Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Kreistag tagt (wieder fast unter sich)

By admin at 11:25 pm on Saturday, September 29, 2018

„Kreistagsticker“ verzogen
Wir vermissen den „Kreistagsticker“. Leider erwies sich dieses „Presseorgan“ der HSK-PIRATEN als viel zu schnelllebig. Es ist einfach verzogen. Schade!
So bleibt es an der SBL/FW hängen, ein paar Sätze über die Kreistagssitzung vom 28.09.2018 in Meschede zu schreiben. Lo(o)s geht es:

Im Großen und Ganzen …
… verlief die Sitzung ziemlich unspektakulär. Nur wenige Wortmeldungen und kaum Diskussionen.
Und die Zuschauer/Zuhörer konnte man auch an einer Hand abzählen.

Öffentlichkeit …
… a) Fast nicht vorhanden
… b) Nicht wirklich erwünscht?
Dass die „interessierte Öffentlichkeit“ in Ausschuss- und Kreistagssitzungen schwächelt, ist ja nichts Neues. Auch schade!
Um so seltsamer mutet deswegen ein brandaktueller Antrag der FDP-Kreistagsfraktion an. Ein Antrag zur Geschäftsordnung des Kreistags, der darauf abzielt, eben diese Geschäftsordnung zu überprüfen und zwar hinsichtlich der Öffentlichkeit der Kreistagssitzungen. Ganz konkret geht es der FDP darum, auch Fotos von der Kreistagssitzung nur dann zuzulassen, „wenn der Kreistag es einstimmig genehmigt und wenn weder ein Kreistagsmitglied noch der Landrat der Aufzeichnung widerspricht“. Bisher gilt dies bereits für Film- und Tonaufnahmen. Vielleicht fragt sich nun die Öffentlichkeit – sofern sie überhaupt etwas von dem FDP-Antrag mitbekommt – ob der Kreistag eine Geheimloge ist?
(Zu diesem FDP-Antrag folgt demnächst noch mehr!)

Kreishaushalt
Viel Raum und Zeit nahm der Entwurf des Kreishaushalts 2019 inklusive der Einbringungsrede des Landrats ein. Eine Zusammenfassung der Rede werden wir in den nächsten Tagen sicherlich in der WP finden. Wir wollen hier nur einige wenige Punkte der Haushaltsrede aufgreifen.

Verbesserte Finanzlage
Landrat Dr. Schneider lobte den HSK als einen „starken Standort“. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen sei so hoch wie noch nie, die Arbeitslosigkeit gering. Der HSK und seine Städte und Gemeinden hätten an den richtigen Stellschrauben gedreht. Eine Eintrübung sieht Landrat Dr. Schneider allerdings aufgrund der weltpolitischen Situation. Die Finanzlage des Kreises habe sich verbessert. Die Kosten für den Sozialetat hätten sich verringert. Dr. Schneider schlug daher eine Senkung des Hebesatzes der Allgemeinen Kreisumlage um 1,38 % vor, für die Jugendamtsumlage eine Senkung um 1,54 %.

RWE
Der Landrat machte in seiner Rede auch einen Exkurs zur RWE. Er lobte das Unternehmen auch hinsichtlich der zu erwartenden Dividenden-Ausschüttung. Die RWE verfolge, so der Landrat, das Ziel einer vollständigen Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien. Bis dahin sei aber die Energie-Sicherung auch durch die Braunkohle erforderlich. Der Chef der HSK-Kreisverwaltung kritisierte in dem Zusammenhang heftig und ausführlich die Berichterstattung über den Hambacher Forst. Er bezeichnete sie als „Stimmungsmache“. Für seine eindeutige Stellungnahme erhielt er, außer von seiner CDU-Fraktion, die ja immer geschlossen wie ein Mann hinter ihm steht, auch sichtbar Beifall vom Fraktionsvorsitzenden der SPD.

Personalbedarf
Der Kreisverwaltung gehen die Mitarbeiter aus. Landrat Dr. Schneider stellte dazu fest, dass der Personalbedarf nur durch eigene Ausbildung gedeckt werden kann. Von extern gebe es kaum geeignete Bewerber/innen.

Was gab es noch?
Flugplatz Meschede-Schüren
Angesprochen wurden die Kosten (alles in allem ca. 100.000 Euro) für die Asbest-Sanierung und die Erneuerung der Blitzschutzanlage der Flugbetriebsgebäude der Flugplatzgesellschaft Meschede mbH in Meschede-Schüren. Siehe Drucksache 9/1062! Sowohl für die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wie für DIE LINKE ist die Beteiligung des HSK an dieser Gesellschaft ein „Ding unnötig wie ein Kropf“, weil keine Aufgabe des Kreises. Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, nannte einen alten Kreistagsbeschluss von 2010, den Flugplatz Schüren weiter durch den Kreis als Verkehrslandeplatz zu betreiben, einen „Fehler der Vergangenheit“. Der Kreistag hatte auch vor einigen Jahren beschlossen, Mittel aus dem Konjunkturpaket II, anstatt für die Sanierung von Schulen, für die Sanierung der Flughafengebäude auszugeben. SBL/FW und DIE LINKE stimmten am 28.09.2018 folgerichtig gegen den Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung (auf Übernahme der Sanierungskosten). Namentlich CDU- und SPD-Fraktion sehen das – erwartungsgemäß – offenbar anders. Sie stimmten der Beschlussvorlage zu.

Was gab es dann noch?
Notfallnummer 116 117
Dieser TOP beruhte auf einem Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW). Bei der 116 117 handelt es sich eine bundesweit geschaltete Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Notfall-Patientinnen und -Patienten können sie anrufen, wenn ihre Arzt-Praxis geschlossen ist. Konkret zielt der Antrag der SBL/FW darauf ab, die Notfallnummer 116 117 auf die Leitstelle der Rettungswache in Meschede aufzuschalten statt – wie bisher – auf ein Call-Center in Duisburg, was in der Praxis nicht funktioniert. Die Kreisverwaltung hatte den Antrag der SBL/FW mit Drucksache 9/1040 bereits ins Aus manövriert. Begründung: Es soll abgewartet werden, wie das Pilot-Projekt in den Nachbarkreisen Lippe, Höxter und Paderborn läuft. Klar, dass dann die Argumente von SBL/FW-Sprecher Reinhard Loos, mit denen er eine Reihe guter Gründe für die Schaltung der 116 117 im HSK erläuterte, die Mehrheitsfraktionen anscheinend nicht sonderlich interessierten. Sie fegten also den Antrag der SBL/FW vom Tisch.

Was gab es sonst noch?
Erstellung Freizeitkataster, Aus- und Fortbildung Rettungsschule, Konzept Musikschule, Neubau AWO Waldkindergarten in Brilon und noch XXX mehr. Weitere Aufzählungen hier führen zu Überlänge und womöglich sogar zum Gähn-Effekt. Tut uns leid, so kurz und knackig wie der „Kreistagsticker“ bekommen wir das nicht hin!

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Naturschutzbeirat gegen Kormoranabschüsse in Naturschutzgebieten

By admin at 8:46 am on Wednesday, September 26, 2018

Der Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung, die Anträge die Genehmigung von Kormoranabschüssen in FFH- und Naturschutzgebieten zuzulassen, ist erst mal vom Tisch.
Der Naturschutzbeirat des HSK hat sich nach eingehender Diskussion mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung für einen anderslautenden Antrag eines Beiratsmitglieds ausgesprochen.
Der Antrag lautete sinngemäß, die neue Kormoranverordnung der Landesregierung soll erst für ein oder zwei Jahre zu erprobt werden. Diese “Schwarz-Gelbe” Verordnung wurde von etlichen Beiratsmitgliedern scharf kritisiert.

Da aber nach dem Willen der neuen Landesregierung jetzt fast überall an Gewässern “geballert” werden darf, bedeutet das NEIN garantiert keinen wirtschaftlichen Schaden für Freunde des Fischfangs.

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Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt am Montag (24.09.2018) zum Museumsbesuch und zur öffentlichen Fraktionssitzung nach Brilon ein

By admin at 10:49 pm on Sunday, September 23, 2018

Die Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) gehen wieder auf Tour durch den Hochsauerlandkreis. Diesmal machen sie in Brilon Halt.

In der alten Hansestadt stehen zuerst Einblicke in die Sauerländer Historie auf dem Programm, danach Informationen über das aktuelle kommunalpolitische Geschehen.

Am Montag dem 24. September öffnet in Brilon am Marktplatz das Haus Hövener abends um 18.00 Uhr für die Mitglieder der SBL/FW und selbstverständlich auch für andere interessierte Gäste noch einmal Haustür und Ausstellung. Die Besucher des heimatkundlichen Museum haben die Gelegenheit, einen Dinosaurier aus Nehden, Fossilien und andere Einblicke in die Erdgeschichte rund um Brilon, alte Dokumente über die Stadtgeschichte und sogar einen denkmalgeschützten Lustgarten und vieles mehr kennen zu lernen.

Anschließend * um 20.00 Uhr – laden die beiden Kreistagsmitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) Reinhard Loos und Stefan Rabe ganz in der Nähe des Museums in die Pizzeria Nido, Derkere Straße 6 zur turnusmäßigen öffentlichen Fraktionssitzung ein. Zu den brandaktuellen politischen Themen gehören beispielsweise der Neubau des AWO Waldkindergartens Hollenkinder in Brilon, das Konzept der Musikschule Hochsauerlandkreis, zwei Wasserschutzgebiete wie das in Marsberg-Westheim, der Rettungsdienst und – auf Antrag der SBL/FW – die Aufschaltung der Notfallnummer 116 117 für den ärztlichen Notdienst zur Leitstelle in Meschede anstatt zu einem Call-Center in Duisburg.
.
Anregungen, Hinweise, kontroverse Meinungen und Diskussionen sind von der SBL/FW ausdrücklich erwünscht und zwar nicht nur an diesem Abend!

Wer beim Museumsbesuch dabei sein möchte, bitte möglichst bis zum 20.09.2018 bei der Geschäftsführerin der SBL/FW anmelden unter: 0 29 03/44 97 00 oder 0170/347 22 24 oder per Email unter gjoch-sbl-2018@gmx.de

Für die Teilnahme an der Fraktionssitzung ist keine Anmeldung erforderlich.

Wegen der derzeit in Brilon stattfindenden Michaeliskirmes ist der Bereich rund um den Briloner Markt für Kfz gesperrt. Es bietet es sich an, bei Anreise mit dem PKW auf dem Parkplatz Sparkasse, Springstraße, oder dem Parkplatz Volksbankcenter, Niedere Mauer, zu parken.

