Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

HSK: Betrieb des Steinbruchs Habbel in Müschede führt immer wieder zu Beschwerden – Umweltinspektionen sind vorgesehen

By admin at 11:01 pm on Saturday, September 26, 2020

Lärm, Staub und Erschütterungen
Wie die Sauerländer Bürgerliste (SBL) im August auf ihrer Homepage berichtete, gab und gibt es wegen des Betriebs des Steinbruchs Habbel in Arnsberg-Müschede durch die Fa. Ebel in den letzten Jahren immer wieder Beschwerden zumeist von Müscheder Bürgerinnen und Bürgern. Während es in früheren Jahren zumeist um Lärmbelästigungen während der Nachtstunden ging, sind heute insbesondere die dort durchgeführten Sprengungen und die damit einhergehend Staub-, Erschütterungs- und Lärmbelästigungen Beschwerdegrund.
Mehr dazu hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=9596

Fragen
Reinhard Loos, Sprecher der SBL-Kreistagsfraktion, richtete sich daher am 26.08.2020 mit 5 Fragen an den Landrat.

Antworten
Der HSK nahm die Anfrage der SBL zur Kenntnis und antwortete mit Schreiben vom 14.09.2020 und zwar so:

„Der Betrieb des Steinbruchs Habbel hat in den letzten Jahren – wie von Ihnen zutreffend dargestellt – wiederholt zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern geführt.
Allerdings muss ich Ihrem Vortrag widersprechen, dass den Beschwerden seitens der Unteren Umweltschutzbehörde nicht mit der notwendigen Sorgfalt und Entschiedenheit nachgegangen wird.

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu 1.
Haben in den vergangenen 12 Monaten unangekündigte Kontrollen des HSK im besagten Steinbruch stattgefunden? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis?

In den letzten 12 Monaten wurden 3 unangekündigte und eine angekündigte Kontrolle im Steinbruch Habbel durchgeführt. Im Rahmen einer angekündigten Kontrolle am 26.11.2019 wurde bei der „kleinen Brechanlage“ festgestellt, dass die im ordnungsgemäßen Verfahren geforderte „Entstaubungsanlage“ noch nicht fertiggestellt war. Die Fertigstellung wurde bis zum 17.12.2019 nachgewiesen. Die folgenden 3 unangekündigten Kontrollen haben zu kei-nen Beanstandungen geführt.

Zu 2.
Wie wollen Sie sicherstellen, dass der HSK als zuständige immissionschutzrechtliche Ge-nehmigungsbehörde künftige Bürgerbeschwerden zeitnah und mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet?

Die Untere Umweltschutzbehörde wird weiterhin begründete Bürgerbeschwerden zeitnah und mit der gebotenen Sorgfalt bearbeiten.

Zu 3.
Gibt es im zuständigen Amt des HSK ein entsprechendes Überwachungskonzept hinsichtlich des Steinbruchs Habbel?

Ja.

Zu 4.
Sind künftig unangemeldete, anlassfreie Kontrollen des HSK in dem in Rede stehenden Steinbruch geplant? Falls ja, wie viele etwa pro Jahr?

In 2020 war eine sog. „Umweltinspektion“ geplant. Diese konnte aufgrund der „Corona-Pandemie“ bislang nicht durchgeführt werden. Weitere anlassfreie Kontrollen sind nicht geplant.

Zu 5.
Wie will der HSK sicherstellen, dass der Steinbruchbetreiber künftig die einschlägigen im-missionsschutzrechtlichen Normen und Nebenbestimmungen aus den noch gültigen Ge-nehmigungen einhält?

Es sind regelmäßige Umweltinspektionen nach Maßgabe des Umweltinspektionserlasses NRW vorgesehen.“

Resümee
Das ziehen vielleicht die Anwohnerinnen und Anwohner von Müschede?

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Untere Naturschutzbehörde bedauert die Abholzung eines Buchenwaldes im HSK

By admin at 8:28 pm on Friday, September 25, 2020

Die Fakten
Norbert Panek, Buchenwaldexperte und Wissenschaftlicher Beirat des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI), wandte sich am 02.09.2020 mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Darin kritisierte er den „Buchen-Großkahlschlag“ im Hochsauerland.
Auch die SBL berichteten darüber, u.a. hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=9637

Fragen und Antworten
Der Hochsauerlandkreis hat auf die Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 15.09.2020 reagiert. Hier die Antwort der Unteren Naturschutzbehörde:

„Ihre in der Anfrage vom 11.09.2020 gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Ist die Untere Naturschutzbehörde über die Abholzung des Buchenwaldes am „Hohen Knochen” im Vorfeld oder im Nachhinein in Kenntnis gesetzt werden?

Die UNB des HSK wurde weder im Vorfeld noch im Nachhinein über die Abholzung des Buchenwaldes vom Eigentümer in Kenntnis gesetzt. Herr Panek hat mich mit Mail vom 11.08.2020 über die Rodungsmaßnahme informiert.

Wurde bei Ihrer Behörde eine Genehmigung für die Kahlschläge eingeholt?

Da im konkreten Fall kein Schutzgebiet betroffen ist, war die Maßnahme nicht anzeigepflichtig noch genehmigungspflichtig. Die im Landesforstgesetz vorgegebene Kahlschlagsgrenze von 2 ha Größe wurde nach Auskunft des Forstamtes „Oberes Sauerland” nicht überschritten.

Wie ist Ihre rechtliche Bewertung dieser Abholzungsmaßnahme?

Da kein Schutzgebiet betroffen ist und demzufolge auch kein Verbotstatbestand erfüllt wurde, war die Abholzungsmaßnahme rechtmäßig.

Wie bewerten Sie die Vernichtung des alten Buchenbestandes aus ökologischer Sicht?

Aus ökologischer Sicht ist es zu bedauern, dass hier in größerem Umfang Altbuchenbestände geschlagen wurden. Insgesamt wurden im Bereich des Landschaftsplanes Schmallenberg Südost einige Tausend Hektar Wald als FFH- und Naturschutzgebiete unter Schutz gestellt. Da der in Rede stehende Bereich weder in das Biotopkataster noch in andere Kartierungen schutzwürdiger Flächen aufgenommen wurde, gab es bei der Aufstellung des Landschaftsplanes vor diesem Hintergrund keine Veranlassung, den Buchenbestand unter Schutz zu stellen.

Wie bewerten Sie die Vernichtung des alten Buchenbestandes aus ökonomischer Sicht?

Die Bewertung der Vernichtung des Altbuchenbestandes aus ökonomischer Sicht obliegt dem Eigentümer und nicht der UNB des HSK. Ob die vor Ort vorgenommene Anpflanzung von Fichtenkulturen bei der aktuellen Borkenkäfersituation sowie den Trockenheitsschäden im Wald zu einem wirtschaftlichen Erfolgt führt, lässt sich aktuell nicht beurteilen.“

Kommentar eines Naturschützers
„Bedauerlicherweise befinden sich die Waldbesitzer mit der “unter 2 ha-Regel” im gesetzlichen Rahmen. Es wäre wünschenswert, wenn in diesen Zeiten der Klimakatastrophe zusätzliche Flächen als FFH oder NSG ausgewiesen würden und somit zumindest vor uns Menschen geschützt wären!!“

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Waldfrevel im Hochsauerland?

By admin at 6:57 pm on Friday, September 11, 2020


Der Kahlschlag …
Norbert Panek, Buchenwaldexperte und Wissenschaftlicher Beirat des Umweltverbandes Naturschutz-initiative e.V. (NI), wandte sich am 02.09.2020 mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Darin kritisierte er den „Buchen-Großkahlschlag“ im Hochsauerland.

… in der Tourismus-Region bei Winterberg …
Konkret geht es in der Veröffentlichung um die Abholzung „einer markanten Bergkuppe“ am Südosthang des „Hohen Knochen“ nahe Neuastenberg. Dort soll ein rund 30 Hektar großer, geschlossener, alter Buchenbestand in den letzten Jahren freigeschlagen und mit Fichten bepflanzt worden sein. Ein Teil der jungen Fichten sei bereits vertrocknet. Der Eingriff ließe sich auch sehr gut anhand von Satellitenbildern nachverfolgen, heißt es in der PM. Es handele sich hier um „Vernichtung von WaldLebensräumen der übelsten Art“.

