Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Klimaschutz? Verkehrswende? Nicht mit der HSK-CDU!

By admin at 11:45 pm on Wednesday, June 12, 2019

Heute wurde von der Kreisverwaltung ein Antrag der CDU-Kreistagsfraktion versandt. Inhalt: “wir beantragen, die Planung für die Reaktivierung der Röhrtalbahn zu stoppen”!
Seit 20 Jahren setzen sich viele Gruppen und Organisationen für die Reaktivierung des Personenverkehrs auf der Bahnstrecke zwischen Neheim-Hüsten und Sundern ein. Nun ist diese Initiative fast am Ziel, und die HSK-CDU will alles stoppen.

Worum es bei dieser Rückwärtswende der CDU geht? Im Antrag lesen wir weiter:
“Der Vorteil einer Anbindung an das Schienennetz der DB wird durch nicht hinnehmbare Nachteile für den Verkehr mehr als aufgehoben. Die Bahntrasse kreuzt auf der Strecke von Müschede bis nach Sundern an gesicherten Bahnübergängen viermal die B 229 bzw. die L 519. Das wird zu erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses dieser ohnehin stark belaste-ten Straßen führen. In Sundern und Hachen kreuzt die Bahntasse mehrfach Wohnsammelstraßen, die in die Hauptstraßen münden, was ebenfalls zu erheblichen Beeinträchtigungen beim Einfahren in den Hauptverkehrsstrom führt.”
Statt der Bahn wünscht die HSK-CDU einen “leistungsfähigen Radweg auf der Trasse ab Hüsten”.

Doch spätestens seit der Europawahl Ende Mai sollte jedem Politiker bewusst sein, dass Klimaschutz und Verkehrswende noch wichtiger geworden sind. Auch im HSK bestehen Möglichkeiten zur Reaktivierung von Bahnstrecken. Am weitesten fortgeschritten sind diese Bemühungen im Röhrtql. In mehreren Regionen in NRW wurden derartige Reaktivierungen in den letzten Jahren bereits erfolgreich durchgeführt bzw. sind in Vorbereitung (z.B. Meinerzhagen – Brügge, Münster – Wolbeck – Sendenhorst, Verl – Gütersloh – Harsewinkel, Recke – Osnabrück, Moers – Kamp-Lintfort).

Die Kosten einer Reaktivierung der Röhrtalbahn wurden bereits im Jahr 2011 gutachterlich abgeschätzt, ebenso der volkswirtschaftliche Nutzen dieser Maßnahme nachgewiesen. Als nächster planerischer Schritt muss nun eine detaillierte Untersuchung der Kosten und eine aktualisierte Kosten-Nutzen-Rechnung erfolgen, um danach die Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes zu ermöglichen. Die Verbandsversammlung des zuständigen Zweckverbandes für den Schienenpersonenverkehr hat die hierfür erforderlichen Mittel im April 2019 freigegeben. Nach Abschluss dieser Untersuchungen können Fördergelder für die notwendigen Baumaßnahmen fließen. Ab Mitte der 2020er Jahre könnte der Personenverkehr auf der Röhrtalbahn wieder in Betrieb genommen werden – und dies alles ohne Belastung der kommunalen Kassen! Durch eine Nicht-Reaktivierung würde der HSK kein Geld sparen, stattdessen würden die für die Reaktivierung bestimmten Mittel in andere Regionen in NRW fließen. Zudem würde sich die finanzielle Lage des kommunalen Unternehmens RLG, dem die Bahntrasse im Röhrtal gehört, durch die Einnahmen aus den Trassengebühren für den Personenverkehr auf der Schiene sogar nachhaltig verbessern.

Einen Radweg gibt es im Röhrtal bereits. Er könnte optimiert werden und dann zusammen mit der Bahn ein gutes touristisches Angebot darstellen. Da bestünde keine Konkurrenz.

Der Straßenverkehr kommt trotz hoher Investitionen immer mehr an seine Grenzen. Die endgültige Stilllegung einer Bahnstrecke passt daher einfach nicht mehr in die Zeit! Warum erkennt die CDU das nicht? Ist die Autolobby in Arnsberg und Sundern wirklich so stark?

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Keine erzwungenen Umzüge (II)

By admin at 4:15 pm on Wednesday, June 5, 2019

Teil 2 (Fotsetzung von hhttp://sbl-fraktion.de/?p=9031)
Jetzt geht es ins Detail!

Behörde führt keine Statistik
Aus dem „Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschuss vom 06.03.2019“:
„Herr Loos bittet um Informationen zur Anzahl der Umzugsaufforderungen bzw. Kostensenkungsaufforderungen, die der Kreis oder die Kommunen verschickt haben. Frau … weist darauf hin, dass keine Umzugsaufforderungen erlassen werden. Kostensenkungsaufforderungen werden statistisch nicht erfasst. Soweit in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ergänzende Informationen in diesem Kontext verfügbar sind, werden diese dem Protokoll beigefügt (s. Anlage 4).“

Auszug aus Anlage 4
Fast 91.000 Euro KdU kamen nicht zur Auszahlung
„Die Anzahl von Kostensenkungsaufforderungen wird statistisch im SGB II nicht erfasst.
Aus der tabellarischen Erhebung der Bundesagentur für Arbeit zur Wohn- und Wohnkostensituation SGB II lassen sich lediglich Informationen über laufende tatsächliche Kosten der Unterkunft und laufende anerkannte Kosten der Unterkunft ablesen. Nach der letzten verfügbaren Monatstabelle Oktober 2018 ergeben sich für den Hochsauerlandkreis bei 6.670 Bedarfsgemeinschaften im SGB II tatsächliche Unterkunftskosten in Höhe von insgesamt 2.641.717‚- Euro. Tatsächlich anerkannt wurden durch die Jobcenter Kosten in Höhe von 2.550.900‚- Euro. Ein Rückschluss auf die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit gekürzten Unterkunftskosten ist darauf basierend nicht möglich. Darüber hinaus gibt es verschiedene Ursachen für die nicht vollständige Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten. Neben der Kürzung nach einer Kostensenkungsaufforderung kann z.B. nach einem nicht erforderlich Umzug eine Begrenzung auf den bisherigen Bedarf erfolgen (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II). Darüber hinaus gibt es Fallkonstellationen, in denen sog. Nichtleistungsempfänger ihren Bedarf aus eigenen Mitteln abdecken.
lm Rechtskreis SGB XII werden Kostensenkungsaufforderungen ebenfalls nicht statistisch erfasst.“

Aus dem „Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschuss vom 06.03.2019“:
„Aktuelle Rechtsprechung zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII
hier Antrag der SBLIFW-Kreistagsfraktion vom 31.01.2019
– Drucksache 9/1161 –

Herr … erbittet Wortmeldungen zur Vorlage…

Auf die Nachfrage von Herrn Loos erläutert Frau …, dass der HSK aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.01.2019 durchaus Handlungsbedarfe ableiten würde, aber zunächst die Urteilsbegründung abzuwarten sei. Sobald entsprechende Signale der Sozialgerichtsbarkeit wahrgenommen werden, wird der HSK die Chance auf Nachbesserung des „schlüssigen Konzeptes” nutzen. Eine Veränderung des bisherigen Vergleichsraumansatzes wird aus Kundensicht nicht generell zur Verbesserungen führen. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Korrekturen nach unten möglich sind.

Bezüglich der nun anstehenden Abstimmung über den Beschlussvorschlag bringt Herr Loos seinen bereits in der Anfrage gestellten Antrag ein. über die genannten Punkte separat abzustimmen. Herr … ruft daher die einzelnen Ziffern des Antrages auf und lässt darüber einzeln abstimmen:

„Der Gesundheits- und Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, zu beschließen:

Punkt 1: Ab sofort gelten für Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII als Mietobergrenzen für die angemessenen Mieten ihrer Unterkunft mindes-tens die Tabellenwerte nach dem Wohngeldgesetz plus ein Sicherheitszuschlag von 10%.
-> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Punkt 2: Für die angemessenen Heizkosten wird von der Kreisverwaltung eine vorläufige Tabelle er-stellt, die auch die Höhenlage, die Energieträger und das Alter und den Zustand der Gebäude berück-sichtigt. Dabei müssen sich in allen Fällen mindestens die bisher verwendeten Höchstwerte plus einen Sicherheitszuschlag von 10% ergeben.
—> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Punkt 3: Als Angemessenheitsgrenze für die weiteren „kalten“ Betriebskosten werden kreisweit die bisher verwendeten Höchstwerte um einen Sicherheitszuschlag von 10% erhöht.
-> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Punkt 4: Alle Betroffenen, für die im Jahr 2019 Kürzungen wegen angeblicher Unangemessenheit der Unterkunftskosten erfolgten, erhalten Nachzahlungen mit der Differenz zwischen den sich aus 1. bis 3. ergebenden und den bisher anerkannten Unterkunftskosten.
-> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Punkt 5: Alle Betroffenen, für die im Jahr 2018 Kürzungen wegen angeblicher Unangemessenheit der Unterkunftskosten erfolgten, erhalten Nachzahlungen mit der Differenz zwischen den sich aus 1. bis 3. ergebenden und den bisher anerkannten Unterkunftskosten.
-> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Punkt 6: Der Landrat wird beauftragt, ein neues Konzept für die angemessenen Mieten, Heizkosten und weiteren Nebenkosten erstellen zu lassen, das die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus dessen Entscheidungen vom 30.01.2019 berücksichtigt.
-> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Punkt 7: Mit der Erstellung dieses Konzepts soll ein anderes als das bisher für den HSK tätige Unternehmen beauftrag werden.”
-> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Da sich bei der Befassung über die einzelnen Punkte des Antrages die Mehrheit dagegen ausgesprochen hat. weist Herr … auf den Beschlussvorschlag der Vorlage der Verwaltung hin und bittet darüber nunmehr um Abstimmung. Die Abstimmung erfolgt mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung.

