Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

SBL stellt Anfrage zu Krankentransporten

By admin at 11:55 am on Thursday, July 25, 2013

Kreistagsmitglied Beate Raberg hatte Ende Mai 2013 aufgrund eines konkreten Falls eine Anfrage zu einem abgelehnten Krankentransport gestellt. Zu der Antwort der Kreisverwaltung stellt Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) mit Schreiben vom 23.07.2013 eine ergänzende Anfrage an den Landrat. Hier ist der Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

in der Antwort des Landrats vom 12.07.2013 auf die Anfrage von KTM Beate Raberg vom 28.06.2013 bzgl. eines abgelehnten Krankentransports heißt es u.a.:
Die/Der behandelnde Ärztin/Arzt stellt der/dem Patienten bei gegebener medizinischer Notwendigkeit einen Transportschein aus. Damit können die Kosten bei der Krankenversicherung geltend gemacht werden bzw. werden unmittelbar von den Krankenkassen übernommen.
Im Übrigen bedarf auch der Transport durch den Rettungsdienst einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung, anderenfalls werden die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Nach unserem Kenntnisstand stellt sich die Lage aber völlig anders dar:
Verletzte und Kranke haben nur Anspruch auf einen Transportschein zu einer stationären Behandlung, jedoch nicht auf einen Transportschein zu einer ambulanten Behandlung in einer Notfallpraxis oder in der Praxis eines niedergelassenen Arztes.
Ausnahmen gelten bei ambulanten Behandlungen, falls eine der im Folgenden genannten Voraussetzungen erfüllt ist:
o anerkannte Pflegestufe 2,
o Eintrag „aG“ vom Versorgungsamt,
o Beförderung zur Chemo- oder Strahlentherapie.
Außerdem müssen Patienten i.d.R. für den Transport eine Zuzahlung leisten, wenn sie keine Befreiungskarte vorweisen können.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Können Sie unsere Informationen bestätigen?
2. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für Ihre Antwort auf die Anfrage von Frau Raberg?“

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Wie hoch belastet der Anspruch auf das neue Betreuungsgeld den Haushalt des Hochsauerlandkreises?

By admin at 7:40 pm on Tuesday, July 23, 2013

Ab 1. August dieses Jahres haben Eltern Anspruch auf das Betreuungsgeld, falls sie ihr unter-3-jähriges Kind nicht in einer öffentlich geförderten Kindertagesstätte betreuen lassen. Medienberichte zufolge will der Bund für diese neue Leistung (Kita-Verhinderungsprämie?) im nächsten Jahr mehr als eine Milliarde Euro bereitstellen. Für 2017 rechnen Experten mit 3,9 Milliarden Euro.

Die Finanzierung dieser neuen Leistung scheint unklar zu sein. Aus diesem und mehreren inhaltlichen Gründen wird die „Herdprämie“ von vielen Seiten kritisiert, auch von den Kommunalen Spitzenverbänden. Denn Kreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, auch diese Aufgabe, analog zum Elterngeld, umzusetzen. Es ist also mit einer zusätzlichen finanziellen und personellen Belastung der Kommunen zu rechnen. Das ist offenbar der Grund dafür, dass Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände vereinbarten, im nächsten Jahr eine Kostenfolgeabschätzung vorzunehmen, um ggf. einen Belastungsausgleich vorzunehmen.

Der Kreis Coesfeld befasste sich u.a. in seiner Sitzungsvorlage SV-8-0906 mit dem Betreuungsgeld. Die Berechnungen der Verwaltung ergeben demnach einen zusätzlichen Stellenbedarf von 0,95 Vollzeitstellen. Die Kosten für diese Stelle schätzt der Kreis Coesfeld auf rund 53.000 Euro zzgl. Sachaufwand.

Daher bat SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 23. Juli 2013 den Landrat um die Beantwortung folgender Fragen, die sich auf die personelle und finanzielle Belastung des HSK durch die Auszahlung des Betreuungsgeldes beziehen:

1. Gingen bereits erste Anträge auf Zahlung von Betreuungsgeld bei Ihrer Behörde ein, wenn ja, wie viele?

2. In welcher Weise wurden die MitarbeiterInnen für die neuen Aufgaben geschult?

3. Mit welchen Antragszahlen auf Auszahlung von Betreuungsgeld rechnen Sie?

4. Wie hoch schätzen Sie den Personalbedarf ein?

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Lückenlose Aufklärung!

By admin at 8:52 pm on Thursday, July 18, 2013

Brief des Vorstands der Sauerländer Bürgerliste e.V. vom 15. Juli 2013 an den Landrat des Hochsauerlandkreises

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Schneider,

als Vorsitzender und als Geschäftsführerin der Sauerländer Bürgerliste e.V. fordern wir Sie – als Chef der Kreispolizeibehörde – hiermit auf, im Fall des Polizei- und Justiz-Skandals um das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos umgehend Untersuchungen und Überprüfungen zum Zwecke einer lückenlosen Aufklärung zu veranlassen!

Begründung: Eine Häufung von unwahren Behauptungen führte zu dem denkwürdigen Verfahren gegen Reinhard Loos. Da war z.B. die offensichtlich auf Unwahrheiten beruhende Strafanzeige, die durch die Leitung der Kreispolizeibehörde eingeleitet worden ist, sowie im weiteren Verfahren unwahre Aussagen und ebenfalls unwahre schriftliche Vermerke von Beamten der Polizeiwache Brilon und Beamten der Kreispolizeibehörde. Eine Schilderung der unglaublichen Vorfälle findet sich unter http://sbl-fraktion.de/?p=3198.

Der Prozess wäre wahrscheinlich mit einer Verurteilung des zu Unrecht Beschuldigten ausgegangen, wenn dieser nicht selbst mittels einer von der Polizei ignorierten Videoaufnahme seine Unschuld hätte beweisen können. Der „Fall Loos“ wirft kein gutes Bild auf unseren Rechtsstaat! Wenn eine Polizeibehörde im Zusammenspiel mit der Staatsanwaltschaft Beweismittel unterdrückt und unbescholtene Bürger durch falsche Verdächtigungen unter Druck setzt, dann werden die Grundlagen unseres demokratischen Rechtssystems mit Füßen getreten.

