedenfalls rechtlich überprüfen, welche Teile des Antwortschreibens wir nun veröffentlichen dürfen. Das wird allerdings einige Tage dauern.

Wer sich das „Vergnügen“ machen will, alles was die SBL/FW bisher über den Bio-Ziegenhof bei Brilon und über den mittlerweile geschlossen Skandal-Ziegenhof bei Medebach auf ihrer HP „zu Papier“ gebracht hat, lesen möchte, bitte, hier!:
http://sbl-fraktion.de/?s=Ziegenhof

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Geheimniskrämerei zum Ziegenhof

By admin at 12:01 pm on Friday, November 2, 2018

Nach fast einem Vierteljahr hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion jetzt aus dem Kreishaus die Antworten auf ihre Anfrage vom 07.08.2018 zur aktuellen Situation des Ziegenhofs bei Brilon erhalten. Laut Geschäftsordnung des Kreistags dürfte das maximal 14 Tage dauern…

Vielleicht gab es ja besondere “Gründe” für die extreme Verzögerung?
Die Antwort ist nicht – wie sonst üblich – vom Landrat unterschrieben, sondern “im Auftrag” von einem Verwaltungsbeamten der Kreisverwaltung.
Und am Ende steht der vielsagende Satz “Auf Ihre Verschwiegenheitspflicht gem. § 28 Abs. 2 KrO i.V.m. § 30 Abs. 1 S. 1 und 2 GO sowie die Geheimhaltungspflichten nach § 40 Abs. 4 S. 2 KrO, 9 Abs. 5 GeschO KT weise ich hin.” Dies verwundert auch deswegen, weil im letzten Jahr fast alle der in der Anfrage nachgefragten Sachverhalte bereits im Umweltausschuss des Kreises öffentlich beraten wurden, mit dem damaligen Sachstand. Zudem wurden mehrere Fragen aus unserer Anfrage gar nicht beantwortet, da es sich angeblich um Geschäftsgeheimnisse des Ziegenhofs handeln soll.

Das bedeutet, dass wir derzeit die Antworten (noch) nicht veröffentlichen können. Die SBL/FW-Kreistagsfraktion akzeptiert diese pauschale und nicht konkret begründete Verpflichtung zur Geheimhaltung allerdings nichts. Sie hat deswegen den Landrat angeschrieben und ihn aufgefordert, die angeblich notwendige Geheimhaltung konkret zu begründen und – falls eine Geheimhaltung überhaupt erforderlich ist – die davon betroffenen Fragen konkret zu benennen. Über das Ergebnis werden wir berichten.

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Guter Ziegenhof? Schlechter Ziegenhof? – SBL/FW stellt wieder Fragen

By admin at 2:49 pm on Wednesday, August 29, 2018

Ansichtssache
Die Welt dreht sich schnell. Schlechte und gute Nachrichten überschlagen sich. Beachtung finden eher die schlechten. Sie geraten aber oft genauso schnell in Vergessenheit wie die guten. Was schlecht ist und was gut, was richtig und was falsch, liegt gewöhnlich im Auge des Betrachters und hat nicht selten was mit Interessenslagen zu tun.

Zu den schlechten (traurigen) Nachrichten gehören unserer Meinung nach die Meldungen über die unhaltbaren Zustände auf zwei Ziegenhöfen im Hochsauerlandkreis. Der eine (bei Medebach) ist mittlerweile geschlossen. Den anderen (bei Brilon) gibt es noch.
Klick:
https://www.focus.de/regional/nordrhein-westfalen/tierquaeler-skandal-in-medebach-peta-begruesst-gerichtsurteil-gegen-ehemaligen-ziegenhof-betreiber_id_8658767.html

Tatsache
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste nahm die Vorkommnisse in diesen Betrieben zum An-lass, sich mehrfach mit umfangreichen Fragenkatalogen bezüglich der offenbar tierquälerischen Zu-stände auf den Ziegenhöfen an die Kreisverwaltung zu wenden. Auf der Homepage der SBL/FW sind viele Fragen und Antworten dazu dokumentiert.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?s=Ziegen

Fragen
Aus Sicht der SBL/FW ist das Thema immer „noch nicht gegessen“. Daher schickte die Kreistagsfraktion dem Landrat diese 20 Fragen:

1. Wie viele Ziegen und wie viele Lämmer werden aktuell auf dem Hof B. bei Brilon gehalten?

2. Wie häufig, wie intensiv und durch wen (Kreisveterinäramt? Hoftierarzt?) wurde der Hof B. im Laufe der letzten 12 Monate kontrolliert?

3. Erfolgten auf dem Hof B. in den letzten 12 Monaten seitens Ihres Veterinäramtes ausschließlich angemeldete Kontrollen oder ist der Betrieb auch unangemeldet überprüft worden?

4. Sind in diesem Zeitraum auch andere Fachdienste und Fachleute hinzugezogen worden, wie beispielsweise Mitarbeiter des LANUV?

5. Wie sind die Ergebnisse Ihrer und aller anderen Überprüfungen?

6. Ist die schrittweise „Merzung“ der durchseuchten Herde jetzt vollständig erfolgt oder leben noch Tiere aus dem alten, erkrankten Bestand auf dem Hof B. oder auf anderen Höfen?

7. Erfolgte in den letzten 12 Monaten ein Zukauf gesunder Ziegen in den Bestand? Wenn ja, aus welchen Haltungen und in welchem Zustand sind die Tiere nach Brilon gekommen?

8. Wurden sowohl bei den Abgängen wie bei den Neuzugängen im Betrieb B. die Nummern der Ohrmarken nachvollziehbar registriert?

9. Ergab sich dabei eine Diskrepanz zu der Zahl der lebenden, getöteten und verendeten Zie-gen? Wurde und wird eventuellen Unregelmäßigkeiten (gemeint ist die Diskrepanz Ohrmarken/Ziegen) nachgegangen, sofern sie denn auffallen?

10. Wie ist der Zustand der Herde? Leidet auch derzeit ein Teil der Ziegen auf dem Hof B. an Pseudotuberkulose, an Listeriose oder an anderen Krankheiten? (Im Februar 2017 sollen etwa 90% der Tiere mit dem Erreger einer „Chronischen Infektionskrankheit“ infiziert gewesen sein. Eine Ziege war laut Ihren Angaben an Listeriose verendet.)

11. Erfolgt eine konsequente Separierung der nicht erkrankten von den erkrankten Tieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie und wie oft wird das kontrolliert und mit welchen Ergebnissen?

