Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Naturschutzbeirat gegen Kormoranabschüsse in Naturschutzgebieten

By admin at 8:46 am on Wednesday, September 26, 2018

Der Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung, die Anträge die Genehmigung von Kormoranabschüssen in FFH- und Naturschutzgebieten zuzulassen, ist erst mal vom Tisch.
Der Naturschutzbeirat des HSK hat sich nach eingehender Diskussion mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung für einen anderslautenden Antrag eines Beiratsmitglieds ausgesprochen.
Der Antrag lautete sinngemäß, die neue Kormoranverordnung der Landesregierung soll erst für ein oder zwei Jahre zu erprobt werden. Diese “Schwarz-Gelbe” Verordnung wurde von etlichen Beiratsmitgliedern scharf kritisiert.

Da aber nach dem Willen der neuen Landesregierung jetzt fast überall an Gewässern “geballert” werden darf, bedeutet das NEIN garantiert keinen wirtschaftlichen Schaden für Freunde des Fischfangs.

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Kormorane zum Abschuss frei

By admin at 9:09 am on Friday, September 14, 2018

Gute Lobbyarbeit
Dem Sportfischerverein „Gut Wasserwaid“ für das Gewässer Möhne,
dem Anglerverein „Ruhrwellen“ für das Gewässer Ruhr,
der Fischereigenossenschaft Diemel für die Gewässer Diemel, Hoppecke und Nebenflüsse,
dem Angelsportverein „Äsche Freienohl e.V.“ für das Gewässer Ruhr und
dem Angelverein „Wennetal e.V.“ für die Gewässer Wenne und Salwey
sollen allesamt wieder Ausnahmegenehmigungen sowie „Befreiungen für den Vergrämungsabschuss“ von Kormoranen erteilt werden. So jedenfalls sieht das die Kreisverwaltung des Hochsauerlandkreises vor.

60 Vögel (und mehr?)
In der betreffenden Verwaltungsvorlage 9/1070 für den am 18.09.2018 um 14.30 Uhr öffentlich im Kreishaus in Meschede tagenden Naturschutzbeirat ist die Rede davon, dass 60 Vögel für den Vergrämungsabschuss zugelassenen werden. Die Genehmigung betrifft zunächst die Zeit vom 16.08.2018 bis zum 01.03.2019 und wird für 3 Jahre befristet erteilt. Zitat: „Darüber hinaus wird für die übrige Jahreszeit der letalen Vergrämung von 5 Jungkormoranen pro Antragsteller sowie einer nicht letalen Verhinderung von Brutkolonien an den Gewässern zugestimmt.“

Neue NRW-Verordnung
Gerechtfertigt wird die Dezimierung der schützenswerten Vögel, die in Europa um 1920 schon einmal kurz vor der Ausrottung gestandenen hatten, mit der „Verordnung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane des Landes Nordrhein-Westfalen (Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen – Kormoran VO-NRW)“.

Abschuss auch in Naturschutzgebieten
Obwohl der Hochsauerlandkreis in Vorlage 9/1070 von dem Kormoran als eine besonders geschützte europäische Vogelart schreibt, rechtfertigt er den Abschuss der Vögel mit dem Erlass des Landes NRW und mit entsprechenden Rechtsverordnungen. Demnach ist in Ausnahmefällen der Abschuss der Vögel sogar innerhalb vor Naturschutzgebieten zulässig. Und auch den ganzjährigen Vergrämungsabschuss von Jungvögeln könne die Behörde aufgrund der Kormoranverordnung zulassen. Das Szenario geht noch weiter. Zitat: „Zudem lässt die Kormoranverordnung die nicht letale Vergrämung von Kormoranen beim Brutgeschäft vor.“

Interessenslage
Des Weiteren argumentiert der HSK mit dem öffentlichen Interesse, das immer dann vorliege, wenn die heimische Fischpopulation gefährdet sei und konkret mit dem schlechten Äschenbestand. Es sei beabsichtigt, „in Abhängigkeit von der Gewässerlänge und auch von der Gewässergröße wie bisher dem Sportfischerverein „Gut Wasserwald“ 20 Kormorane, der Fischereigenossenschaft Diemel 15 Kormorane und dem Angelverein „Wennetal e.V.“ 5 Kormorane sowie den übrigen beiden Antragstellern 10 Kormorane zum Abschuss freizugeben.“ Wegen der angeführten Gründe sei es gerechtfertigt, von dem grundsätzlichen Verbot von Vergrämungsmaßnahmen in FFH- und Naturschutzgebieten im HSK eine Ausnahme zuzulassen.

Der Preis sind 60 Vögel (und wie viele mehr?)
Zusätzlich hätten auch der Fischereiverein Meschede und der ASV Wennemen Genehmigungen / Befreiungen für die letale (letal = tödlich) Vergrämung von Kormoranen beantragt. Da diese Strecken in keinem FFH-Gebiet oder Naturschutzgebiet liegen, sei eine Ausnahmeregelung nach § 8 der Kormoranverordnung nicht mehr erforderlich.

Mehr dazu in der Verwaltungsvorlage 9/1070 des Hochsauerlandkreises.

Kritische Haltung des NABU …
Der Naturschutzbund Deutschland kritisiert die Verfolgung der gefährdeten Vogelart scharf. Er spricht von „Kormorantod auf Verordnung“.
Klick:
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/aktionen-und-projekte/vogel-des-jahres/11609.html

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Kormoran-Abschüsse im Hochsauerlandkreis – Wenn die Ausnahme zur Regel wird

By admin at 1:04 am on Friday, November 24, 2017

Alle Jahre wieder …
„Corpus Delicti“ ist die Verwaltungsvorlage 9/831 „Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen; hier: Verlängerung der erteilten Ausnahmegenehmigung/Befreiung für ein Jahr“. Sie stand am 10.10.2017 auf der Tagesordnung des Naturschutzbeirats (ehemals Landschaftsbeirat).

Offenbar mit Erfolg beklagen sich alle Jahre wieder Angelsport- und Sportfischervereine und Fischereigenossenschaften im Hochsauerlandkreis bei der Kreisverwaltung über ihre missliebige Konkurrenz durch Kormorane. Und alle Jahre wieder erteilt der Hochsauerlandkreis daraufhin eine Ausnahmegenehmigung für den „Vergrämungsabschuss“ der schwarzen Vögel sogar in Naturschutzgebieten. Begründet wird diese wiederkehrende Maßnahme mit dem „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwehr erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran.”

Der Blickwinkel des Naturschutzbundes NRW (NABU) …
.. ist wahrscheinlich immer noch ein ganz anderer. In einer 3 Jahre alten Publikation schrieb der Verband:
„Der Kormoran unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Trotzdem wird er in den meisten Bundesländern verfolgt. Auch in Nordrhein-Westfalen.“
Und:
„Die Genehmigung von Abschüssen bzw. Tötungen nach Artenschutzrecht sowohl per Landesverordnung als auch per Einzelgenehmigung für Arten, die weder dem Jagdrecht unterliegen noch in Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie als jagdbare Arten gelistet sind, ist rechtswidrig.
Und:
„Es kann in keiner Weise von einer Überpopulation gesprochen werden. Der Kormoran ist nicht für den Rückgang von seltenen Fischarten verantwortlich, sondern die Verbauung der Gewässer, der Verlust der Strukturvielfalt an Bächen und Flüssen, sowie die Gewässerverschmutzung durch Landwirtschaft und Industrie.“
Klick: https://nrw.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/kormoran/04391.html

Wirtschaftliche Interessen kontra Artenschutz
Wurde hier wirtschaftlichen Interessen (wieder) größere Bedeutung beigemessen als dem Umwelt- und Artenschutz?

Gegenwart und Zukunft
Laut der mittlerweile vorliegenedn Niederschrift der Sitzung des Naturschutzbeirats stimmten die Beiratsmitglieder mehrheitlich für den „Vergrämungsabschuss von Kormoranen im bisher zugelassenen Umfang befristet bis zum 15.02.2018.“
Wir sind uns ziemlich sicher, dass wie in jedem Jahr auch im Oktober 2018 die Ausnahmegenehmigung – die schon längst keine Ausnahme mehr ist – wieder auf der Tagesordnung steht und auch ohne Umschweife auch wieder erteilt wird!?

