Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

SBL macht Zukunftspläne

By admin at 11:24 pm on Tuesday, October 6, 2020

Sitzung am ersten Sonntag im Oktober
Am 04. Oktober 2020, also genau drei Wochen nach der Kommunalwahl, trafen sich dreizehn SBL-Mitglieder plus ein Gast im „Haus Buntspecht“ in Sundern-Stockum zu einer Fraktionssitzung.
Fraktionssprecher Reinhard Loos begrüßte pünktlich um 11.00 Uhr und präsentierte gleich darauf Daten, Fakten, Hintergründe und Konsequenzen der Kreistagswahl.
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Ergebnis der Wahlen im vergangenen September
Der HSK-Kreistag ist – wider Erwarten – bei der alten Größe geblieben. Er besteht auch zukünftig aus 54 Mitgliedern. In vielen anderen Kommunalparlamenten gab es Überhang- und Ausgleichsmandate, weil die CDU dort mehr Direktmandate erlangte als ihr bei sinkenden Prozentanteilen insgesamt an Sitzen zustand. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) zieht wieder mit zwei Abgeordneten und somit in Fraktionsstärke in den neuen Kreistag ein. Daraus resultiert, dass die SBL erneut etliche Sachkundige Bürger/innen in die Fachausschüsse, wie z.B. in den Schulausschuss und den Kulturausschuss, entsenden wird.
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Licht und Schatten
Mit dem eigenen Wahlergebnis zeigten sich die bei der Fraktionssitzung anwesenden SBLer bedingt zufrieden: „Was hätten wir besser machen können? Wurde uns durch das schwieriger gewordene Umfeld und durch Corona der 3. Sitz im Kreistag vermasselt?“ Sehr gute Ergebnisse für die SBL erzielten die Wahlkämpfer/innen von der UWG in Schmallenberg und der BBL in Brilon. Ziemlich mau sah es dagegen in Eslohe und Meschede aus.

Pläne
Nach der Mittagspause stellten einige Teilnehmer/innen Ideen für die zukünftige Kreistagsarbeit vor. Sie erläuterten u.a. ihre Vorschläge für verschiedene Anträge. Dazu gehören auch Satzungsänderungen für zwei wichtige Ausschüsse. Auch die Idee, einen neuen Ausschuss einzurichten, wurde ausgiebig diskutiert. Das neue Gremium soll sich mit Zukunftsfragen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Demographischem Wandel befassen.

Aktuelles
Aktuell steht auf der politischen Tagesordnung die Frage, ob der HSK seine Beteiligung am insolventen Flughafen Paderborn-Lippstadt fortführen soll. Die SBL sagt dazu ganz klar: „Nein!“ In der eigens zum Thema Flughafen anberaumten Kreistagssitzung am Freitag dem 09.10.2020 wird die SBL-Fraktion selbstverständlich für den Ausstieg aus dem Regionalflughafen votieren. (Siehe Verwaltungsvorlage 9/1557 „Beteiligung des Hochsauerlandkreises an der Flughafen Paderborn Lippstadt GmbH; hier: Umsetzung eines grundlegenden Sanierungskonzeptes im Zuge eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung; Anträge: CDU-Kreistagsfraktion vom 02.09.2020; SBL-Kreistagsfraktion vom 03.09. und 17.09.2020; DIE LINKE-Kreistagsfraktion vom 17.09.2020“;
Klick: https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZcakObBPYstxSvLGtgu-tWk )

Zukunft ist jetzt
5 lange Jahre hat die SBL jetzt wieder Zeit, konstruktive Vorschläge und Ideen in den Kreistag einzubringen. „5 Jahre“ klingt nach ganz viel Zeit. Aber wenn wir bedenken in welchem Tempo die 6 Jahre der letzten und außergewöhnlich langen Legislaturperiode verflogen sind, dann haben wir am Ende bestimmt wieder viel zu wenig Zeit. Also: Packen wir`s an! Sofort!

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Sind Schottergärten nur eine Geschmacksfrage oder haben sie sonst noch einen Wert?

By admin at 1:50 pm on Tuesday, October 6, 2020

Geschmack hin oder her. Bei Gärten und Parks gibt es viele andere und wichtigere Aspekte als Mode und Geschmack, meinen wir.

Welche?
Da können wir es uns ganz einfach machen. Es genügt schon, nachzugucken, was die Gestaltungssatzung vom Städte- und Gemeindebund NRW in den „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Schottergärten“ sagt! Wegen Überlänge (24 Seiten) greifen wir hier unter bestimmten Gesichtspunkten nur einige markante und wichtige Aussagen und auch ein paar Paragraphen auf.

Flächenversiegelung
• Versiegelte Flächen schaden dem Artenreichtum und beschleunigen das Insektensterben.

• Sie wirken sich auch negativ auf das Mikroklima aus.

• Sie verringern die Fläche, die zur Versickerung von Niederschlägen geeignet ist.

• Bei Starkregenereignissen, bei denen die Niederschlagsmengen die Kapazität der Kanalisation überschreiten, können große Wassermassen nur oberflächlich abfließen und die öffentlichen Verkehrsflächen und privaten Grundstücke werden überflutet.

Artenschutz, Klimaschutz
• Pflanzen senken Temperaturen durch Beschattung und Verdunstungskälte, filtern Staub und Lärm, nehmen Kohlendioxyd auf, spenden Sauerstoff, verbessern den Wasserhaushalt und dienen somit der Gesundheit aller Bürger.

• Zum Schutz des Artenreichtums und des Mikroklimas können die Gemeinden in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25a BauGB für Vorgartenflächen die Bepflanzung und Begrünung vorschreiben.

• Nach Nr. 25a kann die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern sowie sonstigen Bepflanzungen aus städtebaulichen Gründen, zu denen auch der Umweltschutz zählt, festgesetzt werden.

Hochwasserschutz bei Starkregenereignissen
• Um die Versiegelung der besonders bei Starkregenereignissen zur Vermeidung von Hochwasserschäden benötigten Vorgärten zu verhindern, können die Kommunen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 16d BauGB im Bebauungsplan Flächen festsetzen, die auf einem Baugrundstück für die natürliche Versickerung von Niederschlagswasser freigehalten werden müssen, um Schäden durch Hochwasser und Starkregen vorzubeugen.

• Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Diese Abwägung, bei der nach § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB insbesondere auch die Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen sind, wird hinsichtlich der Verhinderung von Schäden durch Starkregenereignisse regelmäßig zugunsten des Verbots der Verschotterung ausfallen.

§ 8 Abs. 1 S. 1 BauO NRW
• Ein weiterer Regelungsansatz ergibt sich für die Kommunen aus § 8 Abs. 1 BauO NRW. Diese Norm verpflichtet in Satz 1 den Grundstückseigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten eines bebauten Grundstücks, die nicht überbauten Flächen mit gewissen Einschränkungen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit nicht durch Bebauungspläne oder andere Satzungen bereits Festsetzungen getroffen sind.

• Die Zulässigkeit einer bauordnungsrechtlichen Ordnungsverfügung mit dem Inhalt, einen Vorgarten zu begrünen, wurde etwa durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 26.04.2017 (1 KO 347/14) bestätigt.

Bauordnungsverfügungen, Pflanzgebot und Baugenehmigungen
• Die Durchsetzung der bauplanerischen Festsetzungen und des § 8 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW können durch bauordnungsrechtliche Ordnungsverfügungen sichergestellt werden.

• Bereits der § 9 Abs. 1 BauO NRW a.F. verpflichtete zur Begrünung der unbebauten Flächen, sodass die in der Vergangenheit errichteten Schottervorgärten materiell rechtswidrig sind.

• Die Pflanzfestsetzungen in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGBsind von der Kommune vor Ort selbst zu kontrollieren.

Weitere Instrumente und gute Beispiele
• Die Bauberatung eignet sich, um die Bürger darüber aufzuklären, dass die Schottergärten tatsächlich nicht unbedingt pflegeleicht sind. Nach kurzer Zeit setzt sich Moos zwischen die Steinchen und müssen Gräser und Wildkräuter entweder kostenintensiv entsorgt oder die Steinchen aufwendig gereinigt werden.

