Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Was sagte der HSK-Umweltausschuss zur Fällung eines etwa 200 Jahre alten Naturdenkmals?

By admin at 9:25 am on Sunday, July 3, 2022

Aus dem Protokoll der Sitzung des HSK-Umweltausschusses am 18.05.2022

Vielleicht erinnern Sie sich?
Die SBL hat ja schon mehrfach davon berichtet,
z.B. hier: http://sbl-fraktion.de/?p=10617 (mit weiteren Links),
dass eine etwa 200 Jahre alte vitale Eiche, die auf der Liste der Naturdenkmale stand, im März 2022 gefällt worden ist. Auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion stand das Thema dann auf der Tagesordnung des Umweltausschusses des HSK, der am 18.05.2022 tagte. Neben der SBL kritisierten auch andere Fraktionen in der Ausschusssitzung die Aktion, die zur Baumfällung führte.

Beschluss
Der Ausschuss beschloss nach der Debatte einstimmig (mit einer Enthaltung der FDP), dass künftig Bäume nur dann aus der Liste der Naturdenkmale “entlassen” (und erst dann gefällt) werden dürfen, wenn zuvor von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ein Gutachten erstellt wurde, das die Notwendigkeit bestätigt.. Freude und Erleichterung bei der SBL und auf der Zuhörertribüne! Denn die Umsetzung dieses Beschlusses würde einen hohen Schutz für die Bäume, die auf der Liste der Naturdenkmale stehen, bedeuten.
Aber …

Doch zunächst der Wortlaut der Sitzungsniederschrift:

„TOP 5 – Fällung eines Naturdenkmals bei Meschede-Enste;
hier: Antrag der SBL-Kreistagsfraktion vom 02.05.2022
– Drucksache 10/466 –

Herr Schulte-Huermann (SBL) trägt für den Antragsteller vor, dass im betreffenden Fall eine über 200 Jahre alte Eiche als Naturdenkmal entlassen und als Folge hieraus gefällt wurde, ohne den Baum einer ausreichenden fachlichen Überprüfung durch einen Baumgutachter zu unterziehen. Seitens des im Verfahren beteiligten Baumkontrolleurs des Hochsauerlandkreises seien keine Grabungen veranlasst worden noch sei die Notwendigkeit eines Zugversuches überhaupt geprüft worden. Von Frau Tillmann (Grüne) wird die fachliche Qualifikation der Baumkontrolleure in Frage gestellt und kritisiert, dass keine aktuellen Fotos des Baumes zwecks Dokumentation vorlägen.

Herr Dünnebacke (Verwaltung) trägt hierzu vor, dass die zuständigen Baumkontrolleure des Hochsauerlandkreises ca. 3.000 Baumkontrollen hinsichtlich Verkehrssicherheit und auch Pflegebedarf jährlich durchführen. Der Vorwurf, dass die Mitarbeiter nicht ausreichend qualifiziert seien, wird von ihm entschieden zurückgewiesen. Bei den Baumkontrolleuren handelt es sich um erfahrene Mitarbeiter, die in diesem Bereich bereits seit ca. 25 Jahren tätig sind. Sie werden jährlich geschult und diese Mitarbeiter seien fachlich kompetent. Der Baumkontrolleur entscheidet aufgrund der Feststellungen vor Ort. Bei eindeutigen Diagnosen zu Baumerkrankungen bzw. Feststellungen von Schäden sei sofortiges Handeln erforderlich. Dann wird, wie im konkreten Fall, auch nicht in jedem Fall ein externer Sachverständiger eingeschaltet. Dass in Zweifelsfällen über die Standsicherheit von Bäumen heute eher eine Entscheidung zum Entfernen eines Baumes getroffen wird, sei auch der aktuellen Rechtsprechung anzulasten, die in gerichtlichen Auseinandersetzungen über Schadensersatz bei umgestürzten Bäumen Entscheidungen zu Lasten der behördlicherseits eingesetzten Baumkontrolleuren getroffen hat.

Herr Noeke (CDU) verweist auf die guten Erfahrungen mit den Baumkontrolleuren des Hochsauerlandkreises bei den ihm gehörenden Bäumen. Er sei immer dankbar für die Hinweise der Baumkontrolleure gewesen und die Aussagen und Entscheidungen seien für ihn nachvollziehbar gewesen.

Herr Vollmer (Grüne) geht auf die verschiedenen Ausbildungsstufen der im Bereich der Baumkontrolle tätigen Mitarbeiter ein. Zum einen gibt es kundiges Baumpflegepersonal (z.B. Gärtner oder Forstwirte), die ihre Feststellungen an fachlich geschultes Personal weiterleiten, die Baumkontrolleure (Anwendung der VTA-Methode Visual Tree Assessment) sowie die zertifizierten Baumsachverständigen. Nach seinen Ausführungen sind die zertifizierten Baumsachverständigen vom Ausbildungsstand sowie von ihrer technischen Ausstattung (Röntgengeräte, Baumzugversuche u.ä.) am besten für ihre Tätigkeit ausgebildet bzw. ausgestattet. Die beim HSK tätigen Mitarbeiter gehören der 2. Gruppe der in diesem Bereich tätigen Personen an. Aus diesem Grunde sei es ratsam, in Zweifelsfällen, etwa bei Standsicherheitsfragen von Bäumen, zertifizierte Baumsachverständige zusätzlich einzuschalten.

Herr Dünnebacke (Verwaltung) trägt vor, dass im Laufe eines Jahres ca. drei bis fünf Bäume aufgrund ihres Zustandes die Naturdenkmaleigenschaft verlieren. Um zukünftig in Entlassfällen möglichst rechtsfehlerfrei zu arbeiten schlägt er vor, in diesen Fällen einen zertifizierten Baumsachverständigen zusätzlich zur fachlichen Expertise des Kreisbaumkontrolleurs einzuschalten. Dieser Vorschlag findet die Zustimmung des gesamten Ausschusses und daher wird der Beschlussvorschlag entsprechend erweitert.

Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Darüber hinaus wird seitens des Ausschusses dem Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen zu beschließen, in sog. Entlassfällen (Verlust der Naturdenkmaleigenschaft) jeweils zusätzlich zur fachlichen Expertise des Kreisbaumkontrolleurs einen zertifizierten Baumsachverständigen hinzuzuziehen.“

Aber …
Nur wenige Wochen später wichen Freude und Erleichterung über den Beschluss des Umweltausschusses abrupt einer herben Ernüchterung.

Warum?
Weil einigen Mitgliedern der CDU-Kreistagsfraktion dieser Beschluss offenbar ein Dorn im Auge war. Diese Abneigung blieb leider nicht ohne Folgen.

