Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

SBL/FW fragt nach Prävention gegen Rechtsradikalismus an kreiseigenen Schulen

By admin at 9:37 pm on Wednesday, November 15, 2017

Ein Schulsozialarbeiter machte Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) darauf aufmerksam, dass sich rechtsextremes Gedankengut auch an unseren Schulen im Hochsauerlandkreis breit machen könnte.
Denn die rechtspopulistische Szene ist anscheinend auch im Hochsauerlandkreis laut und aktiv. Vor allem in den sogenannten sozialen Medien verbreitet sie offensiv ihre Parolen. Nicht wenige junge Menschen finden rechtsradikale Sprüche, aggressive, oft sogar gewalttätige Fremdenfeindlichkeit, Nazi- und Pegida-Aufmärsche und Hakenkreuzschmierereien beeindruckend und attraktiv.

Wenn solche Parolen verfangen und sogar zur Nachahmung anregen, ist das vielleicht nicht nur eine Frage des familiären und sozialen Umfelds, sondern auch eine der Bildung!?

Auf diese Befürchtungen und Sorgen, die sicherlich auch viele Lehrerinnen und Lehrer teilen, reagierte nun die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) und richtete sich am 07.11.2017 mit folgenden Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:
1. Welche Möglichkeiten sehen Sie, aufkeimendem oder bereits bestehendem Rechtspopulismus und Rassismus an Schulen – speziell an den kreiseigenen Schulen – vorzubeugen und aktiv und möglichst effizient gegen derartige Einstellungen, sowohl bei Schüler/innen und ggf. auch bei Lehrer/innen, zu handeln?
2. Sind an den kreiseigenen Schulen „Projekte gegen Rechts“ (z. B. „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“) Bestandteil themenaffiner Unterrichtsfächer? Oder sind diese Angebote in entsprechenden Fächern wie Gesellschaftslehre, Politik, Geschichte oder Erdkunde entlang der Kernlehrpläne durch gezielte Unterrichtseinheiten integriert?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wenn ja, welche konkreten Angebote gibt es an welcher Schule? Mit welchem personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand und über welche Zeiträume laufen diese Maßnahmen an den einzelnen Schulen oder an außerschulischen Lernorten?
5. Lehrerinnen und Lehrer haben eine Vorbildfunktion. Gibt es für die Pädagoginnen und Pädagogen an den kreiseigenen Schulen Verhaltensanweisungen bzw. schulinterne Fortbildungen hinsichtlich der Thematisierung von AfD und anderen rechtspopulistischen Gruppen?
6. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Neutralitätsgebot?
7. Wie gehen die Lehrerinnen und Lehrer auf Schülerinnen und Schüler ein, deren rechtspopulistische Haltung offensichtlich ist?

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Was kosten Abschiebungen und Abschiebeversuche? – Die SBL/FW auf hartnäckiger Suche nach Antworten

By admin at 5:11 pm on Saturday, November 11, 2017

Vorrede
Welche Kosten sind dem Hochsauerlandkreis in den letzten Jahren für Abschiebungen und gescheiterte Abschiebeversuche entstanden? Das hatte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) den Hochsauerlandkreis erstmals (in diesem Jahr!) am 11. Juli gefragt. Aus der Antwort des HSK wurde die Fraktion leider nicht ganz schlau. Die Abschiebekosten blieben ein gut gehütetes Geheimnis.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7710

Da muss es doch einen anderen Ansatzpunkt geben, um das Geheimnis zu lüften. Er könnte „Kreishaushalt“ heißen!
SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos schickte also am 08.08.2017 wieder eine Anfrage an den Landrat.

Kurzer „Sermon“
So, aber bevor wir hier für die Lesewütigen den ganzen „Sermon“, sprich das ganze Hin und Her, einstellen, zuerst in Kurzform die wenig lustige Quintessenz:
• Die HSK-Ausländerbehörde nennt zu den Abschiebekosten weiter keine konkreten Zahlen.
• Die HSK-Ausländerbehörde trägt die bei Abschiebungen entstehenden Personalkosten.
• Der HSK-Ausländerbehörde werden Transportkosten und Kosten für „Dienstleistungen Dritter“ vom Land NRW erstattet.
• Die HSK-Ausländerbehörde trägt weder die Kosten für Abschiebehaft noch für Abschiebeflüge (Die werden direkt vom Land NRW bezahlt).
Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche sind laut Antwort des HSK allesamt im Kreishaushalt unter der „Produkt-Nr. 0203101 Ausländerangelegenheiten“ verbucht.

Ok! Welche Zahlen stehen denn da für 2016 und 2017?
Das wären u.a.
Erstattung von Abschiebekosten durch das Land
2016: 33.563,40 Euro 2017: 18.000,00 Euro
Erstattung von Abschiebekosten durch Ausländer und sonstige Dritte (gemeint sind wohl die Abgeschobenen und deren Familien sowie Hilfsorganisationen wie das Kinderrechteforum, das z.B. im Fall der abgeschobenen Elina D. aus Bestwig Spenden für die Finanzierung des Rückflugs gesammelt hat)
2016: 11.463,27 Euro 2017: 7.500,00 Euro
Für die Ausländerüberwachung (was immer das beinhaltet?) sind folgende Beträge angesetzt
2016: 25.421,06 Euro 2017: 20.000,00 Euro
Dann gibt es noch die Aufwendung „Sachverständigen- und Gerichtskosten“, hinter der sich möglicherweise auch Kosten, die mit Abschiebungen zu tun haben, verstecken
2016: 14.439,84 Euro 2017: 10.000,00 Euro
Die gesamten Personalaufwendungen des Ausländeramts schlagen so zu Buche
2016: 1.065.712,34 Euro 2017: -1.083.942,00 Euro
Welche Formel wenden wir jetzt an, um aus diesen Beträgen (und vielleicht noch anderen mehr?) die Kosten des HSK, die aus Abschiebungen und Abschiebeversuchen resultieren, zu berechnen?

Jetzt der lange „Sermon“ …

Die Anfrage
SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos schrieb am 08.08.2017:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 25.07.2017, wonach zu unseren Fragen vom 11.07.2017 zu den Kosten der Abschiebungen und Abschiebeversuche leider keine konkreten Angaben gemacht werden konnten und es offensichtlich gegenüber den Antworten aus dem Jahr 2010 keinen Erkenntnisgewinn gab.
Wir möchten daher auf den Kreishaushalt eingehen. Hier ist u.a. aus dem „Teilergebnisplan Jahr 2017 – Produkt: 020301 Ausländerangelegenheiten“ unter “6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen” folgender Haushaltsansatz zu ersehen:
“4481610000 Erstattung von Abschiebekosten durch das Land”
• im Jahr 2016 in Höhe von 15.000 Euro
• im Jahr 2017 in Höhe von 18.000 Euro
Für das Jahr 2017 gab es laut “Ergebnis Jahresabschluss” Erstattungen von Abschiebekosten durch das Land sogar in Höhe von 26.979,20 Euro.
Der Kreishaushalt 2017 weist für dieses “Produkt” unter laufender Nr. 28 „Aufwendungen int. Leistungsbezieh.” aus:
• Jahr 2016 -406.178 Euro
• Jahr 2017 -427.132 Euro

Es ist zu vermuten, dass damit nicht nur Personal- und Sachkosten z.B. für das Personalamt und für das IT-Amt intern verrechnet werden.

Und als Ergebnisplanung werden für das gesamte “Produkt: 020301 Ausländerangelegenheiten” für das
• Jahr 2017 -1.573.281 Euro
veranschlagt.
Aufgrund dessen stellen wir die Fragen:
1. Welche Leistungen verbergen sich im Einzelnen unter den oben angegebenen Positionen?
2. Wie wurden bzw. werden die Erstattungen durch das Land in den Jahren seit 2015 berechnet?
Welche Kosten sind erstattungsfähig und welche nicht?
3. In welchen einzelnen Sachkonten werden Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche verbucht?
4. Bei welchen anderen Produkten im Kreishaushalt werden ggf. Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche verbucht?
5. Welche Arten von Reise-, Personal- und Sachkosten, die bei Abschiebungen und Abschiebeversuchen entstehen, werden bei anderen Ämtern als dem Amt 32 verbucht?
Welche dieser Arten von Kosten werden über interne Leistungsbeziehungen mit dem Amt 32 verrechnet, welche nicht?
6. Wo finden wir im Haushaltsplan 2017 und in den Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 die konkreten Ergebnis- bzw. Plan-Zahlen der Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche, bezogen auf die Jahre 2015, 2016 und 2017?“

Pause …..
….. und der lange Schluss
Nach fast drei Monaten Wartezeit kam die Antwort (mit Datum vom 03.11.2017). Hier ihr Wortlaut:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Kosten der Abschiebungen und Abschiebeversuche II

Sehr geehrter Herr Loos,
ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 08.08.2017. Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1. Welche Leistungen verbergen sich im Einzelnen unter den oben angegebenen Positionen?
Ein Teil der Kosten, welche meiner Ausländerbehörde im Rahmen von Abschiebungen entstehen, werden nach dem Abschluss der Maßnahme durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
Diese Erstattungen des Landes werden im Teilergebnisplan des Produktes „Ausländerangelegenheiten” unter der Position 6 „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ und der Kontonummer 4481610000 „Erstattung von Abschiebungskosten durch das Land“ verbucht.

