Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

HSK hat offenbar keine Erkenntnisse über Rechtsradikalismus an kreiseigenen Schulen

By admin at 11:49 pm on Wednesday, December 20, 2017

Schulsozialarbeiter regt Anfrage an
Ein Schulsoziarbeiter machte die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) darauf aufmerksam, dass es an Schulen im Hochsauerlandkreis durchaus ein Problem mit rechtsradikalem Gedankengut geben könnte.
Die Annahme, dass auch bei uns einige junge wie ältere Menschen „rechts ticken“, ist unseres Erachtens nicht einfach von der Hand zu weisen. Dafür sprechen allein schon die vielen fremdenfeindlichen und hasserfüllten Sprüche und Kommentare in den sogenannten sozialen Medien.

Rechtsradikale Tendenzen an den kreiseigenen Schulen?
Der Hochsauerlandkreis ist Träger von fünf Berufskollegs. Zwei sind in Arnsberg (Am Eichholz und Berliner Platz), die anderen drei in Brilon, Meschede und Olsberg. Zudem ist der HSK Träger von sieben Förderschulen.
Wer hat sich schon laut und öffentlich Gedanken darüber gemacht, ob es an den kreiseigenen Schulen Schülerinnen und Schüler und ggf. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Vorliebe für „Nazi-Ideen und -Sprüche gibt“? Bisher doch offenbar niemand?

Anfrage der SBL/FW
Also richtete sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 07.11.2017 mit folgenden Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:

1. Welche Möglichkeiten sehen Sie, aufkeimendem oder bereits bestehendem Rechtspopulismus und Rassismus an Schulen – speziell an den kreiseigenen Schulen – vorzubeugen und aktiv und möglichst effizient gegen derartige Einstellungen, sowohl bei Schüler/innen und ggf. auch bei Lehrer/innen, zu handeln?

2. Sind an den kreiseigenen Schulen „Projekte gegen Rechts“ (z. B. „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“) Bestandteil themenaffiner Unterrichtsfächer? Oder sind diese Angebote in entsprechenden Fächern wie Gesellschaftslehre, Politik, Geschichte oder Erdkunde entlang der Kernlehrpläne durch gezielte Unterrichtseinheiten integriert?

3. Wenn nein, warum nicht?

4. Wenn ja, welche konkreten Angebote gibt es an welcher Schule? Mit welchem personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand und über welche Zeiträume laufen diese Maßnahmen an den einzelnen Schulen oder an außerschulischen Lernorten?

5. Lehrerinnen und Lehrer haben eine Vorbildfunktion. Gibt es für die Pädagoginnen und Pädagogen an den kreiseigenen Schulen Verhaltensanweisungen bzw. schulinterne Fortbildungen hinsichtlich der Thematisierung von AfD und anderen rechtspopulistischen Gruppen?

6. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Neutralitätsgebot?

7. Wie gehen die Lehrerinnen und Lehrer auf Schülerinnen und Schüler ein, deren rechtspopulistische Haltung offensichtlich ist?

Antwort ist wenig konkret
Kurz gefasst heißt die Antwort aus dem Kreishaus: „Nicht zuständig“!
Die Aufsichtsbehörde sei die Bezirksregierung.
Und das Ministerium lege die Inhalte der Bildungsgänge und Unterrichtsfächer fest.
Die Schulen bestimmten dann die schuleigenen Unterrichtsvorgaben.
Dem HSK sei allerdings bekannt, dass sich das Berufskolleg am Eicholz in Arnsberg an dem Projekt „Schule ohne Rassismus“ beteilige.

Das Antwortschreiben des Hochsauerlandkreises mit Datum vom 12.12.2017 komplett:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Gem. §§ 78 ff des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRWSchulG) gehört zu den Aufgaben der öffentlichen Schulträger u.a. die Einrichtung von Schulen, der Bau, die Unterhaltung, Erweiterung und Instandsetzung der Schulgebäude und die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen.

Zu den Aufgaben der Schulaufsicht gehören gern. §§ 86 ff SchulG u.a.:
die Sicherung und Weiterentwicklung eines qualitativ hochwertigen, zukunftsgerichteten, international konkurrenzfähigen Bildungsangebotes in Schulen, die Sicherung der Bildungschancen bei Stärkung der Selbstverantwortung des Einzelnen.

Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die Bezirksregierungen und die staatlichen Schulämter.
Die Bezirksregierungen nehmen die Dienst- und Fachaufsicht über die Realschulen, die Gesamtschulen, die Gymnasien, die Sekundarschulen, die Berufskollegs und die Weiterbildungskollegs sowie Förderschulen u. a. im Bildungsbereich dieser Schulformen wahr. Die Bezirksregierungen sind zugleich obere Schulaufsichtsbehörde. Die staatlichen Schulämter nehmen die Dienst- und Fachaufsicht über die Grundschulen und die Fachaufsicht über Hauptschulen und bestimmte Förderschulen wahr. Das staatliche Schulamt wird als untere Schulaufsichtsbehörde von den Kreisen getragen.

Gem. 5 29 SchulG erlässt das Ministerium schulformspezifische Vorgaben für den Unterricht. Diese legen insbesondere die Ziele und Inhalte für die Bildungsgänge, Unterrichtsfächer und Lernbereiche fest und bestimmen die erwarteten Lernergebnisse. Die Schulen bestimmen auf der Grundlage dieser Unterrichtsvorgaben in Verbindung mit Ihrem Schulprogramm schuleigene Unterrichtsvorgaben.

Der Hochsauerlandkreis ist Träger von 5 Berufskollegs und 7 Förderschulen. Wie dargestellt, liegt die Zuständigkeit für den Unterricht an den kreiseigenen Schulen bei der Bezirksregierung bzw. beim Schulamt für den Hochsauerlandkreis. Die Schulen bestimmen dann die schuleigenen Unterrichtsvorgaben.

Die von Ihnen unter den Fragen 1— 7 angefragten Informationen zum Unterricht und der Gestaltung des Schulalltags beziehen sich auf Bereiche in denen der Hochsauerlandkreis nicht zuständig ist.

Allerdings ist mir bekannt, dass sich das Berufskolleg am Eichholz an dem von Ihnen unter Punkt 2 aufgeführtem Projekt „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ beteiligt.“

Auf der Suche im „www“ stießen wir auf einen 2 Jahre alten Artikel der „Zeit“ über „Rechtsradikalismus an Schulen“. Der Autor stellt die Frage: „Wie sollen Lehrer mit Neonazis im Klassenzimmer umgehen?“ Wir meinen, unsere Behörden sollten sich diese Frage auch stellen!

Klick:
http://www.zeit.de/2015/45/lehrer-schule-rechtsextremismus-rassismus

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Unterschiede!

By admin at 11:57 pm on Monday, December 18, 2017

Heute hat das Stadtjugendamt Arnsberg eine Pressemitteilung herausgegeben: “Eltern können ihr Kind ab sofort bis spätestens Freitag, 12. Januar, für das Kindergartenjahr 2018/2019 anmelden. Die Anmeldung erfolgt über ein unkompliziertes Online-Verfahren in bis zu drei Kindergärten ihrer Wahl”. Persönliche Anmeldungen in den Kitas können in der Woche von 15. Januar bis 19. Januar vorgenommen werden. Ab 24. Januar werden die Eltern über die Auswahlentscheidungen der Kita-Träger informiert.

Das hört sich gut an, vor allem wenn man weiß, dass in den 9 Städten und Gemeinden, die vom Kreisjugendamt des HSK betreut werden, die Anmeldefrist schon etwa Mitte Oktober zu Ende ging. Denn hier mussten die Träger die Anmeldungen erst sammeln und untereinander abgleichen. Die Eltern mussten sich dort an jeder Kita einzeln anmelden, und die Zahl der zulässigen Anmeldungen je Kind ist unbegrenzt. Bereits am 30. November wollte das Kreisjugendamt alle ausgewählten Anmeldungen von den Trägern haben. Bis die Eltern eine Zusage erhalten, dauert es allerdings noch Monate.