… ist gut dokumentiert …
Norbert Panek dokumentiert den trostlosen Anblick nicht nur mit Worten, sondern auch mit Fotos. Sie zeigen einen Hang mit Baumstümpfen. Auf einem anderen Bild sind abgesägte Baumstämme neben einem schmalen Streifen hoher Laubbäume zu sehen.

… und das Regionalforstamt ist informiert.
Laut oben genannter Pressemitteilung ist das zuständige Regionalforstamt in Schmallenberg von Norbert Panek und der Naturschutzinitiative e.V. (NI) über den Fall informiert worden. Die NI hätte bei der Behörde eine rechtliche Bewertung eingefordert, da nach dem Landesforstgesetz Kahlschläge ab einer Größe von zwei Hektar verboten sind.

Das Ausmaß der Zerstörung ist groß.
Links zu den Pressemitteilungen vom 02.09.2020 und vom 13.08.2020 und zu Fotos, die das Ausmaß der Zerstörung zeigen:
https://www.naturschutz-initiative.de/neuigkeiten/765-02-09-2020-buchen-grosskahlschlag-im-hochsauerland-ist-unverantwortlich
https://www.bundesbuergerinitiative-waldschutz.de/2020/08/13/buchenwald-drama-im-sauerland-zerst%C3%B6rerischer-waldumbau-der-dritten-art/

Die SBL-Kreistagsfraktion stellt eine Anfrage:
Die SBL bittet mit Schreiben vom 11.09.2020 den Chef der Unteren Naturschutzbehörde, Landrat Dr. Karl Schneider, um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist die Untere Naturschutzbehörde über die Abholzung des Buchenwaldes am „Hohen Knochen“ im Vorfeld oder im Nachhinein in Kenntnis gesetzt worden?

2. Wurde bei Ihrer Behörde eine Genehmigung für die Kahlschläge eingeholt?

3. Wie ist Ihre rechtliche Bewertung dieser Abholzungsmaßnahme?

4. Wie bewerten Sie die Vernichtung des alten Buchenbestandes aus ökologischer Sicht?

5. Wie bewerten Sie die Vernichtung des alten Buchenbestandes aus ökonomischer Sicht?

Über die Antworten berichten wir – so oder so – nach der Kreistagswahl!

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Vertrag mit Maulkorb

By admin at 12:08 am on Monday, September 7, 2020

Heute fand in Brilon-Petersborn eine Versammlung mit ca. 40 Bürgerinnen und Bürgern statt, die ein Lehrstück lieferte, wie Kommunalpolitik im Sauerland aussehen kann. Es ging um das Bauvorhaben eines Briloner Architekten. Er möchte auf einem 6,5 ha großen Grundstück, das bisher im städtischen Eigentum steht, eine Siedlung errichten. Zu ihr sollen etwa 20 Häuser, die als Ferienhäuser bezeichnet werden, ein Hotel und eine Gastronomie mit knapp 600 Plätzen gehören. Jedes der Häuser mit 101 qm Wohnfläche soll für 354.000 Euro verkauft werden, plus Nebenkosten.

In diesem Vorhaben spielt auch der Hochsauerlandkreis eine Rolle, worüber wir z.B. hier berichtet haben. Insbesondere geht es darum, ob das Projekt auf dem städtischen Grundstück realisierbar ist, obwohl es sich um ein sehr artenreiches und gesetzlich geschütztes Biotop handelt, das vom zuständigen Landesamt für die Ausweisung als Naturschutzgebiet vorgeschlagen wurde. Der Naturschutzbeirat im HSK hat eine Ausnahmeregelung abgelehnt, aber Kreis- und Stadtverwaltung wollen sie trotzdem durchsetzen.

Zu den bereits bekannten Besonderheiten kamen heute einige weitere hinzu.
– Ein bemerkenswertes Ergebnis: Es gibt tatsächlich politisch motivierte “Maulkorb-Verträge”. Vermutet haben wir das ja schon immer, aber in der heutigen Versammlung hat das für den Ort zuständige CDU-Ratsmitglied darüber berichtet. Er ist dort auch Ortsvorsteher und sieht das Projekt kritisch, ebenso wie ein großer Teil der Einwohner dieses Ortsteils, aber anders als seine Ratsfraktion. Und er sollte – ebenso wie einige Nachbarn des vorgesehenen Baugrundstücks – einen Vertrag unterschreiben, in dem er sich verpflichten sollte, nur positiv über das Projekt zu reden und öffentliche Kritik zu unterlassen. Das unterschrieb er nicht.

Weitere Erkenntnisse aus der heutigen Versammlung:
– Für besondere Käufer gibt es besondere Grundstückskaufpreise. Der Architekt ist zufällig auch Mitglied des Briloner CDU-Vorstandes. Der Bodenrichtwert in diesem Ortsteil liegt bei 46 Euro je Quadratmeter. Doch in diesem Fall – wie heute erstmals öffentlich bekannt wurde – beträgt der Kaufpreis laut Vertrag bisher nur 11 Euro. Der muss nur dann gezahlt werden, wenn das Bauprojekt tatsächlich verwirklicht werden kann. Und nun soll der Kaufpreis auf Wunsch des Investors sogar auf 2,50 Euro sinken. Das scheint die Ratsmehrheit mit der GroKo aus Bürgermeister, CDU und SPD unterstützen zu wollen. Es würde einen “Rabatt” von etwa 2,8 Mio Euro bedeuten…

– Eine Alternativfläche für dieses Projekt wurde laut Bürgermeister angeblich bereits seit vielen Jahren von der Bezirksregierung abgelehnt. Dabei hat die Bezirksregierung noch 2018 bei der Stadt angemahnt, dass die Stadt genau diese Alternativfläche auf ihre Eignung untersuchen solle. Das Alternativgrundstück befindet sich allerdings im Privateigentum. Zwar ist der Eigentümer bereit das Projekt zu unterstützen, aber der Kaufpreis wäre vielleicht etwas realitätsnäher als für die städtische Fläche?

– Der derzeitige Briloner Bürgermeister scheint eine selektive Erinnerung an Ratsbeschlüsse zu haben. Er argumentierte heute wiederholt damit, er habe im Jahr 2015 vom Rat ohne Gegenstimme und mit nur einer Enthaltung den Auftrag erhalten, eine Flächennutzungsplanänderung für dieses Projekt herbeizuführen. Einen solchen Beschluss gab es am 29.04.2015 tatsächlich, aber damals war dem Rat noch nichts vom Biotop bekannt, und das Projekt war anders beschrieben als jetzt. Die Stadtverwaltung hätte mehr über das Grundstück wissen müssen, hatte den Rat aber nicht darüber informiert. Als dann klar war, um was für ein wertvolles Areal es sich handelt, gab es im Rat mehrfach Anträge der Bürgerliste, die Ausweisung als Naturschutzgebiet zu veranlassen. Diese Anträge wurden von der Ratsmehrheit – auf Vorschlag des Bürgermeisters – abgelehnt. Das erwähnt der Bürgermeister nicht…

– Von den zu der Versammlung eingeladenen Bürgermeisterkandidaten von CDU und SPD war nicht zu erfahren, wie sie selbst zu diesem ungewöhnlichen Projekt stehen. Sie verschanzten sich hinter der Aussage, dass die Fachbehörden entscheiden sollten, ob das Biotop trotz des Bauvorhabens erhalten werden kann. Warum trauen sich die Kandidaten der beiden größten Ratsfraktionen nicht, als Politiker selbst eine klare Meinung zu formulieren? Die Bürgermeisterkandidatin der Bürgerliste machte deutlich, dass für sie das Bauvorhaben auf der Biotop-Fläche nicht in Frage kommt.

