Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Rechenkünstler

By adminRL at 9:39 pm on Thursday, September 24, 2015

In mehreren Stadträten im HSK stehen derzeit Anträge auf der Tagesordnung, in der jeweiligen Stadt die Gesundheitskarte für Flüchtlinge einzuführen. Die Stadtverwaltungen scheinen hier häufig eine Bremserfunktion auszuüben. Über die Rahmenvereinbarung des Landes NRW, die den Gemeinden seit 28. August diese Möglichkeit einräumt, hatten wir bereits hier und hier berichtet.

Heute wurde dieser Antrag im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Brilon vorberaten. Besonders “trickreich” verhielt sich das städtische Sozialamt während der Ausschusssitzung. Es argumentierte, die Verwaltungskosten für die Gesundheitskarte würden zu hoch, und warf dafür eine Berechnung der erwarteten Kosten an die Präsentationswand: 8% der Sachausgaben und 10 Euro pro Flüchtling und Monat ergäben zusammen etwa 50 TEuro Belastung für die Stadt. Das sei mehr als die Stadt bisher an Verwaltungskosten aufwende.

Doch wie kam das zustande? In der Rahmenvereinbarung des Landes NRW mit den Krankenkassen heisst es:
“Zur Abgeltung der entstehenden Verwaltungsaufwendungen leistet die zuständige Gemeinde Verwaltungskostenersatz … in Höhe von 8 % der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch 10,00 EUR pro angefangenem Betreuungsmonat je Leistungsberechtigtem… Der höhere Betrag ist zu erstatten.”

Aus diesen Formulierungen geht eigentlich glasklar hervor, dass ENTWEDER 8% der Leistungsaufwendungen ODER 10 Euro je Person und Monat anfallen. Das Briloner Sozialamt addierte vorsichtshalber beide Beträge, kam damit fast auf die doppelten Kosten und wollte den Ausschussmitgliedern damit viel zu hohe Kosten darstellen.
So sollte man nicht argumentieren! Bei Leistungsbescheiden für Empfänger von Grundsicherungsleistungen wird das Briloner Sozialamt diese Rechenmethode wahrscheinlich nicht anwenden…

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Über welche Qualifikation sollten Integrationskräfte verfügen?

By adminRL at 4:48 pm on Tuesday, September 1, 2015

Integrationskräfte haben eine verantwortungsvolle und sicher nicht immer leichte Aufgabe. Schließlich sollen sie Kinder mit Entwicklungsbeeinträchtigungen in der Kita und in der Schule begleiten, sie im Kita- und Schulalltag fördern und entsprechend ihres Bedarfs unterstützen. Wenn erforderlich müssen sie auch pflegerische und organisatorische Tätigkeiten übernehmen.

Aber wo und wie sind die Integrationskräfte selbst aus- und weitergebildet? Über welche Qualifikation sollten sie verfügen? Um das in Erfahrung zu bringen, schickte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bür-gerliste (SBL/FW) dem Landrat am 01.09.2015 ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

wie wir von einem Ratsmitglied hörten, kommt an einer Schule im HSK eine Integrationskraft zum Einsatz, die offenbar über keinerlei Vorkenntnisse verfügt.

Darum möchten wir fragen:

1. Welche Voraussetzungen muss eine an Schulen eingesetzte Integrationskraft erfüllen? Über welche Kenntnisse, Vor- und Aus- und Weiterbildung sollte sie verfügen?

2. Wie genau sind ihre Aufgaben definiert?

3. Wer entscheidet darüber, welche Frauen oder Männer als Integrationskräfte eingestellt werden? Wer überprüft Qualität und Effizienz ihrer Arbeit?

4. Um welche Art von Arbeitsverhältnissen handelt es sich bei diesen Mitarbeiter/innen? (Minijob?, Befristung?)”

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Junge Sauerländer(innen) zieht es in die weite Welt

By adminRL at 10:24 pm on Thursday, August 20, 2015

Üppiges Angebot, geringe Nachfrage
Die gute Nachricht vorweg: In den Sauerländer Dörfern muss man sich voraussichtlich auf lange Sicht überhaupt keine Sorgen um fehlenden Wohnraum machen. Sonderlich eng wird`s wahrscheinlich auch ín den Sauerländer Städtchen nicht. Vieles deutet derzeit darauf hin, dass das Angebot von Häusern und Wohnungen in unserer ländlichen Lage komfortabel bleibt. Macht es dann noch Sinn, weitere Baugebiete auszuweisen? Wohl kaum! Die entspannte Lage hat nämlich eine Kehrseite. Denn dort wo das Angebot groß und die Nachfrage gering ist, fallen gewöhnlich die Preise. Des einen Leid, des anderen Freud. Die Leidtragenden sind in diesem Fall die Haus- und Wohnungseigentümer. Für sie wird es immer schwieriger, ihre Immobilien zu vermarkten. So manches Schätzchen bleibt leer und mutiert irgendwann zur Ruine. Die Kinder, die hier groß wurden, sind oft schon lange über alle Berge. Ein Haus oder eine Wohnung sind also, entgegen manchen Aussagen von Banken und Bausparkassen, nicht immer und überall die ideale Altersvorsorge. Wie war das noch mal? „Die Lage, die Lage, die Lage“. Und die ist im Sauerland nun mal nicht so top wie in Bonn oder Düsseldorf. Sonst wären ja wohl nicht so viele Kinder „über alle Berge“!?

SBL-Klausurtagung mitsamt Demographie-Bericht
Aber worauf ich eigentlich hinaus will, das ist der Demographie-Vortrag von SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos. Es handelt sich um eine Präsentation, die er so oder ähnlich schon x-mal in vielen Kommunen in Deutschland gehalten hat. Jetzt, am vergangenen Sonntag (16.08.2015), erläuterte er die Studie auch seinen Fraktionskolleginnen und –kollegen, und zwar anlässlich der Klausurtagung der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in Sundern-Stockum. Die Daten für sein Referat hat Reinhard Loos nicht aus der Luft gegriffen. Der Arbeit zugrunde liegen harte Zahlen und Fakten. Der Kommunalpolitiker ist Volkswirt, Soziologe, Informatiker und Mitglied des Arbeitskreises für Bevölkerungswissenschaftliche Methoden der Deutschen Gesellschaft für Demographie. Er hat in den letzten Jahren immer wieder federführend an der Erstellung von Bevölkerungsstudien mitgearbeitet. Aktuelle Daten für etwa 3.000 Kommunen in Deutschland finden sich hier:
Klick: http://www.wegweiser-kommune.de

Einwohnerzahlen im Hochsauerlandkreis im Sinkflug
Reinhard Loos erläuterte, was wir ja mittlerweile alle schon wissen: Es geht bergab …. Ja, aber mit so großen Schritten? Das hätten wir vielleicht doch nicht gedacht! Um die Sache nicht so langatmig zu machen, nehmen wir als Beispiel mal Meschede. Für die Kreisstadt prognostiziert die besagte Studie einen Einwohnerrückgang von 15 %, wohlgemerkt von 2012 bis 2030, also innerhalb von weniger als zwei Jahrzehnten! Damit belegt Meschede beinahe den negativen Spitzenplatz im HSK. Härter trifft es (mit minus 15,3 %) nur noch Olsberg. Bestwig wird „nur“ um 7,8 % schrumpfen, Arnsberg um 10,3 %. Ein Einwohnerplus verzeichnet in den nächsten 15 Jahren mit ganz großer Wahrscheinlichkeit keine einzige Kommune im Kreisgebiet. Alleine der Rückgang der Einwohnerzahl wäre nicht so gravierend, wenn damit nicht auch eine sehr deutliche Veränderung der Altersstruktur verbunden wäre.

