Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Noch keine Anträge für Tunnelsanierungen gestellt

By admin at 4:18 pm on Sunday, August 18, 2013

Da war doch noch was? Ach ja, die Deutsche Bahn!

Die Nachfolgerin der guten, alten Deutschen Bundesbahn macht dicke Schlagzeilen. Nach „Stuttgart 21“ ist jetzt „Mainz 13“ dran.

Bei so vielen Problemen der DB in den Landeshauptstädten gerät unser ländliches Gebiet doch bestimmt immer mehr ins Hintertreffen? Dabei geht es im Sauerland zwar noch nicht um Sein oder Nichtsein, aber darum, ob wir als Region vom ÖPNV weiter abgehängt werden. Konkret handelt es um die Sanierung von drei Tunneln der Oberen Ruhrtalbahn.

Wer mit dem Begriff „Obere Ruhrtalbahn“ nichts anzufangen weiß, Wikipedia hilft weiter:
„Die Obere Ruhrtalbahn ist eine 138 Kilometer lange, nicht elektrifizierte Eisenbahnstrecke, die von Schwerte durch das Hochsauerland nach Warburg verläuft. Sie ist die südliche der Ostweststrecken, die das Ruhrgebiet nach Osten hin erschließt und damit den ländlichen Raum im Hochsauerlandkreis an das Ruhrgebiet anbindet. Die Kursbuchstrecke 435 umfasst zusätzlich die Bahnstrecke von Hagen nach Schwerte, welche zur Bahnstrecke Hagen–Hamm gezählt wird.“
Klick:
http://de.wikipedia.org/wiki/Obere_Ruhrtalbahn

1870 ging also das erste Teilstück der Oberen Ruhralbahn in Betrieb. Mehr als 140 Jahre später geht es um die Sanierung von drei Tunneln, dem Elleringhauser Tunnel vor Brilon-Wald und dem Freienohler und dem Glösinger Tunnel zwischen Meschede und Arnsberg.

Dass die Bahn in Anbetracht des Kostendrucks und prominenterer Probleme bei der Strecke von Schwerte nach Warburg sparen will, zeichnet sich schon seit einiger Zeit ab. Auch darum verabschiedete der Kreistag des Hochsauerlandkreises am 28. Oktober 2012 einstimmig eine Resolution zur Zukunft der Oberen Ruhrtalbahn mit Erhalt der Zweigleisigkeit von Hagen bis Brilon-Wald.

Was ist zwischenzeitlich ins Rollen gekommen? Das wollte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wissen. Er stellte daher am 6. August 2013, auch „inspiriert“ durch eine aktuelle Anfrage der Fraktion B`90/Die Grünen im Bundestag, eine schriftliche Anfrage an den Landrat. Die Antwort traf prompt ein (Datum vom 07.08.2013). Sie kommt hier in komprimierter Form:

• Nach derzeitigem Kenntnisstand hat die DB Netz AG noch keine Anträge für die Sanierung der drei Tunnel beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt.

• Nähere Erkenntnisse aus der Bundesverkehrswegeplanung bezüglich der von der Bundesregierung geäußerten Prognose, nach der für das Jahr 2015 mit nur 7 Güterzügen pro Tag und Richtung auf der Oberen Ruhrtalbahn zu rechnen sei, liegen dem HSK zur Zeit nicht vor.

• Es liegen keine aktuellen konkreten Schätzungen bezüglich der Mehraufwendungen der DB Netz AG für die zweigleisige Sanierung der einzelnen Tunnel vor. Ob die für den Herbst von der DB angekündigten geologischen Gutachten zu neuen Erkenntnissen führen, bleibt abzuwarten.

• Seitens der DB gibt es keine neuen Aussagen zur Elektrifizierung der drei Tunnel der Oberen Ruhrtalbahn und der Herstellung der dafür erforderlichen Tunnelquerschnitte. In anstehenden Gesprächen soll das thematisiert werden.

• Bezüglich des am 05.08.2013 begonnenen Wiederausbaus vom Bahnhof Bigge und den daraus folgenden Veränderungen für die Leistungsfähigkeit der Schienenstrecke zwischen Oeventrop und Freienohl wurde das Leistungsangebot ab 12/2016 mit dem neuen Kreuzungsbahnhof Bigge sowohl in der Untersuchung der DB als auch in der Studie des Verkehrsverbundes Westfalen/ZRL zu Grunde gelegt.

• Zur Frage von Reinhard Loos nach den Initiativen des Landrats bzgl. der Tunnelsanierungen: „Der HSK, ZRL und NWL haben in ihren Gremien eine einheitliche Strategie beschlossen und diese an die Resolutionsempfänger versendet. … Das Land NRW wurde auf der Grundlage dieser Beschlüsse von NWL aufgefordert, die Mehrkosten der zweigleisigen Sanierung als Reservemaßnahme auf die LuFV Länderquote aufzunehmen.“

• Abschließend verweist die Verwaltung noch auf die in der Kreistagssitzung vom 21.06.2013 verabschiedete gemeinsame Position mit dem ZRL und NWL.

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Sozialticket in Hamm wird gut angenommen

By admin at 8:16 am on Saturday, August 17, 2013

Schon mehrfach hatte die SBL beantragt, im Hochsauerlandkreis ein Sozialticker einzuführen. Viele andere Landkreise und kreisfreie Städte in Westfalen habe dies bereits. Im Kreistag des HSK scheiterte dies aber bisher an der ablehnenden Haltung von CDU- und SPD-Fraktion. Und das, obwohl die Einführung mit jährlich 300.000 Euro Landeszuschuss unterstützt würde. Aber die Mehrheit im Kreistag scheint andere Prioritäten zu haben…

Wir dokumentieren hier eine Pressemitteilung der kreisfreien Stadt Hamm vom 16.08.2013 über den dortigen Erfolg des Sozialtickets. Aus ihr geht auch hervor, dass das Sozialticket den Nutzerkreis des ÖPNV vergrößert::

Positive erste Bilanz zum Sozialticket: Zwei Wochen vor dem Start am 1. September haben bereits mehr als 780 Hammer Bürgerinnen und Bürger das gegenüber dem Normalpreis um rund 40 Prozent ermäßigte MobilAbo erworben. Damit liegt der Anteil der Monatskarteninhaber bei den Empfängern von Sozialleistungen mehr als doppelt so hoch wie beim Hammer Bevölkerungsdurchschnitt.

