Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Gehälter der höheren Verwaltungsbeamten ein Grund für Etat-Probleme

By adminRL at 11:30 pm on Thursday, September 4, 2014

Gestern hat der Märkische Kreis eine Haushaltssperre verkündet: http://www.maerkischer-kreis.de/service/pressemeldungen/presseservice888594.php. Im Nachbarkreis des HSK fehlen voraussichtlich 7,8 Mio Euro im Etat.

Im MK gibt es drei Hauptgründe für diese Entwicklung: Gegenüber den Haushaltsplanungen steigen vor allem die Ausgaben für die Betreuung behinderter Pflegekinder (3,25 Mio Euro), die Besoldungs- sowie Versorgungsanpassung bei den Beamten (3 Mio Euro) und die Kosten der Unterkunft mit einem Anstieg bei den Bedarfsgemeinschaften (2,35 Mio Euro).

Auch in der Kreistagssitzung des HSK am letzten Freitag spielte die Haushaltsentwicklung eine Rolle. Hier ist allerdings keine Haushaltssperre zu erwarten. Es gibt Steigerungen bei der Hilfe zur Pflege mit 0,9 Mio Euro sowie bei der Eingliederungshilfe und bei den Kosten der Unterkunft mit je 0,3 Mio Euro. Dafür sinken die Hilfen zum Lebensunterhalt (z.B. für Alg2-Empfänger) um 0,5 Mio Euro. Weitere Belastungen des Haushalts werden aus der zusätzlichen Anhebung der höheren Beamtenbesoldungsgruppen kommen; wie hoch sich diese im HSK auswirken wird, konnte der Kämmerer auf Nachfrage nicht beantworten.

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Kostensenkungsaufforderungen – Will der Hochsauerlandkreis nicht wissen was er tut?

By adminRL at 1:11 am on Thursday, March 6, 2014

Wie mehrfach in der Presse berichtet, erhalten in diesen Wochen viele Grundsicherungs-Empfänger im Hochsauerlandkreis von ihrem Jobcenter die schriftliche Aufforderung, die Kosten für ihre Unterkunft, sprich Miete und Nebenkosten, deutlich zu senken. Dazu hatte der HSK von der Unternehmensberatung „Analyse und Konzepte GmbH“ ein sogenanntes Schlüssiges Konzept erstellen lassen, so wie andere Landkreise und Städte in Deutschland auch. Doch das Resultat der Auftragsarbeit von „Analyse und Konzepte“ ist längst nicht überall unumstritten. Wie wir im Internet lesen und aus Gesprächen erfahren haben, gibt es viel Kritik an den sogenannten „Schlüssigen Konzepten“ dieses Hamburger Unternehmens. Sie wurden sogar von einigen Sozialgerichten als rechtswidrig verworfen.

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), ist der Meinung, dass die Anwendung dieses Konzeptes zu großen sozialen Härten führen kann. Daher stellte er am 11.02.2014 dazu eine schriftliche Anfrage an den Landrat.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=3901
(Die Kenntnis der Fragen ist für das Verständnis der unten wiedergegeben Antworten wich-tig, da in den Antworten nicht auf den Inhalt der Fragen eingegangen wird.)

Seit dem 03.03.2014 liegt der SBL die Antwort (mit dem Datum vom 24.02.14) vor. Weil der Inhalt des Schreibens viele Menschen im Hochsauerlandkreis betrifft, veröffentlichen wir es hier fast vollständig:

„Sehr geehrter Herr Loos,

bevor ich Ihre konkreten Fragen beantworte, möchte ich vorab einige generelle Hinweise zur Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im konkreten Einzelfall geben. Die einzelnen Prüfungsschritte sind Ausfluss der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 22 Abs 1 SGB II und sollten von jedem Träger entsprechend eingehalten werden.

Bei der Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten wird in jedem Leistungsfall regelmäßig im Rahmen der beantragten Weitergewährung der Leistungen (i.d.R. alle 6 Mona-te) eine Einzelfallprüfung vorgenommen, in der in einem ersten Schritt die tatsächlichen Mietkosten mit den als angemessen angesehenen Kosten (im HSK lt. Richtwerttabelle) verglichen werden. Soweit die aktuellen tatsächlichen Mietkosten unterhalb der Mietpreisobergrenze lt. Richtwerttabelle liegen, werden die tatsächlichen Kosten auch weiterhin in voller Höhe übernommen.

Soweit die tatsächlichen Kosten, die ggf. bislang angemessenen waren (Richtwert lag bei den aktuellen Wohngeldsätzen mit einem 10%igen Zuschlag), nunmehr nach dem neuen Konzept als unangemessen einzustufen sind, wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob die Unterkunftskosten in dem vorliegenden Einzelfall dennoch akzeptabel sind. Das ist dann der Fall, wenn soziale, persönliche oder wirtschaftliche Gründe vorliegen, die es rechtfertigen, die tatsächlichen Kosten auch weiterhin zu übernehmen. Darüber hinaus kann dies der Fall sein, wenn auf dem aktuellen Wohnungsmarkt keine Wohnung vorhanden ist, die zu Miet-preisen in Höhe der Richtwerte angemietet werden kann.

Lediglich in den Fällen, in denen keine derartigen Gründe vorliegen, werden die Leistungsbe-rechtigten zur Kostensenkung aufgefordert. Dem Kunden obliegt dann die Entscheidung, wie er auf eine solche Aufforderung reagieren möchte. Es stehen dabei u.a. folgende Hand-lungsoptionen zur Verfügung: Verhandlungen mit dem Vermieter über eine Absenkung des Mietpreises, Akzeptanz der abgesenkten Kosten der Unterkunft und Finanzierung der unge-deckten KdU-Anteile aus Regelsatz, Freibeträgen oder Mehrbedarfen oder der Umzug in eine angemessene Unterkunft.

Insoweit beantworte ich Ihre Einzelfragen wie folgt:

1. Ein EDV-Controlling im Zusammenhang mit der Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten ist nicht vorhanden. Insoweit kann keine valide Auskunft über die Anzahl der verschickten bzw. zukünftig noch zu verschickenden Kostensenkungsaufforderungen gegeben werden.

2. siehe Frage 1.

3. siehe Frage 1.

4. Eine pauschale Information erfolgte nicht. Anlassbezogen werden die Kunden in Einzelgesprächen über den Inhalt der Mietwerterhebung informiert.

5. siehe oben. In die Einzelfallprüfung werden beispielsweise Überlegungen über die Nähe zum ggf. vorhandenen Arbeitsplatz, die Erforderlichkeit eines Schulwechsels, die Nähe zu Gesundheitszentren bei gesundheitlich beeinträchtigten oder suchtkranken Menschen, die mögliche kurzfristige Eingliederung in den Arbeitsmarkt u.ä. mit einbezogen.
Weitere Aspekte sind die Höhe der Überschreitung der Richtwerte, die Dauer des Leistungs-bezuges sowie die zu erwartenden Folgekosten.

6. Die Städte und Gemeinden sind gehalten, die örtlichen Wohnungsangebote aus den bekannten Printmedien, Internetportalen etc. regelmäßig nachzuhalten. Eine konkrete Senkung der Unterkunftskosten kann rechtmäßig nur dann erfolgen, wenn nachweislich angemessener Wohnraum auf dem aktuellen Wohnungsmarkt verfügbar ist.

7. Die Rückmeldung der örtlichen Jobcenter zeigt eine grundsätzliche Akzeptanz der neuen Richtwerte sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite. So haben einige Vermieter bereits ihre Mietpreise angepasst, um beispielsweise langjährigen zuverlässigen Mietern das Verbleiben in der Wohnung zu ermöglichen. Eine gesteigerte Anzahl von Widerspruchsverfahren oder Umzüge in kostengünstigere Wohnungen sind aktuell nicht zu beobachten.

8. Hier handelt es sich um eine richterliche Einzelfallentscheidung im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren. In einem solchen Verfahren erfordert „der Beweismaßstab … im Gegensatz zu einem Hauptsacheverfahren für das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatsachen nicht die volle richterliche Überzeugung°, vielmehr hat das Gericht im vorliegenden Fall ledig-lich seine Bedenken hinsichtlich der Schlüssigkeit des Konzeptes zum Ausdruck gebracht. Letztendlich ausschlaggebend für die Annahme der Schlüssigkeit wird jedoch nicht eine rich-terliche Einzelmeinung sein, sondern für den Hochsauerlandkreis die Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen sowie abschließend des Bundessozialgerichts. Insoweit erfolgt auf den zitierten Beschluss aktuell keineweitere Reaktion.

