Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wirtschaftsausschuss fordert einstimmig Erhalt der Schnellbuslinie nach Paderborn

By admin at 12:35 am on Tuesday, December 8, 2020

Zum 01.02.2009 wurde sie eingeführt, nachdem insbesondere die SBL dies gefordert hatte: Die Schnellbuslinie S80 von Brilon nach Paderborn. Über Wülfte, Alme und Wünnenberg erreichte der Schnellbus nach 62 Minuten Paderborn Hbf. Seit 2018 heisst diese Linie “S 10″ und braucht etwas länger. Gefahren wird mit sie mit Bussen der Deutschen Bahn aus Ostwestfalen-Lippe. Nun steht eine Neuausschreibung im Rahmen eines sog. Linienbündels an. Doch heute morgen erfuhr die SBL, dass der führend zuständige Nahverkehrverbund Paderborn-Höxter (nph) plant, die durchgehende Buslinie im Juli 2021 einzustellen.

S80-2009

Daher beantragte die SBL-Fraktion noch heute morgen für die heute Nachmittag sowieso stattfindende Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus eine Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt:
“- Erhalt der Schnellbuslinie S10 nach Paderborn”

Zur Begründung und Erläuterung führte die SBL in dem Dringlichkeitsantrag aus:

“Die Neuvergabe dieser Schnellbuslinie war ein Thema in den letzten Sitzungen des Kreistags am 05.06.2020 und am 05.10.2020.
Am 10.12.2020 tagt in Bad Driburg die Verbandsversammlung des für die Ausschreibung zuständigen nph. Die Sitzungsunterlagen wurden uns heute morgen bekannt.
Danach plant der nph, die durchgehende Schnellbuslinie im Juli 2021 einzustellen. Der HSK sei darüber bereits am 27.11.2020 informiert worden!
Der Ausschuss sollte heute über den Stand der Planungen informiert werden, und der Landrat sollte beauftragt werden, Maßnahmen zum Erhalt der Schnellbuslinie zu ergreifen. Sie ist die einzige direkte ÖPNV-Verbindung zwischen dem HSK und dem Kreis Paderborn.

In der Sitzungsvorlage 69/2020 (des nph) heißt es u.a.:
‘Im Bereich Bad Wünnenberg gäbe es dabei die umfangreicheren Änderungen im Vergleich zum Teilbündel Borchen:
– Linie S10 Paderborn – Bad Wünnenberg – Brilon: Aufteilung in zwei Linien
– Linie R10 Paderborn – Bad Wünnenberg: Nördlicher Teil der S10 im 120-min-Takt (Status Quo) mit konsequenter Bedienung von Haaren und Leistungsausweitungen am Wochenende und an Feiertagen

– Linie 310 Bad Wünnenberg – Brilon: Südlicher Teil der derzeitigen und ausge¬schrie¬benen Linie S10 im 120-min-Takt.’

Das reduzierte Angebot sieht also eine Linie 310 im Zweistundentakt zwischen Brilon und Bad Wünnenberg Schäferstraße vor. Bad Wünnenberg soll nur noch eine zweistündliche Direktverbindung nach Paderborn über die Linie R10 Bad Wünnenberg, Kreisel – Haaren – Paderborn erhalten, mit deutlich längeren Fahrzeiten als bisher. Da die Linie 310 nicht über die Haltestelle Wünnenberg Kreisel verkehrt, wie sich aus der der Sitzungsdrucksache beigefügten Karte ergibt, wird es keine Direktverbindung aus dem HSK nach Paderborn mehr geben.”

Die Tagesordnung wurde zu Beginn der Sitzung wie von der SBL beantragt ergänzt. In der Debatte schlossen sich Vertreter fast aller anderen Fraktionen der Forderung der SBL an und betonten die Bedeutung dieser Schnellbuslinie.

Am Ende gab es einen einstimmigen Beschluss des Ausschusses, in dem Landrat und Kreisverwaltung aufgefordert werden, sich in den Gesprächen mit dem nph für den Erhalt dieser direkten Buslinie einzusetzen. Damit ist ein erster, wichtiger Schritt gemacht!

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Kreisgesundheitsamt im Digitalen Dauer-Lockdown?

By admin at 12:18 pm on Saturday, December 5, 2020

Die Gesundheitsämter sind momentan durch die Folgen der Pandemie stark belastet. Auch im HSK helfen z.B. etwa 20 Bundeswehrsoldaten mit, damit die Arbeitsmenge überhaupt zu bewältigen ist.

Aber ist das ein Grund, die Organisation des Amtes zu vernachlässigen? Gerade in einer solchen Phase sollte es doch Aufgabe der Amtsleitung sein, die Arbeitsabläufe zu verbessern. Doch das scheint im HSK nicht zu gelingen.

Leider kommt es zu vielen Pannen, die sowohl für die Betroffenen ärgerlich sind als auch die Bekämpfung der Pandemie erschweren.
Einige Beispiele:
– Es wurden rechtswidrige “Absonderungs”-Bescheide erstellt, die keine Aussage enthielten, wann und unter welchen Voraussetzungen die “Isolierung in häuslicher Quarantäne” wieder beendet wird. Erst nach erfolgreicher Klage eines Betroffenen wurden die Bescheide geändert.
– Die Kriterien des RKI, wer wann und wie lange in Absonderung geschickt wird, wurden nicht eingehalten.
– Infizierte wurden viel zu spät in “häusliche Isolierung” geschickt (was die Infektionsrisiken deutlich erhöht).
– Kontaktpersonen von Infizierten wurden erst nach Ende ihrer Quarantänezeit erstmals über die Anordnung der Quarantäne informiert (was keinen Sinn ergibt).
– Positiv getestete Personen wurden zu einem Zeitpunkt, zu dem sie nicht mehr infektiös waren, erneut in Isolierung geschickt.
– Die Zuordnung von Kontaktpersonen zur Kategorie K1 (mit Anordnung von Quarantäne) ist teilweise fragwürdig.
Dies führt dazu, dass die Pandemie nicht bestmöglich bekämpft werden kann, und führt außerdem vielfach zu einer Erhöhung des Arbeitsvolumens, ohne dass sich daraus ein Nutzen ergibt.

Die SBL-Fraktion hatte für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 30. November den Antrag eingebracht, dass das Kreisgesundheitsamt über die Isolierungs- und Quarantänemaßnahmen berichten soll. Dies lehnte die Amtsleitung leider ab.

An den Arbeitsabläufen gibt es jedoch viel zu verbessern. Ein Beispiel:
Wenn in einer Arztpraxis ein PCR-Abstrich abgenommen wird, um zu klären, ob sich jemand tatsächlich mit Covid-19 (Corona) infiziert hat, muss in der Praxis ein Meldebogen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit vielen Einträgen per Hand ausgefüllt werden. Der wird dann an das Gesundheitsamt gefaxt. Das Ergebnis des Abstrichs erhält das Gesundheitsamt vom beauftragten Labor, ebenfalls per Fax. So erhält das Amt jede Woche etwa 7.000 Fax-Sendungen im Zusammenhang mit Corona-Tests. Deren Bearbeitung und Sortierung dauert sehr lange, vor allem wenn es darum geht, im Amt Daten aufzufinden. Denn alle empfangenen Daten müssen vom Fax abgeschrieben werden, oder es müssen Faxe aus großen Stapeln herausgesucht werden.
Die Labore und die Arztpraxen arbeiten dagegen untereinander mit Datenfernübertragung. Die Praxen haben daher immer gleich elektronischen Zugriff auf die Labordaten ihrer Patienten. Die Getesteten erhalten von fast allen Laboren einen Zettel mit einem QR-Code und können dann ihr Testergebnis sofort nach Vorliegen über die Corona-Warn-App abrufen. Im digitalen Zeitalter ist es unbegreiflich, dass Labore und Arztpraxen digital arbeiten, dass Bürgerinnen und Bürger die Corona-Warn-App nutzen sollen, das Kreisgesundheitsamt aber analog arbeitet, mit extremen zeitlichen Verzögrungen.