Stadt und Stadtwerke haben eine erste, detaillierte Auswertung der Verkaufsstatistik vorgenommen. Neben den reinen Verkaufszahlen standen hierfür auch freiwillige Angaben der Nutzer über ihre bisherige Verkehrsmittelwahl zur Verfügung. Diese Angaben ermöglichten eine erste Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme und sind die Grundlage für die anstehende Antragstellung beim Land für das Jahr 2014. 53 Prozent der 780 verkauften MobilAbos sind Monatstickets Erwachsene (Hammer Abo), 29 Prozent sind 9-Uhr-Monatstickets Erwachsene und 18 Prozent sind FunTickets für Kinder und Jugendliche. Die Karten wurden zu 74 Prozent von Empfängern von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erworben, zu 18 Prozent von Wohngeldempfängern. Sieben Prozent der Käufer sind Empfänger von Grundsicherung (wegen Alter oder Erwerbsminderung) sowie von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, ein Prozent der Käufer entfällt auf Asylbewerber. Diese Verteilung entspricht auch in etwa den Größenverhältnissen der Berechtigtengruppen.

Eine weiteres Ergebnis der Auswertung ist: Das MobilAbo erreicht nicht nur vorhandene Stammkunden des ÖPNV, die jetzt auf das günstigere Angebot umsteigen, sondern auch neue Kunden. Nur 41 Prozent der Käufer haben bislang fast täglich Bus und Bahn genutzt. 49 Prozent haben nur einige Male pro Woche im Bus gesessen – und immerhin 10 Prozent sind bislang seltener als drei Mal im Monat mit dem ÖPNV gefahren. Bei den Käufern ist eine deutliche Verstetigung der ÖPNV-Nutzung zu erwarten. Nur 47 Prozent verfügten bislang bereits über eine Monatskarte, 53 Prozent nutzten Einzel-, 4er- und Tagestickets für gelegentliche Fahrten. Auch die Freiheit bei der Wahl des jeweils zweckmäßigsten Verkehrsmittels erhöht sich. 78 Prozent sind bislang zumeist mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs. Für sie gibt es nun bei schlechtem Wetter oder langen Wegen ein willkommenes Zusatzangebot. Denjenigen, die bislang mit dem Auto oder Motorrad unterwegs sind (22 Prozent), bietet sich nun eine preiswerte und umweltfreundliche Alternative.

Insgesamt wird der Einstieg ins Hammer Sozialticket von den Verantwortlichen sehr positiv bewertet. Das MobilAbo ist gut geeignet, auch den Empfängern von Sozialleistungen eine preiswerte und verlässliche Mobilität zu bieten. Die Erfahrung mit der Einführung neuer Tickets zeige, dass auch beim MobilAbo in den kommenden Monaten noch weitere Zuwächse zu erwarten sind. Die nächste detaillierte Erhebung ist im Mai 2014 vorgesehen. Weitere Infos zum MobilAbo Hamm gibt es im Internet unter www.hamm.de/verkehr.

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Unbequeme “Kleine” aus den Kommunalparlamenten aussperren?

By admin at 2:34 pm on Thursday, August 15, 2013

Am Dienstag kündigte der stellvertretende Vositzende der SPD-Landtagsfraktion in Düsseldorf an, dass die SPD die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen fordern werde. Auch die CDU ist – mal wieder – auf diesem Trip. Die Folge wäre, dass kleinere Parteien und Wählergruppen künftig auch in den Kommunalparlamenten wieder ein Mindest-Quorum der Wählerstimmen erreichen müßten, um ins Parlament einzuziehen. Derzeit reichen so viele Stimmen, wie man für einen Sitz benötigt. Die Aufhebung der früher geltenden 5%-Klausel war die Folge einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs.

Einen guten Überblick über die aktuelle Initiative der beiden “großen” Parteien bringt der WDR:
http://www1.wdr.de/themen/politik/sperrklausel102.html

Dazu einige Anmerkungen:
Könnte es sein, dass es den beiden “großen” Fraktionen vor allem darum geht, von ihnen unerwünschte Opposition aus dem Kommunalparlamenten rauszuhalten?
Sowohl CDU als auch SPD beweisen ja in vielen Kommunen, dass sie, wenn die andere Fraktion die “Regierungsmehrheit” hat, kaum zu effektiver und konstruktiver Oppositionsarbeit willens und in der Lage sind. Transparenz und Hinterfragen kommen da sehr, sehr kurz.
Der Kreistag des HSK scheint dabei keine Ausnahme zu sein…

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Drei Stellschrauben (Gastbeitrag)

By admin at 3:45 pm on Wednesday, August 14, 2013

Der folgende Beitrag stammt ohne Ergänzungen und ohne Kürzungen von Herrn Wäscher, dem Geschäftsführer der Firma s.a.b. AG aus Friedrichshafen, die bzw. deren Nachfolge-Firma der Partner der Stadt Winterberg beim Oversum-Projekt ist.
Die Veröffentlichung dieses Gastbeitrags auf den Seiten der SBL bedeutet nicht, dass sich die SBL in irgendeiner Weise mit den Inhalten identifiziert. Wir legen aber Wert auf Transparenz und Pluralität – und vermissen sie selbst oft.
Zu Transparenz und Pluralität gehört für uns auch die Veröffentlichung der Meinung von Andersdenkenden, um dadurch eine kritische und sachbezogene Diskussion zu ermöglichen. Nachdem ein Redakteur in seinem Blog „esplorado.de“ schrieb, es würden „Herrn Wäscher und Herrn Wolff keine Instrumente zur Verfügung (stehen), um ihre Sicht der Dinge angemessen und umfassend in der Öffentlichkeit darstellen zu können“, hatte der verantwortliche Redakteur des SBL-Blogs in einem Kommentar die Veröffentlichung eines Beitrags von Herrn Wäscher angeboten.

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Nur drei Stellschrauben und das Oversum leuchtet für Winterberg

Das Ganze vor seinen Teilen sehen (Scharnhorst)

Winterberg bekam mit dem innovativen Konzept ” Oversum ” ein Leuchtturmprojekt, welches ein Glücksfall für die Bürger und Gäste von Winterberg ist. ( So der Bürgermeister, der Landrat der Regierungspräsident und verschiedene Landesminister ) bei Richtfest, Eröffnungsfeier und anderen Veranstaltungen noch im vergangenen Jahr.
Das so gelobte Vorzeigeprojekt wurde im Mai 2012 für und in Winterberg Realität. Oversum erzeugte für Winterberg zusätzlich europaweite Aufmerksamkeit; sämtliche Medien berichteten darüber.

Alles war gut, im Wettbewerb um die Weltmeisterschaften 2015 konnte sich Winterberg – nicht zuletzt mit dem Kurparkprojekt – durchsetzen. Das übergeordnete Ziel war klar: „Förderung des Tourismus und Sicherung des Wohlstands der Winterberger Bürger.“

Leider fehlt es in der Winterberger Verwaltungsspitze an Menschen, die sich mit Leidenschaft der Sache als Ganzes widmen und das übergeordnete Ziel nicht aus den Augen lassen.
Statt dessen wird im Kleinen um Machtpotentiale gerungen, die ja ausschließlich nur einer Person … zustehen.

