Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Neues vom Ziegenhof bei Brilon

By admin at 9:02 am on Tuesday, December 11, 2018

Ziegenmilchabnehmer Demeter bezweifelt die Authentizität der Videos von PETA weiterhin und vermarktet die Ziegenmilch unter einem Bio-Label

Verfahren eingestellt
Die gegen die Ziegenhöfe in Brilon-Scharfenberg und Medebach gerichteten Strafverfahren wurden von der Staatsanwaltschaft im November 2017 eingestellt. Der Kreis antwortete auf eine Anfrage der SBL/FW vom 22.02.2018 am 14.03.2018, dass alle Verfahren gegen die beiden Ziegenhöfe „mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen“ eingestellt worden sind.

Melkreihe entfernt?

Nachdem die Vorwürfe über die unhaltbaren Zustände auf dem Ziegenhof bei Brilon – auch aufgrund von heimlich im Stall gedrehten Filmaufnahmen – bekannt geworden waren, baute der Inhaber offenbar den Stall um. Er soll eine von bisher zwei Melkreihen entfernt haben. Vielleicht ist das ein Grund dafür, dass der Anwalt des Hofbetreibers sowie der Ziegenmilchabnehmer Demeter die Authentizität des Videos der Tierschutzorganisation PETA offiziell anzweifeln; denn in dem Film sind ja zwei Melkreihen zu sehen?
Auf dem Hof selbst erkannten zwei Journalisten aus Brilon (mit einem hat ein Mitglied der SBL/FW gesprochen), dass Umbaumaßnahmen stattgefunden hatten.
Ehemalige Mitarbeiter als auch die Staatsanwaltschaft sind davon überzeugt, dass es sich bei den erschreckenden tierquälerischen Aufnahmen der Tierschutzorganisation PETA um den Ziegenhof B. aus dem Ort Scharfenberg bei Brilon handelt. “Der Anwalt des Hofbetreibers, Dr. Walter Scheurl hatte im Februar in Zweifel gezogen, dass alle Aufnahmen des Films auf dem Briloner Ziegenhof entstanden sind.” (WP vom 29.03.2017: https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/peta-film-staatsanwalt-durchsucht-ziegenhof-bei-brilon-id210084633.html)

Bioland kündigte Vertrag – Demeter vermarktet jetzt unter Bio-Siegel

Während Bioland nach der Klage der Tierschutzorganisation PETA gegen den Hofinhaber und dem Disziplinarverfahren gegen Beschäftigte der Kreisverwaltung den Abnahmevertrag gekündigt hatte, vermarktet jetzt der für Öko-Landbau stehende Demeter e.V. die Ziegenmilch vom Hof bei Brilon unter seinem Bio-Siegel – denn schließlich wären ja die staatsanwaltlichen Verfahren eingestellt worden -.
Klick: https://www.demeter-nrw.de/hoefe/biohof-moehneburg.php

Verfahren eingestellt – alles gut?

Auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 22.02.2018 antwortete der Landrat mit Schreiben vom 16.04.2018: „Auf der Grundlage des Disziplinar-gesetzes habe ich als Dienstvorgesetzter entsprechende formelle Prüfungen bzw. die Einlei-tung von Disziplinarverfahren veranlasst. Sofern staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Be-schäftigte eingeleitet werden, liegen hinreichende Tatsachen vor, die dies rechtfertigen. Die Verfahren sind abgeschlossen. Durch die Einstellung der staatsanwaltlichen Verfahren wa-ren die Disziplinarverfahren ebenfalls einzustellen.“
Eine detaillierte Beantwortung der Fragen der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erfolgte leider nicht. Der Hochsauerlandkreis führte datenschutzrechtliche Gründe an.

Wer war zuerst da, die Henne oder das Ei?

Spekulieren wir mal. Wurde vielleicht wegen der (mittlerweile eingestellten) Disziplinarverfah-ren gegen die Kreisbediensteten das staatsanwaltschaftliche Verfahren gegen den Ziegen-hofbetreiber eingestellt? Oder gibt es da keinen Zusammenhang?
Dass die oben erwähnten Filmaufnahmen von diesem Hof bei Brilon stammen, wurde von der Staatsanwaltschaft anscheinend nicht bezweifelt und zwar wohl auch nicht, obwohl der Hofbetreiber nach dem Bekanntwerden der gegen ihn gerichteten Vorwürfe offenbar eine Melkreihe im Stall entfernt hatte und zunächst behauptete, die (in dem Film erkennbaren) Mitarbeiter kenne er gar nicht. Schließlich stellte sich heraus, dass die Mitarbeiter rumäni-sche „Praktikanten“ waren, die nicht mehr aufzutreiben waren.

Wer versorgt(e) die Ziegen?

In der Antwort des Hochsauerlandkreises vom 14.10.2017 und auch in der vom 25.10.2018 heißt es: „Die Versorgung und das Melken der Ziegen erfolgt durch den Betriebsinhaber. In Ausnahmefällen sind Familienmitglieder am Melkvorgang unter Aufsicht des Betriebsinha-bers beteiligt.“
Einem Mitglied der SBL/FW wurde allerdings von offizieller Seite zugetragen, dass der Hof-betreiber auch in diesem Jahr (2018) offenbar wieder Rumänen (Praktikanten?) auf seinem Hof beschäftigt hat oder hatte.

Demeter begründet Erteilung des Biosiegels …

Demeter rechtfertigte sich anlässlich einer Nachfrage eines Mitglieds der SBL/FW bezüglich von Kontrollen und Besuchsintervallen auf dem Bio-Ziegenhof bei Brilon zunächst am 06.11.2018 wie folgt:
„… der Hof wurde, nachdem die Vorwürfe laut wurden, mehrmals kontrolliert. Wir haben die vielen Kontrollen auf dem Betrieb im letzten Jahr intensiv begleitet und uns vor Ort mehrmals ein Bild gemacht. Auch die Tierwohlschulung für Inspektoren wird in Kürze auf dem genann-ten Hof stattfinden. Nach unserem heutigen Wissensstand müssen wir die Authentizität die-ser Videos stark anzweifeln. Nach eingehender Prüfung haben wir beschlossen den Betrieb aufzunehmen. Der Betrieb steht Besucher*innen offen, sich auch selbst vor Ort ein Bild von der Haltung der Ziegen zu machen.“

… offenbar in erster Linie mit der Einstellung der Verfahren

Drei Tage später (am 09.11.2018) kam dann die ausführliche Begründung. Demeter geht es anscheinend vorrangig um laufende Verfahren, die abgeschlossen sein müssen. Ähnlich also, wie bei den Disziplinarverfahren. Zunächst müssen die Vorwürfe offiziell beseitigt sein, dann kann die tägliche Arbeit wieder aufgenommen werden.
– Interessant ist auch die Aussage von Demeter, dass die Tiere, die unter Pseudo-Tuberkulose leiden, in Behandlung seien. Der HSK hatte ja in schriftlichen Antworten an die SBL/FW geäußert, diese Tiere wären nicht behandelbar und müssten „ge-merzt“ werden. Die Herde wiese bekanntlich einen sehr hohen Durchseuchungsgrad an Pseudotuberkulose auf, so dass die Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die infizierte Herde mit dem Ziel, die Herde zu erhalten, nicht möglich sei. „Behand-lungsmöglichkeiten, die eine Heilung implizieren, bestehen nicht“, so der Hochsauer-landkreis. –

