Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Akute Verbesserungen im Rettungsdienst abgelehnt

By admin at 12:07 pm on Sunday, March 18, 2018

Dass der vom Kreistag im Dezember 2016 mehrheitlich beschlossene neue Rettungsdienstbedarfsplan gescheitert ist, hatten wir bereits hier berichtet. Ziel war es, dass die Rettungstransportwagen (RTW) kreisweit in mindestens 90% der Fälle (p90%-Wert) den Einsatzort in maximal 12 Minuten erreichen. Das ist nach der Umsetzung des neuen Bedarfsplans im Jahr 2017 nur in 2 der 12 Rettungswachen gelungen, beide in der Stadt Arnsberg gelegen. In den anderen 10 Rettungswachen lag der p90%-Wert höher, in 7 Rettunsgwachen um mindestens 10% zu hoch. In Olsberg und Medebach-Medelon überschritt dieser Wert sogar 15 Minuten, lag also um mehr als 25% zu hoch. In 6 der 9 Rettungswachsen außerhalb der Stadt Arnsberg musste bei mehr als jedem 5. Einsatz ein Fahrzeug aus einem anderen Rettungswachenbezirk herbei gerufen werden – was die Einsatzzeiten erheblich verlängert. Insgesamt haben sich die Ergebnisse seit der Einführung des neuen Rettungsdienstbedarfsplans sogar verschlechtert statt verbessert; dazu hat auch die Reduzierung der Anzahl der einsatzbereiten RTW im Ostkreis beigetragen.

Es dürfte somit kein Zweifel bestehen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Es geht hier immerhin um die Rettung von Menschen bei medizinischen Notfällen!

Doch Landrat und GaGaGroKo verweigerten im Kreistag am Freitag einmal mehr ihre Mitwirkung an einer Verbesserung. Auf Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion standen die Ergebnisse des Rettungsdienstes aus dem Jahr 2017 auf der Tagesordnung. Beschlossen wurde nur,
1. vor der Planung des Neubaus der Rettungswachen Bad Fredeburg, Meschede und Winterberg eine Standortanalyse in Auftrag zu geben,
2. ein Gutachten zur Überprüfung der Notarztstandorte in Auftrag zu geben,
3. auf Basis der Standortgutachten die Überprüfung bzw. Fortschreibung des Bedarfsplans in Auftrag zu geben,
4. mit den Kostenträgern über mögliche Zwischenlösungen in Verhandlung zu treten.

Das hilft akut nicht weiter. Z.B. wird durch eine Standortanalyse in Meschede, die sich vielleicht nach mehreren Jahren auswirkt, in den nächsten Jahren kein Patient in jetzt problematischen Rettungswachenbezirken schneller erreicht. Die SBL/FW hatte daher beantragt, mit den Krankenkassen als Kostenträgern darüber zu verhandeln, dass in den 7 Rettungswachen, in denen der p90%-Wert um mehr als 10% überschritten wird, tagsüber 2 RTW einsatzbereit vorgehalten werden. Doch die “Abstimmungsmaschine” der GaGaGroKo funktionierte so, wie von Landrat und Kreisverwaltung gewünscht: Der Antrag wurde abgelehnt. Dabei scheuten die Ablehner auch vor “fake news” nicht zurück. So behauptete ein Sprecher der SPD-Fraktion, die Ergebnisse des Rettungsdienstes hätten sich in Brilon gegenüber 2016 deswegen verschlechtert, weil die Zahl der Hausärzte in Brilon abgenommen hätte und deswegen der Rettungsdienst häufiger gerufen würde. Abgesehen davon, dass das eine mit dem anderen wenig zu tun hat: Seit Februar 2017 ist in Brilon eine Hausärztin mit Kassenarztzulassung hinzugekommen, ohne dass eine andere Hausärztin oder ein anderer Hausarzt seine Tätigkeit aufgegeben hat. Aber man kann ja mal solche falschen Behauptungen in die Welt setzen?

Es stellt sich allerdings die Frage, wer haftet, wenn nun ein Patient aufgrund unzureichender Fahrzeugvorhaltung geschädigt wird. Das hilft den Kranken nicht weiter, könnte aber Folgen für die verantwortlichen Personen haben.

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Was geschieht bei dringenden Tagesordnungspunkten?

By admin at 11:51 am on Saturday, March 17, 2018

Am 26. Januar war der Kreistag zu einer zusätzlichen Sitzung zusammen gekommen. Sie war von SBL/FW und Linken beantragt worden, weil Landrat und Kreisverwaltung den Fraktionen eine wichtige Information drei Wochen lang vorenthalten hatten. Es ging dabei um die Verhinderung von Abschiebungen während der Wintermonate in andere EU-Länder, wo Flüchtlinge keine Unterkunft erhalten und daher wegen der kalten Temperaturen extremen Gefahren für ihr Leben ausgesetzt sind.

Damals behaupteten Landrat und GroKo, dieser TOP hätte in der vorhergehenden Kreistagssitzung am 12. Januar noch per Dringlichkeitsantrag aufgenommen werden können. Doch solche Dringlichkeitsanträge der Opposition zur Tagesordnung des Kreistags wurden bisher von der Mehrheit im Kreistag immer abgelehnt.

So war es auch wieder in der gestrigen Sitzung am 16. März. Die SBL/FW hatte zu Beginn der Sitzung beantragt, der Landrat und die anderen Vertreter in den Gremien der RWE und der dazu gehörenden Beteilgungsgesellschaften sollten über die aktuelle Entwicklung berichten. Dazu sind sie sogar nach § 113 Absatz 5 der Gemeindeordnung verpflichtet. Erst wenige Tage vor der Kreistagssitzung war bekannt gegeben worden, dass die Energie-Großkonzerne RWE und eon ihre Unternehmensbereiche neu ordnen und die erst vor 2 Jahren mit viel Hoffnung gegründete RWE-Tochter innogy zerschlagen werden soll. Der HSK besitzt 5,9 Mio RWE-Aktien und ist damit einer der größten RWE-Aktionäre. Diese Beteiligung hat wegen des drastisch gesunkenen Aktienkurses seit 2008 in der Bilanz des HSK zu einer Abwertung um mehr als 400 Mio Euro geführt! Das Thema ist also für den HSK sehr wichtig.

