Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Gibt es einen Zusammenhang zwischen PFT und verspätet einsetzender Pubertät?

By adminRL at 11:28 pm on Tuesday, October 18, 2016

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung beschäftigte sich Anfang September 2016 in einem Bericht über einen gewaltigen Umweltskandal in Baden-Württemberg auch mit „alten Bekannten“ aus dem Sauerland, gemeint ist der PFT-Skandal aus dem Jahr 2006.
Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=6926

Aufgrund der in der FAZ erwähnten Langzeitstudie (von der wir bis dato nichts wussten), wonach bei Kindern, die PFC mit der Nahrung aufnahmen, die Pubertät verspätet einsetzt, schrieb die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) Landrat Dr. Karl Schneider an und beantragte, das Thema in den nächsten Sitzungen des Umwelt- und des Gesundheitsausschusses auf die Tagesordnung zu setzen.

Mit der Verwaltungsvorlage 9/549 vom 23.09.2016 legt der Hochsauerlandkreis seine Informationen zur PFT-Langzeituntersuchung folgendermaßen dar.
Wir fassen a) kurz zusammen und stellen b) den ganzen Text der Verwaltungsvorlage online.

Zusammenfassung:
Der HSK beruft sich auf den Abschlussbericht der Ruhr-Universität Bochum der Kohortenstudie zur PFT-Belastung im Blut und Trinkwasser im Hochsauerlandkreis vom 30. Juni 2015. Dieser sei zu der Bewertung gekommen, dass es keine Hinweise auf akute Gesundheitsgefahren durch die Konzentration an PFT im Blut der Arnsbergerinnen und Arnsberger gebe. Die vorliegenden epidemiologischen Untersuchungen erlaubten aber derzeit noch keine abschließenden Bewertungen potenzieller gesundheitlicher Auswirkungen.

Zur Entwicklungsverzögerung bei Kindern aufgrund erhöhter PFT-Werte im Blut verweist der HSK auf eine Studie in den USA aus dem Jahr 2011. Vorsichtig lässt sich die Umschreibung des Ergebnisses wohl so deuten: „Ja, es spricht einiges dafür, dass ein Zusammenhang zwischen perfluorierten Tensinden und einer verzögerten Pubertätsentwicklung besteht.“

Vorlage 9/549 der Kreisverwaltung komplett:
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete am 04.09.2016 von einem PFT-Skandal in Ba-den-Württemberg. Im Artikel der FAZ wird auch die Langzeituntersuchung der Arnsberger Bevölkerung zitiert:

„ …Bei Kindern, die PFC mit der Nahrung aufnahmen, setzte die Pubertät verspätet ein, fand die Universität Bochum zusammen mit dem Umweltbundesamt heraus….“

Diese Äußerung findet sich allerdings nicht im Abschlussbericht der Ruhr-Universität Bochum, der im o.g. Artikel zitierten Langzeitstudie, zur „Weiterführung (3. Follow-Up) der Kohortenstudie zur PFT-Belastung im Blut und Trinkwasser im Hochsauerlandkreis“ vom 30.Juni 2015 wieder.

Viel mehr kommt man hierin zu der Bewertung, dass nach den bisher vorliegenden internati-onalen Daten zur Belastung von Menschen mit perfluorierten Verbindungen es keine Hinweise auf akute Gesundheitsgefahren durch die Konzentration an PFT, die im Blut von Anwohnern im Raum Arnsberg gemessen wurde, gibt. Unabhängig von der Langzeituntersuchung in Arnsberg geben die Experten der Ruhr Universität Bochum einen Einblick in derzeit aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen auf mögliche Effekte einer Belastung mit perfluorierten Verbindungen, die im Zusammenhang mit unterschiedlichen Messgrößen, wie z.B. der körperlichen Entwicklung bei Jugendlichen stehen. Die vorliegenden epidemiologischen Untersuchungen erlauben jedoch derzeit noch keine abschließende Bewertung potenzieller gesundheitlicher Auswirkungen auf den Menschen.

Dieser Abschlussbericht sowie die Berichte zu den vorherigen Untersuchungen in Arnsberg sind auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/umweltmedizin/umwelt-und-epidemiologie/pft/

Im Nachgang der o.g. Kohortenfolgenstudie in Arnsberg ging die Ruhr-Universität Bochum gemeinsam mit dem Umweltbundesamt der Fragestellung nach, ob sich im Zusammenhang mit erhöhten PFT-Blutplasmagehalten Verzögerungen in der Entwicklung bei Kindern zeigen, wie es eine Studie aus den USA aus dem Jahr 2011 (C8-Studie) äußert. Genutzt wurde das Kollektiv der Probanden aus der Kohortenstudie in Arnsberg.

Als Ergebnis dieser Studie ergab sich, dass trotz des kleinen Umfangs des Kollektivs in einigen Modellen statistisch signifikante negative Assoziationen zwischen der PFAS-Belastung und Pubertätsmarkern beobachtet wurden, die mit der Hypothese einer Verzögerung der Pubertätsentwicklung durch PFAS vereinbar sind. Diese Ergebnisse sind allerdings aufgrund des geringen Stichprobenumfangs, der bekannten hohen interindividuellen Variabilität der Pubertätsentwicklung und des begrenzten Anteils von Probanden in den fortgeschrittenen Pubertätsstadien mit Vorsicht zu interpretieren.

Dieser Bericht zur Beobachtung der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern und Müttern nach hoher Belastung mit PFOA im Raum Arnsberg ist auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes unter folgendem link für die Öffentlichkeit zugänglich:
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/beobachtung-der-gesundheitlichen-entwicklung-von

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Zu wenig Personal für Überwachung von Güllelagerstätten und Biogasanlagen

By adminRL at 3:15 pm on Sunday, October 16, 2016

Mit Drucksache 9/565 für den Umweltausschuss am 20.10.2016 informiert die Kreisverwaltung des HSK über ihre Vorgehensweise bei der Überwachung von Güllelagerstätten und Biogasanlagen.

Was sollte in Sachen Vorsorge getan werden? Was wird getan? Da driftet wohl was auseinander?
Der HSK weist auf einen Erlass des Umweltministeriums hin, wonach die zuständigen Wasserbehörden gebeten werden, vermehrt Gewässerschauen und Kontrollen durchzuführen und Hinweisen Dritter nachzugehen. Der Grund ist demnach das gehäufte Auftreten von Abwasserpilz in oberirdischen Gewässern. „In begründeten Fällen sollen die Entwässerungssysteme der Betriebe, deren Festmist- und Silagelagerung sowie deren Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftlagerung detailliert überprüft werden. Prioritär sollen Lagerstätten in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern geprüft werden.“ So die Forderung des Ministeriums.

Der Hochsauerlandkreis stellt dazu fest, „eine systematische Überwachung sämtlicher Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen ist mit dem gegenwärtig vorhandenen Personalbestand nicht zu leisten. Die Überwachung erfolgt deshalb anlassbezogen. Festgestellte Mängel würden aufgegriffen und in einer Überwachungsdatei erfasst. Dem betroffenen Anlagenbetreiber werde eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel eingeräumt.

In der Sitzungsvorlage 9/565 sind die weiteren Maßnahmen dargestellt. Zudem wird konstatiert, dass Gefahren für den Wasserhaushalt vielmehr in der Vernachlässigung der dem Betreiber obliegenden Sorgfaltspflichtenliegen liegen als bei baulichen Mängeln an den Lagerbehältern.

