Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Jugendamtsleitung läßt viele Fragen offen

By adminRL at 2:36 pm on Thursday, March 10, 2016

Am Mittwoch (09.03.) tagte der Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) fast drei Stunden lang im Mescheder Kreishaus. Das sonst sehr wichtige Thema der Festlegung der Kita-Gruppen für das kommende Kindergartenjahr spielte diesmal nur eine Nebenrolle. Vor allem ging es um „Maßnahmen des Kreisjugendamtes bei Kindeswohlgefährdungen“. Anlass war der Todesfall eines zweijährigen Kindes aus dem Raum Winterberg, das vor 2 Jahren infolge von Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorben war. Seine knapp einjährige Schwester war ebenfalls schwer geschädigt worden, ist mittlerweile aber genesen.

Drei Anträge lagen dem KJHA vor, darunter einer von der SBL/FW-Fraktion, einen
„Bericht über Sicherung der Fachlichkeit des Kreisjugendamts bei drohender
Gefährdung des Kindeswohls“ auf die Tagesordnung zu nehmen.

Darin hieß es:
“Das Kreisjugendamt (KJA) steht seit Eröffnung des Strafverfahrens beim Amtsgericht
Medebach gegen die Mutter eines vor zwei Jahren an Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorbenen Kleinkindes im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Das Verfahren gegen die
Mutter ist noch nicht zu Ende. Es wurde vom Amtsgericht Medebach an das Landgericht
Arnsberg verwiesen.

In seiner Begründung für den Verweisungsbeschluss führt das Amtsgericht u.a. aus, dass
das Gericht die Schuld nicht allein bei der Kindsmutter sieht, sondern auch von einem
“massiven behördlichen Versagen” ausgeht. Denn das Kreisjugendamt in Meschede sei
beim Umzug der alleinerziehenden neunfachen Mutter aus dem Vogtlandkreis in den Raum
Winterberg vom früher zuständigen Jugendamt Plauen detailliert und vorbildlich über die
Defizite in der Familie informiert worden, etwa 8 Monate vor dem Tod des Kindes und der
erheblichen Gefährdung eines weiteren Kleinkindes. U.a. stand in den Mitteilungen, dass alle 9 Kinder der Familie Ernährungsmängel aufwiesen und die Wohnung vermüllt gewesen war.
Auch in anderen Bereichen bestand erheblicher Handlungsbedarf.

Diese Informationen hätten nach Sozialgesetzbuch Anlass sein müssen, dass sich auch am
neuen Wohnort mehrere Fachkräfte des Jugendamtes mit der Familie befassen (§ 8 Abs. 1
Satz 1 SGB VIII: “Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des
Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zu-sammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen”). Doch das Kreisjugendamt befasste sich offenbar nur mit den Schulproblemen eines der älteren Kinder, auf Hinweis aus der Schule. Fehlende Vorsorgeuntersuchungen und extreme Unterernährung der beiden jüngs-ten Kinder wurden bei den Besuchen, die zudem viel zu selten stattfanden, offensichtlich nicht registriert.

Die Versäumnisse sind gravierend. Wir halten es für unwahrscheinlich, dass dieses
„massive behördliche Versagen“ eine Mitarbeiterin des KJA allein zu verantworten hat.
Wichtig ist es, dass sich der Kreisjugendhilfeausschuss mit den Abläufen und Konzepten im
KJA befasst.

Daher bitten wir um einen Bericht, in dem u.a. Auskunft über folgende Sachverhalte gegeben
werden sollte:

1. Welche fachliche Begleitung gibt es für die SachbearbeiterInnen?
2. Wie sieht die kollegiale Fallberatung aus?
Wie wird die Einbeziehung mehrerer Fachkräfte gemäß § 8 SGB VIII gesichert?
3. Wie erfolgt die Sicherung der Fachlichkeit durch die Leitung des KJA?
4. In welchen Situationen gibt es Supervision für die SachbearbeiterInnen?
5. Welche standardisierten Abläufe gelten bei Kindeswohlgefährdung?
6. Welche Fluktuationen gab es bei den SachbearbeiterInnen in den Außenstellen in
den letzten drei Jahren?
7. Wie ist die Erreichbarkeit des KJA in Notfällen gesichert? Gab es in den letzten drei
Jahren Situationen, in denen das KJA nicht erreichbar war?
8. Welche Informationen erhalten Pflegeeltern über ihnen neu zugewiesene Pflegekinder,
bei Bereitschaftspflege und bei Dauerpflege?
9. Welche Informationen gibt das KJA an andere Jugendämter weiter, wenn gefährdete
Kinder in deren Zuständigkeit wechseln?“