– Als besonderen Nutzen für den Ortsteil Gudenhagen-Petersborn nannte der derzeitige Briloner Bürgermeister, dass durch das Projekt ein Einkaufsladen geschaffen würde, den auch die Einwohner nutzen könnten.
Ob das Sinn macht, wegen eines kleinen Kiosks eine solche Anlage in einem gesetzlich geschützten Biotop zu bauen? Das klingt so, als ob jemand neben einem kleinen Bahnhof ein Stadion bauen würde, damit es dann eine WC-Anlage für die Bahnreisenden gibt… Da gibt es sicherlich geeignetere Wege für die Einrichtung eines Dorfladens!

– Sogar eine völlig abstruse Idee dient der GroKo als Argument, das Vorhaben auf dem Wunschgrundstück doch noch verwirklichen zu können. Der Investor hat angekündigt, den Oberboden des Biotops in Form von großen Soden abtragen und auf einer anderen Fläche wieder aufbringen zu wollen. Bei der Ursprungsfläche handelt es sich aber um eine sehr feuchte Nordhanglage. Der neue Ort dient bisher als Weihnachtsbaumkultur, ist sehr trocken, Südhang, mit vielen Winden, und etwa 100 Meter höher gelegen. Niemand kennt ein konkretes Beispiel, wo unter solchen Bedingungen eine Sodenverpflanzung funktioniert hätte. Trotzdem wird dies von der GroKo immer noch als taugliches Mittel für den Erhalt des Biotops dargestellt…

– Viele Bürgerinnen und Bürger im Ort lehnen das Projekt ab. Mittlerweile wurde ein Naturschutzverein gegründet. Der entwickelt eigene Ideen für den Erhalt und die Nutzung des Biotops. Und er wirbt dafür: https://www.facebook.com/Naturschutzgebiet-Gudenhagen-Petersborn-100420875080636. Gut, wenn sich Bürger*innen gegen solche Entwicklungen wehren!!

Durch solche Veranstaltungen wächst die Einsicht, dass eine Stärkung der bisherigen Oppositionsfraktionen in unseren Kommunalparlamenten dringend erforderlich ist!

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Betrieb des Steinbruchs bei Müschede besser überwachen!

By admin at 7:45 am on Friday, August 28, 2020

Der Betrieb des Steinbruchs Habbel in Arnsberg-Müschede durch die Fa. Ebel hat in den letzten Jahren immer wieder Anlass zu Beschwerden zumeist Müscheder Bürgerinnen und Bürger gegeben. Während es in früheren Jahren zumeist um Lärmbelästigungen während der Nachtstunden ging, sind heute insbesondere die dort durchgeführten Sprengungen und die damit einhergehend Staub-, Erschütterungs- und Lärmbelästigungen Beschwerdegrund.

Es gab unzählige Beschwerden aus der Bürgerschaft beim HSK als zuständiger immissionschutzrechtlicher Genehmigungsbehörde. Auperdem wurden Gespräche von Vertretern der seinerzeit im Rahmen der Erweiterung des Steinbruchs („Habbel IV“) gegründeten Bürgerinitiative „Kontra Habbel IV“ mit dem HSK als Behörde, aber auch mit Landrat Dr. Schneider persönlich geführt. Sie haben bislang nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der durch die Sprengungen verursachten Belastungen geführt.

Eine in den vergangenen Monaten aufgetretene Häufung von Beschwerden hat nun die Kreistagsfraktion der Sauerländer Bürgerliste (SBL) dazu veranlasst, sich mit kritischen Fragen an den Landrat zu wenden. So würde laut SBL in der Müscheder Bevölkerung auch die Vermutung ausgesprochen, dass dem HSK die auftretenden Beschwerden ziemlich egal seien. So ließen standardmäßig im Textbausteinstil abgefasste Antworten auf Beschwerden nach Ansicht der SBL zumindest vermuten, dass den vorgetragenen Beschwerden nicht mit der notwendigen Sorgfalt und Entschiedenheit nachgegangen und gegen den Betreiber im Falle etwaiger Verstöße nicht konsequent genug vorgegangen würde, schließlich ginge es hier aber um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.

SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos stellt daher in einem an den Landrat gerichteten Schreiben folgende Fragen:
1. Haben in den vergangenen 12 Monaten unangekündigte Kontrollen des HSK im besagten Steinbruch stattgefunden? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis?
2. Wie wollen Sie sicherstellen, dass der HSK als zuständige immissionschutzrechtliche Genehmigungsbehörde künftige Bürgerbeschwerden zeitnah und mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet?
3. Gibt es im zuständigen Amt des HSK ein entsprechendes Überwachungskonzept hinsichtlich des Steinbruchs Habbel?
4. Sind künftig unangemeldete, anlassfreie Kontrollen des HSK in dem in Rede stehenden Steinbruch geplant? Falls ja, wie viele etwa pro Jahr?
5. Wie will der HSK sicherstellen, dass der Steinbruchbetreiber künftig die einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Normen und Nebenbestimmungen aus den noch gültigen Genehmigungen einhält?

Roland Quentmeier und die anderen Kandidatinnen und Kandidaten der SBL für diese Region wollen alles daransetzen, dass der Steinbruch künftig im Einklang mit dem geltenden Recht betrieben wird. Sie unterstützen die Müscheder Bürgerinnen und Bürger.

Filed under: Bürgerrechte,LandschaftsschutzComments Off on Betrieb des Steinbruchs bei Müschede besser überwachen!

Aufgeräumte Fahrradweg-Randstreifen: Da wächst ja kein Kraut mehr!

By admin at 12:01 pm on Monday, August 24, 2020

Hauptsache ordentlich?
Im Juni 2020 ist am Radweg zwischen Bad Fredeburg und Heiminghausen auf dem Abschnitt 5 mindestens zwei Mal jeweils auf beiden Seiten des Fahrradweges ein Randschnitt erfolgt. Anfang Juni wurde ein Streifen von ca. 1 m Breite vom Bewuchs freigeschnitten. Ende Juni erfolgte ebenfalls beidseits ein weiterer Schnitt von ca. 1,5 m bis 3 m Breite. Bei dieser Maßnahme sind mit großer Wahrscheinlichkeit viele Insekten, Schmetterlinge und andere kleine Lebewesen, Wildkräuter und für die Natur wertvolle Pflanzen wie Wiesen-Bärenklau, Kerbel, Malven, Kamillenpflanzen, Storchschnabelgewächse sowie viele andere blühende Wildblumen abgemulcht und damit vernichtet worden.

Bürger findet Kahlschlag nicht toll
So oder so ähnlich beschrieb das ein Mitbürger aus dem Raum Schmallenberg und wandte sich an die SBL-Kreistagsfraktion.

SBL ist ganz seiner Meinung
Die SBL-Fraktion schrieb darum (am 11.08.2020) eine

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Schnitt eines Fahrradweg-Randstreifens

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

In § 39 Bundesnaturschutzgesetz „Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen” heißt es:
“(5) Es ist verboten,
1. die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen so-wie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land-, und forst- oder fischereiwirt¬schaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird”.

Wir bitten Sie, zu beantworten:
• Welche Gründe sprechen Ihrer Meinung nach dafür und welche sprechen dagegen, Ränder von Fahrradwegen in einer solchen Breite weitgehend vegetationsfrei zu halten?
• Ist Ihrer Auffassung nach die beschriebene Maßnahme am Radweg zwischen Bad Fredeburg und Heiminghausen im Sinne des Arten-, Umwelt- und Klimaschutzes sinnvoll, vertretbar und rechtens oder ist sie laut Bundesnaturschutzgesetz verboten?
• In welcher Weise wurde die Untere Naturschutzbehörde in diese Maßnahme im Gebiet der Stadt Schmallenberg einbezogen?
• Ein Randschnitt von beidseitig etwa einem halben bis einen Meter ist für die Verkehrs¬sicherheit auf Radwegen ausreichend. Welche Vorgaben sind Ihnen für die Breite der Rand-schnitte bekannt?
• Gibt es ein umweltverträglicheres Konzept als das oben erwähnte, für den Fall, dass regelmä-ßige, mehrmalige Wegrandschnitte in dieser Breite für unbedingt erforderlich und rechtmäßig erachtet werden?“

Fortsetzung von „Aufgeräumte Fahrradweg-Randstreifen: Da wächst ja kein Kraut mehr!“
(Und das soll es wohl auch nicht?)