Zu viel Gülle und Mist ist Mist und kann zu Problemen und Schäden führen. Hoffen wir, dass unsere „Gülle-Produzenten, -Lageristen und -Kontrolleure“ verantwortungsvoll sind und blei-ben!!

Klick: http://www1.wdr.de/verbraucher/gesundheit/nitrat-100.html

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Putenmastanlage und Kreistags-Vorbereitung am Montag 24.10. in Meschede

By adminRL at 10:06 pm on Wednesday, October 12, 2016

Am Montag 24.10.2016 um 19.00 Uhr treffen sich die Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu einer öffentlichen Sitzung in der Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße 33 in Meschede.

Vorab, um 17.00 Uhr, wollen sich die SBL/FW-Mitglieder in Meschede-Schederberge einen Eindruck darüber verschaffen, ob und wie sich die Dorfbewohner mit der vor einigen Monaten in Betrieb genommenen großen Putenmastanlage arrangieren.

Folgender Ablauf ist geplant:
Ankunft in Meschede-Schederberge um 17.00 Uhr, Treffen mit Mitgliedern der „Initiative gegen Putenmast“, Informationsaustausch und Dorfrundgang, gegen 18.45 Uhr Fahrt nach Meschede zur Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße zur SBL-Fraktionssitzung, Beginn 19.00 Uhr.

Im „Pulverturm“ möchten die SBL/FW-Kreistagsmitglieder Reinhard Loos und Stefan Rabe über die Themen der bevorstehenden Ausschusssitzungen und der nächsten Kreistagssitzung informieren und diskutieren.

Ein ganz heißes Eisen ist z.B. der Rettungsdienstbedarfsplan. Nach den derzeit vorliegenden Plänen droht in einigen Bereichen im HSK eine deutliche Verschlechterung bei der Versorgung von Notfall-Patienten.

Positives gibt es auch zu berichten. Nach langen Geburtswehen ist nun endlich auch für den HSK das Sozialticket in Sicht. Damit können Bezieher von Sozialleistungen zu ermäßigten Preisen Monatskarten für Bahn und Bus erwerben. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) setzt sich seit vielen Jahren für die Einführung des Sozialtickets ein. Auch die nun anstehende Beratung geht auf einen Antrag der SBL/FW-Fraktion zurück.

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4 Fraktionen lehnen Kritik an nächtlichen Abschiebungen ab

By adminRL at 8:12 pm on Saturday, October 8, 2016

Im HSK ist manches anders als in anderen Kreisen in NRW, vor allem in der Politik. Das war in dieser Woche wieder im Gesundheits- und Sozialausschuss zu erfahren.
Auf der Tagesordnung stand dieser Antrag der SBL/FW-Fraktion, der fast wortgleich auch im Rat der Stadt Münster eingebracht worden war:
“Der Gesundheits- und Sozialausschuss bzw. der Kreistag fordern den Landrat auf, wie folgt zu verfahren:
1. Der Hochsauerlandkreis nutzt im Vorfeld der Aufenthaltsbeendigung alle rechtlichen Möglichkeiten, um Abschiebungen zu verhindern.
2. Der Hochsauerlandkreis spricht sich nachdrücklich gegen die inhumane Praxis nächtlicher Abschiebungen aus.
3. Überstellungstermine in Dublin Fällen sollen, wie z.B. im Kreis Coesfeld und anderen Kommunen übliche Praxis, vorher mitgeteilt werden.
4. Die HSK-Ausländerbehörde ist dazu angehalten, die einschlägigen Erlasse des Landes NRW anzuwenden und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten so Abschiebungen zu verhindern. Abschiebungen in Nachtstunden sollen nicht mehr stattfinden.
5. Der Hochsauerlandkreis soll umfänglich im Vorfeld von Abschiebungen darauf hinweisen, dass Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann.
6. Der Hochsauerlandkreis nützt alle Möglichkeiten für Menschen in Ausbildung, unabhängig von ihrem Herkunftsland, dass sie diese auch beenden können. Die bewährten zivilgesellschaftlichen Verfahren sollen umfassend angewendet und ihre Vertreter, wie z.B. Arbeitgeber oder Kammern, sollen dabei eingebunden werden.
7. Der Landrat wird gebeten, soweit erforderlich die Möglichkeit zur Remonstration gegen nächtliche Abschiebungen und eine inhumane Abschiebepraxis, insbesondere auch bei der Terminsetzung, zu nutzen.”

Jede und jeder, der die Begleitumstände nächtlicher Abschiebungen z.B. von Familien mit Kindern mal miterleben musste, wird wissen, wie inhuman eine derartige Abschiebepraxis ist.

In MÜnster führte der Antrag dazu, dass der Rat am 29.06.2016 mit großer Mehrheit die Einsetzung eines “Runden Tisches” beschloss. Daran nehmen Vertreter der Fraktionen, der Verwaltung und des Integrationsrates teil. Es soll dort u.a. um Anerkennung von “Abschiebehindernisse nach Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten” gehen sowie um Humanität bei Abschiebungen und um umfassende Beratung für Betroffene.

Doch im zuständigen Fachausschuss des HSK gilt eine andere Betrachtungsweise. Die Mitglieder aus den Fraktionen von CDU-, SPD- und FDP sowie beide Vertreter der HSK-Grünen lehnten den Antrag komplett ab und sprachen sich damit gegen alle darin erhobenen Forderungen aus. Nur die SBL/FW und Die Linke stimmten für den Antrag. Das Ausschussmitglied der Piraten ist nicht stimmberechtigt.

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Sozialticket in Sicht

By adminRL at 11:33 am on Thursday, October 6, 2016

Manchmal braucht man in der Politik einen langen Atem. Besonders im HSK scheint ein besonders hohes Durchhaltevermögen erforderlich. Umso schöner, wenn Initiativen einer Fraktion schließlich doch noch zum Erfolg führen. Seit mehreren Jahren hat die SBL/FW-Fraktion wiederholt die Einführung eines Sozialtickets beantragt. Mit einem solchen Ticket können Bezieher von Sozialleistungen zu ermäßigten Preisen Monatskarten für Bahn und Bus erwerben.

Auch im Rahmen der Beratungen für den Kreishaushalt 2016 hatte die SBL/FW wieder einen solchen Antrag gestellt. Konkretes Beispiel war dieses Mal das Sozialticket im Nachbarkreis Soest. Dessen Einführung zum 01.04.2016 hatte der Kreistag in Soest Ende 2015 fast einstimmig beschlossen. Damit war auch die RLG einbezogen, also die gemeinsam vom Kreis Soest und vom HSK betriebene Busgesellschaft. Über die bisher im Kreis Soest geltenden Regelungen kann man sich hier informieren: http://www.rlg-online.de/sozialticket.

