Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wenn Behörden ganz besonders schnell arbeiten …

By admin at 11:19 pm on Sunday, December 8, 2019

… dann ist das verdächtig.

Das gilt auch im Falle einer bei Brilon-Petersborn geplanten Siedlung. Dort sollen 21 Häuser mit je 5 Betten und ein Hotel mit 60 weiteren Betten errichtet werden, außerdem ein Hotel mit etwa 60 Betten, außerdem eine Gastronomie mit fast 300 Plätzen. Ein Haus mit 102 qm Wohnfläche soll für die Käufer etwa 350.000 Euro kosten. Die Fläche gehört bisher der Stadt Brilon. Die Konditionen hinsichtlich des Kaufs sorgten bei Nachbarn, nachdem einer bei der Stadtverwaltung einen Vertragsauszug angefordert hatte, für großes Erstaunen. Auf einer Einwohnerversammlung wurde u.a. vorgetragen, dass der Grundstückskaufpreis erst nach Eintritt diverser Voraussetzungen zu zahlen ist.
http://www.gut-petershagen.de/

Nachdem der Rat der Stadt Brilon bereits einen Beschluss über einen Bebauungsplan für dieses Projekt gefasst hatte, untersuchte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die etwa 6 1/2 ha große Fläche. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um ein sehr wertvolles Biotop handelt. Etwa 90% der Fläche bestehen aus Magerrasen, Borstgraswiesen, Auenwald und Quellgebieten. Solche Biotope sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html
Auf ihnen darf normalerweise nicht gebaut werden. Unter ganz besonderen Umständen kann eine Ausnahmeregelung beantragt werden; dann aber muss das Biotop in der Nähe und gleichwertig ersetzt werden, sowohl hinsichtlich der Größe als auch der Beschaffenheit als auch des Untergrundes.

Mit einer derartigen Ausnahmeregelung müssen sich u.a. der auf Kreisebene bestehende Naturschutzbeirat und die Naturschutzbehörde in der Kreisverwaltung befassen. Letztendlich entscheidet die Bezirksregierung. Die Bedingungen für eine Ausnahme wurden bereits in der Sitzung des Naturschutzbeirates am 24. September erörtert.

Und nun ging es auf einmal ganz schnell. Der Investor reichte zwar erst etwa 5 Monate nach der Untersuchung durch das LANUV zwei Gutachten bei der Briloner Stadtverwaltung ein. Der Stadtverwaltung gelang es dann tatsächlich, innerhalb von weniger als einem Tag die beiden Gutachten auszuwerten und einen Antrag an die Kreisverwaltung auf Gewährung einer Ausnahmeregelung zu stellen. Dieselbe Stadtverwaltung benötigte übrigens in diesem Jahr 5 1/2 Monate, um einen Bescheid zu einem ihr vollständig vorliegenden Wohngeldantrag einer Rentnerin zu erstellen… Ob die besonders schnelle Bearbeitung damit zusammenhängt, dass der Investor ein Mitglied des Briloner CDU-Vorstandes ist??

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Auch die Kreisverwaltung des HSK entwickelte in diesem Fall eine atemberaubende Geschwindigkeit. Sie benötigte ebenfalls weniger als einen Tag, um die Sitzungsvorlage 9/1370 für den Naturschutzbeirat zu erstellen, mit der Beschlussempfehlung: “Der Naturschutzbeirat nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz für die Errichtung des Feriendorfes und des Hotels östlich „Am kahlen Hohl“ in Brilon Gudenhagen zu.”
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfC66x4C7c9W8gsvveNBRCRvx-9EQSXBtJ054a1lkw5H/Vorlage_9-1370.pdf
Trotz der Eile ging die Vorlage zwar mehrere Tage zu spät für die Sitzung am 5. Dezember beim Naturschutzbeirat ein, aber der Punkt stand selbstverständlich trotzdem auf der Tagesordnung. Was dazu führte, dass aus dem Beirat nachgefragt wurde, wieso die Bearbeitung anderer Anträge in der Kreisverwaltung ein halbes Jahr dauern würde…

Wie wurde die Ausnahme begründet? Auf etwa 40% des Grundstücks soll der Oberboden komplett entnommen werden, in Form von Soden. Die sollen dann auf einem etwa 2 km entfernten anderen Grundstück, das teilweise bereits dem Investor gehört, ausgelegt werden. Für diese “Sodenverpflanzung” sollen angeblich laut Sitzungsvorlage “gute Erfahrungen (bestehen), so dass von einem Erfolg der Ausgleichsmaßnahme ausgegangen werden kann.” Die restlichen 60% sollen durch den Bau nicht beeinträchtigt werden…

Doch in der Sitzung stellte sich das wesentlich anders dar. Sogar die Untere Naturschutzbehörde des HSK musste einräumen, dass es mit dem Verfahren der Sodenverpflanzung nur wenige positive Erfahrungen gibt. Im Zusammenhang mit dem Bau eines Deiches hat sie funktioniert, in anderen Fällen nicht.
Folglich gab es bei der Mehrheit der Mitglieder des Naturschutzbeirats erhebliche Bedenken. Es wurde u.a. darauf hingewiesen, dass das vorgesehen Verfahren mit erheblichen Risiken verbunden ist. “Wertvollste Flächen” sollten nicht für so ein Projekt “geopfert” werden.

