„Schlüssiges Konzept“ ist nicht schlüssig – Änderungs-Antrag der SBL/FW
Reinhard Loos, Sprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), brachte zur kommenden Kreistagssitzung (30.06.2017) fristgerecht am 26.06. einen Änderungs-Antrag zum „Schlüssigen Konzept“ zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten im SGB II und SGB XII ein, der zuvor in der Fraktionssitzung beschlossen worden war.
Die SBL/FW beantragt:
“Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Mieten für die folgenden 10 Teilgebiete getrennt auszuwerten und daraus die Höchstwerte für die ‘angemessenen Mieten’ zu berechnen:
• Arnsberg
• Sundern
• Meschede
• Bestwig/Eslohe
• Schmallenberg
• Brilon
• Olsberg
• Marsberg
• Winterberg
•Hallenberg/Medebach.
Dabei ist darauf zu achten, dass – entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – jeweils mindestens 10% der Wohnungsmieten erfasst werden.”
Der SBL/FW-Sprecher begründet den Änderungs-Antrag seiner Fraktion so:
“Das im Auftrag der Kreisverwaltung erstellte “Konzept” berücksichtigt nur die folgenden 3 Teilgebiete:
I: Arnsberg
II: Brilon/Olsberg/Marsberg/Bestwig/Eslohe/Hallenberg/Medebach
III: Meschede/Sundern/Schmallenberg/Winterberg
Damit werden erneut Städte und Gemeinden zu Vergleichsräumen zusammengefasst, die sehr unterschiedliche Mietstrukturen aufweisen. Zudem sind einige der in einem gemeinsamen Vergleichsraum enthaltenen Gemeinden nicht gut mit dem ÖPNV miteinander verbunden, wie es vom Bundessozialgericht als Voraussetzung für solche Vergleichsräume gefordert wird (vgl. z.B. zusammenzufassen (BSG, Urteil vom 12.12.2013, Az. B 4 AS 87/12 R). Dies gilt z.B. für Marsberg, Hallenberg und Eslohe.
Der Nachbarkreis Unna hat in seinem von derselben Firma erstellten Konzept keine Clusterung vorgenommen, sondern für alle Gemeinden getrennte Auswertungen erstellen lassen, darunter für 4 Gemeinden unter 25.000 Einwohnern.
In dem im Auftrag der Kreisverwaltung erstellten “Konzept” wurde erneut ein methodisch sehr zweifelhaftes Clusterverfahren angewandt, das von mehreren Sozialgerichten für ungeeignet erklärt wurde. Selbst wenn es sich um ein methodisch vertretbares Verfahren handeln würde, hätte die Auswertung der Kriterien für die Clusterbildung aktualisiert werden müssen. So sind in der Clusterbildung dieses Konzepts immer noch die Mietenstufen des Wohngeldgesetzes enthalten, die bis zum Jahr 2015 galten; seit 01.01.2016 haben sich die Mietenstufen für 5 der 12 Gemeinden im HSK geändert.
Auch die aktuelle Bevölkerungsentwicklung der einzelnen Gemeinden entspricht nicht mehr derjenigen aus den Jahren 2007 bis 2011, die in dem Konzept noch als Kriterium für die Clusterbildung verwendet wird.
Die neuen Tabellenwerte weisen eine durchschnittliche Steigerung gegenüber den seit 2014 gültigen Werten von nur 1,2% aus; tatsächlich sind laut Wohnungsmieten-Index des Statisti-schen Bundesamtes die Mieten in den letzten 3 Jahren aber um 4,1% gestiegen.