Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Der Landrat, die Flüchtlinge und fragende Einwohner

By adminRL at 10:14 pm on Saturday, April 1, 2017

Zu Beginn der Kreistagssitzung am 24.03.2017 fand – wie immer – eine Einwohnerfragestunde statt. Dieses Mal hatten sich 8 FragestellerInnen eingefunden, zur abgeschobenen Familie Quni aus Bestwig-Ramsbeck und zu den Ereignissen um den Ziegenhof in Brilon-Scharfenberg. Die Kreisverwaltung war vorbereitet, denn die Amtsleiter der Ausländerbehörde und des Kreisveterinäramtes saßen in der Nähe des Landrats, um die Fragen beantworten zu können.

Doch es gab ungewöhnliche Vorkommnisse. Bisher durften die Fragesteller oben von der Zuschauertribüne – wo sie ihre Plätze haben – ihre Fragen stellen. Doch dieses Mal erklärte der Landrat, Fragen würden nur vom Rednerpult unten im Saal zugelassen. Für die Einwohner, die fast alle zum ersten Mal an einer Kreistagssitzung teilnahmen, eine unangenehme Aufforderung. Und eine Grundlage in der Geschäftsordnung gibt es dafür nicht. Außerdem wurden von einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung, bevor Fragen gestellt werden durften, die Personalien der Einwohner festgehalten. Auch diese Registrierung wurde neu eingeführt, und auch dafür gibt es keine Grundlage in der Geschäftsordnung.
Kurze Zeit später lehnte der Kreistag mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen übrigens den Antrag ab, die Kreistagssitzung per Audio-Livestream zu übertragen, ab. Eine der Begründungen: Kreistagsmitglieder könnten dadurch in ihrer Redefreiheit gehemmt werden?

Wenn denn wenigstens die Fragen ordentlich beantwortet worden wären!
Unter den Fragestellerinnen waren 4 Damen aus Ramsbeck, die die hervorragend integrierte Familie Quni betreut hatten. Die Familie war im Januar – trotz des noch laufenden Härtefallverfahrens – abgeschoben worden. Eine der Fragestellerinnen berichtete, von einem zum Abschiebetrupp gehörenden Arzt sei die körperbehinderte Tochter der Familie gegen ihren Willen zweimal zur Einnahme von Tabletten gezwungen worden, vor der Abfahrt zum Flughafen und vor dem Abflug. Anschließend habe die Tochter drei Wochen lang kein Wort mehr gesprochen. Die Fragestellerin wollte im Auftrag der Familie wissen, welcher Arzt das war und um welche Medikamente es sich handelte. Der Leiter des Ausländerbehörde beantwortete die Fragen jedoch nicht. Die Familie solle sich selbst an ihn wenden. Nach der Abschiebung nach Albanien ist das kaum machbar…
Auch die Frage, warum nicht die Botschaft oder andere Institutionen sich um die Familie bei ihrer Ankunft in Albanien kümmern würden, die dort noch nicht einmal eine Wohnung hätte, wurde nicht beantwortet, ebenso wie die Frage, was aus dem Inventar in der bisherigen Wohnung der Familie geworden sei.

Später stand in der Sitzung der Antrag der SBL/FW-Fraktion auf der Tagesordnung , den Landrat per Resolution aufzufordern, während eines laufenden Härtefallverfahrens keinen Abschiebung vorzunehmen und Empfehlungen der Härtefallkommission anzuerkennen. Die beim NRW-Innenminister eingerichtete Härtefallkommission spricht für etwa 20% der gestellten Anträge eine Bleibeempfehlung aus, wurde dies mit der großen Mehrheit von CDU, SPD und FDP abgelehnt.

Was ist das für eine Art des Umgangs mit Menschen?

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Die Reise nach Norderney

By adminRL at 11:34 am on Friday, March 31, 2017

Am 14.03.2017 berichtete die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) über eine mehrtägige Tagung des Landrats mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Hochsauerlandkreises auf der Insel Norderney. Genauer gesagt dokumentierte die SBL/FW ihre Anfrage, die sie diesbezüglich an Landrat Dr. Schneider geschickt hatte. Die Kreistagsfraktion wollte in erster Linie wissen, was die Konferenz den Kreis gekostet hat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7346

Die Antwort aus dem Kreishaus ist da. Wir sind jetzt im Bilde. Sie sind es gleich auch:

„20. März 2017

Ihre Anfrage gem. 5 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Konferenz auf der lnsel Norderney; hier: Kosten für den Hochsauerlandkreis
vom 07.03.2017

Sehr geehrter Herr Loos,

an der HauptverwaItungsbeamten-Konferenz auf Norderney haben nur der Landrat und der Kreisdirektor als ständige Mitglieder der Konferenz teilgenommen. Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeiter der Kreisverwaltung waren weder ganz noch zeitweise beteiligt
.
Der Hochsauerlandkreis hat lediglich die reinen Tagungskosten für die Hauptverwaltungsbeamten-Konferenz in Höhe von 262,50 € übernommen. Jeder Teilnehmer rechnet die Reisekosten im Rahmen der geltenden Regelungen des Landesreisekostengesetzes Nordrhein-Westfalen mit seinem jeweiligen Dienstherrn ab.“

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Drastischer Rückgang der Anmeldezahlen am Gymnasium

By adminRL at 10:38 pm on Tuesday, March 28, 2017

Andere Städte haben die Anmeldezahlen zu ihren Schulen schon längst veröffentlicht. So stand in der WP Arnsberg bereits am 24.02.2017 ein Bericht über die Zahlen der für die weiterführenden Schulen neu angemeldeten Schülerinnen und Schüler. Eines der beiden städtischen Gymnasien hatte dabei gegenüber dem Vorjahr einen “deutlichen” Rückgang von 18 %.

Die Stadt Brilon hüllte sich bisher in Schweigen. Heute (am 28.03.2017) gab es im Schulausschuss dann endlich die Zahlen der neu angemeldeten Schülerinnen und Schüler. Und: Auffällig ist der drastische Rückgang der Anmeldezahlen am Gymnasium, von 101 für die jetzt laufende 5. Klasse auf nur noch 69 für das kommende Schuljahr, also um 32 %! Die private Marien-Realschule nimmt dagegen wieder 96 Schülerinnen und Schüler auf, und musste 37 weitere Bewerber abweisen. Die Zahl der Anmeldungen war also trotz größerer Konkurrenz durch die Sekundarschulen in Brilon und Olsberg fast doppelt so hoch wie für das Gymnasium. Ebenfalls mit 96 Schülerinnen und Schülern starten die 5. Klassen in der städtischen Sekundarschule.

