Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Teil II von „Im Sauerland besonders kostbar? – Der ÖPNV“

By adminRL at 11:44 pm on Saturday, December 3, 2016

Wieso Teil II?
Weil die Antwort aus dem Kreishaus da ist.

Der Vollständigkeit wegen, Teil I sieht so aus:
http://sbl-fraktion.de/?p=7056

Im Teil II – dem Antwortschreiben aus dem Kreishaus mit Datum vom 25.11.2016 – stehen gewaltige Zahlen und einiges zu Kalkulationen, Tarifsystemen, Verlusten und Verlustausgleichen sowie eigens aus dem Kreishaus direkt von der RLG angeforderte Daten. Eine teure, etwas trockene Materie, aber sehen Sie selbst. Der Teufel steckt im Detail:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage vom 08.11.2016 beantworte ich wie folgt:

zu 1.) Der WestfalenTarif integriert fünf regionale Tarifsysteme. Dabei wird der im überregionalen Verkehr angewandte NRW-Tarif in das neue Tarifmodell überführt. Prämisse für die Kalkulation des Tarifs ist die Erlösneutralität.

zu 2.) Die Erlöse aus dem Ruhr-Lippe- und Münsterland-Tarif werden nach Überleitung in den WestfalenTarif in unveränderter Form aufgeteilt.

Für Erlöse aus dem NRW-Tarif, die in den WestfalenTarif überführt werden, wird derzeit eine neue Einnahmeaufteilung verhandelt. Bis 2020 ist ein Deltaverfahren vereinbart, welches die bisherigen Erlöse für den ÖSPV absichert. Entfallende Erlöse gemäß NRW-Tarif werden für den ÖSPV mindestens in der bisherigen Höhe gesichert.

zu 3.) Der Verlustausgleich betrug in den Jahren 2013 bis 2015:
2015 — 3.660.844,02 € (Soest — 1.581.484,62 €; Hochsauerlandkreis — 2.079.359,40 €)
2014 — 3.676.725,91 € (Soest — 1.588.345,59 €; Hochsauerlandkreis — 2.088.380,32 €)
2013 — 3.511.768,45 € (Soest — 1.517.083,97 €; Hochsauerlandkreis —— 1.994.684,48 €)
Eine Bewertung des Verlustausgleichs je Einwohner ist nicht aussagekräftig, da die RLG
a) ihre Verkehrsleistungen nicht flächendeckend in allen Kommunen der beiden Kreise anbietet und
b) der Anteil der Verkehrsleistung der RLG an der Gesamtverkehrsleistung in den beiden Kreisen nicht vergleichbar ist.

zu 4.) Die Betriebsleistung der RLG (Wagen-km Omnibus) im Jahr 2015 betrug 8.987 tkm (Quelle: Geschäftsbericht RLG).

zu 5.) Die Summe aller im Nahverkehr im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest erzielten jährlichen Einnahmen und deren Verteilung auf die verschiedenen Verkehrsunternehmen sind dem Hochsauerlandkreis nicht bekannt.

zu 6.) Die Zahlungen der RLG an die WVG betrugen:
2015 — 1.355.697,21 €
2014 — 1.322.527,86 €
2013 — 1.172.000,00 €

Zu 7.) Ruhr—Lippe-Tarif und zukünftig WestfalenTarif sind keine entfernungsbezogenen Tarife, sondern Flächenzonentarife. Die Preisgestaltung wird durch die verschiedenen Tarifpartner bestimmt, die Erlösverantwortung haben. Wesentlich für die Verhandlungen ist ein Ausgleich zwischen einem attraktiven Tarif und geeigneten Rahmenbedingungen für die Erbringung möglichst wirtschaftlicher Verkehrsleistungen.“

Anmerkung:
Viele Fragen bleiben offen. So wissen wir immer noch nicht, warum der HSK je Einwohner 1,5 mal so viel am Verlust der RLG trägt als der Kreis Soest, wie die Einnahmen aus den Fahrkarten verteilt werden, wie sich die Fahrleistungen auf die beiden Kreise aufteilen und warum im HSK für gleich lange Strecken höhere Preisstufen verlangt werden als im Kreis Soest…

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Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur Fraktionssitzung nach Schmallenberg-Jagdhaus ein

By adminRL at 9:33 am on Wednesday, November 30, 2016

Am Mittwoch dem 07.12.2016 um 18.30 Uhr treffen sich die Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) im Hotel und Restaurant Jagdhaus Wiese in Schmallenberg-Jagdhaus zu einer öffentlichen Fraktionssitzung.

Der wichtigste Anlass für die Sitzung der SBL/FW ist die letzte Kreistagssitzung dieses Jahres, die am 16.12. in Meschede stattfindet. Im Mittelpunkt stehen die Beratung und die Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2017, mit wahrscheinlich einer weiteren Erhöhung der von den Städten und Gemeinden an den Kreis zu zahlenden Umlagen. Es gibt also reichlich Stoff für politische Diskussionen zu weiteren Themen und auch interessante Berichte aus den Ausschüssen.

Nur ein Beispiel:
Die Lokalpolitik befasst sich aktuell auch mit Veränderungen im Bereich des Hotelgewerbes. Bisher hat der Sauerland Tourismus das Internet-Portal für die Quartiervermittlung betrieben. Zum 01.01.2017 geht diese Aufgabe an eine GmbH über, die faktisch eine Monopolstellung besitzt. Die SBL/FW kritisiert, dass der neue “Leistungsträgervertrag” zahlreiche für die Unterkunftsbetriebe sehr ungünstige Regelungen enthält. Daher der Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion, Reinhard Loos, bei Landrat Dr. Karl Schneider für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus (der am 05.12. tagt) einen Sachstandsbericht über die Privatisierung der Quartiervermittlung beantragt.

Die Themenliste könnten wir noch lange fortsetzen. Vielleicht kommen Sie ja zur SBL-/FW-Fraktionssitzung in Schmallenberg-Jagdhaus und hören und berichten selbst, vielleicht auch über Ihre Einstellung zu Wisenten!? Wenn die SBL/FW in Schmallenberg tagt, dann interessiert sie sich, das ist doch klar, ganz besonders für die Meinungen der Schmallenberger zu ihren zotteligen Besuchern aus Wittgenstein.

Die Kreistagsmitglieder Stefan Rabe und Reinhard Loos laden Sie herzlich ein und freuen sich auf Ihr Interesse und auf einen lebhaften Meinungsaustausch!

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Es riecht nach “Filz” …

By adminRL at 11:49 pm on Sunday, November 27, 2016

Unsere Story beginnt am 16.06.2016 bei der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses (KJHA) in Meschede. Auf der Tagesordnung stand der unverdächtige Tagesordnungspunkt “Kindergartensituation in Brilon”. Doch bei Aufruf dieses Punktes stellte sich heraus, dass es nicht nur allgemein um das Kita-Angebot in Brilon ging, sondern dass ein einziger potentieller Träger eingeladen worden war, im Ausschuss sein Konzept für eine neue Kita vorzustellen. Präsentiert wurden konkrete Bauzeichnungen für einen 4gruppigen Neubau mit ca. 1.200 qm Fläche. Zwischen dem Kreisvorstand dieses Verbandes und der CDU gibt es enge Verflechtungen…
Andere potentielle Träger wussten davon nichts und hatten daher keine Gelegenheit gehabt, selbst einen Vortrag für den KJHA vorzubereiten.
Dies führte zu Missfallen im Ausschuss. Daher wurde vereinbart, die Beratung in der nächsten Sitzung des KJHA fortzusetzen, dann auch mit der Gelegenheit für andere potentielle Träger, ihre Konzepte vorzustellen.

Die nächste Sitzung des KJHA sollte jedoch erst im September stattfinden. Da jedoch zum 30.08.2016 die reguläre Antragsfrist für Bundes- und Landesmittel zur Förderung neuer Kita-Plätze auslief, beantragte kurz darauf die SBL/FW-Fraktion, den KJHA noch im August tagen zu lassen. Diese Sitzung fand dann am 24.08.2016 statt.
In der Zwischenzeit hatte es jedoch in der Briloner Kommunalpolitik weitere ungewöhnliche Ereignisse gegeben. Ein bisher für eine Kita vorgesehenes Grundstück wurde auf Vorschlag der Stadtverwaltung in Wohnbauland umgewandelt, stand also nicht mehr zur Verfügung. Für ein weiteres, von einem anderen Kita-Träger gewünschtes, freies und gut gelegenes Grundstück lehnte der Ausschuss für Planen und Bauen in seiner Sitzung am 03.08.2016 die planerische Freigabe für den Bau einer Kita ab. Die Begründung aus der CDU-Fraktion: Durch eine Kita würde der Wert der Nachbargrundstücke sinken (kein Witz!!). Dabei sind Kitas selten abends, nachts und an Wochenenden in Betrieb, und die Geruchs- und Lärmemissionen halten sich in sehr engen Grenzen…
Weitere von der Bürgerliste ins Spiel gebrachte Grundstücke waren nach Behauptungen der Stadtverwaltung angeblich ungeeignet: Ein zentral gelegenes Grundstück im kommunalen Eigentum wegen Hochwassergefahr ??? (dabei liegt die Briloner Kernstadt auf einer Hochebene, und der nächste Fluss ist mehrere Kilometer entfernt). Und bei einem anderen städtischen Grundstück würde die Bauleitplanung angeblich zwei Jahre dauern… (so langsam kann selbst eine öffentliche Verwaltung nicht sein!)