Die im Kreishaushalt angegebene laufende Nr. 28 „Aufwendungen interne Leistungsbeziehung“ für das Produkt mit der Nr. 020301 „Ausländerangelegenheiten“ umfasst, wie bei allen anderen Produkten im Kreishaushalt, die folgenden einzelnen Leistungen:
– Druck- und Papierkosten
– Gebäudebewirtschaftung (Heizung, etc.)
– Versorgung (Beamte)
– GUW (Angestellte)
– BeihiIfe
– Rückstellungen Pensionen/Beihilfe
– Fuhrpark
– KDVZ
– sonstige Versicherungen
– Porto

2. Wie wurden bzw. werden die Erstattungen durch das Land in den Jahren seit 2016 berechnet? Welche Kosten sind erstattungsfähig und welche nicht?

Durch das Land werden meiner Ausländerbehörde Transportkosten und Kosten für Dienstleistungen Dritter erstattet. Die Höhe der Erstattungen ist jeweils abhängig von den im Einzelfall entstandenen Kosten.
Die meiner Ausländerbehörde bei Abschiebungen entstehenden Personalkosten werden durch das Land nicht erstattet.
Die weiteren anlässlich einer Abschiebung auftretenden Flugkosten und Kosten für Abschiebungshaft werden direkt vom Land getragen.

3. In welche einzelne Sachkonten werden Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche verbucht?

Die meiner Ausländerbehörde im Rahmen von Abschiebungen und Abschiebeversuchen entstandenen Kosten werden in den folgenden Sachkonten verbucht:
– Personalaufwandungen (Jahressummen für Personalaufwand)
– Dienstaufwendungen für sonstige Beschäftigte
– Ausländerüberwachung

4. Bei welchen anderen Produkten im Kreishaushalt werden ggf. Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche verbucht?

Bei anderen Produkten im Kreishaushalt werden keine Kosten für Abschiebungen und Abschiebever-suche verbucht. Darüber hinaus venNeise ich auf die Antwort zu Frage 3).

5. Welche Arten von Reise-, Personal- und Sachkosten, die bei Abschiebungen und Abschiebeversuchen entstehen, werden bei anderen Ämtern als dem Amt 32 verbucht? Welche dieser Arten von Kosten werden über interne Leistungsbeziehungen mit dem Amt 32 verrechnet, welche nicht?

Wie bereits bei der Beantwortung zu den Fragen 1) und 4) ausgeführt, werden Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche ausschließlich unter dem Produkt „AusländerangeIegenheiten“ mit der Nr. 020301 verbucht. Andere Produkte und demzufolge auch andere Fachdienste werden hierfür nicht in Anspruch genommen.

6. Wo finden wir im Haushaltsplan 2017 und in den Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 die konkreten Ergebnis- bzw. Plan-Zahlen der Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche, bezogen auf die Jahre 2015, 2016 und 2017?

Wie bereits bei der Beantwortung zu Frage 3) ausgeführt, werden die meiner Ausländerbehörde im Rahmen von Abschiebungen und Abschiebeversuchen entstandenen Kosten in
verschiedenen Sachkonten verbucht.
Im Hinblick auf die Antwort zu Frage 1) weise ich darauf hin, dass in diesen Sachkonten jedoch nicht nur die Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche verbucht werden,
sondern auch andere Kostenarten, welche dem Zweck des jeweiligen Sachkontos unterfallen.
Aus diesem Grunde sind konkrete Ergebnis- und Planzahlen für den von Ihnen angefragten Teilbereich „Kosten der Abschiebungen und Abschiebeversuche“ nicht vorhanden.
Zuletzt möchte ich noch klarstellen, dass es sich bei dem in Ihrer Anfrage genannten Betrag in Höhe von 26.979,20 € (Erstattung von Abschiebungskosten durch das Land) um das Ergebnis des Jahresabschlusses von 2015 und nicht vom Jahr 2017 handelt.“

Kritik

Schon verwunderlich, dass der Hochsauerlandkreis keine konkreten Zahlen für die Kosten, die ihm durch Abschiebungen und Abschiebeversuche entstehen, beziffern will.

Erwähnen sollten wir auch noch die ebenfalls sicherlich erheblichen Kosten, die in diesem Zusammenhang bei der Polizei und den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden entstehen. In Brilon war im Mai bei einer Abschiebung sogar ein Arbeitsvermittler des Job-Centers im Auftrag des Ordnungsamtes im Einsatz!
Wie viel besser könnte dieses Geld für Deutschkurse und andere sinnvolle Integrationsmaßnahmen verwendet werden!

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Biologische Station jetzt in Brilon

By admin at 11:57 pm on Tuesday, November 7, 2017

24 Jahre lang befand sie sich in Bödefeld: Die Biologische Station Hochsauerlandkreis. Das bisher genutzte Gebäude, ein ehemaliges Schwesternhaus, war jedoch marode. Nun ist die Biologische Station nach Brilon umgezogen. Das ehemalige Schulungszentrum für die Feuerwehr wurde seit der Inbetriebnahme des Feuerwehrzentrums in Meschde-Enste nicht mehr genutzt.

Seit einigen Monaten kümmern sich nun u.a. 7 wissenschaftliche Mitarbeiter und mehrere junge Menschen im “Freiwilligen Ökologischen Jahr” (FÖJ) von Brilon aus um 563 Naturschutzgebiete und 54 FFH-Gebiete im Kreisgebiet. Im “neuen” Gebäude (direkt neben der Polizeiwache) stehen für die “FÖJ’ler” auch Zimmer zur Verfügung.

Zum Arbeitsprogramm der Biologischen Station gehören auch Vorträge und Exkursionen. Die Kosten für die Station werden zum großen Teil vom Land NRW getragen, das insgesamt 40 Biologische Stationen unterhält. Näheres zu den Aufgaben und zum Veranstaltungsprogramm steht hier:
http://www.biostation-hsk.de

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Heute fand ein kleiner Festakt zur Einweihung statt, in dem der Vorsitzende des Trägervereins Johannes Schröder, der Leiter der Station Werner Schubert sowie Landrat und Bürgermeister zu Wort kamen.

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Verwaltungs-Logik??

By admin at 11:08 pm on Monday, November 6, 2017

Die Abfallbeseitigung ist eine gemeinsame Aufgabe von Kreis und Gemeinden. Die Gemeinden sind für das Einsammeln des Mülls zuständig, der Kreis für die Verwertung und Entsorgung. In den letzten Jahren wurde bundesweit viel Wert auf Wiederverwertung gelegt. Ein wichtiger Schritt war die Inbetriebnahme der Sortieranlage in Meschede-Enste im Jahr 2005. Seitdem landet kein Hausmüll mehr auf der kreiseigenen Deponie in Frielinghausen bei Bödefeld, sondern der aussortierte und nicht verwertbare Restmüll wird zur Müllverbrennungsanlage nach Herford transportiert.

Ein weiterer Schritt war die Wiederverwertung von alten Elektrogeräten, denn in alten Geräten stecken viele wiederverwertbare Stoffe. Seit Juli 2016 ist das “Elektro- und Elektronikgerätegesetz” in Kraft.
Seitdem dürfen elektrische Geräte nicht mehr mit dem Hausmüll entsorgt werden. Die Händler haben eine Rücknahmepflicht, und die Kommunen sind für die Einrichtung und den Betrieb von Sammelstellen zuständig.

So ist es auch in Brilon, wo die Firma Stratmann eine große Niederlassung betreibt. Dort konnte man bisher problemlos große und kleine Elektrogeräte entsorgen. Die Annahme erfolgt im Auftrag der Stadt Brilon. Kosten für die Anlieferung entstanden nicht. In § 13 Abs. 4 ElektroG steht eindeutig: “Bei der Anlieferung von Altgeräten darf kein Entgelt erhoben werden.”

Doch seit September dieses Jahres scheint sich der Ablauf erheblich geändert zu haben. Auf dem Hof des Entsorgers lassen sich immer noch alte Elektrogeräte abstellen, aber das kostet, und zwar 12 Euro je Gerät. Diese “Annahmepauschale” wurde jedenfalls vor einigen Tagen erhoben.
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Kostenfrei ist dagegen weiterhin die Abholung von der Wohnung, nach Anmeldung. Wer die gelbe Karte ausfüllt und an die Firma Stratmann sendet, bekommt einen Abholtermin – und zahlt für das Abholen und die Entsorgung NICHTS.
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Verstehen kann man kaum, was die Verwaltungen damit bezwecken!
Aber es gibt ja noch denkbare Szenarien für eine Ausweitung dieser Strategie. So könnte die Stadtverwaltung z.B. auch für die Ausgabe von Personalausweisen so ein Verfahren einführen. Wer auf dem Amt seinen neuen Personalausweis beantragt und abholt, zahlt weiterhin viel Geld dafür. Aber wer sich den Ausweis nach Hause liefern lässt, kommt kostenfrei davon? 😀
Vielleicht wäre auch ein entsprechender Service der Baugenehmigungsbehörde und des Standesamtes denkbar?

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Ziegenhof bei Brilon: Weiterhin 90%iger Durchseuchungsgrad an Pseudotuberkulose

By admin at 12:42 am on Sunday, November 5, 2017

Euro-Biolabel für Briloner Ziegenmilch
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) befasst sich notgedrungen schon seit längerem mit dem „berühmt berüchtigten“ Ziegenhof in der Nähe von Brilon-Scharfenberg. Zuletzt erreichte die SBL/FW die Information, dass die von Bioland gegenüber dem Hof ausgesprochene fristlose Kündigung vom Schiedsgericht bestätigt worden ist. Offenbar wird die Ziegenmilch dieses Hofes aber trotzdem weiter unter einem Biolabel vermarktet (siehe Antwort auf Frage 18!)

