Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Kreistag soll Einnahmeverzicht aus Gewerbemüll beschließen

By admin at 10:19 am on Thursday, October 19, 2023

Am Freitag (20.10.) um 15 Uhr trifft sich der Kreistag im Großen Sitzungssaal zu seiner 4. Sitzung in diesem Jahr. Zu Beginn findet (wie immer) einer Einwohnerfragestunde statt, in der alle Einwohnerinnen und Einwohner Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen können.

Ein wesentlicher Tagesordnungspunkt ist die Einbringung des Entwurfs für den Kreishaushalt 2024 durch den Landrat. Durch die Tagespresse ließ der Landrat bereits bekannt geben, dass er mit einem Rekorddefizit von 23,5 Mio Euro plant; die Mitglieder des Kreistags haben darüber noch keine Information erhalten.

In diesem Zusammenhang bedeutsam ist auch der Bericht des Kämmerers über die Ausführung des Haushalts für das laufende Jahr 2023. Dabei gibt er einen Überblick, welche wesentlichen Veränderungen es gegenüber dem beschlossenen Haushalt gibt. Im Ergebnis wird für das Jahr 2023 nun nur noch mit einem Defizit von 0,3 Mio gerechnet, 5 Mio Euro weniger als erwartet. Die dazu gehörige Sitzungsdrucksache 10/808 wurde übrigens erst verspätet vorgelegt.

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes soll der Kreistag nach dem Vorschlag des Landrats zwei Beschlüsse zur Änderung des Haushalts 2023 fassen, die beide sehr diskussionsbedürftig sind.
Denn bisher war vorgesehen, dass die “Gesellschaft für Abfallwirtschaft
Hochsauerland mbH” (GAH) 1,5 Mio Euro aus ihren Einnahmen an die Kreiskasse abführt. Die GAH betreibt die Abfalldeponie in Frielinghausen (bei Meschede, in der Nähe des Hennesees). Dort werden seit 2005 nur noch Gewerbeabfälle abgelagert, keine Abfälle aus Haushalten. Diese Gewerbabfälle werden überwiegend von außerhalb des Kreisgebiets angeliefert und sind hochbelastet, denn diese Deponie ist in die Deponieklasse III eingestuft, kann also fast alle Abfallarten annehmen. Der Durchschnittserlös pro Tonne liegt bei nur etwa 40 Euro. Hausmüll wird vom anderen kreiseigenen Abfallbetrieb (AHSK) eingesammelt, sortiert, teilweise verwertet und der Restmüll dann in einer Müllverbrennungsanlage entsorgt. Für den Hausmüll müssen die Gemeinden 238 Euro je Tonne an den AHSK zahlen. GAH und AHSK sind eng verbunden; so beschäftigt die GAH z.B. kein eigenes Personal, sondern nutzt das Personal des AHSK und bezahlt dafür. Ob diese Erstattungen ausreichend sind, ist wegen der Intransparenz des Verfahrens nicht nachvollziehbar; die Vermutung liegt nahe, dass der sehr niedrige Preis für Gewerbemüll indirekt durch die Einnahmen aus dem Hausmüll subventioniert wird.
In die Deponie bei Frielinghausen wurden mehr als 90 Mio Euro investiert, die zum großen Teil vom HSK bereit gestellt wurden. Die Abführung von 1,5 Mio Euro von der GAH an den Kreishaushalt ist also nur eine (geringe) Verzinsung für den Kapitaleinsatz des Kreises. Sie soll nun nach dem Vorschlag von Landrat und Kämmerer für das laufende Jahr ganz entfallen. Angesichts des angekündigten Riesendefizits im nächsten Kreishaushalt ist dies nicht nachvollziehbar und bedeutet im Ergebnis, dass die Bürgerinnen und Bürger hochbelastete Gewerbeabfälle von außerhalb noch mehr subventionieren als bisher schon.

Auch der andere Beschlussvorschlag bedarf der näheren Betrachtung. Geplant ist, zusätzlich 85.000 Euro für Umbauarbeiten an Gebäuden des kreiseigenen Flugplatzes in Meschede-Schüren bereit zu stellen, vor allem damit dort ein Intensivttransporthubschrauber (ITH) stationiert werden kann. Im nächsten Jahr sollen weitere 30.000 Euro hinzukommen. Dieser ITH ist sehr strittig, weil damit ein hoher Aufwand an Fachpersonal und anderen Ressourcen verbunden ist, aber fast kein zusätzlicher Nutzen. Die von den Patienten und ihren Krankenkassen zu tragenden Kosten belaufen sich auf etwa 90 Euro pro Minute. Deutschlandweit sind bisher 16 ITH im Einsatz.
In Wikipedia werden ITH so beschrieben: “Der Intensivtransporthubschrauber (ITH) ist ein Luftrettungsmittel, dessen Einsatzschwerpunkt in der Verlegung von Intensivpatienten auf dem Luftweg liegt. Diese Verlegungen setzen voraus, dass der Patient bereits in klinischer Obhut in einer Intensivstation ist und ein schneller Transport in ein Spezialklinikum aus medizinischer Sicht dringend erforderlich ist. Das unterscheidet ihn vom Rettungshubschrauber (RTH), der für sogenannte Primäreinsätze, also die Notfallrettung eingesetzt wird. Verlegungen nennt man daher im Rettungsdienst allgemein Sekundäreinsatz.”
Solche Hubschrauber haben also nur sehr begrenzte Einsatzmöglichkeiten (viel geringer als bei einem Rettungshubschrauber) und dürfen z.B. nur bei Tageslicht fliegen. Betreiber des ITH ist eine Gesellschaft aus Arnsberg, die vom HSK bereits zahlreiche Aufträge für die Gestellung von Notärzten erhalten hat, teilweise ohne Ausschreibung. Noch im März war von der Kreisverwaltung im Gesundheits- und Sozialausschuss versichert worden, dass für den ITH kein Geld aus Mitteln des Kreises fließen würde. Aber schon damals hatte die SBL-Kreistagsfraktion Bedenken geäußert, ob das so bleiben würde. Die Wende kommt nun sehr schnell. Geschäftsführender Gesellschafter des Betreibers des ITH ist übrigens der Arnsberger CDU-Stadtverbandsvorsitzende…

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SEV im HSK: Es wird noch schlimmer!

By admin at 10:31 pm on Friday, October 13, 2023

Bahnfahrer werden im Hochsauerlandkreis derzeit nicht verwöhnt.

So verlängert sich die Fahrt zum und vom wichtigen Umsteigebahnhof Dortmund Hbf um eine halbe Stunde, weil die direkte Verbindung zwischen Fröndenberg und Dortmund-Hörde gesperrt ist und alle Züge über Witten und Schwerte umgeleitet werden.

Noch ungünstiger aber sind die Verbindungen in Richtung Kassel, zum anderen wichtigen Umsteigebahnhof. Bereits seit Anfang Mai besteht zwischen Bestwig und Brilon-Wald Schienenersatzverkehr (SEV), wegen der Vorbereitung der Sanierung des Elleringhauser Tunnels. Dieser SEV sollte ursprünglich bis zum 28.08. dauern, wurde dann mit einer Ankündigung nur 3 Tage vorher um 7 Wochen verlängert. Aber auch der Termin 15.10. wird nicht eingehalten. Diesmal wurde nur 2 Tage vorher eine Verlängerung um weitere 3 Wochen angekündigt, bis voraussichtlich zum 03.11. In einer internen Mitteilung der DB heisst es: “Ursache hierfür ist eine Verzögerung bei der Inbetriebnahme des neuen Gleises im Tunnel… Dieses Gleis muss mit seinen Weichen und Signalen an die Stellwerke angebunden werden.”
Muss das ein halbes Jahr dauern. Und ob dieser SEV am 03.11 wirklich zu Ende geht?