Offen blieb z.B., wie oft tatsächlich “kollegiale Fallberatung” stattfindet. Die Leitung des Jugendamtes sprach zwar von Clearings, aber sind daran auch die örtlichen Sachbearbeiter beteiligt? Über die Fallberatungen wurde nur berichtet, dass sie “regelmäßig” stattfinden, aber das ist eine sehr unbestimmte Angabe.

Die Erreichbarkeit des Kreisjugendamtes außerhalb der Öffnungszeiten der Behörde ist offensichtlich schwierig. An Wochenenden existiert ein Notfalltelefon, über das man einen diensthabenden Mitarbeiter des Kreisjugendamts erreichen kann. Die Nummer hat die Leistelle der Feuerwehr. Unter der Woche liegt dort nur eine Liste mit 5 Handynummern vor, aber ob man dann im Bedarfsfall jemanden erreicht, ist ungewiss. Das Kreisjugendamt behauptete zwar in seiner Sitzungsvorlage, es sei in den letzten Jahren nie vorgekommen, dass es im Fall einer Kindeswohlgefährdung nicht erreichbar war. Ein Ausschussmitglied berichtete aber von einem Fall im September 2015, als wegen Nichterreichbarkeit des Kreisjugendamtes das (eigentlich nicht zuständige) Jugendamt der Stadt Arnsberg eingesprungen war und ein akut gefährdetes Kind aus einer Wohnung geholt hatte.

Offensichtlich unterschiedliche Wahrnehmungen bestehen darüber, was man aus den Informationen hätte machen können, die das Kreisjugendamt im Juni 2013 vom Jugendamt des Vogtlandkreises erhalten hatte, von wo aus die Familie nach Winterberg zugezogen war, und in welcher Intensität das Kreisjugendamt dann, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls droht, auf die Einhaltung von Termine für Vorsorgeuntersuchungen der Kinder achten soll und darf.

Dass das Kreisjugendamt sich vor allem um eines der älteren Kinder und nicht ganzheitlich um die Familie gekümmert hat, wurde auch aus den Schilderungen der Amtsleitung klar.

Deutliche Worte fand der Vorsitzende des KJHA gleich zu Beginn der Sitzung. Er zeigte sich sehr verwundert darüber, dass er Informationen zu diesem Fall nicht von der Verwaltung des Kreisjugendamtes, sondern aus der Presse und anderen Quellen erhalten hatte. Dabei hat der Kreisjugendhilfeausschuss eine besondere Stellung: Im Gegensatz zu anderen Ausschüssen ist er Teil des Amtes, für das er zuständig ist, und muss die Arbeit der hauptamtlichen MitarbeiterInnen mit verantworten.

Die Analyse der Arbeitsweise des Kreisjuegendamtes ist aber noch nicht beendet. Der Landrat hat sich an das Landesjugendamt gewandt. Es soll die Arbeitsweise und die Struktur des Kreisjugendamtes überprüfen und berichten, ob das Mescheder Amt richtig aufgestellt ist. Auch der KJHA wird sich danach noch mit dem Thema befassen.

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Beschleunigte Verringerung des Rückgangs??

By admin at 1:01 am on Friday, February 17, 2012

Wissen Sie, was mit diesem Satz gemeint ist: “Auch die in den letzten Jahren unbestritten beschleunigte Verringerung des Bevölkerungsrückgangs war mehrfach Gegenstand verschiendener Beratungen.” Wir nicht! Diese kreative Formulierung verdanken wir einer Antwort des Landrats und der Verwaltung auf eine Anfrage der SBL zur demographischen Entwicklung. Der verunglückte Satz wäre normalerweise nicht weiter berichtenswert – wenn die Antwort auf ihren 2 Seiten denn irgendwelche anderen wesentlichen Erkenntnisse enthielte. Das aber ist leider nicht der Fall.