Mit nur drei Stellschrauben wäre dieses, für Winterberg so wichtige “Ei ” wieder zum Glänzen zu bringen.
Mann setze seinen Einfluss zur Verringerung der Kosten beim Energiedienstleister ( S1 )und bei der Sparkasse Hochsauerland ( S2 ) ein und kombiniere diese betriebliche Entspannung mit einem Schuss Realitätsbewusstsein der Verwaltungsspitze, in dem die Verantwortlichen der Stadt dazu stehen, dass sie in den Verträgen mit dem Investor Wolfram Wäscher leider nur die Schulen und Vereine berücksichtigt haben.
Die Eintrittspreise für ihre Bevölkerung hingegen haben sie außen vor gelassen.

Üblicherweise, ob PPP oder Eigenlösung, sorgen Städte für ihre Familien, Senioren, Behinderte und andere Gruppen in dem sie die Eintrittspreise subventionieren. Dadurch können sozialverträgliche Eintrittspreise im Bereich von 3 – 5 € realisiert werden.
Im Falle der Stadt Winterberg war eine Bezuschussung des Betriebes nicht gewünscht.

Die Stadt Winterberg hat in den Verträgen keinen Bedarf angemeldet. (deshalb ist auch der ”’Mietvertrag Bad”’ vertraulich und geheim – so wollten es die Verantwortlichen im Rathaus – nur dieser Vertrag – schon komisch … ??)

Stellschraube Nr. 3 Die Stadt Winterberg zahlt einen Betriebskostenzuschuss für den allgemeinen Badebetrieb. Die Stadt Winterberg hat im Mietvertrag Bad lediglich eine Nutzungsgebühr für ihre Schulen und Vereine zugesagt, einen sozialen Ausgleich für bürgerfreundliche Eintrittspreise hingegen nicht. – mal ganz offen: „ Wo sollten diese Kosten auch sonst her kommen, wenn nicht von der Stadt ? ”

Stattdessen streiten die Stadtväter, an ihrer Spitze Werner Eickler über Betriebskosten und zerstören lautstark und mit Gewalt alles was für die gesunde Zukunft Winterbergs von Bedeutung sein könnte. Das Oversum !

Übrigens das Oversum ist nur zur Hälfte eine PPP, die andere Hälfte ist eine normale und damit konservative Investition. Ich denke, es ist nicht zuletzt durch das Projekt Oversum bekannt geworden, wie der Stadtchef Werner Eickler mit Investoren umzugehen pflegt.

Wolfram Wäscher”

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Regionalflughafen Kassel-Calden oder: Versuch`s mal mit Gemütlichkeit

By admin at 11:18 am on Wednesday, August 14, 2013

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) beschäftigte sich schon des Öfteren mit den defizitären Regional-Flughäfen in unserer Nachbarschaft. Teuer für die Öffentliche Hand und somit für uns Steuerzahler sind z.B. die Flughäfen Dortmund und Paderborn-Lippstadt in Büren-Ahden. An letzterem ist auch der Hochsauerlandkreis als Gesellschafter beteiligt ist. Dieser Airport ist, was Größe und Fluggastzahlen anbelangt, überschaubar und ruhig. Für ein wenig Unruhe sorgt hier in den letzten Monaten eigentlich nur die Gewerkschaft Verdi mit ihrem Einsatz gegen die neuen Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Flughafen-Feuerwehr.

Siehe (u.a.):
http://www.nw-news.de/owl/kreis_paderborn/paderborn/paderborn/8811684_Verdi_beklagt_politischen_Filz_am_Flughafen_Paderborn.html

Ob die Beschaulichkeit in Büren-Ahden ein Grund dafür ist, dass sich die Nachbarn in Hessen einen ebenfalls schnuckeligen, kleinen Flughafen für immerhin 271 Mio Euro gegönnt haben, wissen wir nicht. Und ob sich die hessische Landesregierung und die Flughafengesellschafter von Kassel-Calden so viele spektakuläre Schlagzeilen in Folge über ihr neues „Leuchtturmprojekt“ gewünscht haben, wissen wir auch nicht.

Die neuesten Nachrichten lassen indes vermuten, dass hier die Gemütlichkeit auch weiter groß geschrieben wird. HNA.DE (Hessische/Niedersächsische Allgemeine) meldet am 13.08.2013:
Kassel. Die Mehrzahl der großen Firmen in der Region hat laut einer HNA-Umfrage nur mäßiges Interesse an Geschäftsflügen ab Kassel-Calden. Der hessische Justizminister und FDP-Landesvorsitzende Jörg-Uwe Hahn hatte die nordhessische Wirtschaft aufgefordert, den Flughafen stärker zu nutzen.

Derzeit bieten zwei Charterfluggesellschaften Geschäftsflüge ab Kassel-Calden auf Anfrage an: Businesswings und Charterflug-Kassel. Als „nicht sehr lohnend“ bezeichnet Nico Knabe, Inhaber von Charterflug-Kassel, das Geschäft. „Die Kosten sind hoch und es gibt wenig Aufträge. Wir stellen uns deshalb für Geschäftsflüge auch keine extra Maschine auf den Flughafen, sondern holen diese bei Bedarf aus Eisenach“, sagt Knabe. Das Geld verdiene seine Firma vor allem mit der Vermietung von Flugzeugen für Freizeitflüge.

Mehr davon? Klick:
http://www.hna.de/nachrichten/hessen/flughafen/interesse-wirtschaft-geschaeftsfluegen-ueberschaubar-3055143.html

Erst vor ein paar Tagen, am 10.08., berichtete HNA.DE:
Kassel / Calden. Momentan fallen viele geplante Flüge in Kassel-Calden aus – und im Winter wird auf dem neuen Flughafen noch weniger los sein: Mit maximal drei bis vier Abflügen pro Woche rechnet Airportchefin Maria Anna Muller für die Zeit von November bis März. Das ist noch optimistisch, denn: Obwohl die großen Reiseveranstalter schon vor Wochen ihre Winterkataloge vorgelegt haben, stehen ab Calden noch keine Flugziele fest.

Möglich, dass von geringen Luftbewegungen im benachbarten Calden der Flughafen Paderborn-Lippstadt ein wenig profitieren kann. Radio Gütersloh „funkte“ am 09.08.2013:
Flughafen Kassel-Calden keine Konkurrenz für Paderborn. Am Paderborner Konkurrenz Flughafen Kassel-Calden bleiben weiterhin die Fluggäste aus – trotz der Ferienzeit. Erneut mussten sechs Flüge in die Türkei mangels Buchungen gestrichen werden. Nur fünf Flüge heben aktuell an dem Flughafen wöchentlich ab. Kritik gibt es dafür von den Grünen in Hessen: Für die wenigen Ferienflüge hätte man nicht 271 Millionen Euro der Steuerzahler in die Luft blasen müssen.
Klack:
http://www.radioguetersloh.de/nachrichten/kreis-guetersloh/detail-ansicht/article/flughafen-kassel-calden-keine-konkurrenz-fuer-paderborn.html

Kaum anzunehmen, dass das nur die Ruhe vorm ersehnten (An-)Sturm ist – weder in Kassel-Calden noch in Paderborn!?