Doch es kam wie nicht anders zu erwarten: Die GaGaGroKo lehnte den Tagesordnungsantrag ab. Wir werden daher auf anderen Wegen versuchen, dass die Gremienvertreter des HSK über die Entwicklungen bei der RWE informieren. Die Informationen aus den Sitzungen der der RWE-Gremien und der Beteiligungsgesellschaften dürfen nicht nur an die GaGaGroKo-Fraktionen gelangen!

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Schrumpft der HSK in den nächsten 7 Jahren um 20.000 Einwohner?

By admin at 11:58 pm on Friday, March 16, 2018

Das nimmt wohl fast niemand an, aber die GaGaGroKo (GanzGanzGroßeKoalition) im Kreistag, bestehend aus CDU, SPD, FDP und Grünen, hat es heute beschlossen. Es ging um den Abfallwirtschaftsplan des Kreises, der nach etwa einem Jahrzehnt nun erneuert wird. Dabei werden für die einzelnen Abfallarten die voraussichtlichen Mengen festgelegt, und die werden aus der für jede Abfallart erwarteten Menge je Einwohner und aus der Einwohnerzahl errechnet. Die angenommenen Mengen je Einwohner sind korrekt, aber die Einwohnerzahl??

Da geht der Beschlussvorschlag von Landrat und Kreisverwaltung davon aus, dass im HSK zum 01.01.2026 für die “Mengenbetrachtungen” nur noch “242.513 Einwohner zugrunde gelegt werden”. Quelle sind Uralt-Vorausberechnungen auf der Basis des Jahres 2006. Nach den letzten vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Daten hatte der HSK am 31.12.2016 jedoch 262.269 Einwohner. Aktuell hat sich diese Zahl kaum verändert. Die Einwohnerzahl wird mittelfristig auch im HSK deutlich zurückgehen, aber erst nach 2025. Der Bevölkerungsrückgang hat sich durch die Zuzüge der letzten Jahre um etwa ein Jahrzehnt verschoben, darüber bestand in dieser Woche auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Demographie Einigkeit.

Aber die “Demographie-Experten” der GaGaGroKo im HSK sehen das offenbar anders. Der Änderungsantrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion, die Berechnungsgrundlagen zu aktualisieren, wurde von der GaGaGroKo abgelehnt. Im Ergebnis werden nun viel zu geringe Abfallmengen für den HSK geplant. Das könnte dann z.B. als Rechtfertigung dienen, zu niedrigen Gebühren Abfallmengen aus anderen Regionen Deutschlands “einzukaufen” und Mülltourismus zu betreiben?

Die heutige Sitzung des Kreistags dauerte nur etwa 75 Minuten. Wohl selten dürfte der Kreistag so viele abstruse Beschlüsse pro Sitzungsstunde gefaßt haben wie heute. Wir berichten darüber noch…

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Die Nicht-Antwort des Landrats…

By admin at 10:59 pm on Thursday, March 15, 2018

Bereits am 22. Februar hatte die SBL/FW-Kreistagsfraktion eine schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt, ob die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Konsequenzen für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes hatten. Es ging um die Arbeitsweise dieses Amtes im Zusammenhang mit den Vorfällen auf den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach. Über unsere Anfrage haben wir hier berichtet. Landrat und Kreisverwaltung hatten wiederholt erklärt, im Amt sei einwandfrei gearbeitet worden.

Mit einer Woche Verspätung ging nun die am 14. März die Antwort des Landrats ein, und sie ist in jeder Hinsicht sehr dürftig.

Im Folgenden veröffentlichen wir die einzelnen Fragen, jeweils mit der Antwort des Landrats und mit einem Kommentar.

Frage 1:
Hatten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach irgendwelche Folgen für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Kreisverwaltung, z.B. Bestrafungen, Bußgelder, Geldauflagen oder andere Auflagen?
Antwort:
Die Verfahren „Ziegenhof Medebach“ sind mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen eingestellt worden.
Kommentar:
Frage nicht beantwortet, denn wir erfahren nichts darüber, ob sich aus den Ermittlungen irgendwelche Konsequenzen ergaben.

Frage 2:
Falls Ja: Welche Folgen gab es, aus welchen Gründen und für wen? Welche weiteren Folgen sind derzeit angekündigt?
Antwort:
Arbeitsrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Konsequenzen werden geprüft.
Kommentar:
Von wem, gegen wen, warum?
Irgendeinen Anlass für diese Prüfungen nuss es ja geben!

Frage 3:
Welche Verfahren wurden unter gleichzeitiger Feststellung eines Verschuldens eingestellt?
Antwort:
siehe 1
Kommentar:
siehe 1

Frage 4:
Welche Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter hat die Kreisverwaltung bereits übernommen oder beabsichtigt sie zu übernehmen?
Antwort:
Es besteht eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. Die Kostennoten der von den Beschäftigten beauftragten Rechtsbeistände werden dort zur Begleichung eingereicht.
Kommentar:
Frage nicht beantwortet, denn wir erfahren nichts darüber, welche Kosten entstanden sind, nur dass es irgendwelche Kosten für Rechtsanwälte gab.

Frage 5.
Sind alle Verfahren abgeschlossen?
Antwort:
ja
Kommentar:
Diese Antwort ist kurz und knapp, aber hier ausreichend.