Es gibt eine Software für Gesundheitsämter, die diese Daten sicher und schnell verarbeiten und weiterleiten kann. “SORMAS” wurde vom Helmholtz-Institut mit Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums entwickelt. Im Ausland ist sie zur Pandemiebekämpfung bereits erfolgreich im Einsatz, ebenso wie in vielen Gesundheitsämtern in Deutschland. Das Land Niedersachsen hat beschlossen, diese Software flächendeckend einzuführen. Auch im Gesundheitsamt des Nachbarkreises Paderborn ist sie bereits im Einsatz. Sie leistet auch gute Dienste bei der Nachverfolgung und Betreuung der Kontaktpersonen.

Auf Nachfrage der SBL im Gesundheitsausschuss erklärte der hiesige Amtsleiter jedoch, dass er sie im HSK nicht einführen wolle, weil er das den Mitarbeitern nicht zumuten wolle und die Software angeblich nicht gut wäre.

Wie dringend digitale Lösungen sind, wurde vor einigen Tagen an einem konkreten Fall deutlich. Eine Ärztin im Kreisgebiet hatte das Abstrich-Ergebnis eines Bewohners einer Flüchtlingsunterkunft erhalten: er war positiv getestet. Das Ergebnis war vom Labor an das Gesundheitsamt in Meschede per Fax übermittelt worden, und auch die Ärztin sandte es dem Amt noch einmal per Fax zu. Wer die Wohnverhältnisse in Flüchtlingsunterkünften kennt weiß, dass jetzt dringender Handlungsbedarf besteht. Als die Ärztin dann auch noch im Gesundheitsamt anrief und es auffordern wollte, dass es sich um die Mitbewohner kümmern sollte, antwortete ihr der Mitarbeiter des Amtes, darum könne er sich nicht kümmern, weil er keinen Zugriff auf das Testergebnis hätte…
Aus vielen anderen Fällen ist bekannt, dass auch der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes bei Gesprächen mit Personen in Quarantäne nicht gut funktioniert.

Der Kreistag des HSK hat am 16.03.2018 eine “Digitalisierungsstrategie für die Verwaltung des Hochsauerlandkreises” beschlossen. Was nützt so eine Strategie, wenn sie in solchen Situationen nicht umgesetzt wird? Wenn es die Amtsleitung nicht schafft, dann sollten andere Verantwortliche eingreifen.

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Corona-Schutzverordnung: Ski und Rodel nicht gut

By admin at 12:41 am on Wednesday, December 2, 2020

Vorerst kein Ski-Pass und -Spass
Am 30.11.2020 entschied die NRW-Landesregierung, dass die Corona-Schutzverordnung mit Skifahren im Sauerland und allem Drum und Dran nicht kompatibel sein kann. Die Lifte im Skigebiet Winterberg bleiben nun auf jeden Fall bis zum 20.12.2020 geschlossen. Dann sieht man weiter.

Vorsicht und Voraussicht
So gesehen hätte sich die SBL-Fraktion ihre Anfrageu „Staus und Warteschlangen in den Ski-Gebieten in und um Winterberg“, die sie bereits amm 12.11.2020 gestellt hatte, vielleicht ersparen können? Sie ist aber nun mal in der Welt. Mittlerweile ist auch die Antwort aus dem Kreishaus da. Warum sollten wir Ihnen beides ersparen? Man weiß ja nie was noch kommt.

Eins nach dem anderen. Zuerst die Anfrage der SBL:

„Sehr geehrter Herr Landrat,

in den letzten Jahren ist es immer wieder zu Staus und Wartezeiten bei der Anfahrt zu den Wintersportgebieten in und um Winterberg gekommen und zu Warteschlangen vor Liften und Hütten.

Vor allem hinsichtlich der Corona-Situation möchten wir fragen:

• Gibt es seitens des HSK ein Konzept, in der Wintersport-Arena lange Wartezeiten, Staus und Menschenansammlungen zu vermeiden?

• Falls ja, um welche konkreten Maßnahmen wird es sich handeln?

• Falls nein, was wird der HSK unternehmen, um die Infektionsgefahren zu reduzieren?“

Und nun die Antwort der HSK-Kreisverwaltung, datiert auf den 23.11.2020:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage vom 12.11.2020 beantworte ich nach Abstimmung mit der Wintersport-Arena Sauerland wie folgt:

zu Frage 1)

Ein entsprechendes Konzept wurde durch die Wintersport-Arena Sauerland erarbeitet und mit dem Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises abgestimmt.

Zu Frage 2)

Die Kernpunkte des Konzeptes sind auf der Internetseite der Wintersport-Arens Sauerland unter „Aktuelles“ veröffentlicht und werden fortlaufend aktualisiert.

Bei Abfassung dieses Schreibens datiert der letzte Stand dieser Hinweise vom 17.11.2020.

Das Konzept umfasst folgende Maßnahmen:

1. In Warteschlagen und in den Liften besteht eine Mund-Nasenschutzpflicht.

2. In den Anstehbereichen ist der Mindestabstand hintereinander von 1,50 m einzuhalten. In besucherstarken Zeiträumen setzen die Skigebiete bei Bedarf Sicherheitspersonal ein, um die Maskenpflicht und den Abstand zu kontrollieren.

3. Für den Ticketvertrieb wird das Online-Angebot beworben, um das Kassengeschäft vor Ort zu reduzieren.

4. Die Wintersport-Arena-Card als Saisonticket und das Saisonticket für das Skikarussell Winterberg werden in dieser Saison nicht angeboten. Ziel der Maßnahme ist u.a. die bessere Abschätzung der tagesaktuellen Besucherzahlen und deren Steuerung mittels eines Ampelsystems.

5. 5. Tages- und 2-Tages-Tickets werden grundsätzlich auch in den anderen Skigebieten im Raum Winterberg gelten, wie z.B. Neuastenberg, Altastenberg, Züschen, etc. um über eine weitere Option zur Steuerung der Besucher zu verfügen und einer Konzentration auf das Ski-karussell Winterberg vorzubeugen.

6. Im Skiverleih gelten die gleichen Regeln wie im Einzelhandel. Die zulässigen Gästezahlen sind der Größe der Geschäftsräume angepasst. Zudem wir die Online-Buchung beworben.

7. Für die Skischulen gelten reduzierte Gruppengrößen bei fester Zuordnung. Das Zeitfenster für die Kurszeiten wird nach Möglichkeit zur Entzerrung erweitert.

8. In den Skihütten gelten die gleichen Regelns wie für die Gastronomie. Bei erneuter Öffnung der Gastronomie müssen die Abstände zwischen den Tischen eingehalten werden und beim Verlassen des Platzes besteht Maskenpflicht. Auf Apres-Ski-Angebote wird verzichtet.“

Zu Frage 3)

Die Maßnahmen des Konzeptes sind zu Frage 2) dargestellt.“

PS:
Im Skigebiet in Willingen im benachbarten Bundesland Hessen stehen auch die Lifte mindestens bis zum 20.12.2020 still.

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Unsere Ausschussmitglieder in der neuen Wahlperiode des Kreistags

By admin at 11:57 pm on Saturday, November 28, 2020

Am 6. November fand die konstituierende Sitzung des Kreistags statt, der vom November 2020 bis zum Oktober 2025 im Amt ist.
Die SBL ist wieder in allen Ausschüssen des Kreistags stimmberechtigt vertreten.