Als die zuständige Abteilungsleiterin der Kreisverwaltung merkte, wohin die Tendenz ging, brachte sie einen neuen Beschlussvorschlag ein. Eigentlich haben die Mitarbeiter der Kreisverwaltung in den Gremien zwar kein Antragsrecht, aber in so einem besonderen Fall…Offensichtlich sollte das zu erwartende negative Votum verhindert werden, in dem der NB nun beschließen sollte, er die Vorlage “zur Kenntnis nimmt” und “empfiehlt, die in der Diskussion gegebenen Anregungen und kritischen Anmerkungen mit der Bezirksregierung zu besprechen.” Unverbindlicher geht es kaum!

Dies nützte aber nichts. Der Naturschutzbeirat stimmte über die ursprüngliche Vorlage ab und lehnte es mit Mehrheit ab, seine Zustimmung zur beantragten Ausnahmeregelung zu geben.

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Sonderfahrt über die Röhrtalbahn nach Münster

By admin at 12:43 am on Thursday, December 5, 2019

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An der Sonderfahrt mit historischen Schienenbussen von Sundern durch das Röhrtal über Neheim-Hüsten nach Münster am 1. Advent nahmen 211 Personen teil. Der fünfteilige Schienenbus-Sonderzug der Vulkan-Eifel-Bahn (VEB) war damit ausgebucht. Veranstalter waren der Röhrtalbahn-Arbeitskreis der Lokalen Agenda 21 und der VCD-Kreisverband HSK.

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Zugestiegen wurde in Sundern, Stemel, Hachen, Müschede und Neheim-Hüsten.

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Von dort ging es bis Münster Hauptbahnhof, von wo die Teilnehmerinnen und Teilnehmern die insgesamt fünf Weihnachtsmärkte in der Innenstadt erreichten. Unter den Teilnehmern war auch Sunderns Bürgermeister Ralph Brodel, der in Sundern symbolisch das Abfahrtssignal gab. 10 Aktive der beiden Veranstalter fuhren als Zugbegleiter bin, gaben Erläuterungen zur Strecke und sorgten auch für die Versorgung der Teilnehmer mit Getränken und Adventsgebäck.

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Die über 60 Jahre alten Wagen erfüllten ihre Aufgaben problemlos. Mit meist 90 km/h fuhren sie von Neheim-Hüsten ohne Zwischenhalt bis Münster, über Unna und Hamm, und erreichten minutengenau das Ziel. Auf den Schienen der Röhrtalbahn verlief die Fahrt (noch) deutlicher langsamer, denn die Gleise sind sanierungsbedürftig. Nach Reaktivierung der Strecke für den Personenverkehr wären auch hier deutlich höhere Geschwindigkeiten möglich.

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Ebenso pünktlich wie die Hinfahrt verlief die Rückfahrt ins Sauerland. Von vielen Mitreisenden wurde das Interesse an einer weiteren Sonderfahrt im nächsten Jahr geäußert.

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Flughafen Paderborn/Lippstadt noch mehr in der Bredouille?

By admin at 11:47 pm on Sunday, December 1, 2019

Fluglinie wird gestrichen
Mit dem nächsten Sommerflugplan ab dem 29. März 2020 will die Lufthansa die Flüge von Paderborn nach Frankfurt streichen. Seit zwei Jahren wurde die Linie zweimal am Tag von Montag bis Sonnabend bedient. Der Grund soll ein wirtschaftlicher sein.

Defizit
Sehr wahrscheinlich wird der Wegfall der Fluglinie für den schon seit einigen Jahren defizitären Airport Paderborn/Lippstadt einen weiteren Rückgang der Passagierzahlen und der Einkünfte bedeuten.