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Weitere PTA-Schulen vor dem Aus?

By admin at 3:03 pm on Saturday, August 10, 2013

Im www finden sich unter dem Stichwort „PTA-Schule“ nicht gerade erbauliche Meldungen, sondern:

15. Juli 2013
PTA-SCHULE IN OLSBERG: LANDRAT HÄLT HÖHERE GEBÜHREN FÜR ERFORDERLICH
Landrat Dr. Karl Schneider antwortet auf einen offenen Brief der Schülerinnen und -schüler der PTA-Schule in Olsberg: Er teile die Einschätzung der Schülerinnen und Schüler, dass Bildung nicht an finanziellen Voraussetzungen scheitern sollte. Jedoch sei die vom Kreistag beschlossene Gebührenerhöhung erforderlich. Der PTA-Nachwuchs hatte sich mit dem Brief für den Erhalt Ihrer Ausbildungsstätte eingesetzt. Das berichtete die Westfälische Rundschau. Quelle: Westfälische Rundschau

11. Juli 2013
PTA-AUSBILDUN IN KREFELD GEFÄHRDET
Die Pharmazeutisch-Technische Lehranstalt Krefeld steht vor dem Aus, das berichtet die Westdeutsche Zeitung. Das Helios-Klinikum wird sich nicht an einer Finanzierung beteiligen, da die PTA-Absolventen überwiegend in Apotheken eingesetzt werden. Quelle: Westdeutsche Zeitung

4. Juli 2013
PTA-SCHULE IN HAGEN SCHLIESST
Nach über 45 Jahren schließt die PTA-Schule in Hagen im Jahr 2014 endgültig ihre Türen, meldet die „Westfälische Rundschau“. Die Schulleiterin und sieben Lehrerinnen verlassen die pharmazeutisch-technische Lehranstalt bereits in diesem Jahr. Quelle: Westfälische Rundschau

4. Juli 2013
LAND STREICHT ZUSCHÜSSE IN BAESWEILER
Ab dem kommenden Schuljahr wird die PTA-Lehranstalt in Baesweiler finanziell nicht mehr unterstützt, berichtet die „Aachener Zeitung“. Auch die Verlagerung an das Berufskolleg ist mit hohen Kosten verbunden und wird daher zugunsten der Haushaltskonsolidierung nicht umgesetzt, darauf weist die Zeitung zusätzlich hin. Quelle: Aachener Zeitung

Wenigstens eine etwas positive Meldung gibt es aktuell:

19. Juli 2013
PTA-AUSBILDUNG IN HAMM VORERST GESICHERT
Bis Ende 2014 sind die Kosten für die PTA-Ausbildung in Hamm durch die Stadt gedeckt, meldet der Westfälische Anzeiger. Die Schule und die Apotheken im Umkreis hätten sich zusammengesetzt, um Möglichkeiten der Finanzierung zu diskutieren. Ziel sei es eine langfristige Lösung zu finden.
Quelle: Westfälischer Anzeiger

Dazu Radio Lippe:
„19.07.2013
Die PTA-Schule in Hamm kann alle Schüler, die sich jetzt angemeldet haben wie bisher ausbilden.
Das Land hatte die Zuschüsse für die Schulen für Pharmazeutisch-Technische Assistenten gekürzt, in Hamm fehlen gut 60.000 Euro im Jahr. Kämmerer Markus Kreuz versprach, dass die Stadt so lange einspringt, bis eine neue Lösung gefunden ist, aber maximal bis Ende 2014. Bei einem Treffen mit den Apothekern sind bereits verschiedene Ideen entstanden, um den Fehlbetrag reinzuholen. So könnte der Förderverein der Schule reaktiviert werden, oder ein Pharmaunternehmen als Sponsor den Schulnamen kaufen. Auf jeden Fall sollen sich die Apotheker an den Kosten beteiligen, so Kreuz.“

Ob die Idee mit dem Sponsoring der Schule durch ein Pharmaunternehmen der Weisheit letzter Schluss ist, darüber lässt sich allerdings streiten.

Der Kreistag des HOCHSAUERLANDKREISES beschloss am 21. Juni 2013, die Entscheidung über den Fortbestand der PTA-Schule in Olsberg auf den Herbst 2013 zu vertagen. Nicht nur Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) befürchtet seitdem den „schleichenden Tod“ der Schule. Loos mahnte in der letzten Kreistagssitzung Planungssicherheit für die nächsten 5 Jahre an.

Hoffen wir, dass die PTA-Schule in Olsberg nicht länger als Zankapfel und für die Profilierung der politischen Lager missbraucht wird. Hoffen wir, dass sich Verwaltung und Kreistagsmitglieder endlich auf eine gute Lösung einigen; denn die PTA-Schule in Olsberg muss unbedingt erhalten bleiben. Die Ausbildungsplätze sind schließlich für unsere Region von großer Bedeutung!

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Antwort des HSK zu den Bedingungen bei der Übernahme von Krankentransporten

By admin at 3:50 pm on Thursday, August 8, 2013

In der Antwort des Landrats vom 12.07.2013 auf die Anfrage von Kreistagsmitglied Beate Raberg vom 28.06.2013 bzgl. eines abgelehnten Krankentransports heißt es u.a.:

Die/Der behandelnde Ärztin/Arzt stellt der/dem Patienten bei gegebener medizinischer Notwen¬digkeit einen Transportschein aus. Damit können die Kosten bei der Krankenversicherung geltend gemacht werden bzw. werden unmittelbar von den Krankenkassen übernommen.
Im Übrigen bedarf auch der Transport durch den Rettungsdienst einer ärztlichen Notwendigkeits¬bescheinigung, anderenfalls werden die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Nach dem Kenntnisstand der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellt sich die Lage aber völlig anders dar:
Verletzte und Kranke haben nur Anspruch auf einen Transportschein zu einer stationären Behandlung, jedoch nicht auf einen Transportschein zu einer ambulanten Behandlung in einer Notfallpraxis oder in der Praxis eines niedergelassenen Arztes.
Ausnahmen gelten bei ambulanten Behandlungen, falls eine der im Folgenden genannten Voraussetzungen erfüllt ist
o anerkannte Pflegestufe 2,
o Eintrag „aG“ vom Versorgungsamt,
o Beförderung zur Chemo- oder Strahlentherapie.
Außerdem müssen Patienten i.d.R. für den Transport eine Zuzahlung leisten, wenn sie keine Befreiungskarte vorweisen können.

Daraus ergeben sich folgende Fragen, mit denen sich SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 23.07.2013 schriftlich an den Landrat wandte:
1. Können Sie unsere Informationen bestätigen?
2. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für Ihre Antwort auf die Anfrage von Frau Raberg?