Wortlaut der E-Mail von Demeter vom 09.11.2018

„Wir haben mit Rückfragen wie Ihrer aufgrund der Geschichte der letzten 2 Jahre gerechnet und ich freue mich darüber, dass ich in Ihrem Fall die Möglichkeit habe, Ihnen die Situation aus unserer Sicht schildern zu können:
Am 02.02.2018 haben wir … und seinen Betrieb als Mitglied in unsere Arbeitsgemeinschaft aufgenommen, am 04. April 2018 fand die Kontrolle vor Ort und anschließende Zertifizierung statt. Die jährlich stattfindende Vor-Ort-Kontrolle wurde aus der Demeter-Geschäftsstelle in Darmstadt von der für die Zertifizierung zuständige Person begleitet. Im ersten Jahr der Auf-nahme findet ein gezielter Tierwohlcheck statt. Die Auswertungen waren positiv. Krankheiten im Bestand sind in Behandlung. Es gab keine Bedenken gegen die Aufnahme des Betriebes und Zertifizierung der Flächen, Tiere und Produkte als Demeter Produkte.
Dieser Aufnahme des Betriebes und der Ist-Situation ging ein mehr als einjähriger Weg vor-aus, der mit vielen Gesprächen und Abwägungen verbunden war.
Wenn Betriebe Verbandswechsel planen, tauschen wir Geschäftsführer der Verbände uns in der Regel mit Zustimmung der Betriebe unter den Verbänden aus, um auszuschließen, dass bei einer Aufnahme von Betrieben bestimmte Aspekte übersehen werden. Bereits Ende 2016 wurde von den Vorwürfen zu dem Betrieb und dem anstehenden Video, das im Febru-ar 2017 ausgestrahlt werden sollte und dem Ausschluss bei Bioland in unseren Verbandsge-sprächen berichtet.
Der Betriebsleiter, Herr B. hatte parallel dazu in unserer Geschäftsstelle angerufen und um Aufnahme als Mitglied gebeten, u.a. da ohne eine Verbandsmitgliedschaft eine Vermarktung von Ziegenmilch (fast) unmöglich ist.
Um mir selbst ein Bild zu machen, habe ich den Betrieb am 31.01.2017 erstmalig besucht.
Ich konnte keine Missstände im Bestand und im Betrieb feststellen.
Herr B. hat seine Sicht der Situation sehr eindrücklich beschrieben.
Der zuständige Veterinär aus der Kreisstelle war vor Ort und hat Bericht erstattet.
Ich hatte Einsicht in sämtliche Kontrollunterlagen der Vorjahre. Der Betriebsleiter hatte der zuständigen Kontrollstelle ABCert eine Auskunftsfreigabe erteilt und ich hatte im Nachgang zu meinem Besuch noch ein Gespräch mit dem Kontrollstellenleiter. Ergebnis: keine Auffälligkeiten, keine Bedenken für einen Verbandswechsel.
Bei uns im Landesverband Demeter NRW entscheidet der Vorstand nach erfolgtem Besuch und der Berichterstattung zum Betrieb über die Aufnahme als neues Mitglied.
Der Vorstand hat sich auf seiner Sitzung am 20.02.2017 gegen die Aufnahme des Betriebs zum damaligen Zeitpunkt ausgesprochen.
Nach erneutem Antrag auf Mitgliedschaft hat sich unser Vorstand am 20.03.2017 und am 14.07.2017 erneut gegen die Aufnahme des Betriebes ausgesprochen und eine Verhandlung über einen Neuantrag erst wieder in Aussicht gestellt, wenn zu den Auseinandersetzungen bzgl. der Filmaufnahmen und dem Ausschlussverfahren bei Bioland Rechtsklarheit besteht.
Die Ablehnung war unsererseits immer begründet mit dem laufenden Verfahren, nicht mit den Tierwohlvorwürfen.
In der Zwischenzeit hatte auch der neue Verarbeiter der Schafsmilch im August 2017 um die Aufnahme seines Lieferanten gebeten, um die Milch nicht nur als EG-Bio-Milch, sondern als Demeter-Milch verarbeiten zu können.
Es gab Gespräche mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW. Das ist die Kontrollbehörde für den Ökologischen Landbau. Von dort gab es ausschließlich Unterstützung für den Betrieb.
Es gab Gespräche mit Herrn …, selbst Bioland-Schäfer und damals kooptiertes Mitglied im Vorstand bei Bioland, nun Vorstandsvorsitzender bei Bioland: auch hier – Fürsprache für den Betrieb!
Der Betrieb wurde von Bioland ausgeschlossen, seine EG-Bio-Zertifizierung stand zu keinem Zeitpunkt in Frage!
Im November 2017 wurde das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft Arnsberg eingestellt.
Das Schiedsverfahren zum Ausschluss aus dem Bioland-Verband wurde abgeschlossen.
Die formalen Gründe, den Betrieb nicht aufzunehmen, waren somit aufgehoben, andere Bedenken von unserer Seite gab es nicht.
Am 02.02.2018 habe ich mit einem Vorstandskollegen erneut einen Besuch auf dem Betrieb B. gemacht. Dieser Besuch war dann der Auslöser für die Entscheidung über die Mitgliedschaft in unserem Verband und die Möglichkeit für den Abschluss eines Markenzeichennut-zungsvertrages mit dem Demeter-Bundesverband.
Der Betriebsleiter hat unseren Einführungskurs in die Biologisch Dynamische Wirtschafts-weise Ende 2017 / Anfang 2018 besucht, er ist mit Berufskollegen in Kontakt, besucht re-gelmäßig unsere Gruppentreffen und steht mit mir in regelmäßigem Kontakt zu unterschied-lichen Themen.
Selbstverständlich waren wir angesichts des Videomaterials, der Presseberichte und des Ausschlusses durch den Nachbarverband geschockt und verunsichert. Es war kein einfa-ches Jahr und Anfragen wie Ihre zeigen, dass es auch immer noch nicht vorbei ist mit den Rechtfertigungen.
Ich denke, wir als Verband haben alles getan, um bezüglich des Betriebs B. Sicherheit zu erlangen und die Demeter-Marke nicht zu schädigen. Wir können hinter dem Betriebsleiter, dem Betrieb und unserer Entscheidung zur Aufnahme als Mitglied stehen – wie meine Mail hoffentlich deutlich macht. Auch wir können immer nur von außen eine Situation beurteilen, aber ich denke, wir haben uns stark um eine umfassende Urteilsbildung bemüht.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, würde ich mich freuen, wenn Sie sich erneut an mich oder direkt an den Betriebsleiter, Herrn B., wenden.
Er kann Ihnen am besten berichten, was alles in den letzten 1,5 Jahren vorgefallen ist und er kann am besten die Situation auf seinem Betrieb bei einem Betriebsbesuch erläutern.
Ihre Anfrage an mich und meine Antwort an Sie leite ich dem Betriebsleiter und auch Frau M. zur Kenntnis weiter.“

Bio-Siegel Demeter

Wikipedia schreibt dazu:
„Bewertung des Demeter-Siegels, sehr empfehlenswert
Demeter steht für biologisch-dynamisch produzierte Lebensmittel. In der Schweiz müssen die produzierenden Höfe zusätzlich Bio Suisse zertifiziert sein, wodurch die Produkte in vielen Bereichen für inländische Erzeugnisse überdurchschnittliche Resultate erzielen. Die Tiere haben täglichen Auslauf und kommen weitgehend in den Genuss von Gruppenhaltung (Ausnahme: Rindvieh). Da die Richtlinien von Demeter International für importierte Produkte weniger streng sind als die Bio Suisse Anforderungen, erscheint das Label nicht in der höchsten Bewertungskategorie.“

Resümee/Frage
Fragen und Zweifel sind immer erlaubt (?), Besuche des Bio-Hofes B. in Brilon-Scharfenberg offenbar auch.

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Bio-Ziegenhof – SBL/FW wird zur Verschwiegenheit verpflichtet

By admin at 3:24 pm on Friday, November 30, 2018

Wieso es sich bei der Antwort des Hochsauerlandkreises auf die Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu den Zuständen auf einem Bio-Ziegenhof bei Brilon um eine „Geheime Staatssache“ handeln soll, verstehen wir zwar nicht, können aber wohl vorerst die Antwort nicht veröffentlichen?

Die Story
Nach einem Filmbericht in der Sendung „hundkatzemaus“, der am 11.02.2017 gesendet worden ist, sollen auf einem Hof in Brilon Ziegen von Mitarbeitern geschlagen worden sein. Zudem hätten fast sämtliche Tiere erhebliche gesundheitliche Probleme aufgewiesen und wären abgemagert und geschwächt gewesen sein. In der Folge meldeten sich einige Zeugen, die aus eigenem Erleben von unhaltbaren Zuständen in diesem Betrieb sprachen. Manche Informanten kritisierten nicht nur die tierquälerische Ziegenhaltung, sondern berichteten auch von den erbärmlichen Lebensbedingungen der dort gehaltenen Hofhunde.

Am 26.02.2017 trafen sich rund 120 Personen zu einer Mahnwache gegen die Vorkommnisse in der Ziegenhaltung auf dem besagten Hof am Stadtrand von Brilon. Eine der Forderungen aus dem Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer war ein Tierhaltungsverbot für den Hofbetreiber. In der Kritik stand auch das Kreisveterinäramt, das nach Meinung der Demonstranten die Bedingungen der Tierhaltung nicht hinreichend kontrolliert haben soll. Im Vorfeld der angemeldeten Demo kam es zu einigen Merkwürdigkeiten. So musste der bereits genehmigte (!) Veranstaltungsort auf Verlangen der Polizei und des Bürgermeisters gleich 2mal verlegt werden.

Am 27.02.2017 veröffentlichte dann die Kreisverwaltung ihre Drucksache 9/687 zum Antrag der SBL/FW-Fraktion für die Sitzung des Kreisumweltausschusses. In dem Schreiben wurde bestätigt, dass etwa 90% der Ziegen auf diesem Hof an der Möhneburg krank sind und dass “zunehmende Abmagerung” auftritt.

Am 28.02.2017 wandte sich Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), mit einer umfangreichen Anfrage an den Landrat. Dabei ging es z.B. um Kontrollen und Maßnahmen wie der Separierung der gesunden von den kranken Tieren, um andere vorbeugende Maßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten und wie es zu den Verletzungen der Ziegen gekommen ist. Die Anfrage umfasste insgesamt 30 Einzelfragen.

Am 20.03.2017 berichtete die „taz“, dass “neben der offensichtlichen Tierquälerei … es der Betreiber auch mit anderen Vorschriften nicht so genau zu nehmen” scheint.

Am 24.03.2017 hatten sich zur Einwohnerfragestunde zu Beginn der Kreistagssitzung Bürgerinnen und –bürger eingefunden. Einige von ihnen wollten dem Landrat Fragen zu den Er-eignissen um den Ziegenhof in Brilon-Scharfenberg stellen. Doch es gab ungewöhnliche Vorkommnisse. Bisher durften die Fragesteller oben von der Zuschauertribüne – wo sie ihre Plätze haben – ihre Fragen stellen. Doch dieses Mal erklärte der Landrat, Fragen würden nur vom Rednerpult unten im Saal zugelassen. Für die Einwohner, die fast alle zum ersten Mal an einer Kreistagssitzung teilnahmen, eine unangenehme Aufforderung. Und eine Grundlage in der Geschäftsordnung gab es bislang dafür nicht. Außerdem wurden von einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung, bevor Fragen gestellt werden durften, die Personalien der Einwohner festgehalten. Auch diese Registrierung wurde neu eingeführt, und auch dafür gab es keine Grundlage in der Geschäftsordnung. Die SBL/FW beantragte daraufhin die unverzügliche Einberufung des Ältestenrates, u.a. zum Umgang mit Fragestellern in der Einwohnerfragestunde.

Mit Schreiben vom 14.09.2017 antwortete das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises auf eine Anfrage der SBL/FW vom 15.08.2017. Komprimiert stand in der Antwort der Kreisverwaltung, dass weiterhin rund 90% der Ziegen mit Pseudotuberkulose durchseucht wären. Am 23.08.2017 hätten sich noch 625 Ziegen im Bestand befunden. Aufgrund des sehr hohen Durchseuchungsgrades sei die Erstellung eines Sanierungskonzeptes nicht möglich.

Still ruhte dann der See (wenn auch nur öffentlich).

Nach einem Jahr – am 07.08.2018 – stellte die SBL/FW-Kreistagsfraktion erneut 20 Fragen zum Ziegenhof bei Brilon, z.B., wie viele Ziegen und wie viele Lämmer in dem Betrieb gehalten werden und wie häufig, wie intensiv und mit welchen Ergebnissen das Kreisveterinäramt in den letzten 12 Monaten den Hof kontrolliert hat.

Am 16.08.2018 antwortete der HSK, wegen personeller Ausfälle könne die Anfrage nicht fristgerecht beantwortet werden.

Mit Datum vom 25.10.2018 kam sie dann endlich: Die Antwort. Am Ende des behördlichen Schreibens findet sich der Vermerk:
„Auf Ihre Verschwiegenheitspflicht gem. § 28 Abs. 2 KrO i.V.m. § 30 Abs. 1 S. 1 und 2 GO sowie die Geheimhaltungspflichten nach § 40 Abs. 4 S. 2 KrO, 9 Abs. 5 GeschO KT weise ich hin.“

Daraufhin schrieb am 28.10.2018 der SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos den Landrat an. R. Loos erklärte u.a., dass der Hinweis auf die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten in dieser Form nicht akzeptabel sei, zumal wesentliche Teile der SBL/FW-Anfrage zuvor schon mit dem damals bekannten Sachstand am 09.03.2017 im Ausschuss für Umwelt-, Landwirtschaft und Forsten in öffentlicher Sitzung behandelt worden seien. Reinhard Loos bat des Weiteren um die Mitteilung, auf welche Antworten sich die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten beziehen und aus welchen Gründen diese bestehen.