In der Stadt Arnsberg können sich die Eltern mit der Kita-Anmeldung etwa 3 Monate länger Zeit lassen als beim Kreisjugendamt, was für viele Familien das Verfahren erheblich einfacher macht. Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hat wiederholt beantragt, das antiquirte Anmeldeverfahren des Kreisjugendamtes zu ändern. Das ist bisher nicht nur am Widerstand von Kreisverwaltung und GroKo gescheitert, es kam noch schlimmer: Für das neue Kita-Jahr wurde der Anmeldeschluss um 2 Monate vorgezogen…

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Kein neuer Haushalt, teures Gebäude in Winterberg, Resolution nach Düsseldorf

By admin at 9:31 pm on Saturday, December 16, 2017

Das sind die wesentlichen Ergebnisse der Kreistagssitzung am 15. Dezember in Meschede.

Wie erwartet, konnte der Kreishaushalt 2018 noch nicht beschlossen werden, da alle Einwohnerinnen und Einwohner noch bis zum 03.01.2018 der Kreisverwaltung Bedenken gegen den Haushaltsentwurf mitteilen können. Wer das überlegt, findet hier den kompletten Haushaltsentwurf. Hinweise dazu gibt gerne die Geschäftsstelle der SBL-Kreistagsfraktion, erreichbar unter sbl-fraktion@hochsauerlandkreis.de oder info@sbl-fraktion.de. Am Freitag wurden zwar 7 Haushaltsreden gehalten. Es wurden aber nur einige wenige haushaltswirksame Anträge eingebracht und davon kein einziger abgestimmt. Auch die Höhe der von den Städten und Gemeinden zu zahlenden Kreisumlage steht noch nicht fest. Alle dazu erforderlichen Anträge, Beratungen und Beschlüsse erfolgen erst in einer weiteren Sitzung des Kreistags am 12.01.2018. Da dies absehbar war, hatte die SBL/FW-Kreistagsfraktion zu Beginn der Sitzung den Antrag gestellt, alle den Haushalt betreffenden Tagesordnungspunkte abzusetzen und in der nächsten Sitzung, also nur einmal zu behandeln. Dieser Antrag wurde allerdings nur von der Kreistagsfraktion Die Linke unterstützt, alle anderen wollten nicht auf die doppelte Haushaltsberatung verzichten.

Gegen 7 Stimmen wurde bei einer Enthaltung mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP beschlossen, ein neues Funktionsgebäude an der Winterberger Bobbahn zu errichten. Es soll mehr als 2,4 Mio Euro kosten, mit einem Eigenanteil des HSK und der Stadt Winterberg von zusammen ca. 840 TEuro. Damit wird die gerade erst eingeleitete Entschuldung um etwa 8 1/2 Jahre verzögert – falls der Kostenrahmen eingehalten wird, sonst noch länger. Ende 2016 war die Bobbahn-Gesellschaft mit mehr als 3,1 Mio Euro verschuldet. Das Gebäude dient vor allem der Bewirtung von VIPs und Sponsoren bei den (seltenen) Großereignissen an der Bahn. Etwa alle 5 Jahre findet dort eine WM, EM oder DM statt. Sonst wird sich der 250 Personen fassende Hauptraum nur selten nutzen lassen. Ein weiterer Nachteil ist die sehr ungünstige Lage: Das “Funktionsgebäude” liegt etwa 100 Meter unterhalb des vorhandenen Gebäudes der Zielarena und auf der anderen Seite der Bahn, die man schlecht erreicht, wo bisher wenig stattfindet und von wo man eine schlechte Sicht auf die Bahn hat.

Einen kleinen Erfolg konnte die SBL/FW-Kreistagsfraktion doch verzeichnen. Mit Unterstützung aller Kreistagsmitglieder außer der FDP wurde beschlossen, dass der Landrat im Auftrag des Kreistags einen Brief an Landesregierung und Landtag schreibt, in dem er dazu auffordert, den Landeszuschuss zum Sozialticket langfristig beizubehalten. Dieser Zuschuss beträgt auf Landesebene bisher jährlich 40 Mio Euro, von denen der HSK ca. 380 TEuro erhält. Landesweit werden damit fast 300.000 Sozialtickets für den ÖPNV unterstützt. Der Landesverkehrsminister hatte geplant, diese Finanzmittel auf den Straßenneubau umzuverteilen. Im Kreistag zögerte die CDU-Fraktion zunächst, ließ sich dann aber vom Landrat überzeugen, unser Anliegen zu unterstützen. Das wünschen wir uns öfters…

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Heute Kreistagssitzung – zu früher Stunde und ohne Beschluss über die Haushaltssatzung

By admin at 9:15 am on Friday, December 15, 2017

Heute trifft sich im Sitzungssaal des Mescheder Kreishauses der Kreistag des HSK zu seiner 4. Sitzung in diesem Jahr. Der Beginn ist außerordentlich früh: Bereits um 14 Uhr wird die Tagesordnung aufgerufen. Eigentlich sollte im Mittelpunkt die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 erfolgen. Die wurde aber nun auf den 12. Januar verschoben. Denn noch bis zum 3. Januar können die Bürgerinnen und Bürger bei der Kreisverwaltung Einwendungen gegen den Haushaltsentwurf einbringen, wie im aktuellen Amtsblatt vom 11.12.2017 veröffentlicht wurde.

Weitere Punkte auf der Tagesordnung sind der Beschluss über die Errichtung eines weiteren “Funktionsgebäudes” (interessant vor allem für die Bewirtung von VIPs) in der Nähe der Zielarena der Bobbahn in Winterberg für eta 2 1/2 Mio Euro, die Wirtschaftspläne für die Beteiligungsgesellschaften des Kreises der Beteiligungsbericht 2016 und die Fortführung des Sozialtickets (“MobiTicket”). Hierzu liegt ein Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion vor, das Land NRW zur Weiterzahlung seiner Zuschusses aufzufordern.

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Sparpotential statt doppelter Haushaltsberatung

By admin at 10:07 pm on Tuesday, December 12, 2017

Die SBL/FW hat den Landrat gestern Abend aufgefordert, die Sitzung des Kreistages am 15.12.2017 abzusagen.

Warum?
Weil die Kreisverwaltung gestern (am 11.12.2017) Mittag mitgeteilt hat, dass die Haushaltssatzung des Hochsauerlandkreises in der Kreistagssitzung am Freitag dem 15.12.2017 aus formalen Gründen noch nicht beschlossen werden kann. Darum sei jetzt für den 12.01.2018 eine zusätzliche Kreistagssitzung angesetzt worden.

Kreistagssitzung überflüssig?
Nach Ansicht der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erübrigt sich nun die für nächsten Freitag angesetzte Kreistagssitzung. Zeit und Geld könnten gespart werden!

SBL/FW stellt kurzentschlossen Antrag
Nachdem in der SBL/FW-Fraktionssitzung am 11.12.2017 abends der entsprechende Beschluss gefasst wurde, schrieb Fraktionssprecher Reinhard Loos umgehend Landrat Dr. Karl Schneider an:

Der Wortlaut des Antrags:

„Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion hat in ihrer heutigen Fraktionssitzung beschlossen, den Landrat aufzufordern, die für den 15.12.2017 einberufene Sitzung des Kreistags abzusagen, was wir Ihnen hiermit mitteilen.
Die noch vor dem Jahreswechsel zu beschließenden Tagesordnungspunkte sollten am 15.12.2017 vom Kreisausschuss beschlossen werden. Alle weiteren angekündigten TOPs sollten vom Kreistag am 12.01.2018 beraten und beschlossen werden.

Begründung und Erläuterung:
Der Kreiskämmerer hat dem Unterzeichner heute Mittag telefonisch mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung am 15.12.2017 aus formalen Gründen noch nicht beschlossen werden kann. Das solle in einer weiteren Sitzung des Kreistags erfolgen, die für den 12.01.2018 geplant ist. Trotzdem solle laut den Angaben des Kreiskämmerers die Haushaltsdebatte im Kreistag bereits am 15.12.2017 stattfinden.

