Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Kormoran-Abschuss in Naturschutzgebieten? Nicht schon wieder!

By adminRL at 11:52 pm on Monday, August 18, 2014

Doch! Schon wieder gibt es vom Hochsauerlandkreis eine Sitzungsvorlage mit einem Beschlussvorschlag, dessen Zweck es ist, den Abschuss bzw. die „Vergrämung“ von Kormoranen in Naturschutzgebieten zu legalisieren. Im HSK ist das ja altbewährte Praxis, während in vielen anderen Naturschutzgebieten der Abschuss von Kormoranen nach wie vor tabu ist.

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Foto: Lutz Wendland

Denn im Sauerland haben sich anscheinend die Fischerei-Lobbyisten besonders auf die Kormorane „eingeschossen“. Um die fehlende Unterstützung der Kreisverwaltung brauchten sich die Fischereigenossenschaften und Sportfischerverbände bisher keine Sorgen zu machen. Im Dezember 2013 hebelte der Landrat ja sogar einen Beschluss des Landschaftsbeirats aus. Das Gremium hatte sich nämlich gegen den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Wir berichteten darüber.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=3829

Am Dienstag dem 19.08.2014 soll nun der Landschaftsbeirat wieder zustimmen und zwar der „Ausnahmegenehmigung nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz und einer Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz für den Vergrämungsabschuss von jeweils 20 Kormoranen in den Naturschutzgebieten Unteres Diemeltal und Oberes Diemeltal sowie auch im Bereich der Möhne befristet für 3 Jahre“. So steht es in der Vorlage 9/37, nachzulesen hier:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok7KiyIeuDWsGSv4Qp0Oe.Pb.CXuCWn4Oi0Lg-IbvDauHTp8To1Ok0HbwHau8Vt6Pi7Kj2GJ/Vorlage_9-37.pdf

In dieser Vorlage wird Bezug genommen auf die erwähnten unterschiedlichen Beschlüsse vom Landschaftsbeirat und vom Kreistag sowie auf den „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran“. Das ist ein neuer Erlass vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW. Demzufolge sei nunmehr neu zu entscheiden, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

Was wird wohl, wenn die Mitglieder des Gremiums der Beschlussempfehlung nicht nachkommen? Tritt dann wieder Plan B – der Kreistag kippt den Beschluss des Landschaftsbeirats – in Kraft, so wie im letzten Dezember und schon öfters in den letzten Jahren?

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Foto: Lutz Wendland

Und nun noch ein paar Sätze zur unseres Erachtens unsinnigen Jagd auf die schwarzen Vögel, die Kormorane, die immer wieder als Feindbild für Fischer und Angler herhalten müssen. In der Sitzugsvorlage (Drucksache 9/37) wird von der Verwaltung ja eine Art Schreckensszenario über die Entwicklung der Kormoran-Population und die damit einhergehenden Gefährdung der heimischen Fischbestände geschildert. Wir nehmen an, dass in erster Linie die Fischerei-Lobbyisten der Behörde diese Hiobsbotschaften überbracht haben? Die Gründe dafür könnten naheliegend sein.

Zu ganz anderen Erkenntnissen sind die Naturschutzverbände gekommen. Sie kritisieren auch scharf den neuen Erlass von Umweltminister Johannes Remmel, den „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran“. (Das ist genau der, auf den sich die Kreisverwaltung mit der Vorlage 9/37 bezieht.) In der Erklärung wird nicht der „feindliche schwarze Vogel“ für dezimierte Fischbestände verantwortlich gemacht. Schuld sei vielmehr der drastische Lebensraumverlust vieler Fischarten.

Die Naturschutzverbände schreiben in ihrer gemeinsamen PM u.a.:
„ … In dem Erlass wird der Kormoran als Schadvogel deklariert, der angeblich Fischbestände wie die Äsche erheblich gefährdet. Dabei hat sich der Brut- und Rastbestand des Kormorans in den letzten Jahren stabilisiert und ist nach dem langen Winter 2013 vielerorts sogar zurückgegangen. Mehrere Untersuchungen in Europa haben ergeben, dass in intakten Lebensräumen die Fischbestände nicht durch Kormorane oder andere Arten vom Aussterben bedroht sind. Vielmehr leiden Fischarten wie die Äsche weiterhin unter einem drastischen Lebensraumverlust in begradigten und ausgeräumten Gewässern.

„Die Erwärmung der Gewässer, die Verschmutzung, etwa durch einen hohen Gülle- und Sedimenteintrag, und die dadurch bedingte Verschlammung des Kiesbetts, in dem die Fische nicht mehr ablaichen können, erschweren die Entwicklung der Äschenbestände zusätzlich“, sagt der stellvertretende NABU-Landesvorsitzende Heinz Kowalski. ….

… Mehrere Gerichte haben in der Vergangenheit den Naturschutzverbänden Recht gegeben. Ein Schaden durch Kormorane für die Fischerei kann nur an gewerblichen Teichanlagen entstehen, nicht jedoch an natürlichen Gewässern, welche die Freizeitangler nutzen. Der BUND NRW, die LNU NRW und der NABU NRW halten deshalb den vorgelegten Erlass für rechtswidrig, aus Artenschutzgründen für verfehlt und im Sinne der Biodiversität für kontraproduktiv. „Die dahinter stehende Haltung, einzelne Tierarten wie den Kormoran zu Buhmännern einer verfehlten und halbherzigen Naturschutzpolitik zu machen, ist fachlich unhaltbar“, so der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht ….“

Wir können nur hoffen, dass im Hochsauerlandkreis die Erkenntnisse der Naturschutzverbände endlich Berücksichtigung finden und nicht schon wieder die Lobbyarbeit der Fischereiverbände belohnt wird!

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PFT in Elpe – Wie ist der aktuelle Stand?

By adminRL at 12:27 pm on Friday, August 1, 2014

Das WDR-Fernsehen berichtete im Juli 2014 über die zwei mit PFT kontaminierten privaten Wassergewinnungsanlagen in Olsberg-Elpe. Mit einer der betroffenen Familien führte der Reporter ein Interview. Die Reportage machte deutlich, wie schwierig es für die Familie des Brunnenbesitzers offenbar ist, Hilfe und Unterstützung zu bekommen. Ob die Betroffenen jemals Erfolg bei der Einforderung der Schadensregulierung haben werden, scheint demnach ungewiss.
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) möchte wissen, ob und was sich zwischenzeitlich in Elpe getan hat. Der Fraktionsvorsitzende Reinhard Loos stellte daher am 29.07.2014 dem Hochsauerlandkreis erneut einige Fragen. Hier sind sie:

1. Wie werden die Besitzer und Nutzer der belasteten Brunnen derzeit mit Trinkwasser versorgt?
2. Welche Kosten und welcher Aufwand entstanden bisher für die Versorgung der Betroffenen mit unbedenklichem Trinkwasser? Welche sind noch zu erwarten?
3. Wer trägt diese Kosten?
4. Ist Ihnen bekannt, ob die Eigentümer der beiden Brunnen juristische Schritte gegenüber dem oder den mutmaßlichen Verursachern der PFT-Belastung unternommen haben, bzw. ob sie mit ihm oder ihnen in irgendeiner Form, etwa wegen der Schadensregulierung, in Kontakt ste-hen?
5. Wenn ja, was ist Ihnen über den vorläufige Stand und ein eventuelles (Zwischen-) Ergebnis bekannt?
6. Welche Hilfe und Unterstützung bietet der HSK den betroffenen Brunnenbesitzern?
7. Liegen neue PFT-Untersuchungsergebnisse der beiden Brunnen in Elpe und von Gewässern und Böden im HSK (z.B. des Flusses Elpe) vor?
Wenn ja, wie sind die Ergebnisse?
Wenn nein, bis wann ist mit neuen Untersuchungsergebnissen zu rechnen?

Wer mehr über die Historie der „Never-Ending-Story“ um PFT in Elpe und PFT im Allgemeinen nachlesen möchte, der findet auf den Web-Seiten der SBL dazu einiges.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?s=pft

Filed under: Hintergrund zu PFTComments Off on PFT in Elpe – Wie ist der aktuelle Stand?

PFT-Belastung im Trinkwasser zweier Brunnen in Elpe und etliche Genehmigungen für neue Weihnachtsbaumflächen

By adminRL at 8:17 am on Wednesday, June 11, 2014

Vor rund 2 Monaten wurde bekannt, dass zwei private Trinkwasserbrunnen in Elpe erheblich mit PFT belastet sind. Daraufhin stellte die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 06.05.2014 eine Anfrage an den Landrat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=4398

Das Antwortschreiben der Kreisverwaltung erreichte die SBL/FW erst rund 2 Wochen nach den Kommunalwahlen, die am 25.05.2014 stattfanden. Es trägt das Datum vom 27.05.2014. Wegen der Brisanz des Themas „PFT im Trinkwasser“ veröffentlichen wir die Erklärung des HSK hier im kompletten Wortlaut. Doch zunächst eine Zusammenfassung:

– Bewohner der Ortschaft Elpe informieren im Oktober 2013 den Hochsauerlandkreis über den PFT-Verdacht.

– Der Besitzer einer privaten Trinkwassergewinnungsanlage beauftragt ein Labor, um sein Trinkwasser auf PFT untersuchen zu lassen.

– Das Labor weist PFT nach.

– Das Labor stellt fest, dass der PFT-Gehalt im Wasser der beiden beprobten Brunnen den lebenslang gesundheitlich duldbaren Leitwert übersteigt.

– Im November 2013 teilen die Bewohner dem Gesundheitsamt das Ergebnis der von ihnen beauftragten Untersuchungen mit.

– Laut Aussage der Kreisverwaltung wurde das Wasser der beiden Brunnen nicht auf die Belastung durch Pflanzenschutzmittel untersucht.

– Laut Aussage der Kreisverwaltung ist im Wasser beider Brunnen „geogen bedingtes“ Arsen und Antimon nachweisbar.

– Laut Aussage der Kreisverwaltung gibt es keine Anhaltspunkte für die Kontaminierung weiterer Trinkwassergewinnungsanlagen.

– Laut Aussage der Kreisverwaltung können die geschädigten Brunnenbesitzer grundsätzlich gegen den oder die Verursacher der PFT-Belastung auf zivilrechtlichem Wege klagen, wobei die Beweislast bei den Brunnenbesitzern liegt.

– Laut Aussage der Kreisverwaltung untersucht der HSK regelmäßig die mit PFT belastete Sanierungsfläche in Brilon-Scharfenberg.

– Laut Aussage der Kreisverwaltung wurden seit 2010 weitere Flächen in Brilon, in Olsberg-Gevelinghausen und in Olsberg-Elpe untersucht.

– Laut Aussage der Kreisverwaltung sind im HSK für den Weihnachtsbaumanbau in der Zeit von 2012 bis Mai 2014 zusätzliche Flächen in der Größenordnung von 30,5 ha genehmigt worden, darunter 2 Flächen in Eslohe-Wenholthausen mit 5,63 ha bzw. 4,56 ha.

– Der HSK geht davon aus, dass seit dem 01.03.1987 in der Gemeinde Bestwig und in der Stadt Olsberg zusammen ca. 150 ha Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen genehmigt worden sind.

– Zu den Flächen im HSK, die in der Zeit von 1980 bis zum 28.02.1987 für den Weihnachtsbaumanbau genehmigt wurden, macht die Verwaltung keine Angaben, da die Genehmigung seinerzeit forstrechtlich erfolgt sei.