In einem Schreiben mit Datum 12.11.2018 reagierte dann wiederum die Kreisverwaltung auf die pauschale Beanstandung der Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten.
Zitat: „Nach diesen Vorschriften haben Sie über die Ihnen bei Ausübung Ihrer Tätigkeit als Kreistagsmitglied bekannt gewordenen Angelegenheiten, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich ist, Verschwiegenheit zu wahren. Ihrer Natur nach sind geheim insbesondere Angelegenheiten, deren Mitteilung an andere dem Gemeinwohl oder dem berechtigten Interesse einzelner Personen zuwiderlaufen würde. Das ist z.B. der Fall, wenn Datenschutz die Weitergabe persönlicher Daten untersagt. Berechtigte Interessen Einzelner sind auch immer dann anzunehmen, wenn die persönliche Sphäre oder Geschäftsgeheimnisse einer Firma berührt sind. Deshalb dürfte der ganz überwiegende Teil meiner Antworten unter die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht fallen. Die Pflichten treffen jedoch Sie als Mitglied des Kreistags bzw. Mitglied der Fraktion. Deshalb obliegt es letztlich Ihnen, zu prüfen, ob und welche Informationen Sie weiter geben können.
Dass am 09.03.2017 ein Teil der damaligen Fragen/Antworten bereits in öffentlicher behandelt wurde, hängt einerseits damit zusammen, dass diese Umstände zum damaligen Zeitpunkt infolge der öffentlichen Berichterstattung bereits bekannt waren und kein Geheimhaltungsinteresse mehr bestand und andererseits damit, dass der Betriebsinhaber der Beantwortung einiger Fragen ausdrücklich zugestimmt hatte. Eine öffentliche Berichterstattung hat in dem von Ihnen jetzt angefragten Fall jedoch nicht stattgefunden: die Zustimmung des Betriebsinhabers liegt nicht vor.“

Ein Schelm, der … ?
Wir werden jedenfalls rechtlich überprüfen, welche Teile des Antwortschreibens wir nun veröffentlichen dürfen. Das wird allerdings einige Tage dauern.

Wer sich das „Vergnügen“ machen will, alles was die SBL/FW bisher über den Bio-Ziegenhof bei Brilon und über den mittlerweile geschlossen Skandal-Ziegenhof bei Medebach auf ihrer HP „zu Papier“ gebracht hat, lesen möchte, bitte, hier!:
http://sbl-fraktion.de/?s=Ziegenhof

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Geheimniskrämerei zum Ziegenhof

By admin at 12:01 pm on Friday, November 2, 2018

Nach fast einem Vierteljahr hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion jetzt aus dem Kreishaus die Antworten auf ihre Anfrage vom 07.08.2018 zur aktuellen Situation des Ziegenhofs bei Brilon erhalten. Laut Geschäftsordnung des Kreistags dürfte das maximal 14 Tage dauern…

Vielleicht gab es ja besondere “Gründe” für die extreme Verzögerung?
Die Antwort ist nicht – wie sonst üblich – vom Landrat unterschrieben, sondern “im Auftrag” von einem Verwaltungsbeamten der Kreisverwaltung.
Und am Ende steht der vielsagende Satz “Auf Ihre Verschwiegenheitspflicht gem. § 28 Abs. 2 KrO i.V.m. § 30 Abs. 1 S. 1 und 2 GO sowie die Geheimhaltungspflichten nach § 40 Abs. 4 S. 2 KrO, 9 Abs. 5 GeschO KT weise ich hin.” Dies verwundert auch deswegen, weil im letzten Jahr fast alle der in der Anfrage nachgefragten Sachverhalte bereits im Umweltausschuss des Kreises öffentlich beraten wurden, mit dem damaligen Sachstand. Zudem wurden mehrere Fragen aus unserer Anfrage gar nicht beantwortet, da es sich angeblich um Geschäftsgeheimnisse des Ziegenhofs handeln soll.

Das bedeutet, dass wir derzeit die Antworten (noch) nicht veröffentlichen können. Die SBL/FW-Kreistagsfraktion akzeptiert diese pauschale und nicht konkret begründete Verpflichtung zur Geheimhaltung allerdings nichts. Sie hat deswegen den Landrat angeschrieben und ihn aufgefordert, die angeblich notwendige Geheimhaltung konkret zu begründen und – falls eine Geheimhaltung überhaupt erforderlich ist – die davon betroffenen Fragen konkret zu benennen. Über das Ergebnis werden wir berichten.

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Guter Ziegenhof? Schlechter Ziegenhof? – SBL/FW stellt wieder Fragen

By admin at 2:49 pm on Wednesday, August 29, 2018

Ansichtssache
Die Welt dreht sich schnell. Schlechte und gute Nachrichten überschlagen sich. Beachtung finden eher die schlechten. Sie geraten aber oft genauso schnell in Vergessenheit wie die guten. Was schlecht ist und was gut, was richtig und was falsch, liegt gewöhnlich im Auge des Betrachters und hat nicht selten was mit Interessenslagen zu tun.

Zu den schlechten (traurigen) Nachrichten gehören unserer Meinung nach die Meldungen über die unhaltbaren Zustände auf zwei Ziegenhöfen im Hochsauerlandkreis. Der eine (bei Medebach) ist mittlerweile geschlossen. Den anderen (bei Brilon) gibt es noch.
Klick:
https://www.focus.de/regional/nordrhein-westfalen/tierquaeler-skandal-in-medebach-peta-begruesst-gerichtsurteil-gegen-ehemaligen-ziegenhof-betreiber_id_8658767.html

Tatsache
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste nahm die Vorkommnisse in diesen Betrieben zum An-lass, sich mehrfach mit umfangreichen Fragenkatalogen bezüglich der offenbar tierquälerischen Zu-stände auf den Ziegenhöfen an die Kreisverwaltung zu wenden. Auf der Homepage der SBL/FW sind viele Fragen und Antworten dazu dokumentiert.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?s=Ziegen

Fragen
Aus Sicht der SBL/FW ist das Thema immer „noch nicht gegessen“. Daher schickte die Kreistagsfraktion dem Landrat diese 20 Fragen:

1. Wie viele Ziegen und wie viele Lämmer werden aktuell auf dem Hof B. bei Brilon gehalten?

2. Wie häufig, wie intensiv und durch wen (Kreisveterinäramt? Hoftierarzt?) wurde der Hof B. im Laufe der letzten 12 Monate kontrolliert?

3. Erfolgten auf dem Hof B. in den letzten 12 Monaten seitens Ihres Veterinäramtes ausschließlich angemeldete Kontrollen oder ist der Betrieb auch unangemeldet überprüft worden?

4. Sind in diesem Zeitraum auch andere Fachdienste und Fachleute hinzugezogen worden, wie beispielsweise Mitarbeiter des LANUV?

5. Wie sind die Ergebnisse Ihrer und aller anderen Überprüfungen?

6. Ist die schrittweise „Merzung“ der durchseuchten Herde jetzt vollständig erfolgt oder leben noch Tiere aus dem alten, erkrankten Bestand auf dem Hof B. oder auf anderen Höfen?

7. Erfolgte in den letzten 12 Monaten ein Zukauf gesunder Ziegen in den Bestand? Wenn ja, aus welchen Haltungen und in welchem Zustand sind die Tiere nach Brilon gekommen?

8. Wurden sowohl bei den Abgängen wie bei den Neuzugängen im Betrieb B. die Nummern der Ohrmarken nachvollziehbar registriert?

9. Ergab sich dabei eine Diskrepanz zu der Zahl der lebenden, getöteten und verendeten Zie-gen? Wurde und wird eventuellen Unregelmäßigkeiten (gemeint ist die Diskrepanz Ohrmarken/Ziegen) nachgegangen, sofern sie denn auffallen?

10. Wie ist der Zustand der Herde? Leidet auch derzeit ein Teil der Ziegen auf dem Hof B. an Pseudotuberkulose, an Listeriose oder an anderen Krankheiten? (Im Februar 2017 sollen etwa 90% der Tiere mit dem Erreger einer „Chronischen Infektionskrankheit“ infiziert gewesen sein. Eine Ziege war laut Ihren Angaben an Listeriose verendet.)

11. Erfolgt eine konsequente Separierung der nicht erkrankten von den erkrankten Tieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie und wie oft wird das kontrolliert und mit welchen Ergebnissen?

12. Gibt es zwischenzeitlich ein oder mehrere Behandlungs- und Sanierungskonzepte? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

13. Wurden die Tiere in den letzten 12 Monaten regelmäßig auf verschiedene Krankheiten hin untersucht und vorbeugend geimpft, z.B. auch gegen Pseudotuberkulose, was ja möglich sein soll? (Dazu schreibt die Landwirtschaftskammer NRW: „Zur Sanierung einer betroffenen Herde sollte eine regelmäßige Untersuchung erfolgen, wobei Tiere mit eindeutigen Knoten möglichst gemerzt werden sollten. In manchen Herden können jedoch wertvolle Milchziegen nicht einfach abgeschafft werden, wobei die Alternative ein striktes Sanierungsprogramm darstellt. Dazu gehört die räumliche Separation der betroffenen von – augenscheinlich – nicht befallenen Tieren, die sofortige Trennung der Lämmer von den Muttertieren nach der Geburt mit sorgfältiger Nabeldesinfektion, um eine omphalogene Infektion zu vermeiden, idealerweise das Einrichten eines zweiten Melkstandes sowie eine Impfung der Herde mit einem bestandsspezifischen Impfstoff. Durch den Impfstoff werden die Symptome gemildert, nicht eliminiert!“)

14. Leiden einige Ziegen immer noch unter Verletzungen (offene Wunden, humpeln, lahmen)? Wie war und ist der Zustand der Klauen? Wann und wie oft wurden seit August 2017 die Klauen der Tiere durch einen fachkundigen Klauenpfleger gereinigt und geschnitten?

15. Haben alle Ziegen regelmäßig Weidegang? Wenn nein, warum nicht? Wie oft und wie lange bedeutet in diesem Fall „regelmäßig“?

16. Wie hoch ist auf dem Hof B. in den letzten 12 Monaten die „offizielle“ Sterberate der Ziegen, wie hoch die der Lämmer?