WanderungsprofilFrauen

Wieso, weshalb, warum?
Eine nicht unerhebliche Rolle spielt dabei der „Sterbefallüberschuss“. Das heißt, im HSK sterben im gleichen Zeitraum mehr Menschen als geboren werden und zwar mit zunehmender Tendenz. Ein Grund dafür ist, dass hier die Zahl der Frauen im geburtsfähigen Alter kontinuierlich zurück geht. Das resultiert wiederum aus den zahlreichen Fortzügen junger Frauen nach Düsseldorf, München oder andere boomende Regionen. Laut Daten der Bertelsmann-Stiftung ziehen nämlich vor allem die jungen Frauen weg. Darüber sollte sich, meine ich, die Herren-Gesellschaft hier mal Gedanken machen! Was bieten Städte, was die Kommunen im Sauerland nicht bieten?

WanderungsprofilMaenner

Wie wirkt sich die Zuwanderung aus?
Die Zuwanderung in den HSK ist laut der Bertelsmann-Studie im Durchschnitt der letzten Jahre zu gering, um die Fortzüge auszugleichen. Denn auch Zuwanderer zieht es viel häufiger in kreisfreie Städte als in Regionen wie das Sauerland und die Eifel.
Also, bis das Sauerland aus allen Nähten platzt, das wird dauern, trotz der vielen Flüchtlinge. Denn auch die werden hier wohl nicht bleiben, aus welchen Gründen auch immer.

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Betrifft Altersarmut auch Menschen im Hochsauerlandkreis?

By adminRL at 11:37 pm on Sunday, July 26, 2015

Die Antwort ist „Ja“.
Die Tendenz ist leicht steigend. Die Kreisverwaltung gab der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) (am 13. Juli 2015) auf deren schriftliche Anfrage (vom 30. Juni 2015) dazu folgende Zahlenangaben:

Grundsicherungsempfänger/innen im Alter von über 65 Jahren
Im Jahr 2010: 1.339 Personen
Im Jahr 2011: 1.346 Personen
Im Jahr 2012: 1.420 Personen
Im Jahr 2013: 1.477 Personen
Im Jahr 2014: 1.636 Personen
Im 1. Halbjahr 2015: 1.640 Personen

Grundsicherungsempfänger/innen wegen Erwerbsminderung im Alter von unter 65 Jahren
Im Jahr 2010: 1.037 Personen
Im Jahr 2011: 1.040 Personen
Im Jahr 2012: 1.102 Personen
Im Jahr 2013: 1.186 Personen
Im Jahr 2014: 1.248 Personen
Im 1. Halbjahr 2015: 1.269 Personen

Vorrede und Fragestellung der SBL/FW waren folgende:

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung liegt die gesetzliche Rente bei fast jedem zweiten Rentner/Rentnerin bei weniger als 750 Euro pro Monat. Sofern kein weiteres Einkommen vorhanden ist, besteht zumindest bei Alleinlebenden die Gefahr der Altersarmut. Alle Anzeichen sprechen dafür, dass sich das sozialpolitische Problem der wachsenden Altersarmut, in Folge mehrerer Rentenkür-zungen sowie der Zunahme von ungesicherten Beschäftigungsverhältnissen, verschärft und kurzfristig nicht umkehrbar sein wird. Ein steigender Betrag für die im Durchschnitt gezahlte Rente ändert daran nichts.

Wir bitten Sie daher zu beantworten:
1. Wie hat sich Zahl der Menschen, die im HSK von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-minderung leben, seit dem Jahr 2010 bis heute entwickelt? (Wir bitten um eine Auflistung nach Geschlecht und Alter, ehemaligen Gastarbeiter/innen und Migranten/innen.)
2. Wie hoch ist die Zahl der NeurentnerInnen im HSK (Renteneintritt ab 01.01.2014), deren Gesetzliche Rente unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegt und bei denen somit Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht? (Bitte nach Geschlecht auflisten.)
3. Welche Erkenntnisse haben Sie über die Anzahl der Menschen im HSK insgesamt, die von Altersarmut, einschließlich der „versteckten Armut“, betroffen sind?
4. Beabsichtigt die Verwaltung Maßnahmen zu ergreifen, um sicher zu stellen, dass für alle älteren und einkommensarmen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben gesichert ist?
5. Wenn ja, durch welche Aktionen, Hilfen und/oder andere Maßnahmen, wie beispielsweise der Einführung eines Sozialtickets, sollen die betroffenen Menschen vom HSK unterstützt werden?
6. Wie sind Ihre Prognosen bzgl. des Anstiegs der Altersarmut und der Grundsicherungszahlungen im Kreisgebiet für die nächsten Jahre?

Die Antwort der Kreisverwaltung auf die anderen 5 Fragen:

Zu Frage 1 machte der HSK die oben zitierten Angaben.

Frage 2 und 3 blieben unbeantwortet, da dem HSK „entsprechende Erkenntnisse nicht vorliegen“.

Hier die Antwort auf Frage Nummer 4 nach eventuellen Maßnahmen des HSK, zur Sicherstellung der Teilhabe von älteren und einkommensschwachen Menschen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben: „Nein, die sozialgesetzlichen Bestimmungen (§ 20 SGB II u. § 27a SGB XII) stellen den notwendigen Lebensunterhalt in den unterschiedlichen Regelbedarfen bzw. Regelsätzen sicher. Hierunter fällt auch „in vertretbaren Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft”.“

Demzufolge erübrigte sich die Antwort auf die Frage 5. „Entfällt“ steht also zu 5.

Zu 6. – Prognosen bzgl. des Anstiegs der Altersarmut – schreibt die Kreisverwaltung: „Prognosen werden im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung erstellt. Es wird auch in den nächsten Jahren mit weiteren moderaten Fallzahlsteigerungen gerechnet.“

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Altersarmut auch im Hochsauerlandkreis?

By adminRL at 11:17 pm on Friday, July 3, 2015

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung liegt die gesetzliche Rente bei fast jedem zweiten Rentner/Rentnerin bei weniger als 750 Euro pro Monat. Sofern kein weiteres Einkommen vorhanden ist, besteht zumindest bei Alleinlebenden die Gefahr der Altersarmut. Alle Anzeichen sprechen dafür, dass sich das sozialpolitische Problem der wachsenden Altersarmut, in Folge mehrerer Rentenkürzungen sowie der Zunahme von ungesicherten Beschäftigungsverhältnissen, verschärft und kurzfristig nicht umkehrbar sein wird. Ein steigender Betrag für die im Durchschnitt gezahlte Rente ändert daran nichts.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bat daher den Landrat, folgende zu beantworten:
1. Wie hat sich Zahl der Menschen, die im HSK von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung leben, seit dem Jahr 2010 bis heute entwickelt? (Wir bitten um eine Auflistung nach Geschlecht und Alter, ehemaligen Gastarbeiter/innen und Migranten/innen.)
2. Wie hoch ist die Zahl der NeurentnerInnen im HSK (Renteneintritt ab 01.01.2014), deren Gesetzliche Rente unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegt und bei denen somit Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht? (Bitte nach Geschlecht auflisten.)
3. Welche Erkenntnisse haben Sie über die Anzahl der Menschen im HSK insgesamt, die von Al-tersarmut, einschließlich der „versteckten Armut“, betroffen sind?
4. Beabsichtigt die Verwaltung Maßnahmen zu ergreifen, um sicher zu stellen, dass für alle älteren und einkommensarmen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben gesichert ist?
5. Wenn ja, durch welche Aktionen, Hilfen und/oder andere Maßnahmen, wie beispielsweise der Einführung eines Sozialtickets, sollen die betroffenen Menschen vom HSK unterstützt werden?
6. Wie sind Ihre Prognosen bzgl. des Anstiegs der Altersarmut und der Grundsicherungszahlungen im Kreisgebiet für die nächsten Jahre?

