Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Alternativen für das Berufskolleg am Berliner Platz prüfen!

By admin at 6:12 pm on Tuesday, September 3, 2019

Am Mittwoch soll der Kreistag einen Grundsatzbeschluss für einen Neubau für das Berufskolleg in Arnsberg-Hüsten (Berliner Platz) fassen. Nach der aktuellen Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung ist mit Baukosten von 43,4 Mio Euro zu rechnen. Dies bedeutet eine Erhöhung um mehr als 24 Mio Euro gegenüber den bisherigen Ankündigungen! Das sind für jede(n) EinwohnerIn des HSK fast 100 Euro!

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hat daher folgenden Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag eingebracht:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

zum Beschlussvorschlag in der Drucksache 9/1277 stellt unsere Fraktion folgenden Änderungsantrag:
“Die Beschlussfassung über die Baumassnahmen am Berufskolleg in Arnsberg-Hüsten (BKAH) wird auf die Sitzung des Kreistags im Dezember 2019 vertagt.
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, bis dahin alternative konkrete Planungen vorzulegen, die insbesondere folgende Möglichkeiten enthalten:
1. Sanierung der Bestandsgebäude statt Abriss und Neubau,
2. Neubau mit dauerhafter Reduzierung der Nutzfläche gegenüber den aktuellen Planungen,
3. Wie 2., unter vorübergehender Nutzung von anderen nahegelegenen Gebäuden in der Nachbarschaft des BKAH,
4. Reduzierung der benötigten Nutzfläche durch die Zurückverlegung der E-Technik ins BK Olsberg (BKO).”

Begründung und Erläuterung:

Die Beschlussfassung des Kreistags im Oktober 2017 über einen Neubau für die bisherigen Gebäude 1, 2 und 3 des BKAH statt einer Sanierung erfolgte auf einer nicht realistischen Grundlage. Damals wurde dem Schulausschuss und dem Kreistag von der Kreisverwaltung mitgeteilt (Drs. 9/828, S. 3), dass für eine Sanierung der Gebäude des BKAH Kosten von etwa 17 Mio Euro und für einen Neubau Kosten von etwa 19 Mio Euro entstehen würden, der Neubau also nur etwa 1/10 teurer würde als die Sanierung. Aus den aktuellen Unterlagen geht jedoch hervor, dass für den Neubau nun mit Kosten von mehr als 43 Mio Euro zu rechnen ist. Es soll also etwa der 2,3fache Aufwand anfallen wie vor 2 Jahren angekündigt. Durch diese extreme Kostensteigerung ist die bisherige Beschluss¬grundlage entfallen.

Daher sollte nun auf einer realistischen und aktuellen Grundlage neu überlegt werden. In diese Überlegungen sollten auch konkrete Möglichkeiten zur Flächenreduzierung einbe¬zogen werden. Neben der Berücksichtigung der nach diversen einschlägigen Voraus¬berechnungen in den nächsten Jahren erheblich zurückgehenden SchülerInnen¬zahlen ist dabei auch die Änderung der im Jahr 2015 beschlossenen Verlegung von elektro¬technischen Ausbildungsgängen vom BKO ins BKAH eine Option.”

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Nasser Start

By admin at 10:00 pm on Sunday, September 1, 2019

5 Jahre nach der Schließung des Altbaus des Sauerlandmuseums im August 2014 erfolgte heute die Einweihung des Erweiterungsbaus. Es wurden etwa 500 qm neue Ausstellungsfläche geschaffen. Der Aufwand für den Neubau und für die Sanierung des Altbaus liegt bei mehr als 17 Mio Euro. In diesem Betrag sind Mehrkosten von mehr als 1 Mio Euro ebenso enthalten wie Kosten für den Grundstückserwerb und die Personalkosten für die Begleitung des Umbaus und des Neubaus. Etwa 6 M;io Euro gab das Land als Zuschuss für dieses Regionale-Projekt.

Es dürfte eine der kürzesten Eröffnungsveranstaltungen gewesen sein, an denen ein NRW-Ministerpräsident jemals teilgenommen hat. Weniger als 30 Minuten nach den ersten Worten des Landrats wurde die Veranstaltung während der Rede des NRW-Ministerpräsidenten angebrochen. Die Ansprache des Arnsberger Bürgermeisters fiel ebenso ganz aus wie ein Vortrag des Architekten zum baulichen Konzept und 2 Fachvorträge zur Macke-Ausstellung. Viele der geladenen Gäste flüchteten – wenige Minuten nachdem der Regen begonnen hatte – von ihren Plätzen im Innenhof ins Museum oder ins banachbarte “Blaue Haus”. Erst nach etwa 1 1/2 Stunden hörte der Regen auf, aber da war draußen längst abgebaut.

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Vielleicht hatte der heutige Ablauf Symbolcharakter. Auch die Bauplanung für das Sauerlandmuseum war viel zu risikoreich gewesen. Im Jahr 2013 hatte der Kreistag auf Vorschlag des Landrats beschlossen, direkt am Altbau 20 Meter senkrecht in den Berg zu graben und in diesem Abgrund einen Neubau zu errichten. Warnungen diverser Einheimischer und der SBL-Fraktion, dass dies bautechnisch undurchführbar sei, wurden ignoriert. Sie erinnerten daran, dass in den letzten Jahren in 5 Kilometer Umkreis 3 andere Hänge bei weniger eingreifenden Baumassnahmen abgerutscht waren und das Gestein nicht für solche riskanten Baugruben geeignet sei. Der Landrat lobte sich in seiner heutigen Ansprache dafür, dass er die ursprüngliche Planung gestoppt hätte. Das geschah aber erst nach fast 2 Jahren, viel zu spät. Bis dahin waren schon etwa 2 Mio Euro an Planungskosten verbraucht worden. Besser spät als nie, aber hier hätte etwas weniger Selbstbewusstsein des Landrats und der “GaGaGroKo” im Kreistag den Bürgerinnen und Bürgern viel Geld sparen können! Der Erweiterungsbau wurde neu geplant, in einer Treppen-Variante, die nur geringe Eingriffe in den Hang erforderlich machte.

Mit dem Neubau wurde heute auch die Macke-Ausstellung eröffnet. Sie enthält etwa 130 Werke aus der nur etwa 11 Jahre dauernden Schaffensphase des in Meschede geborenen Künstlers. Bis zu seinem Tod als 27jähriger Soldat 1914 im I. Weltkrieg hat er etwa 11.000 Werke erstellt. Zum Schicksal von August Macke und zum heutigen Tag passte es, dass Ministerpräsident Laschet in seiner Ansprache auf den 80. Jahrestag des Beginns des II. Weltkriegs einging.

Positiv: Trotz diverser Schwierigkeiten ist der Erweiterungsbau des Sauerlandmuseums rechtzeitig zur Ausstellungseröffnung fertig geworden, und die Ausstellung ist sehenswert. Besonders lohnenswert ist ein Besuch mit einer fachkundigen Führung, bei der sich viel über das Leben und Wirken des Künstlers erfahren lässt.

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Die Verhinderer

By admin at 8:13 am on Friday, August 23, 2019

Da gibt es eine sinnvolle Einrichtung, die sich in unser aller Interesse – auch wenn viele das nicht erkennen – um Prostituierte im Kreis kümmert. Diese Einrichtung wird von der evangelischen Kirche getragen und heißt „Tamar“.