17. Wie und unter welchem Label wurde und wird die Ziegenmilch vom Hof B. vermarktet? Gibt es Absatzprobleme?

18. Handelt es sich bei den Mitarbeitern des Ziegenhofs B. ausschließlich um geschultes und kor-rekt entlohntes Personal (Sozialversicherungspflicht!), das mit den Ziegen art- und fachgerecht und mitfühlend umgeht und auf Misshandlungen vollständig verzichtet?

19. Hat der Hof B. auch im Fokus der Stabsstelle für Umweltkriminalität gestanden?

20. Sind hinsichtlich der Ziegenhöfe bei Brilon und Medebach weitere bzw. neue Verfahren anhängig?

Bericht
Folgt …

Filed under: TierschutzComments Off on Guter Ziegenhof? Schlechter Ziegenhof? – SBL/FW stellt wieder Fragen

Ziegenhöfe, die x-te

By admin at 9:58 pm on Tuesday, March 27, 2018

Kein Blumenpott
Wahrscheinlich gehen wir ganz vielen Leuten auf den Wecker, speziell auch mit unseren penetranten Anfragen und Anträgen zu den beiden berühmt-berüchtigten Ziegenhöfen im Hochsauerlandkreis. Aber schließlich ist die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ja auch nicht in den Kreistag gewählt worden, um einen Blumenpott für besondere Beliebtheit zu gewinnen.

Traurige Berühmtheit
Die Ziegenhöfe errangen auch ganz unabhängig von der SBL/FW traurige Berühmtheit. Z.B. berichtete am 22.03.2018 die WDR-Lokalzeit über das Urteil im Verfahren um den „Tierquälhof“ bei Medebach. Siehe 2. Video unter „Kompakt“!
Klick:
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-suedwestfalen/video-kompakt-21734.html

Wiederholte Fragen
Und hier also hier der Text unserer x-ten Anfrage an den Landrat zu den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach:

„Meschede, 27.03.2018

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach II

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

bezugnehmend auf die Anfrage unserer Fraktion „Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach“ vom 22.02.2018 und Ihr Antwortschreiben vom 14.03.2018 möchten wir noch einmal auf die juristischen Verfahren um die Ziegenhöfe bei Medebach und Brilon eingehen und dazu erneut Fragen stellen.

Sie schreiben, die Verfahren „Ziegenhof Medebach“ seien mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen eingestellt worden.

1. Wir fragen: Um welche „unterschiedlichen Rechtsgrundlagen“ handelt es sich dabei konkret und im Einzelnen?

Sie schreiben, arbeitsrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Konsequenzen (im Zusammenhang mit dem „Ziegenhof Medebach“) würden geprüft.

2. Wir fragen: Wer hat gegen wen Prüfungen veranlasst? Warum erfolgen die Prüfungen? Wer führt sie durch? Wie lange werden sie sich noch hinziehen? Oder wurden sie bereits abgeschlossen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen?

Bezogen auf unsere Frage nach eventuellen Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung schreiben Sie, es bestünde eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. Die Kosten der von den Beschäftigen beauftragen Rechtsbeistände würden dort zur Begleichung eingereicht
.
3. Wir fragen: Welche Kosten sind der Kreisverwaltung und/oder ihren Mitarbeiter/Innen im Zusammenhang mit dem Verfahren bzw. den Ermittlungen um den „Ziegenhof Medebach“ entstanden?

Hinsichtlich der eingestellten Ermittlungen im Fall „Ziegenhof Brilon“ fragen wir:

4. Hatten die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Fall des „Ziegenhofs Brilon“ irgendwelche Folgen für Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung? Wenn ja, welche?

5. Gibt es im Zusammenhang mit dem „Ziegenhof Brilon“ weitere Klagen oder Ermittlungen? Wenn ja, wer ist oder sind der oder die Kläger bzw. Antragsteller?“
Über alles Weitere werden wir dann berichten …

Filed under: TierschutzComments Off on Ziegenhöfe, die x-te

Ziegenhof bei Brilon: Weiterhin 90%iger Durchseuchungsgrad an Pseudotuberkulose

By admin at 12:42 am on Sunday, November 5, 2017

Euro-Biolabel für Briloner Ziegenmilch
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) befasst sich notgedrungen schon seit längerem mit dem „berühmt berüchtigten“ Ziegenhof in der Nähe von Brilon-Scharfenberg. Zuletzt erreichte die SBL/FW die Information, dass die von Bioland gegenüber dem Hof ausgesprochene fristlose Kündigung vom Schiedsgericht bestätigt worden ist. Offenbar wird die Ziegenmilch dieses Hofes aber trotzdem weiter unter einem Biolabel vermarktet (siehe Antwort auf Frage 18!)

90% der Tiere an Pseudotuberkolose erkrankt
Nach wie vor ist die „Biolabel-Ziegenherde“ hoch mit Pseudotuberkolose verseucht. Auch das geht aus der Antwort des HSK hervor (siehe Frage/Antwort Nr. 10!).

Fragen und Antworten
Mit Schreiben vom 14.09.2017 antwortete das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises auf eine Anfrage der SBL/FW vom 15.08.2017. Wer sich das Vergnügen machen will, das alles zu lesen, hier sowohl die Fragen der Kreistagsfraktion wie die Antworten des HSK:

Frage 1 – Wie viele Ziegen werden aktuell auf dem Hof B. bei Brilon gehalten?
Antwort – Zum Stichtag 01.01.2017 (routinemäßige Meldung an die Tierseuchenkasse) wurden 753 Ziegen gehalten. Am 23.08.2017 (aktuelle Vorlage des Bestandsregisters) befanden sich 625 Ziegen im Bestand.

Frage 2 – Wie häufig, wie intensiv und durch wen (Kreisveterinäramt? Hoftierarzt?) wurde der Hof B. im Laufe dieses Jahres kontrolliert?
Antwort – Das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises kontrollierte den Hof im Jahr 2017 bisher 7 Mal. In 6 Fällen erfolgte eine Kontrolle des Gesamttierbestandes.

Frage 3 – Sind seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Ziegenhofbetreiber auch andere Fachdienste und Fachleute hinzugezogen worden, wie beispielsweise Mitarbeiter des LANUV?
Antwort – Die tierschutzrechtliche Überwachung des Betriebes erfolgt durch das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises, das hierüber dem LANUV berichtet.

Frage 4 – Wie sind die Ergebnisse Ihrer und aller anderen Überprüfungen?
Antwort – Bei den Kontrollen des Veterinäramtes wurden keine tierschutzrechtlichen Beanstandungen festgestellt. Es befanden sich vereinzelt magere Ziegen im Bestand, die zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits zur Schlachtung bzw. Merzung aussortiert waren.
Auskünfte zu den Ergebnissen anderer Kontrollstellen (z. B. Ökokontrollstelle) können nur diese erteilen.

Frage 5 – Sie schrieben von einer „schrittweisen Merzung“ der kompletten Herde. Ist die „Merzung“ jetzt vollständig erfolgt oder leben noch Tiere aus dem alten, durchseuchten Bestand auf dem Hof B. oder auf anderen Höfen?
Antwort – Die Merzung des durchseuchten Bestandes ist noch nicht abgeschlossen, dementsprechend werden noch Tiere dieser Herde auf dem Hof B. gehalten. Da im Jahr 2017 Tiere nur zum Zwecke der Schlachtung bzw. der Merzung den Hof verlassen haben, sind keine lebenden Ziegen aus dem Bestand B. in andere Bestände gelangt.

Frage 6 – Erfolgte in den letzten 8 Monaten ein Zukauf gesunder Ziegen in den Bestand? Wenn ja, aus welchen Haltungen und in welchem Zustand sind die Tiere nach Brilon gekommen?
Antwort – In den letzten 8 Monaten erfolgte kein Zukauf von Ziegen.

Frage 7 – Wurden sowohl bei den Abgängen wie bei den Neuzugängen im Betrieb B. die Nummern der Ohrmarken nachvollziehbar registriert?
Antwort – Siehe Antwort zu Frage 6. Die Abgänge lassen sich anhand der Ohrmarkennummern nachvollziehen.

Frage 8 – Ergab sich dabei eine Diskrepanz zu der Zahl der lebenden, getöteten und verendeten Ziegen? Wurde und wird eventuellen Unregelmäßigkeiten (gemeint ist die Diskrepanz Ohrmarken/Ziegen) nachgegangen, sofern sie denn auffallen?
Antwort – Vergleicht man die Anzahl der im Betrieb gehaltenen Ziegen am 01.01.2017 mit der aktuellen Bestandsgröße am 23.08.2017 und den im Bestandsregister dokumentierten Abgängen ergibt sich die Diskrepanz von einer Ziege. Dies erklärt sich dadurch, dass am 23.08.2017 eine Ziege verendete und zur Abholung beim Entsorgungsunternehmen angemeldet wurde, diese jedoch noch nicht als Abgang im Bestandsregister eingetragen wurde.

Frage 9 – Welche Konsequenzen wurden aus den im letzten Jahr bei der Kennzeichnungspflicht festgestellten Mängeln auf dem Hof B gezogen?
Antwort – Bei den im letzten Jahr stichprobenartig durchgeführten Kontrollen der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der auf dem Hof B. gehaltenen Ziegen wurden keine Mängel festgestellt.

Frage 10 – Wie ist der Zustand der Herde? Leidet immer noch ein Teil der Ziegen auf dem Hof B. an Pseudotuberkulose, an Listeriose oder an anderen Krankheiten? (Im Februar dieses Jahres sollen etwa 90% der Tiere mit dem Erreger einer „Chronischen Infektionskrankheit“ infiziert gewesen sein. Eine Ziege war laut Ihren Angaben an Listeriose verendet.)
Antwort – Der Zustand der Herde entspricht dem einer Herde mit einem ca. 90%igen Durchseuchungsgrad an Pseudotuberkulose. Erkenntnisse über Fälle von Listeriose oder anderer meldepflichtiger Erkrankungen im Jahre 2017 liegen dem Veterinäramt des Hochsauerlandkreises nicht vor.

Frage 11 – Erfolgt zwischenzeitlich eine Separierung der nicht erkrankten von den erkrankten Tieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie und wie oft wird das kontrolliert?
Antwort – Es erfolgt eine Separierung der sichtbar erkrankten Tiere von den anderen Tieren. Diese Separierung wurde von Seiten des Veterinäramtes im Rahmen der durchgeführten Kontrollen überprüft.