– Laut Aussage der Kreisverwaltung gab es vor 1980 keine Genehmigungspflicht, was zur Folge hat, dass der HSK keine Angaben über die Größe und Zahl der vor 1980 angelegten (und heute noch vorhandenen) Weihnachtsbaumflächen machen kann.

– Laut Aussage der Kreisverwaltung liegen dem HSK keine Angaben über die Art und Menge der in Weihnachtsbaumflächen aufgebrachten Pflanzenschutz- und Düngemittel vor. Der HSK verweist daher an das zuständige Pflanzenschutzamt bei der Landwirtschaftskammer.

Und nun die Antwort des HSK im kompletten Wortlaut. Hinweise auf weitere Erkenntnisse sind ausdrücklich erwünscht!:

„Beantwortung Ihrer Anfrage gem. § 11 Abs. 1 der GO des Kreistags –
Thema: PFT-Funde in zwei Trinkwasserbrunnen in Elpe

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei überreiche ich Ihnen die Antworten zu Ihrer Anfrage vom 06.05.2014. Ausführungen zur aktuellen Situation in Olsberg-Elpe finden Sie in der Antwort zu Frage 6.
Anmerken möchte ich, dass der HSK in der Vergangenheit allen konkreten Hinweisen auf PFT-Belastungen nachgegangen ist.
Außerdem ist es unzutreffend, dass die Verursacher der PFT-Verunreinigungen nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Wie Sie wissen, hat der HSK sowohl den Verursacher selbst als auch einen Aufbringer ordnungsrechtlich für die entstandenen Aufwendungen in Brilon-Scharfenberg in Anspruch genommen. Beide Verfahren sind noch beim OVG NW anhängig.

Dies vorangestellt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

zu Frage 1: Wann, wie und durch wen erhielten Sie erstmals Kenntnis von dem Verdacht, dass das Wasser der zwei privaten Trinkwasser-Brunnen in Elpe PFT-belastet ist?
Die Bewohner der Ortschaft Elpe traten im Oktober 2013 an die untere Bodenschutzbehörde des HSK heran und teilten den Verdacht mit, dass in der Vergangenheit wohl Flächen im Umfeld der Ortschaft mit dem Bodenhilfsstoffen der Firma aus Paderborn-Borchen beaufschlagt worden wären. Diese Flächen waren den Behörden bis dahin nicht bekannt.
Die Ortschaft Elpe wird von der Hochsauerlandwasser GmbH mit Trinkwasser, das in Best-wig gewonnen wird, zentral versorgt. Einige Aussiedlerhöfe abseits der Ortschaft verfügen allerdings nicht über einen solchen zentralen Trinkwasseranschluss, sondern betreiben ei-gene Wassergewinnungsanlagen zur Versorgung mit Trinkwasser. Einer dieser Aussiedlerhöfe ließ im Oktober 2013 sein Trinkwasser aufgrund des vorgenannten Verdachtes durch eine akkreditierte Untersuchungsstelle auf PFT analysieren. Im Ergebnis dieser Untersuchung wurden PFT nachgewiesen. Die Bewohner der betroffenen Kleinanlage teilten dem Gesundheitsamt dieses Ergebnis im November 2013 mit. Daraufhin wurden weitere PFT-Untersuchungen der Trinkwässer der möglicherweise betroffenen Kleinanlagen im weiteren Umfeld von Elpe veranlasst.

zu Frage 2: Wie hoch waren und sind die PFT-Werte der beiden Brunnen? (Bitte um Bekanntgabe der Auswertung aller Proben)
In den Wässern zweier benachbarter Tiefenbrunnen dieser Kleinanlagen wurden in der o.g. Untersuchungsreihe PFT nachgewiesen. In beiden Proben war der lebenslang gesundheit-lich duldbare Leitwert für alle Bevölkerungsgruppen von 0,3 μg/l PFT entsprechend der Stellungnahme der Trinkwasser-Kommission des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) beim Umweltbundesamt „Vorläufige Bewertung von Perfluorierten Tensiden (PFT) im Trinkwasser am Beispiel ihrer Leitsubstanzen Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)“ vom 21.06.2006 überarbeitet am 13.07.2006 überschritten. Genauere An-gaben sind mir an dieser Stelle ohne Einverständnis der Betroffenen aus datenschutzrechtli-chen Gründen nicht möglich, da es sich um personenbezogene Daten handelt, die zumindest ortsintern Rückschlüsse auf die Betroffenen ermöglichen. Bei den Betroffenen handelt es sich um private Selbstversorger entsprechend §3 Abs. (2) c) der Trinkwasser-Verordnung.
In den Proben der anderen untersuchten Kleinanlagen sowie den Proben aus der zentralen Wasserversorgung der Ortschaft Elpe wurden keine PFT nachgewiesen.

zu Frage 3: Wurde das Brunnenwasser auch auf andere schädliche Substanzen, z.B. Überreste aus Pflanzenschutzmitteln, untersucht? Wenn ja, welche?
Nein, die Brunnenwässer wurden nicht auf Pflanzenschutzmittel oder deren Abbauprodukte untersucht. Es liegen aber Untersuchungsergebnisse zu anderen chemischen Stoffen vor. Dabei wurden im Wasser eines der beiden Brunnen neben PFT auch geogen bedingtes Arsen und Antimon nachgewiesen. Der betroffene Tiefenbrunnen ist primär aufgrund dieser Nachweise seitdem nicht mehr in Betrieb. Auch der zweite betroffene Brunnen wird nicht mehr genutzt.

zu Frage 4: Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass weitere Trinkwassergewinnungsanlagen im Kreisgebiet kontaminiert sind? Wenn ja, welche?
Nein, es liegen keine Anhaltspunkte vor.

zu Frage 5: Sehen Sie Möglichkeiten für die privaten Brunnenbesitzerzu Frage 5: Sehen Sie Möglichkeiten für die privaten Brunnenbesitzer, den oder die „PFT-Verursacher“ auf Schadenersatz zu verklagen?
Grundsätzlich besteht für die Betreiber der Trinkwassergewinnungsanlagen die Möglichkeit, den oder die Verursacher der PFT-Belastung im Roh- und Trinkwasser auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Dafür wäre der Zivilrechtsweg eröffnet. Die Darlegungs- und Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen einer zurechenbaren Handlung oder Unterlassung und der Verunreinigung des Wassers liegt bei den Betreibern der Trinkwassergewinnungsanlagen.

zu Frage 6: Wann, wo und wie oft wurden in den Jahren 2010 bis heute Boden- und Wasserproben von PFT-belasteten und –verdächtigen Flächen und Gewässern genommen und ausgewertet? Wie sind die Ergebnisse? Welche Belastungen wurden in diesem Zeitraum wann und wo in welcher Höhe festgestellt?
Regelmäßig untersucht wurden die Sanierungsflächen in Scharfenberg, um die Entwicklung auf den Flächen beurteilen und über mögliche Folgenutzungen entscheiden zu können. Dabei wurden bei den Beprobungen des Bodens folgende Belastungen (in μg pro Kilogramm Boden) festgestellt:
Auf der Südfläche im Jahre 2010 bis zu 5.300 μg/kg, 2011 bis zu 7.830 μg/kg, 2012 bis zu 7.830 μg/kg und 2013 bis zu 3.623 μg/kg PFT. Auf der Nordfläche waren es 2013 noch bis zu 12.000 μg/kg. Die stark schwankenden Werte ergeben sich, da die Belastungen des Bodens auf dem Gelände sehr kleinräumig stark abweichen. Im Jahre 2010 wurden zwei unterhalb der Südfläche liegende Nutzgärten untersucht, um über mögliche Einschränkungen bei der Nutzung entscheiden zu können. PFT-Belastungen des Bodens konnten hier jedoch nicht festgestellt werden.
Nach Hinweisen Dritter wurden 2010 zwei weitere Flächen in Brilon und Olsberg-Gevelinghausen untersucht. Dabei fanden sich auf der Fläche in Olsberg PFT-Belastungen bis zu 293 μg PFT. Eine Sanierungsnotwendigkeit bestand jedoch nicht.
Im Jahre 2012 wurde in Olsberg-Elpe eine weitere Weihnachtsbaumfläche auf PFT beprobt, nachdem ein Bürger entsprechende Verdachtsmomente vorgetragen hatte. Eine PFT-Belastung konnte jedoch nicht festgestellt werden.
Ende 2013 wurde dem HSK eine PFT-Belastung in einem privaten Trinkwasserbrunnen in Olsberg-Elpe mitgeteilt (siehe Antwort zu Frage 1). Um die Herkunft dieser Belastungen herauszufinden, wurden umfangreiche Beprobungen von Boden und Gewässern veranlasst.
Im Ergebnis wurden auf zwei auf dem Lüttenberge gelegenen Grundstücken mit Weihnachtsbaukulturen PFT-Belastungen von 75 bis 1.200 μg im Boden nachgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass diese Belastungen für die Verunreinigung der privaten Trinkwasserbrunnen und die festgestellten Belastungen des Baches „Unterm Lüttenberge“ ursächlich sind. Die Betroffenen Anwohner und die Öffentlichkeit wurden umgehend informiert. Das weitere Vorgehen auf den belasteten Grundstücken wird derzeit geprüft.
Wie erwähnt, hat der Hochsauerlandkreis im Zuge der Ursachenermittlung für die PFT-Belastung der privaten Brunnenanlagen bei Elpe auch mehrere Gewässer beprobt (siehe Tabelle).

Gewässer / Datum / Messwert PFT in μg/l
Kerbecker Siepen / 27.02.2014 / n.n.
Elpe nach Einmündung Kerbecker Siepen / 27.02.2014 / 0,041
Bach „Unterm Lüttenberge“ / 27.02.2014 / 1,52
Elpe nach Einmündung des Bachs „Unterm Lüttenberge“ / 27.02.2014 / 0,202
Neger (Brücke Bachstraße) / 27.02.2014 / n.n.
Bach „Zum Negerweiher“ / 27.02.2014 / n.n.
Neger vor Einmündung in Stauweiher / 27.02.2014 / n.n.
Neger Ablauf Stauweiher / 27.02.2014 / n.n.
Hartmecke / 27.02.2014 / 0,11
Neger vor Einmündung Hartmecke / 27.02.2014 / n.n.
Neger nach Einmündung Hartmecke / 27.02.2014 / n.n.
Elsterbach / 27.02.2014 / n.n.
Elpe nach Einmündung Elsterbach / 27.02.2014 / n.n.
Elpe vor Einmündung Elsterbach / 27.02.2014 / n.n.

Wie ersichtlich, zeigte dabei nur der Bach „Unterm Lüttenberge“ eine relevante Belastung. Auch das Tretbecken in Elpe wurde untersucht, zeigte aber keine Belastung mit PFT.
Die Beprobung der oberirdischen Gewässer zur Feststellung etwaiger PFT-Belastungen wird nach wie vor durch das Land NRW durchgeführt. Die diesbezüglich beprobten Gewässer und die gemessenen Werte können über den Link
http://www.lanuv.nrw.de/wasser/pft_im_wasser.htm
aufgerufen und eingesehen werden.

zu Frage 7: Welche weiteren Flächen für den Anbau von Weihnachtsbäumen und Schmuck-reisigkulturen im HSK wurden seit dem Jahr 2012 bis heute durch Ihre Behörde genehmigt? Wo genau liegen sie? Wie groß sind die einzelnen Flächen?