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Bobbahn beschäftigt Leiharbeitnehmer

By adminRL at 11:07 pm on Saturday, December 13, 2014

Eine Überraschung enthält der Wirtschaftsplan der Bobbahngesellschaft “ESZW GmbH”, der mit den Sitzungsunterlagen für die Kreistagssitzung am 19.12.2014 vorgelegt wurde: Auf Seite 13 ist in der Stellenübersicht für das Jahr 2014 zu lesen, dass drei Saisonarbeitskräfte zur Eisbearbeitung nicht mehr beschäftigt werden. Stattdessen wurde ein Vertrag mit einer Leiharbeitsfirma abgeschlossen. “Von der Agentur werden 6 Mitarbeiter für 5 Monate jeweils 20 Std. die Woche gebucht.”

Es geht also nicht um unvorhersehbaren und/oder kurzfristigen Bedarf für Ausfälle, sondern die Bobbahngesellschaft ersetzt planmäßig bisher bestehende reguläre (befristete) Arbeitsverhältnisse durch Leiharbeitnehmer. Ist das vertretbar für eine Gesellschaft, deren Gesellschafter der HSK und die Stadt Winterberg sind? Als die SBL im Wirtschaftsausschuss des HSK nach Kosten und Lohn nachfragte, erhielten wir zur Antwort, es entstünden keine Mehrkosten für den Kreis. Falls dies zutreffen sollte, würden die Leiharbeitnehmer viel schlechter bezahlt als ihre von der Bobbahngesellschaft selbst eingestellten Vorgänger. Denn etwa die Hälfte des Rechnungsbetrages der Verleihfirma bleibt in der Verleihfirma hängen, und umsatzsteuermäßig könnte das auch noch Verluste bringen…

Auf die Frage der SBL nach dem Grund für diese Langzeit-Ausleihe von Arbeitnehmern erklärte die Geschäftsführung, es seien keine geeigneten Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt verfügbar. An dieser Aussage haben wir große Zweifel. Hat man versucht, diese Tätigkeiten Arbeitssuchenden oder Flüchtlingen (denen die Kreisverwaltung bisher die Arbeitserlaubnis verweigert hat!) anzubieten? Es erscheint sehr unwahrscheinlich, dass sich in diesen Personenkreisen nicht mindestens 6 Personen finden lassen, die diese Arbeit machen können und wollen!

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Kosten der Unterkunft (KdU) – Aktuelle Mietobergrenzen für SGB II- und SGB XII-Empfänger im HSK

By adminRL at 12:55 am on Monday, December 8, 2014

Auf Nachfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) übersandte das Jobcenter in der Kreisverwaltung der SBL mit Schreiben vom 20.11.2014 die Richtwerttabelle mit den neuen Mietobergrenzen im HSK. Die Liste mit der Bezeichnung *Richtwerttabelle * abstrakt angemessene Bruttokaltmiete“ (also Kaltmiete mit allen Nebenkosten außer Heizung) gilt laut Jobcenter ab dem 01.01.2015. Hier die Angaben, die nach Städten/Gemeinden differieren:

I. Stadt Arnsberg
1 Person 309,00 Euro
2 Personen 388,70 Euro
3 Personen 458,40 Euro
4 Personen 531,05 Euro
5 Personen 578,60 Euro

II. Gemeinden Bestwig und Eslohe, Städte Brilon, Hallenberg, Marsberg, Medebach und Olsberg
1 Person 294,50 Euro
2 Personen 362,05 Euro
3 Personen 441,60 Euro
4 Personen 544,35 Euro
5 Personen 563,20 Euro

III. Städte Meschede, Schmallenberg, Sundern, Winterberg
1 Person 306,00 Euro
2 Personen 388,70 Euro
3 Personen 466,40 Euro
4 Personen 556,70 Euro
5 Personen 597,30 Euro

Das bedeutet eine Erhöhung von etwa 3 Prozent nach 29 Monaten, also nur etwa 1,2 Prozent pro Jahr!

Das Jobcenter teilte der SBL dazu mit, dass die Anpassung anhand einer Indexfortschreibung erfolgt ist. Ob der Index mit der tatsächlichen Situation auf dem Wohnungsmarkt kompatibel ist, das wird sich in einigen Fällen sicher bald zeigen. Mittlerweile sind beim Sozialgericht Dortmund mehrere Klagen gegen das grudsätzliche Verfahren der HSK-Kreisverwaltung zur Ermittlung der Mietobergrenzen anhängig.

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Zahl der „Aufstocker“ im Hochsauerlandkreis ist leicht gesunken

By adminRL at 12:32 am on Friday, December 5, 2014

„Aufstocker“ sind per Definition Erwerbstätige, die ein so geringes Einkommen erzielen, dass sie davon nicht leben können. Ihr Einkommen liegt unter dem Niveau der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (Alg 2). Diese Arbeitnehmer haben dann Anspruch auf ergänzende finanzielle Leistungen vom Jobcenter.

Wie viele „Aufstocker“ gibt es im Hochsauerland? Das wollte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wissen und erkundigte sich mit Schreiben vom 25. November 2014 bei der Kreisverwaltung in Meschede.

Ein Mitarbeiter des Jobcenters antwortete mit Schreiben vom 1. Dezember. Hier der Wortlaut seines Schreibens:

„Die Anzahl der abhängig erwerbstätigen Leistungsberechtigten mit ergänzendem Leistungsanspruch liegt im Jahresdurchschnitt 2014 bei 2.996 Personen. Der Anteil zur Gesamtgröße der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) beträgt 29,3 Prozent.

Im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres lag die durchschnittliche Gesamtzahl der abhängig erwerbstätigen Leistungsberechtigten mit ergänzendem Leistungsanspruch bei 3.097 Personen. Hier betrug der Anteilswert an der Gesamtgröße der eLb 29,9 Prozent.
In absoluter Größe hat sich die Anzahl der Erwerbseinkommensaufstocker um 101 Personen bzw. 3,3 Prozent reduziert.“

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“Reduzierung der Unterkunftskosten … ist rechtswidrig”

By adminRL at 12:53 am on Tuesday, November 18, 2014

Im August 2013 haben Landrat und Kreisverwaltung ein neues Konzept für die Höchstmieten für die Empfänger von Grundsicherungsleistungen in Kraft gesetzt. Dadurch wurden die bisher zulässigen Höchstmieten teilweise drastisch gesenkt, z.B. für 1- und 2-Personen-Haushalte in Bestwig, Marsberg und Olsberg um jeweils etwa 16%. Das Kreisgebiet wurde anhand von zweifelhaften Kriterien und sog. Clusterung in drei “Wohnungsmarkttypen” aufgeteilt, für die jeweils gleich hohe Mietobergrenzen gelten:
1. Arnsberg
2. Brilon, Marsberg, Olsberg, Hallenberg, Medebach, Bestwig, Eslohe
3. Meschede, Schmallenberg, Sundern, Winterberg

Mit der Erstellung des Konzepts war ein Unternehmen aus Hamburg beauftragt worden.

