Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

„Schlüssiges Konzept“ ist nicht schlüssig – Änderungs-Antrag der SBL/FW

By adminRL at 3:04 pm on Tuesday, June 27, 2017

Reinhard Loos, Sprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), brachte zur kommenden Kreistagssitzung (30.06.2017) fristgerecht am 26.06. einen Änderungs-Antrag zum „Schlüssigen Konzept“ zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten im SGB II und SGB XII ein, der zuvor in der Fraktionssitzung beschlossen worden war.

Die SBL/FW beantragt:

“Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Mieten für die folgenden 10 Teilgebiete getrennt auszuwerten und daraus die Höchstwerte für die ‘angemessenen Mieten’ zu berechnen:
• Arnsberg
• Sundern
• Meschede
• Bestwig/Eslohe
• Schmallenberg
• Brilon
• Olsberg
• Marsberg
• Winterberg
•Hallenberg/Medebach.

Dabei ist darauf zu achten, dass – entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – jeweils mindestens 10% der Wohnungsmieten erfasst werden.”

Der SBL/FW-Sprecher begründet den Änderungs-Antrag seiner Fraktion so:

“Das im Auftrag der Kreisverwaltung erstellte “Konzept” berücksichtigt nur die folgenden 3 Teilgebiete:
I: Arnsberg
II: Brilon/Olsberg/Marsberg/Bestwig/Eslohe/Hallenberg/Medebach
III: Meschede/Sundern/Schmallenberg/Winterberg

Damit werden erneut Städte und Gemeinden zu Vergleichsräumen zusammengefasst, die sehr unterschiedliche Mietstrukturen aufweisen. Zudem sind einige der in einem gemeinsamen Vergleichsraum enthaltenen Gemeinden nicht gut mit dem ÖPNV miteinander verbunden, wie es vom Bundessozialgericht als Voraussetzung für solche Vergleichsräume gefordert wird (vgl. z.B. zusammenzufassen (BSG, Urteil vom 12.12.2013, Az. B 4 AS 87/12 R). Dies gilt z.B. für Marsberg, Hallenberg und Eslohe.

Der Nachbarkreis Unna hat in seinem von derselben Firma erstellten Konzept keine Clusterung vorgenommen, sondern für alle Gemeinden getrennte Auswertungen erstellen lassen, darunter für 4 Gemeinden unter 25.000 Einwohnern.

In dem im Auftrag der Kreisverwaltung erstellten “Konzept” wurde erneut ein methodisch sehr zweifelhaftes Clusterverfahren angewandt, das von mehreren Sozialgerichten für ungeeignet erklärt wurde. Selbst wenn es sich um ein methodisch vertretbares Verfahren handeln würde, hätte die Auswertung der Kriterien für die Clusterbildung aktualisiert werden müssen. So sind in der Clusterbildung dieses Konzepts immer noch die Mietenstufen des Wohngeldgesetzes enthalten, die bis zum Jahr 2015 galten; seit 01.01.2016 haben sich die Mietenstufen für 5 der 12 Gemeinden im HSK geändert.
Auch die aktuelle Bevölkerungsentwicklung der einzelnen Gemeinden entspricht nicht mehr derjenigen aus den Jahren 2007 bis 2011, die in dem Konzept noch als Kriterium für die Clusterbildung verwendet wird.
Die neuen Tabellenwerte weisen eine durchschnittliche Steigerung gegenüber den seit 2014 gültigen Werten von nur 1,2% aus; tatsächlich sind laut Wohnungsmieten-Index des Statisti-schen Bundesamtes die Mieten in den letzten 3 Jahren aber um 4,1% gestiegen.

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10,55 Euro??

By adminRL at 5:21 pm on Sunday, June 25, 2017

Gibt es im Hochsauerlandkreis Wohnungen, für die 10,55 Euro je Quadratmeter gezahlt werden müssen? Ja, es gibt sie, und zwar fällt diese “Nutzungsgebühr” ausgerechnet für die Wohnungen an, die die Stadt Olsberg für Flüchtlinge angemietet hat.

Am 30.03.2017 hat der Rat der Stadt Olsberg einstimmig (!) die neue “Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Olsberg über die Einrichtung und den Betrieb von Unterkünften für Flüchtlinge und Obdachlose” beschlossen. Im Protokoll dieser Ratssitzung ist keine einzige kritische Nachfrage vermerkt, ob diese Satzung überhaupt praktikabel ist oder nicht dazu führt, Flüchtlinge in den Ruin zu treiben.

Mitte Juni machte sich die Olsberger Stadtverwaltung an die Umsetzung. Sie verschickte an die Bewohner einen “Bescheid über Nutzungsentschädigungen”, erstmals zahlbar am 03.07.2017! Für einen Flüchtling, der ein einzelnes Zimmer bewohnt, ergibt sich daraus bei 30qm angerechneter Fläche – einschließlich anteiliger Gemeinschaftsflächen! – eine Zahlungspflicht von 316,50 Euro je Monat. Einen solchen Bescheid bekamen auch Flüchtlinge, die mittlerweile einen subsidiären Schutzstatus haben und nicht mehr Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sondern nach dem Sozialgesetzbuch II. Vorsorglich wurde den Empfängern der Bescheide in wunderschönem Behördendeutsch auch mitgeteilt: “Durch das Erheben des Widerspruchs wird die Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Zahlungspflicht nicht aufgehoben”!

Die Empfänger der Gebührenbescheide fielen verständlicherweise “aus allen Wolken”. Wie sollen sie diese horrenden Kosten für ihren Wohnraum aus ihren Einnahmen nach dem SGB II bezahlen? Wie sollen sie ersatzweise innerhalb von 2 Wochen eine andere Bleibe finden, die für sie bezahlbar ist?

Bei der Stadt Olsberg scheint so große Finanznot zu herrschen, dass man jetzt auf diese Weise Geld von Flüchtlingen eintreiben will. Sowohl bei der Erstellung der Satzung als auch bei der Umsetzung hätte man im Olsberger Rathaus etwas mehr nachdenken können…

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Wie teuer dürfen Wohnungen für Grundsicherungsempfänger im HSK sein?

By adminRL at 10:01 pm on Thursday, June 22, 2017

Ausschuss tagte
Am 14.06.2017 tagte der Gesundheits- und Sozialausschuss (GSA) des Hochsauerlandkreises im frisch eingeweihten Zentrum für Feuerschutz und Rettungswesen in Meschede-Enste.

Offene Fragen
Gleich zu Sitzungsbeginn stellte Herr Matthias Klupp von „Analyse & Konzepte“ das sogenannte „Schlüssige Konzept zur Bestimmung angemessener Unterhaltskosten im SGB II und SGB XII“ vor. Im Anschluss an den Vortrag hatten die Ausschuss-Mitglieder Gelegenheit Fragen zu stellen, die nach Meinung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nicht alle umfassend beantwortet worden sind. Auch manche Sachverhalte wurden aus ihrer Sicht nicht ganz deutlich. Zudem ergeben sich aus Sicht der SBL/FW auch weitere Fragen.

Alles rechtens?
Bekanntlich hatte das Sozialgericht Dortmund im Februar 2016 das Unterkunftskosten-Konzept, das im Auftrag der Kreisverwaltung von der Hamburger Firma „Analyse & Konzepte“ erstellt worden war, für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte eine 80jährige schwerbehinderte Rentnerin aus Brilon. Das Urteil ist allerdings noch nichts rechtskräftig. Denn der von der Kreisverwaltung beauftragte Rechtsanwalt aus Delmenhorst (!!) hat Berufung beim Landessozialgericht eingelegt.

Schlüssigkeit der Methodik
Insofern ist es sehr interessant, nach welcher Methodik „Analyse & Konzepte“ das aktuelle „Schlüssige Konzept“ für die gewährten Unterkunftskosten von Bezieherinnen und Beziehern von SGB II- und SBG XII-Leistungen ermittelt hat. Es war dieselbe Firma tätig wie für das bisherige Konzept. Gegenüber den vor 3 Jahren festgestellten Mieten ermittelte sie eine Eröhung von durchschnittlivh nur 1% – für 3 Jahre!