3 Fraktionen im Kreistag (SBL, DIE LINKE, Grüne) unterstützen die Arbeit von „Tamar“.

„Tamar“ arbeitet auf dem genannten Gebiet neben dem gesetzlich damit beauftragten Hochsauerlandkreis, allerdings in weitaus größerem und effektiverem Maße. Denn “Tamar” sucht die Betroffenen auf und versucht ihnen Hilfen anzubieten. Die Kreisverwaltung dagegen ist nur in ihren Büros während der Sprechstunden erreichbar für diejenigen, die sich zur richtigen Zeit dorthin begeben. Und mehr als ein Jahr lang hatte sie diese Beratungsarbeit ganz eingestellt.

Der HSK sollte also eigentlich froh sei, dass ihm emsige Mitarbeiterinnen von „Tamar“ die Arbeit abnehmen.
Ist er aber nicht und behauptet, alles in bester Weise allein zu erledigen.

Tut er jedoch nicht, versucht aber, das mit unzutreffenden Zahlen zu belegen.

Weil ihm das alles sehr unangenehm ist, möchte er auch auf keinen Fall, dass die Leiterin von „Tamar“ vor dem zuständigen Kreistagsausschuss spricht und selbst über ihre Arbeit berichtet.

Nur mit wunderbarer Hilfe der SPD-Ausschussmitglieder, die sich der Stimme enthielten, gelang es den Vertretern der Mehrheitsfraktion (CDU) im Ausschuss so, trotz Unterzahl, eine Redemöglichkeit für „Tamar“ zu verhindern.

Einen erneuten Antrag dazu in der nächsten Sitzung schmetterte der Ausschuss, diesmal sogar mit den Stimmen der SPD-Vertreter, ganz cool mittels der Geschäftsordnung ab.

Warum überhaupt der ganze Zirkus, wird sich der Leser fragen.

Weil die Arbeit von „Tamar“ Geld kostet, ist man dort auf Zuschüsse von den von ihr bedienten Landkreisen angewiesen. Einen solchen will der HSK, obgleich er Nutznießer der Arbeit von „Tamar“ ist und ziemliche Probleme bekäme, wenn diese wegfiele, aber nicht leisten. Anscheinend verschlingen einige teure Bauprojekte zu viel Geld…

Inzwischen hat allerdings sogar die CDU-Frauenunion im HSK beschlossen, „Tamar“ tatkräftig zu unterstützen.

Es wird also spannend, wenn nun der konkrete Antrag von „Tamar“ auf einen Zuschuss von 33.000 € in den Auschuss kommt!

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Versuch einer Analyse der Kosten und Qualität der vier Jugendamtsbezirke im HSK

By admin at 11:18 pm on Monday, August 12, 2019

Am 08.01.2018, also vor über eineinhalb Jahren, beantragte die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), die Kreisverwaltung mit einem detaillierten Vergleich der Kostenstruktur und der Angebotsqualität zwischen dem Kreisjugendamt (zuständig für Brilon, Marsberg, Olsberg, Winterberg, Bestwig, Meschede, Hallenberg, Medebach und Eslohe) und den drei städtischen Jugendämtern im Kreisgebiet (Arnsberg, Schmallenberg und Sundern) zu beauftragen. Der Kreistag ist dem Antrag am 12.01.2018 gefolgt und hat die Verwaltung entsprechend beauftragt. (Antrag)

Identische Leistungen bei extrem unterschiedlich hohen Kosten?

Begründung und Erläuterung: Die Einwohnerzahlen der Städte Brilon und Schmallenberg unterscheiden sich nur um 2%. Die Stadt Brilon ist allerdings dem Kreisjugendamt angeschlossen und zahlt laut Haushaltsplan 2018 9,09 Mio. € Jugendamtsumlage, die Stadt Schmallenberg hat ein eigenes städtisches Jugendamt und zahlt dafür nur 5,36 Mio. €. Die Stadt Brilon zahlt also für dieselben Aufgaben (Kosten des Jugendamtes einschließlich Kindertagesstätten und Spielplätze) etwa 70% mehr.

Viel Arbeit aber keine Ergebnisse?

Das Resultat wurde dem Kreisjugendhhilfeausschuss (KJHA) fast eineinhalb Jahre später – und nach umfangreichen Recherche- und Auswertungsarbeiten der Kreisverwaltung – am 04.06.2019 vorgelegt. (Klick)

Im Ergebnis sollen demnach keine plausiblen und vergleichbaren Daten vorliegen. „So liefern die rein rechnerischen Zahlen für die Verwaltung nicht nachvollziehbare Werte, da z. B. Aufwendungen für die Grundlage der Kennzahlen HzE/EWO (Hilfen zur Erziehung, externes Wohnen) bzw. HzE/EWO U21 ganz wesentlich voneinander abweichen.“

1,5-jährige Arbeit der Kreisverwaltung doch nicht ganz unnütz – Tendenzen feststellbar

Nach diesem Ergebnis und Akteneinsicht stellte ein SBL-Kreistagsmitgiled am 16.07.2019 eine erneute Anfrage. Die Antwort vom 23.07.2019 enthält nun sehr wohl rechnerische Ergebnisse für bestimmte Bereiche.

Hilfen zur Erziehung (HzE):
Verteilung der Ausgaben in € bei den HzE in den vier Jugendamtsbezirken je Einwohner und je Einwohner unter 21 Jahren sowie die Personalausstattung für HzE
Um noch einen Durchblick zu haben, werden die Kosten für 2018 (ohne die Kosten der unbegleiteten minderjährigen Ausländer) auf die Einwohnerzahl (bzw. Einwohner unter 6 und unter 21 Jahren) im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes sowie der jeweiligen Kommune heruntergebrochen.

Zu den Hilfen der Erziehung zählen
– ambulante Hilfen wie z. B. begleiteter Umgang, Erziehungsbeistandschaften, sozialpädagogische Familienhilfe
– teilstationäre Hilfen, z. B. Tagesgruppen
– stationäre Hilfen, z. B. gemeinsame Wohnformen, sozialpäd. Einzelbetreuung, Leistungen der Vollzeitpflege, der Heimerziehung, Krisenintervention

Silke-KdU-Abb1
(alle Aufwendungen in Euro)

Auffällig ist, dass Schmallenberg vergleichsweise geringe Kosten pro Einwohner für HzE aufzuweisen hat. Stellenmäßig ist insbesondere Sundern sehr gut ausgestattet. Gemessen an den Gesamtkosten des Kreisjugendamtes hat Sundern über 100 Prozent mehr Personalstellen zur Verfügung – was sich auch auf die Kosten je Einwohner auswirkt. Oder anders herum: Das Kreisjugendamt, Arnsberg und Schmallenberg haben nur rund die Hälfte der Stellen für HzE wie Sundern zur Verfügung.

