Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt für 11. Februar zur öffentlichen Fraktionssitzung nach Meschede ein

By admin at 6:30 pm on Tuesday, February 11, 2020

Im Terminkalender des Hochsauerlandkreises ist für Mittwoch den 19.02.2020 die erste Kreistagssitzung des neuen Jahres angekündigt. Beginnen wird sie um 17.00 Uhr im Kreishaus in Meschede.

Daher laden die Kreistagsmitglieder der Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), Reinhard Loos und Stefan Rabe, für Dienstag den 11.02.2020 um 19.00 Uhr zum ersten SBL-Fraktionstreffen 2020 ein.

Die Sitzung ist öffentlich und findet in der Gaststätte *Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße 33 in Meschede statt. Gäste sind herzlich willkommen!

Was steht in der Sitzung an?

Die beiden Kreistagsmitglieder und die Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger der SBL/FW-Fraktion möchten zunächst über Inhalt und Verlauf der jüngsten Ausschusssitzungen und über die dort getroffenen Beschlüsse informieren.

Danach haben Sitzungsteilnehmer/innen und Gäste Gelegenheit, sich mit Themen der vergangenen und der kommenden Kreistagssitzungen und den
Meinungen und Standpunkten der SBL/FW auseinanderzusetzen. Als Beispiele nennen wir hier die Reaktivierung der Röhrtalbahn, die Verkehrswende und Klima-, Natur- und Tierschutz.

Die Kommunalwahl 2020 wirft ihre Schatten voraus. Unter TOP 3 wollen sich die SBL-Mitglieder mit der Kreistagswahl befassen.

Anregungen, Hinweise und Kritik und neue *Aktivisten/innen“ nimmt die SBL/FW gerne auf.

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Wofür steht der FDP-Kreisvorsitzende im HSK?

By admin at 5:50 pm on Friday, February 7, 2020

Vor zwei Tagen, am 5. Februar, hat der Thüringer Landtag den Präsidenten der Erfurter Carnelvals-Gesellschaft zum neuen Ministerpräsidenten (MP) gewählt. Er erhielt 45 Stimmen, sein seit 5 Jahren amtierender Amtsvorgänger Bodo Ramelow erhielt 44 Stimmen. Die Partei des neuen MP, die FDP, hatte zuvor mit 5,0066 % am 27.10.2019 nur äußerst knapp den Wiedereinzug in den Landtag geschafft und hat dort jetzt 5 von 90 Sitzen. Herr Kemmerich trat erst zum dritten Wahlgang an (in dem die einfache Mehrheit ausreicht). Er ist außerdem noch Inhaber einer Friseurladen-Kette mit 20 Geschäften.

Die Wahl kam offensichtlich nur dadurch zustande, dass die AfD-Fraktion (22 Sitze) seit November 2019 mit der CDU-Fraktion (21 Sitze) und mit der FDP-Fraktion Vorbereitungen getroffen hatte und für ihren eigenen Kandidaten im 3. Wahlgang keine einzige Stimme mehr abgab. Die Thüringer AfD mit ihrem Vorsitzenden Höcke (“Flügel”) steht zudem besonders weit rechts außen.

Der Karnevals-Präsident hatte weder Kandidaten für ein Kabinett noch hätte er ohne die AfD-Stimmen im Landtag regieren können. Unmittelbar nach seiner Wahl wurde im Landtag in Erfurt bereits ein Antrag gemeinsam von AfD, CDU und AfD beschlossen.

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Diese MP-Wahl stieß wegen der Kollaboration mit der AfD sogar in den Berliner Parteizentralen von CDU und FDP auf massive Kritik. Aus der CDU äußerten z.B. die Bundesvorsitzende, die Bundeskanzlerin, der Generalsekretär (bezeichnete die AfD als Nazis) und der Bundeswirtschaftsminister ihre Ablehnung ungwewohnt deutlich, ebenso wie der Parteivorsitzende der CSU. Die Bundesvorsitzenden von CDU und FDP fuhren prompt am Tag nach der Wahl nach Erfurt, um mit ihren ParteikollegInnen vor Ort zu “reden”. Das führte u.a. dazu, dass Herr Kemmerich nur 25 Stunden nach seiner Wahl seinen Rückzug ankündigte (aber noch nicht vollzog). Er gestand ein, dass seine Kandidatur und die Annahme der Wahl Fehler waren. In Erfurt gingen derweil tausende Demonstranten gegen die drohende Abhängigkeit der Landespolitik von Faschisten auf die Straße.
Dem Kurzzeit-Ministerpräsidenten winkt übrigens für seine herausfordernde Tätigkeit eine Vergütung von mindestens 93.000 Euro, wie heute auf der Titelseite der “Thüringer Allgemeine” nachzulesen war.

Was aber geschah im HSK?
Hier postete der FDP-Kreisvorsitzende, der auch dem Bundestag angehört, öffentlich einen Glückwunsch besonderer Art:
“Sensationell! Unser Freund @thomasl.kemmerich ist neuer Ministerpräsident des Freistaats Thüringen. Herzlichen Glückwunsch, Thomas. Das war ein mutiger und wichtiger Schritt. Ich wünsche dir für die anstehenden Verhandlungen viel Kraft und liberale Zuversicht.” Dazu ein gemeinsames Foto.

Das bedeutet im Klartext, dass der FDP-Kreisvorsitzende diese besondere Form der Zusammenarbeit mit der AfD und der Abhängigkeit von der AfD bejubelt. Haben wir nach der Kommunalwahl im September 2020 eine ähnliche Zusammenarbeit als angeblich “mutigen und wichtigen Schritt” der HSK-FDP mit der AfD auch im HSK zu erwarten (falls sich dazu eine Gelegenheit ergeben sollte)???
Der FDP-Kreisverband im HSK sollte schleunigst klarstellen, wofür er und sein Vorsitzender stehen!

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Verwaltungsgericht Arnsberg: Polizeieinsatz war rechtswidrig

By admin at 12:54 am on Friday, January 31, 2020

Mal wieder ist ein Polizeieinsatz in der Region völlig missglückt, und dieses Mal hat das sogar das Verwaltungsgericht Arnsberg so entschieden. Es ging um eine Protestaktion gegen die AfD-Kundgebung im Juni 2016 auf dem Lippstädter Rathausplatz. Die Polizeiaktion war nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts rechtswidrig, und zwar „sowohl dem Grunde nach als auch in der konkreten Art ihrer Durchführung“. Die Richter gaben damit der Klage eines Bielefelders statt, der zweieinhalb Stunden in Polizeigewahrsam gesessen hatte und sich auf der Wache entkleiden musste.

Der Kläger ist Mitglied einer Antifa-Initiative. Er hatte am frühen Abend mit sechs weiteren Personen die Rathaustreppe betreten, dort ein Transparent mit der Aufschrift „AfD und Nazis Hand in Hand – unsere Antwort Widerstand“ ausgerollt und Parolen Richtung Rathausplatz skandiert, wo der AfD-Landesvorsitzende zu knapp 50 Zuhörern sprach.

Kurz darauf führten Polizisten die Demonstranten ab. Der Kläger wurde vor Ort durchsucht, zur Polizeiwache gebracht und dort „unter Androhung unmittelbaren Zwangs“ aufgefordert, sich zu entkleiden. Versteckte gefährliche Gegenstände wurden bei ihm aber nicht gefunden – anders als von der Polizei angeblich vermutet.

