Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Landrat will anscheinend Empfehlungen der Härtefallkommission ignorieren

By adminRL at 2:41 pm on Thursday, March 23, 2017

Beim Innenministerium des Landes NRW besteht für Flüchtlingsangelegenheiten eine Härtefallkommission. Ihr gehören 9 Personen an, darunter 2 Mitarbeiterinnen des Ministeriums und der Leiter einer lokalen Ausländerbehörde. “Seit dem 01. Januar 2005 wurde in annähernd 2.000 Verfahren die Härtefallkommission angerufen, um die aufenthaltsrechtliche Situation zu verbessern. In etwa zwanzig Prozent der beratenen Fälle sah sich die Härtefallkommission nach Abwägung aller für und gegen ein Antragsbegehren sprechenden Gründe in der Lage, wegen des besonders gelagerten Einzelfalles ein Ersuchen an die Ausländerbehörde zu richten. Diesem Ersuchen sind die Ausländerbehörden in der Regel gefolgt. Dadurch konnte den Betroffenen eine Zukunftsperspektive gegeben werden.”
Näheres zu Auftrag und Arbeit dieser Kommission steht hier: http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/auslaenderfragen/haertefallkommission.html

Bisher gab es keinen Zweifel daran, dass während eines laufenden Härtefallantrages keine Abschiebung erfolgt. Dies hat sich nun geändert: Mitte Januar wurde die fünfköpfige Familie Quni aus Ramsbeck in der Nacht von etwa einem Dutzend Beamten aus den Betten geholt und nach Albanien abgeschoben, trotz des noch laufenden Härtefallverfahrens.

Diesen Vorfall nahm die SBL/FW-Kreistagsfraktion zum Anlass, für die Kreistagssitzung am 24.03.2017 den Beschluss einer Resolution zu beantragen:
“Der Kreistag fordert den Landrat auf,
1. wenn die Kreisverwaltung von einem gestellten Härtefallantrag Kenntnis hat, während des laufenden Härtefallantrages die Person, für die dieser Antrag gestellt wurde, nicht ab-zuschieben (wie vom Landrat in der Kreistagssitzung am 04.03.2016 zugesagt);
2. alle Empfehlungen der Härtefallkommission anzuerkennen und anzuwenden.“

Die Verwaltung hat dazu die Drucksache 9/717 erstellt, und nun ist ‘die Katze aus dem Sack’! Der Landrat und das Ausländeramt beabsichtigen offensichtlich, Beschlüsse der Härtefallkommission in der Regel nicht mehr zu beachten. Denn für eine weitere Betrachtung des Falles sind “u.a.” die folgenden 5 Kriterien relevant:
“- Es müssen besondere Umstände vorliegen, die den Fall von der Mehrzahl der ausreisepflichtigen Personen abheben.
– Zielstaatsbezogene Gründe bleiben unberücksichtigt, da eine abschließende Entscheidung dem BAMF obliegt.
– Der Lebensunterhalt ist durch eigene Erwerbstätigkeit derzeit und perspektivisch sicherzustellen.
– Entsprechend der Aufenthaltsdauer wird eine Integration in die Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erwartet. Hierzu gehören u.a. Sprachkenntnisse, regelmäßiger Schulbesuch der schulpflichtigen Kinder.
– Strafrechtliche Verurteilungen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen aufenthaltsrechtlicher Straftaten bleiben außer Betracht.” (Anmerkung: Von einem hiesigen Amtsgericht ist ein solches Straßmaß alleine deswegen verhängt worden, weil ein Flüchtling “illegal” eingereist ist. Was hätte es denn sonst tun sollen??)

Bei einigen dieser Kriterien gibt es einen sehr weiten Beurteilungsspielraum. Ob dieser zu Gunsten der Flüchtlinge gesehen wird, darf bezweifelt werden…

Hinzu kommt, dass es als Ausschlussgrund betrachtet wird, wenn zum Zeitpunkt des Eingangs des Härtefallantrags der Termin einer “Rückführung” bereits feststeht. Laut Aussage der Kreisverwaltung sei der Flugtermin für Familie Quni bereits mehr als drei Monate im voraus festgelegt worden…

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Ziegenkäse, ade! Oder: Ist das Prädikat „Bio“ nur eine Frage der Definition?

By adminRL at 12:41 pm on Wednesday, March 22, 2017

In Brilon und in einem größeren Radius im Sauerland scheiden sich die Geister wegen eines Bio-Ziegenhofs. Denn nach Aussagen dort beschäftigter ehemaliger Mitarbeiter und weiterer Augenzeugen herrschten (oder herrschen?) auf diesem Hof Zustände, die geeignet sind, jedem Tierfreund die Tränen in die Augen zu treiben. Nachzulesen ist das z.B. hier:
http://brilon-totallokal.de/2017/02/12/undercover-recherche-ziegen-auf-biohof-in-brilon-schwer-misshandelt-peta-zeigt-landwirt-an/

Schlimm … und noch schlimmer, weil es sich bei dem „Skandal-Hof“ um einen Betrieb mit Bio-Siegel handelt. Wer stellt sich da nicht unwillkürlich die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit der Bio-Zertifizierung!? Spielt das Tierwohl bei der Vergabe des Bio-Siegels überhaupt eine Rolle? Offenbar sind wir nicht die ersten die danach fragen. WELT N24 veröffentlichte im August 2015 dazu diesen Bericht.
Klick:
https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article145631281/Verstuemmelte-Tiere-Das-Bio-Siegel-gibt-es-trotzdem.html

Hier einige Auszüge aus dem Artikel und zwar die, bei denen es speziell um die Tierhaltung geht. Zunächst: Es gibt verschiedene Bio-Siegel. Die einen stellen höhere Ansprüche, die anderen niedrigere. Niedrigschwellig scheint das EU-Siegel zu sein. Da sei z.B. die Enthornung nicht geregelt und die Fütterung mit gentechnisch verändertem Futter wäre erlaubt. „Das EU-Siegel steht nur für einen Mindeststandard in der biologischen Wirtschaft“, wird Armin Valet von der Verbraucherschutzzentrale Hamburg zitiert.

Bessere Noten bekommt in dem Bericht das Demeter-Siegel. Zitat: „Aber auch solange das Tier noch lebt, gibt es gehörige Unterschiede zwischen den Bioanbietern. Für die Rinderhaltung haben die Demeter-Bauern sich die schärfsten Regeln unter den Bioverbänden auferlegt. Sie lassen den Rindern ihre Hörner, während die Kälber auf den konventionellen und auch den meisten Biohöfen in den ersten sechs Lebenswochen enthornt werden. So können sie im Stall enger gehalten werden und verletzen sich trotzdem nicht gegenseitig.“

Hörner und Schwänze dürften jedoch fast überall entfernt werden. Bioland, Naturland und Ecoland riefen ihre Bauern zwar dazu auf, die Ställe so geräumig zu gestalten, dass die Tiere nicht enthornt werden müssen, aber auf Antrag könne die Erlaubnis trotzdem erteilt werden. Die EU habe hier keine Regeln aufgestellt. Deshalb dürften auf Höfen im EU-Ausland die Hornstellen bei den Kälbern auch weggeätzt werden. In Deutschland wäre der Ätzstift dagegen überall verboten.

Auch für den sonstigen Umgang mit den Tieren gebe es in den EU-Richtlinien keine eindeutige Regelung. Es hieße dort lediglich: „Ein Leiden der Tiere, einschließlich Verstümmelung, ist während der gesamten Lebensdauer der Tiere sowie bei der Schlachtung so gering wie möglich zu halten.“ Doch die Anbauverbände Demeter, Naturland und Bioland ließen das Zähne-Abschleifen bei Ferkeln grundsätzlich nicht zu, heißt es weiter in dem WELT-Artikel vom 26.08.2015.

Insofern bleibt zu hoffen, dass Bioland bei der Aufklärung der Vorwürfe gegen den Bio-Ziegenhof-Betreiber im Hochsauerlandkreis engagiert mitwirkt! Ansonsten: „Ziegenkäse, ade!“

PS: Noch nachdenklicher stimmt DAS:
http://www.biowahrheit.de/inhalt/verbaende.htm

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“Alles Lug und Trug”?

By adminRL at 11:51 am on Tuesday, March 21, 2017

Nun hat auch eine überregionale Zeitung die Vorgänge um den “Bio”-Ziegenhof in Brilon-Scharfenberg aufgegriffen. In der “taz” vom 20.03.2017 wird berichtet, dass “neben der offensichtlichen Tierquälerei … es der Betreiber auch mit anderen Vorschriften nicht so genau zu nehmen” scheint.