Wir werden weiter nachfragen, denn es besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit auf vollständige Information in dieser Angelegenheit!

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12. bis 25. März 2018: Internationale Wochen gegen Rassismus

By admin at 11:53 pm on Tuesday, March 13, 2018

An zwei Tagen (14.03. und 21.03.) beteiligen sich auch Meschede und die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) an den Internationale Wochen gegen Rassismus!

Wann genau?
Am Mittwoch dem 14.03. und am Mittwoch dem 21.03., jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Wo genau?
Im Kreishaus in Meschede, Raum 253 (am 14.03.) und Raum 653 (am 21.03.)

Mit welchem Thema, welchem Projekt?
“Woran erkennen wir rechtsextremistische Symbole und wie gehen wir damit um?”
So nennen wir unsere beiden Workshops in Meschede.
Dr. Ahmet Arslan diskutiert mit Schülerinnen und Schülern aller Schulformen über fremdenfeindliche Hetze und Vorurteile und bietet Argumente und Tipps an, wie wir mit dem „Krawall“ umgehen können.
Ahmet Arslan und die SBL/FW-Kreistagsfraktion freuen sich auf spannende und vielleicht auch kontroverse Gespräche!

Anmeldungen/Kontakt:
Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), Steinstraße 27, 59872 Meschede,
Fon: 0291/94-2104 und/oder 02903/449700, Email: gjoch-sbl-2018@gmx.de

INTERNATIONALE WOCHEN GEGEN RASSISMUS – 12. – 25. März 2018

Die Veranstaltungsreihe wird koordiniert von der Stiftung für die Internationale Wochen gegen Rassismus
Geschäftsstelle
Goebelstraße 21 a
64293 Darmstadt
Telefon 06151-339971
Telefax 06151-3919740
info@stiftung-gegen-rassismus.de
http://internationale-wochen-gegen-rassismus.de/

Veranstalter, Themen und Projekte der Aktionswochen sind beispielsweise:
VHS Aachen; Demokratiekonferenz
UG Vielfalt in Tannenbusch, Bonn; Thema: Umgang mit Vielfalt
Amt für Jugend und Familie Bielefeld; Thema: vorurteilsbewusster Umgang mit Sprache in Kitas
Kommunales Integrationszentrum Bielefeld; Thema: Alltagsrassismus und gewaltloser Widerstand
VHS Castrop-Rauxel; Thema: „Das wird man wohl noch sagen dürfen!“
Stadt Hanau; Thema: 50 Städte – 50 Spuren · Eine Welt ohne Atomwaffen
Jugendzentrum Stadt Kierspe; Elefanten im Haus – ein Projekt zum Thema Vorurteile
Kreisintegrationszentrum Mettmann; Wettbewerb: Kreativ gegen Rassismus
Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste, Meschede; Thema: Wie gehen wir mit rechten und rassistischen Parolen um?
SV Marienschule Münster; Karikaturen gegen Rassismus
KAB Bezirksverband Olpe-Siegen; Bühnenaufführung „Franz-Hitze-Lebensrevue“
Caritasverband Remscheid; Argumentationstraining gegen Stammtischparolen

… und ganz viele und vieles mehr in Berlin, in Frankfurt, in München, in Rostock, in Stuttgart, zwischen Norden und Süden, Osten und Westen im gesamten Land.
Klick:
http://internationale-wochen-gegen-rassismus.de/events/

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Gibt es Konsequenzen für Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes?

By admin at 11:21 pm on Monday, March 12, 2018

Bereits am 22.02.2018 hat die SBL/FW-Fraktion die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt. Mittlerweile ist die dem Landrat laut Geschäftsordnung gesetzte Frist von 2 Wochen für die Antwort deutlich überschritten, aber noch ging keine Antwort ein.

Der Inhalt der Anfrage:

“Im Zusammenhang mit den beiden Ziegenhöfen in Brilon und Medebach sind schwerwiegende Anschuldigungen und Verdächtigungen erhoben worden. Offenbar wurden staatsanwaltliche Ermittlungen veranlasst. Daher stellt unsere Fraktion folgende Fragen:
1. Hatten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach irgendwelche Folgen für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Kreisverwaltung, z.B. Bestrafungen, Bußgelder, Geldauflagen oder andere Auflagen?
2. Falls Ja: Welche Folgen gab es, aus welchen Gründen und für wen? Welche weiteren Folgen sind derzeit angekündigt?
3. Welche Verfahren wurden unter gleichzeitiger Feststellung eines Verschuldens eingestellt?
4. Welche Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter hat die Kreisverwaltung bereits übernommen oder beabsichtigt sie zu übernehmen?
5. Sind alle Verfahren abgeschlossen?
6. Falls Nein: Welche Verfahren sind noch nicht abgeschlossen?”

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Fraktionssitzung der SBL/FW-Kreistagsfraktion am 12.03.2018 im Sauerländer Hof in Hallenberg

By admin at 11:12 pm on Monday, March 12, 2018

SBL/FW zieht durch`s Kreisgebiet
Wie immer vor einer Kreistagssitzung treffen sich die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) irgendwo im großen Hochsauerlandkreis.

Wo?
Nachdem die letzte Fraktionssitzung in Olsberg stattgefunden hat, fiel die Entscheidung diesmal auf Hallenberg. Im Sauerländer Hof in der Merklinghauser Straße 27 ist für die SBL/FW, für Gäste und Interessierte ein Raum reserviert.

Wann?
Der Termin ist Montag der 12.03.2018, Beginn 18.30 Uhr.

