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Nachts kein Taxi? Ganz so dramatisch ist es nicht …

By admin at 10:57 am on Thursday, August 16, 2018

… meinen der Landrat und die Kreisverwaltung des HSK

Die Presse
Nachdem die WP Meschede Anfang Juni eindrucksvoll „Nachts kein Taxi mehr – der Anruf tutet durch“ getitelt hatte, griffen sowohl die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) als auch die FDP-Kreistagsfraktion das Thema „Taxi“ mit je einer Anfrage an den Landrat auf.

Die Anfrage
Hier der Bericht über die Anfrage der SBL/FW:
http://sbl-fraktion.de/?p=8574

Die Antwort
Kurz und bündig
• Der Hochsauerlandkreis sieht nach eigenen Angaben keine Problematik bei der Personenbeförderung während der Nacht.
• Der Bedarf an Taxifahrten des Nachts sei im Hochsauerlandkreis, mit Ausnahme von Winterberg, nicht gegeben.
• Von kleineren Unternehmen könne nicht unbedingt das Bereithalten von Fahrern und Taxen „rund um die Uhr“ verlangt werden.
• Von größeren Taxiunternehmen würde dies jedoch verlangt und auch eingehalten.
• Im Hochsauerland sei der Bedarf an Konzessionen für Taxen gedeckt, abgesehen von Eslohe, Marsberg, Medebach und Sundern. Hier liege die Taxendichte unter dem Durchschnitt.
• Die Vergabe und Erteilung von Taxikonzessionen sei im Hochsauerlandkreis nach wie vor begehrt.
• Eine Taxi-Unterversorgung bestehe nicht.

Die Antwort
Lang und vollständig
Mit Datum vom 30.07.2018 erhielt die SBL/FW-Kreistagsfraktion vom Landrat ein Schreiben mit folgendem Wortlaut:

„Ihre Anfrage gem. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Taxi

Sehr geehrter Herr Loos,

Sie bitten um Beantwortung folgender Fragen:

Sind die in der WP beschriebenen Probleme mit dem Taxi-Service in Meschede Ihres Erachtens zutreffend?

Eine Problematik bei der Personenbeförderung während der Nacht besteht aus meiner Sicht nicht.

Hierbei ist zu bedenken. dass das Bereithalten von Fahrzeugen und Mitarbeitern während der Nacht für die Taxiunternehmen nicht annähernd kostendeckend ist, da der Bedarf an Taxifahrten des Nachts im eher ländlich strukturierten Hochsauerlandkreis, mit Ausnahme von Winterberg, nicht gegeben ist.

Von kleineren Unternehmen mit ein oder zwei Taxen kann nicht unbedingt das Bereithalten von Fahrern und Taxen „rund um die Uhr“ an 365 Tagen im Jahr verlangt werden, da dies zu einer Existenzgefährdung führen könnte. Von den größeren Taxiunternehmen, die sowohl in Arnsberg als auch in Meschede ansässig sind, wird dies jedoch verlangt und auch eingehalten.

Eine Beförderung in der Nachtzeit ist vor diesem Hintergrund in Meschede sichergestellt, allerdings nicht von*jedem gewünschten Unternehmen.

Abgesehen von der Berichterstattung in der WP sind hier keine Probleme beim Nachteinsatz von Taxen bekannt geworden. Beschwerden wurden hierzu bislang nie vorgetragen. Daher kann von einem problematischen Taxi-Service in Meschede nicht ausgegangen werden.

Ist diese Problematik auch aus anderen Städten und Kommunen im HSK bekannt? Aus welchen?

Eine solche Problematik ist auch aus dem übrigen Kreisgebiet hier nicht bekannt.

Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt der Hochsauerlandkreis auf eine bestehende oder drohende Taxi-Unterversorgung zu reagieren?

Bei der Vergabe von Konzessionen für Taxen werden die Anzahl der bereits zugelassenen Taxen und Mietwagen und die Einwohnerzahl derjeweiligen Gemeinde berücksichtigt.

Dieses Verfahren dient zur Sicherstellung des Bedarfes an Personenbeförderung und wird Iandesweit angewandt. In Orten wie Winterberg, in denen aufgrund des Fremdenverkehrsaufkommens ein erhöhter Bedarf besteht, wurden mehr Konzessionen vergeben, als allein aufgrund der Einwohnerzahl möglich wären.

lm Hochsauerlandkreis ist der Bedarf an Konzessionen in folgenden Orten gedeckt: Arnsberg, Bestwig. Brilon, Hallenberg‚ Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Winterberg.

In folgenden Orten können noch Konzessionen vergeben werden, da hier die Taxendichte unter dem Durchschnitt liegt: Eslohe, Marsberg, Medebach, Sundern.

Die Anmerkung in der WP „… denn die Unternehmer drehten mit dem Trick, das Taxi abzumelden und stattdessen auf einen Mietwagen-Service umzustelIen. So könnten sie weiterhin Kranken- und Dialysefahrten und auch bestellte Fahrten unternehmen”
ist insofern zwar zutreffend, als dass Mietwagen nicht der Beförderungspflicht unterliegen und mit diesen auch bestellte Fahrten durchgeführt werden können. Jedoch muss der Mietwagen zwingend nach einer durchgeführten Fahrt wieder zum Betriebssitz zurückfahren. Der Mietwagen darf nicht an Taxiständen oder öffentlichen Plätzen stehen und „auf Kunden warten”. Dies ist nur für Taxen zulässig und daher für die Unternehmen eher unattraktiv.

Diesbezügliche Wünsche oder Absichten der Taxiunternehmen wurden auch nicht vorgetragen. Die Vergabe und Erteilung von Taxikonzessionen ist im Hochsauerlandkreis nach wie vor begehrt und wird im Sinne der Unternehmen und der Bürger/innen auch wohlwollend gehandhabt.