Das sind unsere aktuellen Fraktionsmitglieder:
Dr. Ahmet Arslan aus Meschede, unser Landratskandidat 2020, vertritt die SBL-Fraktion als Sachkundiger Bürger im Schulausschuss.
Mariannne Beumer aus Hallenberg, schon lange Jahre in unserer Fraktion, fungiert als Sachkundiger Bürgerin im Kreisjugendhilfeausschuss.
Dr. Thorsten Conze, unser neues Fraktionsmitglied aus Schmallenberg, ist ab sofort der Stellvertreter von Dr. Ahmet Arslan im Schulausschuss.
Gabriele Joch-Eren aus Meschede, SBL-Gründungsmitglied und Geschäftsführerin von Fraktion und SBL-Verein, wurde als stellvertretendes Mitglied in den Wahlprüfungsausschuss gewählt.
Georg Knieb aus Meschede, Gründungsmitglied der SBL, ist jetzt stellvertretendes Mitglied in zwei Ausschüssen und zwar im Ausschuss für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus und im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten. Außerdem bleibt er Mitglied im Beirat der Verbraucherzentrale.
Gudrun Koch aus Hallenberg, ebenfalls schon viele Jahre Mitglied, ist die stellvertretende Sachkundige Bürgerin der SBL im Kreisjugendhilfeausschuss.
Jens Krengel aus Arnsberg, auch ein „Newcomer“, nimmt ab sofort seinen Platz als Sachkundiger Bürger der SBL im Rechnungsprüfungsausschuss ein.
Ingo Leopold, noch eine Neuer und Gründungsmitglied der SBL Arnsberg, wurde zum einen unser Sachkundiger Bürger im Ausschuss für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus sowie in Vertretung für Reinhard Loos stellvertretendes Mitglied im Arbeitsmarktpolitischen Beirat.
Andrea Liapis aus Meschede, ihres Zeichens Architektin und Vorsitzende der Wählergemeinschaft „Meschede braucht Zukunft“ (MbZ), ist Ordentliches Mitglied im neu gebildeten Bauausschuss.
Annette Loos aus Brilon, Ärztin und frische gewähltes BBL-Ratsmitglied, vertritt die SBL 5 weitere Jahre als Sachkundige Bürgerin im Gesundheits- und Sozialausschuss. Zudem ist sie Mitglied in der Kommunalen Pflegekonferenz.
Reinhard Loos aus Brilon, Gründungsmitglied der Sauerländer Bürgerliste, wurde wieder zum Sprecher der SBL-Kreistagsfraktion gewählt. Das Kreistagsmitglied lässt demnächst – außer im Kreistag und Kreisausschuss – auch weiter als Stellvertreter im Gesundheits- und Sozialausschuss, als beratendes Mitglied im Ausschuss für Ausschuss für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus und in mehreren anderen Gremien von sich hören.
Stefan Rabe aus Medebach, bisheriges SBL-Kreistagsmitglied, vertritt die Belange unserer Fraktion ab sofort als stellvertretender Sachkundiger Bürger im Bauausschuss und als Mitglied im Wahlprüfungsausschuss. Außerdem wurde er in den Verwaltungsrat der Sparkasse wieder gewählt.
Edith Schlömer-Bracht, unser langjähriges Fraktionsmitglied aus Brilon, bleibt auch in der neuen Legislaturperiode die Sachkundige Bürgerin der SBL im Kulturausschuss.
Dorothea Schulte-Huermann aus Sundern ist unsere neue stellvertretende Sachkundige Bürgerin im Kulturausschuss.
Matthias Schulte-Huermann, unser SBL-Urgestein und ehemaliges Ratsmitglied in Sundern, nimmt wieder seinen Platz im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten ein.
Gerd Stüttgen, früheres NRW-Landtagsmitglied, Mitbegründer der SBL-Arnsberg und für die SBL Mitglied des Rates der Stadt Arnsberg, wurde stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss.
Lutz Wendland, das neue Kreistagsmitglied und stellvertretender SBL-Fraktionssprecher sowie MbZ-Ratsmitglied in Meschede, finden wir ab sofort auch als Mitglied im Kreisausschuss und als stellvertretendes Mitglied im Ältestenrat und in verschiedenen anderen Gremien.
Stefan Wiese, langjähriges Mitglied unserer Kreistagsfraktion und UWG-Stadtratsmitglied aus Schmallenberg, vertritt die SBL nun als Sachkundiger Bürger im Betriebsausschuss.

Etwas Statistik
11 Männer und 7 Frauen bilden die SBL-Fraktion. Damit verpassen wir (knapp) die Grüne Frauenquote. 
Von unseren 18 Fraktionsmitglieder kommen 3 aus Arnsberg, 3 aus Brilon, 2 aus Hallenberg, 1 aus Medebach, 5 aus Meschede, 2 aus Schmallenberg, 2 aus Sundern.

Wir freuen uns auf die nächsten 5 Jahre im HSK-Kreistag! Vielen Dank an alle, die uns über die Jahre unterstützt und die Treue gehalten haben!

Wir werden weiterhin auf diesen Seiten – und dort, wo man unsere Pressemitteilungen veröffentlicht – über aktuelle und bemerkenswerte Entwicklungen und Ereignisse im Zusammenhang mit der Politik im HSK berichten, Und wir werden uns weiterhin einsetzen vor allem für Soziales, Ökologie, Demokratie und Transparenz!

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Hoher Inzidenzwert im HSK – SBL stellt zwölf Fragen und eine Forderung für den Gesundheits- und Sozialausschuss

By admin at 12:25 am on Friday, November 20, 2020

Reinhard Loos, Sprecher der SBL-Kreistagsfraktion, stellte am 15.11.2020 aus aktuellem Anlass einen Antrag für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses, der voraussichtlich am 30.11.2020 tagt. Sein Antrag lautet:

• Bericht über die Anordnung von “Absonderungsmaßnahmen” nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Kreisgesundheitsamt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Dazu schreibt der SBL-Sprecher:
„Die Isolierung von akut an Covid-19 infizierten Personen und die Quarantäne für enge Kontaktpersonen ist sicherlich richtig und wichtig, um dadurch weitere Infektionen zu verhindern. Sie bedeutet jedoch für die Betroffenen eine sehr starke Einschränkung. Daher sollten solche Maßnahmen die einschlägigen rechtlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen.“

Die SBL-Fraktion beantragt, dass im Bericht insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden soll:

1. Wie viele Personen wurden bisher im HSK als Corona-Infizierte unter häusliche Isolierung gestellt?

2. Wie viele Personen wurden bisher als Kontaktpersonen K1 unter häusliche Quarantäne gestellt?

3. Wie verteilten sich die Dauern der Absonderung (Isolierung oder Quarantäne)? Nach welchen Zeitdauern und unter welchen weiteren Voraussetzungen erfolgte eine Beendigung der Isolierung bzw. Quarantäne und wann erfolgt sie aktuell?

4. Nach welchen Kriterien wird vom Gesundheitsamt des HSK zwischen K1- und K2-Personen unterschieden?

5. Wann erhielten die betroffenen Personen die einschlägigen Bescheide über ihre “Absonderung”? Gelang es, die Bescheide zeitnah zuzustellen?

6. In wie vielen Fällen kam es vor, dass in Quarantäne geschickte Personen erst nach Ende der Quarantänezeit vom Gesundheitsamt die erste Information über die angeordnete Quarantäne erhielten, weil Sie vorher weder eine telefonische noch eine schriftliche Aufforderung erhielten?

7. Für wie viele Personen wurde zunächst eine Beendigung und dann eine Verlängerung der Isolierung angeordnet? Warum erfolgte dies?

8. Fließt der ct-Wert bei positiven Testergebnissen in die Bewertung ein? Das RKI hält Personen mit einem ct-Wert von >30 bzw. >32 für nicht infektiös.

9. Müssen Personen in Quarantäne, die zuvor schon eine Covid-Infektion durchgemacht haben bzw. schon vorher einmal positiv getestet waren? Nach welchen Kriterien? Für welche Dauer?

10. Wie viele “Absonderungs”-Bescheide wurden erstellt, die nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Arnsberg in einem einschlägigen Verfahren rechtswidrig sind, weil sie den Kriterien des RKI widersprechen und keinen Modus für die Beendigung der “Absonderung” enthielten? Wie viele dieser Bescheide wurden korrigiert? Welche negativen Folgen hatten diese rechtswidrigen Bescheide für Betroffene? Welche Hindernisse bestanden für das Kreisgesundheitsamt, von vorneherein rechtmäßige Absonderungs-Bescheide zu erstellen?