Kitas:
Verteilung der angebotenen Plätze auf die Trägerarten (kommunal, kirchlich, Elternvereine, freie Träger), auf die drei Gruppenformen nach KiBiz und auf die drei zeitlichen Betreuungsvolumina
Anmerkung der Kreisverwaltung: Eine Berechnung des Aufwands für die Kitas je Einwohner ist aufgrund nicht plausibler Angaben nicht möglich und kurzfristig nicht zu leisten, da die Stadtjugendämter nicht zwischen den Jugendamtsaufgaben und dem für die Trägerschaft von Kitas anfallenden Personalaufwand unterscheiden.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit hier nur die Zusammenfassung der Anteile der Gruppenformen (GF) und Stundenbuchungen an den jeweiligen Gesamtplätzen:

Silke-KdU-Abb2

Gruppenformen nach KiBiz (NRW-Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern):
I: 20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
II: 10 Kinder U3 (unter 3 Jahre)
III: bis zu 25 Kinder Ü3 (über 3 Jahre)
Den stärksten Anteil haben demnach in allen vier Jugendamtsbezirken die Gruppenform I, den geringsten Anteil die Gruppenform II. Auffällig ist, dass die Stadt Schmallenberg den geringsten Anteil an den Gesamtplätzen mit 45 Stunden einnimmt:

Silke-KdU-Abb3

Personalaufwand der Jugendämter für Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Hierzu zählen z. B. Einrichtungen der offenen Jugendarbeit einschl. Treffpunktarbeit, deutsch-internationale Jugendbegegnungen, Ferienfreizeiten und Familienerholungsmaßnahmen, Fortbildung von Mitarbeitern in Jugendverbänden und Vereinen, Durchführung von Maßnahmen, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz oder außerschulische Jugendbildung sowie die Durchführung von sozialen Trainingskursen.

Silke-KdU-Abb4

Auffallend sind der geringe Personalschlüssel in Schmallenberg sowie die geringen Kosten und ein Überschuss bei der Jugendarbeit in Sundern.

Fazit
Auch wenn die heruntergerechneten Daten zu den Rückmeldungen der Kommunen zu den Aufgabenbereichen „Hilfen zur Erziehung“, „Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“ und „Kitas“ nicht im Kreisjugendhilfeausschuss dargestellt wurden, so können die ermittelten und teilweise nicht nachvollziehbaren Werte einen Impuls für weitere Fragen geben welche wiederum für eine plausiblere und gerechtere Jugendamtsumlage ausschlaggebend sein können. Dazu bedarf es der Mitwirkung aller Jugendämter. So könnte beispielsweise eine einheitliche Dokumentation der von den vier Jugendämtern wahrzunehmenden Aufgaben erreicht werden, so dass ein aussagekräftiger Vergleich möglich wäre.

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8,5 Millionen Euro für Schülerfahrten – Kreisverwaltung: „Auftragswerte nicht schätzbar“

By admin at 3:40 pm on Thursday, August 8, 2019

In der Kreistagssitzung am 5. Juli erfolgte die Vergabe der Aufträge für den Schülerspezialverkehr. Dabei geht es um die Fahrten zu und von den fünf kreiseigenen Förderschulen in den Schuljahren 2019/2020 bis 2024/2025. Die 57 einzelnen Fahrten (Lose) werden etwa alle fünf Jahre ausgeschrieben. Das Auftragsvolumen beträgt stolze 8,5 Mio. Euro, so dass besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist.

In diesem Zusammenhang spielten die Abläufe bei der letzten derartigen Vergabe im Jahr 2014 eine besondere Rolle, denn damals wurden der Kreistag und der Kreisausschuss nicht an der Auftragsvergabe beteiligt. Transparente Auswertungen der Angebote waren bei einer Akteneinsicht eines Kreistagsmitgliedes von SBL und Linken im Vergabeamt nicht ersichtlich. So waren z. B. keine Schätzpreise je Angebot festgelegt worden. Es gab Lose, wo der Auftrag an Bieter ging, deren Preis je gefahrenen Kilometer beim 2,5- bis 3fachen des üblichen lag. Besonders hohe Preise gab es mehrfach genau dann, wenn für ein Los nur ein Bieter ein Angebot eingereicht hatte. Bei der Auswertung im Vergabeamt wurden die Gesamtkosten (Kilometerkosten und Kosten der Begleitperson) zusammen als Maßstab genommen. So gesehen wurde so getan, als ob die Begleiterkosten bei jeder Fahrt anfallen, was aber nicht der Fall ist. (Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=5024)

Schätzung der Auftragswerte nicht möglich – Begleitkosten stellen ein Kalkulationsproblem dar
Eine belastbare Schätzung der Auftragswerte sei im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs nicht möglich, so die Antwort der Kreisverwaltung vom 26.07.2019 auf die Anfrage der SBL vom 16.07.2019.

Unterschiedliche Kalkulationsgrundlagen der Anbieter seien der Grund. Denn …
1. Nur die „Besetztkilometer“ werden bezahlt. Diese können bei den Bietern untereinander deutlich abweichen (Anfahrt- und Rückfahrtkosten nach Ein- bzw. Ausstieg der zuerst- oder zuletzt beförderten Person werden nicht bezahlt).
2. Unterschiedliche Fahrzeugkosten, je nachdem ob z. B. Fahrzeuge neu beschafft werden müssen, Bestandsfahrzeuge eingesetzt werden oder Fahrzeuge geleast werden.
3. Ein besonderes Problem stelle die Einschätzung der Kosten der Begleitpersonen dar. „Vorliegend war daher für die Einschätzung der zu erwarteten Kosten zunächst vom aktuellen Auftragswert für die gegenständlichen Leistungen auszugehen. Das Ausschreibungsergebnis entspricht den erwarteten Kosten.“

Daher stellte die SBL die Frage, welche Anteile des Einsatzes von Begleitpersonal an den auf den einzelnen Routen durchgeführten Fahrten bei der Auswertung der Angebote zugrunde gelegt wird.
„Aufgrund der aktuellen Fahrsituation wurde bei der Angebotsbewertung in den meisten Fällen die einzusetzende Begleitperson gewertet“, so die Argumentation der Kreisverwaltung. In den Losen, in denen derzeit keine Begleitperson benötigt wird, würde der Einsatz einer Begleitperson nicht gewertet.

Bezüglich der Anteile der begleiteten Fahrten schreibt die Kreisverwaltung, dass 2017/2018 bei 29 und 2018/2019 bei 31 Routen Begleitpersonen eingesetzt wurden. Das sind rund 51 bzw. 54 Prozent. Damit widerspricht die Kreisverwaltung ihrer oben genannten Aussage, dass in den meisten Fällen die Begleitperson gewertet wurde.

Zur Frage des Mindestlohns schreibt die Kreisverwaltung, dass die Einsatzzeiten von der individuellen Situation und der Einsatzplanung eines Bieters abhängen. Je nachdem, ob der Zustieg der Begleitperson am Betriebshof des Bieters oder am Abholort des ersten Schülers erfolge. Ob ein beauftragtes Unternehmen tatsächlich den Mindestlohn von 9,19 Euro pro Std. zahle, könne durch den Auftraggeber selbst nicht aktiv ermittelt werden.

Zur Frage nach der Überprüfung der Angemessenheit der bei einigen Losen sehr hohen Preise je Kilometer, stellt die Kreisverwaltung dar, dass vorrangig der preisliche Abstand zwischen dem erst- und zweitplatzierten Bieter heranzuziehen ist.

Fazit
Hohe Kilometerpauschalen und günstige Begleitkosten, oder: günstige Kilometerpauschalen und hohe Begleitkosten – was ist also „angemessen“? Letztendlich gewinnt das günstigste Angebot. Und das vielleicht auf dem Rücken der Fahrer und Beifahrer. Nämlich wenn es darum geht, ab welchem Standort und bis zu welchem Standort bei Fahrern und Beifahrern der Stundenlohn gezahlt wird (Standort Betrieb, Standort Wohnort des Schülers – denn der Kreis zahlt nur die „Besetztkilometer“, sprich die Kilometer, wo der Schüler mitfährt).