Pressemeldungen
Der „Tägliche Anzeiger“ aus Holzminden schrieb Anfang November zu den Verlusten des Regionalflughafens:
„Im vergangenen Jahr hatte der Flughafen einen Fehlbetrag von 4,5 Millionen Euro ausgewiesen. Für das laufende Jahr rechnet man mit einem größeren Defizit, erwartet werden 5,7 Millionen Euro.“
Klick: https://www.tah.de/lokales/lokalnachrichten/news-single/lufthansa-streicht-fluege-vom-airport-paderborn.html
und
https://www.nw.de/nachrichten/wirtschaft/22605443_Lufthansa-streicht-Verbindung-Paderborn-Frankfurt.html

Weniger Passagiere
Nach Angaben der Zeitung „Neue Westfälische“ verzeichnete der Flughafen Paderborn/Lippstadt im ersten Halbjahr des Jahres 2019 im Vergleich zum Vorjahr weniger Fluggäste.
Die „Neue Westfälische“ zitiert aus einer Mitteilung des Statistischen Landesamts. Demnach flogen 41.500 Passagiere vom „Heimathafen” aus nach Frankfurt und München. 104.200 Fluggäste reisten in den ersten sechs Monaten des Jahres ins Ausland. Damit hätte der Flughafen in Paderborn rund 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verloren. Bei den Auslandspassagieren verzeichnete der Flughafen Paderborn/Lippstadt sogar ein Minus von 3,3 Prozent.
Im selben Zeitraum erreichte der Flughafen Dortmund-Wickede einen Anstieg der Passagierzahl um 20,5 Prozent.
https://www.it.nrw/nrw-flughaefen-36-prozent-mehr-passagiere-im-ersten-halbjahr-2019-97748

Auswirkungen auf HSK
Der HSK ist einer von 7 kommunalen Gesellschaftern des Flughafens Paderborn/Lippstadt. Das bedeutet, auch die Hochsauerländer sind an den Verlusten beteiligt. Angesichts der neuen Zahlen dürfte der „Heimathafen“ wohl ein noch kostspieligeres Vergnügen werden.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8971

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In Meschede-Olpe ist eine alte Eiche gefällt worden. Warum?

By admin at 10:22 am on Wednesday, November 27, 2019

An der Freienohler Straße in der Ortsmitte von Meschede-Olpe stand eine alte, ortsbildprägende Eiche. Auf den Luftbildern des Geoservers ist erkennbar, dass sie über die Jahre hinweg einen unverändert vitalen Eindruck machte. Nach Informationen, die die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hat, galt der Baum als Naturdenkmal. Trotzdem wurde er in diesem Jahr gefällt.

Daher erkundigte sich die SBL/FW Ende November 2019 schriftlich beim Landrat des Hochsauerlandkreises:

1. Bis wann war der Baum als Naturdenkmal ausgewiesen?

2. Wann und warum wurde er aus der Naturdenkmal-Liste entlassen?

3. Welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit in den Erhalt des Baumes investiert?

4. Welche Sachverständige/welcher Sachverständige hat die Eiche wann begutachtet?

5. Zu welchem Ergebnis ist sie/er gekommen?

6. Welche Mitarbeiterin, welcher Mitarbeiter des Hochsauerlandkreises (Baumkontrolleur/in) hat die Entscheidung, den Baum zu fällen zu verantworten?

7. Welche sachverständige Unterstützung hat sie/er hinzugezogen?

8. Welche Expertise ist dem Naturschutzbeirat als Entlassungsbegründung eingereicht worden?

9. Auf wessen Veranlassung wurde die Eiche letztlich gefällt?

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SBL beantragt Berechnungen zum „365-Euro-Jahres-Ticket“

By admin at 12:57 am on Friday, November 22, 2019

Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus (geplant für Montag, 9. Dezember) beantragte Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), folgenden Tagesordnungspunkt:

Kosten für den Hochsauerlandkreis durch die Einführung eines 365-Euro-Jahres-Tickets
a) im RLG-Tarifraum (Soest, HSK)
b) im Gebiet der WVG-Gruppe (RLG, RVM, VKU, WLE),
c) im NWL-Tarifraum.

In der Antrags-Begründung und -Erläuterung heißt es:

Zu einem wirksamen Klimaschutz gehört insbesondere auch die Verkehrswende. Diese erfordert eine Steigerung der Attraktivität des ÖPNV. Außer der Qualität und Dichte des Angebots spielen dafür auch die Fahrpreise eine wichtige Rolle. Im HSK sind diese besonders hoch.

In anderen Bundesländern und Kommunen wurden bereits Modelle für Jahrestickets zum Preis von 1 Euro pro Tag entwickelt und teilweise sogar eingeführt.

Die Kreisverwaltung soll nun Modellrechungen für die damit für den Kreis entstehenden zusätzli-chen Kosten vorlegen und erläutern. Diese Modellrechnungen sollen auch berücksichtigen, dass bei verstärkter Nutzung von Bahnen und Bussen zusätzliche Einnahmen entstehen. Es sollen also die Nettokosten (Mehraufwand – Mehreinnahmen) dargestellt werden.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Anträge zum im Jahr 2019 beschlossenen Nahverkehrsplan.

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Auswirkungen von Feuerwerkskörpern

By admin at 12:31 am on Thursday, November 21, 2019

Des einen Freud, des anderen Leid, an der Silvester-Knallerei scheiden sich die Geister.
Diejenigen, die sich für die Böllerei nicht begeistern, können nun ein weiteres wichtiges Kontra-Argument anführen: Die Feinstaubbelastung!