Welche Folgen?
Ganz einfach: Der CDU-Fraktionsvorsitzende hatte das Thema „Eiche bei Enste“ auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 10.06.2022 gebracht, wohl mit der Absicht, den Beschluss des Fachausschusses zu kippen. Der Kreistag entschied mit 26:23 Stimmen gegen den Natur- und Baumschutz. Unterstützung erhielt die CDU dabei nur von ihrem treuen Partner FDP. Das reichte leider für eine knappe Mehrheit.

Was sagt uns das?
Diese CDU ist leider für alle naturverbundenen Menschen als Koalitionspartner ungeeignet! Und traut nicht einmal ihren eigenen Mitgliedern im Fachausschuss…

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RWE will Lützerath weiterhin wegbaggern

By admin at 10:33 pm on Thursday, June 16, 2022

Der kleine Ort Lützerath am Niederrhein war in der letzten Sitzung des Kreistags im HSK am 10. Juni ein Thema. Das hing damit zusammen, dass der Finanzvorstand der RWE im Kreistag über die künftige Ausrichtung der RWE vortrug: „Wo steht die RWE AG und wie sieht die Zeitschiene des Ausstiegs aus fossilen Energieträgern aus?“. Immerhin hält der HSK etwa 5,9 Mio Aktien an der RWE und ist damit einer der größten Aktionäre.

Finanzvorstand Müller wies im Kreistag zwar darauf hin, dass „Growing Green“ (grünes Wachstum) das Schlagwort der Energiewirtschaft werde. Der Energiemarkt stehe vor einer Zeitenwende. „Klimaneutralität bis 2040“ – so laute eines der Ziele des weltweit agierenden Energieriesen. Bis 2030 soll der Ausstieg aus der Braunkohle erfolgen. Dies sei notwendig, um die Pariser Klimaziele zu erfüllen. Für die nächsten 10 Jahre seien etwa 30 Mrd Euro Netto-Investitionen für “Grünes Wachstum” vorgesehen. RWE sei “für die grüne Energiewelt bestens aufgestellt”.

Dazu passt aber nicht, dass der RWE-Konzern daran festhält, das Braunkohletagebau Garzweiler am Niederrhein zu erweitern. Auf Nachfrage der SBL und trotz des Hinweises auf die unternehmerische Verantwortung des Energieriesen bestätigte Herr Müller, dass der symbolträchtige Ort Lützerath weggbegaggert werden soll.
https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%BCtzerath#/media/Datei:Karte_Tagebau_Garzweiler_deutsch.png
Dabei geht es nicht nur um den kleinen Ort, sondern um eine gigantische Erweiterung dieses Braunkohlereviers, die zur Freisetzung von zusätzlich etwa 600 Mio Tonnen CO2 führen wird. Für die Übergangsphase bis zum Vollzug des Kohleausstiegs wäre diese Erweiterung nicht erforderlich, weil in den vorhandenen Braunkohlerevieren in NRW, in Sachsen-Anhalt und in Sachsen ausreichend Abbaumöglichkeiten zur Verfügung stehen. So entstehen Zweifel, ob es sich bei der RWE wirklich um “Growing Green” oder nur um „Green Washing“ handelt.

Auffällig bei diesem Thema war die Zurückhaltung einiger Parteien, die sich Hoffnung machen, der neuen Landesregierung in Düsseldorf anzugehören. Dafür scheint Voraussetzung zu sein, nicht den Erhalt von Lützerath zu fordern…
https://luetzerathlebt.info/

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Extreme Steigerung bei den Taxigebühren

By admin at 6:49 pm on Sunday, June 12, 2022

Von 2,10 Euro auf 2,60 Euro steigt der Standard-Kilometerpreis im Taxi, das hat der Kreistag am Freitag in Olsberg-Bigge beschlossen. Das bedeutet eine Erhöhung um 24%. Auch die anderen Taxipreise steigen deutlich, z.B. die Grundgebühr von 3,50 auf 4,30 Euro.
Damit fällt die Erhöhung sogar höher aus als vom Taxigewerbe beantragt.
Da es sich bei Taxis um einen Teil des öffentlichen Nahverkehrs (mit Beförderungspflicht!) handelt, müssen die Tarife vom Kreistag genehmigt werden.
Als Gründe für die Erhöhung wurden die Steigerung des Mindestlohns (auf 12 Euro pro Stunde ab 1. Oktober) und die gestiegenen Treibstoffkosten genannt.

Klar ist, dass eine Erhöhung erforderlich ist. Und die SBL hat sowohl im Wirtschaftsausschuss als auch im Kreistag erklärt, dass sie keineswegs jede Erhöhung ablehnt, auch weil die Anhebung des Mindestlohns wichtig und richtig ist und zu Mehrkosten führt.

Allerdings ist die Preissteigerung für die Taxis so drastisch, dass die Größenordnung näher begründet werden müsste. Dem Kreistag wurde jedoch keinerlei Kalkulation vorgelegt, über die Anteile der Personalkosten und der Treibstoffkosten an den Aufwendungen der Taxibetriebe, und über die tatsächlichen prozentualen Steigerungen dieser Preiskomponenten. Nur dann wäre das Ausmass der notwendigen Erhöhung transparent gewesen. Das hätte man angesichts der enormen Auswirkungen der Tarifanhebungen erwarten können. Hätten nicht auch z.B. 15% Preisanhebung ausgereicht? Diese Frage blieb unbeantwortet! Da in weiten Teilen des Kreisgebiets ein schlechtes Busangebot besteht und die RLG z.B. bei der Einhaltung der Anschlüsse der Linienbusse unzuverlässig ist, ist die Nutzung eines Taxis oft nicht freiwillig.

Die SBL hat im Kreistag gegen diese extreme Preissteigerung gestimmt, ebenso wir Grüne und Linke.

