Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Bildungs- und Teilhabepaket ein Flop?

By adminRL at 8:52 am on Thursday, May 11, 2017

Offenbar ist das von der damaligen Bundesarbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen vor 6 Jahren eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) alles andere als ein Erfolg.

Zu kompliziert, zu bürokratisch, zu ineffektiv …
Das Geld kommt anscheinend nicht da an wo es gebraucht wird, nämlich bei den Kindern aus einkommensschwachen Familien.
Dazu schrieb die WP in ihrer Ausgabe vom 28.04.2017, nicht einmal zehn Prozent der Kinder von Hartz IV-Empfängern würden die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen. Das Geld sei da, würde aber von den Leistungsberechtigten nicht ausgeschöpft. Bundesweit lägen Beträge im dreistelligen Millionenbereich brach, berichtet die WP!
Und noch ein Ausrufezeichen gebührt der Meldung, dass knapp die Hälfte dieser Mittel in der Bürokratie versickere.
Klick:
https://www.wp.de/politik/hartz-iv-bildungspaket-ein-fehlschlag-id210389579.html

… und teuer
Wir zitieren hier wieder die WP. Summa summarum soll das BuT ein monatliches Budget von 54,4 Millionen Euro haben. Davon zehren die Verwaltungskosten 25,7 Millionen Euro auf, also fast die Hälfte. Bei der Zielgruppe, also bei den sozial benachteiligten Kindern, kommen noch 28,7 Millionen an.
Wenn es denn so ist, könnte man glauben, das BuT hat außer der Förderung von „Hartz IV-Kindern“ noch ein weiteres wichtiges Ziel, nämlich Arbeitsbeschaffung für Behörden.

Bitte nicht meckern
Nun dürfen aber ausgerechnet wir von der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nicht über Arbeitsprogramme beklagen. Schließlich behaupten Landrat und Kreisverwaltung, sie hätten mit unseren Anfragen auch viel Arbeit…
So stellten wir z.B. am 19. Januar 2016 der Kreisverwaltung eine Anfrage zum Bildungs- und Teilhabepaket.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6416

Zahlen der Kreisverwaltung für 2013, 2014 und 2015
Auch wenn das fast schon Schnee von gestern ist, fassen wir hier einige Antworten aus dem Schreiben des HSK vom 07. März 2016 kurz zusammen:

Bewilligte Schulausflüge/mehrtägige Klassenfahrten
2013 = 1938 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 239.021,39 Euro
2014 = 1803 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 208.017,64 Euro
2015 = 1608 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 198.967,17 Euro

Bewilligte Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
2013 = 4622 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 435.261,33 Euro
2014 = 4387 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 411.968,32 Euro
2015 = 4032 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 383.859,89 Euro

Bewilligte Schülerbeförderungskosten
2013 = 55 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 14.695,25 Euro
2014 = 53 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 13.806,71 Euro
2015 = 67 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 16.510,63 Euro

Bewilligte zusätzliche außerschulische Lernförderung
2013 = 391 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 332.303,23 Euro
2014 = 394 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 255.281,53 Euro
2015 = 252 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 80.808,06 Euro

Bewilligte gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
2013 = 2693 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 365.277,28 Euro
2014 = 3044 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 368.383,70 Euro
2015 = 3325 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 389.223,72 Euro

Bewilligte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
2013 = 1622 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 82.063,74 Euro
2014 = 1456 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 79.112,87 Euro
2015 = 1489 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 83.140,76 Euro

Tendenz erkennbar
Die Zahl der bewilligten Leistungen insgesamt und somit auch die Ausgaben für das BuT sind in diesen 3 Jahren kontinuierlich gesunken. Wurden 2013 11.321 Anträge bewilligt, waren es 2015 noch 10.773 (minus 548).
Beliefen sich die Aufwendungen 2013 auf 1.468.642,22 Euro, lag der Betrag 2015 noch bei 1.152.519,23 Euro und war somit um 315.122,99 Euro geringer, also um ein 21%.

Resümee des Hochsauerlandkreises
Damals stellte die Kreisverwaltung in ihrer Antwort auf die Anfrage der SBL/FW fest:
„Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein wirkungsvolles Instrument, um Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Familien den Zugang zu Bildung und Teilhabe am
sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Es liegen mir keine Rückmeldungen darüber vor, dass die verausgabten Mittel nicht ausreichend sind.“

Resümee der SBL/FW
Die letztere Aussage des HSK trifft zu. Doch die Hauptursachen für die geringen Inanspruchnahmen der Leistungen und Mittel sind wahrscheinlich die hohen bürokratischen Hürden.
Was die andere Aussage des HSK betrifft, da werden wir uns erkundigen, ob der Landrat das Bildungs- und Teilhabepaket auch heute noch für ein „wirkungsvolles Instrument“ hält.

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Anfrage zu Abschiebungen und “freiwilligen” Ausreisen

By adminRL at 10:28 pm on Sunday, May 7, 2017

2015, und doch kein Schnee von gestern
„Keine einzige Abschiebung in Arnsberg, diverse im restlichen HSK“, schrieb die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 8. Dezember 2015 auf ihrer Internetseite.

Warum?
Ende 2015 berichteten die Medien häufig über Abschiebungen und Ausreisen von Flüchtlin-gen und Asylbewerbern. Aus einem Beitrag der WP vom 23.11.2015 ging hervor, dass bis zu diesem Zeitpunkt 250 Asylbewerber aus Südwestfalen abgeschoben worden sind.

Immenser Aufwand im HSK?
In dem WP-Bericht war auch die Rede von „niedrigen Abschiebezahlen“ im HSK. Der Pres-sesprecher der Kreisverwaltung wurde mit den Aussagen zitiert, Abschiebungen seien vor allem „personalintensiv“ und „ein immenser Aufwand“. Um eine vierköpfige Familie zum Flughafen zu bringen, benötige man 6 Mitarbeiter der Ausländerbehörde sowie zusätzlich Polizeibeamte.

Wenig Aufwand in Arnsberg?
Im selben Artikel wurde geschildert, dass die Stadt Arnsberg im Jahr 2015 noch keinen einzigen Asylbewerber abgeschoben habe. 56 abgelehnte Asylbewerber hätte die Stadt aber davon überzeugen können „freiwillig“ in ihre Herkunftsländer zurück zu kehren. Arnsberg kooperiere mit der Rückkehrerberatung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamm, die Flüchtlingen finanzielle Hilfen und auch Anlaufstellen und Kontakte in der alten Heimat vermittelt. Dadurch wären nach Aussage der Arnsberger Stadtsprecherin die Kosten und der Aufwand einer zwangsweisen Rückführung vermieden worden, schrieb die WP.

Fast eine halbe Ewigkeit
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) griff das Thema damals sofort auf und wandte sich am 8. Dezember 2015 mit diesen 10 Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:

1. Wie viele Abschiebungen hat die Kreisausländerbehörde 2015 „erfolgreich“ durchgeführt?
2. Wie viele Abschiebeversuche sind in diesem Zeitraum gescheitert? Welche Gründe führ-ten hauptsächlich zum Scheitern?
3. Zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschiebungen durchgeführt bzw. versucht?
4. Wie viele Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bzw. Heranwachsende (unter 21 Jah-ren) waren von den Abschiebungen betroffen?
5. Wie hoch sind die Kosten für die durchgeführten Abschiebungen? Wie hoch sind die Kos-ten für die (nicht geglückten) Abschiebeversuche?
6. Wie viele Mitarbeiter aus Kreisverwaltung und Kreispolizeibehörde waren bei den Abschie-bungen bzw. Abschiebeversuchen im Einsatz, für welche Dauer?
7. In welche Länder wurden jeweils wie viele Personen abgeschoben? Welches wären die Zielländer bei den nicht “erfolgreichen” Abschiebungsversuchen gewesen?
8. Wie viele Menschen sind 2015 „freiwillig“ aus dem HSK in ihr Herkunftsland oder in ein anderes Land ausgereist?
9. Welche Unterstützung erhalten „freiwillig“ Ausreisende durch den HSK?
10. Kooperiert die Ausländerbehörde des HSK – so wie die Stadt Arnsberg – mit der Rück-kehrerberatung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamm oder einer anderen Rückkehrerbe-ratungsstelle oder –organisation? Wenn nein, warum nicht?

…. Dann begann das große Warten ….

Ende April 2017 war es dann soweit. Endlich – also nach fast 1 ½ Jahren – erhielt die SBL/FW Antwort aus dem Kreishaus! Wir möchten niemandem das Schreiben des HSK-Ausländeramts vorenthalten.

Die Antworten komprimiert:
In den Jahren 2015 und 2016 wurden insgesamt 217 Menschen aus dem Bereich des Kreisausländeramts (also ohne Stadt Arnsberg) abgeschoben.

„Freiwillig“ sind aus dem HSK (ohne Stadt Arnsberg) in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 593 Männer, Frauen und Kinder ausgereist.

Ausreise- und Startbeihilfen für „freiwillig“ Ausreisende gewährt der HSK nicht. Er verweist stattdessen auf das Förderprogramm „Starthilfe Plus“, auf die „Internationale Organisation für Migration“ und die örtlichen Sozialämter.

Der HSK kooperiert nicht mit der Rückkehrerberatung des Deutschen Roten Kreuzes.

Unbeantwortet blieben die Fragen nach
• der Zahl der gescheiterten Abschiebeversuche
• der Zahl der abgeschobenen Kinder und Jugendlichen (unter 18 Jahren)
• den Kosten für die durchgeführten Abschiebungen und Abschiebeversuche
• dem Personalaufgebot bei den Abschiebungen (Mitarbeiter des Ausländeramts und der Kreispolizeibehörde)
• wie viele Menschen in welche Länder abgeschoben worden sind bzw., bei einem missglückten Versuch abgeschoben werden sollten

Nicht unterschlagen wollen wir das komplette Schreiben des Hochsauerlandkreises. Hier ist es:

“Sehr geehrter Herr Loos,
ich beziehe mich auf Ihre o.g. Anfrage sowie auf meine Zwischennachricht vom 30.12.2015.

Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1 – Wie viele Abschiebungen hat die Kreisausländerbehörde 2015 „erfolgreich“ durchgeführt?

Gem. 5 58 Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist der Ausländer abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint.

Abgelehnte Asylbewerber werden vom BAMF zur Ausreise ausgefordert. Für den Fall, dass die Personen nicht innerhalb der gesetzten Frist ausreisen, wird ihnen vom BAMF die Abschiebung in den konkret bezeichneten Heimatstaat angedroht.

Wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, wird die ausreisepflichtige Person von der Auslän-derbehörde vorgeladen. Es wird ihr die freiwillige Ausreise, mit einer entsprechenden finanziellen Förderung, die vom jeweiligen Heimatstaat abhängig ist, empfohlen. Wenn die freiwillige Ausreise nicht erfolgt, ist die ausreisepflichtige Personen entsprechend § 58 Abs. 1 AufenthG abzuschieben.