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Im Notfall 116 117? Nein, nicht im HSK!

By admin at 11:28 pm on Tuesday, September 18, 2018

Bundesweit geschaltete Notrufnummer
Bei der 116 117 handelt es sich eine bundesweit geschaltete Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Notfall-Patientinnen und -Patienten können sie anrufen, wenn ihre Arzt-Praxis geschlossen ist.
Viele Menschen kennen die Notrufnummer aber leider noch nicht. Dabei gibt es sie schon ca. 6 Jahre. Und bisher gibt es leider oft Probleme bei der Nutzung dieser Notfallnummer. Alle Anrufe landen in einer Zentrale in Duisburg. Wartezeiten zwischen 15 und 30 Minuten sind dabei keine Seltenheit, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Duisburg besitzen keine Ortskenntnis über den Hochsauerlandkreis.

Aufschaltung auf die Leitstelle?
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), beantragte am 24.07.2018 beim Landrat, die Notfallnummer zum Thema in der nächsten Sitzungen des Gesundheits- und Sozialausschusses am 19.09.2018 sowie des Kreistags am 28.09.2018 zu machen.
Konkret zielt der Antrag der SBL/FW darauf ab, die Notfallnummer 116 117 auf die Leitstelle der Rettungswache in Meschede aufzuschalten.

Begründung
Die SBL/FW-Kreistagsfraktion begründet ihren Antrag folgendermaßen:
„Im Westfälischen Ärzteblatt, Ausgabe Juni 2018, erschien ein Artikel zur Aufschaltung der Notfallnummer 116 117 auf die lokal zuständige Leitstelle des jeweiligen Kreises statt in die Notrufzentrale in Duisburg.
Das betrifft ab 01.07.2018 u.a. unsere Nachbarkreise Paderborn und Höxter.
Dadurch wird eine wesentlich ortskundigere und schnellere Bearbeitung von Notfallanrufen ermöglicht.
Ziel sollte es sein, dieses System auch im Hochsauerlandkreis einzuführen.“

Nicht im HSK!
Warum nicht? Die Begründung geht aus der Verwaltungsvorlage Drucksache 9/1040 vom 05.09.2018 hervor und zwar vor allem aus dem letzten Absatz ganz hinten auf Seite 3. Um allen Missverständnis-sen aus dem Wege zu gehen, zitieren wir hier und jetzt die beiden entscheidenden Sätze komplett:

„Ob die Disposition des KV-Notrufes über die Leitstelle in Zukunft auch ein Modell für den Hochsauerlandkreis sein kann, hängt von dem Erfolg des Pilotprojektes in Ostwestfalen und den daraus resultierenden Entscheidungen auf Landesebene ab. Die Einrichtung eines eigenen, vergleichbaren Projekts im Hochsauerlandkreis ist aufgrund der im Gemeinsamen Landesgremium getroffenen Entscheidung, sich für das Projekt in Ostwestfalen zu entscheiden, ausgeschlossen.“
Demnach hat der HSK gar nichts mehr zu entscheiden???

Pilotprojekt
Ganz anders sieht es in den Nachbarkreisen Lippe, Höxter und Paderborn aus. Am 01.07.2018 startete dort mit „tragfähiger Finanzierungszusage“ der Kassenärztlichen Vereinigung ein gemeinsames Pilotprojekt dieser drei Kreise.

„Seitdem laufen die Anrufe für den KV-Notfalldienst nicht mehr im Callcenter der Kassenärztlichen Vereinigung in Duisburg, sondern in der Leitstelle des Kreises Lippe in Lemgo auf. Nach einer Anlaufphase gehen die 116 117 – Anrufe später im wöchentlichen Wechsel jeweils an eine der drei beteiligten Leitstellen. Auch wenn in der „diensthabenden“ Leitstelle alle 116 117- Leitungen belegt sind, ist eine Weitervermittlung des Rufes an die benachbarten Leitstellen gewährleistet. Dies stellt für den Patienten eine merkliche Verbesserung dar. Warteschleifen-Erfahrungen gehören zu den meistge-nannten Kritikpunkten am bisherigen ärztlichen Bereitschaftsdienst.“ Das schreibt der Hochsauerlandkreis in Vorlage 9/1040.

Gegenwart in den Nachbarkreisen = Für mindestens 3 Jahre Zukunftsmusik im HSK

Warum?
Das steht in aller Ausführlichkeit in der Drucksache 9/1040 des Hochsauerlandkreises! Um sie zu verstehen, muss man allerdings die Gedankenwelt einer Behörde tief verinnerlichen…

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Kormorane zum Abschuss frei

By admin at 9:09 am on Friday, September 14, 2018

Gute Lobbyarbeit
Dem Sportfischerverein „Gut Wasserwaid“ für das Gewässer Möhne,
dem Anglerverein „Ruhrwellen“ für das Gewässer Ruhr,
der Fischereigenossenschaft Diemel für die Gewässer Diemel, Hoppecke und Nebenflüsse,
dem Angelsportverein „Äsche Freienohl e.V.“ für das Gewässer Ruhr und
dem Angelverein „Wennetal e.V.“ für die Gewässer Wenne und Salwey
sollen allesamt wieder Ausnahmegenehmigungen sowie „Befreiungen für den Vergrämungsabschuss“ von Kormoranen erteilt werden. So jedenfalls sieht das die Kreisverwaltung des Hochsauerlandkreises vor.

60 Vögel (und mehr?)
In der betreffenden Verwaltungsvorlage 9/1070 für den am 18.09.2018 um 14.30 Uhr öffentlich im Kreishaus in Meschede tagenden Naturschutzbeirat ist die Rede davon, dass 60 Vögel für den Vergrämungsabschuss zugelassenen werden. Die Genehmigung betrifft zunächst die Zeit vom 16.08.2018 bis zum 01.03.2019 und wird für 3 Jahre befristet erteilt. Zitat: „Darüber hinaus wird für die übrige Jahreszeit der letalen Vergrämung von 5 Jungkormoranen pro Antragsteller sowie einer nicht letalen Verhinderung von Brutkolonien an den Gewässern zugestimmt.“

Neue NRW-Verordnung
Gerechtfertigt wird die Dezimierung der schützenswerten Vögel, die in Europa um 1920 schon einmal kurz vor der Ausrottung gestandenen hatten, mit der „Verordnung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane des Landes Nordrhein-Westfalen (Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen – Kormoran VO-NRW)“.

Abschuss auch in Naturschutzgebieten
Obwohl der Hochsauerlandkreis in Vorlage 9/1070 von dem Kormoran als eine besonders geschützte europäische Vogelart schreibt, rechtfertigt er den Abschuss der Vögel mit dem Erlass des Landes NRW und mit entsprechenden Rechtsverordnungen. Demnach ist in Ausnahmefällen der Abschuss der Vögel sogar innerhalb vor Naturschutzgebieten zulässig. Und auch den ganzjährigen Vergrämungsabschuss von Jungvögeln könne die Behörde aufgrund der Kormoranverordnung zulassen. Das Szenario geht noch weiter. Zitat: „Zudem lässt die Kormoranverordnung die nicht letale Vergrämung von Kormoranen beim Brutgeschäft vor.“

Interessenslage
Des Weiteren argumentiert der HSK mit dem öffentlichen Interesse, das immer dann vorliege, wenn die heimische Fischpopulation gefährdet sei und konkret mit dem schlechten Äschenbestand. Es sei beabsichtigt, „in Abhängigkeit von der Gewässerlänge und auch von der Gewässergröße wie bisher dem Sportfischerverein „Gut Wasserwald“ 20 Kormorane, der Fischereigenossenschaft Diemel 15 Kormorane und dem Angelverein „Wennetal e.V.“ 5 Kormorane sowie den übrigen beiden Antragstellern 10 Kormorane zum Abschuss freizugeben.“ Wegen der angeführten Gründe sei es gerechtfertigt, von dem grundsätzlichen Verbot von Vergrämungsmaßnahmen in FFH- und Naturschutzgebieten im HSK eine Ausnahme zuzulassen.

Der Preis sind 60 Vögel (und wie viele mehr?)
Zusätzlich hätten auch der Fischereiverein Meschede und der ASV Wennemen Genehmigungen / Befreiungen für die letale (letal = tödlich) Vergrämung von Kormoranen beantragt. Da diese Strecken in keinem FFH-Gebiet oder Naturschutzgebiet liegen, sei eine Ausnahmeregelung nach § 8 der Kormoranverordnung nicht mehr erforderlich.

Mehr dazu in der Verwaltungsvorlage 9/1070 des Hochsauerlandkreises.

Kritische Haltung des NABU …
Der Naturschutzbund Deutschland kritisiert die Verfolgung der gefährdeten Vogelart scharf. Er spricht von „Kormorantod auf Verordnung“.
Klick:
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/aktionen-und-projekte/vogel-des-jahres/11609.html

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Zehn Gründe für den Erhalt der Röhrtalbahn

By admin at 9:16 am on Wednesday, September 12, 2018

Den Entschluss der Kreistagsfraktion der CDU, die Röhrtalbahn aufzugeben, bedauert der Röhrtalbahn-AK der Lokalen Agenda 21 Arnsberg-Sundern, ein Zusammenschluss von verkehrspolitisch engagierten Bürgerinnen und Bürgern der beiden Städte. Die Lokale Agenda 21 hatte bislang mit der CDU konstruktive Gespräche. Arbeitsgrundlage war immer die Annahme, dass die Reaktivierung der Röhrtalbahn von einer breiten politischen Mehrheit getragen wird, was in verschiedenen Gremien (Kreistag, Stadträte Arnsberg und Sundern, Regionalrat) bestätigt wurde. Nun ist das anders, allerdings müssen seitens der Lokalen Agenda 21 einige Punkte klargestellt werden:

1. Die Reaktivierung der Röhrtalbahn ist nun in absehbarer Zeit möglich geworden, denn die Finanzierung des Nahverkehrs auf der Bahn ist bis 2031 gesichert und wichtige Planungsschritte wurden bereits genommen. Genau an dieser Stelle steigt die CDU aus. Schade und nicht zu verstehen!

2. Die Wirtschaftlichkeit der Röhrtalbahn ist klar gerechnet und nachgewiesen durch eine strenge, fachlich einwandfreie Begutachtung. Alle Verkehrsprojekte, ob Schiene oder Straße, werden ausschließlich nach dem volkswirtschaftlichen Nutzen bewertet. Der ist hier weit über der Kostendeckungsschwelle.

