Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wenn Naturschutz mit einer noblen Ferienhaus-Siedlung kollidiert .

By admin at 5:39 pm on Tuesday, December 17, 2019

… dann stellt die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) eine Anfrage (und einen Antrag) an den Landrat.

Warum hat die Natur in „unserem ländlich geprägten Raum“ so einen geringen Stellenwert?
Warum will der Hochsauerlandkreis das Votum des Naturschutzbeirats nicht berücksichtigen?
Spielt die Einschätzung des NRW-Umweltministeriums keine Rolle?
Gibt es in Brilon und im Hochsauerlandkreis Absprachen und Klüngel?
Wieso arbeitet die Kreisverwaltung urplötzlich ganz schnell?

Hier die Original-Anfrage von SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos vom 08.12.2019:

“Thema: Ausnahmeregelung für ein gesetzlich geschütztes Biotop

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

in der Sitzung des Naturschutzbeirats (NB) am 05.12.2019 ging es in TOP 8 um einen Antrag der Stadt Brilon vom 27.11.2019 auf “Ausnahme von den gesetzlichen Biotopschutz (§ 42 LNatSchG NRW i.V.m. § 30 BNatSchG)”

Ein privater Investor plant auf einem bisher städtischen Grundstück die Errichtung einer Siedlung mit 21 Häusern und einem Hotel sowie einer Gastronomie mit fast 300 Plätzen. Der Investor ist Mitglied eines Parteivorstandes.

Zu diesem Grundstück stellte das LANUV nach einer von ihm vorgenommenen Untersuchung im Juni 2019 fest:
“hohe Artenvielfalt
hohe strukturelle Vielfalt
hoher Blütenreichtum
kulturhistorische Landnutzungsform
landschaftsraumtypisch ausgeprägter Biotopkomplex
Lebensraumtyp nach Anhang I-FFH, prioritär”
und empfiehlt sogar die Ausweisung als Naturschutzgebiet.

Die Abläufe geben Anlass zu Fragen nach der Arbeitsweise der Kreisverwaltung in diesem Fall:

1. Erst am 27.11.2019 reichte der Investor bei der Stadtverwaltung Brilon zwei Gutachten ein, noch am 27.11. beantragte die Stadt Brilon beim HSK die Erteilung der Ausnahmegenehmigung, und bereits am 28.11. wurde die Sitzungsdrucksache der Kreisverwaltung für den Naturschutzbeirat erstellt. Dies setzt u.a. voraus, dass von beiden Behörden die Gutachten ausgewertet und geprüft wurden, bei einem komplexen Sachverhalt.
Bei anderen Anträgen an die UNB dauert die Bearbeitung ein halbes Jahr, wie ein Beiratsmitglied in der Sitzung des NB am 5.12. feststellte.
Wie ist das außergewöhnlich rasante Arbeitstempo der Kreisverwaltung in diesem Fall zu erklären?

2. Wie ist es zu erklären, dass im Kopf der Drucksache 9/1370 bei “Auswirkungen auf den Klimaschutz” das “Nein” angekreuzt ist, obwohl der drohende Verlust eines großen Biotops selbstverständlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz hätte?

3. In der Drucksache 9/1370 heißt es u.a.: ”
“Durch Sodenverpflanzung kann ein erheblicher Anteil des betroffenen Magergrünlandes auf der Ausgleichsfläche unmittelbar wiederhergestellt werden; die restliche Fläche kann durch Mahdgutübertragung aufgrund der vergleichbaren Standortbedingungen zu Magergrünland entwickelt werden. Mit beiden Verfahren bestehen gute Erfahrungen, so dass von einem Erfolg der Ausgleichsmaßnahme ausgegangen werden kann” und “es besteht eine ausreichend hohe Prognosewahrscheinlichkeit hinsichtlich des Erfolgs der Maßnahmen”.
In der Sitzung des NB am 5.12. wurde jedoch auch von der UNB eingeräumt, dass die Sodenverpflanzung sehr aufwendig ist und nicht viele Erfahrungen und wissenschaftliche Berichte dazu vorliegen. Auch das LANUV habe darauf hingewiesen, dass diese Methode Risiken hat, wenig Erfahrungen vorliegen und es sich um kein gesichertes Verfahren handelt.
Wie sind die erheblichen Abweichungen in der Darstellung zwischen der Sitzungsvorlage 9/1370 und den Aussagen der Kreisverwaltung in der Sitzung des NB zu erklären?

4. In der Drucksache 9/1370 steht im Beschlussvorschlag: “Der Naturschutzbeirat … stimmt der Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz für die Errichtung des Feriendorfes und des Hotels östlich ‘Am kahlen Hohl’ in Brilon Gudenhagen zu.”

Wie ist es zu erklären, dass die zuständige Abteilungsleiterin der Kreisverwaltung während der Sitzung des NB – als das negative Votum des NB absehbar wurde – gegenüber dem Vorsitzenden des NB einen neuen Beschlussvorschlag (mit unverbindlichem Inhalt) einbrachte:
“Der Naturschutzbeirat … empfiehlt die in der Diskussion gegebenen Anregungen und kritischen Anmerkungen mit der Bezirksregierung zu besprechen”?

5. Ist der Eindruck richtig, dass damit ein ablehnendes Votum durch den Naturschutzbeirat verhindert werden sollte?

6. Haben künftig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung generell ein eigenes Antragsrecht in Gremiensitzungen?

7. Welche Absprachen von Kreisverwaltung und/oder Politikern des HSK gab es mit dem Investor?

8. Welche Absprachen von Kreisverwaltung und/oder Politikern des HSK gab es mit der Stadt Brilon?

9. Ist damit zu rechnen, dass künftig von der UNB alle Anträge innerhalb eines Tages bearbeitet werden?

10. Wenn nein, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl für die “Turbo-Bearbeitung”?

11. Der Antrag der Stadt Brilon ging (absehbar) erst so spät ein, dass trotz der “Turbo-Bearbeitung” in der Kreisverwaltung die Sitzungsdrucksache 9/1370 erst deutlich nach Ablauf der Frist für die Vorlage von Unterlagen für Gremiensitzungen versandt wurde. Eine besondere Dringlichkeit ist nicht erkennbar. Warum erfolgte hier keine Behandlung der Angelegenheit in einer Sitzung des NB mit der üblichen Vorlauffrist?

12. Teilt der Landrat die Auffassung, dass es sich hier um eine sehr ungewöhnliche Häufung bemerkenswerter Abläufe handelt, die nicht allein durch Zufall zu erklären ist?”

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Die Story mit dem außergewöhnlichen Ablauf geht weiter…

By admin at 7:58 pm on Saturday, December 14, 2019

Vor einigen Tagen hatten wir bereits über das sehr ungewöhnliche Tempo berichtet, das Kreisverwaltung und Briloner Stadtverwaltung in einem speziellen Fall zeigen. Es geht um eine Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz für ein großes Bauprojekt eines CDU-Vorstandsmitgilieds in Brilon.

Auf Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion wurde dieses Thema am Donnerstag auch im Umweltausschuss des HSK behandelt. Zur Erläuterung ihres Antrags hatte die SBL u.a. geschrieben:

“1. In der Drucksache 9/1370 (der Kreisverwaltung) heißt es u.a.: “Durch Sodenverpflanzung kann ein erheblicher Anteil des betroffenen Magergrünlandes auf der Ausgleichsfläche unmittelbar wiederhergestellt werden; die restliche Fläche kann durch Mahdgutübertragung aufgrund der vergleichbaren Standortbedingungen zu Magergrünland entwickelt werden. Mit beiden Verfahren bestehen gute Erfahrungen, so dass von einem Erfolg der Ausgleichsmaßnahme ausgegangen werden kann” und “es besteht eine ausreichend hohe Prognosewahrscheinlichkeit hinsichtlich des Erfolgs der Maßnahmen”. In der Sitzung des Naturschutzbeirats am 05.12.2019 wurde jedoch auch von der UNB eingeräumt, dass die Sodenverpflanzung sehr aufwendig ist und nicht viele Erfahrungen und wissenschaftliche Berichte dazu vorliegen. Auch das LANUV habe darauf hingewiesen, dass diese Methode Risiken hat, wenig Erfahrungen vorliegen und es sich um kein gesichertes Verfahren handelt.
Nach unseren Recherchen gibt es bisher positive Erfahrungen an einem Isardeich im Landkreis Deggendorf, aber auch zahlreiche kritische Stimmen in der Fachliteratur. Der Verfahren der “Sodenverpflanzung” ist also keineswegs so risikolos, wie sich aus der Drucksache 9/1370 ergibt.