Damit nicht genug. Der SEV wird durch mittlerweile gleich 4 große Straßenbaustellen mit Umleitungen ausgebremst: zwei in Brilon-Stadt, eine in Brilon-Altenbüren und eine in Olsberg. Dies verlängert die Fahrzeiten weiter. In der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses thematisierte die SBL-Kreistagsfraktion, ob sich die Bahn- und Straßenbaustellen nicht besser koordinieren ließen. Antwort der Kreisverwaltung: Das sei nicht möglich, wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten und der komplexen Planungen…

Aber es wird noch schlimmer. Schauen wir uns eine Bahnfahrt von der Kreisstadt Meschede nach Kassel an. Die dauert unter normalen Verhältnissen im durchgehenden Zug der Linie RE 17 100 Minuten, z.B. bei Abfahrt um 08:16 Uhr mit Ankunft um 09:56 Uhr. Wer diese Fahrt im Zeitraum vom 24.10. bis zum 01.11. antritt, braucht fast zwei Stunden länger pro Weg. Denn dann verkehren die Züge der Linie RE 17 nur bis Bestwig und (nach SEV-Fahrt) von Brilon-Wald nur bis Marsberg. Von dort geht es mit dem zweiten SEV weiter nach Warburg, dann Umstieg in den dritten SEV nach Kassel. Am Ende benötigt man auf einer Fahrt über ca. 90 km länger als mit dem E-Bike??? Dafür hat man das besondere Erlebnis, auf dieser relativ kurzen Strecke drei verschiedene Schienenersatzverkehre kennenzulernen, mit langen Fahr- und Umsteigezeiten…

Auch auf einer Bahnfahrt von Soest nach Kassel sieht es aktuell nicht viel besser aus. Wegen der Folgen eines schweren Güterzugunglücks war die Strecke zwischen Geseke und Paderborn fünf Wochen lang gesperrt. Morgen (am 14.10.) wird sie wieder geöffnet, aber nur für genau zwei (!) Tage. Danach ist sie wieder für eine Woche gesperrt, wegen Brückenbauarbeiten in Paderborn. Koordination misslungen!

UPDATE am 15.10.:
Auch heute wird in der “offiziellen” Navigator-App der DB noch der falsche Eindruck erweckt, als würde morgen früh der Zug von Meschede nach Kassel-Wilhelmshöhe durchfahren.
DBApp-20231015

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Bobbahn Winterberg benötigt mehrere Mio Euro für Investitionen

By admin at 4:11 pm on Sunday, October 1, 2023

Auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion stand in dieser Woche ein “Bericht aus der Gesellschafterversammlung der Bobbahngesellschaft SZW GmbH” auf der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses des HSK.

Dadurch wurde öffentlich, dass an der Bobbahn in Winterberg mehrere große Investitionen anstehen. So soll die elektroakustische Anlage (ELA), mit der u.a. die BesucherInnen an der Bahn informiert werden, für 1,1 Mio Euro erneuert werden. 830.000 Euro sind für die Sanierung von Ammoiakanlage des Kühlsystems eingeplant.

Weiterer, noch nicht bezifferter Investitionsbedarf besteht durch Leckagen an Leitungen, für den Blitzschutz und an einer Rodel-Startanlage.

Um dies zu finanzieren, sollen für zunächst 2 Jahre die Tilgungen der Darlehen, die die beiden Gesellschafter der Bobbahn gewährt haben, ausgesetzt werden. Gesellschafter sind je zur Hälfte der Hochsauerlandkreis und die Stadt Winterberg. Die Summe dieser Darlehen betrug zu Beginn des Jahres 1,264 Mio Euro. Die Gesellschafter zahlen für den Betrieb des Bobbahn außerdem einen jährlichen Zuschuss, der für 2023 mit 1,38 Mio Euro veranschlagt war.

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Viele Nahverkehrsthemen im Wirtschaftsausschuss; Westfalenbus will Linienverkehr aufgeben

By admin at 2:14 pm on Friday, September 22, 2023

Am Montag (25.09.) tagt ab 17 Uhr im Kreishaus in Meschede der Ausschuss für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus. 3 der 6 Tagesordnungspunkte wurden von der SBL-Kreistagsfraktion beantragt.

Ein Antrag betrifft de Überlegungen zur künftigen Mobilität in ländlichen Regionen. Als Referent ist der Berliner Mobilitätsforscher Prof. Andreas Knie eingeladen. Er stammt aus dem Siegerland und ist jetzt am Wissenschaftszentrum in Berlin tätig. Näheres zu seiner Person findet sich hier: https://www.wzb.eu/de/personen/andreas-knie

Bei der Bobbahn scheinen außergewöhnlich umfangreiche Investitionen anzustehen. Daher hat die SBL einen Bericht aus der Gesellschafterversammlung der Bobbahngesellschaft SZW GmbH beantragt.

Und Bahnfahren im HSK ist derzeit mit erheblichen Hindernissen verbunden. Dazu trägt bei, dass der seit Anfang Mai bestehende Schienenersatzverkehr (SEV) zwischen Bestwig und Brilon-Wald nicht wie angekündigt zum 25.08.2023 endete, sondern nun mindestens bis zum 15.10.2023 fortgesetzt wird. Gleichzeitig behindern zahlreiche parallele Straßenbaustellen bei Olsberg und Brilon den SEV erheblich, so dass trotz bereits sehr langer geplanter Fahrzeiten der vorgesehene Anschlusszug nicht erreicht werden kann. Zu diesen Verkehrsplanungen soll die Kreisverwaltung berichten.

Spannung verspicht auch der TOP mit dem unscheinbaren Titel “Vorbereitung der Vergabe für das Linienbündel HSK-West”. Hintergrund ist, dass die Bahntochter Westfalenbus GmbH (WB) gegenüber der Bezirksregierung angekündigt hat, die von ihr gefahrenen Buslinien nur noch bis zum 31.10.2023 in der bisherigen Weise betreiben zu wollen. Die WB fährt etwa die Hälfte der Buslinien im HSK, und das bisher eigenwirtschaftlich, also ohne jeden finanziellen Zuschuss des HSK. Die andere Hälfte der Linien wird von der RLG gefahren. Deren Hauptgesellschafter sind der HSK und der Kreis Soest, und sie benötigt pro Jahr etwa 7 Mio Euro aus den Kreiskassen.

In der Drucksasche 10/787 heisst es dazu:
“Mit Verweis auf die zwischenzeitlich eingetretenen negativen Entwicklungen von Einnahmen und Kosten, die sich stark zu Lasten eigenwirtschaftlich tätiger Verkehrsunternehmen auswirken, hat die WB mit Schreiben vom 09.08.2023 für ihre Verkehrsleistungen in allen drei Linienbündeln im Hochsauerlandkreis bei der Bezirksregierung Arnsberg formal den Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht zum 01.11.2023 gestellt. Die Entscheidung der Genehmigungsbehörde ist Gegenstand des nun beginnenden Verwaltungsverfahrens und steht noch aus.”
“Sofern die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde zwischenzeitlich dem Entbindungsantrag der WB stattgeben sollte, ist beabsichtigt, die Unterbrechung der Verkehrsdienste der WB für den Übergangszeitraum bis zum 01.06.2025 durch eine Notmaßnahme nach Art. 5 Abs. 5 VO 1370/2007 abzuwenden. Hierdurch würde bis zur Erteilung eines neuen öDA eine Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach wie vor gewährleistet. Entsprechende Maßnahmen werden dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.”

Als Ergebnis könnte die kreiseigene Busgesellschaft RLG beauftragt werden, die Leistungen von der Westfalenbus GmbH zu übernehmen und voraussichtlich die WB als Subunternehmen mit den bisher von ihr erbrachten Fahrleistungen beauftragen. Der HSK wird dafür etwa 3 Mio Euro pro Jahr zusätzlich an die RLG zahlen müssen.

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HSK-SPD und HSK-Grüne rücken weiter zur CDU

By admin at 10:32 pm on Friday, September 15, 2023

Wie lassen sich Veränderungen in den Einstellungen von politischen Parteien gut feststellen? Wenn sie ihre Haltung zu genau derselben Frage im Abstand von einigen Jahren verändern.

