Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Etwa ein halbes Jahr im Rückstand …

By admin at 10:27 am on Tuesday, May 22, 2018

… sind die Bauarbeiten für den Anbau des Sauerlandmuseums in der Ruhrstraße in Arnsberg. Laut öffentlich einsehbarer Ausschreibung sollten die Arbeiten für die Natursteinfassade am 04.09.2017 beginnen und am 21.02.2018 beendet sein, also vor etwas mehr als einem Vierteljahr.

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Aber mit der Fassade wurde gerade erst angefangen; die Natursteine sind bisher erst im unteren Teil einer einzigen Außenwand angebracht.

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Vor zwei Wochen hatte die SBL-Fraktion deswegen eine schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt, über die wir hier berichtet haben. Darin geht es u.a. darum, ob und welche Auswirkungen sich aus diesen Verzögerungen für die im nächsten Jahr geplante Macke-Ausstellung ergeben können.

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Heute lief die nach der Geschäftsordnung des Kreistags geltende Frist für die Beantwortung ab. Bisher ging noch keine Antwort ein.

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Sauerland-Museum in Zeitverzug?

By admin at 5:06 am on Friday, May 11, 2018

Im Sommer 2019 sollen die Bauarbeiten abgeschlossen und die Eröffnung des Neubaus des Sauerland-Museums erfolgen. In der Zeit von September bis Dezember 2019 ist eine August-Macke-Sonderausstellung fest vorgesehen. Allem Anschein nach sind jedoch zumindest die Arbeiten an der Fassade des Neubaus in Verzug geraten, denn laut den öffentlich einsehbaren Ausschreibungsunterlagen war ihre Durchführung für September 2017 bis Februar 2018 vorgesehen.

Daher fragte die SBL/FW-Kreistagsfraktion am 08.05.2018 den Landrat des Hochsauerland-kreises Dr. Karl Schneider:

• Ist unser Eindruck richtig, dass es Verzögerungen bei den Bauarbeiten gibt?

• Wenn ja, was sind die Gründe für den neuerlichen Verzug?

• In welcher Bauphase befindet sich das Sauerland-Museum derzeit im Vergleich zu den relevanten Planungen?

• Wann ist mit der Fertigstellung des Altbaus und wann mit der Fertigstellung des Neu-baus zu rechnen?

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Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen: Durch die Einschränkung des Familiennachzugs bleibt auch die Menschlichkeit auf der Strecke

By admin at 9:59 pm on Tuesday, May 8, 2018

In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung fordern die bundesweiten Familienorganisationen (AGF) die Mitglieder des Bundeskabinetts auf, den morgen zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf für den Familiennachzug zu subsidiär Geflüchteten noch einmal zu überarbeiten und der geplanten Einschränkung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. “Statt auf dem Rücken von Familien mit abstrakten Zahlen zu jonglieren sollte Deutschland besser einen Beitrag zum Schutz der Familien aus Kriegs- und Krisengebieten leisten.”
„Die Regierungsparteien haben stets betont, dass die Unterstützung von Familien in dieser Legislaturperiode von hoher Priorität sein soll“, so der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen, Stefan Becker, der auch Präsident des Familienbundes der Katholiken ist. “Gleich in einem ihrer ersten Gesetzesentwürfe tut sie leider das Gegenteil, in dem sie einem Großteil der subsidiär Geflüchteten die Grundlage für ein Familienleben entzieht.“
“Mit großer Sorge betrachten die Familienorganisationen die aktuellen Vorschläge zum Familiennachzug zu subsidiär Geflüchteten, die eine neuerliche erhebliche Einschränkung des Familiennachzugs vorsehen”, heisst es weiter in der Pressemitteilung.
Die Organisationen betonen, dass die Trennung von Ehepaaren und Familien auf lange Dauer nicht hinnehmbar ist: Aus guten Gründen schützen sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention das familiäre Zusammenleben als grundlegenden Bestandteil des Familienlebens in besonderer Weise – auch für geflüchtete Menschen.
„Statt mit unrealistisch hohen Nachzugszahlen und Begriffen wie „mangelnder Integrationsfähigkeit“ Ängste zu schüren, sollte die Regierung besser ein christlich-humanitäres Signal setzen und dafür einstehen, dass Deutschland ein starkes Land, eine offene Gesellschaft und eine handlungsfähige Demokratie ist und seiner Verantwortung für die Menschenrechte und den Schutz der Familie gerecht wird“ betonte Präsident Stefan Becker.

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Qualität der Gewässer im Hochsauerlandkreis (Mikroschadstoffe inklusive)

By admin at 9:06 am on Sunday, May 6, 2018

Deutschlandweit schlechte Gewässerqualität
Eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion brachte es einmal wieder ans Tageslicht. Es steht nicht gut um die Qualität der Fließgewässer und Seen in Deutschland. „Die wenigsten Flüsse und Bäche in Deutschland sind ökologisch in gutem Zustand.“ So fasste die Frankfurter Rundschau die Erkenntnis zusammen und ergänzte, eines der Hauptprobleme sei der Einsatz von Düngern.

Mangel an Willen und Personal
Die Naturschutzorganisation WWF mutmaßt offenbar Umweltverstöße und fordert, es bräuchte mehr Geld, mehr Personal und politischen Willen, um Verstöße gegen die bestehende europäische Wasserrahmenrichtlinie etwa durch Industrie und Landwirtschaft zu ahnden.

Situation im HSK
Aus Sicht der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bestehen vielerlei Gründe, sich Sorgen um die Qualität der Gewässer im Hochsauerlandkreis zu machen. Schließlich werden hier Schweine, Puten und andere „Nutztiere“ schlachtreif gemästet und Gülle und sogenannte Pflanzenschutzmitteln auf die Böden gebracht. Dass all diese teils toxischen Stoffe einschließlich Antibiotika- und Arzneimittel-Rückständen irgendwann irgendwie in die Gewässer gelangen, versteht sich von selbst.

Anfrage der SBL/FW
Die SBL/FW fragte daher mit Schreiben vom 10.04.2018 bei der Kreisverwaltung nach.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?s=Gew%C3%A4sser

Die auf den 24.04.2018 datierte Antwort liegt jetzt vor. Wesentliches daraus fassen wir hier kurz zusammen. Danach folgt das komplette Antwortschreiben des HSK.

Zusammenfassung:
• Hinsichtlich des Artenreichtums bzw. seiner Verringerung bestehen keine eigenen Erkenntnisse (Verweis auf Daten des Landes NRW).

• Der ökologische und chemische Zustand der Gewässer im HSK ist insbesondere in den Oberläufen oftmals gut.

• Eine aktuelle Einschätzung zum ökologischen Zustand der Stauseen im HSK ist nicht bekannt.

• Alle wasserwirtschaftlichen Handlungsfelder orientieren sich an den Bewirtschaftungszielen.

• Das Land NRW fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Fließgewässern mit bis zu 80 % der ansatzfähigen Kosten.

• Der HSK berät die Städte- und Gemeindeverwaltungen bei der Projektierung von Maßnahmen und führt wasserrechtliche Zulassungsverfahren durch.

• Meldungen über Gewässerverunreinigungen und Fischsterben erreichen die Wasserbehörde des HSK in der Regel über die Leitstelle des HSK.

• Die PFC-Fracht der Gewässer konnte durch die Minderung von PFC-haltigen Produktionsmitteln deutlich reduziert werden.

• Mikroschadstoffe wie Medikamentenrückstände können derzeit nicht sicher aus dem Abwasser beseitigt werden. Die Kläranlagen im HSK verfügen allesamt nicht über die dafür erforderliche zusätzliche 4. Reinigungsstufe.

Das komplette Antwortschreiben der Kreisverwaltung:
Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Hochsauerlandkreis hinsichtlich des Artenreichtums von Tier- und Pflanzenwelt in Fließgewässern und Seen und Teichen? Hat sich die Anzahl der Tiere und Pflanzen reduziert? Wenn ja, in welchem Maße?
Antwort des HSK: „Der Hochsauerlandkreis hat diesbezüglich keine eigenen Erkenntnisse. Die Überwachung und die Auswertung von Daten zur Artenvielfalt in den oberirdischen Gewässern obliegen dem Land NRW (LANUV, Bezirksregierungen) nach Maßgabe der in der Oberflächengewässerverordnung für die jeweiligen Qualitätskomponenten festgelegten Methoden und Kriterien. Das Land NRW führt zur Datenerhebung ein landesweites Monitoring an den berichtspflichtigen Gewässern (>10 km2 Einzugsgebiet) durch. Das Ergebnis des landesweiten Monitorings schlägt sich nieder im Bewirtschaftungsplan für die nordrhein-westfälischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas, der in Abständen von sechs Jahren aufzustellen und fortzuschreiben ist. In den sogenannten Planungseinheitensteckbriefen werden die Bewertungen des ökologischen und chemischen Zustands entsprechend der ermittelten Zustandsklassen dargestellt (Fundstelle: https://www.flussgebiete.nrw.de/planungseinheiten-steckbriefe-2016-2021-5696). Wenn beispielsweise das Qualitätsmerkmal „Fische“ mit mäßig beurteilt wurde, sagt das noch nichts aus über die Zusammensetzung der Fischarten in dem Wasserkörper. Es ist daraus nicht ohne weiteres ableitbar, ob das Fehlen einer Zielart‚ einer Begleitart oder die Individuendichte und deren Altersstruktur für die Einstufung maßgeblich sind. Ob und inwieweit sich die Anzahl der Tiere und Pflanzen reduziert hat, ist hier nicht bekannt.“