Für den Anbau von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen wurden von 2012 bis heu-te im HSK folgende Flächen genehmigt:

Lfd.Nr./Jahr Gemarkung Flur Flurstück Größe
1/2012 Wenholthausen 3 48 5,63 ha
2/2012 Oberkirchen 16 38 1,80 ha
3/2012 Wenholthausen 5 76 4,56 ha
4/2012 Wenholthausen 3 22 4,31 ha
5/2012 Brabecke 7 42 2,73 ha
6/2012 Altenbüren 2 70 1,01 ha
1/2013 Wennemen 10 54 0,44 ha
2/2013 Reiste 4 80 1,48 ha
3/2013 Linnepe 4 227 0,18 ha
4/2013 Liesen 8 340 0,30 ha
5/2013 Berghausen 14/15 8/19 3,14 ha
6/2013 Landenbeck 4 22,37 1,73 ha
7/2013 Reiste 16 11 1,10 ha
1/2014 Brilon 52 30,184 2,09 ha

zu Frage 8: Wie viele Hektar beträgt die genehmigte Weihnachtsbaum- und Schmuckreisig-fläche im HSK (im Wald und außerhalb, z.B. auf ehemaligen Wiesen- und Ackerflächen) insgesamt? Wie groß sind diese Flächen in Bestwig, wie groß in Olsberg?
Die Anlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen unterlag vor 1980 keiner Genehmigungspflicht. Im Zeitraum von 1980 bis zum 28.02.1987 wurde die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen außerhalb des Waldes forstrechtlich genehmigt. Zum 01.03.1987 ging die Zuständigkeit für die Genehmigung von außerhalb des Waldes liegenden Flächen auf die Untere Landschaftsbehörde des HSK über. Bei der Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen im Wald ist der HSK nicht beteiligt worden. Eine exakte Größenangabe für die Gesamtfläche aller im HSK bestehenden Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen ist aufgrund wechselnder bzw. verschiedener Ge-nehmigungszuständigkeiten daher nicht möglich. Nach den mir vorliegenden Informationen dürfte sich die Gesamtgröße der Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen im HSK insgesamt auf ca. 14.000 ha belaufen. Von dieser Fläche liegen ca. 4.000 ha der Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen im Wald.
In der Gemeinde Bestwig wurden vom HSK ab dem 01.03.1987 ca. 150 ha und in der Stadt Olsberg ca. 140 ha Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen landschaftsrechtlich genehmigt.

zu Frage 9: Welche Erkenntnisse haben Sie über die Art und die Menge der auf diesen Flächen eingesetzten Pflanzenschutzmittel und Dünger?
Dem HSK liegen über die Art und Menge der auf den Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen aufgebrachten Pflanzenschutz- und Düngemittel keine detaillierten Informationen vor. Bezüglich des Herbizideinsatzes werden im Rahmen der allgemeinen Außendienstkontrollen stichprobenartig die Aufbringungszeiträume kontrolliert; Verstöße wurden bisher nicht festgestellt. Bestehen Zweifel an der ordnungsgemäßen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist im Übrigen die Zuständigkeit des Pflanzenschutzamtes bei der Landwirtschaftskammer gegeben.“

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Wie kommt PFT in die Elpe?

By adminRL at 12:50 pm on Tuesday, May 13, 2014

SBL/FW stellt Anfrage zu PFT-Funden in zwei Trinkwasserbrunnen in Elpe

Der Hochsauerlandkreis veröffentlichte vor einigen Tagen die Meldung, die Quelle der PFT-Belastung zweier privater Trinkwasserbrunnen in Olsberg-Elpe sei gefunden. Demnach führe ein in die Elpe mündender Bach eine PFT-Fracht. Außerdem wiesen zwei an diesem Gewässer liegende Grundstücke eine PFT-Belastung auf.

Doch wo liegt die eigentliche Quelle der PFT-Belastung der beiden Brunnen? Naheliegend scheint es, sie in den in der Nähe liegenden Weihnachtsbaumkulturen zu suchen.
Wie wir wissen, wurden in den 2000er Jahren Weihnachtsbaumflächen auch im Einzugsbereich des Flusses Elpe im großen Stile mit PFT-haltigen Klärschlämmen „gedüngt“. Wasser und Böden wurden kontaminiert. Die Wasserwerke an der Ruhr sahen sich genötigt, ihre Filteranlagen kostspielig aufzurüsten.

Die „Ruhrbarone“ veröffentlichten später Listen mit den Namen der Betriebe, die große Mengen PFT-verdächtige Schlämme zur „Bodenverbesserung“ eingesetzt haben. Dazu gehören in unserem Bereich u.a. Baumschule Gockel, Wiese Forstbetrieb und der Betrieb Anton Nieder, allesamt Weihnachtsbaum-Produzenten. Uns ist nicht bekannt, dass der Hochsauerlandkreis jemals die Namen der PFT-Großabnehmer öffentlich nannte.

Bemühungen um Transparenz und Aufklärung scheiterten oft auch am Verhalten der Behörden. Wie wir alle wissen, wurden die Verursacher der Umwelt-Vergiftung nicht zur Verantwortung gezogen. Die bisher entstandenen und künftig entstehenden Kosten für die Sanierung und Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit PFT fallen daher der Allgemeinheit zur Last.

Im Zusammenhang mit den PFT-verseuchten Brunnen stellte Reinhard Loos, Kreistagsmitglied und Landratskandidat der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), folgende Anfrage an den Landrat:

1. Wann, wie und durch wen erhielten Sie erstmals Kenntnis von dem Verdacht, dass das Wasser der zwei privaten Trinkwasser-Brunnen in Elpe PFT-belastet ist?
2. Wie hoch waren und sind die PFT-Werte der beiden Brunnen? (Bitte um Bekanntgabe der Auswertung aller Proben.)
3. Wurde das Brunnenwasser auch auf andere schädliche Substanzen, z.B. Überreste aus Pflanzenschutzmitteln, untersucht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
4. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass weitere Trinkwassergewinnungsanlagen im Kreisgebiet kontaminiert sind?
Wenn ja, welche?
5. Sehen Sie Möglichkeiten für die privaten Brunnenbesitzer, den oder die „PFT-Verursacher“ auf Schadensersatz zu verklagen?
6. Wann, wo und wie oft wurden in den Jahren 2010 bis heute Boden- und Wasserproben von PFT-belasteten und -verdächtigen Flächen und Gewässern genommen und ausgewertet?
Wie sind die Ergebnisse?
Welche Belastungen wurden in diesem Zeitraum wann und wo in welcher Höhe festgestellt?
7. Welche weiteren Flächen für den Anbau von Weihnachtsbäumen und Schmuckreisigkulturen im HSK wurden seit dem Jahr 2012 bis heute durch Ihre Behörde genehmigt?
Wo genau liegen sie?
Wie groß sind einzelnen Flächen?
8. Wie viele Hektar beträgt die genehmigte Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigfläche im HSK (im Wald und außerhalb, z.B. auf ehemaligen Wiesen- und Ackerflächen) insgesamt?
Wie groß sind diese Flächen in Bestwig, wie groß in Olsberg?
9. Welche Erkenntnisse haben Sie über die Art und die Menge der auf diesen Flächen eingesetzten Pflanzenschutzmittel und Dünger?”

Über den Inhalt der Antwort werden wir berichten.

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Zukunftsprogramm: Ungenutzte Chancen

By admin at 11:57 pm on Wednesday, April 17, 2013

Im Mittelpunkt der Kreistagssitzung am 12.04.2013 stand die Beschlussfassung über das Zukunftsprogramm. Die war ursprünglich schon für die Kreistagssitzung am 14.12.2012 geplant, wurde dann aber auf Antrag der SBL verschoben. So konnten die zahlreichen Änderungsanträge, die aus dem Kreistag und von Städten und Gemeinden eingebracht wurden, zunächst in den Ausschüssen des Kreistags beraten werden. Dadurch konnten viele Verbesserungen eingebracht werden. Allerdings wurden in den Ausschüssen fast nur die Vorschläge der Verwaltung abgehakt; inhaltliche Diskussionen hatten Seltenheitswert.

Der Hochsauerlandkreis entwickelt mit seinem Zukunftsprogramm abgestimmte Strategien für die kommenden Jahre. Zukünftiges Handeln soll sich nicht nur auf aktuelle Handlungserfordernisse beziehen, sondern verstärkt die Herausforderungen der Zukunft in den Blick nehmen und dafür Lösungsansätze finden.” heißt es im 1. Absatz der Einleitung des nun beschlossenen Zukunftsprogramms.
Für diese Zielsetzungen leistet das Programm auch wertvolle Beiträge. Schade ist allerdings, dass viele Chancen ungenutzt blieben. Als Beispiele dafür hier 8 Anträge der SBL, die alle keine Berücksichtigung fanden, und auf die die SBL in der Kreistagssitznug noch einmal hingewiesen hat:

• Im Kreisgebiet sollen alle Schulformen angeboten werden (bisher ist der HSK der einzige aller 53 Kreise in NRW, in dem es keine einzige Gesamtschule gibt).
• 100% des im Kreisgebiet verbrauchten Stromes soll aus erneuerbaren Energien erzeugt werden (dieses Ziel ist in NRW nur im HSK erreichbar, denn er verfügt über eine sehr große Fläche, eine geringe Siedlungsdichte und aufgrund seiner Höhenlage über sehr günstige Voraussetzungen für Windkraft und Wasserkraft; mit dem 100%-Ziel für den HSK könnten die viel ungünstigeren Bedingungen z.B. im Ruhrgebiet etwas ausgeglichen werden, um landesweit einen 15prozentigen Stromanteil aus Erneuerbaren Energien zu erreichen)
• Der Kreis soll Vorbild sein und für seine eigenen Gebäude Strom nur aus Erneuerbaren Energien beziehen.
• Es sollten einheitliche Kindergartenbeiträge für das gesamte Kreisgebiet angestrebt werden, zur Gleichwertigkeit der finanziellen Rahmenbedingungen.
• Die Ausländerbehörde des HSK sollte ihre Ausrichtung von der mitunter zu beobachtenden “Abschiebebehörde” hin zu einer “Willkommenskultur” ändern.
• Der Kreis sollte in allen Politikbereichen (z.B. Untere Landschaftsbehörde) das Ziel verfolgen, den “Flächenfraß” zu senken, indem mehr Sanierung von Bestandsbauten erfolgen und weniger Neubaugebiete ausgewiesen werden.
• Es sollte eine konsequentere Überwachung der Qualität der Böden und Gewässer stattfinden, zum Schutz vor giftigen Chemikalien wie z.B. PFT.
• Es sollte kreisweit ein (vom Land NRW erheblich bezuschusstes) Sozialticket eingeführt werden, um die Mobilität auch für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen zu sichern.

Leider gab es auch in der Sitzung des Kreistags für keinen dieser Anträge Unterstützung. Deswegen hat sich das Kreistagsmitglied der SBL in der Schlussabstimmung über das Zukunftsprogramm enthalten.

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Zukunftsprogramm für den HSK – offenbar weiter keine Chance für die Gesamtschule und für vieles mehr

By admin at 1:28 pm on Sunday, April 7, 2013

In der Kreistagssitzung am 12. April 2013 soll über das „Zukunftsprogramm für den Hochsauerlandkreis, 2. Entwurf“ entschieden werden. Der 2. Entwurf wurde erforderlich, nachdem Ende 2012 für die 1. Fassung 23 Änderungsanträge und 163 Anregungen aus dem Kreistag und verschiedenen Städten und Gemeinden eingegangen sind, darunter nicht wenige von der Sauerländer Bürgerliste (SBL).