3. Die genannten 280.000 €, die angeblich derzeit die 14 km lange Röhrtalbahntrasse jährlich kosten soll, sind nicht nachvollziehbar und seitens der CDU nicht belegt. Es werden z.Zt. sicherlich keine 20.000 € pro km im Jahr investiert.

4. Die Fahrtzeit Sundern – Neheim-Hüsten beträgt mit der Bahn nur ca. 20 Minuten und ist viel kürzer als die Busfahrt. Außerdem ist der Komfort im Zug deutlich höher, und es lassen sich direkte Verbindungen ins Ruhrgebiet herstellen. Dortmund Hbf und Hagen Hbf liegen vor der Tür.

5. Die Straßenquerungen der Bahn mit Signalanlagen dauern nur solange wie die Schaltphase einer Fußgängerampel. Der Radweg erfordert bei der jetzigen Situation ebenfalls Ampeln, und das würde den Straßenverkehr wesentlich mehr behindern als der Zug. Und: Der Radweg kostet viel Geld für den Bau und in der Unterhaltung und Pfege. Die CDU hat bislang keinerlei Kostenabschätzung für den Radwegebau vorgelegt. Ebenso fehlt bislang jegliche Idee für die Finanzierung. Sollen das die Städte und der Kreis bezahlen? Die Bahnreaktivierung würde aus Landes- und Bundesmitteln fnanziert.

6. Der Zug fördert den Wander- und Radtourismus gleichermaßen. Mit der Bahn reisen viele Gäste zu diesen Zwecken an. Da entsteht viel Wertschöpfung in der Region. Bahn und Radweg ist die Kombination für den Erfolg, wie das Beispiel des Ruhrtalradwegs in Kombination mit der Oberen Ruhrtalbahn zeigt.

7. Natürlich kann Güterverkehr zusammen mit dem Personenverkehr geplant werden. Der Güterverkehr steht vor dramatischen Veränderungen, da die Straßen die prognostizierten Mengen nicht mehr fassen werden.

8. Die Bahn bietet ein modernes, klimafreundliches Mobilitätsangebot und ist unverzichtbarer Bestandteil der überfälligen Verkehrswende.

9. Für Fachkräfte von außerhalb sind Städte mit Bahnanschluss attraktiv. Städte ohne Bahnanschluss sind abseitige Provinz!

10.In Deutschland geht es um den Ausbau des ÖPNV mit Bahn und Bus, um Vernetzung der Verkehrsträger. Dazu trägt auch der demographische Wandel bei. Reaktivierungen von Bahnstrecken waren in den letzten Jahren sehr erfolgreich und ermöglichten vielen Orten einen Bahnanschluss. Soll Sundern nun außen vor bleiben?

Aber was schreiben wir das alles—die CDU nimmt anscheinend keine Fakten zur Kenntnis, verweigert eine öfentliche Diskussion, und man muss sogar um die Zukunft des gesamten Bahnverkehrs im HSK fürchten. Denn aus der CDU liest man die Ansicht, dass die Schiene keine Zukunft habe. Das ist Unsinn, denn der energieefziente Schienenverkehr ist das optimale Verkehrssystem für den Klimaschutz und für Lebens- und mehr Wohnqualität. Wenn die CDU die Röhrtalbahn aufgeben will, die wichtigste und zukunftsträchtigste Nebenbahn der Oberen Ruhrtalbahn, dann schwächt sie auch die Obere Ruhrtalbahn und bereitet schon den Ausstieg des HSK aus dem Schienenverkehr vor.
Dies wird die Lokale Agenda 21 Arnsberg-Sundern nicht hinnehmen und für die Übernahme der Röhrtalbahn durch ein anderes Eisenbahnunternehmen werben, denn dieser Schritt steht rechtlich vor der Stilllegung!

(Presseerklärung der Lokalen Agenda 21 Arnsberg-Sundern vom 11.09.2018)

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Nur noch wenige Schritte bis zur Reaktivierung der Röhrtalbahn!

By admin at 12:38 pm on Tuesday, September 11, 2018

Bereits im Juni nahm ein nagelneuer PESA Link Triebwagen der Deutschen Bahn zur Personalschulung Maß am zukünftigen Röhrtalbahnsteig 4 im Bahnhof Neheim-Hüsten. In 7 bis 10 Jahren könnten nach Expertenerfahrung wieder moderne Züge stündlich im Röhrtal fahren und den Nahverkehr für die Stadt Sundern auf ein hohes Niveau heben.

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(Foto: Guido Schulte)

Wenn… ja wenn es nicht die CDU gäbe, die für viele Beteiligte überraschend Anfang September unwiderruflich dieser und den nächsten Generationen jede Option auf modernen Schienenverkehr stehlen will.

Es ist dieselbe CDU, die die beiden entscheidenden positiven Gutachten, die zur Aufnahme der Röhrtalbahn in die Landesausbaupläne geführt haben, mit Mitteln des Kreises finanziert hat. Und nun, da alle Signale auf grün stehen, sieht die CDU die einzige Möglichkeit die Reaktivierung durch eine Stilllegung zu verhindern.

Wohlgemerkt: die CDU ist nicht einer Meinung! Es gibt dort auch Politiker, die positiv und neutral zur Röhrtalbahn stehen.

Es geht bei diesem Konflikt nicht um Logik und Vernunft. Und um Sachargumente geht es gar nicht! Eher geht es hier um Parteipolitik und die fehlende Größe der besseren Sache zum Durchbruch zu verhelfen und um die witzlose Vermengung mit anderen Verkehrsthemen.

Das alles ist ganz einfach schlechte Politik gegen die Bürger.

(Pressemitteilung des VCD Hochsauerland)

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“Touristische Zwecke” statt “Aufwertung von Natur und Landschaft”?

By admin at 11:35 pm on Tuesday, September 4, 2018

Sogenannte Ersatzgelder fallen z.B. an, um damit beim Bau von Windrädern entstehende Eingriffe in die Natur ausgleichen zu können. Sie sind von den Investoren zu zahlen. Aus der Stadt Brilon sind dadurch 2,4 Mio Euro zusammen gekommen, die nach einem Grundsatzbeschluss des HSK auch im Stadtgebiet eingesetzt werden sollen.

Doch dabei gibt es in der Stadt Brilon derzeit größere Probleme: 2 Mio Euro konnten noch nicht verwendet werden, weil die Stadt Brilon dafür keine geeigneten Vorschläge gemacht hat, die bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Biologischen Station auf Akzeptanz stoßen, und die Stadt ihrerseits die von der Biologischen Station vorgeschlagenen Maßnahmen ablehnt.

In einer heute veröffentlichten Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss, der am 20. September tagt, schreibt die Kreisverwaltung:
“Ergänzend ist hierzu vorzutragen, dass eine von der Stadt Brilon erarbeitete Liste mit Vorschlägen für die Verwendung des Ersatzgeldes seitens der Unteren Naturschutzbehörde eingehend geprüft wurde. Einige Maßnahmen, insbesondere Renaturierungen und Maßnahmen an Gewässern, kommen für die Verwendung von Ersatzgeld in Betracht. Viele der angeführten Maßnahmen beinhalten jedoch keine Aufwertung von Natur und Landschaft, dienen vornehmlich touristischen Zwecken oder werden über andere Förderrichtlinien finanziell unterstützt (z.B. der Bau von Löschwasserteichen oder Waldaufforstungen mit Laubwald), so dass die Verwendung von Ersatzgeld ausgeschlossen ist.

Des Weiteren haben intensive Gespräche zwischen der Behördenleitung der Stadt Brilon und des Hochsauerlandkreises stattgefunden. Darüber hinaus wurde die Problematik auch mit Vertretern der Bezirksregierung abgestimmt. In diesen Gesprächen wurde die Rechtslage eingehend erörtert und zudem wurde der Umsetzung der Landschaftpläne als geltende Satzungen seitens des Hochsauerlandkreises große Bedeutung beigemessen. Die Bezirksregierung als höhere Naturschutzbehörde kommt wie der Hochsauerlandkreis als untere Naturschutzbehörde zu keiner anderen Einschätzung des Sachverhalts.

Die Stadt Brilon ist bisher nur in sehr geringem Umfang bereit, die von der Biologischen Station vorgeschlagenen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Stadtforst mit Ersatzgeld umzusetzen. Die Stadt wurde deshalb gebeten darzulegen, wie und bis wann sie die Umsetzung der Landschaftspläne Briloner Hochfläche und Hoppecketal auf den stadteigenen Flächen sicherstellen will. Bisher liegt mir eine Rückmeldung nicht vor.
Die Untere Naturschutzbehörde ist weiterhin bemüht, konkrete Verwendungsvorschläge des Ersatzgeldes im Stadtgebiet Brilon zu prüfen.

Ungeachtet dessen bestehen für die Untere Naturschutzbehörde ausreichende Möglichkeiten außerhalb des Stadtgebietes Brilon, Ersatzgeld in Projekten zu verwenden …”

Die Briloner Stadtverwaltung scheint darauf hinzuarbeiten, dass sie 2 Mio Euro verschenkt?

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Kreisverwaltung greift Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zur Nitratbelastung auf

By admin at 12:45 pm on Tuesday, September 4, 2018

Deutschlandweit …
… ist die hohe Nitrat-Belastung von Böden und Gewässern offenbar zu einem Problem geworden. Auch wir hier im Hochsauerlandkreis leben, was das anbelangt, nicht auf einer Insel der Seligen.

Hochsauerlandkreis …
… Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) war und ist der Auffassung, der Hochsauerlandkreis dürfe hinsichtlich von Gülletransporten und Nitrat-Belastung nicht untätig bleiben. Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, beantragte daher am 24.07.2018 bei Landrat Dr. Karl Schneider, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten folgenden Punkt aufzunehmen:

„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ (mit Nachfragemöglichkeit)“

Hochsauerlandkreis …
… Reaktion aus dem Kreishaus in Meschede
Aus der Einladung wird wahrscheinlich erst mal nichts. Die Kreisverwaltung empfiehlt den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten aktuell von der Einladung eines oder mehrerer Mitarbeiter/innen des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen abzusehen. Begründung: Die vom Kreis Viersen in Auftrag gegebene Studie sei noch nicht abgeschlossen.