Frage 2: Gibt es Anzeichen und Hinweise, die für eine Verringerung der Artenvielfalt sprechen?
Wenn ja, welche Tier- und Pflanzenarten in und um die Flüsse, Bäche und anderen Gewässern sind seltener geworden oder sogar nicht mehr nachweisbar?
Antwort des HSK: „Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.“

Frage 3: Gibt es Ihres Wissens im HSK noch Fließgewässer, in denen noch die Gemeinschaften aus Fischen, Pflanzen und Kleintieren leben, die man dort eigentlich vorfinden müsste? Wenn ja, welche?
Antwort des HSK: „Auch hier gilt: Die Planungseinheitensteckbriefe vermitteln einen zuverlässigen Eindruck über den ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer im Hochsauerlandkreis. Im Hochsauerlandkreis ist der ökologische und chemische Zustand der Wasserkörper (Gewässer) insbesondere in den Oberläufen oftmals gut. Auf eine Aufzählung der Wasserkörper wird mit Blick auf deren Anzahl (30) und die angegebene Fundstelle verzichtet.“

Frage 4: Wie ist die ökologische Verfassung von Seen und Stauseen? Wie viele und welche gelten in dieser Hinsicht als gut, unbefriedigend und als schlecht?
Antwort des HSK: „In Nordrhein-Westfalen gibt es nur zwei natürlich entstandene Seen (Stillgewässer), deren Fläche größer als 50 ha ist und die insoweit berichtsrelevant sind. Die übrigen Seen in Nordrhein-Westfalen sind erheblich veränderte Fließgewässer (Talsperren) oder künstlich entstanden (Abgrabungsseen). lm Grundsatz ist für diese Gewässer ebenfalls eine Bewertung des ökologischen Zustands bzw. des ökologischen Potenzials sowie des chemischen Zustands vorzunehmen. Für die Beurteilung des ökologischen Zustands der Seen werden die Lebensgemeinschaften des Phytoplanktons und der Makrophyten untersucht. Eine aktuelle Einschätzung zum ökologischen Potenzial der Talsperren im HSK ist nicht bekannt. Die Zuständigkeit für das Monitoring und die Zustandsbewertung obliegt dem Land NRW.“

Frage 5: Wie unterstützt und überwacht der Hochsauerlandkreis ggf. einschlägige Maßnahmen?
Antwort des HSK: „Prinzipiell orientieren sich alle wasserwirtschaftlichen Handlungsfelder an den Bewirtschaftungszielen. Zulassungsverfahren für Einleitungen in Gewässer, für Entnahmen aus Gewässern oder bauliche Veränderungen an Gewässern müssen sich an den Bewirtschaftungszielen orientieren und ggfs. auch den im Maßnahmenprogramm festgelegten Handlungsfeldern Rechnung tragen. Dies gilt auch für den Bereich der gewässeraufsichtlichen Maßnahmen.“

Frage 6: Gab es Ihres Wissens in den letzten 10 Jahren Hilfe und Unterstützung von Land, Bund und anderen Kostenträgem zum nachhaltigen Schutz von frei fließenden Gewässern? Wenn ja, welche?
Antwort des HSK: „Das Land NRW fördert Maßnahmen zur strukturellen und ökologischen Verbesserung von Fließgewässern seit vielen Jahren mit bis zu 80 % der ansatzfähigen Kosten. Hiervon haben die Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis bei der Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen wesentlich profitiert. Aktuell erfolgt die Förderung auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vom 11.04.2017. Gefördert werden danach überregionale Planungen, Monitoring und Untersuchungen. wasserbauliche Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung oder zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit sowie die Flächenbereitstellung (Grunderwerb) für derartige wasserbauliche Maßnahmen.“

Frage 7: In welcher Form unterstützt der HSK die Städte und Gemeinden bei ihren vielfältigen Aufgaben zur „Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum für Tiere und Pflanzen”? Wie läuft das in der Praxis? Erhält der HSK z.B. von den Kommunen Hinweise auf vermutete Gewässerverunreinigung oder ungewöhnliches Fischsterben?
Antwort des HSK: „Die Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises berät die Städte und Gemeinden bei der Projektierung von Maßnahmen und führt schlussendlich die dafür notwendigen wasserrechtlichen Zulassungsverfahren durch. Neben größeren Renaturierungsmaßnahmen werden Möglichkeiten
für kleinräumige Gewässerentwicklungmaßnahmen oftmals im Rahmen von Gewässerschauen erkannt und anschließend gemeinsam mit den Kommunen zur Umsetzungsreife gebracht. Es hat sich gezeigt, dass die vorhandenen „kumen Wege” zwischen Gemeinde- und Kreisverwaltung bei diesen Projekten sehr hilfreich sind.
Gewässerverunreinigungen lösen regelmäßig Vororteinsätze von Mitarbeitern im Rahmen des Umweltalarms aus. Meldungen über Gewässerverunreinigungen erreichen die Wasserbehörde in aller Regel über die Leitstelle des HSK oder auch gelegentlich über unmittelbare telefonische Mitteilungen. Gleiches gilt für ein Fischsterben.“

Frage 8: Welche Erfolge hinsichtlich der ökologischen Wasserqualität wurden mit dem durch das Land NRW im Jahr 2008 aufgelegten Programm „Reine Ruhr“ bezogen auf unser Kreisgebiet erreicht?
Antwort des HSK: „Mit Blick auf die PFC-Problematik sind hinsichtlich des chemischen Zustands der Fließgewässer deutliche Erfolge zu verzeichnen. Überwiegend durch Ersatz/Minderung der PFC-haltigen Produktionsmittel durch PFC-freie bzw. PFC-reduzierte Produktionsmittel (insbesondere galvanische Betriebe) konnte in den betroffenen Gewässern der PFC-Gehalt bzw. die PFC-Fracht deutlich reduziert werden (in NRW von 2007-2011 von ca. 80 kg/a auf ca. 18 kg/a).
Die im Ruhreinzugsgebiet gelegenen Kläranlagen im HSK sind bislang nicht mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe ausgerüstet worden, um auch Mikroschadstoffe (z.B. Medikamentenrückstände) wirksam und sicher aus dem Abwasser zu beseitigen. Für die Nachrüstung der Kläranlagen mit einer sogenannten 4. Reinigungsstufe besteht aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben keine Rechtspflicht. Der Ruhrverband betreibt eine Großversuchsanlage auf der Kläranlage Schwerte.“

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“Regierungsinstitution” bei Facebook

By admin at 12:00 am on Saturday, May 5, 2018

Im Mai 2918 ist auch die Kreisverwaltung bei Facebook angekommen.
Als Beschreibung steht dort “Regierungsinstitution in Meschede”!

Wer sich näher über diese amtliche “Institution”, die uns von Meschede aus “regiert”, informieren möchte, kann dies hier tun:
https://www.facebook.com/Hochsauerlandkreis-216785675727698/

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Über Abschiebungen, Bürgermeister, Jobvermittler und Geld

By admin at 11:11 pm on Sunday, April 29, 2018

Kommen Jobvermittler bei Abschiebungen zum Einsatz? Wenn ja, aus welchem Etat werden sie dafür finanziert?
Mit dieser Frage setzt sich Reinhard Loos, der Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), wiederholt auseinander. Dafür hat er Grund und Anlass.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7792
und
http://sbl-fraktion.de/?p=8431

Mittlerweile liegen weitere Antwortschreiben vom Landrat des Hochsauerlandkreises und vom Bürgermeister der Stadt Brilon vor. Damit setzen wir uns jetzt auseinander.
U.E. ergeben sich die Gesichtspunkte sachfremder Personal-Einsatz ggf. mit der Folge von sachfremd verwendeten Mitteln und – zusammengefasst – folgendes Bild:

• Mitarbeiter/innen der Städte und Gemeinden „können im Einzelfall“ bei Abschiebungen mit „unterstützenden und begleitenden Tätigkeiten“ zum Einsatz kommen. (Die Stadt Brilon bedient sich dafür der Umschreibung: „… haben den Einsatz der HSK-Ausländerbehörde im Rahmen des Liegenschaftsmanagements begleitet bzw. im Rahmen der Aufgabenumsetzung nach dem PsychKG situativ ergänzt.“)

• Den Bürgermeistern steht frei, ob sie ihre Mitarbeiter/innen aus dem Aufgabenbereich Arbeitsvermittlung/Fallmanagement zu 100% im Jobcenter einsetzen.

• In Brilon wurde im vergangenen Jahr (mindestens) ein Arbeitsvermittler für das städtische Ordnungsamt mindestens 10mal im Bereitschaftsdienst eingesetzt. (Wird der betreffende Beschäftigte zu 100% aus Bundesmitteln bezahlt?)

• 18 von 88 bei den Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen beschäftigten Mitarbeiter/innen im Aufgabenbereich Arbeitsvermittlung/Fallmanagement wurden im Jahr 2017 „mit einem anteiligen Stellenteil mit dem Bund abgerechnet“, die anderen 70 mit vollem Stellenanteil.

• Aus Sicht des Landrats gab es für Rückforderungsansprüche des Bundes keine Veranlassung.

Nun wird es ausführlicher und dementsprechend etwas mühseliger.

Landrat Dr. Schneider schreibt

Landrat Dr. Karl Schneider bzw. die Organisationseinheit Jobcenter des Hochsauerlandkreises beantwortete nun die Anfrage (siehe Link ganz oben!) der SBL/FW so:

„Ihre Anfrage vom 27.03.2018

I. Die Durchführung von Abschiebungen obliegt ausschließlich meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörde HSK. Unterstützende und begleitende Tätigkeiten können im Einzelfall vor Ort von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Städte und Gemeinden erbracht werden.