Alsdann wurde er vernommen und erkennungsdienstlich behandelt. Der Vorwurf: Versammlungsstörung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Erst gegen 22 Uhr wurde er entlassen.

Das Verwaltungsgericht, das mehrere Zeugen vernommen und eine Videoaufzeichnung vom Geschehen angeschaut hatte, kam auch zu dem Ergebnis, dass „die Polizeibeamten nicht zur Ingewahrsamnahme des Klägers ermächtigt“ waren. Von ihm sei keine Gefahr für die AfD-Kundgebung ausgegangen. Zudem habe der Kläger „zu einer öffentlichen Versammlung gehört“. Laut Gericht gehört auch der Anti-AfD-Protest zum vom Grundgesetz geschützten Recht auf Versammlungsfreiheit. Das Gericht bescheinigte dem Kläger und den Mit-Demonstranten, dass sie ihren Widerstand gegen die AfD-Kundgebung „allein mit kommunikativen Mitteln“ verfolgten.

Rechtswidrig war laut Gericht auch die Anordnung zum Entkleiden. Hierbei handele es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers, der die Menschenwürde berühre.

Fazit:
Hier hat die Polizei offensichtlich mit rechtswidrigen und menschenunwürdigen Maßnahmen Anti-AfD-Demonstranten schikaniert.

Mehr zu diesem Fall (und ein Foto von dem Einsatz) steht hier:
https://www.derpatriot.de/artikel//polizeieinsatz-gegen-anti-afd-protest-war-rechtswidrig.html

Der Vorbericht des Verwaltungsgerichts steht hier:
https://www.vg-arnsberg.nrw.de/behoerde/presse/terminvorschau/terminvorschau_1912.pdf
(S. 2 unten)

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Katzenkastrationspflicht – Etliche Städte und Kreise führten sie ein

By admin at 2:53 pm on Friday, January 24, 2020

Deutscher Tierschutzbund
„Mittlerweile gibt es immer mehr Orte mit geänderten Kommunalverordnungen“, informiert der Deutsche Tierschutzbund. Diese könnten einerseits auf ordnungsrechtlicher Ebene oder auf Basis von Zuständigkeitsverordnungen der Länder nach § 13b Tierschutzgesetz entstanden sein. Insgesamt gebe es heute (Stand: November 2019 – kein Anspruch auf Vollständigkeit!) mindestens 788 Städte und Gemeinden mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Katzen.

Tierschutzgesetz
Zuständigkeitsverordnungen auf Basis § 13b Tierschutzgesetz existieren laut Angaben des Tierschutzbundes mittlerweile in folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Vorschlag zur Problemlösung
„Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine möglichst flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen vor.“

Situation im Hochsauerlandkreis
Wie der Deutsche Tierschutzbund publiziert, haben im Hochsauerlankreis bisher einzig und allein die Städte Arnsberg, Brilon und Sundern die Kastrationspflicht für Katzen eingeführt.

In der Nachbarschaft …
… sieht es oft besser aus. Neben einigen weiteren Kreisen in NRW (wie beispielsweise die Kreise Borken und Coesfeld) bekennen sich auch der Ennepe-Ruhr-Kreis (mitsamt 9 Städten) und der Kreis Unna (mitsamt 10 Städten und Gemeinden) zur Katzenkastrationspflicht.
Warum nicht auch der HSK?

Klick:
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/katzen/katzenschutz/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht/

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Ratzfatz war es weg … das denkmalgeschützte Haus

By admin at 12:51 am on Sunday, January 19, 2020

Es war einmal

Mitten in Brilon wurde im letzten Dezember (2019) für viele Briloner überraschend und quasi ohne Vorwarnung ein denkmalgeschütztes, etwa 230 Jahre altews Fachwerkhaus komplett abgerissen.

Warum?

Was sagt die Obere Denkmalbehörde dazu?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) fand diese Hauruck-Aktion merkwürdig. SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos richtete sich daher am 17.12.2019 mit mehreren Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider.
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet. Wir zitieren hier die komplette Antwort.

Die Sicht der Behörde

„Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Zu 1.
Wie war der tatsächliche Ablauf in dieser Angelegenheit?
Herr F.R. hat am 07.11.2018 bei der Stadt Brilon einen Antrag zum „Abbruch/Rückbau” des Baudenkmals „Krumme Straße 2 in Brilon” gestellt. Dieser Antrag wurde dem LWL-Denkmalpflege, Landschafts— und Baukultur in Westfalen in Münster (LWL) mit Schreiben der Stadt Brilon vom 10.12.2018 vorgelegt. Gleichzeitig erfolgte der Hinweis, dass beabsichtigt ist, die Genehmigung/Erlaubnis zum Abbruch zu erteilen.

Mit Schreiben vom 29.04.2019 hat die Stadt Brilon dem LWL mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die denkmalrechtliche Erlaubnis zum Abbruch zu erteilen und gleichzeitig um Benehmensherstellung gem. Paragraph 21 Abs. 4 DSchG gebeten. Eine Durchschrift dieses Schreibens wurde der Oberen Denkmalbehörde des Hochsauerlandkreises vorgelegt.

Nach Durchsicht der Unterlagen bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Unterlagen ausreichend sind für die Beurteilung der Frage, ob das Benehmen hergestellt werden kann bzw. ob es zu versagen ist. Dieses Prüfungsergebnis wurde dem LWL mit Schreiben vom 09.05.2019 mitgeteilt.

Am 12.06.2019 hat ein Gespräch zwischen dem LWL, der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Brilon sowie der Oberen Denkmalbehörde des Hochsauerlandkreises stattgefunden.

In weiteren Verfahren wurde die Obere Denkmalbehörde des Hochsauerlandkreises nicht beteiligt.

Mit Schreiben vom 25.10.2019 hat der LWL darauf hingewiesen, dass das Benehmen gem. Paragraph 21 Abs. 4 DSchG von ihm nicht hergestellt werden sei (Hervorhebung vom Autor). Weiterhin wurde die Obere Denkmalbehörde des Hochsauerlandkreises um Klärung im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Rechtsaufsicht gebeten.

Nach Prüfung der daraufhin bei der Stadt Brilon angeforderten Unterlagen wurde festgestellt, dass der LWL die 3-monatige Frist des Paragraph 21 Abs. 4 DSchG ohne Versagung des Benehmens hat verstreichen lassen. Nach Paragraph 21 Abs. 4 S. 2 DSchG gilt in diesen Fällen das Benehmen als hergestellt.

Weiterhin stellte die Stadt Brilon dem LWL nach Ablauf der v. g. Frist mit Schreiben vom 28.08.2019 anheim, eine Ministeranrufung gem. Paragraph 21 Abs. 4 S. 3 DSchG herbeizuführen. Auch von dieser Möglichkeit hat der LWL innerhalb einer Frist von 2 Monaten keinen Gebrauch gemacht.

Am 15.11.2019 wurden durch die Stadt Brilon die Abbruchgenehmigung sowie die denkmalrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung des Denkmals erteilt (Hervorhebung vom Autor).

Zu 2.
Welche Kommunikation gab es zwischen dem Denkmalamt des LWL und der Oberen Denkmalbehörde?
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Stellungnahme zu 1. verweisen.

Zu 3.
Warum hat die Obere Denkmalbehörde dem Abriss zugestimmt?
Die Obere Denkmalbehörde hat dem Abriss nicht zugestimmt (Hervorhebung vom Autor).
Gem. Paragraph 21 Abs. 4 DSchG treffen die Unteren und Oberen Denkmalbehörden ihre Entscheidungen im Benehmen mit dem Landschaftsverband. Im vorliegenden Fall gilt das Benehmen als hergestellt (s. Ausführungen zu 1.).