Die Antwort aus dem Kreishaus ist da (datiert auf den 17.08.2020)

Wir zitieren:

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre in der Anfrage vom 11.08.2020 gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Frage 1 der SBL: Welche Gründe sprechen Ihrer Meinung nach dafür und welche sprechen dagegen, Ränder von Fahrradwegen in einer solchen Breite weitgehend vegetationsfrei zu halten?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „In Ihrer Anfrage wird von einem Randschnitt am Fahrradweg gesprochen. Demnach muss ich davon ausgehen, dass kein weitgehend vegetationsfreier Seitenstreifen hergestellt wurde sondern der Jahresbewuchs gemulcht werden ist. Die Gründe für den Schnitt der Randbereiche sind zum einen das Hineinwachsen der Pflanzendecke auf den Fahrradweg (Zerstörung der Bankette) sowie der Erhalt der ursprüngliche Breite eines Fahrradweges, um Umfallgefahren vorzubeugen. Gerade hohe Gräser im Seitenbereich, die bei feuchter Witterung auf die Fahrbahn hängen, erschweren Begegnungsverkehr deutlich, weil die Fahrradfahrer sich dann unbewusst zum Wegemittelpunkt orientieren.

Eine Überprüfung des angesprochenen Fahrradweges in anderen Bereichen hat zu keiner Kritik geführt. weil hier lediglich in einer Breite zwischen 0,8 – 1 m die Randbereiche gepflegt wurden. Dies ist mit dem Naturschutz zu vereinbaren.“

Frage 2 der SBL: Ist Ihrer Auffassung nach die beschriebene Maßnahme am Radweg zwischen Bad Fredeburg und Heiminghausen im Sinne des Arten-, Umwelt- und Klimaschutzes sinnvoll, vertretbar und rechtens oder ist sie laut Bundesnaturschutzgesetz verboten?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Ob im konkreten Fall ein Verstoß gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen vorliegt, lässt sich aufgrund der vorliegenden Beschreibung und aufgrund des lange zurückliegenden Zeitpunkts nicht mehr feststellen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind zulässig.“

Frage 3 der SBL: In welcher Weise wurde die Untere Naturschutzbehörde in diese Maßnahme im Gebiet der Stadt Schmallenberg einbezogen?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Die Untere Naturschutzbehörde wurde in diesem konkreten Fall nicht eingebunden und es besteht auch keine gesetzliche Verpflichtung dazu.“

Frage 4 der SBL: Ein Randschnitt von beidseitig etwa einem halben bis einen Meter ist für die Verkehrssicherheit auf Radwegen ausreichend. Welche Vorgaben sind Ihnen für die Breite der Rand-schnitte bekennt?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Die Pflegearbeiten wurden vom Landesbetrieb Straßen durchgeführt. Welche Vorgaben hier bestehen, ist nicht bekannt und kann bei dem zuständigen Straßenbaulastträger erfragt werden.“

Frage 5 der SBL: Gibt es ein umweltverträglicheres Konzept als das oben erwähnte‚ für den Fall, dass regelmäßige, mehrmalige Wegrandschnitte in dieser Breite für unbedingt erforderlich und rechtmäßig erachtet werden?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Den Straßenbaulastträgern ist seitens des HSK empfohlen werden, das Straßenbegleitgrün abschnittweise zu pflegen und den Mahdzeitpunkt möglichst weit in den Spätsommer zu schieben. Der Verkehrssicherungspflicht ist aber zu genügen. In diesem Zusammenhang ist ergänzend anzuführen, dass der öffentliche Straßenbaulastträger bei den Arbeiten betriebswirtschaftliche Grundsätze (z.B. Kostenminimierung, Arbeitseinsätze bei reduziertem Personalbestand, Einsatz von Großmaschinen) berücksichtigen muss und dies oft im Widerspruch zu einer optimalen Pflege des Straßenbegleitgrüns im Sinne des Naturschutzes steht. Daher sollte man sich darüber bewusst sein, dass sich Pflegemaßnahmen im Straßen- oder auch Fahrradwegebereich nie ohne jedwede Kritik aus der Bevölkerung durchführen lassen.

Sollten über die vorstehenden Ausführungen hinaus zusätzliche Informationen gewünscht werden, steht Ihnen mein o.g. Mitarbeiter gern für weitere Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.“

Anmerkung:
Eine Erklärung, warum die Randstreifen neben dem Fahrradweg in einer so großen Breite gemäht wurden, liefert die Antwort aus dem Kreishaus leider nicht. Wir werden das Thema (bezogen auf alle Radwege im Kreisgebiet) auf die Tagesordnung des Kreis-Umweltausschusses setzen lassen.

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Behörden und die Düngeverordnung – Auf Treu und Glauben?

By admin at 10:48 am on Friday, August 14, 2020

Nitrat belastet das Wasser
Vor wenigen Tagen schrieben wir auf unserer Homepage davon, dass die SBL-Kreistagsfraktion immer wieder von Bürgerinnen und Bürger auf die Nebenwirkungen der vielen großen Schweinemastanlagen im Marsberger Stadtgebiet aufmerksam gemacht wird. Denn zu den ungeliebten Begleiterscheinungen der Tiermast gehören offenbar Güllebelastung und hohe Nitratwerte.

Diese Problematik ist ja schon lange bekannt, auch dank des Öffentlich-Rechtlichen Rund-funks. So berichtete am 10.08.2020 das NDR-Fernsehen in der Sendung „Die Tricks mit un-serem Wasser“ u.a. ausführlich über den Zusammenhang „Tiermast – Gülle – Nitrat – Nitrit“.

Klick:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/die_tricks/Die-Tricks-mit-unserem-Wasser,dietricks140.html

Grenzwertige Nitratwerte im Raum Marsberg?
Die SBL, die das „Gülle-Thema“ schon oft aufgegriffen hat, schickte aufgrund erneuter Hinweise aus Marsberg am 04.08.2020 wieder eine Anfrage an die Kreisverwaltung. Der Hochsauerlandkreis antwortete schnell, kurz und knapp mit einem Schreiben datiert auf den 10.08.2020. Wir zitieren:

Frage 1
Welche Schweinemastanlagen auf Marsberger Stadtgebiet sind in den letzten 5 Jahren ge-nehmigt worden, für jeweils wie viele Schweine, und wo befinden sich diese Mastanlagen?

Antwort zu 1.
Genehmigte Schweinemastanlagen in Marsberg von 2014 bis 2020:
a) Gemarkung Meerhof, Zugang: 679 Schweine, Gesamtzahl: 1997
b) Gemarkung Meerhof, Zugang: 1496 Schweine, Gesamtzahl: 1496
c) Gemarkung Udorf, Zugang: 504 Schweine, Gesamtzahl: 1960

Anmerkung der SBL:
Im Raum Marsberg stehen nach aktuellen Angaben der Kreisverwaltung über 30.400 Schweine in den Ställen. Und das offenbar mit steigender Tendenz.
Siehe http://sbl-fraktion.de/?p=9554

Frage 2
Im Einzugsbereich welcher natürlichen Gewässer in Marsberg sind die Schweinemastanlagen?

Antwort zu 2.
Die Schweinemastanlagen liegen im Einzugsgebiet folgender Gewässer:
Zu 1a): Wiele
Zu 1b) Schleiderbicke
Zu 1c) Piepenbach

Frage 3
Nach unserer Kenntnis gibt es im Gebiet der Stadt Marsberg nur eine einzige aktive Messstelle für Nitratbelastung im Grundwasser, die zudem weit entfernt von vielen Schweinemastanlagen liegt.
Welche Versuche der Kreisverwaltung gab es bisher, Messstellen in der Nähe der Schweinemastanlagen einzurichten, mit welchen Ergebnissen?
Welche weiteren Initiativen in dieser Richtung sind eingeleitet oder möglich?