Leider blieben jedoch viele Vorschläge der SBL unberücksichtigt. Hier einige Beispiele und Erläuterungen:

Handlungsfeld „Bildung“ – Obwohl die Verwaltung im Zukunftsprogramm zu Recht ausführt, das Bildungssystem sollte insgesamt durchlässiger werden, kommt die Forderung von SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos, alle Schulformen im Kreisgebiet anzubieten, nicht zum tragen. Der Hochsauerlandkreis ist also weiter fest entschlossen, die letzte von Gesamtschulen freie Bastion in NRW zu bleiben. Schade! Zukunfts-Chance vorerst wieder vertan!

Handlungsfeld „Energie und Klima“ – Da benennt der HSK u.a. als Zielsetzung, den C02-Ausstoß zu reduzieren sowie die regionale Wertschöpfung, insbesondere durch den Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien zu steigern. Weiter heißt es, dass der Ausbau der „Erneuerbaren“ sich in unserer Region oftmals allein durch das Handeln privater Personen und Institutionen gestalte. Der HSK könne dennoch selbst aktiv werden, z.B. als Energieeinkäufer oder Berater und Vorbild. Richtig! Leider vermissen wir hier aber eine ganz konkrete Anregung der SBL. Sie lautet, die Kreisverwaltung solle für ihre kreiseigenen Gebäude Strom nur aus erneuerbaren Energien beziehen. Schade! Wie war das nochmal mit der Vorbildfunktion?

Handlungsfeld „Familie und Jugend“ – Eine Forderung der Sauerländer Bürgerliste lautet: „Einheitliche Kindergartenbeiträge im Kreisgebiet anstreben“; denn die Höhe Kita-Beiträge sind immer noch unterschiedlich geregelt. Der Grund: Die Jugendämter der Städte Arnsberg, Schmallenberg und Sundern und das für die restlichen HSK-Kommunen zuständige Jugendamt beim Hochsauerlandkreis haben jeweils eigene, zum Teil sehr unterschiedliche Beitragstabellen. Unter Moderation der Kreisverwaltung sollte wenigstens auf Kreisebene, auch in Hinsicht auf die interkommunale Zusammenarbeit, dem Gebühren-Wirrwarr ein Ende gesetzt werden. Ansonsten wär`s schade und wieder eine Chance vertan!

Handlungsfeld „Integration“ – Der HSK formuliert das Ziel: „Ausländische Mitbürger sind im Hochsauerlandkreis willkommen und tragen zur Vielfalt der Bürgergesellschaft bei.“ Das hören wir gerne! Nur bedauerlich, dass es trotzdem immer wieder (weitgehend unbemerkt von der Bevölkerung) zu zwangsweisen Aufenthaltsbeendigungen und Abschiebungen von ausländischen Mitbürgern aus dem Hochsauerlandkreis kommt, und zwar auch von solchen, die schon seit ca. 20 Jahren hier leben. Unter „Willkommenskultur“ stellen wir uns etwas anderes vor. Schade also, dass der SBL-Antrag, „Neuausrichtung des Ausländeramtes, damit die Zielsetzung Abschiebung durch das Ziel Möglichkeiten zum Verbleib finden, ersetzt wird“, im Zukunftsprogramm unberücksichtigt bleibt. So werden wieder Chancen vertan!

Handlungsfeld „Land- und Forstwirtschaft“ – Hier findet die Forderung der SBL, „die Senkung des Flächenverbauchs durch Rücknahme von vorhandenen und durch stark eingeschränkte Ausweisung von neuen Baugebieten sowie die Förderung der Sanierung von Bestandsbauten“ weder Erwähnung, geschweige denn Berücksichtigung. Wann verstehen Städte, Gemeinden und der Kreis endlich, dass der erhebliche Bevölkerungsrückgang im Sauerland auch mit geringerem Bedarf an Wohnungen und Häusern einher geht? Oder bevorzugt man hier etwa leer stehende Ortskerne zugunsten von Neubaugebieten in Ortsrandlagen? Schade! Umdenken vorläufig verpasst!?

Handlungsfeld „Soziales“ – Wie schon mehrmals zuvor fordert die Sauerländer Bürgerliste auch für das Zukunftsprogramm die „Einführung eines Sozialtickets zur Sicherstellung der Mobilität für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen“. Bekanntlich ist der HSK ja der flächengrößte Kreis in NRW. Viele benachbarte Landkreise (teils mit deutlich kleinerer Ausdehnung) und z.B. Städte im Ruhrgebiet bieten dieses Ticket schon längere Zeit an. Leider bleibt die Anregung der SBL auch im überarbeiteten Zukunftsprogramm Fehlanzeige. Schade, zumal das Land das Sozialticket finanziert. Bessere Chancen für viele hier und jetzt wieder vertan!

Handlungsfeld „Umwelt, Landschaftsentwicklung“ – Der HSK nennt als Zukunfts-Aufgabe die Reduzierung des Flächenverbrauchs, die Entwicklung eines Konzepts zur Reduzierung der Bodenerosion und auch den sensiblen Umgang mit dem Thema Bodenbearbeitung und Änderung der Anbaumethoden. Das ist wichtig und gut! Nur leider geht das Zukunftsprogramm nicht konkret, wie von der SBL angeregt, auf „die Überwachung der Böden und Gewässer und die Beseitigung der Folgen durch die mit verschiedenen Chemikalien und sogenannten Düngern vergifteten Weihnachtsbaumkulturen“ ein. Schade! Denn das ist und bleibt eine große und wichtige Aufgabe für die Zukunft …
… so wie vieles mehr!

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Steter Tropfen höhlt das Gestein – Pro-Fracking-Propaganda rollt und rollt und rollt ….

By admin at 1:08 pm on Thursday, March 14, 2013

„Fracking“ ist für manche das Zauber-Wort des Jahres. Für manche, längst nicht für alle! „Fracking“ ist für uns, die wir angeblich auf den fantastischen Schätzen sitzen, das Horror-Gespenst der Zukunft, sozusagen der Super-GAU.

Ängste können positiv beeinflusst und relativiert werden. Hilfreich ist dabei mitunter die Presse.

Es ist unübersehbar, es rollt eine gigantische mediale Propaganda-Maschinerie pro Förderung des angeblich so wachstumsbringenden und glücksverheißenden Gas-Schatzes. Rollt sie so lange, bis sie uns eines Tages überrollt?

Beispiele aus der aktuellen Berichterstattung donnern uns förmlich auf die Füße, z.B. diese:

Frankfurter Allgemeine vom 11.03.2013 „Fracksausen vor dem Fracking“
„Deutschland sitzt auf einem großen Gasschatz in tief liegendem Gestein. Um es ans Tageslicht zu befördern, muss das Gestein „gefrackt“ werden. Viele Bürger machen sich Sorgen. Doch es wäre töricht, aus purer Angst vor jedem Risiko, diesen Schatz nicht zu heben. Eine Analyse. …“
Und hier zum Einlesen ein kleiner Abschnitt aus der besagten „Analyse“:
„ … Denn die wirtschaftlichen Effekte einer Gewinnung von unkonventionellem Öl und vor allem Gas könnten auch in Deutschland beachtlich sein. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe schätzt die vor allem in Norddeutschland vermuteten Gasreserven auf sieben bis 22 Billionen Kubikmeter. Selbst wenn davon nur ein Zehntel gefördert würde, könnte das reichen, die deutsche Gasnachfrage auf Jahre zu decken. …“
Klick:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/energiepolitik-fracksausen-vor-dem-fracking-12110966.html

Das nächste Beispiel offeriert uns Spiegelonline ebenfalls am 11.03.2013
„Umstrittene Erdgasförderung: Forscher wollen Fracking in Deutschland
Fracking bedeutet einen harten Eingriff in die Natur: Um Gas zu fördern, werden bei Bohrungen Millionen Liter Chemiebrühe in den tiefen Untergrund gepresst. Wissenschaftler haben das Risiko für Deutschland untersucht – und geben grünes Licht. Unter strengen Auflagen. …“
Klick:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/umstrittene-erdgas-foerderung-forscher-wollen-fracking-in-deutschland-a-887652.html

Süddeutsche.de vom 12.03.13 ist mit Blick auf die USA ein wenig kritischer, aber …:
„Fracking belastet umliegende Gewässer
… Sowohl Chlorid, als auch die Schwebstoffe hätten negative Folgen für die Umwelt, sagen die US-Wissenschaftler. Bisher wurden vor allem Auswirkungen des Frackings auf das Grundwasser befürchtet. Die Forscher warnen nun vor Folgen für das Oberflächenwasser und fordern weitere Untersuchungen.
In Deutschland sieht es nach Expertenmeinung besser aus. “Die Risiken für das Grundwasser sind im Vergleich zu den Gefahren für das Oberflächenwasser die größeren”, sagt Bernd Kirschbaum vom Umweltbundesamt. Der wissenschaftliche Mitarbeiter im Fachgebiet Wasser und Boden erklärt, sagt, die Studie sei interessant, aber kaum auf Deutschland übertragbar. …“
Klick:
http://www.sueddeutsche.de/wissen/erdgasgewinnung-in-den-usa-fracking-belastet-umliegende-gewaesser-1.1621882

Wir können gespannt darauf sein, welche Lawinen da noch auf uns zurollen.

Auch darum: Kein Fracking – hier und nirgendwo!

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PFT Prozess in Paderborn – ist Harald Friedrich der „nützliche Idiot“ für die GW Umwelt?

By admin at 8:00 am on Thursday, February 7, 2013

Der Zeugenauftritt von H. Friedrich vor dem Paderborner Landgericht hat den wegen der Verklappung von Industriemüll im Einzugsgebiet von Möhne und Ruhr Angeklagten sehr geholfen. Laut Berichterstattung vom 27.1.2013 stellte Harald Friedrich vor Gericht folgende wesentlichen Behauptungen auf:
1. Die Angeklagten der Fa. GW Umwelt u.a. wären nicht die Richtigen, sondern „Kleindealer“, hinter denen sich die Großen verstecken, obwohl er die Angeklagten nicht so ganz aus der Verantwortung nehmen will („..das Ausbringen belasteter Klärschlämme auf Äckern sei für ihn eine fürchterliche Umweltsauerei“)
2. der Kreis Soest, der Hochsauerlandkreis und die Bezirksregierung Arnsberg wären „mehr als salopp“ mit der Biomüll VO umgegangen und hätten auf erforderliche chemische Untersuchungen ausdrücklich verzichtet.
3. Die Bezirksregierung Arnsberg hat im Herbst 2006 falsche Messdaten („händisch verändert“, sprich: gefälscht) vorgelegt „einer der übelsten Manipulationen, die ich jemals gesehen habe“, so seine Aussage !
4. Die hohe PFT Belastung der Möhnetalsperre wurde nicht durch den mit Industriemüll angereicherten “Bodenverbesserer“ der Fa. GW Umwelt , sondern durch PFT verseuchte Klärschlämme aus den Kläranlagen des Ruhrverbandes verursacht, die mit Behördenwissen seit über 20 Jahren im Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis auf Feldern als Dünger ausgebracht oder zwischengelagert wurden. Hunderttausende von Tonnen Klärschlamm über deren Zusammensetzung nichts bekannt sei, seien so über Jahre auf viele hundert Flächen in der Nähe der Möhne gelangt und kämen somit sehr wohl für die 2006 festgestellte Verunreinigung des Wassers in Rhein, Ruhr und Möhne infrage.
5. In weiteren Berichten zu seiner Zeugenaussage wird H. Friedrich dahingehend zitiert, dass er errechnet habe, dass das die Möhnetalsperre damals 90 kg PFT enthalten habe, aber aus dem Feld bei Brilon Scharfenberg täglich nur 27 g PFT abgeflossen seien. Dies sei der Beleg dafür, dass es andere Quellen für die Belastung der Talsperre und des Trinkwassers geben musste, eben die besagten Klärschlämme des Ruhrverbandes.