2. Die vorgesehene Baumaßnahme widerspricht dem gesetzlichen Auftrag zur Erhaltung von Biotopen gemäß § 2 Landschaftsgesetz NRW.

3. Der Untergrund der vorgesehenen Ersatzfläche ist nicht gleichwertig. Denn zum für die Baumaßnahme bisher vorgesehenen Grundstück am Kahlen Hohl gehören auch Quellbereiche, ein Bach und Auenwälder. Das Gelände am Südhang des Poppenbergs (605 m hoch) befindet sich in der Nähe des Bergrückens, etwa 100 Meter höher gelegen als das Grundstück am Kahlen Hohl. Es ist vergleichsweise trocken, und dort ist es viel windiger. Das Wasser vom Poppenberg sammelt sich vor allem auf der nördlichen Bergseite in der Butterkopfquelle.
“Die vom Antragsteller insoweit ins Feld geführten Ausgleichsmaßnahmen kommen hier nicht in Betracht. Der Ausgleich für eine Beeinträchtigung erfordert die Schaffung eines gleichartigen Biotops. Darunter ist ein Biotop vom selben Typ zu verstehen, der in den standörtlichen Gegebenheiten und der Flächenausdehnung mit dem zerstörten oder beeinträchtigten Biotop im Wesentlichen übereinstimmt. Lediglich gleichwertige Maßnahmen reichen dazu nicht aus.” (VGH München, Beschluss vom 09.08.2012 – 14 C 12.308). Die Übereinstimmung in den standörtlichen Gegebenheiten ist hier nicht vorhanden.

4. Der Sitzungsdrucksache 9/1370 ist nicht zu entnehmen, dass die UNB eine Abwägungsentscheidung getroffen hat und die vorgesehene Ausnahme mit dem öffentlichen Interesse begründet.
“Wenn – wie hier – eine Ausnahmesituation gegeben ist, muss die Untere Landschaftsbehörde im Rahmen der Prüfung, ob die Ausnahme aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls erforderlich ist, eine Abwägungsentscheidung treffen. Dabei dürfen in die bilanzierende Betrachtung zugunsten einer Ausnahme nur Gründe des öffentlichen Interesses und nicht auch private Belange eingestellt werden. Im Hinblick auf die hohe Bedeutung, die der Gesetzgeber den geschützten Biotopen erkennbar beimisst, müssen die Gründe des öffentlichen Interesses von besonderem Gewicht sein, um eine Ausnahme zu rechtfertigen…
Die Beurteilung der Erforderlichkeit ist zusammen mit der Prüfung des Überwiegens der Vorhabeninteressen Teil der von der Landschaftsbehörde vorzunehmenden Abwägung, ob das konkrete Vorhaben von seinem Gemeinwohlbezug her den Eingriff in das geschützte Biotop rechtfertigt.

(VG Arnsberg, Urteil vom 02.06.2004 – 1 K 552/02)

5. Auch der Naturschutzbeirat hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 wegen fachlicher Bedenken seine Zustimmung verweigert.

6. In der Nähe des bisher vorgesehenen Grundstücks (weniger als 1 km entfernt) ist ein anderes, ausreichend großes Grundstück vorhanden, das der derzeitige Eigentümer für diese Maßnahme zur Verfügung stellen würde. Bei diesem Grundstück bestehen nach unserer Kenntnis keine gravierenden naturschutzfachlichen Bedenken, und es ist außerdem verkehrlich viel besser erschlossen. Es ist also deutlich besser geeignet als das bisher vorgesehene Grundstück am Kahlen Hohl.

Ergebnis: In der Sitzungsdrucksache 9/1370 wurden also die tatsächlichen Verhältnisse und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nur unzureichend dargestellt, und es wurde nicht auf Alternativen eingegangen. Mittlerweile liegt außerdem das ablehnende Votum der Naturschutzbeirats vor.”

In der Ausschuss-Sitzung machte die Kreisverwaltung jedoch deutlich, dass sie die Entscheidung über die Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz nur als ihre eigene Angelegenheit ansieht und beabsichtigt, das negative Votum des Naturschutzbeirats zu ignorieren. Der müsse ja nur angehört werden, und das sei nun erfolgt…
Sehr, sehr merkwürdig!

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Wenn Behörden ganz besonders schnell arbeiten …

By admin at 11:19 pm on Sunday, December 8, 2019

… dann ist das verdächtig.

Das gilt auch im Falle einer bei Brilon-Petersborn geplanten Siedlung. Dort sollen 21 Häuser mit je 5 Betten und ein Hotel mit 60 weiteren Betten errichtet werden, außerdem ein Hotel mit etwa 60 Betten, außerdem eine Gastronomie mit fast 300 Plätzen. Ein Haus mit 102 qm Wohnfläche soll für die Käufer etwa 350.000 Euro kosten. Die Fläche gehört bisher der Stadt Brilon. Die Konditionen hinsichtlich des Kaufs sorgten bei Nachbarn, nachdem einer bei der Stadtverwaltung einen Vertragsauszug angefordert hatte, für großes Erstaunen. Auf einer Einwohnerversammlung wurde u.a. vorgetragen, dass der Grundstückskaufpreis erst nach Eintritt diverser Voraussetzungen zu zahlen ist.
http://www.gut-petershagen.de/

Nachdem der Rat der Stadt Brilon bereits einen Beschluss über einen Bebauungsplan für dieses Projekt gefasst hatte, untersuchte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die etwa 6 1/2 ha große Fläche. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um ein sehr wertvolles Biotop handelt. Etwa 90% der Fläche bestehen aus Magerrasen, Borstgraswiesen, Auenwald und Quellgebieten. Solche Biotope sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html
Auf ihnen darf normalerweise nicht gebaut werden. Unter ganz besonderen Umständen kann eine Ausnahmeregelung beantragt werden; dann aber muss das Biotop in der Nähe und gleichwertig ersetzt werden, sowohl hinsichtlich der Größe als auch der Beschaffenheit als auch des Untergrundes.

Mit einer derartigen Ausnahmeregelung müssen sich u.a. der auf Kreisebene bestehende Naturschutzbeirat und die Naturschutzbehörde in der Kreisverwaltung befassen. Letztendlich entscheidet die Bezirksregierung. Die Bedingungen für eine Ausnahme wurden bereits in der Sitzung des Naturschutzbeirates am 24. September erörtert.

Und nun ging es auf einmal ganz schnell. Der Investor reichte zwar erst etwa 5 Monate nach der Untersuchung durch das LANUV zwei Gutachten bei der Briloner Stadtverwaltung ein. Der Stadtverwaltung gelang es dann tatsächlich, innerhalb von weniger als einem Tag die beiden Gutachten auszuwerten und einen Antrag an die Kreisverwaltung auf Gewährung einer Ausnahmeregelung zu stellen. Dieselbe Stadtverwaltung benötigte übrigens in diesem Jahr 5 1/2 Monate, um einen Bescheid zu einem ihr vollständig vorliegenden Wohngeldantrag einer Rentnerin zu erstellen… Ob die besonders schnelle Bearbeitung damit zusammenhängt, dass der Investor ein Mitglied des Briloner CDU-Vorstandes ist??