11. Welchen Stellenwert haben Schnelltests für Quarantäne-Anordnungen bzw. -Aufhebungen? Welchen Stellenwert haben Schnelltests für das Screening von Kontaktpersonen?

12. Wie viel Personal des HSK ist im Corona-Fallmanagement eingesetzt? Wie werden die Wochenenddienste besetzt? Können dabei die regulären Arbeitszeiten eingehalten werden? Wie gestaltet sich die Unterstützung durch die Bundeswehr?

13. Authentischer Bericht einer Fallmanagerin/eines Fallmanagers (also einer Mitarbeitergruppe, die derzeit außergewöhnlich stark belastet ist) über ihre/seine Tätigkeit.”

Anlass für die meisten der gestellten Fragen sind konkrete Erfahrungen, die in den letzten Wochen von Betroffenen an die SBL-Fraktion heran getragen wurden. Dafür, dass im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie in diesem Amt manches nicht gut funktioniert, sind nicht die Sachbearbeiter*innen im Gesundheitsamt verantwortlich, und es hängt auch nicht mit ihrer hohen Arbeitsbelastung zusammen. Zuständig ist die Amtsleitung. Es besteht Handlungsbedarf, um die Abläufe zu verbessern. So gibt es z.B. im Sinne eines Infektionsschutzes keinen Sinn, wenn eine “Kontaktperson” von der für sie angeordneten Quarantäne erstmals erst dann unterrichtet wird, wenn der Quarantänezeitraum bereits zu Ende ist. Oder wenn die “falschen” Personen in Isolierung geschickt oder belassen werden, weil das Kreisgesundheitamt andere Regelungen anwendet als vom Bundesgesundheitsamt (RKI) vorgegeben.
Zu den notwendigen Verbesserungen kann und soll die Berichterstattung im zuständigen Fachausschuss beitragen.

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Unerfreulicher Spitzenwert

By admin at 1:04 am on Tuesday, November 17, 2020

Einen unerfreulichen Spitzenwert hat der HSK im Vergleich mit den acht umliegenden Kreisen erreicht: Er weist aktuell den höchsten Inzidenzwert bei den Covid-19-Erkrankungen auf.

Das RKI meldet heute für den HSK eine 7-Tage-Inzidenz von 195,9 auf 100.000 Einwohner. Es wurde also in den letzten 7 Tagen für etwa 2 von 1.000 Einwohnern des Kreises eine neue Coronainfektion festgestellt. Insgesamt sind es bisher 2.480 Betroffene, also etwa 1% der Bevölkerung des Kreises.

Die aktuelle “Inzidenz-Tabelle” im Vergleich mit den umliegenden Kreisen:
HSK 195,9
Märkischer Kreis 159,7
Unna 146,6
Siegen-Wittgenstein 136,1
Olpe 123,2
Paderborn 121,2
Waldeck-Frankenberg 113,2
Soest 90,1
Höxter 89,8

Der HSK ist weist unter den 53 Kreisen in NRW mit 133 Einwohnern je Quadratkilometer die zweitgeringsate Siedlungsdichte auf, nach dem Kreis Höxter. Vor diesem Hintergrund ist der sehr stark gestiegene Inzidenzwert besonders bedenklich. Im Durchschnitt für NRW beträgt die Siedlungsdichte 526 Einw/qkm und liegt damit bei etwa dem Vierfachen des HSK. Der aktuelle Inzidenzwert für NRW beträgt allerdings “nur” 164,6.

Die Fallzahl im HSK liegt aktuell bei 515 positiv Getesteten, also bei 2,0 je 1.000 Einwohner. Unter den Gemeinden liegen Bestwig (5,7), Winterberg (3,5) und Meschede (3,1) deutlich über dem Kreisdurchschnitt. Es gibt allerdings keinen so extremen Anstieg des Inzidenzwertes in einer Gemeinde, wie er in Brilon vor drei Wochen mit 259 auftrat.

Solche Zahlen legen eine Suche nach den Ursachen für die besorgniserregende Entwicklung nahe. Die sind nicht eindeutig zu bestimmen, und es gibt sicherlich nicht nur eine. Zur Entwicklung beitragen könnte, dass das Kreisgesundheitsamt die Kontakte von Infizierten nicht mehr zeitnah verfolgen kann, und dass Bescheide über Quarantäne vom Kreisgesundheitsamt viel zu spät versandt werden. So erhielten z.B. in diesem Monat eine Mutter und ihre zwei Kinder die Bescheide über ihre “Absonderung” erst einen Tag nach dem Ende der Quarantänezeit; eine vorherige telefonische Information an die Mutter war auch nicht erfolgt.

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Digitalisierung: Ja. Nachhaltigkeit und Muslime: Nein

By admin at 12:55 am on Saturday, November 7, 2020

So lässt sich das Ergebnis der heutigen Abstimmungen im Kreistag über die Anträge der SBL zu den Ausschüssen zusammenfassen.

Auf Antrag der SBL beschloss der Kreistag, dass in den Namen des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus nun auch der Themenbereich “Digitalisierung” aufgenommen wird.

Ein weiterer Antrag betraf den Namen der Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten: Er sollte um die “Nachhaltigkeit” ergänzt werden, die auch im kommunalen Bereich immer wichtiger wird. SPD, Grüne und Linke unterstützten den Antrag der SBL, aber der Block CDU/FDP, der zusammen über 30 von 55 Stimmen im Kreistag verfügt, nicht. Daher findet die Nachhhaltigkeit weiterhin keine Beachtung in den Namen der Ausschüsse.

Kontrovers verlief die Diskussion über die Aufnahme je eines weiteren beratenden Mitglieds in den Jugendhilfeausschuss und in den Schulausschuss. In diesen für Kinder und Jugendliche besonders wichtigen Themenbereichen entsenden bisher die katholisch und die evangelische Kirche je einen Vertreter. SBL und Linke hatten beantragt, auch die islamischen Religionsgemeinschaften mit einer/einem gemeinsamen Vertreter*in zu berücksichtigen, denn auch die Angehörigen dieser Religionen spielen eine wichtige Rolle für die Jugend- und Schulpolitik. Voraussetzung sollte sein, dass sich alle islamischen Gemeinden und Vereine auf einen Vertreter für jeden Ausschuss einigen. Doch das passte CDU/FDP und AfD offensichtlich nicht in ihr HSK-Weltbild, obwohl es in anderen Kreisen selbstverständlich ist. Erschreckend war die Wortwahl des AfD-Vertreters in seiner Argumentation, fast genau so erschreckend, dass sich die Argumentationen von CDU und FDP davon nicht wesentlich unterschieden. Da scheint man Angst zu haben, dass dadurch “Kriege” in die Gremien getragen würden????????

Unproblematisch waren dagegen die Wahlen zu den Ausschüssen und anderen Gremien. Die Fraktionen hatten sich vorher auf einen einheitlichen Wahlvorschlag für alle Gremien außer für den Kreispolizeibeirat verständigt, der alle Interessen ausgewogen berücksichtigte. Es kam daher nur zu einer einzigen Wahl für die Gremien auf Kreisebene.
Die SBL ist auch in der neuen Wahlperiode in allen Ausschüssen des Kreistags stimmberechtigt vertreten, außerdem z.B. im Sparkassenzweckverband der Sparkasse Hochsauerland und im Kreispolizeibeirat. Der gemeinsame stimmberechtigte Vertreter von SBL und Linken im Kreisjugendhilfeausschuss ist wie bisher Dietmar Schwalm. Erstmals gehört mit SBL-Sprecher Reinhard Loos nun ein ausgebildeter Informatiker als Kreistagsmitglied der Verbandsversammlung der kommunalen Datenverarbeitungsgesellschaft Südwestfalen IT an.