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Mehrheit im Kreistag ignoriert Naturschutzgebiete und Kormoranerlass

By adminRL at 12:20 pm on Monday, September 8, 2014

In der letzten Kreistagssitzung ging es auch – mal wieder -um „Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen der Fischereigenossenschaften …. ; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates (Vorlage 9/57)”
Zwei Skandale auf einmal! So sehen wir von der SBL das jedenfalls. Der eine „Hit“ ist, dass zum wiederholten Mal eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von Vögeln in Naturschutzgebieten!!! erteilt worden ist. Der andere, dass der offenbar missliebige weil gegenteilige Beschluss des Landschaftsbeirats mal eben durch den Kreistag (mit großer Mehrheit) kassiert wurde. Über das Thema haben wir uns schon öfters ausgelassen. Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=4733

Doch seit Mai gibt es einen neuen Erlass der Landesregierung, der sich speziell mit dem Schutz sowohl der Äschen als auch der Kormorane befasst. Diesen Erlass haben Landrat, Kreisverwaltung und CDU/SPD offensichtlich missachtet.
Daher hat die SBL-Fraktion kurz nach der Kreistagssitzung den Landrat aufgefordert, den Beschluss des Kreistags zu beanstanden:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Sitzung des Kreistags am 29.08.2014 ging es in TOP 7.2 um die “Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen der Fischereigenossenschaft Diemel in Marsberg sowie des Sportfischervereins “Gut Wasserwaid” in Neheim; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG)”.

Dazu wurden von der Kreisverwaltung die Drucksachen 9/57 und 9/37 erstellt.

Der Kormoran ist als europäische Vogelart „besonders geschützt“ (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 BNatSchG).

Relevant ist für die Entscheidung ist jetzt auch der „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran (Runderlass vom 09.05.2014 – III-6 -765.21.10)“, veröffentlicht u.a. unter http://www.lfv-westfalen.de/images/pdf/aeschenhilfsprogramm_nrw.pdf.

Auf Nachfrage unserer Fraktion bestätigte die zuständige Fachbereichsleiterin in der Kreistagssitzung, dass das Gebiet an der Diemel, für das die Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll, teilweise außerhalb der Äschenschutzkulisse liegt. Aus Anlage 2 des o.g. Erlasses ergibt sich, dass die Äschenschutzkulisse an der Diemel erst bei Fluss-Kilometer 37,4 beginnt.

Gemäß Absatz II. des o.g. Erlasses können Ausnahmegenehmigungen zur Vergrämung von Kormoranen außerhalb der Äschenschutzkulisse „nur nach Maßgabe folgender Rahmenbedingungen“ zugelassen werden:
Es muss sich um einen erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schaden handeln. „In die Regelung ist nur die ‚Fischereiwirtschaft’ einbezogen, so dass die Beeinträchtigung des Aneignungsrechtes von Nichterwerbsfischern durch fischfressende Vögel keinen Ausnahmegrund darstellt. Freizeitaktivitäten in Form von hobbymäßig betriebener Fischerei (z.B. Sportfischerei) können keine Ausnahme begründen.“

Nach den Darstellungen in den o.g. Drucksachen handelt es sich um Anträge von Angelsportvereinen und nicht von fischwirtschaftlichen Betrieben. Damit ist eine zwingend notwendige Bedingung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Äschenschutzkulisse nicht gegeben und der anders lautende Beschluss des Kreistags rechtswidrig. Darauf hat unsere Fraktion bereits während der Kreistagssitzung hingewiesen.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass auch ein Beschluss, der eine Ausnahmegenehmigung nur für das Gebiet der Möhne betroffen hätte, rechtswidrig gewesen wäre. Denn nach Ziffer I. 1.1. des o.g. Erlasses sind Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete „von der Vergrämung grundsätzlich auszunehmen“. Anlage 1 zum o.g. Erlass enthält eine Karte. In dieser Karte ist für alle Äschenschutzkulissen in NRW eingezeichnet, ob dort „1. Priorität (rückläufige Äschenbestände)“ oder „2. Priorität (nur abschnittsweise gute Äschenbestände)“ oder FFHGebiet und/oder Naturschutzgebiet gelten. Aus dieser Karte ist zu entnehmen, dass der gesamte Verlauf der Möhne im Gebiet des HSK nicht unter die Äschenschutzkulisse 1. oder 2. Priorität fällt, aber zu den FFH- und Naturschutzgebieten zählt.

Daher fordere ich Sie auf, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden. Ich gehe davon aus, dass dies innerhalb von maximal drei Arbeitstagen erfolgt, da die Sachlage eindeutig ist und
außerdem dringlich wegen der sonst bevorstehenden Abschüsse der Kormorane. Nach diesem Termin würde eine externe Klärung erforderlich werden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der Fraktion SBL/FW”

Bisher gibt es nur eine Zwischennachricht des Landrats. Danach beabsichtige er keine Beanstandung des Beschlusses. Die Begründung werde folgen. Bis dahin werde aber keine Genehmigung erteilt.
DAs Thema wird damit wahrscheinlich noch nicht zu Ende sein…

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Kormorane in Naturschutzgebieten: the same procedure …

By adminRL at 8:56 am on Saturday, August 23, 2014

Als wenn sie und wir es nicht geahnt hätten. Kaum haben sich die Mitglieder des Landschaftsbeirats mehrheitlich gegen den „Vergrämungsabschuss“ von Kormoranen in Naturschutzgebieten ausgesprochen, offeriert die Kreisverwaltung postwendend dem Kreistag mit Vorlage 9/57 die Empfehlung, den Widerspruch des Landschaftsbeirats zu kippen. Das kommt uns sehr bekannt vor. Genauso lief es vor einem halben Jahr.
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=3829
Auch in den Jahren 2009, 2010 und 2011 lehnte der Landschaftsbeirat bereits Kormoranabschüsse in Naturschutzgebieten ab, und wurde immer anschließend vom Kreistag “überstimmt”.

Worum geht es genau? Es geht um die Erlaubniserteilung für den Vergrämungsabschuss von jeweils bis zu 20 Vögeln im Jahr in den Naturschutzgebieten „Unteres Diemeltal“, „Oberes Diemeltal“ und „Moosfelder Ohl“ (Bereich der Möhne), befristet für 3 Jahre.

Wer „schießt“ auf wen? Auf den am 19. August 2014 vom Landschaftsbeirat getroffenen Beschluss reagierte der Hochsauerlandkreis prompt im Sinne der Fischereigenossenschaft „Diemel“, der Pachtvereine und des Sportfischervereins „Gut Wasserwaid“ Neheim e.V. und stellt dar, dass der Widerspruch des Landschaftsbeirates zurückzuweisen und der befristete Vergrämungsabschuss von maximal jeweils bis zu 20 Kormoranen jährlich in den verschiedenen Gewässerabschnitten bis zum Jahre 2017 zuzulassen ist.

Gretchenfrage: Will die Kreisverwaltung damit auch klarstellen, dass der Landschaftsbeirat ein überflüssiges Gremium ist?

Wer sich in die Vorlage 9/57 vom 22.08.2014 vertiefen möchte, bitte:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok7KiyIeuDWsHTs4Ri2Pe-Ie1CXuCWn4Oi0Lg-IbvDauHTp8To1Ok0HbwHau8Vt6Pi7Kj2GJ/Vorlage_9-57.pdf

Mittlerweile gibt es einen Runderlass des NRW-Umweltministeriums vom 9. Mai 2014 zum Schutz von Kormoranen und Äschen. In der “Vorbemerkung” heißt es dort:
Der Kormoran ist als europäische Vogelart ‘besonders geschützt’ (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 BNatSchG). Nach den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten des § 44 Absatz 1 BNatSchG ist es verboten, dem Kormoran nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten, seine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören und den Kormoran während seiner Fortpflanzungsund Aufzuchtzeiten erheblich zu stören.
Und weiter:
Europäische Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, Nationalparks und befriedete Bezirke nach § 4 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) sind von der Vergrämung grundsätzlich auszunehmen.

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Kormoran-Abschuss in Naturschutzgebieten? Nicht schon wieder!