AntragAusnahme-20191127

Auch die Kreisverwaltung des HSK entwickelte in diesem Fall eine atemberaubende Geschwindigkeit. Sie benötigte ebenfalls weniger als einen Tag, um die Sitzungsvorlage 9/1370 für den Naturschutzbeirat zu erstellen, mit der Beschlussempfehlung: “Der Naturschutzbeirat nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz für die Errichtung des Feriendorfes und des Hotels östlich „Am kahlen Hohl“ in Brilon Gudenhagen zu.”
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfC66x4C7c9W8gsvveNBRCRvx-9EQSXBtJ054a1lkw5H/Vorlage_9-1370.pdf
Trotz der Eile ging die Vorlage zwar mehrere Tage zu spät für die Sitzung am 5. Dezember beim Naturschutzbeirat ein, aber der Punkt stand selbstverständlich trotzdem auf der Tagesordnung. Was dazu führte, dass aus dem Beirat nachgefragt wurde, wieso die Bearbeitung anderer Anträge in der Kreisverwaltung ein halbes Jahr dauern würde…

Wie wurde die Ausnahme begründet? Auf etwa 40% des Grundstücks soll der Oberboden komplett entnommen werden, in Form von Soden. Die sollen dann auf einem etwa 2 km entfernten anderen Grundstück, das teilweise bereits dem Investor gehört, ausgelegt werden. Für diese “Sodenverpflanzung” sollen angeblich laut Sitzungsvorlage “gute Erfahrungen (bestehen), so dass von einem Erfolg der Ausgleichsmaßnahme ausgegangen werden kann.” Die restlichen 60% sollen durch den Bau nicht beeinträchtigt werden…

Doch in der Sitzung stellte sich das wesentlich anders dar. Sogar die Untere Naturschutzbehörde des HSK musste einräumen, dass es mit dem Verfahren der Sodenverpflanzung nur wenige positive Erfahrungen gibt. Im Zusammenhang mit dem Bau eines Deiches hat sie funktioniert, in anderen Fällen nicht.
Folglich gab es bei der Mehrheit der Mitglieder des Naturschutzbeirats erhebliche Bedenken. Es wurde u.a. darauf hingewiesen, dass das vorgesehen Verfahren mit erheblichen Risiken verbunden ist. “Wertvollste Flächen” sollten nicht für so ein Projekt “geopfert” werden.

Als die zuständige Abteilungsleiterin der Kreisverwaltung merkte, wohin die Tendenz ging, brachte sie einen neuen Beschlussvorschlag ein. Eigentlich haben die Mitarbeiter der Kreisverwaltung in den Gremien zwar kein Antragsrecht, aber in so einem besonderen Fall…Offensichtlich sollte das zu erwartende negative Votum verhindert werden, in dem der NB nun beschließen sollte, er die Vorlage “zur Kenntnis nimmt” und “empfiehlt, die in der Diskussion gegebenen Anregungen und kritischen Anmerkungen mit der Bezirksregierung zu besprechen.” Unverbindlicher geht es kaum!

Dies nützte aber nichts. Der Naturschutzbeirat stimmte über die ursprüngliche Vorlage ab und lehnte es mit Mehrheit ab, seine Zustimmung zur beantragten Ausnahmeregelung zu geben.

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In Meschede-Olpe ist eine alte Eiche gefällt worden. Warum?

By admin at 10:22 am on Wednesday, November 27, 2019

An der Freienohler Straße in der Ortsmitte von Meschede-Olpe stand eine alte, ortsbildprägende Eiche. Auf den Luftbildern des Geoservers ist erkennbar, dass sie über die Jahre hinweg einen unverändert vitalen Eindruck machte. Nach Informationen, die die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hat, galt der Baum als Naturdenkmal. Trotzdem wurde er in diesem Jahr gefällt.

Daher erkundigte sich die SBL/FW Ende November 2019 schriftlich beim Landrat des Hochsauerlandkreises:

1. Bis wann war der Baum als Naturdenkmal ausgewiesen?

2. Wann und warum wurde er aus der Naturdenkmal-Liste entlassen?

3. Welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit in den Erhalt des Baumes investiert?

4. Welche Sachverständige/welcher Sachverständige hat die Eiche wann begutachtet?

5. Zu welchem Ergebnis ist sie/er gekommen?

6. Welche Mitarbeiterin, welcher Mitarbeiter des Hochsauerlandkreises (Baumkontrolleur/in) hat die Entscheidung, den Baum zu fällen zu verantworten?

7. Welche sachverständige Unterstützung hat sie/er hinzugezogen?

8. Welche Expertise ist dem Naturschutzbeirat als Entlassungsbegründung eingereicht worden?

9. Auf wessen Veranlassung wurde die Eiche letztlich gefällt?

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Neue Siedlung im potentiellen Naturschutzgebiet?

By admin at 1:08 pm on Wednesday, September 11, 2019

Am Dienstag, 24. September, findet ab 14:30 Uhr in Brilon die nächste Sitzung des Naturschutzbeirats statt.
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQhFlDf8m2DRllnSR_VUUwQ

Dieses Mal steht ein besonders brisanter Punkt auf der Tagesordnung: “Verfahrensstand ‘Feriendorf und Hotel östlich Am kahlen Hohl’ in Brilon-Petersborn”. Seit etwa 4 Jahren plant ein Investor die Errichtung von 21 Häusern für jeweils 5 Personen sowie einigen größeren zentralen Gebäuden mit 23 weiteren Wohnungen und einer Gastronomie mit etwa 300 Plätzen, mit dem Namen “Gut Petershagen“. Der Investor ist zufällig auch Mitglied des Briloner CDU-Vorstandes. Da ist es kein Wunder, dass auch die örtliche SPD das Vorhaben aktiv unterstützt. Das Grundstück befindet sich bisher im Eigentum der Stadt Brilon. Über die Konditionen für den angestrebten Grundstücksverkauf können wir hier nicht berichten, da sie nichtöffentlich sind. Vermarktet werden die Häuser über die in Salzkotten ansässige Volksbank, mit “guter Renditeerwartung”. Etwa 354 TEuro (plus Nebenkosten des Kaufs) sind für ein “Bergdorfhaus” mit ca. 100 qm Wohnfläche zu zahlen.
Preis-Bergdorfhaus

Nachdem ein Nachbar Naturschutzbedenken hatte und privat einen Gutachter beauftragte, hat mittlerweile auch das zuständige Landesamt (LANUV) ein Gutachten erstellt: Es kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um ein gesetzlich nach § 30 BNatSchG geschütztes Biotop handelt. Auf dem gut 6 ha großen Gelände gibt es zahlreiche Borstgraswiesen, Mager- und Trockenrasen, Quellgebiete und Auenwald, außerdem eine Vielfalt von seltenen Schmetterlingen. Damit könnte die Fläche nur nach einem aufwendigen Befreiungsverfahren, an dem u.a. der Naturschutzbeirat zu beteiligten ist, bebaut werden. Das LANUV empfiehlt sogar, die Fläche als Naturschutzgebiet auszuweisen. Die Bezirksregierung hat bereits nach der Vorlage des ersten Gutachtens ihre Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplans verweigert.

In Petersborn gibt es sogar eine andere, gut geeignete Fläche. Sie ist verkehrstechnisch viel besser erschlossen, und der private Eigentümer ist verkaufsbereit. Doch der Investor möchte weiterhin auf der städtischen Fläche seine Siedlung errichten. Der Sitzungsvorlage 9/1301 für den Naturschutzbeirat ist zu entnehmen, dass zunächst geplant war, als Ausgleichsfläche einen Fichtenbestand in Trockenrasen umzuwandeln, verbuschte Flächen freizustellen und mittels Beweidung die gesamte Fläche aufzuwerten. Dort kann jedoch nicht der gleiche Biotoptyp entwickelt werden, welcher im Plangebiet verloren geht, da es sich um einen Kalkstandort handelt. “Daher kann die vorgeschlagene Maßnahme nicht als gleichartiger Ausgleich anerkannt werden. Derzeit lässt der Investor prüfen, ob Eigentumsflächen am Poppenberg aus fachlicher Sicht geeignet sind, den beanspruchten Biotoptyp hier neu zu entwickeln.”
Wir sind gespannt, ob demnächst neben dem Briloner Skihang ein Biotop mit Magerrasen, Borstgras, Quelle und Auenwald entsteht??

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Weihnachtsbaumkulturen benötigen keine Pflanzengifte

By admin at 11:12 am on Monday, May 27, 2019

“Im Artikel “Glyphosat auf dem absteigenden Ast” der WP Sundern vom 25.05.2019 sagt Weihnachtsbaumfunktionär Hennecke, dass in den nächsten Jahren komplett auf glyphosathaltige Mittel in Weihnachtsbaumkulturen verzichtet werden könne und dass das eine Reaktion auf gesellschaftspolitische Entwicklungen sei.

Nun ist Glyphosat nicht das einzige Mittel, das in Weihnachtsbaumkulturen verwandt wird. Weihnachtsbaumkulturen werden im konventionellen Anbau intensivst chemisch behandelt: Es werden nicht nur Unkrautvernichter eingesetzt, sondern auch Mittel gegen Läuse, Spinnen und Pilzkrankheiten, also die gesamte Palette von Herbiziden, Pestiziden und Insektiziden. Hinzu kommt intensive Düngung.