Frage 12 – Gibt es jetzt außer der „Merzung“ ein Behandlungs- und Sanierungskonzept? Wenn ja, welches?
Antwort – Wie bereits in der Vorlage aus 9/687 ausgeführt, ist wegen des sehr hohen Durchseuchungsgrades die Erstellung eines Sanierungskonzeptes nicht möglich. Behandlungsmöglichkeiten, die eine Heilung der Ziegen implizieren, bestehen nicht. Die einzige verbleibende Maßnahme ist die Merzung der sichtbar erkrankten Tiere.

Frage 13 – Wenn nein, warum gibt es kein anderes?
Antwort – Siehe Antwort zu Frage 12.

Frage 14 – Werden die Tiere regelmäßig auf verschiedene Krankheiten hin untersucht und vorbeugend geimpft, z.B. auch gegen Pseudotuberkulose, was ja möglich sein soll?
(Dazu schreibt die Landwirtschaftskammer NRW: „Zur Sanierung einer betroffenen Herde sollte eine regelmäßige Untersuchung erfolgen, wobei Tiere mit eindeutigen Knoten möglichst gemerzt werden sollten. In manchen Herden können jedoch wertvolle Milchziegen nicht einfach abgeschafft werden, wobei die Alternative ein striktes Sanierungsprogramm darstellt. Dazu gehört die räumliche Separation der betroffenen von – augenscheinlich – nicht befallenen Tieren, die sofortige Trennung der Lämmer von den Muttertieren nach der Geburt mit sorgfältiger Nabeldesinfektion, um eine omphalogene Infektion zu vermeiden, idealerweise das Einrichten eines zweiten Melkstandes sowie eine Impfung der Herde mit einem bestandsspezifischen Impfstoff. Durch den Impfstoff werden die Symptome gemildert, nicht eliminiert!“)
Antwort – Die Herde weist bekanntlich einen sehr hohen Durchseuchungsgrad an Pseudotuberkulose auf. Die Wirksamkeit eines stallspezifischen Impfstoffes im Hinblick auf das Zurückdrängen klinischer Symptome bei sehr hohem Durchseuchungsgrad werden in der veterinärmedizinischen Praxis eher negativ beurteilt.

Frage 15 – Leiden viele Ziegen immer noch unter Verletzungen (offene Wunden, humpeln, lahmen)? Wie war und ist der Zustand der Klauen?
Antwort – Siehe Antwort zu Frage 12. Ein Besuch des Klauenpflegers hat am 07.08.2017 und am 26.08.2017 stattgefunden.

Frage 16 – Wie viele und welche Ziegen haben regelmäßig Weidegang?
Antwort – Alle Ziegen haben regelmäßig Weidegang.

Frage 17 – Wie hoch ist auf dem Hof B. seit Anfang Januar 2017 bis heute die „offizielle“ Sterberate der Ziegen, wie hoch die der Lämmer?
Antwort – Die Verlustrate der Ziegen beträgt 14,3 % (einzelne verendete und überwiegend gemerzte Tiere), diejenige der Lämmer 5,8% (sehr geringe Verlustrate, da muttergebundene Aufzucht in den ersten Lebenstagen)

Frage 18 – Wie und unter welchem Label wird die Ziegenmilch vom Hof B. derzeit vermark-tet?
Antwort – Die Ziegenmilch wird von einer Molkerei aufgekauft und unter dem Euro-Biolabel vermarktet.

Frage 19 – Handelt es sich bei den Mitarbeitern des Ziegenhofs B. um geschultes und korrekt entlohntes Personal (Sozialversicherungspflicht!), das mit den Ziegen art- und fachgerecht und mitfühlend umgeht (und auf Schläge und Tritte verzichtet)?
Antwort – Die Versorgung und das Melken der Ziegen erfolgt durch den Betriebsinhaber.
In Ausnahmefällen sind Familienmitglieder am Melkvorgang unter Aufsicht des Betriebsinhabers beteiligt. Einzelne Kontrollen des Veterinäramtes erfolgten während des Melkvorgangs der Ziegen. Dabei wurde ein sach- und tiergerechter Umgang des Melkpersonals mit den Ziegen festgestellt.

Frage 20 – Wann erwarten Sie von der Staatsanwaltschaft neue Informationen über den Stand der Ermittlungen im Fall dieses Ziegenhofs?
Antwort – Angaben über den zeitlichen Rahmen und Stand der Ermittlungen obliegen aus-schließlich der Staatsanwaltschaft.

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Ziegenhof bei Brilon – Ermittlungen dauern an

By admin at 11:44 am on Thursday, August 17, 2017

„Kein neuer Ermittlungsstand im Fall des Ziegenhofes bei Brilon“ schrieb die WP in ihrer Print-Ausgabe vom 11.08.2017. Die Meldung stand im Zusammenhang mit den Staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter des Kreisveterinäramts im Fall der mindestens 34 verendeten Ziegen auf einem mittlerweile nicht mehr existenten Ziegenhof bei Medebach.
Klick:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/ziegenhof-medebach-ermittlungverfahren-gegen-veterinaeramt-id211542477.html

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), die Anfang dieses Jahres die Situation auf beiden Ziegenhöfen im Kreistag des HSK thematisiert hatte,
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?s=Ziegenhof
stellte mit Schreiben vom 15.08.2017 folgende Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:

1. Wie viele Ziegen werden aktuell auf dem Hof B. bei Brilon gehalten?
2. Wie häufig, wie intensiv und durch wen (Kreisveterinäramt? Hoftierarzt?) wurde der Hof B. im Laufe dieses Jahres kontrolliert?
3. Sind seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Ziegenhofbetreiber auch andere Fachdiens-te und Fachleute hinzugezogen worden, wie beispielsweise Mitarbeiter des LANUV?
4. Wie sind die Ergebnisse Ihrer und aller anderen Überprüfungen?
5. Sie schrieben von einer „schrittweisen Merzung“ der kompletten Herde. Ist die „Merzung“ jetzt vollständig erfolgt oder leben noch Tiere aus dem alten, durchseuchten Bestand auf dem Hof B. oder auf anderen Höfen?
6. Erfolgte in den letzten 8 Monaten ein Zukauf gesunder Ziegen in den Bestand? Wenn ja, aus welchen Haltungen und in welchem Zustand sind die Tiere nach Brilon gekommen?
7. Wurden sowohl bei den Abgängen wie bei den Neuzugängen im Betrieb B. die Nummern der Ohrmarken nachvollziehbar registriert?
8. Ergab sich dabei eine Diskrepanz zu der Zahl der lebenden, getöteten und verendeten Ziegen? Wurde und wird eventuellen Unregelmäßigkeiten (gemeint ist die Diskrepanz Ohrmarken/Ziegen) nachgegangen, sofern sie denn auffallen?
9. Welche Konsequenzen wurden aus den im letzten Jahr bei der Kennzeichnungspflicht festgestellten Mängeln auf dem Hof B gezogen?
10. Wie ist der Zustand der Herde? Leidet immer noch ein Teil der Ziegen auf dem Hof B. an Pseudotuberkulose, an Listeriose oder an anderen Krankheiten?
(Im Februar dieses Jahres sollen etwa 90% der Tiere mit dem Erreger einer „Chronischen Infektionskrankheit“ infiziert gewesen sein. Eine Ziege war laut Ihren Angaben an Listeriose verendet.)
11. Erfolgt zwischenzeitlich eine Separierung der nicht erkrankten von den erkrankten Tieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie und wie oft wird das kontrolliert?
12. Gibt es jetzt außer der „Merzung“ ein Behandlungs- und Sanierungskonzept? Wenn ja, welches?
13. Wenn nein, warum gibt es kein anderes?
14. Werden die Tiere regelmäßig auf verschiedene Krankheiten hin untersucht und vorbeugend geimpft, z.B. auch gegen Pseudotuberkulose, was ja möglich sein soll? (Dazu schreibt die Landwirtschaftskammer NRW: „Zur Sanierung einer betroffenen Herde sollte eine regelmäßige Untersuchung erfolgen, wobei Tiere mit eindeutigen Knoten möglichst gemerzt werden sollten. In manchen Herden können jedoch wertvolle Milchziegen nicht einfach abgeschafft werden, wobei die Alternative ein striktes Sanierungsprogramm darstellt. Dazu gehört die räumliche Separation der betroffenen von – augenscheinlich – nicht befallenen Tieren, die sofortige Trennung der Lämmer von den Muttertieren nach der Geburt mit sorgfältiger Nabeldesinfektion, um eine omphalogene Infektion zu vermeiden, idealerweise das Einrichten eines zweiten Melkstandes sowie eine Impfung der Herde mit einem bestandsspezifischen Impfstoff. Durch den Impfstoff werden die Symptome gemildert, nicht eliminiert!“)
15. Leiden viele Ziegen immer noch unter Verletzungen (offene Wunden, humpeln, lahmen)? Wie war und ist der Zustand der Klauen?
16. Wie viele und welche Ziegen haben regelmäßig Weidegang?
17. Wie hoch ist auf dem Hof B. seit Anfang Januar 2017 bis heute die „offizielle“ Sterberate der Ziegen, wie hoch die der Lämmer?
18. Wie und unter welchem Label wird die Ziegenmilch vom Hof B. derzeit vermarktet?
19. Handelt es sich bei den Mitarbeitern des Ziegenhofs B. um geschultes und korrekt entlohntes Personal (Sozialversicherungspflicht!), das mit den Ziegen art- und fachgerecht und mitfühlend umgeht (und auf Schläge und Tritte verzichtet)?
20. Wann erwarten Sie von der Staatsanwaltschaft neue Informationen über den Stand der Ermittlungen im Fall dieses Ziegenhofs?

Sobald die SBL/FW mehr weiß, wird sie berichten … wie (fast) immer …

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Ziegenkäse, ade! Oder: Ist das Prädikat „Bio“ nur eine Frage der Definition?