90% der Tiere an Pseudotuberkolose erkrankt
Nach wie vor ist die „Biolabel-Ziegenherde“ hoch mit Pseudotuberkolose verseucht. Auch das geht aus der Antwort des HSK hervor (siehe Frage/Antwort Nr. 10!).

Fragen und Antworten
Mit Schreiben vom 14.09.2017 antwortete das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises auf eine Anfrage der SBL/FW vom 15.08.2017. Wer sich das Vergnügen machen will, das alles zu lesen, hier sowohl die Fragen der Kreistagsfraktion wie die Antworten des HSK:

Frage 1 – Wie viele Ziegen werden aktuell auf dem Hof B. bei Brilon gehalten?
Antwort – Zum Stichtag 01.01.2017 (routinemäßige Meldung an die Tierseuchenkasse) wurden 753 Ziegen gehalten. Am 23.08.2017 (aktuelle Vorlage des Bestandsregisters) befanden sich 625 Ziegen im Bestand.

Frage 2 – Wie häufig, wie intensiv und durch wen (Kreisveterinäramt? Hoftierarzt?) wurde der Hof B. im Laufe dieses Jahres kontrolliert?
Antwort – Das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises kontrollierte den Hof im Jahr 2017 bisher 7 Mal. In 6 Fällen erfolgte eine Kontrolle des Gesamttierbestandes.

Frage 3 – Sind seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Ziegenhofbetreiber auch andere Fachdienste und Fachleute hinzugezogen worden, wie beispielsweise Mitarbeiter des LANUV?
Antwort – Die tierschutzrechtliche Überwachung des Betriebes erfolgt durch das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises, das hierüber dem LANUV berichtet.

Frage 4 – Wie sind die Ergebnisse Ihrer und aller anderen Überprüfungen?
Antwort – Bei den Kontrollen des Veterinäramtes wurden keine tierschutzrechtlichen Beanstandungen festgestellt. Es befanden sich vereinzelt magere Ziegen im Bestand, die zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits zur Schlachtung bzw. Merzung aussortiert waren.
Auskünfte zu den Ergebnissen anderer Kontrollstellen (z. B. Ökokontrollstelle) können nur diese erteilen.

Frage 5 – Sie schrieben von einer „schrittweisen Merzung“ der kompletten Herde. Ist die „Merzung“ jetzt vollständig erfolgt oder leben noch Tiere aus dem alten, durchseuchten Bestand auf dem Hof B. oder auf anderen Höfen?
Antwort – Die Merzung des durchseuchten Bestandes ist noch nicht abgeschlossen, dementsprechend werden noch Tiere dieser Herde auf dem Hof B. gehalten. Da im Jahr 2017 Tiere nur zum Zwecke der Schlachtung bzw. der Merzung den Hof verlassen haben, sind keine lebenden Ziegen aus dem Bestand B. in andere Bestände gelangt.

Frage 6 – Erfolgte in den letzten 8 Monaten ein Zukauf gesunder Ziegen in den Bestand? Wenn ja, aus welchen Haltungen und in welchem Zustand sind die Tiere nach Brilon gekommen?
Antwort – In den letzten 8 Monaten erfolgte kein Zukauf von Ziegen.

Frage 7 – Wurden sowohl bei den Abgängen wie bei den Neuzugängen im Betrieb B. die Nummern der Ohrmarken nachvollziehbar registriert?
Antwort – Siehe Antwort zu Frage 6. Die Abgänge lassen sich anhand der Ohrmarkennummern nachvollziehen.

Frage 8 – Ergab sich dabei eine Diskrepanz zu der Zahl der lebenden, getöteten und verendeten Ziegen? Wurde und wird eventuellen Unregelmäßigkeiten (gemeint ist die Diskrepanz Ohrmarken/Ziegen) nachgegangen, sofern sie denn auffallen?
Antwort – Vergleicht man die Anzahl der im Betrieb gehaltenen Ziegen am 01.01.2017 mit der aktuellen Bestandsgröße am 23.08.2017 und den im Bestandsregister dokumentierten Abgängen ergibt sich die Diskrepanz von einer Ziege. Dies erklärt sich dadurch, dass am 23.08.2017 eine Ziege verendete und zur Abholung beim Entsorgungsunternehmen angemeldet wurde, diese jedoch noch nicht als Abgang im Bestandsregister eingetragen wurde.

Frage 9 – Welche Konsequenzen wurden aus den im letzten Jahr bei der Kennzeichnungspflicht festgestellten Mängeln auf dem Hof B gezogen?
Antwort – Bei den im letzten Jahr stichprobenartig durchgeführten Kontrollen der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der auf dem Hof B. gehaltenen Ziegen wurden keine Mängel festgestellt.

Frage 10 – Wie ist der Zustand der Herde? Leidet immer noch ein Teil der Ziegen auf dem Hof B. an Pseudotuberkulose, an Listeriose oder an anderen Krankheiten? (Im Februar dieses Jahres sollen etwa 90% der Tiere mit dem Erreger einer „Chronischen Infektionskrankheit“ infiziert gewesen sein. Eine Ziege war laut Ihren Angaben an Listeriose verendet.)
Antwort – Der Zustand der Herde entspricht dem einer Herde mit einem ca. 90%igen Durchseuchungsgrad an Pseudotuberkulose. Erkenntnisse über Fälle von Listeriose oder anderer meldepflichtiger Erkrankungen im Jahre 2017 liegen dem Veterinäramt des Hochsauerlandkreises nicht vor.

Frage 11 – Erfolgt zwischenzeitlich eine Separierung der nicht erkrankten von den erkrankten Tieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie und wie oft wird das kontrolliert?
Antwort – Es erfolgt eine Separierung der sichtbar erkrankten Tiere von den anderen Tieren. Diese Separierung wurde von Seiten des Veterinäramtes im Rahmen der durchgeführten Kontrollen überprüft.

Frage 12 – Gibt es jetzt außer der „Merzung“ ein Behandlungs- und Sanierungskonzept? Wenn ja, welches?
Antwort – Wie bereits in der Vorlage aus 9/687 ausgeführt, ist wegen des sehr hohen Durchseuchungsgrades die Erstellung eines Sanierungskonzeptes nicht möglich. Behandlungsmöglichkeiten, die eine Heilung der Ziegen implizieren, bestehen nicht. Die einzige verbleibende Maßnahme ist die Merzung der sichtbar erkrankten Tiere.

Frage 13 – Wenn nein, warum gibt es kein anderes?
Antwort – Siehe Antwort zu Frage 12.

Frage 14 – Werden die Tiere regelmäßig auf verschiedene Krankheiten hin untersucht und vorbeugend geimpft, z.B. auch gegen Pseudotuberkulose, was ja möglich sein soll?
(Dazu schreibt die Landwirtschaftskammer NRW: „Zur Sanierung einer betroffenen Herde sollte eine regelmäßige Untersuchung erfolgen, wobei Tiere mit eindeutigen Knoten möglichst gemerzt werden sollten. In manchen Herden können jedoch wertvolle Milchziegen nicht einfach abgeschafft werden, wobei die Alternative ein striktes Sanierungsprogramm darstellt. Dazu gehört die räumliche Separation der betroffenen von – augenscheinlich – nicht befallenen Tieren, die sofortige Trennung der Lämmer von den Muttertieren nach der Geburt mit sorgfältiger Nabeldesinfektion, um eine omphalogene Infektion zu vermeiden, idealerweise das Einrichten eines zweiten Melkstandes sowie eine Impfung der Herde mit einem bestandsspezifischen Impfstoff. Durch den Impfstoff werden die Symptome gemildert, nicht eliminiert!“)
Antwort – Die Herde weist bekanntlich einen sehr hohen Durchseuchungsgrad an Pseudotuberkulose auf. Die Wirksamkeit eines stallspezifischen Impfstoffes im Hinblick auf das Zurückdrängen klinischer Symptome bei sehr hohem Durchseuchungsgrad werden in der veterinärmedizinischen Praxis eher negativ beurteilt.

Frage 15 – Leiden viele Ziegen immer noch unter Verletzungen (offene Wunden, humpeln, lahmen)? Wie war und ist der Zustand der Klauen?
Antwort – Siehe Antwort zu Frage 12. Ein Besuch des Klauenpflegers hat am 07.08.2017 und am 26.08.2017 stattgefunden.

Frage 16 – Wie viele und welche Ziegen haben regelmäßig Weidegang?
Antwort – Alle Ziegen haben regelmäßig Weidegang.

Frage 17 – Wie hoch ist auf dem Hof B. seit Anfang Januar 2017 bis heute die „offizielle“ Sterberate der Ziegen, wie hoch die der Lämmer?
Antwort – Die Verlustrate der Ziegen beträgt 14,3 % (einzelne verendete und überwiegend gemerzte Tiere), diejenige der Lämmer 5,8% (sehr geringe Verlustrate, da muttergebundene Aufzucht in den ersten Lebenstagen)

Frage 18 – Wie und unter welchem Label wird die Ziegenmilch vom Hof B. derzeit vermark-tet?
Antwort – Die Ziegenmilch wird von einer Molkerei aufgekauft und unter dem Euro-Biolabel vermarktet.