1. Wir weisen darauf hin, dass in der Sitzung am 12.01.2018 jede Fraktion und jedes einzelne Kreistagsmitglied neue Anträge zum Haushalt stellen kann, so dass es dann zu einer doppelten Haushaltsberatung käme. Es ist auch gut möglich, dass sich bis zum 12.01.2018 neue Grundlagen und Fakten ergeben, die haushaltsrelevant sind und die eine Anpassung des Kreishaushalts 2018 sinnvoll erscheinen lassen.

2. Aus ökonomischen und ökologischen Gründen sind zwei Sitzungen des Kreistags innerhalb von 4 Wochen nicht sinnvoll.

3. Im heute erschienenen Amtsblatt wird den Bürgerinnen und Bürgern zum Entwurf des Kreishaus-halts u.a. mitgeteilt: “Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner und Abgabepflichtige der kreisangehörigen Gemeinden bis zum 03.01.2018 bei der Kreisverwaltung … erheben.” Es wäre ein Affront gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, wenn der Kreistag nun den Kreishaushalt schon vor dem Ende dieser Frist beraten und faktisch beschließen würde.

4. Zudem liegt unserer Fraktion bisher die Stellungnahme der Bürgermeister der 12 kreisangehörigen Gemeinden zum Kreishaushalt 2018 nicht vor (Drs. 9/869). Sie stellt eine wichtige Grundlage für Anträge unserer Fraktion dar. Da wir sie aber noch nicht kennen, konnten wie sie in unserer heutigen Fraktionssitzung nicht diskutieren und beraten.“

Ablehnung! Das Echo aus dem Kreishaus ließ nicht einmal einen Tag auf sich warten:

Darin steht u.a.:
“Ich werde die Kreistagssitzung am 15.12.2017 nicht absagen.

Unabhängig vom Verlauf der Sitzung am 15.12.2017 steht es natürlich jedem Kreistagsmitglied frei, am 12.01.2018 neue Anträge zu stellen und Sachbeiträge vorzutragen.

Einen Affront gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern vermag ich mit dem vorgeschlagenen Weg nicht zu erkennen.

Die Stellungnahme der Bürgermeister geht heute noch auf den Weg.“

So füllen am nächsten Freitag dutzende Kreistagsmitglieder unnötigerweise die Straßen und verbringen Zeit im Kreishaus, um dann 4 Wochen später noch einmal den Kreishaushalt 2018 zu beraten.
Die Stellungnahme der Bürgermeister ging tatsächlich heute Nachmittag bei unserer Fraktion ein, weniger als 3 Tage vor Beginn der Kreistagssitzung und viel zu spät, um sie vor der Sitzung in der Fraktion noch beraten zu können. Dem Landrat lag sie schon 13 Tage eher vor, wurde aber nicht weiter geleitet …

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“Wichtiger Beitrag zur Mobilität”

By admin at 11:24 pm on Thursday, December 7, 2017

Auf Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion befassten sich in den letzten Tagen der Sozialausschuss und der Wirtschaftsausschuss des HSK mit dem Sozialticket (im HSK “MobiTicket” genannt). Es wurde im Januar 2017 (endlich) auch im HSK eingeführt, nachdem die Sauerländer Bürgerliste es in der Haushaltsdebatte 2016 erneut beantragt hatte. In den vorhergehenden Jahren hatten wiederholte Anträge der SBL/FW noch nicht zum Erfolg geführt. Mittlerweile ist die vergünstigte Monatskarte für Personen mit Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen in fast allen Kreisen in NRW eingeführt, darunter auch in den fünf südwestfälischen Kreisen. Als letzter dieser Kreise erfolgt die Einführung gerade im Märkischen Kreis:
http://guten-tach.de/sozialticket-fuer-den-maerkischen-kreis-kommt-am-1-april-2018

In der aktuellen Sitzungsvorlage 9/879 der Kreisverwaltung des HSK stehen eindeutige Aussagen:
“Seit Einführung des MobiTickets besteht im gesamten Kreisgebiet eine ungebrochen starke Nachfrage. Die Zahl der Nutzer des neuen Angebotes konnte von 681 Tickets im Januar auf 2.318 Tickets im Oktober gesteigert werden. … Im Rückblick ist die Einführung des Tickets daher als Erfolg zu bewerten. Der Zugang zur Mobilität wurde wesentlich erleichtert und wirkt im gesamten Kreisgebiet und nicht nur im städtischen Raum. …
Aufgrund des Erfolgs des Tickets hält die Verwaltung das MobiTicket auch in der Zukunft für einen wichtigen Beitrag zur Mobilität im Kreisgebiet und empfiehlt den Behalt des Angebotes.”

Noch vor etwa drei Jahren hörte sich die Äußerungen aus dem Mescheder Kreishaus völlig anders an. In der Drucksache 8/1012 schrieb die Kreisverwaltung am 24.02.2014:
“Bei der derzeitigen Finanzsituation des Kreises aber auch der Städte und Gemeinden besteht für die Einführung eines kreisweiten, flächendeckenden Sozialtickets aus Sicht der Verwaltung kein Raum. Es ist für den ländlichen Raum auch kein sinnvolles Angebot, wie bereits in den Drucksachen 8/159 und 8/159 1. Ergänzung für die Kreistagssitzung am 02.07.2010 dargestellt wurde.”

Doch besser spät als nie! Das Sozialticket kostet den HSK übrigens keinen einzigen Euro. Etwa 370.000 Euro Zuschuss kamen im Jahr 2017 vom Land NRW, und das reichte aus, dass es sich trotz des günstigen Preises (monatlich 32,50 Euro für die kreisweit gültige Variante) sogar für die Verkehrsträger rechnet, denn durch die vielen zusätzlichen Nutzer des ÖPNV gibt es Mehreinnahmen.

Der Landeszuschuss stand jetzt allerdings in Frage, nachdem Landesverkehrsminister Wüst (CDU) am 22.11.2017 im Verkehrsausschuss des Landtags angekündigt hätte, den die Beteiligung des Landes ab 2018 zu kürzen und 2020 gar nicht mehr zu zahlen.
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/sozialticket-100.html
Das eingesparte Geld wollte die Landesregierung für den Straßenbau verwenden; es hätte jährlich für etwa 2 Ortsumgehungen gereicht. Dadurch wäre für etwa 300.000 Menschen die Gefahr entstanden, dass das Sozialticket ersatzlos wegfällt. Doch nach massiven Protesten vieler Organisationen ruderte die Landesregierung bereits am 29.11. zurück. Zumindest für 2018 scheint jetzt der Landeszuschuss in der bisherigen Höhe gesichert.
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/sozialticket-wuest-100.html

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Fehlplanung

By admin at 12:30 am on Tuesday, December 5, 2017

Dass Behörden manchmal nicht in der Lage sind, eine sinnvolle Verkehrsplanung zu machen, war heute wieder im HSK-Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus festzustellen.
Es ging um einen Antrag, den die SPD-Kreistagsfraktion bereits im Februar 2017 gestellt hatte. Anlass waren die langen Staus auf dem Straßen von und nach Winterberg an den Wintersportwochenden.

Also wurden drei Arbeitsgruppen eingerichtet, die fast nur aus Behördenmitarbeitern bestanden. Sie befaßten sich mit den Themen Kommunikation, Verkehrslenkung und Öffentlicher Personennahverkehr. Schauen wir uns das Ergebnis der ÖPNV-Arbeitsgruppe näher an. In der Drucksache 9/874 wird so darüber berichtet:
“Kurzfristige Entlastung wird durch die Reaktivierung und Weiterentwicklung des SkiBusses AstenExpress erreicht, der durch die Stadt Winterberg für die Saison 2017/2018 bestellt wurde.
Der Fahrplan zum neuen saisonalen Angebot ist in Anlage 1 dargestellt.”