Eine solche Veränderung ließ sich in der letzten Kreistagssitzung gut beobachten. Die SBL-Fraktion hatte eine Änderung der Hauptsatzung des HSK beantragt: Personalentscheidungen über Führungskräfte der obersten Ebene sollen nicht mehr alleine durch den Landrat getroffen werden, sondern unter Mitwirkung des Kreistags. Die Beteiligung des Kreistags oder des Kreisausschusses ist von der Kreisordnung des Landes NRW vorgesehen und wird in vielen Kreisen in NRW so praktiziert, z.B. in den Nachbarkreisen Soest, Paderborn, Olpe und Unna.
Aktueller Anlass für den SBL-Antrag war die Missachtung der Mitwirkungsrechte des Kreisjugendhilfeausschusses bei der Neubesetzung der Stelle der Jugendamtsleitung. Für diese Entscheidung schreibt bereits der Sozialgesetzbuch eine vorherige Beteiligung des Ausschusses vor.

Nun hatte die SBL folgende Änderung beantragt:
“Für die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen hinsichtlich der Bediensteten des Kreises ist der Landrat/die Landrätin zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Entscheidungen, die für Bedienstete in Führungsfunktionen deren beamtenrechtliches Grundverhältnis oder deren Arbeitsverhältnis zum Kreis verändern, trifft der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat/der Landrätin, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Kommt ein solches Einvernehmen nicht zustande, kann der Kreistag diese Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Kreistagsmitglieder treffen.”

Bereits in der Sitzung des Kreistags am 04.12.2009 hatte die SBL bei der Beratung der Neufassung der Hauptsatzung einen identischen Antrag gestellt. Damals wurde er im Kreistag von mehreren Fraktionen ausdrücklich unterstützt. Im Protokoll der Sitzung vom 04.12.2009 werden die Stellungnahmen der Fraktionvorsitzenden von SPD und Grünen so wiedergegeben: “Herr Schneider teilt mit, dass die SPD-Fraktion dies bereits 2004 vorgeschlagen habe, dieser Vorschlag jedoch abgelehnt wurde. Er schließt sich den vorliegenden Anträgen von Herrn Loos … an. Herr Vollmer stimmt den Ausführungen von Herrn Loos und Herrn Schneider zu.”

Doch 2023 ist das ganz anders. SPD und Grüne lehnen den Antrag ab.
Dass der Landrat nicht möchte, dass der Kreistag mehr Einfluss erhält, ist nicht verwunderlich. Und dass “seine” CDU-Fraktion das dann auch nicht möchte, ist ebenfalls nicht überraschend. Und FDP und AfD stimmen mal wieder – wie so oft – mit der CDU ab. Bedenklich ist aber, dass nun auch SPD und Grüne nicht mehr die Handlungsmöglichkeiten des Kreistags stärken möchten. Warum hat sich das seit 2009 verändert?

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Landrat/CDU/FDP/AfD lehnen im Kreistag verbilligtes Deutschland-Ticket für Azubis ab

By admin at 9:40 am on Friday, September 1, 2023

Am Mittwoch (30.08.) im Kreistag ging es auch darum, allen Schülerinnen und Schülern ein verbilligtes Deutschland-Ticket anbieten zu können. Landrat und Kreisverwaltung hatten vorgeschlagen, dies nur für Schülerinnen und Schüler in Vollzeit-Bildungsgängen zu tun. Am 21.09. hatte die SBL-Fraktion den Änderungsantrag eingebracht, dies auch für die Berufsschülerinnen in Teilzeit-Ausbildungsgängen anzubieten, also für die jungen Menschen in Berufsausbildung. Sie sollten das Ticket für einen Eigenbeitrag von 29 Euro pro Monat erwerben können, zu den gleichen Bedingungen, wie diejenigen SchülerInnen an Gymnasien, Sekundarschulen, Realschulen, Hauptschulen und Grundschulen, die nicht bereits Anspruch auf ein kostenloses Schulwegticket haben. Einen Tag später brachte auch die SPD-Fraktion einen gleichartigen Antrag ein.
Zu diesem Thema siehe: http://sbl-fraktion.de/?p=11103, http://sbl-fraktion.de/?p=11087

Im Kreistag verhinderte jedoch ein seltsames Bündnis aus Landrat, CDU, FDP und AfD diesen Beschluss. Die Antragsteller SBL und SPD wiesen auf die Einsparungen aus der Umwandlung der bisherigen Monatskarten für SchülerInnen mit Anspruch auf Schulwegtickets in 49-Euro-Tickets hin. Sie seien hoch genug, um die Bezuschussung von 20 Euro pro Monat für die KäuferInnen des Deutschlandtickets zu finanzieren. Das würde auch dann noch gelten, wenn die Hälfte der BerufsschülerInnen den Zuschuss erhielte.
Das “neue Bündnis” unterstellte jedoch, dass 100% aller Auszubildenden das verbilligte Ticket erwerben und den Zuschuss in Anspruch nehmen würden; dann wären die Kosten für den Kreis zu hoch. Dabei war von der Kreisverwaltung für die allgemeinbildenden Schulen nur eine Beteiligungsquote von 10 bis 20 Prozent genannt worden… Außerdem wies das “neue Bündnis” darauf hin, dass die Auszubildenden ja Einkommen erzielen würden.
Dass die Berufsausbildungsvergütungen aber vielfach für den Lebensunterhalt nicht ausreichen, dass Auszubildende höhere Kosten haben und ihr verfügbares Einkommen häufig den Bafög-Satz nicht überschreitet, scheint Landrat/CDU/FDP/AfD nicht bewusst zu sein.

Die Abstimmung war für den HSK-Kreistag ungewöhnlich knapp: Der Antrag von SBL und SPD wurde mit 21:28 Stimmen abgelehnt.
Schade, dass SPD und die Mehrheit der Grünen nicht bereit waren, die vorher von der Linken für diesen Tagesordnungspunkt beantragte geheime Abstimmung zu unterstützen. Denn erfahrungsgemäß ist in der CDU-Fraktion im Vorfeld der KandidatInnenaufstellung für die nächste Kommunalwahl die Bereitschaft, in einer offenen Abstimmung eine von der Fraktionsführung abweichende Meinung zu vertreten, sehr gering ausgeprägt. In einer geheimen Abstimmung hätte vielleicht der eine oder die andere aus der CDU seine abweichende Meinung auf dem Stimmzettel geäußert.
So aber sind Behauptungen von CDU/FDP, mehr junge Menschen für eine Berufsausbildung motivieren zu wollen, offensichtlich nicht ernst zu nehmen.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Am selben Nachmittag wurden von der Mehrheit im Kreistags Kreisausschuss einige viel zu teure Aufträge vergeben… Da dies nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte sind, können wir hier leider keine Einzelheiten nennen.

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Weitere Sitzung des Kreistags, mit SBL-Anträgen

By admin at 11:45 pm on Saturday, August 26, 2023

Am Mittwoch, 30. August, trifft sich der Kreistag des HSK zu einer zusätzlichen Sitzung. Diese 3. Sitzung im laufenden Jahr war zunächst nicht geplant; daher auch der ungewöhnliche Sitzungstag statt wie sonst am Freitag.

Ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung ist die Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler der kommunalen Schulträger. Über dieses Thema hatten wir bereits berichtet: http://sbl-fraktion.de/?p=11087. Die SBL-Kreistagsfraktion hat zwei Änderungsanträge zur Beschlussvorlage der Kreisverwaltung eingebracht:

“1. Der Hochsauerlandkreis bietet das preisreduzierte Deutschlandticket auch den Schülerinnen und Schüler in teilzeitschulischen Bildungsgängen an.
2. Die Deutschland-Tickets für alle Schülerinnen und Schüler werden bei der Westfalenbus GmbH bestellt.

