Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Einstimmig für Gemeinschaftsschule

By admin at 8:17 am on Tuesday, November 30, 2010

Der Modellversuch Gemeinschaftsschule hält nun auch in unserer Region Einzug. Die Politiker im Rat der Gemeinde Lippetal im Nachbarkreis Soest haben am Montag grünes Licht gegeben. Die Entscheidung fiel einstimmig. Bei der Sitzung waren u.a. Ergebnisse einer Elternbefragung in den Lippetaler Grundschulen vorgestellt worden. Die Eltern hatten sich dabei eindeutig für den Schulversuch ausgesprochen. Die Gemeinschaftsschule mit eigener gymnasialer Oberstufe soll bereits zum Schuljahr 2011/2012 kommen.

(Quelle: Hellweg Radio)

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Rund 10 Kommunen wollen Gemeinschaftsschule schon 2011

By admin at 10:07 pm on Thursday, November 25, 2010

Voraussichtlich zehn NRW-Kommunen wollen die Gemeinschaftsschule schon zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Spätsommer 2011 einführen. „Es wird neun oder zehn Anträge geben“, sagte am Donnerstag in Münster der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Eckhard Ruthemeyer, nach ersten Rückmeldungen. Ruthemeyer ist auch Bürgermeister in Soest.

„Da es aber mehr Interessenten gibt, gehen wir davon aus, dass es für das Schuljahr 2012/2013 eine zweite Runde geben wird.“ Das Vorzeigeprojekt der rot-grünen Landesregierung soll im Schuljahr 2011/2012 beginnen. „50 Kommunen lassen sich beraten.“

Bisher sind offizielle Anträge aus den münsterländischen Gemeinden Billerbeck und Ascheberg bekannt. Zum Beispiel auch in Lippetal bei Soest habe der Schulausschuss einstimmig für die Gemeinschaftsschule votiert, sagte Ruthemeyer. Ein Ratsbeschluss stehe aber noch aus.

Der Schulexperte des Verbandes von fast 360 Städten und Gemeinden, Claus Hamacher, kritisierte die knappe Antragsfrist für das Schulmodell. „Wir brauchen vernünftige Abläufe. Zum Beispiel: Ab welchem Zeitpunkt informiere ich meinen Nachbarn?“ In der Frist bis 31. Dezember sei ein geordnetes Verfahren nicht gewährleistet. „Die Nachbarkommune muss klären können: Was bedeutet das für meine Schülerströme?“

“Sinnvoller Modellversuch”

Der Städte- und Gemeindebund bezeichnete den schulischen Modellversuch generell als „sinnvoll“. Der Interessenausgleich unter den beteiligten Kommunen müsse allerdings transparent gestaltet werden. „Streit ist okay. Man muss ihn nur fair austragen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Bernd Jürgen Schneider.

Haupt- und Realschulen können sich zu Gemeinschaftsschulen zusammenschließen. Dort sollen alle Kinder auf jeden Fall in den Klassen 5 und 6 gemeinsam lernen. Von der Klasse 7 an kann nach Bildungsgängen differenziert werden. Schüler können alle Abschlüsse bis hin zum Abitur erreichen. Das Modell soll das Bildungssystem durchlässiger machen und damit die Chancengleichheit der Kinder erhöhen. Es gilt aber auch als Antwort auf den Schülerrückgang.

(Münstersche Zeitung, 25.11.2010;
http://www.muensterschezeitung.de/nachrichten/region/hierundheute/art1544,1107351)

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Grundschulen im Hochsauerland zu 2/3 katholisch – in Meschede, Eslohe, Hallenberg, Olsberg und Winterberg ausschließlich katholische Grundschulen

By admin at 3:14 pm on Tuesday, March 12, 2013

Seit der Auflösung der im Jahr 1828 gegründeten evangelischen Martin-Luther-Schule sind nun sämtliche Grundschulen im Stadtgebiet Meschede katholische Bekenntnisschulen. In Sundern ist jetzt geplant, die einzige Gemeinschaftsgrundschule zu schließen.

Für die Sauerländer Bürgerliste (SBL) war das der Anlass, im Februar 2013 eine Anfrage an den Landrat zu schicken.

Aus der Antwort der Kreisverwaltung (mit Datum vom 21.02.2013) geht hervor, dass

• „sich m.E. aus § 78 Abs. 4 SchulG keine Verpflichtung für den Hochsauerlandkreis als Schulträger ergibt, eine öffentliche nicht-konfessionelle Grundschule zu errichten, weil Grundschulen in ausreichender Anzahl in den Kommunen des Hochsauerlandkreises bestehen“ (Zitat)

• die Grundschulen im HSK allesamt in öffentlicher Trägerschaft der Kommunen sind. (Grundschulen in privater konfessioneller Trägerschaft, also in Trägerschaft von Kirchen und Religionsgemeinschaften, seien im HSK nicht vorhanden.)