Hoffen wir, dass es nicht wieder nur einen Anbieter bei zahlreichen Losen gegeben hat und die Kosten des Personals angemessen berücksichtigt wurden?! Einzelheiten können wir nicht berichten, da die einzelnen Vergaben nicht-öffentlich erfolgen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Kreisverwaltung aus den Vorfällen im Jahr 2014 etwas gelernt hat und sich Gedanken bei der themenspezifischen schriftlichen Beantwortung von Anfragen macht, die während der Sitzung nicht beantwortet werden konnten. Dennoch ist sie nicht in der Lage, Durchschnittspreise/eine belastbare Schätzung für eine wirtschaftliche Auswertung der Angebote/Lose zu ermitteln (Preis je gefahrenen Kilometer x Strecke x Anzahl der Schultage + gegebenenfalls Kosten einer Begleitperson).

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“Kombination aus mangelndem Ermittlungswillen … und Desinteresse”

By admin at 9:13 am on Monday, July 29, 2019

“Der größte Teil der Polizeibeamten in Deutschland verrichtet seine Arbeit tadellos. Und doch kommt es Jahr für Jahr im Schnitt zu 2.300 Fällen rechtswidriger Polizeigewalt – von der Freiheitsberaubung bis zur tödlichen Gewalt. Die Beamten können dies nahezu straflos tun, denn nur ein winziger Teil der angezeigten Delikte landet vor Gericht. Die Opfer haben kaum eine Chance auf Wiedergutmachung. Nicht selten wird vertuscht – zum Teil bis hoch in die Politik. Der Grund: eine fatale Kombination aus mangelndem Ermittlungswillen bei der Polizei und Desinteresse bei den Staatsanwaltschaften.”
https://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vom-25-07-2019/wenn-Polizisten-zu-Taetern-werden.html

Screenshot_2019-07-29 Staatsgewalt – wenn Polizisten zu Tätern werden-2

Das Magazin “Kontraste” der ARD berichtete am 25. Juli über einen Fall von Polizeigewalt in Jever. Ein Polizeibeamter hatte eine andere Person grundlos mit beiden Armen umgestoßen. Anschließend versuchten alle beteiligten Polizeibeamten den Vorgang zu vertuschen. So etwas gab es auch schon im HSK, allerdings erfreulicherweise nicht mit so tragischem Ausgang wie in Jever.

Das besonders Bedenkliche:
Hier wie dort kann man den Eindruck haben, dass in solchen Fällen mitunter Polizeiführung, Staatsanwaltschaft und Gerichte sehr gut zusammenarbeiten, gegen die Betroffenen …
Viele Bürgerinnen und Bürger können sich solche Abläufe in unserem Land nicht vorstellen – bis sie selbst davon betroffen werden!

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Landesentwicklungsplan: gegen Klimaschutz, für “Flächenfraß”

By admin at 11:59 am on Wednesday, July 17, 2019

Die CDU/FDP-Koalition im Landtag ist stolz darauf, dass sie mit dem neuen Landesentwicklungsplan (“LEP”) eine Entfesselung geschafft hätte. Doch was ist wirklich davon zu halten?

Wir schließen uns der Erklärung von Horst Becker, Mitglied der Grünen Landtagsfraktion, an:

„Mit dem neuen Landesentwicklungsplan zeigen CDU und FDP, wie egal ihnen Natur-, Arten- und Klimaschutz sowie der Erhalt unserer Lebensgrundlagen sind. Klar ist jetzt auch, dass das kürzlich erwachte ökologische Gewissen des Ministerpräsidenten ein reiner PR-Gag ist – zu sehr stehen die Änderungen im LEP dazu im Widerspruch.

Gegen breite Kritik hat die Landesregierung ihre ideologiegetriebene Anti-Windenergiepolitik rücksichtslos durchgedrückt. Damit produziert sie bewusst die Rechtsunsicherheit für den weiteren Ausbau der Windenergie und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Kommunen und Gerichte in lange Klageverfahren verwickelt werden. Mit dieser verantwortungslosen Politik verhindern Minister Pinkwart und die Koalition aus CDU und FDP Investitionen in Millionenhöhe. Sie bremsen die Energiewende aus und riskieren, dass NRW die Klimaziele verfehlt. Auch sämtliche Experten in der Anhörung wiesen auf die rechtlich höchst fragwürdige Basis hin. Weder der Ausschluss von Windenergieanlagen auf forstwirtschaftlichen Flächen ist von geltendem Bundesrecht gedeckt, noch der Mindestabstand von 1.500 Metern zur Wohnbebauung. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis Gerichte sich mit dem von Minister Pinkwart vermurksten LEP befassen müssen.

CDU und FDP geben den 5-Hektar-Grundsatz und damit jegliche Begrenzung des Flächenverbrauchs auf. Das ist verantwortungslos. Denn ein ungezügelter Flächenfraß kann fatale Auswirkungen auf die Artenvielfalt haben und die Qualität von Grund- und Trinkwasser sowie die Reinheit der Luft dauerhaft negativ beeinflussen. Doch auch für die Landwirtschaft ist der Flächenfraß längst zur Belastung geworden. Stetig steigende Pachtpreise bedrohen die Erwerbsgrundlage von Landwirten. Auch über den deswegen geäußerten Protest der Landwirtschaftsverbände setzen sich CDU und FDP brüsk hinweg.

Der Abbau nichtenergetischer Rohstoffe wie Kies, Sand oder Kalk wird ohne Rücksicht auf Natur und Heimat dereguliert. Mit der Ausweitung des Raubbaus nimmt Schwarz-Gelb massive Schäden für die Umwelt in Kauf. Es besteht die ernste Gefahr, dass Rohstoffkonzerne sich auf Basis des neuen LEP und gegen den Willen der Kommunen in neue Abbaugebiete einklagen.“

Quelle:
https://gruene-fraktion-nrw.de/presse/service/pressemitteilungen/pmdetail/nachricht/becker-landesentwicklungsplan-ohne-arten-natur-und-klimaschutz-zeigt-schwarz-gelb-fehlt-das-oek.html

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Verzögerungstaktik bei den Unterkunftskosten

By admin at 10:58 pm on Sunday, July 7, 2019

Empfänger von Grundsicherung nach SGB II (Alg 2 bzw. “Hartz IV”) oder SGB XII (Sozialhilfe) erhalten außer dem monatlichen Bedarfssatz noch die Kosten für ihre Unterkunft erstattet, sofern sie als “angemessen” gelten. Für diese Angemessenheitsgrenzen hat der HSK ein Konzept erstellt. Danach darf z.B. eine alleinstehende Person in Brilon maximal 231 Euro pro Monat an Kaltmiete zahlen – was bei vielen Betroffenen nicht ausreicht.

Am 30.01.2019 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass das Unterkunftskostenkonzept des Kreises Bad Segeberg rechtswidrig ist. Und zwar aus den gleichen Gründen, die die SBL seit Jahren beim Konzept des HSK kritisiert hat: Mit einer pseudo-wissenschftlichen Clusterung wurden Teilräume (“Wohnungsmarkttypen”) aus höchst unterschiedlich strukturierten und räumlich nicht zusammenhängenden Gemeinden gebildet. Für diese Teilräume wurden angeblich einheitliche Mitniveaus definiert, und das führte zu gravierenden Ungerechtigkeiten.