SBL/FW stellt Fragen
SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos bat daher den Landrat mit Schreiben vom 14.06.2017 folgende Fragen zum KdU-Konzept des HSK zu beantworten:
1. Ist es zutreffend, dass laut Rechtsprechung des BSG in die Plausibilitätsprüfung zur Ermittlung des Mietspiegels mindestens 10% aller Mietwohnungen einfließen müssen?
(Soweit wir uns erinnern, gab Herr Klupp die Zahl der in der Auswertung berücksichtigen Mietwohnungen mit 4.627 an und die Zahl aller Mietwohnungen im HSK mit ca. 53.000? Falls diese Angaben richtig sind, dann liegt die Zahl der berücksichtigen Mietwohnungen offenbar unter 10%?)
2. Wie genau sind die Kriterien „einfachster Standard“ und „einfacher Standard“ definiert? Wie stellt der HSK sicher, dass SGB II- und SBG XII-Bezieher nicht auf Wohnungen mit „einfachstem Standard“ zurückgreifen müssen?
3. Wie handhabt „Analyse & Konzepte“ bei der Auswertung von Wohnungsinseraten, dass annoncierte Wohnungsangebote nicht mehrfach gezählt werden? Wie geht „Analyse & Konzepte“ vor, um ganz sicher zu stellen, dass jede Wohnung nur einmal berücksichtigt wird?
4. Das Sozialgericht Dortmund hat das „Schlüssige Konzept“ für rechtswidrig erklärt, weil außer SGB II- und SGB XII-Bezieher/innen, Geringverdiener/innen und Asylbewerber/innen auch zahlungskräftigere Mieter gezielt nach sehr billigen Wohnungen suchen. Hat „Analyse & Konzepte“ dieses Urteil bei der Nachfrageanalyse berücksichtigt? Wenn ja, mit Hilfe welcher Methodik?
5. Hat „Analyse & Konzepte“ bei der Ermittlung der Mietpreisentwicklung im HSK die allgemeine Mietpreisentwicklung 2014 – 2017 und den Verbraucherpreisindex berücksichtigt? (Der Verbraucherpreisindex für die Wohnungsmiete in Deutschland hat sich in der Zeit von April 2014 bis April 2017 um 4,1% erhöht!)
6. Bei der Festlegung der Wohnungsmarkttypen II und III im HSK fehlt die räumliche Verbundenheit! Die Stadt Brilon wurde in einen “Wohnungsmarkttyp” mit insgesamt 7, räumlich teilweise weit auseinander liegenden Kommunen zusammengefasst. Im Konzept für den Nachbarkreis Unna (aktueller Stand: Sept 2016) erfolgte dagegen durch „Analyse & Konzepte“ keine Clusterung, sondern es wurden für alle 10 Kommunen eigene Mietwerte ermittelt. 4 der 10 Kommunen sind kleiner als die Stadt Brilon (z.B. Holzwickede 17.000 Einwohner, Bönen 18.000 Einwohner, Fröndenberg 21.000 Einwohner). Nach diesen Kriterien hätte man im HSK 9 Mietkategorien bilden und nur Bestwig und Eslohe sowie Winterberg, Hallenberg und Medebach zusammenfassen können. Warum erfolgte dies nicht? Und warum wurden trotz der Vorgabe „räumliche Verbundenheit“ z.B. Eslohe, Hallenberg und Marsberg im selben Wohnungsmarkttyp zusammengefasst?
7. Die von der ausführenden Firma angewandte “Clusterung” ist sehr umstritten und wird in zahlreichen Entscheidungen von Sozialgerichten abgelehnt. Selbst wenn man sie als wissenschaftlich tragfähige Methode akzeptieren würde, hätte man die Aktualität der Parameter überprüfen müssen. Denn seit dem ersten Konzept der ausführenden Firma haben sich die Mietenstufen von 5 der 12 Kommunen im HSK geändert, und die Einwohnerzahlentwicklung der Jahre 2007 – 2011 ist auch nicht mehr anwendbar. Warum erfolgte keine Aktualisierung dieser Cluster-Auswertung?
8. Gibt es zwischenzeitlich eine Entscheidung des LSG zum KdU-Konzept des HSK?

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Fraktionssitzung am Mo 26. Juni in Siedlinghausen

By adminRL at 5:01 pm on Saturday, June 17, 2017

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur öffentlichen Fraktionssitzung nach Siedlinghausen in den Gasthof Lingenauber ein.

Die SBL/FW-Kreistagsabgeordneten Stefan Rabe und Reinhard Loos, möchten ihre Fraktionsmitglieder und interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Themen der kommenden Kreistagssitzung und aktuelle kommunalpolitische Ereignisse informieren.

Auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung am Freitag dem 30.06.2017 im Kreishaus in Meschede stehen beispielsweise Entscheidungen über Elternbeiträge in Kindertagesstätten (rückwirkende Satzungsänderung), Entwicklung der Notarztstandorte und Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans, Gesundheitsweb-Seite für den Hochsauerlandkreis und über das vor dem Sozialgericht Dortmund gescheiterte „Schlüssige Konzept“ des HSK zu angemessenen Unterkunftskosten an. Zudem berichten die Fraktionsmitglieder der SBL/FW aus den Fachausschüssen.

Es gibt viele Fragen und Diskussionsstoff, vielleicht auch darüber, welche Linie die neue Landesregierung vorgeben wird. Inwiefern ändert sich was für den Hochsauerlandkreis und für Winterberg? Gibt es Neuigkeiten über den ins Visier der Staatsanwaltschaft geratenen Ziegenhof bei Brilon? Welche Zukunft hat das Krankenhaus Meschede? Und wie ist aktuelle Situation bei der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen?

Der wichtigste Hinweis:
Die öffentliche Fraktionssitzung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist am
Montag dem 26.06.2017, Beginn 19.00 Uhr
im Gasthof Lingenauber, Hochsauerlandstraße 15, 59955 Winterberg-Siedlinghausen

Stefan Rabe und Reinhard Loos laden alle Interessierten herzlich ein, vor allem auch die „Freien Wähler“ Winterberg. Die Mitglieder der SBL/FW-Fraktion freuen sich auf Ihr Interesse und auf einen lebhaften Informations- und Meinungsaustausch!

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Was wird aus der Sperrklausel für die Kommunalwahl?

By adminRL at 11:57 pm on Friday, June 9, 2017

Sperrklausel-Klage – Wer schreibt, der bleibt?

Jubiläum
Vor fast genau einem Jahr – am 10.06.2016 – hatte der NRW-Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen beschlossen, dass ab der nächsten Kommunalwahl nur noch Parteien und Wählergruppen bei der Sitzverteilung berücksichtigt werden, die mindestens 2,5 Prozent der Stimmen erhalten haben. Dafür wurde dann nicht nur das Kommunalwahlgesetz geändert, sondern auch die Landesverfassung.

Klagen
Mehrere kleinere Parteien und Wählergemeinschaften halten die Sperrklausel für alles andere als demokratisch. Sie reichten daher beim Landesverfassungsgerichtshof in Münster fristgerecht eine Organklage ein. Ende des letzten Jahres lagen laut Medienberichten 9 Klagen vor. Zu den Klägern gehören beispielsweise die PIRATEN-Partei, DIE LINKE, PRO NRW, die ÖDP gemeinsam mit den FW sowie mit Schreiben vom 09.12.2016 die Wählergemeinschaft Sauerländer Bürgerliste e.V.
Anmerkung: Die SBL ist als Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) seit über 10 Jahren im Kreistag des Hochsauerlandkreises vertreten.

Standpunkt
Zwischenzeitlich erhielt die SBL umfangreiche Schreiben aus Meerbusch und Münster. Um es kurz zu machen, der Bevollmächtigte des Landtags und der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW stellen sich auf den Standpunkt, dass der von der Sauerländer Bürgerliste e.V. eingereichte Antrag formal „unzulässig“ sei, da nur Parteien im Sinne des Parteiengesetzes und nicht kommunale Wählervereinigungen bei Organstreitverfahren auf Landesebene beteiligungsfähig wären.