Denn:
Nach einschlägigen Berichten entsteht in Deutschland allein durch die Silvesterfeuerwerke eine Feinstaubbelastung von etwa 15% der durch den gesamten Straßenverkehr verursachten Jahresmenge.

Und:
Für viele Tiere stellen Feuerwerke eine extreme Belastung dar.

Last not least:
Auch kranke und ältere Menschen reagieren häufig sehr empfindlich auf die Lärmbelästigung, z.B. mit Schlafstörungen, schlimmstenfalls sogar mit schmerzlichen Erinnerungen an die Bombennächte im Krieg.

Ziel sollte es daher sein, Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastungen einzuleiten.

Daher beantragte Reinhard Loos am 11.11.2019 im Namen der SBL/FW-Fraktion für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten folgenden Tagesordnungspunkt:

Berichte über die Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf
– Luft und sonstiges Klima (durch die Untere Naturschutzbehörde)
– Tiere (durch das Veterinäramt)
sowie Darstellung möglicher kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastungen.

Der Sitzung des Umweltausschusses ist für Donnerstag, 12. Dezember, geplant.

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Ist der Feuerwehrverband AfD-nah?

By admin at 12:08 am on Thursday, November 14, 2019

Das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” berichtet heute über einen Machtkampf im Deutschen Feuerwehrverband (DFV). Fünf von sieben Vizepräsidenten haben den DFV-Präsidenten Ziebs aufgefordert, sein Amt aufzugeben.
https://www.rnd.de/politik/afd-streit-im-feuerwehr-verband-rucktritt-von-prasident-ziebs-gefordert-45I55MZTYVHW3FWA4W6KOTWU7I.html

Nach RND-Informationen ist ein Grund der Streit über den Umgang mit AfD-Sympathisanten in den Reihen der rund 1,3 Millionen deutschen Feuerwehrleute. Der noch amtierende Prösident hatte sich wiederholt dafür ausgesprochen, keine Nähe zur AfD zu dulden. Auch die Einstellung einer Frau mit Migrationshintergrund als Bundesgeschäftsführerin wird kritisiert.

Ziebs erklärte dazu gegenüber dem RND: “Vorwürfe zur Einstellung einer Frau mit türkischen Wurzeln als Bundesgeschäftsführerin, meine klare Haltung gegen rechtsnationale Tendenzen und Personalentscheidungen im Rahmen meiner Befugnisse sind absolut haltlos. Zurzeit ist für mich nicht erkennbar, warum ich zurücktreten sollte“.

Daraus ergibt sich die Frage an die Feuerwehren im HSK: Wie stellen sie sich zur Personalie ihres Präsidenten und zur offensichtlichen AfD-Nähe der Mehrheit der DFV-Vizepräsidenten? Hier sollte eine Klärung erfolgen!

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Landrat will erneut kandidieren

By admin at 1:08 am on Sunday, November 10, 2019

Heute fand ein CDU-Kreisparteitag statt. Auf den Internetseiten der Lokalpresse findet sich seit heute Vormittag ein Bericht, dass der derzeit amtierende Landrat angekündigt hat, dass er für eine weitere Amtszeit kandidieren möchte. Die nächste Kommunalwahl findet am 13.09.2020 statt; dann wird für die Wahlperiode gewählt, die vom 01.11.2020 bis zum 31.10.2025 dauert. Bereits seit 01.10.2005 ist der Landrat im Amt; sein Vorgänger trat – wohl nicht ganz freiwillig – weniger als ein Jahr nach seiner letzten Wahl zurück.

Konkret berichtet die Lokalprese: “Der 67-jährige Schmallenberger versichert, für die volle Amtszeit von fünf Jahren zur Verfügung stehen zu wollen: ‘Das ist mein festes Versprechen’, sagt er, ‘vorausgesetzt, die Gesundheit spielt mit; doch derzeit fühle er sich topfit’, so der Chef der Kreisverwaltung weiter.”

Besonders erwähnt der Landrat: „Wir verfügen über ein exzellentes Verhältnis zu unseren Städten und Gemeinden.” Ob das wirklich für alle 12 Städte und Gemeinden im Kreis gilt? Der Kreis finanziert sich vor allem durch die Kreisumlage, eine Art Zwangsabgabe, die die Städte und Gemeinden aus ihren eigenen Finanzmitteln abführen müssen. Und die ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Für den Haushalt 2020 ist eine weitere Steigerung um 3,45 Mio Euro (2,5 %) geplant, die aber voraussichtlich nicht ausreichen wird.