Begründung und Erläuterung:
Die SBL-Fraktion hat bereits mehrfach die Einführung des Deutschland-Tickets für Schülerinnen und Schüler gefordert. Nun steht – wenn auch sehr spät – die Umsetzung an.
Zu 1:
Bisher ist die Preisreduzierung nur für Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf ein Schulwegticket in Vollzeit-Bildungsgängen geplant. Die in der Drs. 10/752 enthaltenen Berechnungen zeigen jedoch, dass die bei den Schulwegtickets erzielten Einsparungen ausreichen, das verbilligte Deutschland-Ticket allen Schülerinnen und Schülern anzubieten. Selbst für den theoretischen Fall einer Bestellquote von 100% aller Vollzeitschülerinnen und -schüler wäre die Einsparung bei den Schulwegtickets noch fast doppelt so hoch wie der Zuschussbedarf für die verbilligten Tickets.
Auszubildende sollten nicht schlechter gestellt werden als andere Schülerinnen und Schüler; ihnen sollte daher ebenfalls das verbilligte Deutschland-Ticket angeboten werden.
Zu 2:
Leider ist die kreiseigene Busgesellschaft RLG immer noch nicht in der Lage, das Deutschland-Ticket als Chipkarte auszugeben, im Gegensatz zu fast allen anderen Verkehrsunternehmen. Die RLG bietet Deutschland-Tickets nur als digitale Variante für Smartphones und als QR-Ausdruck auf einem DIN A4-Blatt an. Diese Varianten sind für viele Schülerinnen und Schüler ungeeignet bzw. unhandlich.
Daher sollte der Bezug der Deutschland-Tickets über die ebenfalls im Kreisgebiet tätige Westfalenbus GmbH erfolgen. In der Sitzung des Schulausschusses am 08.08.2023 wurde von der Kreisverwaltung berichtet, dass die Westfalenbus GmbH Chipkarten ausliefern kann.”

Erwartungsgemäß empfiehlt die Kreisverwaltung, die beiden Anträge der SBL abzulehnen.

Dieselbe Situation besteht auch für einen Antrag der SPD-Fraktion, die nach der SBL ebenfalls beantragt hat,
“dass Deutschlandticket in der Version
29 € Selbstzahler (durch Schülerinnen / Schüler),
20 € Fördersumme (durch kommunalen Träger)
auch für jene Schülerinnen und Schüler zugänglich zu machen, die die Berufskollegs nicht vollzeitig besuchen (klassische Ausbildung oder Duales System).”

Ein Weiteres Thema ist die von der SBL beantragte Änderung der Hauptsatzung:
“Für die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen hinsichtlich der Bediensteten des Kreises ist der Landrat/die Landrätin zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Entscheidungen, die für Bedienstete in Führungsfunktionen deren beamtenrechtliches Grundverhältnis oder deren Arbeitsverhältnis zum Kreis verändern, trifft der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat/der Landrätin, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Kommt ein solches Einvernehmen nicht zustande, kann der Kreistag diese Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Kreistagsmitglieder treffen.”

Begründung und Erläuterung:
Bereits in der Sitzung des Kreistags am 04.12.2009 hatte die SBL bei der Beratung der Neufassung der Hauptsatzung beantragt, die von der Kreisverwaltung für § 15 Abs. 1 vorgeschlagene Formulierung „durch Alternative 1 zu § 16 Absatz 1 der Musterhauptsatzung des Landkreistages“ zu ersetzen, also – wie gesetzlich als Möglichkeit vorgesehen – die Entscheidungen über Bedienstete in Führungsfunktionen auf den Kreistag zu übertragen. Für viele Kreistage in NRW gelten solche Regelungen (z.B. in den Nachbarkreisen Soest, Paderborn, Olpe und Unna).”

Damals wurde dieser Antrag von der SPD und den Grünen unterstützt, aber trotzdem von einer Mehrheit des Kreistags abgelehnt. Der Ablauf der Besetzung der Jugendamtsleitung in den letzten Monaten hat allerdings gezeigt, dass Landrat und Kreisverwaltung sich nicht an die außerhalb der Hauptsatzung geltenden gesetzlichen Regelungen zur Beteiligung von Gremien bei Personalentscheidungen über die Besetzung von Führungspositionen halten. Denn diese Personalentscheidung wurde vor mehr als einem halben Jahr getroffen, ohne dass die vorher erforderliche Anhörung des Kreisjugendhilfeausschusses
erfolgt ist.

Auf der Tagesordnung stehen außerdem eine von der Kreisverwaltung gewünschte Erhöhung der von den BürgerInnen und Bürgern zu zahlenden Verwaltungsgebühren (die Kosten je DIN A4-Kopie sollen sich verdoppeln!), die Ausschreibung von Planungsleistungen für die Sanierung des Berufskollegs Meschede und Entscheidungen über Auftragsvergaben.

Zu Beginn um 17 Uhr findet – wie immer – eine Einwohnerfragestunde statt, in der jede(r) beliebige Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen kann.

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“Geheime” Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan

By admin at 10:08 am on Saturday, August 12, 2023

Die Landesregierung hat ihre Vorschläge zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) veröffentlicht. Ziel ist es, zusätzliche Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) verfügbar zu machen. Dies ist wichtig für die Energiewende.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21086&ver=8

Bis zum 28.07.2023 konnten u.a. die Gebietskörperschaften (wie der HSK) Stellungnahmen zur Änderung des LEP abgeben. Weil aus dem Kreishaus in Meschede dazu nichts bekannt gegeben wurde und dieses Thema auch nicht in der Tagesordnung irgendeines Gremiums vorkam (anders als in Städten und Gemeinden), stellte die SBL-Kreistagsfraktion eine schriftliche Anfrage an den Landrat. Dabei kam heraus, dass die Kreisverwaltung doch eine Stellungnahme abgegeben hat, aber leider ohne jede Beteiligung oder Information der Gremien.

Aus der Antwort des Landrats:
“Frage 3: Von wem und wann wurde sie erarbeitet?”
“Erarbeitet wurde die Stellungnahme von Mitte Juli an; konnte aufgrund zahlreicher ausstehender Rückmeldungen jedoch erst am Stichtag 28.07.2023 final erstellt und über das Beteiligungsportal versendet werden.”

“Frage 4: Warum erfolgte keine Beteiligung der Gremien des Kreises?”
“Ziel der LEP-Änderung ist die zügige Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, welches die Sicherung von 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie in NRW vorgibt. Im Rahmen der Gesetzesbegründung wird deutlich, dass die Flächenbeitragswerte ebenso wie die Umsetzungsfristen Mindestvorgaben sind. Die Änderung des LEP schafft durch die textlichen Änderungen der Ziele und Grundsätze damit die Grundlage für die parallel dazu stattfindenden Regionalplanänderungen.
Auf dieser Planungsebene werden somit die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien angepasst. Eine Flächenbetroffenheit des HSK und seiner Städte und Gemeinden findet erst auf der nachfolgenden Regionalplanebene statt.
Die Stellungnahme des Hochsauerlandkreises kann damit nur auf die fachliche Ebene einwirken. Dies wird in der Stellungnahme zu den konkreten Zielen und Grundsätzen deutlich. Die dort aufgeführten Anregungen und Bedenken wurden von der UNB verfasst oder auf Anregung anderer Träger öffentlicher Belange aufgenommen. Sie sind also als Geschäft der laufenden Verwaltung zu sehen.”