Reaktion
Die Sauerländer Bürgerliste teilte daraufhin dem Landesverfassungsgerichtshof mit, sie sei mit der Verfahrensweise nicht einverstanden und führte dazu detailliert in 6 Punkten ihre Argumente aus.
Unwahrscheinlich, dass sich jemand damit die Zeit mit solchen Argumentationen zum Erhalt der Demokratie um die Ohren hauen möchte!? Trotzdem und für alle Fälle, hier die Ausführung zur Sache. Die Sauerländer Bürgerliste e.V. schrieb mit Datum vom 23.05.2017 an die Präsidentin des Landesverfassungsgerichtshofs:

1. Kommunale Wählervereinigung als Verein ohne überregionale Gliederung
Die Sauerländer Bürgerliste e.V. (SBL) ist tatsächlich keine Partei im Sinne des Parteiengesetzes, da sie nicht auf Bundes- und Landesebene aktiv ist und dies auch – entsprechend der Aufgabenstellung laut ihrer Satzung – nicht sein will. Damit kann sie die Anforderung laut § 2 Abs. 1 Satz 1 PartG, “an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken” zu wollen, nicht erfüllen.
Die SBL mit Sitz in Meschede ist als eigenständiger Verein in das örtlich zuständige Vereinsregister eingetragen. Ihre Tätigkeit ist gemäß § 2 der Vereinssatzung auf das Gebiet des Hochsauerlandkreises begrenzt. Seit 2006 ist die SBL ununterbrochen im Kreistag des Hochsauerlandkreises vertreten und hat sich an den letzten beiden Kommunalwahlen 2009 und 2014 beteiligt. Die SBL ist – im Gegensatz zu den in ihrem Gebiet tätigen Parteigliederungen – nicht Untergliederung irgendeines Dachverbandes oder einer anderen Organisation. Daher ist die SBL gleichzeitig das “höchstrangige” Element auf Landesebene und kann ihre Rechte nur selbst wahrnehmen.
Im konkreten Streitfall ist die SBL von einer Entscheidung des Landtags so betroffen, dass die Fortdauer ihrer politischen Arbeit, also ihres Vereinszwecks, gefährdet ist. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den politischen Wettbewerb im Hochsauerlandkreis. Es gibt innerhalb des Kreisgebiets keine Institution, bei der die SBL ihre Rechte aus der Entscheidung des Landtags geltend machen und dagegen vorgehen könnte. Der einzig mögliche Rechtsweg ist also eine Organklage gegen den Landtag.

2. Rechtsstaatsprinzip
Aus Art. 20 GG ergibt sich, dass die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat ist.
“Das Rechtsstaatsprinzip … ist grundsätzlich in Art. 20 Abs. 3 GG angelegt und verbindet in der Sache die Prinzipien des formalen und materialen Rechtsstaats. Während der formale Rechtsstaat die Staatsgewalt durch Kompetenz¬zuwei¬sungen, Verfahrensregelungen und Or-ganisationsprinzipien bindet, sieht sie sich durch den materialen Rechtsstaat – vor allem vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen des Nationalsozialismus – auf inhaltliche Rechtswerte verpflichtet, zu denen Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit zählen.” (Maunz/Dürig, Komm zum GG, Art. 102, Rn 28)

“Das Grundgesetz bekennt sich damit zu einer organisatorischen Ausgestaltung der Staatsgewalt, die sich an der tradierten Dreiteilung der Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative orientiert. Art. 20 Abs. 2 Satz 2 knüpft an die dieser Dreiteilung entsprechende funktionale Gewaltenteilung bzw. Gewaltenunterscheidung an.”
(Maunz/Dürig, Komm zum GG, Art. 20, Rn 78)

Die Gewaltenteilung gehört also zu den grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaats.
Damit diese Gewaltenteilung funktioniert, muss ein gangbarer Rechtsweg eröffnet sein:
“Das Rechtsstaatsprinzip vermittelt hier nach Ansicht des BVerfG einen Anspruch auf Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte, der als Justizgewähranspruch bezeichnet wird.” (Maunz/Dürig, Komm zum GG, Art. 20, Rn 133).
Dieser Justizgewähranspruch wäre dann nicht erfüllt, wenn sich eine Kommunale Wählervereinigung nicht gegen verfassungswidrige und sie existentiell benachteiligende Entscheidun-gen des Landtags wehren kann.

3. Rechte von Wählervereinigungen
Die aus Art. 3 GG abgeleitete Chancengleichheit von Wählervereinigungen im Vergleich zu Parteien hat auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) einen hohen Rang. Hierzu ist insbesondere auf den Beschluss des BVerfG vom 17. April 2008 – 2 BvL 4/05 hinzuweisen. Darin heißt es u.a.: ”
“Das Recht auf Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) ist verletzt, wenn Zuwendungen an politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes steuerfrei gestellt sind, Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände dagegen nicht.”
Auch in der Begründung bringt das BVerfG klar zum Ausdruck, dass kein Grund für eine unterschiedliche Behandlung von Parteien und kommunalen Wählervereinigungen besteht. So wird ausdrücklich auf die “verfassungsrechtlich geforderte(n) Chancengleichheit im politischen Wettbewerb” hingewiesen und des BVerfG stellt fest, dass dieser Grundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG folgt (C II).
Weiter heißt es dort:
“Für die Differenzierung zwischen Parteien und kommunalen Wählervereinigungen und ihren Dachverbänden gibt es keine tragfähigen verfassungsrechtlichen Gründe… Beide Gruppen treten jedenfalls auf kommunaler Ebene in einen politischen Wettbewerb.”
Diese Grundsätze sind nicht nur für den Bereich des Steuerrechts anwendbar, sondern für die gesamte Tätigkeit der Parteien und Wählervereinigungen.

4. Wählervereinigungen im Steuerrecht
Der Bundesgesetzgeber behandelt Parteien und Wählervereinigungen auch im Einkommensteuergesetz hinsichtlich der sog. Parteispenden gleich und macht damit ihren Stellenwert deutlich.
In § 34g EStG werden
“politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes”
und
“Vereine ohne Parteicharakter, wenn
a) der Zweck des Vereins ausschließlich darauf gerichtet ist, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene bei der politischen Willensbildung mitzuwirken”
in gleicher Weise genannt.
Der Bundesgesetzgeber macht auch damit deutlich, dass Parteien und Wählervereinigungen als Organisationen zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung einen gleichen Stellenwert haben.

5. Parteifähigkeit von politischen Parteien im Organstreitverfahren
Sogar in der vom Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs herausgegebenen “Festschrift zum 50-jährigen Bestehen des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen” (Münster 2002) wird darauf hingewiesen, dass die Parteifähigkeit politischer Parteien vom Verfassungsgerichtshof weit ausgelegt wird. Pieroth führt dazu aus:
“Diese waren … schon früh in einer Plenarentscheidung als parteifähig im Organstreitverfah-ren anerkannt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat das damit begründet, dass Art. 21 GG die politischen Parteien ‘zu notwendigen Bestandteilen des Verfassungsaufbaus’ gemacht habe und sie bei der Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes Funktionen eines Verfassungsorgans ausüben … Einbezogen wurden dabei auch die Untergliederungen der politischen Parteien.” (a.a.O., S. 108 f.).
All dies trifft auch für für den Kreistag kandidierende und im Kreistag vertretene Kommunale Wählervereinigungen zu, insbesondere für die Antragstellerin im laufenden Verfahren. Sie darf nach dem Gleichheitsgrundsatz in ihren rechtlichen Möglichkeiten nicht schlechter ge-stellt werden als Untergliederungen politischer Parteien im Land NRW.

6. Rechtsfolgen einer Nicht-Parteifähigkeit der SBL
Wenn nun kommunalen Wählervereinigungen jede Möglichkeit genommen würde, sich gegen verfassungswidrige Entscheidungen des Landtags durch eine Organklage zu wehren, würde dieses eine erhebliche Ungleichbehandlung im Vergleich zu Parteien nach Parteiengesetz darstellen. Der Wettbewerb auf kommunaler Ebene würde zu Lasten der kommunalen Wählervereinigungen und zu Gunsten der Parteien erheblich beeinflusst. Denn die Parteien hätten dann die Möglichkeit, durch ihre Mandatsträger im Landtag die Gesetzgebung zum Nachteil kommunaler Wählervereinigungen zu gestalten und ihren lokalen Untergliederungen dadurch Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Das könnte bis hin zu willkürlicher Gesetzgebung reichen.
Im konkreten Streitfall zeigt sich, dass sich im Landtag eine Mehrheit aus Landtagsabgeordneten großer und “etablierter” Parteien gefunden hat, die mit ihren Beschlüssen zur Sperrklausel die Wahlchancen kommunaler Wählervereinigungen verschlechtert hat.
Im Gegensatz zu anderen Wahlgebieten besteht im Hochsauerlandkreis die in der Organklage näher ausgeführte besondere Situation, dass im Kreistag durch die Fraktionen CDU, SPD, FDP und Grüne faktisch eine “GanzGanzGroßeKoalition” (GaGaGroKo) gebildet wurde; die oppositionellen Parteien verfügen zusammen nur über 5 der 54 Sitze. Es droht bei der nächsten Kommu¬nalwahl durch eine Sperrklausel also der völlige Verlust jeglicher Opposition, wenn aufgrund der Gesetzgebung des Landtags im nächsten Kreistag des Hochsauerlandkreises SBL, Linke und Piraten nicht mehr vertreten sein sollten.
Diese Perspektive unterscheidet sich erheblich von derjenigen in anderen Wahlgebieten in NRW und findet sich auch in keiner der anderen gegen die Sperrklausel eingereichten Organklagen wieder. Sie würde daher vom Verfassungsgerichtshof nicht berücksichtigt werden, falls die Organklage der SBL nicht zugelassen werden würde.
In der Konsequenz bliebe im Falle einer Nichtzulassung der Organklage der Antragstellerin nur der Weg zum Bundesverfassungsgericht, was auch erhebliche Unsicherheiten im Hinblick auf die im Herbst 2020 in NRW anstehenden Kommunalwahlen zur Folge haben könnte.“

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Schüler- und Azubiticket in Hessen: 1 Euro pro Tag

By adminRL at 2:04 pm on Wednesday, June 7, 2017

Im HSK stöhnen Schüler und vor allem Azubis über horrende Fahrpreise. Die Nachbarkreise Olpe und Siegen haben bereits ein kostenloses Schülerticket eingeführt. Aber Azubis müssen überall in Südwestfalen ganz tief in die Tasche greifen, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen möchten.