By adminRL at 11:52 pm on Monday, August 18, 2014

Doch! Schon wieder gibt es vom Hochsauerlandkreis eine Sitzungsvorlage mit einem Beschlussvorschlag, dessen Zweck es ist, den Abschuss bzw. die „Vergrämung“ von Kormoranen in Naturschutzgebieten zu legalisieren. Im HSK ist das ja altbewährte Praxis, während in vielen anderen Naturschutzgebieten der Abschuss von Kormoranen nach wie vor tabu ist.

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Foto: Lutz Wendland

Denn im Sauerland haben sich anscheinend die Fischerei-Lobbyisten besonders auf die Kormorane „eingeschossen“. Um die fehlende Unterstützung der Kreisverwaltung brauchten sich die Fischereigenossenschaften und Sportfischerverbände bisher keine Sorgen zu machen. Im Dezember 2013 hebelte der Landrat ja sogar einen Beschluss des Landschaftsbeirats aus. Das Gremium hatte sich nämlich gegen den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Wir berichteten darüber.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=3829

Am Dienstag dem 19.08.2014 soll nun der Landschaftsbeirat wieder zustimmen und zwar der „Ausnahmegenehmigung nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz und einer Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz für den Vergrämungsabschuss von jeweils 20 Kormoranen in den Naturschutzgebieten Unteres Diemeltal und Oberes Diemeltal sowie auch im Bereich der Möhne befristet für 3 Jahre“. So steht es in der Vorlage 9/37, nachzulesen hier:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok7KiyIeuDWsGSv4Qp0Oe.Pb.CXuCWn4Oi0Lg-IbvDauHTp8To1Ok0HbwHau8Vt6Pi7Kj2GJ/Vorlage_9-37.pdf

In dieser Vorlage wird Bezug genommen auf die erwähnten unterschiedlichen Beschlüsse vom Landschaftsbeirat und vom Kreistag sowie auf den „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran“. Das ist ein neuer Erlass vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW. Demzufolge sei nunmehr neu zu entscheiden, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

Was wird wohl, wenn die Mitglieder des Gremiums der Beschlussempfehlung nicht nachkommen? Tritt dann wieder Plan B – der Kreistag kippt den Beschluss des Landschaftsbeirats – in Kraft, so wie im letzten Dezember und schon öfters in den letzten Jahren?

L1020928k
Foto: Lutz Wendland

Und nun noch ein paar Sätze zur unseres Erachtens unsinnigen Jagd auf die schwarzen Vögel, die Kormorane, die immer wieder als Feindbild für Fischer und Angler herhalten müssen. In der Sitzugsvorlage (Drucksache 9/37) wird von der Verwaltung ja eine Art Schreckensszenario über die Entwicklung der Kormoran-Population und die damit einhergehenden Gefährdung der heimischen Fischbestände geschildert. Wir nehmen an, dass in erster Linie die Fischerei-Lobbyisten der Behörde diese Hiobsbotschaften überbracht haben? Die Gründe dafür könnten naheliegend sein.

Zu ganz anderen Erkenntnissen sind die Naturschutzverbände gekommen. Sie kritisieren auch scharf den neuen Erlass von Umweltminister Johannes Remmel, den „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran“. (Das ist genau der, auf den sich die Kreisverwaltung mit der Vorlage 9/37 bezieht.) In der Erklärung wird nicht der „feindliche schwarze Vogel“ für dezimierte Fischbestände verantwortlich gemacht. Schuld sei vielmehr der drastische Lebensraumverlust vieler Fischarten.

Die Naturschutzverbände schreiben in ihrer gemeinsamen PM u.a.:
„ … In dem Erlass wird der Kormoran als Schadvogel deklariert, der angeblich Fischbestände wie die Äsche erheblich gefährdet. Dabei hat sich der Brut- und Rastbestand des Kormorans in den letzten Jahren stabilisiert und ist nach dem langen Winter 2013 vielerorts sogar zurückgegangen. Mehrere Untersuchungen in Europa haben ergeben, dass in intakten Lebensräumen die Fischbestände nicht durch Kormorane oder andere Arten vom Aussterben bedroht sind. Vielmehr leiden Fischarten wie die Äsche weiterhin unter einem drastischen Lebensraumverlust in begradigten und ausgeräumten Gewässern.

„Die Erwärmung der Gewässer, die Verschmutzung, etwa durch einen hohen Gülle- und Sedimenteintrag, und die dadurch bedingte Verschlammung des Kiesbetts, in dem die Fische nicht mehr ablaichen können, erschweren die Entwicklung der Äschenbestände zusätzlich“, sagt der stellvertretende NABU-Landesvorsitzende Heinz Kowalski. ….

… Mehrere Gerichte haben in der Vergangenheit den Naturschutzverbänden Recht gegeben. Ein Schaden durch Kormorane für die Fischerei kann nur an gewerblichen Teichanlagen entstehen, nicht jedoch an natürlichen Gewässern, welche die Freizeitangler nutzen. Der BUND NRW, die LNU NRW und der NABU NRW halten deshalb den vorgelegten Erlass für rechtswidrig, aus Artenschutzgründen für verfehlt und im Sinne der Biodiversität für kontraproduktiv. „Die dahinter stehende Haltung, einzelne Tierarten wie den Kormoran zu Buhmännern einer verfehlten und halbherzigen Naturschutzpolitik zu machen, ist fachlich unhaltbar“, so der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht ….“

Wir können nur hoffen, dass im Hochsauerlandkreis die Erkenntnisse der Naturschutzverbände endlich Berücksichtigung finden und nicht schon wieder die Lobbyarbeit der Fischereiverbände belohnt wird!

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Muss das sein? – Kormoran-Abschuss im Hochsauerland

By admin at 11:02 am on Wednesday, November 13, 2013

Wenn am 19.11.2013 der Landschaftsbeirat im Kreishaus in Meschede tagt, soll er mal wieder sein „Ja“ zum Abschuss von Vögeln in Landschaftsschutzgebieten geben. Mit der Genehmigung der sogenannten letalen Vergrämung von 60 Kormoranen will der Hochsauerlandkreis erneut den Interessen von Anglern und Fischern entgegen kommen.

Wohl gemerkt, beim Kormoran handelt es sich um eine geschützte Vogelart. Sie darf in Naturschutzgebieten nicht geschossen werden. Im Hochsauerlandkreis gab es aber immer wieder auf Betreiben der Fischerei-Lobby Ausnahmegenehmigungen. Jetzt haben die Fischereigenossenschaft „Diemel“ und die Pachtvereine einen mehrjährigen Verlängerungsvertrag zum Abschuss von Kormoranen im Bereich mehrerer Naturschutzgebiete in Einzugsgebiet der Flüsse Diemel und Hoppecke gestellt.

In der Verwaltungsvorlage 8/940 vom 07.11.2013 heißt es etwas widersprüchlich, seit 2006 sei die Anzahl der Kormorane leicht gesunken und/aber, die letale Vergrämung habe zu keiner Verschlechterung der Population geführt. ???

Die Untere Landschaftsbehörde muss für den Abschuss eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG sowie eine Befreiung nach § 67 BNatSchG erteilen. Dabei ist im Vorfeld der Landschaftsbeirat zu beteiligen. Die Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung wird dann für 3 Jahre gelten und zwar jeweils für die Zeit bis zum 28.02.2014, vom 16.09.2014 bis zum 28.02.2015 und vom 16.09.2015 bis zum 29.02.2016. Pro Jahr sollen dann 20 Kormorane in Naturschutzgebieten „vergrämt“ werden.

Naturschützer wie den NABU wird das nicht freuen. Der NABU NRW schreibt zum Schutzstatus des Kormorans:
EU-Recht

Der Kormoran unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Der Kormoran gehört nicht zu den Vogelarten, für die die EU-Vogelschutzrichtlinie (EU-VSchRL) eine Bejagung in Deutschland zugelassen hat.

Nationales Artenschutzrecht
Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) zählt der Kormoran zu den besonders geschützten Arten gem. § 7 BNatschG; daher gelten die Schutzvorschriften des § 44 BNatschG.

und er fordert:
Kein Kormoran darf geschossen werden. Wo Schäden in der Fischereiwirtschaft (nur dort und nicht bei privater Hobbyfischerei) auftreten, sind nichtletale Vergrämungsmethoden mit Genehmigung anzuwenden. Bereits erfolgreich angewendet wurde das Überspannen von kommerziellen Karpfenfischteichen mit weitmaschigen Drähten. Gegen den massiven Abschuss von Kormoranen hat der NABU NRW eine Kormoranresolution verabschiedet.