9. Bei der Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zur Bestimmung angemessener Unterkunfts-kosten handelt es sich nach einhelliger Meinung um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. So-weit jedoch finanzielle Belange des Leistungsträgers betroffen sind (wie beispielsweise bei der Festlegung der Höhe der Richtwerte), bedarf es einer Unterrichtung und ggf. Beschlussfassung durch die politischen Gremien. Nichts anderes bringt auch der Rhein-Kreis Neuss mit seiner Vor-lage 50/29711XV12014 zum Ausdruck, nach der die von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit Analyse & Konzepte ermittelten Bruttokaltmietobergrenzen bestätigt werden sollen.“

Soweit die Stellungnahme der Verwaltung.
Diese Antworten der Kreisverwaltung kann man auch so interpretieren:

1.-3. Wir (= die Kreisverwaltung) haben keinen Überblick über das was wir tun, und wollen ihn auch nicht haben.
4. Die Betroffenen informieren wir nur dann solide, wenn es unvermeidbar ist.
5. Eine Überprüfung der Angemessenheit erfolgt nur bei besonderen Anlässen.
6. Vielleicht schauen wir in Zukunft auch darauf, ob es wirklich billigere Wohnungen gibt. Wir können aber nicht dafür garantieren, dass es nur “rechtmäßige” Senkungen der Unterkunftskosten gibt.
7. Bisher hatten viele Leute Angst aufmüpfig zu sein.
8. Es kann viele Jahre dauern, bis unser Konzept letztinstanzlich gekippt ist. Bis dahin ma-chen wir so weiter.
9. Wir haben die politischen Gremien weder von uns aus unterrichtet noch an der Entschei-dung beteiligt, obwohl es erforderlich gewesen wäre.

Angesichts der großen Anstrengungen, bei Sozialleistungen viel Geld einzusparen, hält die SBL es für erstaunlich, wie unbekümmert der Hochsauerlandkreis viele Millionen Euro für Prestige-Projekte, wie z.B. die Erweiterung des Sauerland-Museums, ausgibt. Hier gilt wohl das Motto: Irgendjemand wird die Zeche schon zahlen; notfalls indirekt die Sozialhilfeempfänger?

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„Angemessene Unterkunftskosten“ = Angstmache?

By adminRL at 1:40 am on Thursday, January 9, 2014

Das „Vermögen“, um das es hier geht:

44,50 Euro pro Monat sind für manche ein Klacks, für andere ein Vermögen. Bei Arbeitslosengeld II-Empfängern können „die paar Euros“ ausschlagegebend sein für das Lebensumfeld und Lebensqualität, Motivation und Gesundheit.

44,50 Euro zu viel Miete zahlt nach Meinung eines Jobcenters im HSK eine krankheitsbedingt nicht mehr arbeitsfähige Frau. Sie erhielt die Aufforderung, für Abhilfe zu sorgen, sprich, sie muss umziehen. Widerspruch oder Klage gegen diese Schreiben seien nicht zulässig, wurde ihr auch gleich dazu mitgeteilt. Bisher wurde die Miete nicht beanstandet. Im August hat die Kreisverwaltung aber ein neues angeblich “schlüssiges Konzept” für die Miethöhen von Alg2-Empfängern eingeführt, durch das die bisher zulässigen Miethöhen teilweise drastisch sinken.

Die Anfrage:
SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos hält diese Behauptung des Jobcenters für unzutreffend und richtete am 17.12.2013 einen Fragenkatalog zu dieser Problematik an den Landrat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=3710

Das „ominöse Kostensenkungsschreiben“:
Eine Mitarbeiterin der Organisationseinheit „Jobcenter“ in der Kreisverwaltung antwortete mit Schreiben vom 20.12.2013, das am 02.01.2014 per Mail bei der SBL einging, den örtlichen Jobcentern sei ein Musterschreiben „Aufforderung zur Kostensenkung“ ausgehändigt worden. Der Text des in der SBL-Anfrage angesprochenen Schreibens sei ihr nicht bekannt. Jedoch ginge sie davon aus, dass die Stadt Brilon ihr Musterschreiben genutzt habe, und sie beziehe sich nachfolgend auf dieses Musterschreiben.
Des Weiteren erklärt die Mitarbeiterin des HSK, Reinhard Loos` Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Hinweises über die Unzulässigkeit der Widerspruchs- und Klageerhebung gegen solche Kostensenkungsaufforderungen seien (nach Auffassung der Kreisverwaltung) unbegründet und zitiert dazu ein Urteil B7b AS 10/06 R des Bundessozialgerichts vom 07.11.2006. Das Kostensenkungsschreiben sei demzufolge lediglich ein Hinweisschreiben, „jedoch kein der Bestandskraft zugänglicher, feststellender oder Leistungen für die Zukunft ablehnender Verwaltungsakt.“ Das Musterschreiben erfülle somit die sozialgerichtlichen Anforderungen an ein solches Hinweisschreiben.

Wie lassen sich diese Sätze nun deuten? Ist das besagte Hinweisschreiben zur Kostensenkung ein „Angst-mach-Schreiben“ und rechtlich vollkommen belanglos?

Antworten, auf die so manche Fragen offen bleiben.

Im Anschluss an diese Erläuterungen beantwortete die Mitarbeiterin des Hochsauerlandkreises die 7 von der Sauerländer Bürgerliste gestellten Fragen. Wir fassen das aus unserer Sicht Wichtigste hier zusammen:

Die Frage nach der Anzahl der verschickten „Kostensenkungsschreiben“ im HSK kann nicht beantwortet werden. Das begründet die Verwaltung damit, dass das EDV-technisch nicht ausgewertet werden kann und eine manuelle Erfassung nicht stattfindet??!.

Die SBL fragte danach, wann und wie die Betroffenen über die neuen Miethöchstwerte informiert worden sind, wie die Werte ermittelt wurden und wo die Mieter die Tabellen einsehen können. Aus der Antwort schließen wir, dass der HSK den Betroffenen bisher derartige Infos nicht hat zukommen lassen. Denn der HSK vertritt die Position: „Eine Verpflichtung, die Werte zu veröffentlichen, besteht aus Sicht der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nicht“!

Es wird, so heißt es in der Antwort der Kreisverwaltung, bei der Feststellung, dass Bedarfe für Unterkunft und Heizung unangemessen sind, mit der Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten das Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Mit dem Hinweisschreiben erhielten die Leistungsberechtigten Kenntnis sowohl von den als angemessen als auch als unangemessen eingestuften Kosten. Das gelte auch für Leistungsberechtigte, wenn sie vor der Anmietung einer Wohnung beim Jobcenter nachfragen. Interessierte Dritte erhielten auf Nachfrage ebenfalls diese Infos.

Auf die Frage danach, wann und wie die von solchen Schreiben betroffenen Leistungsberechtigten darauf hingewiesen würden, dass die zulässigen Höchstmietwerte bis 2015 möglicherweise angehoben werden könnten und, wenn nein, warum nicht, reagierte die Kreisverwaltung mit der Bemerkung, eine zuverlässige Prognose über die zukünftige Entwicklung sei nicht möglich (Anmerkung der SBL: Die hatten wir ja auch gar nicht erwartet!). Weiter lässt uns die Mitarbeiterin des Jobcenters wissen: „Es wäre fahrlässig, eine vage Prognose zu treffen und die getroffenen Einschätzungen an die Leistungsberechtigten weiterzugeben.“

Zitat aus unserer Frage Nr. 4: Im Schreiben vom 05.12.2013 behauptet das JobCenter, für die leistungsberechtigte (kranke) Frau sei ein Wohnungswechsel bzw. eine Senkung ihrer Aufwendungen für die Wohnung zumutbar. Wie sind derartige Behauptungen in Schreiben der JobCenter begründet?
Als Antwort erfolgt der Hinweis, einer Kostensenkungsmaßnahme liege eine umfassende Einzelfallprüfung zu Grunde. Insoweit wäre den gesetzlichen Anforderungen Rechnung getragen. Da ihr, der Mitarbeiterin, der konkrete Einzelfall, auf dem die Anfrage basiere, nicht bekannt sei, könne sie an dieser Stelle keine Feststellung treffen, welche konkreten Überlegungen zu dem konkreten Kostensenkungsschreiben geführt habe. Die betroffene Bürgerin berichtete, dass vor der Aufforderung zur Kostensenkung niemand mit ihr über die angebliche Zumutbarkeit eines Umzugs gesprochen hat.

Wie überprüft das Jobcenter, ob „angemessener“ Wohnraum tatsächlich vorhanden ist?
Dazu erfuhren wir: „Die Städte und Gemeinden sind gehalten, die örtlichen Wohnungsangebote aus den bekannten Printmedien, Internetportalen etc. regelmäßig nachzuhalten.“ Na ja…

Eine klare Antwort bekamen wir auf die sechste Frage mit: „Ihre Beurteilung trifft nicht zu.“
Und darum geht`s: Trifft es, zu, dass die tatsächliche Ermittlung der zulässigen Höchstmieten nur nach den Medianwerten der festgestellten Bestandsmieten (für derzeit vermietete Wohnungen) und nicht nach den wesentlich höheren Angebotsmieten (für verfügbare Wohnungen) erfolgte und dass – gemeindeübergreifend – etwa 80% der Angebotsmieten die Miethöchstwerte überschreiten? Die Kreisverwaltung erklärte in ihrer Antwort dazu, die Richtwerte würden nach wissenschaftlich anerkannten Verfahren anhand ausgewerteter Angebots-, Neuvertrags- und Bestandsmieten ermittelt. Je nach Haushaltsgröße und Wohnungsmarkttyp schwanke das im festgesetzten Kostenrahmen tatsächlich verfügbare Angebot entsprechender Wohnungen zwischen 27% und 71%. Damit ist aus Sicht des HSK bestätigt, dass ausreichend angemessener Wohnraum zur Verfügung stehe. Wie stellt sich das wohl aus Sicht der Wohnungssuchenden dar?