Am 22.02.2016 wurde im Wirtschaftsausschuss des HSK vereinbart, dass die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses im Juni ein Konzept vorlegen sollte. Denn nur bis zum 15.09. eines Jahres kann ein Kreis einen Zuschuss des Landes NRW für das Sozialticket beantragen; dieser Zuschuss beträgt mindestens 300.000 Euro pro Jahr und Kreis. Er ging dem HSK bisher verloren, zugunsten anderer Kreise, die dann einen höheren Zuschuss erhielten. Im Laufe des Jahres gab es auch Unterstütznug von der Fraktion die Linke und der SPD-Fraktion. Doch der Wirtschaftsausschuss tagte am 13.06.2016, und das Thema Sozialticket stand nicht auf der Tagesordnung. Daraufhin beantragte die SBL/FW-Fraktion eine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses noch vor dem Antragsschlusstermin am 15.09.2016. Als wir dann vom Landrat die schriftliche Zusage erhielten, dass der Zuschussantrag beim Land vorsorglich gestellt würde, verzichteten wir auf die Sondersitzung.

Die nächste Sitzung des Wirtschaftsausschusses findet am 17.10.2016 statt. Dort steht das Sozialticket auf der Tagesordnung, und es gibt eine Sitzungsvorlage (Drucksache 9/541) von Landrat und Kreisverwaltung, mit dem Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Einführung eines Sozialtickets im Hochsauerlandkreis zum 01.01.2017 unter folgender Bedingung:
Die Finanzierung des Sozialtickets erfolgt vollständig aus den Fördermitteln des Landes NRW. Eine Beteiligung an der Finanzierung durch den Hochsauerlandkreis wird ausgeschlossen.
Wird diese Bedingung nicht mehr erfüllt, bedarf es eines neuen Beschlusses des Kreistages über die Fortführung des Angebotes.

Berechtigt sollen sein Empfänger von:
 Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II
 Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (Sozialhilfe) nach SGB XII
 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
 Laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

Angeboten werden soll ein kreisweit gültiges Monatsticket für 27,50 Euro.

Mit der Annahme dieses Vorschlags wäre der Anfang gemacht. Denn erfahrungsgemäß reicht der Landeszuschuss für die Finanzierung des Sozialtickets aus. Und außerdem erzielt die RLG zusätzliche Einnahmen aus den zusätzlichen Tickets, die den zu 57% vom HSK abzudeckenden Verlust der RLG mindern.

Vor allem aber wird es dann deutlich bessere Möglichkeiten für einkommensschwache Personen geben. Z.B. sollte dann die Teilnahme von Flüchtlingen an Sprach- und Integrationskursen nicht mehr an den zu hohen Fahrkosten scheitern.

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Reaktivierung der Röhrtalbahn

By adminRL at 11:46 pm on Tuesday, October 4, 2016

Seit Jahren schon setzt sich die SBL für die Reaktivierung der Röhrtalbahn zwischen Neheim-Hüsten und Sundern ein. In Sundern gab es nun den Vorschlag, die Trasse in einen Radweg umzuwandeln. Dazu hat der Kreiverband Hochsauerland des Verkehrsclub Deutschland (VCD) Stellung genommen. Einige Auszüge:

Es gibt zwei Äußerungen bzw. Behauptungen, die aufgrund ihrer Unvollständigkeit zu unwahren Aussagen führen:

o Zum einen ist dies die Darstellung, es sei in vielen Gremien in unregelmäßigen Abständen über die Zukunft der Röhrtalbahn diskutiert worden – mit dem Eindruck, dass es dabei bisher kein Ergebnis gegeben hätte. Hier wird die Information unterschlagen, dass die Diskussionen durch Ratsbeschlüsse und Beschlüsse in den anderen Gremien abgeschlossen wurden (s. u.). Es gibt also seit einigen Jahren keinen Schwebezustand mehr, sondern mehrere aufeinander aufbauende politisch verbindliche Aufträge zur Reaktivierung der Röhrtalbahn!

o Zweitens wird behauptet, eine Reaktivierung des SPNV sei heute utopischer denn je. Das genaue Gegenteil ist der Fall! Dies leitet sich aus der reinen Faktenlage ab, die sich folgendermaßen darstellt:
Es ist heute wahrscheinlicher denn je, dass die Röhrtalbahn für den Personenverkehr reaktiviert wird. Dazu hilft ein Blick in die Historie:

– Bald nach dem Jahr 2000 taten sich engagierte Bürger im Rahmen der Lokalen-Agenda-21 – Gruppe zusammen, weil sie das gemeinsame Ziel hatten, die Reaktivierung der Röhrtalbahn für den Personenverkehr voranzutreiben. Es gab und gibt aus dieser Gruppe bis heute zahlreiche Aktionen (neben Sonderfahrten zur Hüstener Kirmes und zu den Weihnachtsmärkten des Landes auch eine Veranstaltungsreihe mit Podiumsdiskussion, die Erstellung eines Fakten-Flyers, regelmäßige Treffen).

– Gegen Ende des letzten Jahrzehnts „reichte“ das bunte Treiben den in der Stadt Sundern Verantwortlichen dann und der Bürgermeister, unterstützt von der CDU-Fraktion, forderte, den Sinn oder Unsinn einer Röhrtalbahnreaktivierung stichhaltig und qualifiziert untersuchen zu lassen. Kurz: Man wollte die Röhrtalbahn aufgrund eines realistischen Gutachtens entweder ablehnen oder befürworten können!

– Damit waren sowohl die Nachbarstadt Arnsberg, der HSK, aber erst recht der für den Schienenpersonennahverkehr in unserer Region zuständige Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe (ZRL) mit Sitz in Unna mit im Boot (Erläuterung: Der ZRL bezahlt den Schienenpersonennahverkehr aus den vom Bund zur Verfügung gestellten „Regionalisierungsmitteln“). Um die Kosten im Rahmen zu halten, wurde zunächst ein reines Infrastrukturgutachten beauftragt. Hintergrund: Züge auf der Röhrtalbahn müssen sich ab Neheim-Hüsten in das Gesamtgefüge der Zugverbindungen auf der Oberen Ruhrtalbahn einfügen können. – Wäre dies schon rein
von den Fahrtzeiten, nötigen Umläufen, Haltepunkten etc. nicht gegeben, wäre die Röhrtalbahn am Ende gewesen. Das Gutachten wurde auch von politischen Vertretern kritisch begleitet. Es erbrachte ein positives Ergebnis. Die Frage, ob eine Reaktivierung auch volkswirtschaftlich sinnvoll ist, war damit noch nicht beantwortet. Dazu bedurfte es der Erstellung einer wesentlich umfangreicheren (und somit auch kostenintensiveren!) Untersuchung nach einem landesweit vorgegebenen einheitlichen Verfahren, der sogenannten Nutzen-Kosten-Analyse.

– Nachdem die generelle Machbarkeit gutachterlich nachgewiesen worden war, wurde sodann – unter Aufwendung erheblicher Geldmittel – eine Nutzen-Kosten-Analyse beauftragt, die wiederum auch von der Lokalpolitik kritisch begleitet wurde (s. o.). Hier werden u. a. mögliche Investitionskosten, Kosten des Betriebes, Fahrgastpotenzial, Einzugsbereiche untersucht. Um es kurz zu machen: In allen möglichen Varianten ergab sich ein erheblicher volkswirtschaftlicher Gewinn bei einer Reaktivierung der Röhrtalbahn. Das war gegen Ende des Jahres 2011.

– DAMIT LAG DIE GEWÜNSCHTE ENTSCHEIDUNGSGRUNDLAGE VOR!