• die Schularten gem. § 26 SchulG zu unterscheiden seien nach Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen

• von den insgesamt 63 Grundschulen im HSK 41 katholische Bekenntnisschulen sind und es sich bei den weiteren 22 Grundschulen um Gemeinschaftsgrundschulen handelt

Die Grundschulen verteilen sich laut Antwort der Kreisverwaltung wie folgt:

Arnsberg – 19 Grundschulen, davon 9 Katholische Grundschulen
Bestwig – 3 „ „ 0 „
Brilon – 4 „ „ 3 „
Eslohe – 2 „ „ 2 „
Hallenberg – 1 „ „ 1 „
Marsberg – 3 „ „ 1 „
Medebach – 2 „ „ 0 „
Meschede – 7 „ „ 7 „
Olsberg – 3 „ „ 3 „
Schmallenberg- 8 „ „ 5 „
Sundern – 7 „ „ 6 „
Winterberg – 4 „ „ 4 „

SBL-Kreistagsmitglied Reinahrd Loos ist der Ansicht, es bestehe kein Zweifel an der Qualität katholischer Bekenntnisschulen, aber ihre zunehmende Dominanz sei für viele Eltern und Kinder problematisch; denn auch im Sauerland lebe eine größere Anzahl Nichtkatholiken. Ihnen bliebe vielerorts keine Wahl; sie müssen ihre Kinder in einer katholischen Grundschule einschulen und erziehen lassen. Es sei zu hinterfragen, ob dies nicht der im Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit widerspricht.

Ein weiterer kritischer Punkt liege, so Reinhard Loos, im Schulgesetz NRW begründet. Das Gesetz legt fest, dass in der Regel nur katholische Lehrerinnen und Lehrer an katholischen Bekenntnisschulen unterrichten dürfen (vgl. § 26 Abs. 6 SchulG NRW). Das könne zu einem Lehrermangel führen oder dazu, dass junge Lehrerinnen und Lehrer gegen ihre Überzeugung in die katholische Kirche eintreten, weil sie ansonsten ihre Chancen auf eine Anstellung im Schuldienst eingeschränkt sehen.

Reinhard Loos vertritt zudem die Auffassung:
„Der Kreis hat gemäß § 78 Abs. 4 SchulG NRW eine gesetzliche Zuständigkeit auch für die allgemeinbildenden Schulen, wenn die Gemeinden selbst kein plurales Angebot sicherstellen.“ (Zitat)

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Die unvollendete …

By admin at 9:47 am on Saturday, May 28, 2011

… Schulentwicklung im HSK

Zur Diskussion über das Thema „Zukunft der Schulen im ländlichen Raum“ am 27.05.2011 im Kreishaus in Meschede waren u.a. Landesschulministerin Löhrmann und die SPD-Bildungsexpertin Stotz MdL sowie der Bildungsforscher Rösner gekommen.

Die Veranstaltung war mehr als 150 TeilnermerInnen gut besucht (u.a. von vielen Lehrerinnen und Lehrern aus verschiedenen Orten im HSK). Dem Moderator Dr. Karsten Rudolph, SPD-Unterbezirksvorsitzender, gelang es, das kontroverse Thema mit einem Schuss Heiterkeit „rüber zu bringen“.

Schulministerin Löhrmann sagte zu Beginn ihres einführenden Referats klipp und klar, durch die Vorgängerregierung seien 5 Jahre Schulpolitik verloren gegangen. Die gute Entwicklung der SchülerInnen solle im Mittelpunkt stehen. Das Wohl der Gesellschaft sei eng verbunden mit der Entwicklung der Bildung. Der Aufstieg der Kinder dürfe nicht weiter vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Die pädagogische Arbeit müsse zu den Kindern passen. Es dürfe nicht so sein, dass, was nicht passt, passend gemacht wird. Es müsse umgekehrt sein. Sie forderte eine andere Schulkultur und: „Über den Tellerrand gucken!“

Der Bildungsexperte Dr. Rösner wurde sehr konkret und erklärte, das Potential der Hauptschule sei erschöpft. In Meschede verlor die Hauptschule 21 % SchülerInnen, die Realschule 20 %, das Gymnasium 5 % und er fragte, wo hier die Verbundschulen mit gymnasialen Standards wären. Dr. Rösner sprach sich für eine Elternbefragung aus (genau das fordert ja die Sauerländer Bürgerliste (SBL) schon seit Jahren).