Im Fall des Ziegenhofs in Brilon hätte der 2014 eingeführte “Tierwohlcheck” offenbar versagt. “Bioland habe dem Betrieb unmittelbar die Mitgliedschaft gekündigt, nachdem der Verband von den Vorwürfen erfahren habe, heißt es vonseiten des Ökoverbandes.”

Peta zeige “sich vom Versagen des Tierwohlchecks wenig überrascht. ‘Das ist alles Lug und Trug’, sagte Sprecher Edmund Haferbeck über die Kontrollmechanismen auf den Biohöfen. Dabei spielt er etwa auf den Umstand an, dass die Biohöfe sich ihre Kontrollstellen selbst auswählen können und die Inspektionen nur in Ausnahmefällen unangekündigt sind.”

“Bioland weist zwar darauf hin, dass die ABCert erhebliche Gesundheitsmängel auf dem Ziegenhof festgestellt habe, woraufhin der Betrieb aufgefordert worden sei, ein Gesundheitskonzept zu erarbeiteten. Doch haben die Mängel allein offensichtlich nicht gereicht, dem Betrieb das Bioland-Siegel zu entziehen.”

Skepsis scheine angebracht, denn nach einer weiteren Kontrolle durch ABCert am 18.01.2017 gelte der Hof weiter als “zertifizierter Hersteller ökologischer Erzeugnisse” und dürfe seine Produkte weiterhin unter dem EU-Biosiegel vertreiben.

Der vollständige Artikel der taz steht hier: https://www.taz.de/Haltung-von-Milchziegen-auf-Biohoefen/!5390248/

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Resolution zur Flüchtligspolitik

By adminRL at 8:55 pm on Sunday, March 19, 2017

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hat für die Kreistagssitzung am 24.03.2017 beantragt, dass der Kreistag eine Resolution zur Flüchtlingspolitik beschließt. Anlass war die Abschienbung einer fünfköpfigen Familie aus Bestwig nach Albanien. Diese Abschiebung wurde vom Ausländeramt des HSK veranlasst, obwohl über einen Antrag an die Härtefallkommission des Landes NRW noch nicht entschieden worden war. Noch vor einem Jahr hatte der Landrat im Kreistag zugesagt, während eines laufenden Härtefallverfahrens keine Abschiebung vorzunehmen. Die beim Innenministerium eingerichtete Härtefallkommission prüft die ihr vorgelegten Fälle sorgfältig und spricht nur in begründeten Fällen eine Bleibeempfehlung aus.

Die vorgeschlagene Resolution:

„Der Kreistag fordert den Landrat auf,
– wenn die Kreisverwaltung von einem gestellten Härtefallantrag Kenntnis hat, während des laufenden Härtefallantrages die Personen, für die dieser Antrag gestellt wurde, nicht abzuschieben (wie vom Landrat in der Kreistagssitzung am 04.03.2016 zugesagt);
– alle Empfehlungen der Härtefallkommission anzuerkennen und anzuwenden.“

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Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur öffentlichen Fraktionssitzung nach Meschede ein!

By adminRL at 9:13 am on Saturday, March 18, 2017

Wie immer vor einer Kreistagssitzung treffen sich die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) an einem Ort irgendwo im Hochsauerlandkreis zu einer öffentlichen Fraktionssitzung.

Am Mittwoch dem 22.03.2017 ist es wieder soweit. Die Versammlung findet diesmal in Meschede in der Gaststätte „Zum Pulverturn“, Pulverturmstraße 33, statt. Beginn ist um 19.00 Uhr.

Welche Themen stehen an?
Die Kreistagsmitglieder Stefan Rabe und Reinhard Loos möchten gerne einige wichtige Ta-gesordnungspunkte der Kreistagssitzung (am 24.03.2017) erörtern, wie die
• Sanierung der Berufskollegs im Hochsauerlandkreis
• Breitbandstrategie des Hochsauerlandkreises 2017-2026
• Wiedereinführung von KFZ-Altkennzeichen
• Aktualisierung der Naturdenkmalverordnung
• sowie die beiden von der SBL/FW beantragen Berichte über misshandelte und unterernährte Ziegen auf einem Biohof im Stadtgebiet Brilon und über verwahrloste und verhungerte Ziegen im Stadtgebiet Medebach.

Zudem hat SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos in den letzten Tagen mehrere weitere Anträge gestellt. So beantragte er beispielsweise bei Landrat Dr. Karl Schneider, dass im HSK alle Ausschussvorsitzenden keine zusätzlichen Aufwandsentschädigungen erhalten sollen. Hintergrund dafür ist die vom Land NRW neu eröffnete Möglichkeit, Ausschussvorsitzenden, wie z.B. den Vorsitzenden vom Schulausschuss und Wirtschaftsausschuss, ab 01.01.2017 eine doppelte Aufwandsentschädigung zu zahlen.

Mit einem anderen Antrag forderte die SBL/FW-Fraktion einen Bericht über Umfang und Nutzung des MobiTickets im HSK. Wie aus dem Kreishaus zu vernehmen ist, steht das erst Anfang dieses Jahres neu eingeführte Sozialticket womöglich schon auf der Kippe. Vielleicht liegt es daran, dass die ermäßigten Fahrscheine wesentlich häufiger verkauft werden als prognostiziert oder dass der an die Verkehrsträger zu zahlende Zuschuss zu hoch bemessen wurde?

Am 09.03.2017 sandte die Fraktion eine Resolution an den Landrat, mit der sie Dr. Schneider auffordert, Flüchtlinge nicht während eines laufenden Härtefallantrags abzuschieben, sondern zunächst alle Empfehlungen der Härtefallkommission abzuwarten. Dabei nimmt die SBL/FW Bezug auf den Fall einer gut integrierten fünfköpfigen Familie aus Bestwig mit einem behinderten Kind, die im Januar von der Ausländerbehörde des HSK – trotz eines laufenden Härtefallverfahrens – nach Albanien abgeschoben worden ist.

Die Kreistagsmitglieder Stefan Rabe und Reinhard Loos freuen sich auf einen spannenden Abend im „Pulverturm“. Gäste sind bei der Fraktionssitzung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) – wie immer – herzlich willkommen!

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Einnahmen der RLG aus dem Sozialticket bleiben vorerst ein Rätsel

By adminRL at 12:58 am on Thursday, March 16, 2017

Letzte Woche stellten wir die Anfrage der SBL/FW-Fraktion zu dem vielleicht nicht mehr lange existierenden MobiTicket vor …
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7329

… und versprachen einen Bericht über die Antwort der Kreisverwaltung.

Nun ist die Antwort da. Wir stellen hier DAS Schreiben der Organisationseinheit „Regional-entwicklung, Wirtschaftsförderung (WFG) vom 03.03.2017 schnörkellos ein:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage vom 24.02.16 beantworte ich wie folgt:

Zu 1. Die bereinigte Nettoeinnahme für die RLG Regionalverkehr Ruhr-Lippe nach Ausgabe der Tickets für die Monate Januar und Februar ist noch nicht bekannt. Ausgleichansprüche der erlösverantwortlichen Partner für die Nutzung von Zug und Bus sind bisher nicht formuliert.
Fragen der Einnahmeaufteilung wurden bedingt durch den hohen Zeitdruck und die im Vorfeld fehlenden Daten zu Nachfrage und konkreter Nutzung zunächst zurück gestellt, um in erster Priorität die rechtzeitige und störungsfreie Einführung eines einfachen Ticketangebots gewährleisten zu können.

Zu 2. Die Situation im Kreis Soest entspricht der im Hochsauerlandkreis, sodass auch für den Kreis Soest keine entsprechenden Informationen möglich sind.

Zu 3. Die Daten zur Nutzung des MobiTickets getrennt für die einzelnen Gruppen der Berechtigten gemäß Förderrichtlinie des Landes NRW konnten noch nicht ausgewertet werden. Die RLG stellt eine entsprechende Auswertung voraussichtlich für Mai 2017 in Aussicht.“

Zum besseren Verständnis, das waren und sind die drei Fragen der Sauerländer Bürgerliste:
„1. Welche Einnahmen aus der Ausgabe dieser Tickets verblieben im Januar 2017 und im
Februar 2017 aus dem HSK bei der RLG (nach Abführung der anteiligen Einnahmen an
die anderen Verkehrsträger wie z.B. BRS)?
2. Wie hoch sind die entsprechenden Einnahmen der RLG aus dem Kreis Soest?
3. Wie teilen sich die ausgegebenen Tickets in den beiden Monaten auf die Gruppen der
Berechtigten auf:
– Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II,
– Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII,
– Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
– Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?“
Wahrscheinlich werden wir dazu noch einmal etwas schreiben …

Auch im Wirtschaftsausschuss des HSK am 13.03.2017 waren die Kosten für das und die Einnahmen aus dem MobiTicket ein Thema. Die SBL/FW-Fraktion kritisierte erneut, dass der Kreistag – auf Vorschlag der Kreisverwaltung – eine sehr teure Variante für das kreisweite Ticket beschlossen hatte. Zu den 30 Euro Eigenbeitrag kommt ein monatlicher Zuschuss von 55,96 Euro. Diesen erhält die Kreiskasse bisher durch einen Zuschuss des Landes NRW refinanziert. Den Verkehrsträgern fließen somit pro Ticket und Jahr etwa 1.032 Euro zu. Was davon als echte Mehreinnahme der RLG den vom HSK auszugleichenden Verlust der RLG reduziert, konnte die Kreisverwaltung auch in der Ausschusssitzung noch nicht beantworten.