Also blieb nur ein Träger für den Neubau übrig, denn nur dieser Träger hatte ein Grundstück zur Verfügung. Dort befinden sich zwar reichlich Altlasten aus Schwermetallen, es gibt keinen Gehweg auf der Straßenseite dieses Grundstücks, aber vor allem nachmittags sehr viel Straßenverkehr durch mehrere benachbarte große Einkaufsläden, und Familien wohnen nicht in der Nähe… Aber es war halt der “richtige” und einzige verbliebene potentielle Träger, so dass der KJHA am 24.08. seine Zustimmung beschloss. Nun ging es sehr zügig, denn die Bauarbeiten starteten nach weniger als einem Monat Wochen. Die Briloner Stadtverwaltung scheint diese Baugenehmigung innerhalb von wenigen Stunden nach Eingang des Bauantrags erteilt zu haben…

Doch die Story geht noch weiter. Der CDU-nahe Träger, der den Zuschlag erhielt, baut zwar die neue Kita, betreibt sie aber nicht selbst. Dafür wurde eine 100%ige Tochtergesellschaft gegründet, die denselben Geschäftsführer hat wie der Verband. Da der künftige Betreiber das Gebäude der Kita nicht selbst baut, kann er auch keine Zuschüsse zu den Investitionskosten beantragen. Stattdessen zahlt die neue Betreibergesellschaft künftig Miete an den Mutter-Verband. Und diese Miete erhöht die Betriebskosten. Die bleiben aber nicht beim Betreiber hängen, denn 36% trägt das Land und 55% der Kreis. Die restlichen 9% Eigenanteil erstattet in Brilon normalerweise die Stadt an den Träger, so dass eine volle Refinanzierung erfolgt. Ein einträgliches Geschäft…

Der Sozialausschuss der Stadt Brilon sollte in seiner Sitzung am 22.11.2016 den Zuschuss beschließen. Doch nun stockte es. Denn die Bürgerliste deckte in der Sitzung die unnötigen Mehrkosten durch den Deal mit den Mietzahlungen statt der Zuschüsse auf. Der Ausschuss beschloss nach längerer Diskussion mit großer Mehrheit, jetzt nicht zu entscheiden und das Thema im nächsten Jahr wieder aufzugreifen, wenn mehr Transparenz über die Kosten bestünde.
In der Sitzung des Sozialausschusses behauptete der gemeinsame Geschäftsführer von Mutterverband und Tochtergesellschaft, auf die Beantragung von Fördermitteln hätte verzichtet werden müssen, weil die Ende August schon vollständig vergeben waren. Doch das ist weit entfernt von der Wahrheit. Das diesjährige Förderprogramm wird gespeist aus den eingesparten Mitteln des gescheiterten Betreuungsgeldes. 100 Mio Euro stellt das Land NRW für neue Kita-Plätze für über 3jährige Kinder insgesamt zur Verfügung, mehr als je zuvor. Es gibt bis zu 20.000 Euro je neuem Platz. Für das Kreisgebiet war ein Volumen von insgesamt 1,43 Mio Euro sicher, davon knapp 700.000 Euro für das Kreisjugendamt (KJA) und etwa derselbe Betrag für die 3 städtischen Jugendämter. Bewilligt werden die Mittel vom Landesjugendamt. Von den Mitteln für das KJA des HSK waren sogar am 22.11. – dem Tag der Ausschusssitzung – noch etwa 240.000 Euro frei. Hinzu kommen nach einer aktuellen Auskunft des Landesjugendamtes noch erhebliche Reste aus anderen Jugendamtsbezirken. Und für die neuen Plätze für die unter 3jährigen Kinder gilt ein eigenes Programm, auch mit bis zu 20.000 Euro je neuem Platz. Hier sind jetzt noch reichlich Mittel vorhanden. Der Träger könnte also sogar jetzt noch einen Antrag auf Investitionsfördermittel stellen und mindestens 700.000 Euro an Zuschüssen erwarten, vielleicht auch viel mehr.

Doch durch das von Kreis- und Stadtverwaltung protegierte Investoren- und Vermietungsmodell für diesen Träger fallen erhebliche Mehrkosten für die kommunalen Kassen an. Die Monatsmiete für die neue Kita könnte schätzungsweise bei etwa 7.500 Euro liegen, macht im Jahr 90.000 Euro. Daraus ergeben sich pro Jahr ca. 8.000 Euro Mehrkosten für die Stadt und ca. 50.000 Euro Mehrkosten für den Kreis, die ebenfalls über die Jugendamtsumlage aus den Gemeinden bezahlt werden müssen. Das Kreisjugendamt hat gegenüber diesem Träger eine 20jährige Mietausfallgarantie abgegeben. Bei Betrachtung über diese 20 Jahre subventionieren die Kommunen diesen Träger nach dieser Schätzung mit etwa 1,16 Mio Euro. Das wäre nicht der Fall, wenn der Träger die ihm zustehenden Investitionsmittel beantragen würde und daher keine Miete anfallen würde.

In die sehr enge Kooperation zwischen einem Träger und Teilen der Verwaltungen und Teilen der Politik scheint auch die Lokalpresse einbezogen zu sein. Sie war nicht in der Sitzung des Sozialausschusses anwesend, veröffentlichte aber 2 Tage später einen schlecht recherchierten Bericht, mit falschen und unvollständigen Angaben, vermutlich gespeist von dem in der Sitzung kritisierten Träger. Ein sachlicher Kommentar mit einigen Fakten, den daraufhin ein Mitglied der Bürgerliste unter “www.derwesten.de” zu diesem Artikel schrieb, wurde nach wenigen Stunden vom Administrator gelöscht. Am Schreibstil des Kommentars kann es nicht gelegen haben. So etwas wurde auch schon mal als Zensur betrachtet…

Die Story könnte noch weiter gehen!

UPDATE 1 (28.11.2016):
Eine Fortsetzung der “ungewöhnlichen” Kooperationen gab es schon heute im Kreisjugendhilfeausschuss. Auf der Tagesordnung stand auch die Anerkennung der oben beschriebenen Tochtergesellschaft als Träger von Kindertageseinrichtungen. Außer der neuen Kita in Brilon sollen noch drei weitere vom Mutterverband zur Tochter übergehen.
Ein stimmberechtigtes Ausschussmitglied wollte Fragen zu den finanziellen Folgen stellen. Vom Vorsitzenden des Kreisjugendhilfeausschusses (CDU) wurde jedoch keine einzige Wortmeldung zugelassen und dadurch jede Diskussion unterbunden. Auch wenn mehrere Ausschussmitglieder bei der sofort anschließenden Abstimmung nicht dem Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung folgten, wurde erwartungsgemäß die Anerkennung dieses Träger beschlossen – ohne jede Möglichkeit zur Debatte…

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Neuer Bahnfahrplan im HSK bringt Verschlechterungen

By adminRL at 12:46 pm on Friday, November 25, 2016

Zum 11.12.2016 tritt ein neuer Fahrplan in Kraft. Die Änderungen sind dieses Mal erheblich weitreichender als bei anderen Fahrplanwechseln. Gleichzeitig beginnt die 12jährige Laufzeit des neuen Vergabevertrages für das Sauerlandnetz.

Neben einigen Verbesserungen (z.B. Anschlüsse in Schwerte und durchgehender Takt an allen Wochentagen auf der RE 57) gibt es auch viele Verschlechterungen:

• Für die abendlichen Verbindungen aus Köln/Wuppertal/Hagen gelten erheblich verlängerte Fahrzeiten.

• Die stark frequentierten Züge morgens gegen 6:40 und 8:40 Uhr von Brilon-Stadt über Olsberg nach Dortmund und mit Anschluss an die IC-Linie in Richtung Leipzig fallen weg.

• Auf der Mitte-Deutschland-Verbindung (MDV) zwischen dem Ruhrgebiet und Thüringen mit Halt in Warburg wird in beiden Richtungen einer von drei ICs gestrichen, so dass man nicht mehr morgens aus dem Sauerland mit Umstieg in Warburg direkt nach Thüringen und am späten Nachmittag in Gegenrichtung fahren kann.

• Andere angekündigte und dringend erforderliche Verbesserungen finden nicht wie erwartet statt. So besteht werktags nach 16:22 Uhr keine Rückfahrmöglichkeit aus Frankfurt aM Hbf über Frankenberg in den Altkreis Brilon.