Das für NRW zuständige Landessozialgericht hat bereits im Februar 2019 bestätigt, dass auch das Konzept des HSK aus denselben Gründen rechtswidrig ist.

Doch statt dass Landrat und Kreisverwaltung nun zügig das Konzept des HSK ändern, geschah: NICHTS.

In der Kreistagssitzung am 22.03.2019 hatte der Landrat zwar zugesagt, dass in der nächsten Kreistagssitzung über die Neuregelung der Kosten der Unterkunft für die Empfänger von Grundsicherungsleistungen beraten wird. Doch für die Kreistagssitzung am 05.07.2019 wurde immer noch keine inhaltliche Vorlage erstellt, da angeblich “das BSG den Volltext der Urteile noch nicht veröffentlicht” habe.

Als die Sitzungsdrucksache am 14.06.2019 bei den Mitgliedern des zuständigen Fachausschusses einging, stand das Urteil jedoch bereits auf den Internetseiten des BSG. Schlimmer noch: Dem Rechtsanwalt, der den HSK in dieser Angelegenheit vertritt, war es bereits am 07.06.2019 zugestellt worden.

Die SBL/FW-Fraktion kündigte daraufhin die Einberufung einer zusätzlichen Sitzung des Fachausschusses an. Denn die Betroffenen brauchen sehr bald Klarheit, ob sie sich ihre Wohnung noch leisten können. Aber das scheint der Kreisverwaltung egal zu sein. Sie schrieb, “dass bei einer Korrektur der Mietpreisobergrenzen nach oben der Hochsauerlandkreis von Amts wegen die betreffenden Leistungsbescheide nach § 44 SGB X rückwirkend zu Gunsten der Leistungsberechtigten anpassen wird”. Daher bestünde “für eine außerordentliche Einberufung des Gesundheits- und Sozialausschusses keine Notwendigkeit.” Damit verkennt die Kreisverwaltung die Situation völlig. Viele Betroffene können sich die Ungewissheit finanziell schlicht nicht leisten!

In der Kreistagssitzung wurde es anscheinend sogar dem Landrat zu unangenehm. Am 04.09.2019 findet sowieso wegen der Sanierung des Berufskollegs in Arnsberg-Hüsten eine zusätzliche Kreistagssitzung statt. Dort soll es nun auch um die Mietpreisobergrenzen gehen. Vorher wird der Sozialausschuss zu einer zusätzlichen Sitzung einberufen. Ob es dann wohl einen inhaltlichen Vorschlag der Kreisverwaltung gibt?

Bekanntlich ist das

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“Vetternwirtschaft” bei der Wasserschutzzone Dörnholthausen?

By admin at 6:35 pm on Wednesday, July 3, 2019

Im Kreisumweltausschuss am 27. Juni wurde erneut über die Ausweisung der Wasserschutzzone Dörnholthausen beraten. Hintergrund war, dass der größte Grundbesitzer innerhalb der Wasserschutzzone seine Existenz bedroht sieht und einen finanziellen Ausgleich für die Ausweisung der Wasserschutzzone fordert. Mit dieser Forderung hatte er die CDU angesprochen, die daraufhin Gespräche mit den Stadtwerken Sundern initiierte. Die Wasserschutzzone Dörnholthausen besteht zu 85 % aus Waldfläche. Innerhalb dieser Waldfläche bewirtschaftet der Betrieb 121,25 ha überwiegend als Schnittgrün und Weihnachtsbaumkulturen. Der Forstbetrieb kritisiert unter anderem, dass er keine neuen intensiv genutzten Weihnachtsbaumkulturen innerhalb der Schutzzone anlegen dürfe und hält dies für einen enteignungsgleichen Eingriff. Er fürchtet erhebliche Nachteile und massive Beschränkungen in seiner bisherigen Bewirtschaftungsweise und fordert deswegen eine Entschädigung. Zudem habe er erhebliche Nachteile dadurch, dass keine Windenergieanlagen im Bereich der Wasserschutzzone errichtet werden dürfen. Die Stadtwerke Sundern haben ihm daraufhin angeboten, dass er ein Gutachten erstellen lassen solle, dass die Entschädigungspflicht belege. Die Stadtwerke würden sich eventuell finanziell an dem Gutachten beteiligen. Sollte das Gutachten zum Ergebnis kommen, dass eine Entschädigungspflicht vorläge, so würde die Entschädigung durch den Betriebausschuss geprüft.

Die Kreistagsfraktion der Sauerländer Bürgerliste (SBL) findet es vollkommen unverständlich, dass die Stadtwerke Sundern eine finanzielle Mitbeteiligung an dem Gutachten in Aussicht stellen. Ein solches Gutachten (und eine mögliche Entschädigung) müßten alle Gebührenzahler über das Wassergeld finanzieren. Nach Ansicht der SBL liegt das Risiko einzig und allein bei dem forstwirtschaftlichen Betrieb, der seit mehreren Jahren alte Waldflächen in intensiv genutzte Schnittgrünkulturen umgewandelt hat und damit gegen die Bestimmungen des Landesforstgesetztes verstoßen hat. Das Landesforstgesetz schreibt den pfleglichen Umgang mit Bestand und Boden vor. Es fordert darüber hinaus, dass weitgehend auf Pflanzenschutzmittel zu verzichten ist. Wären diese Bestimmungen im Einzugsbereich dieser alten Wassergewinnungsanlage eingehalten worden, so hätte die Ausweisung einer Wasserschutzzone in diesem Bereich keine Priorität. Erst der massive Einsatz von Chemikalien und die intensive Nutzung durch die Umwandlung von Wald in Schnittgrünkulturen haben die Ausweisung der Wasserschutzzone notwendig gemacht um zukünftig eine Belastung der Wassers zu verhindern und um die gute Wasserqualität im Bereich Stockum/Dörnholthausen auf Dauer zu gewährleisten. Zudem wird der Betrieb in der Nutzung der bestehenden Schnittgrünkulturen so gut wie gar nicht eingeschränkt. Warum dies entschädigungspflichtig sein sollte und warum sich der Gebührenzahler möglicherweise an den Kosten für Gutachten beteiligen soll, erschließt sich der SBL nicht.

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VCD: „Die mittlerweile für die Röhrtalbahn eingeplanten Gelder können also nur dafür ausgegeben werden – oder werden in einer anderen Region für die Bahn investiert“

By admin at 1:11 pm on Tuesday, July 2, 2019

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Arbeitskreis Verkehrs der Lokalen Agenda 21 Arnsberg haben am Montag (1. Juli) eine gemeinsame Pressekonferenz zur Reaktivierung der Röhrtalbahn durchgeführt. Über die Röhrtalbahn soll am Freitag im Kreistag entschieden werden.

Hier der Text des Statements des VCD:

“Der VCD Hochsauerland e. V. setzt sich bereits seit seiner Gründung im Jahr 1995 für den Personenverkehr auf der Röhrtalbahn ein. Die zahlreichen vom VCD durchgeführten Sonderfahrten haben immer einen regen Zuspruch aus der Bevölkerung erfahren.