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Landrat und Bürgermeister tagten auf Norderney

By adminRL at 8:59 am on Tuesday, March 14, 2017

In der letzten Woche findet auf Norderney eine mehrtägige Konferenz des Landrats mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Hochsauerlandkreises statt.

In dem Zusammenhang bat Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), am 07.03.2017 Landrat Dr. Karl Schneider um die Beantwortung von zwei Fragen:

• Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung nehmen für die ganze Dauer oder zeitweise an dieser Konferenz teil?

• Welche Kosten (Fahrt, Übernachtung, Verpflegung, sonstige Reisekosten, Überstundenvergütung bzw. -ausgleich) entstehen der Kreisverwaltung durch diese Konferenz?

Über die Antwort des Landrats werden wir berichten.

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Über Apothekenschließungen in Sundern, angemessene Unterkunftskosten bei Grundsicherung, Nutzung des MobiTickets und Konzepttreue

By adminRL at 1:19 am on Saturday, March 11, 2017

SBL/FW stellte drei Anträge

Am 28.02.2017 formulierte Kreistagsmitglied Reinhard Loos drei Anträge für die Tagesord-ung der nächsten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses, die am kommenden Mittwoch stattfindet. Der Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schrieb folgendes:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender!

Für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses (derzeit im Terminkalen-der des Kreistags angekündigt für den 15.03.2017) beantragt unsere Fraktion folgende
Tagesordnungspunkte:

1. Informationen zur Schließung von 2 Apotheken in Sundern im Februar 2017 durch den vom HSK beauftragten Amtsapotheker und zur möglichen weiteren Entwicklung der Medikamenten-Versorgung in Sundern.

2. Bericht über den Stand der Arbeiten für ein neues Konzept über die angemessenen Kosten der Unterkunft für Empfänger von Grundsicherungsleistungen im Kreisgebiet.

3. Bericht über den Umfang und die Art der Nutzung des Sozialtickets (“MobiTicket”) differenziert für die 4 Nutzergruppen (Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II,
von Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII, von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz und von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) und über Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Sozialtickets aufgrund der bisherigen Erfahrungen.“

Kosten der Unterkunft – HSK hält weiter an seinem „schlüssigen Konzept“ fest

Zwischenzeitlich ging die Kreisverwaltung in der Verwaltungsvorlage 9/710 vom 06.03.2017 auf den Antrag der SBL/FW zu den Kosten der Unterkunft (KdU) ein. Wir vermuten, einige Betroffene könnte das interessieren? Darum zitieren wir hier das Schreiben der Kreisverwaltung::

„Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten

1. Ausgangslage

Nach § 22 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Eine gleichlautende Regelung enthält § 35 des Zwölften Buches Sozialge-setzbuch (SGB XII).

Das Wort “angemessen” ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar und vom zuständigen Leistungsträger auszufüllen ist. Das Bundessozi-algericht hat insoweit in zahlreichen Entscheidungen festgelegt, dass angemessene Unter-kunftskosten diejenigen sind, die mittels eines sog. „Schlüssigen Konzeptes“ ermittelt werden und die örtlichen Gegebenheiten im Vergleichsraum wiedergeben.

Zur Erstellung eines Schlüssigen Konzeptes hat der HSK im Mai 2012 nach Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens die Firma Analyse & Konzepte, Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung mbH aus Hamburg, mit einer Mietwerterhebung und der Bestimmung angemessener Mietwerte in der Region beauftragt.

Analog der Vorgaben zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels im Sinne der §§ 558c ff. BGB hat der Gesetzgeber in § 22c SGB II für diejenigen Kommunen, die die Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung mittels einer Satzung vornehmen (Anmerkung: Satzungslösung ist in NRW nicht zugelassen), die Pflicht zur Überprüfung der Werte im Zwei-Jahres-Rhythmus vorgegeben.

In Anlehnung an diese Regelungen wurden die bestehenden Richtwerte bereits im August 2014 mittels einer Indexfortschreibung der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskos-ten angepasst. Turnusgemäß ist ausgehend von einer Datenbasis zum Stichtag 01. September 2016 eine komplette Überprüfung der Festlegungen in Auftrag geben worden.

2. Weiteres Vorgehen

Analyse & Konzepte hat zum Stichtag 01. September 2016 durch schriftliche Befragung von Großvermietern und Mietern aktuelle Mietwerte in der Region erhoben. Zum selben Stichtag wurden von der Verwaltung die SGB II- und SGB XII-Datensätze ausgewertet sowie die Daten der Wohngeld- und Asylbewerberleistungsempfänger übermittelt.

Nach Vorstellung der Ergebnisse der Mietwerterhebung sowie der Datenauswertungen durch die Firma Analyse & Konzepte und Abstimmung mit den Städten und Gemeinden ist eine ausführliche Information des Gesundheits- und Sozialausschusses in der Sitzung am 12. Juni 2017 vorgesehen.“

Stoische Treue zum „Schlüssigen Konzept“ – Anmerkungen der SBL/FW:

Über die Frage nach dem Schlüssigen Konzept der Firma Analyse und Konzepte wurde von Gerichten schon mehrfach entschieden. Öfters fiel das Urteil nicht im Sinne der Firma und ihrer Auftraggeber aus. So geschehen beispielweise am 19.02.2016. Da erklärte das Sozialgericht Dortmund aufgrund der Klage einer fast 80jährigen Rentnerin das Konzept des Hochsauerlandkreises über die angemessenen Mieten von Grundsicherungsempfängern für “gescheitert”. Die Klägerin bekam den Anspruch auf Anerkennung einer Miete in Höhe der Wohngeldtabelle plus 10% Sicherheitszuschlag zuerkannt. Zuvor hatten bereits die Sozialgerichte Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Unterkunftskosten-Konzepte desselben Unternehmens, das auch vom Hochsauerlandkreis mit der Erstellung des Konzepts beauftragt worden war, aufgehoben.
Mehr dazu hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=6720
Die Entscheidung zum Konzept des HSK ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil der Hochsauerlandkreis beim Landessozialgericht Berufung eingelegt hat. Damit wurde von der Kreisverwaltung ein Rechtsanwalt aus Delmenhorst (!) beauftragt…

Was ist mit dem „Rest“?

Eins nach dem anderen. Auch darüber will die SBL/FW noch berichten ….

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Gerichtsverhandlung um die Errichtung der Putenmastanlage in Meschede-Schederberge endete mit einer kleinen Überraschung

By adminRL at 8:25 am on Wednesday, March 8, 2017

Termin beim Verwaltungsgericht mit Spannung erwartet
Lange hatte die Dorfgemeinschaft Schederberge auf die Verhandlung beim Verwaltungsgericht Arnsberg über die Klage gegen die Genehmigung der Putenmastanlage gewartet. Am 07. März 2017 war es endlich soweit.

Starkes Aufgebot aus Schederberge
Die Klägerin ist diejenige Hauseigentümerin, der die Massen-Mastanlage mit etwa 6,40 Metern Abstand zwischen ihrem Haus und einer Stallung am engsten auf die Pelle rückt. Sie kam in Begleitung vieler Dorfbewohner. Der Gerichtssaal beim Verwaltungsgericht Arnsberg wurde erstaunlich voll.

Die anderen Beteiligten
Die Beklagte, es handelte sich um die Stadt Meschede, wurde durch den Leiter des Bauordnungsamts und eine Rechtsanwältin vertreten. Die weiteren Akteure möchten wir auch erwähnen. Es waren zwei sogenannte Beigeladene, der eine ein Vertreter der Landwirtschaftskammer, der andere der Putenmastbetreiber himself sowie ihr gemeinsamer (!) Anwalt. Klar, auch der Klägerin stand ein Rechtsbeistand zur Seite.