In den Jahren 2015 und 2016 wurden folgende Abschiebungen und Rücküberstellungen im Rahmen des Dublin-Abkommens durchgeführt:
2015: 117
2016: 100

Zu Frage 2 – Wie viele Abschiebeversuche sind in diesem Zeitraum gescheitert? Welche Gründe führten hauptsächlich zum Scheitern?

Die Zahlen können statistisch nicht ausgewertet werden. Folgende Gründe können z.B. zum Scheitern einer Abschiebung führen:

• die Person wird nicht in der Wohnung angetroffen
• tagesaktuell festgestellte Reiseunfähigkeit
• Widerstandshandlungen am Flughafen oder im Flugzeug vor dem Start
• Fluchtversuch mit Eigenverletzung am Flughafen

Zu Frage 3 – Zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschiebungen durchgeführt bzw. versucht?

Die Flüge werden von der Zentralstelle für Flugabschiebungen NRW (ZFA) gebucht. Auf die Flugzeiten hat die Ausländerbehörde insoweit keinen Einfluss.

Sammelcharter, z.B. in die Westbalkan-Staaten, werden von der ZFA so geplant, dass im Regelfall eine Abschiebemaßnahme nicht vor 6.00 Uhr begonnen werden muss. Soweit Abschiebungen von Familien mit Kindern früher erfolgen müssen, wird der entsprechende Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW beachtet.

Bei Rücküberstellungen in einen anderen EU-Staat im Rahmen des Dublin-Abkommens sind die Flugzeiten von den Vorgaben des aufnehmenden Staates abhängig.

Zu Frage 4 – Wie viele Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bzw. Heranwachsende (unter 21 Jahre) waren von den Abschiebungen betroffen?

Die Zahlen lassen sich mit einem vertretbaren Aufwand nicht ermitteln.

Kinder und Jugendliche sind von Abschiebungen nur dann betroffen, wenn die Eltern das Angebot der geförderten freiwilligen Ausreise ausgeschlagen haben.

Zu Frage 5 – Wie hoch sind die Kosten für die durchgeführten Abschiebungen? Wie hoch sind die Kosten für die (nicht geglückten) Abschiebeversuche?

Die Kosten bei den einzelnen Maßnahmen sind von verschiedenen Faktoren abhängig.
Die Gesamtkosten lassen sich mit einem vertretbaren Aufwand nicht ermitteln.

Zu Frage 6 – Wie viele Mitarbeiter aus Kreisverwaltung und Kreispolizeibehörde waren bei den Abschiebungen bzw. Abschiebeversuchen im Einsatz, für welche Dauer?

Entsprechend den Regelungen in Nordrhein-Westfalen sind die Ausländerbehörden für die Durchführung der Abschiebung zuständig. Der Personaleinsatz und die Dauer werden individuell geplant.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Einzelfällen von Beamten der Kreispolizeibe-hörde unterstützt, sofern vorab von einer besonderen Gefahrensituation auszugehen ist, z.B. wenn die ausreisepflichtige Person wiederholt wegen Körperverletzung verurteilt wurde oder Widerstandshandlungen bereits vorher angekündigt wurden.

Zu Frage 7 – In welche Länder wurden jeweils wie viele Personen abgeschoben? Welches wären die Zielländer bei den nicht „erfolgreichen“ Abschiebeversuchen gewesen?

Die einzelnen Zahlen lassen sich mit einem vertretbaren Aufwand nicht ermitteln.

Neben den Rücküberstellungen in andere EU-Staaten erfolgten Abschiebungen u.a. nach Afghanistan, Algerien, Armenien, Georgien, Guinea, Kosovo, Mazedonien, Russland, Pakistan, Serbien.

Zu Frage 8 – Wie viele Menschen sind 2015 „freiwillig“ aus dem HSK in ihr Herkunftsland oder in anderes Land ausgereist?

In den Jahren 2015 und 2016 sind ausreisepflichtige Personen wie folgt ihrer Ausreisepflicht nachgekommen und ausgereist:
2015: 190
2016: 403

Zu Frage 9 – Welche Unterstützung erhalten „freiwillig“ Ausreisende durch den HSK?

Seitens des Hochsauerlandkreises werden keine Ausreise- oder Startbeihilfen gewährt.

Freiwillige Ausreisen werden von IOM (Internationale Organisation für Migration) gefördert. Die Förderung umfasst, abhängig vom Heimatland, Reisekosten und Startbeihilfen. I.d.R. wird die Förderung nur einmal gewährt. Personen .die zur erneuten AsylantragstelIung wieder einreisen, sind nicht mehr anspruchsberechtigt.

Daneben gibt es seit dem 01.02.2017 das neue Förderprogramm „Starthilfe Plus“ des Bundes. Das Förderprogramm beinhaltet hinsichtlich der finanziellen Förderung ein Stufensystem.

Für beide Programme sind die Anträge bei den örtlichen Sozialämtern zu stellen.

Zu Frage 10 – Kooperiert die Ausländerbehörde des HSK — so wie Stadt Arnsberg — mit der Rückkehrberatung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamm oder einer anderen Rückkehrberatungsstelle oder —organisation? Wenn nein warum nicht?

Mit der Rückkehrberatung des Deutschen Roten Kreuzes arbeitet die Ausländerbehörde nicht zusammen.

Im Rahmen eines Letter of lntent war im Jahr 2014 eine Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Flüchtlingsberatungsstellen im HSK, dem Kommunalen Integrationszentrums und der Ausländerbehörde vereinbart worden. Die FlüchtlingsberatungsstelIen hatten sich auch zu einer Rückkehrberatung verpflichtet. Tatsächlich konnte, so die Mitteilung, dies aber aus personellen Gründen nicht umgesetzt werden.

Wie Sie den Zahlen unter Ziffer 8 entnehmen können, hat sich das hiesige Konzept (Bera-tung durch die Ausländerbehörde, Antragstellung beim örtlichen Sozialamt) bewährt.

Abschließend noch eine Anmerkunq:

Mit der Wortwahl Ihrer Anfrage, wollen Sie offensichtlich die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Frage stellen.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist ein Ausländer, der keine Aufenthaltserlaub-nis hat und auch nicht erhalten kann, zur Ausreise verpflichtet. Kommt der Ausländer der gesetzlichen Ausreisepflicht trotz Empfehlung der Ausländerbehörde freiwillig auszureisen nicht nach, ist er, s. meine Ausführungen zu Ziffer 1, abzuschieben.

Diesen gesetzlichen Auftrag setzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbe-hörde um. Die Entscheidungen der Ausländerbehörde werden, sofern entsprechende Anträ-ge gestellt werden, durch das VerwaItungsgericht Arnsberg überprüft und auch bestätigt. Seit 2015 musste eine Abschiebung aufgrund einer Entscheidung des VG Arnsberg gestoppt werden. Bei den anderen Abschiebemaßnahmen wurden die Entscheidungen der Auslän-derbehörde vom VG Arnsberg bzw. OVG Münster bestätigt.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Schneider“

Abschließend noch Anmerkungen der SBL und zwar erst mal nur speziell zu minderjährigen Flüchtlingen und Asylbewerbern:

Einige Fragen läßt der HSK ja weiterhin unbeantwortet, u.a. die, wie viele Kinder und Ju-gendliche aus dem Bereich des Kreisausländeramts abgeschoben worden sind.
Kann oder will uns die Behörde das nicht beantworten? Ist es vielleicht daran begründet, dass sie sich das Ausländeramt bei der Abschiebung Minderjähriger auf dünnem Eis bewegt?
Denn
in solchen Fällen kann Art. 6 GG der Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) greifen.
Weil
„eine Abschiebung zum Schutz der Familie und minderjähriger Kinder ausgeschlossen wer-den kann. Einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann es dann aus § 25 Abs. 5 AufenthG geben.
Ein Abschiebeverbot folgt dann aus dem Schutz der Familie, Art. 6 GG und der Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK), so genanntes inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis.“

Im Klartext:
Für minderjährige Kinder abgelehnter Asylbewerber hat der Gesetzgeber – sofern die Kinder gut integriert sind – ein eigenständiges Aufenthaltsrecht geschaffen, mit der Folge, dass auch ihren Eltern eine Duldung gewährt werden muss. Schließlich kann man Minderjährige nicht alleine in Deutschland lassen!

Wäre interessant zu wissen, wie Hochsauerlandkreis diese Regelung umsetzt!?

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on Anfrage zu Abschiebungen und “freiwilligen” Ausreisen

Zu viel Nitrat in der Ruhr?

By adminRL at 5:05 pm on Friday, May 5, 2017

Die Frage stellte die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 18. April 2017 dem Landrat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7457

Die Antwort aus dem Kreishaus ist auf den 28.04. datiert. Zuerst das Resümee, weiter unten dann das Schreiben des HSK im vollen Wortlaut.

Resümee:
• Die Landwirtschaftskammer ist für die Einhaltung des Düngegesetzes zuständig.
• Seit Mai 2016 wird ein spezielles Überwachungskonzept angewandt.
• Mit diesem Konzept ist kein Messprogramm für den Eintrag landwirtschaftlicher Abwässer bzw. Sickersäften und Jauche in das Grundwasser und in Oberflächengewässer verbunden, sondern nur eine Überwachung des baulichen Zustands der Anlagen zur Lagerung von Gülle etc.
• Die dem HSK vorliegenden Nitrat-Messwerte im Wasser der Ruhr entsprechen annähernd denen des VRS-Gewässerschutzes.
• Der HSK konstatiert, dass es im Hinblick auf Nitrat im Bereich des Hochsauerlandkreises weder in Oberflächengewässern noch im Grundwasser Probleme gibt.

Letzteres sieht der VRS-Gewässerschutz e.V. offenbar anders. Denn seine Fachleute stellten bei aktuellen Messungen fest, dass das Ruhrwasser bereits in Meschede eine erhöhte Nitrat-Belastung aufweist. Den Wert geben sie mit 13,4 Milligramm pro Liter an. In Neheim liege der Wert sogar bei 15,4 Milligramm pro Liter und sei somit in Meschede wie in Arnsberg zu hoch. Denn nach den Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) sollte der Nitratwert 11 Milligramm pro Liter nicht überschreiten.
Klick:
https://kommunalwirtschaft.eu/tagesanzeiger/detail/i19247/c137.html

Und jetzt die Antwort des HSK completo tutto:

„Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1: Welche Überwachungsmöglichkeiten eröffnet Ihres Erachtens das neue Düngegesetz, um Überdüngung landwirtschaftlicher Flächen effektiv zu überprüfen und zu vermeiden, damit auch die Belastung der Gewässer reduziert werden kann?