Ein Rechtsmittel gegen eine Kostensenkungsaufforderung sei unzulässig. Das erklärt der HSK als Antwort auf Frage 7 noch einmal!

Kurzes Resümee der SBL:
Viele Aussagen in diesem Antwort-Schreiben erscheinen uns vage. Die betroffenen Menschen werden anscheinend mehr verwaltet als in irgendeiner Weise betreut. Wie lautete damals die Devise? Fordern und Fördern! Gefördert wird aber vielleicht vorwiegend die Bürokratie?
Und ob die Rechtsauffassung der Kreisverwaltung, dass Rechtsmittel gegen eine derartige Kostensenkungsaufforderung unzulässig sind, haltbar ist, das ist fraglich? Immerhin ist das vom HSK zitierte Urteil über 7 Jahre alt und bezieht sich auf einen ganz anderen Sachverhalt. Wir werden darauf zurückkommen…

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Will der HSK durch die Mietwerterhebung Kosten sparen – oder wird erneut viel Geld in Bürokratie gesteckt?

By admin at 9:06 am on Wednesday, December 5, 2012

Der Hochsauerlandkreis beauftragte im Herbst 2012 das Unternehmen „Analyse und Konzepte“ aus Hamburg mit der Durchführung der Befragung zur „Mietwerterhebung im Hochsauerland 2012“. Mit der Bitte um die Beantwortung diverser Fragen wurden 11.000 Haushalte angeschrieben.

Der Grund: Bei der Bestimmung der angemessenen Wohnraumgröße für Empfänger von Sozialleistungen ist ab dem 01.01.2010 eine Wohnfläche von 50 qm für einen Ein-Personen-Haushalt zu berücksichtigen. Tatsächlich ist aber vielen Menschen nicht der Wohnraum zugebilligt worden, der ihnen per Gesetz zusteht. Vielen wurden die Mietzahlungen gekürzt oder erst gar nicht ausgezahlt. Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 16.05.2012 (B 4 AS 109/11 R) entschieden, dass die bisherige Vorgehensweise der Jobcenter und Sozialämter in NRW, die bei der Bemessung der Kosten für die Unterkunft lediglich 45 qm (plus 15 qm je weiterem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) zugrunde legten, rechtswidrig ist.

In einer weiteren Entscheidung vom 22.03.2012 (B 4 AS 16/11 R) hatte das Bundessozialgericht entschieden, wie die zu erstattenden Mietkosten nach dem SGB II und SGB XII zu ermitteln sind, solange kein schlüssiges Konzept vorliegt. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II erbracht, soweit diese angemessen sind. Das Gericht stellte heraus, dass Begriff der “Angemessenheit” als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle unterliegt. Das Gericht stellte klar, dass ohne ein vorliegendes schlüssiges Konzept, die Tabellenwerte des § 8 WoGG, zuzüglich eines Zuschlags von 10% zu berücksichtigen seien. Ds Sozialgericht Dortmund hat seitdem in mehreren Verfahren festgestellt, dass der HSK bisher über kein schlüssiges Konzept verfügt.

Das bedeutet, Betroffene können Nachzahlungsansprüche auf ihnen vorenthaltene Mietkosten geltend machen. Dies kann sowohl die Wohnungsgröße als auch die Miete pro Quadratmeter betreffen. Jobcenter und Sozialämter sehen nun weitere Kosten auf sich zukommen. Sozialkosten werden gerne gedeckelt. Darum möchte der HSK dem „unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit im § 22 Abs. 1 SGB II“ auf die Schliche kommen. Die Mietwerterhebung scheint der Behörde dafür das geeignete Instrument zu sein.
Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), hatte dem Landrat am 06.11.2012 zur Mietwerterhebung eine schriftliche Anfrage mit 18 Fragen geschickt. Beantwortet wurde sein Schreiben am 26.11.2012. Hier eine Zusammenfassung der Antwort des HSK:

Als angemessene Unterkunftskosten gelten aktuell die Tabellenwerte plus 10 %
„Um weitere Streitverfahren zu vermeiden wird die Angemessenheit der Unterkunftskosten in
den Städten und Gemeinden des Hochsauerlandkreises daher aktuell einheitlich anhand der Tabellenwerte zu § 12 WoGG zzgl. 10 % beurteilt.“

11.000 Haushalte angeschrieben
„Neben einer Befragung von Großvermietern (Wohnungsbaugenossenschaften u.a.) wurden im Rahmen einer Mieterberfragung 11.000 Haushalte angeschrieben.“

Adressen wurden bei der Deutschen Post AG gekauft
„Die Adressen der Haushalte wurden von der Deutschen Post Direkt angekauft, da eine Nutzung eigener kommunaler Daten aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zulässig ist. Dabei wurden per Zufallsstichprobe 11.000 Adressen im Kreisgebiet ausgewählt.“

Teilnahme ist freiwillig und anonymisiert
„Die Teilnahme an der Mieterbefragung ist freiwillig. Die Anonymität der Teilnehmerinnen wird dadurch sichergestellt, dass ein anonymer Erhebungsbogen ausgefüllt wird, der lediglich Rückschluss auf den Wohnort, nicht jedoch auf die konkrete Wohnung (Straße und Hausnummer) gibt. Die Übersendung erfolgt ebenfalls anonym durch einen frankierten Rückumschlag direkt an Analyse & Konzepte. Zudem garantiert Analyse & Konzepte eine strikte Trennung von personenbezogenen Daten und Erhebungsdaten durch eine getrennte Erhebung von Adress- und Mietdaten.“

Ermittlung der Richtwerte für die Wohnungsgröße
„Im Ergebnis werden Richtwerte für verschiedene Wohnungsgrößenklassen, ausgehend von den unterschiedlichen Haushaltsgrößen der Bedarfsgemeinschaften ermittelt (Richtwert für 1 Person bis 50 m2 Wohnungsgröße, Richtwert für 2 Personen bis 65 m2 etc.). Ausgangspunkt ist dabei die sog. Produkttheorie, wonach das Produkt aus Wohnungsgröße und Quadratmeterpreis angemessen sein muss. Um den regionalen Unterschieden gerecht zu werden, werden unterschiedliche Wohnungsmarkttypen ermittelt, wobei vergleichbare Gemeinden zusammengefasst werden, die sich strukturell nur geringfügig unterscheiden.“

Ergebnis soll spätestens bis Ende Juni 2013 vorliegen
„Mit einem Ergebnis der Untersuchung wird im ersten Halbjahr 2013 gerechnet. Der Hochsauerlandkreis erhält dann eine Richtwerttabelle sowie einen Methodenbericht, der Konzeption, Methode und Herleitung der Richtwerte mit allen erforderlichen Berechnungen und Ergebnissen dokumentiert.“

Kosten liegen bei über 52.000 Euro
„Für die Erstellung einer Vergleichsmietenübersicht durch die Firma Analyse & Konzepte werden in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 Kosten von insgesamt ca. 45.000 € kalkuliert. Für den Zukauf der Adressdaten sowie die damit verbundene Auswertung einer größeren Zahl von Stichproben fallen Kosten von 8.211 € an.“

In 2 Jahren die nächste Erhebung
„Eine Fortschreibung ist in 2 Jahren angedacht.“

Warum der HSK ein externes Unternehmen beauftragt hat
„Analyse & Konzepte zeichnet sich dadurch aus, dass bundesweit zahlreiche Leistungsträger erfolgreich mit ihnen zusammenarbeiten. In Nordrhein-Westfalen haben sich die Jobcenter der Stadt Hamm, des Kreises Unna, des Kreises Minden Lübbecke sowie des Märkischen Kreises ebenfalls für eine Zusammenarbeit bei der Erstellung eines schlüssigen Konzeptes entschieden.
Nach dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung orientiert sich der Hochsauerlandkreis an der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und ist damit verpflichtet, ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten vorzulegen. Insoweit hat sich der Hochsauerlandkreis entschieden, ein externes Unternehmen mit der Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zu beauftragen, weil davon ausgegangen werden kann, dass der Mitteleinsatz von ca. 45.000 € langfristig zu deutlichen Einsparungen führt.“

HSK befürchtet, generelle Festlegung der Richtwerte auf die Tabellenbeträge belaste die kommunalen Haushalte höher
„Darüber hinaus ist es im Rahmen der Gleichbehandlung nicht gerechtfertigt, einkommensschwachen
Haushalten nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes geringere Beträge zu gewähren als Haushalten, die bedürftig im Sinne des SGB 111 SGB XII sind. Eine entsprechende generelle Festlegung der Richtwerte auf die Tabellenbeträge nach § 12 WoGG zzgl. 10 % würde unweigerlich zu einer Fallzahlsteigerung im SGB II und SGB XII führen und insoweit die kommunalen Haushalte nachhaltig höher belasten.“

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Unterkunftskosten müssen erheblich erhöht werden

By admin at 9:29 am on Friday, September 14, 2012

Immer wieder hatte die SBL darauf hingewiesen, dass die Höchstbeträge für die Kosten der Unterkunft, die Empfängern von Arbeitslosengeld II gezahlt werden, in vielen Gemeinden des HSK zu niedrig seien. Im Kreistag und in der Verwaltung gab es dafür keine Unterstützung, aber die Sozialgerichtsbarkeit sorgte nun für Klarheit.