Der Gesundheits- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt Kreisausschuss und dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion vom 31.01.2019 mit sieben Beschlussvorschlägen zum Konzept des Hochsauerlandkreises zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten für Leis-tungsempfänger in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII (5. Anlage 1) wird abgelehnt.“

KdU werden in der nächsten Kreistagssitzung wieder Thema
Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 22.03.2019:
„10.3 Aktuelle Rechtsprechung zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII
hier: Antrag der SBLIFW-Kreistagsfraktion vom 31.01.2019
– Drucksache 9/1161 –

Herr Landrat Dr. Schneider informiert, dass der Gesundheits- und Sozialausschuss in seiner Sitzung am 06.03.2019 mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen, jeden der sieben Beschlussvorschläge abgelehnt hat.

Herr Loos stellt fest, dass das Konzept des Hochsauerlandkreises gescheitert ist. Es ist daher notwendig, über das weitere Vorgehen zu diskutieren. Die Bildung eines Vergleichsraums in weitere Wohnungsmarkttypen ist nicht sachgerecht. Dieses führt zu unangemessenen Kosten der Unterkunft. Beispielsweise sind die in der Stadt Brilon als angemessen geltenden Kosten aus seiner Sicht vollkommen unrealistisch. Dieses ist nach Aussage von Herrn Loos nicht weiter verwunderlich‚ da die Stadt Brilon gemeinsam mit der Gemeinde Bestwig. Gemeinde Eslohe, Stadt Hallenberg, Stadt Marsberg, Stadt Medebach und der Stadt Olsberg einen Wohnungsmarkttyp bildet.

Herr Loos fordert, dass der Landrat jetzt einen Schlussstrich ziehen soll. Das Konzept ist gescheitert und hat dauerhaft keine Grundlage.

Er berichtet weiter, dass eine 82-jährige Brilonerin das Verfahren gegen den Hochsauerlandkreis gewonnen hat, nachdem die Verwaltung die Klage zurückgenommen hat. Herr Loos stellt dar, dass nicht nur die Betroffenen Recht bekommen dürfen, die den Mut haben, gegen die Verwaltung zu klagen. Den Menschen, denen die Leistungen wegen angeblich zu hoher Mieten gekürzt wird, soll geholfen werden.

Herr Loos bittet den Landrat um eine Einschätzung, ob dieser davon ausgeht, dass das Konzept Bestand haben wird.

Herr Landrat Dr. Schneider erklärt, dass er sich nicht an Spekulationen beteiligen wird, welche Entscheidungen zukünftig durch Gerichte erfolgen werden.

Herr Rabe bittet um eine Stellungnahme, ob durch die Vewaltung mitgeteilt werden kann, wie viele Personen durch die Kürzung der Unterkunftskosten betroffen und wie viele Klageverfahren anhängig sind.
Herr Dr. D… erläutert, dass die Antwort dem Protokoll beigefügt wird.

Die Antwort der Verwaltung ist als Anlage 2 dem Protokoll beigefügt.

Herr B… bittet um eine kurze Einschätzung zur ungefähren weiteren zeitlichen Abfolge. Bezogen auf das Beispiel der älteren Dame aus Brilon führt er aus, dass diese bereits 82 Jahre alt ist und schon seit mehreren Jahren klagt.

Herr Dr. D… erläutert, dass die angesprochene Person aus Brilon Unterkunftskosten entsprechend der Werte nach dem Wohngeldgesetz plus einen Zuschlag von 10% erhält. Aktuell wartet die Verwaltung des Hochsauerlandkreises auf die vollständige Urteilsbegründung des Bundessozialgerichtes. Sobald diese vorliegt, wird über das weitere Vorgehen entschieden. Es ist aktuell davon auszugehen, dass die Begründung in den nächsten Monaten vorliegt und bereits in der kommenden Sitzung des Kreistages über die weitere Vorgehensweise berichtet werden kann.

Herr Landrat Dr. Schneider schlägt daraufhin vor, die Thematik in die nächste Sitzung des Kreistages zu verweisen.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden.

Herr Sch… bittet abschließend um eine Mitteilung, ob bereits absehbar ist, in welchen Kommunen Veränderungen entstehen werden und wenn ja in welcher Hinsicht.

Herr Dr. D erläutert, dass hierzu aktuell noch keine Einschätzung getroffen werden kann.

Der Kreistag beschließt einstimmig, die Angelegenheit in die nächste Sitzung des Kreistages zu verweisen.“

Anlage zur Niederschrift des Kreistags am 22.03.2019
„Frage: Wie viele Personen sind von einer Kürzung der Unterkunftskosten betroffen?
Dazu wird keine interne Statistik geführt. Es wird im Bereich des SGB II auf die KdU-Statistik der Bun-desagentur für Arbeit (Wohn- und Kostensituation SGB II) verwiesen, welche monatlich veröffentlicht wird. Aktuell sind die Zahlen für November 2018 veröffentlicht. Die maßgeblichen Auszüge aus der Statistik sind beigefügt.

Aus Tabelle 2a „Wohn— und Kostensituation nach Typ der Bedarfsgemeinschaft” kann entnommen werden, dass im November 2018 die Differenz zwischen laufenden tatsächlichen Unterkunftskosten und laufenden anerkannten Unterkunftskosten 94.328 EUR beträgt. Dabei wird nicht angegeben, auf wie viele Bedarfsgemeinschaften sich die Kürzung bezieht.

Dieser Gesamtkürzungsbetrag kann sich hauptsächlich aus folgenden Gründen ergeben:
– Schlüssiges Konzept für die Unterkunftskosten
– Begrenzung auf alte Unterkunftskosten bei Umzug innerhalb der Gemeinde
– Haushaltsgemeinschaften, bei denen 2.8. ein Bewohner seinen Unterkunftskostenanteil selbst deckt
– Reduzierung der Unterkunftskosten durch 2.8. Untervermietung
– Anrechnung von Guthaben aus der Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung

lm Rechtskreis des SGB XII liegen zu dieser Fragestellung in Bezug auf den HochsauerIandkreis ebenfalls keine Erkenntnisse vor.

Frage: Wie viele Klageverfahren im Kontext KdU sind anhängig? Wie viele wurden gewonnen?
Wie viele wurden verloren?
Im Bereich des SGB II sind 90 anhängige Klagen nicht entschieden. Ein Teil davon ist in der ersten Instanz (Sozialgericht Dortmund) wegen anhängiger vergleichbarer Verfahren in der zweiten Instanz (Landessozialgericht NRW) ruhend gestellt werden. Ein anderer Teil der Verfahren liegt aufgrund von Berufungsverfahren dem LSG NRW zur Entscheidung vor.

Im Rechtskreis des SGB II ist in keinem Klageverfahren die Unschlüssigkeit des Schlüssigen Konzeptes festgestellt werden. Das Landessozialgericht hat die Schlüssigkeit des Konzeptes in einem Verfahren bestätigt.

Im Rechtskreis des SGB XII sind 21 Klageverfahren nicht entschieden, bzw. ruhend gestellt. Elf Verfahren von drei Bedarfsgemeinschaften wurden inzwischen aufgrund von Vergleichen abgeschlossen. Dazu gehört auch der Fall, auf welchen Herr Loos Bezug nimmt.

Somit ist auch im Rechtskreis des SGB XII in keinem Klageverfahren die Unschlüssigkeit des Konzeptes festgestellt werden.“

Anmerkung:
Aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Landessozialgerichts ergibt sich eindeutig, dass das angeblich “schlüssige Konzept” des HSK rechtswidrig ist und damit die bisherigen Höchstgrenzen für angemessene Mieten. Wenn die Kreisverwaltung nun in Sozialgerichtsverfahren Vergleiche abschließt und darin weiter gehende Ansprüche der Betroffenen anerkennt, so vermeidet sie dadurch negative Urteile gegen den Kreis. Damit schiebt sie die dringend erforderliche Überarbeitung ihres Konzeptes hinaus – statt sofort eine generelle Lösung anzustreben!

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Ist die SPD noch zu retten?