Was steht an?
Die Tagesordnung der Kreistagssitzung am Freitag dem 16.03.2018 wird bei dem Treffen der SBL/FW am 12.03.2018 eine große Rolle spielen. Die aktuell im Kreistag anstehenden Themen und Entscheidungen betreffen u.a.:

• Die zukünftige Umsetzung der Familienpflege
• Die Analyse der Einsätze des Rettungsdienstes im Jahr 2017
• Die Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes
• Der Kommunale Aktionsplan – Inklusion HSK
• Die Digitalisierung für die Verwaltung des Hochsauerlandkreises
• Neue Eintrittspreise und Öffnungszeiten für das Sauerlandmuseum in Arnsberg

Wie soll die SBL/FW bei diesem oder jenem Thema im Kreistag abstimmen? Was sagen die Fraktionsmitglieder? Was meinen die Gäste?

Was tat sich in den Ausschüssen?
Im Vorfeld jeder Kreistagssitzung werden in den Fachausschüssen, wie beispielsweise im Gesundheits- und Sozialausschuss, wichtige Empfehlungen und Entscheidungen erörtert und getroffen. Über die Ergebnisse der jüngsten Ausschusssitzungen berichten die Sach-kundigen Bürgerinnen und Bürger der SBL/FW-Fraktion am Montag in Hallenberg.

Herzlich willkommen!
Die SBL/FW-Kreistagsmitglieder Stefan Rabe und Reinhard Loos freuen sich auf gute Ge-spräche, Anregungen, Informationen, Kritik und Kontroversen, alles in allem auf einen span-nenden Abend im Sauerländer Hof.
Interessierte Gäste aus Hallenberg und dem „restlichen“ Sauerland und die örtliche Presse sind bei der SBL/FW immer herzlich willkommen!

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Zusätzliche Rettungswachen und Rettungswagen im Nachbarkreis

By admin at 12:48 pm on Friday, March 9, 2018

Der im Hochsauerlandkreis im Dezember 2016 auf Vorschlag des Landrats und der Kreisverwaltung vom Kreistag beschlossene neue Rettungsdienstbedarfsplan muss als gescheitert gelten. Darüber haben wir bereits hier berichtet. Die Fraktionen der GaGaGroKo waren leider weder bereit noch in der Lage zu erkennen, dass hier mit veralteter Datengrundlage und mangelnder statistischer Kompetenz falsche Wege eingeschlagen wurden, insbesondere durch die Reduzierung der Zahl der einsatzbereiten Rettungstransportwagen (RTW) im Ostkreis. Das Ziel, in 90% der Fälle eine Hilfsfrist von 12 Minuten einzuhalten, wurde nur in der Stadt Arnsberg erreicht; für fast alle anderen Rettungswachen lag der 90%-Wert zwischen etwa 14 und 16 Minuten.

Dass es auch anders geht, zeigt sich aktuell im Nachbarkreis Waldeck-Frankenberg. Dort wurde gerade bekannt gegeben, dass in vier zentralen Rettungswachen tagsüber weitere RTW bereit gehalten werden und vier zusätzliche Rettungswachen gebaut werden. Damit soll eine Hilfsfrist von 10 (!!) Minuten eingehalten werden. Zum Vergleich: Der HSK hat etwa 262.000 Einwohner und verfügt über 12 Rettungswachen, der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat bald 15 Rettungswachen für 158.000 Einwohner. Im HSK kommt dann eine Rettungswachse auf ca. 21.800 Einwohner, im Landkreis Waldeck-Frankenberg auf nur 10.500 Einwohner!

Näheres ist einem Bericht der Waldeckischen Landeszeitung vom 07.03.2018 zu entnehmen.

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Mit dem Kreisjugendamt in die Steinzeit

By admin at 10:40 pm on Wednesday, March 7, 2018

Auf allen Ebenen wird derzeit die Digitalisierung voran gebracht. Die neue Bundesregierung erklärt sie in ihrer Koalitionsvereinbarung zu einem wesentlichen Ziel unmd setzt eine Staatsministerin für Digitalisierung ein. Sogar im HSK steht in der nächsten Kreistagssitzung am 15. März die Digitalisierungsstrategie der Kreisverwaltung auf der Tagesordnung.

Aber es gibt eine Ausnahme, und dafür ist das Kreisjugendamt in Meschede zuständig. Seit 2013 wird im HSK darüber diskutiert, endlich auch im Kreisgebiet die “Kita-Card” einzuführen. Sie würde das Anmeldeverfahren für die “neuen” Kinder in den Kitas erheblich vereinfachen. Die Eltern würden nur noch eine Anmeldung abgeben, mit erster, zweiter und dritter Priorität für Kitas ihrer Wahl, statt sisch wie jetzt an vielen verschiedenen Kitas gleichzeitig eintragen zu lassen. Die Kitas wüssten nach der Verteilung der Plätze sofort Bescheid, wer wirklich zu ihnen kommt und hätten keine Absagen nach Mehrfachzusagen mehr zu verkraften. Und die Eltern würden in einem transparenten Verfahren sofort Klarheit haben, in welche Kita ihr Kind aufgenommen wird. Und alle Plätze könnten bestmöglich vergeben werden. Rundherum erfolgt das bereits bei anderen Jugendämtern, z.B. Stadtjugendamt Arnsberg, Kreisjugendamt Soest, Stadtjugendamt Soest.

Im letzten Jahr bestand im Kreisjugendhilfeausschuss des HSK weitgehende Einigkeit, dass so ein Verfahren nun auch im Bereich des Kreisjugendamtes eingeführt werden sollte, und zwar als internetbasierte Lösung. Das Amt erhielt den Auftrag konkrete Vorschläge einzubringen.

Am 06. März tagte der Kreisjugendhilfeaussschuss. Auch zum Thema Kita-Card bzw. zum “elektronischen Kita-Anmeldeverfahren” hatte das Kreisjugendamt eine Sitzungsvorlage erstellt, mit dem erstaunlichen Vorschlag, alles beim Alten zu belassen. Der Beschlussvorschlag lautete komplett: “Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der unverhältnismäßig hohen Kosten, die für ein von allen Kita-Trägern akzeptiertes Anmeldeprogramm zu zahlen wären, das bisherige Anmeldeverfahren fortzuführen.”