• Die Stadt Korschenbroich hat ein Förderprogramm zur Entsiegelung von Vorgärtenflächen aufgelegt. Danach sollen ab dem Haushaltsjahr 2020 Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften finanziell unterstützt werden, die ihre Vorgärten durch Rückbau von versiegelten Flächen und Schotterflächen in Grünflächen (Wildblumenwiesen, Staudenbeete, Gehölzflächen mit naturnaher Bepflanzung) wieder naturnah gestalten. Es muss eine Mindestfläche von 10 m2 zurück gebaut werden, wobei sich die Eigentümer verpflichten müssen, die Begrünung mindestens 10 Jahre zu erhalten. Die Förderhöhe beträgt 2,50 €/m2 bei einem Höchstbetrag von 500 € je Maßnahme.

• Die Gemeinde Steinhagen hat in einem neuen Bebauungsplan folgende Festsetzungen getroffen: „Pflanzgebot in Vorgärten gemäß § 9(1) Nr. 25a BauGB: Die Vorgärten sind je Grundstück mit Einzel- und Doppelhäusern in den Teilflächen WA2, WA3, WA3 und WA4* zu mindestens 50 % und bei Reihenmittelhausgrundstücken in den Teilflächen WA2 zu mindestens 25 % als Vegetationsflächen (z. B. Rasen, Gräser, Stauden, Kletterpflanzen, Gehölze) anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Kombinationen mit natürlich vorkommenden mineralischen Feststoffen (z. B. Kies, Bruchsteine, Bruchsteinmauer) sind bis zu einem Drittel der Vegetationsflächen zulässig. In den Vegetationsflächen ist nur die Verwendung von offen-porigen, wasserdurchlässigen Materialien zulässig. Dies gilt auch innerhalb des Bodenaufbaus. Wasserundurchlässige Sperrschichten wie z. B. Abdichtbahnen sind unzulässig.“ *Die Beschränkung auf Teilflächen kann wahlweise vorgenommen werden.

• Die Stadt Xanten plant verstärkt Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 16d BauGB sowie nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB, bei denen die Versiegelung der Vorgärten möglichst gering zu halten ist und jene gärtnerisch anzulegen sind. Befestigte und bekies-te Flächen sollen lediglich als notwendige Geh- und Fahrflächen zulässig sein und müssen sich in ihrer Ausdehnung auf das für eine übliche Nutzung angemessene Maß beschränken.

Das ist jetzt eine etwas selektive Auflistung. Alles andere ist nachzulesen
HIER:
https://www.gar-nrw.de/sites/default/files/redakteur/Dateien/Leitfaden-E_Vorgartengestaltung.pdf

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Flughafen: Ausstieg oder noch mindestens 7 weitere Jahre Mitgesellschafter?

By admin at 9:04 am on Thursday, October 1, 2020

Im Wirtschaftsausschuss des HSK ging es am 30. September nur um die Beteiligung des HSK am Flughafen Paderborn/Lippstadt. Auf Antrag der Flughafengesellschaft wurde in der vorletzten Woche ein Insolvenzverfahren eröffnet. 3 der 7 kommunalen Gesellschafter haben bereits den Ausstieg beschlossen. Dabei ist jetzt durch Beschlüsse des Paderborner Kreistags und des Bielefelder Rates geklärt, dass der Kreis Paderborn die Anteile der Stadt Bielefeld übernimmt. Der Paderborner Anteil an der Gesellschaft steigt dadurch um ca. 6%-Punkte auf 62,25%, und die Stadt Bielefeld zahlt ca. 2,5 Mio Euro an den Kreis.

Dieses Bielefelder Modell hatte die SBL bereits als Antrag zur letzten Kreistagssitzung eingebracht. Da der Anteil des HSK nur etwa 4% beträgt, wäre eine Zahlung an den Kreis Paderborn von knapp 1,7 Mio Euro fällig, und der HSK wäre endgültig aus der Gesellschaft ‘raus.

Im Kreistag erklärte der Landrat am 4. September noch, diese Lösung wäre ihm zu teuer. Davon scheint nun keine Rede mehr zu sein. Denn die Kreisverwaltung hat 3 Alternativen eingebracht: außer dem Bielefelder Modell (jetzt doch!) noch den Verbleib in der Gesellschaft und einen bedingten Verbleib für 7 Jahre. In diesem Zeitraum sollen für den HSK maximal dieselben Kosten anfallen wie beim Bielefelder Modell. Nach 7 Jahren soll dann ein Ausstieg möglich sein, wenn im 6. Jahr der Verlust des Flughafens über 2,5 Mio Euro liegt. Mit dem (Noch-)Landrat des Kreises Paderborn sei dieses Modell besprochen. Aber: Ab 1. November ist in Paderborn ein neuer Landrat Nachfolger im Amt, und im Paderborner Kreistag ändern sich die Mehrheitsverhältnisse, denn die CDU hat ihre absolute Mehrheit verloren.

Nach dem Gesellschaftsvertrag könnte der HSK auch einseitig seine Gesellschaftsanteile zum 31.12.2021 kündigen. Das wäre billiger, kommt aber in den Beschlussalternativen der Kreisverwaltung nicht vor.

In der Ausschusssitzung war auch der Geschäftsführer der Flughafengesellschaft anwesend. Er bestätigte auf Fragen der SBL, dass die Lufthansa in der letzten Woche die Flüge nach München mindestens bis zum nächsten Sommerflugplan komplett eingestellt hat. Damit ist ein wesentliches Standbein des Sanierungskonzepts fraglich. Derzeit findet durchschnittlich nur etwa ein Flug pro Tag statt, nach Griechenland und in die Türkei. Für das laufende Geschäftsjahr rechnet er mit einem Verlust von mehr als 10 Mio Euro. Die Liquidität ist ab Oktober nur dadurch gesichert, dass die Arbeitsverwaltung durch die Zahlung von Insolvenzgeld die Personalkosten übernimmt. Spätestens Anfang des nächsten Jahres benötigt die Flughafengesellschaft die finanziellen Sanierungsbeiträge der Gesellschafter. Ebenfalls auf Frage der SBL äußerte der Geschäftsführer, dass die Geschäftsführung nur beständige Gesellschafter haben möchte. Ein Verbleib des HSK als Gesellschafter auf Zeit (wie vom Landrat vorgeschlagen) sei daher von der Geschäftsführung unerwünscht.

Von den 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollen nur etwa 60 ihre Arbeitsplätze behalten. In der Paderborner Lokalpresse war in der letzten Woche zu lesen, dass bisher einer einen anderen Arbeitsplatz gefunden hat, im Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Paderborn.

Ein Beschluss wurde vom Ausschuss noch nicht gefasst. Nun soll in den Fraktionen weiter beraten werden, bis der Kreistag am 9. Oktober über Ausstieg oder Verbleib entscheidet. Bei der GroKo war Sympathie für den Verbleib zu spüren. Andere Fraktionen möchten lieber einen Schlussstrich ziehen, ohne weitere Risiken.
Nachdem auf Forderung der SBL der Ausschuss gestern öffentlich tagte, wird dies wohl auch im Kreistag der Fall sein.

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HSK: Betrieb des Steinbruchs Habbel in Müschede führt immer wieder zu Beschwerden – Umweltinspektionen sind vorgesehen

By admin at 11:01 pm on Saturday, September 26, 2020

Lärm, Staub und Erschütterungen
Wie die Sauerländer Bürgerliste (SBL) im August auf ihrer Homepage berichtete, gab und gibt es wegen des Betriebs des Steinbruchs Habbel in Arnsberg-Müschede durch die Fa. Ebel in den letzten Jahren immer wieder Beschwerden zumeist von Müscheder Bürgerinnen und Bürgern. Während es in früheren Jahren zumeist um Lärmbelästigungen während der Nachtstunden ging, sind heute insbesondere die dort durchgeführten Sprengungen und die damit einhergehend Staub-, Erschütterungs- und Lärmbelästigungen Beschwerdegrund.
Mehr dazu hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=9596

Fragen
Reinhard Loos, Sprecher der SBL-Kreistagsfraktion, richtete sich daher am 26.08.2020 mit 5 Fragen an den Landrat.