Klick:
http://nrw.nabu.de/themen/jagd/kormoran/04391.html

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Kormorane schon wieder auf der Abschussliste?

By admin at 4:06 pm on Tuesday, November 22, 2011

Am 22.11.2011 tagt im Kreishaus in Meschede der Landschaftsbeirat.

Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung:

• Planung von Windenergie-Vorrangzonen in den Städten und Gemeinden des Hochsauerlandkreises

• Antrag auf Genehmigung von Kormoranabschüssen an der Diemel im Gebiet der Stadt Marsberg

• Naturschutzgroßprojekt im Diemeltal

• Neophytenbekämpfung (Neophyten = eingeschleppte Pflanzenarten); Vortrag LANUV

• Beteiligung des Vorsitzenden des Landschaftsbeirates an unaufschiebbaren Entscheidungen

• Verschiedenes (Vielleicht auch Weihnachtsbaumplantagen???)

Ob vom Naturschutzgroßprojekt im Diemeltal auch die Erz-Feinde der Angler, die Kormorane, profitieren werden, ist eher nicht anzunehmen. Hoffentlich nimmt sich eine Naturschutzorganisation diesen Vögeln mit Erfolg an!? Die bei manchen Menschen im Sauerland so unbeliebten Kormorane stehen wie viele weitere Vogelarten auf der Roten Liste.
Der jetzige NRW-Umweltminister Johannes Remmel teilte im Mai 2010 mit: „Über 50 Prozent der Vogelarten in NRW stehen auf der Roten Liste, der Negativtrend ist weitgehend ungebrochen. Die Zahl der Arten, die als ungefährdet gelten, ist von 43,6 Prozent auf 38,5 Prozent weiter zurückgegangen. Hauptursachen für den Verlust unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind der massive Flächenverbrauch, die intensive Agrarindustrie, der naturferne Ausbau der Gewässer und die oft naturschädliche Bewirtschaftung der Wälder. CDU und FDP haben sich fünf Jahre lang an dem wertvollen Naturerbe in NRW versündigt. So wurde durch Schwarz-Gelb das Naturschutzgesetz mehrfach ausgehöhlt, die Jagd auf geschützte Vögel erlaubt und Naturschutzgelder gestrichen. 10.000 geschützte Kormorane wurden abgeschossen.“

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) berichtete mehrfach über das Kormoran-Drama. Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?s=Kormoran

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Von Fischen und Vögeln – Stichwort „Kormoran“

By admin at 9:18 am on Friday, January 29, 2010

Der Landschaftsbeirat befasste sich in seiner letzten Sitzung einmal mehr mit dem Vogel des Jahres 2009, dem Kormoran.

Wikipedia stellt das Federvieh so vor:
„Die Kormorane (Phalacrocorax) sind eine Gattung aus der Ordnung der Ruderfüßer (Pelecaniformes). Die Gattung wird in eine eigene Familie (Phalacrocoracidae) gestellt. Es handelt sich um mittelgroße bis große Wasservögel, die in Kolonien brüten und nach unterschiedlichen Quellen mit 26 bis 43 Arten weltweit verbreitet sind.“ Und: „Viele Kormoranarten werden von der IUCN in einem Gefährdungsstatus gelistet. Eine Art ist bereits ausgestorben.“

Dieser Wasservogel lieferte in den letzten Monaten in Deutschland einige Schlagzeilen. Auch im Sauerland ging es hoch her. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) berichtete im vergangenen Juni:

„Beim Kormoran handelt es sich um eine geschützte Vogelart, die normalerweise in Naturschutzgebieten nicht abgeschossen werden darf. Jahr für Jahr beantragen Fischereivereine aber beim Kreis die Genehmigung, dass die Kormorane doch gejagt werden dürfen. Dies findet im Landschaftsbeirat des HSK regelmäßig keine Zustimmung. Aber das bedeutet nur eine kurze Verzögerung, denn der Landrat lässt das Votum des Landschaftsbeirats anschließend von Kreisausschuss oder Kreistag überstimmen.“

Der Landschaftsbeirat befasste sich mittlerweile einmal mehr mit dem „Schrecken aller Angler“ und zwar gleich in der ersten Sitzung des frisch konstituierten Gremiums. Dem Sitzungsprotokoll entnehmen wir, dass es einen mündlichen Bericht eines Vertreters der Verwaltung zu den sogenannten Vergrämungsabschüssen von Kormoranen in Naturschutzgebieten gab. Die offiziellen Abschusszahlen aus dem Zeitraum von 2003 bis 2006 wurden per Liste/Übersicht bekannt gegeben. 2003/04 waren es demnach 33 Vögel , 2004/05 58 und 2005/06 69. Wie viele Kormorane 2009 „vergrämt“ worden sind, konnte den Sitzungsteilnehmern allerdings nicht gesagt werden. Vermutlich seien die Zahlen im Sommer bekannt.

Wir wissen jedenfalls, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 26.06.2009 beschlossen hatte, 30 Kormorane zum Abschuss frei zu geben. Die „Pro-Abschuss-Entscheidung“ fiel im Gegensatz zum Votum des Landschaftsbeirats und im Gegensatz zur Entscheidung des Kreistags von Minden-Lübbecke. Dort blieb man standhaft und verweigerte die Abschussgenehmigung. Es kam zum Verwaltungsgerichtsverfahren – und die klagende Fischereigenossenschaft unterlag.

Im HSK beugte sich offenbar die Mehrheit im Kreistag der Lobby der Fischereigenossenschaften und Anglervereine. Wir und angeblich auch diejenigen, die es wissen müssten, haben keine Ahnung, wie viele Vögel der Bejagung in Naturschutzgebieten zum Opfer gefallen sind.

Und es kommt noch doller:
Auf die Frage eines Mitglieds des Landschaftsbeirats, ob Abschüsse von Kormoranen nur gemeldet oder auch kontrolliert würden, war die Antwort, man müsse den beauftragten Jägern vertrauen, zumal sie zur Meldung gehalten sind und ansonsten ihren Jagdschein riskieren.

Wie heißt es so schön: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist….

Die Sauerländer Bürgerliste ist sicher, der Vogel des Jahres 2009 wird uns auch im Jahr 2010 beschäftigen – tot oder lebendig!

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Kreis Minden-Lübbecke: Kormorane dürfen bleiben

By admin at 11:16 am on Thursday, June 18, 2009

Beim Kormoran handelt es sich um eine geschützte Vogelart, die normalerweise in Naturschutzgebieten nicht abgeschossen werden darf. Jahr für Jahr beantragen Fischereivereine aber beim Kreis die Genehmigung, dass die Kormorane doch gejagt werden dürfen. Dies findet im Landschaftsbeirat des HSK regelmäßig keine Zustimmung. Aber das bedeudet nur eine kurze Verzögerung, denn der Landrat läßt das Votum des Landschaftsbeirats anschließend von Kreisausschuß oder Kreistag überstimmen.

Dass es auch anders geht, zeigt sich am Kreis Minden-Lübbecke. Dort blieb man standhaft und verweigerte die Abschußgenehmigung. Es kam zum Gerichtsverfahren – und die klagende Fischereigenossenschaft unterlag. Näheres steht im folgenden Beitrag aus der “Neue Westfälische”:

Angler können Abschusserlaubnis nicht durchsetzen

Minden (mt). Der Kormoran bleibt im Vogelschutzgebiet Weseraue ungestört. Gestern hat das Verwaltungsgericht Minden eine Klage der Weserfischereigenossenschaft Minden gegen den Kreis Minden-Lübbecke abgewiesen. Der hatte verboten, die Vögel abzuschießen.
Der Konflikt schwelt seit Jahren.

(Read on …)

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Über die Macht von Lobbyisten und die Ohnmacht eines Gremiums

By adminRL at 2:26 am on Saturday, January 18, 2014

Was halten Sie davon, wenn ein demokratisch getroffenes Votum des Landschaftsbeirats in einer „Nacht- und Nebelaktion“ gekippt wird, aber der Landrat keinen Grund zur Beanstandung sieht?