Da nützen auch die Schönrednerei und irgendwelche Pseudogütesiegel von Weihnachtsbaumfunktionären nichts.

Dass der Widerstand gegen die Spritzerei in diesen Intensivkulturen nicht nur eine neue gesellschaftspolitische Entwicklung ist, zeigt § 1 des Forstgesetzes: Darin ist schon seit mindestens 1980 aus guten Gründen geregelt, dass in der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung weitgehend aus Pflanzenschutzmittel verzichtet werden soll. Gegen diesen Paragrafen verstoßen die konventionellen Weihnachtsbaumbetriebe seit Jahren, ohne das was dagegen unternommen wird.”

(Leserbrief von Matthias Schulte-Huermann an die WP)

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Kreisverwaltung berichtet über die Verwendung von Ersatzgeldern – Grundstückskäufe und Zaun-bauten machen bisher die größten Ausgabe-Posten aus

By admin at 9:21 am on Wednesday, May 8, 2019

Ersatzgelder? Was ist das?
Bei den sogenannten Ersatzgeldern handelt es sich um nicht unerhebliche Beträge, mit de-ren Verwendung die beim Bau von Windrädern entstehenden Eingriffe in die Natur ausgeglichen werden sollen.

Kreisverwaltung, Stadt Brilon und Ersatzgelder
Bekanntlich soll die Stadt Brilon Probleme mit der Verwendung von Ersatzgeldern haben. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wandte sich daher am 16.04.2019 mit einem Schreiben an Landrat Dr. Karl Schneider.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8987

Was sagt das Kreishaus?
Wir zitieren das Antwort-Schreiben vom 25.04.2019:

„Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihrer o.a. Anfrage muss zunächst angemerkt werden, dass der Beschluss nicht vorsieht. 2,4 Mio. € Ersatzgeld im Stadtgebiet Brilon einzusetzen, sondern, dass vorrangig dort Projekte aus Ersatzgeld finanziert werden sollen, das aus im Stadtgebiet Brilon genehmigten Windenergieanlagen stammt (vgl. KT-Beschluss vom 04.03.2016, Vorlage 91414).

Über den Stand der Ersatzgeldvenzvendung im Stadtgebiet Brilon gibt die Vorlage 9/1004 (+ 1. Ergänzung) zum Stand 20.09.2018 Auskunft.

Verfüllung Wolfgangsee 6.964,61 €
Streuobstförderung 2.443,86 €
Zaunbauten 33.937,37 €
Mulchen 1.000,00 €
Biostation Sonderprojekte 12.460,00 €
Entfichtung 4.522,00 €
Naturdenkmal-Pflege 2.778,79 €
Ehrenamtsmaßnahmen 2.403,89 €
Grundstückskäufe 46.563,00 €

Summe 113.073,52 €

Seither haben weitere umfangreiche Gespräche mit allen beteiligten Behörden stattgefunden. Dabei geht es vor allem um die Frage, welche Maßnahmen auf öffentlichen Flächen finanziert werden dürfen oder eben nicht. Daraus folgen konkrete Projekte, deren Umfang und Kostenvolumen noch nicht fest stehen.

Ebenfalls in Planung auf Briloner Stadtgebiet sind Renaturierungsmaßnahmen an kleineren Gewässern, die zunächst wasserrechtlich abgestimmt werden müssen.

Am Gretenberg und Sonderkopf sind Maßnahmen zur Entwicklung der Heiden i.H.v. 62.000 € konkret geplant. Weiterhin ist der Ankauf von Buchenwald in Verhandlung (3,3 ha). Die im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beschlossenen Grundstückskäufe werden sukzessive umgesetzt (ca. 50.000 € in Brilon, 200.000 € Brilon und Marsberg-Beringhausen).

Der Ersatzgeldstand (gesamter HSK) stellt sich wie folgt dar:

Startguthaben 01.01.2019: 2,24 Mio. € (davon aus Brilon ca. 2 Mio. €)
Gebundene Ersatzgeldmaßnahmen 2019 bis 25.04. (kreisweit): 296 T€
Grundstückskäufe eingeleitet: 255 T€
Bindungen für Eigenanteil Vertragsnaturschutz: 28 T€
Planungen für Maßnahmen in FIurbereinigungsverfahren: ca. 40 T€
Rückstellungen für gezahltes Ersatzgeld aus WEA, deren Genehmigung ggf. nicht rechtskräftig wird: 281 T€

Zur Verfügung stehen somit aktuell 1,34 Mio. € Ersatzgeld aus dem Bestand sowie sehr geringe aktuelle Zahlungseingänge.

Die Vierjahresfrist des 5 31 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz NRW zur Verwendung beginnt für den Großteil der Einnahmen im April und Juni 2017 und endet im April und Juni 2021. Es ist zu erkennen, dass nach zwei Jahren für etwa die Hälfte des Geldes auch Mittelbindungen und Planungen vorliegen.“

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Windkraft in Brilon – Was geschieht mit den Ersatzgeldern?

By admin at 10:58 pm on Monday, April 22, 2019

Rund 2,4 Millionen Euro stehen zur Verfügung
Nach einem Grundsatzbeschluss des HSK sollen ca. 2,4 Millionen Euro sogenannte Ersatzgelder aus dem Bau von Windrädern im Briloner Stadtgebiet in Brilon eingesetzt werden. Damit sollen die im Stadtgebiet beim Bau von Windrädern entstehenden Eingriffe in die Natur ausgeglichen werden.

Probleme mit der Verwendung
Bekanntlich gab es dabei in der Stadt Brilon größere Probleme. Rund 2 Millionen Euro konnten zunächst nicht verwendet werden, weil die Stadt dafür keine geeigneten Vorschläge gemacht hatte, die bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Biologischen Station auf Akzeptanz stießen. Die Stadt Brilon lehnte ihrerseits die von der Biologischen Station vorgeschlagenen Maßnahmen ab.

Mehrere Beratungstermine
Zwischenzeitlich gab es mehrere Beratungstermine zwischen Kommunalpolitiker/innen und der Biologischen Station. Über den Planungsstand dieser Maßnahmen wurde am 22.03.2019 in Rahmen einer Bürgerversammlung in Brilon-Scharfenberg berichtet.

Anfrage an den Landrat
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste erkundigte sich daher am 16.04.2019 schriftlich bei Landrat Dr. Karl Schneider nach dem aktuellen Stand hinsichtlich der Verwendung der Ersatzgelder aus dem Bau der Windräder im Stadtgebiet von Brilon. Über das Ergebnis werden wir berichten.

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Gülle-Lagerstätten und Biogas-Anlagen – Auszug aus dem Protokoll des Umweltausschusses im März 2019

By admin at 8:45 am on Saturday, April 20, 2019

Am 14.03.2019 tagte im Kreishaus in Meschede der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten. Bei zwei Tagesordnungspunkten ging es um das leidige Thema „Gülle“.

Das Sitzungs-Protokoll liegt jetzt vor.
Die Kurzform:

• Medien berichteten über Gülle-Importe in den HSK.

• Für die Regelungen zum Transport von Gülle und für ihr Aufbringen ist die Landwirtschaftskammer zuständig.

• Die wasserrechtliche Beurteilung von Jauche-, Gülle- und Silage-Anlagen richtet sich nach dem Regelungsregime der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).

• Vor-Ort-Kontrollen nimmt die Landwirtschaftskammer vor und anlassbezogen auch die Untere Wasserbehörde.

• Seit 2017 wurden 93 landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert.

• Bei den Kontrollen ergaben sich überwiegend Mängel bei der Lagerung von Silage.

Das komplette Protokoll zu diesem TOP:

„Genehmigung und Überwachung von Güllelagerstätten und Biogasanlagen; hier: mdl. Bericht der Verwaltung

Herr C. führt hierzu an, dass die Gülleimporte in den Hochsauerlandkreis in der vergangenen Woche breiten Raum in den Medien eingenommen (Berichterstattung WP, Lokalzeit u. Aktuelle Stunde im WDR) haben. Zudem hat die Landesregierung am 19.02.2019 eine LandesdüngeVO erlassen, die in Bereichen mit Grundwasserkörpern in schlechtem chemischen Zustand und Grundwasserkörpern mit steigendem Trend von Nitrat weitergehende Anforderungen an die gute fachliche Praxis beim Düngen festschreibt.

