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Was versteht man im Kreishaus unter “intensiver Beratung”?

By admin at 9:50 am on Tuesday, February 22, 2011

Bereits in der letzten Kreistagssitzung am 17.12.2010 wurde ein Personalentwicklungskonzept der Kreisverwaltung eingebracht. Auf Vorschlag des Landrats (!) beschloß der Kreistag: “Das Personalentwicklungskonzept wird im nächsten Kreisausschuss intensiv beraten.” So weit, so gut.

Daraufhin analysierte die SBL den Entwurf der Kreisverwaltung, und Kreistagsmitglied Reinhard Loos brachte für die SBL 7 Änderungsvorschläge zum Personalentwicklungskonzept ein.

Doch das schien der Verwaltung nicht recht zu sein. In ihrer Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen heißt es:
Bei der Aufstellung des Personalentwicklungskonzeptes handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, für welches der Landrat zuständig ist. Es wird dem Kreisausschuss und dem Kreistag zur Kenntnis vorgelegt. Die Änderungsanträge des KTM Loss an den Kreistag laufen daher ins Leere.”

Da ergibt sich die Frage, was man im Kreishaus unter “intensiver Beratung” versteht? Ehrfürchtig zur Kenntnis nehmen und Beifall klatschen??
Wenn der Kreistag auf Vorschlag des Landrates eine intensive Beratung beschließt, dann sollte dazu ja wohl auch gehören, dass man sich über inhaltliche Alternativen Gedanken macht?!

Und dafür gibt es Anlaß. Drei Beispiele aus den Änderungsanträgen:

“1. Zur Verbesserung der „Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf“ (Seite 41) gehört auch ein bedarfsgerechter Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten.
Dies bedeutet z.B. Kindertagesstätten mit Früh- und Spätöffnungszeiten und mehr U3-Plätze. Noch immer kommt es vor, dass erwerbstätige Mütter im HSK für ihre 2 ½ jährigen Kinder keinen Platz in einer Kindertagesstätte erhalten. Mehrere Anträge der SBL, den reellen Bedarf für Früh- und Spätöffnungszeiten sowie für U3-Plätze zu ermitteln, wurden bisher auf Vorschlag des Kreisjugendamtes im Kreisjugendhilfeausschuss immer abgelehnt.”

“2. Die Personalentwicklung sollte stärker auf die Einbeziehung der älteren Erwerbstätigen ausgerichtet sein.
Diverse Studien (u.a. vom IAB und von der Bertelsmann Stiftung) belegen, dass die Bedeutung der älteren Erwerbstätigen für den Arbeitsmarkt erheblich zunehmen wird. Bundesweit nimmt innerhalb von 2 Jahrzehnten die Anzahl der 45- bis 64jährigen um 1,4 Mio zu, die Anzahl der 25- bis 44jährigen sinkt um 3,7 Mio.
Da hilft es nicht weiter, im Personalentwicklungskonzept allgemein für den „frühere(n) Ausstieg” zu werben, um dadurch „die Altersstruktur der Verwaltung zu verbessern“ (Seite 50).
Diese Möglichkeiten sollten vor allem für diejenigen bestehen, die aufgrund harter körperlicher Anforderungen während ihres Arbeitslebens gesundheitlich eingeschränkt sind.”

“3. Für die Gewinnung von Ärzten für den öffentlichen Gesundheitsdienst sollte mit anderen Argumenten geworben werden als im vorlegten Konzept.
Bisher wird im Personalentwicklungskonzept vor allem mit den Argumenten geworben, dass bei der „Arbeitszeitgestaltung in den Gesundheitsämtern“ „der öffentliche Gesundheitsdienst deutliche Vorteile gegenüber dem Dienst in Krankenhäusern und in freier Niederlassung“ bietet, und dass untersucht werden sollte, ob „eine stärkere Verbeamtung … die Attraktivität erhöht“ (Seite 47). Dies konterkariert die Bemühungen, junge Ärztinnen und Ärzte für die Versorgung der Patienten im Kreisgebiet zu gewinnen.
Der Kreis kann nicht glaubwürdig einen Verein zur Förderung der ärztlichen Berufsausübung in Praxen und Krankenhäusern mitgründen, wenn er gleichzeitig auf diese Weise für sein eigenes Gesundheitsamt wirbt. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung sollte Priorität haben.”

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February 22, 2011 @ 10:19 pm

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