Die NRW-Landtagsabgeordnete und ehemalige stellvertretende Bürgermeisterin von Lippstadt, Marlies Stotz, malte düstere Zahlen an die fiktive Wand. Bis 2019 würden sich die Schülerzahlen im Hochsauerlandkreis um 26 % reduzieren. Das bedeute auch einen Druck auf die Wirtschaftsregion HSK. Unzureichende Bildung ziehe eine gigantischen Zahl Transferleistungen nach sich. Noch eine nachdenklich stimmende Aussage der MdL aus Lippstadt über die Schulentwicklung in NRW: „Über 11.000 Kinder fanden in diesem Jahr keinen Platz in der Gesamtschule.“

Frau Bartsch erläuterte in ihrer Funktion als Vertreterin der Stadt Meschede die Schullandschaft in der Kreisstadt. 4.500 Kinder besuchten in Meschede die Schulen. Die Stadt sei bestens auf die Demographie vorbereitet, auch Dank der Unterstützung von Dr. Rösner. Der Rat setze auf Bildung als oberste Priorität. Es seien Schulentwicklungspläne erarbeitet worden. Auf neue Situationen sei Meschede vorbereitet. Die Maßnahmen wären immer einstimmig und friedfertig im Rast beschlossen worden. Frau Bartsch stellte dann die Prognose-Zahlen im Vergleich zu den tatsächlichen Zahlen wie folgt vor:

Prognose Hauptschule: 104 SchülerInnen tatsächlich: 89 SchülerInnen
Prognose (städtische) Realschule: 94 tatsächlich: 102
Prognose (städtisches) Gymnasium 103 tatsächlich: 123

Es schloss sich eine Diskussionsrunde mit zahlreichen Wortmeldungen verschiedener Lehrerinnen und Lehrer an.

Der Lehrer eines Arnsberger Berufskollegs brachte zuzüglich zum Thema Inklusion noch einen weiteren Aspekt ins Gespräch ein. Er vermisse Sozialarbeiter und Psychologen an den Schulen. Vor langer Zeit wäre ein entsprechender Antrag im HSK-Schulausschuss gestellt worden. Doch Sozialarbeiter würden vom Land nicht bezahlt.

Ein anderer Diskussionsteilnehmer fragte kritisch nach, warum man in NRW das viergliedrige Schulsystem eingeführt habe und es nicht bei der Dreigliedrigkeit belassen habe, wobei er mit „Vier“ nicht etwa die Förderschule, sondern die Gesamtschule meinte. Die Schulministerin wies in ihrer Antwort darauf hin, dass die Gesamtschule keine eigene Schulform darstelle, sondern die anderen 3 Schulformen zusammenfasse. Zwei Drittel der Abiturienten an den Gesamtschulen (mit Zentralabitur, wie in den Gymnasien!) hätten von der Grundschule keine Empfehlung für den Übergang zum Gymnasium gehabt.
Außerdem fand der Herr, ein Vergleich der Ministerin sei unangebracht, der Vergleich Deutschland – Finnland. Die Zahl der MigrantInnen wäre dort längst nicht so hoch wie in Deutschland.

Eine Lehrerin aus Arnsberg fragte, wieso zukünftig alle Hauptschulen in Meschede katholische Hauptschulen sind. Wer keine katholische Schule besuchen wolle, müsse 10 km weiter fahren.

Ministerin Löhrmann sagte u.a. dazu, Finnland hätte eine andere Haltung. Dort sei jedes Kind willkommen. „Hoffnungslose Fälle können wir uns nicht leisten!“ Sie betonte, die Landesregierung wolle keine absolutistischen Ansätze. „Der Elternwille zählt!“. Die Kommunalpolitiker entscheiden!“ (Bemerkung der SBL: Wenn sie denn mal gefragt würden, die Eltern!)
Die Ministerin ging dann auf das Thema „Inklusion“ ein. Inklusion sei eine Jahrhunderaufgabe. Der Plan würde auf Landesebene ausgearbeitet. „Wir brauchen multiprofessionelle Teams!“

Dr. Rösner berichtete (für den der es nicht wusste) Erstaunliches. Nur drei Kreise in NRW hätten keine Gesamtschule. Zu denen gehören außer dem HSK Höxter und Olpe. Sinngemäß meinte Dr. Rösner, da nütze es wohl auch nicht, günstige Baugebiete auszuweisen. Eltern fragten attraktive Bildungsangebote nach. Wo die nicht vorhanden seien, gebe es keine Anreize für junge Familien. Bildung sei mittlerweile kein weicher, sondern ein harter Standortfaktor. Die NRW-Zahlen seien sehr bedrückend was den Übergang zu höherer Bildung betrifft. Des Weiteren machte Herrn Rösner an Beispielen deutlich, dass die Zukunft nicht in einer Verbundschule liegen könne. Dort wo sie eingerichtet wurden, stünden sie meist schon wieder vor dem Aus, wie z.B. in Langenberg. Da wünschten die Bürgermeister jetzt Gemeinschaftsschulen.

Das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos erinnerte daran, dass SPD und Grüne im Kreistag des HSK offenbar an einer gemeindeübergreifenden Schulplanung nicht sonderlich interessiert gewesen sind. Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?s=gemeinschaftsschule

Eine Lehrerin aus Olsberg erwartet nicht, dass Eltern zu einer Infoveranstaltung kommen und fragte in die Runde: „Wie komme ich zu einem unverfälschten Meinungsbild der Eltern?“

Einer ihrer Berufskollegen aus Arnsberg geht davon aus, dass 12 % der SchülerInnen nicht ausbildungsfähig sind und fragte: „Was wird aus den Rückläufen?“ Er beklagte dann die Unfähigkeit der Schüler z.B. in Mathe und Deutsch.