Insgesamt verschlechtert sich also die Bahnanbindung des HSK.

Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), beantragte daher am 15.11.2016 für die nächste Sitzung des zuständigen Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus einen Sachstandsbericht über den neuen Fahrplan im Hochsauerlandkreis. Im Rahmen des beantragten Tagesordnungspunktes sollte überlegt werden, wie und welche Veränderungen möglich sind.

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Sauerländer Bürgerliste beantragt Befassung mit Katzenschutzverordnung – Kreisverwaltung sagt: Ne, nicht mit uns

By adminRL at 1:42 pm on Tuesday, November 22, 2016

Zuständig sind die Kreisbehörden
Mit Neufassung der Zuständigkeitsverordnung Tierschutz Nordrhein-Westfalen – ZustVO Tierschutz NRW – im Jahr 2015 wurde seitens des Landes NRW die Zuständigkeit zum Erlass einer Verordnung gem. § 13b TierSchG auf die Ebene der Kreisordnungsbehörden übertragen.

Ennepe-Ruhr-Kreis beschloss Katzenschutzverordnung
Darauf reagierte jetzt der Ennepe-Ruhr-Kreis. Dort gilt ab 01.01.2017 eine Katzenschutzverordnung. Der dortige Kreistag beschloss die Verordnung am 24.10.2016.

Wieso, weshalb, warum?
Ziel der Verordnung ist, die Population wildlebender Katzen durch Kastration einzudämmen. Damit wird zum einen das Leiden der Tiere verringert. Zum anderen werden langfristig Tierheime und Tierschutzvereine entlastet. Der Ennepe-Ruhr-Kreis geht davon aus, „dass mit fortdauerndem Bestehen der Katzenschutzverordnung jährlich weniger zu kastrierende und kennzeichnende Tiere aufgefunden werden. Zusätzlich zur Betreuung durch die Tierschutzvereine, würde auch die bislang unkontrollierte Fortpflanzung der Freigängerkatzen eingeschränkt, welches letztlich einen Rückgang der Population zur Folge haben müsste.“

Wen interessiert das im HSK?
Der Umweltausschuss interessierte sich in seiner Sitzung am 18.02.2016 offenbar nicht sonderlich für das Thema. Laut Protokoll nahmen die Ausschuss-Mitglieder die Drucksache 9/422 diskussionslos zur Kenntnis. Die besagte Verwaltungsvorlage empfahl, von der Ermächtigung des § 13 b TierSchG „nur sehr zurückhaltend Gebrauch zu machen“.
Die Politik im Hochsauerlandkreis hat sich also noch nicht wirklich mit einer Katzenschutzordnung befasst. Das soll sich jetzt ändern. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schickte am 08.11.2016 folgenden Antrag an Landrat Dr. Karl Schneider:

Antrag der SBL/FW
„Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreistag sollte beschließen:

• Zunächst ist zu prüfen, ob Bedarf für eine Verordnung gem. § 13b TierSchG über den Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Hochsauerlandkreises oder in Teilräumen des Kreises besteht. Das Kreisveterinäramt wird gebeten, die Bedarfsermittlung gemeinsam mit den hier ansässigen Tierheimen, Tierschutzverbänden und Tierärzten durchzuführen. Über die Ergebnisse soll zeitnah berichtet werden.

Falls die Analyse ergibt, dass es aufgrund der großen Population und des schlechten Gesundheitszustands (z.B. chronische Erkrankungen, Infektionskrankheiten) der Tiere sinnvoll und angemessen ist, freilaufende Katzen zu kastrieren, soll die Verordnung mit folgenden Inhalten erlassen und umgesetzt werden:

• Jede freilaufende Katze muss gechipt, registriert und kastriert werden, ausgenommen Katzen, die ausschließlich im Haus leben.

• Verantwortlich dafür ist der Tierhalter. Er trägt auch die Kosten. Sofern nicht kastrierte Katzen freilaufend gefangen werden, können deren Halter gezwungen werden, den Eingriff durchführen zu lassen. Die Kosten trägt auch in diesem Fall der Tierhalter.

• Ist der Halter einer freilaufenden Katze nicht zu ermitteln, trägt die öffentliche Hand die Kosten der Kastration. (Im Ennepe-Ruhr-Kreis werden sie mit durchschnittlich 110 Euro angegeben.)

• Katzenhalterinnen und –haltern mit geringem Einkommen (Hartz IV-Empfänger/innen, Grundsicherungs-Rentner/innen, etc.) werden in so einem Fall finanziell unterstützt. Die öffentliche Hand trägt die die Kastrationskosten für diese Katzen vollständig oder zahlt zumindest einen Zuschuss.

• Vor Inkrafttreten der Verordnung soll die Bevölkerung über die Medien über die neue Verordnung umfassend informiert werden.

Was kam (vorläufig) dabei heraus?
Leider möchte sich der Hochsauerlandkreis offenbar auch weiterhin möglichst wenig mit der Katzenschutzverordnung befassen. Der Beschlussvorschlag für Umweltausschuss- und Kreistagssitzung (siehe Drucksache 9/621) lautet: „Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreisausschuss empfehlen dem Kreistag, den Antrag abzulehnen“.

Zu teuer, zu aufwändig…
… so sieht die Begründung der Kreisverwaltung aus:

„Vorbemerkung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten am 18.02.2016 wurde diese Thematik bereits ausführlich behandelt (siehe Drucksache 9/422).

Sachdarstellung
Sollte dem Antrag der Sauerländer Bürgerliste gefolgt werden, wäre das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gefordert zu prüfen, ob Bedarf für eine Verordnung gem. § 13b TierSchG über den Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Hochsauerlandkreises oder in Teilräumen des Kreises besteht.

Eine solche Bedarfsermittlung wäre mit erheblichem Personal- und Zeitaufwand verbunden. Hinsichtlich der entsprechenden Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Drucksache 9/422 verwiesen.

Außerdem wären im Falle des Erlasses einer Katzenschutzverordnung nicht unerhebliche Kosten zu erwarten, die vom Hochsauerlandkreis als Auftraggeber durchzuführender Maß-nahmen zu tragen sind. Hinsichtlich weiterer Details sei auch hier auf die Drucksache 9/422 verwiesen.

Schließlich ist, wie bereits in der Drucksache 9/422 geschehen, darauf hinzuweisen, dass durch ordnungsbehördlichen Verordnungen in den Städten Arnsberg und Sundern Halter von Freigängerkatzen verpflichtet sind, diese kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Den übrigen Kommunen im Kreisgebiet steht es frei, entsprechende Verordnungen zu erlassen, so dass in diesem Zusammenhang nicht primär der Hochsauerlandkreis gefordert ist.

Begründung
Unter Berücksichtigung der Prioritäten im Fachdienst ist es mit dem vorhandenen Personal nicht möglich, die beantragte Aufgabe zusätzlich zu erledigen, selbst wenn freiwillige Helfer mit eingebunden würden. Darüber hinaus wird kein primärer Handlungsbedarf des Hochsauerlandkreises gesehen, da eine entsprechende Regelungsmöglichkeit bei den Städten und Gemeinden besteht.

Es wird daher empfohlen, den Antrag abzulehnen.“

Wir meinen, der Hochsauerlandkreis macht es sich so ziemlich einfach. Will er seine gesetzlichen Aufgaben nicht oder nur halbherzig wahrnehmen? Es scheint, als verlagere die Behörde die Problem und die Kosten auf Tierschutzvereine und –organisationen und gutwillige Menschen!?

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Entsorgung des Schlamms aus dem Hennesee ist offenbar problematisch

By adminRL at 12:59 am on Saturday, November 19, 2016

Schlämme aus Stauseen sind offensichtlich nicht selten mit Schadstoffen belastet. Zum Beispiel sammeln sich bei Bitburg im Matsch am Boden des Biersdorfer Stausees kontinuierlich Schwermetalle an.