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Naturschutzgegner CDU

By admin at 10:16 am on Saturday, June 11, 2022

Als extremer Feind des Naturschutzes erwies sich die CDU-Kreistagsfraktion in der Sitzung des Kreistags am 10. Juni.
Es ging noch einmal um die alte wertvolle Eiche bei Meschede-Enste, die auf Wunsch der “Baumkontrolleure” der Kreisverwaltung und der Mescheder Stadtverwaltung gefällt worden war. Die Eiche stand zuvor auf der Liste der Naturdenkmale, wie nur etwa 100 weitere Bäume im gesamten Kreisgebiet. Wir hatten mehrfach darüber berichtet:
http://sbl-fraktion.de/?p=10482
http://sbl-fraktion.de/?p=10575
http://sbl-fraktion.de/?p=10591

In der Sitzung des Umweltausschusses am 18. Mai stand dieses Thema auf Antrag der SBL auf der Tagesordnung. Es bestand weitgehende Einigkeit, dass dieser wertvolle Baum nicht hätte gefällt werden dürfen. So unterblieb z.B. eine Untersuchung der Wurzeln, und es wurde nicht geprüft, ob – falls überhaupt irgendeine Gefährdung bestanden hätte – nicht eine Kürzung der Krone als “milderes Mittel” erfolgen konnte. Der Ausschuss beschloss einstimmig, dass künftig Naturdenkmale erst dann gefällt werden dürfen, wenn zuvor ein vereidigter Baumsachverständiger dies in einem Gutachten bestätigt hatte. Dafü stimmten auch alle im Ausschuss anwesenden Mitglieder der CDU-Fraktion.

Im Kreistag wurde auf Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU der Beschluss des Ausschusses gekippt. Damit stellte sich die CDU-Fraktion sogar gegen den Vorschlag ihres Landrats, der kein Problem darin sah, in den etwa 2 bis 3 relevanten Fällen pro Jahr einen Gutachter zu beauftragen.

Der Kreistag entschied mit 26:23 Stimmen gegen den Natur- und Baumschutz. Unterstützung erhielt die dabei CDU nur von ihrem treuen Partner FDP, aber das reichte leider für eine knappe Mehrheit.

Alle anderen Fraktionen äußerten sich sehr kritisch über das Vorgehen der CDU. Es wird Zeit, dass es im HSK andere Mehrheiten gibt. Und diese CDU ist für alle naturverbundenen Menschen als Koalitionspartner ungeeignet!

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RLG und Kreisjugendamt werden erheblich teurer

By admin at 4:34 pm on Tuesday, June 7, 2022

Am Freitag (10. Juni) tagt der Kreistag in der Schützenhalle in Olsberg-Bigge. Auf der Tagesordnung steht auch ein Bericht über die Ausführung des Kreishaushalts in den Monaten Januar bis Mai 2022.

Aus der Sitzungsdrucksache 10/486 vom 3. Juni nebst Anlage ergeben sich deutliche Mehrkosten für den Linienbusverkehr und für das Kreisjugendamt.
Beim Kreisjugendamt wird mit einer Unterdeckung von mehr als 2,3 Mio Euro gerechnet. Sei wird überwiegend durch eine nachträgliche Erhöhung der Jugendamtsumlage finanziert, die von den 9 kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt aufzubringen ist.

1,06 Mio Euro aus dem Kreishaushalt erhalten die RLG und die sonstigen Verkehrsträger für die Dieselpreisverteuerung. Davon sollen 600 TEuro an die RLG und 460 TEuro an die Westfalenbus gezahlt werden. Hinzu kommt ein Betrag in noch unbekannter Höhe für die Verkehrsleistungen im Raum Neheim/Ense/Werl.
Mit dieser Zahlung erhöht sich übrigens die Mehrbelastung des HSK gegenüber dem weiteren Mitgesellschafter Kreis Soest weiter. Pro Einwohner zahlt der HSK etwa 55% mehr in diese gemeinsame Gesellschaft als der Nachbarkreis, obwohl dort vielfach wesentlich günstigere Fahrpreise gelten.

Als “Bußgeldeinnahmen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten” werden nun 5,4 statt 3,9 Mio Euro erwartet.
Bei der “Allgemeinen Sozialhilfe” werden dagegen Entlastungen von 2,4 Mio Euro erwartet, davon 1,4 Mio Euro für die “Kosten der Unterkunft” von Grundsicherungsempfängern. In einem weiteren Bereich des Sozialleistungen sollen nun mehr als 2 Mio Euro eingespart werden: Für “Hilfen zur Pflege” und “Zuschüsse an Pflegeeinrichtungen”.

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HSK setzt Fahrradgesetz noch nicht um

By admin at 11:24 pm on Tuesday, May 31, 2022

Für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Struktur am 30.05.2022 hatte die SBL-Fraktion einen “Bericht über die bereits absehbaren Auswirkungen des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes NRW auf die Verkehrs- und Mobilitätsplanungen im Kreisgebiet” beantragt.

Denn zum 01.01.2022 ist in NRW das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG) in Kraft getreten. Es beruht nicht auf einer Initiative der Landesregierung, sondern auf der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“. Der ADFC NRW hatte zusammen mit weiteren Bündnispartnern wie der RADKOMM, BUND, NABU und VCD im Rahmen dieser erfolgreichen Volksinitiative fast 207.000 Unterschriften gesammelt. Eines der Ziele: der Radverkehrsanteil in NRW soll von aktuell unter 10 Prozent bis 2025 auf mindestens 25 Prozent steigen.

Von Experten wird der Inhalt das FaNaG allerdings als unzureichend bewertet. So sieht es der Vorsitzende des ADFC NRW: „Keiner der vielen konkreten Vorschläge, die wir gemacht haben, um aus dem Gesetzentwurf ein wirklich gutes Fahrradgesetz zu machen, ist in diesem mutlosen Gesetzentwurf aufgenommen worden. Er ist der Beweis dafür, dass Veränderungen hin zur Verkehrswende und mehr Klimaschutz nicht am Engagement der Bürgerinnen und Bürger scheitern, sondern am fehlenden politischen Willen.“

Trotz dieser gravierenden Bedenken enthält das FaNaG einige Vorgaben für kommunale Planungen, die geringe Fortschritte bringen können und umgesetzt werden müssen. Dies ist übrigens unabhängig vom dem für das Kreisgebiet geplanten Nahmobilitätskonzept und bereits vor der Beschlussfassung über dieses Konzept erforderlich. Es geht hierbei z.B. um
• Radverkehrsnetze in den Gemeinden,
• die Aufgabe des Kreises „ein untereinander und mit den weiteren Baulastträgern abgestimmtes zusammenhängendes Radverkehrsnetz“ als „überörtliches Radverkehrsnetz“ zu schaffen,
• die Zustandserfassung von Radverkehrsnetzen und
• „sichere Radverkehrs- und Fußverkehrsführung bei Baumaßnahmen“.
Die Kreisverwaltung soll im Ausschuss über für das Kreisgebiet wesentliche Inhalte des FaNaG und die bisher eingeleiteten sowie die geplanten Schritte zur Umsetzung berichten.

Leider fand dieser Bericht im Ausschuss nicht statt. Stattdessen erklärte die Kreisverwaltung zum weiteren Vorgehen, zunächst solle die Fahrrad- und Nahmobilitätskonzeption des Hochsauerlandkreises weiter bearbeitet werden. Deren Ergebnisse würden voraussichtlich zum Ende des Jahres 2022 vorliegen und dann dem Ausschuss präsentiert. Ziel des Nahmobilitätskonzeptes sei es, einen Maßnahmenkatalog mit Umsetzungsschritten zu erstellen.