12. Gibt es zwischenzeitlich ein oder mehrere Behandlungs- und Sanierungskonzepte? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

13. Wurden die Tiere in den letzten 12 Monaten regelmäßig auf verschiedene Krankheiten hin untersucht und vorbeugend geimpft, z.B. auch gegen Pseudotuberkulose, was ja möglich sein soll? (Dazu schreibt die Landwirtschaftskammer NRW: „Zur Sanierung einer betroffenen Herde sollte eine regelmäßige Untersuchung erfolgen, wobei Tiere mit eindeutigen Knoten möglichst gemerzt werden sollten. In manchen Herden können jedoch wertvolle Milchziegen nicht einfach abgeschafft werden, wobei die Alternative ein striktes Sanierungsprogramm darstellt. Dazu gehört die räumliche Separation der betroffenen von – augenscheinlich – nicht befallenen Tieren, die sofortige Trennung der Lämmer von den Muttertieren nach der Geburt mit sorgfältiger Nabeldesinfektion, um eine omphalogene Infektion zu vermeiden, idealerweise das Einrichten eines zweiten Melkstandes sowie eine Impfung der Herde mit einem bestandsspezifischen Impfstoff. Durch den Impfstoff werden die Symptome gemildert, nicht eliminiert!“)

14. Leiden einige Ziegen immer noch unter Verletzungen (offene Wunden, humpeln, lahmen)? Wie war und ist der Zustand der Klauen? Wann und wie oft wurden seit August 2017 die Klauen der Tiere durch einen fachkundigen Klauenpfleger gereinigt und geschnitten?

15. Haben alle Ziegen regelmäßig Weidegang? Wenn nein, warum nicht? Wie oft und wie lange bedeutet in diesem Fall „regelmäßig“?

16. Wie hoch ist auf dem Hof B. in den letzten 12 Monaten die „offizielle“ Sterberate der Ziegen, wie hoch die der Lämmer?

17. Wie und unter welchem Label wurde und wird die Ziegenmilch vom Hof B. vermarktet? Gibt es Absatzprobleme?

18. Handelt es sich bei den Mitarbeitern des Ziegenhofs B. ausschließlich um geschultes und kor-rekt entlohntes Personal (Sozialversicherungspflicht!), das mit den Ziegen art- und fachgerecht und mitfühlend umgeht und auf Misshandlungen vollständig verzichtet?

19. Hat der Hof B. auch im Fokus der Stabsstelle für Umweltkriminalität gestanden?

20. Sind hinsichtlich der Ziegenhöfe bei Brilon und Medebach weitere bzw. neue Verfahren anhängig?

Bericht
Folgt …

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Ziegenhof bei Brilon: Weiterhin 90%iger Durchseuchungsgrad an Pseudotuberkulose

By admin at 12:42 am on Sunday, November 5, 2017

Euro-Biolabel für Briloner Ziegenmilch
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) befasst sich notgedrungen schon seit längerem mit dem „berühmt berüchtigten“ Ziegenhof in der Nähe von Brilon-Scharfenberg. Zuletzt erreichte die SBL/FW die Information, dass die von Bioland gegenüber dem Hof ausgesprochene fristlose Kündigung vom Schiedsgericht bestätigt worden ist. Offenbar wird die Ziegenmilch dieses Hofes aber trotzdem weiter unter einem Biolabel vermarktet (siehe Antwort auf Frage 18!)

90% der Tiere an Pseudotuberkolose erkrankt
Nach wie vor ist die „Biolabel-Ziegenherde“ hoch mit Pseudotuberkolose verseucht. Auch das geht aus der Antwort des HSK hervor (siehe Frage/Antwort Nr. 10!).

Fragen und Antworten
Mit Schreiben vom 14.09.2017 antwortete das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises auf eine Anfrage der SBL/FW vom 15.08.2017. Wer sich das Vergnügen machen will, das alles zu lesen, hier sowohl die Fragen der Kreistagsfraktion wie die Antworten des HSK:

Frage 1 – Wie viele Ziegen werden aktuell auf dem Hof B. bei Brilon gehalten?
Antwort – Zum Stichtag 01.01.2017 (routinemäßige Meldung an die Tierseuchenkasse) wurden 753 Ziegen gehalten. Am 23.08.2017 (aktuelle Vorlage des Bestandsregisters) befanden sich 625 Ziegen im Bestand.

Frage 2 – Wie häufig, wie intensiv und durch wen (Kreisveterinäramt? Hoftierarzt?) wurde der Hof B. im Laufe dieses Jahres kontrolliert?
Antwort – Das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises kontrollierte den Hof im Jahr 2017 bisher 7 Mal. In 6 Fällen erfolgte eine Kontrolle des Gesamttierbestandes.

Frage 3 – Sind seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Ziegenhofbetreiber auch andere Fachdienste und Fachleute hinzugezogen worden, wie beispielsweise Mitarbeiter des LANUV?
Antwort – Die tierschutzrechtliche Überwachung des Betriebes erfolgt durch das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises, das hierüber dem LANUV berichtet.

Frage 4 – Wie sind die Ergebnisse Ihrer und aller anderen Überprüfungen?
Antwort – Bei den Kontrollen des Veterinäramtes wurden keine tierschutzrechtlichen Beanstandungen festgestellt. Es befanden sich vereinzelt magere Ziegen im Bestand, die zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits zur Schlachtung bzw. Merzung aussortiert waren.
Auskünfte zu den Ergebnissen anderer Kontrollstellen (z. B. Ökokontrollstelle) können nur diese erteilen.

Frage 5 – Sie schrieben von einer „schrittweisen Merzung“ der kompletten Herde. Ist die „Merzung“ jetzt vollständig erfolgt oder leben noch Tiere aus dem alten, durchseuchten Bestand auf dem Hof B. oder auf anderen Höfen?
Antwort – Die Merzung des durchseuchten Bestandes ist noch nicht abgeschlossen, dementsprechend werden noch Tiere dieser Herde auf dem Hof B. gehalten. Da im Jahr 2017 Tiere nur zum Zwecke der Schlachtung bzw. der Merzung den Hof verlassen haben, sind keine lebenden Ziegen aus dem Bestand B. in andere Bestände gelangt.

Frage 6 – Erfolgte in den letzten 8 Monaten ein Zukauf gesunder Ziegen in den Bestand? Wenn ja, aus welchen Haltungen und in welchem Zustand sind die Tiere nach Brilon gekommen?
Antwort – In den letzten 8 Monaten erfolgte kein Zukauf von Ziegen.