II. Der Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jobcenter obliegt der Organisations- und Personalhoheit des Bürgermeisters in der entsprechenden Delegationskommune. Insoweit steht es dem Bürgermeister frei, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu 100% oder mit bestimmten Stellenanteilen im Jobcenter einzusetzen. Sofern ein Einsatz im Jobcenter nicht zu 100% erfolgt, werden auch die individuellen Personalkosten mit dem Bund nur anteilig abgerechnet und refinanziert.

Die von Ihnen mit Anfrage vom 27.03.2018 aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:

1) Nach Auswertung der personellen Besetzungslisten der Städte und Gemeinden in der Region wurden im Jahr 2017 88 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Aufgabenbereich Arbeitsvermittlung/Fallmanagement beschäftigt. Davon wurden 70 Personen mit einem Stellenanteil von 100% und 18 Bedienstete mit einem anteiligen Stellenanteil mit dem Bund abgerechnet. …
4) Für Rückforderungsansprüche des Bundes gab es keine Veranlassung.
5) Die Einsätze sind mit der Delegationssatzung vereinbar, da diese keine entgegenstehenden Regelungen enthält.
6) Die Personalhoheit obliegt den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden, insofern besteht keine Verpflichtung zu vorherigen “Anmeldung“. Details zu der konkret von Ihnen angesprochenen Problematik haben Sie bereits mit der Antwort von Herrn Bürgermeister Dr. Bartsch am 11.01.2018 erhalten (vgl. Anlage). …”

Das war der erste Streich.

Rats- und Kreistagsmitglied Loos schreibt

Und jetzt die Anfrage, mit der sich Reinhard Loos als Ratsmitglied der Briloner Bürgerliste (BBL) am 18.11.2017 an den Bürgermeister der Stadt Brilon gewandt hatte:

“Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Antworten des Bürgermeisters vom 05.09.2017 auf die Anfrage des Unterzeichners vom 18.08.2017 haben sich als teilweise falsch herausgestellt. Denn der Arbeitsvermittler des Jobcenters der Stadt Brilon hat in einer öffentlichen Verhandlung beim Amtsgericht Brilon am 30.10.2017 selbst ausgesagt, dass er in der Nacht vom 15.05. auf den 16.05.2017 ab 03:50 Uhr bei einer Abschiebung in der Briloner Innenstadt im Einsatz war und er in dieser Nacht Bereitschaftsdienst für das Ordnungsamt hatte. Da er auch um 04:50 Uhr noch am Ort der Abschiebung gesehen wurde, muss er sich mindestens eine Stunde lang dort aufgehalten haben.

Der in derselben Gerichtsverhandlung ebenfalls als Zeuge geladene Hausmeister war mindestens ab 03:00 Uhr im Einsatz und wurde auch um 04:50 Uhr noch in dem Haus, in dem die abgeschobene Familie wohnte, gesehen. Es handelte sich also nicht “lediglich um das Aufschließen einer Tür” “im Vorfeld einer Abschiebung”.

Daraus ergeben sich folgende weitere Fragen zu diesem Fall:

2. Wie oft wurde dieser Arbeitsvermittler bereits als Bereitschaftsdienst für das städtische Ordnungsamt eingesetzt?
3. Wird der Arbeitsvermittler auch in Zukunft noch als Bereitschaftsdienst für das städtische Ordnungsamt eingesetzt werden?
4. Welche Tätigkeiten hat der Hausmeister während seines etwa zweistündigen Einsatzes bei der Abschiebeaktion am 15./16.05.2017 ausgeführt?
5. Der Arbeitsvermittler wird aus Bundesmitteln bezahlt. Im letzten Jahr wurden im HSK insgesamt etwa 1,7 Mio Euro den für die Vermittlung und Aktivierung von Arbeitslosen bestimmten Sachmitteln entzogen und für die Aufstockung des Teil-Etats für Personal und Verwaltungskosten verwendet. Durch sachfremde Einsätze von Mitarbeitern des Jobcenters steigt der Bedarf für diese sog. Umschichtung.
Welche Erstattung aus dem Etat des städtischen Ordnungsamtes an das SGB II-Budget erfolgt für sachfremde Einsätze des Arbeitsvermittlers?…”

Bürgermeister Dr. Bartsch schreibt

Was in unserer kleinen Doku jetzt noch fehlt, ist die Antwort aus dem Rathaus in Brilon. Hier ist sie:

„auf Ihre o. g. Anfrage erteile ich Ihnen hiermit folgende Informationen:

2. Die Person hat in 2017 zehnmal Rufbereitschaft für die Ordnungsbehörde abgeleistet.
3. Ja.
4. Der Hausmeister hat die Tür der Liegenschaft geöffnet. Auf Verlangen der Ausländerbehörde ist er weiter vor Ort geblieben und hat nach Beendigung der Maßnahme das Gebäude wieder abgeschlossen. Im Verlauf der Abschiebung ergab sich eine Gefahrensituation für ein Familienmitglied, der Hausmeister hat mit zwei Polizeibeamten versucht, einen möglichen Absturz zu verhindern. Aufgrund der besonderen Gefährdungslage wurde von der Polizei der Mitarbeiter der Rufbereitschaft des Ordnungsamtes im Rahmen der Aufgabenumsetzung nach dem PsychKG anlassbezogen hinzugezogen.
5. Die Personalkosten sind für das Jahr 2017 noch nicht mit dem Bund abgerechnet. Die Kosten der Rufbereitschaft werden darin auch nicht enthalten sein. Außerdem erfolgt die Abrechnung der SGB II-Stellenanteile lediglich mit pauschal 98 %‚ um ggf. angefallene Überstunden auszugleichen. Die Rufbereitschaft findet außerhalb der Dienstzeit statt. Während der Dienstzeit erfolgt keine Tätigkeit für die Ordnungsbehörde. Sämtliche für die Rufbereitschaft aufgewendeten Pauschalbeträge für die Abgeltung der Rufbereitschaft werden für alle im Bereich der Rufbereitschaft eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Produktgruppe 0201 Öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgewiesen.
…”

Die Antwort des Bürgermeisters enthält leider mehrere gravierende inhaltliche Fehler. So beginnt die “Dienstzeit” eines Beamten mit der ersten Berufung ins Beamtenverhältnis (§ 6 LBeamtVG) und dauert bis zur Pensionierung. Der Einsatz der Arbeitsvermittlers wurde also doch während der Dienstzeit ausgeführt. Und wenn während der Rufbereitschaft eines Beamten eine “Heranziehung zur Dienstleistung” erfolgt, wied diese Zeit sogar auf die wöchentliche “Arbeitszeit” des Beamten angerechnet (§ 6 AZVO). Soll hier vernebelt werden?
Tatsache ist, dass der Arbeitsvermittler, dessen Personalkosten mit dem Bund abgerechnet werden, während seiner Dienstzeit vom Briloner Bürgermeister für Bereitschaftsdienste des Ordnungsamtes eingesetzt wird und einen Teil seiner Arbeitszeit sogar für die Mitwirkung an der Abschiebung einer gerade aus einem Krankenhaus entlassenen Mutter und ihrer beiden Söhne erbracht hat!
Wenn sich weitere „Instanzen“ zu diesem unglaublichen Vorfall äußern sollten, schreiben wir gerne eine Fortsetzung.

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Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fordert Wiedereinsetzung der Stabsstelle für Umweltkriminalität

By admin at 10:47 pm on Wednesday, April 25, 2018

Landesumweltministerin Schulze-Föcking hat die vor 14 Jahren gegründete Stabsstelle für Umweltkriminalität aufgelöst. Dabei weist die polizeiliche Kriminalstatistik NRW für das Jahr 2017 3465 Straftaten im Umwelt- und Verbraucherschutzbereich auf. Dazu kommen noch die Straftaten nach dem Bundesnaturschutz-, Tierschutz-, Bundesjagd- sowie Pflanzenschutzgesetz.

Nach Recherchen des WDR ist die Stabsstelle für Umweltkriminalität – anders als behauptet – sehr wohl an der Aufklärung von Umweltverbrechen beteiligt gewesen. Als Beispiele nennt der WDR den Envio-Skandal in Dortmund, illegale Abfall-Importe, Dioxin in Futtermitteln und ein Kerosin-Leck bei Shell. Also befasste sich die Stabsstelle offenbar nicht nur mit „Kleinigkeiten“ wie dem Greifvogelschutz oder der Bekämpfung des illegalen Handels mit seltenen Arten.

Nach Auffassung der SBL/FW-Fraktion ist die Entscheidung der Ministerin, die Stabsstelle für Umweltkriminalität aufzulösen, falsch. Für ihre Kritik gibt es mindestens zwei Gründe:
1. Die Aufklärung von Umweltstraftaten wird jetzt womöglich nicht mehr mit dem bisherigen Nachdruck forciert.
2. Die Entscheidung für die Abwicklung der Stabsstelle kann als Zeichen gedeutet werden, dass unsere Landesregierung und unsere Behörden Umweltstraftaten nicht ernst genug nehmen oder sogar als nicht existent erachten.

