Alle Ausschussvorsitzenden erhalten zusätzliche Vergütung
Ca. 5.300 Euro pro Jahr soll nun jeder der Ausschussvorsitzenden zusätzlich an Vergütung für seine Tätigkeit erhalten. Dafür, dass sie etwa 4 Aussschussitzungen pro Jahr leiten, wird die Aufwandsentschädigung der “normalen” Kreistagsmitglieder verdoppelt. Verursacher dieser teueren Regelung ist allerdings nicht der Hochsauerlandkreis selbst, sondern der Landtag NRW. Er hat diese Veränderung zum 01.01.2017 gesetzlich eingeführt.
Allerdings bestand und besteht die Möglichkeit, dies im HSK anders zu regeln, wie bereits in vielen Gemeinden beschlossen. Denn in der Hauptsatzung des Kreises – ebenso wie bei den Städten und Gemeinden – könnte geregelt werden, dass von dieser vom Land eingeführten Regelung einige oder alle Ausschüsse ausgenommen sind. Dafür müsste eine ausdrückliche Änderung der Hauptsatzung erfolgen. Nach einigem Hin und Her hatten Landrat und Kreisverwaltung für die Kreistagssitzung am 24.03.2017 auch einen entsprechenden Beschlussvorschlag eingebracht. Der hätte vom Kreistag mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen werden müssen.
Doch daraus entwickelte sich eine Posse. Änderungen der Hauptsatzung können nur mit der absoluten Mehrheit der gewählten Mitglieder des Kreistags, also mit mindestens 28 Ja-Stimmen beschlossen werden. Zunächst wies der Landrat darauf hin, dass die amtierenden Auschussvorsitzenden als befangen zu betrachten seien. Damit konnten 6 Kreistagsmitglieder von der CDU und 2 von der SPD bei der Abstimmung nicht mitwirken. Sie fielen dadurch für das Erreichen des Quorums aus. Es wurde offen abgestimmt, und SPD (14 Kreitagsmitglieder) sowie Grüne (3 Kreistagsmitglieder) stimmten nicht für die Änderung der Hauptsatznug des HSK, also indirekt für die zusätzliche Vergütung des Aussschussvorsitzenden. CDU (28 – 6 – x), FDP (3), SBL/FW (2), Linke (2) und Piraten (1 Kreistagsmitglied) stimmten zwar für die vorgeschlagene Satzungsänderung, aber die Kreisverwaltung zählte nur 26 Ja-Stimmen. Damit war das erforderliche Quorum nicht erreicht.
Es bleiben allerdings viele Merkwürdigkeiten. Der Sitzungssaal ist sehr unübersichtlich, so dass die Stimmen nicht leicht zu zählen sind. Bei dieser Abstimmung wurden die Nein-Stimmen und die Enthaltungen wurden gar nicht ausgezählt!!
Also wurde von der SBL/FW dreimal (!) das Ergebnis angezweifelt und Geschäftsordnungsanträge gestellt, zur Kontrolle der gesamten Stimmenzahl auch die Nein-Stimmen und die Enthaltungen zu zählen. Doch es geschah NICHTS. Weder ließ der Landrat über die Geschäftsordnungsanträge abstimmen noch wurde – wie in solchen Fällen üblich – die Zahl der Nein-Stimmen und der Enthaltungen festgestellt. Das Thema ist noch nicht zu Ende…