Frage 19 – Handelt es sich bei den Mitarbeitern des Ziegenhofs B. um geschultes und korrekt entlohntes Personal (Sozialversicherungspflicht!), das mit den Ziegen art- und fachgerecht und mitfühlend umgeht (und auf Schläge und Tritte verzichtet)?
Antwort – Die Versorgung und das Melken der Ziegen erfolgt durch den Betriebsinhaber.
In Ausnahmefällen sind Familienmitglieder am Melkvorgang unter Aufsicht des Betriebsinhabers beteiligt. Einzelne Kontrollen des Veterinäramtes erfolgten während des Melkvorgangs der Ziegen. Dabei wurde ein sach- und tiergerechter Umgang des Melkpersonals mit den Ziegen festgestellt.

Frage 20 – Wann erwarten Sie von der Staatsanwaltschaft neue Informationen über den Stand der Ermittlungen im Fall dieses Ziegenhofs?
Antwort – Angaben über den zeitlichen Rahmen und Stand der Ermittlungen obliegen aus-schließlich der Staatsanwaltschaft.

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Kein Interesse an den Meinungen der Minderheiten

By admin at 12:03 am on Friday, November 3, 2017

Unser Sachkundiger Bürger Berni Eickhoff hat den folgenden Leserbrief zum Artikel von J. Karpa
“Wenn der Rat zum Spielball wird”,
erschienen im Hauptteil der WP vom 25.10.17,
geschrieben. Dieser Leserbrief wurde von der WP nicht veröffentlicht.

.

Herr Karpa hat über Kommunalpolitik geschrieben,
aber mit welchen Erfahrungen und welchen Beispielen als Beleg!

Zitiert und angeführt werden ein von der Landesregierung beauftragter Gutachter sowie 2 Bürgermeister, die beklagen, dass Demokratie lästig ist.
Welche Argumente für eine 2,5 %-Klausel führt er an:
• Gestaltung des Gemeinwohls muss gesichert werden
• Kleinstgruppen sind den Anforderungen des politischen Geschäfts, er meint wohl der politischen Themen, nicht gewachsen.
• Besonders schweres Argument: die Arbeits- und Funktionsfähigkeit im Rat leidet, weil die Arbeit im Parlament langwieriger geworden ist.

Entgegnungen dazu aufgrund der Erfahrungen mit eigener Rats- und Kreistagsausschussarbeit:
Die 5 %-Hürde wurde vor 18 Jahren vom Verfassungsgericht wohl nicht grundlos abgeschafft. Gerade in den Kommunen ist eine Teilnahme von politischen Außenseitern, die das gesellschaftliche Meinungsspektrum eben auch repräsentieren, demokratisch erwünscht.

Dies gefällt natürlich nicht den Massenparteien, aber warum nicht?
Deren Meinung wird nämlich nicht im Parlament, sondern bereits vorher in der Parteizirkeln gebildet und im Parlament nur kurz abgesegnet, da ja die Mehrheitsverhältnisse eindeutig sind.

In den Kommunen des Sauerlands, für die Ihre Zeitung ja wohl besonders spricht, ist es in der Regel so, dass die eindeutige Mehrheit, meist die sauerländische Monopolpartei, kein Interesse an den Meinungen der Minderheiten besitzt und sie daher als störend empfindet. Das sollte jedoch im demokratischen Prozess der Willensbildung anders sein. Es ist schon eine harte Sache, wenn man diesen Vorgang nur als lästig darstellt. In den Kleinstädten des Sauerlandes ist es nämlich – vielleicht im Gegensatz zu einer Großstadt des Ruhrgebiets – so, dass die Vertreter der Minderheiten in aller Regel voll im Dorfleben integriert sind und sich dort auch mehr als andere einbringen. Daher ist es enttäuschend – ja diskriminierend – wenn als Beleg für die Arbeit dieser Minderheitsvertreter Aktionen der NPD als Beleg herangeführt werden. Warum macht Herr Karpa das?

Weiterhin ist Tatsache, dass sich diese Vertreter der Kleinparteien sicher nicht weniger, sondern viel mehr Arbeit machen, sich zu informieren über die aktuell behandelten Themen. Bei den Großparteien reicht es, wenn einige der Vertreter die Vorlagen lesen. Sie stimmen ja sowieso im Verband ab, und der Fraktionsvorsitzende und ein paar Kollegen wissen schon was „wir“ wollen. Demgegenüber ist ein Kleinfraktionsmitglied viel öfter gefordert, seine Meinung zu vertreten und zu begründen.

Aufgrund dessen ist es typisch, dass nun endlich die Großparteien das Verfassungsgerichtsurteil korrigieren wollen. Es schadet ja einem schnellen Abhaken der Ratsvorlagen. Was ist das für ein Argument in der demokratischen Meinungsbildung! Im Fernsehen werden ganze Sendungen über politische Themen lang und breit diskutiert, aber in den Kommunalparlamenten soll das nicht sein, da muss es schnell gehen.

Herr Karpa: Das Verfassungsgericht war der Meinung, dass ohne eine %-Hürde das Gemeinwohl gestaltet wird und nicht umgekehrt, und so ist meine praktische Erfahrung: Mehr Demokratie wagen!!
Warum zählen Sie nicht die Parteien in den Parlamenten von Medebach, Winterberg, Hallenberg, Olsberg usw.? Was wollen Sie wirklich?

Berni Eickhoff, Medebach-Düdinghausen;
Erfahrungen im Stadtrat Medebach (8 Jahre lang für die FWG Medebach) und WST-Ausschuss des HSK (für die SBL/FW)

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Eine moderne Form der Verfolgung in Deutschland? Aus der Geschichte nichts gelernt?

By admin at 9:03 am on Tuesday, October 31, 2017

Man kann sich das kaum vorstellen: Eine Auszubildende übernachtet in der Nacht vom 15. auf den 16. Mai in der Wohnung ihrer kranken Mutter, die erst kurz zuvor von einem längeren Klinikaufenthalt zurück gekehrt ist. In der Wohnung schlafen außerdem noch ihre beiden Brüder. Für die Familie war ein Härtefallantrag gestellt und dessen Ergebnis noch nicht bekannt. Mitten in der Nacht um 3 Uhr dringen wie ein Kommando etwa ein Dutzend Behördenmitarbeiter in die Wohnung ein, verkünden der Mutter und ihren beiden Söhnen die sofortige Abschiebung in den Kosovo.

Als die junge Frau ein ihr bekanntes Mitglied des Kreispolizeibeirates informieren will, wird ihr ohne Begründung und ohne jede Rechtsgrundlage das Handy abgenommen. Dann wird sie auf ein Bett geworfen, angeschrieen und mit Handschellen gefesselt. Wundert sich da irgendwer, dass die junge Frau versucht, sich dagegen zu wehren??? Ihre Mutter und ihre beiden Brüder werden in den Abschiebebulli der Ausländerbehörde des Kreises verfrachtet. Ein Abschiednehmen von ihrer Familie wird der Auszubildenden bis kurz vor der Abfahrt verweigert.

Die junge Frau trägt durch die Handlungen des Ausländeramtes und/oder der Polizei selbst erhebliche Verletzungen davon, die auch durch veröffentlichte Fotos dokumentiert sind. Ihre Hausärztin schreibt sie am selben Morgen für mehrere Tage krank.

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg klagt die Auszubildende wegen des Vorfalls an, und es wird ein Strafverfahren eröffnet, über das wir gestern bereits hier berichtet haben. Eine Mitarbeiterin des Ausländeramtes behauptet als Hauptzeugin im Prozess, sie sei durch die Auszubildende an der Schulter verletzt worden. Gesehen hat das allerdings keiner der anderen vier zur Verhandlung geladenen Zeugen. Und dann behauptet die Mitarbeiterin der “Abschiebebehörde” noch, sie hätte sich am Tag nach dem Vorfall wegen der Verletzung in ein Krankenhaus begeben. Ihre Krankschreibung erfolgte aber erst 6 1/2 Tage nach dem Vorfall. Als Ergebnis spricht der Richter der Verwaltungsfachangestellten 200 Euro Schmerzensgeld zu, die die Auszubildende zahlen muss, plus die Anwaltskosten.

Die Wortwahl der Hauptzeugin löst bei einem großen Teil der Zuschauer ungläubiges Erstaunen aus. Man habe der Familie beim Eindringen in die Wohnung mitgeteilt: “Koffer packen. Es geht nach Hause”. Damit war die Abschiebeaktion der seit mehreren Jahren hier wohnenden Familie gemeint; zwei ihrer Kinder sind in Deutschland geboren.
Und die Hauptzeugin erklärte, sie hätte die Angeklagte auf ein Bett “gelegt”, für die Fixierung mit Handschellen in Bauchlage auf dem Bett.
Was steckt da für ein Denken hinter? Im Zuhörerraum sitzt als Beobachter der Chef der Ausländerbehörde mit verschränkten Armen und verzieht keine Miene.

Heraus kam in der Verhandlung auch, dass sich etwa eine Stunde lang ausgerechnet der Arbeitsvermittler des Briloner Jobcenters im Zusammenhang mit der Abschiebeaktion in der Wohnung der Familie aufhielt, im Auftrag des Briloner Ordnungsamtes. Dieser Beamte wird aus Bundesmitteln bezahlt, damit er Alg II-Empfängern Jobs vermittelt, nicht für den Notdienst der Ordnungsamtes und erst recht nicht für die Teilnahme an Abschiebeaktionen. Und am 29. August behauptete der Landrat in seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage: “Nach Rückmeldung der Städte und Gemeinden erfolgten in den Jahren 2016 und 2017 keine Einsätze von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter bei der Durchführung einer Abschiebung.