Zu 4.
Sieht der Landrat die Einrichtung eines Parkplatzes für ein Wochenende als Grund für den Abriss eines Baudenkmals?
Nein.

Zu 5.
Wie wird die Obere Denkmalbehörde künftig ihre Aufgaben für den Denkmalschutz wahrnehmen?
Die Obere Denkmalbehörde wird auch in Zukunft die ihr obliegenden Aufgaben nach Maßgabe des Denkmalschutzgesetzes wahrnehmen.”

Fazit:
Es bleibt eine sehr ungewöhnlicher Ablauf.
Die Denkmalbehörde des LWL hat dem ABriss nicht zugestimmt, und die Obere Denkmalbehörde beim HSK auch nicht. Man hat die Stadt Brilon aber gewähren lassen. Wessen Interessen waren hier maßgeblich???

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Wie geht es weiter mit dem Krankenhaus Winterberg?

By admin at 10:54 pm on Wednesday, January 15, 2020

Einen Zwischenstand veröffentlichte „Zoom“ am 04.01.2020:

„Die Sauerländer Bürgerliste hatte am 17. 12. 2019 eine Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags Thema: Krankenhaus in Winterberg, gestellt. Der Landrat antwortete (s. u.) am 19.12.2019 unter anderem:
“Die aktuelle Situation des Krankenhauses Winterberg wird Gegenstand der nächsten Sitzung des Ältestenrates am 07.01.2020 sein.”

Die Anfrage und weiter unten die ganze Antwort im Wortlaut:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
laut eines Berichts der lokalen Tagespresse vom 05.12.2019 unter der Überschrift “Die Waage im Gesundheitssystem – Zukunft des Krankenhauses Winterberg war das beherrschende Thema beim Besuch von NRW-Gesundheitsminister Laumann zum KolpingGedenktag in Medebach” soll Landesgesundheitsminister Laumann erklärt haben: ” ‘Das Krankenhaus Winterberg ist unver-zichtbar, dabei bleibt es’, versprach der Minister. … Die Suche nach einem neuen Träger für das St. Franziskus werde sehr spannend … Wenn sich keiner finde und die Stadt nicht das nötige Geld habe, müsse in letzter Konsequenz der Hochsauerlandkreis einspringen und die Träger-schaft übernehmen. ‘Dazu kann ich den zwingen.’ ”
Dazu stelle ich folgende Fragen:
1. Ist dem Landrat bekannt, ob der NRW-Gesundheitsminister diese Aussagen in Bezug auf den Hochsauerlandkreis tatsächlich so gemacht hat?
2. Falls der Landesminister dies nicht so gesagt hat, was hat er tatsächlich gesagt?
3. Welche rechtlichen Grundlagen sieht der Landrat, dass der Landesminister die Übernahme der Trägerschaft für das Winterberger Krankenhaus durch den Hochsauerlandkreis erzwingen kann?
4. Welche inhaltlichen Möglichkeiten sieht der Landrat für die Übernahme der Trä-gerschaft für das Winterberger Krankenhaus durch den Hochsauerlandkreis?
5. Welche weiteren Schritte plant der Landrat in dieser Angelegenheit?

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
SBL/FW-Fraktionssprecher”

Die Antwort:

“Sehr geehrter Herr Loos.
Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Ist dem Landrat bekannt, ob der NRW-Gesundheitsminister diese Aussagen in Bezug auf den Hochsauerlandkreis tatsächlich so gemacht hat? und
2. Falls der Landesminister dies nicht so gesagt hat, was hat er tatsächlich gesagt?
Da ich an der angesprochenen Veranstaltung nicht teilgenommen habe, kann ich dazu keine Angaben machen.

3. Welche rechtlichen Grundlagen sieht der Landrat, dass der Landesminister die Übernahme der Trägerschaft für das Winterberger Krankenhaus durch den Hochsauerlandkreis erzwingen kann?
Die betreffenden Aussagen beziehen sich offensichtlich auf die Vorschrift des 5 1 Absatz 3 Kran-kenhausgestaltungsgesetz NRW. Diese lautet: „Krankenhausträger sind in der Regel freie, ge-meinnützige, kommunale, private Träger und das Land. Falls sich kein anderer geeigneter Träger ?ndet, sind Gemeinden und Gemeindeverbände verp?ichtet, Krankenhäuser zu errichten und zu betreiben, kreisangehörige Gemeinden jedoch nur, wenn sie die erforderliche Finanzkraft besit-zen. “.
Wie diese Vorschrift in der Praxis formaljuristisch vollzogen werden kann, ist offen. Das Kranken-hausgestaltungsgesetz NRW gibt selbst keine Instrumente vor. Nach Mitteilung der Bezirksregie-rung Arnsberg hat es in Nordrhein-Westfalen den Fall einer Verpflichtung zur Übernahme einer Krankenhausträgerschaft bisher noch nicht gegeben.

4. Welche inhaltlichen Möglichkeiten sieht der Landrat für die Übernahme der Trägerschaft für das Winterberger Krankenhaus durch den Hochsauerlandkreis? und 5. Welche weiteren Schritte plant der Landrat in dieser Angelegenheit?
Die aktuelle Situation des Krankenhauses Winterberg wird Gegenstand der nächsten Sitzung des Ältestenrates am 07.01.2020 sein. Insofern verweise ich auf diesen Termin.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider“

Klick: https://www.schiebener.net/wordpress/anfrage-der-sauerlaender-buergerliste-zum-thema-krankenhaus-in-winterberg-und-die-antwort-des-landrats/

Und wie geht’s jetzt weiter? Wir sind gespannt…

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Grundsätzliches zu Energie und Klima: Klimaschutz fängt auf kommunaler Ebene an!

By admin at 12:51 am on Tuesday, January 7, 2020

Auch im Sauerland wird in den letzten Wochen intensiv darüber diskutiert, welche Ursachen es für den Klimawandel gibt und was die richtigen Schritte zum besseren Klimaschutz sind, insbesondere aus kommunaler Sicht.
Daher hier der Versuch, die seit 2006 bestehende Position der SBL in 22 Thesen darzustellen:

1. Der Klimawandel ist deutlich spürbar, und zeigt sich u.a. an der permanenten und progressiven Erderwärmung.

2. Die Wärme auf der Erde resultiert vor allem aus der Sonneneinstrahlung, aber durch den Zustand unserer Atmosphäre entscheidet sich, in welchem Umfang auf der Erde ein Treibhauseffekt entsteht.

3. Die Treibhausgase in unserer Atmosphäre haben deutlich zugenommen.

4. Dafür sind vor allem wir Menschen verantwortlich.

5. Eine große Rolle bei den Treibhausgasen spielt CO2.

6. Daher ist eine Reduzierung der Treibhausgase und insbesondere von CO2 für den Klimaschutz unbedingt erforderlich.

7. Ohne marktregulierende Maßnahmen (wie z.B. CO2-Steuer) wird diese Reduzierung nicht gelingen.

8. Für einkommensschwache Haushalte ist ein pauschaler Ausgleich der aus der CO2-Abgabe entstehenden Mehrbelastungen durch ein Energiegeld o.ä. sinnvoll.

9. 3 wichtige Bereiche für die CO2-Einsparung und damit für den Klimaschutz sind Verkehr, Heizung und die Erzeugung von elektrischer Energie.