Der Vorfall wird zu einem erheblichen Ansehensverlust der Polizeibehörde im Hochsauerlandkreis führen, wenn nicht unverzüglich entschieden die Verantwortlichkeiten ermittelt und personelle Konsequenzen gezogen werden. Es ist Ihre Pflicht als Leiter der Kreispolizeibehörde weiteren Schaden von der Behörde abzuwenden.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch an die sogenannte „Download-Affäre“ erinnern, bei der die Kreispolizeibehörde in eigener Angelegenheit ermittelte. Dieses Vorgehen ist bekanntlich nicht unumstritten. Mit der „Download-Affäre“ hat sich mittlerweile der Innenausschuss des Landtags beschäftigt. Der „Fall Loos“ ist unseres Erachtens ein weiterer Fall für den Innenausschuss.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Schulte-Huermann
Vorsitzender SBL e.V.

Gabriele Joch-Eren
Geschäftsführerin SBL e.V.

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Erschöpfende Antwort?

By admin at 11:51 am on Thursday, July 18, 2013

Nicht ohne Grund stellte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 2. Juli 2013 eine Anfrage zu „Öffentlich geförderten Projekten in den Kommunen im HSK an den Landrat.

Wie viele wissen, hatte sich der Kreistag einige Tage vorher, genau gesagt in seiner Sitzung am 21. Juni, in geheimer Abstimmung mehrheitlich für einen großzügigen Um- und Ausbaubau des Sauerland-Museums in Arnsberg entschieden. Im Vorfeld des Beschlusses schieden sich die Geister sogar quer durch die meisten Parteien. Weder die CDU, die FDP, die Grünen noch die Linken waren sich offenbar einig. Schließlich wird das 12 Millionen Euro plus XXL teure Prestige-Objekt ja in erster Linie ein Gewinn für die Stadt Arnsberg. Alle anderen Städte und Kommunen finanzieren das Vergnügen aber kräftig mit.

Das Sauerland-Museum wird nicht der einzige Leuchtturm im Hochsauerlandkreis bleiben. Was ist außer den bekannten Projekten noch geplant? Das wollte Reinhard Loos mit seiner Anfrage in Erfahrung bringen. Hier die Anfrage:

In Winterberg entsteht eine neue Dreifachturnhalle und die Bobbahn wird mal wieder ausgebaut, in Arnsberg soll das Sauerland-Museum erweitert werden, in Meschede ist das neue Kreisfeuerwehrzentrum konzipiert und in Bad Fredeburg wird die Musikschule erweitert. Darum bitte ich zu beantworten:
1. Gibt es derzeit auch in anderen Städten und Gemeinden des Hochsauerlandkreises öffentlich geförderte Hochbau-Projekte, mit Kosten von jeweils mehr als 500.000 Euro?
2. Wenn ja, wo und in welcher Größenordnung?
3. Wenn ja, mit welchen Mitteln und wie hoch werden sie jeweils gefördert?
4. Welche weiteren derartigen Projekte sind derzeit in den Kommunen in Planung?

Knapp eine Woche später kam die Antwort. Der Wortlaut ist:

Öffentlich geförderte Projekte in den Kommunen im HSK
Schreiben vom 25. Juni 2013

Sehr geehrter Herr Loos,

soweit die kreisangehörigen Gemeinden Hochbau-Projekte planen und ausführen, geschieht
dies eigenverantwortlich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Finanzierung der Projekte ist dabei unter Berücksichtigung der jeweiligen haushaltsrechtlichen Situation und des jeweiligen Rahmens der zur Verfügung stehenden Fördermittel höchst individuell. Der Hochsauerlandkreis ist generell in die Aufgabenwahrnehmung der kreisangehörigen Gemeinden nicht eingebunden, es sei denn, seine eigene Aufgabenstellung (z.B. Baugenehmigungsbehörde) ist betroffen. Finanzstatistische Meldepflichten gegenüber dem Hochsauerlandkreis sind nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund werden Ihre Fragen wie folgt beantwortet:

Frage 1: Bestimmt! Zu weiteren Details befragen Sie bitte die kreisangehörigen Gemeinden.

Fragen 2-4: Siehe vorstehende Antwort.

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Gesamtschule Lippstadt platzt aus allen Nähten

By admin at 10:01 am on Tuesday, July 16, 2013

Aus einer WDR2-Meldung von heute:
Lippstadt bekommt ein neues Gesamtschul-Gebäude für knapp 23 Millionen Euro. Das hat der Rat beschlossen. Die Pläne waren in den vergangenen Monaten bereits um drei Millionen Euro abgespeckt worden. Die Gesamtschule ist bisher provisorisch untergebracht und platzt aus allen Nähten. Lippstadt ist eher durch Zufall an eine Gesamtschule gekommen: Eine Initiative für benachteiligte Jugendliche hatte den Aufbau einer eigenen Gesamtschule geplant. Dadurch wurde der Bedarf deutlich, deshalb entschied sich der Rat eine städtische Gesamtschule zu bauen.

Wann endlich erkennt auch irgendein Stadtrat im HSK, dass es – neben anderen Schulformen – einen großen Bedarf für Gesamtschulen gibt, wie fast überall in NRW??

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Ferienpark Andreasberg – Entscheidung vertagt

By admin at 9:53 am on Tuesday, July 16, 2013

Am 4. Juli 2013 sollte in Olpe bei der Sitzung des Regionalrats eine neue Entscheidung zum Ferienpark Bestwig-Andreasberg fallen. So stand es jedenfalls auf der Tagesordnung.

Der Projektentwickler mit dem klangvollen Namen „Landgut Andreasberg GmbH“, der nach der Insolvenz der niederländischen Firma „NedVastGoed“ im August 2012 das Projekt vorantreiben möchte, plant größer als es der Regionalrat in einer seiner letzten Sitzungen entschieden hatte. Die GmbH ist mit der Begrenzung der Ferienanlage auf 200 bis 250 Wohneinheiten nicht einverstanden. Das Argument: In dieser Größenordnung ist das Projekt unrentabel. 299 Ferienhäuser mit 350 Ferienwohnungen plus Zentralgebäude hält der neue Projektentwickler für erforderlich. Das entspricht ziemlich genau der ursprünglichen Planung von „NedVastGoed“.