By adminRL at 12:41 pm on Wednesday, March 22, 2017

In Brilon und in einem größeren Radius im Sauerland scheiden sich die Geister wegen eines Bio-Ziegenhofs. Denn nach Aussagen dort beschäftigter ehemaliger Mitarbeiter und weiterer Augenzeugen herrschten (oder herrschen?) auf diesem Hof Zustände, die geeignet sind, jedem Tierfreund die Tränen in die Augen zu treiben. Nachzulesen ist das z.B. hier:
http://brilon-totallokal.de/2017/02/12/undercover-recherche-ziegen-auf-biohof-in-brilon-schwer-misshandelt-peta-zeigt-landwirt-an/

Schlimm … und noch schlimmer, weil es sich bei dem „Skandal-Hof“ um einen Betrieb mit Bio-Siegel handelt. Wer stellt sich da nicht unwillkürlich die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit der Bio-Zertifizierung!? Spielt das Tierwohl bei der Vergabe des Bio-Siegels überhaupt eine Rolle? Offenbar sind wir nicht die ersten die danach fragen. WELT N24 veröffentlichte im August 2015 dazu diesen Bericht.
Klick:
https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article145631281/Verstuemmelte-Tiere-Das-Bio-Siegel-gibt-es-trotzdem.html

Hier einige Auszüge aus dem Artikel und zwar die, bei denen es speziell um die Tierhaltung geht. Zunächst: Es gibt verschiedene Bio-Siegel. Die einen stellen höhere Ansprüche, die anderen niedrigere. Niedrigschwellig scheint das EU-Siegel zu sein. Da sei z.B. die Enthornung nicht geregelt und die Fütterung mit gentechnisch verändertem Futter wäre erlaubt. „Das EU-Siegel steht nur für einen Mindeststandard in der biologischen Wirtschaft“, wird Armin Valet von der Verbraucherschutzzentrale Hamburg zitiert.

Bessere Noten bekommt in dem Bericht das Demeter-Siegel. Zitat: „Aber auch solange das Tier noch lebt, gibt es gehörige Unterschiede zwischen den Bioanbietern. Für die Rinderhaltung haben die Demeter-Bauern sich die schärfsten Regeln unter den Bioverbänden auferlegt. Sie lassen den Rindern ihre Hörner, während die Kälber auf den konventionellen und auch den meisten Biohöfen in den ersten sechs Lebenswochen enthornt werden. So können sie im Stall enger gehalten werden und verletzen sich trotzdem nicht gegenseitig.“

Hörner und Schwänze dürften jedoch fast überall entfernt werden. Bioland, Naturland und Ecoland riefen ihre Bauern zwar dazu auf, die Ställe so geräumig zu gestalten, dass die Tiere nicht enthornt werden müssen, aber auf Antrag könne die Erlaubnis trotzdem erteilt werden. Die EU habe hier keine Regeln aufgestellt. Deshalb dürften auf Höfen im EU-Ausland die Hornstellen bei den Kälbern auch weggeätzt werden. In Deutschland wäre der Ätzstift dagegen überall verboten.

Auch für den sonstigen Umgang mit den Tieren gebe es in den EU-Richtlinien keine eindeutige Regelung. Es hieße dort lediglich: „Ein Leiden der Tiere, einschließlich Verstümmelung, ist während der gesamten Lebensdauer der Tiere sowie bei der Schlachtung so gering wie möglich zu halten.“ Doch die Anbauverbände Demeter, Naturland und Bioland ließen das Zähne-Abschleifen bei Ferkeln grundsätzlich nicht zu, heißt es weiter in dem WELT-Artikel vom 26.08.2015.

Insofern bleibt zu hoffen, dass Bioland bei der Aufklärung der Vorwürfe gegen den Bio-Ziegenhof-Betreiber im Hochsauerlandkreis engagiert mitwirkt! Ansonsten: „Ziegenkäse, ade!“

PS: Noch nachdenklicher stimmt DAS:
http://www.biowahrheit.de/inhalt/verbaende.htm

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Viele Fragen zur Ziegenhaltung

By adminRL at 6:38 pm on Thursday, March 2, 2017

Tierleid berührt viele Menschen. Das zeigt sich deutlich bei den Ereignissen um den Bio-Ziegenhof in Brilon-Scharfenberg. Dort sollen die Haltungs- und Lebensbedingungen für Milchziegen und Lämmer und für Hofhunde erbärmlich sein, auch mit der Folge, dass viele Ziegen qualvoll verenden.

Mehr Informationen dazu z.B. hier:
http://www.bioland.de/ueber-uns/landesverbaende/nordrhein-westfalen/nrw-detail/article/hintergrundinformationen-ziegenbetrieb-in-brilon.html
Bioland hat auch mitgeteilt, dass der Verband vor der Kündigung selbst eine Kontrolle des Hofes durch einen unabhängigen Gutachter veranlasst hatte, mit sehr bedenklichen Ergebnissen.

Der Eigentümer des Betriebes sieht sich nach dem Bekanntwerden der auch mit Fotos und Videos unterlegten Vorwürfe massiven Anschuldigungen ausgesetzt. Doch nicht nur der Tierhalter ist ins Kreuzfeuer geraten. Fragen, wieso offensichtliche Missstände nicht abgestellt worden sind, muss sich auch das Kreisveterinäramt gefallen lassen.

Thema im Umweltausschuss
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte am 09.01. und am 14.02.2017 beantragt, die beiden „Skandal-Ziegenhöfe“ in Medebach und in Brilon auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten zu nehmen. Die Kreisverwaltung folgte den Anträgen und erstellte zwei Vorlagen. Die eine beschäftigt sich mit dem Hof im Stadtgebiet Medebach, die andere mit der Ziegenhaltung in Brilon-Scharfenberg, an der Möhneburg. Der Ausschuss befasst sich voraussichtlich bei seiner Sitzung am 9. März im Kreishaus in Meschede mit den zwei Anträgen bzw. Vorlagen. Beginn ist um 17.00 Uhr. Die Sitzung ist öffentlich; allerdings dürfen die ZuhörerInnen keine Fragen stellen.

Fragen über Fragen
Die Erläuterungen des Kreisveterinäramts zu der Situation bei der Ziegenhaltung auf dem Hof in Brilon erklären einiges aber längst nicht alles. Aus diesem Grund wandte sich Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), am 28.02. mit einer umfangreichen Anfrage an den Landrat. Wen`s interessiert, hier sind die diversen Fragen der SBL/FW:
„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags Thema: Vorlage 9/687 – Ergänzende Fragen zur Ziegenhaltung auf dem Hof B. in Brilon
Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir bedanken uns für Erarbeitung der Vorlage 9/687. Wir haben sie mit großem Interesse gelesen. Gleichwohl wirft der Inhalt etliche weitere Fragen auf. Viele Menschen hat das Schicksal der Tiere schockiert. Wir fassen hier diverse Fragen zusammen und bitten – wegen der anstehenden Beratungen im Kreistag und im Umweltausschuss – um zeitnahe Beantwortung.

I. Kontrollen und Maßnahmen
1. Wer hat das Veterinäramt Anfang 2016 auf Bestandsprobleme in dem Ziegenhof in Brilon- Scharfenberg hingewiesen?
2. Etwa 90% der Ziegen auf diesem Hof sollen mit dem Erreger einer „chronischen Infektionskrankheit“ infiziert sein. Um welche Infektionserkrankung(en) handelt es sich genau?
3. Was genau unternahmen Kreisveterinäramt und Hofbesitzer, nachdem Ihre Mitarbeiter/innen „Anfang 2016“ (aufgrund eines Hinweises) bei rund 90 % der Ziegen auf dem BioHof in Brilon-Scharfenberg die Infektionskrankheit diagnostiziert hatte? (Z.B. Aufforderung an den Hofbetreiber, die kranken Tiere zu behandeln und die gesunden vorbeugend impfen zu lassen?)
4. Wurden und werden die gesunden Tiere von den erkrankten Tiere separiert? Wurden und werden hochgradig erkrankte Tiere aus dem Bestand entfernt und durch den Hoftierarzt fachmännisch getötet oder etwa der Schlachtung zugeführt? Oder wurde und wird gewartet, bis sie einen „natürlichen“ Tod sterben?
5. Welches waren die Gründe, die Bestandsbetreuung von angestellten Doktorandinnen auf einen Hoftierarzt zu wechseln?
6. Ist der Hoftierarzt nur im Bedarfsfall vor Ort? Oder begutachtet er regelmäßig den gesamten Tierbestand dieses Betriebes?
7. Kam es Ihres Wissens zu Meldungen und Beanstandungen durch den Hoftierarzt?
8. Wusste das Veterinäramt von der den ganzen Sommer draußen gehaltenen Herde von ca. 250 bis 300 Tieren?
9. Haben der Tiergesundheitsdienst bzw. die auf dem Hof beratenden Mitarbeiter der LWK NRW ausreichende Erfahrung in der Sanierung von Milchziegenherden? Wieso wurde kein Fachmann, z.B. der Uni Gießen, hinzugezogen? Wurden im Rahmen der Kontrollen auch die übergeordnete Behörde bzw. Abteilungen des Ministeriums hinzugezogen? Ist der Verdacht gerechtfertigt, dass – wenn bei einem solchen Risikobetrieb der Hoftierarzt im gesamten Jahr 2016 nur 11mal auf dem Betrieb war – es hier zu massiven Tierschutzverstößen im Umgang mit schwer kranken Tieren gekommen sein kann?
10. Welche Erkenntnisse haben Sie über den Weg der Einschleppung und über die Ausbreitung der Krankheit? Wie konnte es unter dieser angeblich fachlichen Betreuung geschehen, dass zugekaufte Ziegen Tierseuchen in den Bestand brachten? Warum wurden keine Ziegen aus CAE-unverdächtigen Beständen gekauft? Wurde anhand der Ohrmarken der infizierten Tiere der Herkunftsbetrieb ermittelt?
11. Gab und gibt es seitens des Tierhalters, der Behörden und der Veterinärärzte vorbeugende Maßnahmen, damit sich die im Bestand grassierende Krankheit nicht weiter ausbreitet und keine neuen Krankheiten und Seuchen entstehen? Welche?
12. Die Bilder und Videos vom Betrieb lassen sowohl auf CAE als auch auf Pseudotuberkulose im Bestand schließen. Beide Krankheiten sind auf Ziegenmilchbetrieben nicht selten. Für CAE fand eine Studie der TU München Raten bis 15%; ähnliches gilt für PseudoTB (https://edoc.ub.uni-muenchen.de/17473/1/Sieber_Philipp_L.pdf, S. 6 f. u. 11 f.).Wie ist es zu erklären, dass offensichtlich in anderen Betrieben die Rahmenbedingungen wie Bestandsbetreuung, Tierwohl und Fütterung so signifikant besser sind, dass dort mit diesen Erkrankungen gelebt werden kann, ohne dass es zu solch gravierenden Bildern kommt?
13. Bilder der toten Tiere und die zu sehenden Silageballen lassen auch den Verdacht auf Listeriose aufkommen. Wurde im Bestand auch Listeriose (eine meldepflichtige Krankheit) gefunden?
14. Wurden die Ohrmarken der verendeten Tiere vom Entsorger notiert und wurden diese Abgänge mit dem Bestandsregister abgeglichen? Waren alle Ohrmarken mit der „richtigen“ Betriebsnummer versehen? Gab es auf den Ziegenhof in Medebach gestorbene Tiere mit Ohrmarken aus dem Hof in Brilon-Scharfenberg?
15. Wie gut sind die Chancen, dass die Tiere nach entsprechender Behandlung wieder vollständig gesund werden?
16. Aus welchen Gründen hat der Anbauverband Bioland dem Betrieb den Erzeugervertrag Ende 2016 gekündigt?
17. Handelte es sich bei der erwähnten Biokontrolle durch ABCERT am 18.01.2017 um eine angemeldete Kontrolle? Wieso erfolgte diese bereits so kurze Zeit nach der vorherigen Kontrolle Anfang Dezember 2016?