In zwei Entscheidungen sprach das Sozialgericht Dortmund einer alleinstehenden Frau 100 Euro pro Monat mehr zu, als ihr vom Sozialamt der Stadt Brilon und vom zuständigen Fachdienst des Hochsauerlandkreises bewilligt worden war. Die beiden Verfahren waren von der SBL unterstützt worden. Für ihre Wohnung zahlt die nach einem langen Erwerbsleben nur noch eingeschränkt erwerbsfähige, fast 60jährige Frau pro Monat 260 Euro Miete und 100 Euro Nebenkosten. Bisher mußte sie jeden Monat 100 Euro aus dem für ihren Lebensunterhalt bestimmten Geld abzweigen, um ihre Wohnung finanzieren zu können.

Dabei berief sich das Sozialgericht auch auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16.05.2012. Danach sind als Höchstbeträge für die Kosten der Unterkunft die Beträge aus der Wohngeldtabelle plus 10% anzusetzen, wenn ein Träger der Grundsicherung (also hier der HSK) kein “schlüssiges Konzept” für die Unterkunftskosten hat. Dies ist im HSK der Fall, so das Sozialgericht Dortmund.

Im Sozialausschuss des Kreises erklärte die Verwaltung am 12. September auf Nachfrage der SBL, dass ein Institut mit der Erstellung eines schlüssigen Konzepts beauftragt sei. Die dafür entstehenden Kosten sind uns noch nicht bekannt. Ein Ausschussmitglied schlug vor, auf das teure Gutachten zu verzichten und stattdessen das Geld direkt den Empfängern von Alg2 zukommen zu lassen, indem die vom Sozialgericht festgelegten Unterkunftskosten akzeptiert würden. Eine überlegenswerte Alternative …

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Regionale 2013 – für oder gegen die Mescheder Bürger?

By admin at 1:19 am on Friday, May 6, 2011

Ein viel diskutiertes Thema auf Kreisebene ist die Regionale 2013. Schließlich ist der HSK einer der fünf südwestfälischen Kreise, die die für die Durchführung der Regionale in Olpe eingerichtete Agentur finanzieren. Und der HSK beabsichtigt, sich selber mit 2 Projekten an der Regionale zu beteiligen: dem Ausbau der Musikakademie in Fredeburg und dem Bau eines unterirdischen Ausstellungssaals am Sauerlandmuseum in Arnsberg. Beide Projekte zusammen sollen etwa über 20 Mio Euro kosten…

In Meschede fand am 5. Mai eine Sonderratssitzung zur Regionale statt. Eine Ratssitzung, in deren Vorfeld sich die Stadtverwaltung sowie die Wählerinitiative Meschede braucht Zukunft (MbZ) viele Gedanken und viel Arbeit gemacht und eine Menge Papier bedruckt haben.

In erster Linie beschäftigte sich der Stadtrat an diesem Tag mit etlichen Änderungen der Bebauung in der Innenstadt, mit Straßenführungen und einem Brückenneubau und mit dem geplanten Abriss eines alt gedienten Vereinsheims, alles im Zusammenhang mit der Regionale 2013.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende stellte fest, es würde für die nächsten Generationen gebaut. Aus finanzieller Sicht sei das alles vertretbar. Die deutliche Mehrheit der Bürger dieser Stadt sehe das so.

Mindestens 141 Bürgerinnen und Bürger hatten allerdings einige Wochen zuvor mit schriftlichen Widersprüchen gegen die Änderung des Bebauungsplans „Mühlenweg“ deutlich gemacht, dass sie mit gewissen Planungen der Stadt ganz und gar nicht einverstanden sind. Diese Bürger-Widersprüche und z.B. auch Schreiben mit Hinweisen des Ruhrverbands, der Thyssengas GmbH und der Kreisverwaltung waren u.a. Thema der Sonderratssitzung. Die Einwände der Bürger bezogen sich beispielsweise auf die enormen Kosten der Bauvorhaben, auf die größere Verkehrs- und Anwohnerbelastung durch Schwerlastverkehr und auf die Entwertung des Grundstücks „Rinschen Park“.

Besonders betroffen vom Bau der geplanten zweispurigen Ruhrbrücke ist neben den Anwohnern der portugiesische Verein. Sein Vereinshaus, das im Besitz der Stadt ist, soll einem Kreisverkehr weichen. Eine neue Vereinsunterkunft ist derzeit nicht in Sicht. Daher reagierte die portugiesische Gemeinde und legte dem Bürgermeister ein Kaufangebot für das Gebäude des jetzigen Vereinsheim vor. Am Abend vor der Ratssitzung demonstrierten 70 Bürgerinnen und Bürger gegen den Abriß des Vereinsheims. In der Ratssitzung wurde aber deutlich, die Stadt wird auf das Angebot wohl nicht eingehen.

Außer der MbZ-Fraktion machten alle Fraktionen mit viel Nachdruck deutlich, sie wollen die zweispurige Brückenlösung. Zuvor war ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung in einer Präsentation auf die von Mitgliedern des Wählerbündnisses MbZ ausgearbeitete einspurige Brückenlösung eingegangen. Die Behörde kam zu dem Ergebnis, die Kostenersparnis bei dem Bau einer einspurigen Brücke rechtfertige nicht die Realisierung einer preiswerteren Lösung, auch nicht, wenn das von den Portugiesen genutzte Gebäude wegen des dann nicht erforderlichen Kreisels vor der Brückenauffahrt stehen bleiben könne. Die Ersparnis liege lediglich bei ca. 460.000 Euro. Der Kosten-Anteil der Stadt beliefe sich auf 30 %. Also spare Meschede nur rund 140.000 Euro. Diese Berechnung bezieht sich allerdings auf die Brücken-Variante 3, einer Variante der Stadt. Für den wesentlich gradliniger und bescheidener geplanten und somit sicherlich deutlich preiswerteren Vorschlag von MbZ stellte der Verwaltungsmitarbeiter leider keine Vergleichsberechnung vor.

Manch Zuhörer, manche Zuhörerin oben auf der Zuschauer-Tribüne hatte sicherlich zu dem ein oder anderen Punkt eine andere Meinung als der Bürgermeister und die große Koalition der Ratsmitglieder!? Aber, wie sagte ein Ratsherr, die Regionale 2013 hätte nur so einen großen Erfolg, weil alle Bürger rechtzeitig eingebunden wurden.

Die diversen Abstimmungen über die Ratsvorlagen spiegelten die große Einigkeit im Stadtrat Meschede wieder. Bei den meisten lautete das Ergebnis: 2 Gegenstimmen, keine Enthaltung.

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Zaghafter Widerstand gegen Erhöhung der Kreisumlage

By admin at 1:45 am on Monday, December 21, 2009

Auch bei einigen Bürgermeistern scheint es Widerstand gegen den Entwurf des Kreishaushalts zu geben. Das am 04.12. im Kreistag eingebrachte Zahlenwerk sieht eine Erhöhung der Kreisumlage um mehr als 2,4 Prozentpunkte vor (einschließlich Jugendamtsumlage).

Der Bestwiger Bürgermeister erklärte bei der Einbringung des Haushalts 2010 (laut WP):
“Bürgermeister Ralf Péus hat die Rede zur Einbringung des Haushalts zu einem eindringlichen Appell an den Kreis genutzt: „Nehmen Sie Abstand von der Erhöhung der Kreisumlage!”

Péus verdeutlichte: „Sie würden uns damit Luft zum Atmen lassen und uns in Bestwig eine realistische Chance geben, zusammen mit der ein oder anderen Kürzung, die zwar weh tun würde, ein Haushaltssicherungskonzept zu vermeiden.”

Es sei nicht einzusehen, dass der Kreis über eine gut gefüllte Ausgleichsrücklage verfüge, die nicht in Anspruch genommen werde, die Städte und Gemeinden aber in die Haushaltssicherung gezwungen würden.”

Wie das ausgehen könnte? Eine Spekulation: So kurz vor einer Landtagswahl (am 09.05.2010) wird der Protest der CDU-Bürgermeister im HSK sehr leise ausfallen. Und die CDU-Kreistagsfraktion wird, kurz bevor der Kreishaushalt am 26.02.2010 beschlossen werden soll, eine um 0,5 – 1,0 Prozentpunkte geringere Erhöhung der Kreisumlage als bisher geplant beschließen und sich danach als Retter der kreisangehörigen Gemeinden feiern lassen. Und sowohl die FDP- als auch die SPD-Fraktion werden sich allen wesentlichen Beschlüssen der CDU-Fraktion anschließen…

Zusammen mit für 9 von 12 Gemeinden sinkenden Landeszuweisungen wird dadurch eine erhebliche Mehrbelastung der Gemeinden übrig bleiben.