Daher forderte die SBL-Fraktion am 24.04.2018 mit einem an Landrat Dr. Karl Schneider gerichteten Schreiben, der Kreistag des Hochsauerlandkreises solle bei seiner nächsten Sitzung (die voraussichtlich am 06.07.2018 ist) folgendes beschließen:
• Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung, die Stabsstelle für Umweltkriminalität mit allen bisherigen Mitarbeiter/innen und allen früheren Befugnissen und Zuständigkeiten umgehend wiedereinzusetzen

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„Rattenfänger“ auf Schulhöfen – Workshop der Sauerländer Bürgerliste lud zum Diskutieren ein

By admin at 10:42 pm on Saturday, April 21, 2018

Meschede. “Woran erkennen wir rechtsextremistische Parolen, Symbole und Positionen und wie gehen wir damit um?” war das Thema der beiden Workshops der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2018. Dr. Ahmet Arslan diskutierte im Kreishaus mit 20 Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulformen sowie mehreren Lehrkräften über fremdenfeindliche Hetze und Vorurteile. Er gab den Teilnehmern Argumente und Tipps an die Hand, wie sie mit diesem „Krawall“ umgehen können.

„Rechtsextremistische Jugendliche, das sind doch die mit den kurz geschorenen Haaren, den Springerstiefeln und Bomberjacken, oder?“ fragte Dr. Arslan nach einer Einführung in die Thematik in die Runde. Weit gefehlt (!), waren sich die Besucher einig. Bomberjacken z. B. seien heute doch „in“. Doch wie erkennt man die rechte „Szene“ eigentlich?

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Die Szene ist sehr stark in Bewegung

Einerseits sind es die Parolen und Symbole mit denen sich die Rechtsextremisten outen, andererseits versuchen sie – wie Rattenfänger – mit Aktionen und Angeboten Schülerinnen und Schüler zu locken. „Die Szene ist sehr stark in Bewegung, sie verändert sich“, so Dr. Arslan. Diese Organisationen bemühen sich z. B. auf Schulhöfen um junge Erwachsene. „Vorwiegend wird dabei mit Musik gearbeitet“, weiß Dr. Arslan. Beispielsweise versuche die NPD über CDs Schüler zu ködern – denn das Gehör sei immer aktiv, Lesen sei „ausgelutscht“. Auch sei Musik ein Ausdruck des Lebensgefühls. „Konzerte stärken das Gemeinschaftsgefühl und sollen Kraft, Macht und Solidarität vermitteln. Im NS Black Metall sind Rassismus und Antisemitismus allgegenwärtig“, schilderte der Moderator, dem es wichtig ist, eine Sensibilität für rechtsradikales Gedankengut zu entwickeln und dieses zu erkennen.

Strafbare Symbole gibt es viele. Während der Hitler-Gruß oder die Hakenkreuz-Varianten den interessierten Teilnehmern bekannt waren, so waren für sie auch viele Symbole neu. Wie das Keltenkreuz. Erinnerte es doch einen Logistik-Auszubildenden an das Lastschwerpunktsymbol. Große Augen machten die aufmerksamen Gäste auch bei Klamottenmarken, welche die rechte Szene für sich einnimmt.

Radiobeitrag „Ausländer raus“ sorgt für Diskussion

Abgerundet wurde der Workshop mit einem Radiobeitrag von HR1. Was passiert, wenn nichts Ausländisches mehr im Land ist? Der Beitrag „Ausländer raus“ lieferte Argumente zum Diskutieren. Schließlich nahmen die interessierten Gäste eine Lektion mit nach Hause: „Wir müssen schnell wieder zur Besinnung kommen und die Verbindung zur Außenwelt hegen und pflegen“, war die einhellige Meinung. Im Anschluss an die Veranstaltung wurde noch weiter diskutiert. Es ging dabei um Integration und Inklusion allgemein – nicht nur von Ausländern.
Sowohl Lehrkräfte als auch Schüler wollen die Thematik nun im Religionsunterricht aufgreifen, um das neu erworbene Wissen weiterzugeben.

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus sind Teil bundesweiter Aktionswochen, die rund um den 21. März, den Internationalen UN-Gedenktag gegen Rassismus, veranstaltet werden.

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Viel zu viele Gewässer in schlechtem Zustand

By admin at 11:09 pm on Saturday, April 14, 2018

Anfrage in Berlin bringt es ans Tageslicht
Aufgrund einer Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung ist jetzt bekannt, wie schlecht es um die Gewässerqualität in Deutschland steht. Die Tagesschau und mehrere Zeitungen berichteten, u.a. die Frankfurter Rundschau.

Medien greifen es auf
Die FR schreibt in ihrer Online-Ausgabe vom 02.04.2018:
„Nur wenige Flüsse und Bäche in Deutschland sind nach EU-Kriterien ökologisch intakt“. Eines der Hauptprobleme sei der Einsatz von Düngern. „Die wenigsten Flüsse und Bäche in Deutschland sind ökologisch in gutem Zustand. In 93 Prozent der Fließgewässer leben nicht mehr die Gemeinschaften aus Fischen, Pflanzen und Kleintieren, die man dort eigentlich vorfinden müsste. Zudem seien 79 Prozent der Fließgewässer durch Ausbau „in ihrer Struktur deutlich bis vollständig verändert“, wie es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen heißt, die der dpa vorliegt. Nur 6,6 Prozent der bewerteten Fließgewässer-Abschnitte sind nach EU-Kriterien ökologisch in gutem Zustand, gerade mal 0,1 Prozent in sehr gutem Zustand. … Laut Umweltbundesamt (UBA) sind die häufigsten Gründe für einen mäßigen, unbefriedigenden oder schlechten Zustand Belastungen aus der Landwirtschaft, etwa mit Dünger oder Spritzmitteln, sowie eine Begradigung, Verbauung oder Unterbrechung durch Wehre. …”
Klick:
http://www.fr.de/panorama/anfrage-der-gruenen-deutsche-gewaesser-in-schlechtem-zustand-a-1478237
Ähnlich berichtet auch der Bayrische Rundfunk (BR 24) und zieht das Fazit:
„Zwar habe sich die Wasserqualität gebessert und Biber und Lachse seien beispielsweise zurückgekehrt. Dennoch gehören Gewässer in Deutschland zu den bedrohten Lebensräumen.“

Die Naturschutzorganisation WWF zitiert BR 24 mit der Aussage, Deutschland betreibe seit vielen Jahren Aderlass mit seinen Fließgewässern. „Es brauche deshalb mehr Geld, mehr Personal und politischen Willen, um Verstöße gegen die bestehende europäische Wasserrahmenrichtlinie etwa durch Industrie und Landwirtschaft zu ahnden.“
Mit Blick in die Zukunft berichtet der Bayrische Rundfunk, aus der Antwort der Bundesregierung ginge weiter hervor, dass beim Bundesumweltministerium derzeit die fachlichen Vorbereitungen liefen, um ein Förderprogramm für Auen zu etablieren. Es sollten dabei Verbundprojekte im Gewässer, am Ufer und an der Aue umgesetzt werden. Und weiter heißt es: „Die Förderrichtlinie solle im Herbst verabschiedet werden. In einer ersten Abschätzung sei von einem Investitionsbedarf von etwa 50 Millionen Euro jährlich über einen Zeitraum von 30 Jahren ausgegangen worden, also insgesamt etwa 1,5 Milliarden Euro.“
Klick:
https://www.br.de/nachrichten/gewaesser-in-deutschland-sind-in-schlechtem-zustand-100.html

Mögliche Gefahrenquellen für die Gewässer im HSK
Aus Sicht der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) gibt es sehr viele Gründe, sich Gedanken und Sorgen um die Qualität der Gewässer im Hochsauerlandkreis zu machen. Schließlich sind sie der Lebensbereich für teils sehr selten gewordene Tiere und Pflanzen. Zudem werden aus Fließgewässern und Grundwasser unsere Trinkwasser-Reservoirs gespeist.

Wo wir beispielsweise Probleme sehen:
Stichwort „Altdeponien“ – Alte Deponien sind in der Regel nicht nach unten abgedichtet. So besteht die Gefahr, dass entsorgte Chemikalien und andere Schadstoffe ins Grundwasser und in Gewässer austreten.

Stichwort „Antibiotika- und Arzneimittelrückstände“ – In den Oberflächengewässern in NRW finden sich neben Chemikalien und Pflanzenschutzmitteln auch Röntgenkontrastmittel- und Arzneimittelrückstände u.a. auch aus dem Tierarzneimitteleinsatz in landwirtschaftlichen Betrieben wie Puten- und Schweinemästereien. Laut einer Publikation des NRW-Umweltministeriums wird rund
60 % des Trinkwassers direkt oder indirekt Oberflächengewässern entnommen!

Stichwort „Gülle/Nitrat-Belastung“ – Bei einer Leitungswasser-Probe aus Marsberg vom 24.10.2016 lag der Messwert für Nitrat bei 57,48 mg/l und somit über dem Grenzwert von 50 mg/l. Die Analyse erfolgte im Auftrag eines Privatmanns durch einen unabhängigen Labor-Service.

Stichwort „Pflanzenschutzmittel/Pestizide“ – Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) warnte im Dezember 2014 vor Rückständen von Unkrautvernichtungsmitteln wie Glyphosat oder Prosulfocarb in Weihnachtsbäumen. Diese Agrargifte seien starke Wasserschadstoffe und könnten auch beim Menschen gesundheitliche Auswirkungen hervorrufen. Glyphosat sei zudem akut toxisch für Wasserorganismen.