Frage 7 – Wurden sowohl bei den Abgängen wie bei den Neuzugängen im Betrieb B. die Nummern der Ohrmarken nachvollziehbar registriert?
Antwort – Siehe Antwort zu Frage 6. Die Abgänge lassen sich anhand der Ohrmarkennummern nachvollziehen.

Frage 8 – Ergab sich dabei eine Diskrepanz zu der Zahl der lebenden, getöteten und verendeten Ziegen? Wurde und wird eventuellen Unregelmäßigkeiten (gemeint ist die Diskrepanz Ohrmarken/Ziegen) nachgegangen, sofern sie denn auffallen?
Antwort – Vergleicht man die Anzahl der im Betrieb gehaltenen Ziegen am 01.01.2017 mit der aktuellen Bestandsgröße am 23.08.2017 und den im Bestandsregister dokumentierten Abgängen ergibt sich die Diskrepanz von einer Ziege. Dies erklärt sich dadurch, dass am 23.08.2017 eine Ziege verendete und zur Abholung beim Entsorgungsunternehmen angemeldet wurde, diese jedoch noch nicht als Abgang im Bestandsregister eingetragen wurde.

Frage 9 – Welche Konsequenzen wurden aus den im letzten Jahr bei der Kennzeichnungspflicht festgestellten Mängeln auf dem Hof B gezogen?
Antwort – Bei den im letzten Jahr stichprobenartig durchgeführten Kontrollen der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der auf dem Hof B. gehaltenen Ziegen wurden keine Mängel festgestellt.

Frage 10 – Wie ist der Zustand der Herde? Leidet immer noch ein Teil der Ziegen auf dem Hof B. an Pseudotuberkulose, an Listeriose oder an anderen Krankheiten? (Im Februar dieses Jahres sollen etwa 90% der Tiere mit dem Erreger einer „Chronischen Infektionskrankheit“ infiziert gewesen sein. Eine Ziege war laut Ihren Angaben an Listeriose verendet.)
Antwort – Der Zustand der Herde entspricht dem einer Herde mit einem ca. 90%igen Durchseuchungsgrad an Pseudotuberkulose. Erkenntnisse über Fälle von Listeriose oder anderer meldepflichtiger Erkrankungen im Jahre 2017 liegen dem Veterinäramt des Hochsauerlandkreises nicht vor.

Frage 11 – Erfolgt zwischenzeitlich eine Separierung der nicht erkrankten von den erkrankten Tieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie und wie oft wird das kontrolliert?
Antwort – Es erfolgt eine Separierung der sichtbar erkrankten Tiere von den anderen Tieren. Diese Separierung wurde von Seiten des Veterinäramtes im Rahmen der durchgeführten Kontrollen überprüft.

Frage 12 – Gibt es jetzt außer der „Merzung“ ein Behandlungs- und Sanierungskonzept? Wenn ja, welches?
Antwort – Wie bereits in der Vorlage aus 9/687 ausgeführt, ist wegen des sehr hohen Durchseuchungsgrades die Erstellung eines Sanierungskonzeptes nicht möglich. Behandlungsmöglichkeiten, die eine Heilung der Ziegen implizieren, bestehen nicht. Die einzige verbleibende Maßnahme ist die Merzung der sichtbar erkrankten Tiere.

Frage 13 – Wenn nein, warum gibt es kein anderes?
Antwort – Siehe Antwort zu Frage 12.

Frage 14 – Werden die Tiere regelmäßig auf verschiedene Krankheiten hin untersucht und vorbeugend geimpft, z.B. auch gegen Pseudotuberkulose, was ja möglich sein soll?
(Dazu schreibt die Landwirtschaftskammer NRW: „Zur Sanierung einer betroffenen Herde sollte eine regelmäßige Untersuchung erfolgen, wobei Tiere mit eindeutigen Knoten möglichst gemerzt werden sollten. In manchen Herden können jedoch wertvolle Milchziegen nicht einfach abgeschafft werden, wobei die Alternative ein striktes Sanierungsprogramm darstellt. Dazu gehört die räumliche Separation der betroffenen von – augenscheinlich – nicht befallenen Tieren, die sofortige Trennung der Lämmer von den Muttertieren nach der Geburt mit sorgfältiger Nabeldesinfektion, um eine omphalogene Infektion zu vermeiden, idealerweise das Einrichten eines zweiten Melkstandes sowie eine Impfung der Herde mit einem bestandsspezifischen Impfstoff. Durch den Impfstoff werden die Symptome gemildert, nicht eliminiert!“)
Antwort – Die Herde weist bekanntlich einen sehr hohen Durchseuchungsgrad an Pseudotuberkulose auf. Die Wirksamkeit eines stallspezifischen Impfstoffes im Hinblick auf das Zurückdrängen klinischer Symptome bei sehr hohem Durchseuchungsgrad werden in der veterinärmedizinischen Praxis eher negativ beurteilt.

Frage 15 – Leiden viele Ziegen immer noch unter Verletzungen (offene Wunden, humpeln, lahmen)? Wie war und ist der Zustand der Klauen?
Antwort – Siehe Antwort zu Frage 12. Ein Besuch des Klauenpflegers hat am 07.08.2017 und am 26.08.2017 stattgefunden.

Frage 16 – Wie viele und welche Ziegen haben regelmäßig Weidegang?
Antwort – Alle Ziegen haben regelmäßig Weidegang.

Frage 17 – Wie hoch ist auf dem Hof B. seit Anfang Januar 2017 bis heute die „offizielle“ Sterberate der Ziegen, wie hoch die der Lämmer?
Antwort – Die Verlustrate der Ziegen beträgt 14,3 % (einzelne verendete und überwiegend gemerzte Tiere), diejenige der Lämmer 5,8% (sehr geringe Verlustrate, da muttergebundene Aufzucht in den ersten Lebenstagen)

Frage 18 – Wie und unter welchem Label wird die Ziegenmilch vom Hof B. derzeit vermark-tet?
Antwort – Die Ziegenmilch wird von einer Molkerei aufgekauft und unter dem Euro-Biolabel vermarktet.

Frage 19 – Handelt es sich bei den Mitarbeitern des Ziegenhofs B. um geschultes und korrekt entlohntes Personal (Sozialversicherungspflicht!), das mit den Ziegen art- und fachgerecht und mitfühlend umgeht (und auf Schläge und Tritte verzichtet)?
Antwort – Die Versorgung und das Melken der Ziegen erfolgt durch den Betriebsinhaber.
In Ausnahmefällen sind Familienmitglieder am Melkvorgang unter Aufsicht des Betriebsinhabers beteiligt. Einzelne Kontrollen des Veterinäramtes erfolgten während des Melkvorgangs der Ziegen. Dabei wurde ein sach- und tiergerechter Umgang des Melkpersonals mit den Ziegen festgestellt.