Im Sommer verlassen insgesamt 233 Schülerinnen und Schüler die Abschlussklassen der Briloner Grundschulen. 261 sind für die Eingangsklassen von Gymnasium, Realschule und Sekundarschule neu angemeldet. Was auf den ersten Blick unproblematisch klingt, wird auffällig, wenn man bedenkt, dass laut Auskunft des Schulleiters die Marienschule 30 Schülerinnen und Schüler aus Olsberg aufnimmt. Und dass die Nachbarstadt Olsberg kein eigenes Gymnasium hat, sondern ihre Schülerinnen und Schüler meist zum Gymnasium in Brilon gehen.

Keine Auskunft geben konnte die Schulverwaltung, wie viele Schülerinnen und Schüler für die 5. Klassen in Büren, Willingen, Olsberg, Bestwig und Wünnenberg angemeldet sind. Vor allem die im Sommer 2016 erfolgreich gestartete Gesamtschule in Büren weist eine hohe Attraktivität auf. Für das neue Schuljahr lagen dort Anfang März bereits mehr als 140 Anmeldungen vor, obwohl nur 96 Plätze vorhanden sind. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, die Angaben über die auspendelnden Schülerinnen und Schüler nachzuliefern.

Fazit:
Aufgrund der Anmeldezahlen für ein Schuljahr lassen sich noch keine endgültigen Schlüsse ziehen. Aber ein Rückgang um fast ein Drittel bei den Anmeldungen zum Gymnasium wirft viele Fragen auf. Die Diskussion um G8 und G9 erhält so durch die Entwicklung der Anmeldungen neue Nahrung. Und ebenso die Diskussion, warum in allen anderen 52 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW jeweils mehrere Gesamtschulen bestehen, die zum ganz großen Teil sehr erfolgreich sind, im HSK aber immer noch keine einzige Gesamtschule existiert!

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Nachspiel I zur Kreistagssitzung vom 24.03.2017

By adminRL at 1:54 pm on Tuesday, March 28, 2017

Dieses Nachspiel betrifft in erster Linie die Kreistagsmitglieder.

Eine „Sensation“ in den Augen mancher Betrachter war wohl die Abstimmung über die Zahlung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung an die Ausschussvorsitzenden, wie z.B. Schulausschuss und Kreisjugendhilfeausschuss, deklariert als „Änderung der Hauptsatzung“. Da diese Änderung nicht beschlossen wurde, erhalten nun alle Ausschussvorsitzenden automatisch etwa 5.300 Euro an zusätzlicher Aufwandsentschädigung, dafür, dass sie etwa 2-bis 5mal im Jahr eine Ausschusssitzung leiten.
Zum Einlesen:
http://sbl-fraktion.de/?p=7375

Reinhard Loos von der SBL/FW-Fraktion möchte einen möglicherweise nicht ordnungsgemäß zustande gekommenen Kreistagsbeschluss nicht ohne Weiteres hinnehmen. Daher schrieb er am 26.03.2017 den Landrat an und forderte ihn auf, den Beschluss zu beanstanden.

„Aufforderung zur Beanstandung gemäß § 39 Abs. 2 Kreisordnung NRW eines Beschlusses der Kreistags vom 24.03.2017, TOP 7.1

Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Sitzung des Kreistags am 24.03.2017 hat der Kreistag in TOP 7.1 über eine Änderung der Hauptsatzung abgestimmt.

Die Abstimmung per Handzeichen verlief sehr unübersichtlich, und von der Kreisverwaltung wurden nur die Ja-Stimmen ausgezählt. Da sich bei dieser Auszählung nur 26 Ja-Stimmen ergaben, verkündete der Landrat als Vorsitzender des Kreistags, dass das notwendige Quorum von 28 Stimmen nicht erreicht sei.

Der Unterzeichner hat nach der Bekanntgabe des Ergebnisses drei Geschäftsordnungsanträge gestellt und dabei das Ergebnis der Abstimmung angezweifelt. U.a. hat er beantragt, zur Kontrolle der Gesamtstimmenzahl auch die Nein-Stimmen und die Enthaltungen auszuzählen, wie es gerade bei knappen Abstimmungen in einem unübersichtlichen Sitzungsraum allgemein üblich ist, und die Auszählung zu wiederholen. Jedoch wurde weder so verfahren wie beantragt noch über einen einzigen der Geschäftsordnungsanträge abgestimmt.

Dies stellt grobe Verstöße gegen § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags dar.

Hinzu kommt, dass nach der Erinnerung des Unterzeichners auf Aufforderung des Vorsitzenden alle anwesenden Ausschussvorsitzenden wegen Befangenheit sich nicht an der Abstimmung beteiligt haben. Die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses konnte aber wegen der Regelung in § 31 Satz 1 Nr. 2 KrO NRW gar nicht vom Ergebnis der Abstimmung über die Änderung der Hauptsatzung betroffen sein.

Daher fordere ich Sie auf, den o.g. Beschluss unverzüglich zu beanstanden, da das Zustandekommen das geltende Recht verletzt und außerdem dem Kreis ein finanzieller Schaden droht.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der Fraktion SBL/FW“

Wir werden berichten wie es weitergeht …

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Mehr Öffentlichkeit ist unerwünscht

By adminRL at 10:43 pm on Monday, March 27, 2017

Schon mehrfach hatte die SBL/FW beantragt, Kreistagssitzungen per Video-Stream zu übertragen. Dann hätten mehr Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, zumindest einzelne Tagesordnungspunkte zu verfolgen. Für viele potentielle Interessenten ist es unrealistisch, freitags ab 15 Uhr auf der der Besuchertribüne im Kreishaus zu sitzen. Diverse andere Kommunen (z.B. Köln, Bonn, Düsseldorf, Neuss, Erfurt) haben solche Streams bereits eingeführt, als Beitrag zu mehr Transparenz des Kommunalparlements.

In Köln wurde der Antrag übrigens von der FDP-Fraktion gestellt. In der Begründung steht: “Durch die Öffentlichkeit der Sitzung soll allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, die Arbeit der gewählten Volksvertreterinnen und -vertreter zu verfolgen. Durch die Möglichkeit, die Sitzungen öffentlich zu verfolgen, soll das allgemeine Interesse an der kommunalen Selbstverwaltung geweckt und gefördert werden. Zudem dient die Öffentlichkeit der Ratssitzungen auch der Kontrolle der Ratsmitglieder durch die Bürgerschaft. Der Bürger wird befähigt, das Verhalten der Fraktionen und der Ratsmitglieder zu bewerten und hieraus die politischen Konsequenzen zu ziehen.”
Das stimmt, scheint aber für die HSK-FDP nicht zu gelten!

In der Haushaltsdebatte des HSK-Kreistags im Dezember 2016 hatten die Piraten einen relativ bescheidenen Antrag gestellt:
“Im Haushalt 2017 werden einmalig bis zu 2.500 € für die Evaluierung und Einrichtung von Audiostreams der Sitzungen des Kreistags bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt
entsprechende Lösungen zu finden und dem Kreistag vorzustellen.”