Also werfen wir nun einen Blick auf den Fahrplan des Skibusses, der zwischen Winterberg Bahnhof und den Skigebieten verkehrt. Er soll an den Wochenenden zwischen 26.12.2017 und 04.03.2018 verkehren.
Was dürfen Fahrgäste von einem solchen Skibus erwarten? Dass er sie zum Bahnhof bringt, und zwar dann, wenn dort auch Züge fahren. Doch dieses Ziel wurde weit verfehlt.
Als Beispiel hier die Busankünfte am Winterberger Bahnhof an Sonntagen. Dafür ist es wichtig zu wissen, dass die Züge in Richtung Meschede – Arnsberg – Dortmund dort immer zur Minute X:31 abfahren, von 09:31 bis 18:31 Uhr.
Der erste Bus erreicht den Winterberg Bahnhof um 09:38 Uhr; dann wird kaum ein Skifahrer schon die Rückreise antreten. Der nächste Bus kommt um 12:38 Uhr am Bahnhof an. Das ist für Vormittags-Skifahrer interessant, aber die Wartezeit auf den nächsten Zug beträgt inakzeptable 53 Minuten! Die weiteren 6 Skibusse erreichen den Bahnhof stündlich von 14:08 Uhr bis 18:08 Uhr, und außerdem um 16:38 Uhr. Die Wartezeiten auf den Zug betragen also 23 oder 53 Minuten. Das bedeutet viel verlorene Zeit auf der Piste und lange Wartezeiten am Bahnhof. Sinnvoll ist diese Planung nicht. Damit wird die Nutzung der Bahnverbindung nach Winterberg nicht attraktiv, und die Staus bleiben so lange wie im letzten Winter…
Es sollte möglich sein, dass die Skibusse jeweils zwischen X:20 und X:25 Uhr am Winterberger Bahnhof ankommen, so dass die Fahrgäste bequem in den Zug umsteigen können!

Noch unverständlicher ist es, dass bei den Beamten der Kreisverwaltung, als dieses Thema heute im für Verkehr zuständigen Ausschuss angesprochen wurde, keinerlei Bereitschaft erkennbar war, die Planungen für den Busfahrplan so zu ändern, dass eine gute Verknüpfung zwischen Bus und Bahn erfolgt. Leider besteht das Problem der schlechten Verknüpfnug zwischen Bus und Bahn im HSK öfters…

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Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur Fraktions-sitzung in den „Pulverturm“ nach Meschede ein

By admin at 5:45 pm on Saturday, December 2, 2017

Am Montag dem 11.12.2017 um 20.00 Uhr treffen sich die Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in der Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße 33 in Meschede, zu ihrer letzten Fraktionssitzung im Jahr 2017.

Die Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger der SBL/FW-Fraktion und die beiden Kreistagsmitglieder Reinhard Loos und Stefan Rabe berichten zunächst über den Verlauf der jüngsten Ausschuss-Sitzungen und über dort getroffene Empfehlungen und Beschlüsse.
Breiten Raum wird dann auch die Tagesordnung der kommenden Kreistagssitzung (am Freitag dem 15.12.2017) einnehmen. Thematisch geht es Freitag im Kreishaus kreuz und quer durch das Hochsauerland. Hier drei Beispiele:

• Das MobiTicket im Hochsauerlandkreis: Fortführung in 2018? Höhere Ticketpreise? (diesen TOP hat die SBL/FW beantragt)

• Der (kostspielige) Neubau eines weiteren Gebäudes an der Bob- und Rodelbahn in Winterberg („Funktionsgebäude Philosophenweg”)

• Das Rechtsgutachten zur beantragten Befreiung und zu den haftungsrechtlichen Risiken für die Windenergieanlagenplanungen im Bereich der Hellefelder Höhe in Sundern.

Im Mittelpunkt dieser Kreistagssitzung wird die Haushaltsdebatte stehen. Zum Kreishaushglt 2018 wird die SBL/FW-Kreistagsfraktion mehrere Anträge einbringen, die in der Fraktionssitzung besprochen werden.

Die Kreistagsmitglieder Stefan Rabe und Reinhard Loos freuen sich gute Gespräche und einen spannenden Abend in Meschede.
Interessierte Gäste sind bei der SBL/FW immer gerne gesehen und herzlich willkommen!

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Späte Einsicht

By admin at 11:56 pm on Tuesday, November 28, 2017

In der letzten Sitzung des Kreistags wurde eine Baukommmsion für die Sanierung bzw. den Neubau der kreiseigenen Berufskollegs eingerichtet und besetzt. Zur allgemeinen Überraschung ließ der Landrat keine Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger als Mitglieder für diese Baukommission zu, sondern nur Kreistagsmitglieder. In den anderen drei bisher eingerichteten Baukommissionen war das nie ein Problem.
Darüber haben wir hier berichtet.

Noch während der Kreistagssitzung beantragte die SBL/FW-Fraktion, dies zu ändern – und stieß auf die Ablehnung der CDU-Kreistagsmehrheit.

Doch manchmal kommen Einsichten etwas später. Erst bei zwei anderen Kreistagsfraktionen, die nach der letzten Kreistagssitzung nun ebenfalls beantragten, dass auch Sachkundige Bürger Mitglieder dieser Baukommission werden könnten.
Und dann beim Landrat. Er schrieb am 17.11.2017 einen Brief an die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen und kündigte eine Änderung an. In der Sitzungsvorlage 9/896 für die Kreistagssitzung am 15.12.2017 wird nun eine Neubesetzung der Baukommission für die Berufskollegs vorgeschlagen, und es steht dort auch der Satz: “Eine Besetzung mit sachkundigen Bürgern ist möglich”.
Das hätten wir eher haben können. Aber immerhin: Besser spät als nie!

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Sekundarschulen in der Krise

By admin at 11:36 pm on Saturday, November 25, 2017

Die in Ostwestfalen erscheinende “Neue Westfälische” (NW) veröffentlichte in dieser Woche einen Beitrag mit der Überschrift “Sekundarschulen in NRW in der Krise“.

Danach drohe Sekundarschulen in NRW nur sechs Jahre nach ihrer Gründung wegen sinkender Schülerzahlen das Ende. Vor allem im ländlichen Raum bestünde die Gefahr, dass die Schulen geschlossen werden, so die NW.

Dies haben sogar CDU und FDP in einem Antrag an den Schulausschuss des Landtags fest gestellt.

Aktuell gebe es in NRW laut NW noch 117 Sekundarschulen, davon 22 in Ostwestfalen-Lippe. Laut Schulministerium seien bislang zehn Sekundarschulen in Gesamtschulen umgewandelt worden. In drei weiteren Kommunen seien entsprechende Beschlüsse in Vorbereitung.

Ein gravierendes Problem für Sekundarschulen ist die fehlende Oberstufe. Im Gegensatz zu Gesamtschulen sind Sekundarschulen auf die Kooperation mit einer anderen Schule angewiesen, während in Gesamtschulen das Abitur im selben System möglich ist.

Im HSK gibt es bisher 6 Sekundarschulen (an 8 Standorten) und keine einzige Gesamtschule. Alle anderen 52 Kreise und kreisfreien Städte in NRW haben jeweils mindestens 2 Gesamtschulen, einzelne ländliche Kreise (z.B. in OWL die Kreise Gütersloh und Paderborn) sogar jeweils 10. In mehreren westfälischen Kreisen (Gütersloh, Lippe, Ennepe-Ruhr) sind sogar die Kreise selbst Schulträger von Gesamtschulen. In Nachbarschaft zum HSK wurde erst im letzten Schuljahr in Büren eine sehr erfolgreiche Gesamtschule neu gegründet, trotz mehrerer Gymnasien am Ort.

Im HSK beginnen bekanntlich viele Entwicklungen etwas später und dauern etwas länger. Aber auch hier wird die CDU bald ihren Fundamental-Widerstand gegen die Einrichtung von Gesamtschulen aufgeben müssen, wenn der HSK nicht bildungspolitisch abgehängt werden soll.

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Kormoran-Abschüsse im Hochsauerlandkreis – Wenn die Ausnahme zur Regel wird

By admin at 1:04 am on Friday, November 24, 2017

Alle Jahre wieder …
„Corpus Delicti“ ist die Verwaltungsvorlage 9/831 „Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen; hier: Verlängerung der erteilten Ausnahmegenehmigung/Befreiung für ein Jahr“. Sie stand am 10.10.2017 auf der Tagesordnung des Naturschutzbeirats (ehemals Landschaftsbeirat).