– In der Folge wurden zunächst in den Räten der Städte Arnsberg und Sundern, anschließend im Kreistag, dann im Regionalrat und in der Verbandsversammlung des inzwischen in den NWL (Nahverkehr Westfalen-Lippe) eingegliederten ZRL Beschlüsse gefasst, dass die Röhrtalbahn für den SPNV reaktiviert werden soll. Das ist um das Jahr 2012 herum erfolgt. So hat der Kreistag am 16.12.2011 u.a. die Kreisverwaltung (Zitat:) “beauftragt, die vorliegenden Ergebnisse (Infrastrukturgutachten und Potentialuntersuchung) der Reaktivierung der Röhrtalbahn in den bereits beschlossenen Nahverkehrsplan des NWL einzubringen und eine Beschlussfassung im NWL zeitnah herbeizuführen … In Abstimmung mit dem ZRL/NWL wird sich der Hochsauerlandkreis bei der Fortschreibung der Bedarfspläne des Landes NRW dafür einsetzen, eine Korrektur … bezüglich der Bewertung einer Reaktivierung der Röhrtalbahn zu erwirken.” Hier ist außerdem darauf hinzuweisen, dass in mehreren der erwähnten Gremien absolute CDU-Mehrheiten, mindestens aber entscheidende Stimmanteile, vorgeherrscht haben und bis heute bestehen!

– Aufgrund dieser Beschlüsse ist die Röhrtalbahn nun im ÖPNV-Bedarfsplan enthalten und steht nach unseren Informationen bereits auf Listenplatz vier, wobei die ersten drei Reaktivierungen bereits in verschiedenen Phasen der Umsetzung sind! Demnach ist nach unserem Verständnis die Röhrtalbahn „als nächste dran“. Das ist nur 4 Jahre nach einem derartigen Beschluss ein Riesenerfolg.

Vorschlag 1 zum Thema Röhrtalbahn:
Da die Beschluss- und die Faktenlage offenbar selbst unmittelbar am Verfahren Beteiligten nicht mehr geläufig ist, oder sich durch personelle Wechsel nicht übermittelt hat, ist es (für sämtliche Ratsmitglieder sowie weitere Interessierte) sinnvoll, sich vor der Herbeiführung etwaiger Beschlüsse den Stand der Dinge durch einen oder mehrere im Verfahren kundige Experten (ggf. vom HSK und / oder ZRL/NWL) in einer Ratssitzung darstellen zu lassen. Schließlich gibt es im Sunderner (und Arnsberger) Rat seit der letzten Kommunalwahl viele neue Gesichter in allen Fraktionen.

Zum Thema Radwege im Röhrtal:
1) Der VCD hat bereits 2003 ein Konzept für einen durchgängigen Radweg im Röhrtal vorgelegt, welches mehr als einmal auch im politischen Raum in Teilen vorgestellt wurde.
2) Die Stadt Sundern hat ca. im Jahr 2009 den ENTWURF für ein städtisches Radwegenetz vorgelegt, welches naturgemäß auch Abschnitte im Röhrtal enthält.
3) Erst im September 2016 – vor ca. 2 Wochen also – wurde aufgrund einer Anfrage die Situation des Radverkehrs im Rat der Stadt Sundern erläutert, in dem eine Karte aus dem Konzept von 2009 mit Stand Mai 2015 beigefügt war.
Bislang wurden in Sundern keine Beschlüsse herbeigeführt, die – und sei es nur für einzelne Abschnitte des Röhrtals – einen Prüfauftrag an die Verwaltung oder andere Straßenbaulastträger ergeben hätten. Und nun dauert es allen zu lange, bis etwas passiert. Dabei ist man noch nicht einmal den ersten Schritt gegangen.

Vorschlag 2 zum Thema Radwege:
Daher liegt es nahe, den vorliegenden Entwurf für ein städtisches Radwegekonzept (Mai 2016) noch einmal auf den aktuellen Stand zu bringen und dann im Rat zu beschließen – dann hätten die Verwaltung und andere Baulastträger eine solide Handlungsgrundlage.
Abschlussbemerkung: Seit der letzten Sunderner Ratssitzung muss doch allen Beteiligten und Interessierten klar sein: Auch ein „simpler“ Radweg lässt sich nicht schnell bauen.
SOGAR BESCHLOSSENE, DURCHFINANZIERTE UND VERKÜNDETE RADWEGE BRAUCHEN NOCH JAHRE, bis sie fertig gestellt sind. Dafür sind nicht nur alte Beispiele wie Westenfeld-Sundern zu nennen, sondern auch die ganz aktuellen Beispiele Estinghausen-Hövel (schon letztes Jahr verkündet, heute noch nicht einmal begonnen) und Sundern-Amecke (liegt derzeit auch wieder auf Eis).
Der VCD Hochsauerland e. V. steht weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung – das gilt natürlich gegenüber allen Fraktionen und Gruppen.

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SBL/FW fordert vom HSK Änderung der Abschiebepraxis

By adminRL at 1:00 am on Friday, September 30, 2016

Der ehemalige Landtagsabgeordnete Rüdiger Sagel stellte im Rat der Stadt Münster einen Antrag zur Änderung der in seiner und in einigen anderen Kommunen gängigen Abschiebepraxis. Dabei kritisiert Rüdiger Sagel u.a. Abschiebungen in den Nacht- und den frühen Morgenstunden.

Nach Informationen, die der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL(FW) vorliegen, sind derartige Aktionen auch im Bereich der HSK-Ausländerbehörde nicht ungewöhnlich. Solche behördlichen Vorgehensweisen sind nach Meinung der SBL/FW inhuman und menschenrechtsverletzend. Die Fraktion fordert daher sowohl den Hochsauerlandkreis wie den Gesetzgeber auf, diese anscheinend gängige Praxis unverzüglich zu unterbinden.

Die SBL/FW schließt sich gerne den Forderungen des früheren NRW-Landtagsabgeordneten Rüdiger Sagel an und beantragte am 13.09.2016 analog und fast wortgleich zu dessen Antrag im Rat der Stadt Münster beim Landrat des Hochsauerlandkreises folgendes:
„1. Der Hochsauerlandkreis nutzt im Vorfeld der Aufenthaltsbeendigung alle rechtlichen Möglichkeiten, um Abschiebungen zu verhindern.
2. Der Hochsauerlandkreis spricht sich nachdrücklich gegen die inhumane Praxis nächtlicher Abschiebungen aus.
3. Überstellungstermine in Dublin Fällen sollen, wie z.B. im Kreis Coesfeld und anderen Kommunen übliche Praxis, vorher mitgeteilt werden.
4. Die HSK-Ausländerbehörde ist dazu angehalten, die einschlägigen Erlasse des Landes NRW anzuwenden und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten so Abschiebungen zu verhindern. Abschiebungen in Nachtstunden sollen nicht mehr stattfinden.“

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Drastische Verschlechterung für Notfall-Patienten in Brilon und Marsberg droht

By adminRL at 10:19 pm on Monday, September 26, 2016

Am 23.09.2016 hat die Kreisverwaltung ihren endgültigen Entwurf für die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans veröffentlicht. Für den Ostteil des HSK droht eine drastische Verschlechterung der Situation: Bisher sind in den Rettungswachen Brilon, Marsberg und Olsberg täglich von 7 bis 19 Uhr jeweils zwei Rettungstransportwagen (RTW) einsatzbereit für Notfälle, zu den übrigen Zeiten jeweils ein RTW. Nach dem von der Kreisverwaltung vorgelegten Entwurf sollen in Brilon und Marsberg aus 84 Stunden pro Woche mit doppelter Besetzung künftig nur noch acht werden, also eine Reduzierung um mehr als 90%!
Auch in der Rettungswache Olsberg soll das Vorhalten von zwei RTW drastisch eingeschränkt werden: von ebenfalls bisher 84 Stunden wöchentlich auf künftig nur noch 40 Stunden.