In der Stellungnahme der Kreisverwaltung heisst es u.a. zu den “Bereichen für den Schutz der Natur (BSN)”:
“Die Öffnung der BSN bei der Festlegung von Windenergiebereichen wird äußerst kritisch gesehen. Als BSN werden Flächen dargestellt, die für den Naturschutz gesichert oder entwickelt werden sollen, insbesondere zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung wertvoller Biotope sowie zum Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes. Dementsprechend kommen sie auch nach Nr. 3.2.4.1 des Windkrafterlasses nicht als Fläche für die Windenergienutzung in Betracht (Tabubereich). Laut Umweltbericht haben BSN aufgrund ihrer im Allgemeinen höheren Strukturvielfalt häufig auch eine besondere Boden- und Landschaftsqualität sowie einen hohen Erholungswert.
Die vorgetragene Argumentation, dass mit diesem Ziel die Erreichung der gesetzlich vorgegebenen Flächenziele zum Ausbau der Windenergie ermöglicht bzw. erleichtert werden soll, ist nicht nachvollziehbar, da gemäß Flächenanalyse des LANUV auch ohne Einbeziehung der fraglichen BSN-Teilflächen ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Laut LANUV beträgt das landesweite Gesamtpotenzial 106.802 ha (=3,1 % der Landesfläche) ohne Beanspruchung der BSN, und gemäß gesetzlicher Vorgaben müssen 1,8 % der Landesfläche (= 61.402 ha) planerisch für die Windkraftnutzung festgelegt werden, so dass bereits auf dieser Basis ausreichend Spielräume zur Ausweisung von Windenergiebereichen bestehen, mit denen die festgesetzten Flächenbeitragswerte erreicht werden können. Hiervon geht auch der Umweltbericht in Tab. 8 aus.
Die im Umweltbericht bei der Betrachtung der Nullvariante vorgetragene Begründung, dass ohne das Ziel 10.2-8 in einigen Bereichen WEA näher an Siedlungen oder andere schutzwürdige Nutzungen heranrücken würden, ist aus Sicht von Natur- und Landschaftsschutz nicht stichhaltig.
Immissionsschutzrechtliche Vorgaben gewährleisten bereits jetzt, dass die erforderlichen Schutzabstände eingehalten werden müssen. In der Flächenanalyse Windenergie wurden sachgerechte Mindestabstände zu Wohnnutzungen/schutzwürdigen Nutzungen ermittelt und angewendet, mit denen die einzuhaltenden Vorgaben hinsichtlich Immissionsrichtwerten μnd optisch bedrängender Wirkung sicher eingehalten werden können. Eine teilweise Beanspruchung der BSN, welche per Definition für den Naturschutz gesichert und entwickelt werden sollen, zugunsten größerer Mindestabstände zu Siedlungen / schutzwürdigen Nutzungen führt zu einer doppelten Berücksichtigung bzw. Begünstigung der Siedlungsräume zulasten der Naturschutzbelange und ist nach Einschätzung der UNB nicht sachgerecht, da die ermittelte Flächenkulisse auch ohne Beanspruchung der BSN ausreichend groß ist und nicht plausibel erläutert wird, warum eine Vergrößerung der bestehenden Spielräume für erforderlich gehalten wird. Es wird im Umweltbericht auch nicht dargelegt, warum die teilweise Beanspruchung der BSN aus naturschutzfachlicher Sicht vertretbar wäre, sondern es wird nur auf die Flächenanalyse des LANUV verwiesen. Aber auch dort findet sich keine naturschutzfachliche Analyse oder Begründung, warum die Beanspruchung der nicht streng geschützten BSN-Teilflächen naturschutzfachlich vertretbar sei. –
Diese Vorgehenswejse verwundert auch vor dem Hintergrund, dass im Ziel 10.2-14 eine Inanspruchnahme von BSN durch raumbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlangen pauschal ausgeschlossen wird und somit der Umgang mit BSN im Zusammenhang mit Windkraft einerseits und Freiflächenphotovoltaik andererseits deutlich voneinander abweicht bzw. sich widerspricht.
Im HSK liegen die BSN-Teilflächen, die nicht auch als NSG, Nationales Naturmonument oder Natura 2000-Gebiet ausgewiesen sind, i.d.R. im unmittelbaren Umfeld der jeweiligen NSG oder FFH-Gebiete oder als Inseln innerhalb dieser Schutzgebiete. Sie stellen somit wichtige Pufferbereiche für die.Schutzgebiete bzw. Entwicklungsflächen innerhalb der Schutzgebiete dar und sollten entsprechend der o.g. Definition von BSN (u.a. Entwicklung wertvoller Biotope) dazu genutzt werden, durch entsprechende Aufwertungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Richtung der angrenzenden ökologisch hochwertigen NSG-Flächen optimiert zu werden und so auch den landesweiten Biotopverbund zu stärken- und auszubauen.”

Schade, dass in der Stellungnahme zwar viel über “BSN” geschrieben wird, aber nicht konkret auf erforderliche Mindestabstände zu Naturschutzgebieten eingegangen wird. Und um ein “Geschäft der laufenden Verwaltung” – wie vom Landrat behauptet – handelt es sich sicherlich nicht…

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Endlich kommt das “Deutschland-Ticket” für SchülerInnen im HSK

By admin at 11:46 pm on Tuesday, August 1, 2023

Die SBL-Kreistagsfraktion hatte die Einführung schon mehrfach gefordert, und nun scheint es ab 01.10.2023 endlich Wirklichkeit zu werden: Das “Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler der kommunalen Schulträger” im HSK. So ist die Drucksache 10/750 überschrieben, die am 08.08. im Schulausschuss und am 30.08. in Kreisausschuss und Kreistag auf der Tagesordnung steht. Über das Thema hatten wir u.a. hier schon berichtet.

Der Beschlussvorschlag lautet:
“1. Der Hochsauerlandkreis beteiligt sich an einem kreisweit abgestimmten Modell zur Ausgabe eines preisreduzierten Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler, die bisher keinen Anspruch auf Fahrkostenübernahme nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW haben.
Hierzu beschließt der Kreistag den Abschluss eines Vertrages mit den Verkehrsunternehmen, der die Zahlung eines Zuschusses in Höhe von monatlich 20 Euro je abonniertes Deutschlandticket für diese Zielgruppe bestimmt.
2. Aus Gründen der Gleichbehandlung und Zweckmäßigkeit erhalten alle anspruchsberechtigen Schülerinnen und Schüler ein Schulwegticket als Deutschlandticket für 12 Monate anstelle von 11 Monaten beginnend mit dem Schuljahr 2023/24.”

Mit disem Ticket können alle Schülerinnen und Schüler in Vollzeit-Schulausbildungen ein Jahr lang in Deutschland alle Nahverkehrszüge und alle Busse nutzen. Die Eigenbeteiligung für SchülerInnen ohne Anspruch auf ein Schulwegticket beträgt 29 Euro pro Monat. Für diejenigen, die bisher wegen der Entfernung zur Schule schon als Schulwegticket erhielten, wird dies durch das neue Ticket ersetzt.

Und es kostet den Kreis kein Geld. Denn bezogen auf die bisherigen Schülerfahrkosten (Berechnungsgrundlage Schuljahr 2022/23) ergibt sich mit Einführung des 49 €-Deutschlandtickets für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler im Kreishaushalt eine Einsparung in Höhe von ca. 510.000 Euro. Nur die Hälfte dieser Einsparung benötigt der Kreis für den Zuschuss von 20 Euro pro Monat für die Verbilligung des 49-Euro-Tickets.

Auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben (laut Sitzungsdrucksache der Kreisverwaltung) erklärt, dass sie für ihre Schulen das gleiche Modell einführen.

Schade ist, dass die Einführung dieses Tickets im HSK erst nach 5 Monaten erfolgt. Wenn der Kreis das schon zum 01.05. geschafft hätte, hätten die Schülerinnen schon eher den Nutzen gehabt, und der Kreis hätte ca. 100.000 Euro eingespart. So hat der Kreis viel zu lange die zu teuren Schulwegfahrkarten bezahlt.

Noch klärungsbedürftig ist die äußere Form des Tickets. Die kreiseigene Busverkehrsgesellschaft RLG sieht sich immer noch nicht in der Lage, das Deutschland-Ticket als Chipkarte anzubieten, was in anderen Verkehrsgebieten längst eine Selbstverständlichkeit ist. Die RLG bevorzugt nur die digitale Variante, als Smartphone-App- Da aber vor allem jüngere Schülerinnen und Schüler mit dieser Variante nichts anfangen können, wird es für sie wohl einen DIN A4-Ausdruck mit einem QR-Code geben; sehr unhandlich. Die SBL wird daher erneut beantragen, auch andere Ticketvarianten anzubieten.

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Was ist im Kreisjugendamt des HSK los?

By admin at 9:53 am on Wednesday, July 26, 2023

Um die aktuelle Situation des Kreisjugendamts des HSK muss man sich Sorgen machen.