Antworten
Der HSK nahm die Anfrage der SBL zur Kenntnis und antwortete mit Schreiben vom 14.09.2020 und zwar so:

„Der Betrieb des Steinbruchs Habbel hat in den letzten Jahren – wie von Ihnen zutreffend dargestellt – wiederholt zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern geführt.
Allerdings muss ich Ihrem Vortrag widersprechen, dass den Beschwerden seitens der Unteren Umweltschutzbehörde nicht mit der notwendigen Sorgfalt und Entschiedenheit nachgegangen wird.

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu 1.
Haben in den vergangenen 12 Monaten unangekündigte Kontrollen des HSK im besagten Steinbruch stattgefunden? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis?

In den letzten 12 Monaten wurden 3 unangekündigte und eine angekündigte Kontrolle im Steinbruch Habbel durchgeführt. Im Rahmen einer angekündigten Kontrolle am 26.11.2019 wurde bei der „kleinen Brechanlage“ festgestellt, dass die im ordnungsgemäßen Verfahren geforderte „Entstaubungsanlage“ noch nicht fertiggestellt war. Die Fertigstellung wurde bis zum 17.12.2019 nachgewiesen. Die folgenden 3 unangekündigten Kontrollen haben zu kei-nen Beanstandungen geführt.

Zu 2.
Wie wollen Sie sicherstellen, dass der HSK als zuständige immissionschutzrechtliche Ge-nehmigungsbehörde künftige Bürgerbeschwerden zeitnah und mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet?

Die Untere Umweltschutzbehörde wird weiterhin begründete Bürgerbeschwerden zeitnah und mit der gebotenen Sorgfalt bearbeiten.

Zu 3.
Gibt es im zuständigen Amt des HSK ein entsprechendes Überwachungskonzept hinsichtlich des Steinbruchs Habbel?

Ja.

Zu 4.
Sind künftig unangemeldete, anlassfreie Kontrollen des HSK in dem in Rede stehenden Steinbruch geplant? Falls ja, wie viele etwa pro Jahr?

In 2020 war eine sog. „Umweltinspektion“ geplant. Diese konnte aufgrund der „Corona-Pandemie“ bislang nicht durchgeführt werden. Weitere anlassfreie Kontrollen sind nicht geplant.

Zu 5.
Wie will der HSK sicherstellen, dass der Steinbruchbetreiber künftig die einschlägigen im-missionsschutzrechtlichen Normen und Nebenbestimmungen aus den noch gültigen Ge-nehmigungen einhält?

Es sind regelmäßige Umweltinspektionen nach Maßgabe des Umweltinspektionserlasses NRW vorgesehen.“

Resümee
Das ziehen vielleicht die Anwohnerinnen und Anwohner von Müschede?

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Untere Naturschutzbehörde bedauert die Abholzung eines Buchenwaldes im HSK

By admin at 8:28 pm on Friday, September 25, 2020

Die Fakten
Norbert Panek, Buchenwaldexperte und Wissenschaftlicher Beirat des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI), wandte sich am 02.09.2020 mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Darin kritisierte er den „Buchen-Großkahlschlag“ im Hochsauerland.
Auch die SBL berichteten darüber, u.a. hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=9637

Fragen und Antworten
Der Hochsauerlandkreis hat auf die Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 15.09.2020 reagiert. Hier die Antwort der Unteren Naturschutzbehörde:

„Ihre in der Anfrage vom 11.09.2020 gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Ist die Untere Naturschutzbehörde über die Abholzung des Buchenwaldes am „Hohen Knochen” im Vorfeld oder im Nachhinein in Kenntnis gesetzt werden?

Die UNB des HSK wurde weder im Vorfeld noch im Nachhinein über die Abholzung des Buchenwaldes vom Eigentümer in Kenntnis gesetzt. Herr Panek hat mich mit Mail vom 11.08.2020 über die Rodungsmaßnahme informiert.

Wurde bei Ihrer Behörde eine Genehmigung für die Kahlschläge eingeholt?

Da im konkreten Fall kein Schutzgebiet betroffen ist, war die Maßnahme nicht anzeigepflichtig noch genehmigungspflichtig. Die im Landesforstgesetz vorgegebene Kahlschlagsgrenze von 2 ha Größe wurde nach Auskunft des Forstamtes „Oberes Sauerland” nicht überschritten.

Wie ist Ihre rechtliche Bewertung dieser Abholzungsmaßnahme?

Da kein Schutzgebiet betroffen ist und demzufolge auch kein Verbotstatbestand erfüllt wurde, war die Abholzungsmaßnahme rechtmäßig.

Wie bewerten Sie die Vernichtung des alten Buchenbestandes aus ökologischer Sicht?

Aus ökologischer Sicht ist es zu bedauern, dass hier in größerem Umfang Altbuchenbestände geschlagen wurden. Insgesamt wurden im Bereich des Landschaftsplanes Schmallenberg Südost einige Tausend Hektar Wald als FFH- und Naturschutzgebiete unter Schutz gestellt. Da der in Rede stehende Bereich weder in das Biotopkataster noch in andere Kartierungen schutzwürdiger Flächen aufgenommen wurde, gab es bei der Aufstellung des Landschaftsplanes vor diesem Hintergrund keine Veranlassung, den Buchenbestand unter Schutz zu stellen.

Wie bewerten Sie die Vernichtung des alten Buchenbestandes aus ökonomischer Sicht?

Die Bewertung der Vernichtung des Altbuchenbestandes aus ökonomischer Sicht obliegt dem Eigentümer und nicht der UNB des HSK. Ob die vor Ort vorgenommene Anpflanzung von Fichtenkulturen bei der aktuellen Borkenkäfersituation sowie den Trockenheitsschäden im Wald zu einem wirtschaftlichen Erfolgt führt, lässt sich aktuell nicht beurteilen.“

Kommentar eines Naturschützers
„Bedauerlicherweise befinden sich die Waldbesitzer mit der “unter 2 ha-Regel” im gesetzlichen Rahmen. Es wäre wünschenswert, wenn in diesen Zeiten der Klimakatastrophe zusätzliche Flächen als FFH oder NSG ausgewiesen würden und somit zumindest vor uns Menschen geschützt wären!!“

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“Heimathafen” stellt Insolvenzantrag früher als erwartet

By admin at 1:01 am on Tuesday, September 22, 2020

Erwartet worden war er erst für Oktober, nun soll er noch im September gestellt werden: Der Insolvenzantrag für den Flughafen Paderborn/Lippstadt. An diesem Airport ist auch der HSK als Gesellschafter beteiligt.

Wie die “Neue Westfälische” am Samstag (20.09.2020) berichtete, hat der Aufsichtsrat Bei einer außerordentlichen Sitzung am Freitag entschieden, den Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung vorzuziehen. Schon in der kommenden Woche, so heißt es, werde die Geschäftsführung den Antrag stellen.

Die Gründe dieser Entscheidung seien finanzieller Natur. Die fällige und erforderliche Restrukturierung des Betriebes werde voraussichtlich um rund 600.000 Euro billiger.

Über die Insolvenz in Eigenverwaltung soll ein Gesundschrumpfen auf eine Kapazität von rund 300.000 Passagieren pro Jahr erfolgen; früher waren es etwa 1,4 Millionben. Nur 60 von 170 Arbeitsplätzen bleiben erhalten.

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HSK: Frauen (ein bisschen) an die Macht

By admin at 5:09 pm on Thursday, September 17, 2020

Frauen im Kreistag
Der Kreistag des HSK wird mit Beginn der neuen Legislaturperiode, also ab 1. November 2020, etwas weiblicher. Die neue Quote liegt bei sage und schreibe 17 zu 37, also 31,5 % aller Kreistagsmitglieder sind weiblich.

Die bisherige absolute Mehrheitsfraktion, die CDU, besteht in naher Zukunft aus 8 Frauen und 18 Männern. Aktuell hat die CDU noch 28 Mandatsträger/innen, davon 4 Frauen. Immerhin, die CDU hat zwar nicht die Sitze aber die Frauen verdoppelt. Respekt!