Aber vielleicht kommt ja alles auch ganz anders: Die Landesregierung beläßt den Kreisen die Jagdsteuer, die Bundesregierung erhöht den Zuschuss für die Unterkunftskosten für Alg2-Empfänger auf die in den Jahren 2005 bis 2007 gezahlte Höhe, und der Kreis trennt sich von einigen seiner Rücklagen, indem er z.B. einen Teil seines großen RWE-Aktienpakets verkauft…

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Kreisverwaltung als Reparaturbetrieb für Dilettantismus der Landesregierung?

By admin at 12:51 am on Wednesday, December 2, 2009

Es war einmal eine CDU-/FDP-Landesregierung in Düsseldorf. Die hatte vor der Landtagswahl 2005 den Jägern, einer einflußreichen Klientel, versprochen, die Jagdsteuer abzuschaffen. Und trotz aller Proteste finanzschwacher Landkreise und des Landkreistages beschloss der Landtag im Juni 2009 eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Dadurch soll die Jagdsteuer ab 2013 ganz entfallen und bis dahin schrittweise abgebaut werden. Dem Hochsauerlandkreis fehlen dann pro Jahr fast 800.000 Euro Einnahmen. Eine Kompensation durch andere steuerliche Massnahmen erfolgt nicht.

Pech war nur, dass diese Landesregierung wieder einmal dilettantisch gearbeitet hat.
Früher hieß es im KAG:
Die Gemeinden können Steuern erheben. Jagdsteuern können nur von den kreisfreien Städten und von den Kreisen erhoben werden.

Seit Juli 2009 lautet diese Passage:
Die Gemeinden können Steuern erheben. Eine Jagdsteuer darf ab 1. Januar 2013 nicht erhoben werden.
Weiter hinten wurde im Gesetz noch eine Übergangsvorschrift eingefügt:
Die Kreise und kreisfreien Städte sind berechtigt, Jagdsteuern wie folgt zu erheben: ab 1. Januar 2010 in Höhe von 80%, ab 1. Januar 2011 in Höhe von 55% und ab 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 in Höhe von 30% des Steuersatzes, den sie am 1. Januar 2009 festgesetzt haben.”

Die Einschränkung, dass nur kreisfreie Städte und Kreise Jagdsteuer erheben dürfen, ist also seit Juli 2009 ersatzlos entfallen. Für Kreise und kreisfreie Städte wurde festgelegt, dass sie die Jagdsteuer senken müssen. Gemeinden sind dagegen nach diesem vom Landtag beschlossenen Gesetz frei, ob und wie hoch sie Jagdsteuer bis Ende 2012 erheben.

Bisher war es erklärter politischer Wille des Kreistags des HSK, auf die Erhebung der Jagdsteuer nicht kompensationslos zu verzichten. Zuletzt beschloß der Kreistags am 24.04.2009: „Ferner beauftragt der Kreistag den Landrat – bei einer Gegenstimme – mehrheitlich, gegenüber dem Landtag und der Landesregierung NRW im Wege einer Resolution eine ertragsgleiche Kompensation eines Wegfalls des Aufkommens aus der Jagdsteuer oder den Verzicht auf die vorgesehene Gesetzesänderung zu fordern.

Diese Bemühungen waren jedoch erfolglos; sogar die beiden direkt gewählten CDU-Landtagsabgeordneten aus dem HSK (Kleff und Kaiser) stimmten im Landtag für die Abschaffung der Jagdsteuer, ohne Kompensation. Vielleicht war der Protest auch gar nicht ernst gemeint?

Die Finanzlage des Kreises und der kreisangehörigen Gemeinden wird sich im Jahr 2010 erheblich weiter verschlechtern. Dazu tragen u.a.
• deutlich rückläufige Steuereinnahmen,
• eine Reduzierung der Schlüsselzuweisungen des Landes an den Kreis um ca. 9 Mio Euro
• und die weitere Absenkung des Bundeszuschusses zu den Kosten der Unterkunft
bei.

Die Gemeinden könnten die für den Kreis ausfallenden Einnahmen durch eine eigene Jagdsteuer ersetzen, ohne Mehrbelastung für die Jagdpächter gegenüber bisher. Der Kreis könnte die Jagdsteuer für die Gemeinden erheben. Dies hat die SBL für die Kreistagssitzung am Freitag beantragt. Es geht um mehr als 1 Mio Euro Einnahmen!

Am Dienstag kam der ablehnende Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung. Der Inhalt erweckt den Eindruck, als ob jemand aus dem Mescheder Kreishaus hilfesuchend bei der Landesregierung in Düsseldorf angerufen hat, von dort aber keine große Hilfe kam. Denn die Verwaltung schreibt, es gebe eine “eindeutige Regelung” im KAG, dass Städte und Gemeinden nicht zur Erhebung einer Jagdsteuer berechtigt seien. Und außerdem habe der Gesetzgeber etwas anderes gewollt…

Dass diese Panne in Düsseldorf nicht beabsichtigt war, läßt sich denken. Aber der Gesetzestext ist viel eindeutiger formuliert als die meisten anderen Gesetze: “Die Gemeinden können Steuern erheben. Eine Jagdsteuer darf ab 1. Januar 2013 nicht erhoben werden.” Klarer läßt sich das Jagdsteuererhebungsrecht für die Gemeinden kaum formulieren!! Für eine von der Kreisverwaltung behauptete “teleologische” Auslegung, also nach Sinn und Zweck des Gesetzes, ist bei derartig eindeutigen Formulierungen kein Raum; das wäre Manipulation!

Aber vielleicht haben einige Leute Sorge, dass eine derartige Panne 5 Monate vor einer Landtagswahl schädlich für das Image der Landesregierung wäre? Wichtiger als die Erhaltung der Finanzkraft der Gemeinden???

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Mehrheit im Kreistag für Erhöhung der Kreisumlage im HSK

By admin at 12:41 am on Saturday, December 9, 2006

Um 1%-Punkt soll 2007 die Kreisumlage steigen, so lautet der Beschluß des Kreistags in der heutigen Sitzung (am 08.12.2006). Dies hatte auch die Verwaltung so vorgeschlagen, und CDU. SPD, FDP sowie B90/Die Grünen stimmten zu. Dagegen hatte die SBL beantragt, es beim bisherigen Kreisumlagesatz zu belassen. 1 Umlageprozentpunkt bringt dem HSK ca. 2,5 Mio. Euro Einnahmen.

Alle 12 Städte um Gemeinden müssen also ab 01.01.2007 42,56% ihrer “Finanzkraft” an den Hochsauerlandkreis abgeben. Ausgewiesen wird zwar nur ein Umlagesatz von 40,44%. Das liegt aber daran, daß sich die Kommunen mit 25% an den Kosten der Unterkunft von Alg2-Empfängern beteiligen müssen; der dafür anfallende Aufwand entspricht 2,12 Umlage-Prozenten. Hier findet eine für den Kreis kostenneutrale Umverteilung statt. Für die Gemeinden ohne eigenes Jugendamt kommen noch einmal 13,5% oben drauf.

Der Umlagesatz des HSK lag bereits 2006 mehr als 1 Prozentpunkt über dem Durchschnitt der 18 westfälischen Landkreise. Da viele andere Kreis ihren Umlagesatz für 2007 nicht anheben oder gar senken, wird der HSK in diesem Vergleich noch weiter nach oben rutschen.

Diese Abgabenerhöhung wird für die Gemeinden nicht einfach zu verkraften sein. Denn sie haben selbst diverse Mehrbelastungen zu hinzunehmen, u.a. wegen der Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16% auf 19% und wegen diverser Mehrbelastungen durch das Land, z.B. eine Verdoppelung der Beteiligung an den Kosten der Krankenhausfinanzierung. Am Ende bleibt den Gemeinden nichts anderes übrig, als die Hebesätze (vor allem für die Grundsteuer B) weiter anzuheben und eigene Leistungen einzuschränken. So trifft die Erhöhung der Kreisumlage letztlich die Bürgerinnen und Bürger.

Dabei wäre sie nicht nötig gewesen. Aufgrund der gestiegenen Steuerkraft der Gemeinden erzielt der Kreis bereits durch den bloßen “Mitnahmeeffekt” – ohne Anhebung des Umlagesatzes – so hohe Mehreinnahmen wie ihm sonst eine Anhebung der Kreisumlage um 3,5 Prozentpunkte gebracht hätte.

Und die Ausgaben im Sozialhaushalt sind viel zu hoch angesetzt. Dies war auch in der Vergangenheit schon so: Im Jahr 2005 waren die “Sozialhilfe”-Ausgaben um 1,0 Mio Euro geringer als veranschlagt, auch dieses Jahr werden hier mindestens 0,9 Mio Euro gegenüber dem Plan eingespart. Außerdem geht die Kreisverwaltung für 2007 noch von einer Steigerung der Fallzahl der Alg2-Empfänger um 3,3% aus, obwohl zu Mitte des Jahres 2006 vom Bund Lestungseinschränkungen beschlossen werden, die auch ein erhebliches Absinken der Fallzahlen zur Folge haben. Und dann wurden vom Kreis auch noch 800.000 Euro zusätzlich in den Sozialhaushalt eingestellt, weil der Bund bei der Anrechnung der Einkünfte von Alg2-Empfägern auf ihren Leistungsanspruch ein anderes Verfahren anwendet als die kommunalen Träger. Falls der Bund sich damit durchsetzen sollte, würden diese Mehrbelastungen tatsächlich entstehen (wovon aber nur der Bund einen Vorteil hätte, nicht die Leistungsempfänger); aber darüber wird noch gestritten.