Wenn die Zahl der verfügbaren RTW so reduziert wird, steigt das Risiko, dass in einem Notfall kein ortsnah stationierter RTW zur Verfügung steht, deutlich an. Denn dann werden sog. “Duplizitätsfälle” (ein RTW ist bereits unterwegs und ein weiterer wird für einen anderen Einsatz benötigt) viel öfter auftreten, ohne dass in der für den jeweiligen Ort zuständigen Rettungswache noch ein RTW verfügbar ist.

Die SBL-Fraktion hat daher für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses den Antrag gestellt, in die Tagesordnung eine Schwachstellenanalyse des vorhandenen Gutachtens aufzunehmen.
Beschlossen werden soll:
“1. Als Grundlage für den neuen Rettungsdienstbedarfsplan wird eine neue Datenauswertung erstellt, die folgende Kriterien erfüllt:
• Aktuelle Daten aus dem Jahr 2015.
• Keine Einbeziehung von Großschadensereignissen in die risikoabhängige Bemessung der RTW für die einzelnen Rettungswachen.
• Einbeziehung aller Notfallfahrten, unabhängig vom Gebrauch von “Sondersignalen”.
• Berechnung der Duplizitätswahrscheinlichkeiten nach der Stunde mit der höchsten Einsatzzahl während der einzelnen 8stündigen Bemessungsintervalle (BI).
• Bildung von BI und Auswertungszeiträumen nach tatsächlichen Unterschieden im Profil (z.B. gemeinsame Auswertung von Montag bis Freitag Vormittag)
• Keine Verplanung von RTW für Krankentransporte in Bemessungsintervallen, in denen die Einsatzwahrscheinlichkeit für einen Notfalleinsatz bei mehr als 30% liegt.”

Ein Beispiel für die vielen eklatanten Mängel in den von der Kreisverwaltung vorgelegten Analysen:

Offensichtlich wurden auch Großschadenereignisse und andere besondere Ereignisse bei der risikoabhängigen Bemessung nur der Rettungswache und der “Schicht” zugerechnet, in der sie zufällig anfielen.
So wurde Für die Rettungswache Sundern für Notfalleinsätze im Beobachtungs¬intervall (BI) von Freitag Abend 23 Uhr bis Samstagmorgen 7 Uhr eine durchschnittliche Einsatzdauer von etwa 153 Minuten ausgewiesen, im anschließenden Bemessungsintervall, das bis Samstag um 15 Uhr dauert, 81 Minuten. Die durchschnittliche Einsatzdauer aus den anderen 19 “Schichten” pro Woche beträgt nur etwa 68 Minuten, ohne das BI am Samstag Morgen sogar nur etwa 65 Minuten.
Der Grund liegt offensichtlich im Auftreten des Noro-Virus am Abend des 17.08.2013 in einem Ferienlager in der Schützenhalle Westenfeld. Dieses Ereignis führte zu Langzeiteinsätzen von 2 RTW aus der Rettungswache (RW) Sundern, die bis zum Samstag Mittag dauerten, also in das nächste Bemessungsintervall hineinreichten. Außerdem waren mehrere weitere RTW aus dem HSK aus anderen Rettungswachen und von Hilfsorganisationen für längere Zeit im Einsatz.
Aufgrund der langen Einsatzdauer für diesen einen besonderen Einsatz soll die RW Sundern künftig immer in allen Nächten von Freitag auf Samstag einen zweiten besetzten RTW für Notfalleinsätze erhalten. Dies liegt nicht an der Häufigkeit der Notfalleinsätze in diesem BI, denn deren Zahl war in allen Nächten von Freitag auf Samstag des Jahres 2013 mit insgesamt 46 sehr gering, sondern allein an der außergewöhnlich langen durchschnittlichen Einsatzdauer, die nur durch das genannte besondere Ereignis entstanden ist. Die eigene Auswertung der SBL erbrachte das Ergebnis, dass im gesamten Jahr 2013 in der RW Sundern im BI von Fr Abend bis Sa morgen nur zwei weitere Duplizitätsfälle auftraten; dafür ist die Vorhaltung eines 2. RTW nicht vertretbar.
Derartige Großschadensereignisse (“Massenanfall” in der Sprache der Rettungsdienste) wie in der Westenfelder Schützenhalle dürfen nicht alleine einer einzigen RW und nur einer bestimmten Zeit zugerechnet werden. Sie treten sehr selten auf, können aber jede RW betreffen und zu jeder Uhrzeit auftreten, und führen dann zu Großeinsätzen. Anders als Unfälle und plötzlich auftretende Krankheiten hängt ihre Wahrscheinlichkeit nicht von Ort und Zeit ab.
Den gleichen Effekt gibt es für die Rettunsgwache Arnsberg. In ihrem Bereich trat an einem Freitag Abend (am 18.10.2013) ein Großbrand auf, der ebenfalls zu (einmalig) sehr langen Einsatzdauern führte.
Methodisch sinnvoll wäre es, für solche Großschadensereignisse eine separate Berechnung vorzunehmen. Denn durch die statistisch nicht gerechtfertige Vorhaltung von jeweils 2 RTW für Notfälle in diesen beiden Rettungswachen fehlen dringender benötigte RTW in anderen Rettungswachen und zu anderen Zeiten.

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Erörterungstermine zu Windparks – Warum sollen sich Zuhörer in Teilnehmerlisten eintragen?

By adminRL at 8:38 am on Wednesday, September 21, 2016

Mehrfach fanden in den letzten Monaten öffentliche Erörterungstermine für Einwendungen gegen Anträge auf die Errichtung von Windparks statt, so z.B. am 07.09.2016 in Brilon zu einem zwischen Alme, Nehden und Wülfte geplanten Windpark für 7 Windenergieanlagen (WEA).

Am Eingang zu dieser Veranstaltung wurden nicht nur die Verfahrensbeteiligten, sondern auch unbeteiligte Zuhörer von der Kreisverwaltung aufgefordert, sich in Teilnehmerlisten einzutragen. Dies erfolgte, obwohl der von der Kreisverwaltung als Versammlungsleiter eingesetzte Beamte in seinen einleitenden Ausführungen die Rolle der Zuhörer in diesem Termin mit denen von Zuhörern bei einer Gerichtsverhandlung gleich setzte.
Auch dort kann jeder zuhören, aber eine Registrierung wird dort nicht verlangt.

Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), stellte daraufhin Landrat Dr. Karl Schneider schriftlich diese 6 Fragen:
1. Warum wird von den Zuhörern bei solchen öffentlichen Erörterungsterminen eine Registrierung verlangt?
2. Welche Rechtsgrundlage besteht dafür?
3. Was geschieht mit den erhobenen Daten?
4. Wer hat Zugang zu diesen Daten?
5. Wann werden die von den Zuhörern erhobenen Daten vollständig gelöscht?
6. Planen Landrat und/oder Kreisverwaltung, auch bei anderen öffentlichen Sitzungen – wie z.B. des Kreistags und seiner Ausschüsse – persönliche Daten von Zuhörern zu erheben?

