Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Gibt es Haselmäuse beim „H1“ oder nicht? – Dem Hochsauerlandkreis liegen dazu keine Erkenntnisse vor

By admin at 11:51 pm on Friday, February 23, 2018

Welchen Stellenwert haben Tiere und Bäume, schlicht die Natur? Darüber gerät manch einer hin und wieder ins Grübeln.

Erinnern wir uns …
In Hüsten sollen jetzt 30 Jahre alte, kerngesunde Linden gefällt werden. Der Grund: Die Fuhrgeschäfte auf dem Kirmesplatz wollen mehr Platz.
In Meschede am Hennesee wurden großflächig Bäume gefällt. Der Grund: die Gastronomie in Gestalt des „H1“ braucht Platz.

Was hat der Hennesee mit der „Roten Liste“ zu tun?
Lassen wir hier die Linden in Hüsten mal außen vor und gucken nach Meschede. Dort am Hennesee geht es nämlich rund um das zukünfite „H1“ nicht „nur“ um gefällte große Bäume, sondern vermutlich auch um den Lebensraum für kleine Haselmäuse, einer Tierart aus der Familie der Bilche. Haselmäuse sind sehr selten. Sie stehen sogar in der weltweiten Roten Liste gefährdeter Arten.

Egal, auch wenn wir dafür von manchen Leuten belächelt werden …
… die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste fragte mal wieder bei der Kreisverwaltung nach. Wieder ging es um Abholzungsmaßnahmen im fraglichen Bereich am Hennesee und um die Haselmaus.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8317

Heute (am 22.02.2018) erhielten wir von der Kreisverwaltung die schriftliche Antwort (mit Datum vom 14.02.2018).

Kurz gefasst schreibt der Hochsauerlandkreis:
• Die aktuell durchgeführten Waldarbeiten am Hennesee wären auf Sturmschäden zurückzuführen
• Seitens der Unteren Naturschutzbehörde bestünden zum Bebauungsplan Nr. 166 „Nördliche Halbinsel Hentenberg“ keine artenschutzrechtlichen Bedenken
• Der Unteren Naturschutzbehörde lägen auch heute noch keine Kenntnisse über ein tatsächliches Vorkommen der Haselmaus im fraglichen Bereich vor
• Zudem sei aktuell aufgrund des langen Winterschlafes der Haselmäuse eine Beeinträchtigung der Tiere nahezu ausgeschlossen

Und nun die Antwort des HSK komplett:
„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Bauarbeiten am sog. „H1“ am Hennesee

Sehr geehrter Herr Loos,

unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass nach Auskunft des Ruhrverbandes im Zusammenhang mit dem sog. „H1“ keine Rodungsmaßnahmen am Hennesee erfolgen bzw. erfolgt sind. Die aktuell vom Clubhaus des Rudervereins Meschede in Richtung Immenhausen durchgeführten Waldarbeiten sind auf die Schäden durch die Sturmereignisse „Burglind“ und „Friederike“ zurückzuführen. Der Ruhrverband beseitigt lediglich Sturmschäden und kommt im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht seiner Verpflichtung als Eigentümer nach.

Bezüglich Ihrer Anfrage zur endgültigen Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 166 „Nördliche Halbinsel Hentenberg“ ist anzuführen, dass nach einer Prüfung der im Verfahren vorgelegten Artenschutzprüfung (ASP) und auch der Eingriffsbilanzierung keine Bedenken seitens der UnterenNaturschutzbehörde gegen das Vorhaben bestand, da mit Beachtung der in der ASP formulierten Maßnahmen ein Auslösen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz ausgeschlossen werden kann. Diese Stellungnahme wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des betreffenden Bebauungsplanes an die Stadt Meschede am 16.04.2017 abgegeben.

Der Unteren Naturschutzbehörde liegen auch heute noch keine Kenntnisse über ein tatsächliches Vorkommen der Haselmaus im fraglichen Bereich vor. Die angeführten hohen Verkehrsopfer der Tierart Haselmaus sind für mich nicht nachvollziehbar, weil aus wildbiologischen Gründen die Tierart freie Flächen meidet und Straßenflächen demzufolge in der Regel nur in Ausnahmefällen überquert. Zudem ist anzumerken. dass die Baumaßnahmen aktuell nahezuabgeschlossen sind und selbst beim Vorhandensein der seltenen Art aufgrund des langen Winterschlafes diese Tiere zurzeit nicht beeinträchtigt würden. Eine Erfordernis für Schutzmaßnahmen vermag ich daher nicht zu erkennen.

Sollten über die vorstehenden Ausführungen hinaus zusätzliche Informationen gewünscht werden, steht Ihnen mein o.g. Mitarbeiter gern für weitere Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.“

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