Der Verhandlungsauftakt
Nachdem alle Platz gefunden hatten, ging die Verhandlung mit wenigen Minuten Verspätung los, zunächst mit einem kleinen Geplänkel wegen eines angeblich verspätet bei der Landwirtschaftskammer eingetroffenen Schriftsatzes. Es folgte das Vorlesen der Klageschrift inklusive eines umfangreichen, von den Schederbergern in Auftrag gegebenen Gutachtens. Der Gutachter stellt darin ausführlich dar, dass die Putenmastanlage die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Als Beispiele nennen wir hier Mängel bei der Abluft und unzureichende Berücksichtigung betrieblicher Transporte. Auch den Brandschutz bezeichnete der Gutachter als unzulänglich. Die schriftliche Erwiderung der Stadt Meschede wurde anschließend vorgetragen.

Landwirtschaftskammer und Landwirt einig
Der Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer und der Putenmastbetreiber waren sich offenbar einig. Das von der Klägerin in Auftrag gegebene Gutachten wird von beiden in Frage gestellt. Alle Vorgaben, z.B. für Geruchsgutachten, seien hinlänglich berücksichtigt worden.

Klage zulässig / Rechtslage für Klägerin ungünstig
Der Vorsitzende Richter ging nun auf die Ortsbesichtigung vom 16.02.2016 ein und äußerte, an der Zulässigkeit der Klage bestünde kein Zweifel. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der durch die Stadt Meschede erteilten Baugenehmigung gebe es keine Bedenken. Der Richter sprach die planungsrechtliche Situation an. Es handele sich hier um eine Planung im Außenbereich; das Dorf Schederberge zähle nur als “Splittersiedlung”. Somit bestünde keine Schutzwürdigkeit. Die Kammer ließ es nicht bei diesen wenigen Sätzen bewenden, sondern erläuterte die für die Klägerin ungünstige Rechtslage. Demnach geht der Gesetzgeber z.B. auch nicht von einer Beeinträchtigung beim Wert des Hauses der Klägerin aus. Einwände gegen Luft- und Geruchsimmissionen, Befüllung der Güllebehälter, Brandschutz, Verkehrsbelastung, Ammoniak, Stickstoffe etc. würden nicht greifen. Alles in allem gelte die Massentierhaltung vor der eigenen Haustür für die Menschen in Schederberge als zumutbar. Geschuldet sei das u.a. auch den fehlenden Vorschriften. So gebe es beispielsweise keine Vorgabe, die zwingend einen Abstand von über 10 Metern vorschreibe.

Wohnen neben einer Mastanlage ist kein Vergnügen
Der Anwalt der Klägerin erläuterte daraufhin, wie sich die „Tuchfühlung“ zum Putenmastbetrieb ganz praktisch darstellt. Er gab zu bedenken, dass das ganze Grundstück der Klägerin belastet ist. Besonders sichtbar würde das durch die Putenfedern, die auch oft das Auto der Klägerin bedecken und verschmutzen. Auf das Brandschutzkonzept ging die Klägerseite auch ein. Das Konzept ginge im Falle eines Brandes von der Freilassung der Tiere aus. In so einer Situation wäre unter den gegebenen Umständen die Brandlöschung gar nicht möglich. Die Straße sei zu schmal für einen Begegnungsverkehr und somit auch für die Löschfahrzeuge.

Keine gesonderte Berücksichtigung von Einzelfällen
Die Anwältin der Stadt Meschede beeindruckte dieses Statement nicht. Sie schloss sich den Ausführungen des Gerichts an und äußerte, Extremfälle seien berücksichtigt und Einzelfälle müssten nicht gesondert berücksichtigt werden. Dass die Rettung nicht möglich sei, wäre eine Behauptung an der man zweifeln könne. Der Brandfall sei ein Ausnahmerisiko, das ein Nachbar habe.

Nur Spekulation?
Der gemeinsame Rechtsbeistand von Putenmastbetreiber und Landwirtschaftskammer äußerte, er habe keine weiteren Anmerkungen. Nachbarschaftliche Rechte würden nicht verletzt. Es gebe ein Brandschutzkonzept. Der Anwalt der Klägerin bewege sich im Rahmen von Spekulationen. Es gebe keine Ansatzpunkte, die die Baugenehmigung in Frage stellen.

Lebensqualität ade?
Die Klägerin schilderte daraufhin noch einmal selbst die unangenehmen Auswirkungen, mit denen sie alle vor Ort konfrontiert sind. So hätte es im vergangenen Januar und Februar bei der vorherrschenden Nordwindlage bis auf ganz wenige Tage unablässig „gestunken“.

Dynamik und Rechtsprechung
Der Vorsitzende Richter ging auf die persönlichen Ausführungen der Klägerin ein und erklärte, die Klägerin habe rechtlich eine schlechte Situation. Hinsichtlich der früheren, eher kleinlandwirtschaftlichen Nutzung des Hofes konstatierte er: „Landwirtschaft ist dynamisch“. Die Rechtsprechung sei so.

Vorschlag zur Güte
Zudem erkundigte er sich bei dem Putenmäster, ob er bei der Ausstallung etwas verbessern könne und ob es die Möglichkeit gebe, die Abluftkamine zu erhöhen. Außerdem gab der Richter zu bedenken, dass eine Berufung möglich sei. Bis zur Verhandlung könnten 2 Jahre ins Land gehen. Er wolle aber das Verfahren am selben Tag in einer wirtschaftlich vertretbaren Form zu Ende bringen. Aus seiner Sicht wäre das möglich, wenn sich derHofbesitzer mit der Erhöhung der Kamine um jeweils 1 Meter einverstanden erkläre und im Gegenzug die Klägerin die Klage zurückziehe.

Pause
Der Anwalt der Klägerin begrüßte diesen Vorschlag. Aus seiner Sicht hätten höhere Kamine einen guten Effekt. Der Vorsitzende Richter schlug eine Beratungspause vor. Alle Beteiligten waren damit einverstanden und die Vertreter von Stadt, Landwirtschaftskammer und der Putenmäster verließen gemeinsam den Sitzungssaal. Die Schederberger blieben derweil im Saal.

Fragen bleiben
Zwischenzeitlich war auch – anlässlich der nachfolgenden Verhandlung – der Gutachter, der im Auftrag der Dorfgemeinschaft Schederberge die besagte Studie erstellt hatte, eingetroffen. Auch er riet dazu, den Vergleich anzunehmen. Die Klägerin stellte sich allerdings laut die Frage, ob nach Verfahrensabschluss womöglich weitere Putenmastställe in Schederberge genehmigt werden.

Die Dorfgemeinschaft geht mit, die anderen nicht
Trotzdem, die Dorfgemeinschaft erklärte, sie gehe den Schritt mit und nehme den Vergleich an. Nicht so der Anwalt von Landwirtschaftskammer und Putenmäster. Er äußerte, der Vorschlag würde nicht zum Rechtsfrieden beitragen und wieder einen Klagegegenstand schaffen. Sein Mandant hätte im Verfahren entsprechende Vorschläge gemacht. Das wiederum ließ die Schederberger aufhorchen. Offenbar war ihnen von den gerade erwähnten Vorschlägen des Putenmästers bis dato nichts bekannt?

Entweder … oder
Der Richter versuchte zu vermitteln und erklärte, dass er für die Erhöhung der Kamine keine rechtlichen Hindernisse sieht. Der so angesprochene Anwalt reagierte mit dem Einwand, es wisse doch hier niemand, was die Erhöhung der Kamine bringe. Daraufhin argumentierte der Vorsitzende mit einer „Verbesserung der Atmosphäre“. Entweder das Verfahren werde heute beendet oder es gehe weiter und gab zu Bedenken, dass man sich in den 2 Jahren bis zur nächsten Verhandlung mit Unwägbarkeiten rumschlagen müsse. Wenn der Hofbesitzer den Vorschlag jetzt annehmen würde, wäre die Baugenehmigung rechtskräftig. Ansonsten bestünde ein gewisses Risiko. Die Stadt Meschede solle heute erklären, dass sie die Baugenehmigung für die Erhöhung der Kamine erteilt.

Pause(n)
Dann kam noch einmal zur Rede, dass der Putenmäster keinen neuen Klagegegenstand schaffen will. Es wurden auch noch Bedenkpausen speziell für Landwirtschaftskammer und Putenmäster eingelegt.

Langer Atem
Der Richter blieb hartnäckig und forderte die „unwillige Partei“ erneut auf, der Beigeladene solle erklären, dass er alle Kamine um 1 Meter erhöht. Um Gegenzug nähme die Klägerin die Klage zurück.

Kurzer Behördengang
Der Vertreter der Stadt gab auf Nachfrage an, für die Prüfung der Baugenehmigung benötige seine Behörde 2 Wochen.