Der Rat der Gemeinde Bestwig stimmte den neuen Plänen schon zu. Nun muss noch die Hürde „Regionalrat“ genommen werden. Das sollte, wie gesagt, am 4. Juli geschehen. Nach unseren Informationen passierte aber nichts, außer, dass die Entscheidung auf die nächste Sitzung des Regionalrats vertagt wurde. Die ist für Oktober 2013 terminiert.

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Alternative zur Tagespresse

By admin at 11:14 pm on Sunday, July 14, 2013

Wer sich über die aktuelle “Polizei-Affäre” im HSK näher informieren möchte, wird bei “Zoom” gut bedient:
http://www.schiebener.net/wordpress/?p=24637#comments
http://www.schiebener.net/wordpress/?p=24627#comments

Da stehen auch viele interessante Kommentare!

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Real-Krimi mit Pannen: Alles Zufall?

By admin at 3:38 pm on Friday, July 12, 2013

Am gestrigen Donnerstag fand ein denkwürdiger Strafprozess beim Amtsgericht Brilon sein Ende. Seit fast einem Jahr lief dort ein Verfahren, das von der Leitung der Kreispolizeibehörde Meschede gegen SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos eingeleitet worden war.

Auslöser war ein Bagatellunfall auf dem Gelände einer Tankstelle in Brilon gewesen, der sich am 14. Februar 2012 ereignet hatte. Beteiligt war der Sohn von Reinhard Loos. Er rief seinen Vater an, damit dieser ihn – wie früher schon bei anderen Anlässen – als Rechtsbeistand unterstützte. Jeder Beschuldigte hat laut Strafprozessordnung das Recht, in jeder Phase einen Rechtsbeistand zu konsultieren, auch schon vor der ersten polizeilichen Vernehmung. Obwohl sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft später ausdrücklich feststellten: „Die von Herrn Loos in dem Zusammenhang vorgetragene Interessenvertretung für seinen Sohn als Rechtsbeistand ist legitim“, verhinderten die an der Unfallstelle anwesenden Polizeibeamten jedes Gespräch zwischen Reinhard Loos und seinem Sohn. Eine dagegen am 19.02.2012 eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde ist nach etwa 17 Monaten immer noch unbeantwortet.

Schlimmer noch: Ein schwergewichtiger Polizeibeamter ging auf Reinhard Loos zu und stieß ihn mit beiden Armen so, dass er das Gleichgewicht verlor und zu Boden ging. Deswegen stellte Reinhard Loos Strafanzeige. Die „Ermittlungen“ stellte die Staatsanwaltschaft Arnsberg aber nach kurzer Zeit ein und lehnte die Eröffnung eines Verfahrens gegen den Polizeibeamten ab.

Statt dessen wurde nun die Leitung der Kreispolizeibehörde in Meschede aktiv. Sie stellte Strafanzeige gegen Reinhard Loos wegen „falscher Verdächtigung“. Die an der Unfallaufnahme beteiligten Polizeibeamten behaupteten als „Zeugen“ in ihren schriftlichen Aussagen, Reinhard Loos wäre der beteiligten Polizeibeamtin R. immer näher gekommen, auch als die bereits zurückgegangen sei, so dass sie sich bedrängt gefühlt habe. Daraufhin hätte der Polizeibeamte G. schützend seinen Arm zwischen sie und Reinhard Loos gelegt…

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg erstellte aufgrund der Strafanzeige der Kreispolizei einen Strafbefehl über 3.000 Euro, den das Amtsgericht Brilon unterschrieb und Reinhard Loos am 14.08.2012 zustellen ließ. Erst dadurch erfuhr er von dem gegen ihn eingeleiteten Verfahren.

Der Beschuldigte wurde von Polizei und Staatsanwaltschaft nie zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen gehört, er hatte keine Gelegenheit sich zur Sache zu äußern. Der Anspruch auf „rechtliches Gehör“ ist aber in der Strafprozessordnung garantiert. Wenn eine Staatsanwaltschaft diesen obligatorischen Schritt ignoriert, ist das in einem demokratischen Rechtsstaat sehr bedenklich.

Gegen den Strafbefehl legte Reinhard Loos am 16.08.2012 fristgerecht Einspruch ein. Im September nahm er Akteneinsicht und entdeckte dabei auch eine CD, auf der eine Videoaufnahme sein sollte. Zwar behaupteten sowohl die Polizei als auch die Generalstaatsanwaltschaft in ihren in den Akten enthaltenen Stellungnahmen, der Vorgang sei auf dem Video nicht zu sehen. Das glaubte der Beschuldigte aber nicht. Nach vielen vergeblichen Versuchen gelang es ihm schließlich, in den Räumen des Gerichts auch das Video anzusehen, das auf dem Tankstellengelände aufgenommen worden war. Darin bestätigte sich der von ihm geschilderte Ablauf deutlich, ebenso wie die Unwahrheit der Aussagen der Polizeibeamten.

Erst am 18.02.2013 kam es zur ersten Hauptverhandlung, in der Reinhard Loos einen Ablehnungsantrag gegen die Richterin A. stellte. Es handelte sich um eine “Richterin auf Probe”, die jederzeit von ihrer vorgesetzten Dienststelle (Landgericht Arnsberg) hätte versetzt oder abgelöst werden können. Die Richterin erklärte in einer Stellungnahme z.B., sie hätte den von der Staatsanwaltschaft erstellten Strafbefehl nach „Inaugenscheinnahme der Videoaufzeichnung“ unterschrieben.

Der Ablehnungsantrag gegen die Richterin wurde zwar abgelehnt, aber trotzdem wurde die Richterin anschließend „ausgewechselt“. Nach fast 5 Monaten Unterbrechung wurde das Verfahren am 11.07.2013 fortgesetzt. Nun führte der Amtgserichtsdirektor S. selbst den Vorsitz. Auch der Staatsanwalt war jetzt ein anderer.