Dass es günstiger geht, beweist ab 01.08.2017 das Nachbarland Hessen: Dann gibt es dort für alle SchülerInnen und Azubis das neue Schülerticket. Es gilt für alle Bahnen und Busse in ganz Hessen, ohne tageszeitliche Begrenzung. Die Kosten belaufen sich auf nur 365 Euro im Jahr, also umgerechnet 1 Euro pro Tag. Bezugsberechtigt sind nicht nur Schüler mit Wohnsitz in Hessen, sondern auch (nur) mit Schulort in Hessen. Der Vorverkauf startet jetzt, Anfang Juni.

Der Geltungsbereich ist riesig und umfasst sogar einige Bahnhöfe außerhalb der Landesgrenze, z.B. Warburg:
Schuelerticket_Hessen_Gueltigkeit

Nähere Informationen stehen hier: https://www.rmv.de/linkableblob/de/87806-114516/data/schuelerticket_hessen_broschuere.pdf

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Zahl der „Geduldeten“ im HSK deutlich reduziert

By adminRL at 11:32 pm on Saturday, June 3, 2017

„Guter Draht“ zur Presse?
Wie wir ja schon berichteten, hatte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 17. März letzten Jahres bei Landrat Dr. Karl Schneider schriftlich nachgefragt, aufgrund welcher Informationen die Westfalenpost ihren Artikel zu dem angeblichen Massen-Phänomen „ungeklärte Identität“ geschrieben hat. Die Kreisverwaltung stellte der Presse damals ja ganz offenbar die Daten und Angaben ratzfatz parat.
Klick:
https://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/ungeklaerte-identitaet-id11657991.html

„Wenig Draht“ zu oppositionellen Kommunalpolitikern?
Wesentlich mehr Zeit nahm sich der HSK dann aber für die Beantwortung der Anfrage des SBL-/FW-Fraktionssprechers Reinhard Loos und zwar deutlich über ein Jahr!
Über den Tenor der „Alt-Anfrage“ und der aktuellen Antworten hatte die SBL/FW ja schon vor wenigen Tagen einiges „zu Papier“ gebracht.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=7534

Etwas war die SBL/FW noch schuldig geblieben. Hier ist der …

… Nachtrag zu Nationalitäten und Zahlen
Die Frage, wie viele

„geduldete“ und „gestattete“ Ausländer

im Bereich des Ausländeramts des Hochsauerlandkreises (ohne Stadt Arnsberg!) leben, wurde jetzt von der Kreisverwaltung (mit Schreiben vom 17.05.2017) beantwortet:

Land
am 01.01.2015 / am 01.01.2016 / am 01.01.2017 / am 31.05.2017

Afghanistan
31 234 337 302
Albanien
46 255 82 kA*
Algerien
kA* 81 kA* kA*
Armenien
32 kA* 89 73
Bangladesch
kA* kA* kA* 59
Eritrea
71 kA* kA* kA*
Guinea
53 kA* kA* kA*
Mazedonien
30 kA* kA* kA*
Nigeria
kA* 86 86 82
Iran
kA* 85 96 83
Irak
kA* 340 312 224
Kosovo
60 140 75 58
Pakistan
kA* 88 70 68
Russland
30 kA* kA* 50
Serbien
133 161 76 kA*
Syrien
84 1.126 688 316
Andere Staaten
456 912 752 646

Summe
1.026 3.508 2.663 1.961

kA* = “Keine Angabe”
Sofern der HSK in dieser Tabelle keine Angabe zur Nationalität vermerkt hat, bedeutet das offenbar, dass die Zahl der Geflüchteten aus dem jeweiligen Land, wie z.B. Mazedonien oder Nigeria, vom Ausländeramt unter „Andere Staaten“ zusammengefasst worden ist?

Hinweise auf Personen mit ungeklärter Nationalität finden wir in dieser Tabelle nicht.

Die Zahl der „Geduldeten“ und „Gestatteten“ hat sich demnach in den letzten 1 ½ Jahren deutlich verringert und zwar um fast 1.500 Menschen. Das ist womöglich auch der restriktiven, von vielen als unmenschlich empfundenen Abschiebepolitik des HSK geschuldet?

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MobiTicket soll weiter angeboten werden …

By adminRL at 11:30 pm on Wednesday, May 31, 2017

… trotz aufgebrauchter Fördermittel!

Gute Nachricht
In zwei Ausschuss-Sitzungen (Gesundheits- und Sozialausschuss am 12.06.2017 und Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Verkehr am 19.06.2017) werden sich die Kommunalpolitiker wieder mit dem MobiTicket befassen. Einiges dazu steht in der Verwaltungsvorlage 9/753 vom 23.05.2017.

Der vorläufige „Fahrplan“:
Das Ticket soll bis Dezember 2017 angeboten werden (obwohl die Fördermittel des Landes NRW knapp werden).
Für 2018 soll erneut ein Antrag beim Land auf Förderung des Sozialtickets gestellt werden (unter Vorbehalt einer Verlängerung der Förderrichtlinie des Landes NRW).

HSK sieht positive Aspekte …
… wie ein wesentlich erleichterter Zugang zu Mobilität
… wie Nachfragezuwächse beim ÖPNV
… wie die Stabilisierung der Erlöse im ÖPNV.

Die Nutzer
Im Mai 2017 sind erstmals mehr als 2.000 MobiTickets verkauft worden und zwar genau 2.097. Im gesamten Kreisgebiet steigt weiterhin die Nachfrage an.

Nach Auswertung der Verkaufszahlen für Januar 2017 und Februar 2017 wird das MobiTicket
zu 50,84 Prozent von SGB II-Leistungsempfänger/innen (Sozialgeld)
zu 8,08 Prozent von SGB XII-Leistungsempfänger/innen (Sozialhilfe)
zu 0,04 Prozent von BVG-Leistungsempfänger/innen (Kriegsopferfürsorge)
zu 41,04 Prozent von AsylBLG-Leistungsempfänger/innen (Asylbewerber)
genutzt.

Weniger gute Nachricht
Ab 1. August 2017 soll der Verkaufspreis für das kreisweite MobiTicket von 30,- auf 32,50 Euro erhöht werden.
Der Preis für das Ticket, mit dem der Fahrgast nur den ÖPNV in seiner Stadt oder Gemeinde nutzen kann, soll unverändert bei 25,00 Euro bleiben.

Chronologie
Jahrelang hatte sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) für die Einführung eines Sozialtickets für den ÖPNV im HSK eingesetzt. Jahrelang wurden die Anträge der SBL/FW immer wieder im Kreistag abgelehnt.

Ende letzten Jahres obsiegte endlich die Einsicht. Am 28.10.2016 sagten die Kreistagsmitglieder mehrheitlich „Ja“.

Seit 01.01.2017 können nun die Bezieher von Sozialleistungen Monatskarten für Bahn und Bus zu ermäßigten Preisen erwerben können. Die Fahrscheine erhielten den knackigen Namen „MobiTicket“.

Doch schon wenige Monate später sah die Kreisverwaltung offenbar ein Problem. Der Grund der Besorgnis: Das MobiTicket ist viel erfolgreicher als erwartet.

Zitat aus der Verwaltungsvorlage 9/666 vom 22.02.2017: „Nach bereits zwei Monaten zeigt sich, dass die Annahmen zur Nachfrage deutlich übertroffen werden. Im Januar wurde mit 688 ausgegebenen Tickets eine Nutzerquote von 4,2% erreicht. Im Februar haben sich die Werte mit 1.384 MobiTickets mehr als verdoppelt und die Nutzerquote liegt nunmehr bei 8,1%. Das Kreisticket erreichte mit 1.079 Kunden einen Marktanteil von 78%.“

Die Kreisverwaltung sah zu dem Zeitpunkt anscheinend die Gefahr, dass die Fördergelder des Landes nicht ausreichen und Mittel aus dem Kreishaushalt zugeschossen werden müs-sen. Deswegen beabsichtigte sie, im März Gespräche mit den Verkehrsunternehmen bzgl. einer Anpassung der Ticketpreise aufnehmen.