10. Die Verwendung von Kohle in jeder Form als Energieträger ist weder nachhaltig noch emissionsarm.

11. Atomkraft wäre ein geeigneter Energieträger (da sie relativ “sauber” ist), wenn nicht der Betrieb von AKW hohe Risiken enthielte und wenn abgebrannte Brennstäbe endgültig und sicher gelagert werden könnten. Beides wird sich auf absehbare Zeit nicht ändern. Daher scheiden AKWs aus.

12. Neue Energieträger wie z.B. Wasserstoff werden mindestens bis 2050 keinen wesentlichen Beitrag zur Energieerzeugung leisten können.

13. Regenerative Energien wie Wasserkraft und Windkraft sind für eine Energiewende unverzichtbar.

14. Gerade im Sauerland bestehen aufgrund der topographischen Verhältnisse und der geringen Siedlungsdichte sehr gute Voraussetzungen für die Nutzung von Wind- und Wasserkraft.

15. Kein Verfahren zur Energieerzeugung ist ohne Nachteile.

16. Gerade für Windenergieanlagen (WEA) ist es daher richtig, in jedem Einzelfall auf die jeweiligen Standortbedingungen zu achten, diese sorgfältig zu prüfen und WEA nicht überall zu errichten.

17. Für das Ergebnis der Abwägung bei jeder einzelnen WEA gibt es Spielraum, je nach Setzung der Schwerpunkte. Dies darf aber nicht zu einer fast generellen Ablehnung des Baus von WEA führen.

18. Außer der AfD unterstützen in Deutschland mittlerweile alle Parteien die Nutzung von Windkraft für die Stromerzeugung.

19. Auch der Anteil der “Klimawandelleugner” ist außerhalb der AfD sehr gering.

20. Für die Verkehrswende ist eine stärkere Nutzung des ÖPV unabdingbar; dafür müssen a) eine Ausweitung der Angebote, b) eine Verbesserung der Qualität und c) Fahrpreissenkungen erfolgen.

21. E-Mobilität bietet sich vor allem für Kurzstrecken und innerhalb der Städte an.

22. Klimaschutz fängt auf kommunaler Ebene an. Wir müssen alle unseren Beitrag leisten, ohne dass jede(r) in allen Bereichen perfekt sein kann.

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Tierschutz an Silvester: Sind Pillen für Hunde wirklich die richtige Lösung?

By admin at 11:49 am on Saturday, January 4, 2020

Die Sitzungsdrucksache 9/1385 der Kreisverwaltung zu den Folgen der Silvesterfeuerwerke hat vielfach Erstaunen ausgelöst, vor allem die Empfehlung, Hunde durch Verhaltenstherapie und Pillen zu behandeln.
Ungewöhnliche Vorschläge erfordern mitunter ungewöhnliche Reaktionen, und daraus entstand die folgende Anfrage an den Landrat. Wichtig ist dabei die letzte Frage.

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Tierschutz gegen Auswirkungen von Silvesterfeuerwerken

Sehr geehrter Herr Landrat,

mit Datum vom 11.11.2019 hatte unsere Fraktion einen Antrag für die Tagesordnung des Umweltausschusses am 12.12.2019 eingebracht. Untere Naturschutzbehörde (UNB) und Veterinäramt sollten im Ausschuss über die Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf Klima und auf Tiere berichten. Diese Berichte fanden leider nicht statt, es gab nur eine kurz gefasste Sitzungsdrucksache.
Der Inhalt dieser vom Landrat unterzeichneten Sitzungsdrucksache 9/1385 hat uns sehr überrascht, besonders der vom Kreisveterinäramt erstellte Teil, da er nicht einmal ansatzweise mit unseren bisherigen Vorstellungen vom Tierschutz übereinstimmt. In dieser Drucksache wird u.a. zur Vorbeugung gegen die Silvesterfeuerwerks-Folgen (SFF) die Empfehlung ausgesprochen, “– besonders bei Hunden – falls nötig frühzeitig eine verhaltenstherapeutische, ggf. medikamentelle Therapie einzuleiten.”
Wir hatten zunächst Zweifel an der Ernsthaftigkeit dieser Empfehlung, gehen aber davon aus, dass sich das Kreisveterinäramt auch diesem für viele Tiere und ihre Halter gravierenden Problem mit der erforderlichen Sorgfalt widmet.

Daher haben wir nun einige ergänzende Fragen:
1. Wann sollte nach Auffassung des Landrats bei Hunden mit den Therapiemaßnahmen und mit der Verabreichung der Pillen gegen SFF begonnen werden?
2. Gibt es unterschiedliche Empfehlungen für die einzelnen Hunderassen?
3. Handelt es sich um eine Dauermedikation, oder kann die Therapie bzw. die medikamentöse Behandlung am Neujahrstag wieder beendet werden?
4. Reicht ein einmaliger Zyklus aus, oder sind für jeden Jahreswechsel Wiederholungen erforderlich?
5. Welche wissenschaftlichen Studien über geeignete vorbeugende Therapien und Pillen gegen SFF sind dem Landrat bekannt, und wo sind sie nachlesbar veröffentlicht?
6. Welche Nebenwirkungen sind zu erwarten, mit welcher Häufigkeit?
7. An welche potentiellen Kostenträger können sich die Hundehalter wenden zwecks Übernahme der Kosten für die Verhaltenstherapie und die Pillen gegen die SFF?
8. Silvesterfeuerwerke sind bekanntlich nur am Silvestertag zulässig. Durch welche anderen Geräusche und Lichteffekte können Silvesterfeuerwerke – im Rahmen einer Verhaltstherapie – präventiv substituiert werden?
9. Benötigen Verhaltenstherapeuten gegen SFF spezielle Qualifikationen, und wo lassen sich diese erwerben?
10. Welche Kontrollen über die Wirksamkeit der vorbeugenden Verhaltenstherapie und der Pillen gegen SFF und die Seriösität der Angebote für Verhaltenstherapien nimmt das Kreisveterinäramt vor, und wie oft?
11. Sind dem Landrat auch geeignete Therapieformen und Pillen für andere Haustiere (außer für Hunde) bekannt, insbesondere für Zwergkaninchen, Hausschweine, Goldfische, Kornnattern und griechische Landschildkröten?
Welche?
12. Kann sich das Landrat nach der Lektüre der vorstehenden Fragen und reiflicher Überlegung vielleicht doch unserer Ansicht anschließen, dass die Einschränkung von Feuerwerken und Böllern zum Jahreswechsel – wie sie in vielen anderen Kommunen in Deutschland und in Nachbarländern aus unterschiedlichen Gründen bereits praktiziert wird – ein wesentlich besser geeignetes Mittel für den Tierschutz darstellt als die in der Sitzungsdrucksache 9/1385 empfohlene Verhaltenstherapie und Pillenverabreichung?
Welche Schritte zur Umsetzung schlägt der Landrat vor?
Welche begleitenden Maßnahmen könnten UNB und Veterinäramt ergreifen?”

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“Informationen über eine konkrete Luftbelastung im HSK am Neujahrstag und über klimatische Auswirkungen liegen nicht vor.”

By admin at 12:35 am on Sunday, December 29, 2019

und:
“Es liegt in der besonderen Verantwortung des Tierhalters, … und –besonders bei Hunden -falls nötig frühzeitig eine verhaltenstherapeutische, ggf. medikamentelle Therapie einzuleiten”?????????????