Bei der SPD sieht`s für die Frauen eindeutig (noch viel) besser aus: 5 Frauen, 7 Männer. Derzeit verteilen sich die 14 Mandate der SPD noch auf 2 Frauen und 12 Männer. Was das anbelangt, geht es bei der SPD nun steil nach oben. Nicht schlecht!

Die Grünen werden diesmal wieder ihrer Quotenregelung wieder gerecht: 4 Frauen, 3 Männer. Bisher waren/sind es eine Frau und 3 Männer. Das konnte ja nur besser werden. Also: Die Grünen sind was die Frauen anbelangt einsame „Spitze“!

Von nun an geht`s bergab.
FDP: 3 Männer (Es bleibt wie es war und zwar bei den schon genannten 3 Männern.)
DIE LINKE: 1 Mann (bisher 2 Männer)
SBL: 2 Männer (bisher 2 Männer)
PIRATEN: 0 (bisher bzw. bis zum Wechsel zur FDP 1 Mann)
AfD: 2 Männer (bisher 0)
FW: 1 Mann (bisher 0)

Frauen in der SBL
Bei der SBL ist aber damit nicht aller Tage Abend. Die Sauerländer Bürgerliste beabsichtigt, wieder viele Frauen als Sachkundige Bürgerinnen in die Fraktionsarbeit einzubeziehen, so wie bisher. In der noch laufenden “alten” Wahlperiode gehören 16 Sachkundiger Bürger*Innen zur SBL-Fraktion, davon 7 Frauen. Bei der nächsten Kreistagswahl, also in 5 Jahren, gelingt der SBL im Kreistag vielleicht das, was der BBL in Brilon jetzt schon gelungen ist? Dort sind beide neuen Ratsmitglieder weiblich, und 10 von 19 Kandida*Innen bei der Ratswahl. Frauen an die Macht! Versprochen, wir arbeiten dran.

Migrant/innen im Kreistag
Die Frauenquote ist ein Aspekt. Die Quote der Migrant/innen ein anderer. Von „Vielfalt Hochsauerland“ kann ja offenbar im neuen Kreistag keine Rede sein. Bis auf eine Ausnahme (und die findet sich in den Reihen der SPD) scheint es sich bei allen neuen und alten Mandatsträgerinnen und –trägern um „Ur-Deutsche“ zu handeln? Falls wir damit falsch liegen, bitte melden und korrigieren. Danke!

Dabei hat Dr. Ahmet Arslan, der Landratskandidat der SBL, mit 3,42 % ein wirklich gutes Ergebnis eingefahren.

Nicht nur wegen dieses Wahlerfolges möchte die SBL auch in der neuen Legislaturperiode mehr Vielfalt wagen! Wer dabei mitmachen will, bitte melden! Danke!

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SBL gehört wieder mit Fraktionsstatus dem Kreistag an

By admin at 9:01 am on Wednesday, September 16, 2020

Die SBL hat es wieder geschafft, als Fraktion mit 2 Sitzen in den Kreistag des HSK einzuziehen. Lutz Wendland und Reinhard Loos haben die Mandate erhalten. Mit dem Fraktionsstatus ist das wichtigste Wahlziel erreicht. Die SBL wird wieder in allen Ausschüssen vertreten sein und kann in allen Gremien des Kreises Anträge für die Tagesordnungen stellen.
Vielen Dank an alle, die dabei mitgeholfen haben!

Das Wahlergebnis aus 2014 konnte die SBL hinsichtlich der Prozentzahl (2,99 nach 3,01 am 25.05.2014) halten, bei der Stimmenzahl (3.569 nach 3.454) sogar leicht verbessern.
Gegenüber der letzten Kommunalwahl wurde die Situation dadurch schwieriger, dass die AfD und die Freien Wähler (in 23 von 27 Wahlbezirken) neu angetreten sind. Sie sind nun ebenfalls im Kreistag vertreten, mit 2 Sitzen bzw. 1 Sitz.

Besonders erfolgreich waren die Kandidaten der SBL in Schmallenberg und in einem Briloner Wahlbezirk, mit Stimmanteilen zwischen 6,7 % und 10,4 %. Gute Ergebnisse von mehr als 4% wurden für die SBL auch in einem weiteren Briloner Wahlbezirk, in Sundern und in einem Wahlbezirk in Arnsberg erzielt.

Die CDU hat die absolute Mehrheit im Kreistag verloren und mit 26 Sitzen (von insgesamt 54) 2 Sitze weniger als bisher. Anders als bisher könnten die anderen Fraktionen nun mehr Einfluss ausüben. Ob sie das wirklich tun? Z.B. in Brilon hat der SPD-Fraktionsvorsitzende weniger als 48 Stunden nach Schließung der Wahllokale erklärt: “Unser erster Ansprechpartner ist die CDU”. Das bedeutet faktisch die Fortsetvung der bisherigen GroKo im Rat. Da wird sich manche Wähler*in fragen, warum man im HSK überhaupt noch SPD wählen soll…
Und die CDU hat im HSK einen Direktwahlbezirk verloren: Im Arnsberger Wahlbezirk 05 (Bruchhausen/Breitenbruch/Niedereimer/Schreppenberg/Wennigloh/Obereimer) hat der SPD-Kandidat die meisten Stimmen erhalten.
Die vollständigen Wahlergebnisse aller Wahlbezirke stehen hier: https://wahlen.citkomm.de/KW2020/05958000/html5/Kreistagswahl_NRW_135_Uebersicht_kwb.html

Die SBL jedenfalls wird auch in den nächsten 5 Jahren wieder aktiv im Kreistag und in den Ausschüssen mitarbeiten und auch die Aufgabe, dass der Kreistag den Landrat und die Kreisverwaltung kontrollieren soll, wahrnehmen. Wir freuen uns auch künftig über viele Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, um welche weiteren Themen wir uns kümmern sollen.

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Waldfrevel im Hochsauerland?

By admin at 6:57 pm on Friday, September 11, 2020


Der Kahlschlag …
Norbert Panek, Buchenwaldexperte und Wissenschaftlicher Beirat des Umweltverbandes Naturschutz-initiative e.V. (NI), wandte sich am 02.09.2020 mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Darin kritisierte er den „Buchen-Großkahlschlag“ im Hochsauerland.

… in der Tourismus-Region bei Winterberg …
Konkret geht es in der Veröffentlichung um die Abholzung „einer markanten Bergkuppe“ am Südosthang des „Hohen Knochen“ nahe Neuastenberg. Dort soll ein rund 30 Hektar großer, geschlossener, alter Buchenbestand in den letzten Jahren freigeschlagen und mit Fichten bepflanzt worden sein. Ein Teil der jungen Fichten sei bereits vertrocknet. Der Eingriff ließe sich auch sehr gut anhand von Satellitenbildern nachverfolgen, heißt es in der PM. Es handele sich hier um „Vernichtung von WaldLebensräumen der übelsten Art“.

… ist gut dokumentiert …
Norbert Panek dokumentiert den trostlosen Anblick nicht nur mit Worten, sondern auch mit Fotos. Sie zeigen einen Hang mit Baumstümpfen. Auf einem anderen Bild sind abgesägte Baumstämme neben einem schmalen Streifen hoher Laubbäume zu sehen.

… und das Regionalforstamt ist informiert.
Laut oben genannter Pressemitteilung ist das zuständige Regionalforstamt in Schmallenberg von Norbert Panek und der Naturschutzinitiative e.V. (NI) über den Fall informiert worden. Die NI hätte bei der Behörde eine rechtliche Bewertung eingefordert, da nach dem Landesforstgesetz Kahlschläge ab einer Größe von zwei Hektar verboten sind.