Aufatmen
Zwischenzeitlich haben laut Angaben der Kreisverwaltung mehrere Gespräche bzw. Verhandlungsrunden mit den anderen Beteiligten, wie z.B. mit der RLG, stattgefunden. Die Kuh scheint ja nun vorerst vom Eis!?

Bleibt noch anzumerken, dass wir hier im HSK das Sozialticket schon seit 6 Jahren hätten haben können. Aber besser spät als nie!

Filed under: Soziales,VerkehrspolitikComments Off on MobiTicket soll weiter angeboten werden …

HSK wendete im Jahr 2016 über 1,1 Millionen Euro für das Bildungs- und Teilhabepaket auf

By adminRL at 5:06 pm on Tuesday, May 30, 2017

Wirkungsvolles Instrument?
Das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT, ist in Verruf geraten. Seine Kritiker meinen, es sei viel zu bürokratisch und erreiche nur einen kleinen Teil seiner Zielgruppe.
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) geht davon aus, dass diese Einwände berechtigt sind, und startete am 09.05.2017 den Versuch zu erfahren, wie sich die Situation im HSK darstellt
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7509

Die Kreisverwaltung antwortete sinngemäß „alles gut“.

Hier der Wortlaut des Schreibens aus dem Kreishaus mit Datum vom 22.05.2017:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises vom 09.05.2017;
hier: Bildung- und Teilhabepaket

Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

wie in meinem o. g. Schreiben bereits erläutert, lässt sich bezüglich der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) EDV-technisch lediglich die Anzahl der bewilligten Anträge auswerten. Ein Rückschluss auf die Anzahl der geförderten Kinder lässt sich daraus nur bedingt ableiten, da die Leistungsberechtigten für die verschiedenen Leistungskomponenten des Bildungs- und Teilhabepaketes mehrere Anträge stellen können.

Die Zuständigkeit für die Bewilligung und Finanzierung von BuT-Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsbeLG) liegt bei den Städten und Gemeinden in der Region. Aus diesem Grund habe ich keine Informationen über das vor Ort verausgabte Mittelvolumen. Mir liegen lediglich die Zahlen der bewilligten Anträge vor, die ich nachrichtlich in die nachfolgende tabellarische Übersicht eingearbeitet habe:

Jahr
Bewilligungen SGB II/SGB XII/BKGG
Aufwendungen SGB II/SGB XII/BKGG
Bewilligungen AsylblG

1. Für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
2016
1.930
225.039,58 Euro
276
Jan. bis März 2017
552
74.875,93 Euro
47

2. Für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
2016
4.678
386.804,32 Euro
297
Jan. bis März 2017
3.111
116.529,77 Euro
20

3. Für Schülerbeförderungskosten
2016
95
21.169,99 Euro
10
Jan. bis März 2017
69
19.340,40 Euro
5

4. Für zusätzliche außerschulische Lernförderung
2016
195
63.243,78 Euro
20
Jan. bis März 2017
49
19.651,29 Euro
0

5. Für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
2016
3.643
404.744,12 Euro
523
Jan. bis März 2017
852
130.653,89 Euro
85

6. Für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
2016
1.427
76.358,75 Euro
124
Jan. bis März 2017
462
24.247,26 Euro
30

7. In den Rechtsgebieten des SGB II gnd BKGG werden derzeit vom Hochsauerlandkreis und den Delegationskommunen 7,5 VZA für die Erbringung der BuT-Leistungen eingesetzt. Für die anderen Rechtsgebiete liegen dem Hochsauerlandkreis keine Zahlen vor.

8. Dem Hochsauerlandkreis wurden durch den Bund im Jahr 2016 folgende Pauschalen für die Umsetzung des BuT im Bereich SGB II und BKGG zur Verfügung gestellt:

Jahr 2016: BuT-Leistung SGB II u. BKGG / BuT-Verwaltung
Zuweisung: 1.137.759,68 Euro / 334.806,63 Euro
Aufwendungen: 1.160.770,65 Euro / 334.806,63 Euro
Differenz: -23.010,97 Euro / 0 Euro

Die zur Verfügung gestellten Mittel für Verwaltungskosten werden entsprechend der Anteile des eingesetzten Personals auf den Hochsauerlandkreis und die Delegationskommunen verteilt.

9. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein wirkungsvolles Instrument, um Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Familien den Zugang zu Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen.

Wie Sie den vorherigen Antworten entnehmen können, werden im Hochsauerlandkreis alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes von den Berechtigten in Anspruch genommen und mehr Mittel verausgabt, als seitens des Bundes zur Verfügung gestellt wurden.“

Weitere Infos, auch darüber, dass das BuT kaum eine Chance auf Gerechtigkeit bietet, hier:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/kinderzuschlag-und-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe/73906?view=DEFAULT
http://www.deutschlandfunk.de/bildungs-und-teilhabepaket-keine-chance-auf-gerechtigkeit.724.de.html?dram:article_id=359230

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WDR 2 auf dem Weg zum Dudelfunk

By adminRL at 12:02 am on Saturday, May 27, 2017

Wie lange dauert es, ein renommiertes öffentlich-rechtliches Hörfunkprogramm so umzugestalten, dass es nicht mehr vom Privatfunk unterscheidbar ist? Jetzt kennen wir die Antwort: 3 Jahre. Denn seit 3 Jahren ist beim WDR eine Hörfunkdirektorin tätig, die zuvor 10 Jahre lang bei “Antenne Bayern” gewirkt hatte.

Über ihre dortige Tätigkeit lesen wir bei Wikipedia:
“Bei Antenne Bayern gelang Weber eine deutliche Steigerung der Hörerzahlen[5], wenn auch dies durch Maßnahmen erreicht wurde, die gerade alt eingesessene Hörer mit gewissem Niveauanspruch ablehnten. So wurde durch Valerie Webers Wirken Antenne Bayern in ein gängiges Radioformat gepresst. Die musikalische Vielfalt wurde stark reduziert, die journalistische Freiheit der Moderatoren drastisch eingeschränkt. Vielmehr wurde es gang und gäbe, dass die Moderatoren von der Redaktion vorbereitete Beiträge verlesen mussten und nun nicht mehr Themen selbst erarbeiten durften.
Webers Erfolg geht auf eine strenge Kommerzialisierung ihrer Sender zurück: Große Marketingaktionen reichten vom Abwerfen von Duftstoffen aus einem Flugzeug über dem Stuttgarter Sendegebiet bis zum Ausbau von eng mit der Werbeindustrie verknüpften Telefon-Gewinnspielen in Livesendungen.”

Wer im HSK bisher Radio hörte und sich nicht so viele Gewinnspiele, Werbung, getürkte Interviews und zu 95% Programm aus Oberhausen anhören wollte, sondern vor allem an Informationen und zwischendurch Musik sowie an qualitativ hochwertigen Sendungen interessiert war, konnte meist WDR 2 hören. Das scheint ab nächste Woche vorbei zu sein. Denn mit eienr weiteren Reform des Programmschemas ist der Sender endgültig auf Privatfunkniveau angekommen. Viele anspruchsvolle Sendungen wurden bereits im letzten Sommer gestrichen, und die wenigen, die damals noch im Programm bleiben durften, werden nun auch abgeschafft. Montalk und Servicezeit sind markante Beispiele. Viele angesehene Moderatoren haben den Sender verlassen, wie in diesen Tagen Uwe Schulz und Sigrid Fischer, Gisela Steinhauer und Horst Kläuser. Wie “aufregend” das Programmschema dann noch ist, steht für den 29.05.2017 (und die folgenden Tage) hier.

Besonders auffällig ist die Entwicklung des politischen Satire-Magazins “Zugabe“. 22 Jahre lang wurde es bisher mindestens einmal wöchentlich ausgestrahlt, gelegentlich sogar live. Im Oktober 2012 kam die “unterirdischte” Sendung aller Zeiten live aus dem Erzbergwerk in Ramsbeck, mit Grubeneinfahrt und Suppe aus dem Henkelmann. Vor 3 Jahren wurde die “Zugabe” noch 3 Stunden lang an jedem Samstag Abend gesendet. Daraus wurden dann 2 Stunden, seit letztem Jahr blieb noch eine einzige Stunde am Freitag Abend übrig, und heute wurde die letzte Sendung ausgestrahlt. Die Politiker der großen Parteien können sich freuen… Und Radio Sauerland wird wohl kaum ein politisches Satire-Magazin produzieren!

Comedian Rene Steinberg hat die Situation zurückhaltend – aber zwischen den Zeilen treffend – auf Facebook beschrieben.
Und der Weg zum Dudelfunk war absehbar, wie sich aus einem Beitrag des Kölner Stadtanzeigers aus dem Jahr 2015 ergibt.