Hochsauerlandkreis …
… Schreiben aus dem Kreishaus in Meschede zur Situation im Raum Marsberg
Mit Schreiben vom 28.08.2018, das für alle im SD-Net des Hochsauerlandkreises als Drucksache 9/1045 abrufbar ist, gibt die Kreisverwaltung einige Informationen hinsichtlich der Nitratbelastung im Kreisgebiet und erklärt u.a., der aktuelle Bewirtschaftungsplan 2016-2021 belege lediglich eine Belastung des Grundwasserkörpers „Trias Nordhessen“ im Bereich Marsberg-Borntosten. Dort seien „Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in GW durch Auswaschung aus der Landwirtschaft“ zu ergreifen.

Bereits 2005 sei eine länderübergreifende Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft mit dem des mittelfristigen nachhaltigen Absenkens der Nitratwerte durch gezielte Sanierungsmaßnahmen gegründet. Kernelement der Kooperation sei der Betrieb einer Biogasanlage durch die Stadtwerke Marsberg, die von den der Kooperation beigetretenen Landwirten mit Gülle, Mist und Silomais von ihren Höfen beliefert werde. Die Ausbringung des Gärsubstrats aus der Biogasanlage erfolge entsprechend des ermittelten Düngebedarfs. Aktuelle Messwerte der für die Trinkwassergewinnung genutzten Tiefbrunnen zeigten eine leicht positive Entwicklung:

Der Brunnen Vasbeck II weise Nitratwerte zwischen 44 und 48 mg/L auf.
Der Brunnen Gut Forst II weise ebenfalls Nitratwerte zwischen 44 und 48 mg/L auf.
Der Brunnen Gut Forst I weise Nitratwerte von etwa 40 mg/L auf.

Hochsauerlandkreis …
… Schreiben aus dem Kreishaus in Meschede zur Situation im „restlichen“ Kreisgebiet
Zitat: „Kreisweit stellt die Nitratbelastung des Grundwassers zur Zeit kein besonders drängendes Problem dar.“
Doch: „Da Maßnahmen zur Reduzierung des Nitratgehalts im Grundwasser erst sehr langfristig wirksam werden, ist die weitere Entwicklung im Hochsauerlandkreis sorgfältig zu beobachten.“
Abschließend teilt die Kreisverwaltung mit, ggf. könne der Vorschlag, Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ wieder aufgegriffen werden.

Gülletransporte von irgendwo nach irgendwo im Hochsauerlandkreis …
… darüber verliert die Kreisverwaltung in diesem Schreiben kein Wort.

Nichts desto trotz, vielen Dank den Mitarbeitern der Kreisverwaltung für die teils sehr detaillierte Antwort!

Das war …
… die Kurzfassung der Drucksache 9/1045
Für diejenigen, die es genauer wissen möchten, folgt hier gleich der Text der Verwaltungsvorlage komplett.

In diesem Zusammenhang ist aber auch …
… die Vorlage 9/1053 interessant. Da geht es um das Wassergebiet Marsberg-Westheim. Denn wir lesen da:

„Aufgrund gestiegener Nitratwerte im Rohwasser wurde dem Wasserwerksbetreiber aufgegeben, eine Neubewertung des Trinkwasserschutzgebietes vorzunehmen.“

Den vollständigen Wortlaut der Drucksache stellen wir hier ebenfalls nachfolgend ein.

Doch zuerst …
… Drucksache 9/1045 „Nitratbelastung des Grundwasser“ vom 28.08.2018

„Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sieht aktuell davon ab, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Ingenieurbüros ahu AG und/oder einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ einzuladen.

Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste hat am 24.07.2018 beantragt, den Beratungspunkt Bericht eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Ingenieurbüros ahu AG und/oder ei-nes Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten aufzunehmen.

Die Verwaltung hat sich mit dem Kreis Viersen in Verbindung gesetzt und in Erfahrung gebracht, dass die dort in Auftrag gegebene Studie noch nicht abgeschlossen ist. Im dortigen Ausschuss für Planung, Bauen und Umwelt wurde am 19.06.2018 der Entwurf zu Teil A und B der Studie vorgestellt. Der als wesentlich anzusehene Teil C der Studie, der letztlich die notwendigen Handlungsfelder beschreibt, ist noch nicht fertiggestellt.

Im Vergleich zum Hochsauerlandkreis ist die Ausgangslage hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen wesentlich dramatischer. Der Bewirtschaftungsplan 2016 – 2021 – Steckbriefe der Planungseinheiten im Teileinzugsgebiet Maas/Maas Nord NRW weist im Kreis Viersen wegen der Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/L Nitrat einen schlechten chemischen Zustand für sämtliche Grundwasserkörper aus. Mit ursächlich dafür ist die intensive landwirtschaftliche Flächennutzung. Der in Abständen von sechs Jahren fortzuschreibende Bewirtschaftungsplan enthält allgemeine Angaben und Beschreibungen zu den oberirdischen Gewässern in dem jeweiligen Teileinzugsgebiet und den zugeordneten Grundwasserkörpern. Unter anderem wird dargestellt, welche wesentlichen Faktoren auf den chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers einwirken. Das dem Bewirtschaftungsplan zugeordnete Maßnahmenprogramm enthält auf der Grundlage der festgestellten Einwirkungsfaktoren eine Auflistung grundsätzlicher Maßnahmen, deren Umsetzung erforderlich ist, um z.B. einen guten chemischen Zustand des Grundwassers zu erhalten oder wieder zu erreichen. Für die im Kreis Viersen gelegenen Grundwasserkörper sieht das geltende Maßnahmenprogramm diesbezüglich „Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in GW durch Auswaschung aus der Landwirtschaft“ vor.

Der aktuelle Bewirtschaftungsplan 2016-2021 – Steckbriefe der Planungseinheiten im Teilein-zugsgebiet Weser/Weser NRW belegt, dass im Hochsauerlandkreis lediglich der Grundwasserkörper „Trias Nordhessens“ im Bereich Marsberg-Borntosten wegen seiner Nitratbelas-tung in einem schlechten chemischen Zustand ist. Das zugeordnete Maßnahmenprogramm legt fest, dass „Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in GW durch Auswaschung aus der Landwirtschaft“ zu ergreifen sind. Bereits im Jahr 2005 wurde eine länderübergreifende Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft mit dem Ziel des mittelsfristigen nachhaltigen Absenkens der Nitratwerte durch gezielte Sanierungsmaßnahmen gegründet. Kernelement der Kooperation ist der Betrieb einer Biogasanlage durch die Stadtwerke Marsberg. Die der Kooperation beigetretenen Landwirte beliefern die Biogasanlage mit auf ihren Hofstellen anfallendem Input-Material (Gülle, Mist und Silomais). Zusätzlich zur Vergärung erfolgt eine Hygienisierung des Gärsubstrats. Die Ausbringung erfolgt entsprechend des ermittelten Düngebedarfs auf Basis eines digitalisierten Schlagkatasters. Aktuelle Messwerte der für die Trinkwasserversorgung genutzten Tiefbrunnen zeigen eine leicht positive Entwicklung für die Brunnen Vasbeck II und Gut Forst II mit Nitratwerten zwischen 44 und 48 mg/L und eine deutlich positive Entwicklung für den Brunnen Gut Forst I mit etwa 40 mg/L. auf.

Kreisweit stellt die Nitratbelastung des Grundwassers zur Zeit kein besonders drängendes Problem dar.

Da Maßnahmen zur Reduzierung des Nitratgehalts im Grundwasser erst sehr langfristig wirksam werden, ist die weitere Entwicklung im Hochsauerlandkreis sorgfältig zu beobachten. Die Studie des Kreises Viersen wird von der Verwaltung ausgewertet. In einer der nächsten Sitzungen wird über die Ergebnisse berichtet. Ggfs. kann dann der Vorschlag, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen oder des beauftragten Ingenieurbüros zu einem Vortrag im Ausschuss einzuladen, wieder aufgegriffen werden.

gez.
Dr. Schneider“

Und jetzt …
… Drucksache 9/1053 vom 31.08.2018 zum „Wasserschutzgebiet Marsberg-Westheim“, denn hier ist u.a. von einem offensichtlichen kausalen Zusammenhang die Rede,
nämlich, dass durch Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen für einen Golfplatz eine wesentliche Senkung der Nitratwerte messbar war.

„Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreisausschuss nehmen die Vorlage zur Kenntnis und empfehlen dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Kreistag beschließt gemäß § 27 Abs. 4 OBG in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Buchst. s) und f) KrO nach Abwägung die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen „Brunnen Westheim“ der Stadt Marsberg, Hochsauerlandkreis – Wasserschutzgebietsverordnung „Marsberg Westheim – und beauftragt die Verwaltung mit der Verkündung des Verordnungstextes gemäß § 33 OBG.

Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten
1. Ausgangslage
Im Jahr 1974 wurde zur Sicherung des Trinkwasserbrunnes Westheim in Marsberg die Wasserschutzgebietsverordnung „Marsberg-Westheim“ erlassen.
Diese Wasserschutzgebietsverordnung war für 20 Jahre befristet, so dass am 10.12.1994 das Wasserschutzgebiet neu ausgewiesen wurde. Eine Neubetrachtung des Einzugsgebietes für den Trinkwasserbrunnen wurde nicht vorgenommen.

Aufgrund gestiegener Nitratwerte im Rohwasser wurde dem Wasserwerksbetreiber aufgegeben, eine Neubewertung des Trinkwasserschutzgebietes vorzunehmen.

Die Stadtwerke Marsberg beauftragten das Ingenieurbüro GUV GmbH, Büro Kassel mit der Ausarbeitung eines Vorschlags zur Neuausweisung des Wasserschutzgebietes auf der Grundlage des DVGW-Arbeitsblattes W 101.

Das Gutachterbüro hat auf der Grundlage der Berechnungen zur Grundwasserneubildung festgestellt, dass das tatsächliche Einzugsgebiet wesentlich größer ist als die bisherige Schutzgebietsausweisung und hat entsprechende Vorschläge für eine Abgrenzung der jeweiligen Wasserschutzzonen erarbeitet. Die räumliche Ausdehnung der Wasserschutzzonen bedingt zwingend eine Neuausweisung des Wasserschutzgebiets.

Mit der Korrektur der Größe des Einzugsgebietes, der Vergrößerung der Schutzzone II bis an die Bestandsbebauung und dem Erlass einer entsprechenden Wasserschutzgebietsverordnung wird der Schutz im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage und somit die Trinkwasserversorgung langfristig gesichert. Aufgrund der veränderten Gefährdungspotentiale für die Trinkwasserversorgungsanlage, der Änderung der Einzugsgebiete und der erforderlichen Anpassung der Genehmigungs- und Verbotstatbestände soll die vorhandene Verordnung aufgehoben und durch eine neue Wasserschutzgebietsverordnung ersetzt werden.