Frage 20 – Wann erwarten Sie von der Staatsanwaltschaft neue Informationen über den Stand der Ermittlungen im Fall dieses Ziegenhofs?
Antwort – Angaben über den zeitlichen Rahmen und Stand der Ermittlungen obliegen aus-schließlich der Staatsanwaltschaft.

Filed under: TierschutzComments Off on Ziegenhof bei Brilon: Weiterhin 90%iger Durchseuchungsgrad an Pseudotuberkulose

Ziegenhof bei Brilon – Ermittlungen dauern an

By admin at 11:44 am on Thursday, August 17, 2017

„Kein neuer Ermittlungsstand im Fall des Ziegenhofes bei Brilon“ schrieb die WP in ihrer Print-Ausgabe vom 11.08.2017. Die Meldung stand im Zusammenhang mit den Staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter des Kreisveterinäramts im Fall der mindestens 34 verendeten Ziegen auf einem mittlerweile nicht mehr existenten Ziegenhof bei Medebach.
Klick:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/ziegenhof-medebach-ermittlungverfahren-gegen-veterinaeramt-id211542477.html

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), die Anfang dieses Jahres die Situation auf beiden Ziegenhöfen im Kreistag des HSK thematisiert hatte,
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?s=Ziegenhof
stellte mit Schreiben vom 15.08.2017 folgende Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:

1. Wie viele Ziegen werden aktuell auf dem Hof B. bei Brilon gehalten?
2. Wie häufig, wie intensiv und durch wen (Kreisveterinäramt? Hoftierarzt?) wurde der Hof B. im Laufe dieses Jahres kontrolliert?
3. Sind seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Ziegenhofbetreiber auch andere Fachdiens-te und Fachleute hinzugezogen worden, wie beispielsweise Mitarbeiter des LANUV?
4. Wie sind die Ergebnisse Ihrer und aller anderen Überprüfungen?
5. Sie schrieben von einer „schrittweisen Merzung“ der kompletten Herde. Ist die „Merzung“ jetzt vollständig erfolgt oder leben noch Tiere aus dem alten, durchseuchten Bestand auf dem Hof B. oder auf anderen Höfen?
6. Erfolgte in den letzten 8 Monaten ein Zukauf gesunder Ziegen in den Bestand? Wenn ja, aus welchen Haltungen und in welchem Zustand sind die Tiere nach Brilon gekommen?
7. Wurden sowohl bei den Abgängen wie bei den Neuzugängen im Betrieb B. die Nummern der Ohrmarken nachvollziehbar registriert?
8. Ergab sich dabei eine Diskrepanz zu der Zahl der lebenden, getöteten und verendeten Ziegen? Wurde und wird eventuellen Unregelmäßigkeiten (gemeint ist die Diskrepanz Ohrmarken/Ziegen) nachgegangen, sofern sie denn auffallen?
9. Welche Konsequenzen wurden aus den im letzten Jahr bei der Kennzeichnungspflicht festgestellten Mängeln auf dem Hof B gezogen?
10. Wie ist der Zustand der Herde? Leidet immer noch ein Teil der Ziegen auf dem Hof B. an Pseudotuberkulose, an Listeriose oder an anderen Krankheiten?
(Im Februar dieses Jahres sollen etwa 90% der Tiere mit dem Erreger einer „Chronischen Infektionskrankheit“ infiziert gewesen sein. Eine Ziege war laut Ihren Angaben an Listeriose verendet.)
11. Erfolgt zwischenzeitlich eine Separierung der nicht erkrankten von den erkrankten Tieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie und wie oft wird das kontrolliert?
12. Gibt es jetzt außer der „Merzung“ ein Behandlungs- und Sanierungskonzept? Wenn ja, welches?
13. Wenn nein, warum gibt es kein anderes?
14. Werden die Tiere regelmäßig auf verschiedene Krankheiten hin untersucht und vorbeugend geimpft, z.B. auch gegen Pseudotuberkulose, was ja möglich sein soll? (Dazu schreibt die Landwirtschaftskammer NRW: „Zur Sanierung einer betroffenen Herde sollte eine regelmäßige Untersuchung erfolgen, wobei Tiere mit eindeutigen Knoten möglichst gemerzt werden sollten. In manchen Herden können jedoch wertvolle Milchziegen nicht einfach abgeschafft werden, wobei die Alternative ein striktes Sanierungsprogramm darstellt. Dazu gehört die räumliche Separation der betroffenen von – augenscheinlich – nicht befallenen Tieren, die sofortige Trennung der Lämmer von den Muttertieren nach der Geburt mit sorgfältiger Nabeldesinfektion, um eine omphalogene Infektion zu vermeiden, idealerweise das Einrichten eines zweiten Melkstandes sowie eine Impfung der Herde mit einem bestandsspezifischen Impfstoff. Durch den Impfstoff werden die Symptome gemildert, nicht eliminiert!“)
15. Leiden viele Ziegen immer noch unter Verletzungen (offene Wunden, humpeln, lahmen)? Wie war und ist der Zustand der Klauen?
16. Wie viele und welche Ziegen haben regelmäßig Weidegang?
17. Wie hoch ist auf dem Hof B. seit Anfang Januar 2017 bis heute die „offizielle“ Sterberate der Ziegen, wie hoch die der Lämmer?
18. Wie und unter welchem Label wird die Ziegenmilch vom Hof B. derzeit vermarktet?
19. Handelt es sich bei den Mitarbeitern des Ziegenhofs B. um geschultes und korrekt entlohntes Personal (Sozialversicherungspflicht!), das mit den Ziegen art- und fachgerecht und mitfühlend umgeht (und auf Schläge und Tritte verzichtet)?
20. Wann erwarten Sie von der Staatsanwaltschaft neue Informationen über den Stand der Ermittlungen im Fall dieses Ziegenhofs?