Ein Hoch auf den Pragmatismus
Kammer und Vorschlagsgegner traten noch einige Zeit auf der Stelle. Und es gab wieder eine Beratungspause. Die für die Verhandlung angesetzte Zeit war schon deutlich überschritten. Letztlich obsiegte dann doch der Pragmatismus. Der Vergleich wurde – auch im Einvernehmen mit der Stadt – angenommen. Hurra!

Ergebnis
Noch einmal zum Mitschreiben: Die Klägerin nimmt die Klage zurück. Die Stadt erteilt innerhalb von 2 Wochen die Baugenehmigung. Der Beigeladene erhöht alle Abluftkamine seiner Putenmaststallungen um jeweils 1 Meter.

Hoffnung
Der Vorsitzende Richter äußerte die Hoffnung, man möge sich in dieser Angelegenheit hier nicht wiedersehen.

Nachtrag I
Bleibt noch nachzutragen: Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Nachtrag II
Bleibt noch anzumerken: Die Puten spielten bei dieser Verhandlung so gut wie gar keine Rolle. Sie waren ja auch nicht Gegenstand der Klage. So bleibt nur die Hoffnung auf die Einsicht der Verbraucher. Tiere sind kluge und gefühlvolle Geschöpfe. Sie leben und leiden wie wir! Wenn wir sie züchten, halten und töten, nur um sie zu essen, sollten wir ihnen wenigsten ein einigermaßen erträgliches Leben gönnen! Ob das Wohl der Tiere in der drangvollen Enge einer Massenmastanlage wie in Schederberge gegeben ist, zweifeln wir an!

Filed under: Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Gerichtsverhandlung um die Errichtung der Putenmastanlage in Meschede-Schederberge endete mit einer kleinen Überraschung

Gerade eingeführt und schon vor dem AUS? – Das MobiTicket im HSK

By adminRL at 3:07 pm on Saturday, March 4, 2017

Schwere Geburt
Anfang Januar 2017 wurde endlich auch im Hochsauerlandkreis das Sozialticket bzw. Mobi-Ticket eingeführt. Jahrelange Geburtswehen und mehrere abgelehnte Anträge der SBL/FW-Fraktion gingen diesem bemerkenswerten Kreistagsbeschluss vom 28.10.2016 voraus. Denn der Hochsauerlandkreis, so schien es, wollte das Ticket, mit dem Bezieher von Sozialleistungen zu ermäßigten Preisen Monatskarten für Bahn und Bus erwerben können, offenbar um keinen Preis.

Ungeliebtes Kind?
Nun hat er es! Und es macht ihm irgendwie Sorgen. Warum? Weil es ein Verkaufsschlager ist und viel erfolgreicher ist als gedacht?

Aber warum ist der Erfolg aus Sicht der Kreisverwaltung ein Problem? Die Antwort schimmert zwischen den Zeilen der Verwaltungsvorlage mit der netten Zahlenkombination 9/666 vom 22.02.2017 durch. Wir zitieren hier zwar nicht alles, aber fast alles und zwar die markanten Abschnitte und Sätze:

Behördliche Zahlen, behördliche Sicht
„Vor Beantragung der Fördermittel wurde die Nachfrage in den benachbarten Kreisen analysiert. Gespräche mit den Verkehrsunternehmen wurden geführt, um möglichst realistische Prognosedaten berücksichtigen zu können. Allgemeiner Erfahrungswert war, dass nennenswerte Nutzerquoten in Höhe von 8% und mehr erst mehrere Jahre nach Ticketeinführung erreichbar sind, während im Jahr der Einführung eine Nutzerquote von maximal 3% realistisch ist.

Der Förderantrag für 2017 basiert daher auf folgenden Annahmen:
• 5% Nutzerquote von insgesamt 17.071 Berechtigten im Hochsauerlandkreis
• Hochsauerlandkreis ohne Arnsberg: 70% wählen das Kreisticket, 30% das Stadtticket
• Stadt Arnsberg: 90% wählen das Stadtticket, 10% das Kreisticket

Nach bereits zwei Monaten zeigt sich, dass die Annahmen zur Nachfrage deutlich übertroffen werden. Im Januar wurde mit 688 ausgegebenen Tickets eine Nutzerquote von 4,2% erreicht. Im Februar haben sich die Werte mit 1.384 MobiTickets mehr als verdoppelt und die Nutzerquote liegt nunmehr bei 8,1%. Das Kreisticket erreichte mit 1.079 Kunden einen Marktanteil von 78%.

Im Detail stellen sich die Werte für Februar wie folgt dar:
• Hochsauerlandkreis ohne Arnsberg
913 Tickets (Nutzerquote 9,4%) – Marktanteil Kreisticket: 92,9%
• Stadt Arnsberg
471 Tickets (Nutzerquote 6,4%) – Marktanteil Kreisticket: 49,0%

Neben den generierten steigenden Erlösen aus den Ticketpreisen durch die Fahrgäste, bedeutet die hohe Nachfrage aber auch eine Inanspruchnahme von bereits 26,7% der zur Verfügung stehenden Landesmittel. Damit wird eine Fortführung des MobiTickets gemäß den aktuellen Bedingungen bei ausschließlicher Komplementärfinanzierung durch die Fördermittel nicht bis Ende 2017 möglich sein.

Im Zuge der Einführung des MobiTickets wurde frühzeitig darauf hingewiesen, dass das Angebot zunächst für ein Jahr befristet wird und eine Entscheidung zu Fortführung und Weiter-entwicklung des Angebotes unter Berücksichtigung der Erkenntnisse nach Einführung des Tickets zu treffen sein wird.“

Nun sieht die Kreisverwaltung des HSK anscheinend die Gefahr, dass die Fördergelder des Landes nicht ausreichen und Mittel aus dem Kreishaushalt zugeschossen werden müssen. Schon im März will die Kreisverwaltung deswegen Gespräche mit den Verkehrsunternehmen bzgl. einer Anpassung der Ticketpreise aufnehmen.

Weiter heißt es in der Vorlage 9/666: „Die starke Nachfrage auch außerhalb von Arnsberg und der hohe Marktanteil der Kreisvariante sprechen aus Sicht der Verwaltung für das bereits in 2017 favorisierte Modell eines einheitlichen Tickets mit Gültigkeit für das Kreisgebiet bei geringerem Fördersatz auf Basis des 60plusAbos für Senioren.
Über die Ergebnisse der anstehenden Verhandlungsrunden wird anlässlich der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus berichtet.“

Und die ist am Montag dem 13.03. um 17.00 Uhr im Kreishaus in Meschede.

Was nun?
Wenn der HSK sich mit seinem Vorhaben durchsetzt, verdonnert er materiell schlecht gestellte Menschen wieder ein Stück weit zur Immobilität.
In sehr vielen Nachbarkreisen und Städten steht das Sozialticket offenbar nicht zur Disposition. Vielerorts wurde es schon vor zig Jahren eingeführt und ist eine Konstante. Ob die Politik da wohl auch auf die Idee kommt, es wieder abzuschaffen?

Zu teure Variante und unvollständige Kostenrechnung
In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass auf Vorschlag der Kreisverwaltung im HSK eine besonders teure Variante des Sozialtickets eingeführt wurde. So zahlen die Nutzer bei der kreisweiten Variante pro Monat 30 Euro selbst. Da der Ticketpreis aber sehr hoch mit 85,96 Euro angesetzt wurde, entsteht ein monatlicher Zuschussbedarf von fast 56 Euro je Ticket. Davon landet ein wesentlicher Teil bei der RLG, also der von den Kreisen HSK und Soest getragenen Busgesellschaft, und führt dort zu einer Verringerung des von den Kreisen zu finanzierenden Betribesverlustes.
Der Kreistag lehnte mit der Mehrheit der “GaGaGroko” zweimal Anträge der SBL/FW ab, von den möglicherweise für den HSK entstehenden Kosten des Sozialtickets die Mehreinnahmen der RLG abzuziehen???
Wenn das Sozialticket nun wieder eingestellt würde, würden der RLG erhebliche Einnahmen entgehen und der Betriebskostenzuschuss des HSK an die RLG würde steigen… Der derzeit an den HSK gezahlte Landeszuschuss für die Sozialtickets würde dann zusätzlich an andere Kreis fließen und dort die Finanzsituaiton verbessern…

Noch ein paar Fragen an den HSK
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBLFW), machte das MobiTicket wieder zu „seinem Thema“. Am 24.02.2017 schickte er Landrat Dr. Karl Schneider diese Anfrage:

„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Einnahmen der RLG aus dem Sozialticket (MobiTicket)

Sehr geehrter Herr Landrat,

laut Drucksache 9/666 wurden im HSK bisher 1.384 Sozialtickets ausgegeben.