Stichwort „PFT“ – Wie im Hochsauerlandkreis ja hinreichend bekannt, soll nach Angaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) der PFT-haltige Klärschlamm-„Dünger“ der Firma „GW Umwelt“ auf rund 900 Flächen ausgebracht worden sein, besonders viel davon bekanntlich auf einem Acker bei Brilon-Scharfenberg, der von einem kleinen Nebenfluss der Möhne in den Möhnesee entwässert wird. Einzelne Fischproben wiesen erhöhte Gehalte an PFT auf.
Auf dem Höhepunkt des PFT-Skandals im Jahr 2006 empfahl das NRW-Umweltministerium Schwangeren, Säuglingen und Kleinkindern, die in Arnsberg wohnten, vorübergehend kein Leitungswasser zu trinken. Denn Bluttests von Bewohnern Arnsbergs wiesen eine im Vergleich zur Gesamtbevölkerung bis zu achtfach erhöhte PFT-Belastung auf.
Nach 8 Jahren, 2014, wurde die PFT-Belastung zweier privater Trinkwasserbrunnen in Olsberg-Elpe bekannt. Sie war nicht unerheblich. Aus den Brunnen darf unseres Wissens kein Trinkwasser mehr entnommen werden.

SBL/FW fragt bei der Kreisverwaltung nach
Die SBL/FW-Fraktion bat daher per Schreiben vom 10.04.2018 den Landrat bzw. die Kreisverwaltung um Antwort auf einige Fragen bezüglich des ökologischen Zustands der Gewässer im Hochsauerlandkreis:

1. Welche Erkenntnisse hat der Hochsauerlandkreis hinsichtlich des Artenreichtums von Tier- und Pflanzenwelt in Fließgewässern und Seen und Teichen? Hat sich die Anzahl der Tiere und Pflanzen reduziert? Wenn ja, in welchem Maße?

2. Gibt es Anzeichen und Hinweise, die für eine Verringerung der Artenvielfalt sprechen? Wenn ja, welche Tier- und Pflanzenarten in und um die Flüsse, Bäche und anderen Gewässern sind seltener geworden oder sogar nicht mehr nachweisbar?

3. Gibt es Ihres Wissens im HSK noch Fließgewässer, in denen noch die Gemeinschaften aus Fischen, Pflanzen und Kleintieren leben, die man dort eigentlich vorfinden müsste? Wenn ja, welche?

4. Wie ist die ökologische Verfassung von Seen und Stauseen? Wie viele und welche gelten in dieser Hinsicht als gut, als unbefriedigend und als schlecht?

5. Wie unterstützt und überwacht der Hochsauerlandkreis ggf. einschlägige Maßnahmen?

6. Gab es Ihres Wissens in den letzen 10 Jahren Hilfe und Unterstützung von Land, Bund und anderen Kostenträgern zum nachhaltigen Schutz von frei fließenden Gewässern? Wenn ja, welche?

7. In welcher Form unterstützt der HSK die Städte und Gemeinden bei ihren vielfältigen Aufgaben zur „Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen“? Wie läuft das in der Praxis? Erhält der HSK z.B. von den Kommunen Hinweise z.B. auf vermutete Gewässerverunreinigung oder ungewöhnliches Fischsterben?

8. Welche Erfolge hinsichtlich der ökologischen Wasserqualität wurden mit dem durch das Land NRW im Jahr 2008 aufgelegten Programm „Reine Ruhr“ bezogen auf unser Kreisgebiet erreicht?

Filed under: GewässerComments Off on Viel zu viele Gewässer in schlechtem Zustand

Amtssprache Deutsch – Daher kein Bedarf an Dolmetschern beim HSK-Ausländeramt?

By admin at 11:25 pm on Monday, April 2, 2018

Ein Unterschied zwischen Kreisverwaltung und Stadtverwaltung
Dank einer Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.02.2018 haben wir es jetzt Schwarz auf Weiß: Der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises stehen keine Dolmetscher zur Verfügung. Schließlich, so argumentiert die Kreisverwaltung, sei die Amtssprache bei Behörden im Bundesgebiet deutsch.

Die Stadt Meschede ist da unserer Meinung nach einen großen Schritt weiter. Unsers Wissens beschäftigt die Behörde an drei Tagen pro Woche eine Arabisch-Dolmetscherin. Das ist sicherlich kein rausgeschmissenes Geld und nicht nur für gut für Migranten mit gar keinen oder mäßigen Deutsch-Kenntnissen. Das auch ist sicherlich sehr hilfreich für alle Beschäftigten im städtischen Sozialamt und im Jobcenter.

Und nun gucken wir uns die Antwort der Kreisverwaltung vom 19.03.2018 einmal im Detail an. Also:

• „Amtssprache deutsch“ haben wir ja schon erwähnt

• Schriftsätze würden daher grundsätzlich in Deutsch verfasst

• Gespräche würden daher grundsätzlich in Deutsch geführt

• Personen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, seien verpflichtet, sich selbstständig um einen Dolmetscher zu bemühen

• Dem Kreisausländeramt sei bekannt, dass sich viele Ausländer bezüglich eines Dolmetschers an die Diakonie Ruhr-Hellweg oder andere ehrenamtliche Gruppierungen wenden

• In nur wenigen Einzelfällen erfolge die Bereitstellung eines Dolmetschers über ein anerkanntes Dolmetscher- oder Übersetzungsbüro

• Seitens der Ausländerbehörde seien zwei Möglichkeiten diskutiert bzw. getestet worden, um Ausländern, die ohne Dolmetscher vorsprechen, Hilfestellung anzubieten

• In dem Zusammenhang nennt der HSK das System Video-Dolmetscher und ein elektronisches Übersetzungsgerät

• Das erstere hätte zu erheblichen Kosten geführt, das andere erhebliche technische Mängel aufgewiesen. Darum sei weder das eine noch das andere eingeführt worden.

• Daher bestünde aktuell keine technische Möglichkeit, eine geeignete Übersetzungshilfe anzubieten.

• Gleichwohl würden diesbezüglich die weiteren Entwicklungen auf dem Markt ständig beobachtet.

Stellt sich die Frage, ob und was da ohne geeignete Übersetzer alles „in die Hose“ gegangen ist und geht!?

Und damit nichts falsch verstanden wird, hier noch die drei Fragen der Grünen und die Antwort des Hochsauerlandkreises in Reinform:

„1. Wie viele Dolmetscher in welchen Sprachen stehen zur Verfügung?

2. Woher kommen die Dolmetscher?

3. Wie ist ihre zeitliche Verfügbarkeit für die Arbeit beim HSK geregelt?

Gemäß 5 23 Abs. 1 des VerwaItungsverfahrensgesetzes ist die Amtssprache bei Behörden im Bundesgebiet deutsch. So werden bei meiner Ausländerbehörde Schriftsätze auch grundsätzlich in deutsch verfasst und Gespräche in deutscher Sprache geführt.

Sofern eine Person die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht, um Schreiben meiner Ausländerbehörde verstehen zu können oder Gespräche mit meinen Mitarbeitern eigenständig zu führen, so ist diese Person dazu verpflichtet, sich selbständig um einen Dolmetscher zu bemühen, welcher bei der Übersetzung behilflich ist.

Vor diesem Hintergrund kann ich keine Angaben dazu machen, wie viele Dolmetscher für die hier wohnhaften Ausländer tätig sind, woher diese Dolmetscher kommen oder wie sich dessen zeitliche Verfügbarkeit ausgestaltet.

Aus Gesprächen mit der hiesigen Kundschaft ist jedoch bekannt, dass sich viele Ausländer bezüglich eines Dolmetschers an die Diakonie Ruhr-Hellweg oder an ehrenamtliche Gruppierungen im Hochsauerlandkreis wenden und von dort aus in dieser Angelegenheit auch stets Unterstützung erfahren.

Seitens meiner Ausländerbehörde werden nur in wenigen Einzelfällen, in welchen eine einwandfreie Verständigung und absolut neutrale Übersetzung erforderlich ist, z.B. bei einer Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen, externe Dolmetscher eingesetzt. In diesen Fällen erfolgt die Bereitstellung eines Dolmetschers in der Regel über ein anerkanntes Dolmetscher- und Übersetzungsbüro.

Darüber hinaus wurden bei meiner Ausländerbehörde zuletzt aber auch zwei Möglichkeiten diskutiert bzw. getestet, um Ausländern, welche ohne einen Dolmetscher vorsprechen, eine Hilfestellung bei der Verständigung zu geben.

Das von einem externen Anbieter vorgestellte System des sog. Video-Dolmetschens wurde aufgrund der hierdurch entstehenden erheblichen Kosten nicht eingeführt. Alternativ wurde ein elektronisches Übersetzungsgerät getestet. Es musste jedoch festgestellt werden, dass dieses elektronische Übersetzungsgerät noch erhebliche technische Mängel aufweist, so dass eine Verwendung im Gespräch mit der hiesigen Kundschaft nicht sinnvoll möglich war. Aus diesem Grunde wurde schließlich auch von der Anschaffung dieser elektronischen Übersetzungshilfe abgesehen.

Daher besteht aktuell seitens meiner Ausländerbehörde keine Möglichkeit, durch technische Mittel o.ä. eine geeignete Übersetzungshilfe anzubieten. Gleichwohl werden die diesbezüglichen weiteren Entwicklungen auf dem Markt ständig beobachtet und neu erscheinende technische Möglichkeiten auf ihre Verfügbarkeit, Praktikabilität, sowie Finanzierbarkeit hin überprüft.“

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Beamtete Jobvermittler: Vom Bund bezahlt, im Auftrag des Kreises tätig, aber vom Bürgermeister als Helfer für das Ordnungsamt eingesetzt?