Weiter lesen wir in der Lokalpresse: “Als eine großen Herausforderungen während einer weiteren Amtszeit bewertet er das Gesundheitswesen; ‘vor allem, wenn ich aktuell nur an die Insolvenz des Winterberger Krankenhauses denke’, so Dr. Schneider. ‘Hier arbeiten zurzeit viele Akteure an einer perspektivisch neuen Lösung, mehr kann ich aber noch nicht sagen.'”
Wichtig wäre es, außer den Krankenhäusern im Kreisgebiet (von denen mehrere akut gefährdet sind) auch das zuständige Amt innerhalb des Kreishauses näher zu betrachten…

Es wird sicherlich noch mehr Kandidatinnen oder Kandidaten für das Amt des Landrats geben. Die SBL wird ihre Kandidat*innen für die Kommunalwahl im Frühjahr 2020 aufstellen.

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Eingeladen – um nichts sagen zu dürfen!

By admin at 11:39 pm on Saturday, November 9, 2019

Bekanntlich gibt es große Probleme mit den Gebäuden des Berufskollegs am Berliner Platz in Arnsberg-Hüsten. Statt ursprünglich 19 Mio Euro soll der Neubau nun 43,4 Mio EUro kosten. Über die Planungen wurde in einer Sitzung des Schulausschusses beraten. Dazu waren auch die Mitglieder der für dieses Berufskolleg gebildeten Baukommission eingeladen worden. Dieser Einladung waren 4 Miglieder der Baukommission gefolgt, die nicht gleichzeitig Mitglieder des Schulausschusses sind.

Diese 4 Personen durften sich dann zu den Ausschussmitgliedern in den Saal setzen. Der Antrag, ihnen auch Frage- und Rederecht zu gewähren, wurde jedoch durch die Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt.

Hing das vielleicht damit zusammen, dass 3 der 4 eingeladenen Gäste der Opposition im Kreistag angehören?
Es ist schon merkwürdig: Da bildet der Kreistag eine Fachkommission, lädt deren Mitglieder richtigerweise zu einer ihre Aufgaben stark betreffenden Ausschusssitzung ein, aber sie müssen schweigen?!

Auch die Sondersitzung des Kreistags, in der endgültig über das Projekt entschieden wurde, verlief merkwürdig. Immerhin handelt es sich um die zweitgrößte Investition in der mittlerweile fast 45jährigen Geschichte des HSK (nach der Abfalldeponie bei Bonacker). Irritierend war direkt zu Beginn dieser Sitzung allerdings, dass der Landrat die Kreistagsmitglieder darauf hinwies, dass er nach etwas mehr als einer Stunde auf Grund eines bereits länger zugesagten Vortrages an der Sitzung nicht mehr teilnehmen könne. Dabei hatte er selbst den Termin für die Sondersitzung des Kreistags festgelegt.
Kurz gesagt: Der Landrat hatte an diesem Tag nicht ausreichend Zeit eingeplant für die vermutlich wichtigste wirtschaftliche Entscheidung seiner Amtszeit.
Wir wissen nicht, ob es sich bei diesem Vortrag
– im besten Falle um eine gemeinnützige Tätigkeit handelte,
– dienstliche oder
– private Interessen betroffen waren
– oder andere Gründe vorlagen.

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Haushaltsberatung ohne Haushaltsentwurf?

By admin at 11:50 am on Tuesday, October 22, 2019

11 Tage ist es nun schon her, dass der Landrat am 11. Oktober im Kreistag seine Rede zur “Einbringung” des Haushalts für das Jahr 2020 gehalten hat. Damit solltne eigentlich die Haushaltsberatungen in den Fraktionen beginnen können, die am 20. Dezember mit der Beschlussfassung im Kreistag enden sollen.

FehlanzeigeHaushaltsbuch

Doch dazu fehlt das Wichtigste: der Haushaltsentwurf. Denn der wurde bisher nicht komplett vorgelegt, nur Teile davon. Insbesondere fehlen das sog. Haushaltsbuch und der “Vorbericht”. Der umfasste im Vorjahr immerhin 87 Seiten. Hinzu kamen 13 Seiten mit Anlagen. Insgesamt also 100 Seiten, die für das Verständnis der Haushaltsansätze und die Beratung in den Fraktionen unverzichtbar sind. Doch der aktuelle Stand: Leider immer noch Fehlanzeige!

Bisher gab es auf Nachfrage an den Landrat auch noch keine konkrete Antwort, wann die fehlenden Unterlagen “nachgereicht” werden.