Antwort: Der Vollzug düngemittelrechtlicher Vorschriften ist Aufgabe der Landwirtschaftskammer. Welche Überwachungsmöglichkeiten der Landwirtschaftskammer hierzu im Einzelnen auf der Grundlage des Düngegesetzes zur Verfügung stehen, ist mir nicht bekannt. Ich bitte Sie, sich dieserhalb an die Landwirtschaftskammer zu wenden.

Frage 2: Wurde zwischenzeitlich die Erarbeitung Ihres speziellen Überwachungskonzeptes abgeschlossen? Wenn ja, seit wann wird das Konzept angewandt?

Antwort: Das Überwachungskonzept ist fertiggestellt und wird seit dem 16.05.2016 angewandt.

Frage 3: Welche Daten werden nach diesem Verfahren erhoben bzw. welche sollen erhoben werden?

Antwort: Das Konzept sieht vor dem Hintergrund des Eintrages landwirtschaftlicher Abwässer bzw. von Sickersäften und Jauche in das Grundwasser/in Oberflächengewässer eine Überwachung des baulichen Zustandes der Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silage (JGS-Anlagen) vor. Mit dem Konzept ist kein Messprogramm verbunden.

Frage 4: Gibt es erste Ergebnisse? Wenn ja, konkret welche?

Antwort: Aus der Gesamtschau durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen von JGS-Anlagen hat sich herausgestellt, dass der Schwerpunkt der festgestellten Mängel bei den Anlagen zur Silagelagerung und zur Festmistlagerung liegt. Hervorzuheben sind hier falscher Betrieb, bauliche Mängel, fehlende Abdichtung und fehlende Auffangmöglichkeit für austretende Sickerstoffe.

Frage 5: Welche Erfahrungen haben Sie ggf. hinsichtlich der Wirksamkeit des neuen Überwachungskonzepts gemacht?

Antwort: Im Nachgang zu den Vor-Ort-Kontrollen werden die betroffenen Landwirte durch den Fachdienst Wasserwirtschaft auf festgestellte Mängel aufmerksam gemacht und zur Abstellung dieser Mängel aufgefordert. Erfahrungsgemäß werden die gerügten Mängel durch die Landwirte überwiegend zeitnah abgestellt.

Frage 6: Wann und wie oft sind im Jahr 2016 und in den ersten Monaten 2017 auf Veranlassung des HSK oder anderer Behörden die Nitratwerte des Ruhrwassers gemessen worden?

Antwort: Ich verweise diesbezüglich auf meine Antwort zu Frage 1 und 2 Ihrer Anfrage vom 5.01.2016. (Anmerkung der SBL: Gemeint ist hier der Hinweis auf das Portal ELWAS WEB)

Frage 7: Weichen diese Messergebnisse von denen des VSR-Gewässerschutzes ab? Wenn ja, inwieweit?

Antwort: Die amtlichen Ergebnisse der Gütemessstellen an der Ruhr weisen im Vergleich zu den angegeben Werten des VRS-Gewässerschutzes nur Messwerte für Nitrat-Stickstoff aus. Nitrat-Stickstoff ist ein Bestandteil des Nitrats mit einem fest umrissenen Faktor (0,2259). Die amtlich gemessenen Werte für Nitrat-Stickstoff entsprechen unter Einbeziehung des zugrundezulegenden og. Faktors annähernd den gemessenen Nitrat—Werten des VRS-Gewässerschutzes.
Die Einstufung des chemischen Zustands eines Oberflächenwasserkörpers richtet sich gem. § 6 Oberflächengewässerverordnung nach den in Anlage 8 Tabelle 2 aufgeführten Umweltqualitätsnormen (UQN). Erfüllt der Oberflächenwasserköper diese UQN, wird der chemische Zustand als gut eingestuft.
Die Umweltqualitätsnorm für den guten chemischen Zustand für Nitrat liegt nach der dafür maßgeblichen OGewV bei 50 mg/I. Die gemessenen Werte liegen also deutlich darunter. Im Bereich des Hochsauerlandkreises sind in den Oberflächengewässern und auch im Grundwasser keine Probleme im Hinblick auf Nitrat vorhanden.

Frage 8: Welche anderen Gewässer im HSK wurden in diesem Zeitraum aufgrund Ihrer Veranlassung oder der anderer Behörden auf Nitratbelastung hin beprobt? Wie waren die Ergebnisse?

Antwort: Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 3 Ihrer Anfrage vom 5.01.2016.“
(Anm.: Damals – am 05.01.2016 – schrieb die Kreisverwaltung: „Auch im Bewirtschaftungszeitraum 2009 – 2015 wurde der chemische Zustand der berichtspflichtigen Oberflächengewässer im HSK hinsichtlich des Parameters Nitrat als „gut“ eingestuft. Zu einem generellen Anstieg der Nitratwerte in Richtung der UQN-Norm liegen mir für die Oberflächengewässer im HSK keine belastbaren Werte vor. Lediglich an drei Gütemessstellen liegt der gemessene Nitratwert zwischen 25 und 50 mg/l.“)

Filed under: GewässerComments Off on Zu viel Nitrat in der Ruhr?

Richtige Ansätze – aber weit entfernt von einer Lösung

By adminRL at 9:40 am on Wednesday, May 3, 2017

Am 1. Mai hatte der DGB im HSK wieder zu seiner zentralen Mai-Veranstaltung in die Kulturschmiede in der Arnsberger Altstadt eingeladen. Es ging dieses Mal um die Sicherheit der Renten. Auf dem Podium saßen 2 MdB, 1 MdL und eine Landtagskandidatin. Ein Sozialexperte des DGB aus Bochum hielt ein Einführungsreferat.

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Die Ansätze waren ja richtig. So wurde eine Stabilisierung des Rentenniveaus auf 50% gefordert (derzeit liegt es bei 48%). Zur Verdeutlichung: Das rechnerische Rentenniveau beschreibt das Verhältnis der sog. Standardrente zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten, und zwar nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, aber vor Abzug der Einkommensteuer. Für die “Standardrente” von 1.370 Euro pro Monat muss man allerdings 45 Versicherungsjahre mit Durchschnittsverdienst (derzeit ca. 3.092 Euro pro Monat) aufweisen, so dass sie sehr viele Rentner nicht erreichen!

Auffällig: Allen Podiumsteilnehmern schien entweder die Dimension der Problems nicht bewußt zu sein, oder sie redeten es klein. Die realen Verhältnisse werden am folgenden Schaubild des Statistischen Bundesamtes deutlich. Es zeigt den Altenquotienten, also die Anzahl der ab 65-Jährigen im Verhältnis zu 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren. Dieser Altenquotient lag im Jahr 2000 bei 27, derzeit bei 36 und wird 2035 (in weniger als 2 Jahrzehnten!) 56 betragen. Es findet also von 2000 bis 2035 mehr als eine Verdoppelung statt.

AQ-Stabua-2015

Wenn man (richtigerweise) verhindern will, dass das Rentenniveau weiter absinkt, wäre die Konsequenz eine Verdoppelung des Beitragssatzes, wenn sich sonst nichts ändert. Das will niemand, aber ohne deutliche Beitragserhöhungen wird es nicht gehen. Und es gibt weitere wesentliche Stellschrauben: das durchschnittliche Renteneintrittsalter, die Höhe des Bundeszuschusses (real derzeit ca. 90 Mrd Euro bzw. 30% der Ausgaben der Rentenversicherung) und die Beitragsbasis, also welche Bevölkerungsgruppen von welchen Einkommensarten Beiträge zahlen.

Vor diesem Hintergrund ist es völlig unrealistisch anzunehmen, dass eine Erhöhung der Rentenbeiträge um 0,3 bis 0,4 Prozentpunkte (DGB) oder durchschnittlich 32 Euro Monatsbeitrag (Die Lnke) ausreichen könnte. Auch die sehr allgemeine Forderung der “Stärkung” der Rentenversicherung (SPD) hilft nicht weiter. Vom Vertreter der CDU kam überhaupt nichts Konkretes; er kennt sich bei anderen Themen besser aus.

Interessant war allerdings die Ankündigung des SPD-MdB, dass sich die SPD in der neuen Wahlperiode nicht an einer Bundesregierung beteiligen würde, wenn diese nicht die Bürgerversicherung einführen würde, also die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen in die Gesetzliche Rentenversicherung. Ob das auch im Herbst 2017 noch gilt?

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Leider durften die Zuhörer sich dieses Mal – anders als in den Vorjahren – nicht an der Diskussion beteiligen.

Filed under: SozialesComments Off on Richtige Ansätze – aber weit entfernt von einer Lösung

Flughafen Paderborn/Lippstadt setzt offenbar auf das Reiseziel Türkei

By adminRL at 9:49 am on Friday, April 28, 2017

Die Ausgangslage
Der Hochsauerlandkreis ist einer der Gesellschafter des Flughafens Paderborn/Lippstadt, wie fünf andere Kreise und die kreisfreie Stadt Bielefeld. Er ist daher auch an den Verlusten dieses Flughafens beteiligt und muss damit rechnen, dass für 2016 ein Verlust von ca. 2,5 Mio Euro entstanden ist.

Die Hoffnung
„Türkei-Geschäft zieht wieder an“, schrieb die WP in ihrer Ausgabe vom 12.04.2017 mit Blick auf die bevorstehenden Osterferien. Paderborn-Lippstadt biete im April 2017 30 zusätzliche Flüge an die türkische Riviera an. Die Nachfrage sei gestiegen. In Paderborn herrsche aktuell Optimismus. Den teilen die Fluggäste des Dortmunder Airports aber wohl nicht. Hier sei die Zahl der Buchungen nach Antalya und Izmir gering, berichtete die Tageszeitung.
Klick:
https://www.wp.de/region/sauer-und-siegerland/tuerkei-nachfrage-waechst-id210233275.html
(Das war vor dem Referendum in der Türkei.)

Die Realität
„Airport Paderborn zählt 2016 nur 703.300 Passagiere“. Die schwache Nachfrage nach Türkei-Reisen infolge mehrerer Terroranschläge und der politischen Situation im Land habe dem Flughafen Paderborn-Lippstadt 2016 schwer zugesetzt, schrieb am 12.01.2017 das Westfalenblatt.
Das Türkei-Geschäft entwickelte sich in den letzten Monaten also doch offensichtlich zu einer Art Desaster. Noch geringere Passagierzahlen wurden in Paderborn zuletzt 1997 verzeichnet. 2015 waren es noch 772.000 Reisende, 2005 etwa doppelt so viele wie aktuell.
Und nun sind wir doch wieder beim Stichwort „Hoffnung“. Laut Pressesprecher Stefan Hensel erwarten die Flughafenbetreiber von Paderborn-Lippstadt für 2017 eine „positive Entwicklung“.
Klack:
http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Paderborn/Bueren/2658775-Airport-Paderborn-zaehlt-2016-nur-703.300-Passagiere-Viel-weniger-Fluggaeste
(Das war vor dem Referendum in der Türkei.)