By admin at 11:35 pm on Sunday, June 2, 2019

Diese Frage stellt sich nicht nur beim Führungspersonal auf Bundesebene, sondern auch im HSK.

Denn beim Versuch einer Wahlanalyse der Ergebnisse der Europawahl vom 26. Mai fallen – wie sonst im Land – die extremen Verluste der SPD auf.

Besonders dramatisch ist die Entwicklung in Brilon. Im HSK sank der Stimmenanteil der SPD gegenüber der letzten Europawahl 2014 um 10,4 Prozentpunkte, in der Stadt Brilon um 15 Prozentpunkte von 31,2% auf 16,2%, hat sich also fast halbiert. Im Vergleich zur Bundestagswahl 2017 betrug der Rückgang in Brilon 10,5 Prozentpunkte, gegenüber “nur” 5,6 Prozentpunkten auf Kreisebene.

Diese Entwicklung hat zum einen sicherlich bundespolitische Gründe. Die hier besonders hohen Verluste dürften aber auch auf lokale Ursachen zurückzuführen sein. Denn seit Anfang 2017 ist die SPD in Brilon nicht mehr als eigene Partei wahrnehmbar. Sowohl Ratsfraktion als auch Bürgermeister scheinen sich zum reinen Anhängsel der CDU entwickelt zu haben, bei inhaltlichen Entscheidungen im Rat und bei Personalentscheidungen. Ein eigenes Profil der SPD ist nicht mehr erkennbar – noch schlimmer als in der Bundesregierung.

Das wird besonders deutlich an:
– sozialen Themen (wie den viel zu geringen Höchstmieten für Sozialhilfeempfänger trotz gegenteiliger Rechtsprechung),
– beim Umgang mit Flüchtlingen (wie dem Einsatz ausgerechnet des Arbeitsvermittlers des Sozialamtes als Helfer bei der Abschiebung einer kranken Frau und zwei minderjähriger Kinder),
– in der Verkehrspolitik (Ablehnung von dringend notwendigen Korrekturen des Nahverkehrsplans),
– beim Notfallrettungsdienst (Akzeptanz der Reduzierung von 2 RTW auf 1 RTW in der Rettungswache Brilon),
– bei Bauleitplanungen (wo eine “Amigo”-Politik für Bebauungspläne und Gründstücksverkäufe vorzuherrschen scheint),
– beim Umweltschutz (z.B. der Verharmlosung des Einsatzes des Pflanzengiftes Gylphosat auf einem städtischen Spielplatz),
– an den sehr besorgniserregenden Entwicklungen mehrerer städtischer Unternehmen, nachdem dort fast nur noch GroKo-Mitglieder in den Gremien sitzen
– und beim Klimaschutz. So lehnte die SPD im Stadtrat den Antrag ab, für die städtischen Gebäude ein Klimaschutzkonzept aufzustellen, wie es sogar der HSK für seine Gebäude erstellt hat. Und auch zum Bezug von Strom für die Verwaltungsgebäude aus erneuerbaren Energien (Öko-Strom) war die SPD nicht bereit.

Es gibt viel Bedarf für Erneuerung. Wer führt die HSK-SPD auf diesen Weg, und zwar glaubwürdig?

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Keine erzwungenen Umzüge?

By admin at 10:51 am on Saturday, June 1, 2019

Erster Teil …
zu den Kosten der Unterkunft (KdU) für Bezieher von Grundsicherung (nach SGB II oder SGB XII).
Mangels Rechtsgrundlage gebe es keine erzwungenen Umzüge, schreibt der HSK.

Klage hatte Erfolg
Die Stadt Brilon muss einer älteren Dame zu Unrecht einbehaltenes Geld zurück erstatten. Der Grund: Die Rentnerin hatte mit ihrer Klage gegen das Unterkunftskosten-Konzept (KdU) des Hochsauerlandkreises beim Sozialgericht Dortmund und beim Landessozialgericht (LSG) Erfolg.

KdU-Konzept ist nicht rechtens
Das Gericht wies darauf hin, dass das jetzige Konzept über die Unterkunftskosten im HSK nicht rechtens ist. Dies ergibt sich nun auch aus einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts vom Januar 2019. Demzufolge müsste der Hochsauerlandkreis sein KdU-Konzept, das bisher eine Aufteilung in drei Wohnungsmarkttypen vorsieht, ändern.

Doch es passiert …. nichts.
Es scheint so, als wollten die Verantwortlichen weiter nach ihrem bisherigen (rechtswidrigen?) Konzept verfahren?

Anfrage der SBL-Fraktion
Im Zusammenhang mit dem Urteil des LSG bat Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), am 16.04.2019 Landrat Dr. Karl Schneider um Beantwortung dieser Fragen:
• Bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften in den 12 Städten und Gemeinden im Kreisgebiet wer-den aktuell die Grundsicherungsleistungen wegen angeblich unangemessen hoher Unterkunftskosten gekürzt?
• Wie viele weitere Bedarfsgemeinschaften haben eine sog. Kostensenkungs¬aufforderung er-halten, ohne dass bisher die Grundsicherungsleistungen bereits gekürzt wurden?
• Wie viele Klagen gegen das KdU-Konzept des HSK sind derzeit noch anhängig?
• Wie viele erzwungene Umzüge sind in den Jahren 2018 und 2019 im HSK veranlasst worden?
• Sollen jetzt und zukünftig auch noch erzwungene Umzüge erfolgen?
Oder werden sie ausgesetzt, bis die rechtliche Klärung erfolgt ist?

„Verwaltungspraxis“ bleibt wie sie ist
Das auf den 08.05.2019 datierte Antwortschreiben des HSK besteht aus nur wenigen Sätzen und diversen Anhängen. Konkret geht die Kreisverwaltung nur auf die letzten Fragen der SBL/FW ein.
Wir zitieren:
„Zu Ihrer Frage nehme ich wie folgt Stellung:
Da mangels Rechtsgrundlage in der Vergangenheit von der Verwaltung keine Umzüge erzwungen wurden, ist eine Änderung der Verwaltungspraxis auch zukünftig nicht geboten.“

Ansonsten schreibt der HSK:
„Sehr geehrter Herr Loos,
die Aspekte 1-4 Ihrer Anfrage vom 16.04.2019 wurden bereits in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 06.03.2019 und in der Sitzung des Kreistages am 22.03.2019 erörtert bzw. in der Anlage zur jeweiligen Niederschrift entsprechend dargelegt. Die entsprechenden Auszüge aus den Niederschriften sind beigefügt.“

Was erfahren wir aus den Anlagen?
Zur Frage 1 (Kürzung der Grundsicherungsleistungen):
„Aus Tabelle 2a „Wohn- und Kostensituation nach Typ der Bedarfsgemeinschaft” kann entnommen werden, dass im November 2018 die Differenz zwischen laufenden tatsächlichen Unterkunftskosten und laufenden anerkannten Unterkunftskosten 94.328 EUR beträgt.“

Zur Frage 2 (Anzahl der Kostensenkungsaufforderungen)
„Die Anzahl von Kostensenkungsaufforderungen wird statistisch im SGB II nicht erfasst.“

Zur Frage 3 (Zahl der anhängigen Klagen):
„Im Bereich des SGB II sind 90 anhängige Klagen nicht entschieden.“ (Vermutlich Stand März 2019)

Zweiter Teil folgt!

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Ein Fall für Rezo? Im HSK wird das Wort „Gesamtschule“ (anscheinend) nicht erwähnt, geschweige denn …

By admin at 5:26 pm on Wednesday, May 29, 2019

Zum Punkt kommen wir später ….
Erst der trockene Teil:

Schulstatistik ließ auf sich warten
Im August 2018 fragte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beim Hochsauerlandkreis nach, wie viele Real- und GymnasialschülerInnen ihre Schule ohne Abschluss verlassen haben.
Erst mit Schreiben vom 9. Mai 2019 (!) erhielt die SBL/FW die Antwort.

Wie kam es zu der großen zeitlichen Verzögerung?
Die Kreisverwaltung begründet sie damit, dass die erforderlichen Daten aus der Schulstatistik für das Schuljahr 2018/2019 erst seit einigen Tagen vorlägen und zunächst hätten ausgewertet werden müssen. Desweiteren lägen hier nur die Daten für die Jahre 2016 bis 2018 vor. Und denen widmen wir uns jetzt.

Antwort auf Frage 1
Realschule
In den Jahren 2016 bis einschließlich 2018 verließen 41 Schülerinnen und Schüler im HSK ihre Realschule ohne Abschluss.