Im Verlauf der Verhandlung wurde dann das von den Überwachungskameras der Tankstelle aufgezeichnete Video vorgeführt. Dort war deutlich zu sehen, dass erst die Polizeibeamtin R. und dann der schwergewichtige Polizeibeamte G. auf Reinhard Loos zuging. Aus der Bewegung heraus stieß G. beide Arme heftig gegen Reinhard Loos, der sich vorher nicht von der Stelle bewegt hatte. Nachdem sich der Staatsanwalt das Video ungefähr 20mal angesehen, den Richter lange Zeit ratlos angeschaut und einige hektische Telefonate geführt hatte, beantragte der Staatsanwalt selbst den Freispruch des Angeklagten. Die zahlreichen als Zeugen geladenen Polizeibeamten wurden nicht mehr vernommen.

Der Richter verkündete den Freispruch, entschuldigte sich beim Angeklagten für die Ermittlungsfehler der Polizei und stellte fest, das „hätte nicht passieren dürfen“.

Fortsetzung wird folgen …

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Sauerland – Windkraft mit Gegenwind

By admin at 10:26 am on Friday, July 12, 2013

„Oh du schönes Sauerland, über deine Höhen pfeift der Wind so kalt“.

Was waren das doch für schöne alte Zeiten, als der Wind frei und unbekümmert über die Sauerländer Gipfel sausen durfte. Jetzt will man die Naturgewalt bändigen, verwerten und dem Menschen untertan machen. „Windkraft“ ist das Zauberwort. Die Idee gefällt nicht jedem. Der eine befürchtet die „Verspargelung der Landschaft“ und dass Touristen ein mit Windrädern gespicktes Sauerland meiden. Der andere befürchtet den Preisverfall seiner Immobilie. Der nächste mutmaßt sogar, von den Windkraftanlagen gingen schlimme Krankheiten aus.

„Windenergie ist eine gute Sache“, meinen dagegen pragmatische und weniger romantisch angehauchte Zeitgenossen. „Schließlich ist die Atomenergie und ihre Folgen der Supergau schlechthin. Außerdem gehen die fossilen Brennstoffe zur Neige, und der Strom muss ja irgendwo herkommen. Klar, den erneuerbaren Energien gehört die Zukunft!“

Die Pläne für den Ausbau der Windkraft im Hochsauerlandkreis sind endlich in einer heißeren Phase. Doch je konkreter sie werden, desto größer ist auch das Lamentieren. Im Hochsauerlandkreis machen mehr und mehr Windkraftgegner mobil. Beispiele aus dem www:
Marsberg-Giershagen
Olsberg-Bruchausen „Gegenwind Bruchhauser Steine“
Schmallenberg-Bödefeld „Bürgerinitiative gegen Windkraft“
Schmallenberg-Saalhausen „Bürgerinitiative Saalhauser Berge“
Sundern-Hövel
Winterberg-Niedersfeld „Gegenwind am Rothaarsteig“
Winterberg-Titmaringhausen „Gegenwind Titmaringhausen“
Brilon-Altenbüren

Scharfe Geschosse fährt z.B. „Gegenwind am Rothaarsteig“ auf. Die BI formuliert als Fernziel:
„Unser Fernziel ist die Absetzung des grünen Ministers für Natur und Umwelt. Die Landesregierung NRW plant das Aus für die gesamte Region Südwestfalen. In Düsseldorf möchte man Vorreiter in Sachen „erneuerbare Energie“ werden. Nach Vorstellung des Ministers für Natur und Umwelt ist bei uns in Südwestfalen Platz für mehrere Tausend Windkraftanlagen. Der Minister träumt davon, das wir mit unserer zerstörten Landschaft und Umwelt viele Millionen Haushalte mit Strom versorgen können. Der Minister träumt davon, das jahrelang durch die Grünen beklagte Waldsterben selbst in die Handzunehmen. Damit der Minister nicht mehr träumt benötigen wir jede Unterstützung. Sonst wird aus dem Land der Tausend Berge das Land der tausend Windräder.
Nachzulesen hier:
http://www.gegenwind-am-rothaarsteig.de/Aktuelles

Die SBL sieht manches anders als die erwähnten Bürgerinitiativen.
Wir sagen: „Ja zur Windenergie, Nein zum Fracking!“

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Nahverkehrstarife als Preistreiber

By admin at 3:36 pm on Monday, July 8, 2013

Einmal im Jahr, meistens im August, steht eine Erhöhung der Fahrpreise im Ruhr-Lippe-Tarifgebiet an. Diese Fahrpreise gelten für (fast) alle Fahrten mit Bus und Bahn im Kreisgebiet. Im Jahr 2013 fällt die Erhöhung wieder mal besonders kräftig aus.
In der Preisstufe 2 (die z.B. von der Mescheder Stadtmitte zum Hennesee gilt) steigt der Tarif von 2,50 auf 2,60 Euro, also um 4,0%. Nach Nuttlar, in Preisstufe 3, sind von Meschede Mitte nun 3,45 statt bisher 3,35 Euro zu zahlen, also 3,0% mehr. Eine Fahrt nach Olsberg Mitte kostet, in Preisstufe 4, 4,90 statt bisher 4,70 Euro, also plpus 4,3%. Und für eine Fahrt nach Brilon, in Preisstufe 5, steigt der Fahrpreis um 3,1% von 6,40 Euro auf 6,60 Euro.
Zum Vergleich: Der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes stieg im Mai 2013 im Vergleich zu einem Jahr vorher nur um 1,5%, also weniger als halb so stark.
Noch drastischer fällt die Bilanz beim Vergleich über 5 Jahre aus, von 2008 bis 2013. In dieser Zeit stieg der Verbraucherpreisindex “nur” um 7%. In den vier genannten Preisstufen waren dagegen Steigerungen zwischen 17% und 24% zu verzeichnen.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Fahrpreise im HSK so stark steigen müssen. Das kann nicht im Sinne der Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sein. Hinzu kommt, das im HSK besonders hohe Preisstufen gelten. Im Kreisgebiet kommt für fast alle Fahrten in Nachbargemeinden die Fahrpreisstufe 4 zur Anwendung. Im Nachbarkreis Soest, der ebenfalls zum RLG-Gebiet gehört, ist es fast immer nur die Preisstufe 3. Dabei zahlt der HSK pro Einwohner die Hälfte mehr Betriebskostenzuschuss an die RLG als der Kreis Soest…

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Ermittlungsergebnisse unterdrückt?