Der städtische Hausmeister hielt sich sogar bis nach Ende der Abschiebung im Haus auf. Aber der Bürgermeister der Stadt Brilon behauptete in seiner schriftlichen Antwort vom 5. September: “Mitarbeiter des Jobcenters werden nicht für Abschiebungen eingesetzt. Der jeweils zuständige Hausmeister für die Übergangswohnheime war 2016 zwei Mal und 2017 drei Mal im Rahmen der Amtshilfe/als Verwaltungshelfer zur Türöffnung im Vorfeld einer Abschiebung zugegen. An der Abschiebung war niemand seitens der Stadt Brilon beteiilgt.”
Der Arbeitsvermittler war also mittendrin, aber nicht dabei?
Und es scheint sich um eine sehr lange “Türöffnung” und ein sehr langes “Vorfeld” gehandelt zu haben?
Und die Mitarbeiter des Bürgermeisters waren beide rein zufällig nachts vorbei gekommen, aber unbeteiligt??

Was geht hier vor?
Wie ist das mit unseren Rechtsnormen vereinbar?
Was soll man den Hauptverwaltungsbeamten noch glauben?

Und leider ist das alles kein Szenario, sondern erlebte Realität!

Reinhard Loos

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Ausnahmesituation bei Abschiebung in Brilon: Mitarbeiterin der Ausländerbehörde bekommt ein mildes Lächeln in Verbindung mit einem milden Schmerzensgeld

By admin at 9:32 pm on Monday, October 30, 2017

Die Plätze im Warteraum vor Zimmer 109 sind alle belegt. Auf einem sitzt eine junge Frau – lange Haare, nettes Gesicht. Sie weint. Ihre Begleitung, eine ältere Dame (77), hält ihr die Hand und redet auf sie ein. Man könnte meinen, sie sei ihre Großmutter. Als Integrationspatin hat sie die Angeklagte kennen gelernt. Nun kümmert sie sich. Also doch, eine liebenswerte Ersatzomi.

Die Anklage: Massiver Widerstand und vorsätzliche Körperverletzung

Die zahlreichen Besucher sehen die junge Frau wenig später in der Verhandlung auf der Anklagebank sitzen, neben ihr ihr Anwalt, die Ersatzoma in einer der Besucherreihen. Auch der Chef der Ausländerbehörde aus Meschede und eine Mitarbeiterin fügen sich in die Reihen ein. Die Angeklagte, die akzentfrei Deutsch spricht, möchte sich zu dem Vorwurf äußern, am frühen Morgen des 16. Mai Amtsträgern gegenüber massiv Widerstand geleistet zu haben. Dabei soll sie vorsätzlich eine andere Person körperlich misshandelt und geschädigt haben. So lautet jedenfalls die Anklage.

Diese andere Person um die es hier geht, ist eine Verwaltungsfachangestellte der Ausländerbehörde des HSK. Ihr Chef sitzt ihr quasi im Nacken. Neben der Kronzeugin sind noch vier weitere Zeugen geladen: ein Polizeibeamter, ein Arbeitsvermittler des Briloner Jobcenters, der Hausmeister und ein weiterer Verwaltungsfachangestellter der Ausländerbehörde.

Doch der Reihe nach. Worum geht es eigentlich?

In besagter Nacht von Montag auf Dienstag sollten die Eltern der Angeklagten sowie ihre zwei Brüder in den Kosovo abgeschoben werden. Sie selbst wird in Deutschland aufgrund ihrer laufenden Brerufsausbildung geduldet. Da die Mutter psychisch krank ist, hat die Tochter, die eine eigene Wohnung in Brilon hat, in dieser Nacht bei ihrer Familie übernachtet. Ein Härtefallverfahren lief noch – oder eben nicht mehr. Denn die Familie hat über den Beschluss, dass der Härtefallantrag abgelehnt wurde, nie Bescheid bekommen. Somit konnte niemand ahnen, dass sie in einer Nacht- und Nebelaktion abgeschoben werden könnten. „Wir waren erschrocken, geschockt“, so die 20-Jährige. „Weshalb wussten wir nichts davon, dass der Härtefallantrag abgelehnt wurde?“

Die Mutter wollte sich aus dem geöffneten Fenster stürzen, ein Bruder leidet unter Panikattacken. Die Auszubildende schildert unter Tränen, wie sie die Mutter an den Beinen festgehalten habe und ihr dann von der Hauptzeugin Handschellen angelegt worden sind. „Ich habe geweint und geschrien, hatte teilweise einen Blackout.“ Sie habe die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde gefragt, ob sie sie getreten habe und ihr gesagt, dass ihr das sehr Leid täte, wenn es so gewesen sein sollte. „Ich wollte mich doch nur von meiner Familie verabschieden können.“
Die Verhandlung wird für einen Augenblick unterbrochen.

„Es waren die Not und die Angst, meine Familie nicht mehr zu sehen.“ Ans Bett fixiert wäre das auch nicht mehr möglich gewesen. Ihre Bitten wurden von zwei Beamten erhört. Wenn sie die Sachen der Mutter packen würde, könne sie sich verabschieden. Vorher müsse jedoch auf das Ordnungsamt gewartet werden, da auch die Angeklagte in ihrer Not mit Selbstmord drohte. „Ich habe niemanden getreten und wenn ich das gemacht habe, tut es mir wahnsinnig leid, das ist nicht meine Natur“ waren die tränenreichen Worte zum Ende der Anhörung. Als erstes hatte die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde der Angeklagten aber ihr Handy entwendet, als die Angeklagte einen Bekannten über die Abschiebung telefonisch informieren wollte. Warum dies erfolgte, blieb in der Verhandlung ungeklärt.

Fünf Zeugen berichten

Ein Polizist schildert, dass wohl nicht vorab geklingelt worden sei (Anmerkung der Red.: Die Klingel des Hauses war auch defekt!). Der Hausmeister habe die Türen geöffnet. Er berichtet von Tumult und Widerstand gegen die Amtshandlungen. Die Verwaltungsfachangestellte habe die Angeklagte dann „auf dem Bauch liegend ans Bett fixiert“, mit Handschellen. Die Angeklagte habe – in ihrem mindestens halbstündigen fixierten Zustand – auch nach den beiden Polizisten getreten, da sie sich aus dem Bett befreien wollte. Doch die Tritte seien nicht erfolgreich gewesen und wären auch wohl nicht schlimm gewesen, wenn die beiden Kollegen getroffen worden wären. Er habe sich mit seinem Kollegen um den Bruder gekümmert, die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde um die Angeklagte. Von einer Verletzung habe er vor Ort nichts mitbekommen. Aber er habe das später von dem Mitarbeiter des Ausländeramtes erzählt bekommen (Anmerkung: Dieser saß später neben der Hauptzeugin in der ersten Besucherreihe).

Die Belastung ist für alle Beteiligten gleich, wenn es „nach Hause“ geht

Die 45-jährige Hauptzeugin und Strafantragstellerin aus Soest ist als nächstes an der Reihe. Im Gegensatz zur Angeklagten sagt sie aus, dass sie selbst die Mutter an den Füßen festgehalten habe. Dabei sei sie von der Angeklagten zur Seite gestoßen worden, so dass sie gegen eine Wand andockte und sich dabei Verletzungen zuzog. Sie habe den Kollegen geholfen, der jungen Frau Handschellen anzulegen. Die Angeklagte habe wie wild um sich geschlagen und sie an der linken Schulter getroffen, was zu einer Prellung führte. Ob es ein Schlag oder Tritt gewesen sei, wisse sie nicht mehr. Zumindest war sie 14 Tage krankgeschrieben. Richter Härtel fragt nach. „Ja, die Angeklagte hat sich direkt entschuldigt.“ Hinsichtlich der Schwere der Verletzung sagt sie aus: „Ja, es tat weh, war blau, ich war eingeschränkt in der Mobilität.“ Sie sei am selben Tag noch arbeiten gewesen. Am folgenden Tag sei sie dann ins Krankenhaus gegangen. Dass sie sich aber erst eine Woche danach am 22.05.2017 krankschreiben lassen habe, konnte sie nicht begründen. Sie habe auch ein oder zwei Tage Urlaub in der Woche gehabt, sie könne sich nicht mehr ganz genau erinnern.
In wie weit der Prozess emotional war? „Die Belastung ist für alle Beteiligten gleich, wenn es nach Hause geht.“

Arbeitsvermittler im Verfahren beteiligt – Er sieht keine Suizidgefahr

Als nächster Zeuge tritt ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Brilon auf. Der 62-Jährige ist Arbeitsvermittler und hatte in besagter Nacht Dienst. Zum Vorgang konnte er selbst nichts sagen. Man habe ihn alarmiert, weil man vermutet hat, dass die Angeklagte suizidgefährdet sein könnte. Er sah aber nach einem Gespräch mit der Angeklagten keine Gefahr.

Hausmeister: Geklingelt wurde nicht

Auch der 54-jährige Hausmeister kann nicht viel erzählen. Er habe die Wohnung aufgeschlossen und die Küche wegen potentieller Gefahren abgeschlossen. Geklingelt habe niemand vorab.

Ein Tumult im ganzen Raum

Anders sieht es ein Verwaltungsfachangestellter des Hochsauerlandkreises, der den nächtlichen Einsatz leitete. Der Dreißigjährige meint, man habe geklingelt, dann aber auch sofort aufgeschlossen. Die Bewohner hätten versucht zu fliehen, die Beamten hätten versucht diese festzuhalten und die Angeklagte habe versucht, letztere davon abzuhalten. Es habe ein Tumult im ganzen Raum geherrscht. Die Hauptzeugin sei an der Schulter verletzt worden, was er aber selbst nicht gesehen habe. „Nicht jeder konnte alles überblicken“, sagt er. Er habe die Abschiebung als emotional empfunden.