Hierzu folgende Feststellungen:

Zu 1.
Es sind die verschiedenen Ebenen zu beachten. Vor Gericht stehen die Unternehmer Gebrüder W. und diverse Helfershelfer, denen auf solider Faktenbasis vorgeworfen wird, PFT belastete Abfälle aus Belgien und PFT belastete Klärschlämme aus den Niederlanden angenommen, mit anderen Materialien entsprechend Bioabfallverordnung zu einem Produkt zusammengemischt zu haben, das als „Bodenverbesserer“ unter dem Markennamen „Terrafarm“ vermarktet und gezielt an Landwirte abgegeben wurde. In der Folge wurde das Produkt auf insgesamt 1300 landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht. Es wurde analytisch nachgewiesen, dass die hohe Belastung von Möhne, Möhnetalsperre,
Abfluss der Talsperre, des hier gewonnenen Trinkwasser und nachfolgend Ruhr mit der PFT Komponente PFOA zu über 90 % (99,7% laut LANUV) aus eben diesem „Bodenverbesserer“ (siehe auch zu 4. und 5.) stammt. Über das Trinkwasser wurde in den Städten Neheim-Hüsten und Arnsberg in Studien eine um den Faktor 7 bis 8 erhöhte Blutserumbelastung der Menschen mit PFOA, einem Stoff, der nachgewiesenermaßen leberschädlich und fruchtschädigend ist sowie im Verdacht steht, krebsfördernd zu wirken. Dies ist per se eine Straftat, die aufgeklärt und geahndet werden muss.
In einem weiteren Verfahren mögen andere beschuldigt werden, die an der Verbreitung dieser Stoffe, deren Produktion und ordnungsgemäße Anwendung ja nicht verboten ist oder war, Verantwortung tragen. Es ist aber nicht nachvollziehbar, wieso angesichts der Faktenlage mit dem Verweis auf ominöse „Große“ die Verantwortung der Beschuldigten relativiert wird („Kleindealer, hinter denen sich die Großen verstecken“).

Zu 2.
Zum Vollzug der Biomüll VO von 1998 gibt es eine NRW Verwaltungsvorschrift (VV) aus dem Jahre 2002, entwickelt unter der Verantwortung von Abteilungsleiter Harald Friedrich im damaligen Umweltministerium. Diese VV resümierte, dass die Verwertung von Bioabfällen weitgehend geregelt sei, grenzt diese zu anderen Rechtsbereichen ab, enthält keinerlei substantielle Regelungen zur Überwachung und Verwertung und verzichtet auch darauf, eine Bündelungsinstanz für NRW vorzugeben. Hierdurch hätten wenigstens Übersicht und Dokumentation über Abfallarten, Herkunft, Verbringung sowie Ort und Verwendung im Land erreicht werden können.
Genau an dieser VV zur Biomüll Verordnung ist der BUND seinerzeit mit seinen frühzeitigen Hinweisen auf die angekarrten Gifte gescheitert, siehe:
„Eine 2006 erfolgte Strafanzeige der Naturschützer (..des BUND) gegen den Kreis Soest und die Stadt Rüthen, die Beihilfe zur Gewässer und Bodenverunreinigung geleistet hätten, weil bekannt gewesen sei, dass das ausgebrachte Material belastet war, wies jedoch sowohl die Staatsanwaltschaft Arnsberg sowie die Generalstaatsanwaltschaft Hamm ab.
Die Behörden, die damals für die Bodenverbesserer aus dem Hause GWU die Vorgaben der Bioabfallverordnung zur Anwendung gebracht hatten, hätten sich nicht schuldhaft verhalten, sondern allen gesetzlichen Vorschriften entsprechend, so die Strafverfolger.“ (Berichterstattung Neue Westfälische vom 22.12.12.)
Konkret: Die damalige Strafanzeige des BUND gegen den Kreist Soest wegen der laxen Untersuchung und Bearbeitung der Beschwerden von Vita Nolte (OG Kallenhardt) u.a. wurde von der Staatsanwaltschaft Paderborn und Hamm zurückgewiesen, weil die Behörden eben damals alles untersucht hatten, was letztlich diese unzureichende VV von H. Friedrich vorgab Es stand also nicht in der VV, dass im Zweifels- und Verdachtsfall auf dieses und jenes zu untersuchen ist, z.B. Parameter der Klärschlamm-VO, sondern es waren nur Werte angegeben, die für Biomüll einzuhalten sind. (Grenzwerte verschiedener Schwermetalle, Nährstoffgehalt und gesamtorg. Kohlenstoff)! Dies wurde überprüft und deren Einhaltung festgestellt, dann gab es den Persilschein der Behörde und auch unsere Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm lief ins Leere.

Zu 3.:
Harald Friedrich wird aufgefordert, seine Behauptung von Manipulationen durch die Bezirksregierung, dass diese „falsche Messdaten („händisch verändert“) vorgelegt hat, zu belegen.
Seine Aussage, „einer der übelsten Manipulationen, die ich jemals gesehen habe“, muss belegt und bewiesen werden, auch um Klarheit über eventuelle Machenschaften oder gravierende Fehler der Behörde im Bezug auf sensible Umweltdaten zu erhalten. Sollten sich diese Vorwürfe erhärten lassen, sind entsprechend Konsequenzen einzufordern . Hierbei ist auch zu differenzieren, ob diese behaupteten Manipulationen Auswirkungen auf die Beurteilung der PFT Belastung an Möhne und Ruhr hatten oder nicht. Dies müsste ggf. dargelegt und korrigiert werden.
Sollte dagegen der Vorwurf von H. Friedrich nicht belegbar sein, wird die Bezirksregierung Arnsberg aufgefordert, entsprechende Konsequenzen, auch strafrechtlicher Art (Strafanzeige) zu ziehen.
Ggf. wird der Landesvorsitzende des BUND eine solche Strafanzeige einreichen.

Zu 4. und 5.
2010 hat das LANUV in einer zusammenfassenden Bewertung der PFT Problematik (LANUV Fachbericht Nr. 34) festgestellt, dass 60 bis 95% der PFT Belastung in der Möhne vor den Sanierungsmaßnahmenalleine auf die durch Abfälle der GW Umwelt belasteten Fläche in Brilon Scharfenberg zurückzuführen waren (S.40). Zahlreiche Messdaten aus den entsprechenden Zeiträumen belegen, dass die von dieser Fläche über die Steinbecke abgespülten PFT Frachten je nach Niederschlagsintensität zeitweise über 500g/Tag betrugen. Festgestellt wurde die Belastung dieser Fläche Mitte 2006, es ist aber davon auszugehen, dass bereits 2 Jahre vorher der PFT-haltige Müll der Fa. GW Umwelt dort aufgebracht wurde und insbesondere bei Starkregen entsprechend ausgewaschen und über Steinbecke und Möhne in die Talsperre eingetragen wurde. Es hat also auch schon zwischen 2004 und 2006 immer wieder von Niederschlägen abhängige, heftige Schübe des belasteten Materials aus der Fläche in den Vorfluter (Steinbecke/Möhne) gegeben. Dies erklärt, wieso ein Wert von bis zu 90 kg dieser Stoffe in die Möhnetalsperre gelangt sein kann, wobei diese Berechnung sehr von Zufluss/Abflussverhältnissen und Betrachtungszeitraum abhängig ist. In jedem Fall ist es vor diesem Hintergrund absolut unverständlich und wissenschaftlich fragwürdig bzw. willkürlich, wieso H. Friedrich einen Wert von max. (oder durchschnittlich) 27 g PFT Verbindungen /Tag , der von der Fläche in
Scharfenberg abgegeben wurde, zugrunde legt. Hiervon ausgehend behauptet er dann erneut, die Belastung der Möhnetalsperre hätte andere Gründe, nämlich die Schlämme des Ruhrverbandes !
Der Ruhrverband entsorgt ausweislich seiner Abfallbilanz 2008 seit 2003 den weitaus größten Teil (>80% bis zuletzt 100%) seiner Klärschlämme in Verbrennungsanlagen, denen auch sukzessive zwischengelagerter Schlamm zugeführt wurde. 2003, 2004 wurden daher nur noch relativ geringe Klärschlammmengen des Ruhrverbandes im Gelände verbracht, der entsprechend KlSchlVO genau lokalisiert und untersucht wurde, ganz im Gegenteil zu dem allerorten angebotenen und kräftig aufgebrachtem „Bodenverbesserer“ der GW Umwelt (1300 Flächen!).
Also: (Frühere) Ausbringungsflächen und Zwischenlager für Ruhrverbandsschlämme dürften bekannt sein, wo sind die Belege für Herrn Friedrichs Theorie?
Man möge sich im Übrigen im Ruhrgütebericht 2011 http://www.awwr.de/fileadmin/download/download_2012/ruhrguetebericht_2011.pdfdie Seiten 91 – 92 (92/93 im Internet) anschauen und erklären, wieso dann nach Sanierung (Sickerwasserbehandlung) der Fläche Brilon – Scharfenberg die Werte in der Möhne und in der Talsperre kontinuierlich runtergingen. Siehe ebenso S. 41 im LANUV Fachbericht 34. Hierzu trugen auch andere Maßnahmen bei, wie der Bodenabtrag einer erheblich mit dem Industriemüll der GWU belasteten Fläche bei Rüthen, aber hinsichtlich Maßnahmen gegen abgelagerten Klärschlamm des Ruhrverbandes irgendwo ist mir zumindest nichts bekannt.

Was ist der Hintergrund von Harald Friedrichs Intervention?
Das Problem ist, dass H.F. einerseits in einer Reihe von Punkten Recht und durchaus Verdienste hat, es auch vom Übelsten ist, was man ihm angetan hat, aber er andererseits einfach bestimmte Fakten nicht wahrhaben will und verschwörungstheoretisch unterwegs ist. Bedingt durch die Erfahrung seine wichtige Funktion und Aufgabe im Umweltministerium verloren zu haben und viele Wochen völlig ungerechtfertigt in Haft verbracht zu haben, ist Harald Friedrich offensichtlich von Rachedurst und Rechthaberei zerfressen und bar jeder Objektivität . Die Frage ist nur, gegen wen sich sein Rachefeldzug richtet? Bezirksregierung, Kreis Soest, Uhlenberg und Schinck, Ruhrverband, Gelsenwasser ?
Nach meinem Eindruck sprechen die Fakten eindeutig gegen Friedrichs Thesen, sein Rachefeldzug wird diesen daher nichts anhaben können. Im Endeffekt wäscht er die Müllverklapper von GW Umwelt und ihre Helfershelfer rein. Mit seinem unqualifizierten Rundumschlag sorgt er für gehörige Verwirrung aller, die nicht die Details der PFT Problematik beurteilen können und erzeugt beim Gericht den Eindruck einer widersprüchlichen Einschätzung der Sachlage durch die Experten.
Wie das ausgehen könnte? Harald Friedrich hat in jedem Fall eine erhebliche Mitschuld an einer weiteren Verzögerung des Prozesses, u.U. trägt er sogar zu einem Freispruch mangels Beweisen bei (Im Zweifel für den Angeklagten) oder er sorgt für eine geringere Strafe der GW Umwelt wegen geringerer Schuldzumessung.
Damit beantwortet sich die schon die ebenfalls zu stellende Frage, wem sein zweifelhaftes Manöver nutzt. Den Gebrüdern W. und ihren Helfershelfern schon, der Wahrheit jedenfalls nicht, aber wie nutzt es Harald Friedrich ?