Das neue Konzept stieß nicht nur im HSK auf Kritik. Mittlerweile haben mehrere Sozialgerichte festgestellt, dass von diesem Unternehmen erstellte Konzepte rechtswidrig sind. Einige Zitate:

“Die vom Beklagten vorgenommene Reduzierung der Unterkunftskosten auf die von ihm als angemessen angesehenen Werte ist rechtswidrig…
Das vorgelegte Konzept ist bezüglich der gebildeten Vergleichsräume unschlüssig…
Da es bei der Festlegung des Vergleichsraumes um die Ermittlung einer (angemessenen) Referenzmiete am Wohnort oder im weiteren Wohnumfeld des Hilfebedürftigen geht, sind die
Grenzen des Vergleichsraumes insbesondere nach folgenden Kriterien abzustecken: Es geht darum zu beschreiben, welche ausreichend großen Räume (nicht bloße Orts- oder Stadtteile) der Wohnbebauung aufgrund ihrer räumlichen Nähe zueinander, ihrer Infrastruktur und insbesondere ihrer verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bilden…
Sinn und Zweck der Vergleichsraumbildung ist es aber nicht vordergründig, eine valide Datengrundlage zur Ermittlung des angemessen Mietpreisniveaus zu erhalten, auch wenn dies bei der Vergleichsraumbildung mit zu berücksichtigen ist. Die wichtigeren Kriterien sind Erreichbarkeit, verkehrstechnische Verbundenheit und Homogenität. Diese Kriterien sind durch A. aber weder geprüft noch anderweitig berücksichtigt worden.”
(SG Magdeburg)

“Die zulässige Klage ist begründet…
Datenerhebung… Es stellt sich jedoch die Frage, ob der Gegenstand der Beobachtung richtig gewählt wurde…
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass für die kleineren Wohnungen üblicherweise ein höherer Quadratmeterpreis verlangt wird. Dieser Teuerungsfaktor … ist in dem Konzept des Beklagten unberücksichtigt geblieben, da er diese Wohnungen ausgeschieden hat…
Die Kammer hält die in die Ermittlung der Angemessenheitsgrenze einbezogenen Daten nicht für repräsentativ, soweit es sich um die Ermittlung der Bevölkerungsentwicklung, -dichte, Siedlungsstruktur und Einkommenssteuereinnahmen handelt…
Dabei ist für das Gericht jedoch nicht erkennbar, ob und inwieweit Mehrfachinserate (Angebote über mehrere Zeitintervalle) und Doppelinserate (Angebote geleichzeitig auf mehreren Plattformen) berücksichtigt wurden.
Damit basieren die vom Beklagten gebildeten Angemessenheitsgrenzen für die von ihm gebildeten Wohnungsmarkttypen und Wohnungsgrößen nicht auf einem schlüssigen Konzept im Sinne der Rechtsprechung des BSG.”
(SG Dresden)

“Die Klage hat Erfolg. Sie ist zulässig und begründet…
Bedenken der Kammer bestehen hier bereits gegen den methodischen Ansatz der Clusterbildung. In den Ausarbeitungen über die Mietwerterhebungen ist dazu ausgeführt, die ‘Gemeinden eines Wohnungsmarkttyps müss[t]en dabei nicht zwingend räumlich nebeneinander liegen, sondern könn[t]en sich über das Untersuchungsgebiet (Kreisgebiet) verteilen.’ Dies widerspricht nach Auffassung der Kammer der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Bestimmung des Vergleichsraums. Danach muss der Vergleichsraum aufgrund seiner räumlichen Nähe, seiner Infrastruktur, insbesondere seiner verkehrstechnischen Verbundenheit, einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bilden…
Zweifelhaft ist darüber hinaus, ob das Gericht die Mietwerterhebungen einer Entscheidung überhaupt zugrunde legen kann. Zwar hat der Beklagte zwischenzeitlich den Bedenken der Kammer … dahingehend Rechnung getragen, dass ein Arbeitsplatz eingerichtet wurde, an dem Interessierte die Daten einsehen können, freilich ohne diese aus dem Raum mitzunehmen. Ob dies den Anforderungen des § 128 Abs. 2 SGG entspricht, kann letztlich dahinstehen. Die Kammer hat diesbezüglich aber Bedenken. Denn es ist den Klägern wegen der Komplexität des Sachverhalts nicht möglich, die gesammelten Daten einer intensiven Prüfung zu unterziehen…
Jedenfalls ist nach Auffassung der Kammer der Umfang der erhobenen Daten nicht dazu geeignet, die Mietverhältnisse im Landkreis Wittenberg zuverlässig abzubilden…
Daraus lässt sich erkennen, dass schon zum Erhebungszeitpunkt strukturell nicht ausreichend Wohnraum zu den festgelegten Preisen verfügbar war und damit der Markt für Neuvermietungen nicht zutreffend abgebildet wurde.”
(SG Dessau-Roßlau)

Eine Entscheidung des für den HSK örtlichen zuständigen Sozialgerichts Dortmund ist uns bisher nicht bekannt.

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Die Stadt Meschede, der HSK und Zielvereinbarungen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit – Zahl der Grundsicherungs-Empfänger steigt kontinuierlich

By adminRL at 4:48 pm on Thursday, September 18, 2014

Planwirtschaft bei Optionskommunen?
Dieser Gedanke kam unserr Autorin unwillkürlich beim Lesen der Mitteilung der Stadt Meschede mit Datum vom 08.08.2014 und dem Betreff „Information Leistungsbereiche im Fachbereich Soziales (Job-Center)“.

Maßnahmen
Im Text der Mitteilung heißt es: „Mit dem HSK werden jährlich Zielvereinbarungen vereinbart um die Arbeitslosigkeit zu reduzieren. Dabei liegen die Schwerpunkte u.a. auf der Verringerung der Hilfebedürftigkeit, der Verbesserung der Integrationsquote, der Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug oder der Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit.“ Der Sachbearbeiter der Stadt Meschede erläutert weiter, bei der Betreuung und Vermittlung von Jugendlichen in Ausbildungsstellen bestünde eine enge Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und, dass alle Maßnahmen in stetiger Abstimmung mit dem HSK als Träger der Grundsicherung vorgenommen würden. Zusätzliche Maßnahme-Angebote seien u.a. Schuldnerberatung, Eignungsfeststellungen, Bewerbungscenter, Alten-pflegeausbildung, Umschulungen.

Aufgaben
Diese Aufgaben nehmen demnach 5 Leistungssachbearbeiter/innen wahr. Sie sind zuständig für die Berechnung und die Auszahlung von ALG II. Dazu kommen 5 Fallmanager/innen zur Betreuung der Leistungsberechtigten. Zu deren Aufgaben gehört es auch, mögliche Vermittlungshemmnisse zu beseitigen. Zu dem Team gehört noch ein Arbeitsvermittler – er ist für die „Arbeitgeberansprache“ zuständig – sowie eine Mitarbeiterin, die in der Anmeldung für Erstgespräche und Terminvergaben zuständig ist.