Worum es geht? Es geht um den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten im Sauerland.

Wie wir hier
http://sbl-fraktion.de/?p=3772
berichteten, forderte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) Landrat Dr. Karl Schneider am 15.12.2013 auf, einen Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 wegen erheblicher formeller Mängel “gemäß § 39 Abs. 2 KrO NRW umgehend zu beanstanden”.

Bei dem beanstandeten Beschluss handelt es sich um eine unserer Meinung nach höchst fragwürde Entscheidung, auf die Schnelle ein Votum des Landschaftsbeirats bzgl. des Kormoran-Abschusses in Naturschutzgebieten zu kippen. Der Landschaftsbeirat hatte sich – entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung – gegen die von den Fischereigenossen-schaften geforderten „Vergrämungsabschüsse“ ausgesprochen.

Die Argumentation des Landrats

Der Landrat ging am 06.01.2014 mit einem umfangreichen Schreiben auf die Aufforderung des Kreistagsmitglieds Reinhard Loos zur Beschluss-Beanstandung ein. Der Landrat argumentiert, er habe nur dann einen Beschluss zu beanstanden, wenn dieser geltendes Recht verletze. Ein solcher Rechtsverstoß sei aber bei dem Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 seiner Ansicht nach nicht festzustellen.

Die Story

Die „Vorgeschichte“ der gekippten Entscheidung stellt der HSK in seinem Antwortschreiben so dar:

Die Entscheidung des Landschaftsbeirats vom 19.11.2013 wurde einem Vertreter der Fischereigenossenschaft Diemel gleich am 19.11.2013 telefonisch mitgeteilt, also am Tag des ablehnenden Beschlusses des dafür zuständigen Landschaftsbeirates.

(Erst) am 05.12.2013 ging daraufhin beim HSK ein Schreiben der Antragsteller (Fischereigenossenschaft) ein, und zwar auf eine erneute Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten. Es wird jetzt eine baldige Entscheidung über den Antrag vom 21.08.2013 gefordert.

Dabei weist die Fischereigenossenschaft darauf hin, „dass ansonsten die mit der zurückliegenden Erteilung der Ausnahmegenehmigung erreichte Rechtsposition der Fischereigenossenschaft bei gleichzeitiger Abwägung der Interessen von Fisch- und Vogelschutz durch die Verwaltung und unveränderter Sach- und Rechtslage ohne nachvollziehbare sachliche Gründe verschlechtert werde“.

Dieser Satz war, wenn wir das Schreiben des HSK vom 06.01.2014 richtig interpretieren, für den Landrat der Anhaltspunkt dafür, dass die Angelegenheit keinen Aufschub mehr duldet, da die Tagesordnungen für die Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistags am Tag des Eingangs des Schreibens der Fischereigenossenschaft bereits versandt worden waren. ??? Dabei hatte die Fischerei-Lobby doch über zwei Wochen Zeit, sich zu besinnen …. und … auf den richtigen Moment für ihre Intervention zu warten.

Die Reaktion des Hochsauerlandkreises und des Kreistags

Am 12.12.2013 sei dann die neu erstellte Verwaltungsvorlage 8/989 auch gleich an alle Kreistagsmitglieder per E-Mail abgeschickt worden und zwar mit dem Hinweis auf die erforderliche Entscheidung zur Erweiterung der Tagesordnung. Kreisausschuss und Kreistag seien in ihren Sitzungen den Hinweisen zur Erweiterung der Tagesordnung gefolgten und hätten bei einer Gegenstimme die Tagesordnung um den betreffenden Tagesordnungspunkt ergänzt. Der Kreistag sei dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 8/989 (Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten) mehrheitlich gefolgt!

Aus den vorstehenden Gründen werde er, so schreibt Landrat Dr. Karl Schneider, die Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistags vom 13.12.2013 zur jeweiligen Erweiterung der Tagesordnung nicht beanstanden.

Unser Resümee

Aus den vorstehenden Gründen fragen wir uns, degradieren Verwaltung und Kreistag den Landschaftbeirat zu einer reinen Alibi-Veranstaltung!?
Die angebliche Dringlichkeit ist nicht nachvollziehbar, denn dem Hochsauerlandkreis droht kein erheblicher Schaden und das Verhalten der Antragsteller läßt nicht darauf schließen, dass hier ein hochgradiges Interesse vorlag…
Außerdem fragen wir uns, wieso eine kleine Fischereigenossenschaft im Hochsauerlandkreis so viel Macht und Einfluss hat!? Der Fisch stinkt doch bis zum Himmel und zurück!?

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Wozu dient ein Naturschutzgebiet?

By adminRL at 11:25 am on Sunday, January 5, 2014

Man könnte meinen, dass diese Frage ganz einfach zu beantworten ist.
§ 23 Bundesnaturschutzgesetz sagt dazu:
(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,

Das scheint auch fast überall so zu gelten – nur die Mehrheit im Kreistag des Hochsauerlandkreises scheint das anders zu sehen. In der letzten Sitzung ging es wieder mal um eine Ausnahme vom Schutz von Tieren in Naturschutzgebieten. Normalerweise dürfen in einem Naturschutzgebiet keine Kormorane geschossen werden. Dem Landschaftsbeirat wurde in seiner Sitzung am 19.11.2013 von der Verwaltung der Antrag vorgelegt, den Abschuss von Kormoranen in einigen Naturschutzgebieten doch zuzulassen. Dieses Ansinnen lehnte der Landschaftsbeirat ab. Ein Mitglied wies in der Diskussion darauf hin, dass Kormorane auch in allen anderen Kreisen in NRW nicht innerhalb von Naturschutzgebieten geschossen werden dürfen.

Man könnte denken, dass das Thema damit erledigt sei. In die veröffentlichte Tagesordnung für die nächste Kreistagssitzung wurde es gar nicht erst aufgenommen. Doch die Fischerei-Lobby gab nicht auf. Zwar geschah zunächst lange nichts, kurz vor der Kreistagssitzung am 13.12.2013 wandte sich die Fischerei-Lobby an Landrat und Kreisverwaltung mit dem Antrag, der Kreistag möge den Beschluss des Landschaftsbeirats kippen und den Kormoran-Abschuss an Hoppecke und Diemel zulassen.

Nun gibt es klare Regelungen für die Tagesordnungen von Sitzungen des Kreistags und der Gemeinderäte. Alle Tagesordnungspunkte müssen vorher bekannt gegeben werden. Damit können sich die Mitglieder des Gremiums auf diese Punkte vorbereiten, und die Öffentlichkeit weiß vorher Bescheid, was zur Entscheidung ansteht. Nur in ganz engen Ausnahmefällen dürfen während der Sitzung zusätzliche Tagesordnungspunkte aufgenommen werden. Voraussetzung dafür ist u.a., dass eine Angelegenheit keinen Aufschub duldet oder eine “äußerste Dringlichkeit” besteht. Im Fachkommentar heißt es dazu: “Keinen Aufschub duldet eine Angelegenheit, wenn ihre Entscheidung unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Ladungsfrist nicht bis zur nächsten Sitzung aufgeschoben werden kann, ohne dass Nachteile eintreten, die nicht wieder rückgängig gemacht werden können … Beispiele sind der Ablauf von Fristen oder drohende finanzielle Verluste, z.B. Verzinsungsaufwendungen“. Dabei haben Kreistag und Rat keinen Beurteilungsspielraum, auch nicht mit einem Mehrheitsbeschluss.

Die sehr engen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Tagesordnung liegen hier sicherlich nicht vor. Trotzdem verteilte die Kreisverwaltung in der Sitzung eine Tischvorlage, der Kreistag beschloß mit Mehrheit die Erweiterung der Tagesordnung und stimmte anschließend mit Mehrheit dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Abschuss von Kormoranen in den Naturschutzgebieten “Unteres Diemeltal” und “Oberes Diemeltal” doch zuzulassen. Eine inhaltliche Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt war nicht möglich, weil davon ja vorher nichts bekannt war.