Ein Realschullehrer aus Meschede ging auf die Übergangsquote zum Gymnasium ein. In Meschede liege sie bei 30 %, in größeren Städten bei 50 %.

Ein ehemaligen SPD-Kreistagsmitglied reagierte auf die Aussage des SBL-Kreistagsmitglieds mit der Bemerkung, er wolle sich vom HSK nicht vorschreiben lassen, was wir in der Stadt machen sollen. (Das hatte die SBL mit ihren Anträgen und Anfragen zur Schulentwicklung auch gar nicht beabsichtigt. Die SBL wünscht, wie Ministerin Löhrmann und Dr. Rösner, eine Elternbefragung und zwar für den gesamten Hochsauerlandkreis, und die Verpflichtung der Städte und Gemeinden zur gemeinsamen Planung! Der Kreis als Koordinator, nicht als „Vorschreiber“!)

Ein Lehrer aus Schmallenberg kam auf „Demographie“ zu sprechen. Es schmecke ihm nicht, dass die Demographie über Eingliedrigkeit oder Dreigliedrigkeit entscheide. Warum sollte Schmallenberg ein Monstrum Gemeinschaftsschule einrichten, fragte er.

MdL Stotz gab zu Bedenken, jedes Jahr verließen in Deutschland über 600.000 Kinder die Schule ohne Abschluss. Unser System sei an Defiziten orientiert. „Wir gucken, was das Kind nicht kann. Wir organisieren zu früh die Bildungsläufe.“ Bis zu 40 % der Prognosen seien falsch.

Dr. Rösner ging noch einmal auf die Elternbefragungen ein. Die Stadt mache die Befragungen und kommuniziere sie. Der Fragebogen zur Gemeinschaftsschule stünde im Netz. Zu den „Rückläufern“ erwähnte Herr Rösner, die Sitzenbleiberquote liege bei höheren Übergangsquoten zu besseren Bildungsabschlüssen sogar niedriger. Also, je mehr Kindern bessere Bildungsabschlüssen ermöglicht werden, desto geringer ist die Sitzenbleiberquote. Er machte in die Schmallenberger Richtung auch deutlich, dass eine dreigliedrige Gemeinschaftsschule nicht monströser ist als ein Gymnasium.

Resümee: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt! Oder: Wer nicht bereit ist, in der Schulentwicklung neue Wege zu gehen verliert … Menschen!

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wie bisher?

By admin at 11:36 pm on Tuesday, March 15, 2011

Die Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten im Hochsauerlandkreis, bestehend aus dem Landrat und den Bürgermeistern der zwölf Städte und Gemeinden … befürwortet, dass die Schulentwicklungsplanung in den Städten und Gemeinden wie bisher vom Schulamt für den HSK begleitet werden soll“, heißt es in einer Pressemitteilung des Hochsauerlandkreises vom 15.03.2011.

Das ist der Widerspruch in sich. Entweder hält sich das Schulamt “wie bisher” aus der Schulentwicklungsplanung heraus, und jede Gemeinde plant nur für sich. Oder es gelingt endlich – wie seit Jahren von der SBL gefordert -, auch im HSK eine ortsübergreifende Schulentwicklungsplanung zu installieren. In vielen anderen Kreisen ist dies längst üblich. Im HSK wäre es wegen des besonders drastischen Rückgangs der Schülerzahl und der dünnen Siedlungsdichte dringend erforderlich.

Die Vielfalt der Schullandschaft im Kreisgebiet ist dürftig: Der HSK ist einer von nur 4 Kreisen in NRW, in denen es keine einzige Gesamtschule gibt. Und der HSK ist der einzige Kreis in Südwestfalen, in dem jetzt keine Gemeinschaftsschule eingerichtet wird.

Wir sind gespannt…

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Verabschiedet sich der HSK aus der Schulentwicklung?

By admin at 10:22 pm on Saturday, January 22, 2011

Am Freitag (21.01.2011) gab das Ministerium für Schule und Weiterbildung bekannt, dass in Nordrhein-Westfalen 17 Gemeinschaftsschulen zum nächsten Schuljahr im Sommer starten können. Ziel der Gemeinschaftsschule ist es, Bildungswege länger offen zu halten und mehr Schülerinnen und Schüler zu höheren Abschlüssen zu führen. Damit reagiert sie auf das veränderte Elternwahlverhalten und soll die Abhängigkeit des Bildungsaufstiegs von der sozialen Herkunft aufbrechen. Zugleich bietet die Gemeinschaftsschule den Kommunen bei zurückgehenden Schülerzahlen die Möglichkeit, ein wohnortnahes umfassendes Schulangebot unter Einbeziehung auch gymnasialer Standards vor Ort zu erhalten. Gerade für ländliche Regionen wie Südwestfalen stellt die Gemeinschaftsschule eine interessante Erweiterung des Schulangebots dar.