Mit der Bahnreform im Jahr 1994 ist der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Ländersache geworden. Der Bund stellt zu diesem Zweck die sog. „Regionalisierungsmittel“ zur Verfügung. Aufgabenträger für den SPNV in unserer Region ist der „Zweckverband SPNV Ruhr-Lippe (ZRL)“, der als Grundlage seines Handelns einen Bedarfsplan aufstellt.

Nachdem die Röhrtalbahn sich anfangs in diesem Schienenverkehrsbedarfsplan in der Kategorie „weiterer Bedarf nach 2015“ befand, waren die durchweg positiven Ergebnisse der in den Jahren 2008 bis 2011 seitens der im Auftrag des HSK und des ZRL durchgeführten „Nutzen-Kosten-Analyse“ Anlass, die Röhrtalbahn in den „vordringlichen Bedarf“ hochzustufen. Ein entsprechender Auftrag erfolgte u. a. durch Beschluss des HSK-Kreistages am 16.12.2011.

„Wären die Ergebnisse damals negativ gewesen, wäre eine Reaktivierung nicht weiterverfolgt worden. Nun aber könnten nach Aussage des ZRL bereits im Jahr 2025 wieder Personenzüge fahren – das Ziel ist also zum Greifen nah.“, sagt Stefan Weh, VCD-Vorsitzender im HSK.

Beim ZRL sind die Haushaltsmittel für die sog. „Standardisierte Bewertung“, ein bundeseinheitliches Verfahren zur Bewertung von Verkehrswegen, nun fest eingeplant und müssen nur noch abgerufen werden.

Auch aus Fahrgastsicht könne die Bahn im Vergleich zum Bus gleich mehrere Pluspunkte verbuchen:
Sie ist unabhängig vom alltäglichen Stau und bietet daher eine höhere Anschlusssicherheit an andere Züge. Fahrräder, Kinderwagen, Rollatoren können in erhöhter Zahl mitgenommen werden, die Bahn ist schneller, bietet eine ruhigere Fahrt und WCs.

„In allen Sektoren des Verkehrswesens ist eine Mobilitätswende im Gange. Daher ist gut beraten, wer diesen Prozess vor Ort aktiv gestaltet und sich nicht von ihm überrollen lässt“, blickt der VCD optimistisch in die Zukunft. Gerade in den Kommunen vor Ort könnten wichtige Bausteine zur CO2-Einsparung umgesetzt werden. „Bereits heute sind auch bei der Bahn alternative Antriebe wie Wasserstoff- und Akkutriebwagen im Einsatz und werden im nächsten Jahrzehnt gegenüber der Dieseltraktion die Oberhand gewinnen. So arbeitet der SPNV-Aufgabenträger bereits an einer Elektrifizierungsstrategie für das komplette Dieselnetz“, sagt der Bahnexperte Weh, der auch Mitglied des VCD-Landesvorstandes ist.

SPNV ist ein Teil der Daseinsvorsorge, die der Staat betreibt, um Infrastrukturen bereitzustellen und unterschiedliche Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land auszugleichen. Um derartige Prozesse sinnvoll zu steuern, verteilt der Staat Steuermittel zweckgebunden. „Die mittlerweile für die Röhrtalbahn eingeplanten Gelder können also nur dafür ausgegeben werden – oder werden in einer anderen Region für die Bahn investiert“, so der VCD-Vorsitzende. „Die heimische RLG, die ja zu einem Großteil dem HSK gehört, ginge dann leer aus!“

Auch in einem aktuellen Antrag der CDU- und FDP-Landtagsfraktionen vom 18.06.2019 heißt es: “Ein wichtiger Baustein zur Stärkung des SPNV ist auch die Reaktivierung von stillgelegten Schienenstrecken und Haltepunkten… Das Potential für SPNV-Reaktivierungen ist in allen Landesteilen groß.” Darunter steht der Name des Kreisvorsitzenden der HSK-CDU, und mit diesen Aussagen hat er Recht!”

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SBL-Fraktionssitzung am Montag in Meschede

By admin at 12:50 pm on Sunday, June 30, 2019

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion trifft sich zu ihrer nächsten Sitzung am Montag, 1. Juli, um 18.30 Uhr in der Gaststätte “Zum Pulvertum”, Pulverturmstraße 33 in Meschede.

Im Mittelpunkt stehen die Vorbereitung der Kreistagssitzung am 5. Juli und die Nachbereitung der Ausschusssitzungen aus den letzten Wochen. Themen sind u.a. die Reaktivierung der Röhrtalbahn, das Konzept für die Kosten der Unterkunft (KdU) für Sozialhilfeempfänger, der Rettungsdienstbedarfsplan, die Kosten des Flughafens Paderborn/Lippstadt (dessen Mitgesellschafter der HSK ist), Umweltthemen wie Gülle/Nitrat/Wasser, die vom Landrat ohne Ausschreibung geplante Neuwahl des Kreisdirektors und – mal wieder – Versuche des Kreisverwaltung, nicht verständliche Abschiebungen durchzuführen.

Die Sitzung ist – wie immer – öffentlich. Freunde, Bekannte, alle sind herzlich eingeladen!

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Gebiet des Hessentickets ausdehnen

By admin at 8:53 am on Wednesday, June 26, 2019

In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am Montag stand auch der Antrag der SBL/FW-Fraktion auf der Tagesordnung, die Städte Brilon und Medebach in den Geltungsbereich des Hessentickets aufzunehmen

Denn mehrere Bahn- und Buslinien nach bzw. aus Hessen beginnen und enden in Brilon bzw. Medebach. Während die ostwestfälische Stadt Warburg bereits zum Geltungsbereich des Hessentickets gehört, ist dies für Brilon und Medebach nicht der Fall. Dies führt z.B. dazu, dass 5 Personen für eine Bahnfahrt von Willingen nach Frankfurt a.M. und zurück insgesamt 36 Euro zahlen, einschließlich Nutzung der U-Bahnen und Straßenbahnen in Frankfurt. Die jeweils nur 7 Minuten dauernden Fahrten von Brilon-Wald nach Willingen und zurück kosten dagegen pro Person 11 Euro. Hinzu kommt, dass auf den Bahnhöfen Brilon-Stadt und Brilon-Wald keine Hessentickets erhältlich sind, so dass die Nutzung der von Brilon-Stadt nach Marburg durchgehenden Bahnlinie RB42 stark eingeschränkt ist, weil die Fahrgäste sich erst unterwegs ein Hessenticket besorgen können. Viele Fahrgäste fahren daher parallel zur Bahnlinie mit dem Auto von Brilon nach Willingen, um dort ein Hessenticket zu lösen und dann in den in Brilon abfahrenden Zug der Kurhessenbahn einzusteigen. Andere werden bei der Fahrt von Hessen nach Westfalen unfreiwillig zu Schwarzfahrern.

Ähnliches gilt für die zwischen Frankenberg bzw. Korbach und Medebach verkehrenden Buslinien 530 und 550.

Landrat und Kreisverwaltung sollen laut Antrag beauftragt werden, zielführende Gespräche mit den zu beteiligenden Institutionen einzuleiten.

Dies hat der Ausschuss so beschlossen, auch für die Buslininen aus Hessen in die Städte Marsberg und Hallenberg.

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Politische Schizophrenie?

By admin at 7:04 pm on Saturday, June 22, 2019

Weiss die CDU wirklich noch, was sie will?