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„Mehr Demokratie“ auf Stippvisite im HSK

By adminRL at 4:13 pm on Sunday, September 18, 2016

Weites Themenspektrum
Auf Einladung der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) besuchte Alexander Trennheuser, Sozialwissenschaftler und NRW-Geschäftsführer der Initiative “Mehr Demokratie e.V.”, den Hochsauerlandkreis. In Meschede erläuterte er die Position von „Mehr Demokratie“ zur Wiedereinführung der Sperrklausel bei Kommunalwahlen, den sog. Freihandelsabkommen CETA und TTIP und zu Bürgerbegehren.

„GagaGroKo“
Hinsichtlich der speziellen politische Situation im HSK-Kreistag und in vielen Rathäusern hier im Landkreis (Übermacht der CDU und der Quasi-Gleichschaltung der anderen größeren Parteien – Stichwort „GagaGroKo = ganz ganz große Koalition) kommentierte Alexander Trennheuser, besser sei es, wenn Koalition und Opposition in einem angemessenen Verhältnis zueinander stünden. Denn sonst fehle die Diskussion um eine angemessene Entscheidung. Und so würde dann sehr viel von den Fraktionsspitzen „durch gewunken“. Das sei so etwas wie eine „Oligarchisierung des Parlaments“.
SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos konnte dazu gleich ein praktisches Beispiel an-führen. Er kritisierte, Mitgliedern der kleinen Fraktionen und dem fraktionslosen Einzelmitglied würde die Arbeit allein schon durch einen mangelnden Zugang zu Informationen erschwert. Da sei die „GagaGroKo“ klar im Vorteil. (Sie sitzt an der Quelle.)

NRW führte Sperrklausel wieder
Die Wählergemeinschaft SBL/FW und die kleinen Parteien interessieren sich selbstverständlich für die Position von „Mehr Demokratie“ zur Sperrklausel. Der NRW-Landtag beschloss ja bekanntlich im Mai 2016 mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen, Enthaltung der FDP und einem NEIN nur von den PIRATEN, bei Kommunalwahlen wieder eine Sperrklausel einzuführen. Kritiker behaupten, die Entscheidung sei nicht verfassungskonform.

Verfassungsbeschwerden
„Mehr Demokratie“ nutzt für verfassungsrechtlich fragwürdige Entscheidungen die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde. Auf europäischer Ebene klagte die Organisation auch schon gegen die Sperrklausel. Aktuell läuft ihre Verfassungsbeschwerde gegen das transatlantische Freihandelsabkommen CETA.

Landesverfassung
„Sperrklausel“, das ist unser Stichwort. Alexander Trennheuser stellt klar, die Sperrklausel wurde jetzt vom Landtag sogar in die NRW-Landesverfassung geschrieben. Die Idee hätte NRW aus Hamburg übernommen. Und das sei ein Novum bei den Flächenländern.
Geht es den großen Parteien um die Absicherung eigener Pfründe? Was ist mit den Bürgerrechten?

Handlungsunfähigkeit ist nicht belegt
Es gibt Hoffnung: Sperrklauseln wurde schon zweimal vom Landesverfassungsgericht gekippt. Alexander Trennheuser sprach die Wahlgleichheit an. Sie bdedeutet: „Jede Stimme muss gleich zählen!“ Die Sperrklausel greife in die Chancengleichheit der Parteien ein. Er bezweifle ob Städte und Kreise korrekt belegen können, dass ihre Parlamente durch kleine Parteien und Wählergemeinschaften in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Von einer Zersplitterung der Räte könne keine Rede sein. Als Begründung für die Sperrklausel müsse die konkrete Gefahr für die Handlungsfähigkeit der Kommunen ausgearbeitet werden. Der empirische Nachweis über die Handlungsunfähigkeit sei aber nicht geführt, auch wenn das vom Land bei Prof. Dr. Jörg Bogomil in Auftrag gegebene Gutachten etwas anderes sage.

Optionen
Wie können wir gegen die verfassungswidrige Verfassung vorgehen? Können wir direkt vor dem Landesverfassungsgericht klagen?

Geklagt wird bestimmt. Angekündigt haben es die PIRATEN. Die ÖDP und DIE LINKE denken darüber nach. Die FDP wird vermutlich nichts unternehmen. Klagen sind kostspielig. Und die Zeit drängt.
Die Klagen müssen bis zum 10.12.2016 eingereicht sein!!!
Schauen wir mal ….

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Migranten-Unternehmen auf Erfolgskurs

By adminRL at 11:49 pm on Thursday, September 15, 2016

Im August 2016 ist eine Studie der Bertelsmann Stiftung über erfolgreiche „Migranten-Unternehmen“ veröffentlicht worden. Demnach hat jeder sechste Unternehmer in Deutschland einen Migrationshintergrund. Und das mit steigender Tendenz.
Klick:
http://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/unternehmer-in-owl-mit-migrationshintergrund-100.html

Ob das für zugewanderte Unternehmer/innen im Hochsauerlandkreis auch zutrifft? Die Kreisverwaltung kann dazu leider nichts sagen.

Warum wissen wir, dass der HSK nichts darüber weiß? Weil wir aus dem Kreishaus eine Antwort auf eine entsprechende Anfrage vom 16.08.2016 bekommen haben.

In der Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stehen diese vier Fragen:

• Sind Informationen und Daten des Kommunalen Integrationszentrums (KI) oder der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) über Unternehmen im Hochsauerlandkreis, die von Migrantinnen und Migranten gegründet und geführt werden, in die oben genannte Studie der Bertelsmann Stiftung eingeflossen?
• Wenn ja, welche Angaben haben das KI und/oder die Wirtschaftsförderungsgesellschaft zur erwähnten Bertelsmann-Studie beigetragen, z.B. über die Zahl der Unternehmer und Unternehmerinnen mit Migrationshintergrund, die im HSK ansässig sind, wie viele Jobs die „Migranten-Unternehmen“ anbieten und wie der Branchenmix ist?
• Wie werden Migrantinnen und Migranten, die den Weg in die Selbstständigkeit su-chen, vom HSK unterstützt? Wer sind ihre Ansprechpartner?
• Welche in der Studie eventuell nicht berücksichtigte Daten und Informationen aus dem Bereich „Migranten-Unternehmen“ liegen dem KI und der WFG ansonsten noch vor?

Der zuständige Fachbereich des Hochsauerlandkreises schrieb mit Datum vom 29.08.2016:

„Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihrer Anfrage vom 16.08.2016 kann ich folgende Informationen geben

1) Die angesprochene Studie macht, basierend auf Daten des Mikrozensus, eine Bestandsaufnahme des Ausmaßes und der ökonomischen Bedeutung des Unternehmertums von Personen mit Migrationshintergrund zwischen 2005 und 2014 in den deutschen Bundesländern. Informationen und Daten des KI oder der WFG des HSK sind nicht in die Studie eingeflossen.

2) entfällt wegen der Antwort zu 1

3) An einer Existenzgründung interessierten Migrantinnen und Migranten stehen im HSK folgende Angebote zur Verfügung: Startercenter Hellweg – Hochsauerland in Kooperation mit IHK und HWK, Beratung zur beruflichen Entwicklung bei der WFG sowie, insbesondere für Gründerinnen, die Schulungs- und Informationsangebote des Kompetenzzentrums Frau und Beruf.