Daher ist es nicht verwunderlich, dass jetzt in 4 von 5 Kreisen in Südwestfalen Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden. Genehmigt wurden sie u.a. in
• Burbach (Kreis Siegen)
• Finnentrop (Kreis Olpe)
• Lippetal (Kreis Soest)
• Neuenrade (Märkischer Kreis).

Der einzige Landkreis aus Südwestfalen ohne Gemeinschaftsschule ist der HSK. Er ist bereits einer von nur 5 Kreisen in NRW (von insgesamt 54), in dem es keine einzige Gesamtschule gibt. Damit sind bereits zwei wesentliche weiterführende Schulformen im flächengrößten Kreis NRW’s nicht vertreten! Dies liegt nicht am Schulministerium, denn aus dem HSK wurde kein einziger Antrag gestellt. Zukunftsweisende Schulentwicklungspolitik sieht anders aus… Erst recht gilt dies für ländliche Regionen, in denen stark sinkende Schülerzahlen Anlaß für neue Überlegungen sein müssen, um ein vielfältiges und ortsnahes Angebot von Schulabschlüssen zu ermöglichen.

Zu den grundlegenden Vorgaben für die Genehmigung von Anträgen für Gemeinschaftsschulen gehören:
• Die Gemeinschaftsschule entsteht in der Regel durch die Zusammenführung bestehender Schulen.
• Der Unterricht erfolgt in den Klassen 5 und 6 in integrierter Form.
• Für die 7. Klasse oder später entscheiden die Schulen, ob die Kinder weiter gemeinsam oder nach schulformspezifischen Bildungsgängen getrennt unterrichtet werden.
• In der Gemeinschaftsschule können alle für die Sekundarstufe I vorgesehenen Abschlüsse erreicht werden.
• Gemeinschaftsschulen bieten auch gymnasiale Standards an.
• Sie verfügen entweder über eine eigene gymnasiale Oberstufe oder sie kooperieren mit der Oberstufe einer anderen Gemeinschaftsschule, eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs, sodass Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sicher wissen, wo ihre Kinder bzw. sie selbst die allgemeine Hochschulreife erwerben können.
• Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule erwerben das Abitur nach 9 Jahren (G 9); bei herausragenden Leistungen ist nach der Sekundarstufe I der direkte Übergang in die Qualifikationsphase möglich.
• Für eine Gemeinschaftsschule sind vier Parallelklassen pro Jahrgang wünschenswert, mindestens erforderlich sind drei Parallelklassen.
• Bei der Errichtung ist eine Mindestklassengröße von 23 Schülerinnen und Schülern vorgesehen. Der Klassenfrequenzhöchstwert beträgt für die integrative Form 25; in der kooperativen Form ab Klasse 7 zur Erreichung vertretbarer Klassengrößen 29. Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 24 Schülerinnen und Schüler. Diese Werte orientieren sich an denen der Hauptschule. Sie tragen der Heterogenität der Schülerschaft Rechnung und berücksichtigen, dass in der Gemeinschaftsschule unterschiedliche Schulformen zusammenwachsen.
• Die Lehrkräfte haben unabhängig von ihrem Lehramt eine Pflichtstundenzahl von 25,5. Dies entspricht der Pflichtstundenzahl an der Gesamtschule und am Gymnasium.
• Bis zu einem Drittel der Lehrkräfte sollen die Lehrbefähigung für das Gymnasium haben. Als Eingangsämter können der Gemeinschaftsschule A12-Stellen (gehobener Dienst) und A13-Stellen (höherer Dienst) zugewiesen werden.
• Gemeinschaftsschulen erhalten einen Stellenzuschlag in Höhe von 0,5 Stunden je Klasse je Woche wegen des erhöhten Differenzierungs- und Förderbedarfs und einen Versuchszuschlag in Höhe von 0,5 Stellen pro Schule und Jahr wegen des erhöhten Schulentwicklungsaufwands. Dazu kommt ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 Euro pro Schule wegen des erhöhten Fortbildungsbedarfs.
• Für einen Antrag auf die Teilnahme am Schulversuch ist eine aktuelle Schulentwicklungsplanung einschließlich vorangegangener Elternbeteiligung nötig. Die Schulentwicklungsplanung muss auch eine überregionale Abstimmung mit den Nachbarkommunen enthalten. Eine Gemeinschaftsschule kann nicht genehmigt werden, wenn eine Schule eines anderen Schulträgers dadurch in ihrem Bestand gefährdet wird. Regional abgestimmte Kooperationskonzepte verschiedener Schulträger sind möglich. In Ballungsgebieten beziehen sich die Gesamtkonzepte auf einzelne Stadtteile. Die Erreichbarkeit einer Hauptschule bzw. eines Hauptschulbildungsgangs in zumutbarer Entfernung muss gewährleistet sein.

