Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Sie wissen nicht was sie tun?

By adminRL at 5:31 pm on Wednesday, February 19, 2014

Ein neues “Konzept” für die höchstzulässigen Mieten von Empfängern von Grundsicherung hat – wie bereits mehrfach auf diesen Seiten berichtet – die Kreisverwaltung im August 2013 in Kraft gesetzt. Dies erfolgte ohne dass der Kreistag das Konzept beschlossen hat. Es war den Kreistagsmitgliedern sogar bis Mitte Februar 2014 nicht bekannt; erst nach vielen Nachfragen der SBL rückte es die Kreisverwaltung jetzt heraus.

Aus diesem neuen “Konzept” ergeben sich Minderungen der bisher zulässigen Mieten um durchschnittlich mehr als 10%. Viele Empfänger von Arbeitslosengeld II (nach dem Sozialgesetzbuch II) und von Grundsicherung im Alter sowie für Nicht-Arbeitsfähige (nach SGB XII) haben in den letzten Wochen von den Sozialämtern der Städte und Gemeinden schriftliche Aufforderungen erhalten, ihre Miete erheblich zu senken. Sonst würden die Zahlungen gekürzt. Das Ergebnis wäre, dass viele der Betroffenen einen Teil der eigentlich für ihren Lebensunterhalt bestimmten Finanzmittel künftig für die Miete aufwenden müssten.

Um die Ausmaße der Aktion der Verwaltungen besser erfassen zu können, hat die SBL eine schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt.
Aber auch auf Stadt-Ebene wurde versucht, an konkretete Informationen zu kommen. Die Briloner Bürger-Liste beantragte am 10.02. für die Ratssitzung am 18.02. einen Sachstandsbericht des Bürgermeisters zu den vom Sozialamt der Stadt Brilon in den letzten Monaten an Bezieher von Grundsicherung versandten Kostensenkungsaufforderungen.

In der Erläuterung zu diesem Antrag hieß es:
“Vom Sozialamt der Stadt Brilon wurden seit Herbst 2013 an eine uns bisher unbekannte Zahl von Grundsicherungsempfänger Kostensenkungsaufforderungen versandt. Wir halten diese Aufforderungen in einigen uns konkret bekannten Fällen für unangemessen und unrealistisch.
Im Sachstandsbericht sollte der Bürgermeister insbesondere darauf eingehen:
– Wie viele derartige Aufforderungen wurden von der Stadt Brilon versandt?
– Um welche Differenzen zwischen bisheriger und künftig akzeptierter Miete geht es?
– Wie wurden die Aufforderungen begründet?
– Wurde den Empfängern der Aufforderungen konkret mitgeteilt, aufgrund welcher neuen Daten die bisher gezahlte Miete künftig nicht mehr akzeptiert werden soll?
– Wurde in jedem Einzelfall geprüft, ob eine kostengünstigere und akzeptable Wohnung überhaupt zur Verfügung steht?
– Wurde in jedem Einzelfall geprüft, ob ein Umzug zumutbar ist?
– Wie wurden die künftig akzeptierten Nebenkosten ermittelt?”

Die Qualität der Antworten, die die zuständige Dezernentin und der Bürgermeister in der Ratssitzung gaben, war erschreckend. So konnten sie nicht einmal sagen, wie viele Kostensenkungsaufforderungen versendet wurden. Und das bei mehr als einer Woche Zeit zwischen Antrag und Ratssitzung! Bei den Empfängern von Alg2 könnten es (allein in Brilon) zwischen 40 und 50 gewesen sein, lautete die grobe Schätzung. Zu der Anzahl bei den anderen Grundsicherungsempfängern könne man gar nichts sagen. Auch über die Höhe der erwarteten Kostensenkungen gab es keinerlei Auskunft.
Zur Begründung der neuen Höchstmieten wurde auf das von einem “externen Beratungsunternehmen” erarbeitete Konzept verwiesen, dass der Kreistag beschlossen habe. Auch hier zeigte die Dezernentin völlige Unkenntnis: Dem Kreistag war die angeblich von ihm beschlossene Fassung des Konzepts nicht einmal bekannt.
Erläutert seien die neuen Mieten nicht, aber das Konzept würde den Betroffenen “auf Anforderung” zugesandt…
Zu Prüfungen über verfügbare kostengünstigere Wohnungen und Zumutbarkeit eines Umzugs gab es erwartungsgemäß auch keine konkreten Aussagen.
Da verwundert es nicht, dass Bürgermeister und Dezernentin nicht bekannt war, dass das “externe Beratungsunternehmen” anderswo massiv in die Kritik geraten ist. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat massive Bedenken gegen die Ergebnisse geäußert und sie für nicht anwendbar erklärt, im Rheinkreis Neuss wurden im Dezember 2013 die Tabellenwerte um 5,5% erhöht, und einige Jobcenter wenden die Tabellen dieses Unternehmens gar nicht mehr an.

Fazit:
Die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung verschicken Bescheide, die viele der Betroffenen in Angst und Schrecken versetzen. Die äußerst dürftigen Auskünfte belegen, dass sich die Verwaltung kaum Gedanken darüber macht, was sie da tut. Muss das so sein??

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