In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Fragen:

1. Welche Einnahmen aus der Ausgabe dieser Tickets verblieben im Januar 2017 und im
Februar 2017 aus dem HSK bei der RLG (nach Abführung der anteiligen Einnahmen an
die anderen Verkehrsträger wie z.B. BRS)?

2. Wie hoch sind die entsprechenden Einnahmen der RLG aus dem Kreis Soest?

3. Wie teilen sich die ausgegebenen Tickets in den beiden Monaten auf die Gruppen der
Berechtigten auf:
– Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II,
– Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII,
– Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
– Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?“

Die SBL/FW wird berichten ….

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Viele Fragen zur Ziegenhaltung

By adminRL at 6:38 pm on Thursday, March 2, 2017

Tierleid berührt viele Menschen. Das zeigt sich deutlich bei den Ereignissen um den Bio-Ziegenhof in Brilon-Scharfenberg. Dort sollen die Haltungs- und Lebensbedingungen für Milchziegen und Lämmer und für Hofhunde erbärmlich sein, auch mit der Folge, dass viele Ziegen qualvoll verenden.

Mehr Informationen dazu z.B. hier:
http://www.bioland.de/ueber-uns/landesverbaende/nordrhein-westfalen/nrw-detail/article/hintergrundinformationen-ziegenbetrieb-in-brilon.html
Bioland hat auch mitgeteilt, dass der Verband vor der Kündigung selbst eine Kontrolle des Hofes durch einen unabhängigen Gutachter veranlasst hatte, mit sehr bedenklichen Ergebnissen.

Der Eigentümer des Betriebes sieht sich nach dem Bekanntwerden der auch mit Fotos und Videos unterlegten Vorwürfe massiven Anschuldigungen ausgesetzt. Doch nicht nur der Tierhalter ist ins Kreuzfeuer geraten. Fragen, wieso offensichtliche Missstände nicht abgestellt worden sind, muss sich auch das Kreisveterinäramt gefallen lassen.

Thema im Umweltausschuss
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte am 09.01. und am 14.02.2017 beantragt, die beiden „Skandal-Ziegenhöfe“ in Medebach und in Brilon auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten zu nehmen. Die Kreisverwaltung folgte den Anträgen und erstellte zwei Vorlagen. Die eine beschäftigt sich mit dem Hof im Stadtgebiet Medebach, die andere mit der Ziegenhaltung in Brilon-Scharfenberg, an der Möhneburg. Der Ausschuss befasst sich voraussichtlich bei seiner Sitzung am 9. März im Kreishaus in Meschede mit den zwei Anträgen bzw. Vorlagen. Beginn ist um 17.00 Uhr. Die Sitzung ist öffentlich; allerdings dürfen die ZuhörerInnen keine Fragen stellen.

Fragen über Fragen
Die Erläuterungen des Kreisveterinäramts zu der Situation bei der Ziegenhaltung auf dem Hof in Brilon erklären einiges aber längst nicht alles. Aus diesem Grund wandte sich Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), am 28.02. mit einer umfangreichen Anfrage an den Landrat. Wen`s interessiert, hier sind die diversen Fragen der SBL/FW:
„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags Thema: Vorlage 9/687 – Ergänzende Fragen zur Ziegenhaltung auf dem Hof B. in Brilon
Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir bedanken uns für Erarbeitung der Vorlage 9/687. Wir haben sie mit großem Interesse gelesen. Gleichwohl wirft der Inhalt etliche weitere Fragen auf. Viele Menschen hat das Schicksal der Tiere schockiert. Wir fassen hier diverse Fragen zusammen und bitten – wegen der anstehenden Beratungen im Kreistag und im Umweltausschuss – um zeitnahe Beantwortung.

I. Kontrollen und Maßnahmen
1. Wer hat das Veterinäramt Anfang 2016 auf Bestandsprobleme in dem Ziegenhof in Brilon- Scharfenberg hingewiesen?
2. Etwa 90% der Ziegen auf diesem Hof sollen mit dem Erreger einer „chronischen Infektionskrankheit“ infiziert sein. Um welche Infektionserkrankung(en) handelt es sich genau?
3. Was genau unternahmen Kreisveterinäramt und Hofbesitzer, nachdem Ihre Mitarbeiter/innen „Anfang 2016“ (aufgrund eines Hinweises) bei rund 90 % der Ziegen auf dem BioHof in Brilon-Scharfenberg die Infektionskrankheit diagnostiziert hatte? (Z.B. Aufforderung an den Hofbetreiber, die kranken Tiere zu behandeln und die gesunden vorbeugend impfen zu lassen?)
4. Wurden und werden die gesunden Tiere von den erkrankten Tiere separiert? Wurden und werden hochgradig erkrankte Tiere aus dem Bestand entfernt und durch den Hoftierarzt fachmännisch getötet oder etwa der Schlachtung zugeführt? Oder wurde und wird gewartet, bis sie einen „natürlichen“ Tod sterben?
5. Welches waren die Gründe, die Bestandsbetreuung von angestellten Doktorandinnen auf einen Hoftierarzt zu wechseln?
6. Ist der Hoftierarzt nur im Bedarfsfall vor Ort? Oder begutachtet er regelmäßig den gesamten Tierbestand dieses Betriebes?
7. Kam es Ihres Wissens zu Meldungen und Beanstandungen durch den Hoftierarzt?
8. Wusste das Veterinäramt von der den ganzen Sommer draußen gehaltenen Herde von ca. 250 bis 300 Tieren?
9. Haben der Tiergesundheitsdienst bzw. die auf dem Hof beratenden Mitarbeiter der LWK NRW ausreichende Erfahrung in der Sanierung von Milchziegenherden? Wieso wurde kein Fachmann, z.B. der Uni Gießen, hinzugezogen? Wurden im Rahmen der Kontrollen auch die übergeordnete Behörde bzw. Abteilungen des Ministeriums hinzugezogen? Ist der Verdacht gerechtfertigt, dass – wenn bei einem solchen Risikobetrieb der Hoftierarzt im gesamten Jahr 2016 nur 11mal auf dem Betrieb war – es hier zu massiven Tierschutzverstößen im Umgang mit schwer kranken Tieren gekommen sein kann?
10. Welche Erkenntnisse haben Sie über den Weg der Einschleppung und über die Ausbreitung der Krankheit? Wie konnte es unter dieser angeblich fachlichen Betreuung geschehen, dass zugekaufte Ziegen Tierseuchen in den Bestand brachten? Warum wurden keine Ziegen aus CAE-unverdächtigen Beständen gekauft? Wurde anhand der Ohrmarken der infizierten Tiere der Herkunftsbetrieb ermittelt?
11. Gab und gibt es seitens des Tierhalters, der Behörden und der Veterinärärzte vorbeugende Maßnahmen, damit sich die im Bestand grassierende Krankheit nicht weiter ausbreitet und keine neuen Krankheiten und Seuchen entstehen? Welche?
12. Die Bilder und Videos vom Betrieb lassen sowohl auf CAE als auch auf Pseudotuberkulose im Bestand schließen. Beide Krankheiten sind auf Ziegenmilchbetrieben nicht selten. Für CAE fand eine Studie der TU München Raten bis 15%; ähnliches gilt für PseudoTB (https://edoc.ub.uni-muenchen.de/17473/1/Sieber_Philipp_L.pdf, S. 6 f. u. 11 f.).Wie ist es zu erklären, dass offensichtlich in anderen Betrieben die Rahmenbedingungen wie Bestandsbetreuung, Tierwohl und Fütterung so signifikant besser sind, dass dort mit diesen Erkrankungen gelebt werden kann, ohne dass es zu solch gravierenden Bildern kommt?
13. Bilder der toten Tiere und die zu sehenden Silageballen lassen auch den Verdacht auf Listeriose aufkommen. Wurde im Bestand auch Listeriose (eine meldepflichtige Krankheit) gefunden?
14. Wurden die Ohrmarken der verendeten Tiere vom Entsorger notiert und wurden diese Abgänge mit dem Bestandsregister abgeglichen? Waren alle Ohrmarken mit der „richtigen“ Betriebsnummer versehen? Gab es auf den Ziegenhof in Medebach gestorbene Tiere mit Ohrmarken aus dem Hof in Brilon-Scharfenberg?
15. Wie gut sind die Chancen, dass die Tiere nach entsprechender Behandlung wieder vollständig gesund werden?
16. Aus welchen Gründen hat der Anbauverband Bioland dem Betrieb den Erzeugervertrag Ende 2016 gekündigt?
17. Handelte es sich bei der erwähnten Biokontrolle durch ABCERT am 18.01.2017 um eine angemeldete Kontrolle? Wieso erfolgte diese bereits so kurze Zeit nach der vorherigen Kontrolle Anfang Dezember 2016?