Das Interesse an der Gemeinschaftsschule ist und bleibt weiterhin sehr groß. Immer mehr Kommunen und Eltern wollen die Gemeinschaftsschule. Inzwischen liegen dem Schulministerium schriftliche Interessenbekundungen von über 40 Schulträgern vor, die zum Schuljahr 2012/13 eine Gemeinschaftsschule einführen wollen. Nach unserer Kenntnis befindet sich darunter bisher kein einziger Antrag aus dem HSK…

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Gemeinsame Schulentwicklung im Hochsauerlandkreis

By admin at 3:52 pm on Tuesday, November 2, 2010

Dramatisch sinkende Geburtenzahlen bedeuten selbstverständlich auch, dass sich die Zahl der Schü-lerinnen und Schüler an unseren Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien im Hochsauerlandkreis deutlich verringern wird. Laut dem Statistischen Landesamt brechen die Schülerzahlen in den nächsten 10 Jahren im HSK um 26,3 Prozent ein. Der Prozess ist im vollen Gange. Schulschließungen und –zusammenlegungen werden wohl längerfristig unvermeidlich sein.

Die Schullandschaft ist aber auch in anderer Hinsicht in Bewegung. Immer häufiger wünschen sich Eltern für ihre Kinder ein längeres gemeinsames Lernen. In unseren Nachbarkreisen, wie zum Beispiel im Kreis Paderborn, wird bereits über die Einrichtung der dritten oder sogar der vierten und fünften Gesamtschule oder über Gemeinschaftsschulen nachgedacht. Im Gegensatz dazu waren bisher im gesamten Hochsauerlandkreis weder Gemeinschafts- noch Gesamtschulen ein Thema. Beide Schulformen werden hier Kindern und Eltern immer noch vorenthalten.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) greift diesen Fakt schon seit einigen Jahren immer wieder im Kreis-tag auf, stieß damit aber bisher auf keinerlei positive Resonanz. Das SBL- Kreistagsmitglied Reinhard Loos ergreift jetzt wieder die Initiative und stellte Anfang November 2010 eine Anfrage zum Thema „Schulentwicklung“. Hier der Wortlaut des Schreibens:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

das Statistische Landesamt (IT.NRW) hat am 10.09.2010 die Geburtenzahlen der Jahre 2005 bis 2009 für alle Kreise in NRW bekannt gegeben. Der HSK fällt dabei durch einen besonders hohen Rückgang auf: Nach 2.449 Geburten im Jahr 2005 waren es im Jahr 2009 nur noch 2.102, also 14,2% weniger. Alle Nachbarkreise hatten weniger starke Geburtenrückgänge zu verzeichnen, z.B. 2,9% im Kreis Paderborn und 8,5% im Kreis Soest. Im Jahr 2000 lag die Geburtenzahl im HSK sogar noch bei 2.949, 1996 bei 3.256,
Des Weiteren berichtete das Statistische Landesamt, dass in etlichen kreisfreien Städten und Kreisen des Landes in den kommenden zehn Jahren sinkende Schülerzahlen zu erwarten sind, allerdings mit unterschiedlichem Ausmaß. Der Kreis Coesfeld (-27,8 Prozent), der Kreis Höxter (-27,5 Prozent), der Hochsauerlandkreis (-26,3 Prozent) und der Kreis Heinsberg (-25,1 Prozent) haben die stärksten Verluste zu verzeichnen. Zahlreiche Schulstandorte sind demnach in Gefahr.
In vielen Gemeinden und Kreisen ist jetzt eine Diskussion über Schulstandorte entbrannt. Trotz oder gerade wegen der gravierenden demographischen Veränderungen muss ein höher qualifizierendes, weiterführendes Schulangebot erhalten bzw. geschaffen werden. Berücksichtigt werden sollte auch der Wunsch der Eltern nach einem längeren gemeinsamen Lernen. Nach Ansicht von Schulexperten müssen Schulentwicklungsplanungen in einem koordinierten Prozess aller kreisangehörigen Kommu-nen erfolgen, denn nur durch ortsübergreifende sowie schulstufenübergreifende Planungen werden sich Vielfalt und Qualität des Angebots aufrecht erhalten bzw. verbessern lassen.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist es vorgesehen, in den nächsten Monaten eine Regionalkonferenz zur Schulentwicklungs-planung einzuberufen, wie es auch in anderen Kreisen in NRW geschieht? Wenn ja, wann;
wenn nein, warum nicht?

2. Gibt es Überlegungen, Eltern, Vereine, Verbände und die Wirtschaft in die Gespräche einzu-beziehen?
Wenn ja, auf welche Weise?

3. Wie kann der Schulentwicklungsplan für den Hochsauerlandkreis mit den einzelnen Kommu-nen oder den Nachbarkreisen koordiniert und abgestimmt werden, wie können die Schulentwicklungspläne der kreisangehörigen Kommunen koordiniert werden?