Das reicht aber nicht aus. Denn bereits bei den in diesem Jahr laufenden Straßenbaumaßnahmen muss selbstverständlich die „sichere Radverkehrs- und Fußverkehrsführung” mehr als bisher beachtet werden. Und auch die Zustandserfassung der Radwege muss jetzt schon erfolgen.

Zudem hat sich gezeigt, dass das von der Kreisverwaltung mit dem Fahrradkonzept beauftragte Planungsbüro sehr eng ausgerichtet ist. Es kümmert sich vor allem um Radwege. Diese sind sicherlich ein wesentlicher Bestandteil der Fahrradmobilität. Aber es gibt noch viele weitere wichtige Elemente, z.B. sichere Abstellanlagen, Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln, Sicherheit an Kreuzungen, Trennung von Fußgängern und Radfahrer auf viel genutzten Wegen und die Sicherung der seitlichen Abstände, z.B. durch das Verbot des Überholens von Radfahrern auf schmalen Straßen. Derartige Schilder gibt es in anderen Regionen längst.

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Seit 2020 in der StVO: Zeichen 277.1, mit dem das Überholen von einspurigen Fahrzeugen verboten wird

Der Radverkehrsbeauftragte des HSK ist erst ein Vierteljahr im Amt und muss sich noch einarbeiten. Die Kreisverwaltung sollte sich jedoch in den schon länger bestehenden Ämtern für Straßen und Verkehr mehr an den Bedürfnissen des Radverkehrs orientieren.

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Fällung von Naturdenkmalen nur noch nach Gutachten

By admin at 10:46 pm on Wednesday, May 18, 2022

Wir hatten hier schon mehrfach darüber berichtet, dass eine etwa 200 Jahre alte prächtige Eiche, die auf der Liste der Naturdenkmale stand, im März 2022 gefällt wurde. Nachzulesen: hier und hier. Auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion stand das Thema heute auf der Tagesordnung des Umweltausschusses des HSK. Mehrere Bürgerinnen und Bürger hatten uns bei den Vorbereitungen inhaltlich unterstützt.

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Kritisiert wurde von unserer Fraktion u.a. folgende Abläufe, die sich in Zukunft nicht wiederholen sollten:
1. Es lagen keine baumfachlich belastbaren Gründe vor, welche als Grundlage für die Aufhebung des Schutzstatus dieser Eiche geeignet waren. Dies hat ein Baumsachverständiger, der den Baum besichtigt hat, bestätigt. Alleinig der Hinweis auf einen Pilzbefall reicht nicht aus. Auch andere Bäume mit dem Schutzstatus Naturdenkmal sind hohl und von einer holzzersetzenden Pilzart befallen, ähnlich wie der Riesenporling (Meripilus giganteus) oder der Klapperschwamm (Grifola frondosa). Dies allein ist kein Grund zur Aufhebung des Schutzstatus, wenn nicht weitere konkrete Gefährdungstatbestände nachweisbar vorliegen.
2. Es dauert mehrere Jahrzehnte , bis der Pilzbefall eines Wurzelsystems zum Stadium der nicht mehr gegebenen Standfestigkeit führt. Im zeitlichen Vorlauf dieses finalen Stadiums verschlechtert sich das Kronenbild drastisch. Es steht einer/m Sachverständigen also ein äußeres Merkmal zur Verfügung, um Handlungsbedarf, beispielsweise eine Kroneneinkürzung, zu erkennen. Ein derart schlechtes Kronenbild lag bei der gefällten Eiche nicht vor. Insbesondere ist die dem Naturschutzbeirat in der Anlage zur Drucksache 10/168 mitgeteilte „absterbende Oberkrone“ nicht feststellbar.
3. Sofern eine erhebliche, pilzbedingte Schädigung des Wurzelkörpers der Eiche (mittels Aufgrabungen oder Absaugen) festgestellt und fotografisch dokumentiert worden wäre, hätte man aus Sachverständigensicht eine Kroneneinkürzung vornehmen lassen sollen, als Akt der Wahl des milderen Mittels (Pflicht zur Prüfung möglicher Alternativen). Nach unserem Kenntnisstand wurde eine derartige Untersuchung gar nicht durchgeführt, sondern ohne Nachweisführung über die Entlassung aus dem Schutzstatus entschieden.
4. Insbesondere unterblieb das erforderliche Freilegen von Wurzeln, um deren tatsächlichen Status feststellen zu können.
5. Bei den Sachbearbeitern der Kreis- und der Stadtverwaltung handelt es sich nicht um einen Gutachter bzw. Sachverständige, sondern um Baumkontrolleure. Gutachter haben außer einen noch auch umfassenderen Ausbildung vor allem auch bessere technische Möglichkeiten, z.B. für Ultraschall und Bohrungen.

Auch aus anderen Fraktionen gab es Kritik an der Aktion, die zur Baumfällung führte.

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Der Ausschuss beschloss dann einstimmig (mit einer Enthaltung der FDP), dass künftig Bäume nur dann aus der Liste der Naturdenkmale “entlassen” (und erst dann gefällt) werden dürfen, wenn zuvor von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ein Gutachten erstellt wurde, das die Notwendigkeit bestätigt. Dies bedeutet einen hohen Schutz für die Bäume, die auf der Liste der Naturdenkmale stehen. Damit bleibt die wertvolle Eiche leider verloren, aber zumindest wurde das Ziel erreicht, dass sich ein derartiges Ereignis nicht so leicht wiederholen kann.

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Im HSK kein zusätzliches Bußgeld neben Tätigkeitsverbot

By admin at 1:14 pm on Friday, May 13, 2022

In Anschreiben an ungeimpfte Mitarbeiter*innen von medizinischen Einrichtungen hatte das Kreisgesundheitsamt des HSK außer dem gesetzlichen Tätigkeitsverbot außerdem die Verhängung eines Bußgeldes bis zu 2.500 Euro angedroht. Dies sollte unabhängig von der Einhaltung des Tätigkeitsverbots anfallen, nur wegen der Nichtvorlage des Impfnachweises. Die SBL-Kreistagsfraktion hatte deswegen beim Landrat nachgefragt, ob diese “Doppel-Bestrafung” angemessen sei: Verlust des Arbeitsplatzes und Bußgeld.