Verfahren eingestellt

Richter Härtel führt ein schnelles Ende herbei. „Wer weiß, wie man selbst drauf ist, in einer derartigen Situation.“ Das Verfahren wird gegen ein kleines Schmerzensgeld von 200 Euro eingestellt. Es handele sich um eine Ausnahmesituation, wenn plötzlich sechs bis sieben Menschen nachts vor der Tür stehen.
Auch der Ersatzoma Lilo Waßmann fällt ein Stein vom Herzen. Sie erzählt, dass sie ihrer Wunschenkelin im Vorfeld gesagt habe: „Es ist besser, das Unrecht zu ertragen, als ein Unrecht zu tun.“ So manch einer der Prozessbeteiligten sollte sich über diesen Satz vielleicht einmal Gedanken machen.

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Der Landrat und die Sachkundigen BürgerInnen

By admin at 6:20 pm on Sunday, October 29, 2017

Zu einer Kreistagsfraktion gehören nicht nur die Mitglieder des Kreistags, sondern auch die Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Mitglieder diverser Ausschüsse des Kreistags, denn in fast alle Ausschüsse können außer Kreistagsmitgliedern auch Sachkundige BürgerInnen gewählt werden. So können zusätzliche Fachleute in die Arbeit der Fraktion und der Ausschüsse einbezogen werden. Für die SBL/FW-Fraktion sitzen z.B. ein pensionierter Wirtschaftslehrer im Wirtschaftsausschuss, ein Forstingenieur im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, ein auch in der Fortbildung tätiger Lehrer im Schulausschuss, eine Person mit umfangreichen eigenen Erfahrungen aus Kulturvereinen im Kulturausschuss und eine niedergelassene Hausärztin im Gesundheits- und Sozialausschuss. Alle Sachkundigen BürgerInnen (und ihre StellvertreterInnen) leisten wichtige Beiträge zur inhaltlichen Arbeit.

Bisher hatte der Kreistag für 3 Großprojekte Baukommisionen eingesetzt, die Planung und Ablauf überwachen und auf die Einhaltung der Kosten achten sollen: für das Musikbildungszentrum in Fredeburg, das Feuerwehrzentrum in Meschede-Enste und das Sauerlandmuseum in Arnsberg. Auch in sie wurden Sachkundige Bürgerinnen und Bürger gewählt. Das war nie strittig.

In der letzten Kreistagssitzung wurde eine weitere Baukommission eingerichtet, für die Begleitung der Umbau und Neubaumaßnahmen in den kreiseigenen Berufskollegs. Hier geht es um Maßnahmen im Volumen von voraussichtlich 40 bis 50 Mio Euro. Selbstverständlich gingen die kleinen Oppositionsfraktionen im Kreistag davon aus, auch in diese Baukommission Sachkundige Bürger entsenden zu können, und bereiteten entsprechende Wahlvorschläge vor. Doch in der Kreistagssitzung erklärte der Landrat aus heiterem Himmel, dass nur Kreistagsmitglieder zugelassen würden. Auf die Nachfrage nach dem Warum gab es keine inhaltliche Begründung, sondern nur einen Hinweis auf die Sitzungsvorlage. Daraus ergab sich aber keine solche Einschränkung: “Es wird eine Baukommission eingerichtet, der von jeder Fraktion und den nicht fraktionsgebundenen Kreistagsmitgliedern jeweils ein Mitglied angehört.” Und selbst wenn es eine andere Formulierung in der von der Kreisverwaltung erstellten Drucksache gegeben hätte, hätte der Kreistag jederzeit einen anderen Beschluss fassen können.

Selbstverständlich folgte die CDU-Fraktion geschlossen “ihrem” Landrat. So blieb den kleinen Fraktionen nichts anderes übrig, als (zunächst) auf das Vorschlagen von Sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern zu verzichten und für diese Kommission nur ihre Kreistagsmitglieder zu benennen.

Es ist sehr schade, dass hier von Landrat und absoluter CDU-Mehrheit (wieder mal) eine Möglichkeit zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern torpediert wird – und das ohne jeden Grund!

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Die Umfaller

By admin at 7:19 pm on Thursday, October 26, 2017

Schon öfters hatte die FDP das Image einer Umfaller-Partei. Wenn es gerade opportun erscheint, wird die Richtung gewechselt. Diesen Eindruck konnte man in der letzten Sitzung des Kreistags auch von der HSK-FDP haben.

Es ging um die Neuwahl von 3 Mitgliedern, die für den Aufsichtsrat der Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft (KEB) vorgeschlagen werden. Diese Gesellschaft ist vor allem für die RWE-Aktien der Kommunen zuständig, also jener Aktien, die zu etwa 430 Mio Euro Wertverlust für den HSK führten.

Über die seltsame Wiederholung des ersten Wahlgangs hatten wir bereits hier berichtet.

Aber es kam noch schlimmer. Dem Kandidaten der Grünen hätten 10 Stimmen gereicht, um neben je einem CDU- und SPD-Kandidaten in das Gremium entsandt zu werden. Insgesamt 9 Stimmen erhielt er außer von seiner eigenen Fraktion auch von der Opposition im Kreistag (SBL/FW, Linke, Piraten). Nun hatte in der Vergangenheit die FDP-Fraktion im Kreistag sehr davon profitiert, dass sie bei diversen Gremiensitzen die Unterstützung der 4 Grünen Kreistagsmitglieder hatte. Durch dieses Bündnis erhielt die FDP Sitze z.B. in den Gremien der Bobbahn, der Wintersportarena, des Zweckverbandes für den Schienenpersonenverkehr und im Kreispolizeibeirat. Auch die Grünen erhielten durch die Unterstützung der FDP einige Posten.

Da könnte man doch erwarten, dass die FDP die Grünen nun bei ihrer Kandidatur für die KEB unterstützt? Eine einzige FDP-Stimme hätte bereits gereicht! Und wenn sich wenigstens alle 3 FDP-Kreistagsmitglieder enthalten hätten, wäre zwischen dem 2. Sitz der CDU und dem Sitz für die Grünen gelost worden. Doch es kam anders: 2 FDP-Kreistagsmitglieder enthielten sich, und der dritte Mann stimmte für die CDU-Liste. Durch diese aktive Unterstützung der FDP erhielt die CDU ihren 2. Sitz, die SPD einen Vertreter, die Grünen gingen leer aus, und es ist damit zu rechnen, dass in dem KEB-Aufsichtsrat alles so schlecht weiterläuft wie bisher…

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Sperrklausel-Klage – SBL-er/innen am Ort des Geschehens

By admin at 9:51 am on Wednesday, October 25, 2017

Zwei Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) verfolgten am 24.10.2017 die „mündliche Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster“.

Worum ging es? Verhandelt wurden die Klagen gegen die im Juni 2016 im NRW-Landtag beschlossene 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen (auch “Kommunalvertretungsstärkungsgesetz” genannt). Die Organklagen sind von mehreren kleinen und von ihrer politischen Ausrichtung her höchst unterschiedlichen Parteien eingereicht worden wie beispielsweise von der PIRATEN-Partei, DIE LINKE, PRO NRW und der ÖDP gemeinsam mit den FW. Für Dienstag den 24.10. 2017 war nun erstmal die Anhörung der Antragsteller und Antragsgegner angesetzt. Im Saal also eine „geballte Ladung“ Juristen und die ein oder andere Polit-Prominenz.

Der Sitzungssaal war voll. Die zwei SBL-erinnen saßen etwas gequetscht auf den fast allerhintersten Plätzen. Macht nichts, es war nur etwas eng, dafür schön warm und vor allem sehr, sehr spannend.

Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs bestätigte die Zulässigkeit der Anträge. Sie erklärte noch einiges mehr. Die Verhandlung konnte beginnen.

Aber kommen wir gleich zur (Haupt-)Sache. Und das sind die Argumente kontra und pro Sperrklausel. Achtung! Wir bitten um etwas Aufmerksamkeit für die „Statements“ der Anwälte der Antragsteller. Keine Sorge, wir beschränken uns hier nur auf einige wenige kurze Aussagen und auf die mit möglichst wenig „fachchinesisch“. Vielleicht deuten diese Fragmente ja eine Tendenz an!? Also, hier die Antragssteller:

„Die zentrale Vorschrift ist das Grundgesetz“
„Die Wahlrechtsgleichheit ist ein Teil des Demokratieprinzips“
„Der Schluss, dass sich durch die fraktionslosen Ratsmitglieder eine Funktionsunfähigkeit zeigt, ist nicht erwiesen“
„Die größte Stärkung der Kommunalvertretung ist die Aufhebung des Kommunalvertretungsstärkungsgesetzes“

Dem stellen wir vier Aussagen der juristischen Vertreter der Antragsgegner (CDU, SPD und Grüne) entgegen:

„In diesem Fall bricht Bundesrecht NICHT Landesrecht“
„Was Wahlrechtsgleichheit ist steht nicht in der Verfassung“
„Vor der Aufhebung der Sperrklausel gab es keine Zersplitterung der Räte“
„Ohne Sperrklausel wird es immer schwieriger Bürgerinnen und Bürger für Mandate zu gewinnen“

Dazu muss man wissen, dass die Sperrklausel im Jahr 1999 bereits einmal vom Landesverfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt worden ist. Offenbar hatte die gesetzgebende Mehrheit damals die Rechtslage falsch eingeschätzt!?