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Versteckspiel

By admin at 8:58 am on Tuesday, October 15, 2019

In der Sitzung des Umweltausschusses am 02.10.2019 stand der Punkt “Konsequenzen der Urteile des VG Arnsberg vom 25.06.2019 auf die Flächennutzungspläne Meschede und Olsberg” auf der Tagesordnung. Aus der Sitzungsdrucksache 8/1306 erfahren wir u.a.: “Mit Urteilen vom 25.06.2019 hat das Verwaltungsgericht über die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für insgesamt 13 Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Stadt Olsberg sowie über die Genehmigungen von insgesamt neun Windkraftanalgen und Vorbescheide für drei weitere Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Meschede entschieden. In allen Verfahren hatten die Städte Olsberg und Meschede das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens versagt, weil die geplanten Anlagenstandorte außerhalb der in den Flächennutzungsplänen der Kommunen ausgewiesenen Konzentrationszonen lagen. Der Hochsauerlandkreis hatte deshalb alle Anträge negativ beschieden… Das Gericht hat die ablehnenden Bescheide aufgehoben und den Kreis verpflichtet, die Genehmigungsanträge unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Das Urteil ersetzt zugleich das versagte Einvernehmen der Stadt.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte beantragt, diesen Punkt auch in die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 11.10.2019 aufzunehmen. Denn diese Urteile haben weitreichende Konsequenzen für den Kreis und alle 12 Kommunen. Für die Anträge für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in den Kommunen ist der Kreis als Genehmigungsbehörde zuständig. Wenn nun die in den Gemeinden beschlossenen Flächennutzungspläne mit der Festlegung sog. Konzentrationszonen aufgehoben werden, bedeutet dies, dass Anträge für die Errichtung von WEA für fast alle Flächen gestellt werden können; die Steuerungswirkung von Konzentrationszonen entfällt dann. Und der Kreis hat ein hohes Risiko bei der Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen für WEA. Er muss damit rechnen, dass er anschließend verklagt wird und möglicherweise sogar hohe Haftungsrisiken entstehen.

Die Auskünfte der in der Kreisverwaltung zuständigen Abteilungsleiterin im Umweltasschuss waren leider sehr dürftig. Es war nicht zu erfahren, welche rechtlichen Bedenken die Kreisverwaltung selbst in den Genehmigungsverfahren hatte und welche Rechtsauffassung sie nun hat. Auch über die “Konsequenzen für weitere Genehmigungsverfahren” wurde nicht berichtet, trotz entsprechender Ankündigung.

Um so wichtiger wäre es gewesen, das Thema nun im Kreistag zu beraten. Doch der Landrat erklärte schon zu Beginn der Kreisausschusssitzung, dass es sich um ein “Geschäft der laufenden Verwaltung” handele, bei dem der Kreistag keine Mitwirkungsrechte habe. Dies mutet sehr seltsam an, denn noch im Umweltausschuss war das kein Thema. Da war der TOP ja sogar vom Landrat und vom Ausschussvorsitzenden selbst auf die Tagesordnung gesetzt worden!

Wie in solchen Fällen leider üblich, folgte die “GaGaGroKo” (CDU/SPD/FDP/Grüne) im Kreistag dem Wunsch des Landrats und setzte den TOP ab, gegen die Stimmen von SBL und Linken. So wird es nun eine Klärung per schriftlicher Anfrage geben müssen. Das ist aber weniger effektiv als eine Beratung in der Sitzung.

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Regiert die AfD schon im Kreishaus mit?

By admin at 11:08 am on Friday, October 11, 2019

Diese Frage muss man sich stellen, wenn man von der neuesten Eskapade der Ausländerbehörde des HSK erfährt.

Es geht um einen jungen Mann, Anfang 30, der seit fast 29 Jahren im Kreisgebiet lebt. Er hat eine dreijährige Tochter, die sich zwar überwiegend bei der Mutter aufhält, die er aber mehrmals pro Woche sieht. Zudem hat er – von mehrern Fachkliniken bestätigt – schwere rheumatische Erkrankungen, die im Kosovo oder in Serbien nicht behandelt werden können. Er hatte auch eine Arbeitsstelle, aus der er sich unterhalten und noch Unterhalt für seine Tochter zahlen konnte.

Trotzdem kündigte die Ausländerbehörde seine Abschiebung an. Dies führte u.a. dazu, dass er seine Arbeitsstelle verlor.

Daraufhin wurden zwei Härtefallanträge in Düsseldorf eingereicht, einer davon von der Hausärztin. Diesem Antrag waren umfangreiche medizinische Gutachten beigefügt. Der andere Härtefallantrag bezog sich darauf, dass seiner kleinen Tochter nicht der Vater weggenommen werden sollte.

Die Härtefallkommission des Landes NRW prüft solche Fälle sehr gründlich, unter Berücksichtigung aller Aspekte.
https://www.mkffi.nrw/haertefallkommission-des-landes-nordrhein-westfalen
Sie hat 9 Mitglieder, darunter ein Arzt, eine Vertreterin des für Integrationsfragen zuständigen Ministeriums und der Leiter einer Ausländerbehörde. Angesiedelt ist sie beim Landesministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration.
Diese Expertenkommission hat als Ergebnis ihrer Prüfung des Falles vorgeschlagen, dem jungen Vater eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

Doch was macht die Ausländerbehörde des HSK: Sie teilt am 25.09.2019 mit, dass “dem Ersuchen der Härtefallkommission vom 12.09.2019 nicht entsprochen wird”. Das ist formalrechtlich zulässig, aber höchst ungewöhnlich. Damit nimmt der HSK mal wieder eine traurige Sonderstellung in NRW ein.