Die Kreisverwaltung schickte mit Datum vom 31.07.2013 ein Antwortschreiben mit folgendem (nicht sonderlich erhellenden) Wortlaut.

Zu 1.:
Die Bedingungen für die Übernahme der Krankentransportkosten durch Krankenkassen ergeben sich aus § 60 SGB V. Darin sind unter anderem die in Ihrer Anfrage enthaltenen Voraussetzungen für eine Übernahme der Krankentransportkosten zu ambulanten Krankenhausbehandlungen sowie eine ggf. in Verbindung mit § 61 Satz 1 SGGB V eintretende Zuzahlungspflicht geregelt.

Zu 2.:
Die Beantwortung der Anfrage von Frau Raberg bezog sich auf die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Übernahme von Beförderungskosten bei Inanspruchnahme des Rettungsdienstes. Differenzierte Auskünfte, die auf die verschiedenen Ausnahmetatbestände, die Arten der Beförderungsmittel oder die Finanzierungsmöglichkeiten nicht indizierter Fahrten eingehen, sind wegen der denkbaren unterschiedlichen Fallkonstellationen nicht möglich, sondern bedürften der Vorgabe eines konkreten Einzelfalls.

Anmerkung: Die erwähnte Anfrage von Frau Raberg bezog sich auf einen konkreten Einzelfall und zwar um einen für die betreffende Patientin höchst unangenehmen Fall eines trotz Notrufs abgelehnten Krankentransports. Aus dem letzten Satz des Schreibens der Kreisverwaltung vom 12.07.2013 geht übrigens hervor, dass im Falle einer Ablehnung eines professionellen Krankentransports bei einer per Ferndiagnose nicht richtig erkannten Verletzung mit schwerer Folge, die durch unterlassene Hilfeleistung entstanden ist, die Möglichkeit besteht, Schadensersatzansprüche gegen den Hochsauerlandkreis geltend zu machen.

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Berufskollegs im HSK – Kapazitäten sind größtenteils ausgereizt

By admin at 9:54 am on Wednesday, August 7, 2013

Die regulären Anmeldungen für Vollzeit-Ausbildungen an den Berufskollegs im Hochsauerlandkreis konnten nur im Februar 2013 erfolgen. Und vom 1. Mai 2013 bis zum Beginn der Sommerferien hatten Nachrücker noch die Chance auf eine nachträgliche Anmeldung. Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellte daher Mitte Juli beim Hochsauerlandkreis eine schriftliche Anfrage an die Kreisverwaltung. Zwischenzeitlich wurde sie beantwortet.

Die Situation an den Berufskollegs ist demnach erwartungsgemäß unterschiedlich:

„Berufskolleg Am Eichholz in Arnsberg:
In keinem Bildungsgang gibt es mehr Bewerber als freie Ausbildungsplätze, so dass kein Bewerber abgelehnt oder zurückgestellt werden musste.

Berufskolleg Berliner Platz in Arnsberg:
° In der Höheren Handelsschule ist bereits eine zusätzliche Klasse eingerichtet worden, so dass dieser Bildungsgang nun 7-zügig läuft. Die Kapazitäten sind jedoch erschöpft. Es befinden sich noch einige Schüler/innen auf der Warteliste.
° In der Fachschule für Technik -Maschinenbau- wurde bereits im Schuljahr 2012/13 eine zusätzliche Klasse eingerichtet. Da die personellen Kapazitäten erschöpft sind, mussten sowohl in der Vollzeitform als auch in der Teilzeitform Schüler/innen auf die Warteliste genommen werden.

Berufskolleg Brilon:
° Im Berufsgrundschuljahr stehen einige Schüler/innen auf der Warteliste, weil die Kapazitätsgrenze erreicht ist. Obwohl die Erfahrung gezeigt hat, dass zum Schuljahresbeginn noch Schüler/innen abspringen, ist davon auszugehen, dass einige Schüler/innen abgelehnt werden müssen.
° Bei den kaufmännischen Assistenten gab es nur 3 Anmeldungen, so dass der Bildungsgang nicht geöffnet worden ist. Die Schüler/innen wurden in der Höheren Handelsschule mit dem Schwerpunkt “Englisch” aufgenommen.
° In der Höheren Handelsschule für Abiturienten stehen einige Schüler/innen auf der Warteliste. Es wird damit gerechnet, dass mehrere Bewerber/innen noch absagen, weil sie Studienplätze erhalten.
Ablehnungen aus Kapazitätsgründen sind bisher nicht erfolgt.

Berufskolleg Meschede
In der Höheren Handelsschule, der Höheren Handelsschule für Abiturienten und der Wirtschaftsfachschule gibt es derzeit mehr Nachfragen als Plätze. Die Bewerber/innen sind in Wartelisten aufgenommen worden. Ablehnungen sind bisher nur ausgesprochen worden, wenn die Voraussetzungen für eine Aufnahme nicht erfüllt wurden.

Berufskolleg Olsberg
° Die 2-jährige Höhere Berufsfachschule für Technische Assistenten Biologie verzeichnet mehr Bewerber/innen als Plätze. 5 Bewerber/innen sind abgelehnt bzw. zurückgestellt worden.
° In der Fachschule für Heilerziehungspflege gibt es mehr Nachfragen als Plätze. In der integrierten Form wurden 8, in der schulischen Form 9 Bewerber/innen abgelehnt.
° Die Fachschule für Sozialpädagogik verzeichnet mehr Nachfragen als Plätze. 35 Bewerber/innen sind abgelehnt bzw. zurückgestellt worden.“

Ergänzend dazu schreibt die Sachbearbeiterin der Organisationseinheit „Schulverwaltung“:
„Die Anmeldungen im Dualen System sind an allen Berufskollegs zum jetzigen Zeitpunkt nicht repräsentativ, da die Schüler/innen erst im August/September ein Ausbildungsverhältnis beginnen und sich dann erst anmelden.
Im Rahmen der Beratungen werden die Schüler/innen auf die Möglichkeiten affiner und/oder anderer Bildungsgänge und den Angeboten anderer Berufskollegs hingewiesen. Es erfolgt ein wiederholtes Anschreiben von nicht zurückgemeldeten Bewerbern/innen, um ein Nachrücken zu ermöglichen. Es werden Einladungen zum 1. Schultag ausgesprochen, um bei unentschuldigtem Nichterscheinen von angemeldeten Bewerbern/innen ein Nachrücken zu ermöglichen.
Soweit möglich, werden zusätzliche Klassen eingerichtet.“

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Wenden Sie sich bitte an …

By admin at 11:37 am on Tuesday, August 6, 2013

Noch ein Beitrag zum Thema Organisation der Bürokratie:

In diesen Tagen schrieb ein Bürger im HSK eine Mail an seine Stadtverwaltung, und zwar an die Beamten A und B in derselben Abteilung. Noch in derselben Minute erhielt er zwei automatische “Abwesenheitsnotizen”. In beiden Antworten stand drin, dass die Angeschriebenen derzeit nicht zu erreichen seien.
Im Antworttext von Herrn A stand außerdem: “In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn B.”
Und in der Antwort von Herrn B hieß es: “In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn A.”