Nun ging die Antwort des Landrats ein:

“Zum 16.03.2022 ist in der Bundesrepublik Deutschland die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang haben die betroffenen Einrichtungen dem Gesundheitsamt alle Mitarbeiter zu melden, die weder über einen vollständigen Impfschutz, einen Genesenennachweis noch über ein ärztliches Attest über das Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation verfügen. Das Gesundheitsamt hat dann im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens über ein individuelles Betretungs- oder Tätigkeitsverbot zu entscheiden.

Im ersten Verfahrensschritt hat das Gesundheitsamt die Betroffenen nach § 203 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz aufzufordern, ihm gegenüber die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Die diesbezüglichen Aufforderungsschreiben enthalten den allgemeinen rechtlichen Hinweis, dass ein Verstoß gegen die Vorlagepflicht mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Zwecks einheitlicher Vorgehensweise in Nordrhein-Westfalen wurde der Text des Aufforderungsschreibens vom Landesgesundheitsministerium per Erlass vorgegeben, auch wenn die Entscheidung über die tatsächliche Anwendung in die Zuständigkeit des jeweiligen Gesundheitsamtes fällt.

Im Rahmen der Ausübung seines Entschließungsermessens hat der Hochsauerlandkreis nicht die Absicht, von dieser grundsätzlich eingeräumten rechtlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen.”

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SBL-Fraktion beantragt, den Naturschutzpreisträgers Norbert Panek als Sachverständigen in den Umweltausschuss einzuladen

By admin at 10:40 pm on Monday, May 9, 2022

Monokulturen, Waldböden
Spätestens seit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 lassen sich auch für unsere Region die verheerenden Auswirkungen des Klimawandels nicht mehr leugnen. Aus kleinen Bächen und Flüssen wurden durch den Starkregen in kürzester Zeit reißende Flüsse mit zerstörerischer Gewalt. Greenpeace und etliche andere Umweltverbände gehen davon aus, dass die fehlende Schutzfunktion der Mittelgebirgswälder zu diesem Desaster beigetragen hat. Denn Monokulturen und die starke Bewirtschaftung der Wälder bewirkten eine Verdichtung der Waldböden und verringerten somit dessen Fähigkeit, Wasser zu speichern.

Hier im Sauerland
Wie wir allerorten im Sauerland sehen können, kommen auch in unseren von Stürmen geschädigten Wäldern vermehrt schwere Forstmaschinen zum Einsatz. Die brachialen Geräte verdichten die Böden bekanntlich sehr stark. Dadurch können sich die für Waldböden und eine gesunde Natur so wichtigen Pilze und Bakterien nur schlecht entwickeln. Das beeinträchtigt wiederum das Baumwachstum und führt letztendlich, neben diversen anderen schädlichen Auswirkungen, wieder zu der bereits oben erwähnten reduzierten Wasserspeicherfähigkeit der Waldböden.

Antrag der Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL)
Um die Art und Weise der Waldbewirtschaftung im Sauerland besser beurteilen zu können beantragte die SBL-Fraktion am 29.04.2022, den Waldschützer Norbert Panek als Referenten in den Umweltausschuss einzuladen. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten tagt voraussichtlich am 18.05.2022.
Herr Panek möchte bitte darstellen:
Wie sich kurz- und langfristig eine nicht naturschonende und wenig sachgemäße Waldbewirtschaftung (mit Harvestern und anderem schweren Gerät) in unseren Wäldern und unseren Waldböden auswirken wird,
wie sich diese Form der Waldbewirtschaftung bei Extremwetter-Ereignissen auswirken kann,
wie elementar wichtig ein natürlich gewachsener und gesunder Lebensraum Wald für Mensch, Tier und Umwelt jetzt und in Zukunft ist.

PS: Die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten ist öffentlich.

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Kreisverwaltung soll im Umweltausschuss über Fällung der bisher als Naturdenkmal ausgewiesenen Eiche bei Meschede-Enste berichten

By admin at 10:37 am on Thursday, May 5, 2022

Die SBL-Kreistagsfraktion hat am 02.05.2022 folgenden Antrag für die Tagesordnung dernächsten Sitzung des umweltausschusses des HSK gestellt. Geplant ist die Sitzung für Mittwoch 18.05.2022.

“Antrag gemäß § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (geplant für den 18.05.2022)
Thema: Fällung eines Naturdenkmals bei Meschede-Enste

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beantragt unsere Fraktion folgenden Tagesordnungspunkt:

• Fällung einer als Naturdenkmal ausgewiesenen rund 200 Jahre alten Eiche bei Meschede-Enste

Wir bitten um eine detaillierte Darstellung, was aus Sicht des Hochsauerlandkreises die Fällung der ND-Eiche bei Meschede-Enste unumgänglich gemacht hat. Des Weiteren bitten wir, die Dokumentation über den Zustand des Baumes und die Ergebnisse der Kontrollen für den Zeitraum der letzten 15 Jahre vorzustellen und zu erläutern und ob und wie die Baumkontrolleure die Baumwurzeln auf den Befall mit dem Riesenporling kontrolliert haben, z.B. durch Entnahme von Wurzelproben. Fraglich erscheint uns auch der Zeitpunkt der Fällung, da ja bekanntlich ab 1. März ein bundesweites Fällverbot für Bäume außerhalb des Waldes gilt. Wir bitten, auch auf diesen Punkt einzugehen.

Begründung und Erläuterung:

Nachdem sich unsere Fraktion bezüglich der im März 2022 gefällten Eiche mit zwei Anfragen (vom 18.03.2022 und vom 08.04.2022) an Ihre Behörde gewandt hatte, antwortete die Untere Naturschutzbehörde, zwei Baumkontrolleure (jeweils einer vom Hochsauerlandkreis und einer von der Stadt Meschede) hätten bei der Eiche einen „aggressiven Wurzelpilzbefall“ festgestellt. Ein externer Baumsachverständiger sei nicht hinzugezogen worden. Uns liegen aber Aussagen mehrerer Experten vor, die den Baum nach der Fällung besichtigt haben und nach denen dieser sehr imposante und wertvolle Baum nicht gefällt werden musste.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos, SBL-Fraktionssprecher”

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Unnötig teure Finanzierung von Kita-Neubauten

By admin at 2:07 pm on Tuesday, May 3, 2022

Schon mehrfach hatten wir über das Problem berichtet, das dadurch entsteht, dass in den letzten Jahren freie Träger von Kindergärten bei Neubauten auf die Zuschüsse des Landes verzichten. Das Land fördert neue Kita-Plätze mit 33.000 Euro Zuschuss je Platz. Wenn bei einem Neubau auf diese Landesförderung verzichtet wird, dann belastet dies letztlich die kommunalen Finanzen. Und andere Regionen freuen sich über das viele Geld vom Land.