Alles zusammen erscheinen uns allein im Sozialetat die Ansätze um mehr 2,5 Mio Euro zu hoch (ohne daß sich dadurch Veränderungen der Leistungen für die Betroffenen ergeben!!). Würde man diese Haushaltspositionen realistisch bewerten, könnte auf eine Anhebung der Kreisumlage ganz verzichtet werden. Die Nutznießer wären die Bürgerinnen und Bürger in der 12 Städten und Gemeinden des HSK.

Weitere Berichte von der Kreistagssitzung folgen noch.

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Kein soziales Bewusstsein

By admin at 2:55 pm on Monday, January 30, 2023

6.191 Haushalte im HSK (also mehr als 10.000 Personen) waren im Jahr 2021 auf Grundsicherung angewiesen. Bei ihnen reichte das Einkommen sonst nicht aus, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Grundsicherung wird für Erwerbsfähige nach dem Sozialgesetzbuch II gezahlt, für Nicht-Erwerbsfähige (z.B. RentnerInnen) nach dem SGB XII. Die Empfänger-Haushalte (“Bedarfsgemeinschaften”) enthalten die Leistungen für den laufenden Lebensunterhalt und die “angemessenen” Kosten der Unterkunft (KdU).

Die Angemessenheitsgrenzen für die KdU reichen jedoch häufig nicht aus. Laut einer schriftlichen Antwort der Bundesregierung vom 05.08.2022 wurden im HSK bereits im Jahr 2021 für 16,6% aller Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 73,60 Euro pro Monat für die KdU nicht erstattet, weil die ihnen tatsächlich entstehenden Kosten nicht anerkannt wurden (BT-Drs. 20/3018, S. 18). Und daran ändert sich durch das “Bürgergeld” nichts: Anders als von der Kreisverwaltung in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 01.12.2022 behauptet, sind die „Altfälle“, bei denen die tatsächlichen KdU bisher nicht anerkannt wurden, von der mit dem Bürgergeld ab 01.01.2023 neu eingeführten einjährigen Karenzzeit ausdrücklich ausgenommen (§ 65 Abs. 7 SGB II).

Für die Haushaltsberatung im Kreistag hatte die SBL beantragt, dass die Kreisverwaltung im I. Quartal 2023 ein neues Gutachten über die angemessenen Kosten der Unterkunft für EmpfängerInnen von Bürgergeld erstellen lassen soll.

In der Haushaltsrede der SBL wurde dies so erläutert:

Ein für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserem Kreis sehr wichtiges Thema ist die Grundsicherung. Wir haben da schon öfter darüber gesprochen. Nun, die Situation wird schlimmer. Lassen Sie uns zunächst einen geistigen Ausflug nach Augsburg machen. Die Damen und Herren der CDU werden sich daran erinnern, dass dort Ende Oktober der Parteitag der CSU stattfand. Da ist auch Ihr Bundestagsabgeordneter, der gleichzeitig der Bundesvorsitzende ist, aufgetreten, die Rede kann man bei YouTube nachhören. Nach 51 Minuten kam er zum Thema Cannabis. Warten Sie ein paar Sätze ab, Sie werden gleich erfahren, was das mit unserem Thema heute zu tun hat. Also auf Cannabis gehe ich nicht ein. Aber dann sagte Herr Merz den schönen Satz, um seine Kompetenz in der Kenntnis der niederländischen Verhältnisse zu demonstrieren: Ich wohne an der niederländischen Grenze. Er, der bekanntlich aus Niedereimer kommt – beides fängt mit „Nieder“ an – sagt, er wohnt an der niederländischen Grenze? Jeder hier weiß, dass das Unsinn ist und er muss eigentlich wissen, wo er wohnt.

Dieses Argumentationsmuster, was dann eindeutig gelogen ist, findet sich leider in vielen anderen Aussagen der CDU-Bundesspitze auch wieder. Sei es Energiepolitik, sei es Staatsbürgerrecht und sei es auch die Grundsicherung bzw. das Bürgergeld. Was es da an Kampagne von der CDU-Spitze zusammen mit der BILD-Zeitung in den letzten Monaten gab, spottet jeder Beschreibung und vor allem jeder sachlichen Richtigkeit. Man hat einfach übersehen, dass es auch für Leute, die wenig Geld haben, außer Grundsicherung noch Wohngeld und Kinderzuschlag und vieles andere gibt. Dass etwa 30 % der Grundsicherungsempfänger parallel arbeiten und nur deswegen aufstocken müssen, weil der Lohn zu gering ist und vieles andere. Hier sind Ängste und Ressentiments geschürt worden, die nichts mit der Realität zu tun haben.

Aber, meine Damen und Herren, wir haben eine Verantwortung. Es gibt eine Auskunft der Bundesregierung vom August dieses Jahres. Der ist zu entnehmen, dass eben bei 16,6 % der Bedarfsgemeinschaften hier im Kreis – das sind ungefähr 1.000 Bedarfsgemeinschaften – durchschnittlich mehr als 70 € von den Unterkunftskosten nicht anerkannt werden – bezogen auf das Jahr 2021. Und das, meine Damen und Herren, wird schlimmer. Jeder weiß, wie die Kosten steigen. Und wenn dann von der CDU auch behauptet wird: Ja, wir haben das Bürgergeld, das steigt jetzt um 12 %, so sagt das nur die halbe Wahrheit. Wir haben für die unteren Einkommensgruppen eine Preissteigerung von 14 % – allgemein 10,5 %, aber die unteren Einkommensgruppen haben höhere Anteile von Ausgaben für Lebensmittel und Haushaltsenergie -, und wir haben steigende Wohnkosten. Wenn man sieht, was der Kreis, der allein für diese Unterkunftskosten zuständig ist – und da sind wir bei unserem Thema – diesen Familien und Bedarfsgemeinschaften zubilligt, so sind das zum Beispiel in Brilon, Olsberg, Schmallenberg und Winterberg – wir haben die Beispiele reingeschrieben – teilweise knapp 6 €, teilweise etwas mehr als 6 € und zwar einschließlich aller Nebenkosten außer Heizung, die pro Quadratmeter aufgewendet werden dürfen.

Jeder, der sich ein bisschen auskennt, weiß, das reicht hinten und vorne nicht. Deswegen haben wir aufgrund der besonders prekären Situation erneut beantragt, ein neues Gutachten zu machen, um reell festzustellen, wie hoch denn die tatsächlich angemessene Angemessenheitsgrenze ist. Wir können uns doch nicht damit zufriedengeben, dass 1.000 Bedarfsgemeinschaften aufgrund zu geringer Angemessenheitsobergrenzen nicht mehr ihre Grundsicherung bekommen, sondern diese noch erheblich gekürzt wird. Das, meine Damen und Herren, kann nicht richtig sein. Es war auch nicht sehr hilfreich, dass die Verwaltung im Gesundheits- und Sozialausschuss behauptet hat, das würde alles mit dem neuen Bürgergeldgesetz geklärt. Da, meine Damen und Herren, steht ausdrücklich drin, dass eben das für die Altfälle nicht gilt. Wenn einmal gekürzt wurde, bleibt es dabei.”

Leider unterstützte im Kreistag nur die Linke den Antrag der SBL. CDU/FDP, SPD und Grüne waren nicht bereit, die Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen zu unterstützen. Wo bleibt das soziale Bewusstsein, z.B. bei der “sozial”-demokratischen Partei??

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Kreishaushalt 2023 am 09.12.2022 im Kreistag (1)

By admin at 12:51 am on Thursday, December 8, 2022

Am Freitag soll der Haushaltsplan 2023 des HSK im Kreistag beraten und beschlossen werden. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr in der Olsberger Konzerthalle.
Für die Haushaltsdebatte hat die SBL-Kreistagsfraktion sieben Anträge eingebracht.
Drei davon dokumentieren wir hier, weitere folgen.
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Aktuelles Gutachten für die Ermittlung der angemessenen Mieten

“Die Kreisverwaltung lässt im I. Quartal 2023 ein neues Gutachten über die angemessenen Kosten der Unterkunft für EmpfängerInnen von Bürgergeld erstellen.”