Im Detail:
Davon entfielen auf den Jahrgang 09
im Jahr 2016 2 Schüler/innen
im Jahr 2017 3 Schüler/innen
im Jahr 2018 9 Schüler/innen

Auf den Jahrgang 10 entfielen
im Jahr 2016 0 Schüler/innen
im Jahr 2017 0 Schüler/innen
im Jahr 2018 19 Schüler/innen

Auf den Jahrgang 10 (Abschlusszeugnis des Bildungsgangs mit Förderschwerpunkt Lernen) entfielen
im Jahr 2016 4 Schüler/innen
im Jahr 2017 4 Schüler/innen
im Jahr 2018 0 Schüler/innen

Gymnasium
In den Jahren 2016 bis einschließlich 2018 verließen 44 Schülerinnen und Schüler im HSK ihr Gymnasium ohne Abschluss.

Davon entfielen auf den Jahrgang 08
im Jahr 2016 2 Schüler/innen
im Jahr 2017 0 Schüler/innen
im Jahr 2018 0 Schüler/innen

Auf den Jahrgang 09 entfielen
im Jahr 2016 4 Schüler/innen
im Jahr 2017 22 Schüler/innen
im Jahr 2018 8 Schüler/innen

Auf den Jahrgang 10 (Abschlusszeugnis des Bildungsgangs mit Förderschwerpunkt Lernen) entfielen
im Jahr 2016 0 Schüler/innen
im Jahr 2017 5 Schüler/innen
im Jahr 2018 3 Schüler/innen

Frage 2
Die SBL/FW hatte auch gefragt, wie viele Gymnasiastinnen und Gymnasiasten in diesem Zeitraum die Schule nach Klasse 10 verlassen.
Nach Antwort der Kreisverwaltung verließen in den vergangenen drei Jahren insgesamt 180 Schülerinnen und Schüler das Gymnasium nach der Klasse 10.

Im Detail sieht das so aus:
2016 aus dem Jahrgang 10 (mit Einführungsphase) 15 Schüler/innen mit Hauptschulabschluss und 28 Schüler/innen mit Mittlerem Abschluss
2017 aus dem Jahrgang 10 (mit Einführungsphase) 19 Schüler/innen mit Hauptschulabschluss und 60 Schüler/innen mit Mittlerem Abschluss
2018 aus dem Jahrgang 10 (mit Einführungsphase) 8 Schüler/innen mit Hauptschulabschluss und 50 Schüler/innen mit Mittlerem Abschluss

Frage 3
Schulwechsler
Dann hatte sich die SBL/FW danach erkundigt, wie viele Gymnasiastinnen und Gymnasias-ten im Laufe der letzten 5 Jahre zu einer Realschule und wie viele zu einer anderen Schulform gewechselt haben. Der Hochsauerlandkreis bezieht sich in seiner Antwort wieder auf die letzten 3 Jahre. In diesem Zeitraum verließen insgesamt 344 Schülerinnen und Schüler ihr Gymnasium zu Gunsten einer Schule mit einer anderen Schulform.

2016 wechselten 19 GymnasialschülerInnen zu einer Hauptschule, 68 zu einer Realschule und 14 zu einer Sekundarschule.

2017 wechselten 21 GymnasialschülerInnen zu einer Hauptschule, 64 zu einer Realschule und 25 zu einer Sekundarschule.

2018 wechselten 11 GymnasialschülerInnen zu einer Hauptschule, 79 zu einer Realschule und 43 zu einer Sekundarschule.

Anmerkung der Kreisverwaltung: „Es handelt sich um die Zugangsdaten der Zielschulen innerhalb des HSK.“

Frage 4 – Ohne Angaben zu Wechslern zu einer Gesamtschule
Bei der Antwort auf die nächste Frage der SBL/FW vermeidet es der HSK, das Wort
„Gesamtschule“
zu erwähnen, obwohl hier auch ausdrücklich nach Wechslern zur Gesamtschule gefragt war.
Das ist die Frage: „Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen nach ihrem Realschulabschluss ein Gymnasium innerhalb unseres Kreisgebietes, wie viele ein Gymnasium oder eine Gesamtschule außerhalb des HSK?“

Beantwortet wurde nur der erste Teil und zwar so:
2016 wechselten 150 Realschulabsolventinnen und –absolventen zu einem Gymnasium im HSK in die Einführungsphase EF,
2017 wechselten 112 Realschulabsolventinnen und –absolventen zu einem Gymnasium im HSK in die Einführungsphase EF,
2018 wechselten 92 Realschulabsolventinnen und –absolventen zu einem Gymnasium im HSK in die Einführungsphase EF.

Unterm Strich sind es also 354 Schüler/innen die zu einem Gymnasium im Kreisgebiet gingen bzw. gehen.

„Daten zu Wechslern zu einem Gymnasium außerhalb des HSK liegen leider nicht vor“, ergänzt die Kreisverwaltung.

Frage 5
Noch eine Frage mit Nennung des Wortes „Gesamtschule“:
„Wie viele Realschulabsolventinnen und –absolventen schaffen das Abitur auf einem Gymnasium im HSK, wie viele auf einem Gymnasium oder einer Gesamtschule außerhalb unseres Kreisgebietes?“

Die Antwort des HSK:
„Diese Frage kann nicht beantwortete werden, weil die Verwaltung nicht über Individualdaten der einzelnen Schulen verfügt. Aus dem Gemeindedatensatz sind diese Daten nicht zu ermitteln.“

Anmerkung der SBL/FW:
Der Hochsauerland ist der einzige Landkreis in NRW ohne eine einzige Gesamtschule. Wäh-rend diesen Schulen in den Nachbarkreisen und überall woanders in NRW die Türen eingerannt werden, soll der HSK anscheinend immer noch nach dem erklärten Willen von Landrat und Bürgermeistern „clean“ bleiben!?

Ein Fall für Rezo?
Auf jeden Fall ein Fall für die SBL und für Zoom!

Klick:
https://www.schiebener.net/wordpress/plaetze-an-gesamtschulen-sind-mangelware-aber-nicht-im-hsk/

Klack:
http://sbl-fraktion.de/?s=Gesamtschulen

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Weihnachtsbaumkulturen benötigen keine Pflanzengifte

By admin at 11:12 am on Monday, May 27, 2019

“Im Artikel “Glyphosat auf dem absteigenden Ast” der WP Sundern vom 25.05.2019 sagt Weihnachtsbaumfunktionär Hennecke, dass in den nächsten Jahren komplett auf glyphosathaltige Mittel in Weihnachtsbaumkulturen verzichtet werden könne und dass das eine Reaktion auf gesellschaftspolitische Entwicklungen sei.

Nun ist Glyphosat nicht das einzige Mittel, das in Weihnachtsbaumkulturen verwandt wird. Weihnachtsbaumkulturen werden im konventionellen Anbau intensivst chemisch behandelt: Es werden nicht nur Unkrautvernichter eingesetzt, sondern auch Mittel gegen Läuse, Spinnen und Pilzkrankheiten, also die gesamte Palette von Herbiziden, Pestiziden und Insektiziden. Hinzu kommt intensive Düngung.

Da nützen auch die Schönrednerei und irgendwelche Pseudogütesiegel von Weihnachtsbaumfunktionären nichts.

Dass der Widerstand gegen die Spritzerei in diesen Intensivkulturen nicht nur eine neue gesellschaftspolitische Entwicklung ist, zeigt § 1 des Forstgesetzes: Darin ist schon seit mindestens 1980 aus guten Gründen geregelt, dass in der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung weitgehend aus Pflanzenschutzmittel verzichtet werden soll. Gegen diesen Paragrafen verstoßen die konventionellen Weihnachtsbaumbetriebe seit Jahren, ohne das was dagegen unternommen wird.”

(Leserbrief von Matthias Schulte-Huermann an die WP)

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Kostenlose Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen – leider nicht in Westfalen!

By admin at 3:16 pm on Saturday, May 18, 2019

Der sog. Westfalentarif bietet Vorteile bei der Fahrt über Kreisgrenzen, z.B. vom HSK nach Paderborn. Aber er hat auch diverse Nachteile. Dazu zählt z.B., dass im Westfalentarif Bahncards (BC25, BC50 und BC100) nicht anerkannt werden, im Gegensatz zu vielen anderen Tarifverbünden.

Immer wichtiger wird auch, dass die Fahrgäste am Zielbahnhof ihre Fahrt mit dem Fahrrad fortsetzen können. Die Fahrradmitnahme ist in Nahverkehrszügen in anderen Bundesländern kostenlos, wie
in Hessen
https://www.nvv.de/tickets-preise/tickets/freie-fahrt (NVV)
https://www.rmv.de/c/de/linien-netze/unterwegs-mit/fahrrad/fahrradmitnahme (RMV)
und in Thüringen
https://www.bahn.de/p/view/service/fahrrad/bahn_und_bike_thue.shtml (DB)
https://www.abellio.de/de/mitteldeutschland/service-kontakt/fahrradmitnahme (Abellio).

Im Westfalentarif muss dagegen für Fahrräder bisher ein Extra-Ticket gelöst werden. Das kostet meist 4,20 Euro.
https://www.westfalentarif.de/de/tickets-abonnements/zusatzticket
Es wird Zeit, das zu ändern!