4. Wird es auf Kreisebene einen oder mehrere Ansprechpartner oder Koordinatoren für diesen Prozess geben?“

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Koalitionsvertrag für NRW

By admin at 12:20 am on Thursday, July 8, 2010

Seit heute (Mittwoch) steht der komplette Text des Koalitionsvertrags zwischen SPD und Grünen für die neue Landesregierung in NRW im Internet.

Einige Auszüge aus dem 94 Seiten umfassenden Inhalt:

Von September 2009 bis Januar 2010 soll eine Evaluierung des Kindergartengesetzes (“Kibiz”) erfolgen; anschließend gibt es eine Neufassung mit Grundrevision.

Die Kommunen können Grundschulbezirke wieder einführen, die Verbindlichkeit der Grundschulgutachten und der Prognoseunterricht entfallen, und die unstrittenen Kopfnoten werden abgeschafft.

Für Kinder mit Behinderungen wird ein Inklusionsplan geschaffen.

In den nächsten fünf Jahren sollen mindestens 30 Prozent der allgemeinbildenden Schulen in der Sekundarstufe I zu Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden, in denen die Kinder mindestens bis zur 6. Klasse gemeinsam unterrichtet werden.

Die Gymnasien können selbst entscheiden, ob ihre Schülerinnen und Schüler das Abitur nach dem 12. oder nach dem 13. Schuljahr erreichen.

Es soll islamischer Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht eingerichtet werden, der von in Deutschland ausgebildeten Fachkräften entsprechend den Bildungsstandards in deutscher Sprache erteilt wird.

Das Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren soll noch in 2010 verabschiedet werden.

Bei den Landesmitteln für Weiterbildung werden die seit 2005 erfolgten Mittelkürzungen zurück genommen. Die dann geltende Summe wird verlässlich und verbindlich fortgeschrieben.

Die Kommunen sollen mehr eigenverantwortliche Entscheidungsmöglichkeiten für Zukunftsinvestitionen z.B. in Prävention und Energieeffizienz erhalten.

Die kurzfristige Entlastung durch eine Heraufsetzung des Bundesanteils bei der Übernahme der
Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II hat höchste Priorität.

Die Gewerbesteuer soll erhalten bleiben und insbesondere die Bemessungsgrundlage – wie von den kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagen – verbreitert werden.

Eine Konsolidierungshilfe soll die überschuldeten Kommunen wieder in die Lage versetzen, einer geordneten Haushaltsführung nachgehen zu können; die Kosten werden überwiegend vom Land getragen.

Die Kommunen sollen ihren Anteil an der Grunderwerbsteuer zurückerhalten und damit wieder direkt an den Landessteuern beteiligt werden.

Die Wettbewerbsfähigkeit der Stadtwerke, die selbst gegenüber den vier großen Energieunternehmen zum Träger des Wettbewerbs und zum Entwicklungsmotor für regenerative und dezentrale Versorgungsstrategien geworden sind, soll gestärkt werden.

Die Wahlen der Bürgermeister und Landräte sollen schnellstmöglich wieder zusammen mit den Wahlen zum Rat und zum Kreistag stattfinden; die Stichwahl bei den Bürgermeisterinnen- und Bürgermeisterwahlen soll wieder einheführt werden.

Orientiert am bayrischen Modell sollen die Hürden bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gesenkt und die Ausschlüsse eingechränkt werden; durch eine Modifizierung des Kostendeckungsvorschlags soll eine Unzulässigkeit aus diesem Grunde in Zukunft vermieden werden.

Angestrebt wird die Einführung eines allgemeinen Wahlrechts auf der kommunalen Ebene auch für Menschen ohne deutschen Pass, die lange in unserem Land leben.

In allen Teilen des Landes sind die Voraussetzungen für eine ausreichende, sichere, klima- und umweltverträgliche und möglichst preisgünstige Energieversorgung zu erhalten oder zu schaffen, die insbesondere die Errichtung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien begünstigen; dabei sind alle Möglichkeiten der Energieeinsparung zu berücksichtigen.

Für die Nutzung der Windenergie sind in den Regionalplänen Vorranggebiete für Windenergienutzung festzulegen, die insgesamt 2,0 Prozent der Landesfläche umfassen sollen. Der Anteil der Windenergie in NRW soll von heute gerade einmal drei Prozent an der Stromversorgung auf mindestens 15 Prozent bis 2020 vor Ort ausgebaut werden. Die Errichtung von Windenergieanlagen auf Forstflächen soll
unter Beachtung aller Schutzbestimmungen wie in den Bundesländern Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz ermöglicht werden.

Die Initiativen vieler Kommunen in NRW, ihre Strom- und Gasnetze nach Ablauf der Konzessionsverträge zu rekommunalisieren, soll unterstützt werden. Um die Übertragung der Netze zu erleichtern und rechtssicher zu gestalten, soll eine Bundesratsinitiative zur Änderung der entsprechenden Regelung im Energiewirtschaftsgesetz eingebracht werden.