Eine 4minütige Collage aus der Zugabe lässt sich hier nachhören.

Filed under: MedienComments Off on WDR 2 auf dem Weg zum Dudelfunk

Versuch eines Faktenchecks

By adminRL at 11:52 pm on Tuesday, May 23, 2017

März 2016
„Egal wie lange es dauert, die SBL/FW wird auf jedem Fall über das Resultat des „Faktencheck-Versuchs“ berichten. Wir bitten um etwas Geduld.” Das schrieben die SBL/FW im März 2016.

Der Anlass …
war ein WP-Artikel vom 17.03.2016 zum Thema „Asylbewerber“ mit der Überschrift „Ungeklärte Identität“.
Klick: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/ungeklaerte-identitaet-id11657991.html

Die Informationen, auf denen dieser Bericht basiert, erhielt der Redakteur offenbar von Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung.
Der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) – und anscheinend nicht nur ihr – stellten sich zu den im Artikel dargestellten „Fakten“ etliche Fragen. Der Chef der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises, Landrat Dr. Karl Schneider, erhielt deswegen vor weit über einem Jahr, genauer gesagt am 22.03.2016, vom SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos mehrere schriftlich formulierte Fragen.

Mai 2017
Die Fragen wurden jetzt endlich vom Ausländeramt mit einem Schreiben datiert auf den 17.05.2017 beantwortet.
Zum besseren Verständnis zitieren wir hier die im WP-Artikel vom 17.03.2016 gemachten Aussagen, auf die die Anfrage Bezug nimmt (Hervorhebungen stammen von uns). Gleich dazu bzw. dahinter stehen die sich auf die jeweiligen Aussagen beziehenden Fragen der SBL/FW und last not least die Antwort aus dem Kreishaus vom 17.05.2017.

Los geht`s:

Frage 1 der WP:
„Die ungeklärte Identität von Asylbewerbern ist ein Massen-Phänomen“
Dazu die Frage der SBL/FW:
„Auf welchen Fakten basiert die Erkenntnis, dass es sich um ein Massen-Phänomen handelt?“
Die Antwort des HSK:
„Ein Großteil der Asylsuchenden reiste und reist ohne gü|tige Dokumente in das Bundesgebiet ein und stellt einen Asylantrag. Die im Asylverfahren verwandten Daten basieren bei diesem Personenkreis auf eigenen Angaben und sind nicht durch offizielle Dokumente belegt. Teilweise werden Reisepässe und sonstige Dokumente unterdrückt um die Ausreise nach einem abgelehnten Asylantrag zu erschweren oder zu verhindern. Die Reisepässe werden dann vorgelegt, wenn die Ausländer aus anderen Gründen ein Aufenthaltsrecht bekommen können.
Als Beispiel mag das Ihnen bekannte kosovarische Ehepaar dienen. Die Eheleute sind im Februar 2015 erneut in das Bundesgebiet eingereist und hatten nach eigenen Angaben keine gültigen Pässe. Die Pässe, ausgestellt im Jahr 2011, wurden Anfang April 2017, 15 Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht vorgelegt, da inzwischen ein Ersuchen der Härtefallkommission vorliegt.“

Frage 2 der WP:
„Von den aktuell 3509 Asylbewerbern im Hochsauerlandkreis stehen bei einem Großteil die Personalien nicht sicher fest.“
Dazu die Frage der SBL/FW:
„Was sind in erster Linie die Gründe dafür, dass die Personalien einiger Geflüchteter und Migranten noch nicht sicher feststehen?“
Die Antwort des HSK:
„Siehe Antwort zu Frage 1.“

Frage 3 der WP:
„2400 von ihnen hatten noch keine Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, von ihnen sind noch keine Fingerabdrücke genommen worden.“
Dazu die Fragen der SBL/FW:
„Warum hatten 2.400 Flüchtlinge noch keine Anhörung beim Bundesamt, aufgeteilt nach Gründen und Herkunftsland?
Wie viele Flüchtlinge warten schon länger als 3, 6, 9, 12, 15, 18 Monate auf ihre Anhörung beim Bundesamt?“
Die Antwort des HSK:
„Wie Sie in der Vergangenheit der Presse entnehmen konnten, war es, insbes. Im Herbst 2015/Anfang 2016, nicht möglich an den deutschen Staatsgrenzen von allen einreisenden Asylsuchenden Fingerabdrücke zu nehmen. Es war auch dem BAMF nicht möglich vor der Zuweisung in den Kommunen den Teil I der Asylanträge aufzunehmen. Da andererseits nicht genügend Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen vorhanden waren, wurden die Personen ohne erkennungsdienstliche Behandlung und ohne formelle Asylantragstellung den Kommunen zugewiesen.
Da die Asylantragstellung beim BAMF erfolgt, liegen mir keine Übersichten hinsichtlich der Herkunfts-länder sowie Wartezeit vor.
Der Anlage können Sie die Entwicklung der hier erfassten Asylbewerber sowie die TOP-10-Nationen entnehmen.“
Anmerkung der SBL/FW:
Dazu schreiben wir einen separaten Kurz-Bericht.

Frage 4 der WP:
„117 Abschiebungen sind 2015 durchgeführt worden, vor allem nach Serbien, Albanien und Kosovo.“
Dazu die Fragen der SBL/FW:
„Wie teilen sich die 117 Abschiebungen des Jahres 2015 auf die einzelnen Zielländer auf, wie im laufenden Jahr?
Wie viele sogenannte freiwillige Rückreisen gab es, und wie teilen sie sich auf?
Welche Hilfen und Unterstützung erhielten „freiwillig“ Ausreisende im letzten und in diesem Jahr durch den HSK und/oder in dessen Auftrag?
Wie viele Abschiebungen sind gescheitert, und aus welchen Gründen?“
Welche Kosten sind in diesem Zeitraum für durchgeführte und geplante Abschiebungen entstanden?
Die Antwort des HSK:
„Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf mein Schreiben vom 27.04.2017 zu Ihrer An-frage vom 08.12.2015.“
Anmerkung der SBL/FW – Klick zu unserem Artikel „Anfrage zu Abschiebungen und „freiwilligen Aus-reisen“ : http://sbl-fraktion.de/?p=7502

Frage 5 der WP:
„Im Kreishaus kennt man die besondere Problematik straffällig gewordener Asylbewerber.“
Dazu die Fragen der SBL/FW:
„Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber erhielten im Jahr 2015 bis heute ein Strafverfahren wegen angeblich illegaler Einreise?
Wie viele dieser Verfahren wurden von der Ausländerbehörde des HSK initiiert?“
Die Antwort des HSK:
„Eine statistische Auswertung hinsichtlich der Delikte und dem Strafmaß wird nicht geführt. Es ist nicht möglich zu ermitteln, wie viele Strafanzeigen von Dritten (Bundespolizei, Landespolizei, andere Ausländerbehörden) gefertigt wurden. Seitens meiner Ausländerbehörde werden Strafanzeigen, im geringen Umfang wegen illegaler Einreise, wegen Passlosigkeit, fehlender Mitwirkung bei der Identitätsklärung sowie mittelbarer Falschbeurkundung erstattet. Insgesamt waren dies
2015 58 Strafanzeigen
2016 42 Strafanzeigen
2017 25 Strafanzeigen (bis 30.04.)“

Die WP zu 6.:
„Einige, ….., fallen durch Eigentumsdelikte, Körperverletzungen und Dealen auf – allerdings nicht hier in der Region, wo sie sich eigentlich aufhalten müssten, sondern in den Großstädten. Die Ausländerbehörde erfährt nur über Strafanzeigen davon. Delikte wie Schwarzfahren seien ‘an der Tagesordnung’.“
Dazu die Fragen der SBL/FW:
„In wie vielen Fällen von Eigentumsdelikten, Körperverletzungen, Dealen und Schwarzfahren durch im HSK gemeldete Asylbewerber und Migranten kam es 2015 und 2016 zu einer rechtskräftigen Verurteilung?
Wie oft wurden tatverdächtige Asylbewerber frei gesprochen?
Wo ereigneten sich die Straftaten?
Welche Strafmaßnahmen wurden verhängt?
Wie viele verurteilte Asylbewerber und Migranten gingen in Berufung?“
Die Antwort des HSK:
„Wie bereits unter Ziffer 5 ausgeführt werden die Delikte und das Strafmaß nicht statistisch erfasst. Anhand der eingehenden rechtskräftigen Strafbefehle und Urteile ergibt sich ein Gesamtbild.“