Doch die SBL gibt sich damit nicht zufrieden. Kreistagsmitglied Reinhard Loos forderte den Landrat zwei Tage nach der Kreistagssitzung auf, den Beschluss des Kreistags wegen erheblicher formeller Mängel “gemäß § 39 Abs. 2 KrO NRW umgehend zu beanstanden”. Das ist nun schon drei Wochen her, und noch immer ist keine Antwort des Landrats eingegangen. Auf die Fischerei-Lobby haben Landrat und Kreisverwaltung viel schneller reagiert…

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Kiebitze fühlen sich im Sauerland nicht mehr wohl

By admin at 4:38 pm on Thursday, September 23, 2010

Einige Menschen um Sauerland fragen sich, ob angesichts der zahlreichen Eingriffe in die Natur, beispielsweise durch den Bau neuer Straßen und Brücken, wie sie u.a. bei Meschede-Wennemen an Wenne und Ruhr geplant sind, der Bestand so manch heimischer Vogelart gefährdet ist.

Auf Nachfrage von Reinhard Loos, dem Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), vom August 2010, stellte die Untere Landschaftsbehörde als zuständige Fachabteilung der Kreisverwaltung u.a. dar, dass als typische „planungsrelevante“ und gleichzeitig bevorzugt in Gewässernähe zu findende Arten z.B. die Uferschwalbe, der Kormoran, der Eisvogel und der Schwarzstorch im Hochsauerland heimisch seien. Im Gegensatz zu den Arten seien die besonderen Lebensräume in der Fläche weitgehend gut erfasst. Viele Vogelarten wie Gelbspötter, Neuntöter und die Spechtarten hätten keine besondere Bindung an die Flusstäler, so dass eine Untersuchung der Bestandsschwankungen an Ruhr und Wenne keinen Sinn mache. Die Eisvogelpopulation in der Region schwanke schon immer. Eisvogel wie auch die Rohrammer seien im HSK selten. Die einzelnen Brutvorkommen würden ohne Anlassbezug lediglich vom ehrenamtlichen Naturschutz erfasst.

Die Untere Landschaftsbehörde erläutert weiter, es gebe zum einen Bestandsrückgänge wie z.B. bei Kiebitz (durch Abnahme der Feuchtwiesen) und Kuckuck und zum anderen positive Entwicklungen z.B. bei Uhu und Schwarzstorch. Als im Hochsauerlandkreis ausgestorben gelten laut der Antwort der Behörde, Grauammer, Wendehals und Bekassine. Auch bei Kiebitz und Flussregenpfeifer ließe die jüngere Entwicklung ähnliches befürchten. Auf Kreisebene sei das schwerlich zu lösen.

Der Bau neuer Straßen bringe anlage-, bau- und betriebsbedingte Auswirkungen mit sich, von denen der Gehölzeinschlag – wenn er unter Berücksichtigung der Artenschutzbestimmungen und zur passenden Jahreszeit erfolgt – mit die geringste Rolle spiele [update 26.09.]. „Deutlich schwerer wiegt der irreversible Verbrauch produktiven Bodens mit all seinen Puffer-, Speicher-, Filter-, kleinklimatischen und Lebensraumfunktionen sowie die Verkleinerung bzw. Entwertung zusammenhängender, unzerschnittener Landschaftsräume. Die Herausforderung besteht z. Zt. darin, Straßenführungen so zu planen, dass die unmittelbaren und vermeidbaren Negativwirkungen so gering wie möglich gehalten werden“, so die Formulierung der Unteren Landschaftsbehörde.

Die Frage, wie bei der Planung weiterer Straßentrassen damit verbundene Umwelt- und Naturschäden und ein bedrohlicher Artenschwund verhindert werden kann, beantwortet die Untere Landschaftsbehörde so: „Durch Beachtung der diversen, für solche Verfahren einschlägigen Rechts- und Verfahrensvorschriften; insbes. Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie naturschutzrechtliche Eingriffs- und Artenschutzregelungen.“

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Vogel auf der Roten Liste

By admin at 8:45 pm on Wednesday, May 12, 2010

Viele Vogelarten stehen auf der Roten Liste; nichts desto trotz werden im Hochsauerland weiter Kormorane abgeschossen.

Umweltminister Uhlenberg stellte kürzlich die neuen Rote Liste für Vogelarten in NRW vor. MdL Johannes Remmel, der umweltpolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, sagte dazu: „Über 50 Prozent der Vogelarten in NRW stehen auf der Roten Liste, der Negativtrend ist weitgehend ungebrochen. Die Zahl der Arten, die als ungefährdet gelten, ist von 43,6 Prozent auf 38,5 Prozent weiter zurückgegangen.

Hauptursachen für den Verlust unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind der massive Flächenverbrauch, die intensive Agrarindustrie, der naturferne Ausbau der Gewässer und die oft naturschädliche Bewirtschaftung der Wälder. CDU und FDP haben sich fünf Jahre lang an dem wertvollen Naturerbe in NRW versündigt. So wurde durch Schwarz-Gelb das Naturschutzgesetz mehrfach ausgehöhlt, die Jagd auf geschützte Vögel erlaubt und Naturschutzgelder gestrichen. 10.000 geschützte Kormorane wurden abgeschossen. Die originären Naturschutzgelder, z.B. für Bio-Stationen und beim Landesbüro der Naturschutzverbände wurden mit dem Regierungsantritt von Schwarz-Gelb halbiert. Der von der großen Mehrheit der Bevölkerung in der OWL-Region gewollte und vom Landtag beschlossene Nationalpark ‘Senne-Egge’ wurde vor die Wand gefahren. Auch der von der schwarz-gelben Landesregierung groß angekündigte Bürger-Nationalpark Siebengebirge ist gescheitert. Der tägliche Flächenraubbau ist wieder auf 15.000 Quadratmeter angestiegen. Während die Landwirtschaft weiter industrialisiert wurde, wurde NRW vom Bioboom abgekoppelt. Wir fordern, unser wertvolles Naturerbe NRW nicht weiter mit Füßen zu treten, sondern endlich eine umfassende Biodiversitäts-Strategie zu entwickeln und ein Naturschutz-Fördergesetz zu verabschieden.“

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) kritisiert, dass angesichts des dramatischen Vogelsterbens im Hochsauerlandkreis das Töten von Kormoranen weiter geht. Bei diesen Vögeln handelt es sich um eine geschützte Art, die normalerweise in Naturschutzgebieten nicht abgeschossen werden darf. Jahr für Jahr beantragen Fischereivereine aber beim Kreis die Genehmigung, dass die Kormorane doch gejagt werden dürfen. Dies findet im Landschaftsbeirat des HSK regelmäßig keine Zustimmung. Aber das bedeutet nur eine kurze Verzögerung, denn der Landrat lässt das Votum des Landschaftsbeirats anschließend von Kreisausschuss oder Kreistag überstimmen.

Dem Protokoll der Sitzung des Landschaftsbeirats vom 09.02.2010 sind Listen aus den Jahren 2004 – Stand 03.06., 2005 – Stand 05.08. und 2006 – 05.08. beigefügt, aus der hervor geht, wo wie viele Kormorane von wem „vergrämt“ wurden. An Ruhr, Lenne und Wenne sind lt. dieser Aufstellung 2006 88 Vögel „genehmigt“ (im Auftrag von namentlich genannten Angelsportvereinen und Fischereigenossenschaften) abgeschossen worden. 22 Kormorane starben gewaltsam an der Ruhr in Meschede, weitere 18 an der Ruhr in Meschede und Bestwig, 18 an der Wenne in Meschede und Eslohe, 20 an der Ruhr in Arnsberg, 5 an der Lenne in Schmallenberg und weitere 5 im Stadtgebiet von Schmallenberg. 2005 und 2004 starben „offiziell“ jeweils 80 Kormorane. Wie viele inoffiziell abgeschossen wurden, darüber kann man nur spekulieren.

Das Vogelsterben hat übrigens auch Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Vögel sind wichtig für das Ökosystem. Dank vieler Vogelarten werden beispielsweise Parasiten dezimiert. Wenn diese Bakterien keine natürlichen Feinde mehr haben, (wie Vögel es nun mal sind) können sie sich ungehemmt ausbreiten und Menschen gefährlich werden. Ein Beispiel ist der Erreger der Borreliose.