Auch beim Hennesee in Meschede scheint das der Fall zu sein. Das können wir der öffentlich zugänglichen Niederschrift der letzten Sitzung des Landschaftsbeirats entnehmen. Aus diesem Protokoll ist ersichtlich, dass es deshalb wohl Schwierigkeiten bei der Entsorgung des Schlamms aus dem Vorbecken des Hennesees gibt. Wörtlich steht da: „Die geplante Maßnahme zur Entschlammung des Vorbeckens war bereits vor ca. 4 Jahren geplant worden. Wegen fehlender Entsorgungsmöglichkeiten für den Schlamm hat sich die Maßnahme bis heute verzögert.“

Wenn so ein Thema jemanden so interessiert, dass er bei der Kreisverwaltung schriftlich nachfragt, dann gibt es ja gewöhnlich nur einen Tatverdächtigen. Und das ist die (nervige) Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW). Die SBL/FW wühlt ja in jedem Schlamm rum.
So ist es! Fraktionssprecher Reinhard Loos schickte also am 15.11.2016 diese Fragen zum Hennesee-Schlamm an den Landrat:

1. Wann soll die Entschlammung des Vorbeckens des Hennesees erfolgen?
2. Wie viele Kubikmeter Schlamm fallen dabei voraussichtlich an?
3. Mit welchen Schadstoffen und Umweltgiften (beispielsweise Schwermetalle und Nitrat) ist das auszubaggernde Material belastet? (Bitte um genaue Angabe der Stoffe und deren vermutlicher Herkunft sowie der jeweiligen Messwerte!)
4. Wie und wo soll der Schlamm entsorgt werden?
5. Im Hennesee leben verschiedene Muschel-Arten. Ist beabsichtigt, vor dem Ausbag-gern des Vorbeckens wenigstens einen Teil von ihnen aufzusammeln und die Muscheln an anderer Stelle wieder in den Hennesee einzusetzen, damit das Überleben der verschiedenen Populationen gesichert ist? Wenn nein, warum nicht?
6. Wie beurteilen Sie die Wasserqualität des Hennesees, auch hinsichtlich der möglichen Gülle- und Antibiotika-Belastung der Zuflüsse durch die in Gewässernähe pro-duzierenden landwirtschaftlichen Betriebe? (Bitte um Angabe der genauen Messwerte!)
7. Ist der Bau einer Wasserski-Anlage am Hennesee weiterhin beabsichtigt?
8. Wenn ja, wie beurteilen Sie dieses Vorhaben unter Natur- und Landschaftsschutz-rechtlichen Aspekten? (Umweltschützer sehen den Bau einer Wasserski-Anlage am Hennesee kritisch. Sie befürchten u.a. die Zerstörung des Lebensraums von Vögeln.)

Die SBL/FW wird berichten ….

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806 Tage …

By adminRL at 12:31 am on Tuesday, November 15, 2016

… hat es gedauert von der Schließung des Sauerlandmuseums im August 2014 bis zum ersten Spatenstich für den Anbau unten an der Ruhrstraße. Am 07.November 2016 kamen 7 blitzblanke und nagelneue Spaten zum Einsatz. So ganz tief kamen die unerfahrenen Spatenbediener (darunter 3 CDU-Politiker) noch nicht… Gegen mögliche Gefahren von oben waren sie alle gut mit einem glänzenden Helm geschützt.

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In seiner Ansprache erklärte der Landrat erneut, er habe Anfang letzten Jahres die ursprüngliche Planung gestoppt, weil bei der damaligen Ausschreibung für die Baugrube doe Angebote viel teurer als kalkuliert waren; das hätte niemand vorhersehen können!? Dabei hatte unsere Fraktion seit Frühjahr 2013 wiederholt auf die technischen und finanziellen Risiken der damaligen Planung hingewiesen und ein weiteres Bodengutachten gefordert, für die riskante Planung, direkt am Fundament des Museums 20 Meter in die Tiefe zu graben und teilweise auch noch den Untergrund unter dem Museum auszuhöhlen… Das wurde damals von der Mehrheit im Kreistag abgelehnt; mittlerweile wurden die Baugrube deutlich verkleinert und sogar zwei weitere Baugrundgutachten erstellt.
Der Landrat bedankte sich auch beim Chef der Firma, die jetzt den Auftrag für die Tiefbauarbeiten erhalten hat; vor der Ausschreibung habe dieser ihn bei der Beurteilung der Planungen gut beraten.

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Eine Woche nach dem Spatenstich sind zwei Bagger vor Ort und kleinere Ausschachtungen direkt unterhalb der “Englichen Promenade” – die zwischen Altbau und künftigem Anbau verläuft – haben begonnen. Auch ein schmuckes Baustellenschild wurde aufgestellt.

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Unsere Fraktion wird das 13-Millionen-Euro-Projekt weiterhin aufmerksam begleiten und versuchen für Transparenz zu sorgen!

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Epidemie bei den Birken in Meschede-Schederberge?

By adminRL at 12:20 am on Monday, November 14, 2016

Besuch in Schederberge
Als sich Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) Ende Oktober 2016 in Meschede-Schederberge zu einem Gespräch mit einigen Dorfbewohnerinnen und -bewohnern trafen, ahnten sie, wie schlecht es den Mastputen in den nach außen steril wirkenden Ställen mitten im Dorf gehen muss. Sie hatten aber da noch keine Ahnung davon, dass es um die schönen Birken am Ortsausgang zwischen Schederberge und Klause ähnlich schlecht steht. Das Todesurteil ist gefällt. Wer stirbt eher? Puten oder Birken?

Wieso fragen wir?
Die SBL/FW erhielt den Hinweis, dass …
die Straße zwischen Meschede-Schederberge und Meschede-Klause gesäumt ist von einer schönen Birken-Allee, teils aus alten, teils aus jüngeren Bäumen bestehend. Ca. 50 dieser Bäume sind seit kurzem mit roten Punkten gekennzeichnet. Markiert sind sowohl ältere wie jüngere Exemplare.
Die Kreistagsfraktion schrieb daraufhin den Landrat an und das Stadtratsmitglied der MbZ (Meschede braucht Zukunft) schickte eine Anfrage an Bürgermeister Christoph Weber. Hier die Fragen, um deren Beantwortung der Landrat von der SBL/FW am 31.10.2016 gebeten worden ist:
1. Sollen alle rot markierten Bäume gefällt werden?
2. Wenn ja, aus welchem Grund?
3. Wenn ja, soll die Allee mit Birken oder anderen Laubbäumen wieder aufgeforstet werden?
4. Wenn ja, wer hat ggf. eine Untersuchung der Bäume auf Standfestigkeit veranlasst?
5. Wenn ja, wer hat die Untersuchung durchgeführt und mit welchem Ergebnis?
6. Wenn ja, wer hat die Genehmigung erteilt und wer hat den Auftrag erhalten, die Bäume zu fällen?
7. Wenn ja, wie und durch wen wird das anfallende Holz verwertet?
8. Wenn ja, soll nach den Baumfällungen die Straße verbreitert werden? Sollen so neue Zufahrten zu landwirtschaftlich genutzte Flächen geschaffen werden, die auch für schweres Gerät geeignet sind?

… Bäume sind krank …
Fast postwendend kam die Antwort aus dem Kreishaus. Ein Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde schrieb mit Datum vom 02.11.2016:

„Sehr geehrter Herr Loos,
ihre Fragen können wie folgt beantwortet werden:

– Zu Frage 1:
Ja.

– Zu Frage 2:
Die markierten Bäume sind krank und gefährden die Verkehrssicherheit auf der angrenzenden städtischen Straße.

– Zu Frage 3:
Dazu ist der Unteren Landschaftsbehörde nichts bekannt.

– Zu Frage 4:
Die Untersuchung der Bäume ist auf Veranlassung des städtischen Baumkontrolleurs durchgeführt worden.

— Zu Frage 5:
Die Untersuchung wurde vom städtischen Baumkontrolleur und einem Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde durchgeführt mit dem Ergebnis, die Fällung der Bäume zu veranlassen.

— Zu Frage 6:
Eine schriftliche Genehmigung wird bei Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit, die in der Regel kurzfristig durchzuführen sind, nicht erteilt. Die notwendigen Pflegemaßnahmen werden in Absprache zwischen den betroffenen Eigentümern, den Straßenbaulastträgern und der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt.

– Zu Frage 7:
Die Bäume befinden sich überwiegend in privatem Eigentum. Das Holz wird vom Bewirtschafter der Flächen verwertet.

– Zu Frage 8:
Dazu ist der Unteren Landschaftsbehörde nichts bekannt.“

Achtung!
Der Zyniker:
Den unordentlich frei rum stehenden Allee-Birken geht es schlecht. Sie sind sehr krank. Außerdem gefährden sie sowieso Ihre Gesundheit! Die Bäume stehen im Weg, nehmen viel Platz weg und lösen Allergien aus. Bei jedem Windhauch fliegen die Blätter, die Pollen und es krachen die Äste. Vielleicht machen sie auch den Puten bei den Abtransporten Angst oder verzögern den Transport, weil die Straße zu eng ist?
Den gemütlich eng im Stall stehenden Mast-Puten geht es gut. Sie haben fast immer elektrisches Licht und machen fast keinen Mist. Und wenn, dann kippen wir das bisschen Gülle und Mist in die Biogasanlage. Danach kommt das Extrakt als Dünger rundrum auf die Felder. Nitratwerte? Wieso? Die kennen wir nicht. Das läuft ja eh über die Bäche in den Hennesee oder sonstwohin.
Und Puten-Kadaver liegen ja auch nur manchmal rein zufällig ein paar Kilometer von Schederberge entfernt in der Böschung. Und wenn das mal passiert, dann hat das natürlich nichts mit den hier ansässigen Mastbetrieben zu tun. Diese ungefähr 20 oder 25 weißen Puten sind uns rein zufällig tot zugeflogen. Wahrscheinlich starben sie an einer Birkenpollen-Allergie!?