Offenbar mit Erfolg beklagen sich alle Jahre wieder Angelsport- und Sportfischervereine und Fischereigenossenschaften im Hochsauerlandkreis bei der Kreisverwaltung über ihre missliebige Konkurrenz durch Kormorane. Und alle Jahre wieder erteilt der Hochsauerlandkreis daraufhin eine Ausnahmegenehmigung für den „Vergrämungsabschuss“ der schwarzen Vögel sogar in Naturschutzgebieten. Begründet wird diese wiederkehrende Maßnahme mit dem „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwehr erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran.”

Der Blickwinkel des Naturschutzbundes NRW (NABU) …
.. ist wahrscheinlich immer noch ein ganz anderer. In einer 3 Jahre alten Publikation schrieb der Verband:
„Der Kormoran unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Trotzdem wird er in den meisten Bundesländern verfolgt. Auch in Nordrhein-Westfalen.“
Und:
„Die Genehmigung von Abschüssen bzw. Tötungen nach Artenschutzrecht sowohl per Landesverordnung als auch per Einzelgenehmigung für Arten, die weder dem Jagdrecht unterliegen noch in Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie als jagdbare Arten gelistet sind, ist rechtswidrig.
Und:
„Es kann in keiner Weise von einer Überpopulation gesprochen werden. Der Kormoran ist nicht für den Rückgang von seltenen Fischarten verantwortlich, sondern die Verbauung der Gewässer, der Verlust der Strukturvielfalt an Bächen und Flüssen, sowie die Gewässerverschmutzung durch Landwirtschaft und Industrie.“
Klick: https://nrw.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/kormoran/04391.html

Wirtschaftliche Interessen kontra Artenschutz
Wurde hier wirtschaftlichen Interessen (wieder) größere Bedeutung beigemessen als dem Umwelt- und Artenschutz?

Gegenwart und Zukunft
Laut der mittlerweile vorliegenedn Niederschrift der Sitzung des Naturschutzbeirats stimmten die Beiratsmitglieder mehrheitlich für den „Vergrämungsabschuss von Kormoranen im bisher zugelassenen Umfang befristet bis zum 15.02.2018.“
Wir sind uns ziemlich sicher, dass wie in jedem Jahr auch im Oktober 2018 die Ausnahmegenehmigung – die schon längst keine Ausnahme mehr ist – wieder auf der Tagesordnung steht und auch ohne Umschweife auch wieder erteilt wird!?

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Landtagsmehrheit beim Landesverfassungsgericht gescheitert

By admin at 5:42 pm on Wednesday, November 22, 2017

Genau so klar wie die Mehrheit im Landtag, als dieser im Juni 2016 die Einführung einer 2,5-Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen beschloss, war auch die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zu dieser Sperrklausel: Sie verstößt bei den Wahlen der Gemeinderäte und Kreistags gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit. Damit ist das Vorhaben der Landtagsfraktionen von CDU, SPD und Grünen gescheitert, auf diese Weise den kleineren Parteien und Wählergruppen den Zugang zu den Kommunalparlamenten erheblich zu erschweren. An der Urteilsverkündung nahmen 6 Landtagsabgeordnete teil; das Landeskabinett war nicht vertreten.

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In der mündlichen Urteilsbegründung am 21. November stellte die Präsidentin des Landesverfassungsgerichts klar, dass für die Einführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen sehr hohe Anforderungen gelten. Die seien bei weitem nicht erfüllt worden. Denn weder in der Gesetzesbegründung noch bei der Sachverständigenanhörung im Landtag noch bei der mündlichen Verhandlung beim Gericht in Münster sei es den Vertretern des Landtags gelungen deutlich zu machen, dass wegen der kleinen Fraktionen und Gruppen tatsächlich eine Funktionsunfähigkeit der Kommunalparlamente drohe. Bereits im Jahr 1999 sei die frühere 5-Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen abgeschafft worden. Für diesen langen Zeitraum hätte es möglich sein müssen, auf der Basis empirischer Daten eine eventuelle bestehende tatsächliche Funktionsunfähigkeit nachzuweisen. Dies sei aber nicht erfolgt. Die Gesetzesbegründung erschöpfe sich im Wesentlichen in abstrakten, schematischen Erwägungen zu möglichen negativen Folgen einer Zersplitterung der Kommunalvertretungen. Der Gesetzgeber dürfe sich nicht mit einer abstrakten, schematischen Beurteilung begnügen. Eine durch das vermehrte Aufkommen kleiner Parteien und Wählervereinigungen bedingte bloße Erschwerung der Meinungsbildung dürfe er nicht mit einer Funktionsstörung oder Funktionsunfähigkeit gleichsetzen. Die Präsidentin hob ausdrücklich positiv hervor, dass von kleinen Parteien öfters neue Themen in die Kommunalpolitik eingebracht würden.

Gescheitert ist damit auch das Vorhaben der Landtagsmehrheit, die Sperrklausel durch die Aufnahme in die Landesverfassung abzusichern. Denn Änderungen der Landesverfassung, die den Grundsätzen unter anderem des demokratischen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes widersprechen, seien unzulässig. Zu den zwingenden Vorgaben für die Ausgestaltung der verfassungsmäßigen Ordnung in den Ländern gehöre der Grundsatz der Gleichheit der Wahl. Die Sperrklausel bewirke eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen hinsichtlich ihres Erfolgswertes, da Stimmen für solche Parteien und Wählervereinigungen, die an der 2,5 %-Sperrklausel scheitern, verloren gehen.

Ausdrücklich negativ erwähnt wurde der vom Landtag beauftragte Gutachter Prof. Dr. Bogumil, dessen Gutachten nicht geeignet sei, diesen erheblichen Eingriff in die Wahlrechtsgleichheit zu begründen. Auch der Verfahrensbevollmächtigte des Landtags, Prof. Dr. Michael, hatte nach Berichten von Teilnehmern unserer Fraktion an der mündlichen Verhandlung dort kein gutes Bild abgegeben.

Es waren insgesamt noch sieben Verfahren zu entscheiden. Das vollständige Urteil zur Klage der Piraten-Partei lässt sich hier nachlesen:
http://www.vgh.nrw.de/entscheidungen/171121_11-16.pdf

Die Pressemitteilung des Verfassungsgerichts und Antworten auf 10 häufig zum Verfahren gestellte Fragen („FAQ“) finden sich hier:
http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/10_171121/index.php
http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/11_171121/index.php

Die SBL gehörte selbst zu den ursprünglich 9 Klägern gegen die Sperrklausel. Ihr Antrag wurde aber vom Landesverfassungsgericht für unzulässig erachtet, denn die SBL ist keine landesweit tätige Partei, sondern eine regionale Wählergruppe. Folgt man dieser Begründung, könnten sich Wählergruppen nie gegen verfassungswidrige Entscheidungen des Landtags wehren; der Rechtsstaat wäre hier aufgehoben. Daher hat die SBL gegen diese Feststellung des Landesverfassungsgerichts bereits vor einem halben Jahr Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt, über deren Zulassung bisher nicht entschieden wurde. Eine weitere in Kalrsruhe eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Sperrklausel kann die SBL nun für erledigt erklären.

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3 Jahre lang Tunnelsanierung bei Freienohl ab 2023

By admin at 12:00 am on Tuesday, November 21, 2017

Vor einigen Tagen informierte die DB Netz AG, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, in der Freienohler Schützenhalle über die geplanten Sanierungen der beiden Bahntunnel bei Freienohl. Das Interesse war größer als erwartet, denn die 32 aufgestellten Stühle reichten nicht für die mehr als 50 Teilnehmer.

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Beginn der Baumaßnahmen in den beiden nur etwa 3 Kilometer von einander entfernten und etwa 140 Jahre alten Tunnel soll im Jahr 2023 sein. In der sechsmonatigen Vorbereitungsphase werden die beiden Gleise vorübergehend durch nur ein Gleis in der Mitte der Tunnel ersetzt. Während dieser Zeit wird eine etwa dreimonatige Vollsperrung erforderlich. Dann beginnt die etwa 2 Jahre dauernde Bauphase, in der der Tunnelquerschnitt erheblich erweitert wird, um etwa einen halben Meter in der Höhe und um fast zwei Meter in der Breite. Der Gleisabstand (gemessen in der Mitte) wird von 3,50 Meter auf 4,00 Meter erhöht. Seitlich werden Rettungswege angelegt.