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Rodel-WM in Winterberg mit weniger als 4.000 zahlenden Zuschauern

By admin at 11:23 pm on Monday, May 13, 2019

– Planziel verfehlt?
– Dafür viel Promotion und Landeszuwendungen?

Geschichte
„Die Weltelite der Rennrodler gastierte vom 25. bis zum 27. Januar in Winterberg“, titelte die WP am 25.01.2019.
https://www.wp.de/region/sauer-und-siegerland/regionalsport/alles-zur-rodel-wm-2019-in-winterberg-id216295783.html
Auch Radio Sauerland war dieses Ereignis selbstverständlich Sendezeit wert. So wurde im Programm u.a. auch darauf hingewiesen, dass die erwarteten Besucherzahlen auf Grund des schlechten Wetters leider weit hinter den Erwartungen zurück blieben.
Neben den geringen Besucherzahlen gab es bei der Rodel-WM auch andere Probleme. Beispielsweise klappte es mit der Ausgabe der zugesagten Eintrittskarten nicht immer reibungslos.

Fragen und Antworten
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wandte sich daher Mitte Februar 2019 mit einigen Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider. Die Antwort vermerken wir (mit Anführungszeichen gekennzeichnet) gleich hinter der betreffenden Frage:

Wie viele Besucherinnen und Besucher wurden laut Planung erwartet und wie viele sind an den 3 Tagen zur Veranstaltung gekommen (pro Tag)?
„Geplant waren 15.000 Besucher. Tatsächlich sind rd. 10.000 zur Veranstaltung gekommen.“

Wie viele Eintrittskarten wurden je Veranstaltungstag verkauft?
„Freitag: 988 Karten
Samstag: 1773 Karten
Sonntag: 1229 Karten“

Resümee
Offensichtlich gab es bei der Besucherzahl eine deutliche Diskrepanz zwischen Plan und Wirklichkeit!? Die Veranstalter hatten mit 15.000 Gästen kalkuliert. Tatsächlich handelte es sich laut Angaben der Kreisverwaltung aber nur um 10.000 Besucher/innen. Dann kommt noch hinzu, dass von den rund 10.000 Zuschauer/innen lediglich 3.990 Personen ihre Eintrittskarten selbst bezahlten. Im Umkehrschluss bezahlten also rund 6.000 Gäste kein Eintrittsgeld?

Fragen und Antworten II
Die SBL/FW fragte am 10.04.2019 noch einmal bei der Kreisverwaltung nach. Die Antwort vermerken wir wieder (mit Anführungszeichen gekennzeichnet) gleich hinter der betreffenden Frage:

Um welche Personen oder Gäste-Gruppen handelte es sich bei den ca. 6.000 Besuchern, von denen kein Eintrittsgeld verlangt worden ist?
„Es handelt sich hierbei um Kinder und Betreuer, die am Freitag (Schultag) zur Bahn eingeladen waren, darunter über 400 Schüler/innen der Sportschule Dortmund, die pauschal abgerechnet wurden, Freikarten für Helfer und vertraglich zugesicherte Kontingente, Akkreditierungen für Pressevertreter, Ehrenkarten für Mandatsträger, Offizielle und Sponsoren sowie VIP-Gäste Des Weiteren wurden Freikarten bei Promotionveranstaltungen verlost.“

Von wie vielen der 5.000 eingeplanten aber letztlich nicht zur Rodel-WM gekommenen Gäste wäre ebenfalls kein Eintrittsgeld verlangt worden?
„Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da nicht bekannt ist, wer aus dem Kreis der Vorgenannten an den drei Wettkampftagen noch gekommen wäre.“

Hätte sich somit eine höhere Besucherzahl Ihrer Meinung nach überhaupt finanziell besser auf das wirtschaftliche Gesamtergebnis der Veranstaltung ausgewirkt?
„Eine höhere Besucherzahl hätte sich finanziell besser auf das wirtschaftliche Gesamtergebnis der Veranstaltung ausgewirkt, nicht aber für das Ergebnis der Sportzentrum Winterberg Hochsauerland
GmbH. Dies liegt daran, dass die Zuwendung des Landes eine sog. Fehlbetragsfinanzierung darstellt, also bis zur Höhe der Zuwendung ein Defizit ausgleicht, heute aber schon absehbar ist, dass trotz der niedrigeren Zuschauerzahlen die Landeszuwendung nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden wird.“

Wann ist mit einem wirtschaftlichen Ergebnis der Veranstaltung zu rechnen?
„Es ist geplant, das wirtschaftliche Ergebnis der Veranstaltung in der Sitzung des WST am 24.06.2019 vorzustellen.“
(Anmerkung: WST = Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus; d. Red.)

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Kreisverwaltung berichtet über die Verwendung von Ersatzgeldern – Grundstückskäufe und Zaun-bauten machen bisher die größten Ausgabe-Posten aus

By admin at 9:21 am on Wednesday, May 8, 2019

Ersatzgelder? Was ist das?
Bei den sogenannten Ersatzgeldern handelt es sich um nicht unerhebliche Beträge, mit de-ren Verwendung die beim Bau von Windrädern entstehenden Eingriffe in die Natur ausgeglichen werden sollen.

Kreisverwaltung, Stadt Brilon und Ersatzgelder
Bekanntlich soll die Stadt Brilon Probleme mit der Verwendung von Ersatzgeldern haben. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wandte sich daher am 16.04.2019 mit einem Schreiben an Landrat Dr. Karl Schneider.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8987

Was sagt das Kreishaus?
Wir zitieren das Antwort-Schreiben vom 25.04.2019:

„Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihrer o.a. Anfrage muss zunächst angemerkt werden, dass der Beschluss nicht vorsieht. 2,4 Mio. € Ersatzgeld im Stadtgebiet Brilon einzusetzen, sondern, dass vorrangig dort Projekte aus Ersatzgeld finanziert werden sollen, das aus im Stadtgebiet Brilon genehmigten Windenergieanlagen stammt (vgl. KT-Beschluss vom 04.03.2016, Vorlage 91414).

Über den Stand der Ersatzgeldvenzvendung im Stadtgebiet Brilon gibt die Vorlage 9/1004 (+ 1. Ergänzung) zum Stand 20.09.2018 Auskunft.

Verfüllung Wolfgangsee 6.964,61 €
Streuobstförderung 2.443,86 €
Zaunbauten 33.937,37 €
Mulchen 1.000,00 €
Biostation Sonderprojekte 12.460,00 €
Entfichtung 4.522,00 €
Naturdenkmal-Pflege 2.778,79 €
Ehrenamtsmaßnahmen 2.403,89 €
Grundstückskäufe 46.563,00 €

Summe 113.073,52 €

Seither haben weitere umfangreiche Gespräche mit allen beteiligten Behörden stattgefunden. Dabei geht es vor allem um die Frage, welche Maßnahmen auf öffentlichen Flächen finanziert werden dürfen oder eben nicht. Daraus folgen konkrete Projekte, deren Umfang und Kostenvolumen noch nicht fest stehen.

Ebenfalls in Planung auf Briloner Stadtgebiet sind Renaturierungsmaßnahmen an kleineren Gewässern, die zunächst wasserrechtlich abgestimmt werden müssen.

Am Gretenberg und Sonderkopf sind Maßnahmen zur Entwicklung der Heiden i.H.v. 62.000 € konkret geplant. Weiterhin ist der Ankauf von Buchenwald in Verhandlung (3,3 ha). Die im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beschlossenen Grundstückskäufe werden sukzessive umgesetzt (ca. 50.000 € in Brilon, 200.000 € Brilon und Marsberg-Beringhausen).

Der Ersatzgeldstand (gesamter HSK) stellt sich wie folgt dar:

Startguthaben 01.01.2019: 2,24 Mio. € (davon aus Brilon ca. 2 Mio. €)
Gebundene Ersatzgeldmaßnahmen 2019 bis 25.04. (kreisweit): 296 T€
Grundstückskäufe eingeleitet: 255 T€
Bindungen für Eigenanteil Vertragsnaturschutz: 28 T€
Planungen für Maßnahmen in FIurbereinigungsverfahren: ca. 40 T€
Rückstellungen für gezahltes Ersatzgeld aus WEA, deren Genehmigung ggf. nicht rechtskräftig wird: 281 T€

Zur Verfügung stehen somit aktuell 1,34 Mio. € Ersatzgeld aus dem Bestand sowie sehr geringe aktuelle Zahlungseingänge.

Die Vierjahresfrist des 5 31 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz NRW zur Verwendung beginnt für den Großteil der Einnahmen im April und Juni 2017 und endet im April und Juni 2021. Es ist zu erkennen, dass nach zwei Jahren für etwa die Hälfte des Geldes auch Mittelbindungen und Planungen vorliegen.“

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Haus- und Sperrmüll und andere Abfälle und die Bilanzen

By admin at 12:15 am on Sunday, May 5, 2019

Der Betriebsausschuss des Hochsauerlandkreises – er beschäftigt sich mit Abfall, Müll und fast allem was sonst noch legal entsorgt wird – tagte am 12.03.2019 öffentlich und doch nicht öffentlich; denn von der Öffentlichkeit war leider niemand da.
Jetzt ist die öffentliche Niederschrift da. Gucken wir doch da mal rein!