Nachdem das Statistische Landesamt (IT.NRW) kürzlich aktuelle Bevölkerungsdaten bekannt gegeben hat und demnach die Einwohnerbilanz im Hochsauerlandkreis für den Zeitraum vom 30.06.2008 bis zum 30.06.2011 einen Rückgang von mehr als 2% aufweist, wollte das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos u.a. von der Verwaltung erfahren, ob und in welche Nachbarkreise und Hochschulstädte die Hochsauerländer verstärkt wegziehen und ob auch vermehrt Umzüge ins Ausland zu verzeichnen sind. Die Antwort des HSK bleibt relativ unkonkret:
„Die negative Bevölkerungsentwicklung in ländlichen Regionen wie dem Hochsauerlandkreis ist unbestritten“, heißt es in dem Schreiben vom 07.02.2012. Kreis und Städte hätten Berechnungsgrundlagen erarbeitet, mit denen wesentlich verfeinerte Berechnungen vorgenommen werden könnten.

Weiter schreibt der HSK: “Neben der Verabschiedung des Demographie-Konzepts durch den Kreistag am 26. Juni 2009 tragen das Wirtschaftspolitische Programm, die Ausrichtung der REGIONALE 2013 zusammen mit vier Nachbarkreisen, das Integrationskonzept, der Bildungsbericht und mehrere Einzelprojekte dazu bei, den Herausforderungen der demographischen Entwicklung nachhaltig zu begegnen. …“
Abschließend teilt die Verwaltung mit: „Sich innerhalb dieses breit angelegten Prozesses zum derzeitigen Zeitpunkt gesondert mit Detailfragen zu befassen, erscheint nicht zielführend, auch nicht im Sinne eines ökonomischen Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Personalressourcen.“

Ob die vom HSK beschriebenen Konzepte gegen die weitere Beschleunigung des Bevölkerungsrückgangs ausreichen? Die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL) haben so ihre Zweifel. Ganz konkret und umgehend würde sich hingegen beispielsweise der Stopp der Abschiebungen von Menschen in den Kosovo oder sonst wohin auswirken. Die häufig kinderreichen und teils sehr gut integrierten Familien aus Ex-Jugoslawien, aus Syrien, aus Peru und anderen Ländern hier zu lassen (oder sogar hier hin kommen zu lassen), zu unterstützen, weiter zu integrieren, ist das ein Bestandteil des „Demographie-Konzepts“? Gelesen haben wir in der Antwort der Verwaltung darüber nichts. Auch durch eine andere Schulpolitik mit vielfältigeren Angeboten ließen sich vielleicht mehr jungen Familien im Kreisgebiet halten; auch darüber läßt sich die Antwort auf die Anfrage nicht aus.

Nahe gelegen hätte z.B. auch eine Analyse, wie sich die 2011 erfolgte Einführung der Zweitwohnsitzsteuer in den benachbarten Hochschulstädten Münster und Paderborn ausgewirkt hat. Sie dürfte zahlreiche Studenten zur Ummeldung ihres Hauptwohnsitzes veranlaßt haben. Die Stadt Münster erhöhte dadurch ihre Einwohnerzahl um fast 12.000 bzw. um 4,3% – und kassierte dadurch vom Land ca. 10 Mio zusätzliche Zahlungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz, zu Lasten der Landkreise.

Zu der Frage nach den finanziellen Folgen des Bevölkerungsrückgangs für den Kreis und die Gemeinden gibt es gar keine inhaltliche Antwort. Seit Ende des Jahres 2005 ist die Bevölkerungszahl im HSK um mehr als 12.000 Personen gesunken. Man hätte z.B. ausrechnen können, was dem HSK und seinen 12 Gemeinden in diesem Zeitraum an Schlüsselzuweisungen verloren gegangen ist; es dürfte sich um mehr als 35 Mio Euro handeln.