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Im Sauerland besonders kostbar? – Der ÖPNV

By adminRL at 11:37 am on Thursday, November 10, 2016

Wie viele wissen, ist es im Hochsauerlandkreis ein besonders kostspieliges Vergnügen mit dem ÖPNV (Bahn und Bus) zu fahren. Offenbar sind die Ticketpreise hier teilweise viel höher als in anderen Landkreisen. Bisher gilt für das Gebiet der RLG ein Tarif mit einheitlichen Tarifstufen. Die RLG ist das kommunale Busunternehmen, das gemeinsam von den Kreisen Hochsauerland und Soest betrieben wird. Bisher sind aber für dieselben Entfernungen im HSK teilweise höhere Preisstufen zu zahlen als im Kreis Soest.

Zum 01.08.2017 soll nun der WestfalenTarif eingeführt werden. Damit soll in fast ganz Westfalen ein einheitlicher Verbundtarif gelten. Am 29. Juni 2016 tagte dazu öffentlich die Verbandsversammlung des ZRL (Zweckverband für Schienenpersonenverkehr Ruhr-Lippe) in Hamm. Aus dem Sitzungsunterlagen zu TOP 5 (Vorlage 335/16) ist zu ersehen, dass die Firma Intraplan aus München beauftragt worden ist, ein neues Tarifmodell zu entwickeln. In der (öffentlichen) Sitzungsvorlage wird auch Bezug genommen auf eine “Preistafel 2017 für die gemeinsame westfälische Ebene”, auf “15-09-08_Preisstufenmodell Westfalen-Lippe” und “Ergebnisse des Tarifkalküls der Firma Intraplan”, ohne dass diese Anlagen veröffentlicht worden sind. Aus den bisher bekannten Überlegungen wissen wir, dass einige Fahrten günstiger als bisher werden sollen, es aber auch Preiserhöhungen von mehr als 100% geben soll.

In diesem Zusammenhang fragte die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) mit Schreiben vom 08.11.2016 den Landrat:
1. Welche Informationen haben Sie über das neue Tarifmodell und über die Relationstabelle hinsichtlich der Preisgestaltung im Bereich des HSK und der Nachbarkreise?
2. Wie soll im WestfalenTarif die Einnahmenaufteilung erfolgen?
3. Wie hoch war der jährliche Zuschuss (bzw. Verlustabdeckung) je Einwohner zum Betriebsverlust der RLG seit 2013, getrennt für die Kreise HSK und Soest?
4. Wie hoch (in Jahres-Kilometern) sind die jährlich in den beiden Kreisen erbrachten Verkehrsleistungen der RLG?
5. Welche Anteile an allen im Nahverkehr erzielten jährlichen Einnahmen erhielt / erhält die RLG in den Kreisen HSK und Soest in den Jahren seit 2013?
Welche Anteile erhielten / erhalten BRS und DB?
6. Wie hoch waren die jährlichen Zahlungen der RLG an die WVG in den Jahren seit 2013?
7. Welche Gründe gibt es dafür, dass im HSK teilweise deutlich höhere Fahrpreise je Kilometer zu zahlen sind als im ebenfalls von der RLG versorgten Kreis Soest, denn dort werden für gleiche Entfernungen teilweise geringere Preisstufen berechnet als im HSK?

Wir werden berichten ….

Filed under: VerkehrspolitikComments Off on Im Sauerland besonders kostbar? – Der ÖPNV

Sauerländer Bürgerliste beantragt Befassung mit Katzenschutzverordnung

By adminRL at 12:28 am on Wednesday, November 9, 2016

Mit Neufassung der Zuständigkeitsverordnung Tierschutz Nordrhein-Westfalen – ZustVO Tierschutz NRW – im Jahr 2015 wurde seitens des Landes NRW die Zuständigkeit zum Erlass einer Verordnung gem. § 13b TierSchG auf die Ebene der Kreisordnungsbehörden übertragen.

Darauf reagierte jetzt der Ennepe-Ruhr-Kreis. Dort gilt ab 01.01.2017 eine Katzenschutzverordnung. Der dortige Kreistag beschloss die Verordnung am 24.10.2016.

Ziel der Verordnung ist, die Population wildlebender Katzen durch Kastration einzudämmen. Damit wird zum einen das Leiden der Tiere verringert. Zum anderen werden langfristig Tierheime und Tierschutzvereine entlastet. Der Ennepe-Ruhr-Kreis geht davon aus, „dass mit fortdauerndem Bestehen der Katzenschutzverordnung jährlich weniger zu kastrierende und kennzeichnende Tiere aufgefunden werden. Zusätzlich zur Betreuung durch die Tierschutzvereine, würde auch die bislang unkontrollierte Fortpflanzung der Freigängerkat-zen eingeschränkt, welches etztlich einen Rückgang der Population zur Folge haben müsste.“

Die Politik im Hochsauerlandkreis hat sich noch nicht mit einer Katzenschutzordnung be-fasst. Das soll sich jetzt ändern. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schickte am 08.11.2016 folgenden Antrag an Landrat Dr. Karl Schneider:

„Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreistag sollten beschließen:

• Zunächst ist zu prüfen, ob Bedarf für eine Verordnung gem. § 13b TierSchG über den Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Hochsauerlandkreises oder in Teilräumen des Kreises besteht. Das Kreisveterinäramt wird gebeten, die Bedarfsermittlung gemeinsam mit den hier ansässigen Tierheimen, Tierschutzverbänden und Tierärzten durchzuführen. Über die Ergebnisse soll zeitnah berichtet werden.

Falls die Analyse ergibt, dass es aufgrund der großen Population und des schlechten Gesundheitszustands (z.B. chronische Erkrankungen, Infektionskrankheiten) der Tiere sinnvoll und angemessen ist, freilaufende Katzen zu kastrieren, soll die Verordnung mit folgenden Inhalten erlassen und umgesetzt werden:

• Jede freilaufende Katze muss gechipt, registriert und kastriert werden, ausgenommen Katzen, die ausschließlich im Haus leben.

• Verantwortlich dafür ist der Tierhalter. Er trägt auch die Kosten. Sofern nicht kastrierte Katzen freilaufend gefangen werden, können deren Halter gezwungen werden, den Eingriff durchführen zu lassen. Die Kosten trägt auch in diesem Fall der Tierhalter.

• Ist der Halter einer freilaufenden Katze nicht zu ermitteln, trägt die öffentliche Hand die Kosten der Kastration. (Im Ennepe-Ruhr-Kreis werden sie mit durchschnittlich 110 Euro angegeben.)

• Katzenhalterinnen und –haltern mit geringem Einkommen (Hartz IV-Empfänger/innen, Grundsicherungs-Rentner/innen, etc.) werden in so einem Fall finanziell unterstützt. Die öffentliche Hand trägt die die Kastrationskosten für diese Katzen vollständig oder zahlt zumindest einen Zuschuss.

• Vor Inkrafttreten der Verordnung soll die Bevölkerung über die Medien über die neue Verordnung umfassend informiert werden.”

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Realitätsfern

By adminRL at 12:56 am on Friday, November 4, 2016

Dass sich öffentliche Verwaltungen mitunter weit weg von der Realität entfernen, bewies jetzt wieder ein Amt aus der Kreisverwaltung des HSK. Es ging um die Pflegebedarfsplanung, mit der insbesondere festgestellt werden soll, wie viele Pflegeplätze benötigt werden und wo. Die Kreisverwaltung legte dem Kreistag für seine Sitzung am 28.10.2016 eine Planung (nur) bis zum 01.01.2020 vor, also gerade mal für 3 Jahre. Das ist viel zu kurz für eine solide Infrastrukturplanung. Vor allem kommt diese “Planung” zu dem Ergebnis, dass in diesem Zeitraum keine weiteren stationären Pflegeplätze benötigt werden.

Dieses Ergebnis widerspricht allen einschlägigen Studien. So hat die Bertelsmann Stiftung errechnet, dass im HSK bis zum Jahr 2030 weitere 721 Plätze für stationäre Pflege benötigt werden.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte einen Änderungsantrag eingebracht. Darin heisst es u.a.: “Aber sogar nach den Daten des Entwurfs (Tab. 6; S. 10) würde die Anzahl der über 80jährigen Einwohner im HSK vom 01.01.2015 bis zum 01.01.2025 um 3.906 Personen bzw. 25% ansteigen. Da zwei Drittel aller pflegebedürftigen Personen dieser Altersgruppe angehören (vgl. auch Tab. 9, S. 15), wird die Zahl der Pflegebedürftigen etwa parallel zum Anstieg dieser Altersgruppe zunehmen.
Daher ist es nicht nachvollziehbar, wenn der Entwurf der Kreisverwaltung von tatsächlich vorhandenen 2.791 Pflegeplätzen zum 30.04.2016 (S. 20) und einem fast gleich hohen Bedarf von nur 2.796 Plätzen zum 01.01.2020 (Tab. 19; S. 34) ausgeht, also keinen Handlungsbedarf bei der Zahl der stationären Pflegeplätze sieht.”