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Heute konstituiert sich der neue Kreistag

By admin at 9:55 am on Friday, November 6, 2020

Heute findet die konstituierende Sitzung des Kreistags statt. Sie beginnt bereits um 13 Uhr in der Konzerthalle in Olsberg. Inhaltliche Punkte stehen heute nicht auf der Tagesordnung. Aber es werden die (voraussichtlich 3) stellvertretenden Landräte gewählt, es werden die Ausschüsse des Kreistags gewählt und es werden die Gremien und Organe von Gesellschaften besetzt, an denen der HSK beteiligt ist.

Wenn (wie gestern in Brilon erlebt) ein Bürgermeister nicht in der Lage ist, die Konstituierung ordentlich vorzubereiten, kann das eine sehr lange und kontroverse Sitzung werden, mit vielen Wahlen und Diskussionen. Für den Kreistag sind solche Probleme heute nicht zu erwarten. Hier gab es bei den Vertretern aller Fraktionen das große Interesse, die Sitzung gemeinsam und fair vorzubereiten, unter aktiver Mitarbeit der SBL.

Die SBL kann damit rechnen, als Fraktion wieder in alle Ausschüsse und weiteren Gremien stimmberechtigte Mitglieder entsenden zu können. Sie hat aus vielen Städten und Gemeinden des HSK zahlreiche sachkundige Bürgerinnen und Bürger für diese Positionen vorgeschlagen. Diese werden dadurch Mitglieder der SBL-Fraktion. Durch die Mitarbeit in den Gremien und in den Fraktionssitzungen werden auch die interkommunale Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch gefördert.

Über die Ergebnisse der Wahlen zu den Ausschüssen und Gremien werden wir berichten.

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„Armutszeugnis“ – NABU NRW kritisiert die Landesregierung

By admin at 5:52 pm on Sunday, November 1, 2020

Gerne veröffentlichen wir hier folgende PM des Naturschutzbundes (NABU) vom 29.10.2020 zum Entwurf des Landeshaushaltes 2021

„Landesregierung kommt ihrer Verantwortung für den Schutz der Natur und Umwelt nicht nach”

NABU NRW: Land muss zur Zukunftssicherung mehr in den Erhalt der Artenvielfalt investieren

Düsseldorf – Ein Armutszeugnis, das sich die Landesregierung da selbst ausstelle, angesichts des anerkannten, besorgniserregenden Artenschwundes, so bewertete der NABU NRW heute den Entwurf des Landeshaushaltes der Landesregierung für das Jahr 2021. Während in anderen Bundesländern die Naturschutzetats erhöht werden, um dem Artenverlust mit deutlichen Maßnahmen entgegen zu wirken, stagniere der Naturschutzhaushalt in Nordrhein-Westfalen. „Die zwingende Notwendigkeit unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren, wird von der Landesregierung schlichtweg ignoriert“, sagte Dr. Heide Naderer, Landesvorsitzende des NABU NRW. Der Naturschutzhaushalt des Landes müsse unbedingt und deutlich erhöht werden.
 
Während die Gesamtausgaben des Landes NRW seit 2013 um etwa 30% gestiegen seien, verharre der Naturschutzetat in NRW unverändert auf niedrigem Niveau. „In einer sich dramatisch verändernden Umwelt, kommt das faktisch einem Rückzug der Landesregierung aus der wachsenden Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt gleich“, so Naderer weiter. Der Haushaltsentwurf der Landesregierung mit diesem viel zu geringen Ansatz für Umwelt und Natur sei genau das Gegenteil von dem, was heute notwendig ist. Der NABU erwarte von der Landesregierung deshalb nicht nur einen systematischen Politikansatz zur Prävention drohender, weiterer Krisen unserer natürlichen Umwelt, sondern die damit einhergehende, finanzielle Umsetzung vordringlicher Maßnahmen.
 
Eine der zentralen Aufgaben bestehe darin, die letzten Refugien für die Natur zu schützen. Es müsse eine deutliche Mittelerhöhung für die Ausweisung, die Pflege und den Erhalt von Schutzgebieten in NRW geben, forderte Naderer. Zudem sei die Einrichtung eines Sonderprogramms Biologische Vielfalt umgehend erforderlich, um Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt schnellstmöglich in die Praxis umsetzen zu können. Der NABU fordere die Landtagsfraktionen daher auf, den Ansatz für den Naturschutz beginnend mit dieser Legislaturperiode schrittweise um jährlich 30 Millionen Euro zu erhöhen, um den Bedrohungen durch den Artenverlust in NRW entgegenwirken zu können.
 
Der sich faktisch „im freien Fall“ befindende Naturschutzhaushalt des Landes passe jedoch zu den weiteren „Entfesselungs“-Vorhaben der schwarz-gelben Landesregierung, konstatierte die NABU-Landeschefin. Hier sei im Wesentlichen eine weitere Vereinfachung bei der Genehmigung von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen verfügbarer Flächen vorgesehen, die zu einem weiteren, hemmunglosen Abbau der Naturressourcen führen wird.
 
Die auch vom NABU NRW initiierte und getragene Volksinitiative Artenvielfalt NRW will dieser organisierten Unverantwortlichkeit der Landesregierung entgegenwirken. Sie setzt sich unter anderem ein für mehr Artenvielfalt, Schutz von Freiflächen und Lebensräumen sowie einer nachhaltigen Nutzung von Ressourcen. Mehr Informationen finden sich unter
www.artenvielt-nrw.de

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Tierschutzorganisation PETA kritisiert neues Jagdgesetz

By admin at 11:58 pm on Monday, October 26, 2020

Wirtschaft – wie immer – first?
Einseitige Ausrichtung auf Monokulturen und Ertragsmaximierung führten dazu, dass viele Grundeigentümer, Landwirte und Förster ein wirtschaftliches Interesse an der Dezimierung der Wildtierpopulationen haben. Tiere aus wirtschaftlichen Gründen zu töten, sei aus Sicht des Tierschutzes untragbar, so die Meinung von PETA veröffentlicht in einer PM vom Oktober 2020.

Novellierung des Jagdgesetzes?
PETA Deutschland hatte am 25. September 2020 das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angeschrieben, mit der Bitte um eine Stellungnahme des Ministeri-ums zum ersten Entwurf der geplanten Änderung in Bundesjagd- und Bundesnaturschutzge-setz.

Tierschutz – wie immer – last?
Wie die Tierschutzorganisation auf ihren Seiten publiziert, plant die Bundesregierung, das Bundesjagdgesetz möglicherweise noch 2020 zu erneuern:
„Der von Julia Klöckner im Juli 2020 vorgestellte neue Entwurf ist aus Tierschutzsicht jedoch problematisch – er würde viele extrem grausame Jagdpraktiken weiterhin erlauben und dadurch für massives Tierleid sorgen. Wir von PETA fordern die Regierung im Namen der Tiere dazu auf, den Gesetzentwurf zurückzuweisen und die Chance zu nutzen, ihn im Sinne der Tiere mit den hier genannten fünf Punkten noch einmal zu überarbeiten.“ …

Abschüsse nach Gutdünken?
… „Unter anderem sollen in der Gesetzesnovelle Rehe, wie bereits Wildschweine, zum unlimitierten Abschuss freigegeben werden. Das soll dem natürlichen Gleichgewicht zwischen Wald und Wildtieren dienen. Dass sich das Ökosystem Wald jedoch sehr gut ohne das Töten von Tieren regulieren kann, wird im Gesetzesentwurf bisher ignoriert. Entsprechend abstrus ist der Gedanke, das Töten von Rehen ohne jede Obergrenze gesetzlich zu verankern. Sogar der Jagdverband kritisiert den neuen Entwurf: Durch den Plan, Rehabschüsse ohne Mindestzahl einführen zu wollen, stelle dieser Rehe als Schädlinge des Waldes dar – was nicht der Wahrheit entspricht. Denn: Wildtiere sind keine Bedrohung für den Waldbestand in Deutschland, stattdessen sollte die Art des schonungslosen Bewirtschaftens der Natur komplett neu überdacht werden.“

Neue Verbote?
PETA fordert:
1. Die Baujagd sowie die Jagd mit Fallen müssen verboten werden.
2. Die Jagdhundeausbildung am lebenden Tier ist zu untersagen.
3. Die Jagd auf Fuchs und Marder muss sofort verboten werden.
4. Die Jagd auf Hunde und Katzen ist zu verbieten.
5. Die Jagd auf sämtliche Vogelarten muss untersagt werden.
Das ist die Sicht von PETA. Wir können ihr durchaus was abgewinnen.
Frage
Wie sehen das die Jägerinnen und Jäger, Förster und Waldbauern im Sauerland?