Antwort zu 3.
Messstellen in der Nähe von Schweinemastanlagen wurden bislang nicht errichtet. Es gibt auch keinen vernünftigen Grund, über das Grundwassermessstellennetz des LANUV hinaus weitere Messstellen in der Nähe von Schweinemastanlagen anzulegen, da die Betreiber belegen müssen, dass die in den Anlagen anfallende Gülle entsprechend den Vorgaben der Düngeverordnung nach guter fachlicher Praxis aufgebracht werden kann. Diese Flächen haben oftmals keinen unmittelbaren Bezug zur Schweinemastanlage. Im Übrigen gibt es außerhalb des Grundwasserkörpers „Trias Nordhessen” keinen messbaren Anhalt für eine nachteilige Belastung des Grundwassers hinsichtlich des Parameters Nitrat, der zu einer Verfehlung des Bewirtschaftungsziels „guter chemischer Zustand“ führen könnte (vgl. insoweit auch Drucksache 9/1487)

Anmerkung der SBL:
Diese Antwort lässt eine sehr optimistische Betrachtung des Landrats und der Kreisverwaltung erkennen. Denn eine Dastellung, wo die Gülle “aufgebracht weredn kann”, sagt nichts darüber aus, wo sie dann tatsächlich landet…

Frage 4
Wird nach Kenntnis der Kreisverwaltung Gülle aus dem Inland und/oder Ausland nach Marsberg importiert, ggf. in welchen Mengen und wann?

Antwort zu 4.
Ein etwaiger Transfer von Gülle in den Hochsauerlandkreis ist dem wasserrechtlichen Regelungsregime entzogen. Diesbezügliche Anfragen sind an die Landwirtschaftskammer, Dünnefeldweg 13, 59872 Meschede, zu richten. Der Vollzug des Düngemittelrechts liegt in deren Zuständigkeit.

Das Schweigen der Lämmer
Über den Gülletourismus schweigt man sich aktuell anscheinend lieber aus?

Klick:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/guelle-tourismus-auch-ins-sauerland-id214703775.html

Filed under: Gewässer,LandschaftsschutzComments Off on Behörden und die Düngeverordnung – Auf Treu und Glauben?

Ist der PFT-Skandal nur noch Geschichte?

By admin at 2:30 pm on Tuesday, August 11, 2020

Im Jahr 2006 wurde durch den PFT-Skandal die Nutzbarkeit des Trinkwassers in Teilen des Kreisgebiets erheblich eingeschränkt. Damals waren zigtausende Tonnen von Industrieklärschlämmen aus Belgien und den Niederlanden illegal importiert und an mehreren Stellen des Kreisgebiets als angeblicher Dünger auf Felder gebracht worden.

Im Jahr 2007 wurde auf einer besonders belasteten Fläche bei Brilon-Scharfenberg eine Aktivkohlefilteranlage aufgestellt, um einen wesentlichen Teil des PFT herauszufiltern, bevor die Chemikalie in die Bäche und Flüsse gelangt.

Zuletzt wurde zum 10jähirgen “Jubiläum” im Jahr 2017 im Umweltausschuss über diese Anlage berichtet.

Bisher gelang es nicht, von Verursachern eine Erstattung auch nur eines Teils der Sanierungskosten zu erhalten.

Kurz vor dem 13jährigen „Jubiläum“ wandte sich die die SBL-Fraktion an den Landrat und stellte ihm mit Schreiben vom 04.08.2020 diese Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Wirksamkeit der Anlage?

2. Welche investiven Maßnahmen wurden seit 2017 durchgeführt?

3. Welche investiven Maßnahmen sind für die nächsten 5 Jahre geplant?

4. Welche Kosten für die Investition sind bisher entstanden?

5. Wie lange soll die Anlage voraussichtlich noch betrieben werden?

6. Wie hoch sind die Betriebskosten im laufenden Jahr, wie hoch in der bisherigen Laufzeit der Anlage?

7. Welche Möglichkeiten noch, eine Kostenerstattung von Verantwortlichen zu erhalten?

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SBL stellt erneut Anfrage zu den hohen Nitratwerten im Raum Marsberg

By admin at 9:46 am on Wednesday, August 5, 2020

Immer wieder machen Bürgerinnen und Bürger aus dem Raum Marsberg darauf aufmerksam, dass auf Marsberger Stadtgebiet viele und sehr große Schweinemastanlagen betrieben werden. Die Nitratwerte sind hier sehr hoch, was wahrscheinlich mit der von den Schweinen verursachten Güllebelastung zusammenhängt.

Die SBL-Kreistagsfraktion hat diese Thematik schon öfters im Umweltausschuss aufgegriffen. Am 04.08.2020 stellte die SBL erneut eine Anfrage an die Kreisverwaltung. Hier die Fragen:

1. Welche Schweinemastanlagen auf Marsberger Stadtgebiet sind in den letzten 5 Jahren genehmigt worden, für jeweils wie viele Schweine, und wo befinden sich diese Mastanlagen?

2. Im Einzugsbereich welcher natürlichen Gewässer in Marsberg sind die Schweinemastanlagen?

3. Nach unserer Kenntnis gibt es im Gebiet der Stadt Marsberg nur eine einzige aktive Messstelle für Nitratbelastung im Grundwasser, die zudem weit entfernt von vielen Schweinemastanlagen liegt.
Welche Versuche der Kreisverwaltung gab es bisher, Messstellen in der Nähe der Schweinemastanlagen einzurichten, mit welchen Ergebnissen?
Welche weiteren Initiativen in dieser Richtung sind eingeleitet oder möglich?

4. Wird nach Kenntnis der Kreisverwaltung Gülle aus dem Inland und/oder Ausland nach Marsberg importiert, ggf. in welchen Mengen und wann?

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Vorsätzliche illegale Mulch-Aktion?

By admin at 11:45 pm on Wednesday, May 27, 2020

Ein Investor hatte auf einem Grundstück am Sorpesee ohne Genehmigung großräumige Mulch-Arbeiten vornehmen lassen. Der Investor möchte auf dem Grundstück eine Siedlung mit mehr als 200 Ferienhäusern errichten. Nun wollte es offenbar Fakten schaffen.

Das nahm die SBL zum Anlass, dieses Thema auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Umweltausschusses des HSK setzen zu lassen.

Im Ausschuss wurde die Vorgehensweise der Firma Helma scharf kritisiert. Matthias Schulte-Huermann, der die SBL im Umweltausschuss vertritt, äußerte, dass die Mulchung von 20 ha Fläche nach seiner Ansicht Vorsatz der Firma war. Sie musste wissen, dass normalerweise eine neue Artenschutzprüfung notwendig geworden wäre.

Der Ausschuss hat der Verwaltung Rückendeckung gegeben für ein hartes Vorgehen in der Sache. Bleibt abzuwarten was passiert. Völlig unverständlich wird die Vorgehensweise der Investoren-Firma, wenn – wie zu hören war – sie tatsächlich in einem Brief an die Ratsmitglieder geschrieben hätte, dass sie mit dem Bürgermeister nicht mehr sprechen wird und seine Gesprächsangebote nicht annehmern wird. Egal wie man zu seiner Amtsführung steht: Herr Brodel ist direkt gewählter Bürgermeister der Stadt Sundern. Was erdreistet sich diese Firma sonst noch alles?

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Landesdüngeverordnung ist Thema im Umweltausschuss am 27.05.2020

By admin at 12:24 am on Wednesday, May 27, 2020

Anpassung
Am 24.03.2020 ist die Landesdüngeverordnung (LDüngVO) geändert bzw., wie es im Fachjargon heißt, „angepasst“ worden.
Die „Anpassung“ hat auch Folgen im Hochsauerlandkreis. In der Verwaltungsvorlage 9/1487 vom 13.05.2020 erläutert die Kreisverwaltung um was es dabei geht.