SPD und Grüne beabsichtigen die Wiedereinführung der Jagdsteuer.

Kurzfristig will die neue Landesregierung die Initiative ergreifen und die flächendeckende Einführung von
Sozialtickets in den jeweiligen Zweckverbänden des Landes unterstützen, orientiert an den Zuschüssen des Landes für das Semesterticket sowie den Schülerfahrkosten. Die entsprechenden Mittel werden aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt.

Gegenüber dem Bund soll die Rücknahme der Kürzungen der Regionalisierungsmittel (für den ÖPNV) sowie ihre Dynamisierung in Höhe von 2,5 Prozent eingefordert werden.

Für eine weitere Verlagerung von Gütertransporten auf die Schiene wird sich die neue Landesregierung gegenüber dem Bund für eine angemessene kostendeckende Erhöhung der LKW-Mautsätze einsetzen. Die LKW-Maut soll weiter entwickelt werden und in einem ersten Schritt die Erhebung auf LKW ab 7,5t ausgeweitet sowie die Einführung progressiver Mautsätze umgesetzt werden.

Vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Mittel soll dem Erhalt von Straßen des bestehenden Straßennetzes Priorität eingeräumt werden, vor dem Neubau. Insbesondere die Landesstraßen unterliegen wegen zu geringer Aufwendungen einem massiven Instandhaltungsstau.

Eine Subventionierung von Flughäfen und Verkehrslandeplätzen aus Landesmitteln findet nicht statt.

NRW ist geprägt von großen demografischen Umbrüchen, die sich regional sehr unterschiedlich darstellen. Gemeinsam mit den Kommunensollen Programme entwickelt werden, mit denen die soziale Infrastruktur des Landes angesichts des demografischen Wandels zukunftsfähig gestaltet werden kann. Dazu sollen auch Mehrgenerationenkonzepte gehören.

Einkommensunabhängige Gesundheitsprämien sollen verhindert werden. Stattdessen wollen SPD und Grüne darauf hinwirken, dass die solidarische Krankenversicherung in Richtung einer Bürgerversicherung
weiterentwickelt wird.

Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko unserer Zeit. Deshalb halten SPD und Grüne an dem Ziel eines einheitlichen Nichtraucherschutzes im Rahmen des Arbeitsschutzes fest.

Die flächendeckende Abschaffung von Widerspruchsverfahren hat den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt, den bewährten Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung geschwächt und die Verwaltungsgerichte in NRW erheblich belastet. Deshalb sollen Widerspruchsverfahren dort wieder eingeführt werden, wo dies nach sorgfältiger Prüfung sinnvoll ist.

Eine Breitbandversorgung ist wesentlicher Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge. Es ist ein “Masterplan“ im Dialog mit den Anbietern der Infrastruktur zu erstellen, um beispielsweise sicherzustellen, dass ländliche Regionen und kleine Betriebe nicht von Breitbandnetzen ausgeschlossen sind.

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Neue Schulen braucht das Land!

By admin at 12:06 pm on Friday, March 23, 2007

Ministerin der alten Schule

Viel Kritik erntet Schulministerin Barbara Sommer (CDU) für ihr Festhalten an dem dreigliedrigen Schulsystem – auch aus den eigenen Reihen: “Das NRW-Schulgesetz bremst Reformen”, so CDU-Landrätin Lieselore Curländer

VON JOHANNA RÜSCHOFF UND NATALIE WIESMANN

NRW soll eine Gemeinschaftsschule schaffen. Dies fordern neben Bildungsexperten und der Opposition nun auch einzelne CDUler. Auslöser ist die harsche Kritik von UN-Menschenrechtsinspektor Vernor Muñoz. Dieser hatte beklagt, dass das System aus Haupt-, Realschule und Gymnasium arme Kinder, SchülerInnen aus Migrantenfamilien und Kinder mit Behinderungen benachteilige.

Lieselore Curländer, CDU-Landrätin aus dem Kreis Herford, wünscht sich mehr Mut zu Reformen: “Das Schulgesetz von Schwarz-Gelb bremst.” Sie plädiert dafür, dass Kommunen und Kreise selbst entscheiden, ob sie Schulformen zusammenlegen. In anderen CDU-geführten Kommunen werden bereits Fusionen vorbereitet oder Schulen umgewandelt – oft aus pragmatischen Gründen: weil der Zulauf an Gesamtschulen extrem hoch ist oder Schulen aus demographischen Gründen zu wenig Schüler haben (siehe Kästen). Auch der CDU-Landtagsabgeordnete Josef Wilp aus Emsdetten sagte der taz: “Ich bin dafür, dass wir keine fundamentalistische Schulpolitik betreiben, sondern vernünftig mit bestimmten Entwicklungen umgehen.”

(Read on …)

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