Der Weg zur Gesundheitskarte für Flüchtlinge ist frei
Das NRW-Gesundheitsministerium hat mit 8 Krankenkassen (darunter auch die für Westfalen zuständige AOK NordWest) eine “Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1,1a Asylbewerberleistungsgesetz” abgeschlossen. Damit können nun alle Flüchtlinge eine Versichertenkarte einer Krankenkasse erhalten – wie alle anderen Versicherten auch. Die Flüchtlinge können dann wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch direkt zu dem Arzt oder der Ärztin ihrer Wahl gehen und dort die notwendige Behandlung erhalten. Der Weg zum Sozialamt zur Ausstellung eines Behandlungsscheines entfällt, und damit auch ein Riesenwust an Verwaltungsbürokratie. Erfahrungen aus Hamburg und Bremen zeigen, dass dadurch nicht nur die medizinische Versorgung der Flüchtlinge erheblich erleichtert wird, sondern auch noch Kosten gespart werden. Nach Bremen und Hamburg ermöglicht Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland den Städten und Gemeinden eine Gesundheitskarte für die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge einzuführen
Voraussetzung ist, dass die jeweilige Gemeinde ihren Beitritt erklärt. Der Beitritt ist mit einer Frist von zwei Monaten zum nächsten Quartalsbeginn schriftlich gegenüber dem Landesgesundheitsministerium (MGEPA) zu erklären. Die Regelungen der Vereinbarungen gelten dann mit Beginn des Folgequartals nach Eingang der Erklärung beim MGEPA. Bis zum 31.10.2015 kann also durch jede Gemeinde der Beitritt mit Wirkung zum 01.01.2016 erklärt werden.
In den nächsten Wochen wird es Aufgabe der Stadt- und Gemeinderäte sein, für die Menschen in ihrem Gebiet den Beschluss zum Beitritt zu dieser Rahmenvereinbarung zu fassen.