Begonnen hatte diese Entwicklung im HSK vor 6 Jahren in Brilon. Dort wurde eine 6-gruppige Kita neu errichtet. Zwischen dem Träger und der CDU gibt es enge personelle Verflechtungen…

Und der Träger baute diese neue Kita nicht selbst, sondern eine andere Tochtergesellschaft aus demselben Verband/Konzern. Nach dem Bau mietete der Träger das Gebäude vom Investor an, und zahlt dafür Miete. Diese Miete wird aber letztlich nicht vom Träger selbst getragen, sondern er erhält sie erstattet, zu einem kleineren Teil vom Land, zum überwiegenden Teil von Kreis und Stadt. Und damit sich das auch richtig „lohnt“, übernimmt der Kreis eine Mietgarantie für 20 Jahre, das entspricht der Frist für die Zweckbindung. Also selbst dann, wenn die Kita innerhalb dieses Zeitraums ihren Betrieb ganz oder teilweise einstellen würde, würde die volle Miete fließen, dann aber komplett aus kommunalen Mitteln finanziert.

Dieses Modell ist für die Träger attraktiv, denn sie erhalten mehr Geld als durch die Förderung des Landes, und vor allem für 20 Jahre gesichert. Aber warum lässt sich der Kreis auf eine für ihn so ungünstige Lösung ein?
Das versucht die SBL seit der Hauhaltsberatung des Kreistags im Dezember 2021 aufzuklären. Bisher kamen aus dem Kreishaus aber nur Antworten, die nicht weiterhalfen. Es wurde der falsche Eindruck erweckt, als ob dies „Investorenmodell“ auch für den Kreis finanziell günstiger wäre.

Nach den Beratungen im Kreisjugendhilfeausschuss am 01.03. und im Kreistag am 01.04. reichten nun die Kreistagsmitglieder Reinhard Loos (SBL) und Dietmar Schwalm (Die Linke; er ist auch stimmberechtigtes Mitglied des Kreisjugendhilfeaussschusses) gemeinsam eine schriftliche Anfrage an den Landrat ein.

Deren Inhalt dokumentieren wir im Folgenden:

„Sehr geehrter Herr Landrat!

Erst am 24.03.2022 hat die Kreisverwaltung die Drucksache 10/397-2. Erg erstellt, in der auf Fragen der SBL-Kreistagsfraktion eingegangen werden sollte, die in der Sitzung des KJHA am 01.03.2022 offen geblieben sind. Doch auch damit sind immer noch wesentliche Fragen im Zusammenhang mit dem in den letzten 5 Jahren neu eingeführten Investorenmodell offen geblieben, die wir hiermit stellen.

1. Sogar aus den von der Kreisverwaltung vorgelegten Zahlen ergibt sich, dass vom Land NRW für eine 4-gruppige Kita, die nach dem Investorenmodell errichtet wurde, jährlich ca. 28.637 Euro Mietkostenzuschuss geleistet werden (45,58% von 62.808 Euro). In 20 Jahren Zweckbindungsdauer sind dies insgesamt 572.740 Euro. Demgegenüber zahlt das Land beim Eigentümermodell (ebenfalls nach den Angaben der Kreisverwaltung) einen Förderbetrag von 2,138 Mio Euro. Dies bedeutet ein Minus an Landesmitteln von 1,566 Mio Euro beim Investorenmodell. Bei einer 6-gruppigen Kita beträgt diese Differenz sogar 2,348 Mio Euro, je Kita.
Es gibt also durch das Investorenmodell einen sehr großen Nachteil bei der Höhe der Landesmittel.
-> Warum wird diese Differenz in den Sitzungsdrucksachen nicht klar benannt?

2. Dieses enorme Minus an Landesmitteln muss vom Kreis und/oder von den Gemeinden und/oder von den Trägern und/oder von den Eltern ausgeglichen werden.
Aus der von der Kreisverwaltung in der Sitzung des KJHA am 01.03.2022 vorgestellten Präsentation ergibt sich, dass die Kreisverwaltung davon ausgeht, 16,4 % der Mietkosten würden durch die Elternbeiträge abgedeckt (s. Folie „Finanzierungsanteile nach dem Kinderbildungsgesetz ab 01.08.2020 für freie Träger“). Diese Rechnung funktioniert aber nur dann, wenn die Elternbeiträge für die im Investorenmodell errichteten Kitas steigen würden. Denn das Investorenmodell löst Mietaufwendungen aus, anders als es beim Eigentümermodell der Fall ist, wo die Investition in das Gebäude im Wesentlichen durch Fördermittel abgedeckt ist. Durch die Miete erhöhen sich die laufenden Betriebsausgaben gegenüber dem Eigentümermodell. Die Elternbeiträge wachsen aber nur dann mit den steigenden Betriebsausgaben, wenn diese Beiträge deswegen über das bisherige Niveau erhöht werden, sonst tragen sie nichts zu den steigenden Betriebsausgaben bei. Die erforderliche Erhöhung würde etwa 30 Euro je Monat und je Kita-Platz im Investorenmodell betragen.
Daher noch einmal die (in der Kreistagssitzung nicht beantwortete) Frage:
-> Beabsichtigt der Landrat, die Elternbeiträge für das oder wegen des Investorenmodells zu erhöhen?
-> Falls diese Absicht nicht besteht: Wann werden die Berechnungen über die durch den Kita-Bau entstehenden für die Belastungen berichtigt?
-> Wenn eine Erhöhung der Elternbeiträge geplant ist: Um welche Beträge sollen die Beiträge in den einzelnen Einkommensstufen erhöht werden?
-> Wie sehen die Planungen des Landrats und des Kreisjugendamts für die weitere Entwicklung der Elternbeiträge aus? Bis wann (welches Jahr) sollen die Elternbeiträge konstant gehalten werden?

3. Die SBL hatte ihre Fragen nicht nur auf die Mehrbelastung der Kreisfinanzen, sondern auf die Belastungen aller kommunalen Kassen bezogen, also von Kreis und Gemeinden. Faktisch werden in vielen Gemeinden Trägeranteile von den Gemeinden übernommen, so dass die zusätzlichen Mietaufwendungen auch die Gemeinden treffen.
-> Warum ignoriert die Kreisverwaltung bisher diese Realität?
-> Wann werden die Berechnungen entsprechend korrigiert?