By admin at 12:03 am on Friday, March 30, 2018

Kommen Jobvermittler auch bei Abschiebungen zum Einsatz? Und wer trägt in solchen Fällen die Personalkosten?

2017
Dazu hatte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schon im letzten Jahr (am 22.08.2017) Landrat Dr. Karl Schneider um Antwort auf mehrere Fragen gebeten.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7792

Seinerzeit verlief der Versuch, der Sache auf den Grund zu gehen, nach Meinung der SBL/FW-Fraktion nicht ganz zufriedenstellend. In der Antwort hieß es nämlich, es hätte keine Einsätze von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter bei der Durchführung einer Abschiebung gegeben (Schreiben des HSK mit Datum vom 29.08.2017). Und genau das stellte damals und stellt heute die SBL/FW in Zweifel, weil uns konkrete Auskünfte von anderen Stellen mit anderem Inhalt vorliegen.

2018
Aus diesem Grund fragt der SBL-Sprecher Reinhard Loos jetzt noch einmal bei der Kreisverwaltung nach. Hier seine aktuelle Anfrage vom 27.03.2018

„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Einsatz von Jobvermittlern bei Abschiebungen

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

am 22. August letzten Jahres fragten wir schriftlich bei Ihnen nach, ob auch Arbeitsvermittler/innen eines zu einem Sozialamt gehörenden Jobcenters im HSK im Jahr 2017 an den Durchführungen von Abschiebung beteiligt gewesen sind.
In Ihrer Antwort vom 29.08.2017 berichteten Sie, nach Rückmeldung der Städte und Gemeinden seien in den Jahren 2016 und 2017 keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter bei der Durchführung einer Abschiebung zum Einsatz gekommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter bzw. anderer Bereiche der Verwaltung wären vereinzelt tätig geworden.

Nach unseren Informationen gab es im Zusammenhang mit einer Abschiebung in einer Stadt im Bereich des Kreisausländeramts mindestens einen Einsatz eines Jobcenter-Mitarbeiters. Dieser wurde zudem im letzten Jahr mindestens 10mal als Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes seiner Stadt eingesetzt. Daher fragen wir:

1. Setzten und setzen Städte und Gemeinden im HSK die Mitarbeiter/innen, die als Jobvermittler beschäftigt sind, grundsätzlich nur für die Tätigkeit beim Jobcenter ein oder kommen sie öfters oder in Ausnahmefällen auch für andere Aufgaben zum Einsatz, z.B. bei Abschiebungen und Abschiebeversuchen oder für andere Aufgaben des Ordnungsamtes?

2. Wenn letzteres zutreffen sollte, ergeben sich dann Probleme, weil ja die Finanzierung des Jobcenters zu 100% aus SGB II-Mitteln und somit vom Bund getragen wird?

3. Wenn ja, führen die Kommunen, führt der HSK darüber Statistiken?

4. Wenn ja, erfolgen darüber Meldungen an den Bund? Ist es daraufhin zu Rückforderungen von SGB II-Mitteln gekommen, welchen ggf.?

5. Wie sind diese Einsätze mit der Delegationssatzung der „Optionskommune“ (zkT) Hochsauerlandkreis vereinbar?

6. Hat der Bürgermeister der Kommune, in der dieser beamtete Jobvermittler tätig ist, die Einsätze dieses Beamten im Ordnungsamt und bei einer Abschiebung in irgendeiner Weise vorher „angemeldet“?

Eine weitere Frage betrifft eine Auskunft der Kreisverwaltung zu diesem Fall in der letzten Sitzung des “Arbeitsmarktpolitischen Beirats”. Da dieses Gremium nicht-öffentlich tagt, können wir diese Frage hier nicht wiedergeben.

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Ziegenhöfe, die x-te

By admin at 9:58 pm on Tuesday, March 27, 2018

Kein Blumenpott
Wahrscheinlich gehen wir ganz vielen Leuten auf den Wecker, speziell auch mit unseren penetranten Anfragen und Anträgen zu den beiden berühmt-berüchtigten Ziegenhöfen im Hochsauerlandkreis. Aber schließlich ist die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ja auch nicht in den Kreistag gewählt worden, um einen Blumenpott für besondere Beliebtheit zu gewinnen.

Traurige Berühmtheit
Die Ziegenhöfe errangen auch ganz unabhängig von der SBL/FW traurige Berühmtheit. Z.B. berichtete am 22.03.2018 die WDR-Lokalzeit über das Urteil im Verfahren um den „Tierquälhof“ bei Medebach. Siehe 2. Video unter „Kompakt“!
Klick:
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-suedwestfalen/video-kompakt-21734.html

Wiederholte Fragen
Und hier also hier der Text unserer x-ten Anfrage an den Landrat zu den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach:

„Meschede, 27.03.2018

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach II

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

bezugnehmend auf die Anfrage unserer Fraktion „Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach“ vom 22.02.2018 und Ihr Antwortschreiben vom 14.03.2018 möchten wir noch einmal auf die juristischen Verfahren um die Ziegenhöfe bei Medebach und Brilon eingehen und dazu erneut Fragen stellen.

Sie schreiben, die Verfahren „Ziegenhof Medebach“ seien mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen eingestellt worden.

1. Wir fragen: Um welche „unterschiedlichen Rechtsgrundlagen“ handelt es sich dabei konkret und im Einzelnen?

Sie schreiben, arbeitsrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Konsequenzen (im Zusammenhang mit dem „Ziegenhof Medebach“) würden geprüft.

2. Wir fragen: Wer hat gegen wen Prüfungen veranlasst? Warum erfolgen die Prüfungen? Wer führt sie durch? Wie lange werden sie sich noch hinziehen? Oder wurden sie bereits abgeschlossen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen?

Bezogen auf unsere Frage nach eventuellen Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung schreiben Sie, es bestünde eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. Die Kosten der von den Beschäftigen beauftragen Rechtsbeistände würden dort zur Begleichung eingereicht
.
3. Wir fragen: Welche Kosten sind der Kreisverwaltung und/oder ihren Mitarbeiter/Innen im Zusammenhang mit dem Verfahren bzw. den Ermittlungen um den „Ziegenhof Medebach“ entstanden?

Hinsichtlich der eingestellten Ermittlungen im Fall „Ziegenhof Brilon“ fragen wir:

4. Hatten die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Fall des „Ziegenhofs Brilon“ irgendwelche Folgen für Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung? Wenn ja, welche?

5. Gibt es im Zusammenhang mit dem „Ziegenhof Brilon“ weitere Klagen oder Ermittlungen? Wenn ja, wer ist oder sind der oder die Kläger bzw. Antragsteller?“
Über alles Weitere werden wir dann berichten …

Filed under: TierschutzComments Off on Ziegenhöfe, die x-te

WDR kritisiert laxen Umgang mit Altdeponien. Was passiert im HSK?

By admin at 10:50 pm on Saturday, March 24, 2018

Problem bekannt
Mit der Industrialisierung wurden Müllkippen zu einem Problem. Der Grund: Der Einsatz von gefährlichen Chemikalien in der Produktion. Und weil es offenbar kein Problembewusstsein gab, entsorgte man die Chemikalien oft einfach in die Landschaft. Quelle: WDR-Bericht vom 06.12.2017
Wir zitieren weiter aus der WDR-Reportage:
„Aber nicht nur Schadstoffe gelangten so in den Boden. Viele Kommunen kippten ihren Müll auf sogenannten “Bürgermeisterkippen” einfach vor der Stadt ab, Schrottautos und Bauschutt inklusive. Erst 1972 wurde ein erstes Abfallbeseitigungsgesetz verabschiedet, das ungeregelte Deponien verbot. …“

Problem noch nicht gebannt
„ … Die Bestimmungen waren aber auch nach dem Verbot noch ziemlich lax: Viele der neuen Großdeponien waren nicht nach unten abgedichtet, so dass Schadstoffe ins Erdreich und dann ins Grundwasser austraten. Das Gesetz wurde als “Kreislaufwirtschaftsgesetz” immer wieder nachjustiert, auch wegen neuer EU-Vorgaben: Seit 2005 müssen Siedlungsabfälle thermisch und mechanisch behandelt werden. So sollen die Mengen reduziert und Schadstoffe beseitigt werden: Organische Abfälle werden verbrannt, Schwermetalle landen in den Filterstäuben und dann auf der Sondermülldeponie. …“
Kick:
https://www1.wdr.de/wissen/technik/muell-deponie-nrw-100.html

Vor 9 Jahren
In einem Schreiben vom Juli 2009 teilte der Hochsauerlandkreis aufgrund einer Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) mit, dass es im Hochsauerlandkreis 265 alte Deponien gibt!

Vor 1 ½ Jahren
Aufgrund einer Gefahrensituation ordnete das NRW-Umweltministerium Ende 2016 den Rückbau der Alt-Deponie „Lattenberg“ im Stadtgebiet Arnsberg an!
Klick:
http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/alt-deponie-lattenberg-fruehwarnsystem-installiert/

Vor knapp einem ¾ Jahr
Mit Schreiben vom 22.08.2017 griff die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) einmal mehr das Thema Altdeponien auf. SBL-Sprecher Reinhard Loos schickte Landrat Dr. Karl Schneider folgende Fragen:

1. Hat sich die Anzahl der Alt-Deponien zwischenzeitlich verändert?

2. Welche Alt-Deponien wurden seit Anfang des Jahres 2012 bis heute beprobt?

3. Wurden dabei Auffälligkeiten festgestellt?

4. Wenn ja, welche?

5. Gibt es außer der Deponie „Lattenberg“ weitere alte oder noch im Betrieb befindliche Deponien, von denen Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen?