II. Verletzte, abgemagerte und tote Tiere
1. Welches Futter erhalten die Milchziegen, welches die Lämmer?
2. Bilder vom Weidegang der Herde zeigen viele lahmende humpelnde Tiere und es liegen auch Bilder ungepflegter Klauen vor. Wurde der Zustand der Klauen bei den Kontrollen ebenfalls überprüft?
3. Wie erklären Sie sich die Verletzungen und die offenen Wunden der Ziegen, die die Tiere – nach den Fotos zu urteilen – offenbar aufwiesen?
4. Wurde bei den Kontrollen der unsachgemäße Umgang mit Tierkadavern beanstandet? Warum wurde dem Betrieb nicht die Auflage erteilt, entsprechende Kadavertonnen aufzustellen, wenn doch klar war, dass viele Tiere sterben werden?
5. Wieso wurde das Risiko der Krankheitsübertragung durch Schadnager und Haustiere durch nur notdürftig mit Silofolie auf natürlichem Boden gelagerte Kadaver in Kauf genommen?
6. Wie hoch war auf diesem Hof die „offizielle“ Sterberate der Milchziegen im Jahr 2016, wie hoch vermutlich die „inoffizielle“? Wie hoch waren im gleichen Zeitraum die „offizielle und die „inoffizielle“ Sterberate bei den Lämmern?

III. Wie geht es weiter?
1. Wird die Milch der kranken Ziegen weiterhin vermarktet? Wenn ja, gibt es Risiken für die Verbraucher?
2. Deuten wir es richtig, dass der Ziegenbestand des Hofes in Brilon-Scharfenberg bis Anfang 2019 auf natürliche Weise „auslaufen“ soll, oder welche Maßnahmen sind geplant, damit die bisherige Herde bis dahin „vollständig verschwunden“ ist?
3. Sind auch für den Ziegenbetrieb in Medebach tätige Personen daran beteiligt, dass parallel zum „Verschwinden“ der alten Herde eine neue Herde mit gesunden Tieren „in Nordhessen aufgebaut wird“?
4. Wiederholt gab es Berichte über Beziehungen zwischen den beiden in der Diskussion stehenden Ziegenhöfen in Brilon und in Medebach. Gibt es personelle Verbindungen zwischen diesen Betrieben? Wurden oder werden Tiere ausgetauscht?
5. Gibt es verwandtschaftliche, geschäftliche oder ähnliche enge Verhältnisse zwischen einzelnen Amtsveterinären und dem Hofbetreiber in Brilon-Scharfenberg?
7. Wird der Betrieb auch weiterhin ohne jeden Sachkundenachweis Nutztiere halten dürfen?“

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Mahnwache zur Ziegenhaltung im Möhnetal

By adminRL at 12:00 am on Tuesday, February 28, 2017

Am Sonntag (26.02.) gab es eine Seltenheit im Hochsauerlandkreis: Zu einer demonstrationsähnlichen Veranstaltung versammelten sich mehr als 100 Personen. Es ging um eine Mahnwache gegen die Vorkommnisse in der Ziegenhaltung auf einem Hof am Stadtrand von Brilon. Eine der Forderungen aus dem Kreis der etwa 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer war ein Tierhaltungsverbot für den Hofbetreiber. In der Kritik steht auch das Kreisveterinäramt, das die Bedingungen der Tierhaltung nicht hinreichend kontrolliert haben soll.

Bereits die Wahl der Ortes für die Mahnwache war mit einigen Merkwürdigkeiten verbunden. Die Veranstalterinnen hatten die Mahnwache angemeldet für einen Ort in der Nähe des betreffenden Hofes, auf einem öffentlichen Radweg im Möhnetal. Dem hatte die Kreispolizeibehörde schriftlich mit Bescheid vom 17.02.2017 zugestimmt. Doch dann meldete sich die Polizei telefonisch bei einer der Veranstalterinnen und verlangte, dass die Veranstaltung an einen anderen Ort verlegt werden müsse. Nun wurde der Briloner Marktplatz als Veranstaltungsort ausgewählt, mitten in der Stadt. Doch auch dieser Ort wurde verhindert und es erfolgte eine Verlegung in den Park vor dem Briloner Kreishaus, an den Rand der Innenstadt und weit entfernt von dem Hof, um den es geht. Ob für diese Merkwürdigkeiten die Stadt Brilon oder die Kreispolizeibehörde oder vielleicht sogar beide verantwortlich sind, wird derzeit noch durch schriftliche Anfragen geklärt.

Bei der Mahnwache gab es Ansprachen der Initiatoren und eines ehemaligen Mitarbeiters des Ziegenhofs. Die von ihnen geschilderten Umstände der Ziegenhaltung, die auch bereits in Videos und Fotos dokumentiert worden waren, lösten bei vielen TeilnehmerInnen der Mahnwache Entsetzen aus.

MahnwacheBrilon-20170226

Nach der Mahnwache wurden Unterschriften gesammelt. Diese Sammlung wird auch in den nächsten Tagen fortgesetzt. Wer eine Unterschriftenliste einsetzen möchte, findet sie hier.

Heute (am 27.02.) veröffentlichte die Kreisverwaltung ihre Drucksache 9/687 zum Antrag der SBL/FW-Fraktion für die Sitzung des Kreisumweltausschusses. In dieser öffentlichen Sitzung wird – aus Sicht des Kreisveterinäramtes – über die Ziegenhaltung auf dem Hof an der Briloner Möhneburg berichtet werden. Wer die Drucksache liest, kann auf den ersten Blick den Eindruck gewinnen, dass – laut Kreisveterinäramt – mit der Ziegenhaltung auf diesem Hof alles in Ordnung zu sein scheint.
Wer genauer hinschaut, findet aber sogar in dieser von der Kreisverwaltung erstellten Drucksache einige Hinweise, dass Handlungsbedarf besteht. Es wird bestätigt, dass etwa 90% der Ziegen auf diesem Hof an der Möhneburg krank sind und dass “zunehmende Abmagerung” auftritt. Wie die “chronische Infektionskrankheit” heisst, erfahren wir aus der Drucksache nicht, auch nichts über evtl Folgen für die Verwertung der Milch. Und über die Auswirkungen der Krankheit steht wenig Konkretes drin, außer dass sie die Ursache für die Abmagerung sein soll. Ebenso bleibt die konkrete Krankheitsursache im Dunkeln (“Der wichtigste Weg der Einschleppung dieser Erkrankung … ” stellt nur eine ganz allgemeine Aussage dar!). Notwendig wären auch Infos über Behandlungsmöglichkeiten und ggf unterlassene Vorbeugung, z.B. durch Impfung oder mit besserer Hygiene oder mit anderem Futter. All das steht nicht in der Drucksache…

Vielleicht gelingt es ja in der Sitzung des Kreisumweltausschusses am Donnerstag 09.03. in Meschede, für mehr Klarheit zu sorgen?

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Ziegenhaltung – Kein Ende der Tierquälerei?

By adminRL at 2:03 am on Thursday, February 16, 2017

Hinter den Kulissen in Brilon
Nach einem Filmbericht in der Sendung „hundkatzemaus“, der am 11.02.2017 gesendet worden ist, sollen auf einem ehemaligen Bioland-Betrieb in Brilon Tiere von Mitarbeitern geschlagen werden. Zudem sollen sämtliche Ziegen erhebliche gesundheitliche Probleme aufweisen und abgemagert und geschwächt sein.

Bioland Nordrhein-Westfalen e.V. teilte daraufhin in einer Pressemitteilung vom 13.02.2017 mit, sie hätten nach Bekanntwerden der Vorwürfe Anfang Dezember 2016 umgehend gehandelt und dem Ziegenbetrieb in Brilon die Mitgliedschaft im Verband gekündigt. Zudem habe Bioland sofort den Betrieb aufgefordert, gemeinsam mit dem Tiergesundheitsdienst ein Konzept zur Verbesserung der Zustände zu erarbeiten. Dieser Aufforderung sei der Betrieb nach mehrfacher Aufforderung nicht nachgekommen.
Klick:
http://www.bioland.de/ueber-uns/landesverbaende/nordrhein-westfalen/nrwdetail/article/hintergrundinformationen-ziegenbetrieb-in-brilon.html

Bei der SBL/FW-Fraktion meldeten sich mittlerweile mehrere Personen und berichteten, dass auf diesem Hof bereits seit längerer Zeit Handlungsbedarf bestehen soll.

Hinter den Kulissen in Medebach
Laut WP-Bericht vom 07.02.2017 haben sich die Zustände auf dem Aussiedlerhof im Stadtgebiet Medebach wohl immer noch nicht verändert. In den Stallungen wurden im Februar 2017 erneut tote Ziegen gefunden.
Klick
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/wieder-vier-tote-ziegen-auf-skandal-hof-beimedebach-id209523517.html

SBL/FW beantragt weiteren Bericht
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), beantragte daher am 14.02.2017 bei Landrat Dr. Karl Schneider für die nächste Sitzung des Aus-schusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten – zusätzlich zu dem von ebenfalls von der SBL/FW bereits am 09.01.2017 beantragten Sachstandsbericht über die skandalösen „Zustände“ auf dem Aussiedlerhof im Stadtgebiet Medebach – einen Bericht über die jetzt öffentlich gewordenen Vorkommnisse auf einem Ziegenhof im Stadtgebiet Brilon.

UPDATE (16.02.2017):
Hier ist auf YouTube der PETA-Film zu sehen:
https://youtu.be/7B6un6FVasY

Filed under: Tierschutz,UncategorizedComments Off on Ziegenhaltung – Kein Ende der Tierquälerei?