Es sollte also noch keine Einführung beschlossen werden und es ging dieses Mal gar nicht um Bilder, sondern nur um Töne.
Doch selbst dies war für die “GaGaGroKo” (GanzGanzGroßeKoalition, bestehend aus CDU, SPD, FDP und Grünen) zu viel. Bei der Debatte über diesen Antrag am 24.03.2017 stimmte sie im Kreistag geschlossen mit “Nein”.

Die Argumente könnten nur überraschen. Angeblich würden dadurch Kreistagsmitglieder gehemmt, frei zu reden??
Wir meinen: Wer sich als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger in den Kreistag wählen lässt, sollte auch den Mut haben, dass einige Worte von ihm nach außen dringen. Und wer das trotzdem nicht möchte: In allen Beschlüssen anderer Kommunen zum Streaming ist geregelt, dass jedes Mitglied des Kommunalparlaments bei jedem eigenen Beitrag die Übertragung ausschließen kann. Wo also liegt das Problem?
Dabei wäre es gerade in der letzten Kreistagssitzung interessant und lehrreich gewesen, wenn sie eine größere Öffentlichkeit hätte verfolgen können. Wir kommen darauf noch zurück…

Besonders merkwürdig: Der Landrat verlangte in dieser Sitzung von den 8 Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich in der Einwohnerfragestunde zu Wort meldeten, dass sie statt wie sonst von der Tribüne aus vom Rednerpult unten im Sitzungssaal sprechen und sich damit ins “Rampenlicht” stellen mussten. Dabei waren sie fast alle zum ersten Mal in einer Kreistagssitzung anwesend. Und bevor sie Fragen stellen durften, wurden auch noch ihre Personalien aufgeschrieben…

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Alle Ausschussvorsitzenden erhalten zusätzliche Vergütung

By adminRL at 7:33 pm on Saturday, March 25, 2017

Ca. 5.300 Euro pro Jahr soll nun jeder der Ausschussvorsitzenden zusätzlich an Vergütung für seine Tätigkeit erhalten. Dafür, dass sie etwa 4 Aussschussitzungen pro Jahr leiten, wird die Aufwandsentschädigung der “normalen” Kreistagsmitglieder verdoppelt. Verursacher dieser teueren Regelung ist allerdings nicht der Hochsauerlandkreis selbst, sondern der Landtag NRW. Er hat diese Veränderung zum 01.01.2017 gesetzlich eingeführt.

Allerdings bestand und besteht die Möglichkeit, dies im HSK anders zu regeln, wie bereits in vielen Gemeinden beschlossen. Denn in der Hauptsatzung des Kreises – ebenso wie bei den Städten und Gemeinden – könnte geregelt werden, dass von dieser vom Land eingeführten Regelung einige oder alle Ausschüsse ausgenommen sind. Dafür müsste eine ausdrückliche Änderung der Hauptsatzung erfolgen. Nach einigem Hin und Her hatten Landrat und Kreisverwaltung für die Kreistagssitzung am 24.03.2017 auch einen entsprechenden Beschlussvorschlag eingebracht. Der hätte vom Kreistag mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen werden müssen.

Doch daraus entwickelte sich eine Posse. Änderungen der Hauptsatzung können nur mit der absoluten Mehrheit der gewählten Mitglieder des Kreistags, also mit mindestens 28 Ja-Stimmen beschlossen werden. Zunächst wies der Landrat darauf hin, dass die amtierenden Auschussvorsitzenden als befangen zu betrachten seien. Damit konnten 6 Kreistagsmitglieder von der CDU und 2 von der SPD bei der Abstimmung nicht mitwirken. Sie fielen dadurch für das Erreichen des Quorums aus. Es wurde offen abgestimmt, und SPD (14 Kreitagsmitglieder) sowie Grüne (3 Kreistagsmitglieder) stimmten nicht für die Änderung der Hauptsatznug des HSK, also indirekt für die zusätzliche Vergütung des Aussschussvorsitzenden. CDU (28 – 6 – x), FDP (3), SBL/FW (2), Linke (2) und Piraten (1 Kreistagsmitglied) stimmten zwar für die vorgeschlagene Satzungsänderung, aber die Kreisverwaltung zählte nur 26 Ja-Stimmen. Damit war das erforderliche Quorum nicht erreicht.

Es bleiben allerdings viele Merkwürdigkeiten. Der Sitzungssaal ist sehr unübersichtlich, so dass die Stimmen nicht leicht zu zählen sind. Bei dieser Abstimmung wurden die Nein-Stimmen und die Enthaltungen wurden gar nicht ausgezählt!!
Also wurde von der SBL/FW dreimal (!) das Ergebnis angezweifelt und Geschäftsordnungsanträge gestellt, zur Kontrolle der gesamten Stimmenzahl auch die Nein-Stimmen und die Enthaltungen zu zählen. Doch es geschah NICHTS. Weder ließ der Landrat über die Geschäftsordnungsanträge abstimmen noch wurde – wie in solchen Fällen üblich – die Zahl der Nein-Stimmen und der Enthaltungen festgestellt. Das Thema ist noch nicht zu Ende…

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Landrat will anscheinend Empfehlungen der Härtefallkommission ignorieren

By adminRL at 2:41 pm on Thursday, March 23, 2017

Beim Innenministerium des Landes NRW besteht für Flüchtlingsangelegenheiten eine Härtefallkommission. Ihr gehören 9 Personen an, darunter 2 Mitarbeiterinnen des Ministeriums und der Leiter einer lokalen Ausländerbehörde. “Seit dem 01. Januar 2005 wurde in annähernd 2.000 Verfahren die Härtefallkommission angerufen, um die aufenthaltsrechtliche Situation zu verbessern. In etwa zwanzig Prozent der beratenen Fälle sah sich die Härtefallkommission nach Abwägung aller für und gegen ein Antragsbegehren sprechenden Gründe in der Lage, wegen des besonders gelagerten Einzelfalles ein Ersuchen an die Ausländerbehörde zu richten. Diesem Ersuchen sind die Ausländerbehörden in der Regel gefolgt. Dadurch konnte den Betroffenen eine Zukunftsperspektive gegeben werden.”
Näheres zu Auftrag und Arbeit dieser Kommission steht hier: http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/auslaenderfragen/haertefallkommission.html

Bisher gab es keinen Zweifel daran, dass während eines laufenden Härtefallantrages keine Abschiebung erfolgt. Dies hat sich nun geändert: Mitte Januar wurde die fünfköpfige Familie Quni aus Ramsbeck in der Nacht von etwa einem Dutzend Beamten aus den Betten geholt und nach Albanien abgeschoben, trotz des noch laufenden Härtefallverfahrens.