6. Wenn ja, um welche Deponiestandorte handelt es sich?

Vor ein paar Tagen
Die Antwort aus dem Kreishaus ließ dann mehr als ein halbes Jahr (!) auf sich warten. Sie ist datiert auf den 13.03.2018 und erreichte uns vor wenigen Tagen.

Kernaussagen des HSK
Bei den 265 Altdeponien im HSK handele es sich überwiegend um Altablagerungen, die nicht dem Deponierecht, sondern dem Bodenschutzrecht unterliegen.
Eine regelmäßige Überwachung erfolge daher nicht.
Zu gegebener Zeit würden die Altablagerungen im Detail betrachtet.
Danach würde über die Notwendigkeit weiterer Untersuchungsmaßnahmen entschieden.
(Die bereits im Jahr 2009 genannte Zahl 265 trifft also offenbar noch zu.)

Die Erstbewertung erfolge an Hand einer Prioritätenliste.
Erstbewertet wären in 6 Jahren (seit Anfang des Jahres 2012) 29 Ablagerungen.
Bei allen 29 Ablagerungen sei keine Beprobung erfolgt.
Der Abfallentsorgungsbetrieb des HSK beprobe jährlich die Altdeponien in Schmallenberg (Wormbacher Berg), Marsberg (Jittenberg), Brilon (Am Östenberg) und Meschede (Waldstraße)
(Altdeponien werden also offenbar so gut wie gar nicht beprobt? Insofern erübrigte sich auch die Frage nach Auffälligkeiten.)

Im HSK befänden sich derzeit 13 Boden- und Bauschuttdeponien in der Ablagerungsphase.
Weitere 6 Bauschuttdeponien seien in der Stilllegungsphase.
Weitere 5 Bauschuttdeponien wären in der Nachsorgephase.
(Summa summarum handelt es sich also um 24 Boden- und Bauschuttdeponien im HSK.)
Boden- und Bauschuttdeponien der Deponieklasse (DK) 0 würden auch in der Stilllegungsphase vom Fachdienst 34 regelmäßig überwacht.
Diese Überwachungen erfolgten jedoch bis auf wenige Ausnahmen ohne Beprobungen.
(Boden- und Bauschuttdeponien werden also offenbar so gut wie gar nicht beprobt? Insofern erübrigte sich auch die Frage nach Auffälligkeiten.)

Für Detail-Versessene die Antwort der Kreisverwaltung komplett
„Ihre Anfrage gern. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;

hier: Beprobung von Alt-Deponien, Anfrage vom 22.08.2017

Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Hat sich die Anzahl der Alt-Deponien zwischenzeitlich verändert?
Um die Zahlen und Entwicklungen einordnen zu können, ist es notwendig, strikt zwischen bodenschutzrechtlich relevanten Altablagerungen und tatsächlichen Deponien zu unterscheiden.

Wie bereits seinerzeit erläutert, handelt es sich bei den von Ihnen angeführten 265 „Altdeponien“ überwiegend um Ablagerungen (Bürgermeisterkippen, kleine Werkskippen), die nicht dem Deponierecht in seiner heutigen Form unterlagen bzw. unterliegen, sondern als Altablagerungen dem Bodenschutzrecht unterfallen. Eine regelmäßige Überwachung dieser Ablagerungen, die allesamt vollständig abgedeckt und rekultiviert wurden, erfolgt daher nicht.

Im Rahmen der von hier bodenschutzrechtlich durchzuführenden Erstbewertungen aller Altlastenverdachtsflächen werden auch diese Altablagerungen zu gegebener Zeit im Detail betrachtet. Danach wird entschieden, ob weitere Untersuchungsmaßnahmen notwendig sind. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass auf Grund der Vielzahl der im Hochsauerlandkreis erfassten Altstandorte und Altablagerungen die Erstbewertungen an Hand einer Prioritätenliste erfolgen. Daher sind in der Vergangenheit zunächst die Ablagerungen im Bereich von Kindergärten, Spielplätzen, etc. (erste Prioriät) betrachtet worden. Zu den seit 2012 erfolgten Bewertungen dieser bodenschutzrechtlich zu betrachtenden „Altdeponien“ verweise ich auf die Ausführungen zu den Fragen 2 und 3.

Auch nach einer Erstbewertung verbleiben diese Ablagerungen zunächst im Altlastenkataster, so dass sich ihre Anzahl nicht verringert.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz i.V.m. der Deponieverordnung (§ 2 Nr. 3) sind Altdeponien Deponien, die sich am 16. Juli 2009 in der Ablagerungs-, Stilllegungs- oder Nachsorgephase befinden.

Derzeit befinden sich im Hochsauerlandkreis 13 Boden- und Bauschuttdeponien in der Ablagerungsphase (9 DK 0-Deponien und 4 DK I-Deponien). Der Hochsauerlandkreis ist für die DK 0-Deponien und die Bezirksregierung Arnsberg für die DK l-Deponien zuständig. Weitere 6 Boden- und Bauschuttdeponien befinden sich in der Stilllegungsphase und 5 in der Nachsorgephase. Auch für die Überwachung dieser Deponien ist der Hochsauerlandkreis zuständig.

2. Welche Alt-Deponien wurden seit Anfang des Jahres 2012 bis heute beprobt?
Im Bereich des Bodenschutzes wurden in diesem Zeitraum 29 der hier relevanten Ablagerungen erstbewertet, eine Beprobung erfolgte hierfür nicht.

Der Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger beprobt seit Jahren die von ihm ehemals betriebenen Altdeponien in SchmalIenberg (Wormbacher Berg). Marsberg (Jittenberg), Brilon (Am Östenberg) und Meschede (Waldstraße). Die Untersuchungen finden jährlich statt.

Die Boden- und Bauschuttdeponien (DK 0) werden – auch in der Stilllegungsphase – vom FD 54 regelmäßig überwacht (siehe auch Beschluss des Kreistags vom 08.10.2010). Diese Uberwachungen erfolgen jedoch im Hinblick auf die abgelagerten Stoffe und das damit verbundene geringe Gefährdungspotential bis auf wenige Ausnahmen ohne Beprobungen.

3. Wurden dabei Auffälligkeiten festgestellt?
Besondere Auffälligkeiten wurden dabei bisher nicht festgestellt.

4. Wenn ja, welche?
Siehe Antwort zu Frage 3.

5. Gibt es außer der Deponie „Lattenberg“ weitere alte oder noch im Betrieb befindliche Deponien, von denen Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen?
Bei der ehemaligen Deponie Lattenberg handelt es sich um eine Altablagerung, die dem Bodenschutzrecht und nicht mehr dem Deponierecht unterliegt. Der Rückbau der ehemaIigen Deponie erfolgt nur im Hinblick darauf, dass die Standsicherheit nicht zu 100 % gewährleistet werden kann. Es handelt sich somit um einen Sonderfall, der keine Auswirkungen auf die Betrachtung der übrigen Deponien im Kreisgebiet hat.

Die übrigen aktiven und ehemaligen Deponien werden vom FD 34 und vom Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises entsprechend der gesetzlichen Anforderungen überwacht. Auffälligkeiten oder Gefährdungen für Mensch und Natur sind mir dabei bisher nicht bekannt geworden.

6. Wenn ja, um welche Deponiestandorte handelt es sich?
Siehe Antwort zu Frage 5.“

Wenn es passiert, passiert`s. Wenn nicht, dann nicht. Hoffen wir das Beste!

Filed under: AbfallwirtschaftComments Off on WDR kritisiert laxen Umgang mit Altdeponien. Was passiert im HSK?

Hochburg der „Reichsbürger“ im Sauerland?

By admin at 12:32 am on Friday, March 23, 2018

HSK hat keine Kenntnisse
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nimmt an, dass ihre leider unbeantwortet gebliebene Anfrage vom 13.02.2018 zu möglichen Aktivitäten des Verfassungsschutzes im Kreisgebiet durchaus ihre Berechtigung hatte.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8341

Nicht nur der kürzlich erfolgte Brandanschlag auf ein Türkisch-Deutsches Vereinsheim in Meschede lässt vermuten, dass im Hochsauerlandkreis sowohl extreme Gruppierungen wie radikal gesinnte Einzelpersonen aktiv sind.

Ein weiterer Anhaltspunkt, dass es Probleme mit Reichsbürgern und Co. geben könnte, ist nach Auffassung der SBL eine intern im Kreishaus veröffentlichte „Handlungsempfehlung zum Umgang mit sog. Reichsbürgern und ähnlichen Gruppierungen“. In dieser Publikation sind die eigentümlichen Vorgehensweisen der selbsternannten „Reichsbürger“ sehr plastisch dargestellt. Offenbar werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden nicht selten mit Reichsbürgern und anderen Extremisten konfrontiert?

SBL hat Fragen
Klar, dass sich die Sauerländer Bürgerliste gerne eine Vorstellung über die Zahl der vermutlich als radikal einzuschätzenden Personen und Gruppen im Hochsauerlandkreis und deren Aktivitäten machen möchte. Handelt es sich hier nur um ganz wenige einzelne „Spinner“, oder beschäftigen diese Leute die Behörden zuhauf?