Paul Kröfges, Landesvorsitzender BUND NRW e.V.
Windeck, 07.02.2013

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Klärschlammlager im Sauerland?

By admin at 10:52 am on Thursday, January 31, 2013

Einer der größten Umweltprozesse läuft seit gut einem Jahr beim Landgericht Paderborn – der „PFT-Prozess“.

Beobachter behaupten, das Verfahren um die Chemikalie würde immer verworrener. Ein Urteil ist wohl noch lange nicht in Sicht. Diverse Zeugen wurden gehört; bei einigen versagte laut Medienberichten die Erinnerung. Nicht so beim Zeugen Dr. Harald Friedrich, dem ehemaligen Abteilungsleiter im NRW-Umweltministerium.
Friedrich sagte laut Pressemeldungen beim Prozess Ende Januar 2013 u.a. aus, der Kreis Soest und der Hochsauerlandkreis seien mehr als salopp mit der Biomüll-Verordnung umgegangen. Zudem brachte er den Ruhrverband mit ins Spiel. Schlämme aus den Kläranlagen des Ruhrverbands würden mit Behördenwissen seit über 20 Jahren im Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis entweder auf Feldern als Dünger ausgebracht oder zwischengelagert.

An den Aussagen von Friedrich bestehen erhebliche Zweifel. Denn er soll selbst für die Biomüll-Verordnung des Landes NRW verantwortlich sein. Darin wurden nur Werte angegeben, die für Biomüll einzuhalten sind, aber keine Anforderungen an die Kreisbehörden, dass im Verdachtsfall weitere Untersuchungen auf schädliche Stoffe vorzunehmen sind. Die Einhaltung der Grenzwerte ist damals überprüft und festgestellt worden. Eine vom BUND NRW bereits vor der Aufdeckung des PFT-Skandals gegen den Kreis Soest eingeleitete Strafanzeige hatte deswegen keine Folgen.

Trotzdem ist es sinnvoll, sich näher mit dem Verbleib der Klärschlämme zu befassen, wie es die SBL bereits öfters gemacht hat. SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos nahm nun die Berichte über die Aussagen von Friedrich über die Klärschlammlager zum Anlass, eine Anfrage an den Landrat des Hochsauerlandkreises zu richten. Hier der Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
bei dem derzeit laufenden Prozess beim Landgericht Paderborn gegen verantwortliche Mitarbeiter der Firma „GW Umwelt“ sagte in der letzten Woche ein Zeuge aus, das verseuchte Feld bei Brilon-Scharfenberg sei nur eine sehr nebensächliche Ursache für den im Jahr 2006 sehr hohen PFT-Gehalt von Möhne und Ruhr. Entscheidend für das PFT in der Ruhr sei gewesen, dass 24 Klärwerke über 20 Jahre hinweg Klärschlämme produziert hätten, die dann entweder auf Feldern als Dünger ausge¬bracht oder zwischengelagert worden seien. Als Verursacher erwähnte der Zeuge besonders eine Kläranlage bei Werdohl mit einem sehr nahe gelegenen Industriebetrieb. Viele Klärschlammläger in der Nähe der Möhne und der Ruhr seien nicht nach unten abgedichtet, so dass von ihnen PFT in die Gewässer gelange. Der Zeuge erklärte weiter, dass sich ein solches Klärschlammlager auch bei Scharfenberg befände.
Daher bitte ich zu beantworten:
Ist Ihnen bekannt, ob es Lagerplätze für Klärschlämme im Kreisgebiet gibt oder gab?
Wenn ja, wo befinden bzw. befanden sie sich?
Wenn ja, über welche Kapazitäten für die Lagerung von Klärschlämmen verfügen oder verfügten sie?
Wenn ja, wer ist/sind bzw. war/waren der oder die Betreiber?
Wenn ja, wer ist/wer war für die Überwachung der Lagerplätze zuständig?
Wenn ja, was ist über eventuelle Schadstoff-Belastungen, die von diesen Lagern ausgehen oder ausgingen, bekannt?
Wenn ja, sind dort PFT-Werte ermittelt worden?
Wenn ja, wie hoch ist oder war die PFT-Belastung? (Ich bitte um detaillierte Angaben.)

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280 Aktenordner im abgedunkelten Hinterzimmer

By admin at 11:56 pm on Saturday, January 26, 2013

Mehr als ein Jahr plätschert der Prozeß beim Landgericht Paderborn gegen 5 Angeklagte (Verantwortliche der Firma „GW Umwelt“ aus Borchen und einiger ihrer Geschäftspartner) nun schon so vor sich hin. Sie werden beschuldigt, durch die Aufbringung angeblichen Düngers, der mit der krebserregenden Chemikalie PFT (bestehend vor allem aus den Komponenten PFOS und PFOA) verseucht war, erhebliche Umweltschäden verursacht zu haben. 2006 fiel auf, dass Möhne und Ruhr erheblich kontaminiert und einige Trinkwasseranlagen betroffen waren. Eine der Haupteintragsquellen soll eine ehemalige Weihnachtsbaumkultur bei Brilon-Scharfenberg gewesen sein, auf der die Fa. GW Umwelt große Mengen verseuchter Schlämme aufgebracht hat.

Die Reihen im Saal des Landgerichts sind durch die zahlreichen Mitwirkenden sehr gut gefüllt: 9 Personen auf den Bänken des Gerichts, 6 auf der Seite der Staatsanwaltschaft und 16 auf der Seite der Angeklagten und ihrer Verteidiger. Im bisherigen Verfahrenverlauf gab es – trotz oder wegen des großen Aufgebots – jedenfalls keine wesentlichen Fortschritte, was u.a. an der Vorsitzenden der Großen Strafkammer und an sehr „passiven“ Zeugen liegen könnte…

Spannend wurde es an diesem Freitag (25.01.) Da trat der ehemalige Abteilungsleiter für Abfall-, Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Landesumweltministerium, Harald Friedrich, als Zeuge im Prozeß auf. Den jetzt 60jährigen Biochemiker mit Wohnsitz Meschede hatte die frühere Landesumweltministerin Bärbel Höhn zweimal eingestellt und ihr Nachfolger Uhlenberg hatte ihn unter denkwürdigen Umständen entlassen. Vor seiner Befragung hatte Friedrich dem Gericht umfangreiche Ausarbeitungen zugeleitet.

Gleich am Anfang berichtete Friedrich, dass er noch am selben Morgen mit dem aktuellen Landesumweltminister Johannes Remmel telefoniert habe. Um auch über Vorgänge aus dem Ministerium aussagen zu können, erwarte er vielleicht noch während der Verhandlung eine Aussagegenehmigung auf sein Smart-Phone. Ansonsten werde er aus öffentlich zugänglichen Quellen vortragen.

Die Hauptthese von Friedrich: Das verseuchte Feld bei Brilon-Scharfenberg sei nur eine sehr nebensächliche Ursache für den damals sehr hohen PFT-Gehalt von Möhne und Ruhr. Er habe errechnet, dass die Möhnetalsperre damals 90 kg PFT enthalten habe, und aus dem Feld bei Scharfenberg seien täglich nur 27 Gramm PFT abgeflossen. Die PFT-Menge von 90 kg habe er aus der Konzentration im abfließenden Wasser hochgerechnet. Hier hätten Nachfragen an Friedrich kommen müssen, ob denn sicher sei, dass sich das PFT nicht am Abfluss aus der Möhnetalsperre höher konzentriere und wie die hohen Schwankungen des PFT-Gehalts im zu- und abfließenden Wasser mit seiner These von der gleichmäßigen Verteilung zu vereinbaren sei. Aber keiner der Berufsjuristen tat es…

Entscheidend gewesen für das PFT in der Ruhr sei laut Friedrich, dass 24 Klärwerke über 20 Jahre hinweg Klärschlämme produziert hätten, die dann entweder auf Feldern als Dünger ausgebracht oder zwischengelagert worden seien. Als Verursacher erwähnte er besonders eine Kläranlage bei Werdohl mit einem sehr nahe gelegenen Industriebetrieb. Viele Klärschlammläger in der Nähe der Möhne und der Ruhr seien laut Friedrich nicht nach unten abgedichtet, so dass von ihnen PFT in die Gewässer gelange. Ein solches Klärschlammlager befände sich auch bei Scharfenberg; auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft konnte Friedrich allerdings bis zum Mittag die Lage bei Scharfenberg nicht näher bezeichnen.

Gericht und Staatsanwaltschaft hielten Friedrich vor, dass eine im Verfahren gehörte Gutachterin zuvor ausgesagt hätte, 99,7% des am Wasserwerk hinter der Möhnetalsperre gemessenen PFOAs stammten vom Feld bei Scharfenberg. Friedrich stelle dazu nur fest, dass er diese Dame mal eingestellt habe.

Als Beleg für die untergeordnete Bedeutung der Fläche bei Scharfenberg führte Friedrich an, dass die PFT-Fracht im Verlaufe der Möhne immer weiter angestiegen sei. Leider gab es im Gericht und bei der Staatsanwaltschaft niemanden, der nachfragte, ob das nicht damit zusammenhinge, dass die Fa. GW Umwelt auch im Kreis Soest (insbesondere bei Rüthen und bei Lippstadt) PFT-haltige Klärschlämme auf Felder aufgebracht hat…

Friedrich erhob schwere Vorwürfe gegen die Kreisverwaltungen in Meschede und Soest sowie gegen die Bezirksregierung Arnsberg. Die Kreisverwaltungen hätten nicht die erforderlichen Messungen in den Klärschlämmen vorgenommen, und die Bezirksregierung Arnsberg hätte lieber weggeschaut; in den anderen Bezirksregierungen im Land NRW wäre das anders abgelaufen. Außerdem seien von Behörden die veröffentlichten PFT-Messwerte manipuliert worden; dies könne er beweisen. Zur Arbeit des Umweltministeriums, z.B. im Zusammenhang mit der genehmigten Einfuhr von Klärschlämmen aus den Niederlanden und aus Belgien, sagte Friedrich allerdings nichts…

Ursächlich für die Großzügigkeit der Behörden seien laut Friedrich in einer “politischen Erklärung” die hohen Investitionen, den Betreibern der Kläranlagen und der Trinkwassergewinnungsanlagen drohen würden, wenn sie die Kläranlagen aufrüsten müsse. Friedrich sprach von Kosten in Höhe von insgesamt etwa 600 Mio Euro.

Krimi-ähnlich wurde es, als Friedrich von einem Aktenstudium besonderer Art berichtete. Einem Journalisten seien von einer ihm namentlich unbekannten Person 280 Aktenordner mit belastendem Material angeboten worden, gegen Geld. Der Journalist sei darauf hin zusammen mit Friedrich nach Bielefeld gefahren, wo er 8 Stunden lang im abgedunkelten Hinterzimmer eines Restaurants Einblick in die Akten und einige Fotos machen konnte. Ihm sei aufgefallen, dass durch das Material nur die Behörden belastet würden. Er habe daher dem Anbieter des Materials empfohlen, dass er für die Akten kein Geld nehmen könne, sondern sie der Staatsanwaltschaft übergeben solle. Der Oberstaatsanwalt berichtete anschließend, in der Staatsanwaltschaft seien auch Akten angekommen, aber es handele sich nur um etwa 90 Ordner. Bleiben die Fragen: Sind es dieselben Akten, warten irgendwo noch fast 200 Aktenordner auf ihre Entdeckung, oder hat sich mindestens einer der Beteiligten erheblich verzählt?

Die Fortsetzung folgt: Im Februar soll eine Gegenüberstellung von Friedrich mit einem weiteren Zeugen erfolgen.