Im Kreistag hat die CDU am 6. Juni 2019 den Antrag gestellt, die Reaktivierung der Röhrtalbahn (Neheim-Hüsten – Sundern) zu stoppen. Wir haben in den letzten Tagen mehrfach darüber berichtet.

Im NRW-Landtag sitzt aus dem HSK auch der Kreisvorsitzende der HSK-CDU. Er ist sogar Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion. Diese Fraktion hat am 18. Juni 2019 (zusammen mit der FDP) einen Antrag mit dem Titel “Mit der Reaktivierung von Schienenstrecken in Nordrhein-Westfalen Lücken im Bahnnetz schließen und systembruchfreies Fahren für die Menschen ermöglichen” eingebracht. Er ist in der Landtagsdrucksache 17/6592veröffentlicht. Darunter steht auch der Name des CDU-Keisvorsitzenden Kerkhoff. Nicht nur der Titel dieses Antrags klingt gut, auch im Antragstext stehen bemerkenswerte Sätze, z.B.:
“Viele Menschen profitieren in Nordrhein-Westfalen von einem dicht ausgebauten Schienennetz. Um die Straßen zu entlasten und die Attraktivität des ÖPNV sowie des SPNV in städtischen und ländlichen Räumen zu erhöhen und damit auch überhitzte Wohnungsmärkte mit dem Umland der Metropolen zu vernetzen, ist es erklärtes Ziel der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen, den Verkehrsträger Schiene weiter zu stärken.”
“Ein wichtiger Baustein zur Stärkung des SPNV ist auch die Reaktivierung von stillgelegten Schienenstrecken und Haltepunkten.”
“Das Potential für SPNV-Reaktivierungen ist in allen Landesteilen groß.”

Das ist alles richtig. Aber warum meint dann die CDU, dass es im HSK nicht gelten soll???

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“Blockieren Sie nicht den Weg für eine Reaktivierung der Röhrtalbahn!”

By admin at 1:18 pm on Friday, June 21, 2019

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und die Lokale Agenda 21 Arnsberg setzen sich seit vielen Jahren für die Reaktivierung der Röhrtalbahn zwischen Neheim-Hüsten und Sundern ein. Die Chancen für die Realisierung sind nun sehr gut, nachdem die Verbandsversammlung des ZRL die Finanzmittel für die vorbereitenden Untersuchungen frei gegeben hat. Gerade jetzt versucht aber die CDU-Kreistagsfraktion die Reaktivierung zu torpedieren und hat einen entsprechenden Antrag eingebracht, über den am 24. Juni im zuständigen Fachausschuss des HSK und am 5. Juli im Kreistag beraten und entschieden werden soll.

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Das Foto zeigt den bereits fertig gestellten Röhrtalbahnsteig 4 im Bahnhof Neheim-Hüsten. Dort könnten bereits ab 2025 hochmoderne Triebwagen nach Sundern fahren, mit direktem Übergang aus den Zügen der Oberen Ruhrtalbahn.

Daher haben VCD und Lokale Agenda am 18. Juni allen Mitgliedern des Kreistags und des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus einen Brief geschrieben, den wir im Folgenden dokumentieren.

“Mit großer Sorge haben wir den jüngsten Vorstoß zur Stilllegung der Röhrtalbahn zur Kenntnis genommen. Wir setzen uns nun schon seit fast 20 Jahren für die Reaktivierung des Schienenpersonenverkehrs (SPNV) zwischen Neheim-Hüsten und Sundern ein. Hierfür sehen wir sehr große Chancen in den nächsten Jahren. Denn in Politik und Gesellschaft ist die Erkenntnis gereift, dass der Verkehrsträger Schiene gestärkt werden muss, da der Verkehrsträger Straße trotz großer baulicher Anstrengungen immer mehr an seine Grenzen kommt. Die Verkehrswende kommt derzeit auf technischer, politischer, städtebaulicher und nicht zuletzt Nutzer-Ebene sowie aus Gründen des Gesundheitsschutzes, Klimawandels und der Lebensqualität immer mehr in Gang. Gleichzeitig sind die finanziellen Grundlagen für den SPNV langfristig von Bund und Ländern gesichert. Daher wäre eine Stilllegung einer Bahnstrecke rückwärtsgewandt und unzeitgemäß!

Die Kosten einer Reaktivierung der Röhrtalbahn wurden im Jahr 2011 gutachterlich abgeschätzt, ebenso der volkswirtschaftliche Nutzen dieser Maßnahme nachgewiesen. Konsequenterweise wurde die Röhrtalbahn daraufhin auf Vorschlag der Städte Arnsberg und Sundern, des HSK und des Regionalrats in den vordringlichen Bedarf des SPNV-Bedarfsplanes des ZRL aufgenommen.
Als nächster planerischer Schritt muss nun eine detaillierte Untersuchung der Kosten und eine aktualisierte Kosten-Nutzen-Rechnung erfolgen, woraufhin die Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW erfolgen wird. Die ZRL-Verbandsversammlung hat die hierfür erforderlichen Mittel im April 2019 freigegeben! Nach Abschluss dieser Untersuchungen können Fördergelder für die notwendigen Baumaßnahmen an die RLG fließen.

Schon ab Mitte der 2020er Jahre könnte nach Angaben des ZRL der Personenverkehr auf der Röhrtalbahn wieder in Betrieb genommen werden – und dies alles bei Entlastung der kommunalen Kassen, insbesondere des RLG-Miteigentümers HSK!

Die finanzielle Lage des kommunalen Unternehmens RLG – das ja in weiten Teilen des HSK und des Kreises Soest auch den Busverkehr sicherstellen muss – würde sich durch die Einnahmen aus den Trassengebühren für den Personenverkehr auf der Schiene (ca. 5 – 6 Euro pro gefahrenem Zug-km auf der Röhrtalbahn – dies entspricht etwa 700.000 Euro pro Jahr!) nachhaltig verbessern. Außerdem gäbe es auch eine beachtliche Wertsteigerung der RLG-eigenen Röhrtalbahn durch die Investitionen für die Reaktivierung (inklusive Bahnsteige), die komplett aus den Regionalisierungsmitteln des Bundes erfolgen wird!

Die Verbesserung der RLG-Einnahmesituation durch die SPNV-Reaktivierung schafft zudem eine günstigere wirtschaftliche Lage der RLG und/oder neue Spielräume für den RLG-Busverkehr im HSK.

Kosten entstehen also durch die Reaktivierung für den Kreis nicht, das Gegenteil ist der Fall!

Lehnt man dieses Angebot im HSK nun ab (obwohl man sich seit Jahren genau dafür eingesetzt hat!), fließen diese Investitionsmittel in andere Regionen und verbessern dort den Nahverkehr – nicht aber in unserer Heimat! Steuermittel würden dadurch nicht eingespart.

Zusätzlich dürfte die Annahme des Antrages zur Stilllegung der Röhrtalbahn durch den Kreistag dazu führen, der RLG ihr Geschäftsmodell zu entziehen, denn die Strecke müsste zur Übernahme durch andere Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ausgeschrieben werden!