Darum bat SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos Landrat Dr. Karl Schneider am 13.03.2018 erneut um einige Daten und Zahlen:
• Wie viele Schreiben von Personen aus der sogenannten Reichsbürgerszene und anderer als radikal einzuschätzender Gruppierungen erreichten Ihre Behörde im Jahr 2017 bis heute per Briefpost, per Fax und/oder per Mail? Wie viele „Reichsbürger“ etc. kontaktierten Ihre Behörde im gleichen Zeitraum telefonisch?
• Wie viele „Reichsbürger“ etc. haben im letzten Jahr bis heute einmal oder mehrmals Ihre Behörde aufgesucht, um ihre „Anliegen“ persönlich vorzubringen?
• Wie vielen „Reichsbürgern“ etc. hat die Kreisverwaltung ein Hausverbot erteilt? Wurden Hausverbote auch aus politischen Gründen ausgesprochen? Wenn ja, in wie vielen Fällen?
• Um wie viele aktive Personen aus der „Reichsbürger“- und anderen als radikal einzuschätzenden Szenen handelt es sich Ihrer Einschätzung nach in etwa im HSK?

HSK erhebt keine Daten
Was antwortete nun die Kreisverwaltung? Im Prinzip nicht viel bis NICHTS.

Wir zitieren:
„Sehr geehrter Herr Loos,
statistische Daten werden zu dieser Thematik nicht erhoben, so dass Ihre diesbezüglichen Fragen nicht beantwortet werden können. Hausverbote sind nicht ausgesprochen worden.“
(Das Schreiben ist datiert auf den 15.03.2018.)

Was schreibt die Presse?
Beispiel Arnsberg; 09.11.2016
„Das Strafverfahren gegen einen sogenannten Reichsbürger vor dem Amtsgericht wegen Bedrohung in zwei Fällen endete erst nach dem dritten angesetzten Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft hatte einen 59-jährigen Ingenieur aus Rumbeck angeklagt. Er soll einer Finanzbeamtin gedroht haben, mit einer Pistole wiederzukommen und sie „abzuschießen“. …“
Klick:
https://www.wp.de/staedte/arnsberg/reichsbuerger-bedroht-beamtin-id12343203.html

Beispiel Meschede; WP 17.09.2016:
„Die so genannten „Reichsbürger“ werden auch in Meschede aktiv. Gegenüber der Bezirksregierung erklären sie sogar, Meschede gehöre jetzt wieder zu Preußen….“
Klick:
https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/reichsbuerger-sehen-meschede-als-teil-von-preussen-id12200612.html

Beispiel Schmallenberg; WP 21.10.2016:
„Laut Richter Ralf Fischer gibt es auch in Schmallenberg einige potenziell gefährliche Personen aus dem Kreis der selbst ernannten Reichsbürger. …“
Klick:
https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/warnung-vor-reichsbuergern-in-schmallenberg-id12292346.html

Beispiel Sundern; WELT 20.06.2016:
„ … Reichsbürger lehnen die staatliche Autorität der Bundesrepublik, kommunale Behörden und Gerichte ab. Manche versuchen, sich vor Steuerforderungen zu drücken, andere missachten Urteile. Manchmal brechen sie wegen eines Parkknöllchens einen Grundsatzstreit vom Zaun. So geschehen in Sundern im Sauerland. …“
Klick:
https://www.welt.de/regionales/nrw/article156317241/Wenn-Reichsbuerger-sich-mit-Kalaschnikows-bewaffnen.html

Beispiel Hochsauerlandkreis; WR 23.01.2018
„ … Inzwischen hat der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz eine umfassende Bestandsaufnahme des Phänomens vorgelegt. Die ländlichen Regionen seien grundsätzlich stärker betroffen, berichten die Verfassungsschützer. Die “Hochburgen” der Reichsbürger sind Ostwestfalen, Lippe, Soest, der Hochsauerlandkreis und der Großraum Köln. …“
Klick:
https://www.wr.de/region/hochburgen-der-reichsbuerger-in-nrw-sind-soest-und-der-hsk-id213196889.html

Filed under: ExtremismusComments Off on Hochburg der „Reichsbürger“ im Sauerland?

Mehrheit im Kreistag will Familienpflege einstellen

By admin at 8:43 pm on Monday, March 19, 2018

Die GaGaGroKo im Kreistag hat in der letzten Sitzung viele unverständliche Entscheidungen getroffen. Das wirkte so, als ob man alles beschließen würde, was Landrat und Kreisverwaltung vorschlagen, ohne nach dem Sinn zu fragen.

Ein weiteres Beispiel dafür ist die Förderung der Familienpflege, die auf Beschluss der Groko eingestellt werden soll. Nur im Altkreis Brilon soll sie noch bis zum Jahr 2019 fortgesetzt werden, im restlichen Kreisgebiet gar nicht mehr. Denn ohne Förderung können die Träger dieses Angebot nicht aufrecht erhalten, wegen der hohen Vorhaltekosten, die auch ohne Inanspruchnahme anfallen. Und alleine von den Erstattungen der Krankenkassen im Leistungsfall lässt sich dieses Angebot nicht finanzieren.

Am 15.02.2018 hatte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste den Landrat nach der Zukunft der Familienpflege gefragt. Das Antwortschreiben ist datiert auf den 20.02.2018. Wir fassen daraus zunächst kurz einige wichtige Aussagen zusammen:
• Nicht das Angebot Familienpflege falle weg, sondern evtl. die freiwillige finanzielle Unterstützung durch den HSK.
• Der HSK nehme nicht an, dass die Familienpflege nicht mehr sinnvoll praktiziert werden könne.
• Die Frage sei, ob eine Förderung im Teilbereich des Hochsauerlandkreises noch sinnvoll sei.
• Angaben, was die Caritasverbände Meschede und Arnsberg-Sundern bewogen hatten, den Bereich Familienpflege einzustellen, lägen dem HSK nicht vor.
• Die Frage der SBL/FW, ob der HSK bedingt durch den Wegfall der Familienpflege Kostensteigerungen für den Aufgabenbereich des Kreisjugendamtes erwartet, wird von der Kreisverwaltung verneint!

Uns liegt aber auch eine Stellungnahme des Caritasverbands Brilon vor. Hier eine kurze Zusammenfassung.

Seinen Familienpflegedienst beschreibt der Verband so:
“Familienpflegedienst, ein sozialpflegerischer — aufsuchender — ambulanter — familienunterstützender Dienst, der sich mit seinen fachlichen Anforderungen von einfachen Familienhilfen und möglichen Nachbarschaftshilfen deutlich unterscheidet.
In zeitlich befristeten Einsätzen werden Familien durch Haushaltstätigkeiten sowie pflegerische und pädagogische Unterstützungen von Kindern in besonderen Notsituationen und Lebenslagen begleitet.
Der Einsatz in den Familien erfolgt im Haushalt der jeweiligen Familie und orientiert sich an den kulturellen, religiösen, gesundheitlichen und persönlichen Vorgaben des jeweiligen Familiensystems.”

Und keine Mehrkosten an anderer Stelle!?
Das sieht der Caritasverband Brilon anscheinend etwas differenzierter.
Er unterlegt das mit nicht ganz unwichtigen Aussagen. (Die angesprochene Stellungnahme liegt dem HSK und jetzt auch der SBL/FW vor):
• „Der Familienpflegedienst bewirkt auch, dass nachhaltige Kosten im Gesundheits- und Sozialsystem vermieden werden können.“
Des Weiteren verweist der Caritasverband Brilon auf eine Studie zur Familienpflege, die der HSK selbst im Jahr 2012 durch den KatHo NRW erarbeiten ließ. Die Studie verdeutliche,
• „dass eine qualifizierte Familienpflege ein für das Gemeinwohl der Gesellschaft und deren kleinsten Einheiten „der Familie“ wertvolle Unterstützung darstellt. In Zeiten des demographischen Wandels, unterstützt der Dienst der Familienpflege auch das Anliegen, die Arbeitsfähigkeit von Vätern und Müttern zu erhalten bzw. zu stabilisieren.“

Aus Sicht des Caritasverbands Brilon e.V. besteht weiterhin Bedarf an Familienpflege. Randgebiete zum Caritasverband Meschede könnten von Brilon mitversorgt werden. Um den Dienst weiter aufrechterhalten zu können, sei der Caritasverband weiter auf Zuschussgeber angewiesen, da die Refinanzierung durch Krankenkassen nicht auskömmlich sei.

Nachtrag und Ende
Bleibt noch nachzutragen, dass die Familienpfleger/innen des Caritasverbands Brilon im Jahr 2017 exakt 5.001 Stunden Unterstützung und Hilfe in insgesamt 30 Familien geleistet haben.

Und um noch eine Zahl ins Spiel zu bringen, die Familienpflege ist von 2015 bis jetzt mit jährlich 139.872 Euro bezuschusst worden (Peanuts im Vergleich zu den etwa 16 Mio Euro Millionen für das Sauerlandmuseum).

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte in der Kreistagssitzung beantragt, dass Landrat und Kreisverwaltung mit den möglichen Trägern über die finanziellen Rahmenbedingungen für eine Fortsetzung des Angebots verhandeln sollen. Das lehnte die GaGaGroKo (CDU, SPD, FPD und Grüne) ab. So bleiben die oft zu hörenden verbalen Bekenntnisse zur Bedeutung der medizinischen Versorgung und zur Familienfreundlichkeit wirkungslos, wenn sie bei konkret anstehenden Aufgaben nicht zur Geltung kommen!

Filed under: GesundheitspolitikComments Off on Mehrheit im Kreistag will Familienpflege einstellen
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