2. Verfahren
Die Verwaltung hat die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und den Entwurf der Wasserschutzgebiets-Verordnung zusammen mit dem Erläuterungsbericht sowie die Gutachten des Büros GUV GmbH vom 12.03.2018 bis zum 12.04.2018 öffentlich ausgelegt.

Von vier Trägern öffentlicher Belange wurden Bedenken gegen Teile des Entwurfs der Wasserschutzgebietsverordnung vorgetragen. Eine private Einwendung gegen den Entwurf wurde bei den Stadtwerken Marsberg vorgetragen.

Aufgrund der Stellungnahme des Geologischen Dienstes und der Einwendung eines Anwohners hinsichtlich der Größe des Einzugsgebietes wurde das Büro GUV GmbH hierzu um Erläuterung gebeten.

Das Ingenieurbüro hat die Abgrenzung der einzelnen Schutzzonen schlüssig dargestellt, so dass auch die Unterteilung der Schutzzone III in die Zonen III A und III B beibehalten wird.
Den Anregungen der Landwirtschaftskammer NRW wird gefolgt. Bei den Anregungen des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes kann kein Einvernehmen hergestellt werden. Gerade in diesem Gebiet ist der signifikante Einfluss der Landwirtschaft auf die Nitratwerte im Trinkwasser ersichtlich. Mit der Umwandlung der landwirtschaftlichen Flächen in Flächen für den Golfplatz war auch eine wesentliche Senkung der Nitratwerte messbar. Im Einzugsgebiet sind nur geringe landwirtschaftlich genutzte Flächen verblieben. Es ist zumutbar, dass die Anforderungen zum Aufbringen von Gärsubstraten erhöht werden, da auch die Flächen im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck diesen Anforderungen unterliegen.

Näheres ergibt sich aus der beigefügten Synopse (Anlage 3).

3. Entscheidung
Der Kreistag hat die Entscheidung über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets gemäß §§ 51, 52 WHG nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Dies bedeutet, dass mit Hilfe der Elemente Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit abzuwägen ist, ob die Wasserschutzgebiets-Verordnung erlassen werden soll.

Die fachliche Begründung bildet die Grundlage der Verordnung und ist im Erläuterungsbericht sowie in der Synopse dargestellt.

4. Hinweis
Auf die gesetzlichen Befangenheitsregeln gemäß § 28 Abs. 2 der Kreisordnung in Verbindung mit § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird hingewiesen.

gez.
Dr. Schneider“

.

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Guter Ziegenhof? Schlechter Ziegenhof? – SBL/FW stellt wieder Fragen

By admin at 2:49 pm on Wednesday, August 29, 2018

Ansichtssache
Die Welt dreht sich schnell. Schlechte und gute Nachrichten überschlagen sich. Beachtung finden eher die schlechten. Sie geraten aber oft genauso schnell in Vergessenheit wie die guten. Was schlecht ist und was gut, was richtig und was falsch, liegt gewöhnlich im Auge des Betrachters und hat nicht selten was mit Interessenslagen zu tun.

Zu den schlechten (traurigen) Nachrichten gehören unserer Meinung nach die Meldungen über die unhaltbaren Zustände auf zwei Ziegenhöfen im Hochsauerlandkreis. Der eine (bei Medebach) ist mittlerweile geschlossen. Den anderen (bei Brilon) gibt es noch.
Klick:
https://www.focus.de/regional/nordrhein-westfalen/tierquaeler-skandal-in-medebach-peta-begruesst-gerichtsurteil-gegen-ehemaligen-ziegenhof-betreiber_id_8658767.html

Tatsache
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste nahm die Vorkommnisse in diesen Betrieben zum An-lass, sich mehrfach mit umfangreichen Fragenkatalogen bezüglich der offenbar tierquälerischen Zu-stände auf den Ziegenhöfen an die Kreisverwaltung zu wenden. Auf der Homepage der SBL/FW sind viele Fragen und Antworten dazu dokumentiert.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?s=Ziegen

Fragen
Aus Sicht der SBL/FW ist das Thema immer „noch nicht gegessen“. Daher schickte die Kreistagsfraktion dem Landrat diese 20 Fragen:

1. Wie viele Ziegen und wie viele Lämmer werden aktuell auf dem Hof B. bei Brilon gehalten?

2. Wie häufig, wie intensiv und durch wen (Kreisveterinäramt? Hoftierarzt?) wurde der Hof B. im Laufe der letzten 12 Monate kontrolliert?

3. Erfolgten auf dem Hof B. in den letzten 12 Monaten seitens Ihres Veterinäramtes ausschließlich angemeldete Kontrollen oder ist der Betrieb auch unangemeldet überprüft worden?

4. Sind in diesem Zeitraum auch andere Fachdienste und Fachleute hinzugezogen worden, wie beispielsweise Mitarbeiter des LANUV?

5. Wie sind die Ergebnisse Ihrer und aller anderen Überprüfungen?

6. Ist die schrittweise „Merzung“ der durchseuchten Herde jetzt vollständig erfolgt oder leben noch Tiere aus dem alten, erkrankten Bestand auf dem Hof B. oder auf anderen Höfen?

7. Erfolgte in den letzten 12 Monaten ein Zukauf gesunder Ziegen in den Bestand? Wenn ja, aus welchen Haltungen und in welchem Zustand sind die Tiere nach Brilon gekommen?

8. Wurden sowohl bei den Abgängen wie bei den Neuzugängen im Betrieb B. die Nummern der Ohrmarken nachvollziehbar registriert?

9. Ergab sich dabei eine Diskrepanz zu der Zahl der lebenden, getöteten und verendeten Zie-gen? Wurde und wird eventuellen Unregelmäßigkeiten (gemeint ist die Diskrepanz Ohrmarken/Ziegen) nachgegangen, sofern sie denn auffallen?

10. Wie ist der Zustand der Herde? Leidet auch derzeit ein Teil der Ziegen auf dem Hof B. an Pseudotuberkulose, an Listeriose oder an anderen Krankheiten? (Im Februar 2017 sollen etwa 90% der Tiere mit dem Erreger einer „Chronischen Infektionskrankheit“ infiziert gewesen sein. Eine Ziege war laut Ihren Angaben an Listeriose verendet.)

11. Erfolgt eine konsequente Separierung der nicht erkrankten von den erkrankten Tieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie und wie oft wird das kontrolliert und mit welchen Ergebnissen?

12. Gibt es zwischenzeitlich ein oder mehrere Behandlungs- und Sanierungskonzepte? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

13. Wurden die Tiere in den letzten 12 Monaten regelmäßig auf verschiedene Krankheiten hin untersucht und vorbeugend geimpft, z.B. auch gegen Pseudotuberkulose, was ja möglich sein soll? (Dazu schreibt die Landwirtschaftskammer NRW: „Zur Sanierung einer betroffenen Herde sollte eine regelmäßige Untersuchung erfolgen, wobei Tiere mit eindeutigen Knoten möglichst gemerzt werden sollten. In manchen Herden können jedoch wertvolle Milchziegen nicht einfach abgeschafft werden, wobei die Alternative ein striktes Sanierungsprogramm darstellt. Dazu gehört die räumliche Separation der betroffenen von – augenscheinlich – nicht befallenen Tieren, die sofortige Trennung der Lämmer von den Muttertieren nach der Geburt mit sorgfältiger Nabeldesinfektion, um eine omphalogene Infektion zu vermeiden, idealerweise das Einrichten eines zweiten Melkstandes sowie eine Impfung der Herde mit einem bestandsspezifischen Impfstoff. Durch den Impfstoff werden die Symptome gemildert, nicht eliminiert!“)

14. Leiden einige Ziegen immer noch unter Verletzungen (offene Wunden, humpeln, lahmen)? Wie war und ist der Zustand der Klauen? Wann und wie oft wurden seit August 2017 die Klauen der Tiere durch einen fachkundigen Klauenpfleger gereinigt und geschnitten?

15. Haben alle Ziegen regelmäßig Weidegang? Wenn nein, warum nicht? Wie oft und wie lange bedeutet in diesem Fall „regelmäßig“?

16. Wie hoch ist auf dem Hof B. in den letzten 12 Monaten die „offizielle“ Sterberate der Ziegen, wie hoch die der Lämmer?

17. Wie und unter welchem Label wurde und wird die Ziegenmilch vom Hof B. vermarktet? Gibt es Absatzprobleme?

18. Handelt es sich bei den Mitarbeitern des Ziegenhofs B. ausschließlich um geschultes und kor-rekt entlohntes Personal (Sozialversicherungspflicht!), das mit den Ziegen art- und fachgerecht und mitfühlend umgeht und auf Misshandlungen vollständig verzichtet?

19. Hat der Hof B. auch im Fokus der Stabsstelle für Umweltkriminalität gestanden?

20. Sind hinsichtlich der Ziegenhöfe bei Brilon und Medebach weitere bzw. neue Verfahren anhängig?

Bericht
Folgt …

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SBL/FW fragt nach Zahl der Schulauspendler/innen aus Medebach und Hallenberg

By admin at 3:10 pm on Thursday, August 23, 2018

Notgedrungen mobil
Bald beginnt das neue Schuljahr. Viele Schülerinnen und Schüler werden dann (notgedrungen) wieder mobil.
Lange Schulwege sind keine Seltenheit mehr, vor allem für Kinder und Jugendliche aus dem Hochsauerlandkreis. Denn: Im HSK gibt es – im Gegensatz zu allen anderen 52 Landkreisen und kreisfreien Städten in NRW – immer noch keine einzige Gesamtschule! Nach dem Willen der hiesigen Kommunalpolitiker/innen von der CDU-Mehrheitsfraktion soll es auch auf unabsehbare Zeit bei diesem Mangelzustand bleiben.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8549

Wunsch und Wirklichkeit
Der Wunsch nach dieser Schulform scheint im HSK trotzdem zu bestehen. Warum sonst pendelten (nach Angaben der Kreisverwaltung) im vergangenen Schuljahr (2017/2018) allein aus Hallenberg 23 Schülerinnen und Schüler über die Landesgrenze nach Hessen zur (Gesamt-)Schule ihrer Wahl!?