Keine Leitung

Der bisherige Amtsleiter ist in den Ruhestand getreten. Bereits im September 2022 wurde die Nachfolge ausgeschrieben. Doch mehr als 10 Monate nach dieser Ausschreibung wurde immer noch keine neue Amtsleitung eingesetzt. Es wurde offensichtlich noch nicht einmal wirksam entschieden, wer künftig die Leitung übernehmen soll. Denn aus § 71 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII ergibt sich, dass der Kreisjugendhilfeausschuss vor der Entscheidung über die Leitung zu beteiligen ist. Diese Anhörung ist bisher nicht erfolgt.

Verzicht auf mehrere Millionen Euro von Bund und Land

Im Kreisgebiet wurden in den letzten Jahren mehrere neue Kindertagesstätten errichtet. Dafür kann der Träger der Kita Bundes- und Landesmittel von 33.000 Euro pro neu geschaffenem Betreuungsplatz erhalten. Stattdessen wird ein anderes Modell praktiziert: Eine Investorgesellschaft baut das Gebäude für die Kita. Und eine Betreibergesellschaft mietet anschießend das Gebäude von der Investorgesellschaft und zahlt dafür Miete. Diese Miete erhöht dann die laufenden Betriebskosten. Aber der Anspruch auf die finanzielle Förderung der neuen Plätze entfällt komplett. Das macht bis zu 3,5 Mio Euro pro neuer Kita aus.
Noch toller für die Betreiber bvei diesem sog. Investorenmodell ist, dass das Kreisjugendamt eine Mietgarantie über 20 Jahre übernimmt, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Gebäudes. Am Ende werden die kommunalen Kassen und damit die Bürgerinnen und Bürger finanziell erheblich belastet, da sie zum großen Teil die zusätzlichen Mietkosten refinanzieren müssen. Begonnen mit diesem Modell hatte ein mit der CDU personell verflochtener Träger in Brilon, andere folgten dem für sie lukrativen Modell, denn es garantiert 20 Jahre lang sichere Mieteinnahmen.

Dubioser Investorenwechsel

Noch viel seltsamer wurde dies Modell bei der neuen Kita “Wassermühle” in Brilon gestaltet. Bereits bei der Beschlussfassung des Kreisjugendhilfeausschusses im November 2021 über den Neubau gab es mehrere Auffälligkeiten in der Kreisverwaltung. Eine Bedarfsrechnung wurde nicht vorgelegt, und das Votum des zuständigen Ausschusses der Stadt Brilon wurde missachtet. Wir hatten hierüber bereits berichtet: http://sbl-fraktion.de/?p=10309 .
Besonders “pikant” ist aber der später erfolgte dubiose Wechsel des Investors. In allen Beschlussunterlagen war im Herbst 2021 nur eine auf Kitabau spezialisierte Gesellschaft aus Brilon-Madfeld als Investor genannt worden; sogar in der eingreichten Bewerbung erschien nur sie als einziges Investor. Dies wurde auch bei späteren Informationen des Kreisjugendamtes an den Kreisjugendhilfeausschuss nicht korrigiert. Doch als dann im Juni 2023 im Kreistag der Beschluss über die 20jährige Mietgarantie anstand (im Wert von mehreren Mio Euro), wurde auf einmal von der Kreisverwaltung ein ganz anderer Investor genannt. Dabei handelt es sich um eine “Gesellschaft bürgerlichen Rechts” (GbR), gegen deren Gesellschafter bzw. deren direktes Umfeld mehrere Verfahren wegen Wirtschaftskriminalität anhängig sind bzw. waren. Es ging bzw. geht dabei um insgesamt mehr als 100 Mio Euro. In einem Fall erfolgte bereits eine Verurteilung wegen Betrugs.
Als die SBL-Kreistagsfraktion dann schriftlich beim Landrat anfragte, wann und warum der Wechsel des Investors erfolgt und warum darüber von Landrat und Verwaltung nicht informiert worden sei, kam die überraschende Antwort, es habe keinen Wechsel des Investors gegeben…
Das verlangt nun nach weiterer Auflärung. Hat hier jemand dran “gedreht”???

Verweigerung von Akteneinsicht

Auch mit Transparenz scheint sich dieses Amt derzeit schwer zu tun. Nach § 25 SGB X hat das Jugendamt “den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist“. Das wird vom Kreisjugendamt aber öfters abgelehnt. Beim Verwaltungsgericht Arnsberg wurde nun am 25.07.2023 über die Klage eines Elternpaares verhandelt. Ihnen war zu Unrecht auf Veranlassung des Kreisjugendamtes für ihr jetzt 5jähriges Kind das Sorgerecht entzogen worden, wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung. Das wurde erst vom Oberlandesgericht Hamm korrigiert. Im Zusammenhang mit mehreren anderen Maßnahmen des Kreisjugendamtes hatten die Eltern ihre Rechtsanwältin mit der Akteneinsicht beauftragt. Doch trotz des eindeutigen gesetzlichen Anspruchs weigerte sich das Kreisjugendamt. Erst die beim Verwaltungsgericht eingereichte Klage führte nun nach fast einem Jahr dazu, dass die Akte eingesehen werden kann.

Wir werden die Situation weiter aufmerksam beobachten, denn der Kreistag “überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse sowie den Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten“; so lautet gemäß § 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW seine gesetzliche Kontrollaufgabe gegenüber dem Landrat und der Verwaltung. Ein Fall ist bereits beim Regierungspräsidenten als “Obere Kommunalaufsicht” anhängig.

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Genehmigung eines Windrads am Naturschutzgebiet?

By admin at 9:42 pm on Saturday, July 15, 2023

Windenergieanlagen (WEA) leisten einen wesentlichen Beitrag für die Umstellung der Stromversorgung auf regenerative Energien. Im HSK bestehen durch die große Fläche und die Höhenlage sehr gute Voraussetzungen, zahlreiche weitere WEA zu errichten.

Es gibt jedoch Bereiche, die sich nicht für WEA eignen. Dazu gehören insbesondere Naturschutzgebiete. Gemäß § 23 BNatSchG handelt es sich hier um
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

Mit einem am 23.06.2023 im Amtsblatt veröffentlichen Genehmigungsbescheid hat die Kreisverwaltung des HSK den Antrag auf Errichtung einer WEA direkt am NSG Goldbachtal bei Brilon-Scharfenberg genehmigt; die Entfernung zum NSG beträgt weniger als 100 Meter. Das beantragte Windrad ist zudem vom NSG “umzingelt”.

NSG-Goldbachtal-mitWEA
(Kartenmaterial aus: https://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/HSK_484; rot schraffierte Fläche = NSG Goldbachtal)

Besonders auffällig ist diese Genehmigung auch deshalb, weil das für die WEA vorgesehene Areal bis vor kurzem als Teil des neuen Vogelschutzgebietes bei Brilon und Marsberg vorgesehen war, jetzt aber genau diese Fläche mit erstaunlicher Präzision aus dem Vogelschutzgebiet herausgeschnitten wurde. Dabei ist bekannt, dass hier insbesondere Rotmilan und Mäusebussard brüten.

Zu berücksichtigen ist auch, dass es in der Stadt Brilon derzeit keine gültigen Windvorrangzonen gibt, denn gegen die vom Rat zu diesem Zweck beschlossene 97. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wurde ausgerechnet von der nun antragstellenden GbR erfolgreich Klage beim OVG eingereicht. Und die bereits früher erfolgten Festlegungen im FNP sind infolge des grundlegenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2018 (4 CN 3/18) unwirksam, weil sie nicht die Anforderungen an die vor der Festlegung erforderlichen Abwägungen erfüllen. Der Kreisverwaltung obliegt daher für das Stadtgebiet Brilon eine besondere Verantwortung, ob es naturschutzfachliche Hindernisse gibt, die einer Genehmigung von WEA entgegenstehen. Übrigens hatten Bürgermeister, CDU und SPD im Rat der Stadt Brilon den im Jahr 2021 gestellten Antrag der BBL abgelehnt, einen sog. Aufstellungsbeschluss über eine neue Änderung des FNP zu fassen. Denn dann hätte die Stadt eine ‘Veränderungssperre’ erlassen und dadurch selbst das Grundstück am NSG schützen können. Angeblich hätte die Stadt andere Planungen für die Festlegung von Windvorrangzonen, aber passiert ist bis heute: Nichts.