Bei den Kosten ging es um – ja nach Variante – etwa 30.000 bis 40.000 Euro pro Jahr. Abgesehen davon, dass es sicherlich auch preisgünstiger machbar wäre, ist dieser Betrag im Vergleich zu den jährlichen Aufwendungen des Kreisjugendamtes für Kitas in Höhe von insgesamt mehr als 38 Mio Euro (!) sehr gering, weniger als 0,1 Prozent. Und das Kreisjugendamt lässt völlig außer Acht, dass es für die derzeitige manuelle Auswertung erheblich Personalkosten verursacht: mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchten mehr als ein Vierteljahr für die Auswertung der Meldungen der Kitas. Vor allem aber übersieht die Behörde den Nutzen für die Familien und für die Kitas sowie deren Träger.

Nachdem aus der CDU-Fraktion zunächst – wie nicht anders zu erwarten – Unterstützung für den Steinzeit-Vorschlag des Amtes kam, schloss sich der Ausschussvorsitzende dem Beschlussvorschlag nicht an. Auf seine Initiative wurde das Thema ohne inhaltichen Beschluss in die nächste Sitzung des KJHA vertagt, die voraussichtliche Mitte Mai stattfindet. Dann sollen u.a. von IT-Fachleuten die möglichen Lösungen konkret präsentiert werden und es soll ein detaillierte Kostenanalyse erfolgen. Es besteht also noch Hoffnung, dass das Kreisjugendamt die Digitalisierung und Transparenz nicht verhindern kann…

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Gesetze sind nicht immer auf Anhieb leicht verständlich

By admin at 1:53 pm on Tuesday, March 6, 2018

In diesem Fall geht es um die komplette Beitragsfreiheit im letzten Kita-Jahr. Sie ist – wie alles geregelt – und zwar im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und im Schulgesetz. In § 23 Abs. 3 KiBiz steht: “Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei.”
Ob diese Regelung für alle gerecht ist, darüber scheiden sich sicher die Geister?

Konkret:
Die Kreistagfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte von einer Mitteilung der Stadt Brilon erfahren, wonach Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, nicht das letzte Jahr komplett beitragsfrei gestellt sind. Für diese Kinder gilt nur eine Beitragsfreiheit von 8 Monaten.

Daraufhin erkundigte sich SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos am 22.02.2018 schriftlich bei der Kreisverwaltung, ob obige Aussage zutrifft.

„Ja“, schreibt der Hochsauerlandkreis am 26.02.2018, „diese Aussage trifft zu. Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, sind nur acht Monate von den Elternbeiträgen befreit.“

„Wenn ja, was sind die Gründe dafür, dass die betreffenden Kinder nicht im gesamten letzten Jahr komplett beitragsfrei gestellt werden?“ wollte Reinhard Loos noch wissen.

Der HSK antwortet:
„Die Begründung hierfür ergibt sich aus 5 23 Abs. 3 Satz 2 KiBiz:

Abweichend von Satz 1 ist für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ab dem 7. Dezember für maximal zwölf Monate beitragsfrei.

Für Eltern von Kindern. die erst nach dem 30.09. das sechste Lebensjahr vollenden und auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden (sogenannte Kann-Kinder i. S. des 5 35 Abs. 2 SchulG NRW), besteht die Beitragsbefreiung erst ab dem Monat nach der verbindlichen Schulanmeldung, die im Regelfall im November des der Einschulung vorausgehenden Kalenderjahres erfolgt. Das bedeutet, dass in diesen Fällen die Beitragsfreiheit erst ab dem 01.12. beginnt und damit in der Regel acht Monate umfasst.
Ein Anspruch auf eine weitergehende Beitragsbefreiung besteht für diese Kinder nicht.“

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Rechtsradikale Tendenzen an Schulen im HSK? Behörden liegen nach eigenen Angaben dazu keine Daten vor

By admin at 1:22 am on Saturday, March 3, 2018

Kreisverwaltung
Nachdem die Kreisverwaltung auf eine Anfrage der SBL/FW vom 07.11.2017, ob es Hinweise auf eventuelle rechtsradikale Tendenzen an kreiseigenen Schulen gebe, „keine Erkenntnisse“ signalisiert hatte, schrieb die SBL-Kreistagsfraktion am 23.01.2018 die Bezirksregierung an.

Bezirksregierung
Wir kehren die Reihenfolge um. Der gesamte Text der Anfrage steht am Ende. Wir beginnen mit der Antwort der Bezirksregierung und fassen zusammen:

Die Bezirksregierung Arnsberg bedankt sich bei der SBL/FW-Kreistagsfraktion für das Interesse an dem Thema „Rechtsradikale Tendenzen an Schulen im Hochsauerlandkreis“ und bittet um Verständnis dafür, dass sie den Fragenkatalog nicht detailliert beantworten kann. Der Schulaufsicht lägen zu den abgefragten Unterpunkten keine Daten vor.

Im nachfolgenden Text gibt die Bezirksregierung einige allgemeine Informationen, die auch für die Schulen im Hochsauerlandkreis gelten.

Zusammenfassung bzw. Auszug:
• Nach § 2 Schulgesetz des Landes NRW ist die Schule „ein Raum religiöser wie weltanschaulicher Freiheit …

• Sie wahrt Offenheit und Toleranz gegenüber religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugungen und Wertvorstellungen.

• Schülerinnen und Schüler dürfen nicht einseitig beeinflusst werden.

• Schulleitungen und Lehrkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen ihre Aufgabe unparteiisch wahr.