Das hilft richtig weiter…

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Ausbau der Bürokratie – und keiner will’s gewesen sein…

By admin at 8:37 am on Monday, August 5, 2013

Eigentlich sollte jedem bewußt sein, dass bei drastisch sinkenden Bevölkerungszahlen auch die öffentlichen Verwaltungen schrumpfen müssen, sonst müssen immer weniger Bürgerinnen und Bürger die Kosten für immer teurere Verwaltungen aufbringen – und das kann nicht funktionieren. Die Schrumpfung der Verwaltung kann selbstverständlich nur dann klappen, wenn auch die Aufgaben entrümpelt werden.

Doch das Ordnungsamt im Briloner Rathaus scheint sich nach neuen Aufgaben zu sehnen. Es legte dem Rat bereits für dessen Sitzung am 24.11.2011 eine Neufassung der “Sondernutzungssatzung” vor. Damit müssen nun auch Fahrradständer und Wahlplakate (“Wahlsichtwerbung”) schriftlich beantragt werden und bedürften einer Erlaubnis der Stadtverwaltung. “Der Antrag ist schriftlich spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der Sondernutzung mit Angaben über Art, Ort, Umfang und Dauer der Sondernutzung zu stellen”, heißt es konkret. Und weiter: “Für erlaubnisbedürftige Sondernutzungen werden Gebühren nach Maßgabe des Gebührentarifs erhoben.” Die Satzung wurde von CDU, SPD und FDP – trotz Protestes der Bürgerliste gegen die unsinnige Bürokratisierung – beschlossen.

Nun steht mit der Bundestagswahl am 22. September die erste Wahl seit der Beschlussfassung über die neue Satzung an. Dies nahm die Bürgerliste (BBL) zum Anlaß, in der Ratssitzung, 2 Monate vor dem Wahltermin, nachzufragen, wie viele Anträge für die Aufstellung von Wahlplakaten denn schon vorlägen, und ob schon Gebühren für die Genehmigung von Wahlplakaten erhoben worden seien. Das alles nicht ohne den Hinweis, dass man gerne auf die Anwendung dieser Satzungsänderung verzichten könne, dann aber für alle Parteien und Wählergruppen gleichermaßen. Antwort der Dezernentin war, dass ihr keine Anträge bekannt seien.

Ob denn etwa CDU und SPD die von ihnen selbst beschlossene Satzung mißachten?
An den Satzungsbeschluss mochte sich in der Ratssitzung niemand so richtig erinnern. Und der Beigeordnete erklärte, man müsse den Text der Satzung noch einmal überprüfen… Zumindest sicherte der Bürgermeister zu, dass für die Erlaubnis von Wahlplakaten keine Gebühren erhoben werden. Niemand dürfte etwas dagegen haben…

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Verkürzung der Amtszeit des Landrats – SBL steht mit dem Wunsch nicht alleine da

By admin at 12:01 am on Friday, August 2, 2013

In NRW haben Bürgerinnen und Bürger im nächsten Jahr gleich mehrmals die Ehre, zu den Wahlurnen gehen zu dürfen. Am 25. Mai 2014 ist der Termin für Wahl des Kreistags und der Stadträte, parallel zur Europawahl. In einigen wenigen Landkreisen und Gemeinden, so auch bei uns im Hochsauerlandkreis und in Bestwig, werden vermutlich am 28. September 2014 die Landräte bzw. Bürgermeister gewählt, also nur etwa vier Monate nach den Kommunalparlamenten. Ein Jahr später, am 21. Oktober 2015, stehen dann die Wahlen von fast allen Landräten und Bürgermeistern an. Kreistag und Landrat könnten jedoch Ende Mai 2014 zusammen gewählt werden, würde der Landrat bis zum 30. November 2013 erklären, dass seine derzeit laufende Amtszeit vorzeitig zu Ende gehen soll.

Wie berichtet stellte SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos im Juni dazu eine schriftliche Anfrage an den Landrat, die dann prompt einen kleinen Pressewirbel auslöste, weil sie von einigen nicht ganz richtig interpretiert wurde. Landrat Dr. Schneider antwortete zunächst via WP/WR, später (mit Datum vom 17. Juni 2013) schriftlich der SBL. Er schrieb u.a.:
Bei meiner Wahl am 18. September 2005 konnte ich davon ausgehen, dass meine Amtszeit mit Ablauf des 20. Oktober 2014 endet. Die damaligen gesetzlichen Wahlvoraussetzungen hat der Gesetzgeber wie schon in Art. 11 § 3 des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KVVahlZG) vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514) respektiert und bei der Ausrichtung der mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie angestrebten Ziele berücksichtigt. Ergänzend ist diesmal der Wahltag für den mit mir betroffenen Personenkreis auf den 28. September 2014 festgelegt worden (Art. 5 § 1 Abs. 2 des zitierten Gesetzes).
In der Reihenfolge Ihrer Fragen nachstehend meine Antworten:

Die lokale Presse hat Ihr Bezugsschreiben für eine Nachfrage zum Anlass genommen. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf den beigefügten Auszug aus der Westfalenpost vom 13. Juni 2013. …“
Der betreffende WP-Artikel trägt die Überschrift: „Ich kandidiere auf jeden Fall – Noch keine Festlegung auf den Wahltermin“.

AUch zur Frage der SBL nach den Kosten des zusätzlichen Wahltermins nahm der Landrat in seiner Antwort auf die SBL-Anfrage Stellung. Er bezifferte diese Kosten auf ca. rd. 150.000 Euro.

Zu den „Bedenkenträgern“ gehört nicht nur die Sauerländer Bürgerliste (SBL). Aus anderen Landkreisen NRWs gibt es ähnliche Stimmen, z.B. im Kreis Höxter. Da fordert die SPD laut „nw-news.de“ den Rücktritt von Landrat und Bürgermeistern zu Gunsten eines einheitlichen Wahltermins.
Klick: http://www.nw-news.de/owl/kreis_hoexter/hoexter/hoexter/7660766_SPD_fordert_Landrat_und_Buergermeister_zum_Ruecktritt_auf.html

Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises wird mit der gleichen Forderung konfrontiert. Sie kommt laut „Rhein-Sieg-Anzeiger“ sogar aus den eigenen CDU-Reihen:
http://www.ksta.de/aus-dem-kreis/landrat-kuehn-wird-ruecktritt-nahegelegt,16365188,22795812.html

