Bauarbeiten kontra Haselmaus II
Stand Februar 2017
Am 14.02.2017 wandte sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bereits einmal mit einer Anfrage zur Situation der streng unter Artenschutz stehenden Haselmaus an Landrat Dr. Karl Schneider. Damals ging es um Baumfällungen am Hennesee, in einem Be-reich, in dem es Anzeichen für Haselmausvorkommen gab.
Die SBL/FW hatte gefragt:
1. Wie beurteilt der Landrat die vorgezogenen Abholzungsmaßnahmen?
2. Wie ist der Stand des Baugenehmigungsverfahrens?
3. Welche Stellungnahmen hat die Untere Landschaftsbehörde im Verfahren abgege-ben?
Zu 1. antwortete die Kreisverwaltung u.a. sinngemäß, der Investor hätte ein Gutachten in Auftrag gegeben, wonach ein tatsächliches, aktuelles Vorkommen der Haselmaus auf der Baufläche nicht nachgewiesen worden sei. Dennoch sei auf Vorschlag des Gutachters der eigentliche Baubeginn auf die Zeit nach der Winterruhe der Haselmaus verschoben.
Zu 2. hieß es in der Antwort u.a., dass nach dem Kenntnisstand des HSK die Stadt Mesche-de die Baugenehmigung noch nicht erteilt habe.
Zu 3. schrieb die Behörde u.a., die Untere Naturschutzbehörde (UNB) hätte noch keine ab-schließende Stellungnahme abgeben können.
Stand Februar 2018
In den letzten Wochen sind in der Nähe der Baustelle für das H 1 am Hennesee weitere Ab-holzungsmaßnahmen erfolgt.
Daraufhin rief die SBL/FW bei einer im HSK ansässigen Tierschutzorganisation an, um in Erfahrung zu bringen, ob Umwelt- und Tierschützer eine Haselmaus-Population im fraglichen Bereich am Hennesee für wahrscheinlich halten.
Die Frage wurde eindeutig bejaht. Die Organisation berichtete, ihr sei bekannt, dass Tier-freunde und Spaziergänger im Bereich der Baustelle am Hennesee immer wieder Hasel-mäuse von der Straße aufsammeln.
Das kann man dann ja wohl nur als eindeutiges Anzeichen für die (Noch-)Existenz der Ha-selmaus am Hennesee werten!
Grund genug für die SBL/FW, das Thema „Bauarbeiten kontra Haselmaus“ erneut aufzugrei-fen. Fraktionssprecher Reinhard Loos fragte also mit Schreiben vom 13.02.2018 den Landrat:
1. Erfolgte zwischenzeitlich die abschließende Stellungnahme der UNB?
2. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die UNB gekommen?
3. Ist Ihres Wissens jetzt ein tatsächliches, aktuelles Vorkommen der Haselmaus im fraglichen Bereich und in anderen Stellen am Hennesee nachgewiesen worden?
4. Wenn ja, welche Maßnahmen sind zum Schutz der streng nach FFH-Richtlinie ge-schützten Tierart ergriffen worden?
Stand März 2018?
Die SBL/FW wird berichten …