Die Gegenwart
Nach dem Referendum vom 16.04.2017 hat das Auswärtige Amt seine Reisewarnungen für das Land am Bosporus aktualisiert. Düstere Aussichten verbreiten auch einige Medien. Sie befürchten, der Türkei drohe 2017 ein Fiasko im Bereich des Tourismus.
Hier:
http://www.huffingtonpost.de/2017/03/20/tui-chef-erklart-das-ist-gerade-das-gefahrlichste-am-turkei-urlaub-_n_15482754.html
… und hier:
http://www.suedkurier.de/nachrichten/panorama/Nach-dem-Referendum-Was-spricht-fuer-Tuerkei-Urlaub-was-dagegen;art409965,9215505

Filed under: Kommunale Finanzen,VerkehrspolitikComments Off on Flughafen Paderborn/Lippstadt setzt offenbar auf das Reiseziel Türkei

Wann wird der Rettungsdienstbedarfsplan endlich auf den aktuellen Stand gebracht?

By adminRL at 9:37 pm on Tuesday, April 25, 2017

Das möchte auch die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) gerne in Erfahrung bringen. Fraktionssprecher Reinhard Loos schrieb deshalb Landrat Dr. Karl Schneider wie folgt an:

„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Rettungsdienstbedarfsplan

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

am 28.10.2016 beschloss der Kreistag die Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst (Vorlage 9/551).
Leider wurde der Änderungsantrag unserer Fraktion, den Entwurf für die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans grundlegend zu überarbeiten und dann dem Kreistag erneut zur Beschlussfassung vorzulegen, mehrheitlich abgelehnt (Vorlage 9/551 1. Ergänzung).
In unserem Antrag vom 24.10.2016 hatten wir u.a. kritisiert, dass der Entwurf nur auf veraltetem Zahlenmaterial aus dem Jahr 2013 basiert und seitdem die Einsatzzahlen deutlich angestiegen sind. Zudem wurde nur ein Teil der Notfalleinsätze berücksichtigt, und die mathematischen Grundlagen sind nicht stimmig.

Noch ist die geplante drastische Reduzierung des Rettungswagen-Angebots in den Rettungswachen Brilon. Olsberg und Marsberg nicht umgesetzt. Außerdem sollten nun verwertbare Daten aus der zum 01.11.2014 eingeführten “digitalen Einsatzdokumentation” (s. Drucksache 9/552) vorliegen. Daher bitten wir Sie hiermit, die Entwicklung der Einsatzzahlen im 1. Quartal 2017 darzustellen und fragen:
• Wie hoch war die Anzahl der Einsätze der Rettungswachen Arnsberg, Sundern, Brilon, Olsberg und Marsberg im 1. Vierteljahr 2017, aufgeteilt nach Wochentagen und Früh-, Spät- und Nachtschicht?
• Wie hoch ist im gleichen Zeitraum und bei gleicher zeitlicher Aufteilung in diesen Rettungswachen die Anzahl der Einsätze der zweiten Rettungswagen gewesen?
• Wie oft gab es in diesen 3 Monaten in den Rettungswachen im HSK Anlässe für den Einsatz und für den Nicht-Einsatz von Sondersignalen?“

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1. Mai – DGB lädt zur Veranstaltung ein, aber nicht alle…

By adminRL at 11:56 pm on Sunday, April 23, 2017

Im Licht

Uns flatterten einige leuchtende, rote Zettel zu. Drucken ließ sie der DGB.

Weiß auf Rot lädt er zum 1. Mai um 10.00 Uhr in die Kulturschmiede nach Arnsberg zu einer Diskussion über die Rente ein.
„Ist sie sicher auch für mich?“ Das ist die Frage.

Diskussionspartner sind laut Ankündigung:
Roland Engels, DGB
Dirk Wiese, SPD-MdB
Verena Verspohl, Landtagskandidatin von Bündnis 90/Die Grünen
Matthias W. Birkwald, DIE LINKE-MdB

Der Moderator der Veranstaltung ist Wolfgang Zeh vom DGB HSK. Den musikalischen Part gestaltet Volkert Bahrenberg. Für Imbiss und Getränke sei gesorgt, heißt es weiter im satt-roten Flugblatt.

Im Dunkeln

Was der DGB da schreibt hört sich alles gut an. Schade nur, dass auf dem Podium nicht auch ein Vertreter der PIRATEN-Partei sitzen wird! Und die Freien Wähler sind auch nicht mit von der Partie. Ob jemand von diesen beiden oder von weiteren Parteien zur DGB-Veranstaltung eingeladen worden ist, wissen wir nicht.

Warum vermissen wir da ausgerechnet die PIRATEN?
Erstens weil die PIRATEN auch eine NRW-Landtags-Fraktion sind.
Zweitens weil sie im Parlament unserer Meinung nach gute und vernünftige Arbeit leisten.
Drittens weil anscheinend leider niemand mehr Notiz von ihnen nimmt.
Hat die Presse etwa ihr einstiges Lieblingskind tot geliebt und vergraben?

Das eigene Resümee der PIRATEN-Landtagsfraktion liest sich so:
„Wir haben in den letzten fünf Jahren im Landtag NRW die Politikwelt ordentlich durcheinan-der gewirbelt. Trotz aller Schwierigkeiten haben wir die anderen Fraktionen zum Jagen ge-tragen.“
Klick:
https://www.piratenfraktion-nrw.de/

„Andere Fraktionen zum Jagen tragen“, das kommt uns von der SBL/FW irgendwie bekannt vor. 😉

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Was lange währt …

By adminRL at 7:15 pm on Friday, April 21, 2017

Was dauert 19 Monate? In der Biologie weiss man, dass die Tragezeit der Seelöwen so lange dauert, einen Monat länger als bei den Nashörnern. Noch länger ist sie nur bei den Elefanten, mit 24 Monaten. [http://www.online-wissensdatenbank.de/auf-dem-weg-ins-leben-lange-tragezeiten-27]

Aber auch die Kreisverwaltung schafft es (in dieser Beziehung), die Nashörner zu übertreffen und die Elefanten fast zu erreichen. Am 22. September 2015 stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste eine Anfrage zur „Anzahl der im HSK bisher aufgenommenen Flüchtlinge“. Beantwortet wurde sie vom Hochsauerlandkreis nun e n d l i c h per Mail mit einem Schreiben datiert auf den 18. April 2017! Und wir dachten immer, im Sauerland hätte nur das Internet eine extrem lange Leitung!?

19 Monate von der Anfrage zur Antwort, und die fällt nicht besnders ausführlich aus. Deswegen hier erst mal unser kurzes Resümee:

• Die Zahl der Asylsuchenden und mit Duldung und Aufenthaltsgestattung im Bereich des Kreisausländeramts (ohne Stadt Arnsberg) hat sich im Zeitraum zwischen dem 01.01.2016 und 01.01.2017 um 845 Personen verringert.

• Der bisher höchste Zuzug von Asylbewerbern erfolgte im Oktober 2015. Damals wurden dem HSK 665 zugewiesen.

• Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sich im Bereich des Kreisausländeramts aufgehalten haben bzw. aufhalten kann der Hochsauerlandkreis nicht beantwor-ten.

Und jetzt der Wortlaut der „Uralt-SBL/FW-Anfrage“:

„Arnsberg, 22.09.2015

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Anzahl der im HSK bisher aufgenommenen Flüchtlinge

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir alle kennen die Presse-Meldungen über die hohe Zahl der nach Deutschland strömenden Flüchtlinge und wissen wie groß die Aufgaben sind, die alle hauptberuflichen und ehrenamtlichen Flüchtlingshelferinnen und -helfer und die Kommunen leisten.

Wir möchten Sie daher bitten, einige Fragen zum Themen-Komplex Flüchtlinge und Asylsu-chende zu beantworten:

1. Wie viele Flüchtlinge und Asylsuchende wurden seit 01.01.2015 bis heute im gesam-ten Kreisgebiet aufgenommen und wie genau verteilen sie sich auf die einzelnen Städte und Gemeinden, auch in Relation zur Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune? (Bitte um Auflistung der einzelnen Städte und Gemeinden mit der jeweiligen Flüchtlingszahl möglichst an einem Stichtag, getrennt nach zentralen Notunterkünften wie z.B. Haus Meschede sowie Briloner Schulzentraum und nach Zuweisungen an die Kommunen!)

2. In welchem Monat und wo genau erfolgte die aktuell höchste Zuweisung von Flüchtlingen und Asylbewerber/Innen?

3. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich unter den zugewiesenen Menschen?

4. Welche unbürokratischen Hilfestellungen und Dienstleistungen stellt der Hochsauer-landkreis Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie hauptberuflichen und ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuerinnen und -betreuern zur Verfügung?“

Und nun ohne Umschweife die Antwort aus dem Kreishaus vom 18.04.2017:

„Ihre Anfrage gem. 5 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Anzahl der im HSK bisher aufgenommenen Flüchtlinge vom 22.09.2015

Sehr geehrter Herr Loos,

ich beziehe mich auf Ihre o.g. Anfrage sowie auf meine Zwischennachricht vom 23.10.2015.
Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Im Rahmen eines Asylverfahrens kann die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden (§ 3 AsyIG). Davon zu unterscheiden sind die Ausländer, die einen AsyIantrag gestellt haben; die s.g. Asylsuchenden. Die Asylsuchenden werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer und von der Bezirksregierung Arnsberg den Kommunen zugewiesen.

Für den Bereich der Stadt Arnsberg mit eigener Ausländerbehörde, sowie die ZUE (Zentrale Unterbringungseinrichtung) Meschede liegen mir keine Zahlen vor.

In den Jahren 2015, 2016 und 2017 (Stichtag: 01.01.) waren gestattete und geduldete Ausländer wie folgt in den einzelnen Kommunen gemeldet

Kommune 01.01.2015
Bestwig 76
Brilon 123
EsIohe 46
Hallenberg 26
Marsberg 107
Medebach 44
Meschede 156
Olsberg 86
Schmallenberg 136
Sundern 158
Winterberg 68
Summe 1.026

Kommune 01.01.2016
Bestwig 256
Brilon 270
EsIohe 202
Hallenberg 92
Marsberg 410
Medebach 161
Meschede 339
Olsberg 348
Schmallenberg 522
Sundern 605
Winterberg 303
Summe 3.508

Kommune 01.01.2017
Bestwig 183
Brilon 440
EsIohe 140
Hallenberg 57
Marsberg 291
Medebach 121
Meschede 270
Olsberg 270
Schmallenberg 313
Sundern 355
Winterberg 223
Summe 2.663

1. In welchem Monat und wo genau erfolgte die aktuell höchste Zuweisung von Flüchtlingen und Asylbewerber/Innen?

Im Oktober 2015 wurden dem Hochsauerlandkreis (ohne Stadt Arnsberg) 665 Asylsuchende zugewiesen.