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Themen des Pressegesprächs am 04.10.2006

By admin at 4:35 pm on Thursday, October 5, 2006

Wir sind Mitglieder der Grünen, und wir möchten Grüne Politik machen, bisher und auch in Zukunft. Erst vor einem Jahr haben wir uns beide als Kandidaten für den Grünen KV HSK aufstellen lassen: Matthias Schulte-Huermann für den Bundestag, Reinhard Loos als Landrat.

Einige wichtige Grundsätze für Grüne Kommunalpolitik, aus unserer Sicht

  • ökologisch

  • sozial

  • basisdemokratisch

  • bürgernah

  • unabhängig

  • transparent.

Aufgrund der derzeitigen personellen Konstellation waren diese Grundsätze in der KT-Fraktion B90/Die Grünen nicht mehr umsetzbar. Viele wichtige Themen wurden dort nicht mehr angegangen, statt dessen gab es massive Versuche, diese Fraktion von außen für die Interessen einer bestimmten Person (ehem. Ministerialbeamter und ehem. Geschäftsführer einer großen rheinländischen Abfallentsorgungsfirma) zu instrumentalisieren und zu manipulieren. Dabei spielt auch die Ämterhäufung (4 Funktionen) bei einem Fraktions­mitglied eine große Rolle

Für die Zukunft sehen wir aber nicht die bündnisgrüne Fraktion als unseren Hauptgegner an. Vielmehr hoffen wir, daß sich auch diese Fraktion wieder mehr auf die Sachthemen konzentriert und punktuell weiterhin eine konstruktive Zusammenarbeit möglich ist.

Im Vordergrund steht für uns daher nicht die Auseinandersetzung mit ehemaligen Fraktionskollegen, sondern die Sachthemen. Hier einige Themen, die für uns in den nächsten Monaten wichtig sind:

PFT

Leider ist festzustellen, daß sowohl die Informationspolitik gegenüber der Bevölkerung als auch die Konsequenz des Vorgehens gegenüber den Verursachern sehr zu wünschen übrig lassen. Dabei stechen besonders der amtierende Umweltminister und die (gegenüber der Landesregierung weisungsgebundene!) Staatsanwaltschaft hervor (s. anliegende Dokumentation). Es ist aber auch unverständlich, wieso die Kreisverwaltung nicht alle Meßwertre veröffentlicht. So sind z.B. der Antwort vom 16.08. auf eine von uns veranlaßte Anfrage Schadstoffkonzentrationen zu entnehmen, die erheblich über den bisher bekannten Daten liegen.

Wir gehen davon aus, daß es im Kreisgebiet und im Raum Rüthen etwa ein halbes Dutzend stark belasteter Flächen gibt. Wir nehmen ferner an, daß auf diesen Flächen etwa das 30fache der zulässigen Bioabfallmenge abgeladen wurde, und das unter teilweise merkwürdigen Umständen. So haben uns Scharfenberger Bürger berichtet, daß auf dem westlich von Scharfenberg gelegenen Maisfeld zwischen Weihnachten und Neujahr zahlreiche Lkws mitten in der Nacht große Mengen einer übel riechenden Masse abgeladen haben. Wir halten es für gut möglich, daß die Mutter-Firma, in deren Regie das erfolgte, sich von einer ihrer Tochterfirmen in Thüringen die Anlieferung dieser Abfälle bescheinigen ließ, aber diese Abfälle tatsächlich nie dort ankamen. Dies konkret zu klären, hätte eigentlich schon längst durch die Staatsanwaltschaft erfolgen müssen.

Vordringlich ist nun die Beseitigung der Schadstoffeinträge. Hier reicht es nicht abzuwarten, ob es gelingt, die verursachende Firma dazu zu veranlassen. Im Interesse der Bevölkerung müssen Land und Kreis hier in Vorlage treten. Es ist unumgänglich, weitere Schadstoffübertragungen aus den belasteten Feldern ins Wasser dauerhaft zu verhindern. Falls der Nachweise gelingt, daß dies mit einem Drainagesystem und mit Aktivkohlefiltern möglich ist, kann dieser Weg gewählt werden. Andernfalls ist eine Abtragung der Flächen – wie vor Jahren auch beim Kieselrot geschehen – notwendig.

Wir werden daher fordern, daß sich der HSK besonders auch um die Geschädigten kümmert. Es reicht nicht aus, wenn der HSK einem an den PFT-Verseuchungen völlig schuldlosen Fischteichbesitzer die Verwertung seiner Fische untersagt ohne sich darum zu kümmern, welche Folgen das für ihn hat. Ein Weg, um den Geschädigten zu helfen, könnte die Organisation einer Sammelklage sein.

Auf längere Sicht muß sowohl die Verwendung derart gefährlicher Stoffe wie PFT verhindert werden als auch die Qualität der Trinkwasseraufbereitung verbessert werden. Dabei hilft es allerdings nicht weiter, pauschal die Einführung der Membrantechnologie für alle Wasserwerke zu fordern, obwohl diese Technik viele ungünstige Wirkungen hat (z.B. Rückstände). Sondern es muß differenziert auf die Bedürfnisse des jeweiligen Standorts eingegangen werden.

Öffentlicher Personenverkehr

Aufgrund der Politik der Bundes- und Landesregierung werden die Zuschüsse für den Öffentlichen Personenverkehr drastisch gekürzt. Dies hat insbesondere für einen Flächenkreis wie den HSK drastische Auswirkungen: unser Kreis ist 1.950 qkm groß und der mit Abstand größte aller 54 Kreise in NRW. Unser Bahn- und Busangebot ist bereits viel schlechter als in Ballungsgebieten. Daher muß es ein wichtiges Ziel aller Kreispolitiker sein, für ein weiterhin gutes ÖPV-Angebot zu kämpfen. Leider ist da bisher vom Landrat und von anderen Fraktionen zu wenig Initiative zu erkennen.

U3-Betreuung

Bisher wird nur für 6,5% der Kinder unter 3 Jahren im Kreisgebiet eine Betreuungs­möglichkeit innerhalb einer Gruppe angeboten (256 Plätze). Außerdem sind noch 1,2% dieser Altersgruppe bei einer Tagespflegestelle. Sowohl aus familien- als auch aus wirtschafts­politischen Gründen ist hier eine deutliche Steigerung nötig. Es gibt dazu bereits hervor­ragende Initiativen im Kreisgebiet. Einige von ihnen werden bisher jedoch vom Jugendamt – aus welchen Gründen auch immer – nicht in wünschenswerter Weise unterstützt. Das sollte sich ändern. Denn hier lassen sich mit sehr wenig Finanzaufwand aus öffentlichen Kassen qualitativ gute Angebote schaffen. Es paßt nicht zusammen, wenn man einerseits vorgibt, das Ehrenamt fördern zu wollen und von Vereinen angebotene Betreuungsplätze in seine „Erfolgsbilanz“ aufnimmt, diesen Verein aber andererseits jede finanzielle Unterstützung verweigert.

Kindergartenbeiträge

Die Kürzung der Landeszuschüsse führt bereits zu einer fast 40% Steigerung der Elternbeiträge (von knapp 14% auf 19% der Kosten). Leider ist befürchten, daß die angekündigten weiteren Kürzungen bei der Kindergartenfinanzierung unseren Kreis besonders betreffen werden. Beispielsweise gibt es in unserer dünn besiedelten Gegend mehr kleine Gruppen als in Großstädten, so daß die Kosten pro Kind zwangsläufig höher sind. Eine Pauschalierung der Zuschüsse „pro Kopf“ würde daher die Finanzierung unserer Kindergartenplätze weiter verschlechtern – und damit die Elternbeiträge noch mehr in die Höhe treiben.

Demographische Entwicklung

Zwar hat der Kreis eine Studie bestellt, die jedoch für die Zukunftsplanung wenig bringt. Der HSK ist ganz besonders stark von der Abwanderung junger Menschen im Alter von 18 – 26 Jahren betroffen; nur ein kleiner Teil kehrt zurück. Während die Städte Arnsberg und neuerdings auch Meschede bemerkenswerte Initiativen ergriffen haben, die Folgen des demographischen Wandels zu erkennen und sich damit auseinanderzusetzen, vermissen wir bisher eine entsprechend qualifizierte Strategie beim Kreis.