Außerdem enthält der Plan der Kreisverwaltung weitere fragwürdige Annahmen. So wird davon ausgegangen, dass für stationäre Pflegeeinrichtungen die derzeitige durchschnittliche Auslastung von 94,8% zu gering und eine Auslastungsquote von 98% anzustreben sei. Eine so hohe durchschnittliche Belegung ist jedoch bei den häufigen Bewohnerwechseln in Alten- und Pflegeheimen mit den dafür erforderlichen Übergangszeiten unrealistisch, so dass auch deswegen eine höhere Platzzahl vorgehalten werden muss. Aktuelle Pflegebedarfspläne benachbarter Kreise berichten von deutlich geringeren Auslastungsquoten: Unna: 88,7%, Olpe: 92,4%, Siegen-Wittgenstein: 92%. Bundesweit liegt die tatsächliche Auslastung der vollstationären Dauerpflege bei 87 Prozent (Bertelsmann Stiftung, Pflegeinfrastruktur – Die pflegerische Versorgung im Regionalvergleich; S. 38).

Beantragt wurden von der SBL/FW-Fraktion ein Planungshorizont bis 2025, und die Vorbereitungen für 500 weitere stationäre Plätze in diesem Zeitraum.

Diesen Antrag lehnten im Kreistag CDU, SPD und FDP aber ab.
Es ist davon auszugehen, dass diese Verhinderungsplanung der Kreisverwaltung und der Mehrheit im Kommunalparlament nicht lange Bestand haben wird…

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Bilanzkosmetik beim HSK?

By adminRL at 12:31 pm on Sunday, October 30, 2016

Normalerweise erwartet man von Bilanz und Jahresabschluss eines Unternehmens Wahrheit und Klarheit. Beide sollen ein realistisches Bild über die aktuelle Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmen geben.

Auch der Hochsauerlandkreis muss Bilanz und Jahresabschluss aufstellen. Dies war eines der Themen in der Kreistagssitzung am 28.10.2016. Im vom Landrat und Kreiskämmerer vorgelegten Jahresabschluss sind die RWE-Aktien immer noch mit einem Stückwert von 29,46 Euro enthalten. Der HSK hält – direkt und indirekt – immerhin 5.862.914 RWE-Aktien.
Von dem bilanzierten Kurswert ist die RWE-Aktie aber weit entfernt. Der höchste Kurswert im Verlauf des gesamten bisherigen Jahres 2016 wurde mit 15,95 Euro am 13.07.2016 erreicht. Der niedrigste Schlusskurs galt am 24.02.2016 mit 10,17 Euro. Zum Stichtag 31.12.2015 betrug der Kurswert der RWE-Aktie 11,71 Euro, zum 31.03.2016 lag die RWE-Aktie bei 11,38 Euro, und am 24.10.2016 bei 14,00 Euro.

Früher hatten die Kommunen – anders als Unternehmen – ein Wahlrecht, ob sie Wertberichtigungen vornehmen oder nicht. Dies ist vorbei: Seit 2013 legt § 35 der (auch für Kreisr gültigen) Gemeindehaushaltsverordnung fest, dass bei dauerhaften Wertminderungen eine Wertberichtigung vorgenommen werden muss.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte im Kreistag beantragt, den bilanzierten Kurswert auf 11,38 Euro, also den zum Ende des sog. “Aufhellungszeitraums” von einem Vierteljahr nach dem Stichtag zu korrigieren (also über dem Kurz am Stichtag 31.12.2015). Dadurch ergibt sich ein Wertberichtigungsbedarf von ca. 106 Mio Euro, und die Bilanz wäre korrekt.

In der Vergangenheit hatte der HSK schon erheblichen Wertberichtigungsbedarf bei seinen RWE-Aktien: 2008 ging es um 24 Mio Euro nach unter, 2014 um weitere 267 Mio Euro. Zwischen 2008 und 2014 hat die Anlagepolitik von Landrat, Kreisverwaltung und Mehrheit im Kreistag also schon zu einem Wertverzehr von 291 Mio Euro geführt. Insgesamt beträgt der Wertverzehr mittlerweile etwa 397 Mio Euro (!!), und das Eigenkapital des HSK liegt damit bei nur noch etwa 6 Mio Euro. Ein verheerendes Ergebnis! Noch 1,16 Euro pro Aktie an weitrem Wertberichtigungsbedarf, und das Eigenkapital des HSK würde negativ. Das wäre für ein Unternehmen Anlass für ein Insolvenzverfahren… Die Finanzkompetenz derjenigen, die sich an der RWE-Aktien festgeklammert haben, ist “beeindruckend”. Viele andere Kommunen – wie z.B. die Landeshauptstadt Düsseldorf – waren schlauer und haben sich längst von ihren RWE-Aktien getrennt, während der HSK nach einem Mehrheitsbeschluss des Kreistags im Jahr 2009 sogar noch für 30 Mio Euro weitere RWE-Aktien erwarb.

Und die Perspektiven sind ungünstig: Im Zusammenhang mit dem Börsengang der RWE-Tochter Innogy am 07.10.2016 sank der Kurs der Aktie der Muttergesellschaft innerhalb weniger Tage um 1,95 Euro, und Dividende zahlt die RWE bekanntlich nicht mehr-

Doch anscheinend kann nicht sein, was nicht sein darf! Für den Antrag unserer Fraktion stimmten die 5 Kreistagsmitglieder von SBL/FW, Linken und Piraten sowie ein Mitglied der FDP-Fraktion. Die GaGaGroKo aus CDU, SPD, Grünen und FDP lehnte ihn – mit der genannten einen Ausnahme – geschlossen ab. Vielleicht soll der dramatische Wertverlust vor den anstehenden Wahlen zum Bundestag und Landtag verschleiert werden??

Besonders pikant: Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) stellt in einem Schreiben vom 12.10.2016 zur Prüfung des Schul- und Bildungsbetriebes des HSK fest: “Aus Sicht der GPA NRW ist zwingend eine außerplanmäßige Abschreibung der Beteiligung aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung notwendig.”
Eine weitere Klärung ist somit erforderlich…

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Warum eine Behörde “Manipulation” verhindert…

By adminRL at 11:51 pm on Tuesday, October 25, 2016

Dass immer wieder versucht wird, irgendwo zu manipulieren, überrascht ja nicht. Dass es erfreulicherweise auch Versuche gibt, Manipulationen zu verhindern, wissen wir auch. Die Erkenntnis, dass eine sehr ungewöhnliche “Manipulation” drohte, die die Kreisverwaltung verhindert hat, verdanken wir der Antwort der Kreisverwaltung auf eine schriftliche Anfrage der SBL/FW-Kreistagsfraktion!

Der Sachverhalt ist etwas kompliziert. Es geht – mal wieder – um den Entwurf der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans, der am Freitag (28.10.2016) vom Kreistag beschlossen werden soll. Dieser Plan legt z.B. fest, wie viele Rettungstransportwagen (RTW) zu welchen Zeiten in den 12 Rettungswachen im HSK mit Personal einsatzbereit sind. Falls die Mehrheit der Kreistags – wie fast immer – dem Vorschlag der Kreisverwaltung folgt, würde sich ab Januar 2017 eine drastische Reduzierung der Notfalleinsatzbereitschaft für die Rettungswachen im nordöstlichen Kreisgebiet, also in Marsberg, Brilon und Olsberg ergeben. Dort wird – wie in allen Rettungswachen im Kreisgebiet – rund um die Uhr ein RTW mit 2 Personen Besatzung einsatzbereit vorgehalten. Auch in diesen 3 Rettungswachen steht bisher außerdem an allen 7 Tagen in der Woche jeweils von 7 bis 19 Uhr ein zweiter RTW einsatzbereit, also 84 Stunden je Woche. Künftig soll der 2. RTW in Marsberg und Brilon nur noch an 8 Stunden pro Woche für Notfalleinsätze bereit stehen, in Olsberg an 40 Stunden pro Woche. Außerdem gibt es für alle 3 Rettungswachen zusammen noch ein weiteres Fahrzeug, das aber für Krankentransporte vorgesehen ist.

Die sog. Hilfsfrist beträgt im Kreisgebiet 12 Minuten: Diese Zeitspanne von der Alarmierung bis zum Eintreffen des RTW am Einsatzort soll nur in höchstens 10% aller Notfälle überschritten werden. Bisher lag der Anteil der Überschreitungen bereits um etwa die Hälfte höher als die Zielvorgabe. Hauptgrund ist, dass häufig in der eigentlich zuständigen Rettungswache kein RTW “frei” ist. Wenn nun die RTW ausgedünnt werden und gleichzeitig – wie in den letzten Jahren zu beobachten – die Anzahl der Einsätze steigt, ist zu erwarten, dass sich der Anteil der Fristüberschreitungen weiter erhöht. Das wäre sehr nachteilig für die Versorgung der Notfallpatienten. In Brilon stehen zwar künftig sogar 3 RTW in der Garage, aber Personal wird nur für einen Notfall-RTW vorgehalten.