Begründung und Erläuterung:
Die Anhebung der „Regelsätze“ in der Grundsicherung (Bürgergeld) zum 01.01.2023 um 12% deckt noch nicht einmal die aktuelle Inflationsrate ab. Derzeit liegen die Regelsätze nur um 0,7% höher als vor einem Jahr, obwohl die Preissteigerungsrate für die unteren Einkommensgruppen bei etwa 14% liegt, wegen des hohen Anteils von Ausgaben für Lebensmittel und Haushaltsenergie. Es besteht also ein erheblicher Rückstand, der durch die bevorstehende Anhebung nicht ausgeglichen wird. Erst recht erfolgt kein Vorgriff auf die Preissteigerungen im Jahr 2023.
Neben den Regelsätzen sind die „Kosten der Unterkunft“ (KdU) das zweite wesentliche Element der Grundsicherung. Während der HSK für die Regelsätze nicht zuständig ist, entscheidet er allein über die Höhe der angemessenen Aufwendungen für die KdU. Die im HSK bestehenden Höchst¬sätze sind viel zu niedrig; sie beruhen auf einem veralteten Gutachten mit zudem zweifel-hafter Datengrundlage. Z.B. beträgt aktuell die zulässige Bruttokaltmiete (also einschließlich aller Nebenkosten außer Heizung!) für 2-Personen-Haushalte in Brilon und Olsberg 6,05 Euro pro qm. In Schmallenberg und Winterberg dürfen 3-Personen-Haushalte höchstens 5,89 Euro aufwenden. Das reicht bei weitem nicht aus und führt dazu, dass die betroffenen „Bedarfsgemeinschaften“ vielfach aus ihren bereits zu geringen Regelsätzen, die für den Lebensunterhalt bestimmt sind, noch einen Teil für die Kosten des Wohnens abzwacken müssen. Der Anteil der von einer Kürzung ihrer KdU betroffenen Haushalte wird noch deutlich ansteigen.
Laut Auskunft der Bundesregierung vom 05.08.2022 wurden im HSK bereits im Jahr 2021 für 16,6% aller Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 73,60 Euro pro Monat für die KdU nicht erstattet, weil die ihnen tatsächlich entstehenden Kosten nicht anerkannt wurden (BT-Drs. 20/3018, S. 18). Anders als von der Kreisverwaltung in der Sitzung des GSA am 01.12.2022 behauptet, sind die „Altfälle“, bei denen die tatsächlichen KdU bisher nicht anerkannt wurden, von der mit dem Bürgergeld eingeführten einjährigen Karenzzeit ausdrücklich ausgenommen (§ 65 Abs. 7 SGB II).
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Auflösung des Amtes für die Durchführung von Corona-Impfungen, weil der Kreis dafür nicht mehr zuständig ist, sondern nur noch andere Institutionen

“Die Koordinierende Covid-Impfeinheit wird zum 31.12.2022 aufgelöst.”

Begründung und Erläuterung:
Die Kreisverwaltung plant einen Nettozuwachs beim Personalbestand um fast 50 Stellen. Diese zusätzlichen Stellen müssen fast alle aus den Steuern, Gebühren und Abgaben der EinwohnerInnen und Unternehmen im Kreisgebiet finanziert werden. Insgesamt wird durch diesen Stellenzuwachs ein Aufwand von etwa 150 Mio Euro ausgelöst.
Daher sollte mehr darauf geschaut werden, wo parallel Stellen abgebaut werden können. Die Koordinierende Impfeinheit für Covid 19-Impfungen (KoCI) verfügte zuletzt über ca. 10 Personalstellen. Mit dem Jahresende 2022 fallen ihre Aufgaben aufgrund bundes- und landespolitischer Entscheidungen weg; gleichzeitig ist auch bei den anderen Impfstellen ein stark nach-lassendes Impfinteresse zu beobachten. Trotzdem plant die Kreisverwaltung, die KoCI weiter aufrecht zu erhalten, wie bereits am 01.12.2022 im GSA diskutiert.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung sollten jedoch die KoCi zum 31.12.2022 aufgelöst werden und die Mitarbeiterinnen für andere offene bzw. neue Stellen eingesetzt werden; insbesondere im Kreisgesundheitsamt besteht ein hoher Bedarf für neue Stellenbesetzungen. Die Kreisverwaltung sollte daher umgehend die konkreten Qualifikationen und Einsatzmöglichkeiten prüfen.
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Technische Ausstattung für digitale Sitzungen beschaffen

“Die Kreisverwaltung beschafft die für die Durchführung digitaler und hybrider Gremien-sitzungen erforderliche technische Ausstattung; dafür werden 15 TEuro bereit gestellt.”

Begründung und Erläuterung:
Der Landtag hat eine Änderung der Kreisordnung beschlossen, die seit 26.04.2022 die Durchführung von digitalen und hybriden Sitzungen ermöglicht. Nach § 32a KrO NRW i.V.m. § 47a GemO NRW können Kreistag, Kreisausschuss und RPA in Ausnahmefällen digital tagen. Nach § 41a KrO i.V.m. § 58a GemO können die anderen Ausschüsse auch ohne besondere Voraussetzungen beschließen, hybrid zu tagen.
Digitale und hybride Sitzungen haben sich bei vielen Organisationen in den letzten, durch die Pandemie bestimmten Jahren sehr bewährt.
Die Kreisverwaltung soll daher beauftragt werden, die technischen Voraussetzungen für die Durchführung digitaler und hybrider Sitzungen zu ermöglichen. Selbst bei etwa 50 Teilneh-merInnen reichen für eine hybride Sitzung eine „meeting owl“ und 2 große Monitore oder Beamer sowie ergänzende Mikrofone aus.

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3 Haushaltsjahre im Kreistag

By admin at 11:48 am on Thursday, October 20, 2022

Bei der Kreistagssitzung am Freitag (21.10.) um 15 Uhr in der Olsberger Konzerthalle spielen Haushaltsthemen eine große Rolle, und es geht um 3 Haushaltsjahre.

Für 2021 steht die Prüfung des Jahresabschlusses an. Hier hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Ergebnisse geprüft und bestätigt, dass in Überschuss von ca. 3,9 Mio Euro entstanden ist. 85% davon (3,3 Mio Euro) sollen nun an die Städte und Gemeinden ausgeschüttet werden, der Rest soll der Ausgleichsrücklage des Kreises zugeführt werden.

Für das laufende Haushaltsjahr 2022 gibt der Kämmerer einen Bericht über die “Ausführung des Haushalts”. Gegenüber der Haushaltsplanung werden nun in diversen Positionen Entlastungen in Höhe von insgesamt 6,9 Mio Euro erwartet. Saldiert mit Mehrbelastungen in anderen Bereichen ergibt sich eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 3,8 Mio Euro. Den größten Einfluss auf die Veränderung des Ergebnisses haben die Bußgelder: Sie waren mit 3,88 Mio Euro kalkuliert worden, nun wird mit Mehrerträgen von 3,0 Mio Euro gerechnet! 0,9 Mio Euro sollen bei den “Kosten der Unterkunft” für Grundsicherungsempfänger (SGB II, SGB XII) eingespart werden, 2,2 Mio Euro bei den “Hilfen zur Pflege”, vor allem wegen höherer Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mehraufwand ensteht z.B. durch eine Erhöhung der Beiträge für die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten um 0,4 Mio Euro.

Etwa 0,3 Mio Euro an Ausgaben werden nicht ergebniswirksam, weil sie als sog. “Corona-bedingte Finanzschäden” zunächst ergebnisneutral gebucht und in späteren Haushaltsjahren ausgeglichen werden.

Sehr ungünstig verläuft die finanzielle Entwicklung des Kreisjugendamtes. Bereits im Jahr 2021 mussten 2,9 Mio Euro aus der Sonderrücklage entnommen werden, die danach noch einen Bestand von 1,9 Mio Euro hatte. Die Unterdeckung dieses Etats liegt nun bei 2,9 Mio Euro. Die werden nun komplett verbraucht; trotzdem fehlen für das Jahr 2022 noch 1,032 Mio Euro, die nun von den 9 Städten und Gemeinden per Nachveranlagung erhoben werden. Glücklich schätzen können sich die Städte Arnsberg, Sundern und Schmallenberg, die eigene Jugendämter haben und daher von der Nachveranlagung nicht betroffen sind.

Für das Jahr 2023 wird der Landrat den Haushaltsentwurf einbringen, über den der Kreistag dann am 09.12.2022 beraten und beschließen soll. Näheres ist unserer Fraktion noch nicht bekannt… Es ist allerdings mit einer drastischen Anhebung des Umlagesatzes für die Finanzierung des Kreisjugendamtes zu rechnen.

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RLG und Kreisjugendamt werden erheblich teurer

By admin at 4:34 pm on Tuesday, June 7, 2022

Am Freitag (10. Juni) tagt der Kreistag in der Schützenhalle in Olsberg-Bigge. Auf der Tagesordnung steht auch ein Bericht über die Ausführung des Kreishaushalts in den Monaten Januar bis Mai 2022.

Aus der Sitzungsdrucksache 10/486 vom 3. Juni nebst Anlage ergeben sich deutliche Mehrkosten für den Linienbusverkehr und für das Kreisjugendamt.
Beim Kreisjugendamt wird mit einer Unterdeckung von mehr als 2,3 Mio Euro gerechnet. Sei wird überwiegend durch eine nachträgliche Erhöhung der Jugendamtsumlage finanziert, die von den 9 kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt aufzubringen ist.

1,06 Mio Euro aus dem Kreishaushalt erhalten die RLG und die sonstigen Verkehrsträger für die Dieselpreisverteuerung. Davon sollen 600 TEuro an die RLG und 460 TEuro an die Westfalenbus gezahlt werden. Hinzu kommt ein Betrag in noch unbekannter Höhe für die Verkehrsleistungen im Raum Neheim/Ense/Werl.
Mit dieser Zahlung erhöht sich übrigens die Mehrbelastung des HSK gegenüber dem weiteren Mitgesellschafter Kreis Soest weiter. Pro Einwohner zahlt der HSK etwa 55% mehr in diese gemeinsame Gesellschaft als der Nachbarkreis, obwohl dort vielfach wesentlich günstigere Fahrpreise gelten.