Auch im Jahr 2017 bewerten Juristen das Sperrklausel-Gesetz höchst unterschiedlich.

Und wie äußerten sich jetzt die Richter? Vier Beispiele:

„Die rote Linie ist die, die das Grundgesetz vorgibt“
„Der Gestaltungsspielraum der Landesgesetzgeber ist eng bemessen“
„Der Gesetzgeber darf sich nicht auf die rein theoretische Möglichkeit der Störung (der Ratsarbeit) beziehen“
„Der Gesetzgeber muss die Störung (der Ratsarbeit) ausreichend belegen”

Uns Zuhörerinnen beindruckten ganz besonders die Wortmeldungen einiger Rats- und Kreistagsmitglieder. So beschrieb ein weit hinten im Raum platzierter Kommunalpolitiker sozusagen ein Paradebeispiel von Machtgehabe. Als er sich nämlich heute im Gerichtssaal auf seinen für ihn eigens reservierten Platz ganz vorne setzen wollte, reklamierte eine „wichtigere“ Person diesen Stuhl für sich. Ihm sei das ja nicht so wichtig, sagte der Kommunalpolitiker, aber ….

Ein Ratsmitglied aus Dortmund äußerte sich schockiert darüber, dass man in ihm eine Gefahr für die Demokratie sehe. Er sei schon lange ehrenamtlich in der Kommunalpolitik. In Dortmund wären jetzt 11 Gruppen im Stadtrat. Die Ratssitzungen seien dadurch nicht länger, sondern sogar kürzer als früher, weil die Redezeit begrenzt worden ist. Die Mehrheiten wären ohnehin zementiert. In den großen Fraktionen gebe es wenige Wortführer.

Eine Formulierung des bevollmächtigten Juristen der Antragsgegner war den Anwälten der Kläger offenbar ein besonderer Dorn im Auge. Er hatte mit „Optimierung der Räte“ argumentiert. Diese Aussage sei entlarvend, meinte einer seiner Berufskollegen.

Bei der Anhörung im Landtag wären ja praktischerweise hauptsächlich die Bürgermeister zu Worte gekommen, äußerte ein anderer Rechtsanwalt. Absolut richtig fanden wir juristischen Laien auch die Aussage: „Die Aufgabe des Rates ist es, das Parlament zu kontrollieren.“ Und durchaus lebensnah und auch ganz witzig diese hier: „Je mehr sich die Bürgermeister darüber aufregen, desto besser gelingt die Kontrolle!“

Nun gut, es gebe noch viel viel mehr über die 3 Stunden mündliche Anhörung beim Verfassungerichtshof NRW zu schreiben. Andere, die das viel besser und fachmännischer können als wir, werden es bestimmt tun. Und ob und was wir da hinten im Gerichtssaal alles korrekt gehört und gedeutet haben, wissen wir nicht. Hoffentlich bekommen wir jetzt wegen dieses nicht optimierten Berichts kein Verfahren an den Hals!!!

Es bleibt spannend. Am Dienstag dem 21.11.2017 soll in Münster das Urteil verkündet werden. Wie heißt die alte Weisheit? „Bei Gericht und auf hoher See …“

Nachtrag:
Die Sauerländer Bürgerliste gehörte übrigens ursprünglich auch zu den klagenden Parteien und Wählergruppen. Doch leider hatten sich der Bevollmächtigte des Landtags und der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW auf den Standpunkt gestellt, dass der von der Sauerländer Bürgerliste e.V. eingereichte Antrag formal „unzulässig“ sei, da nur Parteien im Sinne des Parteiengesetzes und nicht kommunale Wählervereinigungen bei Organstreitverfahren auf Landesebene beteiligungsfähig wären. Macht nichts, wir waren trotzdem da!

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Respektlos

By admin at 8:08 pm on Tuesday, October 24, 2017

Was sollten Einwohnerinnen und Einwohner erwarten können, wenn sie sich in der Einwohnerfragestunde zu Beginn einer Kreistagssitzung zu Wort melden?
Wohl kaum die krasse ablehnende Haltung, wie sie am letzten Freitag in der Kreistagssitzung zu beobachten war.

Es fing damit an, dass gleich die erste Fragestellerin, die sich zu Wort meldete, vom Landrat von der Besuchertribüne nach unten ans Rednerpult im Sitzungssaal zitiert wurde, hzu diesem Zeitpunkt (noch) ohne jede Grundlage in der Geschäftsordnung. Und die Fragestellerin konnte nicht einmal zwei Sätze zu Ende reden, um kurz die Situation zu schildern, um die es ihr ging. Sofort fiel der Landrat ihr ins Wort, sie solle endlich ihre Frage stellen. Es ging um das von der Kreisverwaltung angeordnete Zuschütten des etwa 1.000 qm großen Teiches bei Madfeld, weil angeblich von den dort vorhandenen einzelnen Signalkrebsen eine Gefahr für die 5 km entfernte Aabachtalsperre ausgeht. Die Debatte zu diesem Thema hatte die Einwohnerin bereits einige Tage vorher als Zuhörerin im Kreisumweltausschuss verfolgt und war dort – wie auch viele andere Anwesende – von den Antworten der Kreisverwaltung nicht überzeugt worden. Die Einwohnerin fragte nun, welche “milderen” Mittel geprüft worden seien. Als Antwort wurden einige Alternativen aufgezeigt, aber warum die nicht umgesetzt werden können, blieb unklar. Auch die Nachfrage, warum denn nicht der nahe zur Aabachtalsperre gelegene Paddelteich am Barfußpfad in Wünnenberg zugeschüttet würde, blieb unbeantwortet.

Ähnlich erging es der nächsten Fragestellerin, die wegen Berufstätigkeit und langer Anreise erst einige Minuten nach Sitzungsbeginn im Sitzungssaal anwesend sein konnte. Hier meckerte der Landrat schon darüber, dass sie erst einen Hinweis aus dem Kreistag erhielt, dass Fragen an diesem Tag nur von unten zulässig seien und sie daher nach unten kommen müsse. Diese Einwohnerin hatte beruflich wenige Tage vorher mit einer Familie aus Ghana zu tun, die nun abgeschoben werden soll. Die Familie lebt seit mehr als 3 Jahren im Kreisgebiet. Der Vater hat eine feste Stelle, zu der er aus der Wohnung der Familie mit seinem Auto hinfährt, und einen B1-Sprachabschluß. Das älteste Kind geht in die Grundschule, das zweite Kind wurde bereits in Deutschland geboren, und das dritte Kind soll in einem Vierteljahr zur Welt kommen. Warum Landrat und Kreisausländeramt meinen, diese Familie nun rauswerfen zu müssen, fragte die Einwohnerin; eine konkrete Antwort blieb aus.

Wer den beiden Fragestellerinnen nur halbwegs aufmerksam zugehört hatte, musste erkennen, dass hier zwei engagierte Einwohnerinnen nach Themen fragten, mit denen sie sich intensiv beschäfigt hatten. Das hinderte aber Landrat und einige Kreistagsmitglieder aus CDU, SPD und FDP nicht daran zu behaupten, die Fragestellerinnen seien instrumentalisiert worden. Anscheinend trauen Landrat und GroKo niemandem zu, selbst kritische Fragen zu stellen?? Normalerweise sollten Kreispolitiker froh sein, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aktiv an inhaltlichen Diskussionen beteiligen. Im Kreistag des HSK ist das anscheinend von der Mehrheit nicht erwünscht!

Und es ging noch weiter. Kurz darauf wurde von der Mehrheit des Kreistags die Geschäftsordnung geändert. Da steht nun drin, dass Einwohnerfragen künftig immer vom Rednerpult im Sitzungssaal gestellt werden müssen, dass sich Einwohnerinnen und Einwohner ausweisen müssen und im Falle eine Nebenwohnsitzes eine “aktuelle” Meldebescheinigung vorlegen müssen.

Da scheint die Abschreckung das Programm zu sein…

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Wenn dem Landrat das Abstimmungsergebnis nicht gefällt …

By admin at 9:33 am on Monday, October 23, 2017

Ein “Leerstück” in Sachen Demokratie gab es in der Kreistagssitzung am Freitag, 20. Oktober, zu beobachten.

Es ging um die Vorschläge für die Besetzung des Aufsichtsrates der KEB Holding AG, also einer Kommunalen Energiebeteiligungsgesellschaft. Die KEB koordiniert die Interessen von Kommunen, die RWE-Aktien besitzen. Es gäbe reichlich Anlaß für einen personellen Wechsel in diesem Gremium, denn die gescheiterte Anlagepolitik mit den RWE-Aktien hat dem HSK seit 2008 direkt und indirekt Wertberichtigungen von etwa 430 Mio Euro nach unten eingebracht, also einen Verzehr fast aller finanziellen Reserven.

Von den Kreistagsmitgliedern des HSK war in der Sitzung über die Neubesetzung von drei Sitzen im Aufsichtsrat der KEB Holding AG zu entscheiden, für die der Hochsauerlandkreis ein Vorschlagsrecht hat. Für diese Wahl waren drei Vorschlagslisten eingereicht worden: Von der CDU-Fraktion mit zwei vorgeschlagenen Bewerbern, von der SPD-Fraktion mit ebenfalls zwei vorgeschlagenen Bewerbern und von der Fraktion B90/Die Grünen mit einem vorgeschlagenen Bewerber. CDU und SPD schlugen die bisherigen Gremienmitglieder vor.