Diesen Vorfall nahm die SBL/FW-Kreistagsfraktion zum Anlass, für die Kreistagssitzung am 24.03.2017 den Beschluss einer Resolution zu beantragen:
“Der Kreistag fordert den Landrat auf,
1. wenn die Kreisverwaltung von einem gestellten Härtefallantrag Kenntnis hat, während des laufenden Härtefallantrages die Person, für die dieser Antrag gestellt wurde, nicht ab-zuschieben (wie vom Landrat in der Kreistagssitzung am 04.03.2016 zugesagt);
2. alle Empfehlungen der Härtefallkommission anzuerkennen und anzuwenden.“

Die Verwaltung hat dazu die Drucksache 9/717 erstellt, und nun ist ‘die Katze aus dem Sack’! Der Landrat und das Ausländeramt beabsichtigen offensichtlich, Beschlüsse der Härtefallkommission in der Regel nicht mehr zu beachten. Denn für eine weitere Betrachtung des Falles sind “u.a.” die folgenden 5 Kriterien relevant:
“- Es müssen besondere Umstände vorliegen, die den Fall von der Mehrzahl der ausreisepflichtigen Personen abheben.
– Zielstaatsbezogene Gründe bleiben unberücksichtigt, da eine abschließende Entscheidung dem BAMF obliegt.
– Der Lebensunterhalt ist durch eigene Erwerbstätigkeit derzeit und perspektivisch sicherzustellen.
– Entsprechend der Aufenthaltsdauer wird eine Integration in die Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erwartet. Hierzu gehören u.a. Sprachkenntnisse, regelmäßiger Schulbesuch der schulpflichtigen Kinder.
– Strafrechtliche Verurteilungen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen aufenthaltsrechtlicher Straftaten bleiben außer Betracht.” (Anmerkung: Von einem hiesigen Amtsgericht ist ein solches Straßmaß alleine deswegen verhängt worden, weil ein Flüchtling “illegal” eingereist ist. Was hätte es denn sonst tun sollen??)

Bei einigen dieser Kriterien gibt es einen sehr weiten Beurteilungsspielraum. Ob dieser zu Gunsten der Flüchtlinge gesehen wird, darf bezweifelt werden…

Hinzu kommt, dass es als Ausschlussgrund betrachtet wird, wenn zum Zeitpunkt des Eingangs des Härtefallantrags der Termin einer “Rückführung” bereits feststeht. Laut Aussage der Kreisverwaltung sei der Flugtermin für Familie Quni bereits mehr als drei Monate im voraus festgelegt worden…

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Ziegenkäse, ade! Oder: Ist das Prädikat „Bio“ nur eine Frage der Definition?

By adminRL at 12:41 pm on Wednesday, March 22, 2017

In Brilon und in einem größeren Radius im Sauerland scheiden sich die Geister wegen eines Bio-Ziegenhofs. Denn nach Aussagen dort beschäftigter ehemaliger Mitarbeiter und weiterer Augenzeugen herrschten (oder herrschen?) auf diesem Hof Zustände, die geeignet sind, jedem Tierfreund die Tränen in die Augen zu treiben. Nachzulesen ist das z.B. hier:
http://brilon-totallokal.de/2017/02/12/undercover-recherche-ziegen-auf-biohof-in-brilon-schwer-misshandelt-peta-zeigt-landwirt-an/

Schlimm … und noch schlimmer, weil es sich bei dem „Skandal-Hof“ um einen Betrieb mit Bio-Siegel handelt. Wer stellt sich da nicht unwillkürlich die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit der Bio-Zertifizierung!? Spielt das Tierwohl bei der Vergabe des Bio-Siegels überhaupt eine Rolle? Offenbar sind wir nicht die ersten die danach fragen. WELT N24 veröffentlichte im August 2015 dazu diesen Bericht.
Klick:
https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article145631281/Verstuemmelte-Tiere-Das-Bio-Siegel-gibt-es-trotzdem.html

Hier einige Auszüge aus dem Artikel und zwar die, bei denen es speziell um die Tierhaltung geht. Zunächst: Es gibt verschiedene Bio-Siegel. Die einen stellen höhere Ansprüche, die anderen niedrigere. Niedrigschwellig scheint das EU-Siegel zu sein. Da sei z.B. die Enthornung nicht geregelt und die Fütterung mit gentechnisch verändertem Futter wäre erlaubt. „Das EU-Siegel steht nur für einen Mindeststandard in der biologischen Wirtschaft“, wird Armin Valet von der Verbraucherschutzzentrale Hamburg zitiert.

Bessere Noten bekommt in dem Bericht das Demeter-Siegel. Zitat: „Aber auch solange das Tier noch lebt, gibt es gehörige Unterschiede zwischen den Bioanbietern. Für die Rinderhaltung haben die Demeter-Bauern sich die schärfsten Regeln unter den Bioverbänden auferlegt. Sie lassen den Rindern ihre Hörner, während die Kälber auf den konventionellen und auch den meisten Biohöfen in den ersten sechs Lebenswochen enthornt werden. So können sie im Stall enger gehalten werden und verletzen sich trotzdem nicht gegenseitig.“

Hörner und Schwänze dürften jedoch fast überall entfernt werden. Bioland, Naturland und Ecoland riefen ihre Bauern zwar dazu auf, die Ställe so geräumig zu gestalten, dass die Tiere nicht enthornt werden müssen, aber auf Antrag könne die Erlaubnis trotzdem erteilt werden. Die EU habe hier keine Regeln aufgestellt. Deshalb dürften auf Höfen im EU-Ausland die Hornstellen bei den Kälbern auch weggeätzt werden. In Deutschland wäre der Ätzstift dagegen überall verboten.

Auch für den sonstigen Umgang mit den Tieren gebe es in den EU-Richtlinien keine eindeutige Regelung. Es hieße dort lediglich: „Ein Leiden der Tiere, einschließlich Verstümmelung, ist während der gesamten Lebensdauer der Tiere sowie bei der Schlachtung so gering wie möglich zu halten.“ Doch die Anbauverbände Demeter, Naturland und Bioland ließen das Zähne-Abschleifen bei Ferkeln grundsätzlich nicht zu, heißt es weiter in dem WELT-Artikel vom 26.08.2015.

Insofern bleibt zu hoffen, dass Bioland bei der Aufklärung der Vorwürfe gegen den Bio-Ziegenhof-Betreiber im Hochsauerlandkreis engagiert mitwirkt! Ansonsten: „Ziegenkäse, ade!“

PS: Noch nachdenklicher stimmt DAS:
http://www.biowahrheit.de/inhalt/verbaende.htm

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“Alles Lug und Trug”?

By adminRL at 11:51 am on Tuesday, March 21, 2017

Nun hat auch eine überregionale Zeitung die Vorgänge um den “Bio”-Ziegenhof in Brilon-Scharfenberg aufgegriffen. In der “taz” vom 20.03.2017 wird berichtet, dass “neben der offensichtlichen Tierquälerei … es der Betreiber auch mit anderen Vorschriften nicht so genau zu nehmen” scheint.