Insgesamt ist der Stand des Verfahrens allerdings sehr bedenklich. Ein Ende ist nicht absehbar. “Die Wahrheit bleibt im Dunkeln”, titelte die Neue Westfälische am 11.01.2013. Bis zur Eröffnung hatte es bereits 5 ½ Jahre gedauert; vielleicht werden bis zu einem eventuellen Urteil mehr als 10 Jahre vergehen?? Bisher wurden an den mehr als 50 Verhandlungstagen immerhin 86 Zeugen gehört; 16 weitere Zeugen machten keine Aussage. Der Pressesprecher des Landgerichts stellt fest: “Da haben viele Zeugen keine vernünftige Erinnerung mehr.”
Beweise für Manipulationen bei der Fa. GW Umwelt und in mindestens einer Behörde gibt es nach Kenntnis der SBL in den Akten genug, auch ohne Zeugenaussagen. Möchte die Justiz wirklich die wahren Ursachen des Umweltskandals erforschen?

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Zukunftsprogramm vertagt

By admin at 11:45 am on Tuesday, December 25, 2012

Der Kreistag hat die Beschlussfassung über das “Zukunftsprogramm” vertagt, wie von der SBL beantragt.

In den letzten Tagen vor der Kreistagssitzung waren noch mehrere hundert Änderungsvorschläge eingegangen, die sich bis zur Sitzung nicht mehr angemessen beraten und einbringen ließen. Nun sollen das Programm und die Änderungsvorschläge in den Ausschüssen, Fraktionen und Gruppen diskutiert werden. Die Beschlussfassung ist nun entweder für die Kreistagssitzung am 22.02.2013 (in der gleichzeitig der Kreishaushalt 2013 beschlossen werden soll) oder für eine Sondersitzung im März/April vorgesehen.

Die Änderungsvorschläge der SBL enthalten Ergänzungen zu den “Aufgabenkatalogen” der bisher im Entwurf des Zukunftsprogramms genannten Handlungsfelder für den Hochsauerlandkrei:

Bildung
o ungleiche Startbedingungen und soziale Ungleichheiten überwinden
o alle Schulformen im Kreisgebiet anbieten, insbesondere auch die bisher nicht im Kreisgebiet vorhandene Gesamtschule
o Abitur nach 9 Jahren (innerhalb einer Schule) im Kreisgebiet anbieten
o Vielseitige Weiterbildungsmöglichkeiten anbieten

Energie und Klima
o 100% der im Kreisgebiet verbrauchten Energie aus Windkraft erzeugen (weil der HSK aufgrund seiner Flächengröße und Topographie hervorragende Standortbedingungen für Windenergie bietet)
o Kreis übernimmt Vorbildfunktion und bezieht für seine Gebäude Strom nur aus erneuerbaren Energien

Familie und Jugend
o Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten (z.B. Früh-, Spät-, Samstags- und Ferienöffnung, U3, Buchung wechselnder Zeiten) aktuell durch Abfragen bei den Eltern ermitteln.
o Einheitliche Kindergartenbeiträge im Kreisgebiet anstreben.
o Seit mehreren Jahrzehnten erfolgreich arbeitende Einrichtungen (wie z.B. Kinderhorte) erhalten.

Integration
o Neuausrichtung des Ausländeramtes, damit die Zielsetzung „Abschiebung“ durch das Ziel „Möglichkeiten zum Verbleib finden“ ersetzt wird und die Qualifikationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutlich erhöht werden.
o Beauftragung und Schulung eines/r MitarbeiterIn des Ausländeramtes als SozialbetreuerIn für Migranten, zur Unterstützung z.B. für Behördenangelegenheiten
o Werben um Fachkräfte und potentielle Fachkräfte aus dem Ausland

Kultur
o Günstige Teilnehmergebühren für alle statt hohe Teilnehmergebühren für immer weniger Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule
o Förderung lokaler Kulturangebote und Kulturinitiativen
o Kulturangebote „für alle“ im Kreisgebiet

Land- und Forstwirtschaft
o Senkung des Flächenverbrauchs durch Rücknahme von vorhandenen und durch sehr stark eingeschränkte Ausweisung von neuen Baugebieten
o Förderung der Sanierung von Bestandsbauten, z.B. durch kostenlose Erstberatung
o Maßnahmen zur Schließung von Baulücken in den Ortskernen

Soziales
o Sicherstellung ausreichender Wohnbedingungen, durch Anerkennung angemessener Unterkunftskosten, für Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII
o Überprüfung der Qualität durch Evaluation der Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern auch mittels Befragung der Leistungsempfänger
o Sicherstellung der Mobilität, durch Einführung eines kreisweiten Sozialtickets
o Verbesserung der Bildungsvoraussetzungen, durch aktive Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets und durch Mitarbeit an dessen Verbesserung.
o Wiedereinführung eines offenen, trägerunabhängigen Pflegestützpunktes mit Beratungsangeboten in 6 Gemeinden des Kreisgebiets
o Sicherstellung einer ausreichenden Zahl von Fachkräften für Aufgaben in der Pflege

Tourismus
o Erweiterung des ÖPNV-Angebotes, z.B. durch Reaktivierung der Röhrtalbahn, Rufbuslinien und Einführung von „Mobil4You“ in allen Teilen des Kreisgebiets

Sport
o Verbesserung der Situation der Sportvereine durch Alternativen zum G8-Gymnasium

Umwelt, Landschaftsentwicklung
o Ausgleichsmaßnahmen nah an den geschädigten Flächen durchführen
o Vergiftungen (z.B. durch Stoffe wie PFT) verhindern, Folgen umfassend beseitigen, Verursacher zur Verantwortung ziehen
o keine vergifteten Böden durch Weihnachtsbaumkulturen
o kein „Flächenfraß“ durch nicht erforderliche Baugebiete

Umwelt, Ressource Wasser
o Überwachung der Fließgewässerqualität, um Giftstoffe wie z.B. PFT frühzeitig entdecken und eindämmen zu können

Umwelt, Ressource Boden
o Senkung des Flächenverbrauchs durch Rücknahme von vorhandenen und durch sehr stark eingeschränkte Ausweisung von neuen Baugebieten
o Förderung der Sanierung von Bestandsbauten, z.B. durch kostenlose Erstberatung
o Maßnahmen zur Schließung von Baulücken in den Ortskernen

Verkehr
o Sicherstellung der Zweigleisigkeit aller Bahnstrecken im Kreisgebiet
o Weitere Reaktivierungen von Bahnstrecken, z.B. Röhrtalbahn
o Elektrifizierung der Bahnstrecken
o Qualitätsverbesserungen bei Neuausschreibungen von Bahnstrecken
o Maßnahmen zur Sicherung von Umstiegen, Anschlüssen und Verknüpfungen, z.B. zwischen Bahn und Bus

Verwaltung
o Keine Erhöhung des Anteils der Kosten der Verwaltung am Kreishaushalt
o Verzicht auf Projekte mit Erhöhung der Verwaltungskosten ohne Nutzen für die Menschen im Kreisgebiet (z.B. Verzicht auf Projekt „ambulant vor stationär“ in seiner jetzigen Form, Verzicht auf Gutachten zur Mietwerterhebung)

Wirtschaft, Wirtschaftsförderung
o Kreisweite Verfügbarkeit schneller Internetzugänge (für Upload und Download)
o Senkung des Bürokratieaufwandes in Bereichen, die nicht für das Wohl der Menschen wesentlich sind

Wirtschaft, Fachkräftesicherung
o Alternativen zur Bildungswanderung aus dem Kreisgebiet schaffen, z.B. durch weitere Bildungsangebote im tertiären Bereich, günstige Bahnverbindungen in benachbarte Hochschulstädte (Dortmund, Paderborn, Kassel, Marburg, Münster),
o umfassende und bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote.

Einige bisher nicht im Programm enthaltene Handlungsfelder sollen neu aufgenommen werden:

Inklusion
(wird bisher nur einmal erwähnt, in der Einleitung auf S. 6, aber ohne jede Aufgabe)

Kommunale Finanzen, mit u.a. folgenden Aufgaben:
o Kein weiterer Anstieg des Hebesatzes der Kreisumlage
o Effektive Mitwirkung der Städte und Gemeinden am Kreishaushalt sichern
o Überprüfung der Notwendigkeit aller Großprojekte
o Effektives Controlling aller Großprojekte
o Wahrnehmung eigener Einnahmemöglichkeiten, z.B. Forderung an das Land NRW nach Wiedereinführung der Jagdsteuer.

Außerdem werden von der SBL Mängel in den im Programmentwurf enthaltenen Daten und Beschreibungen angesprochen. Z.B. ist in der Karte der Schienenstrecken die seit mehr als einem Jahr wiedereröffnete Bahnverbindung nach Brilon-Stadt bisher nicht enthalten.

Auch 8 der 12 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet haben Stellungnahmen mit eigenen Vorschlägen abgegeben, die die Diskussion bereichern werden. Nur Brilon, Eslohe, Marsberg und Sundern sahen keine Veranlassung für inhaltliche Stellungnahmen.

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Da waren’s nur noch fünf …

By admin at 1:59 am on Friday, November 30, 2012

Fast 11 Monate wird nun schon beim Landgericht Paderborn gegen mutmaßlich für den PFT-Skandal Verantwortliche verhandelt, und das zweimal wöchentlich. Weitere Termine wurden bereits bis Ende des Jahres 2013 angesetzt. Lange hat man nichts mehr aus dem Prozeß gehört.

Am 23. November meldete die “Neue Westfälische”, dass das Verfahren gegen einen der sechs Angeklagten beendet ist. Es handelt sich um einen Angeklagten aus Belgien, der als Manager in der Abfallindustrie tätig ist. Das Landgericht hat das Verfahren gegen ihn wegen “geringer Schuld” und “ohne Auflagen” eingestellt.

Jetzt sind noch der Geschäftsführende Gesellschafter der Firma GW Umwelt, Ralf W., und ein leitender Angestellter dieser Firma angeklagt sowie die drei weitere Belgier. Sie sollen laut Anklage gefährliche Stoffe als angebliche Düngemittel und Bodenverbesserer geliefert bzw. verkauft haben. Darin waren aber hochgiftige und krebserregebende Substanzen aus Industrieabfällen enthalten, die im Jahr 2006 vor allem im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest zunächst Äcker und in der Folge auch Gewässer verseuchten.

Ob es wohl jemals einen verurteilten Täter geben wird?

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Blaualgen im Hillebachsee bei Niedersfeld

By admin at 11:29 am on Friday, August 17, 2012

Nachdem zu Beginn der Sommerferien 2012 das Waldfreibad Gudenhagen bei Brilon wegen angeblicher Keimbelastung vom Kreisgesundheitsamt vorübergehend für den Badebetrieb geschlossen wurde, hat gegen Ende der Schulsommerferien ein ähnliches Problem den Hillebachsee bei Niedersfeld erwischt.

„Blaualgen-Alarm“ – Das Kreisgesundheitsamt verfügte nach einer Gewässeranalyse ein Badeverbot für den Hillebachsee. Es soll Hinweise dafür geben, dass die Belastung z.B. durch Gülle-Einträge auf den landwirtschaftlichen Flächen in der Nähe des Stausees verursacht worden sind.

In Niedersfeld und Umgebung ärgern sich indes einige Menschen über die ihrer Meinung nach unzureichenden Informationen seitens der Behörden. Außerdem soll es Gerüchte geben, wonach ein Investor an dem See interessiert ist und die Besitzer der landwirtschaftlichen Flächen unter Druck setzt.