Das Ausmaß der Zerstörung ist groß.
Links zu den Pressemitteilungen vom 02.09.2020 und vom 13.08.2020 und zu Fotos, die das Ausmaß der Zerstörung zeigen:
https://www.naturschutz-initiative.de/neuigkeiten/765-02-09-2020-buchen-grosskahlschlag-im-hochsauerland-ist-unverantwortlich
https://www.bundesbuergerinitiative-waldschutz.de/2020/08/13/buchenwald-drama-im-sauerland-zerst%C3%B6rerischer-waldumbau-der-dritten-art/

Die SBL-Kreistagsfraktion stellt eine Anfrage:
Die SBL bittet mit Schreiben vom 11.09.2020 den Chef der Unteren Naturschutzbehörde, Landrat Dr. Karl Schneider, um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist die Untere Naturschutzbehörde über die Abholzung des Buchenwaldes am „Hohen Knochen“ im Vorfeld oder im Nachhinein in Kenntnis gesetzt worden?

2. Wurde bei Ihrer Behörde eine Genehmigung für die Kahlschläge eingeholt?

3. Wie ist Ihre rechtliche Bewertung dieser Abholzungsmaßnahme?

4. Wie bewerten Sie die Vernichtung des alten Buchenbestandes aus ökologischer Sicht?

5. Wie bewerten Sie die Vernichtung des alten Buchenbestandes aus ökonomischer Sicht?

Über die Antworten berichten wir – so oder so – nach der Kreistagswahl!

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Keine Ausschreibung – „Pandemie-Nebenkosten“ rund um die Kfz-Zulassungsstelle

By admin at 7:32 pm on Tuesday, September 8, 2020

Sperrgebiet
Infolge der Corona-Situation war der Publikumsverkehr in der Kfz-Anmeldestelle im Kreishaus Meschede über mehr als zwei Monate erheblich eingeschränkt. Besucher/innen, die ein Auto um-, ab- oder anmelden wollten, durften das Kreishausgebäude nicht betreten. Sie wurden von Mitarbeiter/innen der Kfz-Zulassungsstelle durch die Fenster bedient. Um den Publikumsverkehr zu regulieren und zu kontrollieren, kam auf dem Vorplatz des Verkehrsamts während dieser Zeit ein Security-Service zum Einsatz.

Teurer Service
Wie aus der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste hervorgeht, waren die Dienste des Sicherheitsunternehmens offenbar ein (für den Steuerzahler) kostspieliges “Vergnügen”. Im Umkehrschluss kann man getrost sagen, für den Security-Service hat sich der Einsatz mit Sicherheit gelohnt.

(Lästige) Fragen ….
In dem Zusammenhang „Sperrgebiet/Sicherheitsservice“ bat die SBL-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 04.08.2020 den Landrat um die Beantwortung dieser Fragen:

1. Ist vor der Auftragsvergabe an die Firma L. eine Ausschreibung erfolgt?

2. Wenn ja, hatten sich mehrere Sicherheitsdienste um den Auftrag beworben?

3. Welche Kriterien waren bei der Auftragsvergabe an L. maßgeblich?

4. Welche Aufgaben erbrachten die Mitarbeiter/innen dieser Firma?

5. Wie viele Arbeitsstunden hat die Firma L. in den letzten Monaten für den Hochsauerlandkreis im Bereich der Kfz-Zulassung geleistet?

6. Wurde dieser Sicherheitsdienst von Ihrer Verwaltung im 1. Quartal 2020 mit weiteren Aufträgen betraut? Wenn ja, mit welchen?

7. Welche Kosten hat der Einsatz dieses Sicherheitsdienstes für den HSK verursacht?

8. Wäre ein Teil dieser Kosten vermeidbar gewesen, wenn im HSK die digitale Infrastruktur für eine internetbasierte Fahrzeugzulassung besser ausgebaut wäre?

… und die Antworten
(laut Schreiben aus dem Kreishaus mit Datum vom 11.08.2020)

Zu 1 – „Eine Ausschreibung erfolgte aufgrund der besonderen Dringlichkeit nicht.“

Zu 2 – „Die Beantwortung entfällt, da keine Ausschreibung erfolgte.“

Zu 3 – „Die L. wurde aufgrund einer entsprechenden Bewerbung und als Erlaubnisinhaberin nach § 34a Gewerbeordnung sowie als DIN 77200-zertifiziertes Unternehmen beauftragt.“

Zu 4 – „Leitung der Kundenströme, Überwachung der Mindestabstandsregelungen und in Einzelfällen schlichtendes Eingreifen bei Streitereien/Rangeleien.“

Zu 5 – „Vom 24.03. bis 29.05.2020 wurden insg. 936,25 Arbeitsstunden geleistet.“

Zu 6 – „Nein.“

Zu 7 – „Die Kosten für den og. Einsatzzeitraum belaufen sich auf 25.600,88 Euro brutto.“

Zu 8 – „Die Anwendungen für die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-kfz) können nur für Fahrzeuge genutzt werden, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Das sind ca. 25% der derzeit hier zugelassenen Fahrzeuge. Bei einer vollständigen Funktionsfähigkeit der i-kfz Anwendungen wäre es daher vermutlich zu einem geringeren Kundenandrang gekommen, allerdings wären die Kundenzahlen wohl nicht so gering gewesen, dass auf den Einsatz des Sicherheitsdienstes (teilweise) hätte verzichtet werden können.“

Anmerkung:
Der Inhaber dieses Sicherheitsdienstes ist übrigens nach einem Post der CDU Bestwig vom 27.06.2020 aktives CDU-Mitglied und dort auf einem Foto gemeisam mit einem Kandidaten für den CDU-Bundesvorsitz, der in Arnsberg-Niedereimer wohnt, abgebildet…

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Vertrag mit Maulkorb

By admin at 12:08 am on Monday, September 7, 2020

Heute fand in Brilon-Petersborn eine Versammlung mit ca. 40 Bürgerinnen und Bürgern statt, die ein Lehrstück lieferte, wie Kommunalpolitik im Sauerland aussehen kann. Es ging um das Bauvorhaben eines Briloner Architekten. Er möchte auf einem 6,5 ha großen Grundstück, das bisher im städtischen Eigentum steht, eine Siedlung errichten. Zu ihr sollen etwa 20 Häuser, die als Ferienhäuser bezeichnet werden, ein Hotel und eine Gastronomie mit knapp 600 Plätzen gehören. Jedes der Häuser mit 101 qm Wohnfläche soll für 354.000 Euro verkauft werden, plus Nebenkosten.

In diesem Vorhaben spielt auch der Hochsauerlandkreis eine Rolle, worüber wir z.B. hier berichtet haben. Insbesondere geht es darum, ob das Projekt auf dem städtischen Grundstück realisierbar ist, obwohl es sich um ein sehr artenreiches und gesetzlich geschütztes Biotop handelt, das vom zuständigen Landesamt für die Ausweisung als Naturschutzgebiet vorgeschlagen wurde. Der Naturschutzbeirat im HSK hat eine Ausnahmeregelung abgelehnt, aber Kreis- und Stadtverwaltung wollen sie trotzdem durchsetzen.

Zu den bereits bekannten Besonderheiten kamen heute einige weitere hinzu.
– Ein bemerkenswertes Ergebnis: Es gibt tatsächlich politisch motivierte “Maulkorb-Verträge”. Vermutet haben wir das ja schon immer, aber in der heutigen Versammlung hat das für den Ort zuständige CDU-Ratsmitglied darüber berichtet. Er ist dort auch Ortsvorsteher und sieht das Projekt kritisch, ebenso wie ein großer Teil der Einwohner dieses Ortsteils, aber anders als seine Ratsfraktion. Und er sollte – ebenso wie einige Nachbarn des vorgesehenen Baugrundstücks – einen Vertrag unterschreiben, in dem er sich verpflichten sollte, nur positiv über das Projekt zu reden und öffentliche Kritik zu unterlassen. Das unterschrieb er nicht.