Sobald die SBL/FW mehr weiß, wird sie berichten … wie (fast) immer …

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„Tierschutz funktioniert“, meint die AfD

By admin at 6:44 pm on Friday, November 9, 2018

Zurück in die Vergangenheit?
Beim Tierschutz sei alles gut, meint offenbar die AfD und legte am 18.04.2018 im NRW-Landtag den Gesetzesentwurf
„zur Aufhebung des Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tier-schutzvereine Nordrhein-Westfalen – Rückkehr zur deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit“ vor. Siehe Drucksache 17/2394!
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-2394.pdf

Stets vorbildlich?
Die AfD-Landtagsfraktion ist also offenbar zu der Erkenntnis gekommen: „
…, dass der im Bundesgesetz verankerte Tierschutz funktioniert und die zuständigen Kreisordnungsbehörden bei tierschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren stets vorbildlich handelten. …“

Absage?
Wir hoffen, dass dem Gesetzesentwurf – der ja offensichtlich nicht nur gegen tierschutzrechtliche Belange, sondern ganz klar auch gegen Tierschützer zielt – im Landtag eine deutliche Absage erteilt wird!

Handlungsbedarf?
Ja, aber wohl hinsichtlich einer deutlichen Verbesserung des Tierschutzes und nicht in seiner Verhinderung!

Missstände?
Ja, leider. Wir nehmen nicht an, dass sich die Medien diese und andere Berichte über Nicht-beachtung von Tierschutz aus den Fingern saugen!?

„In Deutschland werden Millionen Ferkel wenige Tage nach der Geburt ohne Betäubung kastriert.“
Klick:
https://www.nrz.de/wirtschaft/verbot-betaeubungsloser-ferkelkastration-verschoben-id215467517.html

„Auf Schlachthöfen kommt es immer wieder zu Fehlbetäubungen, …“
Klack:
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/landwirtschaft/schlachten/

„Als sie vor den Ställen in Ilshofen mehrere Mülltonnen mit toten Puten entdeckten, …“
Klick:
http://www.taz.de/!5534633/

„Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall der verendeten Ziegen auf einem Hof bei Medebach gegen …“
Klack:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/ziegenhof-medebach-ermittlungverfahren-gegen-veterinaeramt-id211542477.html

… um nur einige aktenkundige Beispiele aufzuzählen.
Ob die aufgedeckten und öffentlich bekannt gewordenen tierschutzrechtliche Missstände nur die Spitze vom Eisberg sind, wissen wir nicht. Wir machen uns aber so unsere Gedanken. Und dass auch im Kreisgebiet des HSK aus anderen Parteien gelegentlich ähnliche Tendenzen zu hören sind, ist sicher nur Zufall…

Defizit?
Ob die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion nicht lesen können oder wollen, oder ob die hier zitierten Artikel für diese Abgeordneten nur Fake-News sind, wissen wir auch nicht. Wir machen uns aber so unsere Gedanken.

PS: Das „AfD-Gesetz“ ist offenbar noch in Beratung
Klack:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/index.jsp

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Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fordert Wiedereinsetzung der Stabsstelle für Umweltkriminalität …

By admin at 11:36 pm on Wednesday, June 20, 2018

… Landrat sieht dafür aber offenbar keine Notwendigkeit

Umweltdelikte? Brauchen wir nicht! Haben wir nicht! Gibt`s bei uns nicht!
Ob so die Einstellung mancher Behörden ist, wissen wir nicht. Bei der mittlerweile zurück getretenen NRW-Umweltministerin Schulze Föcking konnen wir diesen Standpunkt fast vermuten. Warum sonst hat sie die Stabsstelle für Umweltkriminalität von jetzt auf gleich einfach aufgelöst!?

Am 15. Mai 2018 nahm die Ministerin ihren Hut.

Vielleicht können wir ja darauf hoffen, dass ihre Nachfolgerin Ursula Heinen-Esser die wichtige Stabsstelle alsbald wieder einrichtet?
Denn anders als von ihrer Vorgängerin im Ministeramt kolportiert, leistete die Stabsstelle gegen Umweltkriminalität offensichtlich lange Jahre wichtige Arbeit. Aus dem veröffentlichten Aktenverzeichnis geht hervor, dass sie sich mit vielerlei Umwelt-Themen befasste, z.B. auch mit der Untersuchung von illegaler Abfallentsorgung. Auch die Akte zum Betrieb Schulze Föcking ist jetzt veröffentlicht.

Klick bei „Frag Den Staat“:
https://fragdenstaat.de/blog/2018/aktenplan-stabsstelle-umwelt/

Bereits am 24.04.2018 forderte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), die Kreistagsmitglieder des Hochsauerlandkreises sollen in der nächsten Kreistagssitzung (am 06.07.2018) folgendes beschließen:

• Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung, die Stabsstelle für Umweltkriminalität mit allen bisherigen Mitarbeiter/innen und allen früheren Befugnissen und Zuständig-keiten umgehend wiedereinzusetzen.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8452

In der Drucksache 9/984 vom 07.06.2018 finden wir den „Negativ-Bescheid“ aus dem Kreishaus:
„Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreisausschuss empfehlen dem Kreistag zu beschließen:
Der Kreistag lehnt es ab, über den Antrag der Sauerländer Bürgerliste zu entscheiden, wegen der Stabsstelle Umweltkriminalität einen Appell an die Landesregierung zu richten.“

Und so einfach wird die Ablehnung vom Landrat bzw. von der Kreisverwaltung begründet:

„Mit Schreiben vom 24.04.2018 hat die SBL-Fraktion beantragt, dass der Kreistag an die Landesregierung appelliert, die Stabsstelle für Umweltkriminalität mit allen bisherigen Mitarbeiter/innen und allen früheren Befugnissen und Zuständigkeiten umgehend wieder einzusetzen.

Die Stabsstelle für Umweltkriminalität war organisatorisch beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelt. Die innere Organisation eines Ministeriums obliegt dem/der zuständigen Minister/in und ist der wesentliche Inhalt der sog. Organisationsgewalt der Behördenleitung. Der Hochsauerlandkreis hat in dieser Frage keine Zuständigkeit und keine Befassungskompetenz, da er durch die Auflösung der Stabsstelle nicht speziell oder in anderer Weise als andere Kommunen berührt ist.

gez.
Dr. Schneider“

In diesem Zusammenhang erinnern wir nur an die kriminellen Vorkommnisse um den Ziegenhof bei Medebach.

Klick:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/ziegenhof-medebach-ermittlungverfahren-gegen-veterinaeramt-id211542477.html

Diese Stabsstelle hat also sehr wohl eine hohe Bedeutung auch für Ereignisse im Kreisgebiet. Die Liste unserer Anmerkungen ließe sich problemlos fortsetzen.

Filed under: Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fordert Wiedereinsetzung der Stabsstelle für Umweltkriminalität …

Ziegenhöfe, die x-te

By admin at 9:58 pm on Tuesday, March 27, 2018

Kein Blumenpott
Wahrscheinlich gehen wir ganz vielen Leuten auf den Wecker, speziell auch mit unseren penetranten Anfragen und Anträgen zu den beiden berühmt-berüchtigten Ziegenhöfen im Hochsauerlandkreis. Aber schließlich ist die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ja auch nicht in den Kreistag gewählt worden, um einen Blumenpott für besondere Beliebtheit zu gewinnen.