Eine Übersicht für die einzelnen Kommunen liegt nicht vor.

2. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich unter den zugewiesenen Menschen?

Die unbegleiteten Minderjährigen werden vom Landesjugendamt den Jugendämtern im Hochsauerlandkreis zugewiesen.

Eine statistische Auswertung ist mir nicht möglich.

3. Welche unbürokratischen Hilfestellungen und Dienstleistungen stellt der Hochsauerlandkreis Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie hauptberuflichen und ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuerinnen und -betreuern zur Verfügung?

Die Betreuung der Asylsuchenden erfolgt vorranging durch die Städte und Gemeinden.
Auch das Kommunale Integrationszentrum des Hochsauerlandkreises bietet vielfältige Unterstützung an. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf folgende Sitzungsvorlagen:

9/690 Bericht des KI HSK für 2016 und Jahresplanung 2017
9/694 Ausbau der Kommunalen Integrationszentren
9/695 Internationale Förderklassen: Bericht des Kommunalen Integrationszentrum HSK
9/696 Bericht des Kommunalen Integrationszentrums zur interkulturellen Schulentwicklung“

Anmerkung der SBL/FW: Die Sitzungsvorlagen sind unter
http://www.hochsauerlandkreis.de/startseite/
abrufbar.

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Zu viel Nitrat in der Ruhr?

By adminRL at 12:56 am on Wednesday, April 19, 2017

Ja, davon geht offenbar der VSR-Gewässerschutz e.V. aus. Unter dieser Überschrift

„Hohe Nitratbelastung in der Ruhr“

veröffentlichten der Sauerlandkurier und mehrere andere Presseportale im März 2017 Artikel und Meldungen über eine Messfahrt des VSR-Gewässerschutzes.
Klick:
https://kommunalwirtschaft.eu/tagesanzeiger/detail/i19247/c137.html

Der VSR-Gewässerschutz e.V. ist ein Zusammenschluss mehrerer Bürgerinitiativen, deren Mitglieder Wasserproben nehmen, sie analysieren und die Messergebnisse veröffentlichen. Damit möchten sie auf die Auswirkungen von hohen (Schad-)stoff-Belastungen wie z.B. Nitrat aufmerksam zu machen.
Der erwähnte Zeitungsbericht bezieht sich auf eine offenbar kürzlich erfolgte Beprobung der Ruhr von Meschede bis zur Ruhrmündung in Duisburg. Die Fachleute vom VSR-Gewässerschutz stellten dabei fest, dass das Ruhrwasser bereits in Meschede eine erhöhte Nitrat-Belastung aufweist. Den Wert geben sie mit 13,4 Milligramm pro Liter an. In Neheim liege der Wert sogar bei 15,4 Milligramm pro Liter und sei somit in Meschede wie in Arnsberg zu hoch. Denn nach den Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) sollte der Nitratwert 11 Milligramm pro Liter nicht überschreiten.
Klack:
http://www.vsr-gewässerschutz.de/

Im Zusammenhang Ruhrwasser und Nitratbelastung kritisiert der VSR-Gewässerschutz das Düngegesetz. In dem Gesetz fehle eine spezielle Bilanz, die „Hoftorbilanz“. Stattdessen wird das Berechnungsverfahren „Stoffstrombilanz“ angewandt. Dadurch würden aber nicht alle Stickstoffe, die in landwirtschaftliche Betriebe hinein und heraus kommen, sowie deren umweltrelevanten Auswirkungen vollständig erfasst. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Von 100 kg Stickstoff in der Gülle müsse ein Landwirt nur 60 bis 70 kg in die Nährstoffbilanz aufnehmen. So sei der tatsächliche Stickstoffüberschuss, der unsere Gesundheit bedrohe, wieder höher als auf dem Papier.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) greift bekanntlich nicht zum ersten Mal das Thema „Nitratbelastung“ auf und stellte dazu schon einige Anfragen an den Landrat. Und auch die FDP-Kreistagsfraktion hatte im letzten Jahr das „Überwachungskonzept für Güllerlagerstätten in Wasserschutzgebieten“ thematisiert. Der Hochsauerlandkreis teilte uns im Juli 2016 deswegen u.a. mit, dass die untere Wasserbehörde gegenwärtig kein spezielles Überwachungskonzept vorhält und ein solches gegenwärtig erarbeitet wird.

Seitdem ist nun bald ein Jahr vergangen. Daher bat die SBL/FW mit einem Schreiben vom 18.04.2017 Landrat Dr. Karl Schneider um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Überwachungsmöglichkeiten eröffnet Ihres Erachtens das neue Düngegesetz, um Überdüngung landwirtschaftlicher Flächen effektiv zu überprüfen und zu vermeiden, damit auch die Belastung der Gewässer reduziert werden kann?

2. Wurde zwischenzeitlich die Erarbeitung Ihres speziellen Überwachungskonzeptes abgeschlossen? Wenn ja, seit wann wird das Konzept angewandt?

3. Welche Daten werden nach diesem Verfahren erhoben bzw. welche sollen erhoben werden?

4. Gibt es erste Ergebnisse? Wenn ja, konkret welche?

5. Welche Erfahrungen haben Sie ggf. hinsichtlich der Wirksamkeit des neuen Überwachungskonzepts gemacht?

6. Wann und wie oft sind im Jahr 2016 und in den ersten Monaten 2017 auf Veranlassung des HSK oder anderer Behörden die Nitratwerte des Ruhrwassers gemessen worden?

7. Weichen diese Messergebnisse von denen des VSR-Gewässerschutzes ab? Wenn ja, inwieweit?

8. Welche anderen Gewässer im HSK wurden in diesem Zeitraum aufgrund Ihrer Veranlassung oder der anderer Behörden auf Nitratbelastung hin beprobt? Wie waren die Ergebnisse?

Die SBL/FW wird berichten …

Filed under: Hintergrund zu PFTComments Off on Zu viel Nitrat in der Ruhr?

Geschrumpfte Tagesordnung

By adminRL at 11:40 pm on Monday, April 17, 2017

Man könnte denken, dass es ganz einfach ist, die Tagesordnung für die Sitzungen des Kreistags oder des Kreisausschusses aufzustellen: Der Landrat als Vorsitzender dieser Gremien hat die Aufgabe, die anstehenden Punkte aufzulisten und mit der Einladung zur Sitzung bekannt zu geben. Vor allem gehört es auch zu den Aufgaben des Landrats, in die Tagesordnung die “Vorschläge aufzunehmen, die ihm innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist von … einer Fraktion vorgelegt werden.” So legt es die für alle Kreise in NRW geltende Kreisordnung fest.

Doch in der Praxis scheint das nicht immer so zu klappen. Bekanntlich gab es bei der letzten Kreistagssitzung in Meschede am 24.03.2017 einige ungewöhnliche Abläufe. Und (bisher nur) aus der Presse haben Kreistagsmitglieder erfahren, dass die Kreisverwaltung bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeigen gegen 8 Bürgerinnen und Bürger gestellt hat, die die Arbeit des Kreisveterinäramtes kritisiert haben; dies hat übrigens nichts mit dem Ablauf der Kreistagssitzung zu tun. Die SBL/FW-Fraktion nahm diese Ereignisse zum Anlaß, 5 genau bezeichnete einzelne Tagesordnungspunkte für die nächste Sitzung des Kreisausschusses (KA) zu beantragen:
“1. Umgang mit Fragestellern in der Einwohnerfragestunde (Standort, Erfassung von Personalien);
2. Umgang mit Geschäftsordnungsanträgen anlässlich von Abstimmungen;
3. Rede- und Fragerecht der Kreistagsmitglieder;
4. Art der Ansprache von Zuhörern auf der Besuchertribüne;
5. Strafanzeigen der Kreisverwaltung vom 24.03.2017.”

Am 15.04. ging per Post die Tagesordnung für die Sitzung des KA am 25.04.2017 ein. Darin werden die Anträge der SBL/FW nicht konkret erwähnt, es heisst nur lapidar und zusammenfassend im TOP 3: “Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion vom 27.03.2017 zum Ablauf der Kreistagssitzung am 24.03.2017″. Die Anträge der SBL/FW waren noch nicht einmal als Anlage beigefügt. Die Leser dieser Tagesordnung können sich also nicht informieren, worum es inhaltlich überhaupt geht.

Es könnte der Eindruck entstehen, dass in der Leitung des Kreishauses Interesse besteht, Transparenz zu verhindern?
Die SBL/FW hat den Landrat daher schriftlich aufgefordert, die Tagesordnung der anstehenden Sitzung des KA unverzüglich zu korrigieren.

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Geschrumpfte Tagesordnung

“Willkommen” im Kreishaus?

By adminRL at 11:31 pm on Friday, April 14, 2017

Die Formel
„Herzlich willkommen Ihre Kreisverwaltung“ steht in dicken Lettern auf einem großen Metallschild unweit des Haupteingangs der Kreisverwaltung in Meschede. „Herzlich willkommen Ihre Kreisverwaltung Hochsauerlandkreis Kreishaus Meschede“. Danke! Wir kommen gerne!

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Die Frage
Wir wüssten aber auch gerne, wem die Begrüßungsformel „Herzlich willkommen“ gilt. Richtet sie sich in erster Linie an „auserwählte Leute“, wie z.B. die im Kreishaus offenbar gerne gesehenen Sauerländer Bundes- und Landtagsabgeordneten. Gilt sie den „normalen“ Bürgerinnen und Bürgern? Trifft das „Herzlich willkommen“ auch für Flüchtlinge und Asylbewerber zu und für Demonstranten, die gegen ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Abschiebungen von Asylsuchenden vor dem Kreishaus protestieren?
Möglich, dass sich letztere nicht wirklich willkommen bei der Kreisverwaltung fühlen. Oder täuscht der Eindruck, den die Teilnehmer/innen eines Protestmarsches am Gründonnerstag 2017 gewonnen haben?

Die Demonstranten I
Am Morgen des 13. April 2017 traf sich eine Gruppe recht unterschiedlicher Personen in der Gaststätte „Zum Pulverturm“ in Meschede, um von dort aus einen angemeldeten Demonstrationszug durch Meschede zu starten. Der Organisator Üwen Ergün hatte an alles gedacht. Die Presse war rechtzeitig informiert. Er hatte auch für Plakate und andere für Demos geeignete Utensilien und für gute Argumente gesorgt.