Die WP zu 7.:
„Abgelehnte Asylbewerber werden im Kreishaus auf ihre Passpflicht hingewiesen: Sie müssen mithelfen, ihre Identität zu klären, indem sie Geburtsurkunden oder Schulbescheinigungen besorgen.“
Dazu die Fragen der SBL/FW:
„Welche Anhaltspunkte hat die Kreisausländerbehörde dafür, dass Behörden und Verwaltungen in Kriegs- und Krisengebieten – wie beispielsweise Syrien und Mali – so gut und effektiv funktionieren und arbeiten, um ihren im Ausland befindlichen Staatsbürgern innerhalb bestimmter Fristen die von deutschen Behörden verlangten ErsatzDokumente auszustellen?“
Die Antwort des HSK:
„Abgelehnte Asylbewerbern, denen nach der Entscheidung des BAMF keine Verfolgung im Heimat-land droht, sind verpflichtet sich gültige Dokumente bei ihrer Botschaft zu beschaffen.
Hinsichtlich Syriens gibt es einschlägige Erlasse des Bundes und des Landes, wonach die syrische Botschaft in Berlin Reisepässe ausstellt und verlängert. Dies ist durch meine Erfahrungen bestätigt.
Auch bei den Botschaften anderer Länder ist es möglich entsprechende Unterlagen zu bekommen. Sofern eine Botschaft keine Dokumente ausstellt oder ausstellen kann, ist eine Negativbescheinigung, die auf Wunsch ausgestellt wird, hilfreich.
Sofern glaubhaft nachgewiesen wird, dass Unterlagen bei den Botschaften oder im Heimatland beantragt wurden, und sich die Ausstellung verzögert, wird die eingeräumte Frist verlängert.“
Anmerkung der SBL/FW: Das zur Theorie. Wie ist die Praxis?

Die WP zu 8.
„Neben der unklaren Identität sind medizinische Gründe das zweite Haupt-Hindernis gegen Abschiebungen. … Zuletzt wurde einer serbischen Asylbewerberin in Hallenberg ärztlich bescheinigt, sie sei depressiv geworden, weil sie auf die Sauerländer Berge starren musste – die Kreisverwaltung musste daraufhin ein Gegen-Gutachten in Auftrag geben, um die Reisefähigkeit zu beweisen.“
Dazu die Fragen der SBL/FW:
„Ist es rechtens und zulässig, dass die Ausländerbehörde öffentlich aus Krankenakten von Asylbewerbern zitiert?
Wir möchten Sie auch bitten zu beantworten, ob bei der Patientin aus Hallenberg, abgesehen von dem in der WP erwähnten Anblick der Sauerländer Berge, weitere und schwerwiegendere Gründe für eine Depression vorliegen, ob die Asylbewerberin aus Hallenberg entsprechend ihrer Diagnosen behandelt wurde und wird, welcher Arzt für welches Honorar im Auftrag der Kreisverwaltung das Gegen-Gutachten „Fit für Abschiebung“ erstellt hat und ob sich die Frau noch in Deutschland aufhält oder ob sie zwischenzeitlich abgeschoben oder zur “freiwilligen” Ausreise veranlasst worden ist?“
Die Antwort des HSK:
„Es wurde nicht konkret aus der Krankenakte zitiert. Es wurde lediglich die sehr ungewöhnliche Begründung einer ärztlichen Bescheinigung (insgesamt 3 Zeilen) zitiert, ohne dass es möglich ist die Person zu identifizieren.
Das BAMF hat sich in seiner Entscheidung mit der vorgetragenen Erkrankung auseinandergesetzt und die Behandlungsmöglichkeiten im Heimatland bejaht. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Entscheidung des BAMF bestätigt und den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt.
Gem. § 42 AsylG bin ich an die Entscheidung des BAMF und der dazu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen gebunden. Da die Ausländerin ihrer gesetzlichen Ausreisepflicht, § 50 AufenthG, nicht nachgekommen ist wurde sie zwischenzeitlich abgeschoben. Am Tag der Abschiebung wurde tagesaktuell die Reisefähigkeit überprüft und bestätigt.
Aus Gründen des Datenschutzes wird auf die namentliche Nennung des Arztes verzichtet. Dem Hochsauerlandkreis sind keine Kosten entstanden.“

Anmerkungen der SBL/FW:
Die scheidende NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft antwortete kürzlich anlässlich des Landtagswahlkampfes in einer Diskussions-Sendung im WDR-Fernsehen sinngemäß, ob eine Abschiebung durchgeführt werde, entscheide letztlich die zuständige Ausländerbehörde. Es scheint, als wolle letztlich niemand für diese Tragödien verantwortlich sein. Alle Beteiligten schieben offenbar den Ball anderen Beteiligten zu!? Auf der Strecke bleiben Menschlichkeit und Menschen.

Faktencheck gescheitert?
Die Gründe:
Die Kreisverwaltung ließ sich über ein Jahr Zeit für die Antwort.
Die Kreisverwaltung antwortet unseres Erachtens in weiten Teilen nebulös und verschanzt sich notfalls hinter Datenschutz.
Die Kreisverwaltung geht unseres Erachtens weniger von der Praxis als von der Theorie aus. Wer einmal Migranten zwecks Beschaffung von Dokumenten in ihr Konsulat begleitet hat, weiß wovon wir sprechen.

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on Versuch eines Faktenchecks

Weitere Verzögerungen beim Sauerlandmuseum

By adminRL at 11:32 pm on Saturday, May 20, 2017

Ursprünglich sollten Umbau und Erweiterung des Sauerlandmuseums bereits im Jahr 2017 abgeschlossen sein. Zwar ist das Museum in der Arnsberger Altstadt seit August 2014 und damit mittlerweile fast 3 Jahre geschlossen, aber die Fertigstellung liegt noch in weiter Ferne.

20170520_192555

Für den Erweiterungsbau begannen Anfang November 2016 die Arbeiten für das Erstellen der Baugrube und die Errichtung der Baugrubenwände. Sie sollten laut Ausschreibung bis zum 28.03.2017 abgeschlossen sein. Doch auch daraus wurde nichts, das Gewerk dauerte etwa 7 Wochen länger.
Erst am 17.05. begannen mit dem Aufstellen eines Baukrans die Arbeiten für den Rohbau.

20170520_192543

In der Drucksache 8/824 für die Kreistagssitzung am 21.06.2013 hatten Landrat und Kreisverwaltung noch diesen Zeitplan angekündigt:
“1. Quartal 2014: Errichten der Baugrube
Sommer 2014: Beginn Rohbau
Sommer 2015: Abschluss Rohbau (Richtfest)
Ende 2016: Abschluss der Baumaßnahme
1. Quartal 2017: Einweihung / Auftaktausstellung, zum Beispiel August Macke-Ausstellung”

Damit beträgt der Rückstand nun schon fast 3 Jahre. Zuletzt war die Eröffnung des dann fertig gestellten Sauerlandmuseums für Frühjahr 2019 angekündigt worden. Zum 31.10.2020 endet die Wahlperiode des aktuellen Kreistags. Ob die Fertigstellung noch in diese Wahlperiode fällt?

20170520_192431

Filed under: Kultur im SauerlandComments Off on Weitere Verzögerungen beim Sauerlandmuseum

Insgesamt 4.548 Rettungsdiensteinsätze im 1. Quartal 2017

By adminRL at 9:48 am on Thursday, May 18, 2017

Wann der Rettungsdienstbedarfsplan endlich auf den aktuellen Stand gebracht wird, das fragte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nicht nur sich selbst, sondern mit Schreiben vom 25.04.2017 auch Landrat Dr. Karl Schneider.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7473

Die SBL/FW hatte also die Verwaltung nach der Anzahl der Einsätze der Rettungswachen
Arnsberg, Sundern, Brilon, Olsberg und Marsberg
im 1. Vierteljahr 2017, aufgeteilt nach Wochentagen und Früh-, Spät- und Nachtschicht gefragt,

und danach
wie hoch ist im gleichen Zeitraum und bei gleicher zeitlicher Aufteilung in diesen Rettungswachen die Anzahl der Einsätze der zweiten Rettungswagen gewesen ist
und
wie oft es in diesen 3 Monaten in den Rettungswachen im HSK Anlässe für den Einsatz und für den Nicht-Einsatz von Sondersignalen (Sirene, Blaulicht) gab.