Kreistagsmitglied Reinhard Loos stellte aufgrund der Algenbelastung des Stausees bei Winterberg-Niedersfeld am 14.08.2012 folgende Anfrage an den Landrat und den Vorsitzenden des Gesundheits- und Sozialausschusses:

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für den Hillebachsee bei Winterberg-Niedersfeld hat das Kreisgesundheitsamt Anfang August 2012 aufgrund der vermehrten Blaualgenbildung ein Badeverbot ausgesprochen. In den vergangenen Jahren war die Bewertung der Badewasserqualität gut. Aus einem Gutachten über das Badegewässerprofil nach Art. 6 der EG-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EWG geht hervor, dass die Ursache für die Algenbildung möglicherweise auf den umliegenden landwirtschaftlichen Flächen bzw. in Abschwemmungen von diesen Flächen zu suchen ist.

Folgende Fragen bitte ich zu beantworten:

1. Wann und mit welchem Verfahren wurde die Blaualgenbelastung des Hillebachsees erstmals festgestellt?
2. Wer hat die Gewässerproben veranlasst und durchgeführt?
3. Wo sind die Ergebnisse veröffentlicht?
4. Ist es zutreffend, dass in erster Linie Niederschlagswasser von landwirtschaftlichen Flächen wie Weideflächen die Blaualgenbildung im Badesee verursacht haben oder gibt es auch noch weitere gravierende Gründe für die Wasserbelastung?
5. Welche Maßnahmen sind seitens der Behörden ergriffen worden, um die Belastung des Hillebachsees zu reduzieren und hier sowie für andere Gewässer in Zukunft möglichst zu verhindern?
6. Wann ist mit der Aufhebung des Badeverbots zu rechnen?

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Kormorane schon wieder auf der Abschussliste?

By admin at 4:06 pm on Tuesday, November 22, 2011

Am 22.11.2011 tagt im Kreishaus in Meschede der Landschaftsbeirat.

Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung:

• Planung von Windenergie-Vorrangzonen in den Städten und Gemeinden des Hochsauerlandkreises

• Antrag auf Genehmigung von Kormoranabschüssen an der Diemel im Gebiet der Stadt Marsberg

• Naturschutzgroßprojekt im Diemeltal

• Neophytenbekämpfung (Neophyten = eingeschleppte Pflanzenarten); Vortrag LANUV

• Beteiligung des Vorsitzenden des Landschaftsbeirates an unaufschiebbaren Entscheidungen

• Verschiedenes (Vielleicht auch Weihnachtsbaumplantagen???)

Ob vom Naturschutzgroßprojekt im Diemeltal auch die Erz-Feinde der Angler, die Kormorane, profitieren werden, ist eher nicht anzunehmen. Hoffentlich nimmt sich eine Naturschutzorganisation diesen Vögeln mit Erfolg an!? Die bei manchen Menschen im Sauerland so unbeliebten Kormorane stehen wie viele weitere Vogelarten auf der Roten Liste.
Der jetzige NRW-Umweltminister Johannes Remmel teilte im Mai 2010 mit: „Über 50 Prozent der Vogelarten in NRW stehen auf der Roten Liste, der Negativtrend ist weitgehend ungebrochen. Die Zahl der Arten, die als ungefährdet gelten, ist von 43,6 Prozent auf 38,5 Prozent weiter zurückgegangen. Hauptursachen für den Verlust unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind der massive Flächenverbrauch, die intensive Agrarindustrie, der naturferne Ausbau der Gewässer und die oft naturschädliche Bewirtschaftung der Wälder. CDU und FDP haben sich fünf Jahre lang an dem wertvollen Naturerbe in NRW versündigt. So wurde durch Schwarz-Gelb das Naturschutzgesetz mehrfach ausgehöhlt, die Jagd auf geschützte Vögel erlaubt und Naturschutzgelder gestrichen. 10.000 geschützte Kormorane wurden abgeschossen.“

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) berichtete mehrfach über das Kormoran-Drama. Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?s=Kormoran

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Im Einklang mit dem Schöpfer?

By admin at 2:15 am on Saturday, November 12, 2011

Hier ein ausführlicher Bericht vom Mittwoch Abend in Bestwig:

Am 09.11.2011 war in dem „Weiler“ Bestwig im Sauerland richtig was los. (Die Bezeichnung „Weiler“ benutze ich in Anlehnung an einen endlich wieder erwachten Dorf-Blogger aus dem Land der 1001 Berge, der vielleicht gerade über „Träkka“ mit trocknenden Tännchen hinten druff sinniert.)

Der Grund des Ereignisses in der Gemeinde Bestwig im Hochsauerlandkreis:
Die im Ort dominierende politische Partei hatte zu einer Bürgerversammlung eingeladen. Vermutlich ist das – normalerweise – nichts Außergewöhnliches. Doch was ist heutzutage schon normal?

In der Tat, es tat sich Außergewöhnliches; denn die CDU hatte die Grünen mitsamt ihrem Grünen Landesumweltminister Johannes Remmel mit ins Boot geholt (oder umgekehrt?). Dabei sind die Grünen in Bestwig bisher noch mit keinem einzigen Sitz im Gemeinderat jemals vertreten gewesen. Die neue Schwarz-Grüne Konstellation lag wohl am Thema des Abends oder, besser gesagt, des heftig lodernden Konflikts: „Weihnachtsbaum“.

Das Rathaus wurde schnell außergewöhnlich voll, die Sitzgelegenheiten gingen bald gänzlich aus. Die Referentenliste war ungewöhnlich lang (Vertreter von CDU und Grünen, Weihnachtsbaumproduzenten, Behörden, des Gartenbauverbands, der Hochsauerlandwasser GmbH und nicht zuletzt der neuen Bürgerinitiative „Giftfreies Sauerland“).

Ungewöhnlich auch das Thema: „Gift“. Genauer gesagt, es ging um das deutsche Kulturgut Weihnachtsbaum und den durch seine großflächigen „Kulturen“ bedingten Flächenverbrauch. Vor allem ging es aber um all das Zeug mit denen den Tännchen der Weg ins kurze Leben und lange Sterben als totchicker Weihnachtsbaum geebnet wird. Es ging um den massiven Einsatz von Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden wie z.B. RoundUp.

Die neu gegründete Bürgerbewegung „Giftfreies Sauerland“ (und nicht nur die) ist der Ansicht, die erwähnten Spritzmittel stünden im Verdacht giftige Stoffe (wie Glyphosat) zu enthalten, die krebserregend, fruchtschädigend und gewässertoxisch sind. Nicht ungewöhnlich ist, dass die in größerer Zahl anwesenden Weihnachtsbaumproduzenten eine andere Meinung zu ihren zugegebenermaßen in Einsatz befindlichen Spritzmitteln und -methoden haben. „Alles legal!“ Genau das bestätigten auch die Behördenvertreter (Landwirtschaftskammer und Untere Landschaftsbehörde, ja selbst der Minister). Zu Beanstandungen bei den (nicht allzu zahlreichen) Kontrollen durch die Landwirtschaftskammer sei es kaum gekommen.

Nur den Anwohnern schien es egal zu sein, ob legal oder illegal. Sie beklagten, ihre unmittelbar an die Weihnachtsbaum-“Kulturen“ angrenzenden Häuser und Grundstücke würden mit den Spritzmitteln der Weihnachtsbaumproduzenten immer wieder eingenebelt, sogar am Abend oder nachts. Früchte im Garten und Kaulquappen im Teich gingen ein. Und manch einer befürchtete, es handele sich bei den Spritzmitteln womöglich nicht ausschließlich um in Deutschland zugelassene Substanzen. Ob nicht vielleicht die ungeschützt arbeitenden polnischen Arbeiter …? Einige der unfreiwilligen Tannenbaum-Nachbarn führten traurige Beispiele an und machten ihren Sorgen und ihrem Ärger Luft. Es knisterte merklich im Saal.

Ganz ohne Chemie würde es wohl nicht abgehen, meinte ein älterer Herr. Jedoch müssten wir uns die Frage stellen, ob Dinge wie Weihnachtsbäume notwendig seien. Wir bräuchten sie nicht unbedingt. Nur für ein paar Mann seien sie der große wirtschaftliche Faktor. Und was hier betrieben würde, sei keine nachhaltige Holzwirtschaft.
„Nachhaltigkeit“, der etwas abgegriffene Begriff, fiel immer mal wieder an diesem Abend. Die Weihnachtsbaumproduzenten mussten sich die Frage gefallen lassen, wie sie denn Nachhaltigkeit bei ihrem Weihnachtsbaumanbau definieren. Eine einleuchtende Antwort kam nur vom Umweltminister: Nachhaltigkeit wäre der Verzicht auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln!

Ein heimischer Weihnachtsbaum-an-bauer mahnte, diese Diskussion sei nicht sauber und sprach von „prinzipieller Diffamierung“. Der liebe Gott habe ihnen (den Weihnachtsbaum-an-bauern) den Boden als Produktionskapital gegeben. Sie könnten den Boden bearbeiten. Er wäre ein dummer Bauer, wenn er den Boden mit Pflanzenschutzmitteln kaputt machen würde. Intensivkulturen seien wegen des hoch besiedelten Landes erforderlich. Dann schlug er einen weiten Bogen zu Billignahrungsmitteln von Discountern und Brathähnchen und sagte, dass die Diskussion auf ein Produkt runter gebrochen falsch sei. Glyphosat hätte schließlich auch die Zulassung für Kartoffeln. Rede – Gegenrede! Mit etwas Zeitverzögerung kamen die Einwürfe, wenn der Boden so wichtig sei, warum würde er dann tonnenweise (als Weihnachtsbäume mit Ballen) abgefahren und, dass die meisten Weihnachtsbaumflächen z.B. in Schmallenberg ja angepachtet seien.

Eine Bestwiger Bürgerin erinnerte an PFT. Waldbauern hätten Geld für das Aufbringen von PFT kassiert. „Um dieses Geld zu kriegen, muss man ein Parteibuch haben“, konstatierte sie. Große LKWs aus Paderborn seien zum Entladen auf Gebiete in Wasserschutzzonen gefahren.

Ein Bürger aus dem Ortsteil Ostwig wies kurz darauf hin, Weihnachtsbaumproduzenten seien keine Waldbauern.

Minister Remmel warnte zum Abschluss nach mehr als 3 Stunden Redebeiträgen und Diskussion: „Das Artensterben wird ein großes Problem. Wir löschen die Festplatte unserer Erde!“

Dieser Bericht ist wahrscheinlich a) zu kurz, b) längst nicht alle Aspekte und Beiträge berücksichtigend, c) einigen wahrscheinlich zu tendenziös.

Es folgt vielleicht noch ein weiterer, vielleicht … denn wir könnten beispielsweise noch berichten, was Herr Dietrich von der Hochsauerlandwasser GmbH zur Trinkwasserversorgung und der Zulässigkeit von Spritzmitteln in Wasserschutzgebieten berichtet hat, dass Minister Remmel das Forstgesetz ändern möchte und dabei auf die Unterstützung auch der CDU hofft (weil dann manches, was heute noch ganz legal ist, nach der geplanten Gesetzesnovellierung nicht mehr legal sein wird), dass immer noch anscheinend niemand (offiziell) weiß, wie viele Weihnachtsbäume in Bestwig stehen und wie viel Spritzmittel darauf gehauen werden, dass die Kontrahenten weiter aufeinander zugehen wollen … die Aufzählung könnte noch lang werden …

Alles in allem, es war ein außergewöhnlicher Abend. Fortsetzung folgt …

… spätestens am nächsten Dienstag im Kreishaus in Meschede!

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