4) Weitere aktuelle Daten über Migranten-Unternehmen im HSK liegen Kl und WFG nicht vor.“

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PFT beeinträchtigt offenbar die Gesundheit von Kindern

By adminRL at 7:46 pm on Tuesday, September 13, 2016

Umweltskandal in Baden-Württemberg
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlichte Anfang September 2016 einen offensichtlich gut und sehr umfangreich recherchierten Bericht über einen gewaltigen Umweltskandal in Baden-Württemberg.

*Alte Bekannte“ im Sauerland
Die geschilderten Vorkommnisse und Begriffe dürften vielen Sauerländern bekannt vorkommen. Sie erinnern an *unseren“ PFT-Skandal aus dem Jahr 2006. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die Autoren des Artikels die Spur ins Hochsauerland aufnahmen. Sie stellten fest: *Im Hochsauerland tauchten die Stoffe erstmals in Deutschland auf“. Das Sauerland findet in dem FAZ-Bericht noch einmal Erwähnung. Diesmal im Zusammenhang mit der ersten PFT-Langzeituntersuchung.

Bisher eine *große Unbekannte“
Ein Ergebnis dieser Studie stellt die FAZ vor. Es lautet: *Bei Kindern, die PFC mit der Nahrung aufnahmen, setzte die Pubertät verspätet ein, fand die Universität Bochum zusammen mit dem Umweltbundesamt heraus.“
Klick:
http://www.faz.net/aktuell/wissen/medizin-ernaehrung/umweltskandal-woher-kam-das-zeug-bloss-14418841.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Wir wussten bis dato noch nichts von diesen Untersuchungsergebnissen. Wir erfuhren das erst vor einigen Tagen eher zufällig durch den besagten FAZ-Artikel.

SBL/FW schreibt Landrat an
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) griff den Zeitungsartikel auf. Fraktionssprecher Reinhard Loos richtete sich schriftlich am 13.09.2016 mit seiner Forderung auf Vorstellung sämtlicher Untersuchungsergebnisse der PFT-Langzeitstudie an Landrat Dr. Karl Schneider. Das Thema soll in den nächsten Sitzungen des Umwelt- und Gesundheitsausschusses auf die Tagesordnung. Die SBL/FW verlangt auch, die Resultate vergleichbarer Studien, falls vorhanden, vorzulegen und die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren.

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In Kreishäusern und bei der Kreispolizeibehörde keine ungewöhnlich hohe Zahl von Krankheitsfällen … antwortet der Hochsauerlandkreis

By adminRL at 8:35 pm on Sunday, September 11, 2016

Vorrede:
Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung stellte Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), Anfang August 2016 eine Anfrage an den Landrat. Dabei ging es in erster Linie um einen vermeintlichen Anstieg von Krankheitsfällen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hochsauerlandkreises im Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen. Die SBL/FW dokumentiert ihre Anfrage hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=6860

Antwort des HSK – Kurzform:
Entwarnung. Die Quote der Erkrankungen und Langzeiterkrankungen ist zwischen 2012 und 2015 zwar kontinuierlich gestiegen, liege aber unter den von den Krankenversicherungen veröffentlichten Zahlen.

Antwort des HSK completto tutto:
„Frage 1
Krankenstand allgemein
Jahr / Beschäftigte / Krankenquote
2012 / 1.195 / 3,73 %
2013 / 1.180 / 3,99 %
2014 / 1.186 / 4,26 %
2015 / 1.137 / 4,88 %

Langzeiterkrankte (über 6 Wochen und mehr)
Jahr / Beschäftigte / Krankenquote
2012 / 1.195 / 1,19%
2013 / 1.180 / 0,90%
2014 / 1.186 / 1,43%
2015 / 1.137 / 1,66%

Auf die Ermittlung der Zahlen der Jahre 2010 und 2011 habe ich verzichtet, da dies mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden gewesen wäre. Ebenso ist das Jahr 2016 nicht berücksichtigt worden, da erfahrungsgemäß die Krankenquote insbesondere im 1. Quartal überproportional hoch ist und keine Aussagekraft im Vergleich hat.

Rückschlüsse auf mögliche Ursachen lassen sich hierdurch nicht herleiten. Die Krankenquote liegt in jedem Jahr unter den von den Krankenversicherungen veröffentlichen Zahlen.

Frage 2
Betrieb von Mobilfunkanlagen
Auf den Kreishäusern in Arnsberg und Meschede werden keine Mobilfunkanlagen betrieben.

Auf dem Kreishaus Brilon ist eine Mobilfunkstation installiert. Vor Installation dieser Anlagen ist eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur (für HSK zuständig: Außenstelle Dortmund) vor-zulegen. Diese Bescheinigung weist den Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern aus.

Darin ist für den Gesamtstandort
° ein horizontaler Sicherheitsabstand von 13,23 m und
° ein vertikaler Sicherheitsabstand von 2,53 m
angegeben.

Diese Bescheinigung liegt vor. Daraus ergibt sich; dass sich die Mitarbeiter/innen im Kreishaus außerhalb des Sicherheitsbereichs aufhalten, so dass keine Gefährdung durch elektromagnetische Strahlungen zu erwarten ist.

Unter Beteiligung externer Gutachter ist das Gebäude der Kreispolizeibehörde einschließlich der technischen Einrichtungen im Jahr 2014 umfassend untersucht worden. Zusammenfassend ist festgestellt worden, dass keine oder zumindest keine gesundheitsgefährdenden Belastungen gemessen worden sind. Die ermittelten Messwerte lagen unterhalb der Grenzwerte. Von dem Gebäude und den Einrichtungen geht kein erhöhtes Gesundheitsrisiko aus.“

Nachsatz:
Wir hoffen, dass wir den Hinweisgebern so wenigstens ein wenig weiter helfen konnten!?
Selbstverständlich greifen wir gerne Ihre Fragen und Anregungen zu Belangen der Kommunalpolitik auf. Sie können uns gerne kontaktieren, telefonisch, per Briefpost, per Mail, persönlich, wie auch immer!

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Sauerland-Ferien-Service-GmbH – Wer und was ist das genau?

By adminRL at 12:56 am on Friday, September 9, 2016

Diese Frage stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) Mitte August 2016 dem Landrat. Reinhard Loos, Fraktionssprecher der SBL/FW, schrieb:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
die Homepage der Sauerland-Ferienservice GmbH meldet eine Veränderung. Unter „News“ ist von einer Bündelung der Kompetenzen der Sauerland-Tourismus e.V. und der neuen „Sauerland-Ferienservice GmbH“ zu lesen. Die „Bündelung“ soll zum 01.01.2017 erfolgen. Das erklärte Ziel ist, „im direkten Kontakt zu allen Leistungsträgern unserer Region das be-stehende Reservierungssystem zu optimieren und neue Servicemodule anzubieten“. Von Beginn des nächsten Jahres an, wird der Sauerland-Tourismus e.V. nicht mehr für das Bu-chungssystem TOMAS zuständig sein.