Weitere Erkenntnisse aus der heutigen Versammlung:
– Für besondere Käufer gibt es besondere Grundstückskaufpreise. Der Architekt ist zufällig auch Mitglied des Briloner CDU-Vorstandes. Der Bodenrichtwert in diesem Ortsteil liegt bei 46 Euro je Quadratmeter. Doch in diesem Fall – wie heute erstmals öffentlich bekannt wurde – beträgt der Kaufpreis laut Vertrag bisher nur 11 Euro. Der muss nur dann gezahlt werden, wenn das Bauprojekt tatsächlich verwirklicht werden kann. Und nun soll der Kaufpreis auf Wunsch des Investors sogar auf 2,50 Euro sinken. Das scheint die Ratsmehrheit mit der GroKo aus Bürgermeister, CDU und SPD unterstützen zu wollen. Es würde einen “Rabatt” von etwa 2,8 Mio Euro bedeuten…

– Eine Alternativfläche für dieses Projekt wurde laut Bürgermeister angeblich bereits seit vielen Jahren von der Bezirksregierung abgelehnt. Dabei hat die Bezirksregierung noch 2018 bei der Stadt angemahnt, dass die Stadt genau diese Alternativfläche auf ihre Eignung untersuchen solle. Das Alternativgrundstück befindet sich allerdings im Privateigentum. Zwar ist der Eigentümer bereit das Projekt zu unterstützen, aber der Kaufpreis wäre vielleicht etwas realitätsnäher als für die städtische Fläche?

– Der derzeitige Briloner Bürgermeister scheint eine selektive Erinnerung an Ratsbeschlüsse zu haben. Er argumentierte heute wiederholt damit, er habe im Jahr 2015 vom Rat ohne Gegenstimme und mit nur einer Enthaltung den Auftrag erhalten, eine Flächennutzungsplanänderung für dieses Projekt herbeizuführen. Einen solchen Beschluss gab es am 29.04.2015 tatsächlich, aber damals war dem Rat noch nichts vom Biotop bekannt, und das Projekt war anders beschrieben als jetzt. Die Stadtverwaltung hätte mehr über das Grundstück wissen müssen, hatte den Rat aber nicht darüber informiert. Als dann klar war, um was für ein wertvolles Areal es sich handelt, gab es im Rat mehrfach Anträge der Bürgerliste, die Ausweisung als Naturschutzgebiet zu veranlassen. Diese Anträge wurden von der Ratsmehrheit – auf Vorschlag des Bürgermeisters – abgelehnt. Das erwähnt der Bürgermeister nicht…

– Von den zu der Versammlung eingeladenen Bürgermeisterkandidaten von CDU und SPD war nicht zu erfahren, wie sie selbst zu diesem ungewöhnlichen Projekt stehen. Sie verschanzten sich hinter der Aussage, dass die Fachbehörden entscheiden sollten, ob das Biotop trotz des Bauvorhabens erhalten werden kann. Warum trauen sich die Kandidaten der beiden größten Ratsfraktionen nicht, als Politiker selbst eine klare Meinung zu formulieren? Die Bürgermeisterkandidatin der Bürgerliste machte deutlich, dass für sie das Bauvorhaben auf der Biotop-Fläche nicht in Frage kommt.

– Als besonderen Nutzen für den Ortsteil Gudenhagen-Petersborn nannte der derzeitige Briloner Bürgermeister, dass durch das Projekt ein Einkaufsladen geschaffen würde, den auch die Einwohner nutzen könnten.
Ob das Sinn macht, wegen eines kleinen Kiosks eine solche Anlage in einem gesetzlich geschützten Biotop zu bauen? Das klingt so, als ob jemand neben einem kleinen Bahnhof ein Stadion bauen würde, damit es dann eine WC-Anlage für die Bahnreisenden gibt… Da gibt es sicherlich geeignetere Wege für die Einrichtung eines Dorfladens!

– Sogar eine völlig abstruse Idee dient der GroKo als Argument, das Vorhaben auf dem Wunschgrundstück doch noch verwirklichen zu können. Der Investor hat angekündigt, den Oberboden des Biotops in Form von großen Soden abtragen und auf einer anderen Fläche wieder aufbringen zu wollen. Bei der Ursprungsfläche handelt es sich aber um eine sehr feuchte Nordhanglage. Der neue Ort dient bisher als Weihnachtsbaumkultur, ist sehr trocken, Südhang, mit vielen Winden, und etwa 100 Meter höher gelegen. Niemand kennt ein konkretes Beispiel, wo unter solchen Bedingungen eine Sodenverpflanzung funktioniert hätte. Trotzdem wird dies von der GroKo immer noch als taugliches Mittel für den Erhalt des Biotops dargestellt…

– Viele Bürgerinnen und Bürger im Ort lehnen das Projekt ab. Mittlerweile wurde ein Naturschutzverein gegründet. Der entwickelt eigene Ideen für den Erhalt und die Nutzung des Biotops. Und er wirbt dafür: https://www.facebook.com/Naturschutzgebiet-Gudenhagen-Petersborn-100420875080636. Gut, wenn sich Bürger*innen gegen solche Entwicklungen wehren!!

Durch solche Veranstaltungen wächst die Einsicht, dass eine Stärkung der bisherigen Oppositionsfraktionen in unseren Kommunalparlamenten dringend erforderlich ist!

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SPD – wofür steht sie?

By admin at 8:22 am on Saturday, September 5, 2020

Schon seit Jahren versucht der eine oder die andere politisch Interessierte, bei der SPD im HSK so etwas wie ein eigenes inhaltliches Profil zu entdecken – vergeblich. Nun hätte man ja erwarten können, dass in einer Kreistagssitzung, die etwa eine Woche vor einer Kommunalwahl stattfindet, so etwas erkennbar wird. Doch auch diese Hoffnung war gestern vergeblich.

Dabei gabe es in der gestrigen Sitzung des Kreistags der HSK reichlich Themen, die sich für eine Positioniernug der SPD angeboten hätten. Einige Beispiele:

1. Der Flughafen Paderborn/Lippstadt.
3 der 6 anderen kommunalen Gesellschafter haben den Ausstieg schon beschlossen, darunter am Tag vor der Kreistagssitzung der Rat der kreisfreien Stadt Bielefeld auf Vorschlag des dortigen SPD-Bürgermeisters; die SBL hatte beantragt, diesen zu übernehmen. Und die SPD fordert auch überregional einschneidende Veränderungen bei diesem Flughafen.
Doch im HSK? Kein eigener Antrag der SPD, kein Protest gegen das Verlangen von Landrat und CDU, die Entscheidung bis nach der Kommunalwahl zu verschieben…

2. Die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen.
Es ging um den Jahresabschluss 2019 des HSK. Der Landrat hatte sich mit den Rückstellungen völlig verkalkuliert: Eingeplant waren 3,3 Mio Euro, eingestellt werden mussten 10,8 Mio Euro, also 7,5 Mio Euro. Das belastet das Jahresergebnis des Kreises. Die 12 kreisangehörigen Städte und Kommunen müssen das finanzieren, mit fast 30 Euro je Einwohner zusätzlich. Die SBL hatte beantragt, endlich mal nach den Gründen für diese Fehlplanung einer wesentlichen Haushaltsposition zu schauen. Die Zusatzversorgungskasse hatte mitgeteilt, dass der Kreis Besoldungserhöhungen und personelle Veränderungen hätte mit einplanen müssen, was er nicht getan hat.
Bei der HSK-SPD gibt es jedoch keinerlei Interesse, dies aufzuklären und damit möglichen Fehlentwicklungen in der Zukunft vorzubeugen, damit die Kommunen eine tragfähige Planungsgrundlage haben. Kein eigener inhaltlicher Beitrag der SPD zu diesem Thema.

3. Die Pflegebedarfsplanung.
Landrat und Kreisverwaltung haben mit unrealistischen Annahmen geplant. Danach sollen angeblich die Zahl der über 80jährigen Einwohner*innen bis 2030 zurück gehen und der Anteil der Pflegebedürftigen sinken. Als Ergebnis werden zu wenig stationäre Pflegeplätze vorgehalten. Und zu den dringend benötigten weiteren Kurzzeitpflegeplätzen wird nur festgestellt, dass es in einigen Orten Bedarf gibt. Konkrete Maßnahmen: keine. Inhaltliche Beiträge der SPD: Auch keine.

4. Das Integrationskonzept.
Die Vorlage der Kreisverwaltung enthält viele gute Ansätze. Aber der Kreistag müsste darauf dringen, dass es mehr Sicherheit für die Arbeitgeber über die perspektive gibt, wenn sie jungen Zugewanderten einen Ausbildungsplatz zusagen. Und dass Zugewanderte auch Arbeitsplätze ausserhalb des Kreisgebiets annehmen dürfen. Und konkrete Schritte für Vereinfachungen in den Verfahren für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse eingeleitet werden.
Einziger Beitrag der SPD: Ein Hinweis auf persönliche Beziehungen… Das ist nicht die Lösung!