Regelungen zum Transport von Gülle wie auch Vorgaben für das Aufbringen von Gülle liegen in der Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer. Diese Thematik wird für die kommende Sitzung des Ausschusses aufbereitet. Hierzu wird ein Vertreter der Landwirtschaftskammer eingeladen.

Die wasserrechtliche Beurteilung von JGS-Anlagen (Jauche-, Gülle- u. Silageanlagen) orientiert sich seit dem ausschließlich an dem stringenten Regelungsregime der AwSV, die zum 01.08.2017 in Kraft getreten ist. Die Anforderungen an JGS-Anlagen beschreibt Anlage 7 zur AwSV. JGS-Anlagen haben nach ihrer Einbeziehung in das System der AwSV im wasser-rechtlichen Vollzug keinen Sonderstatus mehr.

Erfreulicherweise ist anzuführen, dass keine Unfälle an JGS-Anlagen seit der letzten Be-richterstattung im Ausschuss eingetreten sind. Vor-Ort-Kontrollen erfolgen von der Landwirtschaftskammer und anlassbezogen auch von der Unteren Wasserbehörde. Sollten im Rahmen dieser Kontrollen betrieb- und bauliche Mängel festgestellt werden, ergehen die entsprechenden Anordnungen. Es ist bei der Kontaktaufnahme mit den landwirtschaftlichen Betrieben feststellbar, dass die Betreiber über die Anforderungen an die JGS-Anlagen sehr gut informiert sind.

Seit Anfang 2017 bis heute wurden bei 93 landwirtschaftlichen Betrieben Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.

Dabei überwogen Mängel bei der Lagerung von Silage, die sich aufteilen in

• mangelhafte Entwässerung (fehlende oder unzureichende Auffangmöglichkeiten für austretende Sickersäfte) und

• unzureichender Bodenabdichtung (z.B. Pflaster, rissige Betonplatten) oder

• fehlerhafter Handhabung (Überfüllung).

Herr B. führt zu den Ausführungen von Herr C. an, dass die höchste Nitratbelastung im Grundwasser im Bundesgebiet im Randbereich zu den Niederlanden nachgewiesen wird. Es muss in geeigneter Form sichergestellt werden, dass zukünftig nicht der Endverbraucher die Mehrkosten für die Aufbereitung des Trinkwassers zu tragen hat.

Frau M. kündigt an, dass in der nächsten Sitzung des Ausschusses ein Vertreter der Landwirtschaftskammer zu der Gülleproblematik Stellung beziehen wird. Allerdings seien die Vorgaben der EU maßgeblich und Gülleanlieferungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.“

Aussichten
Wir sind ziemlich sicher, dass uns das Problem „Gülle“ noch länger beschäftigt.

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Gülle und Nitrat – Auszug aus dem Protokoll des Umweltausschusses im März 2019

By admin at 4:06 am on Thursday, April 4, 2019

Antrag der SBL/FW vom Sommer 2018
Am 14.03.2019 tagte im Kreishaus in Meschede der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten. Auf der Tagesordnung stand auch dieser etwas „betagte“ Antrag der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW):
„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder (mit Nachfragemöglichkeit)“. (Der Antrag stammt 24.07.2018.)
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8583

Was wurde daraus?
Nichts; denn die Ausschuss-Mitglieder stimmten mit großer Mehrheit gegen den Antrag der SBL/FW.

Warum?
• Die Verwaltung stellt fest, es läge keine Vergleichbarkeit der Nitrat-Belastung des Grundwasserkörpers im HSK mit der im Kreis Viersen vor.

• Ein Ausschussmitglied äußert Kritik daran, dass die Nitrat-Werte im Bereich der Stadt Marsberg nicht spürbar zurückgegangen sind.

• Ein CDU-Kreistagsmitglied fordert das Zurückfahren der Bürokratisierung im Zusammenhang mit der Düngemittelverordnung.

• Ein Kreistagsmitglied der Grünen sieht den sich abzeichnenden Gülle-Tourismus kritisch.

• Die Verwaltung stellt klar, dass der HSK aufgrund der im HSK aktuell nicht ausgeschöpften Gülle-Aufbringungsmengen der Aufbringung gebietsfremder Gülle grundsätzlich nicht widersprechen kann.

Was steht im Protokoll?
Dazu hier der entsprechende Auszug aus dem Protokoll der Kreisverwaltung:
„Antrag der Sauerländer Bürgerliste vom 24.07.2018 zur Nitratbelastung – Drucksache 9/1165 –

Herr C. stellt kurz den Inhalt der Vorlage vor und erläutert die 5 Handlungsfelder der Nitratstudie des Kreises Viersen. Diese sind:

• Lückenlose Kontrolle des Umschlags und der Verwendung von Düngemitteln

• Vollständige Umsetzung der Düngeverordnung

• Ausweisung von Wasserschutzgebieten für durch Nitrat belastete Grundwasserbereiche

• Rückstände bei der Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten abarbeiten

• Ungehinderter Transfer wasserwirtschaftlich relevanter Daten.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass eine Vergleichbarkeit der Belastung der Grundwasserkörper mit Nitrat im HSK und Kreis Viersen nicht vorliegt. Lediglich im Grundwasserkörper Trias Nordhessens konnte eine Nitratbelastung nachgewiesen werden. Hier allerdings ist die überwiegende landwirtschaftliche Nutzung mit der im Kreis Viersen vergleichbar (Ackerbau). Entsprechend dem Wunsch aus der Sitzung vom 20.09.2018 wurde der Vorlage eine Auflistung der Nitratwerte im Rohwasser der Wassergewinnungsanlagen der öffentlichen Wasserversorger aus dem Hochsauerlandkreis bei-gefügt. Anhand dessen sind nur vereinzelt höhere Nitratwerte erkennbar.

Lt. Herrn S. ist es unverständlich, dass trotz der vielfältigen Bemühungen im Bereich der Stadt Marsberg die Nitratwerte nicht spürbar zurückgegangen sind. Des Weiteren ist für ihn nicht nachvollziehbar, dass Keime im Wasser nachgewiesen werden, obwohl eigentlich nur keimfreie Gülle abgegeben wird. Ferner müsste etwas gegen den „Gülletourismus“ unter-nommen werden.

Herr C. führt hierzu an, dass es vielfältige Eintragsmöglichkeiten gibt und die Gülleaufbringung nicht für alle Verunreinigungen im Trinkwasser verantwortlich ist. Zudem führt er an, dass bereits eine Überschreitung des zulässigen Nitratwertes im Grundwasserkörper zu einem schlechtem chemischen Zustand desselben führt.

Herr N. fordert, dass die Bürokratisierung im Zusammenhang mit der Düngemittel-verordnung zurückgefahren werden müsse und ein verstärkter Einsatz von Beratern bei der Landwirtschaftskammer erforderlich sei.

Herr B. sieht die Nitratwerte im Großen und Ganzen mit Ausnahme der Werte aus Marsberg nicht als kritisch an. Gleichwohl stuft auch er den sich abzeichnenden Gülletourismus wegen der bisher im Hochsauerlandkreis nicht vollständig ausgenutzten Gülleaufbringungsmengen als kritisch ein.

Da die Gülleaufbringungsmengen im HSK aktuell nicht ausgeschöpft werden, kann einer Aufbringung gebietsfremder Gülle laut Herrn C. grundsätzlich nicht widersprochen werden.