Wie sieht es im Schuljahr 2018/2019 aus?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erfragte daher am 14.08.2018 per Schreiben an den Landrat die aktuellen Zahlen der Schulauspendler/innen aus Hallenberg und Medebach:
• Wie viele Schülerinnen und Schüler aus den oben genannten Städten werden ab Beginn des Schuljahres 2018/2019 Gesamtschulen oder andere allgemeinbildende Schulen außerhalb des Kreisgebiets und/oder außerhalb der Landesgrenze besuchen?
• Davon besuchen wie viele Schülerinnen und Schüler die Klasse 5?
• Um welche Schulen handelt es sich (Schulform, Standort)?
Bericht folgt sobald die Antwort des Landrats vorliegt.

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Der Hochsauerlandkreis und seine Ähnlichkeit mit einem bekannten Dorf in Gallien – Lektion II

By admin at 9:32 am on Sunday, August 19, 2018

oder:
HSK-Kreisverwaltung sieht (immer noch) „kein Bedürfnis“ für Errichtung einer Gesamtschule, Lektion II

Gesamtschule bleibt auf dem Index
Mit Schreiben vom 29.03.2018 wurde die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) „Auspendler zu Gesamtschulen in Nachbarkreisen“ von der Kreisverwaltung beantwortet. Für alle, die sie lesen möchten: Siehe weiter unten!

Vorab das Zitat der Kernaussagen von Landrat Dr. Karl Schneider:
• „Mir sind keine Planungen der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis zur Errichtung von Gesamtschulen bekannt.
• Ich muss davon ausgehen, dass die Kommunen als Schulträger im Rahmen ihrer Schulentwicklungsplanung das jeweilige lokale Bedürfnis nach Errichtung einer Gesamtschule geprüft haben und damit ihrer Verpflichtung nach § 78 Abs. 4 Satz 2 SchulG nachgekommen sind.
• Angesichts der Tatsache, dass somit für die Errichtung einer Gesamtschule in Trägerschaft einer oder mehrerer Gemeinden oder des Hochsauerlandkreises mindestens etwa weitere 70 – 80 SchülerInnen je Jahrgang aus den übrigen Gemeinden des Hochsauerlandkreises hinzukommen müssten, vermag ich kein Bedürfnis für die Errichtung einer zentralen Gesamtschule in der Trägerschaft des Hochsauerlandkreises und damit keine Verpflichtung aus § 78 Abs. 4 Satz 4 SchulG erkennen.“

Wird nicht umgekehrt ein Schuh daraus?
Der Logik „Keine Schule weil kein Bedarf“ können wir nicht folgen. Wie sollen sich denn SchülerInnen an einer Schule anmelden, die gar nicht existent ist oder für die zumindest die Nachfrage abgefragt wird!? Diesem Dilemma können sie, wenn räumlich und zeitlich möglich, nur durch Pendeln in einen anderen Kreis entgehen. Für viele ist das nicht möglich, weil sie von ihrem Wohnort aus keine Gesamtschule in einem Nachbarkreis erreichen können. Einige pendeln doch aus, wie wir wissen und wie in dieser Antwort des Hochsauerlandkreises (vom 29.03.2018) offiziell bestätigt wird:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
Thema: Auspendler zu Gesamtschulen in Nachbarkreisen vom 13.03.2018

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage vom 13.03.2018 beantworte ich wie folgt:

Zum ersten Fragenkomplex:

Die dem Hochsauerlandkreis zur Verfügung stehenden anonymisierten Daten von IT NRW geben nur Auskunft über SchülerInnen, die mit Wohnsitz im Hochsauerlandkreis am Ende der Grundschulzeit auf Schulen der Sekundarstufe I außerhalb des Kreisgebietes aber innerhalb von NRW wechseln. Nach den vorliegenden Daten wechselten danach zum Schuljahr 2016/2017 insgesamt 8 Schülerinnen aus dem HSK an Gesamtschulen in NRW, zum Schuljahr 2017/2018 waren es insgesamt 15. Diese verteilen sich wie folgt:

Schuljahr 2016/2017:
Stadt Arnsberg
1 Schülerin Stadt Witten
3 Schülerinnen Stadt Fröndenberg
1 Schülerin Stadt Köln
Gemeinde Bestwig
1 Schülerin Stadt Büren
Stadt Brilon 1 Schülerin Stadt Büren
1 Schülerin Stadt Bochum

Schuljahr 2017/2018:
Stadt Arnsberg 7 SchülerInnen Stadt Fröndenberg
Stadt Brilon 7 SchülerInnen Stadt Büren
Gemeinde Eslohe 1 Schülerln Gemeinde Finnentrop

Daten für weiter zurückliegende Schuljahre liegen hier nicht vor. Die notwendigen Datensätze müssten bei IT NRW kostenpflichtig beschafft werden.

Darüber hinaus hat mir das Land Hessen auf konkrete Nachfrage folgende Gesamtzahlen von SchülerInnen aus Gemeinden im Hochsauerlandkreis an hessischen Gesamtschulen übermittelt:

Schuljahr 2016/2017:
Stadt Brilon 98 SchülerInnen, davon 10 in Klasse 5,
Stadt Hallenberg 23 SchülerInnen, davon 4 in Klasse 5,
Stadt Marsberg 1 Schülerln,
Stadt Medebach 1 Schülerln,
Stadt Olsberg 1 Schülerln,
Stadt Winterberg 1 Schülerln.
(Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt)

Schuljahr 2017/2018:
Stadt Arnsberg 1 Schülerln,
Stadt Brilon 88 SchülerInnen, davon 12 in Klasse 5,
Stadt Hallenberg 26 SchülerInnen, davon 3 in Klasse 5,
Stadt Marsberg 4 Schülerln, davon 1 in Klasse 5,
Stadt Medebach 2 Schülerln, davon 1 in Klasse 5,
Stadt Olsberg 1 Schülerln.
(Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt)

Laut Mitteilung des Staatlichen Schulamtes Fritzlar, zuständig für den SchwaIm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg, besuchten im Schuljahr 2017/2018 insgesamt 526 SchülerInnen mit Wohnsitz im Hochsauerlandkreis eine Schule im Landkreis Waldeck-Frankenberg, und zwar
255 SchülerInnen Berufliche Schulen,
15 SchülerInnen Förderschulen,
120 SchülerInnen Grund-, Haupt-, Realschulen,
15 SchülerInnen Gymnasien,
121 SchülerInnen Schulformbezogene Gesamtschulen.
(Quelle: Staatliches Schulamt Fritzlar, Datenbasis Hessisches Kultusministerium, Referat lI.3)

Die SchülerInnen aus Hallenberg besuchen die Gesamtschule in der Gemeinde Battenberg, die SchülerInnen aus den Städten Brilon, Marsberg, Medebach und Olsberg besuchen die Gesamtschule in Willingen. Der Schüler oder die Schülerin aus Arnsberg ist in der Aufstellung des Staatl. Schulamtes Fritzlar nicht erfasst.

Neben den SchülerInnen, die zu einer Gesamtschule außerhalb des Hochsauerlandkreises pendeln, wechselten zum Schuljahr 2017/2018 SchülerInnen der Klasse 4 auch an andere aIIgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe I in Nachbarkreisen innerhalb von NRW, und zwar
1 Schülerln an eine Hauptschule (Hagen)
1 Schülerln an eine Realschule (Hattingen)
19 Schülerinnen an eine Sekundarschule (Bad Wünnenberg, Anröchte, Soest, Wickede (Ruhr))
21 SchülerInnen an ein Gymnasium (Köln, Münster, Warburg, Büren, Lennestadt, Bönen)

Dabei dürften auch hier einige Wechsel mit einem tatsächlichen Wohnsitzwechsel verbunden sein.

Zum zweiten Fragenkomplex:

Mir sind keine Planungen der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis zur Errichtung von Gesamtschulen bekannt. Ich muss davon ausgehen, dass die Kommunen als Schulträger im Rahmen ihrer Schulentwicklungsplanung das jeweilige lokale Bedürfnis nach der Errichtung einer Gesamtschule geprüft haben und damit ihrer Verpflichtung nach § 78 Abs. 4 Satz 2 SchulG nachgekommen sind.

Gem. § 82 Abs. 7 SchulG müssen Gesamtschulen bis Klasse 10 mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang haben. Bei der Errichtung gelten für Gesamtschulen 25 Schüler als eine Klasse (§ 82 Abs. 1 SchulG), d.h. dass pro Jahrgang (Klasse 5) mindestens 100 Schülerinnen vorhanden sein müssten.

Aus den oben für das Schuljahr 2016/2017 dargelegten Zahlen (Übergänge in Klasse 5 innerhalb NRW und Zahl der Schülerlnnen in Hessen in Klasse 5) sind insgesamt 22 Schülerinnen aus dem Hochsauerlandkreis an eine Gesamtschule außerhalb des Kreisgebietes gewechselt. Bei drei dieser SchülerInnen muss aufgrund der Gemeinde der Gesamtschule (Witten, Bochum, Köln) davon ausgegangen werden, dass ein Wohnsitzwechsel vorlag, so dass lediglich 19 Pendler zu Gesamtschulen außerhalb des Kreisgebietes verbleiben.

Im Schuljahr 2017/2018 lag die Gesamtzahl der Pendler in die Klasse 5 einer Gesamtschule außerhalb des Kreisgebietes bei 32 Schülerinnen.

Angesichts der Tatsache, dass somit für die Errichtung einer Gesamtschule in Trägerschaft einer oder mehrerer Gemeinden oder des Hochsauerlandkreises mindestens etwa weitere 70 – 80 SchülerInnen je Jahrgang aus den übrigen Gemeinden des Hochsauerlandkreises hinzukommen müssten, vermag ich kein Bedürfnis für die Errichtung einer zentralen Gesamtschule in Trägerschaft des Hochsauerlandkreises und damit auch keine Verpflichtung aus § 78 Abs. 4 Satz 4 SchulG erkennen.“

Dank an den Sachbearbeiter …
… er hat sich offenbar viel Mühe gegeben, die Fragen der SBL/FW-Kreistagsfraktion zu recherchieren!

Zwei Anmerkungen haben wir aber noch:

• Wieso werden nur die Schülerinnen und Schüler, die derzeit eine der weit entfernt liegenden Gesamtschulen außerhalb des Kreisgebiets besuchen, als potentielle Gesamtschulinteressenten im HSK gezählt? Wie ist das z.B. mit den Schülerinnen und Schülern aus Meschede und Sundern, für die diese Möglichkeit faktisch nicht besteht?
• Sind die Zahlen der Auspendler nach Büren zu niedrig angegeben? Wir wissen nämlich, dass aus dem Briloner Ortsteil Alme und Umgebung zahlreiche SchülerInnen nach Büren pendeln.