Der Hintergrund
Um was ging/geht es? Vielleicht erinnern Sie sich? Üwen Ergün, ein junger Mann und Gründer und Geschäftsführer des Kinderrechteforums (KFR), setzte sich im letzten Jahr für die Geschwister Elina und Edgar aus Bestwig ein und konnte nach vielen Monaten endlich erreichen, dass Elina legal zurück zu ihren Eltern durfte, Edgar letztlich nicht abgeschoben wurde und Mutter, Vater und Geschwisterkind in Deutschland bleiben konnten. Respekt! Gut gemacht!

Der aktuelle Anlass
Zum Glück ist dieser Fall abgeschlossen. Die Familie hat Arbeit und Bleiberecht. Doch die Idylle trügt. Die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises schiebt weiter Menschen ab und zwar auch – genau wie es bei Elina und Edgar passiert ist – während ein Verfahren bei der Härtefallkommission des NRW-Innenministeriums für die Asylsuchenden anhängig ist.
So geschehen im Januar 2017 auch im Fall der Familie Quni aus Bestwig-Ramsbeck. Und das bringt nicht nur Üwen Ergün sondern auch viele Nachbarn und Freunde der beliebten und bestens integrierten albanischen Familie auf die Palme. Denn überall in NRW ist es selbstverständlich, die Empfehlung der Härtefallkommission abzuwarten. Und nach dieser Abmachung zu verfahren hatte Landrat Dr. Karl Schneider auch im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung am 4. März 2016 zugesagt. Aber nur neun Monate später schien er dieses Versprechen vergessen zu haben. Ende Januar 2017 wurde in einer Nachtaktion die fünfköpfige Familie Quni abgeschoben, und das trotz laufendem Härtefallantrag!

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Die Demonstranten II
Und genau darum zog die Gruppe Demonstranten friedlich mit selbst gemalten Plakaten und Bannern unter Geleit einiger umsichtiger Polizisten vom „Pulverturm“ aus durch die Mescheder Innenstadt bis hin zum Kreishaus. Auf dem Vorplatz der Kreisverwaltung verlas der Geschäftsführer des Kinderrechteforums eine Rede mit seinen Argumenten und Fakten, erinnerte an die Geschichte von Elina und Edgar und an die Tragödie der Familie Quni. Er betonte auch, dass sich die Demo nicht generell gegen Abschiebungen richte, jedoch gegen die Art und Weise, wie sie bei den beiden bekannten Fällen abgelaufen ist. Die Teilnehmer/innen skandierten „Kein Mensch ist illegal“ und diskutierten die bemerkenswerten Vorkommnisse in der Einwohnerfragestunde der Kreistagssitzung am 24.03.2017, als sich fünf von ihnen mit ihren Fragen an den Landrat wenden wollten und sich daraufhin ziemlich „von oben herab“ behandelt fühlten. Diese Kreistagssitzung war wohl eine Lehrstunde, nur leider nicht in Sachen Demokratie und, so betonte eine Dame, auch ein Aha-Erlebnis in Sachen Einstellung mancher männlichen Führungskraft gegenüber Frauen. Die hätten gerade mal zwei Sätze vorbringen dürfen. Dann wurde ihnen das Wort abgeschnitten.

Die Passanten
Einige Passanten guckten irritiert und interessiert, vielleicht auch kritisch. Eine Frau fragte: „Was ist hier los?“ Nach einer kurzen Erklärung meinte sie, wenn schon mal in Meschede was los sei, möchte sie auch wissen was. Es käme ja eh selten vor. Sie zeigte viel Verständnis für das Anliegen.

Im Kreishaus
Aus dem Kreishaus zeigte sich niemand. So überlegten einige der Demonstranten, ob es Sinn mache selbst ins Kreishaus zu gehen, wenn denn schon keiner der Führungskräfte und Mitarbeiter zu den Bürgern raus kommt. Schnelle Entscheidung: „Ja, aber nicht alle“
Üwen Ergün und zwei „Protestler/innen“ erkundigten sich daraufhin bei der Dame am Empfang, ob der Landrat zu sprechen sei. Sie wisse nicht genau ob er im Haus sei. Die Gäste sollten bitte das Büro XY in der Etage XY aufsuchen. Gesagt, getan.
Die Damen im Vorzimmer des Landrats waren sich sicher, der Landrat sei nicht im Hause und sein Vertreter, der Kreisdirektor, auch nicht. Letztlich gelang es der Mitarbeiterin des Landrats, den Leiter der Ausländerbehörde für ein Gespräch zu gewinnen.
Er empfing die „Dreier-Gruppe“ dann zusammen mit einem seiner wichtigsten Mitarbeiter stehend im Flur direkt vor seiner Bürotür und bestand zunächst auf einem „Vier-Augen-Gespräch“. Schließlich sei die Gruppe nicht angemeldet.
Die Nachfrage, ob er draußen mit den Demonstranten reden möchte, wurde spontan und strikt verneint.
Es gab dann aber immerhin ein kurzes „10-Augen-Gespräch“. Das wurde in erster Linie vom Chef der Ausländerbehörde und dem Geschäftsführer des Kinderrechteforums geführt. Diese Unterhaltung verlief nicht sonderlich erfreulich und wurde recht schnell und recht abrupt seitens des Chefs des Ausländeramts abgebrochen. Üwen Ergün konnte/durfte so leider auch nur einen Teil seines vorbereiteten Textes vortragen. Er erinnerte an die Zusicherung des Landrats, während eines laufenden Härtefallverfahrens nicht abzuschieben. Die Antwort lautete, der Landrat hätte lediglich zugesichert „in der Regel nicht davon abzuweichen“.
Der Herr von der Ausländerbehörde warf dem jungen Mann vor, er hätte sich nicht an Absprachen gehalten und das Ausländeramt unter Druck gesetzt. Üwen Ergün widersprach der Kritik und kündigte eine Liste mit Unterstützerunterschriften gegen die Abschiebung der Familie Quni an. Er erklärte noch dazu, dass er leider Namen auf der Liste schwärzen müsste, weil einige Unterstützer Angst vor Repressalien haben. Er wolle sich mit den betreffenden Personen noch in Verbindung setzen und dann die Resolution einreichen. Es hätten sich bisher 3.000 Leute gegen die Art und Weise der Abschiebung ausgesprochen. Nach einem kurzen, fruchtlosen Austausch weiterer „Nettigkeiten“ stand die kleine Gruppe ruckzuck wieder draußen vor der Tür. Denn der Chef des Ausländeramts hatte, wie schon gesagt, sie schnell wieder hinaus komplimentiert. Gesprächsbereitschaft war also nicht sonderlich erkennbar. Da sind sich die drei „Abgewiesenen“ einig. Und herzlich willkommen haben sie sich so bei der Kreisverwaltung auch nicht gefühlt.

Bürgernähe, Bürgerferne und mehr
Welcher Wind weht durch`s Kreishaus, welches Verständnis von Bürgernähe?
Ist die Verwaltung für ihre Bürger da? Oder sollen die Bürger für ihre Verwaltung da sein? Oder sollen die Bürger möglichst gar nicht da sein?
Hat die – aus Sicht der Ausländerbehörde vielleicht als mißlungen betrachtete – Abschiebung von 2016 irgendwelche Auswirkungen auf die Abschiebung 2017?

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Zwischenergebnis zum Nachspiel I zur Kreistagssitzung vom 24.03.2017

By adminRL at 10:08 pm on Wednesday, April 12, 2017

Dieses Nachspiel betrifft in erster Linie die Kreistagsmitglieder.

Eine „Sensation“ in den Augen mancher Betrachter war wohl die Abstimmung über die Zahlung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung an die Ausschussvorsitzenden, wie z.B. Schulausschuss und Kreisjugendhilfeausschuss, deklariert als „Änderung der Hauptsatzung“. Da diese Änderung nicht beschlossen wurde, erhalten nun alle Ausschussvorsitzenden automatisch pro Jahr etwa 5.300 Euro an zusätzlicher Aufwandsentschädigung, dafür, dass sie etwa 2-bis 5mal im Jahr eine Ausschusssitzung leiten.
Zum Einlesen:
http://sbl-fraktion.de/?p=7375

Reinhard Loos von der SBL/FW-Fraktion möchte einen möglicherweise nicht ordnungsgemäß zustande gekommenen Kreistagsbeschluss nicht ohne Weiteres hinnehmen. Daher schrieb er am 26.03.2017 den Landrat an und forderte ihn auf, den Beschluss zu beanstanden.

„Aufforderung zur Beanstandung gemäß § 39 Abs. 2 Kreisordnung NRW eines Beschlusses der Kreistags vom 24.03.2017, TOP 7.1

Sehr geehrter Herr Landrat,
in der Sitzung des Kreistags am 24.03.2017 hat der Kreistag in TOP 7.1 über eine Änderung der Hauptsatzung abgestimmt.
Die Abstimmung per Handzeichen verlief sehr unübersichtlich, und von der Kreisverwaltung wurden nur die Ja-Stimmen ausgezählt. Da sich bei dieser Auszählung nur 26 Ja-Stimmen ergaben, verkündete der Landrat als Vorsitzender des Kreistags, dass das notwendige Quorum von 28 Stimmen nicht erreicht sei.
Der Unterzeichner hat nach der Bekanntgabe des Ergebnisses drei Geschäftsordnungsanträge gestellt und dabei das Ergebnis der Abstimmung angezweifelt. U.a. hat er beantragt, zur Kontrolle der Gesamtstimmenzahl auch die Nein-Stimmen und die Enthaltungen auszuzählen, wie es gerade bei knappen Abstimmungen in einem unübersichtlichen Sitzungsraum allgemein üblich ist, und die Auszählung zu wiederholen. Jedoch wurde weder so verfahren wie bean-tragt noch über einen einzigen der Geschäftsordnungsanträge abgestimmt.
Dies stellt grobe Verstöße gegen § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags dar.

Daher fordere ich Sie auf, den o.g. Beschluss unverzüglich zu beanstanden, da das Zustande-kommen das geltende Recht verletzt und außerdem dem Kreis ein finanzieller Schaden droht.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der Fraktion SBL/FW“

Wir werden berichten wie es weitergeht …

HSK-Kreistag – Entscheidung über zusätzliche Aufwandsentschädigungen geht (notgedrungen) in die zweite Runde
Nicht nur spannend sondern auch unübersichtlich war es bei der letzten Kreistagssitzung am 24.03.2017 in Meschede als es um die Abstimmung über die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende ging. Das Echo ließ nicht lange auf sich warten. Sowohl die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) als auch die FDP-Kreistagsfraktion wollen diesen möglicherweise nicht ordnungsgemäß zustande gekommenen Beschluss nicht hinnehmen. Der SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos forderte also gleich am 26.03.2017 den Landrat an und forderte ihn auf, den Beschluss zu beanstanden.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7389
und
http://sbl-fraktion.de/?p=7375
Mit Datum vom 10.04.2017 antwortete der Landrat mit einem mehr als 2 Seiten langen Schreiben.
Zunächst die Quintessenz:

Der Beschluss vom 24.03.2017 ist offenbar noch nicht in „trockenen Tüchern“. In der nächsten Kreistagssitzung (voraussichtlich am 30.06.2017) wird erneut über die „Änderung der Hauptsatzung“ beraten.