By admin at 10:04 am on Sunday, July 7, 2013

Schon öfters haben wir auf diesen Seiten über die Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit der “Download-Affäre” in der Kreispolizeibehörde Meschede berichtet. Nachdem das Arbeitsgericht Arnsberg am 23. April 2013 die gegen einen der angeblich beteiligten Mitarbeiter ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärt hat (s. Bericht), werden die Merkwürdigkeiten nicht kleiner. Denn die Leitung der Kreispolizeibehörde (Chef ist der Landrat) schob eine weitere Kündigung nach. Deren Begründung wirkt skurril: Der Anwalt des Mitarbeiters hatte (verständlicherweise) gegen einige Führungskräfte der Kreispolizeibehörde Strafanzeige wegen falcher Verdächtigung seines Mandanten gestellt. Das brachte bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg nichts, denn die stellte das Verfahren ein ohne wirklich zu ermitteln. Das ist zwar nicht verständlich, aber auch nicht überraschend, in Anbetracht der sehr engen Zusammenarbeit zwischen Leitung der Kreispolizeibehörde Meschede und Staatsanwaltschaft Arnsberg; der für den HSK zuständige Abteilungsleiter in der Staatsanwaltschaft ist übrigens gleichzeitig Mitglied der CDU-Kreistagsfraktion…

Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens legte der Anwalt Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm ein. Und allein diese Beschwerde war Anlaß für die neue Kündigung, die die Leitung der Kreispolizeibehörde gegen den Mitarbeiter aussprach.
In der Güte-Verhandlung am 5. Juli beim Arbeitsgericht Arnsberg wies der Rechtsanwalt auch darauf hin, nun sei erwiesen, dass für seinen Mandanten entlastende Ermittlungsergebnisse unterdrückt worden seien. Außerdem seien private Rechner am Netz der Kreispolizeibehörde angeschlossen gewesen, die später verschwunden seien. Die Computer, auf denen die Download-Spuren gefunden wurden, sei nicht passwortgeschützt gewesen, so dass jeder Mitarbeiter dazu Zugang gehabt hätte, und hätten sich nach ihrer “Sicherstellung” mehr als 2 Tage lang in einem für jeden Mitarbeiter zugänglichen Raum befunden.
Mittlerweile scheint diese Angelegenheit zum Polizei- und Justizskandal zu werden!

Was bedeutet das Verhalten des Landrats im Klartext: Wenn gegen einen Mitarbeiter falsche Anschuldigungen erhoben werden, und das anscheinend wider besseres Wissen der Behörde, darf der Mitarbeiter sich nicht bei den dafür zuständigen Instututionen wehren. Denn sonst erhält er eine Kündigung, weil er sich wehrt!?!

Ansonsten scheint die Leitung der Kreispolizeibehörde auf Zeit zu spielen. Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts, mit dem die erste Kündigung gekippt wurde, hat sie Berufung beim Landesarbeitsgericht in Hamm eingelegt. Begründet wurde die Berufung noch nicht; das soll erst Ende August erfolgen, mehr als vier Monate nach dem Urteil. Eine Verhandlung gibt es dann vielleicht noch ein Vierteljahr später. Während der langen Verfahrensdauer steht der Mitarbeiter ohne Einnahmen da, denn er klagt ja auf Wiedereinstellung, aber man läßt ihn nicht arbeiten.

Mittlerweile hat sich auch der Innenausschuss des Landtags mit dieser Affäre befaßt. In der Ausschusssitzung am 6. Juni kam sogar von der CDU-Fraktion der Hinweis, in der Region würde vermutet, bei den beiden Beschäftigten, die suspendiert worden seien, handele es sich “nur um eine Art Bauernopfer”.

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19 Hausärzte, 23,5 Psychotherapeuten und 4,5 Fachärzte könnten sich im HSK zusätzlich niederlassen

By admin at 10:50 am on Thursday, July 4, 2013

Zum 1. Juli hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe neue Planungsbereiche für die medizinische Versorgung in Kraft gesetzt.
Davon ist auch der HSK betroffen. Es gibt teilweise erhebliche Veränderungen. So galt z.B. bei Hautärzten bisher das gesamte Kreisgebiet als “überversorgt” (mehr als 110% des errechneten Bedarfs sind erreicht), so dass sich in keiner Stadt bzw. Gemeinde des Kreisgebiets ein Hautarzt niederlassen durfte. Dies hat sich nun geändert. Vor allem für Hausärzte sind die Planungsgebiete wesentlich kleinräumiger geworden, so dass eine detalliertere Bedarfsfeststellung möglich ist. In Westfalen-Lippe gibt es nun 111 hausärztliche Planungsgebiete in insgesamt 27 Kreisen, davon 7 Planungsgebiete im HSK. Außerdem haben sich die planungsrelevanten Verhältniszahlen (Einwohner je Arzt) geändert.

Im einzelnen:
Hausärzte könnten sich in folgenden Planungsbereichen noch niederlassen:
Arnsberg 5,0
Brilon/Olsberg 7,5
Meschede/Bestwig/Eslohe 3,5
Sundern 3,0
Marsberg, Schmallenberg und Winterberg/Hallenberg/Medebach gelten als mit Hausärzten überversorgt.

Auch für Psychotherapeuten gelten diese kleinräumigen Planungsgebiete. Außer in Schmallenberg sind Niederlassungen noch im gesamten Kreisgebiet möglich:
Arnsberg 3,0
Brilon/Olsberg 4,5
Marsberg 2,0
Meschede/Bestwig/Eslohe 5,5
Sundern 4,5
Winterberg/Hallenberg/Medebach 4,0

Für Fachärzte bestehen folgende Niederlassungsmöglichkeiten, jeweils für das gesamte Kreisgebiet:
Augenärzte 2,0
Hautärzte 1,5
HNO-Ärzte 0,5
Nervenärzte 0,5
Für Chirurgen, Frauenärzte, Kinderärzte, Orthopäden und Urologen wurde eine “Überversorgung” festgestellt. Für diese Fachgebiete sind also nur Übernahmen bisher vorhandener Kassenarztsitze zulässig.

In den Listen kommen jetzt auch “halbe” Kassenarztsitze vor, weil nach der aktuellen Rechtslage die Aufteilung von Arztsitzen zulässig ist. Ob die Ärzte dann auch zur Verfügung stehen, ist eine andere Frage.