Im Fall des Ziegenhofs in Brilon hätte der 2014 eingeführte “Tierwohlcheck” offenbar versagt. “Bioland habe dem Betrieb unmittelbar die Mitgliedschaft gekündigt, nachdem der Verband von den Vorwürfen erfahren habe, heißt es vonseiten des Ökoverbandes.”

Peta zeige “sich vom Versagen des Tierwohlchecks wenig überrascht. ‘Das ist alles Lug und Trug’, sagte Sprecher Edmund Haferbeck über die Kontrollmechanismen auf den Biohöfen. Dabei spielt er etwa auf den Umstand an, dass die Biohöfe sich ihre Kontrollstellen selbst auswählen können und die Inspektionen nur in Ausnahmefällen unangekündigt sind.”

“Bioland weist zwar darauf hin, dass die ABCert erhebliche Gesundheitsmängel auf dem Ziegenhof festgestellt habe, woraufhin der Betrieb aufgefordert worden sei, ein Gesundheitskonzept zu erarbeiteten. Doch haben die Mängel allein offensichtlich nicht gereicht, dem Betrieb das Bioland-Siegel zu entziehen.”

Skepsis scheine angebracht, denn nach einer weiteren Kontrolle durch ABCert am 18.01.2017 gelte der Hof weiter als “zertifizierter Hersteller ökologischer Erzeugnisse” und dürfe seine Produkte weiterhin unter dem EU-Biosiegel vertreiben.

Der vollständige Artikel der taz steht hier: https://www.taz.de/Haltung-von-Milchziegen-auf-Biohoefen/!5390248/

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Resolution zur Flüchtligspolitik

By adminRL at 8:55 pm on Sunday, March 19, 2017

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hat für die Kreistagssitzung am 24.03.2017 beantragt, dass der Kreistag eine Resolution zur Flüchtlingspolitik beschließt. Anlass war die Abschienbung einer fünfköpfigen Familie aus Bestwig nach Albanien. Diese Abschiebung wurde vom Ausländeramt des HSK veranlasst, obwohl über einen Antrag an die Härtefallkommission des Landes NRW noch nicht entschieden worden war. Noch vor einem Jahr hatte der Landrat im Kreistag zugesagt, während eines laufenden Härtefallverfahrens keine Abschiebung vorzunehmen. Die beim Innenministerium eingerichtete Härtefallkommission prüft die ihr vorgelegten Fälle sorgfältig und spricht nur in begründeten Fällen eine Bleibeempfehlung aus.

Die vorgeschlagene Resolution:

„Der Kreistag fordert den Landrat auf,
– wenn die Kreisverwaltung von einem gestellten Härtefallantrag Kenntnis hat, während des laufenden Härtefallantrages die Personen, für die dieser Antrag gestellt wurde, nicht abzuschieben (wie vom Landrat in der Kreistagssitzung am 04.03.2016 zugesagt);
– alle Empfehlungen der Härtefallkommission anzuerkennen und anzuwenden.“

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Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur öffentlichen Fraktionssitzung nach Meschede ein!

By adminRL at 9:13 am on Saturday, March 18, 2017

Wie immer vor einer Kreistagssitzung treffen sich die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) an einem Ort irgendwo im Hochsauerlandkreis zu einer öffentlichen Fraktionssitzung.

Am Mittwoch dem 22.03.2017 ist es wieder soweit. Die Versammlung findet diesmal in Meschede in der Gaststätte „Zum Pulverturn“, Pulverturmstraße 33, statt. Beginn ist um 19.00 Uhr.

Welche Themen stehen an?
Die Kreistagsmitglieder Stefan Rabe und Reinhard Loos möchten gerne einige wichtige Ta-gesordnungspunkte der Kreistagssitzung (am 24.03.2017) erörtern, wie die
• Sanierung der Berufskollegs im Hochsauerlandkreis
• Breitbandstrategie des Hochsauerlandkreises 2017-2026
• Wiedereinführung von KFZ-Altkennzeichen
• Aktualisierung der Naturdenkmalverordnung
• sowie die beiden von der SBL/FW beantragen Berichte über misshandelte und unterernährte Ziegen auf einem Biohof im Stadtgebiet Brilon und über verwahrloste und verhungerte Ziegen im Stadtgebiet Medebach.

Zudem hat SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos in den letzten Tagen mehrere weitere Anträge gestellt. So beantragte er beispielsweise bei Landrat Dr. Karl Schneider, dass im HSK alle Ausschussvorsitzenden keine zusätzlichen Aufwandsentschädigungen erhalten sollen. Hintergrund dafür ist die vom Land NRW neu eröffnete Möglichkeit, Ausschussvorsitzenden, wie z.B. den Vorsitzenden vom Schulausschuss und Wirtschaftsausschuss, ab 01.01.2017 eine doppelte Aufwandsentschädigung zu zahlen.

Mit einem anderen Antrag forderte die SBL/FW-Fraktion einen Bericht über Umfang und Nutzung des MobiTickets im HSK. Wie aus dem Kreishaus zu vernehmen ist, steht das erst Anfang dieses Jahres neu eingeführte Sozialticket womöglich schon auf der Kippe. Vielleicht liegt es daran, dass die ermäßigten Fahrscheine wesentlich häufiger verkauft werden als prognostiziert oder dass der an die Verkehrsträger zu zahlende Zuschuss zu hoch bemessen wurde?

Am 09.03.2017 sandte die Fraktion eine Resolution an den Landrat, mit der sie Dr. Schneider auffordert, Flüchtlinge nicht während eines laufenden Härtefallantrags abzuschieben, sondern zunächst alle Empfehlungen der Härtefallkommission abzuwarten. Dabei nimmt die SBL/FW Bezug auf den Fall einer gut integrierten fünfköpfigen Familie aus Bestwig mit einem behinderten Kind, die im Januar von der Ausländerbehörde des HSK – trotz eines laufenden Härtefallverfahrens – nach Albanien abgeschoben worden ist.

Die Kreistagsmitglieder Stefan Rabe und Reinhard Loos freuen sich auf einen spannenden Abend im „Pulverturm“. Gäste sind bei der Fraktionssitzung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) – wie immer – herzlich willkommen!

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Einnahmen der RLG aus dem Sozialticket bleiben vorerst ein Rätsel

By adminRL at 12:58 am on Thursday, March 16, 2017

Letzte Woche stellten wir die Anfrage der SBL/FW-Fraktion zu dem vielleicht nicht mehr lange existierenden MobiTicket vor …
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7329

… und versprachen einen Bericht über die Antwort der Kreisverwaltung.

Nun ist die Antwort da. Wir stellen hier DAS Schreiben der Organisationseinheit „Regional-entwicklung, Wirtschaftsförderung (WFG) vom 03.03.2017 schnörkellos ein:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage vom 24.02.16 beantworte ich wie folgt:

Zu 1. Die bereinigte Nettoeinnahme für die RLG Regionalverkehr Ruhr-Lippe nach Ausgabe der Tickets für die Monate Januar und Februar ist noch nicht bekannt. Ausgleichansprüche der erlösverantwortlichen Partner für die Nutzung von Zug und Bus sind bisher nicht formuliert.
Fragen der Einnahmeaufteilung wurden bedingt durch den hohen Zeitdruck und die im Vorfeld fehlenden Daten zu Nachfrage und konkreter Nutzung zunächst zurück gestellt, um in erster Priorität die rechtzeitige und störungsfreie Einführung eines einfachen Ticketangebots gewährleisten zu können.