Bei diesem NSG handelt es sich um das Goldbachtal und Nebenbäche. Das NSG geht von der Quelle des Goldbachs bis zum Einfluss in die Möhne.
Zu diesem NSG führt der Landschaftsplan “Briloner Hochfläche” aus: „Somit sind das Goldbachtal und seine Nebentäler im höchsten Maße strukturreich und beherbergen zahlreiche zum Teil gefährdete Lebensräume. Vor allem das Nebeneinander feuchtnasser sowie magerer und trockenwarmer Standorte macht ihn zu einem außergewöhnlichen Lebensraumkomplex der im höchsten Maße erhaltens- und schützenswert ist. Die Fläche wird vor allem durch die Aufgabe der Bewirtschaftung sowie die Düngung und Düngedrift gefährdet. Daher sollten Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen werden. Zudem ist eine Einstellung weiterer Unterhaltungsmaßnahmen an den Bachläufen anzustreben.
(zitiert nach https://de.wikipedia.org/wiki/Naturschutzgebiet_Goldbachtal )

Die von einer Bürgerin zu diesem Standort und zum Abstand vom NSG gestellten Fragen wurden in der Einwohnerfragestunde in der Kreistagssitzung am 02.06.2023 von Landrat und Kreisverwaltung inhaltlich nicht beantwortet. Und der Erörterungstermin zu dieser WEA wurde Anfang März nach einer Ankündigung erst wenige Tage zuvor (und nur im Amtsblatt) nachgeholt, nachdem er zwei Jahre lang ausgesetzt war; dies führte dazu, dass nur etwa 20 der 302 Einwender daran teilnehmen konnten. Es drängt sich daher der Eindruck auf, dass in diesem Fall eine oder mehrere Personen der antragstellenden GbR z.B. aufgrund ihrer besonderen Überzeugungskraft einen sehr großen Einfluss auf das Ergebnis des Genehmigungsverfahren genommen haben könnten. Bemerkenswert ist, dass zu dieser GbR mehrere prominente CDU-Mitglieder gehören…

Im Genehmigungsbescheid der Kreisverwaltung wird überhaupt nicht auf die Nähe zum NSG eingegangen. Und das, obwohl ein Bürger in seiner Einwendung geschrieben hatte: “Der für die beantragte WEA vorgesehene Standort ist an 3 von 4 Seiten vom Naturschutzgebiet (NSG) “Goldbachtal” umgeben, mit weniger als 100 Meter Abstand zum Rotor.
Daher ist DIESER Standort ungeeignet für eine WEA. Denn für Naturschutzgebiete gilt nach § 23 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz: ‘Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.’
Nähere Infos zu diesem NSG gibt es hier:
https://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/HSK_484
Vor allem beim Bau der WEA, für den auch nach den Antragsunterlagen ein erheblicher Flächenbedarf mit einem sehr hohen Eingriffspotential besteht, wären die Belastungen für das umgebende NSG zu groß.”

Die SBL wird in den Umweltausschuss und in den Kreistag einen Antrag einbringen, dass Naturschutzgebiete künftig besser vor allen für sie schädlichen Einflüssen geschützt werden. Es gibt im Kreisgebiet sehr viele andere Flächen, die sich für die Genehmigung von WEA eignen.

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49-Euro-Ticket für SchülerInnen dauert noch

By admin at 10:26 am on Friday, July 7, 2023

Vor einigen Tagen hatten wir hier über unsere schriftliche Anfrage an den Landrat wegen der überfälligen Einführung des 49-Euro-Tickets für Schülerinnen und Schüler berichtet: https://sbl-fraktion.de/?p=11050

Am 04.07. erhielten wir die Antwort aus dem Kreishaus. Darin steht u.a.:

“Die Schulträger haben das Deutschlandticket zum 01.08.2023 bereits bestellt. Bestellte Tickets werden nach Auskunft des Verkehrsunternehmens auch zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt…
“Gemäß § 4 Abs. 1 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) greift das Schulträgerprinzip, d.h. der Schulträger der besuchten Schule übernimmt die Schülerfahrkosten auf Antrag unabhängig vom Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der Schülerin oder des Schülers. Es gibt daher keine Zuständigkeit des HSK für Schülerfahrkarten an städtischen Schulen…
Mangels Zuständigkeit gibt es keine Beschlussfassung eines Gremiums des Hochsauerlandkreises zur Ausgabe des Deutschlandtickets an Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen.”

Damit widerspricht die Kreisverwaltung der Aussage der Briloner Stadtverwaltung im dortigen Schulausschuss, dass es einen Beschluß des HSK gäbe, das 49-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler erst ab August und nicht bereits ab Mai einzuführen.

“Alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler erhalten, unabhängig von der bisherigen Preisstufe, im Schuljahr 2023/24 ab dem 01.08.2023 auf Antrag ein Deutschlandticket. Darüber hinausgehende Regelungen werden in der nächsten Sitzung des Schulausschusses beraten.”
Damit wäre die Einführung des 49-Euro-Tickets für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf eine Fahrkarte für ihren Schulweg geklärt. Für die anderen Schülerinnen und Schüler wird die SBL den Antrag stellen, ihnen das deutschlandweite Ticket verbilligt zur Verfügung zu stellen.

“Die äußerst kurzfristigen Beschlussfassungen zum Deutschlandticket haben keine Möglichkeit für eine Umstellung der SchulwegMonatsTickets zum 01.05.2023 geboten.”
Na ja, die Verwaltung hätte das auch zum 01.05., spätestens zum 01.06. schaffen können… Denn ab Anfang April konnte das 49-Euro-Ticket deutschlandweit erworben werden!

“Das Deutschlandticket ist verbindlich bundesweit als digitales Ticket eingeführt. Neben dem eTicket wird in der Übergangsphase das Papierticket mit QR-Code angeboten, welches später dann durch die Chipkarte abgelöst wird. Die Nutzung des Deutschlandtickets ist damit auch ohne ein Smartphone möglich.”
Damit erfolgt immer noch keine klare Aussage, wann es auch im HSK die Chipkarte als Alternative zur Handy-App geben wird. Viele Verkehrsunternehmen bieten das 49-Euro-Ticket längst als Chipkarte an, aber die heimische RLG schafft das aus unerfindlichen Gründen nicht. Eine Chipkarte ist für Schülerinnen und Schüler ohne Smartphone oder bei leerem Akku leicht zu nutzen.

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Etwa 11 Mio Euro im Schattenhaushalt

By admin at 10:50 pm on Monday, July 3, 2023

Vor einem halben Jahr hatte wir hier darüber berichtet, dass der Hochsauerlandkreis beträchtliche Mittel in einen “Schattenhaushalt” umlenkt.
https://sbl-fraktion.de/?p=10868
Im Rahmen der Haushaltsberatung im Dezember wurden durch den Krieg in der Ukraine entstandene Mehraufwendungen als sog. Finanzschäden “isoliert”. Dadurch hat der Kreis nicht seine Ausgaben gesenkt, sondern diese Aufwendungen nur aus den laufenden Aufwendungen ausgelagert, wie zuvor schon Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Diese Lasten sollen dann in den nächsten (bis zu 50 !) Jahren abgetragen werden und belasten dadurch künftige Haushaltsjahre. In seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfs hatte sogar der Landrat Ende Oktober eine solche Isolierung noch als “Buchhaltungstrick” bezeichnet, mit dem “heutige Belastungen … in die Zukunft verschoben werden”.

Bei der Kreistagssitzung im Juni stand ein Bericht des Kreiskämmerers zur Ausführung des laufenden Haushalts auf der Tagesordnung. Dabei fragte die SBL-Kreistagsfraktion nach, in welcher Höhe diese Isolierungen nun ausfallen werden.