„Tierschutz funktioniert“, meint die AfD

By admin at 6:44 pm on Friday, November 9, 2018

Zurück in die Vergangenheit?
Beim Tierschutz sei alles gut, meint offenbar die AfD und legte am 18.04.2018 im NRW-Landtag den Gesetzesentwurf
„zur Aufhebung des Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tier-schutzvereine Nordrhein-Westfalen – Rückkehr zur deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit“ vor. Siehe Drucksache 17/2394!
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-2394.pdf

Stets vorbildlich?
Die AfD-Landtagsfraktion ist also offenbar zu der Erkenntnis gekommen: „
…, dass der im Bundesgesetz verankerte Tierschutz funktioniert und die zuständigen Kreisordnungsbehörden bei tierschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren stets vorbildlich handelten. …“

Absage?
Wir hoffen, dass dem Gesetzesentwurf – der ja offensichtlich nicht nur gegen tierschutzrechtliche Belange, sondern ganz klar auch gegen Tierschützer zielt – im Landtag eine deutliche Absage erteilt wird!

Handlungsbedarf?
Ja, aber wohl hinsichtlich einer deutlichen Verbesserung des Tierschutzes und nicht in seiner Verhinderung!

Missstände?
Ja, leider. Wir nehmen nicht an, dass sich die Medien diese und andere Berichte über Nicht-beachtung von Tierschutz aus den Fingern saugen!?

„In Deutschland werden Millionen Ferkel wenige Tage nach der Geburt ohne Betäubung kastriert.“
Klick:
https://www.nrz.de/wirtschaft/verbot-betaeubungsloser-ferkelkastration-verschoben-id215467517.html

„Auf Schlachthöfen kommt es immer wieder zu Fehlbetäubungen, …“
Klack:
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/landwirtschaft/schlachten/

„Als sie vor den Ställen in Ilshofen mehrere Mülltonnen mit toten Puten entdeckten, …“
Klick:
http://www.taz.de/!5534633/

„Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall der verendeten Ziegen auf einem Hof bei Medebach gegen …“
Klack:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/ziegenhof-medebach-ermittlungverfahren-gegen-veterinaeramt-id211542477.html

… um nur einige aktenkundige Beispiele aufzuzählen.
Ob die aufgedeckten und öffentlich bekannt gewordenen tierschutzrechtliche Missstände nur die Spitze vom Eisberg sind, wissen wir nicht. Wir machen uns aber so unsere Gedanken. Und dass auch im Kreisgebiet des HSK aus anderen Parteien gelegentlich ähnliche Tendenzen zu hören sind, ist sicher nur Zufall…

Defizit?
Ob die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion nicht lesen können oder wollen, oder ob die hier zitierten Artikel für diese Abgeordneten nur Fake-News sind, wissen wir auch nicht. Wir machen uns aber so unsere Gedanken.

PS: Das „AfD-Gesetz“ ist offenbar noch in Beratung
Klack:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/index.jsp

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Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fordert Wiedereinsetzung der Stabsstelle für Umweltkriminalität …

By admin at 11:36 pm on Wednesday, June 20, 2018

… Landrat sieht dafür aber offenbar keine Notwendigkeit

Umweltdelikte? Brauchen wir nicht! Haben wir nicht! Gibt`s bei uns nicht!
Ob so die Einstellung mancher Behörden ist, wissen wir nicht. Bei der mittlerweile zurück getretenen NRW-Umweltministerin Schulze Föcking konnen wir diesen Standpunkt fast vermuten. Warum sonst hat sie die Stabsstelle für Umweltkriminalität von jetzt auf gleich einfach aufgelöst!?

Am 15. Mai 2018 nahm die Ministerin ihren Hut.

Vielleicht können wir ja darauf hoffen, dass ihre Nachfolgerin Ursula Heinen-Esser die wichtige Stabsstelle alsbald wieder einrichtet?
Denn anders als von ihrer Vorgängerin im Ministeramt kolportiert, leistete die Stabsstelle gegen Umweltkriminalität offensichtlich lange Jahre wichtige Arbeit. Aus dem veröffentlichten Aktenverzeichnis geht hervor, dass sie sich mit vielerlei Umwelt-Themen befasste, z.B. auch mit der Untersuchung von illegaler Abfallentsorgung. Auch die Akte zum Betrieb Schulze Föcking ist jetzt veröffentlicht.

Klick bei „Frag Den Staat“:
https://fragdenstaat.de/blog/2018/aktenplan-stabsstelle-umwelt/

Bereits am 24.04.2018 forderte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), die Kreistagsmitglieder des Hochsauerlandkreises sollen in der nächsten Kreistagssitzung (am 06.07.2018) folgendes beschließen:

• Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung, die Stabsstelle für Umweltkriminalität mit allen bisherigen Mitarbeiter/innen und allen früheren Befugnissen und Zuständig-keiten umgehend wiedereinzusetzen.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8452

In der Drucksache 9/984 vom 07.06.2018 finden wir den „Negativ-Bescheid“ aus dem Kreishaus:
„Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreisausschuss empfehlen dem Kreistag zu beschließen:
Der Kreistag lehnt es ab, über den Antrag der Sauerländer Bürgerliste zu entscheiden, wegen der Stabsstelle Umweltkriminalität einen Appell an die Landesregierung zu richten.“

Und so einfach wird die Ablehnung vom Landrat bzw. von der Kreisverwaltung begründet:

„Mit Schreiben vom 24.04.2018 hat die SBL-Fraktion beantragt, dass der Kreistag an die Landesregierung appelliert, die Stabsstelle für Umweltkriminalität mit allen bisherigen Mitarbeiter/innen und allen früheren Befugnissen und Zuständigkeiten umgehend wieder einzusetzen.

Die Stabsstelle für Umweltkriminalität war organisatorisch beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelt. Die innere Organisation eines Ministeriums obliegt dem/der zuständigen Minister/in und ist der wesentliche Inhalt der sog. Organisationsgewalt der Behördenleitung. Der Hochsauerlandkreis hat in dieser Frage keine Zuständigkeit und keine Befassungskompetenz, da er durch die Auflösung der Stabsstelle nicht speziell oder in anderer Weise als andere Kommunen berührt ist.

gez.
Dr. Schneider“

In diesem Zusammenhang erinnern wir nur an die kriminellen Vorkommnisse um den Ziegenhof bei Medebach.

Klick:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/ziegenhof-medebach-ermittlungverfahren-gegen-veterinaeramt-id211542477.html

Diese Stabsstelle hat also sehr wohl eine hohe Bedeutung auch für Ereignisse im Kreisgebiet. Die Liste unserer Anmerkungen ließe sich problemlos fortsetzen.

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Die Nicht-Antwort des Landrats…

By admin at 10:59 pm on Thursday, March 15, 2018

Bereits am 22. Februar hatte die SBL/FW-Kreistagsfraktion eine schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt, ob die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Konsequenzen für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes hatten. Es ging um die Arbeitsweise dieses Amtes im Zusammenhang mit den Vorfällen auf den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach. Über unsere Anfrage haben wir hier berichtet. Landrat und Kreisverwaltung hatten wiederholt erklärt, im Amt sei einwandfrei gearbeitet worden.

Mit einer Woche Verspätung ging nun die am 14. März die Antwort des Landrats ein, und sie ist in jeder Hinsicht sehr dürftig.

Im Folgenden veröffentlichen wir die einzelnen Fragen, jeweils mit der Antwort des Landrats und mit einem Kommentar.

Frage 1:
Hatten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach irgendwelche Folgen für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Kreisverwaltung, z.B. Bestrafungen, Bußgelder, Geldauflagen oder andere Auflagen?
Antwort:
Die Verfahren „Ziegenhof Medebach“ sind mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen eingestellt worden.
Kommentar:
Frage nicht beantwortet, denn wir erfahren nichts darüber, ob sich aus den Ermittlungen irgendwelche Konsequenzen ergaben.

Frage 2:
Falls Ja: Welche Folgen gab es, aus welchen Gründen und für wen? Welche weiteren Folgen sind derzeit angekündigt?
Antwort:
Arbeitsrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Konsequenzen werden geprüft.
Kommentar:
Von wem, gegen wen, warum?
Irgendeinen Anlass für diese Prüfungen nuss es ja geben!

Frage 3:
Welche Verfahren wurden unter gleichzeitiger Feststellung eines Verschuldens eingestellt?
Antwort:
siehe 1
Kommentar:
siehe 1

Frage 4:
Welche Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter hat die Kreisverwaltung bereits übernommen oder beabsichtigt sie zu übernehmen?
Antwort:
Es besteht eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. Die Kostennoten der von den Beschäftigten beauftragten Rechtsbeistände werden dort zur Begleichung eingereicht.
Kommentar:
Frage nicht beantwortet, denn wir erfahren nichts darüber, welche Kosten entstanden sind, nur dass es irgendwelche Kosten für Rechtsanwälte gab.

Frage 5.
Sind alle Verfahren abgeschlossen?
Antwort:
ja
Kommentar:
Diese Antwort ist kurz und knapp, aber hier ausreichend.

Wir werden weiter nachfragen, denn es besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit auf vollständige Information in dieser Angelegenheit!

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Gibt es Konsequenzen für Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes?

By admin at 11:21 pm on Monday, March 12, 2018

Bereits am 22.02.2018 hat die SBL/FW-Fraktion die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt. Mittlerweile ist die dem Landrat laut Geschäftsordnung gesetzte Frist von 2 Wochen für die Antwort deutlich überschritten, aber noch ging keine Antwort ein.

Der Inhalt der Anfrage:

“Im Zusammenhang mit den beiden Ziegenhöfen in Brilon und Medebach sind schwerwiegende Anschuldigungen und Verdächtigungen erhoben worden. Offenbar wurden staatsanwaltliche Ermittlungen veranlasst. Daher stellt unsere Fraktion folgende Fragen:
1. Hatten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach irgendwelche Folgen für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Kreisverwaltung, z.B. Bestrafungen, Bußgelder, Geldauflagen oder andere Auflagen?
2. Falls Ja: Welche Folgen gab es, aus welchen Gründen und für wen? Welche weiteren Folgen sind derzeit angekündigt?
3. Welche Verfahren wurden unter gleichzeitiger Feststellung eines Verschuldens eingestellt?
4. Welche Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter hat die Kreisverwaltung bereits übernommen oder beabsichtigt sie zu übernehmen?
5. Sind alle Verfahren abgeschlossen?
6. Falls Nein: Welche Verfahren sind noch nicht abgeschlossen?”

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