Die SBL hatte beantragt, in der letzten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 12. Juni über die Auswirkungen der neuen Planungsbereiche zu informieren. Doch es geschah mal wieder nichts, denn Landrat (CDU), Ausschussvorsitzender (CDU) und Kreisgesundheitsamt interessieren sich offensichtlich nicht für die medizinische Versorgung vor Ort…

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Ferienpark Bestwig-Andreasberg – Neuer Investor will neue Entscheidung

By admin at 10:47 pm on Tuesday, July 2, 2013

Voraussichtlich fällt am 04. Juli 2013 im Regionalrat eine neue Entscheidung zum Ferienpark Bestwig mit Standort Andreasberg-Stüppel. (Die Sitzung beginnt um 09:30 Uhr, im Sitzungszimmer I (Großer Saal, EG) des Kreishauses Olpe, Westfälische Straße 75, 57462 Olpe.)

Warum?
Der Beschluss des Regionalrats vom 13.12.2012, wonach die Größe der Ferienanlage auf 22 ha baulich genutzte Fläche mit 200 bis 250 Wohneinheiten begrenzt werden soll, stößt bei dem neuen Projektentwickler „Landgut Andreasberg GmbH“ auf wenig Sympathie. Die „Landgut Andreasberg GmbH“ sprang nach der Insolvenz der „Firma NedVastGoed“ aus den Niederlanden im August 2012 sozusagen in die Bresche. Der aktuelle Projektentwickler vertritt die Auffassung, eine Reduzierung der Größe des Vorhabens auf die oben erwähnten 200 bis 250 Wohneinheiten sei nicht möglich. Nur unter Beibehaltung der ursprünglich geplanten Größe (299 Ferienhäuser/350 Ferienwohnungen plus Zentralgebäude) könne das Projekt rentabel umgesetzt werden könne.

Der Gemeinderat Bestwig hat den neuen Plänen bereits zugestimmt. Nun liegt der Ball beim Regionalrat. Die Mitglieder dieses Gremiums sollen nun laut Beschlussvorschlag am 04. Juli 2013 darüber entscheiden, ob sie ihren erst vor einem halben Jahr gefassten Beschluss kippen. Das sind die vorgeschlagenen Beschlussvarianten:
1. Der Regionalrat nimmt die Information zur Kenntnis.
2. Der Regionalrat nimmt zur Kenntnis, dass der Antrag im Widerspruch zu seinem Beschluss vom 13.12.2012 (TOP 7) steht.
3. Variante a:
Der Regionalrat lehnt es ab, die Regionalplanungsbehörde zu beauftragen, die Entwurfsarbeiten zur Änderung des Regionalplans entsprechend dem Antrag des Vorhabenträgers (Landgut Andreasberg GmbH) vom 17.05.2013 durchzuführen.
Variante b:
Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die Entwurfsarbeiten zur Änderung des Regionalplans entsprechend dem Antrag des Vorhabenträgers (Landgut Andreasberg GmbH) vom 17.05.2013 durchzuführen.

So schön wie die Träume vom Tourismus-Boom im Sauerland auch sind, sie sind nicht unumstritten. Die Ferienanlagenbetreiber setzen neben Gästen aus Deutschland vor allem auf Touristen aus den Niederlanden. In unserem Nachbarland sind Feriendörfer sehr beliebt und entsprechend zahlreich vorhanden. Die NL haben die größte Ferienparkdichte der Welt, das erläuterte ein Podiumsteilnehmer und Analyst von Immobilienobjekten mit Schwerpunkt Ferienparks beim Branchentreffen der Immobilienwirtschaft am 20. Juni 2013 im Oversum in Winterberg. Er erklärte auch, die Auslastung würde schwierig, wenn ein Ferienpark zu klein ist. Wenn er zu groß ist, würde es aber ebenfalls schwierig; denn dann fänden die Gäste die ersehnte Ruhe nicht. 150 bis 200 Häuser sind nach Ansicht des Analysten eine günstige Größe. Ob noch mehr Parks im Sauerland gebaut werden sollten, wollte der Fachmann nicht klar beantworten. Die “Betriebskanäle” (so der O-Ton des Referenten) sollten sicher gestellt werden, antwortete er auf Nachfrage. Wenn der Analyst Recht haben sollte, plant der Projektentwickler die „Landgut Andreasberg GmbH“ in Bestwig doch zu groß?!

Nochmal zum Branchentreff im Oversum: Die Zuhörerinnen und Zuhörer erfuhren auch, dass in Schmallenberg-Bödefeld ein kleiner Ferienpark (2,4 ha auf Erbpacht) in Planung ist. In Olsberg-Gevelinghausen soll auf 50.000 Quadratmetern ein Freizeit-Hotel entstehen. Davon sollen 20.000 Quadratmeter bebaubar sein. Wem auch immer schwebt dort ein „Sauerland-Gesundhotel in regionaltypischer Bauweise“ vor. Die Suche nach Partnern und Interessenten laufe.

Wohl denn ….. , hoffen wir auf die wunderbare Vermehrung von reisefreudigen, ruhesuchenden und vor allem einigermaßen zahlungskräftigen Touristen aus den Niederlanden, aus Deutschland und der großen weiten Welt!

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Zeitweilig etwas Ruhe an der Fracking-Front?

By admin at 11:07 pm on Monday, July 1, 2013

Nachdem das Fracking-Gesetz vorerst gescheitert ist, tut sich momentan medial nicht viel rund um das Thema Fracking. Vorwahlkampfsruhe? Hier ein paar Auszüge aus den wenigen Meldungen der letzten Tage:

Die Berliner Zeitung schrieb am 05.06.13:
„FRACKING-GESETZ GEKIPPT – Fracking erlaubt“ und führt dazu aus:
„Gegner wie Befürworter kritisieren das Scheitern einer gesetzlichen Regelung für Fracking in Deutschland. Oliver Krischer, Energieexperte der Grünen, die Fracking verbieten wollen, sprach von einem „Armutszeugnis erster Klasse“. Es sei verantwortungslos gegenüber den Menschen in Regionen, in die Energiewirtschaft bereits Schiefergas abbaue oder das beantragt habe, sagte Krischer dieser Zeitung. „Weil Union und FDP seit drei Jahren ohne Ergebnis über einen Rechtsrahmen für die Technologie streitet, bleibt Fracking nun in ganz Deutschland grundsätzlich erlaubt.“ Da aber das Regierungsgesetz Fracking auf 86 Prozent der Landesfläche erlaubt hätte, sei gut, dass es in der Form nicht komme.