Und hier die Antwort des Landrats vom 10.04.2017 in voller Länge:

„Aufforderung zur Beanstandung eines in der Sitzung des Kreistages am 24.03.2017 gefassten Beschlusses nach 5 39 Abs. 2 KrO NRW

Schreiben vom 26.03.2017 bzw. 03.04.2017

Sehr geehrter Herr Loos,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 26.03.2017 sowie der Erinnerung vom 03.04.2017.

In der Kreistagssitzung am 24.03.2017 wurde unter TOP 7.1 die „Änderung der Hauptsatzung des Hochsauerlandkreises“ behandelt.

Nach entsprechender Beratung (mit diversen Anträgen, Rücknahme von Anträgen) hat die letztliche Abstimmung bezüglich des in der Vorlage Drucksache Nr. 9/713 vorgesehenen Beschlussvorschlags nicht die für eine Änderung der Hauptsatzung erforderliche Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Kreistags (= 28) ergeben. Für diesen Beschlussvorschlag gestimmt haben lediglich 26 Mitglieder. Das erforderliche Quorum war damit (ungeachtet der exakten Anzahl der Nein-Stimmen und/oder Enthaltungen) nicht erfüllt.

Wie Sie zutreffend feststellen, habe ich im Weiteren allerdings irrtümlich nicht über Ihre Geschäftsordnungsanträge, die auf eine ausdrückliche Auszählung der Nein-Stimmen und der Enthaltungen abzielten, beschließen lassen. Richtig ist, dass über Ihre Anträge gem. 5 16 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung des Kreistags des Hochsauerlandkreises unverzüglich hätte abgestimmt werden müssen.

Nach § 39 Abs. 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) habe ich einen Beschluss zu beanstanden, wenn dieser Beschluss gegen geltendes Recht verstößt.
Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass unter den Begriff des geltenden Rechts i.S.d. § 39 Abs. 2 KrO NRW neben Bundes— und Landesrecht, Rechtsverordnungen sowie dem selbst ge-setzten Kreisrecht zunächst auch die vom Kreistag ggf. in der Geschäftsordnung formulierten Vorgaben fallen.

Allerdings ist fraglich, ob der Umstand, dass über die zwar das Abstimmungsverhalten betreffenden jedoch nach erfolgter Abstimmung gestellten Geschäftsordnungsanträge nicht entschieden wurde, (insoweit nachträglich) eine Rechtswidrigkeit des zuvor gefassten Beschlusses implizieren kann.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass nach der durchgeführten Abstimmung mit dem Ergebnis von 26 Ja-Stimmen insgesamt Unruhe entstanden ist und insbesondere einige Kreistags-mitglieder den Sitzungsraum verlassen und andere den Sitzungsraum wieder betreten haben. Dadurch war die vorherige Abstimmungssituation nicht mehr gegeben und wäre auch nicht reproduzierbar gewesen. Eine Auszählung von Nein-Stimmen und Enthaltungen zu diesem späteren Zeitpunkt hätte kein identisches Ergebnis mehr liefern können.

Nach meiner Einschätzung verstößt der zeitlich vorangegangene Beschluss, bei dem das Quo-rum zur Änderung der Hauptsatzung nicht erreicht wurde, nicht gegen das geltende Recht. Ich beabsichtige daher nicht, den Beschluss zu beanstanden.

Im Übrigen wird die „Änderung der Hauptsatzung“ auf Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 29.03.2017 ohnehin wieder Tagesordnungspunkt in der nächsten Kreistagssitzung. Die nochmalige Befassung ist außerdem erforderlich, da abgesehen von der Änderung der Hauptsatzung im Bezug auf die Aufwandsentschädigungen von Ausschussvorsitzenden in der Vorlage Drucksache Nr. 7/913 noch eine weitere Änderung der Hauptsatzung vorgesehen war, die bis jetzt ebenfalls (noch) nicht zum Tragen gekommen ist.

Die insoweit anstehende erneute Beschlussfassung wird dann ohnehin den Beschluss vom 24.03.2017 überlagern.

Abschließend bleibt noch festzuhalten, dass die abgegebenen Stimmen (nur 26 Ja-Stimmen statt mindestens 28) in der Sitzung des Kreistages am 24.03.2017 von mehreren Verwaltungsmitarbeitern gezählt und kontrolliert worden ist. Alle kamen übereinstimmend zu dem von mir anschließend verkündeten Ergebnis der (nur) 26 Ja-Stimmen, sodass das Quorum für eine Änderung der Hauptsatzung entsprechend des Beschlussvorschlags der Verwaltung nicht gegeben war.

Die Änderung der Hauptsatzung wird nach alledem in der kommenden Kreistagssitzung ohnehin erneut beraten und nach dem Willen des Kreistags abschließend beschlossen.“

Anmerkung:
Wäre nur ein einziger der von der SBL/FW gestellten Geschäftsordnungsanträge angenommen worden, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf das zuvor verkündete Auszählungsergebnis der Stimmen haben können.

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Zwischenergebnis zum Nachspiel I zur Kreistagssitzung vom 24.03.2017

Kinderrechteforum organisiert Demonstration in Meschede

By adminRL at 12:55 am on Saturday, April 8, 2017

Das Kinderrechteforum ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Köln. Es hat sich in den letzten Jahren intensiv auch um mehrere von Abschiebung bedrohte Familien mit Kindern im Hochsauerlandkreis gekümmert. Unter dem Leitwort “Wir haben Rechte – Kein Scherz!” findet am Donnerstag, 13. April, in Meschede eine vom Kinderrechteforum organisierte Demonstration statt. Treffpunkt ist um 09:30 Uhr an der Gaststätte Pulverturm in der gleichnamigen Straße.

Zu dieser Demonstration schreibt das Kinderrechteforum:

“Unseren Informationen zufolge wurden im Jahr 2016 100 Asylbewerber aus dem Hochsauerlandkreis abgeschoben. Im Januar 2017 waren es sogar 12.

Wir sind davon überzeugt, dass ein Großteil dieser Menschen, darunter auch Kinder, unberechtigter Weise abgeschoben wurden. Insgesamt sehen wir die Asylpolitik des Kreises kritisch. In der Vergangenheit wurden aus unserer Sicht, insbesondere die Kinderrechte missachtet, die gemäß Artikel 59, Abs. 2 des Grundgesetzes einen verbindlichen Bestandteil unserer Rechtsordnung im Range einfachen Bundesrechts* darstellen.

DIE AKTION
Wir möchten gemeinsam mit euch für eine transparente und faire Asylpolitik des Hochsauerlandkreises einstehen und möchten dich hiermit herzlich zu unserer Demo mit dem Motto: „Wir haben Rechte – Kein Scherz“ einladen.

Treffpunkt wird voraussichtlich gegen 9:30 die Gaststätte am Pulverturm in der Pulverturmstraße in Meschede. Nach einem kurzen Kennenlernen und letzten Vorbereitungen werden wir dann gegen 10:30 geschlossen durch die Innenstadt zum Kreishaus ziehen.

Weitere Infos folgen nach der Anmeldung per Email. Bitte beachte, dass eine Anmeldung der Teilnahme über diese Plattform zwingend erforderlich ist. Andernfalls könnte ein Ausschluss am Veranstaltungsort erfolgen.

UNSERE FORDERUNGEN
– Transparente Asylpolitik
– Fairer Umgang und Prozess
– Mehr Beachtung der bestehenden Menschenrechtsverträge (Kinderrechtskonvention, Menschenrechtskonvention, Behindertenrechtskonvention, etc.)
– Mehr Kontrolle innerhalb der Behörde
– Einhaltung von Absprachen

BEISPIELE
Im nachfolgenden liefern wir zwei wesentliche Beispiele, die unser Anliegen bzw. die unvollziehbare Asylpolitik des Hochsauerlandkreises verdeutlichen sollen.

FAMILIE DARBINYAN AUS BESTWIG

Einige werden sich sicherlich noch an die Geschichte von Familie Darbinyan aus Bestwig erinnern. Die Familie kommt ursprünglich aus Armenien und lebt seit 4 Jahren in Deutschland. Die beiden älteren Kinder, Elina (20) und Edgar (18) besuchten damals erfolgreich die Schule. Elina machte eine schulische Ausbildung am Berufskolleg in Bestwig zur gestaltungstechnischen Assistentin und Edgar stand kurz vor seinem Realschulabschluss. Er wäre in nur wenigen Monaten als Klassenbester abgegangen und eine Ausbildung begonnen. Der Vater hatte eine Vollzeitstelle bei einer Schreinerei und die Mutter kümmerte sich derweil um das Neugeborene (Januar 2016).

Im März 2016 wurden Edgar und Elina eines Morgens durch die Polizeibeamte, sowie Mitarbeiter der Ausländerbehörde aus dem Schlaf gerissen. Sie sollten abgeschoben werden. Trotz ihrer vorbildlichen Integration, Ausbildungsstellen und einem laufenden Härtefallantrag.

FAMILIE QUNI AUS RAMSBECK

Der Fall von Familie Quni ist aktuell. Ursprünglich kommt die Familie aus Albanien und lebt seit 2015 in der Bundesrepublik. Die Familie ist ebenfalls fünfköpfig. Alle 3 Kinder, Jolanda (16), Egzon (15) und Amina (7) besuchen die Schule und beherschen die deutsche Sprache. Auch die Eltern sprechen Deutsch und sind beruftätig.

Auch diese Familie engagierte sich in ihrer Freizeit in unterschiedlichen Vereinen (Fußballverein, Chorgemeinschaft, etc.) und war dafür, dass die Familie erst mehr als ein Jahr hier lebte hervoragend intergriert. Im Januar 2017 wurde die gesamte Familie dann plötzlich abgeschoben. Obwohl ein Härtefallantrag gestellt war und es neue Erkentnisse über die gesundheitliche Situation von Tochter Jolanda gab, diese hat nämlich aufgrund eines genetischen Defekts eine körperliche Beeinträchtigung.

VERWEISE
* Vgl. BVerfG, 19.09.2006, 2 BvR 2115/01, Rn.52

ANMELDUNG
Da wir als Veranstalter dazu verpflichtet sind, die Teilnehmerzahl zu melden, bitten wir alle, sich für die Teilnahme anzumelden.”