Link zu PETA
https://www.peta.de/neues-jagdgesetz

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Stadt Arnsberg soll Einwohnerfragestunden im Rat einführen

By admin at 2:01 pm on Thursday, October 22, 2020

Auf den Tagesordnungen des Rates der Stadt Arnsberg gibt es bisher keine Einwohnerfragestunden als Standard. Das soll sich ändern.
Gerd Stüttgen, Ratsmitglied der SBL, hat an den Bürgermeister einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordung des Rates gestellt.

In der Geschäfts steht bisher zur Beteiligungsmöglichkeit der Einwohner*innen:
“Der Rat kann beschließen, dass eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächstfolgenden Ratssitzung aufgenommen wird.”
Eine Einwohnerfragestunde findet also nur im Ausnahmefall statt.

Künftig soll es dort heißen:
“Zu Beginn jeder Sitzung des Rates steht eine Einwohnerfragestunde auf der Tagesordnung, sofern der Rat nicht im Einzelfall für die nächstfolgende Sitzung eine abweichende Regelung beschließt.”

Zur Begründung weist das Ratsmitglied der SBL darauf hin, dass gerade in der heutigen Zeit eine erhöhte Transparenz kommunalpolitischen Wirkens und kommunalpolitischer Entscheidungen sowie vermehrte Bürgerbeteiligung unabdingbar ist, um u. a. auch dem Phänomen der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.
Durch die vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung könnte dem durch ein relativ niederschwelliges Angebot einer Einwohnerfragestunde entgegengewirkt werden und gleichzeitig auch mehr Akzeptanz für insbesondere schwierige Entscheidungen erreicht werden.
Einem Missbrauch dieses Instruments könnte durch entsprechende Verfahrensregeln entgegengewirkt werden. Ein solcher ist aber auch nicht zu befürchten.

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Kaum noch Laubwälder im Hochsauerland, stattdessen „Forstplantagen-Philosophie“?

By admin at 3:54 pm on Wednesday, October 21, 2020

Junge Fichten anstatt alter Buchen
Vielleicht erinnern Sie sich? Vor einem Monat veröffentlichte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) auf ihrer Internetseite und ihrer Facebook-Seite zwei Berichte über die schrittweise Abholzung eines Buchenwaldes am Südosthang des „Hohen Knochen“ nahe Neuastenberg. Hier soll in den letzten Jahren ein rund 30 Hektar großer, geschlossener, alter Buchenbestand freigeschlagen und mit Fichten bepflanzt worden sein. Einige dieser jungen Fichten sind mittlerweile aufgrund des Regenmangels wohl schon vertrocknet.

Umweltschützer, SBL, UNB
Die SBL-Kreistagsfraktion schaute sich die vom Buchenwald-Experten Norbert Panek ins Netz gestellten Fotos vom gemetzelten Buchenwald an und erkundigte sich dann schriftlich beim Landrat bzw. bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Hochsauerlandkreis nach deren Bewertung des Kahlschlags.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=9637

Die UNB antwortete, sie sei vom Eigentümer weder im Vorfeld noch im Nachhinein über die Abholzung des Buchenwaldes in Kenntnis gesetzt worden. Erst durch Herrn Panek wäre die Behörde im August 2020 über die Rodungsmaßnahme informiert worden. Die UNB führt weiter dazu aus, dass im konkreten Fall kein Schutzgebiet betroffen sei und daher die Maßnahme weder anzeige- noch genehmigungspflichtig ist. Aus ökologischer Sicht sei die Maßnahme zu bedauern!
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=9657

Umweltverband, Regionalforstamt und Kritik an Behörden und Ministerium
Der Umweltverband Naturschutzinitiative (NI) wandte sich offenbar an das zuständige Regionalforstamt in Schmallenberg. Die PM des Umweltverbands zur Stellungnahme des Regionalforstamts stellen wir hier auf den Seiten der SBL gerne ein:

„Das Forstamt Schmallenberg räumt zwar ein, dass „die Wiederaufforstung mit reiner Fichte nicht der forstfachlich sinnvollen Vorgehensweise“ entspreche, jedoch sei der „waldbesitzende Unternehmer nicht verpflichtet, dem forstbehördlichen Ratschlag zu folgen.“
Schlimmer noch: „Die Kahlschläge erfolgten, wie eine Prüfung durch das Forstamt und die Naturschutzbehörde ergab, unter Beachtung der forstrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorgaben NRWs und sind damit nicht gesetzeswidrig“, so das Regionalforstamt.
Nach Feststellung des Forstamtes seien die „Einschlagmaßnahmen“ zudem bereits „vor mehreren Jahren“ erfolgt. „Satellitenbilder und weitere Fotos belegen jedoch, dass noch im letzten Sommer Buchen eingeschlagen wurden“, so Norbert Panek, Wissenschaftlicher Beirat des Umweltverbandes Naturschutzinitiative (NI) und Buchenwald-Experte.

Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI) und Norbert Panek reagierten auf die Stellungnahme des Forstamtes mit Verwunderung und Unverständnis. Dass Buchenwälder immer noch – mitten in Deutschland – aktiv und völlig unbehelligt vernichtet und zu Fichten-Äckern degradiert werden könnten, stelle letztlich eine Bankrotterklärung des zuständigen Ministeriums und der verantwortlichen Behörden dar. Die Gesetze sanktionieren das Prinzip der Kahlschlagwirtschaft offensichtlich nicht, sie legalisieren es sogar. Vor allem private Waldbesitzer wie hier, nutzen dieses Defizit offenbar schamlos aus.

Sinnbild für eine Forstplantagen-Philosophie
„Der Eingriff mag zunächst als ein „dramatischer Einzelfall“ erscheinen, ist aber im Grunde symptomatisch für den gesamten immer noch gängigen Dreiklang der deutschen Forstplantagen-Philosophie: kahlschlagen – räumen – aufforsten“, so Neumann und Panek. Der der Agrarwirtschaft entlehnte Nutzungsrhythmus habe sich seit 200 Jahren kaum geändert. Die klassische Forstwirtschaft sei in ihrer Denkweise erstarrt, habe sich von der Natur nahezu komplett abgewendet. Panek: „Der „Wald“ wird reduziert auf eine Ansammlung von nutzbaren Bäumen, neuerdings im Zeichen des Klimawandels von sogenannten „klimatoleranten“ Baumarten. Und alles soll jetzt „gemischt“ sein, egal, ob standortgerecht oder nicht – ein künstlich angelegtes Forst-Sammelsurium ausgewählter Exoten. Oder man greift doch noch mal, wie am „Hohen Knochen“, auf Altbewährtes zurück – die Fichte, der erklärte Brotbaum der deutschen Forst- und Holzindustrie. Und dies wohlwissend, dass diese Baumart die Klimaerhitzung auf Standorten außerhalb ihres natürlichen Areals in Mitteleuropa in den nächsten 20 Jahren nicht überleben wird.“ Die Pflanzungen im Hochsauerland seien Sinnbild für eine Forstwirtschaft, die sich vom Prinzip der Nachhaltigkeit und ihrer selbst verordneten „Ordnungsmäßigkeit“ längst verabschiedet habe.