Gemäß § 35 Kreisordnung NRW konnte somit jedes Kreistagsmitglied für eine der drei Listen seine Stimme abgeben. Denn wie auch sonst bei Wahlen mit mehreren Vorschlagslisten üblich, hat jede(r) Wählerin genau eine Stimme.

Dieses Verfahren der Listenwahl bei der Besetzung von Gremien ist den Kreistagsmitgliedern eingehend bekannt, denn seit der Konstituierung des Kreistags für die laufende Wahlperiode wurden derartige Wahlen schon oft durchgeführt. Auch in der speziell für diesen Punkt von der Kreisverwaltung erstellten Drucksache 9/722 (unter “4. Wahlverfahren”) wird eindeutig ausgeführt: “Nach § 35 Abs. 3 KrO NRW kann die Wahl durch einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) erfolgen.

Da kein einheitlicher Wahlvorschlag, sondern drei Vorschlagslisten eingereicht wurden, musste zwangsläufig die Verhältniswahl zur Anwendung kommen. Dies musste zumindest aufgrund der von der Kreisverwaltung erstellten Sitzungsvorlage jedem Kreistagsmitglied klar sein.

Und da kein Kreistagsmitglied eine geheime Wahl beantragt hatte, wurde gemäß der Geschäftsordnung des Kreistags die Wahl durch durch Handheben durchgeführt, und die abgegebenen Stimmen wurden exakt ausgezählt. Zunächst rief der Landat den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion auf und fragte, wer für diesen Wahlvorschlag stimme. Nach der Auszählung der Stimmen durch die Kreisverwaltung erhob sich gegen die Feststellung des Vorsitzenden, dass 39 Kreistagsmitglieder für den Listenvorschlag der CDU ihre Stimme abgaben, kein Widerspruch. Wie schon oft im HSK, hatten offenbar zahlreiche Mitglieder der SPD-Fraktion quasi automatisch für den Vorschlag der CDU gestimmt…

Erst als der Landrat anschließend über den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion abstimmen ließ und sich dabei herausstellte, dass nun nur noch diejenigen Kreistagsmitglieder, die nicht bereits ihre Stimme abgegeben hatten, abstimmungsberechtigt waren, gab es beim Vorsitzenden und bei einigen Kreistagsmitgliedern der SPD Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der ersten Abstimmung. Aufgrund dieser Unzufriedenheit ließ der Vorsitzende – trotz Protesten aus mehreren Kreistagsfraktionen – erneut über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion abstimmen, für den dieses Mal nur 27 Stimmen gezählt wurden. Für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion wurden anschließend 14 Stimmen gezählt, für den dritten Wahlvorschlag 9 Stimmen, also alle Stimmen von Grünen, SBL, Linken und Piraten.

Es bestand aber keinerlei Anlass zur Wiederholung der ordnungsgemäß durchgeführten und abgeschlossenen ersten Abstimmung über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion, denn das wäre nur zulässig, wenn ein Kreistagsmitglied die Auszählung angezweifelt hätte. Das war nicht der Fall. Unzufriedenheit mit dem Ergebnis einer Abstimmung oder Desorientierung einiger Kreistagsmitglieder stellen keine Gründe für eine Abstimmungswiederholung dar!

Der Landrat als Vorsitzender des Kreistags hat daher zu Unrecht die Abstimmung über die Vorschlagsliste der CDU-Fraktion wiederholen lassen. Diese Wiederholung hatte Konsequenzen für die Wahlergebnisse der beiden anderen Listen, insbesondere für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, weil nun einige Mitglieder der SPD-Fraktion, die zunächst für den Vorschlag der CDU-Fraktion abgestimmt hatten, ihre Stimmen für den Vorschlag der eigenen Fraktion abgeben konnten. Sonst wäre kein Kandidat von der Liste der SPD gewählt worden, sondern 2 von der CDU vorgeschlagene Bewerber und der Kandidat der Grünen.

SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos hat den Landrat mittlerweile schriftlich aufgefordert, diesen Beschluss wegen Rechtswidrigkeit zu beanstanden.

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Freitag ab 14:30 Uhr tagt der Kreistag in Meschede

By admin at 9:35 pm on Thursday, October 19, 2017

Morgen beginnt um 14:30 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede die 3. Sitzung des Kreistags in diesem Jahr. Gleich zu Beginn findet wieder eine Einwohnerfragestunde statt, in der jede Einwohnerin und jeder Einwohner des HSK Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen kann.

Einige weitere Tagesordnungspunkte:

Die Regelungen zur Einwohnerfragestunde in der Geschäftsordnung sollen nach dem Vorschlag von Landrat und Kreisverwaltung geändert werden. Die Fragesteller müssen sich ausweisen und von der Zuschauertribüne unten zum Rednerpult im Sitzungssaal kommen, um dort ihre Fragen zu stellen. Die Fraktion Die Linke will dagegen – mit Unterstützung von SBL/FW – die Fragestellungen erleichtern.

Jahresrechnung 2016: Zu Beginn des Jahres 2008 betrug die Allgemeine Rücklage in der damaligen Bilanz des HSK immerhin 374 Mio Euro. Sie ist zum Jahresende 2016 auf nur noch etwa 1 Mio Euro geschrumpft. Entscheidender Grund sind die Wertberichtigungen der vom Kreis direkt und indirekt gehaltenen 5,86 Mio RWE-Aktien. An diesem unvorstellbar hohen Rückgang der Rücklagen wird deutlich, dass die Finanzanlagepolitik von Landrat und Kreistagsmehrheit völlig gescheitert ist.

Bobbahn: Der Kreistag soll nach dem Vorschlag von Landrat und Verwaltung 190 TEUro für Planungskosten freigeben. Damit soll ein weiteres Gebäude am Zieleinlauf geplant werden, das etwa 2,5 Mio Euro kosten soll. Es ist vor allem für die Bewirtung von VIPs und Sponsoren bei Großveranstaltungen vorgesehen.

Kommunales Datenverarbeitungszentrum: Es soll ein Zusammenschluss der Kommunalen Datenzentren im Märkischen Kreis und im Kreis Siegen-Wittgenstein beschlossen werden. Problematisch ist die Austrittsregelung: Wenn eine Gemeinde aus diesem Verband austreten will, soll sie laut Gesellschaftsvertrag nach dem Austritt noch 4 1/2 weitere Jahresbeiträge zahlen, was einen Aufwand von mehreren Mio Euro bedeuten kann.

Flughafen Paderborn/Lippstadt: Der HSK ist einer von 7 kommunalen Gesellschaftern dieses Flughafens. Der erzielte letztes Jahr ein Defizit von etwa 3 Mio Euro und will nun 17 Mio Euro, vielleicht sogar etwa 25 Mio Euro investieren. Der HSK hat einen Anteil an der Gesellschaft von etwa 4% und soll die Investitionen mitfinanzieren.

Abschiebungen nach Afghanistan: Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hat beantragt, dass der Kreistag eine Aufforderung an den Landrat beschließt, keine Flüchtlinge nach Afghanistan abzuschieben. Einen derartigen Beschluss hat bereits der Rat der Stadt Dortmund gefasst, und die aktuellen Berichte des Auswärtigen Amtes bestätigen die sehr unsichere Lage in diesem Land.

Kreishaushalt 2018: Der Landrat bringt den Haushaltsentwurf 2018 ein, der am 15.12.2017 verabschiedet werden soll.

Für Interessierte sind ausreichend Plätze auf der Zuschauertribüne vorhanden. Eine Übertragung der Sitzungen als Stream im Internet wurde bisher leider von der “GaGaGroKo” (CDU, SPD, Grüne und FDP) abgelehnt.

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SBL-Fraktionsbüro nun in Meschede

By admin at 10:45 pm on Wednesday, October 18, 2017

Die Fraktionsgeschäftsstelle der SBL/FW-Kreistagsfraktion ist heute umgezogen: Vom Dachgeschoss im Arnsberger Kreishaus führte der Weg ins Kellergeschoss des Mescheder Kreishauses in der Steinstraße. Dort sind wir nun im Zimmer 164 zu finden. Sprechstunde ist (fast immer) dienstags von 9 bis 12 Uhr. Dann ist meist Fraktionsgeschäftsführerin Gabi Joch-Eren anzutreffen.

164-SBL

Unsere neue Telefonnummer: 0291/94-2104.
Und unsere Faxnummer lautet jetzt: 0291/94-2105.
Die Mail-Adresse bliebt wie bisher: sbl-fraktion@hochsauerlandkreis.de

Im Kreishaus in Meschede können wir viel besser als bisher Gremiensitzungen vor- und nachbereiten, denn fast alle Sitzungen des Kreistags und der Auschüsse finden in diesem Gebäude statt.

Umzug1

Umzug2
Dieses Mal beim Umzug im Einsatz : Mitglieder der Kreistagsfraktion

Den Umzug hat die Fraktion selbst durchgeführt. Heute haben 5 Personen mehr als 4 Kúbikmeter Kisten und Inventar transportiert. Im Arnsberger Kreishaus waren mit den Kisten etwa 80 Treppenstufen zu bewältigen – denn der Aufzug hatte bereits Feierabend. Bis zum obersten Stockwerk reichte der Aufzug sowieso nicht, so dass unser Büro nicht barrierefrei erreichbar war. Das ist in Meschede nun anders: Wer den Seiteneingang beim Straßenverkehrsamt nimmt, erreicht das SBL-Fraktionsbüro ohne eine einzige Stufe.

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