Nun soll es künftig aber auch Rettungswachen geben, in denen sogar nachts ein 2. RTW einsatzbereit gehalten wird, obwohl dies keinen Sinn ergibt. Die Kreisverwaltung hatte Gutachter aus Bonn mit der Auswertung der Datensätze über die Einsätze des Jahres 2013 beauftragt.
In der Rettungswache Sundern sind im ganzen Jahr insgesamt lediglich 32 relevante Einsätze in allen 50 Nachtschichten angefallen, die an einem Freitag Abend begannen, also etwa 0,6 Einsätze pro Schicht. Trotzdem sollen dort laut Gutachten und Entwurf des Bedarfsplans künftig in dieser Schicht immer 2 RTW einsatzbereit sein. Ursächlich dafür ist ein einziger Einsatz im August 2013 beim Auftreten des Noro-Virus in einem Sommerferienlager in Sundern-Westenfeld. Dafür waren 33 RTW im Einsatz mit Einsatzdauern bis zu 15 Stunden je Fahrzeug. Nur durch diesen einen Massen-Einsatz erhöhte sich die angebliche Anzahl der Einsätze um die Hälfte, denn die RTW aus den Rettungswachen wurden so gezählt, als ob sie zu 15 einzelnen Einsätzen gefahren wären. Der statistische Durchschnitt für die Dauer eines Einsatzes stieg für diese Schicht von ca. 65 auf ca. 153 Minuten. So entstand nun statistisch ein angeblich dauerhafter Bedarf für einen 2. RTW in dieser Schicht.
Ein gleichartiger Fall trat im Bereich der Rettungswache Arnsberg durch den Brand in einem Altenheim an einem Freitag Abend im Oktober 2013 auf; hier waren 23 RTW im Einsatz, teilweise über 5 Stunden lang. Auch hier soll nun in der Schicht von Freitag Abend bis Samstag Morgen immer ein 2. RTW vorgehalten werden, während in der vorhergehenden Schicht am Freitag Nachmittag trotz größerer Einsatzhäufigkeit ein einziger RTW ausreichen soll.
Das waren übrigens im gesamten Jahr 2013 und im gesamten Kreisgebiet die einzigen beiden Notfalleinsätze zu Ereignissen, die als “MANV III” oder “MANV IV” klassifiziert sind. “MANV” steht dabei in der Sprache des Rettungswesens für “Massenanfall von Verletzten”, “III” für 13 bis 25 betroffene Personen, “IV” für mehr als 25 Personen.

In ihrer Antwort auf eine Anfrage zu diesen sehr merkwürdigen Erkenntnissen führte die Kreisverwaltung am 24.10.2016 aus: Es “wurden die Leitstellenrohdaten … nach, in Abstimmung mit dem Gutachter festgelegten Kriterien, bereinigt.” Und: “Eine weitere Nichtberücksichtigung einzelner Einsatzdaten stellt eine Manipulation der Datengrundlage dar… Finden einzelne Einsätze keine Berücksichtigung, sind sowohl die Glaubwürdigkeit des Gutachtens sowie die Sinnhaftigkeit der Fortschreibung des Bedarfsplans in Frage zu stellen“.

Diese “Logik” der misslungenen Bereinigung ist für Kommunalpolitiker, die nicht selbst Verwaltungsbeamte sind, schwer zu durchschauen. Denn dadurch wird unterstellt, dass auch künftig eine derartige Massenerkrankung oder ein Brand nur am selben Wochentag und zur selben Tageszeit und im Bereich derselben Rettungswache wie 2013 auftritt, aber nirgendwo und nirgendwann anders. Während sich Einsätze für Unfälle und plötzlich auftretende ernsthafte Erkrankungen sinnvoll nach Ort und Zeit kalkulieren lassen, ist das bei solchen einzelnen und seltenen Großereignissen nicht der Fall. Dann werden sowieso mehrere RTW benötigt, aus anderen Orten. Aber der nächste Noro-Virus oder der nächste Brand mit vielen Betroffenen könnten auch in jedem anderen Ort und zu jeder Zeit auftreten – was selbstverständlich niemand wünscht. Der 2. RTW in einer einzelnen Schicht in Sundern und Arnsberg bringt dafür keinen Nutzen.

Diese unsinnige Vorhaltung eines 2. RTW in den Nachtschichten in zwei Rettungswachen wird während der zu erwartenden Laufzeit des Rettungsdienstbedarfsplans zusätzliche Personalkosten von mehr als 500.000 Euro verursachen – ohne adäquaten Nutzen. Gleichzeitig fehlen an anderen Orten und zu anderen Zeiten dort dringend benötigte RTW. Tatsächlich wäre die “Manipulation” dann verhindert worden, wenn man für solche singulären Ereignisse kreisweite Notfallpläne aufstellen würde, und zwar für die gesamte Woche.

Besonders pikant: Ausgerechnet die von der Kreisverwaltung beauftragten Gutachter schreiben in einem im Jahr 2012 erschienenen Buch mit dem Titel “Regelwerk zur Bedarfsplanung Rettungsdienst” zum statistischen Umgang mit solchen Fällen: “Auszunehmen von der Grundannahme der Unabhängigkeit der Notfallereignisse und der damit verbundenen Anzahl an gleichzeitig benötigten Fahrzeugen sind besondere Schadenslagen, die einen gleichzeitigen Rettungsmittelbedarf über die dienstplanmäßige Regelvorhaltung hinaus im Versorgungsbereich der Rettungswache zur Folge haben und die nicht mehr unter die Aufgabenstellung zur Bemessung der Rettungsmittelvorhaltung für die Notfallrettung fallen.
Sehr wahr! So sollte man es machen! Aber das wäre für die Kreisverwaltung ja eine “Manipulation”…

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Kreisverwaltung beschäftigt langfristig Leiharbeitnehmer

By adminRL at 10:03 am on Monday, October 24, 2016

Auch die Kreisverwaltung beschäftigt Leiharbeitnehmer, und das sogar für längere Zeiträume, nicht nur für kurzfristige Engpässe. Dies ergibt sich aus der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der SBL/FW-Kreistagsfraktion vom 26.09.2016. Die Antwort ging am 17.10.2016 ein.

Leiharbeiter/innen werden/wurden bislang überwiegend in Schulsekretariaten, in Zulassungsstellen, in der Kreiskasse und bei der Musikschule beschäftigt. “Die Einsatzzeiten betragen 6 Monate und teilweise länger… Die Beschäftigung erfolgte als Krankheitsvertretung oder um Arbeitsspitzen abzubauen.”

Mehrere Leiharbeiter/innen konnten anschließend in ein Beschäftigungsverhältnis beim Hochsauerlandkreis übernommen werden.
Die Leiharbeit scheint keine vorübergehende Massnahme gewesen zu sein, denn: “Das Instrument soll auch zukünftig genutzt werden.”

Zur Vergütung heisst es, die “vereinbarten Stundensätze basieren auf den Tabellenentgelten des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst”.
Damit bleibt offen, ob die an die Leiharbeitnehmer gezahlte Vergütung oder die Kosten für die Kreiskasse gemeint sind. Die Aufschläge der Leiharbeitsfirmen auf die an die Mitarbeiter gezahlten Vergütungen betragen erfahrungsgemäss etwa 100%. So oder so sind entweder die ausgezahlten Entgelte sehr niedrig, oder es sind – gegenüber dem Einsatz eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – erhebliche Mehrkosten für die Kreiskasse entstanden. Bei so langen Einsatzdauern hätte es möglich sein müssen, dass die Kreisverwaltung selbst Aushilfen einstellt!

Einen Beschluss des Kreistags über den Einsatz von Leiharbeitnehermern gab es übrigens nie, auch nicht im Zusammenhang mit dem Stellenplan.

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PCB-Skandal – Leider auch im HSK

By adminRL at 12:08 pm on Thursday, October 20, 2016

Aufgrund eines Antrags der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) sollen die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in der Sitzung am 20.10.2016 über die Bodenbelastung im Bremecketal im Stadtgebiet von Brilon informiert werden.

Wir meinen, der Öffentlichkeit soll das auch nicht verborgen bleiben. Darum hier ein Überblick:

Welcher Art ist die Boden- und Umwelt-Belastung?
Es handelt sich um PCB- und Schwermetall-Kontaminationen.

Wann und wie wurden sie festgestellt?
Eher zufällig bei Bauarbeiten im Bereich des Flusses Hoppecke im Jahr 2012.