Gesetzesnovelle dringend notwendig
Der Kahlschlag am „Hohen Knochen“ habe gezeigt, so Neumann, dass es offensichtlich keine wirksame Rechtsgrundlage für ein klares Kahlschlagverbot im Landesforstgesetz gebe. Dies sei gerade auch im Hinblick auf die aktuelle Waldsituation unverantwortlich und das in NRW gültige Waldgesetz eine „komplette Augenwischerei“. Hier müsse dringend nachgebessert und in dem Gesetz ein generelles Verbot von Kahlschlägen sowie entsprechende Sanktionierungsinstrumente gesetzlich verankert werden, so Neumann. Wie zwischenzeitlich aus einer Landtagsanfrage der Partei Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, wolle die Landesregierung „den in Rede stehenden Kahlhieb eingehend nach den Maßgaben des Forst- und Naturschutzrechts prüfen.“ Vor diesem Hintergrund werde auch ein etwaiger Änderungsbedarf der forstrechtlichen Kahlhiebsbestimmungen geprüft.
Panek fordert zudem einen Pauschalschutz für bestimmte Buchenwald-Typen im Landesnaturschutzgesetz. Intakte Buchenwälder seien mittlerweile sowohl landes- als auch bundesweit in ihrem Bestand mehr als stark gefährdet. „Gerade im verfichteten Hochsauerland hätten die letzten verbliebenen Laubwälder eine bedeutende Funktion im überregionalen Waldbiotopverbund zu erfüllen“, so Panek und Neumann.“
Klick/Klack:
https://naturschutz-initiative.de/index.php?option=com_content&view=article&id=788&catid=22

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“Bankrott”-Erklärung eines Amtes der Kreisverwaltung

By admin at 1:08 pm on Monday, October 19, 2020

Dass es derzeit schwieriger ist als vor der Corona-Pandemie, Behördenangelegenheiten zu erledigen, versteht ja jeder. Aber die Situation in den drei Straßenverkehrsämtern des HSK, wie sich nun schon seit vielen Wochen darstellt, ist alleine damit nicht zu erklären.

An- und Abmeldungen von Kfz sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen elektronischen Terminkalender findet man nach einiger Suche hier:
https://kfz-tmr.hochsauerlandkreis.de/

Dort kann man – wenn man viel Glück hat – einen Termin reservieren. Der Kalender erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 Wochen. In der letzten Woche waren aber für die Straßenverkehrsämter in Brilon und Meschede in diesem Zeitraum keine freien Termine mehr verfügbar. Nur in Arnsberg gab es noch einige Termine. Das kann auch daran liegen, dass in Brilon für einen Termin 30 Minuten eingeplant werden, während es die Kolleginnen und Kollegen in Arnsberg bereits im 15-Minuten-Abstand schaffen. In der Zulassungsstelle Brilon werden für die zahlreichen Schalter pro Woche insgesamt nur 54 Termine ausgegeben!??

Besonders ungünstig ist die Situation jetzt geworden: Schon seit 4 Tagen erscheint beim Versuch, einen Termin in irgendeinem der drei Ämter zu buchen, dieses Bild:
KeineTerminvereinbarungKfz
Da geht also gar nichts mehr!

Die Straßenverkehrsämter sind die Ämter der Kreisverwaltung mit dem größten Publikumsandrang. Falls es für mehrere Wochen im voraus keine Termine für die An- oder Abmeldung von Kfz gibt, kann dies für Bürgerinnen und Bürger erhebliche finanzielle zusätzliche Belastungen zur Folge haben. Ist das der Kreisverwaltung egal? Selbstverständlich kann mal ein akutes Problem auftreten, aber als Dauerzustand? Es gibt in so einer Situation viele Möglichkeiten der Abhilfe, z.B. Umsetzung von Mitarbeiter*innen innerhalb der Kreisverwaltung, den Versuch zur “Reaktivierung” ehemaliger Mitarbeiter*innen, Änderung der Ablauforganisation, Beauftragung anderes Mitarbeiter*innen mit “Backoffice”-Tätigkeiten, Verkürzung der Zeitfenster für die einzelnen Termine, Verlängerung der Ansprechzeiten, mehr Möglichkeiten für Online-Dienstleistungen, Möglichkeiten zur Online-Stornierung nicht benötigter Termine, usw.
Fehlt es der zuständigen Fachbereichsleiterin an Kreativität und Engagement?

Die SBL-Fraktion hatte bereits am 29. September eine Anfrage zu diesem Thema an den Landrat gestellt. Der antwortete in einem am 13. Oktober versandten Schreiben u.a.:

1. Was sind die Ursachen (Anmerkung: zum Sachverhalt, dass in der Zulassungsstelle Brilon z. B. am Freitag dem 25.09. kein Termin für die nächsten 2 Wochen erhältlich waren)?
Die Anzahl der zu vergebenden Termine richtet sich v. a. nach der personellen Kapazität in den Zulassungsstellen. In der Zulassungsstelle Brilon werden derzeit – zentral für alle Zulassungsstellen – sog. Backoffice-Tätigkeiten (z. B. Bearbeitung von Meldungen wegen fehlendem Versicherungsschutz, Steuerrückständen oder Mängeln am Fahrzeug) durchgeführt. Die hiermit betrauten Mitarbeiter stehen dann für den Schalterdienst nicht zur Verfügung …

2. Was unternimmt der Landrat, um diesen nicht akzeptablen Zustand zu ändern?
Die Bündelung der Backoffice—Aufgaben hat sich bewährt: die o. g. Tätigkeiten können wesentlich effizienter abgearbeitet werden. Derzeit wird geprüft, inwieweit eine Trennung von Front- und Backoffice-Tätigkeiten mit einer geringeren Einschränkung des Schalterbetriebs möglich ist.
Ich weise darauf hin, dass die Zulassungsstellen unabhängig vom Wohnort aufgesucht werden können. Kunden aus Brilon und Umgebung können auch auf die Zulassungsstellen in Meschede und Arnsberg ausweichen, soweit ein passender Termin in Brilon nicht zur Verfügung steht.

3. Wurde schon versucht, ehemalige Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeiter anzusprechen?
Eine entsprechende Abfrage wurde durchgeführt. Es konnten für die Zulassungsstellen in Meschede und Arnsberg jeweils eine ehemalige Mitarbeiterin gewonnen werden.

4. Wann ist mit Veränderungen zu rechnen?
Da die unter Punkt 2 angesprochenen geplanten Korrekturen in der Ablauforganisation mit dem vorhandenen Personal erfolgen müssen, sind Veränderungen nur im Rahmen von ohnehin anstehenden personellen Veränderungen (Ruhestand, Fachdienstwechsel etc.) möglich. Von daher kann ein konkreter Zeitpunkt derzeit nicht genannt werden.
Generell wird es aber aufgrund der Corona-Lage bis auf weiteres bei der Vergabe von Online—Terminen bleiben.”

Das bedeutet im Klartext:
Der Landrat ruft zu Tourismus durch das Kreisgebiet auf (insnbesondere vom Ostkreis nach Arnsberg), und Verbesserungen sind nicht absehbar!

UPDATE:
Das Chaos im Briloner Straßenverkehrsamt scheint immer größer zu werden. Heute berichtete eine Besucherin dieses Amtes, dass sie für heute morgen dort einen der wenigen Termine ergattert hatte. Als sie zur vereinbarten Zeit ins Amt kam, waren im Schalterraum 7 (!!) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes anwesend, die sich um insgesamt nur 2 (!) Besucher kümmerten. Trotzdem musste die Einwohnerin 50 Minuten warten, bis sie dran kam…

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Schottergärten auf der „Liste der verbotenen Arten“

By admin at 11:10 pm on Thursday, October 15, 2020

Für Baden-Württemberg trifft das mit voller Wucht zu!
Wie der SWR im letzten Sommer berichtete, hat der Landtag von BW im Juli 2020 beschlossen, Schottergärten auf Privatgrundstücken zu verbieten. Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ gab dafür anscheinend die Initialzündung.