Selbst in den o. g. Städten und Gemeinden Eslohe, Marsberg, Medebach und Sundern, in denen die Taxendichte unter dem Durchschnitt liegt, besteht keine Nachfrage der Unternehmen an weiteren Konzessionen, da der Bedarf an Fahrten nicht gegeben ist.

Insgesamt ist festzustellen, dass eine Taxi-Unterversorgung nicht besteht.“

Antwort an die FDP-Kreistagsfraktion
Falls Sie auch das Antwortschreiben des HSK an die FDP-Fraktion interessiert? Darin kommen einige andere Aspekte wie die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen zum Tragen.

Hier ist die Antwort des Hochsauerlandkreises an die FDP-Fraktion komplett:
„Ihre Anfrage vom 16.07.2018 gem. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises; hier: Nachteinsatz von Taxen

Sehr geehrter Herr Walter,

Sie fragen an. ob mit den Genehmigungen von Taxitarifen Einflussnahme auf die Beförderungsbedingungen besteht.

Dies ist zu bejahen, da der Kreistag die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die im Hochsauerlandkreis zugelassenen Taxen (Taxentarif) beschließt. Dies wurde zuletzt in der Fassung der 7. Änderungsverordnung vom 22. Dezember 2014, die am 01.01.2015 in Kraft trat beschlossen.

In der Verordnung über den Verkehr mit Taxen (Taxenordnung) für das Gebiet des Hochsauerlandkreises, die Bestandteil des Beschlusses über den Taxentarif durch den Kreistag ist, ist das Bereithalten von Taxen sowie der Dienstbetrieb geregelt. Danach kann das Bereitstellen und der Einsatz von Taxen durch einen vom örtlichen Taxengewerbe aufzustellenden Dienstplan geregelt werden, der jedoch dem Landrat des Hochsauerlandkreises zur Genehmigung vorzulegen ist. Im Übrigen kann vom Landrat des Hochsauerlandkreises jederzeit selbst ein Dienstplan aufgestellt werden, wenn dies im Interesse eines geordneten Taxenverkehrs oder zur Befriedigung der Verkehrsbedürfnisse notwendig erscheint.

Von dieser Möglichkeit musste jedoch bisher nie Gebrauch gemacht werden.

Zu den Fragen Nr. 1-3 aus Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1. Wie ist die gültige Vertragsgestaltung mit Taxiunternehmen, insbesondere zum Einsatz bei Nacht?

Der Einsatz der Taxen ist gesetzlich im Personenbeförderungsgesetz sowie in dem 0.9. Taxentarif und Taxenordnung geregelt. Vertragsverhältnisse zwischen dem Hochsauerlandkreis und den Unternehmen bestehen hierzu nicht.

Im § 2 des 0.9. Taxentarifes ist auch die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr als beförderungspflichtige Zeit geregelt.

2. Gibt es seitens des Hochsauerlandkreises Kontrollen zur Einhaltung von diesen Verträgen?

Die Einhaltung der Pflichten zur Personenbeförderung wird sowohl bei Beschwerden als auch anlassunabhängig durch Kontrollen vor Ort überwacht.

So werden insbesondere unangekündigte Kontrollen durch den zuständigen Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde durchgeführt. Hierbei wird darauf geachtet, dass die Taxiunternehmer, die in dem jeweiligen Ort über entsprechende Konzessionen verfügen, auch entsprechende Fahrzeuge bereithalten und einsetzen.

Grundsätzlich dürfen Taxen nur in der Gemeinde eingesetzt werden, für die eine Konzession erteilt wurde. Bei größeren Veranstaltungen, wie z. B. Schützenfesten. werden auf Antrag auch weitere Taxen zur Sicherstellung der reibungslosen Personenbeförderung eingesetzt.

Hierbei können auch Unternehmer aus anderen Gemeinden und Kreisen entsprechende Anträge stellen. Dies wird von der Aufsichtsbehörde (Straßenverkehrsamt) geprüft, genehmigt und auch persönlich vor Ort überwacht.

3. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, nachdem die Probleme mit der Personenbeförderung insbesondere in Nachtzeiten bekannt geworden sind?

Nach der Veröffentlichung von Pressemitteilungen über die angeblichen Probleme mit der Personenbeförderung in der Nacht wurden mit den entsprechenden Taxiunternehmern Gespräche geführt.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass seitens einzelner Taxiunternehmer das Bereitstellen von Taxen in der Nacht nicht annähernd kostendeckend ist, da der Bedarf an Taxifahrten des Nachts im eher ländlich strukturierten Hochsauerlandkreis, mit Ausnahme von Winterberg, nicht gegeben ist.

Von kleineren Unternehmen mit ein oder zwei Taxen kann nicht unbedingt das Bereithalten von Fahrern und Taxen „rund um die Uhr” an 365 Tagen im Jahr verlangt werden, da dies zu einer Existenzgefährdung führen könnte, von den größeren Taxiunternehmen. die sowohl in Arnsberg als auch in Meschede ansässig sind, wird dies jedoch verlangt und auch eingehalten.

Eine Beförderung in der Nachtzeit ist vor diesem Hintergrund in Meschede sichergestellt, allerdings nicht von jedem gewünschten Unternehmen.

Verstöße gegen den Dienstbetrieb und somit gegen die Beförderungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz sowie dem Taxentarif und der Taxenordnung können gegenüber den Unternehmern als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Diese Maßnahmen mussten jedoch bisher nicht ergriffen werden. Abgesehen von der Berichterstattung in der WP sind hier keine Probleme beim Nachteinsatz von Taxen bekannt geworden. Beschwerden wurden hierzu bislang nie vorgetragen.“

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