• Insbesondere ist ein Verhalten unzulässig, das den Eindruck hervorruft, dass eine Schulleitung, eine Lehrkraft oder eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter u.a. gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung auftritt.

• Die Schulaufsicht sorgt auf den verschiedenen Ebenen mit den unterschiedlichsten Instrumenten – u.a. arbeits- bzw. dienstrechtlichen Maßnahmen oder Aus- und Fortbildung – dafür, dass die Schulen diesen Bildungsauftrag gewissenhaft umsetzen können.

Sauerländer Bürgerliste
Und nun der Text des Schreibens der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 23.01.2018, auf dem die Antwort der Bezirksregierung basiert, egal, auch wenn er lang ist:

„Rechtsradikale Tendenzen an Schulen im Hochsauerlandkreis

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

an unsere Fraktion wurde aus der Bevölkerung die Sorge über mögliche rechtsradikale Tendenzen an Schulen im Hochsauerlandkreis herantragen. Wir stellten daraufhin am 07.11.2017 eine auf kreiseigene Schulen bezogene Anfrage an den Landrat und fragten:
1. Welche Möglichkeiten sehen Sie, aufkeimendem oder bereits bestehendem Rechtspopulismus und Rassismus an Schulen – speziell an den kreiseigenen Schulen – vorzubeugen und aktiv und mög¬lichst effizient gegen derartige Einstellungen, sowohl bei Schüler/innen und ggf. auch bei Lehrer/in¬nen, zu handeln?
2. Sind an den kreiseigenen Schulen „Projekte gegen Rechts“ (z. B. „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“) Bestandteil themenaffiner Unterrichtsfächer? Oder sind diese Angebote in entsprechenden Fächern wie Gesellschaftslehre, Politik, Geschichte oder Erdkunde entlang der Kernlehrpläne durch gezielte Unterrichtseinheiten integriert?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wenn ja, welche konkreten Angebote gibt es an welcher Schule? Mit welchem personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand und über welche Zeiträume laufen diese Maßnahmen an den einzelnen Schulen oder an außerschulischen Lernorten?
5. Lehrerinnen und Lehrer haben eine Vorbildfunktion. Gibt es für die Pädagoginnen und Pädagogen an den kreiseigenen Schulen Verhaltensanweisungen bzw. schulinterne Fortbildungen hinsichtlich der Thematisierung von AfD und anderen rechtspopulistischen Gruppen?
6. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Neutralitätsgebot?
7. Wie gehen die Lehrerinnen und Lehrer auf Schülerinnen und Schüler ein, deren rechtspopulistische Haltung offensichtlich ist?“

Aus der Antwort der Kreisverwaltung mit Datum vom 12.12.2017 entnehmen wir, dass der HSK offenbar keine Erkenntnisse über rechtsextrem gesinnte Schüler/innen und Lehrer/innen an kreiseigenen Schulen hat.
Uns wurde aber mitgeteilt, dass sich das Berufskolleg am Eichholz an dem Projekt „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ beteiligt. Zudem wurden wir von der Kreisverwaltung auf die Zuständigkeit der Bezirksregierung als „unmittelbare Aufsichtsbehörde“ hingewiesen.

Dass unsere Anfrage nicht ganz abwegig ist, zeigt das Vorkommnis an einer Grundschule in Berlin. Dort wurde kürzlich ein Grundschullehrer wegen Verdachts auf Verbreitung von rechtsextremem Gedankengut, Verschwörungstheorien und Volksverhetzung vom Dienst suspendiert.

Daher fragen wir Sie, ob Ihre Behörde ggf. Hinweise und Informationen bezüglich rechtsradikaler Tendenzen und Einflüsse an den Schulen im Hochsauerlandkreis hat und – wenn ja – wie ihre Behörde damit umgeht.

Analog zu unserer Anfrage an den Hochsauerlandkreis möchten wir Sie bitten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Möglichkeiten sehen Sie, aufkeimendem oder bereits bestehendem Rechts¬populismus und Rassismus an Schulen vorzubeugen und aktiv und möglichst effizient gegen derartige Einstellungen, sowohl bei Schüler/innen und ggf. auch bei Lehrer/innen, zu handeln?
2. An welchen Schulen sind ggf. „Projekte gegen Rechts“ (z. B. „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“) Bestandteil themenaffiner Unterrichtsfächer? Oder sind diese Angebote in entsprechenden Fächern wie Gesellschaftslehre, Politik, Geschichte oder Erdkunde entlang der Kernlehrpläne durch gezielte Unterrichtseinheiten integriert?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wenn ja, welche konkreten Angebote gibt es an welcher Schule? Mit welchem perso¬nellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand und über welche Zeiträume laufen diese Maßnahmen an den einzelnen Schulen oder an außerschulischen Lernorten?
5. Lehrerinnen und Lehrer haben eine Vorbildfunktion. Gibt es für die Pädagoginnen und Pädagogen an Schulen im Hochsauerlandkreis Verhaltensanweisungen bzw. schul¬interne Fortbildungen hinsichtlich der Thematisierung von AfD und anderen rechts¬populistischen Gruppen?
6. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Neutralitätsgebot?
7. Wie gehen die Lehrerinnen und Lehrer auf Schülerinnen und Schüler ein, deren rechts¬populistische Haltung offensichtlich ist?“
8. Welche Aktivitäten, Projekte und Veranstaltungen werden in diesem Jahr Ihres Wissens an den Schulen im HSK anlässlich der “Internationalen Wochen gegen Rassismus” (IWgR) angeboten?

Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos, SBL/FW-Fraktionssprecher“

Und noch ein Link:
http://sbl-fraktion.de/?p=8106

Und vielen Dank an alle, die sich die Mühe gemacht haben, diesen Text zu lesen!

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Wie ist das mit der Beitragsfreiheit im letzten Kita-Jahr?