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Die Tunnelsanierung erfolgt nach dem sog. “Tunnel-in-Tunnel”-Verfahren. Dabei können die Züge während der Tunnelbauarbeiten eingleisig mit 60 km/h durch den Tunnel fahren, und drum herum wird gebaut. Dieses Verfahren wurde mittlerweile bei 5 Tunnelsanierungsprojekten erfolgreich eingesetzt. Dadurch entfällt die sonst erforderliche mehrjährige Vollsperrung der Bahnstrecke, es kommt allerdings zu Änderungen im Fahrplan infolge der Eingleisigkeit. Durch die guten Kontakte der SBL/FW-Kreistagsfraktion zum Verkehrsclub Deutschland (VCD) war uns dieses Verfahren bekannt, und wir haben es erfolgreich als Antrag in den Forderungskatalog des Kreistags eingebracht. Vorher war dieses Verfahren, das für die Bahnnutzer viele Vorteile gegenüber einem Schienersatzverkehr (SEV) bringt, nicht im Gespräch. Ein weiterer wesentlicher Schritt ist, dass die Tunnel nun – anders als ursprünglich von der DB geplant – zweigleisig ausgebaut werden. Dafür beteiligt sich der regionale Zweckverband für den Schienenpersonenverkehr (NWL) mit etwa 10 Mio Euro an den Baukosten. Und der Tunnelquerschnitt wird so groß, dass eine Elektrifizierung der Strecke möglich wäre.

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Nach Fertigstellung der neuen Tunnelquerschnitte folgt noch eine sechsmonatige Nachbereitungsphase zur Herstellung der Zweigleisigkeit. Auch in dieser Zeit wird wieder eine dreimonatige Vollsperrung erforderlich. Danach können die Tunnel dann wieder im Begegnungsverkehr mit 80 km/h befahren werden.

Fast zeitgleich wird von 2022 bis 2026 auch der Elleringhäuser Tunnel zwischen Olsberg und Brilon-Wald saniert. Er ist etwa 1,4 km lang und kann künftig nur eingleisig betrieben werden.

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Gesundheitsforum der Friedrich-Ebert-Stiftung: Aussagen von Experten

By admin at 5:48 pm on Sunday, November 19, 2017

Als Fortsetzung der gestrigen Berichterstattung über die Veranstaltung am 15.11. in Bestwig veröffentlichen wir noch einige detaillierte Äußerungen von eingeladenen Experten:

Dipl.-Kaufm. Werner Kemper, Sprecher der Geschäftsführung, Klinikum Arnsberg

„In Meschede wurde die Situation diskutiert, wie wir die Krankenhausstrukturen verbessern bzw. verändern können.“ Die sogenannte „fallpauschalisierte Bezahlung“, bei der es um Vorgabemengen für eine Zulassung geht, führte dazu, dass die Abteilung Geburtshilfe geschlossen wurde. So auch in Menden. Das stelle Regionen wie den HSK vor ganz neue Herausforderungen. Die Vorgaben müssten hier in der Region genauso erfüllt werden wie im Ruhrgebiet, schilderte Kemper. Mindestmengen müssten in bestimmten Bereichen erfüllt werden, wie z. B. 160 Kaiserschnitte im Jahr. Um die Mindestmengen zu erfüllen, müsse ein Spezialisten-Team vorgehalten werden. „Die Kliniken stoßen an ihre Grenzen.“
Das Wichtigste seien qualifizierte Mitarbeiter (Ärzte und Pflegepersonal), also Personen, mit denen diese Leistung überhaupt erst erbracht werden könne. „In Meschede werden im Jahr 9,5 Tsd. Patienten behandelt, 40 % sind über 70“, so Kemper. Die ökonomische Herausforderung liege in den Strukturqualitäten. Kemper sprach von einem gewaltigen Strukturwandel, in dem wir uns befinden.
Eine Diskussion über Krankenhausbetten habe keine ökonomische Relevanz mehr. Es ginge nur noch um Leistungsvolumen. „Welche Leistung dürfen wir wo erbringen?“ In der inneren Chirurgie gäbe es nicht mehr so viele Restriktionen. Aber natürlich sei es für ein KH auch wichtig, eine bestimmte Größe zu haben.

Dr. med. Hans-Heiner Decker, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Leiter der Bezirksstelle Arnsberg

Es sei zwar ein Problem, junge Nachfolger zu finden, doch im HSK seien derzeit alle Plätze von Haus- und Fachärzten besetzt. Lediglich Brilon sei ein kritischer Bereich. „ Aber auch da sind wir zuversichtlich“, so Dr. med. Decker. „Doch was ist, wenn ein Sitz plötzlich frei wird?“
Dr. med. Decker hält Kooperationen für sinnvoll. Hausärzte könnten sich z. B. mit Fachärzten zusammenschließen. „Wir brauchen kooperative Strukturen mit Begleitung, die die Administration enthält“, so seine Forderung. Als Beispiele nennt er die Kooperation von Hausärzten mit Kinderärzten, Neurologen mit Psychiatern, Urologen mit Nephrologen oder Krankenhäuser mit Support-Anästhesie.
Der HSK habe ein großes Einzugsgebiet (200 bis 250 Tsd. Einwohner) und viele Vorzüge. Allerdings schrecke die hohe Arbeitsbelastung mit Notdiensten (im stationären Bereich jedes dritte Wochenende) ab. „Vieles ist vorprogrammiert.“ Dass die Patienten oft weite Strecken fahren müssen, z. B. von Brilon bis nach Arnsberg, schaffe zwar Unmut, doch die Dermatologie lasse sich nicht mit der Chirurgie zusammenschließen. Und: Zahlen auf dem Lande könnten nicht mit denen im Ruhrgebiet verglichen werden.
Frauen sollten in abgespeckter Form in eine Niederlassung gehen können. Zum Thema Numerus Clausus: „Der gehört eigentlich abgeschafft.“

Frederik Ley, Vorsitzender Regionalleitung DB Regio Bus NRW

Auch die Deutsche Bahn widmet sich dem Thema Gesundheitsmobilität: „Wie kommt der Patient zum Arzt und umgekehrt?“ Ley stellte den Medibus vor. Dieser integriert eine Vollausstattung für einen Hausarzt und moderne IT. In der Flüchtlingsversorgung wurde er bereits eingesetzt. „Der Medibus bietet die Flexibilität, Orte zu erreichen. Auch kann das Problem der Teilzeit gelöst werden“, so Ley. Ein kleiner Mosaikstein sozusagen, um das Problem im ländlichen Raum zu bedienen.

Max Müller, Chief Strategy Officer, DocMorris

Max Müller ist einer von vier Vorstandsvorsitzenden bei DocMorris. Er schilderte die Gesetzesgrundlage zur Gesundheitsversorgung: „§ 2 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) besagt: Im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben.“
Laut einer Studie aus Niedersachsen würden diejenigen Studenten, die aus dem ländlichen Raum stammen, nach dem Studium auch wieder zurückkehren.
Er sieht folgende Ursachen der Problematik des Ärztemangels:
1. Die Anzahl der Studienplätze ist zurückgegangen.
2. In bestimmten Regionen fehlten finanzielle Anreize. Es sei schwierig, junge Ärzte aufs Land zu holen (Beispiel: Erzgebirge, Schwarzwald) – zumal wenn auch noch die Möglichkeiten der Digitalisierung wie Smartphone oder Breitbandstrukturen nicht vorhanden sind.
3. Auch die Frage: „Wo kann mein Lebenspartner arbeiten, wo kann ich die Kinder betreuen lassen?“ sei wichtig.
Die Online-Apotheke wird nächstes Jahr 18 Jahre alt. Es sei ein spannender Prozess, wenn eine Berufsordnung geöffnet wird und Onlinetechnologien wie die Onlinesprechstunden und die Telemedizin die Akzeptanz der Verbraucher finden. Müller prophezeit: „Das wird in Zukunft häufiger passieren, das ist ein Zeichen von „nicht abgehängt sein.“
Gesundheitswesen sei primär ein individuelles Thema. „Wir müssen uns neuen Möglichkeiten widmen, das Gesundheitswesen muss finanzierbar sein und wir müssen uns Gedanken darüber machen, mit weniger Menschen das System aufrecht zu erhalten“, so Müller.
Anstelle einer dauerhaften Konfrontation sollten Online und Stationär miteinander kooperieren. Denn wir sollten uns die Frage stellen: „Wie geht es uns morgen?“