4. Sogar aus den von der Kreisverwaltung vorgelegten Daten ergibt sich ein erheblicher Verlust an Landesmitteln durch das Investorenmodell gegenüber dem Eigentümermodell (s. Frage 1).
-> Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, die daraus entstehenden erheblichen Mehrbelastungen für die kommunalen Kassen transparent auszuweisen und politische Gründe für die trotzdem erfolgende Bevorzugung des Investorenmodells transparent darzustellen?“

Wir hoffen, dass nun endlich die erforderliche Transparenz hergestellt wird, und werden weiter berichten!

Filed under: Familien- und Kinderpolitik,Kommunale FinanzenComments Off on Unnötig teure Finanzierung von Kita-Neubauten

„Mein Freund der Baum ist tot“ – Fortsetzung

By admin at 11:46 pm on Thursday, April 28, 2022

Die geschützte Eiche bei Meschede-Enste ist (angeblich) unrettbar krank gewesen. So jedenfalls sieht es (angeblich) der Hochsauerlandkreis.
Hier die Antwort der Kreisverwaltung datiert (auf den 26.04.2022) auf die zweite Anfrage der SBL-Fraktion (vom 08.04.2022) zur Fällung der ca. 200 Jahre alten Eiche bei Enste im Wortlaut:

„Ihre Anfrage gem. Par. 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Fällung einer alten Eiche in Meschede-Enste

Sehr geehrter Herr Wendland,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1
Wurde die vermutlich über 200 Jahre alte Stieleiche von einem unabhängigen Baumsachverständigen begutachtet? Wenn ja‚ von wem und wenn?
und
Frage 2
Oder wurde der Wurzelpilzbefall ausschließlich von einem zuständigen Mitarbeiter Ihrer Behörde attestiert? Welche fachlichen Qualifikationen hat dieser Mitarbeiter?
Der Wurzelpilz wurde vom Baumkontrolleur des HSK und dem Baumkontrolleur der Stadt Meschede attestiert. Beide Baumkontrolleure sind zertifiziert, werden jährlich weitergebildet, üben diese Tätigkeit seit vielen Jahren aus und besitzen aufgrund dieser längjährigen Tätigkeit genügend Erfahrungen und Kenntnisse. Zudem besitzt mein Baumkontrolleur ein abgeschlossenes forstwirtschaftliches Studium. Ein externer Baumsachverständiger wurde nicht eingeschaltet.

Frage 3
Falls der Baum lediglich von Ihrem Mitarbeiter für nicht mehr rettbar erklärt worden ist, warum haben Sie nicht zusätzlich einen unabhängigen Baumsachverständigen zu Rate gezogen?
Aufgrund des massiven und fortgeschrittenen Befalls durch diesen aggressiven Wurzelpilz wurden die zusätzlichen Kosten für eine Begutachtung durch einen Baumsachverständigen nicht für gerechtfertigt gehalten.

Frage 4
Um welche Pilzart handelte es sich hier?
Es handelt sich um den Riesenporling.

Frage 5
Welche Arten von Fäule durch Pilzbefall wurden an dieser Eiche festgestellt (z.B. Braunfäule oder Weißfäule), und in welchen Regionen des Baumes?
und
Frage 6
Wie genau äußert sich ein „aggressiver Wurzelpilzbefall“ bei einer kerngesund wirkenden Eiche? Das Auftreten der Pilzfruchtkörper ist ein Zeichen für eine bereits vorliegende intensive Weißfäule mit zerstörten Wurzeln. Zunächst werden tiefer gelegenen Wurzeln befallen und zersetzt. Im weiteren Verlauf setzt sich der Befall bis zu den oberflächennahen Wurzeln fort und zersetzt dort zuerst nur die Unterseite. Die im vorliegenden Fall aufgetretenen Vitalitätseinbußen durch vermehrte Totholzbildung zeigte eine weit fortgeschrittene Wurzelzersetzung an. Bis dahin konnten noch die intakten Wurzelbereiche die Krone ausreichend versorgen. Die einjährigen Pilzfruchtkörper erscheinen nicht in jedem Jahr und nicht schon bei beginnendem Befall, sondern erst in einem späteren Stadium.

Frage 7
Woran kann man (ggf. auch als Laie) diese Krankheit erkennen?
Als Laie kann man den Pilz über den Pilzfruchtkörper erkennen, indem dieser mit Hilfe ein- schlägiger Literatur bestimmt wird.

Frage 8
Welche Möglichkeiten hätte es gegeben, etwas gegen den „aggressiven Wurzelpilzbefall” zu unternehmen?
Möglichkeiten zur Verhinderung eines Befalls oder zu einer Bekämpfung dieses Pilzes am lebenden Baum gibt es leider nicht.”

Über unsere erste Anfrage hatten wir hier berichtet:
a) http://sbl-fraktion.de/?p=10482
b) http://sbl-fraktion.de/?p=10524
c) http://sbl-fraktion.de/?p=10552
Wir werden an dem Thema dran bleiben, da uns mehrere Sachverständige bestätigt haben, dass die alte Eiche gesund war!

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Außer Tätigkeitsverbot noch Bußgeld?

By admin at 8:29 am on Tuesday, April 26, 2022

Seit 15.03.2022 gilt in medizinischen Einrichtungen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Alle Mitarbeiter*innen in solchen Einrichtungen mussten ihren Arbeitgebern bis zu diesem Datum einen Impfnachweis gegen Covid-19 oder einen Genesenennachweis vorlegen. Falls dies nicht erfolgt ist, musste der Arbeitgeber diese Mitarbeiter*innen bis zum 31.03.2022 an das Kreisgesundheitsamt melden. Das Kreisgesundheitsamt kann dann ein Tätigkeitsverbot gegen diese Mitarbeiter*innen aussprechen; darüber entscheidet alleine das Amt.

Betroffene legten nun Briefe vor, die sie vom Kreisgesundheitsamt erhalten haben. Darin wird ihnen neben dem Tätigkeitsverbot ein Bußgeld angedroht, wenn sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Diese Androhung erfolgte unabhängig von der Einhaltung eines Tätigkeitsverbots.

Die SBL-Kreistagsfraktion hat am 22.04.2022 folgende Anfrage beim Landrat eingereicht:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
in aktuellen Schreiben des Kreisgesundheitsamtes an ungeimpfte Mitarbeiter*innen von medizinischen Einrichtungen wird diesen – neben dem sich aus der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG ergebenden Betretungsverbot für die Räume ihres Arbeitgebers – außerdem ein Bußgeld von 2.500 Euro angedroht, wenn sie keinen Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen. Dies entsteht unabhängig von der Einhaltung des Tätigkeitsverbots.
1. Wie rechtfertigt der Landrat diese zusätzliche „Strafe“ neben dem Tätigkeitsverbot (das das Kreisgesundheitsamt im Rahmen seines Ermessensspielraums verhängen kann), und was soll damit bezweckt werden?
Warum reicht das Tätigkeitsverbot nicht aus?
2. Wie ist es mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar, dann nicht mehr in medizinischen Einrichtungen tätige Mitarbeiter*innen zusätzlich noch mit einem Bußgeld zu belegen?
3. Wie viele Bußgelder wurden in solchen Fällen bereits verhängt und/oder angekündigt?”