Was bedeutet das Verbot für die Baden-Württemberger in der Praxis?
• Das Landesnaturschutzgesetz ist geändert worden.
• Gartenanlagen müssen insektenfreundlich gestaltet und vorwiegend begrünt werden.
• Demnach dürfen in BW grundsätzlich keine Schottergärten mehr angelegt werden.
• Gartenanlagen müssen wasseraufnahmefähig belassen oder gemacht werden.

Was ist mit den „Altfällen“?
Ob Bestandschutz für alte Schottergärten gilt, war im Juli 2020 zwischen dem Wirtschafts- und dem Umweltministerium offenbar noch strittig. Das BW-Umweltministerium vertritt den Standpunkt, dass alle nach 1995 angelegten Schottergärten illegal sind und daher keinen Bestandsschutz genießen. Für alle vor 1995 angelegten Schottergärten seien im Zweifelsfall gerichtliche Entscheidungen abzuwarten.

Wie sieht es außerhalb von BW aus?
BW ist damit das erste Bundesland mit einem Schottergarten-Verbot. Doch der Landtag von Thüringen denkt ebenfalls über das AUS für derartige Steinwüsten nach. Das Land NRW hält sich in dieser Hinsicht anscheinend noch bedeckt.

Vorboten von flächendeckenden Verboten?
Das bedeutet aber nicht, dass es in NRW und in anderen Bundesländern grundsätzlich keine derartigen Verbote gibt. Woanders hat die ein oder andere Kommune die Regie übernommen. Z.B in Halle (Westfalen) wurden Schottergärten per Bebauungsplan untersagt. Auch in Dortmund und Herford sind wasserundurchlässige Schotterbeete verboten. In den Bebauungsplänen von Paderborn gelten sogenannte Pflanzgebote. In einem Neubaugebiet in Meschede soll ebenfalls auf Schotter verzichtet werden.
Auch in Bayern sind die Steinwüsten nicht überall gerne gesehen. Erlangen entschloss sich Anfang 2020 als erste Stadt in Bayern für ein Verbot derartiger Einöden. Und auch die Würzburger dürfen ihre Gärten zukünftig nicht mehr schottern.

Der Stein kommt ins Rollen
Es sieht anscheinend doch nicht mehr ganz so gut aus für den ungestörten Fortbestand und die Vermehrung dieser besonderen Art „Garten“!

Mehr zu eventuellen Verboten von Schotterwüsten in NRW in diesem NW-Beitrag:
https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/22268312_Streit-um-Schottergaerten-Muessen-Bauherren-mit-Verboten-rechnen.html

Hier der oben erwähnte SWR-Beitrag:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/schottergaerten-ministerien-uneins-100.html

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Schottergärten auf der „Liste der verbotenen Arten“

Chance vertan

By admin at 12:02 am on Saturday, October 10, 2020

Der Kreistag des HSK hätte heute (am 09.10.2020) beschließen können, dass der HSK aus der Gesellschaft für den Flughafen/Paderborn aussteigt. So haben es zuvor bereits 3 der 6 anderen kommunalen Gesellschafter gemacht: Die Kommunalparlamente in Gütersloh, Detmold und Bielefeld haben den Ausstieg beschlossen. Dabei war zwischen der Stadt Bielefeld und dem Hauptgesellschafter Kreis Paderborn eine Vereinbarung geschlossen worden, die die Übertragung der Anteile von der Stadt Bielefeld an den Kreis Paderborn genau regelte. Die Übernahme dieser Vereinbarung hätte den HSK ca. 1,67 Mio Euro gekostet. Die SBL hatte bereits für die vorhergehende Sitzung des Kreistags beantragt, dieses Bielefelder Modell zu übernehmen.

Doch das scheiterte heute in der Olsberger Konzerthalle (dem Corona-bedingten Sitzungsort des Kreistags) an den Stimmen von CDU, SPD und FDP. Dabei verabschiedete sich die HSK-SPD einmal mehr von vorher abgegebenen Erklärungen, in denen sie den Verbleib in der Flughafengesellschaft sehr kritisch beurteilte. Auch der Landrat änderte seine Auffassung: Nachdem er vor 5 Wochen im Kreistag noch erklärt hatte, die mit der Stadt Bielefeld vereinbarten Bedingungen seien ihm zu teuer, nutzte er nun nicht die Möglichkeit, dem Kreistag vorzuschlagen, dass der HSK seine Gesellschaftsanteile zum 31.12.2021 kündigt. Dies ist nach dem Gesellschaftsvertrag möglich und wäre für den HSK die billigste Lösung, aber nicht fair gegenüber den verbleibenden Gesellschaftern.

Einen Tag vorher hatte der Kreistag in Soest ebenfalls den Verbleib für mindestens 7 Jahre in der Gesellschaft beschlossen. Doch anders als im HSK wurden in Soest wenigstens noch weitere Bedingungen formuliert. Darin fordert der Kreis nach Sanierung und Neustart des Airports zeitnah eine Trennung zwischen Betrieb und Infrastruktur. „Der Kreis Soest erwartet hierzu eine breite Beteiligung insbesondere der Wirtschaft, der Industrie- und Handelskammern sowie der Kreiswirtschaftsförderungen.“ Ein entsprechendes Konzept wird mit externer Unterstützung bis Ende September 2021 eingefordert. Nachhaltig verbessert werden soll die wirtschaftliche Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Ein entsprechendes Vertriebskonzept soll bis Ende 2021 vorgelegt werden. Gefordert wird außerdem die Verbesserung der Kommunikation der Gesellschafter untereinander und mit der Geschäftsführung, (Berichtet nach https://www.derpatriot.de/artikel//kreis-soest-bleibt-dem-flughafen-paderborn-lippstadt-treu.html)

Im HSK wurde ebenso wie in Soest allerdings auch ein finanzieller Rahmen abgesteckt. Die vereinbarte Verlustabdeckung übernehmen die beiden Kreise demnach in den nächsten sieben Jahren, allerdings für den HSK nur bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Jahr. Das entspricht einem Verlust der Gesellschaft von 2,5 Mio Euro pro Jahr. Sollten die Verluste im vorletzten Jahr den Betrag höher als 2,5 Millionen Euro pro Jahr ausfallen, so können die beiden Kreise ohne weitere Verpflichtungen aus der Gesellschaft ausscheiden.

Bei dieser Lösung bleiben aber viele Unsicherheiten. Dazu gehören erhebliche Zweifel, ob die Kosten für die Restrukturierung der Gesellschaft im veranschlagten Rahmen bleiben. Denn seit der Austellung des Insolvenzplans haben sich die Rahmendaten erheblich weiter verschlechtert. Der Geschäftsführer des Flughafens rechnet für das laufende Jahr mit einem Verlust von “mindestens 10 Millionen Euro”.
Und nach dieser Entscheidung ist der HSK nun für mindestens 7 Jahre in dieser Gesellschaft “gefangen”, ohne mit seinem 4%-igen Anteil nennenswerten Einfluss zu haben. Die Kosten für diese 7 Jahre sind mindestens so hoch wie bei einem Ausstieg nach dem Modell der Stadt Bielefeld.

Die Perspektiven sind schlecht: Derzeit und voraussichtlich im nächsten Jahr gibt es nur sehr wenige Flüge ab Paderborn, durchschnittlich etwa einer pro Tag. Die Verbindungen nach München hat die Lufthansa gerade für mindestens ein halbes Jahr ganz eingestellt. Und die Bedeutung des Flugverkehrs wird nicht zuletzt wegen seiner negativen Auswirkungen auf das Klima generell deutlich zurückgehen. Da ist die Bahn für viele Reisen die bessere Alternative!

Filed under: Flughafen Paderborn/LippstadtComments Off on Chance vertan
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