5. Vergabe der Restabfallbehandlung ab 2023.
Diese Vergabe erfolgte tatsächlich schon im Jahre 2020. Über die Anzahl der Anbieter und die Preisentwicklung gäbe es viel zu berichten. Aber das geht hier leider nicht, da dieser Tagesordnungspunkt nicht-öffentlich behandelt wurde. Und was macht die SPD? Auch das können wir hier leider nicht berichten…

Die Ausnahme.
Einen (!) eigenen Antrag der SPD gab es doch: Der HSK soll einen einzigen mobilen Entrindungszug selbst anschaffen, für die Bekämpfung der Borkenkäferplage! Dieser Antrag wurde in einen Ausschuss überwiesen. Über den Sinn der Maßnahme in einem Kreis mit 1.960 km2 und mehreren Mio Euro Kosten für einen solchen Zug kann man streiten…
Das war es inhaltlich mit der SPD in dieser Sitzung.
Etwas sehr wenig! Vielleicht sollte sich die SPD auch in ihrer Wahlwerbung noch mehr an die CDU anlehnen?

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SBL beantragt Ausstieg des HSK aus der Flughafen-Gesellschaft

By admin at 8:06 am on Friday, September 4, 2020

Heute tagt der Kreistag des HSK, ab 15 Uhr in der Konzerthalle Olsberg. Es geht u.a. um den Jahresabschluss 2019, um die Aktualisierung der Pflegebedarfsplanung und um die Einrichtung mehrerer neuer Bildungsgänge an den Berufskollegs des HSK.

Ein sehr wichtiges Thema ist das Sanierungskonzept für den Flughafen Paderborn/Lippstadt. Der HSK ist einer der sieben kommunalen Gesellschafter der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH. Die wirtschaftliche Lage dieses Flughafens war bereits vor der Corona-Pandemie schlecht und hat sich seitdem weiter verschlechtert. Die Liquidität reicht nur noch für etwa einen Monat, so dass nun ein Insolvenzantrag ansteht. Die Einleitung des Insolvenzverfahrens wurde vom Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter bereits beschlossen. Aus den in anderen Kreisen veröffentlichten Zahlen ist bekannt, dass der HSK etwa 1 Mio Euro als Starthilfe für die Sanierung aufbringen muss. Die generelle Perspektive des Flugverkehrs im allgemeinen und der Regionalflughäfen im besonderen ist schlecht.

In den letzten Wochen haben bereits drei der sieben kommunalen Gesellschafter ihren Ausstieg aus der Flughafen-Gesellschaft beschlossen: der Kreis Gütersloh (am 10.08.2020), der Kreis Lippe (am 27.08.2020) und die Stadt Bielefeld (am 03.09.2020).

Im Rahmen der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bielefeld am 03.09.2020 wurde nun geklärt, dass und zu welchen Bedingungen ein kommunaler Gesell­schafter aus der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH aussteigen und seine Geschäfts­anteile an den Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter übertragen kann. Die Vereinbarungen zwischen der Stadt Bielefeld und dem Kreis Paderborn wurden erst gestern am Tag der Ratssitzung getroffen. Die Stadt Bielefeld zahlt an den Kreis Paderborn für den Ausstieg etwa 2,52 Mio Euro; auf die Anteile des HSK übertragen entspricht dies 1,68 Mio Euro.

Nachdem nun der Ratsbeschluss aus Bielefeld und die konkreten Bedingungen des Ausstiegs bekannt sind, hat die SBL für die heutige Sitzung des Kreistags des HSK beantragt, diesen Beschluss auch auf den HSK zu übertragen. Der von der SBL schon lange geforderte Ausstieg aus der Flughafen-Gesellschaft ist jetzt konkret möglich und sinnvoll.

Hier der Inhalt des Antrags der SBL vom 03.09.2020:

Zum Beschlussvorschlag in der Drucksache 9/1539 stellt unsere Fraktion folgenden Änderungsantrag:

“Der Kreistag des HSK schließt sich dem Beschluss des Rates der Stadt Bielefeld in öffentlicher Sitzung vom 03.09.2020 an und überträgt ihn auf den HSK:
1. Die Stadt Bielefeld ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH sowie gegenüber ihren Mitgesellschaftern bewusst. Sie wird ihre Verpflichtungen, die sich insbesondere aus dem Vertrag über die finanzielle Beteiligung der Gesellschafter an den hoheitlichen Tätigkeiten der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH ergeben, vertragsgemäß erfüllen.
2. Die Stadt Bielefeld übernimmt keine neuen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH, die über die bereits bestehenden Zahlungspflichten hinaus gehen.
3. Die Vertreter der Stadt Bielefeld in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH werden angewiesen, den vorstehenden Beschluss der Stadt Bielefeld bei den Beschlussfassungen in den Gremien der Gesellschaft zu beachten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veräußerung und Übertragung der Geschäftsanteile der Stadt Bielefeld an der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH im Nennwert von 588.200,00 € an den Kreis Paderborn vorzubereiten. Die vollständige Beendigung von Zahlungspflichten und Haftung der Stadt Bielefeld mit Übertragung der Anteile ist dabei Voraussetzung. Der Übertragung der Geschäftsanteile an der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH an den Kreis Paderborn unter Zuzahlung eines einmaligen Betrages in Höhe von 2,517 Mio. € wird zugestimmt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Verträge auszuhandeln und abzuschließen.
Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt des positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Detmold.

Dabei sind die in den Ziffern 2 und 4 genannten Beträge um 1/3 zu reduzieren, weil die Geschäftsanteile des HSK um 1/3 geringer sind als die Anteile der Stadt Bielefeld.”

Begründung und Erläuterung:

In den letzten Wochen haben bereits drei der sieben kommunalen Gesellschafter der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH ihren Ausstieg aus der Gesellschaft beschlossen: der Kreis Gütersloh (am 10.08.2020), der Kreis Lippe (am 27.08.2020) und die Stadt Bielefeld (heute).
Im Rahmen der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bielefeld am 03.09.2020 wurde nun erstmals öffentlich bekannt, dass und zu welchen Bedingungen ein kommunaler Gesellschafter aus der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH aussteigen und seine Geschäftsanteile an den Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter übertragen kann.
Die konkreten Vereinbarungen und ihre Begründung ergeben aus der anliegenden Drucksache 11591/2014-2020/1 der Stadt Bielefeld vom 03.09.2020 und dem ebenfalls anliegenden “Vorschlag zur endgültigen Einigung zum Erwerb von Gesellschafteranteilen an der Flughafen GmbH von der Stadt Bielefeld durch den Kreis Paderborn” vom 03.09.2020. Beide Vorlagen wurden erst nach der Sitzung des Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschusses der Stadt Bielefeld erstellt, die am 02.09.2020 stattfand, sind also sehr aktuell.
Der Hochsauerlandkreis sollte ebenfalls endgültig aus dieser Gesellschaft aussteigen, um nicht absehbare und dauerhafte finanzielle Belastungen zu vermeiden, die andernfalls wegen der desolaten Lage der Gesellschaft zu erwarten sind.

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Wer bleibt über?

By admin at 10:44 pm on Tuesday, September 1, 2020

Sieben kommunale Gesellschafter hat der Flughafen Paderborn/Lippstadt bisher. Zwei von ihnen haben in den letzten Wochen bereits ihren Ausstieg beschlossen: der Kreis Gütersloh (am 10.08.) und der Kreis Lippe mit Sitz in Detmold (am 28.08.). Der dritte dürfte am Donnerstag (03.09.) folgen: Dann tagt der Rat der kreisfreien Stadt Bielefeld. Im öffentlichen Teil der Sitzung geht es um die Beteiligung der größten ostwestfälischen Stadt am Flughafen.