Überschreitung
U.a. geht es um „Grundwasserkörper im schlechtem chemischen Zustand“ (= zu hohe Nitratwerte von über 37,5 mg/l bis hin zur Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/l).

Differenzierung
Es geht auch um eine sogenannte Binnendifferenzierung und darum Flächen mit steigenden Nitratwerten „innerhalb des Grundwasserkörpers zu identifizieren“.
Mit der „Binnendifferenzierung“ soll aber wohl bezweckt werden, dass für bestimmte (belastete) Flächen die Anforderungen der § 4 LDüngVO nicht gelten?
Vielleicht eine Mogelpackung?
Ein Klick zur Vorlage 9/1487; denn da steht`s detailliert.
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUeV3rr7EQODePHLY6fMKsWA-uDrvWY8hlCbOvGep-eI/Vorlage_9-1487.pdf

Wirkung
Bekannt ist, dass im Raum Marsberg im großen Maße und auf konventionelle Weise Schweine gemästet werden. Allein in Marsberg-Meerhof sollen über 30.000 Tiere in den Ställen stehen. Neben einer Menge (Billig-)Fleisch wird so auch eine Menge Gülle produziert. Letzteres hat offenbar Auswirkungen auf die Nitratwerte und damit auf die Wasserqualität.

Mängel
Der SBL liegen Informationen vor, wonach der Grundwasserkörper im Nordwesten von Meerhof zu den grundwassergefährdeten Gebieten NRWs zählt. Die Annahme liegt nahe, dass hier sehr viel Gülle (aus den Massentierställen) aufgebracht wird. Der SBL liegen auch Hinweise vor, wonach in diesem Bereich schlicht und ergreifend Messstellen fehlen. Wenn es so ist, also, wenn es dort keine Messstellen gibt; kann der Grundwasserkörper westlich von Marsberg-Essentho ja gar nicht analysiert werden.

Frage
Insofern stellt sich die Frage, wie der HSK zu der Einschätzung kommt, dass hier der Grundwasserkörper in Ordnung ist?

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„Schottergärten“ – Untere Naturschutzbehörde sieht diese Modeerscheinung kritisch und listet ihre Nachteile auf

By admin at 9:58 pm on Tuesday, May 19, 2020

Anfrage der SBL/FW
Am 06.05.2020 beantragte die SBL-Kreistagsfraktion bei der Kreisverwaltung für die nächste Sitzung des Umweltausschusses einen Bericht über Auswirkungen von Schotter- und Kies-Gärten.

In dem Bericht sollte über die Auswirkungen von Schotter- und Kies-Gärten auf die Natur, insbesondere auf Biodiversität, Insektenvielfalt und Starkregenereignisse, und über mögliche Maßnahmen zur Eindämmung von Schotter- und Kies-Gärten berichtet werden.
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) sollte auch konkret auf die Einflussmöglichkeiten im Rahmen ihrer Aufgaben nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) eingehen. Nach Ansicht der SBL/FW muss das Ziel sein, solche “ökologischen Totflächen” möglichst zu verhindern.

Antwort aus dem Kreishaus
Die UNB antwortete ausführlich mit Schreiben vom 13.05.2020(Verwaltungsvorlage 9/1479). Wir zitieren:

„Auch im HSK werden inzwischen Schotter- und Kiesgärten in den Vorgärten der Wohnhäuser angelegt. Zum einen handelt es sich um eine Modeerscheinung und zum anderen möchten die Garten-und Hausbesitzer den Pflegeaufwand für ihr Grundstück reduzieren.

Mit Schreiben vom 06.05.2020 hat die SBL-Fraktion beantragt, dass der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in seiner nächsten Sitzung den Tagesordnungspunkt „Bericht über Auswirkungen von Schotter- und Kiesgärten“ behandelt.

Mit der Anlage von Schotter- und Kiesgärten sind die bekannten Nachteile verbunden:

Artenvielfalt:
Für viele Wildtiere, darunter auch Singvögel, Schmetterlinge, Bienen und Hummeln, sind Gärten wichtige Refugien. Denn sie bieten – im Idealfall – mit ihrer Pflanzenvielfalt Nahrung, Unterschlupf, Kinderstube für Tiere, die in den monotonen, von der industriellen Landwirtschaft geprägten Landschaften nicht überleben können. Für sie sind darum naturnahe, strukturreiche Gärten besonders wichtig. Schotter-und Kiesgärten sind der Biodiversität nicht dienlich und fördern somit nicht die Fülle unterschiedlichen Lebens in einem bestimmten Lebensraum.

Stadtklima:
Hinzu kommt, dass Schottergärten sich im Sommer stärker aufheizen als naturnahe Gärten. Die in den Steinen gespeicherte Wärme wird über Nacht abgegeben und wirkt so der erfrischenden Abkühlung entgegen. Zudem fehlt bei Steingärten weitestgehend die Verdunstung über Pflanzen, was sich ebenfalls negativ auf das kleinräumiges Klima auswirkt. Ferner fehlen große Pflanzen, die Schatten spenden.

Pflegeaufwand:
Die Reduzierung des Pflegeaufwandstrifft nur bedingt zu, weil man glaubt, mit einem Schotter-oder Kiesgarten die lästige Gartenarbeit los zu sein. Das mag auf das erste Jahr zutreffen. Langfristig allerdings lagern sich zwischen den Steinen und in den Fugen altes Laub und Samen ab, suchen sich Flechten, Moose und Wildkräuter ihren Weg – auch durch Plastik-Sperrschichten. Hier ist zudem die Gefahr gegeben, dass Herbizide eingesetzt werden.

Die wasserwirtschaftlichen Auswirkungen sind eher marginal. Schotter- und Kiesgärten haben keinen signifikant schlechten Einfluss auf Starkregenereignisse. Durch die Steine wird der Regenaufprall abgemindert, so dass keine Bodenerosionen stattfinden. Das Niederschlagswasser kann zwischen den Steinen in den Untergrund versickern, es sei denn, es gibt eine künstliche Sperrschicht darunter. Steingärten haben in der Regel keine Abläufe / Notüberläufe in andere Entwässerungssysteme. Eine Konzentration bzw. Verstärkung des Abflussgeschehens bei Starkregenereignissen tritt demzufolge nicht ein. Durch die weitestgehend fehlende Vegetation sind sie sogar für eine Grundwasserneubildung förderlich, da auch das Niederschlagswasser, welches sonst über Pflanzen aufgenommen / verdunstet würde, dem Grundwasser zugeführt wird.

Die Kies- und Schottergärten liegen außerhalb des Geltungsbereiches der Landschaftspläne, in der Regel in den bebauten Innenbereichen der Städte und Gemeinden. Somit greifen die Ge-und Verbotstatbestände der Landschaftspläne nicht. Auch die naturschutzfachlichen Bestimmungen beinhalten keine Eingriffsregelungzur Vermeidung von Kies- und Schottergärten. Regelungen im Rahmen von Bebauungsplänen oder Gestaltungssatzungen liegen im Ermessen der Städte und Gemeinden.Erfreulicherweise ist der Trend zur Anlage von Kies- und Schottergärten im HSK bisher nicht stark ausgeprägt. Gleichwohl sollten die Haus- und Gartenbesitzer im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf die negativen Auswirkungen der angelegten Steingärten für die Biodiversität hingewiesen werden. Zwangsmaßnahmen zur Beseitigung dieser Gärten wären nur auf Grundlage kommunaler Regelungen denkbar, die aktuell nicht vorliegen.“

Die SBL/FW-Fraktion kann der Darstellung der Unteren Landschaftsbehörde nur beipflichten.

Die SBL-er bemerken allerdings einen zunehmenden „Trend zur Anlage von Kies-und Schottergärten im HSK“, z.B. in älteren Wohngebieten in Arnsberg. Da sind offenbar manche neuen Besitzer von Alt-Immobilien sehr bemüht, alles was rund um ihr Haus grün ist und lebt in grau und tot auszutauschen.

Ein Lichtblick: Die Stadt Meschede untersagte jetzt in einem Neubaugebiet in der Kernstadt die Anlage von Kies- und Schottergärten. Das lässt hoffen!