Meschede – Statistik für
2013 / 2014

Familien im Hartz-IV-Bezug
681 / 673

Alleinerziehende Familien
147 / 120

Familien mit Haushaltsvorstand unter 25 Jahren oder alleinstehend
49 / 57

Erwerbsfähige Hilfebedürftige ab 15. Lebensjahr
987 / 979

davon Arbeitslose
396 / 400

Kinder im Hartz IV-Bezug im Alter von 0 – 14 Jahren
328 / 331

Sozialhilfeempfänger ab 15. Lebensjahr
26 / 17

Aufstocker
296 / 292

Kosten
Die städtischen Personalkosten für die Mitarbeiter des Jobcenters beliefen sich laut Angaben der Stadt Meschede im Jahr 2013 auf 842.000 Euro, die der Stadt vom HSK bzw. als Bundesmittel erstattet wurden.
Der Anteil der Stadt Meschede an den „Kosten für die Unterkunft“ hätte 2013 1.900.000 Euro betragen. Davon erhielte der HSK 950.000 Euro als direkte Transfersumme aus dem städtischen Haushalt. Die übrigen 950.000 Euro würden der Stadt über die Kreisumlage berechnet.
Zu den Regelleistungen: Sie werden laut Information der Stadt Meschede vom Bund finanziert und hätten 2013 4.160.000 Euro betragen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbslosigkeit
Da berichtet der Sachbearbeiter der Stadtverwaltung von einer deutlichen Steigerung der Fallzahlen. Seit 2005 wären sie von 134 auf 256 gestiegen (= fast eine Verdoppelung!).

Hier die dazugehörigen Zahlen für 2013 und 2014:

Familien in Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbslosigkeit 183 206

Personen in Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbslosigkeit 197 221

Familien im Sozialhilfe-Bezug 50 51

ersonen im Sozialhilfe-Bezug 55 53

Für die Verwaltung und Betreuung der Kosten der Grundsicherung stünden 1,5 Personalstellen zur Verfügung. Insgesamt hätten die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung jährlich rd. 850.000 Euro betragen. Ab 2014 liege die Bundesbeteiligung bei 100%. 2013 lag sie bei 75%.

Wohngeld
Das werde vom Bund und vom Land NRW jeweils zur Hälfte getragen und in der Regel für 12 Monate bewilligt. Zurzeit seien in Meschede ca. 700 Personen im Wohngeldbezug. Der Stellenanteil für die Wohngeldbearbeitung betrage 2,0 Stellen. Die Kosten würden im Landeshaushalt gebucht und hätten im letzten Jahr 450.150 Euro betragen.

Öffentlich geförderte Wohnungen
Wohnungssuchenden mit einem Wohnberechtigungsschein werde öffentlich geförderter Wohnraum (= Sozialwohnungen) vermittelt. Zurzeit stünden im Stadtgebiet von Meschede ca. 800 Wohnungen zur Verfügung. Ein städtischer Mitarbeiter ist für diese Aufgaben zuständig.

„Im Vorbeigehen aufgeschnappt“
Neuerdings soll es so sein, dass dann, wenn ein Arbeitssuchender nicht am Monatsersten, sondern irgendwann im Laufe des Monats eine Stelle antritt, er die nächste fällige Miete von seinem Einkommen zahlen muss, also von einem Einkommen, das womöglich noch gar nicht auf seinem Konto angekommen ist!?
Wir wissen nicht ob das stimmt, und, falls ja, ob das in allen Städten und Gemeinden so gehandhabt wird!?
Wenn es stimmen sollte, dann geraten sicher einige Berufs- und Job-Einsteiger zumindest vorübergehend in finanzielle Engpässe.
Wenn es stimmen sollte, wäre es gut und hilfreich, wenn sich die Optionskommune von diesem Teil ihrer Planung und ihrer Kostensenkungs-Strategie sofort wieder verabschiedet!

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Kostenloses Schülerticket in zwei südwestfälischen Kreisen – SPD verhindert Sozialticket im HSK

By adminRL at 2:50 pm on Saturday, March 29, 2014

Eine Meldung des WDR-Regionalstudios Siegen von heeute:

Das geplante kostenlose Schülerticket in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe ist jetzt beschlossene Sache. Auch der Kreistag Siegen-Wittgenstein hat am Freitag zugestimmt. Ab dem kommenden Schuljahr können zunächst alle Grundschüler und Schüler der weiterführenden Schulen in beiden Kreisen rund um die Uhr kostenfrei Bus und Bahn fahren. In einer zweiten Stufe sollen dann auch Berufsschüler und Auszubildende das Ticket nutzen können. Dazu müssen aber erst noch weitere Verhandlungen zwischen dem Zweckverband Personennahverkehr und der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd geführt werden. Als Grundlage soll eine Befragung unter den Berufsschülern dienen, um herauszufinden, wie stark sie den ÖPNV nutzen.

Im HSK gibt es kein kostenfreies Schülerticket. Auch die Einführung eines verbilligten Monatstickets für Fahrgäste mit geringem Einkommen (Sozialticket) ist gerade mal wieder gescheitert. Nachdem sich der Rat der Stadt Brilon mit Mehrheit dafür ausgesprochen hatte, den HSK zur Einführung des Sozialtickets aufzufordern, stand es im Wirtschaftsausschuss des HSK auf der Tagesordnung. Dort sprach sich ausgerechnet die SPD dagegen aus… Die 300.000 Euro Landeszuschuss, die der HSK für das Sozialticket erhalten hätte, fließen nun in andere Kreise. Die SPD im HSK sollte sich schleunigst Gedanken darüber machen, welche politische Ziele sie verfolgt!

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Kostensenkungsaufforderungen – Will der Hochsauerlandkreis nicht wissen was er tut?

By adminRL at 1:11 am on Thursday, March 6, 2014

Wie mehrfach in der Presse berichtet, erhalten in diesen Wochen viele Grundsicherungs-Empfänger im Hochsauerlandkreis von ihrem Jobcenter die schriftliche Aufforderung, die Kosten für ihre Unterkunft, sprich Miete und Nebenkosten, deutlich zu senken. Dazu hatte der HSK von der Unternehmensberatung „Analyse und Konzepte GmbH“ ein sogenanntes Schlüssiges Konzept erstellen lassen, so wie andere Landkreise und Städte in Deutschland auch. Doch das Resultat der Auftragsarbeit von „Analyse und Konzepte“ ist längst nicht überall unumstritten. Wie wir im Internet lesen und aus Gesprächen erfahren haben, gibt es viel Kritik an den sogenannten „Schlüssigen Konzepten“ dieses Hamburger Unternehmens. Sie wurden sogar von einigen Sozialgerichten als rechtswidrig verworfen.

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), ist der Meinung, dass die Anwendung dieses Konzeptes zu großen sozialen Härten führen kann. Daher stellte er am 11.02.2014 dazu eine schriftliche Anfrage an den Landrat.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=3901
(Die Kenntnis der Fragen ist für das Verständnis der unten wiedergegeben Antworten wich-tig, da in den Antworten nicht auf den Inhalt der Fragen eingegangen wird.)