Das bedeutet im Klartext, dass der junge Vater damit rechnen muss, dass ihn bald mitten in der Nacht eine größere Ansammlung von Polizeibeamten und von Mitarbeitern der Kreisverwaltung aus dem Bett holt und ihn gewaltsam in Abschiebehaft oder gleich zum Abschiebeflieger verfrachtet.

Wem soll das nützen? Will man sich damit vielleicht für eine Zusammenarbeit mit rechten Kräften in der in etwa einem Jahr beginnenden neuen Wahlperiode interessant machen? Irgendein Zusammenhang mit christlicher Politik ist dabei jedenfalls nicht zu erkennen.

UPDATE:
In der Einwohnerfragestunde der Kreistagssitzung am heutigen Freitag stellten zwei Personen Fragen zu diesem “Fall” an den Landrat, darunter des Vater des nun von Abschiebung Bedrohten.
Die Antworten waren erschreckend. So behauptete die zuständige Abteilungsleiterin, man habe das Jugendamt eingeschaltet, das berichtet habe, die Kontakte des Mannes zu seiner kleinen Tochter “reichten nicht aus“. Das geht völlig an der Realität vorbei; hier hat das Jugendamt offenbar versagt – oder die Abteilungsleiterin hat eine falsche
Auskunft gegeben.
Mit den erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen des jungen Mannes hat sich die Ausländerbehörde gar nicht befasst, weil dafür angeblich andere zuständig seien. Und der Vater des Betroffenen erhielt vom Landrat gar keine Antwort auf seine Frage, warum die Ausländerbehörde sich beim Schicksal seines Sohnes nicht an die Empfehlung der Härtefallkommission halten will.

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Kreistag: Haushaltsentwurf 2020 wird eingebracht

By admin at 8:35 am on Thursday, October 10, 2019

Am Freitag (11. Oktober) tagt ab 15 Uhr wieder der Kreistag im Kreishaus in Meschede. Ein Schwerpunkt ist die Einbringung des Entwurfs für den Kreishaushalt 2020 durch den Landrat.

Die Sitzung beginnt – wie immer – mit einer Einwohnerfragestunde. Dort kann jede(r) Einwohner*in Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen.

Weitere Themen sind die Jahresabschlüsse des Kreises, des Abfallentsorgungsbetriebs, des Rettungsdienstes und der Schul- und Bildungseinrichtungen. Dazu zählen u.a. das Sauerlandmuseum und die Kreis-VHS.

Die Beitragssatzung für die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten steht auch auf der Tagesordnung. Erfreulich ist, dass die Beiträge bis 2022 stabil bleiben sollen.

Außerdem soll ein weiterer Beschluss zum Neubau des Berufskollegs in Arnsberg-Hüsten gefasst werden. Hier sind bekanntlich die zunächst mit 19 Mio Euro angekündigten Baukosten auf mittlerweile 43,4 Mio angestiegen; Konsequenzen daraus gab es bisher keine.

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Neue Siedlung im potentiellen Naturschutzgebiet?

By admin at 1:08 pm on Wednesday, September 11, 2019

Am Dienstag, 24. September, findet ab 14:30 Uhr in Brilon die nächste Sitzung des Naturschutzbeirats statt.
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQhFlDf8m2DRllnSR_VUUwQ

Dieses Mal steht ein besonders brisanter Punkt auf der Tagesordnung: “Verfahrensstand ‘Feriendorf und Hotel östlich Am kahlen Hohl’ in Brilon-Petersborn”. Seit etwa 4 Jahren plant ein Investor die Errichtung von 21 Häusern für jeweils 5 Personen sowie einigen größeren zentralen Gebäuden mit 23 weiteren Wohnungen und einer Gastronomie mit etwa 300 Plätzen, mit dem Namen “Gut Petershagen“. Der Investor ist zufällig auch Mitglied des Briloner CDU-Vorstandes. Da ist es kein Wunder, dass auch die örtliche SPD das Vorhaben aktiv unterstützt. Das Grundstück befindet sich bisher im Eigentum der Stadt Brilon. Über die Konditionen für den angestrebten Grundstücksverkauf können wir hier nicht berichten, da sie nichtöffentlich sind. Vermarktet werden die Häuser über die in Salzkotten ansässige Volksbank, mit “guter Renditeerwartung”. Etwa 354 TEuro (plus Nebenkosten des Kaufs) sind für ein “Bergdorfhaus” mit ca. 100 qm Wohnfläche zu zahlen.
Preis-Bergdorfhaus