Stichworte und Zitate
Bio-Abfall
Die Menge fiel geringer aus. Die Kreisverwaltung erklärt das mit dem sehr trockenen Jahr 2018. In den ersten zwei Monaten 2019 wurden 3.786 t Biomüll entsorgt. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeute dies eine Zunahme um rund 10 %.

Haus- und Sperrmüll
In den ersten zwei Monaten 2019 wurden 5.913 t Haus- und Sperrmüll entsorgt. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeute dies ein nahezu gleich hohes Aufkommen.

Strukturmaterial
In den ersten zwei Monaten 2019 wurden 197 t Strukturmaterial entsorgt. (Mit „Strukturmaterial“ könnten z.B. Strauch- und Heckenschnitt und Häckselgut gemeint sein.)

Altpapier
Die Gründe für die Mindereinnahmen beim Altpapier erklärt die Betriebsleitung mit dem deutlich gesunkenen Papierpreis. „Er lag früher häufig über 100 € die Tonne während zurzeit lediglich 50 bis 70 € pro Tonne zu erzielen sind.“

Entsorgung von Leichtverpackungen etc.
Da laufen Verhandlungen „mit der DSD GmbH bzw. der BellandVision GmbH hinsichtlich der zum 01.01.2020 abzuschließenden Abstimmungsvereinbarungen für die Entsorgung für Leichtverpackungen (LVP), Papier, Pappe, Karton (PPK) und Glas. Wie bereits 2 Gespräche mit DSD gezeigt haben liegen die Vorstellungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Systembetreiber hinsichtlich der Kosten- und Erlösanteile für PPK und der Nebenentgelte für Glas bzw. Abfallberatung weit auseinander. Es wurde für PPK eine Abrechnung entsprechend dem kommunalen Gutachten von INFA gefordert. Danach würde sich die Kostenerstattung der Systembetreiber an die Städte und Gemeinden deutlich erhöhen. Ein Angebot der Systembetreiber steht noch aus. Noch im April soll ein weiteres klärendes Gespräch geführt werden.“

Gelber Sack oder Gelbe Tonne?
„Bei der Erfassung der Leichtverpackungen (LVP) haben sich die Städte und Gemeinden zwischen der Gelben Tonne und dem Gelben Sack entschieden. Lediglich die Städte Hal-lenberg und Medebach wechseln zur Gelben Tonne und die Stadt Meschede und die Gemeinde Eslohe behalten die Gelbe Tonne. Für die übrigen Kommunen bleibt es bei den Gelben Säcken.“

Gebühreneinnahmen vom Abfall insgesamt (bezogen auf die ersten zwei Monate 2019)
„Die aus diesen Mengen resultierenden Gebühreneinnahmen lagen in 2019 bei 1.576.853 € gegenüber 1.541.009 € im Vorjahreszeitraum. Diese Mehrerlöse bei den Gebühreneinnah-men wurden jedoch wieder aufgezehrt durch Mindereinnahmen beim „Altpapier“.
Bei Gesamterträgen von rd. 1.972 T€ und Gesamtausgaben von 1.892 T€ ergibt sich für die ersten zwei Monate des Jahres ein Überschuss von 80 T€ gegenüber rd. 135 T€ im Vorjah-reszeitraum. In den ersten zwei Monaten dieses Jahres wurden keine Investitionsausgaben getätigt.“

Verlustgeschäft?
Im Jahr 2018 „erwirtschaftete“ der AHSK (Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises) einen Verlust von rd. 1.151.000 Euro. Im Wirtschaftsplan war mit Schlimmeren gerechnet worden und zwar mit einer Unterdeckung von 1.223.500 Euro.
Die Rückstellungen waren um 1.834.000 Euro zu erhöhen und damit um 1,1 Mio Euro höher als erwartet. „Die Ursache hierfür liegt darin, dass die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze für die Abzinsung deutlich gesenkt wurden. Bei Laufzeiten von über 30 Jahre führt eine Zinssenkung dann zu deutlich höheren Rückstellungsbeträgen. …“

Ausleihen des AHSK an andere Gesellschaften des HSK (Das gibt es auch!)
„Die Ausleihen an andere Gesellschaften oder Einrichtungen des Kreises liegen mit Stand 28.02.2019 bei 2.850.000 € für die WFG, 1.834.000 € für die Bobbahn und 1.000.000 € für den Rettungsdienst.“

Sorgen um Abfallentsorgungsanlagen?
Sickerwasser bei der Deponie Halbeswig bei Bestwig
„Die starken und langanhaltenden Niederschläge haben zu einem hohen Sickerwasseranfall auf der Deponie Halbeswig geführt. Das weitgehend unbelastete Grundwasser wird derzeit mit wasserrechtlicher Erlaubnis in die Valme eingeleitet. Wegen einer weiteren Verbesse-rung der Wasserproblematik auf dieser Deponie müssen noch bezüglich einer Indirekteinlei-tung Gespräche mit der Gemeinde Bestwig und dem Ruhrverband geführt werden.“

Standsicherheit bei der Deponie Ochsenkopf bei Sundern
„Auf der Deponie Ochsenkopf ist es das Ziel, die Deponie in die Nachsorgephase zu über-führen. Die von der Bezirksregierung verlangten Nachweise für die Standsicherheit der Bö-schungen wurden der Bezirksregierung vorgelegt.“

Sickerwasser bei der Deponie Müschede bei Arnsberg
„Wie immer im Winter ist die Sickerwasserableitung in Müschede problematisch. Da die ent-sprechende Leitung dem Ruhrverband gehört, ist es primär Aufgabe dieses Verbandes, das Problem zu lösen.“

Sickerwasser bei der ZRD (Zentrale Reststoff-Deponie) bei Meschede
„Auch hier hat der starke Niederschlag zu hohen Sickerwassermengen geführt, die Situation ist aber weiter entspannt. Das BKW läuft noch, die Gasentsorgung muss aber in absehbarer Zeit auf eine Fackel umgerüstet werden. Es ist vorgesehen, für die Juni-Sitzung des Be-triebsausschusses eine Vorlage für den Ausstieg aus der Deponiegasverwertung zu fertigen.
Die Folie hat bei den starken Stürmen der letzten Tage keinen Schaden genommen. Auf dem Bodenlangzeitlager gibt es keine Veränderungen.“

Schwierige rechtliche Verhältnisse bei der Boden- und Bauschuttdeponie Wülfte bei Brilon
Der Verpächter hätte gekündigt. Die Gesamtgemengelage führe zu schwierigen rechtlichen Verhältnissen. Die Fronten wären verhärtet. Es könnte passieren, dass die Deponie ab dem 01.08.2019 nicht mehr für eine Entsorgung zur Verfügung steht.

Betreiberwechsel bei der Boden- und Bauschuttdeponie Halbeswig bei Bestwig?
Hier handele es sich um eine von drei Deponien der Deponieklasse I im HSK. Sie habe ei-nen Betreibervertrag mit dem AHSK, „in der die MHI (MHI Naturstein GmbH) sich verpflichtet, im Auftrag des Hochsauerlandkreises verschiedene Abfallstoffe anzunehmen. Die MHI möchte diesen Vertrag zum 01.04.2019 kündigen und führt wirtschaftliche Gründe für die Kündigung an. Laut Betreibervertrag ist sie verpflichtet, bei heutiger Kündigung den Weiter-betrieb der Deponie bis Ende 2021 zu gewährleisten. …“

Adieu R.A.B.E. in Meschede?
„Der Vertrag mit der R.A.B.E.-Anlage war seinerzeit bis zum 30.06.2020 geschlossen, wurde aber im Rahmen eines Änderungsvertrages bis zum 31.12.2022 verlängert. Um die Entsorgung der Restabfälle nach diesem Datum zu gewährleisten, ist die Entsorgungsleistung der R.A.B.E.-Anlage ab dem 01.01.2023 auszuschreiben. Der Auftrag für die Vorbereitung der Ausschreibung soll an ein Ingenieurbüro vergeben werden.“

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Neuer „Wolfgangsee“ kommt nicht so recht „aus dem Quark“ UND Landesmittel sind auch Steuergelder

By admin at 10:57 pm on Wednesday, May 1, 2019

Teich schreibt Geschichte
Die jüngste Geschichte eines kleinen, einstmals beschaulichen Teiches bei Brilon-Madfeld könnte man wohlmeinend als abwechslungsreich und spannend bezeichnen. Gewisse Ähnlichkeiten mit einer Provinzposse lassen sich mit etwas Fantasie vielleicht auch erkennen?