Seit dem 03.03.2014 liegt der SBL die Antwort (mit dem Datum vom 24.02.14) vor. Weil der Inhalt des Schreibens viele Menschen im Hochsauerlandkreis betrifft, veröffentlichen wir es hier fast vollständig:

„Sehr geehrter Herr Loos,

bevor ich Ihre konkreten Fragen beantworte, möchte ich vorab einige generelle Hinweise zur Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im konkreten Einzelfall geben. Die einzelnen Prüfungsschritte sind Ausfluss der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 22 Abs 1 SGB II und sollten von jedem Träger entsprechend eingehalten werden.

Bei der Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten wird in jedem Leistungsfall regelmäßig im Rahmen der beantragten Weitergewährung der Leistungen (i.d.R. alle 6 Mona-te) eine Einzelfallprüfung vorgenommen, in der in einem ersten Schritt die tatsächlichen Mietkosten mit den als angemessen angesehenen Kosten (im HSK lt. Richtwerttabelle) verglichen werden. Soweit die aktuellen tatsächlichen Mietkosten unterhalb der Mietpreisobergrenze lt. Richtwerttabelle liegen, werden die tatsächlichen Kosten auch weiterhin in voller Höhe übernommen.

Soweit die tatsächlichen Kosten, die ggf. bislang angemessenen waren (Richtwert lag bei den aktuellen Wohngeldsätzen mit einem 10%igen Zuschlag), nunmehr nach dem neuen Konzept als unangemessen einzustufen sind, wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob die Unterkunftskosten in dem vorliegenden Einzelfall dennoch akzeptabel sind. Das ist dann der Fall, wenn soziale, persönliche oder wirtschaftliche Gründe vorliegen, die es rechtfertigen, die tatsächlichen Kosten auch weiterhin zu übernehmen. Darüber hinaus kann dies der Fall sein, wenn auf dem aktuellen Wohnungsmarkt keine Wohnung vorhanden ist, die zu Miet-preisen in Höhe der Richtwerte angemietet werden kann.

Lediglich in den Fällen, in denen keine derartigen Gründe vorliegen, werden die Leistungsbe-rechtigten zur Kostensenkung aufgefordert. Dem Kunden obliegt dann die Entscheidung, wie er auf eine solche Aufforderung reagieren möchte. Es stehen dabei u.a. folgende Hand-lungsoptionen zur Verfügung: Verhandlungen mit dem Vermieter über eine Absenkung des Mietpreises, Akzeptanz der abgesenkten Kosten der Unterkunft und Finanzierung der unge-deckten KdU-Anteile aus Regelsatz, Freibeträgen oder Mehrbedarfen oder der Umzug in eine angemessene Unterkunft.

Insoweit beantworte ich Ihre Einzelfragen wie folgt:

1. Ein EDV-Controlling im Zusammenhang mit der Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten ist nicht vorhanden. Insoweit kann keine valide Auskunft über die Anzahl der verschickten bzw. zukünftig noch zu verschickenden Kostensenkungsaufforderungen gegeben werden.

2. siehe Frage 1.

3. siehe Frage 1.

4. Eine pauschale Information erfolgte nicht. Anlassbezogen werden die Kunden in Einzelgesprächen über den Inhalt der Mietwerterhebung informiert.

5. siehe oben. In die Einzelfallprüfung werden beispielsweise Überlegungen über die Nähe zum ggf. vorhandenen Arbeitsplatz, die Erforderlichkeit eines Schulwechsels, die Nähe zu Gesundheitszentren bei gesundheitlich beeinträchtigten oder suchtkranken Menschen, die mögliche kurzfristige Eingliederung in den Arbeitsmarkt u.ä. mit einbezogen.
Weitere Aspekte sind die Höhe der Überschreitung der Richtwerte, die Dauer des Leistungs-bezuges sowie die zu erwartenden Folgekosten.

6. Die Städte und Gemeinden sind gehalten, die örtlichen Wohnungsangebote aus den bekannten Printmedien, Internetportalen etc. regelmäßig nachzuhalten. Eine konkrete Senkung der Unterkunftskosten kann rechtmäßig nur dann erfolgen, wenn nachweislich angemessener Wohnraum auf dem aktuellen Wohnungsmarkt verfügbar ist.

7. Die Rückmeldung der örtlichen Jobcenter zeigt eine grundsätzliche Akzeptanz der neuen Richtwerte sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite. So haben einige Vermieter bereits ihre Mietpreise angepasst, um beispielsweise langjährigen zuverlässigen Mietern das Verbleiben in der Wohnung zu ermöglichen. Eine gesteigerte Anzahl von Widerspruchsverfahren oder Umzüge in kostengünstigere Wohnungen sind aktuell nicht zu beobachten.

8. Hier handelt es sich um eine richterliche Einzelfallentscheidung im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren. In einem solchen Verfahren erfordert „der Beweismaßstab … im Gegensatz zu einem Hauptsacheverfahren für das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatsachen nicht die volle richterliche Überzeugung°, vielmehr hat das Gericht im vorliegenden Fall ledig-lich seine Bedenken hinsichtlich der Schlüssigkeit des Konzeptes zum Ausdruck gebracht. Letztendlich ausschlaggebend für die Annahme der Schlüssigkeit wird jedoch nicht eine rich-terliche Einzelmeinung sein, sondern für den Hochsauerlandkreis die Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen sowie abschließend des Bundessozialgerichts. Insoweit erfolgt auf den zitierten Beschluss aktuell keineweitere Reaktion.

9. Bei der Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zur Bestimmung angemessener Unterkunfts-kosten handelt es sich nach einhelliger Meinung um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. So-weit jedoch finanzielle Belange des Leistungsträgers betroffen sind (wie beispielsweise bei der Festlegung der Höhe der Richtwerte), bedarf es einer Unterrichtung und ggf. Beschlussfassung durch die politischen Gremien. Nichts anderes bringt auch der Rhein-Kreis Neuss mit seiner Vor-lage 50/29711XV12014 zum Ausdruck, nach der die von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit Analyse & Konzepte ermittelten Bruttokaltmietobergrenzen bestätigt werden sollen.“

Soweit die Stellungnahme der Verwaltung.
Diese Antworten der Kreisverwaltung kann man auch so interpretieren:

1.-3. Wir (= die Kreisverwaltung) haben keinen Überblick über das was wir tun, und wollen ihn auch nicht haben.
4. Die Betroffenen informieren wir nur dann solide, wenn es unvermeidbar ist.
5. Eine Überprüfung der Angemessenheit erfolgt nur bei besonderen Anlässen.
6. Vielleicht schauen wir in Zukunft auch darauf, ob es wirklich billigere Wohnungen gibt. Wir können aber nicht dafür garantieren, dass es nur “rechtmäßige” Senkungen der Unterkunftskosten gibt.
7. Bisher hatten viele Leute Angst aufmüpfig zu sein.
8. Es kann viele Jahre dauern, bis unser Konzept letztinstanzlich gekippt ist. Bis dahin ma-chen wir so weiter.
9. Wir haben die politischen Gremien weder von uns aus unterrichtet noch an der Entschei-dung beteiligt, obwohl es erforderlich gewesen wäre.