Traurige Berühmtheit
Die Ziegenhöfe errangen auch ganz unabhängig von der SBL/FW traurige Berühmtheit. Z.B. berichtete am 22.03.2018 die WDR-Lokalzeit über das Urteil im Verfahren um den „Tierquälhof“ bei Medebach. Siehe 2. Video unter „Kompakt“!
Klick:
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-suedwestfalen/video-kompakt-21734.html

Wiederholte Fragen
Und hier also hier der Text unserer x-ten Anfrage an den Landrat zu den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach:

„Meschede, 27.03.2018

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach II

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

bezugnehmend auf die Anfrage unserer Fraktion „Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach“ vom 22.02.2018 und Ihr Antwortschreiben vom 14.03.2018 möchten wir noch einmal auf die juristischen Verfahren um die Ziegenhöfe bei Medebach und Brilon eingehen und dazu erneut Fragen stellen.

Sie schreiben, die Verfahren „Ziegenhof Medebach“ seien mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen eingestellt worden.

1. Wir fragen: Um welche „unterschiedlichen Rechtsgrundlagen“ handelt es sich dabei konkret und im Einzelnen?

Sie schreiben, arbeitsrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Konsequenzen (im Zusammenhang mit dem „Ziegenhof Medebach“) würden geprüft.

2. Wir fragen: Wer hat gegen wen Prüfungen veranlasst? Warum erfolgen die Prüfungen? Wer führt sie durch? Wie lange werden sie sich noch hinziehen? Oder wurden sie bereits abgeschlossen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen?

Bezogen auf unsere Frage nach eventuellen Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung schreiben Sie, es bestünde eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. Die Kosten der von den Beschäftigen beauftragen Rechtsbeistände würden dort zur Begleichung eingereicht
.
3. Wir fragen: Welche Kosten sind der Kreisverwaltung und/oder ihren Mitarbeiter/Innen im Zusammenhang mit dem Verfahren bzw. den Ermittlungen um den „Ziegenhof Medebach“ entstanden?

Hinsichtlich der eingestellten Ermittlungen im Fall „Ziegenhof Brilon“ fragen wir:

4. Hatten die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Fall des „Ziegenhofs Brilon“ irgendwelche Folgen für Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung? Wenn ja, welche?

5. Gibt es im Zusammenhang mit dem „Ziegenhof Brilon“ weitere Klagen oder Ermittlungen? Wenn ja, wer ist oder sind der oder die Kläger bzw. Antragsteller?“
Über alles Weitere werden wir dann berichten …

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Die Nicht-Antwort des Landrats…

By admin at 10:59 pm on Thursday, March 15, 2018

Bereits am 22. Februar hatte die SBL/FW-Kreistagsfraktion eine schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt, ob die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Konsequenzen für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes hatten. Es ging um die Arbeitsweise dieses Amtes im Zusammenhang mit den Vorfällen auf den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach. Über unsere Anfrage haben wir hier berichtet. Landrat und Kreisverwaltung hatten wiederholt erklärt, im Amt sei einwandfrei gearbeitet worden.

Mit einer Woche Verspätung ging nun die am 14. März die Antwort des Landrats ein, und sie ist in jeder Hinsicht sehr dürftig.

Im Folgenden veröffentlichen wir die einzelnen Fragen, jeweils mit der Antwort des Landrats und mit einem Kommentar.

Frage 1:
Hatten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach irgendwelche Folgen für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Kreisverwaltung, z.B. Bestrafungen, Bußgelder, Geldauflagen oder andere Auflagen?
Antwort:
Die Verfahren „Ziegenhof Medebach“ sind mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen eingestellt worden.
Kommentar:
Frage nicht beantwortet, denn wir erfahren nichts darüber, ob sich aus den Ermittlungen irgendwelche Konsequenzen ergaben.

Frage 2:
Falls Ja: Welche Folgen gab es, aus welchen Gründen und für wen? Welche weiteren Folgen sind derzeit angekündigt?
Antwort:
Arbeitsrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Konsequenzen werden geprüft.
Kommentar:
Von wem, gegen wen, warum?
Irgendeinen Anlass für diese Prüfungen nuss es ja geben!

Frage 3:
Welche Verfahren wurden unter gleichzeitiger Feststellung eines Verschuldens eingestellt?
Antwort:
siehe 1
Kommentar:
siehe 1

Frage 4:
Welche Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter hat die Kreisverwaltung bereits übernommen oder beabsichtigt sie zu übernehmen?
Antwort:
Es besteht eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. Die Kostennoten der von den Beschäftigten beauftragten Rechtsbeistände werden dort zur Begleichung eingereicht.
Kommentar:
Frage nicht beantwortet, denn wir erfahren nichts darüber, welche Kosten entstanden sind, nur dass es irgendwelche Kosten für Rechtsanwälte gab.

Frage 5.
Sind alle Verfahren abgeschlossen?
Antwort:
ja
Kommentar:
Diese Antwort ist kurz und knapp, aber hier ausreichend.

Wir werden weiter nachfragen, denn es besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit auf vollständige Information in dieser Angelegenheit!

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Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur Fraktionssitzung nach Brilon ein

By admin at 11:58 am on Thursday, October 12, 2017

Vor einer Kreistagssitzung treffen sich die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) immer irgendwo im Hochsauerlandkreis zu einer öffentlichen Fraktionssitzung, diesmal am Montag dem 16. Oktober 2017 um 19.00 Uhr in Brilon, Derkere Straße 6 in der Pizzeria Nido.

Briloner und Marsberger Themen
Gibt es Neuigkeiten vom Ziegenhof bei Brilon? Die SBL/FW hatte Mitte August ja dazu eine neue Anfrage an den Landrat geschickt. Was kam dabei heraus? Was wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten dazu gesagt? Eine andere spannende Frage ist die nach dem Nitrat-Gehalt im Marsberger Trinkwasser. Zu dieser unerfreulichen Thematik hatte die SBL/FW auch mehrere Anfragen an den Landrat geschickt. Wie äußerte sich die Kreisverwaltung dazu? Was sagen andere Quellen?