Viele Menschen machen sich mittlerweile Sorgen über die Auswirkungen von Silvesterfeuerwerken, auch die SBL/FW-Kreistagsfraktion. Daher hatte die SBL am 11.11.2019 einen Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Umweltausschusses am 12.12. beantragt:
“Berichte über die Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf
– Luft und sonstiges Klima (durch die Untere Naturschutzbehörde)
– Tiere (durch das Veterinäramt) sowie Darstellung möglicher kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastungen.

Ziel sollte es daher sein, Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastungen einzuleiten.”

Mehr zum Antrag steht hier: http://sbl-fraktion.de/?p=9225

Die Reaktion von Landrat und Kreisverwaltung ist völlig unbefriedigend. Die für die Ausschusssitzung beantragten Berichte erfolgten nicht. Stattdessen wurde nur eine kurze Sitzungsdrucksache 9/1385 erstellt. Der komplette Text:

“1.Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf Luft und sonstiges Klima:
Regelmäßig am ersten Tag des neuen Jahres steigt die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch an wie sonst an keinem anderen Tag im ganzen Jahr. Quelle der Belastung ist der Einsatz von Feuerwerkskörpern. Das Bundesimmissionsschutzgesetz setzt für Feinstaub PM10 (Staubteilchen mit einem Durchmesser von weniger als 10 μm) einen Immissionsrichtwert von 50 μg/m³ pro Tag fest. Dieser Wert darf maximal an 35 Tagen innerhalb eines Jahres überschritten werden. Das Umweltbundesamt veröffentlichte im Dezember 2018 ein Hintergrundpapier zu diesem Thema, in dem durch Vergleichsmessungen bestätigt wird, dass die Belastung mit Feinstaub PM10und PM2,5 (Staubteilchen mit einem maximalen Durchmesser von 2,5 μm) bereits am Neujahrstag stets einen Tagesmittelwert von 50 μg/m³ überschreitet. Feinstaub PM10 kann beim Menschen in die Nasenhöhle und die Luftröhre eindringen, die kleineren Partikel PM2,5 können bis in die Bronchien und in den Blutkreislauf gelangen. Das Einatmen von Feinstaub kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Betroffen sind in erster Linie Menschen mit einer bereits vorliegenden Schädigung der oberen Atemwege. Informationen über eine konkrete Luftbelastung im HSK am Neujahrstag und über klimatische Auswirkungen liegen nicht vor. Zuständig sind im Rahmen der Luftreinhalteplanung die Bezirksregierung Arnsberg, weiterhin die örtlichen Ordnungsämter (§ 11 Landesimmissionsschutzgesetz).

2.Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf Tiere
Dem Veterinäramt sind bisher im Rahmen von Tierschutzanzeigen keine direkten Auswirkun-gen von Feuerwerkskörpern auf Haustiere und landwirtschaftliche Nutztiere bekannt geworden. Es liegt in der besonderen Verantwortung des Tierhalters, geräuschempfindliche Tiere sicher und möglichst reizarm unterzubringen und – besonders bei Hunden – falls nötig frühzeitig eine verhaltenstherapeutische, ggf. medikamentelle Therapie einzuleiten.Da die negativen Auswirkungen eines Feuerwerks hauptsächlich in einer Geräuschangst be-gründet liegen und diese auch in anderen Situationen wie z.B. Gewitter auftreten wird, sind kommunale Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastung nicht zielführend und aufgrund der o.a. Tierhalterverantwortung auch nicht notwendig.”

Die Auswirkungen werden also als relativ harmlos dargestellt, und Vorschläge für Maßnahmen fehlen ganz.
Die SBL wird sich weiterhin um das Thema kümmern.

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Erweiterung der Abfalldeponie: teuer und sinnlos?

By admin at 10:23 pm on Sunday, December 22, 2019

Für die Haushaltsberatungen am 20. Dezember in Kreistag hatte die SBL/FW-Fraktion auch den folgenden Antrag gestellt:

“Die Erweiterung der Zentralen Reststoffdeponie in Frielinghausen durch den 4. Deponieabschnitt
erfolgt nicht.

Begründung und Erläuterung:

Dem Entwurf des Wirtschaftsplans 2020 für die GAH ist zu entnehmen, dass im Jahr 2020 etwa 2,63 Mio Euro für die Erweiterung der ZRD durch die Errichtung des 4. Deponieabschnitts aufgewendet werden sollen. Nach der mittelfristigen Finanzplanung ist bis 2023 von Investitionen in Höhe von insgesamt etwa 13 Mio Euro auszugehen.

Erläutert wird dieses Vorhaben nicht. Insbesondere liegt keine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. Zum Zeitpunkt des Baus der ZRD Mitte und Ende der 1990er-Jahre war bereits bekannt, dass die ZRD für ihren ursprünglichen Zweck auf Dauer keine Verwendung finden konnte, weil Hausmüll seit Juni 2005 nicht mehr auf Deponien abgelagert werden darf.

Trotzdem wurden bisher ca. 90 Mio Euro in die ZRD investiert.

Derzeit dient die ZRD vor allem dazu, giftige Abfälle, die von außerhalb des Kreisgebiets angeliefert werden, aufzunehmen und zu deponieren. Dafür müssen die Anlieferer häufig nur relativ geringe Preise zahlen. Es ist davon auszugehen, dass die im HSK ansässigen Haushalte und Unternehmen indirekt über ihre Abfallgebühren an den AHSK diese giftigen Gewerbeabfälle aus anderen Kreisen subventionieren und außerdem der “Mülltourismus” gefördert wird. Zudem drohen für die Zukunft Umweltrisiken und Kosten, falls sich Undichtigkeiten in der Abdichtung unter der Deponie ergeben sollten und dadurch Giftstoffe z.B. in die Henne gelangen sollten. Daher sollte keine Erweiterung der ZRD mehr erfolgen, sondern die noch vorhandenen Kapazitäten sollten für die heimischen Anlieferer genutzt und dann der Betrieb der ZRD beendet werden.”

Der Antrag wurde vom Kreistag abgelehnt, mit den Stimmen der “GaGaGroKo” (CDU/Landrat/SPD/FDP/Grüne). Aber es gibt weiteren Aufklärungsbedarf. Denn auf mehrmalige Nachfrage im Kreistag erfuhren wir von der Verwaltung, dass für den nun geplanten 4. Deponieabschnitt tatsächlich 11 Mio Euro investiert werden sollen, plus Ingenieurkosten. Mit dem Aufwand für die Finanzierung entstehen mindestens 15 Mio Euro an Kosten.

Das Volumen des neuen Deponieteils soll etwa 1 Mio Kubikmeter betragen. Ende 2018 standen auf def bisher ausgebauten Deponieteilen noch 280.000 Kubikmeter Volumen für die Verfüllung zur Verfügung.

Somit es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich der neue Deponieabschnitt wirtschaftlich rechnen wird. Bei geschätzten Einnahmen von 35 Euro je Kubikmeter angelieferten Abfalls an den Abfallbetrieb würde alleine etwa die Hälfte dieser Einnahmen für die Abschreibung auf den Bau des neuen Abschnitts entfallen. Die restlichen Kosten (Personal, Maschienen, Energie, Verwaltung, Rekultivierung usw.) sind dann nicht mehr zu decken.

Ein sehr teures “Hobby”. Denn dann müssten die Haushalte und Unternehmen im Kreisgebiet über ihre Abfallgebühren die ungedeckten Kosten für den Gewerbeabfall, der zum weit überwiegenden Teil von außerhalb angeliefert wird, subventionieren!