Doch auch die FDP-Spitze, die Fracking befürwortet, ist verstimmt. Die Unions-Entscheidung sei nicht nachvollziehbar, zitiert die Deutsche Presse-Agentur die liberale Führung: „Die Vorschläge für gesetzliche Regelungen hätten Risiken für Mensch und Umwelt ausgeschlossen.

In der Unionsfraktionssitzung am Dienstag hatte der Vorsitzende Volker Kauder verkündet, das Fracking-Gesetz solle nun in der nächsten Legislaturperiode verabschiedet – also von dieser Koalition aufgegeben werden. Der Widerstand der CDU-Landesverbände NRW und Baden-Württemberg sei zu groß, begründete Kauder. Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) verwies zudem darauf, dass zu viele Fragen offen seien. ….“

Der Kölner Stadtanzeiger veröffentlichte am 30.05.2013 anlässlich der „Fracking-Tour“ von Hannelore Kraft in Kanada unter der Überschrift: „Wenig Hoffnung für Fracking in NRW“:
„ … In NRW sind Probebohrungen vorerst gestoppt, die Angst vor den Folgen des Chemie-Einsatzes im Boden ist groß. Erst wenn das Fracking ohne chemischen Cocktail möglich ist, will Hannelore Krafts Regierung über neue Genehmigungen nachdenken. …
Kraft sieht derzeit dennoch wenig Chancen für die Fracking-Technik in NRW. Das Chemie-Problem und der große Logistik-Aufwand seien nicht zu übersehen. “Wir sind noch lange nicht an der Stelle, dass man das in Deutschland zulassen kann. Und ich habe auch Zweifel, ob das überhaupt gehen wird”, sagt Kraft. Das klingt wie eine sehr langfristige Absage. …“

Auch diese Töne werden angeschlagen:
„Westfalenpost: Fracking in NRW – In den USA und in Kanada sorgt Fracking in manchen Gegenden für eine regelrechte Goldgräberstimmung. Kleine Örtchen irgendwo im Nirgendwo wachsen durch die Förderung des Schiefergases so schnell, dass die Infrastruktur nicht nachkommt. Derweil sorgt in Deutschland die Diskussion um chemikalisch freigesetztes Erdgas für Katerstimmung. Im Kern geht es um die Abschätzung von Chancen und Risiken. Dass die Chancen – zumindest in einigen Gebieten jenseits des Atlantik – erheblich sind, erlebt gerade NRW-Ministerpräsidentin Kraft, die mit einer Delegation nach Kanada gereist ist. Ihr schlägt ein neuer Ölrausch entgegen. Gute Arbeit, gute Gewinne, der Gaspreis sinkt, weil der neue Energieträger den Markt verändert. In Deutschland stellt zeitgleich der Umweltrat die Risiken in den Mittelpunkt seiner Untersuchung. Das ist kein Zufall. Denn hierzulande sind wir stolz darauf, unsere Vorhaben so umweltschonend wie möglich zu realisieren. Eingriffe in Natur und Landschaft sind gesetzlich geregelt. Da ist es selbstverständlich, dass eine neue Gasfördermethode nur an den Start geht, wenn wir die Risiken kennen und abschätzen können. Eben das hat auch der Umweltrat vorgeschlagen, der Pilotprojekte außerhalb von Trinkwasserzonen anregt. Mit Blockadehaltung hat das nichts zu tun.“

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Die PTA-Schule, der Bevölkerungsschwund und die böse, böse Landesregierung

By admin at 8:18 pm on Saturday, June 29, 2013

„PTA, ein Berufsbild mit Zukunft“, so heißt es im Internetportal des Hochsauerlandkreises und zwar da:
http://www.hochsauerlandkreis.de/bs/Schule_und_Bildung/Schulen_und_Einrichtungen/pta/index.php

Doch wie sieht ist es mit der Zukunft der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten des Hochsauerlandkreises in Olsberg, kurz PTA-Schule, aus? Ist ihr Fortbestand langfristig gesichert? Diskussion und Entscheidung in der Kreistagssitzung am 21. Juni 2013 in Meschede lassen daran einige Zweifel aufkommen. Fakt ist, die Landesregierung wird die Landesförderung von 73 Euro für jede Schülerin / jeden Schüler pro Monat Schritt für Schritt streichen. Insgesamt fallen pro Jahr etwa 47.000 Euro Förderung weg. Um den Bestand der Schule zu sichern, muss die Kürzung also irgendwie aufgefangen werden. Dazu gibt es diese Möglichkeiten:

a) die Apotheken (und zwar möglichst alle!) steuern über denvon ihnen gegründeten Förderverein einen größeren Anteil zur Ausbildung ihres potentiellen Personals bei. Bisher zahlten 29 Mitglieder des Fördervereins 360 Euro je Mitglied und Jahr.
b) die Schülerinnen und Schüler tragen einen höheren Eigenanteil. Bisher betrug das Schulgeld monatlich 120 Euro.
c) der Hochsauerlandkreis erhöht als Träger der Lehranstalt seinen Zuschuss. Der jährliche Anteil des HSK betrug bisher ca. 390.000 Euro.
d) die PTA-Schule wird geschlossen.

Der Kreistag entschied sich am 21. Juni 2013 mit großer Mehrheit zunächst für die Variante b). Das monatliche Schulgeld wird demnach also von bisher 120 Euro auf 215 Euro angehoben. Die Entscheidung über Variante d) wurde auf den Herbst 2013 vertagt.