Klick:
http://www.sauerland-ferienservice.de/news/

Daher möchten wir fragen:

1. Wer und was genau ist die Sauerland-Ferien-Service GmbH? Wer ist der Eigentümer?

2. Wie ist die Abgrenzung zwischen dem Sauerland-Tourismus e.V. und der Sauerland-Ferien-Service GmbH?

3. Welche Kostenersparnisse ergeben sich durch diese Neuorganisation für den HSK und für den Sauerland-Tourismus e.V.?

4. Ist abzusehen, ob ab dem 01.01.2017 der Zuschuss des HSK für den Sauerland-Tourismus e.V. sinkt? Wenn ja, um welchen Betrag?

5. Entstehen den Hotels und Pensionen etc. durch diese Veränderung Mehrkosten? Wenn ja, in welcher voraussichtlichen Größenordnung?“

Die Antwort aus dem Kreishaus mit Datum vom 31.08.2016 in Kurzform:

Eigentümer der Sauerland-Ferien-Service-GmbH ist der Gesamtverkehrsverein Schmallenberger Sauerland e.V..

Eine Veränderung tritt ab dem 01.07.2017 ein. Dann wird die Betriebspflege der im TOMAS-System online buchbaren Betriebe, die jetzt noch mit dem Sauerland-Tourismus e.V. unter Vertrag stehen, von der Sauerland-Ferien-Service-GmbH übernommen.

Kostenersparnisse wird es dadurch nicht geben.

Der Zuschuss des HSK für den Sauerland Tourismus e.V. wird nicht reduziert.

Die Konditionen verändern sich. Ab 2017 gibt es für Hotels und Pensionen eine Preisstaffelung nach Betten/Einheiten eingeführt. Die Preisliste ist unter
www.sauerland-ferienservice.de/Kosten
abrufbar.

Für alle, die es das Antwortschreiben lieber komplett lesen möchten, hier ist es:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Sauerland-Tourismus e.V. und Sauerland-Ferien-Service GmbH vom 16.08.2016

Sehr geehrter Herr Loos,

in Abstimmung mit dem Sauerland-Tourismus e.V. beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Frage 1 Wer und was genau ist die Sauerland—Ferien-Service GmbH? Wer ist der Eigentümer?

Die Sauerland-Ferien-Service GmbH mit Sitz in 57392 Schmallenberg, Poststraße 7, ist seit 1999 im Handelsregister des Amtsgerichtes Arnsberg unter HRB 2405 eingetragen.
Eigentümer ist der Gesamtverkehrsverein Schmallenberger Sauerland e.V..
Die Tätigkeitsbeschreibung lautet: Vermittlung von Wander- und Pauschalreisen und Unterkünften sowie sonstige gewerbliche Dienstleistungen.

Frage 2 Wie ist die Abgrenzung zwischen dem Sauerland-Tourismus e. V. und der Sauerland-Ferien-Service GmbH?

Beim Internet- und Buchungsservice findet künftig eine intensive Zusammenarbeit statt, wobei sich die Aufgaben wie folgt abgrenzen:
Ab dem 01.01.2017 wird die Aufgabe der Betriebspflege der im TOMAS—System online buchbaren Betriebe, die derzeit mit dem Sauerland-Tourismus e.V. unter Vertrag stehen, zur Sauerland-Ferien-Service GmbH überführt. Betriebe haben durch die Sauerland-Ferien-Service GmbH die Möglichkeit, Zimmerleistungen und Pauschalen zu verkaufen.
Der Sauerland-Tourismus e.V. wird TOMAS—Hauptmandant bleiben und – in Zusammenarbeit mit allen Mandanten im Sauerland – die technische Plattform weiterhin betreuen.

Frage 3 Welche Kostenersparnisse ergeben sich durch diese Neuorganisation für den HSK und für den Sauerland-Tourismus e. V.?

Für den Sauerland—Tourismus e.V. und damit den ihn tragenden Hochsauerlandkreis wird es keine Kostenersparnisse geben, da das derzeit für den Buchungsservice eingesetzte Personal neue Aufgaben innerhalb des breiten Aufgabenspektrums einer regionalen Tourismusorganisation übernehmen wird (Fortführung Sauerland-Gastgeberwerkstatt, Projektmanagement Innovationswerkstatt NRW etc.)

Frage 4 Ist abzusehen, ob ab dem 01.01.2017 der Zuschuss des HSK für den Sauerland—Tourismus e. V. sinkt? Wenn ja, um welchen Betrag?

Der Zuschuss des Hochsauerlandkreises wird in der bisherigen Höhe weiter benötigt, um das breite Aufgabenportfolio des Sauerland-Tourismus e.V. erledigen zu können.
Die Mitgliedsbeiträge des Sauerland—Tourismus e.V. wurden im übrigen seit der Vereinsgründung zum 01.01.2004 nicht angehoben.

Frage 5 Entstehen den Hotels und Pensionen etc. durch diese Veränderung Mehrkosten? Wenn ja, in welcher voraussichtlichen Größenordnung?

Der Betriebseintrag im TOMAS-System wird ab dem 01.01.2017 zur Sauerland-Ferienservice GmbH zu veränderten Konditionen übergehen.
Bisher bezahlte ein Betrieb jährlich 120 € plus einmalig 35 € für die Ersterfassung; hinzu kamen die fälligen Provisionen bei entsprechenden Buchungen über das System.
Ab 2017 wird eine Preisstaffelung nach Betten/Einheiten eingeführt (zum Beispiel Betriebe bis neun Betten / Ferienwohnungen bis zwei Einheiten zahlen dann 180 € jährlich
– siehe Preisliste unter www.sauerland-ferienservice.de/Kosten. Die Provisionskonditionen bleiben unverändert.“

Fazit:
Es wird mal wieder teurer. Der Sauerland-Tourismus gibt Aufgaben an eine GmbH ab, reduziert aber nicht sein Personal entsprechend. Und die Pensionen müssen höhere Beiträge als bisher für das Online-Buchungssystem zahlen…

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Kein TÜV für Windräder?

By adminRL at 11:46 pm on Tuesday, September 6, 2016

Wie viele Räder drehen sich im Sauerland? Die Kreisverwaltung wird es sicher wissen!

Doch ob und wann und wie oft die Windkraftanlagen vom TÜV oder einer vergleichbaren Einrichtung geprüft werden, kann der Hochsauerlandkreis nach eigenen Angaben leider nicht sagen. „Nicht bekannt“, heißt die Antwort auf folgende Anfrage von Stefan Rabe, dem stellvertretenden Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), vom 30.08.2016:

„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Windkraftanlagen in Hallenberg, Medebach und Winterberg

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir möchten Sie hiermit um Informationen zu den Windkraftanlagen in Hallenberg, Medebach und Winterberg bitten und fragen:
• Wann und wie oft wurden sie seit ihrer Inbetriebnahme vom TÜV oder einer ver-gleichbaren Einrichtung geprüft?
• Wann und in welchen Zeitabständen sollen die nächsten technischen Überprüfungen der Anlagen erfolgen?“

Aus dem Kreishaus Brilon kamen mit Datum vom 01.09.2016 diese Antwort und diese “Erklärung”:

„zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Nicht bekannt.

2. Nicht bekannt.

Für Windkraftanlagen sind keine gesetzlichen wiederkehrenden Prüfungen durch die Bauaufsichtsbehörden nach einer Sonderbauvorschrift vorgesehen.
Evtl. erforderliche Überprüfungen sind nach den Richtlinien für Windenergieanlagen DlBt durchzuführen und vom Betreiber zu veranlassen.“

Filed under: EnergiepolitikComments Off on Kein TÜV für Windräder?
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