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Wie wirken sich Schotter- und Kies-Gärten auf die Natur aus?

By admin at 10:04 pm on Monday, May 11, 2020

Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion, stellte am 06.05.2020 einen Antrag gemäß der Geschäftsordnung des Kreistags für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten.

Das Thema: Schottergärten

Im Antrag steht:

„Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beantragt unsere Fraktion folgenden Tagesordnungspunkt:

Bericht über Auswirkungen von Schotter- und Kies-Gärten.

Begründung und Erläuterung:
Es soll berichtet werden über Auswirkungen von Schotter- und Kies-Gärten auf die Natur, insbesondere auf Biodiversität, Insektenvielfalt und Starkregenereignisse, und über mögliche Maßnahmen zur Eindämmung von Schotter- und Kies-Gärten.

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) soll in dem Bericht auch konkret auf die Einflussmöglichkeiten im Rahmen ihrer Aufgaben nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) eingehen. Ziel sollte es sein, dass solche “ökologischen Totflächen“ möglichst verhindert werden.“

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52 Monate bis zur Beratung eines Bürgerantrags

By admin at 10:48 am on Saturday, April 11, 2020

Am Neujahrstag 2016 schrieben Matthias Schulte-Huermann (Vorsitzender der SBL) und Klaus Korn (ebenfalls SBL-Kreistagskandidat) einen sog. Bürgerantrag an den Bürgermeister der Stadt Sundern. Die beiden ehemaligen Ratsmitglieder beantragten die Aufhebung des Bebauungsplans A 26 (“B-Plan”) für die Ferienhausanlage Amecke. Durch diesen vom Rat bereits im Jahr 2009 beschlossenen B-Plan sollte eine etwa 30 ha gro0e Waldfläche in eine Ferienhausanlage umgewandelt werden. Gebaut wurde aber bis zum Jahr 2016 noch nicht, sondern es wurde nur der Wald abgeholzt. Die Antragsteller wiesen darauf hin, dass ein bisher “stiller” Erholungsbereich am Ostufer des Sorpesees durch die Verwirklichung des Bebauungsplans in eine intensiv baulich genutzte Fläche umgewandelt würde. Für Bebauung sei aber das Westufer besser geeignet. “Die Talsperre wäre nicht mehr das was sie ist, die intensive bauliche und touristische Nutzung würde eine naturnahe Nutzung konterkarieren”. Sie schlugen eine Rückumwandlung in eine Waldfläche vor.

Es dauerte bis zum 09.04.2020, also fast 4 1/2 Jahre, bis der Bürgerantrag endlich auf die Tagesordnung des Rates genommen wurde. Rekordverdächtig! Aber das Anliegen der beiden Antragsteller war teilweise erfolgreich: Der Rat beschloss in einer Sondersitzung die Aufhebung des B-Planes “A 26″, bei nur einer Gegenstimme und 2 Enthaltungen. Dazu trug auch bei, dass es in den 11 Jahren seit dem Beschluss über diesen B-Plan zwar diverse Zusagen von Investoren gegeben hatte, diese aber alle nicht umgesetzt wurden. Die Stadt Sundern scheint auch bei der Auswahl ihrer Geschäftspartner keine glückliche Hand gehabt zu haben!

In der Debatte am Gründonnerstag stellten mehrere Ratsmitglieder fest, dass es besser gewesen wäre, den B-Plan schon früher aufzuheben. Eine späte Einsicht…

Allerdings gibt die Stadt Sundern ihre Ferienhausplanungen für das Ostufer nicht ganz auf. Mit der Aufhebung wurde auch die Neuaufstellung eines B-Plans beschlossen. Dazu heisst es in der Sitzungsdrucksache der Stadtverwaltung: “Mit dieser Neuaufstellung soll die Anzahl an Ferienhäusern signifikant reduziert und planungsrechtlich abgesichert werden. Hierzu ist u.a. vorgesehen, die im geltenden Bebauungsplan festgesetzten Sondergebiete „Ferienpark“ sowie die überbaubaren Grundstücksflächen einzuschränken. Zudem sollen einschränkende Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und weitere (auch gestalterische) Festsetzungen zu den geplanten Gebäuden getroffen werden, die zu einer deutlichen Reduzierung des Baukörpervolumens beitragen sollen.” Mit einem neuen Investor wird neu geplant.

Es erfolgt also bisher keine Rückumwandlung in Waldfläche, aber vielleicht dauert das ja keine weiteren 11 Jahre mehr?

Rat-Stockum

Die Ratssitzung fand übrigens unter denkwürdigen Umständen statt, in der Schützenhalle in Stockum. Alle Teilnehmer saßen in mindestens 2 Meter Abstand voneinander und trugen Mund-Nasen-Masken. Die Ratsmitglieder hatten ihre Plätze in der vorderen Hälfte der Schützenhalle, Für die Zuschauer waren 45 weit von einander entfernte Stühle aufgestellt. Vorne stand ein einzelnes Mikrofon, vor dem die Ratsmitglieder reden konnten.

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Schweine, Gülle, Wasser: Fragen und Sorgen

By admin at 11:56 pm on Friday, February 14, 2020

Anfrage
Kurz vor Weihnachten 2019 war bei der SBL-Kreistagsfraktion das Thema appetitliche Plätzchen etwas ins Hintertreffen gekommen. Stattdessen widmeten sich SBL-Mitglieder zur Abwechslung einmal mehr den unappetitlichen Auswirkungen von Schweinemast und Gülle. Praktisch nutzte die Fraktion dafür die übliche Form einer offiziellen schriftlichen Anfrage. Am 20.12.2019 ging das Schreiben dann per Fax auf den Weg vom SBL-Büro ins Vorzimmer von Landrat Dr. Karl Schneider. Das zum Procedere.

Antwort
Als im SBL-Büro die Antwort ankam, war Weihnachten schon lange vergessen. Am 11. Februar freuen sich die Narren im Sauerland und im Rheinland auf die tollen Tage…

Und jetzt zu Zahlen, Daten und Mist im Sauerland
Eine grobe Zusammenfassung

Anzahl der Mastschweine in Marsberg
2018 rund 27.600 Tiere allesamt in konventioneller Haltung (auf Spaltenböden)
2019 rund 32.300 Tiere allesamt in konventioneller Haltung (siehe oben!)

Anzahl der Mastschweine allein in Marsberg-Meerhof
2019 rund 21.850 Tiere allesamt in konventioneller Haltung

Wohin die Schweine zur Schlachtung transportiert werden, ist dem Hochsauerlandkreis nicht bekannt.

Wie viel Kubikmeter Gülle jährlich in Marsberg und speziell in Marsberg-Meerhof durch die Tiermast anfallen, ist dem HSK nicht bekannt.

Marsberg-Meerhof verfügt über keine eigene Kläranlage. Die dort anfallenden Abwässer werden in die Kläranlage Marsberg geleitet.

Über mögliche „Gülle-Importe“ aus anderen deutschen Regionen oder dem Ausland in das Stadtgebiet von Marsberg ist dem HSK nichts bekannt.

Das Trinkwasser im Raum Marsberg wurde 2019 17 Mal auf Nitrat untersucht.
Das Rohwasser im Raum Marsberg wurde 2019 42 Mal auf Nitrat untersucht.

Bei zwei Anlagen zur Eigenversorgung (vermutlich private Brunnen) wurden in zwei Trinkwasserproben die Grenzwerte für Nitrat überschritten. Ein Messwert lag bei 52 mg/I, der zweite bei 66 mg/l.

Laut Antwort des HSK reichen das Wasservorkommen und die Kapazitäten des örtlichen Wasserwerks für die Versorgung von Menschen und Masttieren aus. Es gebe auch keine negativen Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel.

Komplett
Die Antwort aus dem Kreishaus, handschriftlich datiert auf den 31.01.2020, von vorne bis hinten:

Ihre Anfrage gem. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Schweinehaltung in Marsberg vom 20.12.2019

Sehr geehrter Herr Loos,

der Beantwortung Ihrer Anfrage sei zunächst die Feststellung vorangestellt, dass dem von Ihnen angeführten Schweinemastbetrieb in Marsberg-Meerhof bislang keine Genehmigung zur Erweiterung seines Betriebes erteilt wurde.

Zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1: Wie viele Schweine und wie viele Ferkel werden im Stadtgebiet Marsberg z.Z. gemästet? Wie viele dieser Tiere stehen z.Z. in Stallungen in Meerhof?
Antwort: Laut aktueller Auswertung der Fachsoftware BALVI werden im Stadtgebiet Marsberg rund 32.000 Schweine zu Mastzwecken gehalten. In Marsberg-Meerhof sind dies rund 21.850 Schweine.
Es handelt sich hierbei um Mastschweine. Eine Differenzierung zwischen Ferkeln und Mastschweinen erfolgt nicht.

Frage 2: Wie viele Schweine und wie viele Ferkel wurden jeweils 2018 und 2019 insgesamt
a) in Meerhof und
b) im gesamten Stadtgebiet von Marsberg gemästet?
Antwort: Laut aktueller Auswertung der Fachsoftware HIT wurden im Stadtgebiet Marsberg im Jahr 2018 rund 27.600 und im Jahr 2019 rund 32.300 Mastschweine gehalten. In dieser Fachsoftware kann keine Differenzierung nach Ortsteilen vorgenommen werden. Die zu generierenden Zahlen beziehen sich jeweils auf die pflichtigen Stichtagsmeldungen zum 01. Februar eines jeden Jahres.

Frage 3: Wie viele Tiere werden es im kommenden Jahr voraussichtlich sein?
Antwort: Angaben zum Jahr 2020 können zu diesem Zeitpunkt nicht gemacht werden, da entsprechende Meldungen noch bis zum 01. Februar erfolgen können (siehe auch Antwort zu Frage 2).

Frage 4: Wie sind die Haltungsbedingungen?
Werden die Schweine und Ferkel vorwiegend oder ausschließlich konventionell in engen Stellungen und auf Spaltenböden gehalten?
Über wie viel Platz verfügt ein ausgewachsenes Mastschwein?
Wie häufig erfolgen Kontrollen durch Ihr Veterinäramt?
Antwort: Bei den Mastschweinehaltungen handelt es sich um konventionelle Betriebe, die die Anforderungen gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung erfüllen.
Kontrollen der Mastschweinehaltungen erfolgen routinemäßig und ggf. anlassbezogen.

Frage 5: Wohin werden die Tiere zur Schlachtung transportiert?
Antwort: Informationen, zu welchen Schlachtbetrieben die Mastschweine aus dem Stadtgebiet Marsberg geliefert werden, liegen dem Veterinäramt nicht vor. da keine Pflicht besteht, derartige Informationen weiterzugeben.

Frage 6: Wie viel Kubikmeter Gülle fällt bei den beiden großen Betrieben in Marsberg-Meerhof in diesem Jahr voraussichtlich an?
Wie viel Kubikmeter Gülle kommt aus anderen Tiermastbetrieben im Raum Marsberg dazu?
Antwort: Dem Fachdienst Wasserwirtschaft liegen hierzu keine belastbaren Mengenangaben vor. Angaben hierzu können bei der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Meschede, Dünnefeldweg 13, 59872 Meschede, erfragt werden.

Frage 7: Über welche Kapazität verfügt die Kläranlage Marsberg-Meerhof? Reicht sie für noch mehr Gülle und für die menschlichen Exkremente aus?
Antwort: Die Stadt Marsberg als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft betreibt in Marsberg-Meerhof keine Kläranlage. ln Marsberg-Meerhof anfallende Abwässer werden über einen entsprechenden Verbindungssammler der Kläranlage Marsberg zugeführt. Im Übrigen sei der Hinweis erlaubt, dass Gülle nicht in Kläranlagen eingeleitet wird (bereits unzulässig auf der Grundlage der kommunalen Entwässerungssatzungen).

Frage 8: Wo und wie wird die in Marsberg anfallende Gülle verwertet?
Wo wird „Gülle-Dünger“, der aus anderen deutschen Regionen oder aus dem Ausland nach Marsberg importiert wird, ausgebracht?
Antwort: Belastbare Angaben hierzu können bei der Landwirtschaftskammer NRW. Kreisstelle Meschede, Dünnefeldweg 13, 59872 Meschede, erfragt werden.

Frage 9: Wie oft sind 2019 im Raum Marsberg Nitrat-Werte überprüft werden?
An welchen MessstelIen wurden die Proben entnommen?
Welche Labore führten die Untersuchungen durch?
Antwort: Dem Hochsauerlandkreis liegen die Ergebnisse der Nitrat-Untersuchungen im Roh- und Trinkwasser der verschiedenen Wasserversorger für den Raum Marsberg aus dem Jahr 2019 vor.
Die Stadtwerke Marsberg ließen ihr Trinkwasser insgesamt 17 Mal auf Nitrat untersuchen. Das Rohwasser der Wassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Marsberg wurde in 2019 insgesamt 42 Mal auf Nitrat untersucht. Die Beprobungen des Trinkwassers fanden an verschiedenen Orten verteilt auf das Verbundversorgungssystem der Stadtwerke Marsberg statt. Die Beprobungen des Rohwassers erfolgten direkt an den Wassergewinnungsanlagen.
Als weitere Ergebnisse für Nitrat aus dem Untersuchungsmedium Trinkwasser liegen die Ergebnisse von einer b-Anlage nach § 3 Satz 2b TrinkwV (dezentrale öffentliche Versorgung) sowie von fünf c-Anlagen gem. § 3 Satz 2c TrinkwV (Anlagen zur Eigenversorgung) aus Marsberg vor. Die Untersuchungen erfolgten durch verschiedene Labore, u.a. Hygiene-Institut Gelsenkirchen, HBICON Bielefeld. LUFA Münster.

Frage 10: Wurden Nitrat-Grenzwerte überschritten?
Wenn ja, an welchen Messpunkten, wann, wie oft und wie hoch?
Antwort: Der Grenzwert für Nitrat nach geltender Trinkwasser-Verordnung von 50 mg/l wurde bei den o.g. Untersuchungen des Roh- und Trinkwassers in zwei Trinkwasserproben von c-Anlagen (Anlagen zur Eigenversorgung) überschritten. Ein Messwert lag bei 52 mg/I, der zweite bei 66 mg/l. Aufgrund der Tatsache, dass bei Benennung weiterer Informationen zu diesen beiden Messstellen unmittelbare Rückschlüsse auf den jeweiliger Betreiber möglich sind, ist eine weitere Benennung aus datenschutzrechtlichen Gründen an dieser Stelle ohne Einverständnis der Betroffenen nicht möglich.

Frage 11: Ein Schweinemastbetrieb in der Größenordnung der beiden Höfe in Meerhof verbraucht logischerweise sehr viel Trinkwasser. Reichen das Wasservorkommen und die Kapazität des örtlichen Wasserwerks dafür aus?
Antwort: Ja.

Frage 12: Wie wirkt sich die Wasserentnahme auf den Grundwasserspiegel im Raum Marsberg und speziell auf den in Meerhof aus?
Antwort: Weder im Raum Marsberg noch speziell in Meerhof haben die auf die Gewinnung von Trinkwasser ausgerichteten Grundwasserentnahmen eine negative Auswirkung auf den Grundwasserspiegel. Der mengenmäßige Zustand der betroffenen Grundwasserkörper ist gut.

Links
Hier noch ein Link zu Haltungsbedingungen in der konventionellen Schweinemast:
https://www.thuenen.de/de/thema/nutztiershyhaltung-und-aquakultur/haltungsverfahren-in-deutschland/konventionelle-schweinehaltung/

Und zum „Gülle-Tourismus“ auch ins Sauerland:
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/guelle-tourismus-brilon-100.html
Vor einem Jahr im Umwelt-Ausschuss:
http://sbl-fraktion.de/?p=8959

Guten Appetit!

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