Zu 2. Die Situation im Kreis Soest entspricht der im Hochsauerlandkreis, sodass auch für den Kreis Soest keine entsprechenden Informationen möglich sind.

Zu 3. Die Daten zur Nutzung des MobiTickets getrennt für die einzelnen Gruppen der Berechtigten gemäß Förderrichtlinie des Landes NRW konnten noch nicht ausgewertet werden. Die RLG stellt eine entsprechende Auswertung voraussichtlich für Mai 2017 in Aussicht.“

Zum besseren Verständnis, das waren und sind die drei Fragen der Sauerländer Bürgerliste:
„1. Welche Einnahmen aus der Ausgabe dieser Tickets verblieben im Januar 2017 und im
Februar 2017 aus dem HSK bei der RLG (nach Abführung der anteiligen Einnahmen an
die anderen Verkehrsträger wie z.B. BRS)?
2. Wie hoch sind die entsprechenden Einnahmen der RLG aus dem Kreis Soest?
3. Wie teilen sich die ausgegebenen Tickets in den beiden Monaten auf die Gruppen der
Berechtigten auf:
– Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II,
– Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII,
– Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
– Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?“
Wahrscheinlich werden wir dazu noch einmal etwas schreiben …

Auch im Wirtschaftsausschuss des HSK am 13.03.2017 waren die Kosten für das und die Einnahmen aus dem MobiTicket ein Thema. Die SBL/FW-Fraktion kritisierte erneut, dass der Kreistag – auf Vorschlag der Kreisverwaltung – eine sehr teure Variante für das kreisweite Ticket beschlossen hatte. Zu den 30 Euro Eigenbeitrag kommt ein monatlicher Zuschuss von 55,96 Euro. Diesen erhält die Kreiskasse bisher durch einen Zuschuss des Landes NRW refinanziert. Den Verkehrsträgern fließen somit pro Ticket und Jahr etwa 1.032 Euro zu. Was davon als echte Mehreinnahme der RLG den vom HSK auszugleichenden Verlust der RLG reduziert, konnte die Kreisverwaltung auch in der Ausschusssitzung noch nicht beantworten.

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Landrat und Bürgermeister tagten auf Norderney

By adminRL at 8:59 am on Tuesday, March 14, 2017

In der letzten Woche findet auf Norderney eine mehrtägige Konferenz des Landrats mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Hochsauerlandkreises statt.

In dem Zusammenhang bat Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), am 07.03.2017 Landrat Dr. Karl Schneider um die Beantwortung von zwei Fragen:

• Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung nehmen für die ganze Dauer oder zeitweise an dieser Konferenz teil?

• Welche Kosten (Fahrt, Übernachtung, Verpflegung, sonstige Reisekosten, Überstundenvergütung bzw. -ausgleich) entstehen der Kreisverwaltung durch diese Konferenz?

Über die Antwort des Landrats werden wir berichten.

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Über Apothekenschließungen in Sundern, angemessene Unterkunftskosten bei Grundsicherung, Nutzung des MobiTickets und Konzepttreue

By adminRL at 1:19 am on Saturday, March 11, 2017

SBL/FW stellte drei Anträge

Am 28.02.2017 formulierte Kreistagsmitglied Reinhard Loos drei Anträge für die Tagesord-ung der nächsten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses, die am kommenden Mittwoch stattfindet. Der Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schrieb folgendes:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender!

Für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses (derzeit im Terminkalen-der des Kreistags angekündigt für den 15.03.2017) beantragt unsere Fraktion folgende
Tagesordnungspunkte:

1. Informationen zur Schließung von 2 Apotheken in Sundern im Februar 2017 durch den vom HSK beauftragten Amtsapotheker und zur möglichen weiteren Entwicklung der Medikamenten-Versorgung in Sundern.

2. Bericht über den Stand der Arbeiten für ein neues Konzept über die angemessenen Kosten der Unterkunft für Empfänger von Grundsicherungsleistungen im Kreisgebiet.

3. Bericht über den Umfang und die Art der Nutzung des Sozialtickets (“MobiTicket”) differenziert für die 4 Nutzergruppen (Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II,
von Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII, von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz und von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) und über Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Sozialtickets aufgrund der bisherigen Erfahrungen.“

Kosten der Unterkunft – HSK hält weiter an seinem „schlüssigen Konzept“ fest

Zwischenzeitlich ging die Kreisverwaltung in der Verwaltungsvorlage 9/710 vom 06.03.2017 auf den Antrag der SBL/FW zu den Kosten der Unterkunft (KdU) ein. Wir vermuten, einige Betroffene könnte das interessieren? Darum zitieren wir hier das Schreiben der Kreisverwaltung::

„Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten

1. Ausgangslage

Nach § 22 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Eine gleichlautende Regelung enthält § 35 des Zwölften Buches Sozialge-setzbuch (SGB XII).

Das Wort “angemessen” ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar und vom zuständigen Leistungsträger auszufüllen ist. Das Bundessozi-algericht hat insoweit in zahlreichen Entscheidungen festgelegt, dass angemessene Unter-kunftskosten diejenigen sind, die mittels eines sog. „Schlüssigen Konzeptes“ ermittelt werden und die örtlichen Gegebenheiten im Vergleichsraum wiedergeben.

Zur Erstellung eines Schlüssigen Konzeptes hat der HSK im Mai 2012 nach Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens die Firma Analyse & Konzepte, Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung mbH aus Hamburg, mit einer Mietwerterhebung und der Bestimmung angemessener Mietwerte in der Region beauftragt.

Analog der Vorgaben zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels im Sinne der §§ 558c ff. BGB hat der Gesetzgeber in § 22c SGB II für diejenigen Kommunen, die die Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung mittels einer Satzung vornehmen (Anmerkung: Satzungslösung ist in NRW nicht zugelassen), die Pflicht zur Überprüfung der Werte im Zwei-Jahres-Rhythmus vorgegeben.

In Anlehnung an diese Regelungen wurden die bestehenden Richtwerte bereits im August 2014 mittels einer Indexfortschreibung der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskos-ten angepasst. Turnusgemäß ist ausgehend von einer Datenbasis zum Stichtag 01. September 2016 eine komplette Überprüfung der Festlegungen in Auftrag geben worden.

2. Weiteres Vorgehen

Analyse & Konzepte hat zum Stichtag 01. September 2016 durch schriftliche Befragung von Großvermietern und Mietern aktuelle Mietwerte in der Region erhoben. Zum selben Stichtag wurden von der Verwaltung die SGB II- und SGB XII-Datensätze ausgewertet sowie die Daten der Wohngeld- und Asylbewerberleistungsempfänger übermittelt.