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Kreishaushalt 2020

By admin at 11:22 am on Saturday, December 21, 2019

Mit den Stimmen der “GaGaGroKo” (CDU/Landrat/SPD/FDP/Grüne) wurde gestern vom Kreistag der Kreishaushalt 2020 beschlossen. Nur SBL/FW und Linke stimmten nicht zu.

In der Sitzung wurden die Hebesätze für die Juegndamtsumlage um 0,3 Punkte und für die Allgemeine Kreisumlage um 0,2 Punkte gesenkt. Dies ist für die 12 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet erfreulich, denn sie sparen dadurch zunächst etwa 1,4 Mio Euro.

Allerdings ist die Senkung des Hebesatzes für die Allgemeine Kreisumlage nicht vertretbar. Dies liegt an der Entwicklung der Pensionsrückstellungen. Bereits Ende 2019 ergab sich für das noch laufende Jahr, dass statt der geplanten 3,3 Mio Euro diese Rückstellungen um 10,2 Mio Euro erhöht werden müssen. Dies liegt vor allem an der Besoldungserhöhung 2019 der Beamten (Auswirkung + 4,2 Mio Euro) und dem Zinseffekt (+ 6,5 Mio Euro), weil die vorher berechneten Rückstellungen eine – vom Land NRW vorgegebene! – Abzinsung um 5% pro Jahr enthalten. Mit jedem vergangenen Jahr müssen die derzeit ca. 140 Mio Euro betragenden Pensionsrückstellungen daher um 5% erhöht werden, ohne dass sich sonst irgendetwas verändert. Daneben werden die Pensionsrückstellungen von weiteren Effekten wie ausgezahlten Pensionen, zurückgelegten Dienstjahren, Austritten und Beförderungen beeinflusst. Derzeit beshcäftigt der Kreis 236 Beamte und bezahlt außerdem die Pensionsempfänger.

Für die Erhöhung der Pensionsrückstellungen sind im Haushalt 2020 derzeit nur ca. 3,6 Mio Euro eingeplant. Aber zum 01.01.2020 steigen die Beamtengehälter (wie schon zum 01.01.2019) wieder um 3,2%, und der Zinseffekt tritt auch 2020 ein. Im Ergebnis werden daher wieder etwa 10 Mio Euro benötigt werden, was sich mit etwa 1,6 Umlagepunkten bei der Kreisumlage auswirkt.

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Klimaschutzmanager und kreisweites Klimakonzept

By admin at 12:37 am on Friday, December 20, 2019

Ein weiterer Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion für die Haushaltsberatung am Freitag im Kreistag betrifft den Klimaschutz. Hier sollte der Hochsauerlandkreis viel mehr tun als bisher:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen die folgenden Anträge:
1. Der Stellenplan wird um eine Vollzeitstelle für eine(n) Klimaschutzmanager*in erweitert.
2. Unter Federführung der/s Klimaschutzmanager*in wird ein kreisweites Klimaschutzkonzept erarbeitet und vorgestellt.

Begründung und Erläuterung:
Die Folgen des Klimawandels werden auch im Gebiet des HSK immer deutlicher spürbar. Viele Bürger*innen und Bürger, Unternehmen, Verbände, Vereine und Initiativen sind bereit, sich für den Klimaschutz zu engagieren. Auch einige Kommunen im Kreisgebiet haben bereits Maßnahmen eingeleitet, wobei noch Nachholbedarf besteht. z.B. gegenüber der im April 2019 gestarteten kommunalen “Klimakampagne OWL” [ https://www.energieagentur.nrw/klimaschutz/klimanetzwerker/klimakampagne_owl ].
Die/der Klimaschutzmanager*in soll die bisherigen und künftige Aktivitäten und Maßnahmen koordinieren. Bei ihr/ihm sollen alle Zuständigkeiten gebündelt werden. Außerdem soll sie/er – zusammen mit anderen Akteuren – ein kreisweites Klimaschutzkonzept erarbeiten, vorstellen und Schritte zu seiner Umsetzung einleiten.
Nach der “Kommunalrichtlinie 2019″ des BMU [ https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen ] werden Stellen für hauptamtliche Klimaschutzmanager zu 65 % gefördert; weitere Fördermittel gibt es für Sachkosten (z.B. für Beteiligungsprozesse und Konzepterstellung).”

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Schritte zur Verkehrswende auch im HSK

By admin at 2:36 pm on Wednesday, December 18, 2019

Zu 6 Themenbereichen hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion Anträge für die Haushaltsberatung am Freitag (20. Dezember, ab 14 Uhr im Kreishaus in Meschede) im Kreistag eingebracht. Einer davon ist die Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV (Bahn und Bus) im HSK.

Hier der komplette Antrag:

“Anträge für TOP 7 ff. der Sitzung des Kreistags am 20.12.2019
Thema: Verkehrswende

Sehr geehrter Herr Landrat,
unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen die folgenden 6 Anträge:

1. An den Bahnhöfen bzw. Bahn-Haltepunkten Neheim-Hüsten, Arnsberg, Freienohl, Meschede, Bestwig, Olsberg, Brilon-Wald, Marsberg, Winterberg und Brilon-Stadt werden von den Bushaltestellen aus sichtbare Anzeigen eingerichtet und instand gehalten, die die Anzahl der Minuten bis zur Ankunft des nächsten Zuges aus den einzelnen Fahrtrichtungen anzeigen.

2. An allen Umstiegshaltestellen im Kreisgebiet (z.B. Arnsberg Neumarkt) werden Dynamische Fahrgastinformationssysteme eingerichtet, mit Anzeige aller tatsächlichen Abfahrten in der nächsten Stunde.

3. Die Zuordnung der Fahrpreisstufen nach dem “RLG-Tarif” wird so überarbeitet, dass für Fahrten im und aus dem Gebiet des HSK dieselben Fahrpreise zu zahlen sind wie im Kreis Soest.

4. Fahrräder können bei Fahrten im, aus dem und ins Kreisgebiet kostenlos mitgenommen werden (wie z.B. bereits in Hessen und Thüringen).

5. An jedem ersten Samstag im Monat kann der ÖPNV im Kreisgebiet ohne Fahrschein genutzt werden.

6. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, ein neues Konzept für die Durchführung von Dienstreisen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erstellen, in dem vermehrt die Deutsche Bahn genutzt wird.

Begründung und Erläuterung:

Ein wesentlicher Faktor für Umweltschäden ist der derzeitige Modal Split. Im Gebiet des HSK haben Kfz einen besonders hohen Anteil an der Verteilung der Transportleistungen. Die Nutzung von Kfz wird im ländlichen Raum auch in Zukunft ein wichtiger Faktor für die Mobilität sein. Aber auch im HSK könnte der Anteil des ÖPNV erhöht werden.

zu 1./2.
Ein wesentliches Kriterium für die Nutzung des ÖPNV ist die Qualität des Angebots, insbesondere auch das Erreichen von Anschlüssen. Derzeit kommt es vor, dass ein nur im 1- oder 2-Stunden-Takt verkehrender Bus wenige Sekunden vor Ankunft eines Zuges abfährt. Dies führt für die Fahrgäste zu sehr negativen Erlebnissen. Durch bessere Information für Fahrgäste und Busfahrer*innen über die anstehenden Ankunfts- und Abfahrtszeiten ließe sich die Qualität des ÖPNV deutlich verbessern.

zu 3.
Die Fahrpreise im HSK sind außergewöhnlich hoch.
Einige Beispiele für Verbindungen zwischen Bahnhöfen:

Preisstufe 2M (4,10 Euro für < 10 km)
Brilon-Stadt – Brilon-Wald
Brilon-Wald – Messinghausen

Preisstufe 3M (5,60 Euro für ca. 10 km)
Brilon-Wald – Willingen
Arnsberg – Freienohl
Bigge – Siedlinghausen
Meschede – Oeventrop

Preisstufe 4M (7,70 Euro für ca. 20 km)
Bigge – Winterberg
Oeventrop – Bestwig

Im Nachbarkreis Soest wird für gleich lange Entfernungen häufig eine Preisstufe niedriger als im HSK berechnet (z.B. Soest – Werl: Preisstufe 2M). Dies sollte auf das Niveau des Kreises Soest angepasst werden.

zu 4.
Die Kombination von Bahn und Fahrrad erhöht gerade in ländlichen Regionen die Nutzungsmöglichkeiten für Bahnfahrten erheblich.

zu 5.
Ein solches Angebot an einem Wochenend-Tag pro Monat soll für die Nutzung des ÖPNV werben. Auch der Rat der Stadt Paderborn hat am 17.12.2019 einen solchen Beschluss gefasst. Die Stadt Hamm hat ein noch umfangreicheres ticketloses ÖPNV-Angebot beschlossen.

zu 6.
Die Kreisverwaltung sollte bei der Nutzung des ÖPNV mit gutem Beispiel voran gehen. Für zahlreiche Fahrten ist nach wie vor nur die Nutzung eines Pkw sinnvoll. Vor allem für Reisen in andere Städte mit Bahnhof sollte jedoch bevorzugt die Bahn genutzt werden.”

Preisstufe 2M (4,10 Euro für < 10 km) Brilon-Stadt - Brilon-Wald Brilon-Wald - Messinghausen Preisstufe 3M (5,60 Euro für ca. 10 km) Brilon-Wald – Willingen Arnsberg – Freienohl Bigge – Siedlinghausen Meschede – Oeventrop Preisstufe 4M (7,70 Euro für ca. 20 km) Bigge – Winterberg Oeventrop – Bestwig Preisstufe 2M (4,10 Euro für < 10 km) Brilon-Stadt – Brilon-Wald Brilon-Wald – Messinghausen

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Wenn Naturschutz mit einer noblen Ferienhaus-Siedlung kollidiert .

By admin at 5:39 pm on Tuesday, December 17, 2019

… dann stellt die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) eine Anfrage (und einen Antrag) an den Landrat.

Warum hat die Natur in „unserem ländlich geprägten Raum“ so einen geringen Stellenwert?
Warum will der Hochsauerlandkreis das Votum des Naturschutzbeirats nicht berücksichtigen?
Spielt die Einschätzung des NRW-Umweltministeriums keine Rolle?
Gibt es in Brilon und im Hochsauerlandkreis Absprachen und Klüngel?
Wieso arbeitet die Kreisverwaltung urplötzlich ganz schnell?

Hier die Original-Anfrage von SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos vom 08.12.2019:

“Thema: Ausnahmeregelung für ein gesetzlich geschütztes Biotop

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

in der Sitzung des Naturschutzbeirats (NB) am 05.12.2019 ging es in TOP 8 um einen Antrag der Stadt Brilon vom 27.11.2019 auf “Ausnahme von den gesetzlichen Biotopschutz (§ 42 LNatSchG NRW i.V.m. § 30 BNatSchG)”

Ein privater Investor plant auf einem bisher städtischen Grundstück die Errichtung einer Siedlung mit 21 Häusern und einem Hotel sowie einer Gastronomie mit fast 300 Plätzen. Der Investor ist Mitglied eines Parteivorstandes.

Zu diesem Grundstück stellte das LANUV nach einer von ihm vorgenommenen Untersuchung im Juni 2019 fest:
“hohe Artenvielfalt
hohe strukturelle Vielfalt
hoher Blütenreichtum
kulturhistorische Landnutzungsform
landschaftsraumtypisch ausgeprägter Biotopkomplex
Lebensraumtyp nach Anhang I-FFH, prioritär”
und empfiehlt sogar die Ausweisung als Naturschutzgebiet.

Die Abläufe geben Anlass zu Fragen nach der Arbeitsweise der Kreisverwaltung in diesem Fall:

1. Erst am 27.11.2019 reichte der Investor bei der Stadtverwaltung Brilon zwei Gutachten ein, noch am 27.11. beantragte die Stadt Brilon beim HSK die Erteilung der Ausnahmegenehmigung, und bereits am 28.11. wurde die Sitzungsdrucksache der Kreisverwaltung für den Naturschutzbeirat erstellt. Dies setzt u.a. voraus, dass von beiden Behörden die Gutachten ausgewertet und geprüft wurden, bei einem komplexen Sachverhalt.
Bei anderen Anträgen an die UNB dauert die Bearbeitung ein halbes Jahr, wie ein Beiratsmitglied in der Sitzung des NB am 5.12. feststellte.
Wie ist das außergewöhnlich rasante Arbeitstempo der Kreisverwaltung in diesem Fall zu erklären?

2. Wie ist es zu erklären, dass im Kopf der Drucksache 9/1370 bei “Auswirkungen auf den Klimaschutz” das “Nein” angekreuzt ist, obwohl der drohende Verlust eines großen Biotops selbstverständlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz hätte?

3. In der Drucksache 9/1370 heißt es u.a.: ”
“Durch Sodenverpflanzung kann ein erheblicher Anteil des betroffenen Magergrünlandes auf der Ausgleichsfläche unmittelbar wiederhergestellt werden; die restliche Fläche kann durch Mahdgutübertragung aufgrund der vergleichbaren Standortbedingungen zu Magergrünland entwickelt werden. Mit beiden Verfahren bestehen gute Erfahrungen, so dass von einem Erfolg der Ausgleichsmaßnahme ausgegangen werden kann” und “es besteht eine ausreichend hohe Prognosewahrscheinlichkeit hinsichtlich des Erfolgs der Maßnahmen”.
In der Sitzung des NB am 5.12. wurde jedoch auch von der UNB eingeräumt, dass die Sodenverpflanzung sehr aufwendig ist und nicht viele Erfahrungen und wissenschaftliche Berichte dazu vorliegen. Auch das LANUV habe darauf hingewiesen, dass diese Methode Risiken hat, wenig Erfahrungen vorliegen und es sich um kein gesichertes Verfahren handelt.
Wie sind die erheblichen Abweichungen in der Darstellung zwischen der Sitzungsvorlage 9/1370 und den Aussagen der Kreisverwaltung in der Sitzung des NB zu erklären?

4. In der Drucksache 9/1370 steht im Beschlussvorschlag: “Der Naturschutzbeirat … stimmt der Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz für die Errichtung des Feriendorfes und des Hotels östlich ‘Am kahlen Hohl’ in Brilon Gudenhagen zu.”

Wie ist es zu erklären, dass die zuständige Abteilungsleiterin der Kreisverwaltung während der Sitzung des NB – als das negative Votum des NB absehbar wurde – gegenüber dem Vorsitzenden des NB einen neuen Beschlussvorschlag (mit unverbindlichem Inhalt) einbrachte:
“Der Naturschutzbeirat … empfiehlt die in der Diskussion gegebenen Anregungen und kritischen Anmerkungen mit der Bezirksregierung zu besprechen”?

5. Ist der Eindruck richtig, dass damit ein ablehnendes Votum durch den Naturschutzbeirat verhindert werden sollte?

6. Haben künftig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung generell ein eigenes Antragsrecht in Gremiensitzungen?