Vorbereitung auf die Kreistagssitzung
Die Tagesordnung der Kreistagssitzung am Freitag dem 20.10.2017 wird bei der Fraktionssitzung ebenfalls eine große Rolle spielen. Über den Verlauf der jüngsten Ausschusssitzungen und über die dort getroffenen Empfehlungen und Beschlüsse berichten die Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger der SBL/FW-Fraktion.
Wie soll die SBL/FW bei diesem oder jenem Thema im Kreistag abstimmen? Was sagen die Fraktionsmitglieder? Was meinen die Gäste?

Neue Regierungen in Düsseldorf und Berlin
Gibt es Konsequenzen für Kreis und Kommunen durch die frisch gewählten Regierungen und Parlamente in Düsseldorf und Berlin? Winderlass, Verkehrs- und Schulpolitik, mehr verkaufsoffene Sonntage, AfD – auch darüber möchten die SBL/FW-Mitglieder gerne diskutieren.

Die Kreistagsmitglieder Stefan Rabe und Reinhard Loos freuen sich auf einen spannenden Abend in Brilon. Interessierte Gäste sind gerne gesehen und herzlich willkommen!

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Bioland-Kündigung vom Schiedsgericht bestätigt

By admin at 1:16 pm on Tuesday, October 10, 2017

Der Landesverband NRW von Bioland hatte im Dezember 2016 den Vertrag mit dem Ziegenhof im Möhnetal bei Brilon-Scharfenberg fristlos gekündigt. Anlaß waren die Berichte von PETA über die Behandlung der Ziegen auf diesem Hof gewesen. Gegen diese fristlose Kündigung war vom Hofbetreiber ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet worden.

Nun hat der Bioland-Landesverband mitgeteilt, dass das Schiedsgerichtsverfahren abgeschlossen ist. Die ausgesprochene Kündigung wurde vom Schiedsgericht bestätigt. Der gekündigte Ziegenhof kann die auf seinem Hof erzeugten Produkte daher auch künftig nicht mehr über Bioland vertreiben.

Näheres über Bioland NRW steht hier: http://www.bioland.de/ueber-uns/landesverbaende/nordrhein-westfalen.html

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„Einwohnerfragestunde“ im Kreistag – Update

By admin at 9:02 pm on Tuesday, July 4, 2017

„Einwohnerfragestunde“ – Was ist das?
Zu Beginn jeder Kreistagssitzung ist Zeit für eine Einwohnerfragestunde anberaumt. Die können die Bürgerinnen und Bürger nutzen …. oder auch nicht. Denn dann hat sie oder er die äußerst seltene Gelegenheit, beliebige Fragen zu allen Themen der Kreispolitik an den Landrat zu stellen. Die Verwaltung sollte sie möglichst an Ort und Stelle beantworten oder – falls nicht möglich – die Antwort(en) zeitnah schriftlich nachreichen.
Eine vorherige Anmeldung zur Wortmeldung bei der Einwohnerfragestunde ist nicht erforderlich. Man muss sich (eigentlich*) nur (von der Zuschauertribüne aus) melden, wenn der Landrat zu Anfang der Sitzung die Frage stellt, ob Fragen vorliegen.

„Eigentlich“*,
das ist unser Stichwort. Denn bei der vorletzten Kreistagssitzung verhielt sich die Verwaltung gegenüber den Fragestellern, sagen wir mal, „etwas merkwürdig“. Die Bürgerinnen und Bürgern wurden nach ihren Personalien gefragt. Die wurden dann von Verwaltungsmitarbeitern notiert. Die Fragesteller/innen durften dann ihre Fragen auch nicht – entgegen bisherigen Gepflogenheiten – von der Zuschauertribüne aus stellen, sondern wurden vom Landrat dazu gedrängt, die Treppe herunter zu kommen und unten in den Sitzungssaal vor das Mikro am Rednerpult zu treten.

Ahnungen
Die Kreistagsfraktionen Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) und DIE LINKE hatten wohl die dumpfe Ahnung, es könnte sich um einen Einschüchterungsversuch der Verwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern handeln. Beide Fraktionen reagierten entsprechend.

Reaktionen
Die SBL/FW beantragte am 03.04.2017 die Einberufung des Ältestenrates zum „Umgang mit Fragestellern in der Einwohnerfragestunde (Standort, Erfassung von Personalien) und zur „Art der Ansprache von Zuhörern auf der Besuchertribüne“. Der Landrat lehnte die Einberufung des Ältestenrates ab.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7423

DIE LINKE stellte am 20.06.2017 für die Kreistagssitzung am 30.06.2017 einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung zum Zwecke der Sicherung der demokratischen Rechte der Bürger. Die Verwaltung lehnte den Antrag wegen fehlenden inhaltlichen Bezugs zur Tagesordnung der Kreistagssitzung ab.
Klack:
https://www.schiebener.net/wordpress/kreistagsfraktion-der-linken-hsk-landrat-dr-schneider-demuetigt-fragenstellende-buerger/

Geschichte
Nun ist die Kreistagssitzung vom 30.06.2017 mitsamt der Einwohnerfragestunde Geschichte. In der Presse war wenig darüber zu lesen, erst recht nichts über die Einwohnerfragestunde. Deswegen schreiben wie ein paar Sätze dazu.
Also: Zwei Bürgerinnen machten von ihren demokratischen Rechten Gebrauch und stellten von der Zuschauertribüne aus je eine Frage. Die eine wie die andere hatte Bezug zu den Fragen in der Kreistagssitzung im vergangenen März. Sinngemäß lauteten sie:
Wurden seit der letzten Kreistagssitzung erneut Menschen abgeschoben, obwohl für sie ein Härtefall-Antrag oder eine Petition anhängig waren?
und
Erfolgten auf dem Ziegenhof im Stadtgebiet Brilon seit der Kreistagssitzung im März weitere Kontrollen durch das Kreisveterinäramt?

Die Verwaltung konnte weder die eine noch die andere Frage gleich beantworten. Die Antworten sollen daher schriftlich erfolgen und nachgereicht werden. Das versicherten der Landrat und die zuständige Fachbereichsleiterin.

Positives
Positiv bleibt anzumerken:
Die Bürgerinnen durften ihre Fragen von der Zuschauertribüne aus stellen.
Auch die Aufnahme der Personalien verlief deutlich weniger spektakulär als bei der März-Sitzung.