Angesichts der großen Anstrengungen, bei Sozialleistungen viel Geld einzusparen, hält die SBL es für erstaunlich, wie unbekümmert der Hochsauerlandkreis viele Millionen Euro für Prestige-Projekte, wie z.B. die Erweiterung des Sauerland-Museums, ausgibt. Hier gilt wohl das Motto: Irgendjemand wird die Zeche schon zahlen; notfalls indirekt die Sozialhilfeempfänger?

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Sie wissen nicht was sie tun?

By adminRL at 5:31 pm on Wednesday, February 19, 2014

Ein neues “Konzept” für die höchstzulässigen Mieten von Empfängern von Grundsicherung hat – wie bereits mehrfach auf diesen Seiten berichtet – die Kreisverwaltung im August 2013 in Kraft gesetzt. Dies erfolgte ohne dass der Kreistag das Konzept beschlossen hat. Es war den Kreistagsmitgliedern sogar bis Mitte Februar 2014 nicht bekannt; erst nach vielen Nachfragen der SBL rückte es die Kreisverwaltung jetzt heraus.

Aus diesem neuen “Konzept” ergeben sich Minderungen der bisher zulässigen Mieten um durchschnittlich mehr als 10%. Viele Empfänger von Arbeitslosengeld II (nach dem Sozialgesetzbuch II) und von Grundsicherung im Alter sowie für Nicht-Arbeitsfähige (nach SGB XII) haben in den letzten Wochen von den Sozialämtern der Städte und Gemeinden schriftliche Aufforderungen erhalten, ihre Miete erheblich zu senken. Sonst würden die Zahlungen gekürzt. Das Ergebnis wäre, dass viele der Betroffenen einen Teil der eigentlich für ihren Lebensunterhalt bestimmten Finanzmittel künftig für die Miete aufwenden müssten.

Um die Ausmaße der Aktion der Verwaltungen besser erfassen zu können, hat die SBL eine schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt.
Aber auch auf Stadt-Ebene wurde versucht, an konkretete Informationen zu kommen. Die Briloner Bürger-Liste beantragte am 10.02. für die Ratssitzung am 18.02. einen Sachstandsbericht des Bürgermeisters zu den vom Sozialamt der Stadt Brilon in den letzten Monaten an Bezieher von Grundsicherung versandten Kostensenkungsaufforderungen.

In der Erläuterung zu diesem Antrag hieß es:
“Vom Sozialamt der Stadt Brilon wurden seit Herbst 2013 an eine uns bisher unbekannte Zahl von Grundsicherungsempfänger Kostensenkungsaufforderungen versandt. Wir halten diese Aufforderungen in einigen uns konkret bekannten Fällen für unangemessen und unrealistisch.
Im Sachstandsbericht sollte der Bürgermeister insbesondere darauf eingehen:
– Wie viele derartige Aufforderungen wurden von der Stadt Brilon versandt?
– Um welche Differenzen zwischen bisheriger und künftig akzeptierter Miete geht es?
– Wie wurden die Aufforderungen begründet?
– Wurde den Empfängern der Aufforderungen konkret mitgeteilt, aufgrund welcher neuen Daten die bisher gezahlte Miete künftig nicht mehr akzeptiert werden soll?
– Wurde in jedem Einzelfall geprüft, ob eine kostengünstigere und akzeptable Wohnung überhaupt zur Verfügung steht?
– Wurde in jedem Einzelfall geprüft, ob ein Umzug zumutbar ist?
– Wie wurden die künftig akzeptierten Nebenkosten ermittelt?”

Die Qualität der Antworten, die die zuständige Dezernentin und der Bürgermeister in der Ratssitzung gaben, war erschreckend. So konnten sie nicht einmal sagen, wie viele Kostensenkungsaufforderungen versendet wurden. Und das bei mehr als einer Woche Zeit zwischen Antrag und Ratssitzung! Bei den Empfängern von Alg2 könnten es (allein in Brilon) zwischen 40 und 50 gewesen sein, lautete die grobe Schätzung. Zu der Anzahl bei den anderen Grundsicherungsempfängern könne man gar nichts sagen. Auch über die Höhe der erwarteten Kostensenkungen gab es keinerlei Auskunft.
Zur Begründung der neuen Höchstmieten wurde auf das von einem “externen Beratungsunternehmen” erarbeitete Konzept verwiesen, dass der Kreistag beschlossen habe. Auch hier zeigte die Dezernentin völlige Unkenntnis: Dem Kreistag war die angeblich von ihm beschlossene Fassung des Konzepts nicht einmal bekannt.
Erläutert seien die neuen Mieten nicht, aber das Konzept würde den Betroffenen “auf Anforderung” zugesandt…
Zu Prüfungen über verfügbare kostengünstigere Wohnungen und Zumutbarkeit eines Umzugs gab es erwartungsgemäß auch keine konkreten Aussagen.
Da verwundert es nicht, dass Bürgermeister und Dezernentin nicht bekannt war, dass das “externe Beratungsunternehmen” anderswo massiv in die Kritik geraten ist. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat massive Bedenken gegen die Ergebnisse geäußert und sie für nicht anwendbar erklärt, im Rheinkreis Neuss wurden im Dezember 2013 die Tabellenwerte um 5,5% erhöht, und einige Jobcenter wenden die Tabellen dieses Unternehmens gar nicht mehr an.

Fazit:
Die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung verschicken Bescheide, die viele der Betroffenen in Angst und Schrecken versetzen. Die äußerst dürftigen Auskünfte belegen, dass sich die Verwaltung kaum Gedanken darüber macht, was sie da tut. Muss das so sein??

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Bildungs- und Teilhabepaket – Wo sind die restlichen Mittel?

By adminRL at 11:06 pm on Tuesday, February 18, 2014

Das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), Reinhard Loos, stellte dem Landrat Mitte Februar 2014 einige Fragen zu den nicht verausgabten Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Hier der Text seiner Anfrage:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

mit den Geldern aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sollen Kindern aus einkommensschwachen Familien verbesserte Bildungsansprüche und gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht werden. Dafür stehen bekanntlich erhebliche Bundesmittel zur Verfügung. Sie wurden in den letzten Jahren in einigen Kommunen aber nur zum Teil abgerufen und offenbar auch nicht immer zweckentsprechend verausgabt. Im HSK wurden im Jahr 2012 lediglich 82% zweckentsprechend verausgabt; ca. 267.000 Euro wurden nicht entsprechend genutzt. Die BuT-Mittel wurden bisher pauschal zugewiesen. Die Pauschalisierung kann dazu führen, dass Kommunen, die die BuT-Leistungen wenig ausschöpfen, profitieren, indem sie die Gelder womöglich für andere Zwecke verwenden, z.B. für Bobbahnen oder für den Kauf überteuerter Grundstücke für Erweiterungsbauten. Im Umkehrschluss haben dann die Kommunen Nachteile, die diese Mittel entsprechend einsetzen. Daher plant die NRW-Landesregierung jetzt eine Spitzabrechnung der BuT-Leistungen.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie zu beantworten:

1. In welcher Höhe erhielt der HSK seit Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) pro Jahr Mittel für die Förderung von Kindern aus anspruchsberechtigten Familien, z.B. auch für Kinder aus Familien die berechtigt sind, Mittel aus dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beantragen (pro Jahr und bis heute insgesamt)?

2. Welche Beträge davon wurden für die einzelnen im BuT enthaltenen Zweckbestimmungen verausgabt (pro Jahr und bis heute insgesamt)?