Was ist geschehen?
Im letzten Jahr wurde der Teich mit dem wohlklingenden (inoffiziellen) Namen „Wolfgangsee“ zugekippt. Als Grund für die aufwendige Verfüllung des etwa 1.000 qm großen Sees wurde eine invasive Krebsart genannt, der Signalkrebs. Seine Gattung hätte es sich in dem Weiher gemütlich gemacht. Für die Edelkrebse und für das Wasser in der 5 km entfernten Aabachtalsperre stelle der Einwanderer-Krebs im „Wolfgangsee“ eine Gefahr dar. So in etwa die offizielle Darstellung.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8893

Zweifler blieben chancenlos
Manche Madfelder zweifelten ob die Radikalkur „Teich verfüllen“ notwendig sei. Doch Kritiker blieben chancenlos. Der Hochsauerlandkreis verfügte „Tod dem Signalkrebs“ und das Ende des kleinen Sees. Der Wolfgangsee wurde und war dann für einige Monate Geschichte. Seit kurzem gibt es ihn wieder, teuer, braunbrühig und ziemlich „mickrig“.
Zustandsbeschreibung; WP vom 24.04.2019:
https://www.ikz-online.de/staedte/altkreis-brilon/wolfgangsee-bekommt-wegen-duerre-kaum-wasser-id217020285.html

Landesmittel und andere Töpfe
Im Moment sieht es also um See und Steuergelder nicht gut aus. Zitat aus obigem WP-Artikel:
„Damals waren, so der HSK, als Kostenrahmen rund 100.000 Euro angesetzt worden. In der jüngsten Sitzung des Kreis-Umweltausschusses war dagegen von rund 200.000 Euro die Rede. …“

Sauerländer Bürgerliste stellt Fragen (zum Hintergrund)
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hält auch rückblickend die im letzten Jahr von der Kreisverwaltung veranlasste und seinerzeit umstrittene Verfüllung des „Wolfgangsees“ für fragwürdig. Welche Rolle spielten dabei die vermuteten Signalkrebse, welche die Ersatzgelder für Windkraftanlagen, welche die Landesmittel?
Daher bat Fraktionssprecher Reinhard Loos am 30.04.2019 Landrat Dr. Karl Schneider, folgende Fragen zu beantworten:

Im Zusammenhang mit dem Fund der Signalkrebse:
• Wie kam es zu dem Fund der ersten sieben Signalkrebse im „Wolfgangsee“? Wurde seinerzeit in dem Teich speziell nach Signalkrebsen gesucht oder handelte es sich um einen Zufallsfund einer freiberuflich als Biologe und Fachberater beim Aabachverband tätigen Person?

• Gibt es zwischenzeitlich Erkenntnisse, wie die ursprünglich sieben Signalkrebse in den „Wolfgangsee“ gelangt sind?
Gibt es Anhaltspunkte für ein gezieltes Aussetzen?

• Gab und gibt es Kontakte zwischen dem „Entdecker“ der Signalkrebse (freiberuflich tätiger Biologe), dem weiteren „Zufalls“-Finder (Leiter des städt. Madfelder Forstreviers) und dem ursprünglichen Errichter, der Kreisverwaltung und den Bauunternehmen, die die Arbeiten rund um die Verfüllung und Wiederanlage des Teichs ausführten?
Wenn Ja, welche?

• Gibt es zwischenzeitlich Erkenntnisse, warum nach einem halben Jahr vergeblichen Suchens und 875 ergebnislosen Kontrollen dann doch noch zwei weitere Signalkrebse durch den Revierförster gefunden wurden?

• Durch welche Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass in den neuen „Wolfgangsee“ keine Signalkrebse einwandern?

Im Zusammenhang mit den Arbeiten am Teich:
• Von wie vielen Unternehmen wurden bei den Ausschreibungen für die Verfüllung und für die Wiederanlage des „Wolfgangsees“ Angebote angefordert?
Wie viele Unternehmen haben Angebote eingereicht?

• Welches/welche Unternehmen bekamen den Zuschlag?
Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl? Durch wen?

• Auf welche Maßnahmen teilen sich die rund 200.000 Euro Kosten auf?

• Kommen die 10 % der Kosten für die Bauarbeiten, die aus den Ersatzgeldern getragen werden sollen, aus dem Budget für den Ausgleich für Windenergieanlagen (WEA) im Stadtgebiet Brilon?

• Wenn Ja: Ist die Verwendung von Ersatzgeldern für die Rekonstruktion eines zuvor auf Veranlassung der Kreisverwaltung bewusst zerstörten Teichs im Sinne der Biologischen Station?

• Ist zu erwarten, dass die Landesregierung im „Fall Wolfgangsee“ überprüft, ob die zugesagten Landesmittel (ELER-Mittel) sinnvoll verwendet worden sind?
Wenn Nein, warum nicht?

(Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wird über die Antwort aus dem Kreishaus berichten.)

Aale mögen Krebse
In Berlin geht man eingewanderten Krebsen mit einer simplen Methode an den Kragen.
Auszug aus einem Bericht des Deutschlandfunks vom 28.08.2017, in dem es um die Dezimierung des amerikanischen Sumpfkrebses geht:
„Im letzten Jahr wurde die stärkste Waffe, die man gegen ihn einsetzen kann, auch angewandt: Aale. Aale wurden eingesetzt ganz speziell sogar im Tiergarten, junge Aale, die einen gesunden Appetit auf diese Krebse haben. Allerdings könne sie die nicht sofort fressen, die müssen warten bis sie sich häuten, in der Zeit wo sie sich häuten, sind sie angreifbar, verbreiten einen stark intensiven Geruch im Wasser und darauf haben es die Aale abgesehen.“
Klick: https://www.deutschlandfunk.de/eingeschleppte-tierarten-amerikanische-einwanderer-in.697.de.html?dram:article_id=394480

PS: Ein nicht der GroKo angehörender Kommunalpolitiker sieht das „Wolfgangsee-Dilemma“ so: „Es handelt sich bei den bisherige Aktionen nur um Aktionismus, um dem Vorwurf zu entgehen, man habe nichts getan, sofern der GAU von massenhaftem Krebsleichen im Trinkwasserreservoir der Aabachtalsperre aufträte“. Ob so ein GAU derart katastrophal ausfallen würde, ist seiner Meinung nach gar nicht sicher.

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Entdeckt die HSK-CDU jetzt den Öffentlichen Personennahverkehr?

By admin at 9:12 am on Thursday, April 25, 2019

Heute in https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/weshalb-buerger-im-sauerland-von-den-pesa-zuegen-genervt-sind-id217019249.html schreibt ein der CDU offensichtlich sehr nahe stehender Redakteur, die Briloner CDU-Fraktion würde kritisieren, dass die neuen Triebwagen auf den Sauerlandstrecken zu laut wären.

Ausgerechnet die CDU beschwert sich nun über die neuen Pesa-Züge??

Sie sind das Ergebnis der Neu-Ausschreibung für das “Sauerland-Netz”. Diese Ausschreibung wurde von einer Arbeitsgruppe “Obere Ruhrtalbahn” begleitet. Deren Besetzung wurde vom Kreistag beschlossen; dort hat die CDU die Mehrheit.
Der Arbeitsgruppe gehörten auf Beschluss der GroKo nur GroKo-Politiker und Beamte (aus der Kreisverwaltung) an. Der Antrag der SBL, auch Bahn-Experten aus Fachverbänden wie z.B. dem VCD mitwirken zu lassen, wurde von der GroKo abgelehnt.

Und auch, als in den letzten Monaten im Wirtschaftsausschuss – mit 9 Jahren Verspätung – über den neuen Nahverkehrsplan (NVP) beraten wurde, hat die CDU inhaltliche Diskussionen verhindert. Beim Beschluss lag noch nicht einmal die endgültige Fassung des NVP vor.

In einer der letzten Sitzungen des Hauptausschusses der Stadt Brilon erklärte die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende sogar, die “normale deutsche Frau” (!!) würde Bus und Bahn nicht nutzen…

Verantwortung für das eigene Handeln?? Fehlanzeige!

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Windkraft in Brilon – Was geschieht mit den Ersatzgeldern?

By admin at 10:58 pm on Monday, April 22, 2019

Rund 2,4 Millionen Euro stehen zur Verfügung
Nach einem Grundsatzbeschluss des HSK sollen ca. 2,4 Millionen Euro sogenannte Ersatzgelder aus dem Bau von Windrädern im Briloner Stadtgebiet in Brilon eingesetzt werden. Damit sollen die im Stadtgebiet beim Bau von Windrädern entstehenden Eingriffe in die Natur ausgeglichen werden.

Probleme mit der Verwendung
Bekanntlich gab es dabei in der Stadt Brilon größere Probleme. Rund 2 Millionen Euro konnten zunächst nicht verwendet werden, weil die Stadt dafür keine geeigneten Vorschläge gemacht hatte, die bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Biologischen Station auf Akzeptanz stießen. Die Stadt Brilon lehnte ihrerseits die von der Biologischen Station vorgeschlagenen Maßnahmen ab.