Was geschah dann?
Nach weiteren Untersuchungen wurde ein Sanierungskonzept aufgestellt, wonach der belastete Boden vollständig ausgehoben und entsorgt werden muss.

Was soll die Sanierung kosten?
Die Kosten wurden zunächst auf 800.000 Euro geschätzt. 80 % davon trägt das Land NRW, den Rest die Stadt Brilon.

Wird der Kostenrahmen gehalten?
Leider nein. Das abgelagerte Material ist „inhomogen zusammengesetzt“ und die PCB-Belastung in weiten Teilen sehr hoch. Das kontaminierte und das nicht kontaminierte vermischten sich beim Ausbau. Deshalb muss anders vorgegangen werden als ursprünglich beabsichtigt, was wiederum zu erheblich höheren Kosten führt. Die Gesamtkosten belaufen sich jetzt auf 2.100.000 Euro und liegen somit 1.300.000 Euro höher als ursprünglich geschätzt. Die Stadt Brilon hat weitere Landesmittel beantragt.

Welches Ergebnis soll mit der Sanierung erzielt werden?
Ende dieses Jahres wird die Sanierung voraussichtlich abgeschlossen sein. Nach der kompletten Auskofferung des PCB-kontaminierten Bodens sollen das Flusswasser von der Hop-pecke und das Grundwassers belastungsfrei sein.

Wer ist für die Boden- und Wasservergiftung verantwortlich?
Das steht – wie so oft in solchen Fällen – in den Sternen. Die Kreisverwaltung schreibt dazu: “Der Verdacht, die Stoffe könnten von einem in der Nähe liegenden Industriestandort stammen, kann die Haftung eines Dritten allein nicht begründen, selbst wenn die entsprechende Herkunft der Materialien bewiesen werden könnte-” Also bleibt die Haftung an der Stadt Brilon als Grundstückseigentümer und somit an der Allgemeinheit hängen.

Das ist der Bericht im Miniformat, jetzt die Maxi-Ausgabe:

Antrag der SBL/FW vom 13.09.2016
„Antrag gemäß § 5 Abs. 2 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung für die Tagesordnung
der Sitzung des
Thema: Bericht über das mit PCB kontaminierte Gelände im Bremecketal, Stadtgebiet Brilon
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

• Wir beantragen hiermit Informationen über den aktuellen Stand der Sanierung der PCB-verseuchten Fläche im Bremecketal, Stadtgebiet Brilon (Auswirkungen z.B. auf Grundwasser und Fließgewässer, Maßnahmen zur Minimierung der Umweltbelas-tung, Art der Sanierung, zu erwartende Kosten, mögliche Verursacher, Geltendmachung eventueller Regressansprüche).“

Verwaltungsvorlage 9/579 vom 06.10.2016 für den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten

„Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste hat mit Schreiben vom 13.09.2016 Informationen über den aktuellen Stand der Sanierung der PCB-verseuchten Fläche im Bremecketal, Stadtgebiet Brilon, beantragt.

Seitens der Stadt Brilon war beabsichtigt, im Jahre 2012 entsprechend den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Stauwehranlage im Bereich des Flusslaufes Hoppecke im Hoppecketal, westlich des Bremecketales, zu beseitigen und das Gewässerbett neu zu modellieren, um dadurch die Durchwanderbarkeit für Gewässerlebewesen wiederherzustellen. Im Rahmen der Vorarbeiten zu dieser Maßnahme wurden in den am Bachbett angrenzenden Grundstücksflächen Baggerschürfe ausgeführt. Die entnommenen Bodenmengen wiesen bereits vor Ort erkennbare organoleptische Auffälligkeiten auf, bei anschließenden chemischen Analysen der entnommenen Mischproben zeigten sich u.a. deutliche PCB- und Schwermetallbelastungen.

Über diese Ergebnisse informierte die Stadt Brilon umgehend die hiesige Untere Bo-denschutzbehörde. Nach intensiven Abstimmungsgesprächen und weiteren Untersu-chungen wurde das Gutachterbüro Wessling von der Stadt Brilon mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes beauftragt. Diese Konzeption lag als Diskussionsgrundlage dann im Herbst 2013 vor.

Im Hinblick auf die Lage der Bodenbelastung unmittelbar am Gewässer und teilweise im Grundwasserschwankungsbereich bestand dabei bei allen Beteiligten Einvernehmen dahingehend, dass nur die vom Gutachterbüro vorgeschlagene Sanierungsmethode (vollständige Auskofferung und Entsorgung des belasteten Bodens) langfristig eine ef-fektive Abwehr von Gefahren für die Umwelt verspricht.

Bei dieser Art der Sanierung ergibt sich ein sehr großer Kostenblock durch die notwen-dige Entsorgung der ausgekofferten Massen, der naturgemäß umso höher ausfällt, je höher die von den vorgefundenen Belastungen abhängigen Entsorgungskosten sind. Nach den damaligen Erkenntnissen gingen alle Beteiligten davon aus, dass sich die vor-gefundenen Bodenmassen nach dem Grad der Belastung (unterteilt in Oberboden, Kalk-schlamm und Auffüllung) separieren lassen und damit Teilmengen auch kostengünstig entsorgt oder sogar verwertet werden können. Auf dieser Grundlage wurden die notwendigen Gesamtaufwendungen auf rd. 800.000,– € geschätzt.

Nach entsprechender Mittelbereitstellung sowie Beantragung und Gewährung einer Lan-desförderung i.H.v. 80 % wurde im laufenden Jahr mit der Durchführung der Sanierung begonnen. Dabei zeigte sich jedoch, dass infolge der inhomogenen Zusammensetzung des dort abgelagerten Materials die angedachte Separierung der Bodenmassen nicht möglich war. Vielmehr ist die Belastung mit PCB in weiten Teilen des Bodens so hoch, dass nur eine thermische Beseitigung in einer Verbrennungsanlage möglich ist. Dies führt im Ergebnis zu sehr hohen zusätzlichen Entsorgungs- und Transportkosten. Insgesamt betragen die Mehraufwendungen ca. 1.300.000,– €, die Gesamtkosten damit rd. 2.100.000,– €. Durch Optimierungen bei der Auskofferung (z.B. engmaschigere Beprobungen) wird versucht, diese Kostensteigerung in der weiteren Umsetzung noch etwas einzudämmen. In Absprache mit dem Fördergeber wurden die Bauarbeiten bis zum Verbrauch der bisher gewährten Mittel fortgeführt.

Die Stadt Brilon hat eine entsprechende Erweiterung der Landesförderung beantragt und die notwendigen Eigenmittel bereits bereitgestellt. Zudem wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt, um die Sanierungsmaßnahme ohne längere Unterbre-chungen zeitnah weiterzuführen und abzuschließen zu können.

Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahme bis Jahresende abgeschlossen werden kann. Durch die vollständige Auskofferung der belasteten Böden sind dann zukünftig keine Belastungen des Grundwassers oder der Hoppecke mehr zu befürchten. Im Verlauf der Hoppecke konnten auch im Vorfeld keine Belastungen im Gewässer nachge-wiesen werden. Da die Belastungen zumindest teilweise im Grundwasserschwankungsbereich liegen, ist aus Sicht des HSK davon auszugehen, dass sich auch Belas-tungen des Grundwassers in der Hoppecke mitgeteilt hätten. Ziel der Sanierung war da-her eine Verhinderung des langfristigen Ausblutens der Schadstoffe, z.B. bei Hochwasserereignissen. Eine akute und unmittelbare Gefährdung der Bevölkerung war nicht gegeben, zumal auch keine Trinkwasserentnahmen in der Nähe liegen.

Trotz der Kostensteigerungen ergeben sich hier auch aus heutiger Sicht keine Zweifel an der Richtigkeit der gewählten Sanierungsmethode. Alle Maßnahmen finden weiterhin in enger Abstimmung mit allen Beteiligten statt und werden bei regelmäßigen Baubesprechungen erörtert.

Die vorgefundenen Bodenbelastungen sind nicht auf der Fläche entstanden, sondern dort in der Vergangenheit aufgeschüttet worden. Es ist in Zusammenarbeit mit der Stadt Brilon intensiv versucht worden, Hinweise darauf zu finden, wann, durch wen und ggf. auf wessen Veranlassung die Schadstoffe dort abgelagert wurden. Dies war jedoch nicht möglich. Der Verdacht, die Stoffe könnten von einem in der Nähe liegenden Industriestandort stammen, kann die Haftung eines Dritten allein nicht begründen, selbst wenn die entsprechende Herkunft der Materialien bewiesen werden könnte. Auch dadurch wäre nämlich nicht nachgewiesen, durch wen und wann die Ablagerung vor Ort erfolgte, wer also Handlungsstörer ist. Insofern verbleibt die Haftung nach derzeitigem Stand bei der Stadt Brilon als Eigentümerin des Grundstücks.“

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on PCB-Skandal – Leider auch im HSK
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