Vernachlässigung des ländlichen Raums

Leider ist bei der neuen Landesregierung unübersehbar, daß sie sich sehr stark am Ruhr­gebiet und der Rheinschiene orientiert, aber weniger an den Interessen der ländlichen Kreise. Außer ÖPNV und Kindergartenfinanzierung sowie der Diskussion um die Aufgabe des Sitzes der Bezirksregierung und um „Restfalen“ ist da zum Beispiel die Aufhebung der Grundschul­bezirke zu nennen. Sie wird unsere Städte und Dörfer besonders treffen, weil es hier relativ viele kleine Schulen gibt und jetzt mehr von ihnen als nötig vorzeitig aufgeben müssen. Leider ist hier von der CDU-Fraktion wenig Widerstand zu erwarten, auch wenn in vielen Gemeindeparlamenten ablehnende Resolutionen beschlossen worden sind.

In diesem Zusammenhang erweist es sich als sehr ungünstig, daß der HSK keinen wirk­lichen Vertreter im Bundestag mehr hat. Die für die Interessen der hier lebenden Bevölke­rung sehr agile Dagmar Schmidt ist leider Ende letzten Jahres viel zu früh verstorben. Und der andere MdB aus dem Kreisgebiet scheint sich mittlerweile vor allem um seine (nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“) mindestens 11 Nebentätigkeiten zu kümmern, für die er nach einem Bericht des Manager Magazins ca. 2 Mio. Euro pro Jahr zu verdienen scheint. Die Wahrnehmung einiger pressewirksamer Termine ersetzt nicht eine kontinuierliche Vertretung der Interessen der Menschen im Wahlkreis. Der Kreis sollte daher seine Erwartungen an die Tätigkeit des einzig noch verbliebenen MdB klar formulieren.

Gemeindefinanzierung

Generell muß eine Änderung in der Gemeindefinanzierung angestrebt werden. Bisher werden die Schlüsselzuweisungen des Landes vor allem nach den Kriterien Einwohnerzahl und Zentralitätsfunktionen verteilt. Damit werden aber die Mehrbelastungen, die der HSK wegen seiner Größe z.B. für die Buslinien und für den Rettungsdienst hat, nicht erfaßt. Das Gemeindefinanzierungssystem sollte daher um einen Flächenschlüsse ergänzt werden.

Kormorane

Bei den Kormoranen handelt es sich um eine besonders geschützte Tierart. Auf Betreiben einiger Anglervereine hatte die Verwaltung auch dieses Jahr wieder vorgeschlagen, den Abschuß der Kormorane in Naturschutzgebieten ab 15. Sept. freizugeben. Doch der Landschaftsbeirat hat in seiner Sitzung am 06. Sept. diesen Antrag abgelehnt. Wir fordern, daß der Landrat dieses Votum des Fachgremiums akzeptiert und nicht wieder versucht, es „auszuhebeln“. Vielleicht hilft da ein Blick in den Nachbarkreis Soest: An der Möhnetalsperre gibt es viel mehr Kormorane als hier. Aber dort dürfen die Kormorane nicht abgeschossen sondern nur vertrieben werden. Zwar gehört es zum natürlichen Verhalten der Kormorane, Fische zu jagen. Eine ernsthafte Gefährdung der Fischbestände für die Gewässer im HSK hat bisher jedoch niemand nachgewiesen.

Umgang mit Flüchtlingen:

Auch die Flüchtlinge, die unter uns leben, sind im Sauerland lebende Menschen. Viele Familien leben mehr als 10 Jahre unter uns und haben Arbeit gefunden. Ihre Kinder sind hier aufgewachsen, so daß der HSK ihre einzige Heimat ist. Es muß eine vernünftige und menschenwürdige Integrationspolitik betrieben werden. Vor allem der evangelische Kirchenkreis hat immer wieder auf die Besonderheiten im Verhalten der hiesigen Ausländerbehörde hingewiesen; darauf dürfte eigentlich niemand stolz sein. Es paßt nicht, wenn sich der Kreistag einerseits um unsere demographische und wirtschaftliche Entwicklung sorgt und andererseits die Spielräume nicht genutzt werden, um integrierte Familien auch hier im Kreisgebiet halten zu können statt sie in nächtlichen Abschiebeaktionen in fremde Länder bringen zu lassen.

Im Hinblick darauf, dass die Innenministerkonferenz der Bundesländer im November vermutlich eine Bleiberechtsregelung beschließen wird, sollte der HSK dem lobenswerten Beispiel anderer Kreise in NRW folgen: Mülheim, Leverkusen und Steinfurt schieben keine Flüchtlinge mehr ab, die Aussicht auf ein Bleiberecht haben (s. „taz“ von heute).

Eindämmung der Verselbständigungstendenzen des Landrats

Der weit überwiegende Teil der Kreisverwaltung arbeitet hervorragend und verhält sich gegenüber alle Fraktionen sehr kooperativ.

Seit dem Amtsantritt des neuen LR hat sich aber einiges zum Negativen gewandelt:

Ein Antrag wurde erst gar nicht an den Ausschuß gegeben, sondern nur die ablehnende Stellungnahme des Kreisjugendamtes

Verweigerung der Unterstützung von U3-Betreeung, aber Werbung mit dem Angebot

Für einen von einer Fraktion an den Kreistag gestellten Antrag wurde keine inhaltliche Begründung zugelassen

Bei der Ausländerbehörde ist leider eine Zunahme der Rücksichtslosigkeit gegenüber langjährig hier lebenden Flüchtlingsfamilien zu beobachten

Vom Landrat wurden wiederholt pauschale Kürzungsforderungen für Alg2-Empfänger erhoben

Wie mittlerweile mehrfach vom Sozialgericht Dortmund entschieden wurde, zahlt der HSK zu geringe Leistungen an einige Alg2-Empfänger.

Es ist Aufgabe der Fraktionen im Kreistag, dem entgegenzuwirken, indem der Kreistag seine Kontrollfunktion wirklich wahrnimmt.

Wirtschaftsentwicklung

Der Tourismus und vor allem die Wanderangebote sind wesentliche Eckpfeiler für die Attraktivität unserer Region. Um uns diese zu erhalten, müssen wir das Landschaftsbild schützen und z.B. der Verfichtung entgegen wirken.

Immer noch werden in vielen Gemeinden zahlreiche neue Baugebiete ausgewiesen, die zur Inanspruchnahme und Zersiedelung großer Flächen führen. Schon allein aufgrund der demographischen Entwicklung ist der Bedarf für viele Baugebiete aber zweifelhaft.

Die aktuellen Belastungen des Trinkwasser und des Bodens haben – außer den direkten gesundheitlichen Auswirkungen – auch negative Auswirkungen für das Tourismusimage unserer Region.

Eine führende Rolle könnte der HSK bei der Nutzung von Holz als Energieträger und als Baustoff einnehmen. Es gibt zwar im Kreisgebiet das Informationszentrum „IDEE“ mit hervorragenden Angeboten, aber zu wenig öffentliche Gebäude, in denen diese Anregungen auch umgesetzt werden. Der Kreis sollte hier bei seinen eigenen Gebäuden verstärkt tätig werden.

Eine – realistische – Zukunftsvision ist die IT-Region Sauerland. Unsere Region darf nicht dadurch weitere Standortteile erleiden, daß sie von der technologischen Entwicklung im Kommunikationsbereich abgehängt wird.

Ansonsten gilt: eine soziale Politik setzt voraus, daß die ökologische Wirtschaftskraft unserer Region gesteigert werden muß.

Basisdemokratie

Wir glauben nicht, daß wir alles erkennen oder gar alles wissen. Wir setzen daher sehr auf Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie auf die Einbeziehung von Basisorganisationen (z.B. VCD; Ya basta, VNV etc) mit ihrem großen Fachverstand.

Wir sind strikt und konsequent gegen Klüngelstrukturen, die oftmals nur das Ziel haben, eigene Pfründe zu sichern. Jede Position darf diskutiert werden, aber am Ende muß ein Ergebnis stehen, das nicht von Einzelinteressen geleitet wird.

Reinhard Loos / Matthias Schulte-Huermann

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