Nach Abschluss der Diskussion nimmt der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten die Vorlage zur Kenntnis und sieht bei einer Enthaltung davon ab, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen, bzw. einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ einzuladen.“

Die aktuelle Situation – Was sagen die Medien?:
„Angst vor Gülletourismus im Sauerland“
Klick:
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/guelle-tourismus-brilon-100.html

„Was kann man gegen die Überdüngung mit Gülle tun?“
Klack:
https://www1.wdr.de/nachrichten/guelle-umgang-nrw-100.html

Interessant auch dieser Kommentar vom 09.03.2019 (unter dem WDR-Bericht):
„Ich arbeite bei einem Lohnbetrieb und wir haben einige Landwirte die 50 und mehr Kubikmeter pro Hektar ausbringen lassen. Einige lassen anschließend nach dem Pflügen nochmals Gülle ausbringen um anschließend Mais zu pflanzen. Bis eine Maispflanze diese Gülle aufnehmen kann, ist mindestens ein Drittel im Boden versickert und geht als Nitrat ins Grundwasser. Dafür braucht man keine Untersuchungen um letztendlich Zeit zu gewinnen, damit Gesetze und Strafen möglichst weit hinaus zu Schieben. Das kann jeder Leihe erkennen, dass in Deutschland zu viel Gülle gefahren wird. Besonders mit LKW wird die Gülle quer durch Deutschland gefahren. Selbstkontrolle der Landwirte ist völliger Quatsch. Welcher Landwirt zeigt sich selbst an. Da müssen regelmäßig Kontrollen von außen durchgeführt werden und ggf. mit Bodenproben. Auch die Strafen müssen durchgesetzt werden. Die Gülleverordnung und die Gesetze die wir haben sind eigentlich ausreichend.“

Filed under: Gewässer,LandschaftsschutzComments Off on Gülle und Nitrat – Auszug aus dem Protokoll des Umweltausschusses im März 2019

Nitrat im Leitungswasser – Umweltausschuss berät über Antrag der Sauerländer Bürgerliste

By admin at 8:44 pm on Friday, March 8, 2019

Die Lage in NRW
Jede 5. Messstelle in NRW verzeichne höhere Nitrat-Werte als erlaubt, berichtet RP-Online. Und das könne bald die Trinkwasserpreise steigen lassen. Denn Trinkwasser müsse mit immer größerem Aufwand aufbereitet werden.
Klick:
https://interaktiv.rp-online.de/nitrat-in-nrw/messstellen-in-nrw

Bundestagsabgeordneter fordert „Gülletourismus Einhalt gebieten!“
MdB Dirk Wiese griff im Sommer 2018 das Thema „Gülle“ auf und mahnte, die Nitrat-Belastung müsse ernst genommen werden. Mehr und mehr Gülletransporte erreichten auch unsere Region, was auch mittelbar negative Folgen bei uns haben würde. Klick:
https://hsk-spd.de/wiese-nitratbelastung-ernst-nehmen/
(Der Wortlaut der PM von Dirk Wiese ist zwischenzeitlich offenbar verändert worden?)

SBL/FW-Kreistagsfraktion stellte Antrag
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist und bleibt bei der Auffassung, dass auch der Hochsauerlandkreis hinsichtlich der Gülle-Problematik nicht untätig bleiben darf. Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, beantragte daher bei Landrat Dr. Karl Schneider vor mehr als einem halben Jahr (genau am 24.07.2018) folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten aufzunehmen:
„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie ‘Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder’
(mit Nachfragemöglichkeit)“
Anlass für die Beantragung des Berichts ist der „Fünf-Punkte-Plan“ des Kreises Viersen, mit dem die dortige Kreisverwaltung das Gülle-Problem bekämpfen will.

Umweltausschuss soll Antrag der SBL/FW ablehnen
Am 14.03.2019 tagt der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten öffentlich im Kreishaus in Meschede. Auf der Tagesordnung steht dann auch als Drucksache 9/1165 der oben erwähnte Antrag der SBL/FW-Fraktion. Die Beschlussempfehlung der Kreisverwaltung lautet:
„Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten nimmt die Vorlage zur Kenntnis und sieht davon ab, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ einzuladen.

Die Erläuterung des HSK …
… ist fast 1½ Seiten lang. In erster Linie setzt der Autor darauf ab, dass

• „die landwirtschaftliche Verwendung von Düngemitteln weitestgehend dem Zugriff der Wasserwirtschaftsbehörden entzogen ist“

• „lediglich in Wasserschutzgebieten die Wasserbehörden gewässeraufsichtliche Befugnisse hinsichtlich der Düngung landwirtschaftlicher Flächen haben“

• „der Kreis Viersen das Gutachten einschließlich des „5-Punkte-Plans“ im Januar dieses Jahres dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vorgelegt und um entsprechende Unterstützung gebeten hat und, dass die Reaktion aber noch aussteht“

• „die Belastung der Grundwasserkörper im HSK mit Nitrat mit der im Kreis Viersen nicht vergleichbar ist“

• „(im HSK) lediglich der Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ wegen Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/l Nitrat in einem schlechten chemischen Zustand ist“

• „im Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ allerdings die landwirtschaftliche Nutzung ähnlich wie im Kreis Viersen ist“

• „die Schutzbedürftigkeit im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck (Teilbereich des Grundwasserkörpers „Trias Nordhessen“) sich nicht an der Nähe zur Wassergewinnungsanlage orientiert, sondern an der Mächtigkeit der Bodenauflage über dem Grundgebirge“

• „das Handlungsfeld ‘Rückstände bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten abarbeiten’ seitens des Fachdienstes Wasserwirtschaft aktiv angegangen wird“

Auf einen Vortrag eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Kreises Viersen könne verzichtet werden, da daraus kein weiterer Erkenntnisgewinn genierbar sei, meint die HSK-Kreisverwaltung zum Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) „Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“
(mit Nachfragemöglichkeit)“

Mehr Details dazu in der Vorlage der Verwaltung, Drucksache 9/1165 mit Datum vom 26.02.2019.

PS: Die Sucherei können wir unseren Leserinnen und Lesern aber gerne ersparen. Hier der komplette Text der Verwaltungsvorlage:

„Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten

Ausgangslage

Ausgehend vom Antrag der Sauerländer Bürgerliste vom 24.07.2018 zur Nitratbelastung des Grundwassers hat sich der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in seiner Sitzung am 20.09.2018 mit dem Thema auseinandergesetzt und beschlossen, aktuell davon auszusehen, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Ing-Büros ahu AG und/oder einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ einzuladen (vgl. Drs. 9/1045 und Niederschrift zu TOP 9).

Das Thema Nitratstudie wird mit dieser Sitzungsvorlage erneut aufgegriffen.

Nitratstudie des Kreises Viersen
Die Studie des Kreises Viersen identifiziert als Hauptverursacher der erheblichen Nitratbelastung der Grundwasserkörper im Kreisgebiet die Landwirtschaft. Weiterhin wird festgestellt, dass die landwirtschaftliche Verwendung von Düngemitteln weitestgehend dem Zugriff der Wasserwirtschaftsbehörden entzogen ist. Lediglich in Wasserschutzgebieten haben die Wasserbehörden gewässeraufsichtliche Befugnisse hinsichtlich der Düngung landwirtschaftlicher Flächen.

Der Kreistag des Kreises Viersen hat deshalb einen „5-Punkte-Plan“ beschlossen, der folgende Handlungsfelder beinhaltet (vgl. zur weiteren Beschreibung auch Anlage 1):
1. Lückenlose Kontrolle des Umschlags und der Verwendung von Düngemitteln;
2. Vollständige Umsetzung der Düngeverordnung;
3. Ausweisung von Wasserschutzgebieten für durch Nitrat belastete Grundwasserbereiche;
4. Rückstände bei der Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten abarbeiten;
5. Ungehinderter Transfer wasserwirtschaftlich relevanter Daten.

Der Kreis Viersen hat das Gutachten einschließlich des „5-Punkte-Plans“ im Januar des Jahres dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vorgelegt und um entsprechende Unterstützung gebeten. Eine Reaktion von dort steht noch aus.

Situation im Hochsauerlandkreis
Bereits in der Drs. 9/1045 wurde umfassend dargestellt, dass die Belastung der Grundwasserkörper im Hochsauerlandkreis mit Nitrat mit der im Kreis Viersen nicht vergleichbar ist. Der chemische Zustand der Grundwasserkörper im HSK ist gut. Lediglich der Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ ist wegen der Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/l Nitrat in einem schlechten chemischen Zustand. Der Gesetzgeber fordert Maßnahmen zur Trendumkehr ein, wenn im Grundwasserkörper ein Wert von drei Viertel des Schwellenwerts, also 37,5 mg/l Nitrat, gemessen wird (§ 10 Abs. 2 GrundwasserVO).