Weitere Infos gibt es unter:
http://kinderrechteforum.org/events/demo-wir-haben-rechte-kein-scherz
https://www.facebook.com/events/660235117514986

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on Kinderrechteforum organisiert Demonstration in Meschede

Nachspiel II * Einwohnerfragestunde im HSK-Kreistag

By adminRL at 7:54 pm on Tuesday, April 4, 2017

(Fortsetzung von http://sbl-fraktion.de/?p=7389)

Die Kreistagssitzung am Freitag dem 24.03.2017 im Meschede verlief so bemerkenswert, dass die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) drei Tage danach bei Landrat Dr. Karl Schneider die Einberufung des Ältestenrats beantragt hat.

SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos kritisiert in seinem Schreiben an die Verwaltungsspitze u.a. den Umgang mit den Fragestellern, die zu Beginn der Kreistagssitzung in der Einwohnerfragestunde ihr Fragerecht nutzen wollten. Die Bürgerinnen und Bürgern wurden nach ihren Personalien befragt und diese wurden notiert. Sie durften dann ihre Fragen auch nicht – wie bisher üblich – von der Zuschauertribüne aus stellen, sondern wurden vom Landrat dazu gedrängt, unten in den Sitzungssaal vor das Mikro am Rednerpult zu treten. So ist es sicher nicht verwunderlich, dass sich bei einigen Zuhörern und Kreistagsmitgliedern der Verdacht einschleicht, dass es sich bei diesem Vorgehen um einen Einschüchterungsversuch handeln könnte?

Den beiden Gruppen fragewilliger Einwohner/innen ging es um zwei unterschiedliche Themenkomplexe, wahrscheinlich ausgerechnet um solche, die der Hochsauerlandkreis offenbar nicht gerne öffentlich diskutiert haben möchte. Zum einen betrafen die Fragen die Abschiebung der Familie Quni aus Bestwig-Ramsbeck, zum anderen das Vorgehen des Kreisveterinäramts im Fall des Ziegenhofs bei Brilon-Scharfenberg.

Andere Aspekte dazu hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=7383

Hier der Antrag der SBL/FW im Wortlaut:

*Antrag auf Einberufung des Ältestenrats

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion beantragt die unverzügliche Einberufung des Ältestenrats, mit folgenden Tagesordnungspunkten:

1. Umgang mit Fragestellern in der Einwohnerfragestunde (Standort, Erfassung von Personalien);
2. Umgang mit Geschäftsordnungsanträgen anlässlich von Abstimmungen;
3. Rede- und Fragerecht der Kreistagsmitglieder;
4. Art der Ansprache von Zuhörern auf der Besuchertribüne;
5. Strafanzeigen der Kreisverwaltung vom 24.03.2017.”

Aus der Begründung zu TOP 1 bis 4:
“In der Kreistagssitzung am 24.03.2017 kam es in mehreren Fällen zu Abläufen, die wir für nicht vereinbar mit der geltenden Geschäftsordnung des
Kreistags halten. Es geht insbesondere um §§ 12, 13, 16 und 17. Für solche Probleme ist gemäß § 4 Abs. 1 Geschäftsordnung der Ältestenrat zuständig.“

Seit dem Antrag ist nun mehr als eine Woche vergangen. Eine Antwort der Landrats haben wir noch nicht erhalten.

UPDATE (05.04.2017)
Heute, am Tag nach der Veröffentlichung unseres Beitrags, ging bei der SBL/FW-Fraktion per Mail eine Antwort des Landrats ein.
Der Landrat lehnt die Einberufung des Ältestensrats ab. Die beantragten Themen sollen nun in einer bereits vorher terminierten zusätzlichen Sitzung des Kreisausschusses am Dienstag 25.04. um 17:30 Uhr auf die Tagesordnung kommen.

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Nachspiel II * Einwohnerfragestunde im HSK-Kreistag

Von einer Drohne eskortiert feierte die SBL ihren zehnten Geburtstag

By adminRL at 10:43 pm on Sunday, April 2, 2017

Was braucht es für eine gelungene Jubiläumsfeier?

Einen guten Anlass, einen lauschigen Platz und, wenn irgendwie möglich, gutes Wetter, einen freundlichen, flexiblen und organisationsbegabten Gastgeber, mindestens ein spannendes Thema und selbstverständlich nette Gäste, das braucht man für eine tolle Feier. Und das stimmte alles bei der Jubiläumsfeier der Sauerländer Bürgerliste (SBL).

10 Jahre SBL

10 Jahre SBL

Rückblick auf mehr als 10 Jahre SBL bzw. SBL/FW

Bei der SBL handelt es sich sowohl um einen Verein, genauer gesagt um eine Wählergemeinschaft (SBL e.V.) wie um eine Kreistagsfraktion (SBL/FW), die mit den beiden Kreistagsmitgliedern Reinhard Loos aus Brilon und Stefan Rabe aus Medebach im Kreistag des Hochsauerlandkreises vertreten ist. Zur SBL/FW gehören auch etliche sogenannte Sachkundige Bürger/innen, die ihre Fraktion in den Fachausschüssen, wie z.B. dem Schul- oder dem Wirtschaftsausschuss, vertreten.

Vielleicht erinnern Sie sich? Die Sauerländer Bürgerliste wurde vor nunmehr über 10 Jahren, genau gesagt im Dezember 2006, u.a. von den damaligen Kreistagsmitgliedern Reinhard Loos und Matthias Schulte-Huermann gegründet. Der Anlass dazu resultierte vorwiegend aus einem Konflikt um das Umweltgift PFT, das damals in großen und wahrscheinlich gesundheitsschädlichen Mengen in Möhne und Ruhr Richtung Ruhrgebiet floss. Diese „Fracht“ stellte die Wasserwerke vor große und kostspielige Probleme. PFT belastet die Umwelt und auch die Finanzen des Hochsauerlandkreises bis heute. Die Verursacher werden wohl niemals haftbar gemacht.

Gleich zu Beginn der „SBL-Ära“ konnte sich die kleine Fraktion vor Themen nicht retten. Zur PFT-Problematik gesellten sich Kyrill und andere Umweltfragen, wie Altlasten auf ehemaligen Deponien und Industriegeländen und giftige Chemikalien in und aus Weihnachtsbaumflächen, dazu die nach Meinung der SBL fragwürdige Asyl- und Flüchtlingspolitik des Kreisausländeramts und der ebenso fragwürdige Umgang mit Empfängern von SGB II-Leistungen. Die SBL setzte sich auch immer wieder mit dem Für und Wider der Gesamtschule auseinander und favorisierte – im Gegensatz zu allen anderen im Kreistag vertretenen Fraktionen – sehr schnell das Pro. Stand heute: Der Hochsauerlandkreis ist der einzige Landkreis in NRW ohne das Erfolgsmodell Gesamtschule. Vielen Dank dafür an die GaGaGroKo (= ganz, ganz große Koalition im HSK-Kreistag)!

Zwischenzeitlich erlebten wir zwei Kommunalwahlen, wobei die SBL nach der ersten nur noch ein Mitglied in den Kreistag (Reinhard Loos) entsenden konnte. Den zweiten Sitz verfehlte sie 2009 ganz knapp. Besser lief es 2014. Dank tatkräftiger Unterstützung der Freien Wähler (FW) aus Hallenberg, Medebach und Schmallenberg und Wählervereinigungen aus Brilon, Meschede und Sundern erreichte die Sauerländer Bürgerliste/Freie Wähler (SBL/FW) mit 2 Mandaten (Reinhard Loos und Stefan Rabe) wieder Fraktionsstatus.

Die Lage, die Lage, die Lage

Womit beschäftigt sich die SBL/FW aktuell? Die „Hit-Liste“ wird z.Z. einmal wieder von der Flüchtlingspolitik angeführt und von den merkwürdigen Geschehnissen um den ehemaligen Bio-Ziegenhof bei Brilon-Scharfenberg. Einen großen Stellenwert haben aber auch die Finanzen des Kreises (beispielsweise der Bilanz-Verlust durch die, von der SBL/FW immer wieder kritisierte RWE-Aktien-Beteiligung, sowie die kostspieligen Anteile des HSK am Flughafen Paderborn) und die Verkehrspolitik. Die SBL/FW regte schon vor vielen Jahren die Einführung eines Sozialtickets im HSK an. Super, seit dem 01.01.2017 haben wir es ja endlich! Der vergünstigte Fahrschein für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen nennt sich „Mobi-Ticket“ und ist ein großer Erfolg, sogar ein viel größerer als die Experten angenommen hatten. Doch (oder vielleicht gerade darum?) möchte die Kreisverwaltung das „Mobi-Ticket“ wohl am liebsten noch im laufenden Jahr wieder abschaffen.

Die Jubiläumsfeier

Die „to-do-Liste“ der SBL/FW ist sehr lang und wird immer länger. Die Öffentlichkeit nimmt nicht viel Notiz davon.

Vielleicht auch deswegen suchten und fanden die SBL-Mitglieder das Thema “Presse/Medien – die (un)heimliche Gewalt“ sehr passend für ihre Jubiläumsfeier, die mit 5 Monaten Verspätung am Samstag dem 1. April (kein Aprilscherz!) beim Vereinsvorsitzenden Matthias-Schulte-Huermann in Sundern-Stockum stattfand.

Ein besonderer Gast, seines Zeichens ein früherer Mitarbeiter eines Radio-Senders, schlug einen spannenden Bogen von der Radio-Berichterstattung zu Beginn seiner Zeit als Lokal-Redakteur bis heute. Er gibt den Medien leider keine guten Noten. Die politische Berichterstattung sei im Laufe der Jahre sowohl beim Lokal-Radio wie bei den Lokal-Zeitungen zeitlich und inhaltlich erheblich eingeschränkt worden. Hörer und Leser sollten nicht informiert werden, sich aber informiert fühlen. Oberste Maxime gelte dem Gewinn. Da fragen wir uns, ob „Wohlfühlradio” oder “Wohlfühlpresse“ die richtigen Zustandsbeschreibungen sind?

Auf dem Programm standen außerdem ein Rückblick auf die Geschichte der SBL und der Blick auf einige aktuelle Themen, insbesondere auf die sehr ungewöhnlich abgelaufene Kreistagssitzung am 24.03.2017.

Kein Wunder, dass bei solchen und den anderen reichlich brisanten Themen eine Drohne donnernd und nicht sonderlich hoch am Himmel über den Tischen auf der Obstwiese mit den SBL/FW-Jubiläumsgästen und -Mitgliedern kreiste!

Egal, wir, die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), machen weiter. Weder eine Drohne, noch die Wiedereinführung der Sperrklausel bei Kommunalwahlen (Danke dafür an CDU, SPD und Grüne!), weder Schelte vom Landrat, noch Ignorieren durch die Presse und durch viele Kreistagskollegen können uns erschüttern. Was kann uns denn noch passieren, jetzt, nach mehr als 10 Jahren SBL/FW!?

Filed under: TermineComments Off on Von einer Drohne eskortiert feierte die SBL ihren zehnten Geburtstag
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