Gesundheitskarte für Flüchtlinge – Ratsfraktionen im Hochsauerlandkreis stellen Anträge
Beispiel Antrag der UWG-Fraktion in Schmallenberg
„Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge/Beitritt zur Rahmenvereinbarung zwischen NRW und den Krankenkassen“
– Diesen Antrag stellte die UWG Schmallenberg
am 30.08.2015.
Der UWG-Fraktionsvorsitzende Stefan Wiese schrieb:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Halbe,
Die UWG-Fraktion beantragt, der Rat der Stadt möge beschließen,
1. der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den in der Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §2 64 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§1,1a Asylbewerberleistungsgesetz in Nordrhein-Westfalen beizutreten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuleiten.
Begründung:
Die Einführung der Gesundheitskarte für die den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge bedeutet erhebliche Verbesserungen der Gesundheitsversorgung der vor Not und Verfolgung zu uns geflüchteten Menschen. Diese können mit einer Gesundheitskarte direkt einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. Auch für die Kommune bedeutet die Einführung eine Entlastung, indem nicht nur der Genehmigungsvorbehalt entfällt, sondern auch die Bearbeitung und Abrechnung über die Krankenkassen.“
Anträge anderer Ratsfraktionen
Auch die Briloner Bürger-Liste (BBL) beantragte mit Schreiben vom 01.09.2015 an Bürgermeister Dr. Bartsch der Rahmenvereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge beizutreten.
Ein ebensolcher Antrag liegt unseres Wissens von B 90/Die Grünen im Stadtrat Meschede vor. Er wird unterstützt vom MbZ-Ratsmitglied Lutz Wendland.
Und in Arnsberg beantragten die Fraktionen von SPD und Die Linke gemeinsam die Gesundheitskarte für Flüchtlinge.
Warum dieses etwas umständlich wirkende Procedere?
Das Land NRW schloss kürzlich eine Rahmenvereinbarung mit acht großen Krankenkassen. Dieser Vertrag ermöglicht jeder Kommune, den Flüchtlingen in ihrer Stadt oder Gemeinde einen besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung zu schaffen, indem die Flüchtlinge quasi krankenversichert werden. Die Kosten für die Versicherung übernimmt die jeweilige Stadt bzw. die Gemeinde. Jede Kommune entscheidet selbst, ob sie der Regelung beitreten will. Darum ist es wichtig, dass mindestens eine Fraktion im Rat den Antrag auf Einführung der Gesundheitskarte stellt. Denn ohne Antrag kann darüber nicht entschieden werden.
Welche Vorteile bringt das?
Damit können alle Flüchtlinge eine Versichertenkarte einer Krankenkasse erhalten – wie alle anderen Versicherten auch. Die Flüchtlinge können dann – wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch – direkt zu dem Arzt oder der Ärztin ihrer Wahl gehen und dort die notwendige Behandlung erhalten. Damit entfällt ein Riesenwust an Verwaltungsbürokratie. Erfahrungen aus Hamburg und Bremen zeigen, dass dadurch nicht nur die medizinische Versorgung der Flüchtlinge erheblich erleichtert wird, sondern auch noch Kosten gespart werden. Nach Bremen und Hamburg ermöglicht Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland den Städten und Gemeinden eine Gesundheitskarte für die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge einzuführen.
Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?
Voraussetzung ist, dass die jeweilige Gemeinde ihren Beitritt erklärt. Der Beitritt ist mit einer Frist von zwei Monaten zum nächsten Quartalsbeginn schriftlich gegenüber dem Landesgesundheitsministerium (MGEPA) zu erklären. Die Regelungen der Vereinbarungen gelten dann mit Beginn des Folgequartals nach Eingang der Erklärung beim MGEPA. Bis zum 31.10.2015 kann also durch jede Gemeinde der Beitritt mit Wirkung zum 01.01.2016 erklärt werden. In der Auswahl der für sie zuständigen Krankenkasse ist jede Gemeinde frei.