Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Untere Naturschutzbehörde bedauert die Abholzung eines Buchenwaldes im HSK

By admin at 8:28 pm on Friday, September 25, 2020

Die Fakten
Norbert Panek, Buchenwaldexperte und Wissenschaftlicher Beirat des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI), wandte sich am 02.09.2020 mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Darin kritisierte er den „Buchen-Großkahlschlag“ im Hochsauerland.
Auch die SBL berichteten darüber, u.a. hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=9637

Fragen und Antworten
Der Hochsauerlandkreis hat auf die Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 15.09.2020 reagiert. Hier die Antwort der Unteren Naturschutzbehörde:

„Ihre in der Anfrage vom 11.09.2020 gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Ist die Untere Naturschutzbehörde über die Abholzung des Buchenwaldes am „Hohen Knochen” im Vorfeld oder im Nachhinein in Kenntnis gesetzt werden?

Die UNB des HSK wurde weder im Vorfeld noch im Nachhinein über die Abholzung des Buchenwaldes vom Eigentümer in Kenntnis gesetzt. Herr Panek hat mich mit Mail vom 11.08.2020 über die Rodungsmaßnahme informiert.

Wurde bei Ihrer Behörde eine Genehmigung für die Kahlschläge eingeholt?

Da im konkreten Fall kein Schutzgebiet betroffen ist, war die Maßnahme nicht anzeigepflichtig noch genehmigungspflichtig. Die im Landesforstgesetz vorgegebene Kahlschlagsgrenze von 2 ha Größe wurde nach Auskunft des Forstamtes „Oberes Sauerland” nicht überschritten.

Wie ist Ihre rechtliche Bewertung dieser Abholzungsmaßnahme?

Da kein Schutzgebiet betroffen ist und demzufolge auch kein Verbotstatbestand erfüllt wurde, war die Abholzungsmaßnahme rechtmäßig.

Wie bewerten Sie die Vernichtung des alten Buchenbestandes aus ökologischer Sicht?

Aus ökologischer Sicht ist es zu bedauern, dass hier in größerem Umfang Altbuchenbestände geschlagen wurden. Insgesamt wurden im Bereich des Landschaftsplanes Schmallenberg Südost einige Tausend Hektar Wald als FFH- und Naturschutzgebiete unter Schutz gestellt. Da der in Rede stehende Bereich weder in das Biotopkataster noch in andere Kartierungen schutzwürdiger Flächen aufgenommen wurde, gab es bei der Aufstellung des Landschaftsplanes vor diesem Hintergrund keine Veranlassung, den Buchenbestand unter Schutz zu stellen.

Wie bewerten Sie die Vernichtung des alten Buchenbestandes aus ökonomischer Sicht?

Die Bewertung der Vernichtung des Altbuchenbestandes aus ökonomischer Sicht obliegt dem Eigentümer und nicht der UNB des HSK. Ob die vor Ort vorgenommene Anpflanzung von Fichtenkulturen bei der aktuellen Borkenkäfersituation sowie den Trockenheitsschäden im Wald zu einem wirtschaftlichen Erfolgt führt, lässt sich aktuell nicht beurteilen.“

Kommentar eines Naturschützers
„Bedauerlicherweise befinden sich die Waldbesitzer mit der “unter 2 ha-Regel” im gesetzlichen Rahmen. Es wäre wünschenswert, wenn in diesen Zeiten der Klimakatastrophe zusätzliche Flächen als FFH oder NSG ausgewiesen würden und somit zumindest vor uns Menschen geschützt wären!!“

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