Mehrere Beratungstermine
Zwischenzeitlich gab es mehrere Beratungstermine zwischen Kommunalpolitiker/innen und der Biologischen Station. Über den Planungsstand dieser Maßnahmen wurde am 22.03.2019 in Rahmen einer Bürgerversammlung in Brilon-Scharfenberg berichtet.

Anfrage an den Landrat
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste erkundigte sich daher am 16.04.2019 schriftlich bei Landrat Dr. Karl Schneider nach dem aktuellen Stand hinsichtlich der Verwendung der Ersatzgelder aus dem Bau der Windräder im Stadtgebiet von Brilon. Über das Ergebnis werden wir berichten.

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Gülle-Lagerstätten und Biogas-Anlagen – Auszug aus dem Protokoll des Umweltausschusses im März 2019

By admin at 8:45 am on Saturday, April 20, 2019

Am 14.03.2019 tagte im Kreishaus in Meschede der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten. Bei zwei Tagesordnungspunkten ging es um das leidige Thema „Gülle“.

Das Sitzungs-Protokoll liegt jetzt vor.
Die Kurzform:

• Medien berichteten über Gülle-Importe in den HSK.

• Für die Regelungen zum Transport von Gülle und für ihr Aufbringen ist die Landwirtschaftskammer zuständig.

• Die wasserrechtliche Beurteilung von Jauche-, Gülle- und Silage-Anlagen richtet sich nach dem Regelungsregime der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).

• Vor-Ort-Kontrollen nimmt die Landwirtschaftskammer vor und anlassbezogen auch die Untere Wasserbehörde.

• Seit 2017 wurden 93 landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert.

• Bei den Kontrollen ergaben sich überwiegend Mängel bei der Lagerung von Silage.

Das komplette Protokoll zu diesem TOP:

„Genehmigung und Überwachung von Güllelagerstätten und Biogasanlagen; hier: mdl. Bericht der Verwaltung

Herr C. führt hierzu an, dass die Gülleimporte in den Hochsauerlandkreis in der vergangenen Woche breiten Raum in den Medien eingenommen (Berichterstattung WP, Lokalzeit u. Aktuelle Stunde im WDR) haben. Zudem hat die Landesregierung am 19.02.2019 eine LandesdüngeVO erlassen, die in Bereichen mit Grundwasserkörpern in schlechtem chemischen Zustand und Grundwasserkörpern mit steigendem Trend von Nitrat weitergehende Anforderungen an die gute fachliche Praxis beim Düngen festschreibt.

Regelungen zum Transport von Gülle wie auch Vorgaben für das Aufbringen von Gülle liegen in der Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer. Diese Thematik wird für die kommende Sitzung des Ausschusses aufbereitet. Hierzu wird ein Vertreter der Landwirtschaftskammer eingeladen.

Die wasserrechtliche Beurteilung von JGS-Anlagen (Jauche-, Gülle- u. Silageanlagen) orientiert sich seit dem ausschließlich an dem stringenten Regelungsregime der AwSV, die zum 01.08.2017 in Kraft getreten ist. Die Anforderungen an JGS-Anlagen beschreibt Anlage 7 zur AwSV. JGS-Anlagen haben nach ihrer Einbeziehung in das System der AwSV im wasser-rechtlichen Vollzug keinen Sonderstatus mehr.

Erfreulicherweise ist anzuführen, dass keine Unfälle an JGS-Anlagen seit der letzten Be-richterstattung im Ausschuss eingetreten sind. Vor-Ort-Kontrollen erfolgen von der Landwirtschaftskammer und anlassbezogen auch von der Unteren Wasserbehörde. Sollten im Rahmen dieser Kontrollen betrieb- und bauliche Mängel festgestellt werden, ergehen die entsprechenden Anordnungen. Es ist bei der Kontaktaufnahme mit den landwirtschaftlichen Betrieben feststellbar, dass die Betreiber über die Anforderungen an die JGS-Anlagen sehr gut informiert sind.

Seit Anfang 2017 bis heute wurden bei 93 landwirtschaftlichen Betrieben Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.

Dabei überwogen Mängel bei der Lagerung von Silage, die sich aufteilen in

• mangelhafte Entwässerung (fehlende oder unzureichende Auffangmöglichkeiten für austretende Sickersäfte) und

• unzureichender Bodenabdichtung (z.B. Pflaster, rissige Betonplatten) oder

• fehlerhafter Handhabung (Überfüllung).

Herr B. führt zu den Ausführungen von Herr C. an, dass die höchste Nitratbelastung im Grundwasser im Bundesgebiet im Randbereich zu den Niederlanden nachgewiesen wird. Es muss in geeigneter Form sichergestellt werden, dass zukünftig nicht der Endverbraucher die Mehrkosten für die Aufbereitung des Trinkwassers zu tragen hat.

Frau M. kündigt an, dass in der nächsten Sitzung des Ausschusses ein Vertreter der Landwirtschaftskammer zu der Gülleproblematik Stellung beziehen wird. Allerdings seien die Vorgaben der EU maßgeblich und Gülleanlieferungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.“

Aussichten
Wir sind ziemlich sicher, dass uns das Problem „Gülle“ noch länger beschäftigt.

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Signale vom Wolfgangsee

By admin at 7:47 pm on Thursday, April 18, 2019

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten ging es auch um die „Wiederauferstehung“ des sog. Wolfgangsees bei Brilon-Madfeld.

Erinnern Sie sich?
Im letzten Jahr wurde der Teich zugekippt. Damit sollte einer Krebsart (dem Signalkrebs) das Garaus gemacht werden.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8893

Auf Antrag der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) gelangten nun Teich und Krebs wieder auf die Tagesordnung des Umweltausschusses. Die SBL/FW beantragte am 25.02.2019:

Einen aktuellen Bericht über die am “Wolfgangsee” bei Brilon-Madfeld (im Zusammenhang mit dem Fund von einzelnen Signalkrebsen) bereits durchgeführten und über die vermutlich noch erforderlichen Aktionen, über die Kosten und über den Nutzen.

Was ist daraus geworden?

• Ein Rückblick der Kreisverwaltung auf das Geschehen im, am und um den Wolfgangsee

• Die Aussicht auf den neuen Wolfgangsee

• Die Kostenrechnung: Gesamtkosten ca. 200.000 Euro, davon 80 % aus Landesmitteln.

Im Protokoll steht:
• „Herr D. berichtet, dass im Jahre 2017 im sog. Wolfgangsee Signalkrebse nachgewiesen worden sind. Seinerzeit habe man mit allen beteiligten Dienststellen entschieden, den See zuzuschütten, um die Population der Signalkrebse vollständig auszurotten. Es bestand dringender Handlungsbedarf wegen der in unmittelbarer Nähe befindlichen Aabachtalsperre sowie dem hier ansässigen Edelkrebsvorkommen. Das Edelkrebsvorkommen in der Aabachtalsperre (geschätzt mit 500.000 Exemplaren) und damit auch die Trinkwasserversorgung für weite Teile des Kreises Paderborn und Soest waren gefährdet. Alle möglichen Sanierungsvarianten wurden im Vorfeld erörtert. Unter den beteiligten Dienststellen wurde als Sanierungsvariante die Verfüllung des Sees festgelegt. Die jetzt von der Sauerländer Bürgerliste erneut ins Gespräch gebrachte Bekämpfung der Signalkrebse durch Aale wurde seinerzeit auch in Erwägung gezogen. Von den Beteiligten wurde aber angezweifelt, dass die Aale in einem über einen unterirdischen Zufluss gespeisten Teich aufgrund des geringen Sauerstoffanteils des zufließenden Wassers lebensfähig gewesen wären und zudem kann durch Aale wenn überhaupt nur eine Reduzierung des Bestandes, nicht aber eine gänzliche Ausrottung des Bestandes, erzielt werden. Ziel musste eine 100 %ige Beseitigung der Signalkrebse sein.

• Die Verfüllung des sog. Wolfgangsees wurde im Nov. – Dez. 2017 durchgeführt. Zwischenzeitlich ist der See ca. 15 Monate verschlossen gewesen. Mit der Wiederherstellung des Wolfgangsees ist im März dieses Jahres begonnen worden und die Maßnahme wird voraussichtlich bis Ende April abgeschlossen sein. Der „neue“ Wolfgangsee wird über größere Flachwasserbereiche verfügen und damit für diverse Amphibien, Libellen und andere Lebewesen einen hochwertigen Lebensraum bieten.

• Nach Abschluss der Maßnahme werden sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 200.000 € belaufen, wobei diese Kosten zu 80 % aus ELER-Mitteln (Land NRW) bezuschusst werden. Die nicht gedeckten Kosten werden zu gleichen Anteilen vom Wasserverband Aabachtalsperre und vom HSK aus Ersatzgeld getragen. Folgekosten für den HSK entstehen nicht.“

Die SBL/FW fragt sich immer noch, ob am Wolfgangsee nicht mit “Kanonen auf Spatzen geschossen” wurde und ob die Aktion „mit Aalen gegen Krebse“ nicht doch Sinn gemacht hätte!?

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