3. In welcher Höhe wurden nicht zweckentsprechend für das BuT verausgabte Mittel für andere Ausgaben und Leistungen verwendet, dem allgemeinen Kreishaushalt zugeführt und/oder an das Land, das die Mittel pauschal verteilt hat, rückerstattet (pro Jahr und bis heute insgesamt)? Welche Ergebnisse zeigt die KdU-Spitzabrechnung?

4. Welche Bevölkerungsgruppen partizipierten in welchem Maße von den KdU-Mitteln?

5. Hat Ihre Behörde Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass sie ggf. in den letzten Jahren nicht verausgabte oder zweckentfremdet ausgegebene Mittel aus dem BuT rückerstatten muss? Wenn ja, welche?

6. Hat das BuT Ihrer Meinung nach „Konstruktionsfehler“? Wenn ja, welche, und wie sollten sie Ihrer Meinung nach korrigiert werden?

7. Wie hoch beziffern Sie den personellen und kostenmäßigen Verwaltungsaufwand für die Durchführung des BuT? Welche Vorschläge zur Vereinfachung haben Sie?

8. Wird Ihre Behörde zukünftig mindestens jährlich einen Bericht zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets vorlegen? Wenn ja, wann? Oder soll zukünftig regelmäßig im Fachausschuss darüber informiert werden?

9. Ist geplant in diesen Berichten über den Aufgabenbereich Bildung und Teilhabe der Frage nach-zugehen, in wie weit die Bildungs- und Teilhabeleistungen bedarfsgerecht sind und welche Wirkungen mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe bisher erzielt werden konnten und bei dieser Untersuchung folgende Leitfaden mit einzubeziehen:
o Informationsstand der potentiell Berechtigten zum Bildungs- und Teilhabepaket
o Faktoren für die Inanspruchnahme zustehender Leistungen
o Umfang und zeitlicher Verlauf der Inanspruchnahme (differenziert nach Rechtskreisen, Migra-tionsvorgeschichte, Stadtteil, Geschlecht, Schultyp, Alter)
o Bewertung der Angebote durch die Nutzer und Anbieter
o Nachhaltigkeit der Angebote (z. B. Verbleib in Sportvereinen, Wirkung der Lernförderung)?

10. Ist vorgesehen, die Schulsozialarbeit im Sinne des BuT auch über das Jahr 2014 hinaus zu finan-zieren und/oder ggf. weitere SchulsozialarbeiterInnen einzustellen? (Hierzu könnten z.B. bisher nicht zweckentsprechend verausgabte Bundesmittel für Schulsozialarbeit und zur Umsetzung des BuT eingesetzt werden, sogar aus dem Jahr 2011.)

Die Beantwortung der Fragen erübrigt sich, wenn ein entsprechender TOP mit einem die Fragen be-ntwortenden Bericht in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des GuS-Ausschusses aufgenommen wird.”

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Senkung der „Kosten der Unterkunft“ (KdU) – Ist das „Schlüssige Konzept“ des Hochsauerlandkreises wirklich schlüssig?

By adminRL at 7:43 pm on Wednesday, February 12, 2014

Nachdem mit Hilfe des sogenannten „Schlüssigen Konzepts“ im Hochsauerlandkreis die neuen Mietobergrenzen ermittelt worden sind, werden jetzt von den Jobcentern in großer Zahl Bescheide mit einer Kostensenkungsaufforderung an Grundsicherungs-Empfänger geschickt. Denn „Dank“ des neuen Konzepts wurden die Mietobergrenzen für die Hilfeempfänger deutlich abgesenkt. Für viele Men-schen bedeutet das Vorgehen der Behörde Angst vor dem Verlust ihrer gewohnten Umgebung, Ver-unsicherung und soziale Härten.

In anderen Städten und Landkreisen gelten offenbar bei den Jobcentern andere, sozialere Regeln als im HSK. Als Beispiel führe ich den Rheinkreis Neuss an. Dort sind nach Auskunft einer zuständigen Mitarbeiterin Aufforderungen zum Umzug eher die Ausnahme. Z.B. Frauen mit Kindern und ältere Personen werden nach Angabe der Mitarbeiterin gar nicht aus ihren Wohnungen heraus gerissen.

Eine Anlage über die nach Kommunen unterschiedlich gestaffelten Bruttomietobergrenzen im Rhein-kreis Neuss füge ich diesem Schreiben bei. U.a. fällt auf, dass dort die Bruttokaltmietobergrenze für eine Person im ungünstigsten Fall bei 389,- Euro liegt. Im Vergleich: Im HSK liegt sie bei 285,50 Euro. Wobei sicherlich die Wohnungsangebote und die Mietpreise der beiden Landkreise differieren, aber nicht so stark wie die Mietobergrenzen.

Trotz eines nicht sonderlich angespannten Wohnungsmarktes im Sauerland bleibt jedoch die Frage, ob die Wohnungsangebote und die tatsächlichen Mietpreise kompatibel mit den Ergebnissen des sogenannten „Schlüssigen Konzepts“ sind!?

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte dazu am 11.02.2014 dem Landrat schriftlich folgende Fragen:

1. Wie viele Kostensenkungsaufforderungen werden in nächster Zeit verschickt bzw. sind bereits in den letzten Wochen und Monaten versandt worden?

2. Wie viele wurden/werden in den einzelnen Orten verschickt?

3. Um welche Mietpreis-Volumina handelt es sich bei den Kostensenkungsaufforderungen?
• In wie vielen Fällen sollen die monatlichen Kosten um 0 bis 20,- Euro gesenkt werden?
• In wie vielen Fällen sollen die Kosten um 20,- bis 40,- Euro gesenkt werden?
• In wie vielen Fällen sollen die Kosten um 40,- bis 60,- Euro gesenkt werden?
• Und in wie Fällen sollen die Kosten Fällen um 60,- Euro und mehr gesenkt werden?

4. Wurden die Empfänger über den Inhalt des angeblich schlüssigen Konzepts informiert?

5. Wie erfolgte die einzelfallbezogene Zumutbarkeitsprüfung?

6. Wie erfolgte die einzelfallbezogene Verfügbarkeitsprüfung von preisgünstigeren Wohnungen?

7. Wie groß ist die Anzahl der Reaktionen der Betroffenen, und welche Reaktionen erfolgten?

8. Wie will der HSK auf den Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 18.11.2013 reagieren? In diesem Verfahren obsiegte der Antragsteller gegen den Grundsicherungsträger, weil das Landessozialgericht Bedenken gegen die Schlüssigkeit eines Konzepts der Fa. A&K, die auch für den HSK tätig war, hat.

9. Im Rheinkreis Neuss erfolgen Beratung und Beschluss im Sozialausschuss und im Kreistag über das gesamte Konzept, im HSK nicht (nur über die 50%-Grenze). Aus welchem Grund verfährt der Hochsauerlandkreis hier anders als der Rheinkreis Neuss?

Seit gestern – kurz nach der Formulierung der Anfrage – ist die SBL übrigens im Besitz des kompletten “schlüssigen” Konzepts. Mehr als 2 Monate hat es gedauert, von der Ankündigung des Landrats über die Zusendung, bis die 62 Seiten dann tatsächlich in unserem Büro ankamen…
Wir werden uns mit dem Inhalt näher befassen und demnächst einen Auszug und einen Kommentar veröffentlichen.

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