Standhaft will hingegen der Landrat aus dem Kreis Steinfurt bleiben. „Kein vorzeitiger Rücktritt – Kubendorff tritt erst 2015 zur Wahl an“, schreibt die Zeitung „Westfälische Nachrichten“:
http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinfurt/2013/05/Kein-vorzeitiger-Ruecktritt-Kubendorff-tritt-erst-2015-zur-Wahl-an

Auch aus dem Kreis Euskirchen berichtet der „Kölner Stadtanzeiger“, der dortige Landrat denke nicht an Rücktritt:
http://www.ksta.de/aus-dem-kreis/guenter-rosenke-landrat-denkt-nicht-an-ruecktritt,16365918,22674640.html

Von einer „Geisterdebatte“ ist im Rhein-Kreis Neuss die Rede. „NGZ-Online“ gibt einen kleinen, etwas tendenziösen und gerade darum lesenswerten Einblick in die Befindlichkeiten der dortigen Kommunalpolitik.
http://www.ngz-online.de/rhein-kreis/nachrichten/uwg-ruecktrittsappell-schadet-amt-des-landrats-1.3481202

Damit wollen wir es erst mal bewenden lassen. Nur noch eine kleine Anmerkung:
Landrat Dr. Karl Schneider würde mit einem vorzeitigen Rücktritt nur auf etwas mehr als vier Monate Amtszeit verzichten. Der Grund: Er kam durch das vorzeitige Ausscheiden seines Vorgängers Franz-Josef Leikop bereits vor der letzten allgemeinen Kommunalwahl ins Amt. In den meisten anderen Fällen, wie z.B. beim Landrat des Kreises Steinfurt, verhält sich das anders. Bei ihm würde ein vorzeitiger Rücktritt etwa 17 Monate Amtsverzicht bedeuten.

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Wie aus dürftigen Ergebnissen eine Erfolgsmeldung gestrickt wird…

By admin at 9:36 pm on Wednesday, July 31, 2013

Wir hatten auf diesen Seiten über das Ergebnis unserer Anfrage an den Landrat zum Thema Betreuungsgeld berichtet. Wie fast immer bei solchen Anfragen, haben wir unsere Pressemeldung auch Radio Sauerland zur Verfügung gestellt.
Der “Haussender” der Kreisverwaltung hat offensichtlich aus unserem Text eine Meldung verfasst, aber das Ergebnis ins Positive gewendet, und die SBL selbstverständlich nicht erwähnt:

Folgende Meldung ging heute morgen über den Lokalsender: http://www.radiosauerland.de/sauerland/lokalnachrichten/lokalnachrichten/archive/2013/07/31/article/sauerlaender-eltern-nutzen-offenbar-das-neue-betreuungsgeld.html

31.07.2013 08:30
Sauerländer Eltern nutzen offenbar das neue Betreuungsgeld.

Beim HSK sind schon rund 20 Anträge gestellt worden.

REPORTERBERICHT Ab dem 1. August haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld für ihr Kleinkind, wenn sie es nicht in eine Kita oder zu einer Tagesmutter geben. Pro Kind gibt es 100 Euro im Monat. Betreuungsgeld wird aber nur dann gezahlt, wenn die Familie kein Elterngeld mehr bekommt. Der Hochsauerlandkreis erwartet für dieses Jahr rund 1300 Anträge. Bundesweit ist das Betreuungsgeld sehr umstritten und kaum gefragt.

Die Zahlen werden also positiv für den HSK dargestellt, was bereits in der Überschrift zum Ausdruck kommt. Kann man wirklich einen Erfolg vermelden, wenn wenige Tage vor Leistungsbeginn am 1. August nur 1% der erwarteten Anträge eingegangen sind??
Und von den hohen Kosten für die Durchführung erscheint in der Meldung von Radio S – nichts.

Befinden wir uns vielleicht schon im Wahlkampf??

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Irreführende Behauptungen der Staatsanwaltschaft

By admin at 7:10 am on Wednesday, July 31, 2013

In der WP Brilon vom 27. Juli 2013 hat die Staatsanwaltschaft eine von ihr sogenannte “Richtigstellung” veröffentlichen lassen. Sie ist hier nachzulesen.
Dazu eine Stellungnahme des Betroffenen:

Es wäre sehr erfreulich, wenn sich die Staatsanwaltschaft darum kümmern würde, die Gründe und die Verantwortlichen für ihr Versagen in diesem Verfahren herauszufinden, statt weitere unwahre oder irreführende Behauptungen zu verbreiten.
Daher einige Fakten zu den 3 Behauptungen, die in der angeblichen „Richtigstellung“ der Staatsanwaltschaft enthalten sind:

1. Es fand keine Anhörung oder Vernehmung des Beschuldigten statt. Auch hat der Verfasser dieser Zeilen nie eine Ladung „zu einer polizeilichen Vernehmung“ erhalten. Die Staatsanwaltschaft hätte erkennen müssen, dass das selbstverständliche Recht jedes Beschuldigten auf rechtliches Gehör missachtet wurde, und dieses Recht sicherstellen müssen.
Im übrigen wäre eine Vernehmung durch die Polizei des HSK völlig ungeeignet gewesen. Die Polizei des HSK verursachte die Situation selbst durch massiven Rechtsbruch, leitete das Strafverfahren gegen einen Unschuldigen ein, benannte und vernahm ihre eigenen Beamten als „Zeugen“, und wollte dann noch den von ihr zu Unrecht Beschuldigten selbst vernehmen? Wenn es um Rechtsverstöße einer Polizeibehörde geht, sollte es in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein, dass dann eine andere Polizeibehörde die Anhörungen der Beteiligten vornimmt.

2. Der Oberstaatsanwalt behauptet: „Herr Loos ist auf Grundlage der Beweismittel frei gesprochen worden, die sich aus der von der Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht Brilon übersandten Ermittlungsakte ergaben.“
Tatsache ist: Die Polizei hat wiederholt schriftlich erklärt (z.B. in Aktenvermerken vom 17.02.2012 und vom 05.04.2012), auf dem Video sei die fragliche Szene nicht zu sehen. Der Polizei lag das entlastende Video jedoch bereits seit 14.02.2012, der Staatsanwaltschaft seit etwa 24.05.2012 vor. Ebenso wie die Staatsanwaltschaft ignorierte auch die Generalstaatsanwaltschaft das Video und erklärte am 21.06.2012: „die Sichtung der Aufzeichnungen“ habe „ergeben, … dass sich der Vorfall außerhalb des Erfassungsbereichs der installierten Videokameras ereignet hat.“ Am 30.07.2012 erstellte die Staatsanwaltschaft Arnsberg den Strafbefehl über 3.000 Euro gegen den Verfasser dieser Zeilen, ohne sich um die vorhandenen entlastenden Beweismittel gekümmert zu haben.
Bereits ein flüchtiger Blick auf die Video-Bilder hätte ausgereicht, die Aussagen der Polizei als unwahr zu entlarven. Polizeibeamter G. hatte ausgesagt: „Herr Loos ging in Richtung der Kollegin mit normalem Tempo. Dann berührte er mit seinem Oberkörper meinen ausgestreckten Arm und ließ sich sofort fallen. Ich selber habe mich gar nicht auf Herrn Loos zubewegt“. Dazu passend hatte Polizeibeamtin R. ausgesagt: „POK G. hatte den Arm nur zwischen Unterzeichnerin und Reinhard Loos gelegt, damit dieser nicht weiter auf die Unterzeichnerin zugehen kann“.
Daher ist es dreist, wenn die Staatsanwaltschaft jetzt den Eindruck zu erwecken versucht, der Freispruch sei ihr Verdienst.