7. Welche Absprachen von Kreisverwaltung und/oder Politikern des HSK gab es mit dem Investor?

8. Welche Absprachen von Kreisverwaltung und/oder Politikern des HSK gab es mit der Stadt Brilon?

9. Ist damit zu rechnen, dass künftig von der UNB alle Anträge innerhalb eines Tages bearbeitet werden?

10. Wenn nein, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl für die “Turbo-Bearbeitung”?

11. Der Antrag der Stadt Brilon ging (absehbar) erst so spät ein, dass trotz der “Turbo-Bearbeitung” in der Kreisverwaltung die Sitzungsdrucksache 9/1370 erst deutlich nach Ablauf der Frist für die Vorlage von Unterlagen für Gremiensitzungen versandt wurde. Eine besondere Dringlichkeit ist nicht erkennbar. Warum erfolgte hier keine Behandlung der Angelegenheit in einer Sitzung des NB mit der üblichen Vorlauffrist?

12. Teilt der Landrat die Auffassung, dass es sich hier um eine sehr ungewöhnliche Häufung bemerkenswerter Abläufe handelt, die nicht allein durch Zufall zu erklären ist?”

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Die Story mit dem außergewöhnlichen Ablauf geht weiter…

By admin at 7:58 pm on Saturday, December 14, 2019

Vor einigen Tagen hatten wir bereits über das sehr ungewöhnliche Tempo berichtet, das Kreisverwaltung und Briloner Stadtverwaltung in einem speziellen Fall zeigen. Es geht um eine Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz für ein großes Bauprojekt eines CDU-Vorstandsmitgilieds in Brilon.

Auf Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion wurde dieses Thema am Donnerstag auch im Umweltausschuss des HSK behandelt. Zur Erläuterung ihres Antrags hatte die SBL u.a. geschrieben:

“1. In der Drucksache 9/1370 (der Kreisverwaltung) heißt es u.a.: “Durch Sodenverpflanzung kann ein erheblicher Anteil des betroffenen Magergrünlandes auf der Ausgleichsfläche unmittelbar wiederhergestellt werden; die restliche Fläche kann durch Mahdgutübertragung aufgrund der vergleichbaren Standortbedingungen zu Magergrünland entwickelt werden. Mit beiden Verfahren bestehen gute Erfahrungen, so dass von einem Erfolg der Ausgleichsmaßnahme ausgegangen werden kann” und “es besteht eine ausreichend hohe Prognosewahrscheinlichkeit hinsichtlich des Erfolgs der Maßnahmen”. In der Sitzung des Naturschutzbeirats am 05.12.2019 wurde jedoch auch von der UNB eingeräumt, dass die Sodenverpflanzung sehr aufwendig ist und nicht viele Erfahrungen und wissenschaftliche Berichte dazu vorliegen. Auch das LANUV habe darauf hingewiesen, dass diese Methode Risiken hat, wenig Erfahrungen vorliegen und es sich um kein gesichertes Verfahren handelt.
Nach unseren Recherchen gibt es bisher positive Erfahrungen an einem Isardeich im Landkreis Deggendorf, aber auch zahlreiche kritische Stimmen in der Fachliteratur. Der Verfahren der “Sodenverpflanzung” ist also keineswegs so risikolos, wie sich aus der Drucksache 9/1370 ergibt.

2. Die vorgesehene Baumaßnahme widerspricht dem gesetzlichen Auftrag zur Erhaltung von Biotopen gemäß § 2 Landschaftsgesetz NRW.

3. Der Untergrund der vorgesehenen Ersatzfläche ist nicht gleichwertig. Denn zum für die Baumaßnahme bisher vorgesehenen Grundstück am Kahlen Hohl gehören auch Quellbereiche, ein Bach und Auenwälder. Das Gelände am Südhang des Poppenbergs (605 m hoch) befindet sich in der Nähe des Bergrückens, etwa 100 Meter höher gelegen als das Grundstück am Kahlen Hohl. Es ist vergleichsweise trocken, und dort ist es viel windiger. Das Wasser vom Poppenberg sammelt sich vor allem auf der nördlichen Bergseite in der Butterkopfquelle.
“Die vom Antragsteller insoweit ins Feld geführten Ausgleichsmaßnahmen kommen hier nicht in Betracht. Der Ausgleich für eine Beeinträchtigung erfordert die Schaffung eines gleichartigen Biotops. Darunter ist ein Biotop vom selben Typ zu verstehen, der in den standörtlichen Gegebenheiten und der Flächenausdehnung mit dem zerstörten oder beeinträchtigten Biotop im Wesentlichen übereinstimmt. Lediglich gleichwertige Maßnahmen reichen dazu nicht aus.” (VGH München, Beschluss vom 09.08.2012 – 14 C 12.308). Die Übereinstimmung in den standörtlichen Gegebenheiten ist hier nicht vorhanden.

4. Der Sitzungsdrucksache 9/1370 ist nicht zu entnehmen, dass die UNB eine Abwägungsentscheidung getroffen hat und die vorgesehene Ausnahme mit dem öffentlichen Interesse begründet.
“Wenn – wie hier – eine Ausnahmesituation gegeben ist, muss die Untere Landschaftsbehörde im Rahmen der Prüfung, ob die Ausnahme aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls erforderlich ist, eine Abwägungsentscheidung treffen. Dabei dürfen in die bilanzierende Betrachtung zugunsten einer Ausnahme nur Gründe des öffentlichen Interesses und nicht auch private Belange eingestellt werden. Im Hinblick auf die hohe Bedeutung, die der Gesetzgeber den geschützten Biotopen erkennbar beimisst, müssen die Gründe des öffentlichen Interesses von besonderem Gewicht sein, um eine Ausnahme zu rechtfertigen…
Die Beurteilung der Erforderlichkeit ist zusammen mit der Prüfung des Überwiegens der Vorhabeninteressen Teil der von der Landschaftsbehörde vorzunehmenden Abwägung, ob das konkrete Vorhaben von seinem Gemeinwohlbezug her den Eingriff in das geschützte Biotop rechtfertigt.

(VG Arnsberg, Urteil vom 02.06.2004 – 1 K 552/02)

5. Auch der Naturschutzbeirat hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 wegen fachlicher Bedenken seine Zustimmung verweigert.

6. In der Nähe des bisher vorgesehenen Grundstücks (weniger als 1 km entfernt) ist ein anderes, ausreichend großes Grundstück vorhanden, das der derzeitige Eigentümer für diese Maßnahme zur Verfügung stellen würde. Bei diesem Grundstück bestehen nach unserer Kenntnis keine gravierenden naturschutzfachlichen Bedenken, und es ist außerdem verkehrlich viel besser erschlossen. Es ist also deutlich besser geeignet als das bisher vorgesehene Grundstück am Kahlen Hohl.

Ergebnis: In der Sitzungsdrucksache 9/1370 wurden also die tatsächlichen Verhältnisse und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nur unzureichend dargestellt, und es wurde nicht auf Alternativen eingegangen. Mittlerweile liegt außerdem das ablehnende Votum der Naturschutzbeirats vor.”

In der Ausschuss-Sitzung machte die Kreisverwaltung jedoch deutlich, dass sie die Entscheidung über die Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz nur als ihre eigene Angelegenheit ansieht und beabsichtigt, das negative Votum des Naturschutzbeirats zu ignorieren. Der müsse ja nur angehört werden, und das sei nun erfolgt…
Sehr, sehr merkwürdig!

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