II. Verletzte, abgemagerte und tote Tiere
1. Welches Futter erhalten die Milchziegen, welches die Lämmer?
2. Bilder vom Weidegang der Herde zeigen viele lahmende humpelnde Tiere und es liegen auch Bilder ungepflegter Klauen vor. Wurde der Zustand der Klauen bei den Kontrollen ebenfalls überprüft?
3. Wie erklären Sie sich die Verletzungen und die offenen Wunden der Ziegen, die die Tiere – nach den Fotos zu urteilen – offenbar aufwiesen?
4. Wurde bei den Kontrollen der unsachgemäße Umgang mit Tierkadavern beanstandet? Warum wurde dem Betrieb nicht die Auflage erteilt, entsprechende Kadavertonnen aufzustellen, wenn doch klar war, dass viele Tiere sterben werden?
5. Wieso wurde das Risiko der Krankheitsübertragung durch Schadnager und Haustiere durch nur notdürftig mit Silofolie auf natürlichem Boden gelagerte Kadaver in Kauf genommen?
6. Wie hoch war auf diesem Hof die „offizielle“ Sterberate der Milchziegen im Jahr 2016, wie hoch vermutlich die „inoffizielle“? Wie hoch waren im gleichen Zeitraum die „offizielle und die „inoffizielle“ Sterberate bei den Lämmern?

III. Wie geht es weiter?
1. Wird die Milch der kranken Ziegen weiterhin vermarktet? Wenn ja, gibt es Risiken für die Verbraucher?
2. Deuten wir es richtig, dass der Ziegenbestand des Hofes in Brilon-Scharfenberg bis Anfang 2019 auf natürliche Weise „auslaufen“ soll, oder welche Maßnahmen sind geplant, damit die bisherige Herde bis dahin „vollständig verschwunden“ ist?
3. Sind auch für den Ziegenbetrieb in Medebach tätige Personen daran beteiligt, dass parallel zum „Verschwinden“ der alten Herde eine neue Herde mit gesunden Tieren „in Nordhessen aufgebaut wird“?
4. Wiederholt gab es Berichte über Beziehungen zwischen den beiden in der Diskussion stehenden Ziegenhöfen in Brilon und in Medebach. Gibt es personelle Verbindungen zwischen diesen Betrieben? Wurden oder werden Tiere ausgetauscht?
5. Gibt es verwandtschaftliche, geschäftliche oder ähnliche enge Verhältnisse zwischen einzelnen Amtsveterinären und dem Hofbetreiber in Brilon-Scharfenberg?
7. Wird der Betrieb auch weiterhin ohne jeden Sachkundenachweis Nutztiere halten dürfen?“

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Mahnwache zur Ziegenhaltung im Möhnetal

By adminRL at 12:00 am on Tuesday, February 28, 2017

Am Sonntag (26.02.) gab es eine Seltenheit im Hochsauerlandkreis: Zu einer demonstrationsähnlichen Veranstaltung versammelten sich mehr als 100 Personen. Es ging um eine Mahnwache gegen die Vorkommnisse in der Ziegenhaltung auf einem Hof am Stadtrand von Brilon. Eine der Forderungen aus dem Kreis der etwa 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer war ein Tierhaltungsverbot für den Hofbetreiber. In der Kritik steht auch das Kreisveterinäramt, das die Bedingungen der Tierhaltung nicht hinreichend kontrolliert haben soll.

Bereits die Wahl der Ortes für die Mahnwache war mit einigen Merkwürdigkeiten verbunden. Die Veranstalterinnen hatten die Mahnwache angemeldet für einen Ort in der Nähe des betreffenden Hofes, auf einem öffentlichen Radweg im Möhnetal. Dem hatte die Kreispolizeibehörde schriftlich mit Bescheid vom 17.02.2017 zugestimmt. Doch dann meldete sich die Polizei telefonisch bei einer der Veranstalterinnen und verlangte, dass die Veranstaltung an einen anderen Ort verlegt werden müsse. Nun wurde der Briloner Marktplatz als Veranstaltungsort ausgewählt, mitten in der Stadt. Doch auch dieser Ort wurde verhindert und es erfolgte eine Verlegung in den Park vor dem Briloner Kreishaus, an den Rand der Innenstadt und weit entfernt von dem Hof, um den es geht. Ob für diese Merkwürdigkeiten die Stadt Brilon oder die Kreispolizeibehörde oder vielleicht sogar beide verantwortlich sind, wird derzeit noch durch schriftliche Anfragen geklärt.

Bei der Mahnwache gab es Ansprachen der Initiatoren und eines ehemaligen Mitarbeiters des Ziegenhofs. Die von ihnen geschilderten Umstände der Ziegenhaltung, die auch bereits in Videos und Fotos dokumentiert worden waren, lösten bei vielen TeilnehmerInnen der Mahnwache Entsetzen aus.

MahnwacheBrilon-20170226

Nach der Mahnwache wurden Unterschriften gesammelt. Diese Sammlung wird auch in den nächsten Tagen fortgesetzt. Wer eine Unterschriftenliste einsetzen möchte, findet sie hier.

Heute (am 27.02.) veröffentlichte die Kreisverwaltung ihre Drucksache 9/687 zum Antrag der SBL/FW-Fraktion für die Sitzung des Kreisumweltausschusses. In dieser öffentlichen Sitzung wird – aus Sicht des Kreisveterinäramtes – über die Ziegenhaltung auf dem Hof an der Briloner Möhneburg berichtet werden. Wer die Drucksache liest, kann auf den ersten Blick den Eindruck gewinnen, dass – laut Kreisveterinäramt – mit der Ziegenhaltung auf diesem Hof alles in Ordnung zu sein scheint.
Wer genauer hinschaut, findet aber sogar in dieser von der Kreisverwaltung erstellten Drucksache einige Hinweise, dass Handlungsbedarf besteht. Es wird bestätigt, dass etwa 90% der Ziegen auf diesem Hof an der Möhneburg krank sind und dass “zunehmende Abmagerung” auftritt. Wie die “chronische Infektionskrankheit” heisst, erfahren wir aus der Drucksache nicht, auch nichts über evtl Folgen für die Verwertung der Milch. Und über die Auswirkungen der Krankheit steht wenig Konkretes drin, außer dass sie die Ursache für die Abmagerung sein soll. Ebenso bleibt die konkrete Krankheitsursache im Dunkeln (“Der wichtigste Weg der Einschleppung dieser Erkrankung … ” stellt nur eine ganz allgemeine Aussage dar!). Notwendig wären auch Infos über Behandlungsmöglichkeiten und ggf unterlassene Vorbeugung, z.B. durch Impfung oder mit besserer Hygiene oder mit anderem Futter. All das steht nicht in der Drucksache…

Vielleicht gelingt es ja in der Sitzung des Kreisumweltausschusses am Donnerstag 09.03. in Meschede, für mehr Klarheit zu sorgen?

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Das Dauer-Mirakel um die „entsorgten“ Puten

By adminRL at 9:11 pm on Saturday, February 25, 2017

Trauerspiel
Seit dem Zufallsfund von 20 oder mehr toten Puten an einem Weg zwischen Meschede und Schederberge ist nun schon fast ein halbes Jahr ins Land gezogen. „DerWesten“ ließ uns damals – am 24.10.2016 – wissen:
„… Die Polizei ermittelt wegen illegaler Müllentsorgung und Verstößen gegen die illegale Entsorgung von Tierkadavern. Ein Zusammenhang mit der Puten-Mast in Schederberge besteht nach Informationen unserer Zeitung nicht.“
Klick:
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/20-tote-puten-zwischen-meschede-und-schederberge-entsorgt-id12302603.html
Ob die WP bei der Polizeibehörde nachgefragt hat was denn aus den Ermittlungen geworden ist, wissen wir nicht.

Zumindest eine Kreistagsfraktion fragte bei der Kreisverwaltung nach. Auf den Seiten der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist das Geschehen zusammen gefasst. Hier können Sie Akt 1 bis 4 nachlesen:
http://sbl-fraktion.de/?p=7195

Und nun zum 5. Akt
Den hatte die SBL/FW ja noch angekündigt …
Also: Polizeiliche Ermittlungen, Aufklärung? Wohl nicht. Nach fast einem halben Jahr stehen wir immer noch vor den selben Rätseln:
• Aus welchem Stall stammt das Geflügel?
• Wie sind die Puten zu Tode gekommen?
• Wer hat die toten Tiere in Plastik verpackt?
• Warum waren alle Tierkörper ohne Köpfe?
• Wer hat die Kadaver an dem Weg zwischen Meschede und Schederberge abgelegt und warum?
• Warum lagen an der Fundstelle lange Zeit noch Federn und andere Geflügelüberreste?
• Wurde eine Strafanzeige wegen illegaler Müllentsorgung und Verstößen gegen die illegale Entsorgung von Tierkadavern gestellt?
• Hat die Polizei Ermittlungen aufgenommen?
• Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
• Warum ist das Kreisveterinäramt offenbar nicht tätig geworden?