Als “Bußgeldeinnahmen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten” werden nun 5,4 statt 3,9 Mio Euro erwartet.
Bei der “Allgemeinen Sozialhilfe” werden dagegen Entlastungen von 2,4 Mio Euro erwartet, davon 1,4 Mio Euro für die “Kosten der Unterkunft” von Grundsicherungsempfängern. In einem weiteren Bereich des Sozialleistungen sollen nun mehr als 2 Mio Euro eingespart werden: Für “Hilfen zur Pflege” und “Zuschüsse an Pflegeeinrichtungen”.

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War es eine Märchenstunde?

By admin at 9:16 am on Wednesday, March 17, 2021

Im Sozialausschuss der Stadt Brilon ging es am Dienstag (16.03.) auf Antrag der Briloner Bürgerliste (BBL) auch um die Kosten der Unterkunft (KdU). Die BBL hatte beantragt, der Briloner Bürgermeister solle den Landrat auffordern, “die Angemessenheitsgrenzen für die Stadt Brilon so festzulegen, dass zu diesen Mieten Wohnungen in der Stadt Brilon auch tatsächlich in ausreichender Zahl verfügbar sind.”

Von den Angemessenheitsgrenzen der KdU betroffen sind alle Leistungsbezieher nach
– SGB II (Alg 2, „Hartz IV“, einschl. „Aufstocker“ zum Arbeitslohn) und
– SGB XII (Sozialhilfe für nicht Arbeitsfähige einschl. Rentner).
Die KdU werden zusätzlich zum Regelsatz gezahlt, der aktuell 446 € p.M. für einen alleinstehenden Erwachsenen beträgt. Sie sollen die „angemessene“ Miete und Nebenkosten abdecken. Heizkosten werden extra gezahlt. Alle, die in einem Haushalt leben, werden als „Bedarfsgemeinschaft“ (BG) zusammen betrachtet; nach Personenanzahl der BG und Stadt/Gemeinde wird die angemessene Miete ermittelt. Falls die Miete einer BG angeblich „unangemessen” hoch ist, erfolgt vom Sozialamt eine “Kostensenkungsaufforderung”. Dann bleibt in der Realität nur ein Umzug (falls eine billigere Wohnung verfügbar ist) oder es läuft auf eine Kürzung des Regelsatzes hinaus, um den angeblich zu hohen Anteil der Miete.

Für die Angemessenheitsgrenzen wird alle 4 Jahre vom HSK ein sog. „schlüssiges Konzept“ aufgestellt und alle 2 Jahre nach einem Index fortgeschrieben. Zum 01.01.2021 stand ein neues Konzept an; es wurde am 26.02.2021 vom Kreisausschuss des HSK beschlossen. Die Durchführung wird vom Kreis auf die Sozialämter der Gemeinden delegiert.

Die Ergebnisse haben allerdings mit der Realität wenig zu tun, weil die festgelegten Höchstmieten nicht marktgerecht sind. So gelten für Brilon, Marsberg und Olsberg Quadratmetermieten nur bis 4,88 Euro als angemessen, bei größeren Bedarfsgemeinschaften sogar nur bis 4,57 Euro.

Mit der Erstellung der Konzepte wird von der Kreisverwaltung seit 2013 die Fa. “Analyse & Konzepte” (A+K) beauftragt. Wer sich näher mit der Methodik der Fa. A+K beschäftigt, stößt auf gravierende methodische Probleme. So erfolgt die Berechnung der angemessenen Mieten nur anhand der “Bestandsmieten”, also der erhobenen Mieten für bereits vermietete Wohnungen. Aber es bestehen gravierende Unterschiede zu den deutlich höheren “Angebotsmieten” für tatsächlich verfügbare Wohnungen.
Der Rücklauf bei einer postalischen Anfrage an ca. 12.000 private Vermieter lag unter 10%. Dafür wurden dann Mieten von sog. institutionellen Mieten erhoben. Das ist in Brilon vor allem eine Wohnungsbaugenossenschaft, deren Wohnungen aber gar nicht frei verfügbar sind.
Eine realistische Überprüfung, ob tatsächlich Wohnungen zu den festgelegten Höchstmieten verfügbar sind, erfolgt nicht. Dabei ergibt sich sogar aus den Unterlagen der Kreisverwaltung die Absurdität der festgelegten Höchstmieten: Parallel zu den Bestandsmieten wurden z.B. für Brilon/Marsberg/Olsberg Angebotsmieten erhoben, und die lagen für 1-Personen-Haushalte in 46 von 47 Fällen über dem von der Kreisverwaltung festgelegten Höchstwert.

Im Sozialausschuss trug die zuständige Amtsleiterin der Kreisverwaltung vor. Angeblich sei das Konzept auf “wissenschaftlicher Grundlage” ermittelt worden und durch die Rechtsprechung so vorgeschrieben. Dazu, ob Mieten wirklich nur bis 4,88 Euro als angemessen gelten können, wurde nichts gesagt. Auch zur tatsächlichen Verfügbarkeit von Wohnungen zu diesen Preisen gab es keine konkrete Aussage, trotz Nachfrage mehrerer Ausschussmitglieder. Auf die Einwände mehrerer Teilnehmer, dass die ermittelten Mieten unrealistisch wären, kam die Antwort, dass es sich um “Einzelfälle” handeln müsse. Und angeblich gebe es bei Überschreitung der Höchstmiete keine “Umzugsaufforderungen”, sondern “Kostensenkungsaufforderungen” (Wo ist der Unterschied für die Betroffenen??).
Und es sei ja auch egal, wenn eine Familie wegen der Miethöhe in eine andere Stadt, in einen weit entfernten Ortsteil umziehen müsse…
Und für die Ortsteile seien die festgelegten Mieten ausreichend (dabei ergibt sich sogar aus den Daten der Kreisverwaltung das Gegenteil, wie oben für Brilon/Marsberg/Olsberg dargestellt)
Wer mit der Kürzung seiner Grundsicherung nicht einverstanden sei, der könne ja beim Sozialgericht dagegen klagen. (Das wird allerdings nur für wenige Betroffene möglich sein!)
Besonders peinlich: Die Amtsleiterin kritisierte, dass die BBL in ihrem Antrag geschrieben hatte, der Kreisausschuss habe im Februar das neue Konzept für die KdU beschlossen, und behauptete, das habe der Kreistag gemacht. Normalerweise wäre das völlig belanglos, aber wenn die Amtsleiterin so etwas als wichtig ansieht und aufgreift, dann sollte ihre Kritik wenigstens zutreffen. Der Kreistag hat in diesem Jahr noch gar nicht getagt. Seriösität sieht anders aus…

Ehrlich war wenigstens die SPD-Fraktion. Ihr Sprecher bezeichnete den BBL-Antrag als “Quatsch” und erklärte, wichtig sei nur, dass die Kosten für die KdU “haushaltsrelevant” seien. Ob die angemessenen Mieten realistisch ermittelt werden und die Betroffenen zu diesen Mieten Wohnungen erhalten können, ist der SPD also völlig egal.
Gab es nicht auch im HSK mal eine sozialdemokratische Partei, für die Sozialpolitik wichtig ist? Und die etwas dagegen unternommen hätte, wenn Familien mit geringen Einkommen aus ihren Wohnungen vertrieben werden, weil ihre Miete als nicht “angemessen” gilt, obwohl sie keineswegs zu hoch ist?

Fazit:
Es bleibt zu hoffen, dass Betroffene sich gegen dieses “Konzept” wehren werden. Die SBL hat schon in der Vergangenheit Klagen bei Sozialgerichten erfolgreich begleitet. Die von der Kreisverwaltung beauftragte Firma A+K zeichnet sich auch dadurch aus, dass ihre Konzepte und die angewandte Methodik schon oft von Sozialgerichten für rechtswidrig erklärt wurden, so vom Bundessozialgericht in mehreren grundlegenden Urteilen am 30.01.2019.

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SBL-Fraktionssitzung am Montag in Meschede

By admin at 12:50 pm on Sunday, June 30, 2019

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion trifft sich zu ihrer nächsten Sitzung am Montag, 1. Juli, um 18.30 Uhr in der Gaststätte “Zum Pulvertum”, Pulverturmstraße 33 in Meschede.

Im Mittelpunkt stehen die Vorbereitung der Kreistagssitzung am 5. Juli und die Nachbereitung der Ausschusssitzungen aus den letzten Wochen. Themen sind u.a. die Reaktivierung der Röhrtalbahn, das Konzept für die Kosten der Unterkunft (KdU) für Sozialhilfeempfänger, der Rettungsdienstbedarfsplan, die Kosten des Flughafens Paderborn/Lippstadt (dessen Mitgesellschafter der HSK ist), Umweltthemen wie Gülle/Nitrat/Wasser, die vom Landrat ohne Ausschreibung geplante Neuwahl des Kreisdirektors und – mal wieder – Versuche des Kreisverwaltung, nicht verständliche Abschiebungen durchzuführen.

Die Sitzung ist – wie immer – öffentlich. Freunde, Bekannte, alle sind herzlich eingeladen!

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