Dr. Christof Bartsch, Bürgermeister der Stadt Brilon

Dr. Bartsch vertritt die kommunale Perspektive und spricht für viele Kollegen im HSK. Sein Ziel: Ein Bewusstsein für die Problematiken zu schaffen und im Rahmen der Vorbeugung nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
„13700 sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen auf Dauer Arbeitsplätze besetzen (Anm.: im HSK). Alle Standortfaktoren müssen berücksichtigt werden, um die Regionen attraktiver zu machen“, schildert er. Nicht nur die Ärzteschaft ist betroffen.
Was die Gesundheitsversorgung angeht, erwarte der Bürger eine Haus- und Fachärzteschaft, die den Bedarf deckt. In Brilon seien bei 12 niedergelassenen Hausärzten sieben älter als 60 Jahre. Eine Befragung in Brilon habe gezeigt, dass fast 90 % keine Nachfolgeregelung getroffen haben. Nun sei die Kommune gefordert, sich Lösungen zu überlegen – und zwar jenseits von Marktentwicklungen.
Den Medibus sieht er als eine gute Alternative, wenn die Not sehr groß ist – wie z. B. bei den Impfaktionen und Untersuchungen der Flüchtlinge. Einen Patientendurchlauf stellt er aber wegen der wechselnden Fremdärzte in Zweifel.
„Der Bürger erwartet ein Krankenhaus am Ort, eine ortsnahe Versorgung im Grund- und Regelbereich“, so der Bürgermeister. Die Frage der Krankenhausfinanzierung (wegen der Fallpauschalen und der Vorgaben) sei ein Problem. Das sei ein Weg, der aus seiner Sicht der falsche ist. Einen Wettbewerb für Krankenhäuser auszurufen, der nicht Markt ist (bei vorgegebenen Preisen), sei eine Fehlentscheidung.
Zu Müller: „Jedes Angebot schafft auch eine Nachfrage!“ Die Krankenhausversorgung, die schnelle Versorgung im Notfall und die ortsnahe Bereitstellung von Medikamenten seien für ihn Vertrauenssache. Die niedergelassenen Ärzte und Apotheker kämen dem Erfordernis der Versicherungen nach. Sie stellen Tag- und Nachtdienste bereit und halten Angebote wie Pflegeeinrichtungen vor. Außerdem stellen sie Ausbildungsplätze vor Ort zur Verfügung und führen hier die Steuern ab.
Dr. Bartsch plädiert in Anbetracht der veränderten Anforderungen (Tendenz zur Anstellung, erhöhte Versorgungsbedürfnisse einer älteren Gesellschaft) für ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) oder ein Gesundheitshaus. Das sei ein Ansatz, den man weiter verfolgen sollte. Das sei die Lösung für die Zukunft der Kommunen als Wirtschafts- und Standortfaktor. Denn: „Wenn die Versorgung geht, gehen auch die Menschen.“

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Breites Spektrum unterschiedlicher Positionen und kritischer Stimmen zum Gesundheitssystem

By admin at 5:07 pm on Saturday, November 18, 2017

– Thema Online-Apotheken führte bei Auftaktveranstaltung zur Reihe „Hochsauerlandgespräche“ zum Aufruhr

„1.000 Ärzte heute bedeuten 1.350 bis 1.500 Ärzte morgen – Der Mehrbedarf geht schneller, als die Zunahme des Fachpersonals“, schilderte Brilons Bürgermeister Dr. Christof Bartsch auf der Auftaktveranstaltung der SPD zum Thema: „Herausforderungen der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum – Wie kann die Gesundheitsversorgung in Zeiten des demografischen Wandels sichergestellt werden?“ Geladen hatte die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in Zusammenarbeit mit der SPD im HSK am Mittwochabend Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung ins Bestwiger Rathaus. Dirk Wiese (MdB) moderierte.

Das Thema Gesundheitsversorgung ist in Brilon bereits seit 2016 ein Schwerpunktthema. Schon heute müssen die Patienten oft weite Strecken fahren. „Das schafft Unmut“, so Dr. Bartsch (SPD). Der Bürger erwartet eine Haus- und Fachärzteschaft, die den Bedarf deckt.

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(v.l.n.r.: Sohel Ahmed, Landesbüro NRW der Friedrich-Ebert-Stiftung (Rednerpult); Dr. med. Hans-Heiner Decker, Leiter der Bezirksstelle Arnsberg der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL); Dipl.-Kaufm. Werner Kemper, Sprecher der Geschäftsführung des Klinikums Arnsberg; Dirk Wiese MdB, Parlamentarischer Staatssekretär; Dr. Christof Bartsch, Bürgermeister der Stadt Brilon; Frederik Ley, Vorsitzender Regionalleitung DB Regio Bus NRW; Max Müller, Chief Strategy Officer, DocMorris)

Problematik

Der demografische Wandel und die Ärzteknappheit lassen eine flächendeckende Gesundheitsversorgung der Zukunft insbesondere in ländlichen Regionen wie dem HSK in einem besorgniserregenden Licht erscheinen. Denn:
• Die Zahl der über 65-jährigen Patienten wird in den nächsten zehn Jahren im HSK um 20.000 steigen und demzufolge werden weniger Ärzte auf einen komplexeren Bedarf treffen.
• Etwa 2/3 der Ärzte im HSK sind über 60 Jahre alt.
• Die Finanzsituation von Bund und Ländern führte im Jahr 2004 zu Fallpauschalen, sprich einer Vergütung von medizinischen Leistungen pro Behandlungsfall. Das bedeutet, dass Krankenhäuser bestimmte Mindestmengen erbringen müssen, um einen Bereich aufrechterhalten zu können.
• Ärzte und Ärztinnen bevorzugen nicht unbedingt die ländlichen Regionen.
• Im Ärzte- und Apothekerberuf ist eine zunehmende Feminisierung festzustellen. Doch nur wenige Ärztinnen und Apothekerinnen sind bereit, eine Praxis zu übernehmen oder in Zeiten der Familienplanung voll zu arbeiten. Der Frauenanteil bei der Ärzteschaft beträgt über 70 Prozent, bei der Apothekerschaft über 90 Prozent.

Personelle als auch ökonomische Herausforderungen stehen an, ein gewaltiger Strukturwandel steht bevor. Da sind die Politik und neue Konzepte gefragt, um eine ausreichende Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten.

Bei der Auftaktveranstaltung zur Reihe „Hochsauerlandgespräche“ stand die Frage im Raum: „Herausforderungen der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum – Wie kann die Gesundheitsversorgung in Zeiten des demografischen Wandels sichergestellt werden?“

Auf der Suche nach Lösungen – Meinungen und Vorschläge der Experten

Dipl.-Kaufm. Werner Kemper, Sprecher der Geschäftsführung, Klinikum Arnsberg, sieht die ökonomische Herausforderung in den Strukturqualitäten. Denn das Wichtigste seien qualifizierte Mitarbeiter, Personen, mit denen diese Leistung überhaupt erst erbracht werden könne.

Dr. med. Hans-Heiner Decker, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Leiter der Bezirksstelle Arnsberg, sieht eine mögliche Lösung in Kooperationen zwischen Hausärzten, Fachärzten und Krankenhäusern.

Frederik Ley, Vorsitzender Regionalleitung DB Regio Bus NRW, stellte den Medibus vor. Dieser integriert eine Vollausstattung für einen Hausarzt und moderne IT. Ein möglicher Mosaikstein, um das Problem im ländlichen Raum zu lösen.