Der Abstimmung war eine lebhafte Diskussion voraus gegangen. Gleich zu Beginn der Debatte zog der Kreistagsabgeordnete der Sauerländer Bürgerliste, Reinhard Loos, den Widerspruch des Landrats auf sich, mitsamt dessen Androhung, Loos das Wort zu entziehen. Der Grund für die heftige Reaktion des Verwaltungschefs: Reinhard Loos hatte an die wenige Minuten vorher getroffene, großzügige Entscheidung einer 2/3-Mehrheit des Kreistags für den Bau des 12 Millionen plus X teuren Sauerland-Museums in Arnsberg erinnert und im gleichen Atemzug die erhöhte Fördersumme, die der HSK an jährlichem Betriebskostenzuschuss für das “neue” Museum aufbringen will, in Relation zu dem vergleichsweise bescheidenen zusätzlichen Mittelbedarf der PTA-Schule gestellt: Der zusätzliche jährliche Mittelbedarf für das Museum wird mindestens das 10fache des ausfallenden Landeszuschusses für die PTA-Schule betragen. Das SBL-Mitglied äußerte auch die Befürchtung, der von der Verwaltung vorgeschlagene Beschluss brächte der Schule den schleichenden Tod. Er mahnte Planungssicherheit für die nächsten 5 Jahre an. „Wenn wir Zukunftsorientierung wollen, dann müssen wir die Schule erhalten!“

Die CDU-Mehrheitsfraktion sah das selbstverständlich anders, machte es sich erst mal einfach und gab den Ball an die Landesregierung zurück. CDU-Tenor: „Der Kreis kann keine Ersatzleistungen für das Land machen!“ Aus den Reihen der größten Fraktion hieß es auch, Ausbildung sei ebenso wichtig wie das Museum. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Schulte erinnerte daran, dass der HSK jährich 388.000 Euro freiwillige Leistungen für die PTA-Schule zahle. Er forderte die Aufnahme der Schule in das Duale System.

Der Fraktionssprecher der Grünen Kreistagsfraktion, Toni Vollmer, erklärte, er sehe in der Vorlage den Totengräber der Schule. Der gewünschte Beschluss führe dazu, dass die Gesamtkosten für viele SchülerInnen nicht tragbar seien. Eine Duale Ausbildung, befürchtet Toni Vollmer, würde das Niveau nicht halten.

CDU-Mitglied Rudolf Heinemann erwiderte, niemand wolle die Schule leichtfertig aufgeben. Jetzt seien von den 80 Apotheken 50 beteiligt. Es sollte bis zum 1. August abgewartet werden, wie sich die Anmeldezahlen nach der Erhöhung des Lehrgangsgeldes entwickeln. Er möchte über die Schließung der Schule heute keine Diskussion führen. Das sei nicht im Sinne des heutigen Beschlusses.

Die Diskussion zog sich einige Zeit hin. Es gab da noch einige Seitenhiebe vom Landrat und der CDU auf die Landesregierung und Ministerin Steffens, die nach Meinung der HSK-CDU Mist verzapft haben.

Reinhard Loos blieb währenddessen auf der sachlichen Ebene und wies mit Blick auf die Fahrschüler z.B. auch noch daraufhin, dass wir im Hochsauerlandkreis den teuersten ÖPNV weit und breit haben und der Kreis davon über die RLG profitiert. Z.B. kostet eine Schülermonatskarte von Hüsten nach Olsberg 162 Euro; dies belaste die Schülerinnen und Schüler der PTA-Schule zusätzlich.

Als Reaktion verkündeten der CDU-Fraktionsvorsitzende und der Landrat zum einen, sie wollten im Kreistag keinen Rechenschieber schieben und zum anderen, sie hätten ausverhandelt und vor allem, sie wollten mit dem Beschluss die Schule retten.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Hans Walter Schneider forderte daraufhin einen neuen Beschluss. Der letzte Satz in dem Beschlussvorschlag, in dem die endgültige Entscheidung über den Bestand der PTA-Schule für den Herbst 2013 angekündigt wurde, solle gestrichen werden.
Der Landrat schlug wiederum daraufhin vor, jetzt über die Lehrgangsgebühren zu beschließen, um dann im Herbst einen weiteren Beschluss zu fassen. Die anschließende Abstimmung erbrachte keine Gegenstimme und nur eine Enthaltung; allerdings hatten sich einige Kreistagsmitglieder gar nicht beteiligt.

Reinhard Loos kritisierte unmittelbar nach dieser Abstimmung das vom Landrat verkündete Ergebnis. Er stellte fest, die Frage über Höhe der Gebühren sei gerade nicht entschieden worden, sondern es sei nur über das Abstimmungsverfahren abgestimmt worden; andere Mitglieder des Kreistags bestätigten dies. Daraufhin erfolgte eine weitere Abstimmung, diesmal über die Lehrgangsgebühren. Das Ergebnis: Für die Erhöhung des Schulgeldes von 120 Euro auf 215 Euro stimmten CDU-, SPD- und FDP-Fraktion. Gegen die Erhöhung stimmten die vier Kreistagsmitglieder der Grünen, sowie Beate Raberg von Die Linke und Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL). Über einen Änderungsantrage von Reinhard Loos, das Schulgeld nur um monatlich 50 Euro auf 170 Euro zu erhöhen, wurde vom Landrat gar keine Abstimmung durchgeführt. Reinhard Loos hatte zur Begründung darauf hingewiesen, dass durch den Wegfall des Landeszuschusses 73 Euro je Schüler und Monat fehlten; etwa 22 Euro würden zusätzlich durch die Apotheken aufgebracht. Es bestünde also nur ein Mehrbedarf von ca. 50 und nicht von 95 Euro. Die vom Landrat vorgeschlagene Erhöhung führe dazu, dass die Schülerinnen und Schüler viel zu viel Schulgeld zahlen müßten.

Im Herbst geht es also um Sein oder Nichtsein der PTA-Schule. Es wird im Kreistag darüber abgestimmt, ob ab August 2014 noch Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden oder nicht. Das Signal ist nicht gut; die Ungewissheit bleibt!

Fällt die Entscheidung im Herbst negativ aus, setzen unsere Kommunalpolitiker bewusst Dutzende Ausbildungsplätze im Sauerland in den Sand. Auf der einen Seite beklagen die Entscheidungsträger heftig, die vielen jungen Menschen die das Sauerland verlassen. Auf der anderen Seite stellen sie durch Kreistagsbeschlüsse die Weichen in Richtung Schließung einer wichtigen Schule. Und dann wundern sie sich wieder, wenn eine große Zahl junger Leute auf Sauerland, Sauerland-Museum, Schützenfeste und vielleicht sogar auch auf die böse Landesregierung pfeifen. Wer einmal weg ist, ist weg und bleibt weg, gewöhnlich für immer!
Sauerland adieu!

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