In der Beschlussvorlage von Bürgermeister und Verwaltung für den Rat heisst es u.a.:
“2. Die Stadt Bielefeld übernimmt keine neuen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH, die über die bereits bestehenden Zahlungspflichten hinaus gehen.
3. Die Vertreter der Stadt Bielefeld in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH werden angewiesen, den vorstehenden Beschluss der Stadt Bielefeld bei den Beschlussfassungen in den Gremien der Gesellschaft zu beachten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veräußerung und Übertragung der Geschäftsanteile der Stadt Bielefeld an der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH im Nennwert von 588.200,00 € an den Kreis Paderborn vorzubereiten. Die vollständige Beendigung von Zahlungspflichten und Haftung der Stadt Bielefeld mit Übertragung der Anteile ist dabei Voraussetzung.”

Die Stadt Bielefeld hält etwa 6 % der Geschäftsanteile am Flughafen. Im Falle der Annahme des Beschlusses sollen sie alle an den Kreis Paderborn übertragen werden, der bisher schon (mit etwa 56%) Mehrheitsgesellschafter der Flughafengesellschaft war.

In der Begründung wird ausgeführt:

“Nachdem der Betrieb des Flughafens zunächst auch wirtschaftlich erfolgreich war, sanken die Ergebnisse kontinuierlich ab, seit dem Jahr 2009 werden Verluste erwirtschaftet, die seitdem stetig ansteigen.”

“Wie der aktuellen Tagespresse zu entnehmen war, zeichnet sich nun immer deutlicher ab, dass der Flughafen Paderborn / Lippstadt aufgrund der sich in den letzten Jahren dramatisch veränderten Marktverhältnisse im Luftverkehr nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Die Verluste sind bereits im Geschäftsjahr 2019 deutlich angestiegen. Die jetzige Covid-19 Krise verschärft diese Situation um ein Vielfaches und wird den Verlust in 2020 voraussichtlich nochmals deutlich erhöhen. Die Pflicht zur Anmeldung eines Insolvenzverfahrens konnte bislang durch weitere Zusagen des Kreises Paderborn vermieden werden.
Es besteht somit Handlungsbedarf.”

“Der Flughafen GmbH droht die Insolvenz. Im Falle einer Liquidation würde der Betrieb des Flughafens Paderborn / Lippstadt dauerhaft eingestellt, die Stadt Bielefeld würde als Gesellschafterin an den entstehenden Kosten beteiligt werden.
Um die Liquidation zu vermeiden, plant die Geschäftsführung eine dauerhafte Re-Dimensionierung des Betriebes, auch in diesem Fall ist jedoch zunächst die Zuführung von Liquidität durch die Gesellschafter erforderlich, zusätzlich zu den dann weiterlaufenden jährlichen Zuschüssen der Gesellschafter. Der Anteil der Stadt Bielefeld läge in diesem Verfahren über den anteiligen Kosten einer Insolvenz mit Liquidierung der Gesellschaft.”

“Vor diesem Hintergrund unterstützt der Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter der Flughafen GmbH die Re-Dimensionierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverantwortung und ist bereit, die erforderlichen finanziellen Mittel anteilig zur Verfügung zu stellen.
Der Kreis Gütersloh ist hingegen nicht bereit, über die bestehenden Verpflichtungen hinaus weitere finanzielle Mittel für die Flughafen GmbH bereit zu stellen. Der zusätzliche Mittelbedarf für die Restrukturierung wird kritisch gesehen und es bestehen hohe Zweifel an der Zukunftsfähigkeit des Flughafens auch nach einer Re-Dimensionierung. Vor diesem Hintergrund hat der Kreisausschuss beschlossen, dass über die Konditionen eines möglichen Ausstiegs aus der Gesellschaft verhandelt werden solle.”

“Der Kreis Paderborn hat im weiteren Verlauf Kontakt zu verschiedenen Gesellschaftern, u. a. auch zu der Stadt Bielefeld, aufgenommen und eine Übernahme der Geschäftsanteile an der Flughafen GmbH angeboten. Die Konditionen einer Anteilsübertragung sind noch zu verhandeln.”

“Ohne das erforderliche Kapital wird eine Sanierung der Flughafen GmbH nicht gelingen. Der Stadt Bielefeld ist jedoch nicht daran gelegen, die Verluste der Flughafen GmbH aktuell und auch zukünftig weiter auszugleichen und weiterhin das bestehende wirtschaftliche Risiko des Betriebes mitzutragen. Vor diesem Hintergrund ist ein Ausstieg der Stadt Bielefeld aus der Gesellschaft sowie aus den bestehenden Pflichten ratsam.”

Einen Tag später, am 04.09.2020, steht dieses Thema auch im Kreistag des HSK auf der Tagesordnung. Dann hat der HSK die Chance, dem Beispiel der beiden anderen Kreise und der Stadt Bielefeld zu folgen – wie von der SBL schon seit Jahren gefordert. Da der Kreis Paderborn ja offensichtlich bereit ist, die Anteile der anderen Gesellschafter zu übernehmen, sollte er nicht daran gehindert werden!

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Betrieb des Steinbruchs bei Müschede besser überwachen!

By admin at 7:45 am on Friday, August 28, 2020

Der Betrieb des Steinbruchs Habbel in Arnsberg-Müschede durch die Fa. Ebel hat in den letzten Jahren immer wieder Anlass zu Beschwerden zumeist Müscheder Bürgerinnen und Bürger gegeben. Während es in früheren Jahren zumeist um Lärmbelästigungen während der Nachtstunden ging, sind heute insbesondere die dort durchgeführten Sprengungen und die damit einhergehend Staub-, Erschütterungs- und Lärmbelästigungen Beschwerdegrund.

Es gab unzählige Beschwerden aus der Bürgerschaft beim HSK als zuständiger immissionschutzrechtlicher Genehmigungsbehörde. Auperdem wurden Gespräche von Vertretern der seinerzeit im Rahmen der Erweiterung des Steinbruchs („Habbel IV“) gegründeten Bürgerinitiative „Kontra Habbel IV“ mit dem HSK als Behörde, aber auch mit Landrat Dr. Schneider persönlich geführt. Sie haben bislang nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der durch die Sprengungen verursachten Belastungen geführt.

Eine in den vergangenen Monaten aufgetretene Häufung von Beschwerden hat nun die Kreistagsfraktion der Sauerländer Bürgerliste (SBL) dazu veranlasst, sich mit kritischen Fragen an den Landrat zu wenden. So würde laut SBL in der Müscheder Bevölkerung auch die Vermutung ausgesprochen, dass dem HSK die auftretenden Beschwerden ziemlich egal seien. So ließen standardmäßig im Textbausteinstil abgefasste Antworten auf Beschwerden nach Ansicht der SBL zumindest vermuten, dass den vorgetragenen Beschwerden nicht mit der notwendigen Sorgfalt und Entschiedenheit nachgegangen und gegen den Betreiber im Falle etwaiger Verstöße nicht konsequent genug vorgegangen würde, schließlich ginge es hier aber um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.

SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos stellt daher in einem an den Landrat gerichteten Schreiben folgende Fragen:
1. Haben in den vergangenen 12 Monaten unangekündigte Kontrollen des HSK im besagten Steinbruch stattgefunden? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis?
2. Wie wollen Sie sicherstellen, dass der HSK als zuständige immissionschutzrechtliche Genehmigungsbehörde künftige Bürgerbeschwerden zeitnah und mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet?
3. Gibt es im zuständigen Amt des HSK ein entsprechendes Überwachungskonzept hinsichtlich des Steinbruchs Habbel?
4. Sind künftig unangemeldete, anlassfreie Kontrollen des HSK in dem in Rede stehenden Steinbruch geplant? Falls ja, wie viele etwa pro Jahr?
5. Wie will der HSK sicherstellen, dass der Steinbruchbetreiber künftig die einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Normen und Nebenbestimmungen aus den noch gültigen Genehmigungen einhält?

Roland Quentmeier und die anderen Kandidatinnen und Kandidaten der SBL für diese Region wollen alles daransetzen, dass der Steinbruch künftig im Einklang mit dem geltenden Recht betrieben wird. Sie unterstützen die Müscheder Bürgerinnen und Bürger.

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