Max Müller, Chief Strategy Officer der Versandapothekenkette DocMorris, ist überzeugt: Anstelle einer dauerhaften Konfrontation sollten Online und Stationär miteinander kooperieren. Denn wir sollten uns die Frage stellen: „Wie geht es uns morgen?“

Dr. Christof Bartsch, Bürgermeister der Stadt Brilon, sieht die Lösung in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder in einem Gesundheitshaus. Er argumentierte, weshalb stationäre Standorte – im Vergleich zu Online-Standorten – notwendig sind.

Diskussionen mit den Podiumsmitgliedern ufern aus

Nach den Vorschlägen und unterschiedlichen Positionen aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung nutzten viele Gäste die Chance, mit den Podiumsmitgliedern zu diskutieren bzw. kritisch zu den Vorschlägen Stellung zu beziehen. Das führte zu teilweise turbulenten verbalen Auseinandersetzungen im Saal.
Nach dem Statement von Max Müller ging ein Raunen und Murren der Apothekerschaft durch den Saal. Großer Applaus für die Rede von Dr. Bartsch.

Andreas Vogd, Apotheker aus Schmallenberg, präsentierte die Apothekerschaft vor Ort und beschrieb den Ist-Zustand im HSK: „73 Apotheker bei 264 Tsd. Einwohnern haben 1442 Notdienste im Jahr, stellen ca. 50 Tsd. Rezepturen und 25 Tsd. Betäubungsmittelrezepte für Patienten mit starken Beschwerden im Jahr aus.“ Diese Leistungen seien Online-Apotheken vorenthalten. „Diese Leistungen erbringen wir seit Jahrzehnten, an Feiertagen wie Weihnachten oder Neujahr.“ Die Berufsstruktur in Fläche und Kreis würde auch bei der Apothekerschaft alterslastig. 90 % der Mitarbeiter seien Frauen, die Teilzeitarbeit liege ganz weit vorne.

Online-Apotheken niederschwellig – ungleiche Standortfaktoren

Vogd prangerte die Niederschwelligkeit der Online-Apotheken an. Sie seien niederschwellig eingestellt auf Gespräche. „Wir sind immer schneller!“ sagte er. „Innerhalb von 4 bis 5 Stunden können wir alles bekommen, was wir nicht schon haben.“ Er kritisierte zudem die ungleichen Standortfaktoren: „Online-Apotheken dürfen Rabatte und Boni verteilen, hiesige Apotheken nicht. Das führt zu einer Wettbewerbsverzerrung auf hohem europäischem Niveau. Wir haben nicht die gleichen Waffen. Das ist ein Skandal!“ Vogd appellierte an die Politik: Die Bevölkerung bekäme Rabatte, die der Krankenkasse entzogen würden, also der Solidargemeinschaft. Hinzu käme, dass die Versandapotheken den Aktionären verpflichtet seien. Wenn die Regeln so bleiben würden, bekämen die Vor-Ort-Apotheken ein großes Problem. In Anbetracht der viel höheren (personalintensiven) Kosten: „Geben Sie uns die gleichen Möglichkeiten. Dann haben wir einen fairen Wettbewerb vor Ort.“

Müller geht es darum, „Konzepte für die Zukunft zu diskutieren, nicht um Streit oder eine Debatte, wo es ums Geld geht.“ Dass der Bonus der Sozialversicherung entzogen werde, stimme nicht. „Wir geben das Geld zurück“, argumentierte der Vorstandsvorsitzende dagegen. Er verwies auf ein EU Gerichtsurteil: „Sie haben uns verklagt und die Klage verloren – nachdem wir ein Jahr lang diskutiert haben.“ Es seien Vorschläge gekommen, z. B. die Vergütung für Nacht- und Notdienste zu verdoppeln oder der Vorschlag der Strukturfonds. Alle Vorschläge seien von der Apothekerschaft abgelehnt worden. Müller appellierte weiterhin an eine Zusammenarbeit, verstehe aber auch Dr. Bartsch. Er nannte das Beispiel eines großen Klinikbetreibers, der private Klinikbetreiber aufgekauft hat. „Doch wir zahlen Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Die Neiddebatte wird die Versorgung keinen Schritt weiter führen.“ Müller steht für Kooperationen: Kooperationen zwischen Online- und Offlineapotheke, Kooperationen zwischen Ärzten und für gleiche Wettbewerbsbedingungen, um die Versorgung sicherzustellen.

„Sponsort DocMorris die SPD?“

Rückfrage von dem Vizepräsidenten der Apothekerkammer Münster: „Sponsort DocMorris die SPD?“ Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträge gingen nicht an Deutschland, sondern an Holland und eine Insel. Jeder hiesige Apotheker müsste seine Approbation abgeben.

Derartige Äußerungen ließ sich der Parlamentarische Staatssekretär nicht bieten. Sichtlich erbost kommentierte Dirk Wiese: „Der Vorwurf ist eine Frechheit. Es geht um kritische Geister und einen gesunden Diskurs; um Argumente wie bei Herrn Vogd.“ So müsse ein Diskurs geführt werden.

Dann ging ein Apotheker aus Medebach auf Müller los: „Versandapotheken sind Lieferer. Es geht um Dumpingpreisbelieferung. Die Versandapotheken arbeiten mit Billigpersonal und wollen das Geld der Krankenkassen.“ Seine Sorge: Dass die Online-Apotheken mit Krankenhäusern kooperieren. Er fragte nach Zahlen.
Müller wurde es dann mittlerweile auch zu bunt: „Sie haben keine Ideen. Sie versuchen einen großen Kübel Mist auszuschütten, um zu verschleiern, dass Sie die Prozesse verlieren.“ Dabei ginge es nur um das Thema Zukunft. Müller rechtfertigte sich und berichtet von zwischen 60 und 100 Rezepten pro PTA und Apotheke pro Tag. „Bei jedem neuen Rezept werden die Dosierungen geändert.“ Der regionale und soziale Kontakt sei nicht ganz Deutschland. „Man kann Dinge heutzutage dokumentieren.“ Es ginge schließlich um eine dauerhaft sichere und hochwertige Versorgung. „Ich lasse es nicht zu, dass Sie 600 Kollegen abqualifizieren. Sie wissen gar nicht, wie wir arbeiten.“ Er argumentierte gegen den Vorwurf, Sozialabgaben und Steuern nicht in Deutschland abzuführen.
Die Frage, ob Online-Apotheken mit Krankenhäusern kooperieren, wurde nicht beantwortet.

Weitere Wortmeldungen

„Es interessiert anscheinend nicht mehr, ob der Patient gesund wird. Bei einer vorgegebenen mittleren Verweildauer muss der Patient raus, weil sonst die Finanzierung nicht mehr gesichert ist.“ Der Teilnehmer appellierte für mehr Geld für das Gesundheitssystem. Das Gesundheitssystem sei unterfinanziert. So könne z. B. der Solidaritätsbeitrag für die Gesundheit aufgewendet werden und schon sei das Problem gelöst. Im Vergleich zu Deutschland, wo eine Pflegekraft auf zwölf Patienten kommt, seien es in den Niederlanden nur sechs Patienten pro Pflegekraft.

Eine Wortmeldung kam zur Frage „Präventologie“: „Wäre es nicht möglich, Präventologie als Fachbereich zu schaffen? Also Vorbeugung. Antwort von Kemper: „Eine Vielzahl der Ärzte gibt bereits Hinweise, Kurse werden angeboten. Präventologie ist bereits ein fester Bestandteil der ärztlichen Arbeit.“
Eine Anregung eines Besuchers an Dirk Wiese: „Sorgen Sie dafür, dass 20 bis 25 Prozent mehr Plätze für Medizin angeboten werden.“

Auch eine Ärztin meldete sich. Sie betrachtet die Entwicklung des Ärztemangels auf dem Land als grenzwertig. Warum bei über 70 Prozent Frauenanteil bei der Ärzteschaft keine Frau vorne sitzt, fragte sie. Gute Frage, nächste Frage. Doch die Zeit war bereits um bzw. schon überschritten.

Fortsetzung mit einigen Expertenaussagen folgt !

Filed under: GesundheitspolitikComments Off on Breites Spektrum unterschiedlicher Positionen und kritischer Stimmen zum Gesundheitssystem
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