Im Bereich des Grundwasserkörpers Trias Nordhessen ist allerdings die landwirtschaftliche Nutzung ähnlich der im Kreis Viersen. Im Kreis Viersen überwiegt die Ackerlandnutzung, während hier im Hochsauerlandkreis die Grünlandnutzung vorherrscht. Ackerlandnutzung begünstigt – abhängig von Bodenart und Bodenmächtigkeit – den Eintrag von Nitrat in den Grundwasserkörper. Dies gilt umso mehr, je geringer die natürliche Speicherkapazität des Ackerlandes für Nährstoffe ist. Die Wasserschutzzonen im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck, gelegen in einem Teilbereich des Grundwasserkörpers Trias Nordhessen, wurden entsprechend diesen Kriterien ausgebildet. Die Schutzzone II markiert den Bereich mit einer geringmächtigen Bodenüberdeckung, während die Schutzzone III mächtigere Bodenüberdeckungen anspricht. Die Schutzbedürftigkeit orientiert sich hier nicht an der Nähe zur Wassergewinnungsanlage (sogenannte 50-Tage-Linie), sondern an der Mächtigkeit der Bodenauflage über dem Grundgebirge.

Die der Vorlage beigefügte Anlage 2 enthält eine Auflistung der Rohwasseruntersuchungen der Trinkwassergewinnungen der Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung im Jahr 2018. Anhand der gelisteten Untersuchungswerte für Nitrat ist festzustellen, dass die gemessenen Nitratwerte durchschnittlich unterhalb des hälftigen Grenzwerts für Nitrat nach TrinkwasserVO liegen.

Fazit:

Insbesondere die vom Kreis Viersen identifizierten Handlungsfelder zu 1., 2. und 5. erfordern gesetzgeberische Aktivitäten der Landesregierung. Den Wasserbehörden ist hier über das Wasserrecht keine unmittelbare Einwirkungs- bzw. Bewirtschaftungskompetenz eröffnet. Das Düngemittelrecht und die damit verbundene „Datenhoheit“ schließen die Wasserbehörden aus. Das Handlungsfeld „Rückstände bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten abarbeiten“ wird seitens des Fachdienstes Wasserwirtschaft aktiv angegangen. Das belegen die Festsetzungsverfahren der vergangenen Jahre. Den dazu erlassenen Schutzgebietsverordnungen ist gemein, dass die schutzzonenorientierte Zulassung von landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen überwiegend repressiv ausgestaltet wurde, um dem gebotenen Schutz des Grundwassers als Trinkwasserressource gerecht zu werden.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, auf einen Vortrag eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Ing-Büros ahu AG und/oder eines Mitarbeitere/einer Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ zu verzichten, da daraus kein weiterer Erkenntnisgewinn generierbar ist.“

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Sauerland: “Bei uns stehen die Bäume im Wald“

By admin at 1:35 am on Thursday, January 3, 2019

Alle Jahre wieder…
In der dunklen Jahreszeit grassiert im Sauerland anscheinend eine besondere Epidemie. Nennen wir sie einfach mal “Baum-Neurose“.
Wie sonst lässt es sich erklären, dass im November 2018 der Briloner Stadtrat die Fällung der wunderschönen Linden in der Briloner Karlstraße mit Mehrheit “absegnete“!? (Rein zufällig wohnt in dieser Straße übrigens ein CDU-Vorstandsmitglied, das auch als Beobachter an der Ausschusssitzung, in der über die Baumfällung beraten wurde, teilnahm…)
Klick:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/rat-brilon-segnet-das-faellen-der-linden-in-der-karlstrasse-ab-id215880177.html

Altes Motto?
Nach Brilon entledigt sich auch die Stadt Meschede weiter ihrer alten Bäume, wohl getreu dem alten Motto aus einer früheren Legislaturperiode: “Bei uns stehen die Bäume im Wald“.
Wie sonst lässt sich erklären, dass die Stadt Meschede die *markante“ Kastanie an der Ruhr direkt beim Rathaus und die schattenspendende Eiche in der Fußgängerzone fällen will!? Und in Meschede-Eversberg sollen eine Kastanie, eine Linde und ein Ahorn zu Kleinholz gemacht werden, in Meschede-Blüggelscheid eine Eiche sowie eine “erhebliche“ Anzahl von Eschen im gesamten Mescheder Stadtgebiet, ganz zu schweigen von den Bäumen die sonst noch alle verschwunden sind wie die Birkenallee zwischen Schederberge und Klause.
Stand: 27.12.2018
Klack:
https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/auch-markante-kastanie-an-ruhr-in-meschede-wird-gefaellt-id216091973.html

Pech gehabt
Schauen wir 1 ½ Jahre zurück. Am 29.05.2017 schrieb die WP, in Meschede sei die Zahl der besonders geschützten Bäume in zehn Jahren um zwei Drittel geschrumpft.
Klick:
https://www.wr.de/staedte/meschede-und-umland/stadt-meschede-darf-eichen-in-remblinghausen-nicht-faellen-id210718257.html

Keine Baumschutzsatzung
Ist der Kahlschlag in Meschede auch eine Folge der fehlenden Baumschutzsatzung?
Schauen wir 8 Jahre zurück. 2011 beantragte die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Meschede eine Baumschutzsatzung. Der Antrag wurde abgelehnt. Warum?
Dazu zwei Zitate aus der Vorlage Aktenzeichen 61.622-17:2 vom April 2011:
*Ein überzeugender Nachweis, im ländlichen Raum explizit und umfassenden Baumschutz zu betreiben, kann nicht erbracht werden.“
*Die vorhandenen Baumschutzregelungen sind unter diesem Gesichtpunkt auskömmlich.“
Klack:
https://ris.meschede.de/buerger/___tmp/tmp/45081036431035330/431035330/00015183/83.pdf

Glück gehabt
Zum Glück konnte im Herbst 2018 in Olsberg-Gevelinghausen einer 400 Jahre alten Eiche das Schicksal der Briloner Linden und der Mescheder Kastanie erspart werden, – Dank zahlreicher Proteste und des Einsatzes von Baumschützern und eines Baumsachverständigen! –
Klick:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/baumfaellung-umweltschuetzer-besetzen-400-jahre-alte-eiche-in-olsberg-id215480085.html

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FFH-Gebiete und Vertragsverletzungsverfahren – HSK will ausstehende Planverfahren schnellstmöglich beenden

By admin at 11:19 pm on Friday, November 23, 2018

Es geht um die Ausweisung von Schutzgebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH).
Seit 2015 läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland. Das bedeutet, es könnte zu Strafzahlungen kommen, für den Fall, dass es dem Hochsauerlandkreis (und anderen betroffenen Landkreisen) nicht gelingt, alle versprochenen FFH-Gebiete bis Ende dieses Jahres auszuweisen. In einem Gespräch im NRW-Umweltministerium (MULNV), schreibt die Kreisverwaltung in Meschede, sei vereinbart worden, dass der HSK die noch ausstehenden Planverfahren so schnell wie möglich beendet. „So schnell wie möglich“ kann in diesem Fall nur der 31.12.2018 bedeuten. Denn erst mit Sicherung der FFH-Gebiete durch den Landschaftsplan seien die Vorgaben der EU-Kommission vollständig erfüllt, so der HSK.

Informationen des HSK
Die Organisationseinheit Untere Naturschutzbehörde, Jagd teilte den Kreistagsmitgliedern aufgrund einer Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 14.11.2018 folgendes mit:

„Die Umsetzung der EU-Richtlinie „Natura 2000“ in nationales Recht ist in § 32 Abs. 2 BNatSchG geregelt. Danach sind alle gelisteten FFH- und Vogelschutzgebiete nach Maßgabe der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen zu geschützten Teilen von Natur- und Landschaft im Sinne des § 20 Abs. 2 BNatSchG zu erklären. Bei den alten Landschaftsplänen Sundern, Arnsberg und Meschede erfolgte dies noch nicht, weil diese Pläne vor der Meldung der FFH-Gebiete aufgestellt wurden. Bei der aktuellen Überarbeitung dieser Landschaftspläne (LP) werden die wesentlichen Teile der FFH-Gebiete – insbes. die FFH-Lebensraumtypen (LRT) – als NSG ausgewiesen.