Nach Vorstellung der Ergebnisse der Mietwerterhebung sowie der Datenauswertungen durch die Firma Analyse & Konzepte und Abstimmung mit den Städten und Gemeinden ist eine ausführliche Information des Gesundheits- und Sozialausschusses in der Sitzung am 12. Juni 2017 vorgesehen.“

Stoische Treue zum „Schlüssigen Konzept“ – Anmerkungen der SBL/FW:

Über die Frage nach dem Schlüssigen Konzept der Firma Analyse und Konzepte wurde von Gerichten schon mehrfach entschieden. Öfters fiel das Urteil nicht im Sinne der Firma und ihrer Auftraggeber aus. So geschehen beispielweise am 19.02.2016. Da erklärte das Sozialgericht Dortmund aufgrund der Klage einer fast 80jährigen Rentnerin das Konzept des Hochsauerlandkreises über die angemessenen Mieten von Grundsicherungsempfängern für “gescheitert”. Die Klägerin bekam den Anspruch auf Anerkennung einer Miete in Höhe der Wohngeldtabelle plus 10% Sicherheitszuschlag zuerkannt. Zuvor hatten bereits die Sozialgerichte Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Unterkunftskosten-Konzepte desselben Unternehmens, das auch vom Hochsauerlandkreis mit der Erstellung des Konzepts beauftragt worden war, aufgehoben.
Mehr dazu hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=6720
Die Entscheidung zum Konzept des HSK ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil der Hochsauerlandkreis beim Landessozialgericht Berufung eingelegt hat. Damit wurde von der Kreisverwaltung ein Rechtsanwalt aus Delmenhorst (!) beauftragt…

Was ist mit dem „Rest“?

Eins nach dem anderen. Auch darüber will die SBL/FW noch berichten ….

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Gerichtsverhandlung um die Errichtung der Putenmastanlage in Meschede-Schederberge endete mit einer kleinen Überraschung

By adminRL at 8:25 am on Wednesday, March 8, 2017

Termin beim Verwaltungsgericht mit Spannung erwartet
Lange hatte die Dorfgemeinschaft Schederberge auf die Verhandlung beim Verwaltungsgericht Arnsberg über die Klage gegen die Genehmigung der Putenmastanlage gewartet. Am 07. März 2017 war es endlich soweit.

Starkes Aufgebot aus Schederberge
Die Klägerin ist diejenige Hauseigentümerin, der die Massen-Mastanlage mit etwa 6,40 Metern Abstand zwischen ihrem Haus und einer Stallung am engsten auf die Pelle rückt. Sie kam in Begleitung vieler Dorfbewohner. Der Gerichtssaal beim Verwaltungsgericht Arnsberg wurde erstaunlich voll.

Die anderen Beteiligten
Die Beklagte, es handelte sich um die Stadt Meschede, wurde durch den Leiter des Bauordnungsamts und eine Rechtsanwältin vertreten. Die weiteren Akteure möchten wir auch erwähnen. Es waren zwei sogenannte Beigeladene, der eine ein Vertreter der Landwirtschaftskammer, der andere der Putenmastbetreiber himself sowie ihr gemeinsamer (!) Anwalt. Klar, auch der Klägerin stand ein Rechtsbeistand zur Seite.

Der Verhandlungsauftakt
Nachdem alle Platz gefunden hatten, ging die Verhandlung mit wenigen Minuten Verspätung los, zunächst mit einem kleinen Geplänkel wegen eines angeblich verspätet bei der Landwirtschaftskammer eingetroffenen Schriftsatzes. Es folgte das Vorlesen der Klageschrift inklusive eines umfangreichen, von den Schederbergern in Auftrag gegebenen Gutachtens. Der Gutachter stellt darin ausführlich dar, dass die Putenmastanlage die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Als Beispiele nennen wir hier Mängel bei der Abluft und unzureichende Berücksichtigung betrieblicher Transporte. Auch den Brandschutz bezeichnete der Gutachter als unzulänglich. Die schriftliche Erwiderung der Stadt Meschede wurde anschließend vorgetragen.

Landwirtschaftskammer und Landwirt einig
Der Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer und der Putenmastbetreiber waren sich offenbar einig. Das von der Klägerin in Auftrag gegebene Gutachten wird von beiden in Frage gestellt. Alle Vorgaben, z.B. für Geruchsgutachten, seien hinlänglich berücksichtigt worden.

Klage zulässig / Rechtslage für Klägerin ungünstig
Der Vorsitzende Richter ging nun auf die Ortsbesichtigung vom 16.02.2016 ein und äußerte, an der Zulässigkeit der Klage bestünde kein Zweifel. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der durch die Stadt Meschede erteilten Baugenehmigung gebe es keine Bedenken. Der Richter sprach die planungsrechtliche Situation an. Es handele sich hier um eine Planung im Außenbereich; das Dorf Schederberge zähle nur als “Splittersiedlung”. Somit bestünde keine Schutzwürdigkeit. Die Kammer ließ es nicht bei diesen wenigen Sätzen bewenden, sondern erläuterte die für die Klägerin ungünstige Rechtslage. Demnach geht der Gesetzgeber z.B. auch nicht von einer Beeinträchtigung beim Wert des Hauses der Klägerin aus. Einwände gegen Luft- und Geruchsimmissionen, Befüllung der Güllebehälter, Brandschutz, Verkehrsbelastung, Ammoniak, Stickstoffe etc. würden nicht greifen. Alles in allem gelte die Massentierhaltung vor der eigenen Haustür für die Menschen in Schederberge als zumutbar. Geschuldet sei das u.a. auch den fehlenden Vorschriften. So gebe es beispielsweise keine Vorgabe, die zwingend einen Abstand von über 10 Metern vorschreibe.

Wohnen neben einer Mastanlage ist kein Vergnügen
Der Anwalt der Klägerin erläuterte daraufhin, wie sich die „Tuchfühlung“ zum Putenmastbetrieb ganz praktisch darstellt. Er gab zu bedenken, dass das ganze Grundstück der Klägerin belastet ist. Besonders sichtbar würde das durch die Putenfedern, die auch oft das Auto der Klägerin bedecken und verschmutzen. Auf das Brandschutzkonzept ging die Klägerseite auch ein. Das Konzept ginge im Falle eines Brandes von der Freilassung der Tiere aus. In so einer Situation wäre unter den gegebenen Umständen die Brandlöschung gar nicht möglich. Die Straße sei zu schmal für einen Begegnungsverkehr und somit auch für die Löschfahrzeuge.

