Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Unerfreulicher Spitzenwert

By admin at 1:04 am on Tuesday, November 17, 2020

Einen unerfreulichen Spitzenwert hat der HSK im Vergleich mit den acht umliegenden Kreisen erreicht: Er weist aktuell den höchsten Inzidenzwert bei den Covid-19-Erkrankungen auf.

Das RKI meldet heute für den HSK eine 7-Tage-Inzidenz von 195,9 auf 100.000 Einwohner. Es wurde also in den letzten 7 Tagen für etwa 2 von 1.000 Einwohnern des Kreises eine neue Coronainfektion festgestellt. Insgesamt sind es bisher 2.480 Betroffene, also etwa 1% der Bevölkerung des Kreises.

Die aktuelle “Inzidenz-Tabelle” im Vergleich mit den umliegenden Kreisen:
HSK 195,9
Märkischer Kreis 159,7
Unna 146,6
Siegen-Wittgenstein 136,1
Olpe 123,2
Paderborn 121,2
Waldeck-Frankenberg 113,2
Soest 90,1
Höxter 89,8

Der HSK ist weist unter den 53 Kreisen in NRW mit 133 Einwohnern je Quadratkilometer die zweitgeringsate Siedlungsdichte auf, nach dem Kreis Höxter. Vor diesem Hintergrund ist der sehr stark gestiegene Inzidenzwert besonders bedenklich. Im Durchschnitt für NRW beträgt die Siedlungsdichte 526 Einw/qkm und liegt damit bei etwa dem Vierfachen des HSK. Der aktuelle Inzidenzwert für NRW beträgt allerdings “nur” 164,6.

Die Fallzahl im HSK liegt aktuell bei 515 positiv Getesteten, also bei 2,0 je 1.000 Einwohner. Unter den Gemeinden liegen Bestwig (5,7), Winterberg (3,5) und Meschede (3,1) deutlich über dem Kreisdurchschnitt. Es gibt allerdings keinen so extremen Anstieg des Inzidenzwertes in einer Gemeinde, wie er in Brilon vor drei Wochen mit 259 auftrat.

Solche Zahlen legen eine Suche nach den Ursachen für die besorgniserregende Entwicklung nahe. Die sind nicht eindeutig zu bestimmen, und es gibt sicherlich nicht nur eine. Zur Entwicklung beitragen könnte, dass das Kreisgesundheitsamt die Kontakte von Infizierten nicht mehr zeitnah verfolgen kann, und dass Bescheide über Quarantäne vom Kreisgesundheitsamt viel zu spät versandt werden. So erhielten z.B. in diesem Monat eine Mutter und ihre zwei Kinder die Bescheide über ihre “Absonderung” erst einen Tag nach dem Ende der Quarantänezeit; eine vorherige telefonische Information an die Mutter war auch nicht erfolgt.

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