Der Landschaftsplan Sundern wurde im Sept. 2018 vom Kreistag beschlossen. In diesem Plan sind alle FFH-Lebensraumtypen als NSG-Fläche gesichert. In den Stadtgebieten Arnsberg und Meschede ist das noch nicht der Fall. Aufgrund der Vorgaben der FFH-RL werden diese Lebensraumtypen aber vollständig als NSG bei der Neuaufstellung der LP Arnsberg und Meschede berücksichtigt. Es handelt sich hierbei um ca. 3.430 ha LRT-Fläche im öffentlichen Eigentum (davon 2/3 Landesbetrieb Wald und Holz) und 880 ha im Privateigentum. Wenn die HSK-Landschaftspläne dann alle rechtskräftig sind, werden hier voraussichtlich lediglich 2 Teilflächen von FFH-Lebensraumtypen (Forst Bredelar / Stadtwald Marsberg und Hunau / Oberes Renautal) nicht vollständig gesichert sein. Hier handelt es sich insgesamt um ca. 28 ha, die nahezu vollständig im öffentlichen Eigentum stehen. Lediglich eine 0,78 ha große Teilfläche steht im Privateigentum.“

Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Eigentümer erläutert der HSK:
„Zunächst gilt ohnehin das sog. Verschlechterungsverbot der FFH-Richtlinie, das in § 33 Bundesnaturschutzgesetz mit unmittelbarer Wirkung umgesetzt ist. Die Richtlinie muss aber auch in Sachen FFH-Gebietsschutz in nationales Recht umgesetzt werden, was eigentlich schon 2007 hätte erledigt sein müssen (daher nun das Vertragsverletzungsverfahren, das wegen der Kreiszuständigkeit für die Landschaftsplanung in NRW bis auf unsere Ebene durchschlägt). Bei dieser Rechtsetzung durch Landschaftsplanung wird das Verschlechterungsverbot der FFH-RL so umgesetzt, wie die Richtline das definiert, nämlich – wo nötig – einschließlich der „Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands”. Gleichzeitig werden (wie im LP-Verfahren „Sundern“ in großem Rahmen abgestimmt) auch ökologische Sonderstandorte berücksichtigt, auf denen durch die Festsetzung z. B. bei aktueller Fehlbe-stockung ggf. ein Baumartenwechsel im Rahmen der forstlichen Bewirtschaftung gefordert ist.

Über das 0.9. Verschlechterungsverbot hinaus kann durch die Optimierung von Sonderstandorten oder Verbundflächen zwischen FFH-Lebensraumtypen die Baumartenwahl eingeschränkt sein, was allerdings nicht zwangsläufig zu ökonomischen Einbußen führt, sondern nur einzelfallweise bewertet werden kann. Während in solchen Situationen bei landwirtschaftlich genutzten Flächen echte Vertragsnaturschutz-Modelle existieren (s. Kreis-Kulturlandschaftspflegeprogramm), gibt es das Instrumentarium im Wald so nicht, sondern durch kleinteilig spezifizierte forstliche Förderrichtlinien (Beginn 1994 mit der sog. „Warburger Vereinbarung“, heute über festgelegte Zuschüsse z. B. für Laubholzauf-Forstungen, Hiebsunreifeentschädigungen, und spezielle Biotoppflegemaßnahmen).“

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Fragen nach Gießereialtsanden und die Antworten

By admin at 1:10 am on Saturday, November 17, 2018

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte sich am 16.10.2018 auf Wunsch eines Bürgers bei der Kreisverwaltung nach einer Aufschüttung von Gießereialtsanden an der B 7 in Meschede erkundigt.

Wir berichteten:
http://sbl-fraktion.de/?p=8686

Mit Datum vom 24.10.2018 antwortete die Kreisverwaltung des HSK – Organisationseinheit Abfallwirtschaft – wie folgt:

„Ihre Fragen werden im Einzelnen wie folgt beantwortet:

1. Ist die Information richtig. dass Gießereialtsande in der Nähe der B 7 aufgeschüttet worden sind und immer noch aufgeschüttet werden?

Bei der in Ihrer u.a. Anfrage näher beschriebenen Aufschüttung handelt es sich um den im Jahr 2004 geplanten Neubau der Werkszufahrt „Ost“ der Honsel GmbH & Co. KG (jetzt: Martinrea Hensel Germany GmbH). Mit Wasserrechtlicher Erlaubnis vom 17. November 2005 war der Einbau von 35.000 m2 unbelasteten Gießereirestsanden für den Neubau dieser Werkszufahrt zugelassen worden.

Für diese Werkszufahrt der Martinrea Honsel Germany GmbH ist seit 2008 nach der Zuständigkeits-verordnung Umweltschutz die Bezirksregierung Arnsberg als Obere Umweltschutzbehörde (Dezernat 54 „Wasserwirtschaft“) zuständig. Die Akten zur Wasserrechtlichen Erlaubnis wurden seinerzeit an die Bezirksregierung Arnsberg abgegeben.

Weitere Auskünfte kann daher nur die Bezirksregierung Arnsberg erteilen.

2. Um welche Mengen handelt es sich im Jahr 2017 und voraussichtlich im laufenden Jahr?
Siehe Antwort zu Frage 1 (Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg)!

3. Wenn ja, ist das Material standfest? (Bergrutsch in Bestwig an der Stelle des neuen Sportplatzes im Jahr 2013!)
Siehe Antwort zu Frage 1 (Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg)!

4. Trifft es zu, dass der Bereich des ehemaligen Fichtenwäldchens von der Firma Martinrea Honsel Germany GmbH erworben wurde bzw. vermutlich in absehbarer Zeit erworben werden soll?
Diese Frage kann nicht beantwortet werden.

5. Über welches Fassungsvermögen verfügt die Werksdeponie an der Waldstraße derzeit noch?
Seit dem 31.03.2015 ist nach Änderung der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz die Bezirksregierung Arnsberg als Obere Umweltschutzbehörde (Dezernat 52 „Abfallwirtschaft“) für die Werksdeponie „Waldstraße“ der Martinrea Honsel Germany GmbH zuständig. Die Akten zu dieser Deponie wurden seinerzeit an die Bezirksregierung Arnsberg abgegeben.
Auskünfte über diese Deponie kann daher nur die Bezirksregierung Arnsberg erteilen.

6. Wurde und wird das auf dieser Deponie gelagerte Material anderweitig für Verfüllungen eingesetzt?
Ja, im Übrigen siehe auch Antwort zu Frage 5 (Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg)!

7. Wenn ja, wo und in welchen Mengen (nur bezogen auf die Jahre 2017 und 2018)?
Mit Wasserrechtlicher Erlaubnis vom 28. November 2017 wurde für die Herrichtung und Anhebung einer Gewerbefläche in Velmede, lm Öhler, 59909 Bestwig. der Einbau von 56.000 m“ Gießereirestsande der Martinrea Honsel Germany GmbH zugelassen. Mit dem Einbau wurde im Dezember 2017 begonnen. Die Maßnahme dauert noch an.
Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 5 (Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg für die Werksdeponie)!

8. Werden die Gießereialtsande (Aufschüttungen an der B 7 und der Werksdeponie) regelmäßig auf Kontaminationen hin überprüft und analysiert?
Siehe Antworten zu Fragen 1 und 5!

9. Wenn ja, wer führt(e) die Untersuchungen und Analysen in welcher Häufigkeit und mit welchen Resultaten durch (nur bezogen auf die Jahre 2017 und 2018)?
Siehe Antworten zu Fragen 1 und 5!“

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Schäden in Fichtenforsten – SBL/FW beantragt beim Landrat Sachstandsbericht

By admin at 12:02 pm on Wednesday, November 14, 2018

Schäden
Heimische Forstämter berichten über Schäden durch den Sturm Friederike, über die gravierenden Folgen der Trockenheit, den überaus starken Borkenkäferbefall in den Fichtenfors-ten und zu erwartende Veränderungen bei der Holzvermarktung sowie anderen Forstdienst-leistungen.

Antrag
Aufgrund dessen beantragte Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), mit Schreiben vom 23.10.2018 für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten bei Landrat Dr. Karl Schneider einen Sachstandsbericht über die „Schäden in Fichtenforsten“.

Bericht
Im Fachausschuss sollte von dem Ausmaß der Schäden in den Fichtenforsten berichtet werden, sowie über die Möglichkeiten, weitere Schäden einzudämmen und das Holz sinnvoll zu verwerten.
Könnten zum Beispiel Nasslager – wie nach dem Orkan Kyrill – eine Alternative sein?
Werden alte Nasslager noch genutzt bzw. können sie noch genutzt werden?
Es gibt viele Fragen.

Aufforderung
Laut Antrag der SBL/FW sollte zudem eine Aufforderung an das NRW-Umweltministerium erfolgen, aktiv zu werden, um den Holzpreisverfall zu stoppen.

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Schäden in Fichtenforsten – SBL/FW beantragt beim Landrat Sachstandsbericht
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