By admin at 12:43 am on Thursday, March 1, 2018

Die Stadt Brilon habe mitgeteilt, dass Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, nicht das letzte Jahr komplett beitragsfrei gestellt sind, sondern nur 8 der 12 Monate. So heißt es in einer Info, die die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erhalten hat.

Was liegt da näher, als bei der Kreisverwaltung nachzufragen!? Die SBL/FW schrieb also am 22.02.2018 den Landrat an und fragte:

• Trifft obige Aussage zu?

• Wenn ja, was sind die Gründe dafür, dass die betreffenden Kinder nicht im gesamten letzten Jahr komplett beitragsfrei gestellt werden?

Über die Antwort werden wir berichten und – falls sich weiterer Handlungsbedarf ergibt – die Angelegenheit klären.

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Verfassungsschutz im HSK offenbar total undercover

By admin at 9:24 pm on Monday, February 26, 2018

„Egal ob wir aus den Antworten der Kreisverwaltung Folgerungen werden ziehen können oder nicht, wir werden berichten.“
Das hatten wir (wir = SBL/FW-Kreistagsfraktion) versprochen!
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8323

… Und das machen wir hiermit!
Keine Sorge, es dauert auch nicht lange.

Also, der Hochsauerlandkreis antwortete mit Datum vom 22.02.2018:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Beobachtung von Gruppen und Personen durch den Verfassungsschutz

Sehr geehrter Herr Loos,

Kenntnisse über Beobachtungen des Verfassungsschutzes liegen nicht vor. Insofern können die Fragen 2 – 4 nicht beantwortet werden.

Anfragen zur Kreispolizeibehörde werden nicht beantwortet, da hier die Zuständigkeit des Kreistages nicht gegeben ist.“

PS: Die unbeantwortet gebliebenen Fragen der SBL/FW hießen/heißen:
1. Gibt es nach Ihrer Kenntnis im Hochsauerlandkreis Gruppierungen und Einzelpersonen (z.B. Reichsbürger), die vom Verfassungsschutz beobachtet werden?
2. Wenn ja, um wie viele Gruppierungen und Personen handelt es sich?
3. Wenn ja, um welche Parteien oder sonstige Vereinigungen handelt es sich konkret?
4. Wenn ja, in welchen Städten und Gemeinden sind die fraglichen Gruppen und Personen aktiv?
5. Hat Ihre Kreispolizeibehörde Kenntnis darüber, ob im HSK in den letzen zwei Jahren Straftaten begangen worden sind die extremistischen Gruppen und Personen zugeordnet werden?

Und das mit der angeblichen Nicht-Zuständigkeit des Kreistags für die Kreispolizeibehörde wird ja nach “Bedarf” gehandhabt. Z.B. sind diverse Personalstellen der Kreispolizeibehörde im Stellenplan der Kreisverwaltung enthalten und werden vom Kreistag beschlossen. Und an die Telefonanlage der Kreisverwaltung sind auch zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde angeschlossen…

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Alarm für den Rettungsdienst

By admin at 9:40 am on Sunday, February 25, 2018

Landrat und Kreisverwaltung ließen Ende 2016 von der GanzGanzGroßenKoalition (“GaGaGroKo”) im Kreistag einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan beschließen. Damit sollte ab 2017 alles besser werden, damit die Einsatzziele erreicht werden: In 90% der Notfälle soll der Rettungswagen spätestens 12 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort sein. Das ist bereits deutlich länger als in Städten, wo die Ziele bei 8 bis 10 Minuten liegen.

Dass die Ziele mit dem neuen Bedarfsplan nicht erreicht werden, war absehbar: Eklatante statistische Mängel bei der Auswertung der Datengrundlagen wurden ignoriert, als Datenbasis dienten (zu alte) Daten nur aus dem Jahr 2013, und alle Änderungsanträge der Opposition wurden (mal wieder) abgelehnt. Im Ergebnis wurden vor allem aus den Rettungswachen im östlichen Kreisgebiet (Altkreis Brilon) die zweiten Rettungstransportwagen (RTW) abgezogen und in Arnsberg und Sundern nachts zusätzliche RTW einsatzbereit gehalten, die dort gar nicht benötigt werden.

So waren z.B. in der Rettungswache Brilon bis 2016 an allen 7 Tagen der Woche von 7 bis 19 Uhr, also insgesamt 84 Stunden pro Woche, 2 RTW einsatzbereit. Ab 2017 war dies nur noch an 8 Stunden pro Woche der Fall. Ähnliches geschah in Marsberg und Olsberg.

Nun liegen die Ergebnisse für das Jahr 2017 vor. Das dauerte allerdings, denn erst nach dem zweiten Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion legte die Kreisverwaltung Daten für die einzelnen Rettungswachen vor.

Das Ergebnis ist erschreckend und zeigt, dass der Rettungsdienstbedarfsplan von Landrat und Kreisverwaltung gescheitert ist!
Dazu einige Zahlen:
In 7 der 12 Rettungswachen im Kreisgebiet wurde der 10%-Anteil für Hilfsfristen von mehr als 12 Minuten im Jahr 2017 so deutlich überschritten, dass er bei mehr als 15% lag:
Brilon 17,0%
Eslohe 21,8%
Fredeburg 25,5%
Marsberg 16,0%
Medelon 27,6%
Olsberg 22,1%
Winterberg 17,7%.
In Fredeburg und in Medebach-Medelon braucht der Rettungswagen also bei mehr als jedem 4. Einsatz länger als die vorgesehenen 12 Minuten, bis er den Einsatzort erreicht. Nach der Zielvorgabe dürfte dies nur bei jedem 10. Einsatz der Fall sein.
In 4 weiteren Rettungswachen lag der Anteil der Hilfsfristüberschreitungen zwischen 13% und 15%. Nur die Rettungswache Neheim erreicht mit 8,0% das Ziel von maximal 10%-Anteil für die Hilfsfristüberschreitungen.