Die Kreisverwaltung antwortete mit Schreiben vom 08.05.2017

… auf die erste Frage:
„Die Auswertung der Einsätze ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Vor dem Hintergrund, dass es beim Betrieb Rettungsdienst des HSK keine Früh-,
Spät— und Nachtschicht gibt, wurden für die Datenauswertung als Auswahlfilter die Zeitintervalle 07:00 — 15:00 Uhr, 15:00 — 23:00 Uhr und 23:00 bis 07:00 Uhr gesetzt.“

Zu den Zahlen:
Die Gesamtzahl der Einsätze der Rettungswachen Arnsberg, Sundern, Brilon, Olsberg und Marsberg lag im ersten Quartal 2017 – laut Anlage 1 – bei
4.548 Rettungsfahrten.
Davon
749 in Arnsberg
946 in Brilon
886 in Marsberg
1.115 in Olsberg
852 in Sundern
Davon fielen insgesamt
1.105 Einsätze
auf Samstage und Sonntage

… auf die zweite Frage:
„Die Auswertung der Einsätze ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Der nach Bedarfsplan vorgesehene Einsatz eines 2. RTW an der Rettungswache Arnsberg konnte seitens der Stadt Arnsberg bisher aus personellen Gründen sowie aufgrund fehlender Unterbringungsmöglichkeiten nicht umgesetzt werden. An einer Lösungsmöglichkeit wird gearbeitet. Der 2. RTW der Rettungswache Arnsberg wurde daher in der Aufstellung nicht mit aufgelistet.

Hinsichtlich der Aussagekraft der ausgewerteten Einsatzzahlen des 2. RTW ist grundsätzlich anzumerken, dass bei mehreren gleichen Einsatzmitteln auf einer Rettungswache
seitens der Leitstelle der 2. RTW mit der kürzeren Besetzungszeit dem 1. RTW mit dem 24-Stunden-Dienst disponiert wird.“

Die Zahlen der Einsätze des 2. Rettungswagens:
Gesamt
1.849
Davon
525 in Brilon
492 in Marsberg
404 in Olsberg
428 in Sundern

… auf die dritte Frage (die nach Anlässen für den Einsatz und für den Nicht-Einsatz von Sondersignalen):
„Die Auswertung der Einsätze ist der Anlage 3 zu entnehmen.“

Die Zahlen:
Insgesamt
10.704 Einsätze
Davon mit Sondersignal
4.353
Davon ohne Sondersignal
6.351
(Darin eingerechnet sind auch die nicht vom HSK betriebenen NEF`s (INM Neheim und Verein Sundern).

Das sind die aktuellen Zahlen.

Nach wie vor würde die SBL/FW eine grundlegende Überarbeitung des Rettungsdienstbedarfsplans begrüßen, weil der im Herbst 2016 vorgelegte Plan auf veraltetem Zahlenmaterial aus dem Jahr 2013 basiert. Den Beschluss für einen neuen, dem aktuellen Bedarf angepassten Rettungsdienstbedarfsplan müsste der Kreistag treffen. Leider wurde ein entsprechender Änderungsantrag der SBL/FW- Fraktion Ende 2016 im Kreistag mehrheitlich abgelehnt.

Filed under: GesundheitspolitikComments Off on Insgesamt 4.548 Rettungsdiensteinsätze im 1. Quartal 2017

Bobbahn braucht neuen Geschäftsführer

By adminRL at 11:31 am on Monday, May 15, 2017

Die Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH (ESZW) hat heute Vormittag bekannt gegeben, dass sie und Geschäftsführer Rainer Nittel sich ab sofort “im gegenseitigen Einvernehmen” trennen. Rainer Nittel war in seiner Funktion seit dem 1. November 2015 u.a. für die Durchführung der Weltcups in der VELTINS-EisArena verantwortlich. Der Vertrag des Geschäftsführers wäre Ende Oktober 2017 ausgelaufen. Die Geschäftsführerstelle soll kurzfristig neu besetzt werden, auch im Hinblick auf die RennrodelWM im Januar 2019 in Winterberg, deren Vorbereitungen bereits begonnen haben.

Die ESZW hat 2 Geschäftsführer: Einen Beamten aus der Kreisverwaltung und einen von außen kommenden Experten. Die Vorgängerin von Herrn Nittel hatte zum 30.09.2015 von sich gekündigt.

Die Geschäftsführung der Bobbahn-Gesellschaft ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Real betrachtet, entsteht pro Jahr mehr als 1 Mio Euro Defizit, das vom Hochsauerlandkreis und von der Stadt Winterberg je zur Hälfte zu tragen ist. Daneben bestehen (laut Beteiligungsbericht 2015) noch ca. 2,9 Mio Euro Verbindlichkeiten, die abgebaut werden müssen. Außerdem standen und stehen diverse Saneirungen und Baumaßnahmen an.

Filed under: Kommunale Finanzen,SportComments Off on Bobbahn braucht neuen Geschäftsführer

„Bildungs- und Teilhabepaket“ ist wohl kein Renner – SBL/FW stellt erneut Anfrage zum „BuT“

By adminRL at 12:42 am on Saturday, May 13, 2017

Schlechtes Zeugnis
Dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) wird allgemein kein gutes Zeugnis ausgestellt. Es soll zu bürokratisch und zu ineffektiv sein und nur einen kleinen Teil seine Zielgruppe nicht erreichen. Die Medien berichteten, ein Großteil der bereit gestellten Gelder würde nicht abgerufen. Und fast die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel sollen Verwaltungskosten sein.
Klick:
https://www.wp.de/politik/hartz-iv-bildungspaket-ein-fehlschlag-id210389579.html

Entwicklung zeichnete sich schon länger ab
Eine geringe und dazu noch weiter sinkende Inanspruchnahme des BuT lässt sich z.B. auch aus der Antwort des Landrats vom 07.03.2016 auf die Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 19.01.2016 folgern. Die SBL/FW hatte seinerzeit nach der Zahl der bewilligten Leistungen und den verausgabten Mitteln z.B. für Schulausflüge, Schülerbeförderung etc. gefragt. Die Tendenz war deutlich. Die Zahl der bewilligten Leistungen und der in Anspruch genommenen Mittel stieg zwischen 2013 und 2015 nicht an, im Gegenteil.

BuT bindet viel Personal
Wie aus dem Antwortschreiben der Kreisverwaltung auch hervorging, stellten im März 2016 allein die Kreisverwaltung und seine Delegationskommunen 7,5 Vollzeitstellen, im Fachjargon VZÄ, für die Bearbeitung des BuT zur Verfügung. Konkret lautete die Information so: „In den Rechtsgebieten des SGB II und BKGG werden derzeit vom Hochsauerlandkreis und den Delegationskommunen 7,5 VZÄ für die Erbringung der BuT-Leistungen eingesetzt. Für die anderen Rechtsgebiete liegen dem Hochsauerlandkreis keine Zahlen vor.“

Die aktuelle Entwicklung im HSK?
Wie stellt sich die Situation im Hochsauerlandkreis jetzt dar? Wir wissen es nicht. Darum stellte Fraktionssprecher Reinhard Loos von der SBL/FW im Mai 2017 erneut eine Anfrage an Landrat Dr. Karl Schneider. Er bat ihn darzustellen, wie sich die Zahlen im vergangenen Jahr bis heute entwickelt haben.
Hier die Fragen, die annähernd übereinstimmen mit denen in dem Fragenkatalog der SBL/FW vom Januar 2016:

1. Schulausflüge – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten eine finanzielle Förderung aus dem BuT für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge im Jahr 2016 und im ersten Quartal 2017?

2. Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten eine finanzielle Förderung aus dem BuT für ihren persönlichen Schulbedarf? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum?

3. Schülerbeförderung – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten für diesen Zweck eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum?

4. Schulische Angebote für ergänzende Lernförderung – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten aus diesem Grund eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge im Jahr 2016 und im ersten Quartal 2017?

5. Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten dafür eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in den letzten 1 ¼ Jahren?

6. Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wie Vereinsmitgliedschaften und Musikunterricht – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten aus diesem Anlass eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr?

7. Wie groß ist der Verwaltungsaufwand für die Umsetzung des BuT in Ihrem Hause (Anzahl Mitarbeiter/innen/monatliche Arbeitszeit)?

8. Wie viel Geld stand Ihnen für die Umsetzung des BuT im letzten Jahr zur Verfügung? Wie viel davon wurde abgerufen? Was geschah/geschieht mit den nicht verausgabten Fördermitteln?

9. Wir stellen hier auch (wieder) die Frage, ob Ihre Behörde der Ansicht ist, dass das Bildungs- und Teilhabepaket ein Erfolg ist? (Sie hatten uns im März 2016 auf diese Frage geantwortet, das Bildungs- und Teilhabepaket sei ein erfolgreiches und wir-kungsvolles Instrument, Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Familien den Zugang zu Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen.)

Filed under: SozialesComments Off on „Bildungs- und Teilhabepaket“ ist wohl kein Renner – SBL/FW stellt erneut Anfrage zum „BuT“
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