Ausblick
Nur ein Kreistagsmitglied der CDU zeigte sich augenscheinlich etwas genervt. Er meldete sich noch während der Einwohnerfragestunde zu Wort, monierte, er habe die Fragestellerinnen akustisch nicht verstanden, woraufhin der Landrat (der sie in fast gleicher Entfernung offensichtlich gut verstanden hatte) seinerseits die beiden Fragen deutlich wiederholte. Zudem ließ der Herr von der CDU durchblicken, er erwarte eine Änderung der Geschäftsordnung.
Wir vermuten, er meint eine Änderung dahingehend, dass bei allen zukünftigen Einwohnerfragestunden so verfahren werden soll wie in der legendären März-Sitzung, sprich: Die Bürger/innen sollen/müssen von der Zuschauertribüne herunter an das Rednerpult in den Sitzungssaal und ihre Personalien sozusagen zu Protokoll geben.
Wie gesagt: Wir vermuten. Wir lassen uns aber gerne positiv überraschen. Vielleicht wollte das CDU-Kreistagsmitglied ja auch einfach nur mehr Demokratie anmahnen?

Wo Demokratie anfängt
„Demokratie fängt im Kleinen an“, kommentierte gestern ein Mitglied der PIRATEN bei Facebook. Recht hat er!

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Fraktionssitzung am Mo 26. Juni in Siedlinghausen

By adminRL at 5:01 pm on Saturday, June 17, 2017

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur öffentlichen Fraktionssitzung nach Siedlinghausen in den Gasthof Lingenauber ein.

Die SBL/FW-Kreistagsabgeordneten Stefan Rabe und Reinhard Loos, möchten ihre Fraktionsmitglieder und interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Themen der kommenden Kreistagssitzung und aktuelle kommunalpolitische Ereignisse informieren.

Auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung am Freitag dem 30.06.2017 im Kreishaus in Meschede stehen beispielsweise Entscheidungen über Elternbeiträge in Kindertagesstätten (rückwirkende Satzungsänderung), Entwicklung der Notarztstandorte und Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans, Gesundheitsweb-Seite für den Hochsauerlandkreis und über das vor dem Sozialgericht Dortmund gescheiterte „Schlüssige Konzept“ des HSK zu angemessenen Unterkunftskosten an. Zudem berichten die Fraktionsmitglieder der SBL/FW aus den Fachausschüssen.

Es gibt viele Fragen und Diskussionsstoff, vielleicht auch darüber, welche Linie die neue Landesregierung vorgeben wird. Inwiefern ändert sich was für den Hochsauerlandkreis und für Winterberg? Gibt es Neuigkeiten über den ins Visier der Staatsanwaltschaft geratenen Ziegenhof bei Brilon? Welche Zukunft hat das Krankenhaus Meschede? Und wie ist aktuelle Situation bei der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen?

Der wichtigste Hinweis:
Die öffentliche Fraktionssitzung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist am
Montag dem 26.06.2017, Beginn 19.00 Uhr
im Gasthof Lingenauber, Hochsauerlandstraße 15, 59955 Winterberg-Siedlinghausen

Stefan Rabe und Reinhard Loos laden alle Interessierten herzlich ein, vor allem auch die „Freien Wähler“ Winterberg. Die Mitglieder der SBL/FW-Fraktion freuen sich auf Ihr Interesse und auf einen lebhaften Informations- und Meinungsaustausch!

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Nachspiel II * Einwohnerfragestunde im HSK-Kreistag

By adminRL at 7:54 pm on Tuesday, April 4, 2017

(Fortsetzung von http://sbl-fraktion.de/?p=7389)

Die Kreistagssitzung am Freitag dem 24.03.2017 im Meschede verlief so bemerkenswert, dass die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) drei Tage danach bei Landrat Dr. Karl Schneider die Einberufung des Ältestenrats beantragt hat.

SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos kritisiert in seinem Schreiben an die Verwaltungsspitze u.a. den Umgang mit den Fragestellern, die zu Beginn der Kreistagssitzung in der Einwohnerfragestunde ihr Fragerecht nutzen wollten. Die Bürgerinnen und Bürgern wurden nach ihren Personalien befragt und diese wurden notiert. Sie durften dann ihre Fragen auch nicht – wie bisher üblich – von der Zuschauertribüne aus stellen, sondern wurden vom Landrat dazu gedrängt, unten in den Sitzungssaal vor das Mikro am Rednerpult zu treten. So ist es sicher nicht verwunderlich, dass sich bei einigen Zuhörern und Kreistagsmitgliedern der Verdacht einschleicht, dass es sich bei diesem Vorgehen um einen Einschüchterungsversuch handeln könnte?

Den beiden Gruppen fragewilliger Einwohner/innen ging es um zwei unterschiedliche Themenkomplexe, wahrscheinlich ausgerechnet um solche, die der Hochsauerlandkreis offenbar nicht gerne öffentlich diskutiert haben möchte. Zum einen betrafen die Fragen die Abschiebung der Familie Quni aus Bestwig-Ramsbeck, zum anderen das Vorgehen des Kreisveterinäramts im Fall des Ziegenhofs bei Brilon-Scharfenberg.

Andere Aspekte dazu hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=7383

Hier der Antrag der SBL/FW im Wortlaut:

*Antrag auf Einberufung des Ältestenrats

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion beantragt die unverzügliche Einberufung des Ältestenrats, mit folgenden Tagesordnungspunkten:

1. Umgang mit Fragestellern in der Einwohnerfragestunde (Standort, Erfassung von Personalien);
2. Umgang mit Geschäftsordnungsanträgen anlässlich von Abstimmungen;
3. Rede- und Fragerecht der Kreistagsmitglieder;
4. Art der Ansprache von Zuhörern auf der Besuchertribüne;
5. Strafanzeigen der Kreisverwaltung vom 24.03.2017.”

Aus der Begründung zu TOP 1 bis 4:
“In der Kreistagssitzung am 24.03.2017 kam es in mehreren Fällen zu Abläufen, die wir für nicht vereinbar mit der geltenden Geschäftsordnung des
Kreistags halten. Es geht insbesondere um §§ 12, 13, 16 und 17. Für solche Probleme ist gemäß § 4 Abs. 1 Geschäftsordnung der Ältestenrat zuständig.“

Seit dem Antrag ist nun mehr als eine Woche vergangen. Eine Antwort der Landrats haben wir noch nicht erhalten.

UPDATE (05.04.2017)
Heute, am Tag nach der Veröffentlichung unseres Beitrags, ging bei der SBL/FW-Fraktion per Mail eine Antwort des Landrats ein.
Der Landrat lehnt die Einberufung des Ältestensrats ab. Die beantragten Themen sollen nun in einer bereits vorher terminierten zusätzlichen Sitzung des Kreisausschusses am Dienstag 25.04. um 17:30 Uhr auf die Tagesordnung kommen.

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