Keine gesonderte Berücksichtigung von Einzelfällen
Die Anwältin der Stadt Meschede beeindruckte dieses Statement nicht. Sie schloss sich den Ausführungen des Gerichts an und äußerte, Extremfälle seien berücksichtigt und Einzelfälle müssten nicht gesondert berücksichtigt werden. Dass die Rettung nicht möglich sei, wäre eine Behauptung an der man zweifeln könne. Der Brandfall sei ein Ausnahmerisiko, das ein Nachbar habe.

Nur Spekulation?
Der gemeinsame Rechtsbeistand von Putenmastbetreiber und Landwirtschaftskammer äußerte, er habe keine weiteren Anmerkungen. Nachbarschaftliche Rechte würden nicht verletzt. Es gebe ein Brandschutzkonzept. Der Anwalt der Klägerin bewege sich im Rahmen von Spekulationen. Es gebe keine Ansatzpunkte, die die Baugenehmigung in Frage stellen.

Lebensqualität ade?
Die Klägerin schilderte daraufhin noch einmal selbst die unangenehmen Auswirkungen, mit denen sie alle vor Ort konfrontiert sind. So hätte es im vergangenen Januar und Februar bei der vorherrschenden Nordwindlage bis auf ganz wenige Tage unablässig „gestunken“.

Dynamik und Rechtsprechung
Der Vorsitzende Richter ging auf die persönlichen Ausführungen der Klägerin ein und erklärte, die Klägerin habe rechtlich eine schlechte Situation. Hinsichtlich der früheren, eher kleinlandwirtschaftlichen Nutzung des Hofes konstatierte er: „Landwirtschaft ist dynamisch“. Die Rechtsprechung sei so.

Vorschlag zur Güte
Zudem erkundigte er sich bei dem Putenmäster, ob er bei der Ausstallung etwas verbessern könne und ob es die Möglichkeit gebe, die Abluftkamine zu erhöhen. Außerdem gab der Richter zu bedenken, dass eine Berufung möglich sei. Bis zur Verhandlung könnten 2 Jahre ins Land gehen. Er wolle aber das Verfahren am selben Tag in einer wirtschaftlich vertretbaren Form zu Ende bringen. Aus seiner Sicht wäre das möglich, wenn sich derHofbesitzer mit der Erhöhung der Kamine um jeweils 1 Meter einverstanden erkläre und im Gegenzug die Klägerin die Klage zurückziehe.

Pause
Der Anwalt der Klägerin begrüßte diesen Vorschlag. Aus seiner Sicht hätten höhere Kamine einen guten Effekt. Der Vorsitzende Richter schlug eine Beratungspause vor. Alle Beteiligten waren damit einverstanden und die Vertreter von Stadt, Landwirtschaftskammer und der Putenmäster verließen gemeinsam den Sitzungssaal. Die Schederberger blieben derweil im Saal.

Fragen bleiben
Zwischenzeitlich war auch – anlässlich der nachfolgenden Verhandlung – der Gutachter, der im Auftrag der Dorfgemeinschaft Schederberge die besagte Studie erstellt hatte, eingetroffen. Auch er riet dazu, den Vergleich anzunehmen. Die Klägerin stellte sich allerdings laut die Frage, ob nach Verfahrensabschluss womöglich weitere Putenmastställe in Schederberge genehmigt werden.

Die Dorfgemeinschaft geht mit, die anderen nicht
Trotzdem, die Dorfgemeinschaft erklärte, sie gehe den Schritt mit und nehme den Vergleich an. Nicht so der Anwalt von Landwirtschaftskammer und Putenmäster. Er äußerte, der Vorschlag würde nicht zum Rechtsfrieden beitragen und wieder einen Klagegegenstand schaffen. Sein Mandant hätte im Verfahren entsprechende Vorschläge gemacht. Das wiederum ließ die Schederberger aufhorchen. Offenbar war ihnen von den gerade erwähnten Vorschlägen des Putenmästers bis dato nichts bekannt?

Entweder … oder
Der Richter versuchte zu vermitteln und erklärte, dass er für die Erhöhung der Kamine keine rechtlichen Hindernisse sieht. Der so angesprochene Anwalt reagierte mit dem Einwand, es wisse doch hier niemand, was die Erhöhung der Kamine bringe. Daraufhin argumentierte der Vorsitzende mit einer „Verbesserung der Atmosphäre“. Entweder das Verfahren werde heute beendet oder es gehe weiter und gab zu Bedenken, dass man sich in den 2 Jahren bis zur nächsten Verhandlung mit Unwägbarkeiten rumschlagen müsse. Wenn der Hofbesitzer den Vorschlag jetzt annehmen würde, wäre die Baugenehmigung rechtskräftig. Ansonsten bestünde ein gewisses Risiko. Die Stadt Meschede solle heute erklären, dass sie die Baugenehmigung für die Erhöhung der Kamine erteilt.

Pause(n)
Dann kam noch einmal zur Rede, dass der Putenmäster keinen neuen Klagegegenstand schaffen will. Es wurden auch noch Bedenkpausen speziell für Landwirtschaftskammer und Putenmäster eingelegt.

Langer Atem
Der Richter blieb hartnäckig und forderte die „unwillige Partei“ erneut auf, der Beigeladene solle erklären, dass er alle Kamine um 1 Meter erhöht. Um Gegenzug nähme die Klägerin die Klage zurück.

Kurzer Behördengang
Der Vertreter der Stadt gab auf Nachfrage an, für die Prüfung der Baugenehmigung benötige seine Behörde 2 Wochen.

Ein Hoch auf den Pragmatismus
Kammer und Vorschlagsgegner traten noch einige Zeit auf der Stelle. Und es gab wieder eine Beratungspause. Die für die Verhandlung angesetzte Zeit war schon deutlich überschritten. Letztlich obsiegte dann doch der Pragmatismus. Der Vergleich wurde – auch im Einvernehmen mit der Stadt – angenommen. Hurra!

Ergebnis
Noch einmal zum Mitschreiben: Die Klägerin nimmt die Klage zurück. Die Stadt erteilt innerhalb von 2 Wochen die Baugenehmigung. Der Beigeladene erhöht alle Abluftkamine seiner Putenmaststallungen um jeweils 1 Meter.

Hoffnung
Der Vorsitzende Richter äußerte die Hoffnung, man möge sich in dieser Angelegenheit hier nicht wiedersehen.

Nachtrag I
Bleibt noch nachzutragen: Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Nachtrag II
Bleibt noch anzumerken: Die Puten spielten bei dieser Verhandlung so gut wie gar keine Rolle. Sie waren ja auch nicht Gegenstand der Klage. So bleibt nur die Hoffnung auf die Einsicht der Verbraucher. Tiere sind kluge und gefühlvolle Geschöpfe. Sie leben und leiden wie wir! Wenn wir sie züchten, halten und töten, nur um sie zu essen, sollten wir ihnen wenigsten ein einigermaßen erträgliches Leben gönnen! Ob das Wohl der Tiere in der drangvollen Enge einer Massenmastanlage wie in Schederberge gegeben ist, zweifeln wir an!

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