Ist der Verfassungsschutz auch im Hochsauerlandkreis aktiv?
Innenministerium informiert
Das Ministerium des Inneren des Landes NRW weist auf seinen Internet-Seiten auf Gefahren hin die von extremistischen Parteien (z.B. NPD) und Gruppierungen (z.B. Skinheads, Neonazis und Reichsbürgern) ausgehen. Offenbar kann sich Westfalen nicht als „Nazifreie Zone“ rühmen.
Achtung! Klick, klick, klick, …
Die Seiten beinhalten Erläuterungen u.a. über Geschichte und Struktur der jeweiligen Organisationen sowie Hinweise, wieso diese Parteien oder Gruppen als verfassungsfeindlich gelten.
Klick:
http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/aktuelles.html
Demnach stuft der Verfassungsschutz auch die Identitäre Bewegung Deutschland e.V. (IBD) als verfassungswidrig ein. Es heißt, die IBD agiere in einem losen Verbund lokaler Aktivisten in Kleingruppen vor Ort. Insbesondere im Raum Ostwestfalen verfüge die Gruppierung über eine Scharnierfunktion in das rechtsextremistische Spektrum.
Klick:
http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/rechtsextremismus/neue-rechte/ibd.html
Die Partei Die Rechte, die vom Verfassungsschutz als „Sammelbecken für Neonazis“ bezeichnet wird, war und ist offenbar in Dortmund und Hamm, also ganz in der Nähe vom Hochsauerland, aktiv. Ihr politischer Schwerpunkt soll Fremdenfeindlichkeit sein.
Klick:
http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/rechtsextremismus/parteien/die-rechte.html
Die rechtsextremistische Partei Der III. Weg hat laut Angaben des NRW-Innenministeriums zwei Gruppierungen in NRW und zwar in Ostwestfalen und im Sauerland. Ihr „Markenzeichen“ ist wohl das Aufgreifen völkisch-nationalistische Elemente des historischen Nationalsozialismus.
Klick:
http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/rechtsextremismus/parteien/der-iii-weg.html
Achtung! Folgerung, Fragen, Folgerung, …
Können wir davon ausgehen, dass extremistische Organisationen und Menschen mit totalitären Ansichten einen großen Bogen um den Hochsauerlandkreis machen? Wohl kaum!
Daher bat die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 13.02.2018 Landrat Dr. Karl Schneider, folgende Fragen zu beantworten:
1. Gibt es nach Ihrer Kenntnis im Hochsauerlandkreis Gruppierungen und Einzelpersonen (z.B. Reichsbürger), die vom Verfassungsschutz beobachtet werden?
2. Wenn ja, um wie viele Gruppierungen und Personen handelt es sich?
3. Wenn ja, um welche Parteien oder sonstige Vereinigungen handelt es sich konkret?
4. Wenn ja, in welchen Städten und Gemeinden sind die fraglichen Gruppen und Personen aktiv?
5. Hat Ihre Kreispolizeibehörde Kenntnis darüber, ob im HSK in den letzen zwei Jahren Straftaten begangen worden sind die extremistischen Gruppen und Personen zugeordnet werden?
Egal ob wir aus den Antworten der Kreisverwaltung Folgerungen werden ziehen können oder nicht, wir werden berichten.