3. Die aktive Beteiligung von Oberstaatsanwalt Wolff (gleichzeitig CDU-Kreistagsmitglied) an diesem Verfahren ergibt sich aus der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 30.07.2012. Dort heißt es: „Sitzungsdienst: Amtsanwalt oder Staatsanwalt – vorher Rücksprache mit OStA Wolff nehmen.“ Oberstaatsanwalt Wolff hatte also direkten Einfluss auf das Verfahren. Die erste Verhandlung beim Amtsgericht Brilon – mit einem „Sitzungsdienst“ der Staatsanwaltschaft – fand am 18.02.2013 statt. Der Freispruch erfolgte erst in der Verhandlung am 11.07.2013, nachdem Staatsanwalt und Richterin “ausgetauscht” worden waren.

Die einschlägigen Unterlagen kann jeder Interessierte bei mir einsehen!

Reinhard Loos, Brilon

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Ist das Betreuungsgeld ein Flop? – Bis zum 24. Juli wurden im HSK 13 Anträge gestellt

By admin at 3:42 pm on Tuesday, July 30, 2013

Ab 1. August dieses Jahres haben Eltern Anspruch auf das Betreuungsgeld. Der Bund will Medienberichte zufolge dafür im nächsten Jahr mehr als eine Milliarde Euro bereitstellen. Für 2017 rechnen Experten mit 3,9 Milliarden Euro.

Die Finanzierung dieser neuen Leistung scheint unklar zu sein. Aus diesem und mehreren inhaltlichen Gründen wird die „Herdprämie“ von vielen Seiten kritisiert, auch von den Kommunalen Spitzenverbänden. Denn Kreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, auch diese Aufgabe, analog zum Elterngeld, umzusetzen. Es ist also mit einer zusätzlichen finanziellen und personellen Belastung der Kommunen zu rechnen. Das ist offenbar der Grund dafür, dass Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände vereinbarten, im nächsten Jahr eine Kostenfolgeabschätzung vorzunehmen, um ggf. einen Belastungsausgleich vorzunehmen.

Der Kreis Coesfeld befasste sich u.a. in seiner Sitzungsvorlage SV-8-0906 mit dem Betreuungsgeld. Die Berechnungen der Verwaltung ergeben demnach einen zusätzlichen Stellenbedarf von 0,95 Vollzeitstellen. Die Kosten für diese Stelle schätzt der Kreis Coesfeld auf rund 53.000 Euro zzgl. Sachaufwand.

Kurz vor dem Start dieser neuen familienpolitischen Leistung sieht es so aus als starte sie als Flop. Bei den Behörden sind bisher kaum Anträge eingegangen. Das geht jedenfalls aus diversen Presseveröffentlichungen, z.B. von „ZEIT ONLINE“ und „Spiegel Online“ hervor. Von Bayern bis Hamburg heißt es in den Meldungen: „Geringe Resonanz“. In Thüringen wurde laut „Spiegel“ (Ausgabe vom 28.07.2013) kein einziger Antrag gestellt. In Berlin lagen laut „Berliner Morgenpost“ (Ausgabe vom 29.07.2013) ganze 35 Anträge vor.

Wie ist die Situation im HSK? Dazu hatte Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 23. Juli eine Anfrage an den Landrat gestellt. Die Antwort der Organisationseinheit „Finanzielle Familienförderung“ trägt das Datum vom 24.07.2013. Demnach waren bis Mittwoch, 24. Juli, im Hochsauerlandkreis 13 Anträge auf Betreuungsgeld eingegangen.

Der Hochsauerlandkreis geht davon aus, dass für etwa 75 % der 1.726 Kinder, für die im Jahr 2012 Elterngeld beansprucht wurde, Anträge auf Betreuungsgeld zu erwarten sind, so dass für den Zeitraum vom 01.08.2013 bis 31.07.2014 mit ca. 1.300 Anträgen zu rechnen sei. Für den Fall, dass der Anspruch ab 01.08.2014 auf die Kinder im Alter vom 25. bis 36. Lebensmonat ausgedehnt wird, geht die Verwaltung von einer Erhöhung der jährlichen Antragszahl auf insgesamt 1.800 Anträge aus.

Die SBL hatte auch nachgefragt, auf welche Weise die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult würden. Dazu heißt es in der Antwort, es seien zwei Bedienstete der Kreisverwaltung im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen bei der Bezirksregierung Münster geschult worden. Wie hoch der Personalbedarf für die Bearbeitung des Betreuungsgelds ist, sei zum jetzigen Zeitpunkt seriös nicht zu beantworten. Zu den Unwägbarkeiten gehöre auch, dass das Betreuungsgeld bei den SGB II-Leistungen angerechnet werde, was in nahezu jedem Fall mit Sozialhilfebezug zu einem Erstattungsanspruch des jeweiligen Jobcenters führe.

Für Bezieher von SGB II-Leistungen macht es dann doch gar keinen Sinn, Betreuungsgeld zu beantragen?!

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“Umfassende Prüfung”

By admin at 8:58 pm on Monday, July 29, 2013

In einem Schreiben an den Vorstand der Sauerländer Bürgerliste hat der Landrat mitgeteilt, dass er “als Leiter der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis” “eine umfassende Prüfung des gesamten Vorgangs angeordnet” habe. Es geht hier um das Strafverfahren gegen das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos, das u.a. wegen unwahrer Aussagen von Polizeibeamten eingeleitet worden war und am 11. Juli – nach mehr als einem Jahr Verfahrensdauer – mit einem Freispruch endete.

Weiter heißt es im Schreiben des Landrats: “Die Prüfung dauert aktuell an. Daher ist es mir leider nicht möglich, zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Aussage zu erforderlichen Konsequenzen zu treffen. Seien Sie jedoch versichert, dass diese Überprüfung gründlich, ergebnisoffen und in alle möglichen Richtungen verlaufen wird”.

Die Anordnung der Prüfung sei “in Abstimmung mit dem Abteilungsleiter Polizei, Herrn Polizeidirektor P.” erfolgt.
Anmerkung: Der Polizeidirektor P. sollte sich mit dem Thema gut auskennen. Denn er hatte am 24.05.2012 die Strafanzeige gegen Reinhard Loos unterschrieben…

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