Hoffnungslos? Warum?
Die Erklärung liefert nachfolgendes Schreiben des Hochsauerlandkreises (mit Datum vom 16.02.2017)!

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: „Entsorgte“ Puten II, Anfrage vom 07.02.2017

Sehr geehrter Herr Loos,

wie ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 17.01.2017 mitgeteilt habe, war das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises nicht involviert. Dem Veterinäramt ist weder bekannt, ob den Strafverfolgungsbehörden eine Anzeige vorliegt, noch ob die Polizei Ermittlungen aufgenommen hat.

Gem. § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag besteht das Fragerecht der
Kreistagsmitglieder nur in Bezug auf Angelegenheiten des Kreises. Die Tätigkeit der Kreispolizeibehörde ist keine Angelegenheit des Kreises und unterliegt insoweit nicht der Kontrolle des Kreistags. Über evtl. polizeiliche Ermittlungen kann ich Ihnen deshalb keine Auskunft geben.“

Das eine Amt weiß also offiziell nichts, und das andere Amt darf nichts sagen…

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Ärger wegen fehlender Kita-Plätze?

By adminRL at 12:42 am on Thursday, February 23, 2017

Das wird knapp. Im Hochsauerlandkreis fehlen offenbar Kita-Plätze. Und zwar nicht zu knapp.

Dazu Radio Sauer am 20.02.2017:
„In einigen Städten im Sauerland müssen zum neuen Kindergartenjahr neue Betreuungsplätze geschaffen werden. … In Meschede fehlen sogar noch rund 90 Plätze. Die Zahlen für die anderen Städte legt der Kreis bei der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vor. …“
Klick:
http://www.radiosauerland.de/sauerland/lokalnachrichten/lokalnachrichten/article/-857f260c68.html

Vom Rathaus zum Kreishaus
Nach einer Präsentation der Zahlen für Meschede im Mescheder Rathaus wandte sich die die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 14.02.2017 mit einer Anfrage an den Landrat. Hier der Wortlaut des Schreibens der SBL/FW:

„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Bedarf an Kita-Plätzen

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

aus der Verwaltungsvorlage 9/597 vom 11.11.2016 ist eine deutliche Unterdeckung des Bedarfs an Kita-Plätzen ersichtlich. Fehlbedarfe zeichnen sich demnach beispielsweise auch für das Stadtgebiet Meschede ab.
Ihre Verwaltung rechnete im November 2016 allein in der Mescheder Kernstadt mit bis zu zwei zusätzlichen Gruppen für U3- und Ü3-Kinder. Und für Freienohl/Wennemen gab das Kreisjugendamt einen Fehlbedarf von zunächst 1,5 Gruppen für Ü3-Kinder an. Ähnliches galt für Remblinghausen und Wallen.
In etlichen anderen Kommunen im Bereich des Kreisjugendamtes fehlten (laut Vorlage 9/597) ebenfalls Kita-Plätze.

Am 13.02.2017 stellte ein Mitarbeiter des Kreisjugendamtes im Rathaus in Meschede abso-lute Zahlen dazu vor. Insgesamt sollen in Meschede über 90 Kindergartenplätze (U3 + Ü3) fehlen, wobei die Betreuungsquote in Meschede unter dem Durchschnitt liegen soll.

In dem Zusammenhang stellen wir – bezogen auf das Kita-Jahr 2017/2018 – folgende Fragen:
1. Wie viele Kita-Pätze fehlen nach aktuellem Stand im Bereich des Kreisjugendamtes?
2. Welche Städte und Gemeinden verzeichnen eine deutliche Unterdeckung? (Angaben bitte in absoluten Zahlen und prozentual)?
3. Wie viele Betreuungsplätze werden im Kreisjugendamtsbereich und in den einzelnen Städten und Gemeinden als Reserve (Puffer) vorgehalten?
4. Welche wirksamen Erfolge verzeichnen Ihre Bemühungen, Abhilfe zu schaffen?
5. Wer ist der richtige Ansprechpartner für Eltern (z.B. Zuzügler), die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen und entweder gar keinen oder aber nicht den räumlich am nächsten liegenden oder den gewünschten Kita-Platz bekommen können?“

Wie geht es weiter?
Voraussichtlich am Montag dem 06.03.2017 um 17.00 Uhr tagt im Kreishaus in Meschede der Kreisjugendhilfeausschuss. Die Sitzung ist öffentlich!!! Die Jugendamtsleitung hat bis dahin sicherlich weitere Zahlen, Daten und Fakten für den Ausschuss, für Politik und Öffentlichkeit bereit.

Und was das Ergebnis der obigen Anfrage betrifft, wir werden berichten!

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„Entsorgte“ Puten

By adminRL at 9:07 am on Sunday, February 19, 2017

Derzeit bereitet der Tierschutz im HSK besondere Sorgen. Außer um Ziegen (dazu mehr in anderen Beiträgen auf diesen Seiten) geht es nach wie vor um Puten.

1. Akt
Vielleicht erinnern Sie sich? Die Westfalenpost Meschede berichtete im letzten Oktober über den Zufallsfund von illegal entsorgten Putenkadavern an einem Waldweg zwischen Meschede und Schederberge. Die Presse schrieb von „etwa 20 toten Puten“. Augenzeugen meinten, die Angabe „etwa 20 tote Puten“ sei etwas untertrieben. Es habe sich um mehr als „nur“ 20 tote Tiere gehandelt.

Wenige Tage später füllten Meldungen über die Vogelgrippe die Zeitungsspalten in Deutschland. Aber das nur so nebenbei.

2. Akt
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragte am 09.01.2017 schriftlich beim Landrat nach.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7195

3. Akt
Der Inhalt des Antwortschreibens mit Datum vom 17.01.2017 überraschte sowohl die Augenzeugen wie die SBL/FW:

„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Da weder der Fachdienst 34 noch der Fachdienst 36 Kenntnis von der illegalen Abfallablagerung zwischen Meschede und Schederberge hatte, wurde der Bauhof der Stadt Meschede um Auskunft gebeten. Danach handelte es sich bei den illegal abgelagerten Abfällen nicht um tote Putenkadaver. Vielmehr hat der Bauhof dort eine Menge von ca. 10 Liter stark verwester Schlachtabfällen von Geflügel handeln könnte. Einige weiße Federn deuten daraufhin, dass es sich um Schlachtabfälle von Geflügel handeln könnte. Die Federn konnten je-doch keiner bestimmten Geflügelart zugeordnet werden.

Bei der von Ihnen zitierten Meldung der WP handelt es sich somit offensichtlich um eine Falschmeldung.“

4. Akt
Die SBL/FW fragte daraufhin noch einmal nach (mit Schreiben vom 07.02.2017):

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir bedanken und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts für die Beantwortung unserer Anfrage vom 09.01.2017.
Gleichwohl möchten wir noch einige Anmerkungen zum Thema „entsorgte“ Puten machen; denn nach unseren Informationen soll es sich bei dem Kadaverfund an der Straße zwischen Meschede und Schederberge sehr eindeutig um tote Puten gehandelt haben. Das sei z.B. an den Füßen gut erkennbar gewesen. Uns liegen Fotos der Tierüberreste vor.
Ein Augenzeuge zweifelt die Mengenangabe des Bauhofs der Stadt Meschede an. Seiner Meinung nach habe es sich nicht um „ca. 10 Liter stark verwester Schlachtabfälle“ gehandelt, sondern um ca. 100 Liter in Plastik verpackte Geflügelleichen, bei denen lediglich die Köpfe fehlten.
Ende Januar 2017 war ein Augenzeuge noch einmal an der Fundstelle. Er entdeckte dort immer noch weiße Federn und andere offensichtlich tierische Überreste, die offenbar nach und nach durch andere Tiere dezimiert, sprich gefressen werden.
Mit unserer Anfrage vom 09.01.2017 wollten wir u.a. in Erfahrung bringen, was die im WP-Artikel erwähnten polizeilichen Ermittlungen ergeben haben.
Wir fragen daher noch einmal:
• Liegt der Polizei und/oder der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen illegaler Müllentsorgung oder wegen illegaler Entsorgung von Tierkadavern vor?
• Wenn ja, hat die Polizei Ermittlungen aufgenommen und mit welchem Ergebnis?“

5. Akt
Er steht noch aus. Wir berichten …

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