Gibt es bald eine neue Folge der Geschichte vom wehrhaften gallischen Dorf? Das sst sicher nur eine Frage der Zeit, warten wir ab ….

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Der Hochsauerlandkreis und seine Ähnlichkeit mit einem bekannten Dorf in Gallien …

By admin at 8:30 am on Saturday, August 18, 2018

oder:
HSK-Kreisverwaltung sieht „kein Bedürfnis“ für Errichtung einer Gesamtschule, Lektion I

Alleinstellungsmerkmal
Den Sauerländern wird ja nachgesagt, sie seien traditionsbewusst und störrisch. Wir meinen, da könnte was dran sein. Wie lässt sich sonst die hartnäckige Verweigerung der führenden Einwohner (Landrat und Bürgermeister), endlich wenigstens eine Gesamtschule im Hochsauerlandkreis einzurichten, erklären? Ein Landkreis oder eine Stadt ohne (Gesamtschule) ist ja schließlich auch was ganz Besonderes. Das gibt es in ganz NRW nur einmal und zwar, na klar, im Hochsauerlandkreis!

SchülerInnen on Tour
Offenbar können sich etliche Schülerinnen und Schülern und ihre Eltern mit diesem Alleinstellungsmerkmal des HSK nicht so sehr anfreunden. Warum sonst nehmen sie Kosten, Zeit und Mühe auf, um täglich zu einer der diversen Gesamtschulen in den Nachbarkreisen zu pendeln?
Beispiele:
• Im Jahr 2011 fuhren mehr als 100 Schülerinnen und Schülern aus der Stadt Brilon zur Uplandschule über die hessische Landesgrenze ins benachbarte Willingen.
• Aktuell pendeln auch Hallenberger Schülerinnen und Schüler nach Hessen.
• Aus dem Raum Arnsberg begeben sich täglich Schüler/innen auf den Weg zu Gesamtschulen in die Nachbarkreise, z.B. nach Fröndenberg.
• Und aus Brilon besuchen zahlreiche Schülerinnen und Schüler die Gesamtschule in Büren. Wen wundert`s? Denn in den angrenzenden Kreisen ist das Angebot an Gesamtschulen groß!

Klickliste
Ein Klick auf „SchulListe.eu“ zeigt, dass es im Märkischen Kreis mindestens sechs Gesamtschulen gibt. Die Standorte: Hemer, Iserlohn, Kierspe, Lüdenscheid, Menden und Werdohl.
http://www.schulliste.eu/type/gesamtschulen/?bundesland=nordrhein-westfalen&kreis=markischer-kreis

Im Nachbarkreis Unna sind es sogar neun. Die Standorte: Bergkamen, Fröndenberg, Kamen, Lünen (mit zwei Gesamtschulen), Schwerte (mit zwei Gesamtschulen), Unna (mit zwei Gesamtschulen)
http://www.kreis-un-na.de/hauptnavigation/kreis_region/leben_im_kreis/bildung/schulwesen/schulverzeichnis/222/gesamtschulen.html

Im Kreis Paderborn sind es sieben. Die Standorte: Bad Lippspringe/Schlangen, Büren, Delbrück, Paderborn (mit 3 Gesamtschulen), Salzkotten
http://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/geoportal/schulen/seiten/

Im Hochsauerlandkreis null!
http://www.schulliste.eu/type/gesamtschulen/?bundesland=nordrhein-westfalen&kreis=hochsauerlandkreis

Seitens der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker im HSK besteht anscheinend weiterhin null Interesse an Gesamtschulen, und das trotz auspendelnder Schülerinnen und Schülern? Offenbar wird niemand aktiv?

Gesetz
An diesem Punkt möchten wir auf § 78 Abs. 4 Satz 4 Schulgesetz NRW eingehen.
Da steht:
“Werden die Voraussetzungen für die Errichtung und Fortführung einer Schule, für die die Träger-schaft der Gemeinde vorgesehen ist, nur durch Zusammenarbeit von Gemeinden gemäß § 80 Abs. 4 erreicht und führt diese Zusammenarbeit nicht zur Errichtung der Schule, so ist der Kreis verpflichtet, die Schule zu errichten und fortzuführen.”
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf

(Haus-)Aufgabe des Kreises
Der Kreis kann daher nicht nur auf die Gemeinden verweisen, sondern hat eine eigene Verpflichtung laufend zu prüfen, ob im Kreisgebiet ein Bedarf für allgemeinbildende Schulen besteht, weil die Ge-meinden sie nicht anbieten. Dazu gehört auch auf die Zahlen der Auspendler zu schauen, denn die sind ja ein Anhaltspunkt dafür, dass innerhalb des Kreisgebiets erforderliche Schulangebote nicht vorhanden sind.
Daher haben ja auch in Westfalen drei Kreise eigene Gesamtschulen errichtet. Es handelt sich um die Kreise Ennepe-Ruhr, Gütersloh und Lippe.

Sauerländer Bürgerliste fragt (Anfrage vom 13.03.2018 „Auspendler zu Gesamtschulen in Nachbarkreise“)
Hinsichtlich der auspendelnden Schülerinnen und Schüler:
• Wie viele Schüler/innen besuchen aktuell Gesamtschulen in den Nachbarkreisen?
• Aus welchen Städten und Gemeinden fahren Schüler/innen zu Gesamtschulen in Nachbarkreisen und sogar über die Landesgrenze?
• In welche Nachbarkreise und zu welchen Gesamtschulen pendeln Schüler/innen aus dem HSK?
• Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen andere allgemeinbildende Schulen außerhalb des Kreisgebiets, und um welche Schulen handelt es sich?
Hinsichtlich der Schulplanung unsere Städte und Gemeinden und des Hochsauerlandkreises:
• Gibt es aktuell Planungen und Überlegungen im Kreisgebiet eine oder mehrere Gesamtschu-len einzurichten?
• Wenn ja, wann ist mit der Realisierung zu rechnen?
• Wenn nein, warum nicht?
• Welche Planungen hat dann der Landrat, um seine Verpflichtung aus § 78 Abs. 4 Satz 4 Schulgesetz NRW zu erfüllen?
• Wenn nein, wie lange soll diese Verweigerungshaltung unserer Städte und Gemeinden und des Hochsauerlandkreises noch auf dem Rücken der Schülerinnen und Schülern und Eltern ausgetragen werden?
• Für welche weiteren Schulformen sieht der Landrat aufgrund der auspendelnden Schülerinnen und Schüler Handlungsbedarf?
Fortsetzung siehe:

Der Hochsauerlandkreis und seine Ähnlichkeit mit einem bekannten Dorf in Gallien
oder
HSK-Kreisverwaltung sieht (immer noch) „kein Bedürfnis“ für Errichtung einer Gesamtschule, Lektion II

Folgt morgen!

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Nachts kein Taxi? Ganz so dramatisch ist es nicht …

By admin at 10:57 am on Thursday, August 16, 2018

… meinen der Landrat und die Kreisverwaltung des HSK

Die Presse
Nachdem die WP Meschede Anfang Juni eindrucksvoll „Nachts kein Taxi mehr – der Anruf tutet durch“ getitelt hatte, griffen sowohl die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) als auch die FDP-Kreistagsfraktion das Thema „Taxi“ mit je einer Anfrage an den Landrat auf.

Die Anfrage
Hier der Bericht über die Anfrage der SBL/FW:
http://sbl-fraktion.de/?p=8574

Die Antwort
Kurz und bündig
• Der Hochsauerlandkreis sieht nach eigenen Angaben keine Problematik bei der Personenbeförderung während der Nacht.
• Der Bedarf an Taxifahrten des Nachts sei im Hochsauerlandkreis, mit Ausnahme von Winterberg, nicht gegeben.
• Von kleineren Unternehmen könne nicht unbedingt das Bereithalten von Fahrern und Taxen „rund um die Uhr“ verlangt werden.
• Von größeren Taxiunternehmen würde dies jedoch verlangt und auch eingehalten.
• Im Hochsauerland sei der Bedarf an Konzessionen für Taxen gedeckt, abgesehen von Eslohe, Marsberg, Medebach und Sundern. Hier liege die Taxendichte unter dem Durchschnitt.
• Die Vergabe und Erteilung von Taxikonzessionen sei im Hochsauerlandkreis nach wie vor begehrt.
• Eine Taxi-Unterversorgung bestehe nicht.

Die Antwort
Lang und vollständig
Mit Datum vom 30.07.2018 erhielt die SBL/FW-Kreistagsfraktion vom Landrat ein Schreiben mit folgendem Wortlaut:

„Ihre Anfrage gem. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Taxi

Sehr geehrter Herr Loos,

Sie bitten um Beantwortung folgender Fragen:

Sind die in der WP beschriebenen Probleme mit dem Taxi-Service in Meschede Ihres Erachtens zutreffend?

Eine Problematik bei der Personenbeförderung während der Nacht besteht aus meiner Sicht nicht.

Hierbei ist zu bedenken. dass das Bereithalten von Fahrzeugen und Mitarbeitern während der Nacht für die Taxiunternehmen nicht annähernd kostendeckend ist, da der Bedarf an Taxifahrten des Nachts im eher ländlich strukturierten Hochsauerlandkreis, mit Ausnahme von Winterberg, nicht gegeben ist.

Von kleineren Unternehmen mit ein oder zwei Taxen kann nicht unbedingt das Bereithalten von Fahrern und Taxen „rund um die Uhr“ an 365 Tagen im Jahr verlangt werden, da dies zu einer Existenzgefährdung führen könnte. Von den größeren Taxiunternehmen, die sowohl in Arnsberg als auch in Meschede ansässig sind, wird dies jedoch verlangt und auch eingehalten.

Eine Beförderung in der Nachtzeit ist vor diesem Hintergrund in Meschede sichergestellt, allerdings nicht von*jedem gewünschten Unternehmen.

Abgesehen von der Berichterstattung in der WP sind hier keine Probleme beim Nachteinsatz von Taxen bekannt geworden. Beschwerden wurden hierzu bislang nie vorgetragen. Daher kann von einem problematischen Taxi-Service in Meschede nicht ausgegangen werden.

Ist diese Problematik auch aus anderen Städten und Kommunen im HSK bekannt? Aus welchen?

Eine solche Problematik ist auch aus dem übrigen Kreisgebiet hier nicht bekannt.

Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt der Hochsauerlandkreis auf eine bestehende oder drohende Taxi-Unterversorgung zu reagieren?

Bei der Vergabe von Konzessionen für Taxen werden die Anzahl der bereits zugelassenen Taxen und Mietwagen und die Einwohnerzahl derjeweiligen Gemeinde berücksichtigt.

Dieses Verfahren dient zur Sicherstellung des Bedarfes an Personenbeförderung und wird Iandesweit angewandt. In Orten wie Winterberg, in denen aufgrund des Fremdenverkehrsaufkommens ein erhöhter Bedarf besteht, wurden mehr Konzessionen vergeben, als allein aufgrund der Einwohnerzahl möglich wären.

lm Hochsauerlandkreis ist der Bedarf an Konzessionen in folgenden Orten gedeckt: Arnsberg, Bestwig. Brilon, Hallenberg‚ Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Winterberg.

In folgenden Orten können noch Konzessionen vergeben werden, da hier die Taxendichte unter dem Durchschnitt liegt: Eslohe, Marsberg, Medebach, Sundern.

Die Anmerkung in der WP „… denn die Unternehmer drehten mit dem Trick, das Taxi abzumelden und stattdessen auf einen Mietwagen-Service umzustelIen. So könnten sie weiterhin Kranken- und Dialysefahrten und auch bestellte Fahrten unternehmen”
ist insofern zwar zutreffend, als dass Mietwagen nicht der Beförderungspflicht unterliegen und mit diesen auch bestellte Fahrten durchgeführt werden können. Jedoch muss der Mietwagen zwingend nach einer durchgeführten Fahrt wieder zum Betriebssitz zurückfahren. Der Mietwagen darf nicht an Taxiständen oder öffentlichen Plätzen stehen und „auf Kunden warten”. Dies ist nur für Taxen zulässig und daher für die Unternehmen eher unattraktiv.

Diesbezügliche Wünsche oder Absichten der Taxiunternehmen wurden auch nicht vorgetragen. Die Vergabe und Erteilung von Taxikonzessionen ist im Hochsauerlandkreis nach wie vor begehrt und wird im Sinne der Unternehmen und der Bürger/innen auch wohlwollend gehandhabt.

Selbst in den o. g. Städten und Gemeinden Eslohe, Marsberg, Medebach und Sundern, in denen die Taxendichte unter dem Durchschnitt liegt, besteht keine Nachfrage der Unternehmen an weiteren Konzessionen, da der Bedarf an Fahrten nicht gegeben ist.

Insgesamt ist festzustellen, dass eine Taxi-Unterversorgung nicht besteht.“

Antwort an die FDP-Kreistagsfraktion
Falls Sie auch das Antwortschreiben des HSK an die FDP-Fraktion interessiert? Darin kommen einige andere Aspekte wie die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen zum Tragen.

Hier ist die Antwort des Hochsauerlandkreises an die FDP-Fraktion komplett:
„Ihre Anfrage vom 16.07.2018 gem. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises; hier: Nachteinsatz von Taxen

Sehr geehrter Herr Walter,

Sie fragen an. ob mit den Genehmigungen von Taxitarifen Einflussnahme auf die Beförderungsbedingungen besteht.

Dies ist zu bejahen, da der Kreistag die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die im Hochsauerlandkreis zugelassenen Taxen (Taxentarif) beschließt. Dies wurde zuletzt in der Fassung der 7. Änderungsverordnung vom 22. Dezember 2014, die am 01.01.2015 in Kraft trat beschlossen.

In der Verordnung über den Verkehr mit Taxen (Taxenordnung) für das Gebiet des Hochsauerlandkreises, die Bestandteil des Beschlusses über den Taxentarif durch den Kreistag ist, ist das Bereithalten von Taxen sowie der Dienstbetrieb geregelt. Danach kann das Bereitstellen und der Einsatz von Taxen durch einen vom örtlichen Taxengewerbe aufzustellenden Dienstplan geregelt werden, der jedoch dem Landrat des Hochsauerlandkreises zur Genehmigung vorzulegen ist. Im Übrigen kann vom Landrat des Hochsauerlandkreises jederzeit selbst ein Dienstplan aufgestellt werden, wenn dies im Interesse eines geordneten Taxenverkehrs oder zur Befriedigung der Verkehrsbedürfnisse notwendig erscheint.

Von dieser Möglichkeit musste jedoch bisher nie Gebrauch gemacht werden.

Zu den Fragen Nr. 1-3 aus Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1. Wie ist die gültige Vertragsgestaltung mit Taxiunternehmen, insbesondere zum Einsatz bei Nacht?

Der Einsatz der Taxen ist gesetzlich im Personenbeförderungsgesetz sowie in dem 0.9. Taxentarif und Taxenordnung geregelt. Vertragsverhältnisse zwischen dem Hochsauerlandkreis und den Unternehmen bestehen hierzu nicht.

Im § 2 des 0.9. Taxentarifes ist auch die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr als beförderungspflichtige Zeit geregelt.

2. Gibt es seitens des Hochsauerlandkreises Kontrollen zur Einhaltung von diesen Verträgen?

Die Einhaltung der Pflichten zur Personenbeförderung wird sowohl bei Beschwerden als auch anlassunabhängig durch Kontrollen vor Ort überwacht.

So werden insbesondere unangekündigte Kontrollen durch den zuständigen Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde durchgeführt. Hierbei wird darauf geachtet, dass die Taxiunternehmer, die in dem jeweiligen Ort über entsprechende Konzessionen verfügen, auch entsprechende Fahrzeuge bereithalten und einsetzen.

Grundsätzlich dürfen Taxen nur in der Gemeinde eingesetzt werden, für die eine Konzession erteilt wurde. Bei größeren Veranstaltungen, wie z. B. Schützenfesten. werden auf Antrag auch weitere Taxen zur Sicherstellung der reibungslosen Personenbeförderung eingesetzt.

Hierbei können auch Unternehmer aus anderen Gemeinden und Kreisen entsprechende Anträge stellen. Dies wird von der Aufsichtsbehörde (Straßenverkehrsamt) geprüft, genehmigt und auch persönlich vor Ort überwacht.

3. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, nachdem die Probleme mit der Personenbeförderung insbesondere in Nachtzeiten bekannt geworden sind?

Nach der Veröffentlichung von Pressemitteilungen über die angeblichen Probleme mit der Personenbeförderung in der Nacht wurden mit den entsprechenden Taxiunternehmern Gespräche geführt.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass seitens einzelner Taxiunternehmer das Bereitstellen von Taxen in der Nacht nicht annähernd kostendeckend ist, da der Bedarf an Taxifahrten des Nachts im eher ländlich strukturierten Hochsauerlandkreis, mit Ausnahme von Winterberg, nicht gegeben ist.

Von kleineren Unternehmen mit ein oder zwei Taxen kann nicht unbedingt das Bereithalten von Fahrern und Taxen „rund um die Uhr” an 365 Tagen im Jahr verlangt werden, da dies zu einer Existenzgefährdung führen könnte, von den größeren Taxiunternehmen. die sowohl in Arnsberg als auch in Meschede ansässig sind, wird dies jedoch verlangt und auch eingehalten.

Eine Beförderung in der Nachtzeit ist vor diesem Hintergrund in Meschede sichergestellt, allerdings nicht von jedem gewünschten Unternehmen.

Verstöße gegen den Dienstbetrieb und somit gegen die Beförderungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz sowie dem Taxentarif und der Taxenordnung können gegenüber den Unternehmern als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Diese Maßnahmen mussten jedoch bisher nicht ergriffen werden. Abgesehen von der Berichterstattung in der WP sind hier keine Probleme beim Nachteinsatz von Taxen bekannt geworden. Beschwerden wurden hierzu bislang nie vorgetragen.“

Filed under: VerkehrspolitikComments Off on Nachts kein Taxi? Ganz so dramatisch ist es nicht …

Ein Geisterflughafen zur Hauptreisezeit

By admin at 12:05 pm on Wednesday, August 15, 2018

Wohin verfehlte Regional- und Lokalpolitik führen kann, lässt sich in diesem Sommer wieder am Flughafen Kassel-Calden beobachten, nicht weit vom HSK entfernt. Mehr als 270 Mio Euro wurden in den Neubau investiert, der vor 5 Jahren in Betrieb genommen wurde. Der Hessische Landesrechnungshof rechnet damit, dass die Subventionssumme durch das Land bis zum Jahr 2024 auf 327 Mio Euro anwachsen wird:
https://www.hna.de/lokales/hofgeismar/calden-ort74694/kassel-airport-auf-pruefstand-vertrauliche-informationen-hessischen-rechnungshofs-aufgetaucht-9372307.html

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Der jährliche Betriebsverlust liegt bei über 6 Mio Euro. Der Haushalt der mit 6% beteiligten kleinen Gemeinde Calden wird dadurch gesprengt:
https://www.hna.de/lokales/hofgeismar/calden-ort74694/caldener-haushalt-ausgleich-geht-nur-ohne-flughafen-10015961.html

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Der Flugplan ist nach wie vor sehr dünn. In der laufenden Kalenderwoche (Mitte August) gibt es je 9 Starts und Landungen, nicht pro Stunde oder pro Tag, sondern in der gesamten Woche!
https://www.kassel-airport.aero/de/fluege-urlaubsangebote/flugplan
Der “Winterflugplan” kündigt keine Verbesserung an, im Gegenteil: 2 Monate lang verzeichnet er 4 Abflüge pro Woche, einen weiteren Monat lang sogar nur deren 3.

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Ein Besuch an einem Mittwoch morgen erinnert an eine Geisterstadt: In der großen Freifläche in der Halle hält sich niemand auf, alle 10 Abfertigungsschalter sind geschlossen, ebenso wie fast alle Läden, außer dem einzigen Reiseveranstalter, der Flüge ab Kassel-Calden anbietet. Tageszeitungen (von heute!) werden dort auch angeboten. Die 2 Mitarbeiterinnen können sich aber nur miteinander unterhalten. In dem riesigen Cafe kümmert sich das aus einer Person bestehende Personal um den einzigen Gast. Und die Abflüge und Ankünfte passen bis einschließlich zum Wochenende auf die kleinen Anzeigetafeln. Draußen treffen allerdings stündlich mehrere Linienbusse von 4 Buslinien ein oder fahren los; auf jeden Abflug kommen somit etwa 40 Linienbusverbindungen …

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Filed under: Kommunale Finanzen,VerkehrspolitikComments Off on Ein Geisterflughafen zur Hauptreisezeit
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