Ermittlungsergebnisse unterdrückt?
Schon öfters haben wir auf diesen Seiten über die Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit der “Download-Affäre” in der Kreispolizeibehörde Meschede berichtet. Nachdem das Arbeitsgericht Arnsberg am 23. April 2013 die gegen einen der angeblich beteiligten Mitarbeiter ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärt hat (s. Bericht), werden die Merkwürdigkeiten nicht kleiner. Denn die Leitung der Kreispolizeibehörde (Chef ist der Landrat) schob eine weitere Kündigung nach. Deren Begründung wirkt skurril: Der Anwalt des Mitarbeiters hatte (verständlicherweise) gegen einige Führungskräfte der Kreispolizeibehörde Strafanzeige wegen falcher Verdächtigung seines Mandanten gestellt. Das brachte bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg nichts, denn die stellte das Verfahren ein ohne wirklich zu ermitteln. Das ist zwar nicht verständlich, aber auch nicht überraschend, in Anbetracht der sehr engen Zusammenarbeit zwischen Leitung der Kreispolizeibehörde Meschede und Staatsanwaltschaft Arnsberg; der für den HSK zuständige Abteilungsleiter in der Staatsanwaltschaft ist übrigens gleichzeitig Mitglied der CDU-Kreistagsfraktion…
Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens legte der Anwalt Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm ein. Und allein diese Beschwerde war Anlaß für die neue Kündigung, die die Leitung der Kreispolizeibehörde gegen den Mitarbeiter aussprach.
In der Güte-Verhandlung am 5. Juli beim Arbeitsgericht Arnsberg wies der Rechtsanwalt auch darauf hin, nun sei erwiesen, dass für seinen Mandanten entlastende Ermittlungsergebnisse unterdrückt worden seien. Außerdem seien private Rechner am Netz der Kreispolizeibehörde angeschlossen gewesen, die später verschwunden seien. Die Computer, auf denen die Download-Spuren gefunden wurden, sei nicht passwortgeschützt gewesen, so dass jeder Mitarbeiter dazu Zugang gehabt hätte, und hätten sich nach ihrer “Sicherstellung” mehr als 2 Tage lang in einem für jeden Mitarbeiter zugänglichen Raum befunden.
Mittlerweile scheint diese Angelegenheit zum Polizei- und Justizskandal zu werden!
Was bedeutet das Verhalten des Landrats im Klartext: Wenn gegen einen Mitarbeiter falsche Anschuldigungen erhoben werden, und das anscheinend wider besseres Wissen der Behörde, darf der Mitarbeiter sich nicht bei den dafür zuständigen Instututionen wehren. Denn sonst erhält er eine Kündigung, weil er sich wehrt!?!
Ansonsten scheint die Leitung der Kreispolizeibehörde auf Zeit zu spielen. Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts, mit dem die erste Kündigung gekippt wurde, hat sie Berufung beim Landesarbeitsgericht in Hamm eingelegt. Begründet wurde die Berufung noch nicht; das soll erst Ende August erfolgen, mehr als vier Monate nach dem Urteil. Eine Verhandlung gibt es dann vielleicht noch ein Vierteljahr später. Während der langen Verfahrensdauer steht der Mitarbeiter ohne Einnahmen da, denn er klagt ja auf Wiedereinstellung, aber man läßt ihn nicht arbeiten.
Mittlerweile hat sich auch der Innenausschuss des Landtags mit dieser Affäre befaßt. In der Ausschusssitzung am 6. Juni kam sogar von der CDU-Fraktion der Hinweis, in der Region würde vermutet, bei den beiden Beschäftigten, die suspendiert worden seien, handele es sich “nur um eine Art Bauernopfer”.
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July 7, 2013 @ 3:07 pm
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