Zu den langen Hilfsfristen tragen Einsatzfahrten aus anderen Rettungswachenbezirken erheblich bei, wenn also in der “eigenen” Rettungswache kein Fahrzeug zur Verfügung steht. Dieser Anteil der Fremdwacheneinsätze lag 2017 in Medelon bei 43,2%, in Eslohe bei 37,8%, und in Brilon, Olsberg und Winterberg zwischen 21% und 26%. Was in der Stadt Arnsberg mit 3 Rettungswachen innerhalb des Stadtgebietes nicht relevant ist, führt in den ländlichen Regionen zu sehr langen Fahrzeiten.

Die Ergebnisse zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um den Rettungsdienstbedarfsplan zu überarbeiten. Es bleibt zu hoffen, dass sich Landrat, Kreisverwaltung und GaGaGroKo nun endlich bewegen. Am Montag (26.02.) steht das Thema im Gesundheits- und Sozialausschuss des HSK auf der Tagesordnung.

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Gibt es Haselmäuse beim „H1“ oder nicht? – Dem Hochsauerlandkreis liegen dazu keine Erkenntnisse vor

By admin at 11:51 pm on Friday, February 23, 2018

Welchen Stellenwert haben Tiere und Bäume, schlicht die Natur? Darüber gerät manch einer hin und wieder ins Grübeln.

Erinnern wir uns …
In Hüsten sollen jetzt 30 Jahre alte, kerngesunde Linden gefällt werden. Der Grund: Die Fuhrgeschäfte auf dem Kirmesplatz wollen mehr Platz.
In Meschede am Hennesee wurden großflächig Bäume gefällt. Der Grund: die Gastronomie in Gestalt des „H1“ braucht Platz.

Was hat der Hennesee mit der „Roten Liste“ zu tun?
Lassen wir hier die Linden in Hüsten mal außen vor und gucken nach Meschede. Dort am Hennesee geht es nämlich rund um das zukünfite „H1“ nicht „nur“ um gefällte große Bäume, sondern vermutlich auch um den Lebensraum für kleine Haselmäuse, einer Tierart aus der Familie der Bilche. Haselmäuse sind sehr selten. Sie stehen sogar in der weltweiten Roten Liste gefährdeter Arten.

Egal, auch wenn wir dafür von manchen Leuten belächelt werden …
… die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste fragte mal wieder bei der Kreisverwaltung nach. Wieder ging es um Abholzungsmaßnahmen im fraglichen Bereich am Hennesee und um die Haselmaus.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8317

Heute (am 22.02.2018) erhielten wir von der Kreisverwaltung die schriftliche Antwort (mit Datum vom 14.02.2018).

Kurz gefasst schreibt der Hochsauerlandkreis:
• Die aktuell durchgeführten Waldarbeiten am Hennesee wären auf Sturmschäden zurückzuführen
• Seitens der Unteren Naturschutzbehörde bestünden zum Bebauungsplan Nr. 166 „Nördliche Halbinsel Hentenberg“ keine artenschutzrechtlichen Bedenken
• Der Unteren Naturschutzbehörde lägen auch heute noch keine Kenntnisse über ein tatsächliches Vorkommen der Haselmaus im fraglichen Bereich vor
• Zudem sei aktuell aufgrund des langen Winterschlafes der Haselmäuse eine Beeinträchtigung der Tiere nahezu ausgeschlossen

Und nun die Antwort des HSK komplett:
„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Bauarbeiten am sog. „H1“ am Hennesee

Sehr geehrter Herr Loos,

unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass nach Auskunft des Ruhrverbandes im Zusammenhang mit dem sog. „H1“ keine Rodungsmaßnahmen am Hennesee erfolgen bzw. erfolgt sind. Die aktuell vom Clubhaus des Rudervereins Meschede in Richtung Immenhausen durchgeführten Waldarbeiten sind auf die Schäden durch die Sturmereignisse „Burglind“ und „Friederike“ zurückzuführen. Der Ruhrverband beseitigt lediglich Sturmschäden und kommt im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht seiner Verpflichtung als Eigentümer nach.

Bezüglich Ihrer Anfrage zur endgültigen Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 166 „Nördliche Halbinsel Hentenberg“ ist anzuführen, dass nach einer Prüfung der im Verfahren vorgelegten Artenschutzprüfung (ASP) und auch der Eingriffsbilanzierung keine Bedenken seitens der UnterenNaturschutzbehörde gegen das Vorhaben bestand, da mit Beachtung der in der ASP formulierten Maßnahmen ein Auslösen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz ausgeschlossen werden kann. Diese Stellungnahme wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des betreffenden Bebauungsplanes an die Stadt Meschede am 16.04.2017 abgegeben.

Der Unteren Naturschutzbehörde liegen auch heute noch keine Kenntnisse über ein tatsächliches Vorkommen der Haselmaus im fraglichen Bereich vor. Die angeführten hohen Verkehrsopfer der Tierart Haselmaus sind für mich nicht nachvollziehbar, weil aus wildbiologischen Gründen die Tierart freie Flächen meidet und Straßenflächen demzufolge in der Regel nur in Ausnahmefällen überquert. Zudem ist anzumerken. dass die Baumaßnahmen aktuell nahezuabgeschlossen sind und selbst beim Vorhandensein der seltenen Art aufgrund des langen Winterschlafes diese Tiere zurzeit nicht beeinträchtigt würden. Eine Erfordernis für Schutzmaßnahmen vermag ich daher nicht zu erkennen.

Sollten über die vorstehenden Ausführungen hinaus zusätzliche Informationen gewünscht werden, steht Ihnen mein o.g. Mitarbeiter gern für weitere Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.“

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