Filed under: GesundheitspolitikComments Off on Außer Tätigkeitsverbot noch Bußgeld?

„Mein Freund der Baum ist tot“

By admin at 10:26 pm on Friday, April 15, 2022

Eine Woche ist es schon wieder her, dass die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) die Anfrage Nr. II zum Thema „alte Eiche“ an den Landrat gestellt hat.

Warum die Anfrage?
Weil es den bis dato als Naturdenkmal ausgewiesenen stattlichen Baum nicht mehr gibt. Bis vor kurzem säumte er bildschön und offensichtlich kerngesund und zur Freude der Spaziergänger*innen einen schmalen Weg in der Nähe des Industriegebiets von Meschede-Enste. Im März 2022 wurde die Eiche sang- und klanglos gefällt.

Weshalb die Fällung?
Danach hatte sich die SBL mit Schreiben vom 18.03.2022 bei der HSK-Kreisverwaltung erkundigt.
Hier die zwei kürzlich von der Fraktion veröffentlichten Beiträge a) zur Anfrage, b) zur Antwort:
a) http://sbl-fraktion.de/?p=10482
b) http://sbl-fraktion.de/?p=10524

Fortsetzung
Sowohl die Anfrage als auch die Antwort sind bei mehreren an Umwelt- und Naturschutz interessierten Bürgerinnen und Bürgern auf lebhaftes Interesse gestoßen.

Verwunderung
Die Überbleibsel des im März gefällten Naturdenkmals (ND) wurden von einigen Bürger*innen in Augenschein genommen, fotografiert und vermessen. Etliche Fotos der 1994 in die Liste der Naturdenkmale aufgenommenen Stileiche sind der SBL-Fraktion zur Verfügung gestellt worden. So gesund und vital, wie der Baum im lebenden Zustand offensichtlich war, so gesund und stabil sehen auch seine Überreste aus. Umso überraschender erscheint daher die Aussage der Unteren Naturschutzbehörde: „Die Eiche wurde von einem aggressiven Wurzelpilz befallen“.

Anfrage II
Nicht zuletzt im Namen der interessierten Bürger*innen bat die SBL-Fraktion am 08.04.2022 die HSK-Kreisverwaltung um Antwort auf diese Fragen:

1. Wurde die vermutlich über 200 Jahre alte Stileiche von einem unabhängigen Baumsachverständigen begutachtet? Wenn ja, von wem und wann?

2. Oder wurde der Wurzelpilzbefall ausschließlich von einem zuständigen Mitarbeiter Ihrer Behörde attestiert? Welche fachlichen Qualifikationen hat dieser Mitarbeiter?

3. Falls der Baum lediglich von Ihrem Mitarbeiter für nicht mehr rettbar erklärt worden ist, warum haben Sie nicht zusätzlich einen unabhängigen Baumsachverständigen zu Rate gezogen?

4. Um welche Pilzart handelte es sich hier?

5. Welche Arten von Fäule durch Pilzbefall wurden an dieser Eiche festgestellt (z.B. Braunfäule oder Weißfäule), und in welchen Regionen des Baumes?

6. Wie genau äußert sich ein „aggressiver Wurzelpilzbefall“ bei einer kerngesund wirkenden Eiche?

7. Woran kann man (ggf. auch als Laie) diese Krankheit erkennen?

8. Welche Möglichkeiten hätte es gegeben, rechtzeitig etwas gegen den „aggressiven Wurzelpilzbefall“ zu unternehmen?

Fortsetzung folgt.

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Radfahr- und Nahmobilitätskonzept des HSK in Vorbereitung

By admin at 1:00 pm on Saturday, April 9, 2022

Im Juni 2021 hat der Kreistag beeschlossen, dass für den HSK ein Nahmobilitäts- und Radverkehrskonzept erstellt werden soll. Damit wurde nun ein Büro aus Kassel beauftragt, für mehr als 150 TEuro (statt – wie von der SBL beantragt – es mit eigenen Mitarbeiter*innen und Verbandsvertreter*innen zu erstellen). Die Arbeiten begannen im Februar 2022.

Auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion wurde nun im Wirtschafts- und Strukturausschuss über den aktuellen Stand berichtet.

Dabei war auch zu erfahren, dass eine “Lenkungsgruppe” eingerichtet wurde, der bisher 14 Verwaltungsbeamte (oder in ähnlichen Funktionen tätige Personen) und ein Vertreter des ADFC angehören. Er wird nun um einen weiteren Verbandsvertreter erweitert: auch der VCD kann ein Mitglied entsenden. Ziel ist die Fertigstellung der Fahrrad- und Nahmobilitätskonzeption bis zum Jahresende.

Im ersten Arbeitspaket soll eine Bestandsanalyse erfolgen:
– Erhebung von Grundlagedaten, Sichtung vorhandene Radnetzdaten
– Abstimmung mit den Kommunen
– Unfallanalyse
– ADFC- Klimatest
– Analyse nichtmotorisierter Individualverkehr
– Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur
– Zielnetze erstellen
– Integration überregionaler Netze

Die weiteren Arbeitspakete betreffen Potentialabschätzung, Maßnahmenentwicklung, Akteursbeteiligung und den Abschlussbericht.

Als Beteiligungsmöglichkeit für die Bürger*innen wurde eine Dialogseite https://www.hsk-mobil.de und https://www.hsk-mobil.de/public/p1_00_login.php eingerichtet, die seit Anfang April online ist. Mehrere aktive Mitglieder des VCD haben sie bereits genutzt; allen erschienen die Fragen im “Dialog 1″ sehr unprofessionell. Im “Dialog 2″ kann man auf einer Karte Stellen eintragen, an denen die Rad-Infrastruktur verbessert werden muss.

DiakogHSK-202204

Außerdem stellte sich im Ausschuss der neue Radverkehrsbeauftragte vor, der seit März 2022 berufen ist. Herr Hester hat sich in der Kreisverwaltung bisher um Naturschutzgebiete gekümmert und ist selbst aktiver Radfahrer.

Die gesamte Sitzungsdrucksache 10/436 ist hier zu lesen.

Filed under: Radfahren,VerkehrspolitikComments Off on Radfahr- und Nahmobilitätskonzept des HSK in Vorbereitung
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