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528 Lebensmittelkontrollen im HSK im letzten Jahr

By admin at 10:51 am on Wednesday, January 11, 2012

Immer wieder Lebensmittelskandale

Vielleicht erinnert sich der ein oder andere, im Winter 2010/2011 erlebten wir mal wieder in Deutschland einen großen Lebensmittelskandal. Mast-Tieren wie Hühnern, Puten und Schweinen ist auf deutschen Höfen mit Dioxin vergiftetes Futter „serviert“ worden. Im Hochsauerlandkreis war damals ein Putenmastbetrieb betroffen und wurde „vorsorglich“ gesperrt. Ein knappes Jahr später beklagte der NRW-Verbraucherschutzminister Remmel öffentlich, die Bundesregierung habe in Sachen Dioxin „ihre Hausaufgaben nicht gemacht.“

Anfrage der SBL

Kurz vor Weihnachten stellte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) eine Anfrage zu Dioxin in Nahrungs- und Futtermittelmitteln an den Landrat. Hier, etwas komprimiert, die Antwort des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts des HSK:

5 Lebensmittelkontrolleure im HSK
Der Hochsauerlandkreis beschäftigt demnach seit mehreren Jahren 5 Lebensmittelkontrolleure, die alle in Vollzeit arbeiten. Der größte Anteil ihrer Arbeitszeit stünde für Betriebskontrollen und Probenahmen zur Verfügung.

Genügend geleistete Arbeitsstunden im Bereich Lebensmittelkontrolle?
Deuten wir das Schreiben der Verwaltung richtig, konnten aufgrund einer längeren Erkrankung eines Lebensmittelkontrolleurs offenbar weniger Kontrollen durchgeführt werden als laut der Vorgabe (KGSt-Materialien 4/2011) vorgegeben ist. Die geleisteten Arbeitsstunden im Jahr 2011 hätten sich auf ca. 7.100 h belaufen. Laut Kommunaler Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt-Materialien 4/2011) liege der Stundenwert eines Angestellten bei 1.575 h/a. Machen wir eine kleine Rechnung auf:
1.575 Stunden x 5 Kontrolleure = 7.875 Stunden
Ergo fehlten wohl 775 geleistete Arbeitsstunden im Bereich der Lebensmittelkontrolle!?

528 Lebensmittelkontrollen
Insgesamt, so berichtet die Kreisverwaltung, wurden im Jahr 2011 (Stand 22.12.2011) 528 Kontrollen von Betrieben (wie Bäckereien, Konditoreien, Fleischereien/Metzgereien, Brauereien, Herstellern von Speiseeis und Direktvermarktern für Geflügel, Eiern, Wildfleisch, Obst und Gemüse, Milch und alkoholfreie Getränken) durchgeführt. Ab einer vorgegebenen Größenordnung würden von den Betrieben externe Sachverständige mit der Erstellung eines HACCP-Konzeptes (Gefahrenanalyse) beauftragt.

Wenige Futtermittelkontrollen
Futtermittelproduzenten seien im HSK nicht ansässig. Es seien lediglich 7 Futtermittelproben (z.B. Silage, Heu) gezogen und 2 Futtermittelproben auf Schwermetalle untersucht worden.

265 registrierte Verstöße
Insgesamt hätten die Kontrolleure 2011 265 Verstöße gegen die geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften festgestellt. Die Auffälligkeiten hätten sich in erster Linie auf hygienische und bauliche Mängel vor Ort konzentriert. Bei den Futtermittelproben seien keine Auffälligkeiten festgestellt worden. Allerdings seien die durchgeführten Schwermetalluntersuchungen positiv gewesen. Ein Verfütterungsverbot wäre daher ausgesprochen worden.

SBL fordert mehr Lebensmittelkontrolleure
Die SBL hatte u.a. gefragt: Beabsichtigt der HSK angesichts der immer noch als bedenklich eingestuften Situation im Lebensmittelüberwachungsbereich weitere Lebensmittelkontrolleure auszubilden und/oder zu beschäftigen? Eine Personalverstärkung und die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Bereich der
Lebensmittelüberwachung sei derzeitig nicht vorgesehen, antwortet der HSK. Sich abzeichnende personelle Veränderungen im Bereich der Lebensmittelüberwachung seien mittelfristig nicht zu erwarten.

Und schon wieder ein Lebensmittelskandal
Was sich allerdings aktuell deutlich abzeichnet, ist ein weiterer Lebensmittel-Skandal: Resistente Keime im Hähnchenfleisch durch Antibiotika-Missbrauch bei der Tiermast!
Angesichts dessen stellt sich doch schon wieder die Frage:
„Reicht die Anzahl und die Arbeitszeit der Lebensmittelkontrolleure und –kontrollen aus, im Sauerland, in NRW, in Deutschland, in Europa?“

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