Dazu führte der Kämmerer aus, dass aufgrund der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 ca. 5,1 Mio. € an Etatbelastungen isoliert wurden. Hinsichtlich des Isolationsbetrages aus Anlass des Angriffskrieges gegen die Ukraine werden nach der derzeitigen Hochrechnung weitere ca. 5,5 Mio. € isoliert. Er wies darauf hin, dass noch nicht bekannt sei, welche Summe der Hochsauerlandkreis aus den vom Bund zugesagten insgesamt zusätzlichen 3,75 Mrd. Euro erhalten wird. Der Betrag ist bekanntermaßen beim Flüchtlingsgipfel im Mai um 1 Mrd. Euro auf diesen Betrag aufgestockt worden. Von der Höhe der an den Hochsauerlandkreis ausgezahlten weiteren Bundesmittel werde der konkrete Isolierungsbearf abhängen. Erst im Herbst könne eine genaue Hochrechnung der zu isolierenden Belastungen erfolgen.

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Warum gibt es im HSK noch kein günstiges Monatsticket für SchülerInnen?

By admin at 11:51 pm on Wednesday, June 21, 2023

Vor fast zwei Monaten wurde deutschlandweit das 49-Euro-Ticket eingeführt. Und bereits seit mehr als einem Jahr läuft in NRW das Pilotprojekt “SchülerTicket Westfalen”.
Da liegt es sehr nahe, dass diese günstigen Angebote auch für Schülerinnen und Schüler genutzt werden, die Anspruch auf Schülerfahrkarten für ihren Schulbesuch haben. Im HSK ist das leider noch nicht angekommen.

deutschland-ticket-2023

Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion jetzt eine schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
im Schulausschuss einer kreisangehörigen Kommune gab am 13.06.2023 auf die Frage eines Sachkundigen Bürgers die Verwaltung die Auskunft, das 49-Euro-Ticket werde für die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Schülerfahrkarten erst zum 01.08.2023 eingeführt und werde diesen dann nur als digitales Ticket zur Verfügung gestellt, weil die Einführung einer anderen Ticketversion erst für einen späteren Zeitpunkt geplant sei. Dies sei vom HSK so beschlossen worden.
Beim Nachhaltigkeitsfestival in Arnsberg am 17.06.2023 wurde auf Nachfrage am Stand der RLG sogar die Auskunft erteilt, dass die Einführung erst nach dem 01.08.2023 erfolgen soll.

Dazu stellen wir folgende Fragen:
1. Stimmt die Information aus dem städtischen Schulausschuss? Falls nicht, was trifft zu und was nicht?
2. Stimmt die Information vom RLG-Stand? Falls nicht, was trifft zu?
3. Woraus ergibt sich eine Zuständigkeit des HSK für Schülerfahrkarten zu und von städtischen Schulen?
4. Von welchem Gremium des HSK und wann wurde ein entsprechender Beschluss gefasst?
5. Welche Schülerfahrkarten erhalten die GrundschülerInnen, die bereits ab Juli eine OGS besuchen?
6. Wie hält es der HSK mit Schülerfahrkarten zu kreiseigenen Schulen?
7. Warum wurde die Nutzung des 49-Euro-Tickets für Schülerfahrkarten nicht bereits zum 01.05.2023 eingeführt, wodurch sowohl die Schulträger erhebliche Kosteneinsparungen erzielt hätten als auch die Schülerinnen und Schüler zusätzliche Fahrtmöglichkeiten erlangt hätten?
8. Welchen Einfluss nimmt der HSK auf die RLG (deren Mitgesellschafter er ist), damit auch Grundschü-lerinnen und -schüler, die kein Smartphone besitzen oder es nicht in die Schule mitnehmen, und/oder die Tickets im DIN A4-Format nur schlecht verwenden können, das 49-Euro-Ticket ab Einführung als Schüler¬fahrkarte nutzen können, und die Einführung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgt?”

Außerdem könnten die Schulträger (Gemeinden und Kreis) Vereinbarungen mit der WB Westfalenbus oder einem anderen regionalen Verkehrsunternehmeb zur Einführung des Pilotprojekts „SchülerTicket Westfalen“ abschließen. Durch eine solche Vereinbarung könnte den Schülerinnen und Schülern eine weitere preisgünstige Ticketvariante angeboten werden (33 Euro pro Monat für alle Nahverkehrsmittel in ganz Westfalen). Aber auch dies ist bisher im HSK nicht umgesetzt worden.

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Die bröckelnde “Brandmauer” …

By admin at 9:04 am on Saturday, June 10, 2023

Der CDU-Bundestagsabgeordnete des HSK ist gleichzeitig Bundesvorsitzender seiner Partei und Chef ihrer Bundestagsfraktion. Sein Wort sollte also Gewicht in der Partei haben. Und erstmals Ende 2021 hat er von einer “Brandmauer” der CDU geredet, als Abgrenzung gegen die AfD. Dies hat er in den letzten Tagen wiederholt, angesichts der steigenden Umfragewerte der AfD.

Doch wie sieht die Realität aus?
Vor einigen Tagen sorgte die Forderung des Bürgermeisters von Waltershausen (Thüringen) nach einer Zusammenarbeit mit der AfD für Aufruhr:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/west-thueringen/gotha/cdu-afd-zusammenarbeit-brychcy-voigt-100.html
Besonders brisant ist daran, dass im Frühjahr in Thüringen Landtagswahlen stattfinden und die AfD derzeit in den Umfragen für die Landtagswahl vorne liegt.

Aber auch im HSK steht diese Brandmauer nicht wirklich.
Ein konkretes Beispiel: Wenige Tage vor der Kreistagssitzung am 2. Juni fand im Kreishaus in Meschede ein Treffen statt, an dem je ein Vertreter der sieben Kreistagsfraktionen teilnahm. Ziel des Treffens war die Einigung auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Wahl von “Vertrauenspersonen”. Sie werden vom Kreistag in 6 Ausschüsse für die Amtsgerichte im Kreisgebiet gewählt und haben dann die Aufgabe, die ehrenamtlichen Schöffen für die nächsten 5 Jahre zu wählen. Für die Wahl dieser Vertrauenspersonen gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder der Kreistag stimmt einem sog. einheitlichen Wahlvorschlag ohne Gegenstimme zu, oder es wird einzeln über die Bewerbungen abgestimmt und ausgezählt. Das einfache Verfahren des einheitlichen Wahlvorschlags kommt also nur dann zustande, wenn niemand einer Person auf dieser Wahlvorschlagsliste widerspricht. Und sich über solche einen Wahlvorschlag vorher zu verständigen, ist grundsätzlich sinnvoll.

Aber beim Amtsgerichtsbezirk Arnsberg bestand der AfD-Vertreter darauf, ein prominentes AfD-Mitglied (einen dem Kreistag angehörenden Polizeibeamten) als Vertrauensperson zu wählen. Nur der Vertreter der SBL-Kreistagsfraktion lehnte dies ab, unterstützt vom Vertreter der Linken. Und der Rest wollte offensichtlich akzeptieren, dass ein prominentes AfD-Mitglied ausgerechnet als Vertrauensperson für die Auswahl von Schöffen beauftragt wird??? Durch die Weigerung der SBL “platzte” die gemeinsame Runde. Im Kreistag wurde dann über die Wahlvorschläge für den Amtsgerichtsbezirk Arnsberg einzeln abgestimmt, und der AfD-Kandidat erhielt nur 2 Stimmen (wahrscheinlich die beiden aus seiner eigenen Fraktion).

Die Verhinderung des AfD-“Vertrauens”mannes auf einem einheitlichen Wahlvorschlag gelang aber nur, weil die SBL genau deswegen ihre Mitwirkung ablehnte, Wenn selbst bei solch sensiblen Positionen in anderen Fraktionen kein Widerstand gegen die Beauftragung von AfD’lern erfolgt, was ist die angebliche Brandmauer dann wert?

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