Das schafft interessante Perspektiven für konkurrierende Bahnunternehmen. Im besten Fall würde dann die Röhrtalbahn im Besitz eines anderen Bahnunternehmens als der RLG für den Personenverkehr reaktiviert, im schlechten Fall bliebe zunächst alles, wie es derzeit ist, und im schlechtesten Fall könnte dieses neuen EIU die Trasse und die Filetgrundstücke (z. B. Sundern-Innenstadt und Hachen mit Bahnhöfen zentral im Ort, Stemel mit direktem Zugang zum Sorpesee-Radweg) gut vermarkten.
Den Kommunen wären jedoch zunächst alle stadtplanerischen Möglichkeiten entzogen, diese Flächen gemeinsam mit der RLG zu entwickeln!

Für die Errichtung eines Radweges auf der Röhrtalbahn-Trasse gibt es hingegen weder einen Bedarf noch ist bislang ansatzweise die Höhe der Kosten bekannt. Wir haben bei einigen Bahntrassenradwegen die Kosten recherchiert und kamen stichprobenhaft auf Kosten von 200.000 bis 300.000 Euro pro km, was für das Röhrtal einen Betrag von ca. 3 bis 4 Mio. Euro bedeuten würde – nur für den Bau des Radweges, nicht für den Abbau der Bahnstrecke. Dazu kommen noch die Kosten für die Entsorgung von 14 km Holz-Bahnschwellen (Sondermüll Kategorie IV)!

Völlig unklar ist auch, wer die Trägerschaft eines solchen Radweges übernehmen soll. Ist daran gedacht, den Etat des Hochsauerlandkreises hiermit zu belasten?

Da Fahrrad und Bahn sich optimal ergänzen, so wie es bei der Oberen Ruhrtalbahn und dem Ruhrtalradweg der Fall ist, sollten sie generell nicht in Konkurrenz zueinander gesetzt werden.

Im Röhrtal besteht seit Jahrzehnten ein durchgehender Radwanderweg, der Bestandteil des Radnetzes NRW (R-Netz, Knotenpunktsystem) ist. Darüber hinaus gibt es alternative Wegstrecken auch für Alltagsradler, z. B. von Hüsten durch die gesamte Ortsdurchfahrt Müschede, von Reigern bis Hachen die B229 straßenbegleitend, zwischen Hachen und Stemel sowie neuerdings durch die gesamte Ortsdurchfahrt Stemel bis zum Ortseingang Sundern entlang der L519.

Zusätzliche Optimierungen sind konkret in Planung, z. B. im Bereich der Stadt Sundern die Asphaltierung der gesamten Strecke des R-Weges zwischen Sundern und Hachen sowie der Anschluss des Gewerbegebietes „Dümpel“ für Alltagsradler.

Ein Radweg auf der Röhrtalbahntrasse würde zudem an den Kreuzungen mit der Landes- und Bundesstraße im Röhrtal eine Sicherung mit Ampelanlagen erforderlich machen, um Radfahrern – egal, ob Alltagsradlern oder Familien- oder Gruppenradlern – überhaupt eine Überquerung der vielbefahrenen Relation B229/L519 zu ermöglichen. Dies würde für Kfz und auch für die Busse zu zahlreichen Stopps führen (nicht nur zweimal pro Stunde, wie bei den Personenzügen)!

Keineswegs ist übrigens seitens der RLG daran gedacht, nach der Reaktivierung des Schienenpersonenverkehrs den Busverkehr im Röhrtal komplett einzustellen. Es kommt z. T. sogar zu einer Angebotsausweitung, da das Oberdorf von Müschede erstmals durch eine neue Stadtbuslinie in einem Halbstundentakt an Neheim und Hüsten angebunden würde – zusätzlich zum Schienenverkehr auf der Röhrtalbahn. Dies ist bereits in der Potentialanalyse aus dem Jahr 2011 nachzulesen.

Zudem wurde bei der Modernisierung des Bahnhofs Neheim-Hüsten die Röhrtalbahn bereits berücksichtigt. Denn das Gleis 4 am neuen Mittelbahnsteig ist so konzipiert, dass von dort aus die Röhrtalbahn starten kann. Damit ist eine wesentliche bauliche Vorleistung bereits erbracht.

Wir appellieren daher an Sie: Blockieren Sie nicht den Weg für eine Reaktivierung der Röhrtalbahn! Die Vielzahl der derzeitigen Reaktivierungsvorhaben in NRW und bundesweit zeigt, dass wir uns hier in guter Gesellschaft befinden. Bei einem Verzicht auf die Reaktivierung der Röhrtalbahn würden keine Steuergelder gespart, sondern woanders investiert, nicht aber in unserer Heimat und in unsere RLG. Stärken Sie den Wirtschaftsstandort HSK!

Nur mit einer starken, gut ausgebauten Bahn und dem darauf ausgerichteten Busverkehr kann der Verkehr im Sauerland umweltverträglicher und für Pendler, Touristen, Schüler attraktiver gestaltet und gleichzeitig der Verkehrsträger Straße entlastet werden. Dies wäre auch ein guter Beitrag zum Klimaschutz!

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Wie läuft die Reaktivierung einer Schienenstrecke ab?

By admin at 5:17 pm on Tuesday, June 18, 2019

Wie hier bereits berichtet, hat die CDU-Kreistagsfraktion beantragt, die Reaktivierung der Röhrtalbahn (Neheim-Hüsten – Sundern) für den Schienenpersonenverkehr zu stoppen. Dabei steht diese Reaktivierung kurz vor der Durchführung, nachdem die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für den Schienenpersonenverkehr im April 2019 die Mittel für die abschließenden Vorunstersuchungen frei gegeben hat.

Der Antrag der CDU-Fraktion zeigt erschreckende Unkenntnis über die Voraussetzungen und die Finanzierung der Reaktivierung von Bahnstrecken. Bevor man einen solchen Antrag stellt, sollte man z.B. wissen, dass Reaktivierungen aus Mitteln des Bundes und Landes finanziert werden, nicht aus kommunalen Kassen. Wenn diese Mittel nicht im HSK verwendet werden, wird kein Geld gespart, sondern andere Regionen freuen sich, dass dort Reaktivierungen möglich werden. Teuer für die Kommunen würde dagegen ein Rückbau der Strecke, auf der ja noch Gleise liegen, die derzeit nur für den Güterverkehr genutzt werden. Und die Trasse der Röhrtalbahn gehört der regionalen Busgesellschaft RLG, deren Betriebsverlust zu etwa 57% vom HSK finanziert wird. Durch Personenzüge auf der Röhrtalbahn würden der RLG pro Jahr zusätzlich etwa 0,7 Mio Euro an sog. Trassengebühren zufließen. Bei einem Abbau fällt das weg, und es entstehen zusätzliche Kosten z.B. für die Entsorgung der Holzschwellen.

Auch wegen des offensichtlichen Wissensdefizits der CDU hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion bereits am 9. Juni beantragt, dass der Geschäftsführer des Verbandes für den Schienenpersonen verkehr im zuständigen Ausschuss des HSK über das Verfahren bei Reaktivierungen berichtet. Daher steht nun in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus der Punkt “Bericht des NWL über Voraussetzungen, Verfahren und Finanzierung für die Reaktivierung von Bahnstrecken” auf der Tagesordnung. Erst danach wird über den Antrag der CDU-Fraktion zur Röhrtalbahn beraten und eine Empfehlung an den Kreistag ausgesprochen. Die Ausschuss-Sitzung beginnt am Montag, 24. Juni, um 17 Uhr im Kreishaus in Meschede.

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