Nachdem ein Nachbar Naturschutzbedenken hatte und privat einen Gutachter beauftragte, hat mittlerweile auch das zuständige Landesamt (LANUV) ein Gutachten erstellt: Es kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um ein gesetzlich nach § 30 BNatSchG geschütztes Biotop handelt. Auf dem gut 6 ha großen Gelände gibt es zahlreiche Borstgraswiesen, Mager- und Trockenrasen, Quellgebiete und Auenwald, außerdem eine Vielfalt von seltenen Schmetterlingen. Damit könnte die Fläche nur nach einem aufwendigen Befreiungsverfahren, an dem u.a. der Naturschutzbeirat zu beteiligten ist, bebaut werden. Das LANUV empfiehlt sogar, die Fläche als Naturschutzgebiet auszuweisen. Die Bezirksregierung hat bereits nach der Vorlage des ersten Gutachtens ihre Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplans verweigert.

In Petersborn gibt es sogar eine andere, gut geeignete Fläche. Sie ist verkehrstechnisch viel besser erschlossen, und der private Eigentümer ist verkaufsbereit. Doch der Investor möchte weiterhin auf der städtischen Fläche seine Siedlung errichten. Der Sitzungsvorlage 9/1301 für den Naturschutzbeirat ist zu entnehmen, dass zunächst geplant war, als Ausgleichsfläche einen Fichtenbestand in Trockenrasen umzuwandeln, verbuschte Flächen freizustellen und mittels Beweidung die gesamte Fläche aufzuwerten. Dort kann jedoch nicht der gleiche Biotoptyp entwickelt werden, welcher im Plangebiet verloren geht, da es sich um einen Kalkstandort handelt. “Daher kann die vorgeschlagene Maßnahme nicht als gleichartiger Ausgleich anerkannt werden. Derzeit lässt der Investor prüfen, ob Eigentumsflächen am Poppenberg aus fachlicher Sicht geeignet sind, den beanspruchten Biotoptyp hier neu zu entwickeln.”
Wir sind gespannt, ob demnächst neben dem Briloner Skihang ein Biotop mit Magerrasen, Borstgras, Quelle und Auenwald entsteht??

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GaGaGroKo: Gemeinsam unsozial

By admin at 8:44 am on Friday, September 6, 2019

Empfänger von Grundsicherung (Sozialhilfe oder Alg2) erhalten außer dem Regelsatz für ihren Lebensunterhalt die Kosten für ihre Unterkunft (KdU) erstattet, sofern sie als “angemessen” gelten. Für diese Angemessenheitsgrenzen hat der HSK ein Konzept aufgestellt. Bekanntlich haben Bundessozialgericht und Landessozialgericht festgestellt, dass die Methode, mit der die Angemessenheitsgrenzen ermittelt wurden, rechtswidrig ist. Dabei spielte vor allem die Bildung der Teilräume eine Rolle: Der HSK hatte die 7 Städte/Gemeinden Brilon. Olsberg, Marsberg, Bestwig, Eslohe, Hallenberg und Medebach zusammen gefasst und für sie einheitliche Mietobergrenzen festgelegt. Dies hatte die SBL immer wieder kritisiert, und diese Kritik wurde nun von der Sozialgerichtsbarkeit bestätigt.

Doch was folgte nun? Die Kreisverwaltung hat die bereits im Jahr 2016 erhobenen Mietwerte genommen und aus ihnen neue Vergleichsräume gebildet. Die Ergebnisse sind sehr merkwürdig: So werden nun in Hallenberg und Medebach höhere Mieten als angemessen betrachtet als in Brilon und Olsberg. Während die Kreisverwaltung für einen 2-Personen-Haushalt mit 65 qm Wohnfläche in Hallenberg und Meschede Mieten bis zu 404,30 Euro als angemessen betrachtet, sind es in Brilon, Marsberg und Olsberg angeblich nur 371,30 Euro. Diese Monatsmieten enthalten die Kaltmiete und auch alle Nebenkosten, außer der Heizung. Somit gelten in Brilon, Marsberg und Olsberg Kaltmieten nur bis höchstens etwa 4,19 Euro als angemessen. Für Einzelpersonen liegt der Höchstwert bei etwa 4,31 Euro. Dies ist völlig unrealistisch.

Trotz erheblicher weiterer methodischer Mängel wurde der Vorschlag der Kreisverwaltung am Mittwoch (4. September) im Kreistag unverändert beschlossen, mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP (“GanzGanzGrosseKoalition”), gegen SBL und Linke. Der Kreis spart zunächst Geld. Vielleicht braucht er das ja für seine sehr teuren Bauprojekte??
Den Betroffenen wird nun ihr Lebensunterhalt gekürzt, häufig um mehr als 50 Euro pro Monat, um die Miete bezahlen zu können. Sie werden nun wieder den mühsamen Weg über die Sozialgerichte gehen müssen.

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